Konsequenzen aus Putschplänen: AfD-Mitglieder rausschmeißen

Die mutmaßlichen Verwicklungen der AfD-Richterin Malsack-Winkemann in den geplanten Umsturz zeigen: AfD-Mitglieder gehören nicht in den Staatsdienst.

Die AfD-Abgeordnete steht 2018 mit dem jetzigen Parteichef Tino Chrupalla im Plenarsaal des Bundestages und unterhält sich

Birgit Malsack-Winkemann (rechts) im Gespräch mit dem jetzigen Parteichef Tino Chrupalla Foto: imago/Metodi Popow

Vielleicht ist es ein Zufall: Am Donnerstag war das Urteil des Berliner Dienstgerichtes zur unter Terrorverdacht stehenden AfD-Richterin Birgit Malsack-Winkelmann unter der alten Adresse nicht mehr zu finden. Doch aus Sicht der Berliner Gerichte gäbe es Gründe genug, das Dokument aus dem Netz zu nehmen und den Deckmantel des Schweigens darüber auszubreiten. Denn sowohl das Urteil als auch die mündliche Verhandlung Ende Oktober belegen eindrücklich, was falsch läuft in der Justiz im Umgang mit Rechtsextremen im Staatsdienst.

Im Urteil steht, dass die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann sich mehr oder weniger nichts zu schulden habe kommen lasse und als Richterin geeignet sei. „Eine Nähe zu verschwörungstheoretischen Kreisen mit rechtsextremem Hintergrund“ sei nicht nachzuweisen, ist dort zu lesen.

Es fehle der Nachweis, dass die 58-Jährige „die Nähe von Parteimitgliedern sucht, die rechtsextremistische Ansichten vertreten“. Allein durch eine „xenophobe Haltung“ könne während eines Prozesses „jedenfalls nicht schon auf eine verfassungsfeindliche Einstellung der Antragsgegnerin geschlossen werden.“ (zitiert nach dem Verfassungsblog)

Das muss man sich nochmal vergegenwärtigen: Das Gericht ist der Auffassung, das Malsack-Winkemann langjährig Mitglied in der AfD war und dabei keine Verbindungen zu Rechtsextremen oder Verschwörungsideologie geknüpft hätte – in einer rechtsextremen Partei, die für Desinformationen bekannt ist, antidemokratische Verschwörungserzählungen verbreitet und deren Wesenskern rassistische und damit verfassungsfeindliche Hetze ist. In diesem Umfeld brachte die Richterin es wohlgemerkt zur Bundestagsabgeordneten, hatte Ämter inne, ist bis heute Beisitzerin des Bundesschiedsgerichts, auch wenn die AfD das mittlerweile lieber verschweigen würde.

Nun, am Mittwoch, wurde Malsack-Winkemann in ihrer Villa in Wannsee festgenommen. Wegen des Verdachts der Beteiligung an einem geplanten terroristischen Staatsumsturz, motiviert offenbar durch verschwörungsideologische und rechtsextreme Reichsbürgerideologie. 3.000 Po­li­zis­t*in­nen durchsuchten bundesweit Immobilien, fanden Waffen und Beweismittel und nahmen bisher 25 Verdächtige fest – darunter weitere vermeintliche Staats­die­ne­r*in­nen wie Bundeswehr-Soldaten.

Nach einem erfolgreichen Umsturz sollte Malsack-Winkemann offenbar Justizministerin werden und in einem Reichsbürger-Kabinett unter einem Monarchen dienen. Sie gilt als QAnon-Anhängerin und steht Verschwörungsideologien und Rechtsextremismus dann offenbar doch recht nahe. Wer hätte das gedacht.

AfD-Parteibuch muss Ausschlusskriterium sein

Der Fall zeigt: AfD-Mitglieder, erst recht AfD-Politiker*innen mit Ämtern und Mandaten, haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Sie sind eine Hintertür für rechtsextreme Umtriebe bis hin zu terroristischen Anschlägen und Putschversuchen. Das gilt für die Justiz genau so wie für Polizei, Bundeswehr und eigentlich sämtliche sensible Positionen in Behörden.

Malsack-Winkemann wurde von vielen als gemäßigt dargestellt: trotz ihrer rechtsextremen Reden im Bundestag und hetzerischen Reden auf Parteitagen, trotz Kuschel-Fotos mit Flügel-Funktionären, und trotz ihrer Beteiligung an der verschwörungsideologischen Querdenken-Demo im August 2020, die in der Erstürmung der Reichtstagstreppe gifpelte. Drei Monate später ließen AfD-Abgeordnete Quer­den­ke­r*in­nen sogar direkt in den Bundestag, wo sie herumpöbelten und drohten. Auch Malsack-Winkemann besaß bis Mittwoch einen gültigen Ehemaligenausweis für das Parlament und hätte möglicherweise für die geplante bewaffnete Erstürmung der Parlamentsgebäude ihre Ortskenntnis zur Verfügung stellen können oder gar einen Zugang verschaffen.

Man mag dem Gericht bei seinem problematischen Urteil vielleicht zugute halten, dass im Gegensatz etwa zum vergangene Woche erfolgreich in den Ruhestand versetzten AfD-Richter und Flügel-Obmann Jens Maier weniger verfassungsfeindliche Aussagen von Malsack-Winkemann bekannt waren – jedenfalls öffentlich. Das allein kann aber nicht der Maßstab sein.

Dieser Fall zeigt schonungslos, dass man in der AfD vom Schlimmsten ausgehen muss: Die Verbindungen in militant-rechtsextremistische Kreise sind eben keine Seltenheit, sondern liegen in der Natur der Sache in einer extrem rechten Partei. Beispiele dafür gibt es genug, Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hat nicht umsonst auf Nähe der AfD zur Reichsbürgerszene hingewiesen.

Das Berliner Urteil gehört korrigiert

Umso wichtiger, dass die Berliner Senatsverwaltung für Justiz gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Das hat Senatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch bereits angekündigt – sie hätte es auch unabhängig von der Festnahme und den Beschuldigungen gegenüber Malsack-Winkemann getan, sagt sie. Für die Niederlage in erster Instanz beim Dienstgericht hat die Senatorin viel Häme kassiert, von Journalist*innen, aber auch AfD-Politiker*innen und sonstigen rechten Apologeten. Der weitere Verlauf zeigt: Man muss ihr im Gegenteil dankbar sein, dass sie es versucht hat – und den Weg nun weiter gehen will.

Politisch geboten ist eine bereits mit großem Gestus angekündigte Reform des Disziplinarrechts. Aber auch die Justiz ist in der Pflicht: Aus der Treuepflicht von Be­am­t*in­nen heraus gilt es, den Staat – aktiv! – vor antidemokratischen Umtrieben zu schützen, zur Not gegen seine eigenen Repräsentanten. Be­am­t*in­nen und Staatsdiener*innen, zumal in sensiblen Bereichen, sind insofern für den Staatsdienst ungeeignet, solange sie nicht aus der AfD austreten und sich aktiv distanzieren. Tun sie es nicht, nehmen sie im besten Fall rechtsextreme Umtriebe hin und fördern sie durch Nichtstun – im schlimmsten Fall beteiligen sie sich an einem gewaltsamen Staatsstreich. Das dürfen Gerichte gerne auch in ihren Urteilen berücksichtigen.

Nicht umsonst gilt die Gesamtpartei als rechtsextremer Verdachtsfall – der Verfassungsschutz ist verpflichtet, die AfD zu beobachten angesichts ihrer stetigen Radikalisierung seit 2013. Hinzu kommt im Fall Malsack-Winkemann: Auch Beamte mit einem ruhenden Dienstverhältnis sind nicht gänzlich aus ihren Pflichten wie der Verfassungstreue befreit, wie übrigens auch das Dienstgericht in Sachsen in der Causa Maier urteilte. Und die kann man bei einer AfD-Mitgliedschaft grundsätzlich in Frage stellen.

Man kann angesichts der neuen Vorwürfe darauf hoffen, dass das Urteil gegen Malsack-Winkemann in der nächsten Instanz kassiert wird. Ebenso ist darauf zu hoffen, dass Gerichte und Behörden künftig einen weniger bräsigen und nachsichtigen Umgang mit Verfassungsfeinden finden. Dabei gilt natürlich die Unschuldsvermutung hinsichtlich der Terror-Vorwürfe gegenüber Malsack-Winkemann. Aber dass sie sich seit fast zehn Jahren in der AfD engagiert, ist eben kein Geheimnis und stand der neutralen Rolle einer Richterin auch schon im Weg, bevor bekannt war, dass sie eine mutmaßliche rechte Terroristin ist.

Immerhin: Das Urteil vom Oktober ist nach taz-Anfrage beim Verwaltungsgericht doch auffindbar. Offenbar war es aufgrund eines technischen Problems in der Datenbank der Berliner Gerichte nicht zu finden. Gut verlinkbar ist es zudem auf dem Portal „Openjur.de“ veröffentlicht. Und das sollte als Mahnung auch so bleiben.

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