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Fahren ohne FahrscheinParagraf 265a ersatzlos streichen

Eine Bus- oder Bahnfahrt ohne Ticket kann mit Haft enden. Eine Katastrophe für Betroffene, die Forscherinnen mit einem offenen Brief bekämpfen wollen.

Fahrkartenkontrollen in der U-Bahn in Hamburg Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Berlin taz | Ohne Fahrschein Bus und Bahn zu fahren wird in Deutschland teilweise hart bestraft – manchmal sogar mit Gefängnis. Um das zu ändern, haben zwei Wissenschaftlerinnen einen offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verfasst. Fahren ohne Ticket sollte in Zukunft weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit gelten, fordern Nicole Bögelein, Kriminologin an der Uni Köln, und Luise Klaus, Stadtgeografin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, in dem Schreiben.

Aktuell kann das „Erschleichen von Leistungen“, in diesem Fall einer Beförderungsleistung durch den Nahverkehr, als Straftat geahndet werden. Die rechtliche Grundlage dafür liefert Paragraf 265 a des Strafgesetzbuches (StGB). Der Straftatbestand treffe überproportional armutsbetroffene Menschen und Personen in prekären Lebenslagen, sagen Bögelein und Klaus. Besonders sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen hätten für die Betroffenen „schwerwiegende und unverhältnismäßige Konsequenzen“, ihnen drohe zum Beispiel der Verlust ihrer Wohnung.

Die meisten Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein verbüßen, seien arbeitslos. Jede dritte Person sei drogenabhängig, etwa jede fünfte habe keinen festen Wohnsitz. „Hinzu kommt, dass die Handlungen der Betroffenen nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen (der Zahlungsunfähigkeit) zeugen“, schreiben die Wissenschaftlerinnen.

Wenn Verkehrsunternehmen Passagiere ohne Ticket kontrollieren, können sie das „erhöhte Beförderungsentgelt“ einfordern. Das liegt in den meisten Orten bei rund 60 Euro. Gegen die Fahrgäste, die das nicht zahlen, können die Verkehrsbetriebe Anzeige erstatten – den Betroffenen droht dann eine Geldstrafe, verhängt vom Gericht. Wer diese Geldstrafe wiederum nicht zahlen kann, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten. Menschen, die ohne Ticket unterwegs waren und deshalb zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurden, droht bis zu einem Jahr Gefängnis.

Buschmann plant Justizreform

Justizminister Buschmann hat eine Reform des Strafrechts angekündigt. In deren Rahmen will er auch das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren, ein Eckpunktepapier dafür legte er schon im November 2023 vor. Darin steht, dass eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll. Auf Grundlage der Eckpunkte erarbeite das Ministerium derzeit einen Referentenentwurf, teilt eine Sprecherin auf Anfrage der taz mit. Der werde „zeitnah veröffentlicht“.

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Bögelein und Klaus geht das nicht weit genug: Auch dann bestehe die Gefahr, dass Menschen hinter Gittern landen. Wer das Bußgeld nicht zahlt, das bei einer Ordnungswidrigkeit anfällt, riskiere eine Erzwingungshaft von bis zu drei Monaten. „Unter diesen Umständen halten wir eine ersatzose Streichung des § 265 a StGB für angebracht“, lautet das Fazit der Forscherinnen. Mehr als 120 Wis­sen­schaft­le­r:in­nen unterstützen den offenen Brief.

Die Initiative Freiheitsfonds macht sich ebenfalls dafür stark, dass die Strafen nicht nur reformiert, sondern gestrichen werden. Mit Spenden hat der Fonds bereits 1.058 Menschen aus der Ersatzfreiheitsstrafe freigekauft. Am Dienstag waren es im Rahmen einer bundesweiten Aktion, einem „Freedom Day“, 63 Personen auf einen Schlag.

Zu den Betroffenen gehöre eine Frau, die im 7. Monat schwanger ist und eigentlich noch zwei Monate Ersatzfreiheitsstrafe vor sich hatte. Paragraf 265 a stammt aus dem Jahr 1935, aus nationalsozialistischer Feder. Damit gehöre er der Vergangenheit an, heißt es auf der Website der Initiative.

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„Auch ökonomisch ist das Gesetz kompletter Unsinn“, erklärt Arne Semsrott, Mitgründer der Initiative, in einem Video. Die Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Ticket koste den Staat rund 120 Millionen Euro im Jahr.

Einige Städte in Deutschland sind der bundesweiten Justizreform daher schon vorausgeeilt: Unter anderem in Köln, Halle an der Saale oder Bremerhaven werden Menschen, die ticketlos ÖPNV gefahren sind, schon nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde am 6. August 2024 um 22:42 Uhr aktualisiert. In einer früheren Version stand, dass das erhöhte Beförderungsentgelt einer Geldstrafe entspricht. Das stimmt nicht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und danken der Person, die in den Kommentaren auf ihn aufmerksam gemacht hat.

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135 Kommentare

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  • Moderation , Moderator

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  • Dinge, die nichts kosten, werden üblicherweise auch nicht sonderlich wertgeschätzt. Wenn man anfängt, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel praktisch als Gratisleistung zu behandeln, kann man das Thema Verkehrswende knicken. Denn damit hingen die Verkehrsbetriebe am Tropf chronisch klammer öffentlicher Haushalte. Es ist absehbar, dass ein solches Verkehrssystem notorisch unterfinanziert wäre. Hinzu kommt, dass die Umsetzung dieser Forderung eine Klientel in die Verkehrsmittel spülen könnte, die sich nicht besonders rücksichtsvoll gegenüber anderen Passagieren verhält. Viele Menschen fahren lieber Auto, weil sie dort nicht mit solchen Leuten konfrontiert werden.

    Man könnte Schwarzfahrer auch zu Sozialstunden verdonnern. Beispielsweise zum Reinigen von Zügen und Bahnhöfen. Gerade Arbeitslosen und Drogensüchtigen hilft man eher, wenn man ihnen etwas Struktur und konstruktive Tätigkeiten gibt, statt ihnen jeden Regelbruch durchgehen zu lassen.

  • Auch wenn es bei Wikipedia rech harmlos daherkommt, das Gesetz stammt wie so viele, die heute Probleme machen, aus dem Jahr 1935. Im Dritten Reich wurden viele Gesetze eingeführt, um die Bürger zu drangsalieren.



    de.wikipedia.org/w..._vom_28._Juni_1935

  • Hier wird immer davon ausgegangen, dass ausschließlich arme Menschen schwarz fahren. Das ist so ja nicht korrekt.

    • @Ahnungsloser:

      Die meisten Schwarzfahrer:innen sind Menschen mit einem Einkommen zwischen 1500 und 2000€.

      Die meisten armen Menschen fürchten die 60€ Strafe zu sehr.

      Darum geht es aber nicht in dem Artikel und in den früheren Artikeln zu dem selben Thema.

      Sondern um die unverhältnissmäßig hohe Strafe für Menschen, die sich das Bussgeld nicht mal eben leisten können.

    • @Ahnungsloser:

      Das ist mir egal. Wieso haben wir das Deutschland-Ticket? Weil in zahlreichen Orten die Versuche mit kostenlosem ÖPNV erfolgreich waren. Doch aus technischen Gründen wollte man ein Abrechnungssystem. Erst 9,90 Euro, dann 49,00 Euro im Abo. Interessant, bei der Bahn Card ist die für die 1. Klasse stets tendenziell teurer, nur die First 100, die auch an Abgeordnete ausgegeben wird, ist etwas günstiger. Würden mehr im Abo fahren, könnten die Preise drastisch sinken. Wenn gar nicht mehr pro Fahrt gezahlt wird, finde ich eine staatliche Strafandrohung unmoralisch. Die Arbeitgeber wollen den mobilen Bürger. Eine ersatzlose Streichung des 265 a wäre ein Zeichen, ein Zeichen für eine gerechtere Welt.

    • @Ahnungsloser:

      Aber für die sind die Folgen am schlimmsten. Jemand der das Geld für die Strafe hat, muss ja nicht ins Gefängnis.

  • Einzelfahrscheine und diese Kontrollen sind veraltet. Ein neues System wäre ein öffentlich-rechtliches, in dem zusätzlich zu Bahnen und Bussen Sammeltaxis durch Stadt und Land zirkulieren und alle Personen bringen und holen nach Anruf. Die Kombinationen welche Menschen in dieselbe Richtung wollen, erfolgt in Echtzeit mit einer Rechneranlage in der Cloud.



    Damit können die PKW-Massen



    ersetzt werden.



    Die Bürger finanzieren das mit monatlichen Gebühren gestaffelt nach Einkommen.

    • @Land of plenty:

      Die Bürger finanzieren das mit monatlichen Gebühren gestaffelt nach Einkommen.

      So etwas gibt es schon. Nennt sich Steuern.

      Oder glauben Sie der ÖPNV trägt sich im Moment von selbst?

    • @Land of plenty:

      Einzelfahrscheine werden doch eh kaum noch gelöst, die meisten Fahrgäste haben Monatskarten oder Abonnements. Und Fahrkartenpreise die sich am Einkommen des Fahrgastes orientieren halte ich für höchst bedenklich.

      • @Tom Tailor:

        Es handelt sich dann aber nicht um einen "Fahrkartenpreis" sondern um eine Finanzierung des ÖPNV, also sowas wie eine Steuer oder Abgabe.

        Warum Sie es bedenklich finden, wenn sich diese nach der höhe des Einkommens richtet, erschließt sich mir nicht.

      • @Tom Tailor:

        Fahrpreise, die sich am Einkommen orientieren, halte ich für genau richtig. Eine Mobilitätsabgabe könnte sich an der Einkommenssteuer orientieren. Jeder zahlt ein. Die Bahn Card kostet momentan 4550 Euro. Würden alle einzahlen, könnte es ein Bruchteil sein.

      • @Tom Tailor:

        § 265a StGB umfaßt nicht nur das Fahren ohne Ticket im Nahverkehr. Auch so mancher Zeitgenosse dürfte es sich dann überlegen, ob er noch eine Fahrkarte für den ICE von Hamburg nach München benötigt

  • „Auch ökonomisch ist das Gesetz kompletter Unsinn“



    Ökonomisch gesehen macht kein Strafvollzug Sinn. Ein 50 Jahre inhaftierter "Lebenslänglicher" kostet der Allgemeinschaft fast 2 Millionen Euro.



    Aber Strafvollzug hat auch nicht den Sinn ökonomisch sinnvoll zu sein.

    • @Rudi Hamm:

      Das mag ja angehen, aber es ist doch ein himmelweiter Unterschied zwischen einem Gefangenen, der etwa wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt und einem Schwarzfahrer, der aus vielen Gründen, Krankheit, Sucht, Obdachlosigkeit, eher Opfer als Täter ist.

      Und wenn diese Opfer dann entlassen werden, sind sie dann resozialisiert?

      Kaum anzunehmen, oder?

      Sie verbleiben wohl eher in ihrem fatalen Kreislauf.

      • @Jim Hawkins:

        "...ein himmelweiter Unterschied zwischen einem Gefangenen, der etwa wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt und einem Schwarzfahrer..."



        In der Tat. Macht sich im Strafmaß durchaus bemerkbar. Dass Sie das so gleichsetzen, finde ich seltsam.

      • @Jim Hawkins:

        Genau, der Unterschied ist himmelweit. Der von Semsrott bemängelt Unsinn kostet 120 Millionen Euro. Das Einsperren Lebenslänglicher, die aus "aus vielen Gründen, Krankheit, Sucht, Obdachlosigkeit, eher Opfer als Täter" sind kostet das 10-100 fache.

        • @Rudolf Fissner:

          Das scheint mir jetzt aber eine vergiftete Zustimmung zu sein.

          Na sei's drum, besser als keine.

          • @Jim Hawkins:

            Sicher doch. Eines würde mich aber noch interessieren. Wie stehen Sie zu Semsrotts Zahlen bei den finanziellen Verlusten, wenn es keine Kartenkontrollen mehr gibt?

  • Ich finde, es sollte eine Straftat bleiben. Technisch gesehen ist und bleibt es ein Diebstahl. Ein Dieb ist aber nicht ein Dieb. Wenn jemand der aus einer Zwangslage heraus handelt, dann fehlt da der Vorsatz. Der Staat muss die Daseinsvorsorge gewährleisten. Wenn er dies nicht tut, dann sollte der Staat auch für diese Straftaten haften.

    • @Ulf Söderberg:

      Nein es ist kein Diebstahl, auch nicht technisch gesehen. Denn Diebstahl wird höher bestraft und im Strafrecht wird immer nach der Vorschrift bestraft, die das höchste Strafmaß hat. Vor allem erfordert Diebstahl dass man sich selbst bereichert, indem man jemanden anderen etwas nimmt. Dies liegt hier definitiv nicht vor, selbst wenn man die Beförderung als Bereicherung ansieht, verliert das Beförderungsunternehmen nichts (denn die Fahrt findet ja so oder so statt, egal ob jemand mitfährt).

      Ich persönlich finde die Ansicht von Thomas Fischer, früherer Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat beim BGH da am besten: Schon nach den aktuellen Gesetzen dürfte es eigentlich keine Straftat sein, da es am Tatbestand des erschleichens mangelt. Man muss heutzutage keine Zugangsschranken mehr überwinden, man verhält sich im Grunde exakt genauso wie alle anderen, nur dass man keine Fahrkarte dabei hat. Und das Nichthandeln kann eigentlich kein Tatbestand sein. Im Grunde wird somit nur bestraft, dass man seine Schuld nicht bezahlt, aber Schulden nicht zu zahlen ist schon seit dem 19. Jahrhundert keine Straftat mehr.

      • @Dennis Schubert:

        Das ist eine schlüssige Argumentation des ehemaligen BGH Richters. Wäre auch gut, wenn diese von der Justiz übernommen würde.

        Leider sehen die Gerichte das anders und zwar vor dem Hintergrund, dass Paragraph 265 StGB lediglich ein Auffagparagraph für 263 StGB (Betrug) ist. In Anlehnung an diesen basiert auch die Begründung warum es sich um eine täuschungsähnliche Handlung handelt.

        "Für das Erschleichen genügt ein ordnungswidriges Verhalten, bei dem sich der Täter mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt."

        Daher wäre die beste Lösung den Paragraph 265 StGB ersatzlos zu streichen.

        • @Sam Spade:

          Ja die Meinung vertritt er auch, dass man es auch nicht zur Ordnungswidrigkeit machen sollte sondern komplett streichen sollte. Sehe ich persönlich genauso, vor allem deshalb, weil bei sowas niemand zu schaden kommt. Die Leistung wird so oder so angeboten, und es wird dadurch ja auch kein zahlender Kunde daran gehindert die Leistung wahrzunehmen. Das sehe ich vor allem im Gegensatz zu Falschparker, dies ist häufig zulasten anderer Verkehrsteilnehmer (entweder weil man z.b. Bürgersteige behindert oder Parkplätze länger belegt als erlaubt und damit andere Fahrer daran hindert dort zu parken). Gerade dadurch irritiert es noch mehr, dass Schwarzfahren sogar stärker bestraft wird als Falschparken, obwohl beim Schwarzfahren niemand wirklich einen Nachteil hat.

  • Als Straftatbestand sollte er abgeschafft werden, als Ordnungswidrigkeit aber weiter bestehen beleiben. Ansonsten können alle ab sofort schwarz fahren. Kostenloser Nahverkehr durch die Hintertür.



    Und wenn es ein Vergleich zum Autoverkehr geben soll, dann ist es z.B. das fehlende oder zeitlich überzogenen Parkticket, wodurch sich die Nutzung der Straße "erschlichen" wird. "Schwarzparken" also. Auch dies sollte eine Ordnungswidrigkeit bleiben.

    • @Hans aus Jena:

      Wenn man die Forderung der Forscher zu Ende denkt, kann man künftig aus dem Rewe auch was mitgehen lassen und wäre dann trotzdem straffrei. Also, vernünftig ist, keine Straftat, aber Ordnungswidrigkeit.

      • @Bommel:

        Nein, bei Rewe etwas mitgehen lassen ist Diebstahl, hier bereichert man sich selbst auf Kosten anderer. Dies ist nicht vergleichbar mit dem erschleichen von Dienstleistungen, da diese Dienstleistungen sowieso geleistet werden, unabhängig ob jemand sie in Anspruch nimmt (die Bahn fährt unabhängig ob jemand mitfährt). Daher ist das was grundlegend anderes.

        Vor allem bleiben die Vertragsstrafen der Dienstleister ja bestehen. Wer ohne Fahrkarte erwischt wird, muss aktuell 60 Euro Strafe zahlen. Und dies rechnet sich anscheinend auch, sonst würde man diese Strafen höher ansetzen. Dies würde ich dann auch eher mit den strafen beim Falschparken vergleichen, denn dort geht das Geld ja an die jeweilige Kommune in der falsch geparkt wurde. Wer z.b. auf einem Kundenparkplatz zu lange parkt, hat keine Ordnungswidrigkeit zu befürchten, aber Vertragsstrafen vom Betreiber des Parkplatzes. Im öffentlichen Raum ist dann halt das Bußgeld quasi die Vertragsstrafe, da es keine Vertragsstrafe gegenüber Kommunen gibt. Warum sollte es bei Schwarzfahren doppelt bestraft werden, während Falschparker ja auch nur einmal bezahlen müssen?

        • @Dennis Schubert:

          Auch die Bahn, die sowieso fährt, muss bezahlt werden.

          • @Strolch:

            Ja aber trotzdem spielt es keine Rolle ob jemand schwarz mitfährt oder eben gar nicht erst mitfährt, weil er sich die Fahrkarte schlicht nicht leisten kann. In beiden Fällen gibt es für die Bahn kein Geld, die Kosten sind auch in beiden Fällen identisch. Die Bahn hat also keinen tatsächlichen schaden erlitten, wenn jemand der nicht in der Lage ist die Fahrkarte zu bezahlen trotzdem fährt, in der Hoffnung halt nicht erwischt zu werden. Würde man ohne Fahrkarte die Bahn nicht betreten können, würde derjenige eben gar nicht erst mitfahren sondern alternative Möglichkeiten suchen zu seinem Ziel zu kommen.

            Ein Falschparker hingegen behindert häufig andere Verkehrsteilnehmer, entweder weil er einen Parkplatz beansprucht den andere stattdessen nutzen könnten, oder weil er an unzulässigen stellen parkt und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert (andere Autos, Radfahrer oder Fußgänger). Da überrascht es noch viel mehr, dass Schwarzfahren stärker bestraft wird als Falschparken.

  • May alles be. But

    Kölsche Lösung - ausbauen.



    Ein kölscher Kollege sprach konsequent frei! Denn.



    “Erschleichen“ setze eine Täuschungshandlung gegenüber einem Dritten voraus. Daran fehle es •



    Tatbestand nicht erfüllt => Freispruch



    (Das LG sah das dann rechtsfehlerhaft anders!;)(

    • @Lowandorder:

      Das ist falsch, erschleichen bedeutet dass man eine Zugangsschranke unzulässig überwindet. Wenn man jemanden täuscht, dann handelt es sich um Betrug, da liegt die Strafe höher.

      Thomas Fischer hatte da ein gutes Beispiel für eine Oper: Wenn jemand ein gefälschtes Ticket vorzeigt um reinzukommen, dann ist es Betrug. Wenn hingegen jemand über das Klofenster reingeht, dann handelt es sich um erschleichen von Dienstleistungen. Dies ist strafrechtlich von großer Bedeutung dies zu unterscheiden, eben weil das Strafmaß unterschiedlich ist. Im Fall der Bahn ist es eben erst dann Betrug, wenn ein Kontrolleur kommt und man versucht diesen zu täuschen und davon zu überzeugen, dass man eine Fahrkarte hätte.

      • @Dennis Schubert:

        🙀🎼🥳 May be -

        Hab ja schon mal meine letzte StrafR Klausur & deren Benotung durch den



        🩸 🪣 zum besten gegeben! Woll



        Im übrigen is Thomas Fischer ne fitte 🧢



        Aber mein Bonmot - Was als hM daherkommt hat bekanntlich das Privileg - mal Mindermeinung gewesen zu sein & es regelmäßig auch wieder zu werden!“;)



        & wiese sehen - sehense was? Eben



        “Beförderungserschleichung, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bezeichnet, liegt vor, wenn jemand ein öffentliches Verkehrsmittel absichtlich unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein täuschend mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Beförderungsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen. Dies ist in vielen Ländern eine Straftat. Wiki



        & Däh



        § 265 “…in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit …“

        kurz - Strafrecht fand ich schon immer mehr als absonderlich! Newahr



        Normal Schonn

      • @Dennis Schubert:

        Der Fahrkartenprüfer prüft nicht die Fahrkarte dazu, um den Reisenden die Beförderung zu ermöglichen sondern um festzustellen, ob der Reisende die Vertragsbedingungen erfüllt.



        Daher ist es auch kein Betrug, wenn der Fahrgast dem Kontrolleur erzählt, er habe ein Ticket, nur nicht dabei.



        Der Kontrolleur hat die Aufgabe, das gültige Ticket in Augenschein zu nehmen und es auf seine Gültigkeit zu prüfen. In keinem Fall verfügt er über eine Gegenleistung des Beförderungsunternehmers, weil er über eine irrige oder zutreffende Vorstellung darüber ist, der Fahrgast habe ein ungültiges oder gültiges Ticket. Zudem ist im Fall der Beförderungserschleichung der Tabestand on der Regel bereits erfüllt, bevor der Kontrolleur erscheint. Ein Betrug ist damit ausgeschlossen

  • "Paragraf 265 a stammt aus dem Jahr 1935, aus nationalsozialistischer Feder. Damit gehöre er der Vergangenheit an, heißt es auf der Website der Initiative."

    So wie auch das Einkommensteuergesetz (1934) und das Bundesnaturschutzgesetz (1935)?

    Mal ehrlich, die Argumentation mit dem Entstehungsjahr ist äußerst dürftig.

    • @Rudolf Fissner:

      Ich bin mir sicher, dass das heutige Einkommensteuergesetz nicht mehr viele Gemeinsamkeiten hat mit dem damaligen Gesetz. Der 265a hingegen hat sich kaum verändert, das erschleichen bezieht sich ja vor allem darauf, dass es damals wirklich überall Zugangsbeschränkungen gab die man überwinden musste. Dies ist heutzutage aber nicht mehr der Fall, jemand ohne Fahrkarte verhält sich letztlich nicht anders als jemand mit Fahrkarte, die Tat besteht im Grunde darin, dass man etwas nicht tut.

    • @Rudolf Fissner:

      Darüber hinaus habe ich das Gefühl, dass über 99 Prozent der gegenwärtigen Gesetze der "Vergangenheit" angehören :D

  • @DIMA

    "Das wre zwar moralisch irgendwie falsch, ..."

    Zweifelsohne. Hoffentlich schlafen Sie dann auch schlecht.

    Leute, kriegt Euch ein. Es ist wirklich grotesk, dass unsere Gesellschaft Menschen wegen Schwarzfahrens in den Knast steckt. Punkt.

    • @tomás zerolo:

      …anschließe mich - aber

      “Wo kommen wir denn da hin!“



      Vor allem “wir“ hamse am Stammtisch so gern! Wollnich

  • „Auch ökonomisch ist das Gesetz kompletter Unsinn“, erklärt Arne Semsrott, Mitgründer der Initiative, in einem Video. Die Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Ticket koste den Staat rund 120 Millionen Euro im Jahr.

    Ob es ökonomischer Unsinn ist, ob es Strafverfolgungen gibt, diese Rechnung hat Herr Semsrott nie aufgestellt, denn eine Welt ohne Strafverfolgung für Diebstahl usw. existiert nicht.

  • Sozialhilfe ist nicht Aufgabe der ÖPNV-Dienstleister, die ihre Dienstleistungen vergütet sehen wollen.

    Bedürftige können von den Kommunen Freifahrtscheine oder Umsonsttickets ausgeteilt bekommen.

    Es gibt noch genügend weitere Kommunen mit einer politischen Zusammensetzung von Parteien wo freie Fahrt für Bedürftige gefordert wird. Auch diese hätten das in ihren Kommunen schon längst umsetzen und mit gutem Beispiel voran gehen können

  • Was kommt als nächstes, straffreier Ladendiebstahl?



    Überall fehlt es an Geld um den ÖPNV zu verbessern, da sind solche letztliche "Freifahrscheine" für einzelne soziale Gruppen wenig hilfreich.



    Warum nicht gleich auch straffreier Ladendiebstahl, das ist doch letztlich die selbe Motivation - nehme ich mir, weil ich nichts habe.

    • @Rudi Hamm:

      "Was kommt als nächstes, straffreier Ladendiebstahl?"

      Ich meine zu wissen, dass Diebstähle unter 50 Euro strafrechtlich nicht verfolgt bzw. von der Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Ob das auch getan wird, wenn jemand mehrfach Diebstähle unter 50 Euro begeht, ist mir nicht bekannt.

      Wenn meine Information falsch ist, bitte ich um Richtigstellung.

      • @*Sabine*:

        Da liegen Sie definitiv falsch. Es ist eher so, daß bei Bagatellkriminalität die Eskalierung dezent voranschreitet: Anfangs werden solche Verfahren eingestellt, danach eingestellt gegen Auflage, danach gibt es Geldstrafen.



        Werden die in letzter Konsequenz nicht gezahlt, erfolgt die Vollstreckung der Ersatzfreiheiutsstrafe.



        Und letztlich unbedingte Freiheiutsstrafen

      • @*Sabine*:

        Von Amtswegen wird es eingestellt, eine Zivilklage droht dennoch.

        Der Laden kann und wird dann aber Hausverbot aussprechen.



        Wäre natürlich auch eine Möglichkeit für die Bahn Hausverbote und damit das benutzen des ÖPNV zu verbieten.

        • @Walterismus:

          Diese Möglichkeit besteht bereits schon und wird auch genutzt. Jemand der regelmäßig schwarz fährt, der bekommt Hausverbot für die Bahnen des jeweiligen Unternehmens. Von der Vertragsstrafe ganz zu schweigen, die ja ebenfalls jedes Mal verhängt wird.

          • @Dennis Schubert:

            Das stimmt nicht.

            Das geht nur im Fernverkehr

            Beim ÖPNV kann es kein Hausverbot geben, weil Nahverkehr als Grundversorgung gilt.

            Die Leute kommen ja sonst nicht zur Arbeit oder zum Arzt.

            Bei der BVG in Berlin können Sie schwarzfahren, wie Sie wollen.

            Es gibt kein Hausverbot.

        • @Walterismus:

          Und dann werden die Personen wegen Hausfriedensbruch eingesperrt... Das nennt man dann das Kind mit dem Bade ausschütten.

    • @Rudi Hamm:

      Der nuss dann logischerweise kommen.

      Juristisch liegen der einfache Diebstahl und die Leistungserschleichung dicht beieinander.

      Alles andere wäre ungerecht.

  • „Hinzu kommt, dass die Handlungen der Betroffenen nicht von krimineller Energie, sondern von faktischen Zwängen (der Zahlungsunfähigkeit) zeugen“



    ... das gilt aber höchstens bei mehr als 5 Kilometer Wegstrecke zu Fuß.

  • Dann müsste man ja künftig auch im Laden straffrei klauen dürfen, beim Frisör braucht man auch nicht mehr zu bezahlen, und Handwerker-Rechnungen kann man ebenfalls ignorieren.



    Oder ... habe ich das irgendwie falsch verstanden? Werden Ladendiebstahl und ähnliche Straftaten dann künftig auch zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft?



    Mir als Eisenbahner will es einfach nicht in den Kopf, warum die ganze Welt so tut, als ob man in Bus & Bahn nur für den Kontrolleur bezahlt... Bekloppte Welt!



    Also nochmal für alle, die hier so tun, als ob Schwarzfahren eine Bagatelle ist, im Klartext: Wer im Laden einkauft, muss dafür bezahlen. Wer zum Frisör geht, muss dafür bezahlen. Und wer mit Bus & Bahn fährt, muss genauso dafür bezahlen!

    • @Stefan Scholz:

      Man merkt, wie das Gefühl dafür verloren geht.

      Es gibt so ein All-inclusive-Verständnis.

      Das ist auch bei anderen Themen so.

      Spannend sind die Entschuldungsstrategien.

      Da wird auf andere Straftaten verwiesen, als ob es eine Gleichheit im Unrecht gäbe.

      Man bekommt nicht mal mit, dass man sich da argumentativ ins eigene Knie schießt.

  • Die Geldstrafe muss man nicht abbrummen, die Tagessätze darf man auch nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft abarbeiten.



    Sollte aber ein Ordnungsgeld verhängt werden und das wird nicht gezahlt kann eine Erzwingungshaft verhängt werden, die nur mit Zahlung der Ordnungsstrafe hinfällig wird.



    Dann doch lieber abarbeiten wenn jemand kein Geld hat!!

    • @Bernd Simon:

      Es braucht keiner Strafe. Die Bahn erhebt ein erhöhtes Beförderungsentgeld. Damit ist dem Schaden bereits genüge getan. Gäbe es kein Gesetz, wäre der Fall sofort abgeschlossen, ohne Nacharbeit bei der Bahnverwaltung. Den Rest übernimmt notfalls ein Inkasso.

  • Ich bin dafür, den Straftatbestand abzuschaffen, aber jede Grundlage dafür zu nehmen, dass Menschen dafür zur Verantwortung gezogen werden, die es sich durchaus leisten könnten, halte ich für falsch. Es gibt immer wieder Menschen, die in den Öffis damit prahlen, einfach nicht bezahlt zu haben und einfach so zu tun als ob sie nichts mitbekommen, wenn sie kontrolliert werden.

    Die Kosten sind hoch, um so einen ÖPNV-Betrieb zu ermöglichen. Ohne Einnahmen funktioniert das aktuelle Konzept nicht. In ländlichen Bereichen sieht man z.B. primär Kinder und Menschen die sich ein Auto nicht leisten können oder gesundheitlich nicht erlauben können in Bussen.

    Wenn wir jenseits von sozialen Rabatten ermöglichen wollen, dass die Öffis frei zugänglich sind, dann müssen wir sie über Steuern gemeinschaftlich finanzieren. An der Existenzgrundlage zu rütteln wäre aber der falsche Weg.

  • Werden die Paragraphen ersatzlos gestrichen, werden deutlich mehr Menschen - aus den verschiedensten Gründen/Antrieb - zukünftig ohne Ticket fahren. Das ist ja teilweise schon ganz gut aus den Kommentaren hier bisher ersichtlich.



    Und die die bisher schon schwarz fuhren werden es wahrscheinlich noch öfter tun - vor allem auf Kurzstrecken, wo sie vllt bisher noch eher gelaufen sind (2-3 Stationen mit dem Bus oder der Tram...).



    Alles in allem wäre es einmal mehr eine gnadenlose Übervorteilung der Städter - denn nur die haben einen realistisch nutzbaren ÖPNV, der eh schon von der Landbevölkerung mitfinanziert wird, ohne das diese etwas davon hat. Diese Mitbelastung würde sich für die nicht urbane Bevölkerung durch die Mindereinnahmen nur noch weiter verstärken.

    • @Farang:

      Die Landbevölkerung finanziert den Städtern den ÖPNV? Wohl kaum!

      Umgekehrt finanziert eher die Stadt den ländlichen Raum!

      • @Karl Murks:

        Jepp.

        Urbane Zonen generieren Steuerüberschuss der ländliche Gebiete subventioniert.

  • Dann müssen Frau Bögelein und Frau Klaus nur noch erklären, weshalb andere Leistungserschleichung mit vergleichbaren Schadenssummen noch bestraft werden soll.

    Als nächstes müssten Sie darstellen, warum Erschleichen von Leistung nicht bestraft wird, aber ein Diebstahl mit vergleichbarem Schaden schon.

    Ansonsten wäre im Sinne einer Gleichbehandlung auch der Diebstahl in diesem Segment aus dem Strafrecht rauszunehmen.

    Auf die juristische Argumentation von zwei Nichtjuristinnen bin ich gespannt.

    Insbesondere auf die der Stadtgeographin.

  • Kostenloser Nahverkehr, klar.



    Moment? Warum muss ich dann noch für Wasser Geld bezahlen? Ist schließlich lebensnotwendig.



    Wieso für Strom?



    Wieso für Müllabfuhr?



    Sollen doch alle anderen bezahlen.

  • Wenn kein Geld vorhanden sein sollte für den ÖPNV: Dann kann der ÖPNV halt nicht benutzt werden. Dann muss gelaufen oder Fahrrad gefahren werden. So einfach ist das. Da besteht überhaupt kein "faktischer Zwang" zum Schwarzfahren.

    Ich kann auch nicht ohne Geld in einen Laden gehen, wenn ich Hunger habe oder mir kalt ist und mir ohne zu bezahlen was zu essen oder eine Jacke mitnehmen.

    Schwarzfahren ist Diebstahl an denen, die den ÖPNV finanzieren.

    Und sowas wird halt bestraft. Einfach, oder?

    Und apropos Nazigesetze: dann gehört der Tierschutz auch "der Vergangenheit an". Den haben auch die Nazis gesetzlich verankert. Nicht nur das Schwarzfahren.

    Mit der Nazikeule auf alles einzuschlagen, was einem nicht passt, ist aber halt gar zu schön.

  • Man kann eben nur hoffen, dass Paragraf 265a nicht ersatzlos gestrichen wird.



    In der überwiegenden Zahl dr Leserkommentare hier wird sehr gut begründet warum dies keinen Sinn macht.

  • Was Herr Buschmann vorhat, klingt doch vernünftig. (Das ich das mal schreibe 🙄)

    Alles andere macht unter den gegenwärtigen Umständen den Kauf eines Fahrscheins zu "kann" Bestimmung und damit die Finanzierung des ÖPNV noch schwieriger.

  • Die Kosten für den Knast



    Die fehlende abschreckende Wirkung der Strafe bei Drogenabhängigen und mittellosen Menschen

    Machen den Straftatbestand unsinnig.

    Das Thema Nulltarif im ÖPNV und der Vergleich mit der Ahndung von Missachtung der Regeln von Autofahrenden ist ein ganz anderes Thema.

    Allein das erhöhte Beförderungsentgelt reicht um die finanziell leistungsfähige Menschen weiterhin zu veranlassen, ein Ticket zu kaufen.

    Wer nicht zahlt, wird auch ohne Haftandrohung genötigt werden ...



    ....durch Mahnungen und irgendwann Kontopfändung oder Besuch des



    Exekutors (Gerichtsvollzieher)

    PS



    Wenn ich in Berlin im ÖPNV unterwegs bin, fühle ich mich tatsächlich öfters unwohl. Viele mitu Ter auch aufdringliche Schnorrer , Alkohol trinkende stark übelriechende Zeitgenossen machen die Fahrt nicht IMMER zum Vergnügen



    Das die Bahn mitunter zum Aufenthaltsraum von obdachlos gewordenen Menschen wird , macht sie für Reisende nicht eben attraktiver

    • @Peter Kraus:

      "Die fehlende abschreckende Wirkung der Strafe bei Drogenabhängigen und mittellosen Menschen



      Machen den Straftatbestand unsinnig."



      Mit dieser Argumentation können Sie das gesamte Strafgesetzbuch abschaffen. Ist das Ihr Ziel?

  • Auch keine Ordnungswidrigkeit, wäre super, dann könnte ich mir auch das 49 Euro Ticket sparen und die Verkehrsbetriebe gingen, wenn unser Staat sie nicht übernimmt, in Insolvenz und die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit.

  • Beispiel Istanbul:



    Dort verhindert eine Schranke, dass jemand ohne Ticket in die Bahn gelangt - warum nicht auch in Dtschl.?

    • @Theseus:

      Warum sollen wir teure Schranken etc. bauen, dadurch eventuell die Fahrpreise erhöhen, nur weil sich manche Menschen nicht an das Gesetzt halten?



      Da wäre, ist es doch einfacher und kostengünstiger diese Menschen vom schwarzfahren abzuhalten.

    • @Theseus:

      Das ginge



      a) nur an Bahnhöfen, nicht bei Bussen und Straßenbahnen



      b) müssten sie dafür die Bahnhöfe in Deutschland Schritt für Schritt groß umbauen, um z.B. ohne weitere Schranken umsteigen zu können



      c) über Schranken kann man auch drüberspringen oder sich durchquetschen, oder sie bauen richtige Drehtüren ein, die könnten dann aber im Notfall (Brand, Panik) zur tödlichen Falle werden

      • @Offebacher:

        Sehr deutsch. Überall funktioniert es, hier kommen wieder die Bedenkenträger und erklären, warum es nicht geht.

        • @Ahnungsloser:

          Dafür haben wir das Deutschlandticket, das funktioniert in ganz Deutschland sehr gut und gilt für den gesamten ÖPNV, ob Regionalexpress, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus oder in den ÖPNV integrierte Linienfähre.

          Und woanders stellen sich die gleichen Probleme, Beispiel Portugal: In Lissabon in der Metro haben sie Schranken an den Eingängen, die Umsteigestationen sind so angelegt, dass sie von einer Linie zur anderen schrankenlos wechseln können. In den Bussen und Straßenbahnen gibt es dagegen normale elektronische "Entwerter" (sprich die Karte, auch eine Zeitkarte, an einen Scanner/Sensor halten).



          In Porto dagegen gibt es dieses System mit den Scannern auch in der Metro, da gibt es ebenfalls keine Schranke.Und an einer Umsteigestation müssen sie "raus" und an der neuen Linie wieder die Karte scannen lassen.

          • @Offebacher:

            Wir müssen uns ja nicht immer an die "Schlechten" orientieren. Für Touristen in Deutschland ist der Tarifschungel im ÖPNV viel zu kompliziert.

    • @Theseus:

      in London auch

    • @Theseus:

      Nicht nur in Istanbul. Ist fast in allen Ländern der Fall. Es wird dort akzeptiert und es funktioniert

    • @Theseus:

      Busse kann man aber ohne Schranke betreten.

      • @Tom Tailor:

        Also da kontrolliert in D in der Regel der Fahrer.



        (Und lässt nur diejenigen mitfahren die bezahlen oder ein gültiges Ticket vorzeigen



        Oder ist das in Großstädten wie Berlin anders?

    • @Theseus:

      Nicht nur dort.



      Es setzt freilich voraus, diese Schranken (fast) überall hinzusetzen (und so, dass der Fluchtweg sicher bleibt!), verlangsamt den Weg zum Gleis deutlich, ...



      So rasch ging das selbst in NL mit seinen Ressourcen nicht

  • Dass der § 265 a ausgerechnet 1935 im Jahr der Verkündigung der Nürnberger Rassengesetze durch den Vierjahresplan Chef deutscher Aufrüstung Herrmann Göring in der Wochenschau in Anwesenheit Hitlers, Himmlers, u. a., Ist kein Zufall nach Losung, erst enteignen wir die Juden, nehmen ihnen die Wohnungen, Reste von Vermögen, damit sie verelenden, obdachlos sind, dass sie sich nicht einmal ein ÖPNV Ticket leisten können, damit wir sie beim Schwarzfahren erwischt unter großer Zustimmung der Bevölkerung einsammeln, formaljuristisch einwandfrei legal verhaften, danach aus dem Auge öffentlichen Sinnens nach Belieben deportieren können?



    § 265 gehört ersatzlos gestrichen, Mundraub § wieder aktiviert, Containern legalisiert. Wer ohne Ticket angetroffen wird sollte von Fall zu Fall nach Ermessen achtsame Nachfragen sozialmedizinischer und sozialpädagogischer Dienste auf Augenhöhe auslösen, sonst nichts.

    • @Joachim Petrick:

      Das Containern selbst wird kaum bestraft, Es geht darum das Leute über Mauern und Zäune steigen um an die Container zu kommen. und das kann man nicht straffrei machen. Sonst müsste es erlaubt sein jedes eingefriedete Grundstück zu betreten.

    • @Joachim Petrick:

      Das ist doch ein hergeholter Zusammenhang. Juden wurden im Nazi-Staat auch ohne jegliches Vergehen misshandelt, deportiert und umgebracht.

      Das Gesetz wurde vermutlich beschlossen, als nicht mehr jeder Fahrgast ex ante kontrolliert wurde.

      Verwenden Sie Ihre Energie lieber gegen die aus der Nazizeit stammenden Stellplatzvorschriften zur Förderung des Autoverkehrs, Nachfolger der Reichsgaragenverordnung.

    • @Joachim Petrick:

      Finden Sie nicht, Sie übertreiben ein bisschen?

  • Ab dem Moment der Umsetzung der Streichung würde ich mein Abo kündigen und nicht mehr für die Nutzung des ÖPNV bezahlen. Das wre zwar moralisch irgendwie falsch, nur angesichts der derzeitigen Leistung von BVG und S-Bahn und der Tatsache, dass es weniger stark bestraft werden würde als Falschparken, wäre ich kaum dazu geneigt, noch irgendwas zu bezahlen.

    Im Übrigen könnten die Kontrolleure dann ja noch nicht einmal meine Ausweis kontrollieren, also so what.

    • @DiMa:

      *Ab dem Moment der Umsetzung der Streichung würde ich mein Abo kündigen und nicht mehr für die Nutzung des ÖPNV bezahlen.*

      In diesem freien Land dürfen Sie natürlich durch die ÖPNV-Abo-Kündigung Ihre Wut zum Ausdruck bringen, dass man Schwarzfahrer jetzt nicht mehr mit der ganzen Härte des Gesetzes bestrafen will – selbst wenn es im Grunde nur sehr arme Leute sind.

      Schon interessant, dass bei uns immer noch arme Menschen mit einem 'Naziparagraphen' (Paragraf 265a stammt aus dem Jahr 1935) ins Gefängnis gesteckt werden - und das wegen dem "schlimmen Verbrechen" des 'Schwarzfahrens'. Schwarzfahren hat etwas mit Armut zu tun, aber das Wort 'Armut' kennen unsere überbezahlten Volksvertreter anscheinend nicht.

      Übrigens ist mein Rechtsempfinden sehr hoch (allerdings sollte man die 'Verhältnismäßigkeit' im Auge behalten), deshalb würde ich auch lieber Steuerhinterzieher (Wirtschaftskriminelle), durch die dem Staat (also uns allen) jährlich Steuern im Umfang von 100 Milliarden Euro (100.000.000.000 €) verloren gehen, hart bestrafen; aber sicherlich keine armen Schwarzfahrer in den Knast stecken.

      Aber so war es ja schon immer. „Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen”.

    • @DiMa:

      Naja, ist auch Kàse. Die Verkehrsgesellschaft kann ja immer noch zivilrechtlich Ansprüche geltend machen, für Leute mit einer halbwegs bürgerlichen Existenz würde sich durch die Streichung nicht viel ändern - man würde das "erhöhte Beförderungsentgelt" wohl zahlen, bevor es zur Gehaltspfändung o.ä. kommt oder? Richtig betroffen sind doch nur auf die eine oder andere Art Arme Würschteln

      • @Wurstprofessor:

        Und woher will die Verkehrsgesellschaft meinen Namen und meine Adresse kennen? Wem würde die Verkehrsgesellschaft das "erhöhte Beförderungsentgelt" zustellen wollen?

        Wenn ich keine Straftat oder keine Ordnungswidrigkeit begehe fehlt jede Grundlage, von mir irgendeine Auskunft zu verlangen. Im Zweifel ist mein Name Olaf Scholz, die Adresse Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin.

    • @DiMa:

      Sie sind ein sehr empathischer Mensch, ohne Zweifel



      Ich hatte schon zweimal mit Menschen zu tun, die, weil sie beim besten Willen nicht zahlen konnten, Ersatzfreiheitsstrafen antreten mussten.



      Selbstverständlich bleibt beim Schwarzfahren die Schadenersatzpflicht erhalten - das müssen sie dann auch zahlen, da Sie wohl nicht zahlungsunfähig sind.



      Im übrigen ist die Lösung einfach: Kostenlose Tickets für die, die es nicht zahlen können - der Rest sind dann ehrliche Schwarzfahrer, mit denen man nicht unbedingt Mitleid haben muss und die zumindest bußgeldfähig sind.



      Das 49-Euro-Ticket ist ja auch eine Subventionierung der Wohlhabenden - die Einzelpreise steigen ja unaufhörlich weiter.

      • @Romilia:

        Auf welcher Basis sollte den der Schadenersatz durchgesetzt werden? Wenn Schwarzfahren weder einen Straftatbedtand noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen sollte, dann fehlt jede Grundlage dafür, mich festzuhalten oder meine Personalien aufzunehmen. Ich würde einfach gehen und nen Zug später nehmen.

        • @DiMa:

          Da irren Sie sich. Zum Schutz ziviler Rechte, darf die Polizei sehr wohl Personalien aufnehmen und sie dem vermeintlich Geschädigten geben, damit dieser sein Recht einklagen kann vor zivilen Gerichten. Das ist beim Zechprellen im Restaurant genauso, wenn nicht Betrugabsicht nachweisbar ist, sondern wirkliche Zahlungsunfähigkeit oder der Gast nicht zahlen will, weil man den Preis für zu hoch hält. Und auch heute schon gewährleistet die Polizei beim Schwarzfahren Hilfestellung, wenn jemand sich weigert Personalien den BVG-Bediensteten zu geben. Und bis dir Polizei da ist, um diesen Personalienaustausch zu gewährleisten, darf die Person aufjedenfall festgehalten werden.

        • @DiMa:

          Grundlage für das Festhalten wäre § 229 BGB.

          • @Budzylein:

            § 229 BGB greift nicht, da der Bloße Glaube an das Bestehen eines Anspruches nicht ausreichend ist.

            Wenn und soweit § 265a StGb ersatzlos abgeschafft werden würde, würden Kontrollen eh mit abgeschafft werden.

            • @DiMa:

              Der Anspruch auf das normale und auch auf das erhöhte Beförderungsentgelt besteht doch. Das sind zivilrechtliche Ansprüche, die nicht davon abhängig sind, dass das Schwarzfahren strafbar oder ordnungswidrig ist.

            • @DiMa:

              Das sogenannte Jedermanns-Festnahmerecht aus § 127 Absatz 1 StPO greift in solchen Fällen.

              Grundsätzlich gehen sie bei Nutzung eines Gastronomiebetriebs oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einen Vertrag ein. Auch konkludentes Handeln genannt, also eine stillschweigende Willenserklärung. Wie bei jedem Vertrag ergeben sich daraus Rechte und Pflichten.

              In der Gastronomie nennt sich das dann Bewirtungsvertrag bei Verkehrsbetrieben Beförderungsvertrag.

              Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, z.B. Zechprellerei oder Schwarzfahren ist der Betreiber berechtigt entweder ihre Personalien aufzunehmen oder sie gemäß o.g. Paragraphen festzusetzen bis zum Eintreffen der Polizei zwecks Identitätsfeststellung.

              • @Sam Spade:

                127 StPO setzt eine Straftat voraus. Genau diese soll ja abgeschafft werden.

              • @Sam Spade:

                § 127 SPO ist nicht mehr gegeben, wenn § 265a StGB zur Owi herabgestuft wird

    • @DiMa:

      Solidarität in Deutschland. Wenn Arme nicht mehr wegen Schwarzfahren verfolgt werden, wollen die Wohlhabenden auch nicht mehr für ein Ticket zahlen. Schräges Ungerechtigkeitsempfinden.

      • @Andreas J:

        Das Unrechtsempfinden eine falschen Handlung drückt sich in der Höhe der möglichen Strafe aus. Bleibt eine Handlung vollkommen ohne Strafe, ist das Unrechtsempfinden wohl eher gering.

        Das Problem ist doch eher, dass die Zahlung dann quasi freiwillig wird. Der Ehrliche wird der Dumme und ich gehöre nicht zu den Dummen.

  • 0-tarif im öffentlichen personennahverkehr: + das problem gibts dann nicht mehr.

    • @Brot&Rosen:

      Dann kommen sie mal ins Ruhrgebiet. Hier steht zwei mal am Tag der Berufsverkehr vor dem Kollaps. Und nein, ausbauen kann man Zb. den Schienenregionalverkehr nicht da das Ruhrgebiet stark bebaut ist.

      In Berlin wird es wohl ähnlich sein, der U -und S - Bahnverkehr würde zusammen brechen.

    • @Brot&Rosen:

      Dafür aber andere, denn bezahlen muss die Stadt oder Kommune den Service trotzdem.

    • @Brot&Rosen:

      Ist das so? § 265a StBG betrifft ja nicht nur den ÖPNV. Im Übrigen fährt der ÖPNV ja nicht durch Licht und Luft.

  • Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass die Nazis das seinerzeit eingeführt haben denn plötzlich konnten ja gewisse Bevölkerungsgruppen keine Bahntickts mehr erwerben und da brauchte man dann die dicke Keule des Strafrechts.

    de.wikipedia.org/w..._vom_28._Juni_1935

    Und die Massentransporte in den Viehwagen wurden ja pauschal bezahlt, nicht wahr ?



    Wievile Milliarden hat die Bahn dadurch noch gleich verdient ?

    Und nicht zu letzt macht sich die Bahn das Strafrecht ja auch schön selbst in dem sie einfach mal die Beweislast umkehrt (Stichwort "Bahn-App")

    • @Bolzkopf:

      "Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass die Nazis das seinerzeit eingeführt haben"

      Soweit, so richtig - aber das war es dann.

      Das wurde 1935 eingeführt, weil man festgestellt hatte, dass man die für 1936 (Olympia in Berlin) erwarteten Fahrgastmengen weder im Zug zu kontrollieren wären (hat man in der Berliner S-Bahn damals schon nicht mehr gemacht) und auch nicht mehr in vertretbarer Zeit auf die Bahnsteige zu bekommen wären bzw. wieder von den Bahnsteigen runter.



      Damit hat die vorherige Definition für die Strafbarkeit des Schwarzfahrens nicht mehr gegriffen, was heute bei automatischen statt personenbesetzten Sperren auch noch ein gewisses Problem wäre.

  • taz: *Ohne Fahrschein Bus und Bahn zu fahren wird in Deutschland teilweise hart bestraft – manchmal sogar mit Gefängnis.*

    Wenn man die Gefängnisse mit "gefährlichen" und "höchstkriminellen" Schwarzfahrern füllt, dann hat man natürlich keinen Platz mehr für Wirtschaftskriminelle, die jährlich über 100 Milliarden Euro Steuern hinterziehen; und dann muss sich um diese "Leistungsträger" der Gesellschaft auch juristisch nicht mehr kümmern.

    Ich frage mal lieber nicht, was in diesem Staat alles verkehrt läuft. Man kann nur noch frei nach Shakespeare sagen: "Es ist etwas faul im Staate Deutschland."

    • @Ricky-13:

      Och, für die Wirtschaftskriminellen gibt es schon noch genügend Plätze.

      Da müssen wir uns keine Sorgen machen.

    • @Ricky-13:

      Laut Bundesministeriums der Justiz sind deutsche Gefängnisse im Durchschnitt zu 80 bis 90% gefüllt.



      Demnach ist es also nicht so, dass kein Platz mehr für Wirtschaftskriminelle wäre.

      • @Andere Meinung:

        Eine stellvertretende Anstaltsleiterin einer JVA hat mir gesagt, daß eine Vollauslastung einer JVA bei 85 - 88 % liegt. Denn nur so ist es möglich, Gefangene vorübergehend "zwischenzuparken", für die eine andere Anstalt zuständig ist. Auch kommen immer wieder außerreguläre Fälle wie Beugehaft, Zivilhaft, Organisationsdhaft und Erzwingungshaft vor, für die Kapazitäten vorgehalten werden müssen.

      • @Andere Meinung:

        Wirtschaftskriminelle im Knast? Nein, so weit wird es nie kommen, denn das sind doch schließlich alles 'Leistungsträger' der Gesellschaft.

        Der Jurist und Journalist Ronen Steinke schreibt in seinem Buch *'Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz': Die Ersatzfreiheitsstrafe ist inzwischen die häufigste Form der Freiheitsstrafe in Deutschland geworden. Mehr als die Hälfte derer, die hierzulande eine Haftstrafe antreten, sind Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen.*

        Steinke spricht "von Gefängnissen als neuen Schuldtürmen". Früher war die Ersatzfreiheitsstrafe eine Ausnahme, schreibt er, doch "mit steigender Armut stieg der Anteil der Häftlinge in deutschen Gefängnissen, die eigentlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, sie aber nicht begleichen können."

        Ich wiederhole es gerne noch einmal "... mit steigender Armut stieg der Anteil der Häftlinge in deutschen Gefängnissen ...". Da haben wir doch das wahre Problem; die 'Armut'. Aber gegen die zunehmende Armut in diesem Land können unsere Volksvertreter ja bekanntlich nichts machen – und gegen Steuerhinterzieher auch nicht.

        • @Ricky-13:

          So ein Quatsch.



          Hier nur mal ein paar Gegenbeispiele von Wirtschaftskriminellen mit Haftstrafen:

          1) Jürgen Schneider - Immobilienunternehmer: Haftzeit: 6 Jahre und 9 Monate.



          2) Helmut Kiener - Finanzbetrüger: Haftzeit: 10 Jahre und 8 Monate.



          3) Gerhard Gribkowsky - Ex-BayernLB-Vorstand: Haftzeit: 8 Jahre und 6 Monate.



          4) Alexander Falk - Unternehmer: Haftzeit: 4 Jahre.



          5) Peter Graf - Vater von Steffi Graf: Haftzeit: 3 Jahre und 9 Monate.



          6) Werner Peiner - Ex-Vorstand der WestLB: Haftzeit: 2 Jahre und 3 Monate.



          7) Manfred Schmider - FlowTex-Gründer: Haftzeit: 11 Jahre und 6 Monate.



          8) Holger Pfahls - Ex-Staatssekretär (CDU-Spendenaffäre): Haftzeit: 2 Jahre und 3 Monate.



          9) Hermann Weis - Manager der Philipp Holzmann AG: Haftzeit: 3 Jahre.



          10) Hanno Berger - Cum-Ex-Anwalt und Steuerberater: Haftzeit: 8 Jahre.



          11) Karlheinz Schreiber - Waffenhändler und Lobbyist: Haftzeit: 6 Jahre und 6 Monate.



          12) Klaus-Dieter Sattel - FlowTex-Betrug: Haftzeit: 11 Jahre.



          13) Rainer Voss - Ex-Investmentbanker: Haftzeit: 2 Jahre und 9 Monate.



          14) Erich Sixt - Ex-Chef von Sixt Leasing: Haftzeit: 1 Jahr und 6 Monate



          15) Walter Leisler Kiep - Schatzmeister der CDU: Haftzeit: 1 Jahr und 9 Monate

        • @Ricky-13:

          Der hohe Anteil von Verbüßern von Ersatzfreiheitsstrafe hat möglicherweise damit zu tun, dass Richter Leute weniger gerne ins Gefängnis schicken als früher.



          Die Verurteilten kriegen dann eine Geldstrafe.

        • @Ricky-13:

          Wenn Wirtschaftskriminelle vor Gericht kommen, gehen sie auch ins Gefängnis. Dafür gibt es genügend Beispiele.Schneider, Hoeneß, Schuhbeck etc. ansonsten gilt, nur weil jemand extrem reich ist, ist er noch lange kein krimineller, wenn er bestehende Gesetze ausnutzt

  • "enn Verkehrsunternehmen Passagiere ohne Ticket kontrollieren, können sie eine Geldstrafe einfordern – das „erhöhte Beförderungsentgelt“ liegt in den meisten Orten bei rund 60 Euro. Wer diese Geldstrafe nicht zahlen kann, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten."

    Da ist irgendwas gewaltig durcheinander gekommen - das sog. erhöhte Beförderungsentgelt ist kein Geldstrafe, sondern nur eine Art Vertragstrafe,eine rein zivilrechtliche Verbindlichkeit. Schlimmstenfalls kommt der Gerichtsvollzieher vorbei und versucht, zu pfänden.



    Bußgelder und Geldstrafen dagegen werden vom Gericht (!) verhängt. Richtig ist aber das, was weiter unten steht - eine nicht bezahlte Geldstrafe kann zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen.

    • @ORothe:

      Ist aber auch stimmig:



      Die Zahlung nichtbeitreibbarer Geldstrafen haftet die Eigenschaft an, vom Willen der Delinqunten abhängig zu sein. Somit wird der Strafzweck vollkommen verfehlt. Eine Strafe liegt somit nur dann vor, wenn ein Übel auch gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden kann. Geldstrafen können bei sozial integrierten Personen durch Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Bei randständigen Personen geht das nicht. Sie haben - freiwillig - die Möglichkeit zu arbeiten. Scheitert auch das, werden sie gegen ihren Willen inhaftiert

    • @ORothe:

      Man kann eine Geldstrafe auch ersatzweise ehrenamtlich abarbeiten. Pro Ersatztag 6 Stunden.

      Nicht im Steinbruch, sondern im Obdachlosencafe, im Sportverein, Nachhilfe für Asylbewerberkinder, und, und...

      Nur faul darf man nicht sein.

    • @ORothe:

      Da ist nichts durcheinander gekommen denn die Bahn verzichtet bei Zahlung der 60 € auf eine Strafanzeige.

      • @Bolzkopf:

        Nö, wenn Sie zum zehnten Mal erwischt worden sind, werden Sie als renitenter Schwarzfahrer trotzdem angezeigt. Wenn Sie die Zugbegleiterin, die nach dem Ticket fragt, als "Nazischlampe" bezeichnen oder anspucken (kommt beides mehrfach täglich vor), retten die 60€ auch nicht vor einer Strafanzeige, die der Vollständigkeit halber auch das Schwarzfahren umfasst...

      • @Bolzkopf:

        Das ist so nicht richtig. Das Verkehrsunternehmen kann trotzdem Strafanzeige erstatten.

      • @Bolzkopf:

        Ja, ist bei uns im Supermarkt ähnlich, entweder du zahlst die Vertragsstrafe und nimmst das Hausverbot mit, oder es wird ne Strafanzeige gestellt.

  • Warum sollte jemand noch eine Karte kaufen, wenn Schwarzfahren nicht sanktioniert wird. Und was die 120 Millionen Euro für die Strafverfolgung angeht, warum Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgen? Bei wievielen Fahrern werden Existenzen vernichtet, weil sie ihren Führerschein verlieren. In beiden Fällen wurde keiner gezwungen die Taten zu begehen.

    • @Stoffel:

      Leseverständnis hilft ;) Nirgendwo steht, dass Schwarzfahren nicht mehr kontrolliert werden soll. Lediglich der Straftatbestand soll nicht mehr gegeben sein. Es steht Verkehrsbetrieben frei, weiterhin ein erhöhtes Beförderungsentgelt einzufordern und bei Nichtzahlung ein zivilrechtliches Verfahren einzuleiten. Schwarzfahrern droht dann keine Haft mehr, was ja auch vollkommen unangemessen ist. 60€ müssen sie trotzdem zahlen.

      Davon mal ganz abgesehen zahlen die meisten Menschen nicht nur wegen Androhung einer Strafe, sondern weil sie es für richtig halten, für eine Leistung zu zahlen, wenn sie es zahlen können. Sie betreiben hier, wie es immer wieder üblich ist im Mutterland der Neider und Nörgler, eine extreme Moralisierung und Abwertung in Armut lebender Menschen. Tickets zum zuständigen Amt kosten teilweise 8-10€ pro Fahrt (siehe Rhein/Main-Gebiet). Bürgergeldempfänger*innen können das oft nicht zahlen, müssen aber zum Amt erscheinen. Das Deutschlandticket, das teilweise übernommen wird, bringt hier zum Glück Abhilfe, aber viele können diese Leistung auch nicht in Anspruch nehmen. Die Kriminalisierung von Armut schadet immer ohne irgendeinen Gegenwert zu bringen.

    • @Stoffel:

      Nicht alles, was hinkt, ist ein Vegleich. Gefährliche Autofahrer zu verfolgen, hat etwas mit der Sicherheit der vielen Opfer des Kraftverkehrs zu tun - durch Autogewalt gibt es tausende Tote und zehntausende Schwerverletzte jedes Jahr. Insofern geht es erstmal darum, dass die Autofahrer, die sie so um ihren Führerscheinverlust bemitleiden, selbst keine Existenzen vernichten, indem sie Menschen gewaltsam töten. Etwas völlig anderes, als wenn es um ein paar nichtgezahlte Euro geht.

    • @Stoffel:

      Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem durch Schwarzfahren Menschen getötet wurden.

      Blinken "vergessen" wird auch nicht kontrolliert. Warum sollte dann Fahrkarte "vergessen" kontrolliert werden?

      • @Limonadengrundstoff:

        Weil Blinken nicht kostenpflichtig ist!? xD

    • @Stoffel:

      Die Bahn wird sowieso primär durch steuergelder Finanziert, genau wie z.b. die Autobahn für Autofahrer, nur das die kein überteuertes ticket dafür kaufen müssen. Die Strafverfolgung kostet 120 Milionen (vom folgeschaden durch die Kriminalisierung armer Menschen mal abgesehen) dazu kommen noch die Kosten für Ticketverkauf( Automaten, Digitale Infrastrucktur), für Ticketkontrolleure und für Werbung. Warum haben wir ein Staatliches Unternehmen was massen an Geld ausgibt um eine Dienstleistung an ihre Besitzer (uns Bürger) zu verkaufen. Die Lösung: offendlicher Nahverkehr kostenlos für alle machen.

      Nochmal zum unterschied zwischen schwarzfahren und zu schnell fahren: Beim Schwarzfahren gibt es keinen echten geschädigten, klar man kann sagen wenn nicht bezahlt wird geht gewinn verloren aber wenn jemand entscheiden muss zwischen nicht fahren oder schwarzfahren gibt es auch kein verlorener Gewinn. Beim zu schnell Fahren hingegen gefärdet man sich selbst und andere. Auch ist die intention von Schwarzfahren eine andere, dabei geht es um einen monetären zwang während hinterm zu schnellen fahren nur niedrige beweggründe stehen( der kick vom schnellen Fahren oder die eigene Ungeduld).

      • @Berliner Gutmensch:

        Das klingt gut. Wollen wir eine Bahnfarsteuer zur Finanzierung der Bahn einführen (gezahlt von jedem der die Bahn nutzt) oder wollen wir die KFZ-Steuer zur Finanzierung des Straßennetzes abschaffen?

        Ich wäre mit beidem zufrieden, aber man sollte schon Gleichwertigkeit schaffen :)

    • @Stoffel:

      Jeder Raser, der den Führerschein verliert, darf sich glücklich preisen, dass er auf dem Weg dorthin keinen auf dem Gewissen hatte. Das ist ein Unterschied. Rasen ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch verkehrsflussschädlich und gefährdend.

      Ihren sonstigen Punkt verstehe ich aber auch.



      Bedenken Sie, dass es Menschen gibt, die echt nicht die ~ 3€ für den Fahrschein locker haben. Das kann einem faktischen Zwang nahekommen, wenn die zur Behörde müssten o.ä.



      Bei anderen bitte ich aber ganz klar, dass sie bitte wie jeder andere auch zahlen, das darf und sollte kontrolliert werden, bis wir das Geld vom umweltschädlichen Auto/Flug allein holen.

    • @Stoffel:

      Die Frage ist, warum das eine Straftat ist und nicht eine Ordnungswidrigkeit.

  • Ganz so drastisch wie im Artikel geschildert ist es in der Praxis zum Glück nicht. Für das Delikt Schwarzfahren gilt bundesweit, dass mittellose Verurteilte durch freiwillige gemeinnützige Arbeit ihre Geldstrafe tilgen können und so auch der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, die fällig wird, wenn sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.

    Auch hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit klammert der Artikel aus, dass bei entsprechendem Nachweis auch eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist. Eine Erzwingungshaft trifft meist Totalverweigerer.

    Das Schwarzfahren keinen Straftbestand mehr darstellt ist seit längerem überfällig, es aber nicht mehr als Ordnungswidrigkeit einzustufen wirft aber die Frage auf, ob das für Betroffene wirklich einen wesentlichen Vorteil bedeutet, wenn Verkehrsunternehmen dann ihre Forderungen zivilrechtlich erheben können. Denn auf diesem Weg kann der Kostenfaktor für den Schuldner erheblich höher ausfallen.

    • @Sam Spade:

      Der Grund schwarz zu fahren ist, dass das Geld nicht für ein Ticket reicht, da hilft dan auch keine ratenzahlung einer Strafzahlung. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist dan für manche die logische alternative. Auch für den Staat ist diese Ersatzfreiheitsstrafe natürlich absolut bescheuert, jemanden für mehrere tausend Euro einzusperren weil derjenige die 200 Euro strafe nicht bezahlen konnte ist einfach nur Sinnlos. Ein kosstenloser Nahverkehr für alle währe durch den viel kleineren Bürokratischen aufwand, die bessere Sozialverträglichkeit und im Sinne des Klimaschutzes eine Sinvolle lösung.

      • @Berliner Gutmensch:

        Nicht jeder der schwarz fährt, kann sich das Ticket nicht leisten.



        Und selbst wenn ich kein Geld habe für die Bahn, dann fahre ich nicht. Ist ganz einfach.



        Entweder hole ich mir ein günstiges Fahrrad oder gehe zu Fuß.



        Oder ich muss mir halt überlegen, ob ich nicht auf andere Sachen verzichten kann/muss, um ein günstiges Sozialticket zu erwerben.

        Freier Nahverkehr wäre hier zwar die Lösung, aber wie soll das funktionieren?

      • @Berliner Gutmensch:

        Interessante Sichtweise. Wenn ich mit meinem Geld nicht klar komme, dann fahre ich halt schwarz, also auf Kosten derer, die regulär ein Ticket kaufen. Was kommt als nächstes? Wenn im Supermarkt mein Geld nicht reicht, dann nehme ich das Bier halt so mit.

  • Ok, zahlen dann alle Fahrgäste nichts mehr.



    Kostenlos für jeden?



    Ansonsten ist das ungerecht.



    Meine Mutter bekommt eine sehr kleine Rente, hat jedoch trotzdem ein Abo.



    Muss sie das zukünftig nicht mehr zahlen?

    • @D. MEIN:

      Ich glaub was hier grundlegend aus den Augen verloren wird. Es wird sich weitaus weniger ändern als man meint. 60 € werden trotzdem immernoch fällig werden, einzig das dass nichtzahlen zur Freiheitsstrafe wird entfallen und dann stattdessen, wie andere Säumnisschulden-Titel auch, irgendwann an ein Inkasso unternehmen verkauft

      • @Sebastian Schneider:

        Würden Sie als Inkassounternehmer eine Forderung kaufen, die sich bisher als uneinbringlich erwiesen hat und deren Schuldner als vermögenslos gilt?

    • @D. MEIN:

      Kostenlos für jeden wäre auf jeden Fall sinnvoller. Zumindest im Nahverkehr. Wenn man bedenkt was 1-2 Automaten pro Haltepunkt und Monat kosten. Dazu noch die Leute die nur kontrollieren. Von den Kosten der Justiz mal ganz zu schweigen.

      • @MuLu:

        Der Regionalverkehr Zb. im Ruhrgebiet oder Berlin würde während des Berufsverkehrs zusammen brechen. Bereits jetzt kommen im Ruhrgebiet Regionalzüge morgens und nachmittags regelmäßig mit Verspätung und sind überfüllt.Und 50 % der Berufstätigen pendeln hier in andere Städte.

      • @MuLu:

        nur um die Idee weiter zu spinnen.



        Wie wird der entsprechende Nahverkehr definiert? Am Ende wäre es quasi wie ein Deutschlandticket für lau, oder?

        • @Hennes:

          Das Fahren ohne Ticket soll umfassend entkriminalisiert werden. Dazu gehören dann auch Fahrten im Fernverkehr