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Reform der SteuerklassenDas Ehegattensplitting muss weg

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

FDP-Finanzminister Christian Lindner rühmt sich, mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 modern zu sein. Aber das ist eine Mogelpackung.

Es läuft gerade für ihn: Christian Lindner Foto: Liesa Johannssen/reuters

F ür Christian Lindner läuft es gerade gut: Nach dem umstrittenen Haushalt ist jetzt auch das Jahressteuergesetz durch. Auf einen Punkt im „Steuerfortentwicklungsgesetz“ ist der Finanzminister besonders stolz: die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ab 2030. Das soll für mehr Steuergerechtigkeit bei Paaren sorgen, die unterschiedlich verdienen. Bisher ist es vielfach üblich, dass – machen wir es klassisch – der Mann mit einer Vollzeitstelle und einem hohen Gehalt die Steuerklasse 3 wählt und die Frau mit einem Teilzeitjob und einem wesentlich geringerem Verdienst die Steuerklasse 5. Dadurch zahlt der Mann sehr wenig Steuern, die Frau sehr viel. Sie hat am Monatsende vom ohnehin geringeren Brutto noch weniger Netto, bei ihm ist es umgekehrt. Das führt bis heute dazu, dass vor allem Frauen eher in Teilzeitjobs verharren, weil sich mehr Erwerbstätigkeit für sie finanziell weniger lohnt.

Das neue Modell „Zweimal Steuerklasse 4 mit Faktor“ soll das aufweichen und damit diverse Geschlechterungerechtigkeiten und -lücken beheben. Auf den ersten Blick sieht es auch ganz danach aus: Der Mann – bleiben wir bei dieser Konstellation – muss dann mehr Steuern zahlen, die Frau weniger. Sie hat also mehr Netto vom Brutto, er ein bisschen weniger.

Und doch steckt in dem neuen Modell weniger drin, als drauf steht. Insgesamt ändert sich an der Steuerleistung des Paares nichts. Wer wirklich für mehr Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, für mehr Erwerbsarbeit von Frauen und für geringere Lohn- und Rentenlücken sorgen will, muss das Ehegattensplitting abschaffen. Nur sah das Lindners Plan niemals vor. Gerade die Wählerschaft von Lindners FDP profitiert von diesem patriarchal angelegten Steuermodell. In der FDP-Klientel befinden sich viele Top-Alleinverdiener:innen.

Es kann nicht oft genug gesagt werden: Das Ehegattensplitting gehört abgeschafft. Mittlerweile fordern das nicht nur egalitäts-orientierte Po­li­ti­ke­r:in­nen und progressive Ex­per­t:in­nen, selbst der Internationale Währungsfonds kritisiert, dass dieses Splittingmodell Frauen daran hindert, sich aus ihren traditionellen Rollen zu befreien, mehr Erwerbsarbeit zu leisten und dadurch unabhängiger von Mann und Staat zu werden.

Das aber weiß man hierzulande und auch innerhalb der Ampel stoisch zu ignorieren. Aus gutem Grund: Mit dem Ruf nach dem Ende des Ehegattensplittings würde man noch mehr Wäh­le­r:in­nen verlieren als mit der Reform des Bürgergelds. Das riskieren weder die Grünen, denen das Ehegattensplitting seit Jahren ein Dorn im Auge ist, noch die SPD, die sich dazu schon lange nicht mehr äußert. Und für die traditionell orientierte CDU-Klientel wäre das ein weiteres gefundenes Fressen.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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86 Kommentare

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  • Im ersten Absatz heißt es, das Gesetz solle die Steuergerechtigkeit bei Paaren erhöhen. Der zweite führt dann aus, dass das nicht gelingt und im dritten erfahren wir, dass dies auch nie das Ziel gewesen sei. Ist es wirklich Herr Linder, der hier den Faden verloren hat?

    My two cents: Das Ehegattensplitting ermöglicht Familien, dass ein Elternteil die Arbeitszeit reduzieren ohne dass das Haushaltsnetto all zu arg zusammenschrumpft. Damit wird eine vulnerable und politisch gewünschte Versorgungsgemeinschaft geschont. Warum sollte man das abschaffen? Junge Familien sind am stärksten von teuren Wohn- und Lebensmittelkosten betroffen.

  • Wer ständig Lohnsteuerklassen und die Steuertabellen vermischt, hat offensichtlich keine Ahnung vom Steuerrecht. Die Lohnsteuerklasse hat nichts mit der Gesamtsteuerlast zu tun. Sie bestimmt lediglich die (vorläufigen) Abzüge vom lohnsteuerpflichtigen Einkommen.

    Wer die Splittingtabelle abschaffen möchte, belastet ohne Ausgleichsmassnahmen verheiratete Paare. Das kann man machen, aber man sollte auch sagen, wo darin der Vorteil liegen sollte.

    Die Lohnsteuerklasse ist für die Gesamtsteuerlast irrelevant, aber sie spielt eine entscheidende Rolle bei Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld. Dort wird sie für die Ermittlung eines fiktiven Nettogehalts herangezogen und wer dann in Klasse V ist, verliert Geld, wenn er/sie nicht den jederzeit möglichen Wechsel nach III vornimmt.

    V-III abschaffen spart dem Staat im Mittel Geld. Mehr nicht.

  • "Aber das ist eine Mogelpackung."

    Durch die Steuerklassen 3 & 5 wurde der geringer verdienende Partner (oftmals die Frau) besonders hoch besteuert. Aufstocken bei Teilzeitbeschäftigten lohnte sich da kaum.

    Das fällt nun weg. Gemogelt wird dabei nicht.

  • Wenn die Leute das Ehegattensplitting mehrheitlich behalten wollen, warum soll man es ihnen wegnehmen? Weil man besser weiß, was für die Leute gut ist, als die Leute selbst? Ich bezweifle, dass das ein guter Politikansatz ist.

  • Die "Beharrungs"-Effekte liegen allerdings weniger am Splitting als an der psycholischen Wirkung der Lohnsteuerberechnung. Schon fragwürdig, etwas abzuschaffen, weil manche es falsch bzw. nicht verstehen.

    Aber sei's drum. Wie soll denn die "Förderung von Ehe und Familie", speziell der Ehe, dann aussehen?



    10 % pauschaler Steuernachlass für Verheiratete?

    Wäre auch eine Möglichkeit.



    Ob die Fehlanreize damit weniger schlimm wären, ist eine andere Frage.

  • Für Frauen, die mittlerweile die früher klassische Männerrolle einnehmen, ist diese Argumentation ein Schlag ins Gesicht. Frauen nehmen heute durchaus, wenn auch noch nicht in der Mehrzahl, die Rolle der Familienversorgerin und Hauptberufstätigen ein. Ich z.B. arbeite mehr, verdiene mehr und versorge mit meinem Einkommen Mann und Kind. Nun sollen alle Vorteile, die diese Rolle mitunter auch ( neben Nachteilen ) mit sich bringt und welche Männer über Jahrzehnte selbstverständlich genutzt haben, abgeschafft werden sobald Frauen in diese Positionen kommen? Und das mit der Begründung, dadurch die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen? Ernsthaft? Das motiviert ja ungemein ... nicht

  • Das Grundgesetz bevorzugt verbindliche Lebensgemeinschaften ggü. den unverbindlichen und zwar zurecht. Das der Staat dafür eine schriftliche Erklärung erwartet, ist nicht mehr als recht und billig. Nur gedanklich in der Vergangenheit gefangene linke wie rechte Ideologen betrachten das noch als Ehegattensplitting und übersehen dabei geflissentlich, dass der Steuervorteil allen eingetragenen Lebensgemeinschaften zugute kommt. Es wird Zeit, dass unsere Autorin im 21. Jahrhundert ankommt.

  • Natürlich muss das Ehegattensplitting weg.

    Für ein ausreichendes Einkommen hat nicht der Partner aufzukommen, sondern der Staat.

  • Was macht das Paar, wo nur einer arbeiten (kann) fragt man sich.

    • @Oli Vjeko:

      Teil zwei beantragt Invalidenrente.

    • @Oli Vjeko:

      Vielleicht so: Der eine Partner verdient gut und der andere Partner bezieht dazu noch Bürgergeld. Schließlich soll bei einem Wegfall des Ehegattensplittings das Einkommen des anderen Partners nicht angerechnet werden. Statt einer solidarischen Partnerschaft mit dem bessere verdienenden Partner zahlt halt dann die solidarische Gemeinschaft 🤓

  • Aus persönlicher Erfahrung:

    Das Ehegattensplitting hat das Elterngeld meiner Frau durch das Tauschen der Steuerklassen vor der Geburt um mehrere tausend Euro erhöht - gut für uns und unsere Söhne .

    Den emanzipatorischen Ansatz verstehe ich nicht, jedes verheiratete Paar darf sich auch die Steuerklasse 4:4 aussuchen. Wir haben 2 kleine Kinder, meine Frau arbeite freiwillig 32h und verdient viel weniger als ich. Da ich 10 Jahre älter bin und viel mehr Berufserfahrung aufweise werden wir beim Wegfall des Ehegattensplitting deutlich mehr Steuern zahlen müssen - selbst wenn sie von der Politik zur Vollzeit gezwungen wird um unserern Lebensstandard einigermaßen zu halten.

    Mal zu Ende gedacht:



    Als Ehepaar das einen gemeinsamen Haushalt führt stehen wir finanziell füreinander ein! Wenn das mit dem Ehegattensplitting wegfällt, kann sie als Hausfrau Bürgergeld beantragen und wir sparen uns dafür den ganzen Streß mit der Kitabetreuung - die uns beiden mangels Betreuungszeiten eh keine Vollzeitarbeit ermöglicht.

    • @Jörg Radestock:

      Da bin ich ebenfalls voll bei Ihnen.



      Ich verstehe diesen neuen Hype nicht - meine Frau kann das auch nicht nachvollziehen.



      Jeder kann jetzt schon 4:4 wählen.



      Einen Vorteil werden Frauen damit zukünftig nicht haben - im Gegenteil!

    • @Jörg Radestock:

      Es ist doch ohnehin etwas seltsam, dass das Recht der Frau von Dritten definiert wird - nämlich arbeiten und Geld verdienen, statt von ihr selbst in Absprache mit dem Partner. Was sind das für "Rechte", über die andere sich die Entscheidungshoheit anmaßen?

      Käme der Vorschlag von der FDP, würde mancher "Ausbeutung" rufen und dass man offenbar Leute zur Arbeit nötigen will.....in diesem Falle Frauen.

    • @Jörg Radestock:

      Sie unterschätzen die Rafinesse unseres Sozialstaates....

      Bei einem Wegfall des Ehegattensplittings wären Sie weiterhin unterhaltspflichtig (wobei ein kleiner Pauschbetrag anrechenbar wäre). Da müssten Sie sich schon a) scheiden lassen und b) Ihre Frau eine neue Wohnung suchen, es sei denn, Sie können eine Zweckwohngemeinschaft unbeteiligter Dritter mit getrenntem Kühlschrank usw. nachweisen. denn



      Unabhängig von Ehe/eingetr.Partnerschaft geht das Sozialamt bei gemeinsamen Wohnsitz (ehe- bzw. partnerschaftsähnlich) im Bedarfsfall von einer Unterhaltsverpflichtung aus, auch ohne Ehegattensplitting.

  • Sie zäumen das Pferd von hinten auf, Frau Schmollack. Ihr EIGENTLICHES Problem ist nicht das Ehgegattensplitting sondern der Schutz der Ehe im GG. Der verhindert, dass der Staat Eheleuten genau DIE wohlmeinend steuernde Gewalt antun darf, die Sie gerne hätten.

    Solange es diesen Schutz der Ehe noch gibt, hat der Staat kein Recht, Eheleute dafür zu bestrafen, dass sie ihr gemeinsames Leben im Innenverhältnis anders regeln als andere (bzw. als eine auf Geschlechtergleichheit abzielende Gesellschaftspolitik das gerne hätte). Da geht der grundrechtliche Schutz vor.

    Und genau eine solche Bestrafung vermeidet das Ehegattensplitting: Es berücksichtigt, dass Eheleute eben als dauerhafte wirtschaftliche Einheit von zwei Individuen fungieren und daher NICHT zwangsläufig alle Aufgaben untereinander gleich verteilen müssen. Das ansonsten nunmal auf Einzelpersonen zugeschnittene Einkommensteuerrecht bekommt das ohne so eine Krücke nicht hin.

    • @Normalo:

      übrigens bedeutet die Ehe auch Verpflichtung, etwa zum Unterhalt, wenn die Ehe scheitert. Oder auch während der Ehe, man kann nicht einfach Sozialleistungen beziehen, wenn man selbst kein Einkommen hat, weil erst der Partner und dann erst die Gesellschaft die Verantwortung trägt.

    • @Normalo:

      Das stimmt so nicht. Ehegatten einzeln zu besteuern ist sehr wohl mit dem GG vereinbar. Zumindest gibt es kein gegenteiliges Verfassungsgerichtsurteil.



      Was damals in den 50er- Jahren für verfassungswidrig erklärt wurde, war eine Regelung, die Verheiratete schlechter gestellt hat als unverheiratete, indem es sie zusammen veranlagt, aber dann wie einen einzelnen besteuert hat.

      • @Francesco:

        Nur weil es (noch) nicht abgeurteilt wurde, ist es noch lange nicht verfassungsgemäß. Wenn man in das Urteil von damals reinliest, merkt man, dass die Argumentation genauso auf den damaligen Versuch passt, Frauen mit der Steuerknute wieder an den Herd zu treiben, wie umgekehrt, sie da wegzubekommen:

        "...Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (BVerfGE 5, 85 [200, 204]; 7, 32). Zu dem Gehalt solcher privaten Entscheidungsfreiheit der Ehegatten gehört auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmet, ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt...Der Gesetzgeber dürfte daher eine bestimmte Gestaltung der privaten Sphäre der Ehe nicht unmittelbar erzwingen. Ist aber ein solcher unmittelbarer Zwang verfassungswidrig, so kann dasselbe Ziel auch nicht geeignet sein, eine Maßnahme zu legitimieren, die ... mittelbar diesem Ziel dienen soll."

  • Die Diskussion um das Ehegattensplitting geht teilweise am eigentlichen Problem vorbei. Der Besitz eines Trauscheines wird belohnt.

    Es müssen also alle Vorteile (nicht nur bei Steuern) für Verheiratete gegenüber Unverheirateten abgeschafft werden. Dafür müssen Menschen, die für Kinder sorgen (unabhängig vom Trauschein) besser gestellt werden. Dann ergibt Förderung gesellschaftspolitisch einen Sinn. Das jetzige Modell beruht auf der gesellschaftlichen Wirklichkeit der 50er Jahre. Es ist längst überholt.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Der Trauschein wird nicht "belohnt" sondern als ernstgemeinte Ansage verstanden, eine bestimmte, auch finanziell relevante Realität zu schaffen. Die ist, dass zwei Menschen ihr Leben in einer festen Beziehung begehen, in der beide Teile dauerhaft füreinander einstehen und miteinander planen - ökonomisch also eine Einheit bilden, die einen gemeinsamen Topf für den Lebensunterhalt hat und aus dem gemeinsam lebt.

      Dieses Committment auch heute noch für bare Münze zu nehmen, ist aus meiner Sicht nicht falsch. Oft genug klappt es ja auch immer noch lebenslang, sonst meist zumindest für eine ganze Zeit. Und solange so eine Realität hält, ist es aus meiner Sicht nur sachgerecht, auch die Besteuerung so zu gestalten, dass sie dieses tiefgreifende Füreinander und Miteinander abbildet (und nicht bestimmte Formen davon, die mehr auf das Halten der Beziehung ausgerichtet sind als auf ihr letztliches Ende, steuerlich schlechter stellt).

      Die eigentliche Frage ist, warum viele Paare diese verbindliche Ansage gerade NICHT machen wollen, und sich dann beschweren, wenn der Staat entsprechend keinen hinreichenden Anlass sieht, IHR Committment füreinander als genauso dauerhaft zu begreifen.

      • @Normalo:

        Natürlich kann man an alten Zöpfen festhalten wollen. Nur lässt sich dadurch die gesellschaftliche Entwicklung nicht aufhalten.

        Als das Ehegattensplitting eingeführt wurde, konnte man davon ausgehen, dass eine klassische Familie MIT Kindern entsteht. Das sollte unterstützt werden. Heute ist die Realität anders. Heute subventioniert man Leute die sich zum Zusammeneben einfach noch einen Schein holen. Davon hat die Gesellschaft nichts.

        Unterhaltspflichtig sind Zusammenlebende übrigens so und so. Auch ohne Schein.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Das jetzige Modell beruht auf der gesellschaftlichen Wirklichkeit der 50er Jahre. "

      Das Nichtvorhandensein eines Ehegattensplittings hatten wir davir in der Nazizeit und älter. Wenn also etwas überholt ist, dann ist es die Abschaffung des Ehegattensplittings.

      • @Rudolf Fissner:

        Weil es 1800 noch keine Verbrenner gab, ist die Abschaffung dieser Autos überholt?

        Jede Sache hat ihre Zeit. Und wenn sie vorbei ist, ist sie eben vorbei.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Dann bitte auch Bedarfsgemeinschaften usw. abschaffen. Jede/r für sich. Liberal halt:).

      • @YeahYeah:

        Genau. Die gern gebrachte Behauptung, dass nur Eheleute für einander einstehen, stimmt so und so nicht.

      • @YeahYeah:

        Das Ehegattensplitting ist kein grundloser Vorteil. Mit der Ehe geht auch Verantwortung einher. D.h. wenn der andere Ehegatte arbeitslos, erwerbsunfähig o.ä. ist, greift die Unterhaltspflicht und der Staat muss nicht über die Sozialhilfe einspringen, sondern der Ehegatte ist erst einmal zuständig. Mit Trauschein wird auch die Rente geteilt, also bei Scheidung müssen an den schlechter Versorgten Rentenansprüche abgegeben werden. Es ist also sozusagen ein Geschäft: es wird Verantwortung für die Versorgung eines anderen Menschen übernommen, für den der Sozialstaat im Ernstfall nicht aufkommen muss und dafür gibt es einen Steuervorteil.



        In der Konsequenz müsste bei Wegfall des Ehegattensplitting um wirklich Gleichberechtigung zu schaffen also entweder eine Unterhaltspflicht und Rententeilung auch für unverheiratete Paare im Falle der Trennung eingeführt werden oder die Unterhaltspflicht und die Rententeilung für Ehepaare müsste abgeschafft werden.

        • @Gisela Groß:

          "...wenn der andere Ehegatte arbeitslos, erwerbsunfähig o.ä. ist, greift die Unterhaltspflicht..."

          Die gibt es in Bedarfsgemeinschaften.

  • In der heutigen Zeit finde ich es merkwürdig, dass es ein Steuermodell ausschliesslich für die Ehe gibt.



    Gerechter fände ich, dass ausschliesslich Kinder finanziell begünstigt werden, egal in welcher Elternkonstellation sie leben (klassisch Frau+Mann, homosexuell, alleinerziehend oder was es sonst noch so geben mag).

  • Ich verstehe das Geschrei nicht.



    Am Ende des Jahres, also mit der Einkommenssteuerklärung, ist es doch völlig egal ob man Spliting gemacht hat oder nicht, die Steuern sind in Summe die gleichen. Aber ich bin trotzdem dafür dass es abgeschafft wird, je einfacher - je besser.

  • Ich bin da kein Experte, also was bedeutet die Abschaffung des Ehegattensplittings für ein Rentnerehepaar mit einer Rente (bisher Steuerklasse 3 = 2x Grundfreibetrag und deshalb nicht steuerpflichtig) denn dann für die Steuerpflicht? Wird diese Rente dann steuerpflichtig, weil nur 1x der Grundfreibetrag angesetzt wird?

  • Hab ich das jetzt verpasst? Oder wurde hier gar kein Argument angeführt, warum das Ehegattensplitting abgeschafft werden soll?

    Wie genau wird es besser, wenn das Splitting abgeschafft wird?

    • @SebaSch82:

      Nichts wird besser, alle müssen noch mehr arbeiten (wegen der höheren Steuerbelastung), und für Kinder reicht es dann ohnehin nicht mehr, bzw. die Kinder bekommen ihre Eltern gar nicht mehr zu Gesicht, weil "progressive" Kräfte meinen, dass ein Steuermodell, das es Frauen ODER Männern ermöglicht, sich dem Nachwuchs zu widmen, irgendwie ungerecht oder altmodisch ist. Gott bewahre uns vor diesen Linksextremen, die der traditionelle Ehe und Familie endgültig das letzte Lebenslicht ausblasen wollen und die Steuerlast im Hochsteuerland Deutschland weiter erhöhen wollen!

  • Leider ist es so, dass viele Kritiker des Ehegattensplittings, das System nicht ganz verstehen (wollen).

    Das Ehegattensplitting bringt keine Vorteile, sondern es vermeidet Nachteile.

    Eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft wird als wirtschaftliche Einheit betrachtet.



    Daher ist es durch das Splitting egal, ob die Gehälter unterschiedlich oder gleich hoch sind.



    Es zählt schließlich nur die Gesamtsumme.



    Somit sorgt das Splitting für eine Gleichbehandlung im Steuerrecht.

    Darüber hinaus haben ungleiche Gehälter doch nicht zwangsläufig was mit Hausfrauendasein, Kindererziehung oder Paygap zu tun.

    Vermutlich hat das Ehegattensplitting aufgrund seiner Geschichte und evtl. des Namens einen schlechten Ruf.

    Evtl. sollte das Finanzministerium sich einen neuen Namen ausdenken und eine Marketingkampagne starten.

    Eine Abschaffung ohne Alternative würde jedenfalls zu einer ziemlichen Steuererhöhung führen.

    • @Revilok:

      Aus welchem Grund sollte man Paare finanziell bevorzugen gegenüber Alleinstehenden? Erst Recht gegenüber alleinstehenden Müttern/Vätern?

      Wir haben auch deswegen geheiratet, damit mein Mann mehr Lohn in der Tüte hat, und ich in der schlechteren Lohnsteuerklasse ein kleines bisschen weniger bekomme. Das was mein Mann mehr bekommt, ist unser Gewinn und das teilen wir uns.

      Das ändert aber nichts daran, dass es weiterhin von mir als ungerecht empfunden wird. Von mir aus kann man das abschaffen, weil es ungerecht ist.

      • @Beatrice Ortlepp:

        Noch zur Präzisierung: Die Steuerklassen 3 und 5 betreffen nur die Lohnsteuer und sind NICHT, was man fachlich "Ehegattensplitting" nennt. Sie greifen diesem nur, mit einer ganz anderen Mechanik, im "cash management" vor (und werden jetzt ja auch abgeschafft).

        Das Ehegattensplitting selbst greift erst, wenn man eine Jahressteuererklärung abgibt, bei der Festsetzung nach dem Einkommensteuergesetz. DA werden dann die Einkünfte beider Eheleute zusammengeworfen und einheitlich besteuert. Mit dem Ergebnis werden dann die Vorabzahlungen ("Lohnsteuer") verrechnet.

        Dieses Zusammenwerfen geht halt erst, wenn alle Einkünfte bider Eheleute bekannt sind. Nur deshalb arbeitet die Lohnsteuer da - als Annäherung - bisher mit unterschiedlichen Steuersätzen. aber wie gesagt: DAS fällt jetzt.

      • @Beatrice Ortlepp:

        Es ist eben keine Bevorzugung sondern eine Gleichstellung: Alleinstehende haben einen Topf, in den sie allein einzahlen und aus dem sie auch nur allein leben müssen. Also wird auch ihr Einkommen als alleinstehend besteuert. Ehepaare haben dagegen einen GEMEINSAMEN Topf - die Einkünfte des Einen sind nicht ohne den Bedarf AUCH des Anderen und umgekehrt dessen Einkünfte zu denken. Also werden sie nicht wie zwei getrennte Töpfe behandelt sondern eben wie ein doppelt so großer einheitlicher. Das ist Alles.

    • @Revilok:

      Chapeau! Sehr gut ausgedrückt.

    • @Revilok:

      Ich fände es sauberer, wenn der Gatte die Gattin dann auch anstellen würde, wenn er denn unbedingt die Steuerersparnis will (oder die Gattin den Gatten, natürlich).



      Dann haben beide nicht das Jodeldiplom, aber etwas Eigenes.

      Hohe Einkommen sollen angemessen hoch besteuert werden, so ist es eigentlich vorgesehen.

      • @Janix:

        Mittelalterlich, dieser Gedanke. Der weniger verdienende Teil ist doch kein bloßes Anhängsel des anderen.

      • @Janix:

        Die Abschaffung des Ehegattensplittings trifft aber nicht nur hohe Einkommen sondern ALLE Einkommen.

        Eine Abschaffung schüttet das Kind also mit dem Bade aus.

        Sinnvoll wäre also ein Ehegattensplitting bis zu einem definierten Einkommen und darüberhinaus wieder eine Individualbesteuerung.

        • @Rudolf Fissner:

          Im Gegenteil: Es wirkt VOR ALLEM bei mittleren Einkommen, wo bei Wegfall des Splittings entgültig das Netto für eine Familie "zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel" wird (bzw. Kinderglück eben zu einem relativ SEHR teuren Spaß macht).

          • @Normalo:

            Eben. Nicht die hohen Einkommen auf die Sie sich JANIX zuvor bezog sind davon betroffen.

  • Einerseits haben Ehepartner auch finanzielle wechelseitige Verpflichtungen, zB im Fall von Erwerbslosigkeit. Diese entlasten den Staat. Jetzt sollen ihnen aber die finanziellen Rechte ggü. dem Staat genommen werden, folgt man dem Vorschlag von Frau Schmolak.

    Kein Wunder, dass keine vernünftige Partei dies so umsetzen möchte.

    • @eicke81:

      Ganz richtig, die Ehe ist ja nicht irgendeine beliebige Nichtigkeit, sondern sie bringt gegenseitige Verantwortung und Verpflichtungen mit sich, auch finanzieller Natur, so dass der Staat in vielen Lebenssituationen nicht für den jeweiligen einzelnen Menschen aufkommen muss, sondern eben der Lebenspartner. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde die eheliche Gemeinschaft somit entwerten und auch die Bedeutung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft. Die Vereinzelung der Gesellschaft würde damit weiter voranschreiten. Der feuchte Traum sozialistisch denkender Ideologen!

  • "Es kann nicht oft genug gesagt werden: Das Ehegattensplitting gehört abgeschafft."

    Vielleicht sollte man sich mit der Materie befassen, bevor man Forderungen aufstellt. Abgesehen davon, daß ein Ehepaar auch die Steuerklasse 4 und 4 wählen kann, ist es bei der Einkommenssteuererklärung ohnehin völlig egal, welcher Eheteil das Jahr über welches Einkommen und welche Steuerklasse gehabt hat: Es wird alles zusammengeschmissen und wie ein Einkommen versteuert.

    Musiktipp: "So What", Miles Davis 1959

    • @Josef 123:

      Ja genau, ich verstehe die Debatte in dieser Form auch nicht.

      Ich kenne übrigens viele Paare, wo beide das gleiche verdienen und auch einige mit Steuerklasse 3 und 5 - und 3 ist ganz sicher nicht automatisch der Mann!

      Welche Familie kann es sich leisten, dass nur eine/r Vollzeit arbeitet?

      Abgesehen davon liegt das Problem mangelnder Erwerbsarbeit (und damit geringeren Rentenansprüchen, Abhängigkeiten etc.) nicht bei den Steuerklassen, sondern bei der lückenhaften Kinderbetreuung und den Schwierigkeiten, überhaupt einen Kitaplatz zu finden.

  • Man könnte vielleicht darüber nachdenken ob es gerecht ist, dass ein Ehepaar, welches in der GKV versichert ist, weniger Krankenkassenbeitrag zahlt wenn der Mann das 1,5fache der BBG und die Frau nichts verdient, als wenn beide das 0,75fache der BBG verdienen.

    • @Marius Krüger:

      Diese Mitversicherung ist auch ein sehr seltsames Feld, die Erwerbsarbeit auf mehreren Schultern eher blockiert.



      Bemessungsgrenzen sind ebenso seltsam, wie überhaupt Privat & Gesetzlich gegenéinander.

  • Als gut verdienende Ehefrau (Finanzbeamtin) denke ich, dass die Lenkungswirkung der Steuerklassen bzw. des Splittings überschätzt wird. Es sind viel mehr fehlende Kita-Plätze oder Jobs, die nicht ist nur schlecht in Teilzeit gehen (oder dass überhaupt von Müttern erwartet wird, beruflich zurück zu stecken, während der Mann Karriere macht), die dazu führen, dass Frauen häufiger hat nicht oder sehr viel weniger Arbeitslohn haben als Männer. Keine Frau bleibt zuhause, weil es beim Ehegattensplitting günstiger wäre, zumindest nicht nur deshalb. Bei mehr Einkommen bleibt am Ende immer auch mehr in der Tasche.



    Dass bei Ehegatten das Einkommen von beiden zusammengerechnet werden und das günstiger ist, als wenn beide je einzeln veranlagt werden, finde ich nur gerecht.

  • Faszinierend.



    Welche Ehen profitieren denn besonders vom Ehegattensplitting? Diejenigen, bei denen einer der Partner weniger als den Grundfreibetrag verdient und zwar im selben Maße, wie weit der jährliche Verdienst vom Grundfreibetrag entfernt ist. Also weniger als ca. 1000€ brutto pro Monat. Dann findet in der Doppelveranlagung effektiv sowas wie ein Freibetragsübertrag vom einen auf den anderen statt.



    Es wäre interessant zu wissen, wieviele Ehen das genau betrifft. In meinem Bekanntenkreis dürfte das so ungefähr auf niemanden zutreffen, allerdings gibts in meiner Bubble auch wenige Unions- und FDP-Ehen.



    Bei der überwiegenden Zahl der Ehen findet ein solcher Übertrag aber garnicht statt und da kann diese unsägliche 3/5er Kombi auf den ersten Blick die Arbeit des einen wesentlich lohnender erscheinen lassen. Wer kennt sich denn mit Steuerklassen wirklich gut aus? Nicht so viele. Inklusive Frau Schmollack.



    Das mit den erworbenen Rentenansprüchen ist ebenfalls Käse, weil in der Ehe erworbene Ansprüche geteilt werden.



    Und in dem verlinkten Artikel zu progressiven Experten ist überhaupt keine Rede vom Splitting.



    Tldr: 3/5 durch 4Faktor zu ersetzen ist ein guter Anfang.

    • @swordeli:

      In der Ehe erworbene Rentenansprüche werden nur dann geteilt, wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Das passiert, wenn die Ehe geschieden wird. Wenn jeder Partner die während der Ehe erworbenen Ansprüche je zur Hälfte in sein Rentenkonto bekäme, wäre das anders.

      Das Gleiche gilt mit dem Einkommen: Rein rechtlich hat jeder Ehegatte erstmal sein eigenes Einkommen - von dem er dem anderen lediglich den Lebensunterhalt schuldet. - Der besser verdienende Steuerklasse-3-Sparer erhöht damit auf Kosten des Steuerklasse-5-Draufzahlers sein eigenes Vermögen. Und ganz nebenbei auch z.B. sein Arbeitslosengeld, das anhand des Nettoeinkommens berechnet wird...

      • @Alexander Kosubek:

        Das ist für sich genommen noch kein Problem, wenn man davon ausgeht, daß eine Ehe von zwei mündigen Menschen eingegangen wird, die bei nicht zufriedenstellender materieller Ausgestaltung auch von beiden wieder aufgelöst werden kann. Dann findet im Rahmen des Versorgungsausgleich und der Zugewinngemeinschaft eine mehr oder weniger faire Aufteilung statt.

        Wenn man hingegen Anhänger einer obskuren, unemanzipatorischen Ideologie ist, die die Einen zu einem Leben als Opfer der Umstände verdammt, die unfähig sind Verantwortung für sich und ihr Handeln zu übernehmen, dann kann man nur wünschen, dass



        -der Staat dafür sorgt, dass diese Schutzbefohlenen bereits von Tag eins der Ehe fair beteiligt werden.



        -es genug Andere patriarchal indoktrinierte gibt, die 'freiwillig' bereit sind eine mehr an das feudale Lehnswesen erinnernde Beziehung einzugehen und ein Eheleben lang Verantwortung für die Versorgung und den Schutz für sich und einen zweiten Menschen zu übernehmen.

        Mir wäre das zu asymmetrisch und stressig, aber to each their own. Kann ja auch bequem sein in der Unmündigkeit zu bleiben.

      • @Alexander Kosubek:

        Genau. Mit Steuerklasse 3 erhält der/die geringer Verdienende (seien wir ehrlich, das ist in >90% aller Fälle die Ehefrau) im Fall der Arbeitslosigkeit ein Alg1, das nach dem Netto berechnet wird, also wesentlich geringer ist als bei 4/4. Bei Alg1 wird das Einkommen des Ehepartners noch nicht angerechnet, das ist erst bei Alg2 aka Bürgergeld der Fall.



        Deswegen hatte ich in meiner Ehe auf 4/4 bestanden. Am Jahresende ist es eh wurscht, wie bereits ausgeführt wurde.

  • Die Kritik am Ehegattensplitting war ja, dass sich das Arbeiten für den Schlecherverdienen angeblich nicht lohne. Dies wird durch die Änderung behoben. Insoweit alles richtig gemacht.

    Durch die Abschaffung des Ehegattensplittings würde die Steuerbelastung der Betroffenen insgesamt steigen. Was sollte das für eine Hilfe sein? Sorgt das dann zwischen Männern und Frauen für mehr Gerechtigkeit?

    Zumal dem Staat die Ehe bei der Sozialhilfe erheblich zugute kommt und Ausgleiche im Falle der Scheidung (Zugewinnausgleich) oder des Todes (Witwenrente) stattfinden.

    Und dann wäre da ja noch Art. 6 GG.

    • @DiMa:

      Witwenrente? Die "große" Hinterbliebenenrente beträgt 55% der Rente des/der Verstorbenen, die oft schon ein Witz ist. Darauf angerechnet wird die eigene Rente, Betriebsrente, Alg1, private Rente, Zinserträge usw.



      Wenn keine minderjährigen Kinder zu versorgen sind, kann man die Hinterbliebenenrente vergessen.

  • Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde die Splittinglösung aufgrund einer BVerfG-Entscheidung eingeführt, nämlich dergestalt, dass die Steuerlast einer Partnerschaft mit unterschiedlichem Einkommen steuerlich nicht schlechter gestellt werden darf eine mit vergleichbaren Einkommen.



    Es gilt das Prinzip der Wirtschaftsgemeinschaft, da mutmaßlich in beiden Fällen das Gesamteinkommen zur gemeinschaftlichen Finanzierung des Lebensunterhalts dient.

    Lebenspartnerschaft (Wirtschaftsgemeinschaft) bedingt auch Fürsorgepflichten, wie z.B. Unterhalt bei Arbeitslosigkeit oder -Unfähigkeit etc., welche ohne gemeinschaftliche Steuerberechung so nicht mehr begründbar und ebenso abzuschaffen wäre. Ansonsten wäre "Lebenspartnerschaft" neben symbolischer Bedeutung nur noch eine riskante Kostenfalle.

    Mir leuchtet die Begründung "Splitting hindert Frauen an Erwerbsarbeit" nicht wirklich ein. Zum einen kenne ich genügend Beziehungen, bei der die Frau mehr verdient, zum anderen scheint sich bei unserer Steuerlast Mehrarbeit nicht zu lohnen?



    Daher Erhöhung der Steuerquote: "Emanzipation" durch Arbeitszwang wider der Armutsnot? Sonderbare Lebenserziehung....

    • @ton.reg:

      Daher Erhöhung der Steuerquote: "Emanzipation" durch Arbeitszwang wider der Armutsnot? Sonderbare Lebenserziehung....

      Jepp, dem ist nichts hinzuzufügen.

  • Die Wahl der Steuerklasse ändert nichts an der im Steuerjahr gezahlten Steuer. Diese bleibt auf den Cent genau gleich. Mit der Wahl der SK versucht man möglichst wenig Steuern im Jahr, statt einer hohen Erstattung im nächsten Frühjahr zu erzielen.

    Die Wahl der Steuerklasse hat aber Einfluss auf Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Elterngeld. Diese berechnet sich nach dem Netto-Monatslohn.

    Ein Abschaffung von SK1 und SK5 ändert also nichts an der Steuerlast, führt aber (wenn beide nicht zufällig gleich viel verdienen) zur Absenkung des Elterngeldes.

    Was man daran gut findet, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar.

    Der Besserverdiener wählt wenn er arbeiten geht und die Geringverdienerin sich ums Kind kümmert die Steuerklasse 5 und nicht die Steuerklasse 3. Es soll ja das Monatsnetto der Frau, bevor sie in die Elternzeit geht, möglichst hoch sein, da davon das Elterngeld berechnet wird. Die zuviel gezahlte Steuer gibt es am Jahresende auf den Cent genau zurück.

    Herr Lindner hat also, für die FDP völlig überraschend, nur Sozialleistungen gesenkt, die Steuer bleibt gleich.

    • @Marius Krüger:

      Mal hervorheben, Ihren Kommentar: danke für die interessanten und aufschlussreichen Erläuterungen!

    • @Marius Krüger:

      @Marius Krüger.



      Die Abschaffung des Splittings geht über die temporäre SK-Wahl hinaus. Beabsichtigt wird, dass jeder gemäß seines Einkommes progressiv besteuert wird, ohne dass ggf. Mittelungseffekte -gemeinsame Steuererklärung- berücksichtigt werden, diesbezüglich also keine Steuerrückzahlungen erfolgen.

      Unterm Strich werden Paare bei ungleichem Einkommen durch die Steuerprogression des Besserverdienenden höher belastet.



      Unterm Strich 2: Die werden Steuereinnahmen steigen

  • Das Ehegattensplitting ist der letzte vernünftige Grund für eine Ehe.



    Mit einer Ehe geht man Verpflichtungen ein, die die Allgemeinheit entlasten und der einzige Vorteil ist das Ehegattensplitting, und das auch nur, wenn die Eheleute unterschiedlich verdienen.



    Es wird komplett vergessen, dass die Ehe eine Erfindung zur Absicherung von Frauen ist.



    Und dann diese Darstellung. der Mann verdient, die Frau verdient....das gibt es in einer Ehe nicht (ich sag nicht, dass es Leute gibt, die das so handhaben), der Frau (wie dem Mann) steht am Ende die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten zu.



    Und das wird ohne Splitting weniger!

  • Klüger wäre eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 bereits 2025. Das ergäbe 2025 höhere Steuereinnahmen, während in allen Folgejahren der Effekt aus höheren Erstattungen und höheren Einnahmen etwa ausgeglichen sein wird. Gelegenheit, dem Volk etwas mehr Wohltaten zu gönnen (im Zweifel den Rentnern), ohne Sorge wegen der Schuldenbremse.

  • 1. Die Ehe ist ein Heiliges Sakrament und ein Grundrecht, das gefördert werden muss. Die Aufteilung der Aufgaben nach Familie und Erwerb ist eine innere Angelegenheit der Eheleute. Auch müssen Eheleute für einander sorgen, bevor der Staat einspringt, weil beide nicht können.



    2. Vollzeit für beide Eheleute geht gar nicht, weil die Kinderbetreuung schlecht funktioniert. Die meisten Kindergärten, Horte, Krippen sind unzuverlässig. Wenn mal was nicht passt, ergeht sofort der Befehl an die Eltern, selbst auf die Kinder aufzupassen.



    Durch die Kinderpause verliert immer ein Partner den beruflichen Anschluss. Viele Arbeitgeber fördern immer noch nicht den vollen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

  • Eindeutig ungerecht, wenn die oder der das Haupteinkommen für eine Familie bringende so besteuert wird, als ob sie nicht für z.B. 4 Personen sondern nur zu ihrem eigenen Spaß verdienen würde.



    Alle sind frei so zu leben, wie die Autorin das gerne möchten, und genau gleich viel verdienen.



    Die Autorin will aber unterbinden, dass Familien ihre eigene Art finden, im Zeitverlauf mit dem Einkommen und der Kinderbetreuung/Hausarbeit umzugehen.



    Das ist bevormundend und ungerecht.

  • Das Ehegattensplitting ist gerecht und dient der Steuervereinfachung. Wer den Splittingvorteil kritisiert, sollte vielmehr über den nur einfach greifende Beitragsbemessungsgrenze nachdenken, in deren Folge Hausfrauen gratis krankenversichert sind und weniger Rentenanpsrüche entstehen, bzw. diese für Personen ohne Splittingvorteil absenken.

  • Ich verstehe das Problem nicht. Beide Ehepartner konnten doch schon immer Steuerklasse 4 wählen, wenn das Einkommen bei beiden ähnlich hoch ist. Warum werden also Frauen daran gehindert in eine Vollzeitstelle zu wechseln?

    Letztendlich ist es aufs Jahr gesehen doch aber ohnehin vollkommen irrelevant welcher Ehepartner monatlich wieviel Steuern zahlt, da das Finanzamt beide Einkommen zusammen rechnet und eine Gesamtsteuerlast daraus ermittelt.

    • @Tom Tailor:

      @TomTailor.



      Mit dem Wegfall des Ehegattensplittings gibt es a) keine Wahl der Steuerklassen mehr, alle unterliegen der gleichen Steuerprogression und b) das Finanzamt mittelt NICHT mehr am Jahresende.



      Bei Gleichverdienenden ändert sich nichts. Bei unterschiedlichen Einkommen schlägt beim Höherverdienenden die Steuerprogression so zu, dass eine Mehrbelastung im Vergleich zum gemittelten Steuersatz entsteht.Wenn dadurch "Einkommensnotstand" entsteht, dann muss der weniger Verdienende (es wird Nicht- bzw. Teilzeitarbeitende Hausfrau unterstellt) zwangsweise eine Vollzeitstelle suchen (-> Emanzipation). Entgegen dieser Theorie muss ansonsten ein vollzeitlich arbeitender Geringverdienende sich halt zum KI-Expertenden umschulen lassen....

      • @ton.reg:

        Ich denke ganz so wird es nicht sein. Denn durch das Ehegattensplitting zahlt ein verheiratetes Paar auch insgesamt weniger Steuern als zwei einzelveranlagte Singles. Und ob ein durch eine höhere Steuerprogression verringertes Nettoeinkommen der Frauenemanzipation dienlich ist, weil diese nun genötigt wird sich eine Vollzeitstelle zu suchen, sei auch mal dahin gestellt.

        • @Tom Tailor:

          Wenn das Durchschnittseinkommen des verheirateten Paares dem der beiden gleichverdienenden Singles entspricht, dann ist die Steuerlast gleich.



          Das Ehegattensplitting hat nichts mit Ehe-, Familien-, Kinderförderung o.ä. zu tun. Für letzeres gibt es ggf. Freibeträge und Kindergeld.

          Verheirate haben nur als Staatsdiener einen Vorteil -einen zusätzlichen Verheiratetenzuschlag-, was aber ein zu versteuerndes, anderes Thema ist.

        • @Tom Tailor:

          Das Ehegattensplitting ist nicht als Sondertarif, Sonderrabatt für Lebensgemeinschaften zu verstehen. Die Besteuerung unterliegt der gleichen Progression und Steuerberechnung wie bei Einzelpersonen.



          Der Unterschied ist, dass beiden Partnern jeweils ein gemittelter Verdienst als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.



          Tatsächlich unterscheidet sich die Steuerlast bei gleichverdienenden Partnern nicht von der Veranlagung zweier vergleichbarer Singleeinkommen.



          Daherkommt das (Steuerbescheids)-Splitting nur bei ungleichen Partnereinkommen zu tragen - je ungleicher desto höher - da durch die Mittelung der überproportionale Anstieg der Steuerquote (Steuerprogression) des Besserverdienenden auf ein insgesamt niederes Niveau abgesenkt wird.

          Hohe Steuerquote auf hohes Einkommen plus niedrigere Quote auf geringes ist deutlich mehr als zweimal mittlere Quote auf mittlere Einkommen.

  • Mal angenommen das Ehegattensplitting fällt, welches auch für Lebensgemeinschaften gilt, fällt dann auch die Wirtschaftsgemeinschaft?

    Das die Abschaffung nicht sonderlich beliebt ist, wird ersichtlich wenn man als Tendenz nimmt das 17 Prozent der Frauen gerne mehr arbeiten würden und 41 Prozent weniger (Bertelsmann).

  • Es wäre doch mal an der Zeit, Frauen nicht als intellektuell zurück geblieben zu betrachten. Sie sind mehrheitlich sehr wohl in der Lage, kompetente Entscheidungen für IHREN Lebensentwurf zu treffen. Einen Bildungsauftrag des Staates sehe ich hier nicht. Das Bild des Vielverdieners beschreibt ja nicht die Lebenswirklichkeit der Mehrheit... Ggf. führt eine Steuerrefom ohne Splitting zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung.

  • Ich würde das differenzierter sehen. Der Punkt stimmt generell, dass es abgeschafft werden sollte. ABER: Es kann auch soziale Umstände geben, die ein Splitting sinnvoll machen. Einmal, wenn die Kinder sehr klein sind und einer/eine zu Hause bleiben muss. Wenn einer/eine nicht arbeiten kann. Besser wäre es, das Splitting zu beschränken. D.h. es darf maximal einen Vorteil von 3000 Euro/Jahr bringen. Hilft dann den Härtefällen, dem Zahnarzt mit Hausfrau kaum noch.

    • @Kartöfellchen:

      Nein, das Splitting abzuschaffen ist ganz und garnicht wünschenswert. Eine gesellschaftspolitische Agenda sit es nicht wert, sie mit der Macht der Steuerstrafe in den innersten Schutzbereich des Individuums zu drücken. Denn was soll es bewirken, außer Paare über ihren Geldbeutel zu erziehen, gefälligst gleiche Erwerbsbiografien anzustreben?

  • Rabulistisch argumentiert!

    》Bisher ist es vielfach üblich, dass – machen wir es klassisch – der Mann mit einer Vollzeitstelle und einem hohen Gehalt dieSteuerklasse 3wählt und die Frau mit einem Teilzeitjob und einem wesentlich geringerem Verdienst die Steuerklasse 5.《

    Und: 》Auf den ersten Blick sieht es auch ganz danach aus: Der Mann – bleiben wir bei dieser Konstellation – muss dann mehr Steuern zahlen, die Frau weniger. Sie hat also mehr Netto vom Brutto, er ein bisschen weniger《

    Bis hierhin sind dies nur argumentative Annahmen, die nach Jahrzehnten des Ringens um das Aufbrechen traditioneller Geschlechterrollen immer weniger reale Substanz haben, längst sind auch der 'Hausmann' oder gleichgeschlechtliche Ehepartner keine Exoten.

    Trotzdem lautet dann der Schluss: 》Gerade die Wählerschaft von Lindners FDP profitiert von diesem patriarchal angelegten Steuermodell《¹

    Ehrlicherweise sollte wan doch eingestehen, dass Ziel der Kritik ist, dass möglichst alle wie bescheuert für Geld arbeiten sollen.

    ¹der dann auch noch unfreiwillig komisch durch die gegenderte Form ad absurdum geführt wird: 》In der FDP-Klientel befinden sich viele Top-Alleinverdiener:innen.《

  • Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine deutliche Steuererhöhung, vor allem für Familien mit Kindern die noch betreut werden müssen.



    Erst wenn auch in den Kitas jedes Kind schnell einen Platz bekommt und die Öffnungszeiten dem Arbeitsalltag angepasst sind, kann man über so was reden.



    Bis dahin muss ein Elternteil zwangsläufig nicht oder nur Teilzeit arbeiten. Warum werden Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings bestraft ? Dass sie sich für Kinder entschieden haben ist für unsere Gesellschaft enorm wichtig. Ohne Kinder ist es natürlich problemlos seine Karriere zu verfolgen und locker zu leben.

    • @Filou:

      Reiche Eltern, die sich einen Babysitter oder eine Nanny leisten könnten, profitieren allerdings deutlicher vom Splitting als Eltern, die beide Vollzeit arbeiten müssen, um gerade über die Runden zu kommen.

      • @Herma Huhn:

        Das ist nicht richtig. Das Splitting berücksichtigt vor allem, dass zu Beginn des Einkommens geringere Steuersätze gelten. Da der Spitzensteuersatz bereits ab 66.761 greift, bringt das Splitting etwas bis zu einem Familieneinkommen 133.522 Euro. Ab dann greift für jeden Euro der Satz von 42%. Die Abschaffung würde daher auch alle Ehepaare treffen, die unter diesem Betrag verdienen. Über diesen Betrag hinaus trifft es die Paare alle gleich. Zudem. Das Ehepaar, in dem 80+20 verdient werden, stünde am Ende schlechter als das Paar, das 50+50 heimbringt.

        • @Strolch:

          Sie haben Recht. Außerhalb der Progression macht Splitting keinen Unterschied.



          Es gibt übrigens auch Paare, die sich am unteren Ende dieser Progression bewegen und daher keinen Splittingvorteil haben.



          Diese hätten eine Förderung durch die Gesellschaft wesentlich nötiger als diejenigen, die sich knapp unter dem Spitzensteuersatz bewegen.



          Ihrer Argumentation nach, geht es aber doch um die Förderung von Familien, weil Kinder so wichtig sind. Da scheint es bessere Wege zu geben.



          (PS: Auch wenn es gerade anders klingt: Ich bin gegen die Abschaffung des Splittings, obwohl es nicht tut, was man ihm andichtet.)

          • @Herma Huhn:

            Eigentlich geht es um die Förderung von Ehen - also gelebten Ehen, wo die Eheleute sich als Einheit betrachten und innerhalb dieser Einheit die Dinge so regeln, wie es ihnen am besten passt. In einem zweiten Schritt werden dann - hoffentlich - in solche Ehen Kinder hineingeboren und wachsen unter stabilen Verhältnissen auf. Aber das Grundgesetz schützt die Ehe ans sich, nicht nur die Familie.

          • @Herma Huhn:

            "Diese hätten eine Förderung durch die Gesellschaft wesentlich nötiger als diejenigen, die sich knapp unter dem Spitzensteuersatz bewegen."

            Es liegt aber erst Mal keine Förderung vor. Es ist halt immer so, wer keine Steuern zahlt, kann auch keine sparen. Zudem bringt dieser Gruppe die Abschaffung des Splittings erst mal keinen Euro. Das muss dann die Aufgabe von Bürgergeld & Co. sein.

            Und ja, die Förderung von Kindern sollte - nach meiner Auffassung - eine große Rolle spielen - ich halte die gesellschaftliche Entwicklung, die es aktuell gibt, 1,x kinder je 2 Erwachsene gesellschaftlich für höchst bedenklich. Da komme ich jetzt aber vom Thema ab und dann sperrt die taz die Kommentarfunktion unter dem Artikel ;).

      • @Herma Huhn:

        Soviele reiche Eltern gibt es nicht und die große Mehrheit aller anderen Eltern wären durch die Abschaffung des Ehegattensplittings deutlich benachteiligt. Jeder der Kinder hat weiß was an Kosten und Betreuungsaufwand zu Schultern ist, das ist keine Kleinigkeit.

      • @Herma Huhn:

        Gerechtigkeit ist immer relativ. Sicherlich können Spitzenverdiener nominell mehr Steuern sparen (und dabei immer noch in absoluten Zahlen mehr zahlen...)



        Wenn aber BEIDE Eltern bereits Vollzeit arbeiten müssen um über die Runden zu kommen, dann würde die Splittingabschaffung doch garnichts mehr zur Emanzipation beitragen. Dann müssen diese einfach mehr Arbeiten (Trend zum Zweitjob) um ggf. den höheren Steuerabzug kompensieren zu können... Dieses Opfer dürfte die Abstrafung der Besserverdienen doch Wert sein...

  • Sie haben zwei Dinge nicht verstanden:

    - Die Steuerklassen sind egal, solange am Jahresende eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird. Nur scheinbar zahlt - meistens - die Frau mehr als der Mann. Es ist also ein rein optisches Problem, da nach der Steuererklärung beide das Gleiche zahlen. So schwer ist das doch nicht ...

    - Mit Abschaffung des Ehegattensplittings schaffen sie keine weitere Gerechtigkeit. Solange Frauen weniger verdienen, und öfters Teilzeit arbeiten als Männer, solange wird die Aufgabe des Ehegattensplittings auch zu weniger Familieneinkommen und daher auch zu weniger Geld für die Frau führen.



    Sie sollten ihre Anstrengungen eher darauf richten, die Einkommenslücke zu verringern; es hat sich viel getan, aber nicht genug. Und das bezieht sich nicht nur auf das Einkommen im gleichen Beruf, sondern auf die noch immer schlechte Bezahlung für TherapeutInnen, Pflegeberufe, ...

    - Es sollte weiterhin die freie Entscheidung innerhalb der Familie sein, wer wieviel arbeitet. Eine Bevormundung durch den Staat ist in ihrer gedanklichen Richtung genau so flasch wie KKK vor 25 Jahren. Darüber sollten wir gesellschaftlich doch hinweg sein.

  • Frauen wollen vielleicht auch gar nicht "befreit" werden. Ich arbeite in einem Segment, wo man gut bis sehr gut verdienen kann. Selbst Frauen, die das bessere Einkommen haben als der Partner/Ehemann, möchten gerne Zeit mit ihren Kindern verbringen und arbeiten daher zum einen häuiger in Teilzeit und zum anderen eher nicht in den Bereichen, wo man herausragend gut verdient und dafür bis spät in den Abend im Büro bleibt.

    Ich finde das sogar klug - von dem Geld hat man später weniger als von der Zeit mit dem Nachwuchs - und der profitiert auch.