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WehrpflichtdebatteWillkommen in Absurdistan

Silke Mertins

Kommentar von

Silke Mertins

Der Bundeswehr mangelt es an allem. Und jetzt sollen auch noch alle 17- bis 45-jährigen Männer einen Antrag stellen, wenn sie länger im Ausland sind?

Auf die Karrierecenter kommt Arbeit zu: Sie müssen möglicherweise längere Auslandsaufenthalte von Männern genehmigen Foto: dpa

D er jüngste Wehrbericht liest sich, als sei er zur Abschreckung von potenziellen Bewerbern gedacht: vergammelte Kasernen, Mangel an Kälteschutzjacken, Schimmel in Sporträumen, gesperrte Truppenküchen. Auch ein Spind oder Bett steht nicht immer zur Verfügung. Hinzu kommen die bekannten Probleme mit nicht funktionierenden Waffen, mangelnder Munition, schleppender Digitalisierung und einem rudimentären Drohnenprogramm. Für Letzteres wurde immerhin eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Inmitten dieser desolaten Gemengelage beschließt der Bundestag ein Gesetz zur Wehrdienstreform, das eine verpflichtende Musterung sowie den Dienst an der Waffe auf freiwilliger Basis vorsieht. Das Gesetz gilt seit Januar, und nun stellt sich aufgrund eines Berichts der Frankfurter Rundschau heraus, dass es auch folgende bisher nicht beachtete Regelung enthält: Alle 17- bis 45-jährigen Männer müssen einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten genehmigen lassen.

Zuständig für die Anträge sind die 15 Karrierecenter der Bundeswehr. 15! Allein etwa 70.000 junge Männer studieren im Ausland. Zehntausende reisen, arbeiten oder leisten ehrenamtliche Dienste jenseits der deutschen Grenzen. Man darf gespannt sein, mit welchem Personal die Bundeswehr diese vielen Genehmigungen erteilen will. Man könnte die Bearbeitung natürlich auch automatisieren, wenn man denn digital gut aufgestellt wäre.

Richtige Prioritäten bei Krisenbewältigung setzen

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will damit offenbar sicherstellen, dass jederzeit eine „Wehrerfassung“ möglich ist. Ja, und dann? In welchen Stuben, Betten und Kasernen sollen die Wehrerfassten denn im Ernstfall untergebracht werden? An welchen Waffen trainieren? Beziehungsweise: Was für einen Sinn soll das alles überhaupt ergeben, wenn die Wehrpflicht weiter ausgesetzt bleibt? Die – wenn auch zunächst theoretische – Beschneidung der Freiheitsrechte junger Männer trägt jedenfalls nicht dazu bei, den Wehrdienst in irgendeiner Form attraktiver zu machen.

Pistorius hat sich Deutschlands „Kriegstüchtigkeit“ auf die Fahnen geschrieben. Vielleicht sollte er zunächst einmal seine eigene prüfen. Eine richtige Prioritätensetzung gehört zum kleinen Einmaleins der Krisenbewältigung. Im Vergleich zu den vielen drängenden Aufgaben der Bundeswehr – inklusive der Bekämpfung rechtsextremer Tendenzen – erscheint die Genehmigung von Auslandsaufenthalten junger Männer wie ein Champagnerproblem.

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Silke Mertins
Redakteurin Meinung
Kommentatorin & Kolumnistin, Themen: Grüne, Ampel, Feminismus, Energiewende, Außenpolitik
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134 Kommentare

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  • Mir ist gerade Folgendes aufgefallen:



    Im Zivildienstgesetz gibt es die selbe Regel (bis 32); jedoch weiterhin nur im V-fall gültig.

    ABER: A nders als im WPflG, gibt es dort eine Geldbuße für das Versäumen der Einholung der Genehmigung (für unter 32-Jährige) !!

    -Das ist interessant, finde ich. Es scheint, dass schon damals als -vermutlich, sofern es sie je gab- die Geldbuße aus dem WPflG gestrichen wurde, die selbe Regel im ZVG vergessen wurde...

  • Noch was aus der Geschichte dazu:



    Wer als junges Mann im 19 Jhrd. nach Amerka auswandern wollte, brauchte eine Freigabe (o.s.ä.) von der herrschenden Administration. Es war allerdings etwas leichter als heutzutage, wenn auch illegal, sich "herauszuschleichen".

  • Viel Lärm um Nichts

  • Warum fällt den deutschen Medien dieser Teil des Gesetzes jetzt erst auf, drei Monate nach Inkraftsetzung? Wo waren die Oppositionsparteien? Liest im Bundestag überhaupt jemand die Texte, über die abgestimmt wird?

  • EILMELDUNG



    Ich höre gerade im Radio, dass die Genehmigung nur einzuholen ist, wenn die "Wehrpflicht" wieder eingeführt wird. Da der Wehrdienst derzeit "freiwillig" sei, gilt die Genehmigung als erteilt.

  • Willkommen in der neuen Realität. Ein Krieg ist aufgrund eines aggressiven Nachbarn und einen immer unfreundlicheren Partner wieder im Rahmen des Denkbaren.



    Deswegen werden solche Dokumente plötzlich ernst genommen.



    Dieses globale Misstrauen in Verbindung mit gegenseitiger Aufrüstung wird das Potential für die Kriegsgefahr in Zukunft für alle erhöhen - leider ist eine Abrüstungsalternative (einseitig geht nicht!) zwar denkbar im Hoffen, aber aktuell nicht verantwortbar.

    • @Wiesel24:

      Ganz ausgezeichnet zusammengefasst, danke Ihnen.

  • Diese Pflichten denen man sich unterwerfen soll, nur weil man auf diesem Fleckchen Land geboren wurde.. Euer Nationendenken bleibt mir unverständlich.

    • @TV:

      Tatsächlich geht es bei der Genehmigungspflicht genau darum, Auslandsdeutsche von der Wehrpflicht befreit sind.



      Wer ohne (automatische) Genehmigung, das Land verlässt, wäre allerdings trotzdem wehrpflichtig.



      Dass ist der einzige Unterschied dieser Regel, eine Strafe für das Unterlassen sieht das Gesetz nicht vor.

    • @TV:

      Spätestens beim Versuch Sozialleistungen zu erhalten wird das Verständnis dafür reifen.

    • @TV:

      Dann weisen Sie natürlich auch die Vorzüge dieses Landes zurück.

    • @TV:

      Nur weil ich in Deutschland geboren bin, soll ich Steuern zahlen? Der Steuersatz von Monaco gefällt mir besser (0%).



      Wäre das dann auch okay, wenn man sich dem Steuerzahlen entzieht, weil man die Pflicht nicht einsieht, nur weil man hier geboren wurde und lebt?

    • @TV:

      "Euer Nationendenken bleibt mir unverständlich."



      Die Rechte, die man in diesen Nationen genießt, kommen Ihnen dann aber ganz gut zupass, nehme ich an.

    • @TV:

      es gibt halt Menschen und das sind die meisten in dem jeweiligen Land wo sie geboren und aufgewachsen sind die ihr Land lieben. das nationendenken wie sie es schreiben zeigt auch was von Verbundenheit und Heimat! Wer das nicht hat, braucht in meinen Augen sich nicht zur Politik des Landes äußern. Den dem ist so oder so alles egal

  • Vorweg. Ich bin für die Wehrpflicht. Nicht, weil ich Kriege mag, sondern weil ich es besser finde, wenn ein Staat eine Armee aus Wehrpflichtigen hat, statt einem Söldnerheer. Erstere ist stärker in der Bevölkerung verankert.

    Jetzt haben unsere Regierenden aber wieder mal einen Bock geschossen. Erst setzt man einer Reglung in Kraft, von der die Betroffenen erst aus der Zeitung erfahren. Und dann stellt man sich im Bendlerblock hin und erklärt, dass sich so und so niemand daran halten muss. So macht sich die Staatsmacht maximal lächerlich. Entweder man triff eine Regelung und setzt sie durch oder man lässt sie weg. So ist es ein Witz.

    Die Aufregung geht also in die falsche Richtung.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Die meisten Melde- und Bereithaltungspflichten waren schon vorher de facto Soll-Vorschriften oder Benimmregeln für tatsächlich Wehrwillige.

      Die Regel, und auch die zur Wehrüberwachung aus §24, die weiterhin nicht aktiv ist, hat doch vorher schon keiner erst genommen, nachdem der Grundwehrdienst abgeleistet oder ausgemustert wurde. (Die Regel gilt für alle "männlichen Personen", nicht nur "wehrdienstfähige Wehrpflichtige") und galt per Verordnung früher bis (meine ich) 32, wie auch die Wehrüberwachung im Inland, lt. Gesetz.

      • @Ruhrpott-ler:

        Regeln, die an die man sich nach Lust und Laune halten kann, sind eben sinnlos.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es ist kein Witz. Die Aufregung ensteht durch die Unsicherheit der Rezipienten. Es ist Realität.

      • @Wiesel24:

        Neue Wendung. Der Teil des Gesetzes gilt nach Lust und Laune des Ministers. Man kommt sich vor, wie in einer (schlechten) Comedy Serie.

  • Warum nur Männer? Extrem ungerecht und diskriminierend für Männer. Und das im



    Jahr 2026. GG gehört dringend geändert

    • @Kai Happy:

      Man hat tatsächlich den Text in "Männliche Personen geändert"...



      Gemeint sind aber weiterhin nur be-Gliedete.

    • @Kai Happy:

      "GG gehört dringend geändert"



      Hätte man zusammen mit dem Sondervermögen machen sollen. Jetzt ist das Thema durch, und wird so schnell auch nicht mehr passieren.

  • Ich fühle mich mit über 45 etwas diskriminiert ;-) Kann man dagegen klagen?



    Jetzt mal im Ernst. Der Passus stand schon immer im Wehrdienstgesetz. Das hat nur früher keinen interessiert. Man konnte sich für Auslandssemester zurückstellen lassen. Alles kein Problem. Auch Wehrdienst hat nicht weh getan. Ich habe sogar noch mit einigen Leuten von damals Kontakt. Ob‘s sinnvoll war, steht auf einem anderen Blatt.

    • @TOM1976:

      Seien Sie ganz unbesorgt, nach dem fünften Absatz der Vorschrift endet die Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall erst mit 60.

      • @Yes:

        Die Idee, Rentnerbataillone aus ehemaligen NVA Angehörigen zu formieren, stand ja schon im Raum 😁

    • @TOM1976:

      Der Passus hatte aber die Einschränkung, das er nur dann galt wenn eine extreme Gefährdungslage oder der Verteidigungsfall ausgerufen wurde. Beides ist meines Wissens nach seit Gründung der Bundeswehr noch nie der Fall gewesen.



      Ich bin als Kriegsdienstverweigerer sogar der Reserve zugeordnet worden und gehöre der noch ein paar Jährchen an. Was die von mir wollen würden ist mir nicht ganz klar. Ist auch eher wahrscheinlich das ich es dann nicht liefern werde.

      • @schweigender Wüstenrufer:

        Laut §48 werden Kriegsdienstverweigerungsanträge der facto vorläufig genehmigt; da dieser § u.A. vorsieht, dass diejenigen, die einen Antrag gestellt haben vorläufig zum Zivildienst einberufen werden können.

        Das aktuelle Zivildienstgesetz sieht keinen Einsatz bei der BW vor.



        Aber, anders als im WPflG, gibt es dort eine Strafe für das Versäumen der Einholung der Genehmigung von Auslandsaufenthalten für unter 32-Jährige(!) (Gilt allerdings dort nur im V-fall.



        -Das ist interessant, finde ich. Es scheint, dass schon damals als -vermutlich, sofern es sie mal gab- die Geldbuße aus dem WPflG gestrichen wurde, die selbe Regel im ZVG vergessen wurde...

      • @schweigender Wüstenrufer:

        Nein. Der galt früher immer. Seit 2011 waren aber bis auf §1 laut §2 alle Bestimmungen des Gesetzes in Friedenszeiten nicht in Kraft.



        Jetzt würden ein paar Bestimmungen wieder dauerhaft in Kraft gesetzt.

      • @schweigender Wüstenrufer:

        "Kriegsdienstverweigerer sogar der Reserve zugeordnet worden und gehöre der noch ein paar Jährchen an. Was die von mir wollen würden ist mir nicht ganz klar."



        Gräben ausheben, Sanitätsdienste, Nachschub... da gibt es durchaus Möglichkeiten, wo man Menschen auch ohne Waffe gebrauchen kann.

  • Das Ganze ist so ne zustandegekommen, dass man einfach eine Anzahl von Paragraphen aus dem alten (seit 2011 schlafend gestellten) WPflG, darunter §3, wieder in Geltung versetzt hat. -Diese Regel (und wahrscheinlich auch anddere, die ggnw. nicht viel Sinn machen) hat man wahrscheinlich übersehen, oder nicht zu Ende gedacht.



    Denn: Die Wehrerfassung (§24) gilt nach wie vor nur im Sp.-und Verteidigungsfall. Und die gälte, anders als die Genehmigungsantragspflicht aus §3 (wobei laut Gesetz die Gen. eh in jedem Fall zu erteilen wäre) bei Mannschaften nur bis 31, UOffz.45, Offz. 60).

    Es hätte aber einen einen Einfluss, darauf ob man als Auslandsdeutscher wehrpflichtig wäre oder, denn diese sind, wenn sie noch nie in D gelebt haben, oder der Umzug genehmigt wurde, nicht wehrpflichtig.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Vor 2011 habe ich 2 Auslandssemester gemacht, damals galt wohl die gleiche Regel, wurde mir aber auch erst gestern bekannt :-) Einfach etwas entspannen, die wollen diese Informationsflut nicht wirklich, da sie damit nicht umgehen können...

  • „Karrierecenter der Bundeswehr“!!!

  • Bei maroder Infrastruktur den Bürokratieapparat mit Mehrarbeit ausstatten. Lol.

  • Ja, es macht wenig Sinn, die schärferen Schwerter der Wehrpflicht (wieder) in Kraft zu setzen, bevor man diese selbst wieder aktiviert oder die dafür notwendigen Ressourcen beisammen hat. Trotzdem sollte man so einen empörten Kommentar vielleicht nicht so vollkommen aus dem Bauch heraus schreiben. Ein paar mehr Hintergründe wären hilfreich - wie z. B. dass die hier so scharf angeprangerte Vorschrift eigentlich ein alter Hut ist und jetzt nur reaktiviert wird. Denn es gibt sie schon seit jeher nicht ganz ohne Grund.



    Die Wehrpflicht und ihre jeweilige Ausgestaltung sind ein komplexes Thema, in dem nicht zuletzt das Verfassungsrecht für den Staat rechts und links des "richtigen" Pfads tiefe Fallgruben ausgehoben hat. So muss er nicht nur schauen, dass er taugliche Wehrpflichtige bei Bedarf in Uniformen steckt (und bewaffet etc.), sondern er muss dies auch GERECHT tun. Dazu gehört, dem einzelnen Wehrpflichtigen die Entziehung von der Wehrpflicht- eben zum Beispiel durch Ausreise - nicht zu leicht zu machen, damit nicht die Daheimgebliebnen unfair belastet werden. Das gilt auch für den Fall, das die zwangsweise Einberufung nur "möglich" ist, denn auch dafür braucht es eine Erfassung.

    • @Normalo:

      Vor allem ist die Wehrerüberwachung aus §24 nach wie vor außer Kraft (und die gälte auch nur bis 31 für Mannschaften, allerdings 44 für UOffz.), sodass man hier davon ausgehen muss, dass man noch nichtmal genau gekuckt hat, was in den §§ eigentlich im Detail alles drin steckt, die man jetzt wieder in Kraft gesetzt hat...

  • Meine Güte, also entweder sind die Russen eine echte Bedrohung unserer Freiheit und wir müssen etwas (bzw sehr vieles) dagegen tun oder sie sind es nicht, dann ist das alles eh egal. Würde mich interessieren wie die Autorin zu der Frage steht. Wenn die Russen eine gefährliche Bedrohung sind, dann ist das alles, auch die Reisebeschränkung, notwendig. Und noch vieles mehr natürlich. Wenn nicht, dann können wir uns die ganze Kohle die in die UA geht sparen und das Geld für die Aufrüstung und statt dessen den Haushalt sanieren. Also was jetzt, Frau Mertins? Wer A" sagt, muss halt auch "B" sagen. und es gibt halt nichts umsonst.



    Und "die Wehrpflicht attraktiver machen"? Das geht anders, das müsste man so machen wie es Tom Sawyer gemacht hat als er den Zaun anstreichen musste.

    • @Gerald Müller:

      In dem § steht auch dass, eine Genehmigung immer erteilt werden muss, wenn eine Heranziehung zum Wehrdienst nicht zu erwarten ist. -Stand jetzt also IMMER. Genau deswegen ist das offensichtlicher Schwachsinn.



      Auch wenn per Verordnung ausdr. Ausnahmen (also jetzt für Jeden) vorgesehen werden können...



      Man hat da wohl einfach nicht aufgepasst, was man da eig. wieder in Kraft setzt und das kann man wohl schon als Schludrigkeit kritisieren.

      Allerdings gibt und gab es auch keine Strafe für Verstöße.

  • "Bekämpfung rechtsextremer Tendenzen"



    Da musste ich aber lachen: das war doch schon in den 80er Jahren ein Problem. Michael Kühnen, Christian Worch und wie sie alle hiessen...

  • Absurd ist eigentlich nur die Aufregung um diesen Nichtparagraphen. Der galt bereits Jahrzehnte, bis er 2011 (meine ich) im Zuge der Abschaffung der Wehrspflicht auf den Spannungs- und Verteidigungsfall reduziert wurde, ebenso wie die Wehrpflicht selbst. Der Auslandsauffenthalt ist zu genehmigen, Strafen für die Nichteinholung der Genehmigung gibt es nicht. So what?

  • Auch dieser Vorgang zeigt, wie ungerecht es ist, dass nur Männer Wehrdienst leisten müssen und nicht jede Person, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.

    • @Nachtsonne:

      Ja, es ist ungerecht. Aber das Grundgesetz gibt nicht mehr her. Und eine Änderung im GG die auch Frauen einbezieht bleibt in weiter Ferne. Nach der Bundestagswahl 2029 wird die Ferne noch weiter weg sein.

  • Wenn man weiß, wo und wie man einen Antrag stellt, wenn man etwas braucht oder fordert, reicht das völlig aus.

  • Ich empfehle den jungen Leuten (bis 45 ;-) ) exakt die Vorgehensweise von mir und meinen Freunden in den 90èrn.

    Den Mist ignorieren.

    • @Warim Wilke:

      Das wird kaum klappen. In den 90ern wusste man nicht so recht, was man mit den Soldaten anfangen soll. Heute werden sie gesucht.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Da es keine Strafe gibt (wie für die meisten Formvorschriften im WPflG (Vgl. §45) ein leichtes

        • @Ruhrpott-ler:

          Noch.

          Dazu kommt natürlich, dass solche Vorschriften völlig sinnlos sind.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Ist sie nicht, da sie den Unterschied macht, ob ein Auslandsdeutscher von der Wehrpflicht befreit ist, oder nicht. -Eine Regelung die man eh ändern sollte.



            Es sollte keine Strafe geben, aber ggf. die Staatsbürgerschaft entzogen werden evtl. .

  • Das ist schon Schwachsinn, aber es gibt da noch eine bittere Wahrheit. Die jungen Menschen (Sind sie das bis 45?) müssen sich darauf gefeit machen, dass die Armeen der EU sie einziehen und behalten werden. Es ist eben so, dass die EU und damit auch Deutschland vor einem neuen kalten/hybriden Krieg mit Russland steht. Und da zählt eine Sache: Abschreckung.



    Dänemark hat kürzlich einfach die Wehrpflicht eingeführt, selbst eine Prinzessin hat sich in der Kaserne eingefunden. Vielleicht müssen wir das Soziale bei der Bundeswehr lernen, aus Dänemark, NIederlanden, Schweden, vielleicht müssen wir mit den jungen Menschen anders umgehen, wenn sie in der Armee sind.



    Dass sie jetzt eine Genehmigung für eine Reise brauchen, ist absurd, das wäre ja nur in einem akut-laufenden Krieg vertretbar, wenn überhaupt.

    • @Andreas_2020:

      Nehmen ich gern, wenn wir dann auch die energiepolitische Vernunft und den demokratischen Diskurs aus Dänemark importieren.

  • Das ganze Wehrpflichtgedöns kann doch keinen Bestand haben, wenn tatsächlich die erste eierschaukelnde Person zwangsrekrutiert werden wird.

    Das letzte höchstrichterliche Urteil von anno 20xxdazumal argumentierte doch damit, dass der individuelle Mann leisten muss, weil Frauen Kinder gebären und die Hauptlast der reellen Kinderbetreuung leistet, da es keine vollwertige Kinderbetreuung flächendeckend in der BRD gäbe.

    Weil der Staat einerseits versagt (Kinderbetreuung), muss Person XY diesem Staat zwangsweise (ersatz-)dienen?

    Person werden Eltern oder nicht. Entscheidung darüber bleibt frei (oder biologisch nicht). Aber daraus Konsequenzen nur für XY? Das erschließt sich mir nicht.

    Schade, bin bald eh zu alt um davon selbst betroffen zu sein um das mal durchzuklagen.

    Aber sicher hat da schon irgendwer was i in n der Schublade

    • @Nüssgen:

      ??? Haben sich die 2002 nicht einfach auf Urteile in den 70ern bezogen, wonach die Ungleichbehandlung ok ist, wenn diese schon im Grundgesetz angelegt ist. Da die Wehrpflicht nur für Männer im GG festgelegt ist, gleicht der Gleichheitsansatz des GG nicht.... zumindest so habe ich es verstanden...

  • Ist doch eh nur ein Papiertigerchen.

    Gibt’s denn Zahlen, wieviele Personen das vor Aussetzen der Wehrpflicht 2011 tatsächlich beantragt/angezeigt haben?



    Und solche, die nicht ehem. Zeitsoldaten waren (also über den Wehrdienst hinaus)?

    Ich vermute vielleicht so 38 bundesweit…

  • Wer Spass an so etwas hat, kann einen Antrag stellen. Alle Anderen können es getrost ignorieren. Passiert eh nichts - wir sind schliesslich in Deutschland. Und falls doch etwas passieren sollte (kennen wir ja bereits) - ist es ohnehin besser, schon im Ausland zu verweilen. Lg Elena

  • Der Bundeswehr mangelt es an allem.



    Auch an Betten und Kochtöpfen und Putzmittel gegen Schimmel.



    Ich möchte hiermit einen Aufruf starten - weil ich gerade einen Haushalt auflösen muss - Spendet, liebe Mitbürger, spendet.



    Ich könnte eine Matratze für ein Doppelbett, eine Schlafcouch, Decken und Bettwäsche (gewaschen!) sowie praktische Schubladenkästchen und hohe Regale, auch einen echten Kleiderschrank, Tisch und STühle beisteuern.



    Dazu Tassen und Wasserkocher und eine Zitronenpresse. Ich sehe schon die gemütliche Stube vor mir, die man damit einrichten kann.



    Das motiviert den Kampfgeist.

  • Na, das ist schon verständlich, dass die im Ernstfall die möglichen Wehrpflichtigen zusammenhalten wollen. Wenn jeder einfach über die nächste EU Grenze verschwinden würde...

    Ich denke es zeigt mal wieder die Schwächen eines Wehrdienstes auf und das sind Kosten... ich würde eher an den Gehältern und Bedingungen schrauben, bis mehr als genug professionelle Soldaten freiwillig kommen.

    • @ttronics:

      Die Regelung verhindert keine Ausreise. Sie hat nur einen Unterschied, ob man danach als Auslandsdeutscher von der Wehrpflicht befreit ist, oder -theoretisch - trotzdem die BRD verteidigen müsste.



      Eine Strafe für die Versäumnis gibt es, wie für die meisten Best. im WPfG, auch nicht.

    • @ttronics:

      Man sollte sich dann nur nicht beschweren, wer da so freiwillig kommt, wie das andere Foristen unter anderen Artikeln schon getan haben 🙃

  • Schon interessant, was die jungen Herrn hier so zum Besten geben:



    taz.de/Maenner-zur...Militaer/!6168677/



    Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Aber vielleicht ist das, was aus diesen Kommentaren spricht, einfach der Zeitgeist: Erst komme ich, dann komm ich, und dann vielleicht irgendwas anderes.



    Da waren meine Klassenkameraden damals in den 1990ern noch anders drauf. Klar hatte da auch kaum jemand wirklich Bock auf Bund oder Zivi. Aber man hat das halt gemacht, ohne viel zu Murren.



    Ich hoffe, dass die abgebildeten Meinungen nicht für die Mehrheit der "jungen Leute" steht. Wäre dem so, müsste man in ernsthafter Sorge sein.

    • @Katharina Reichenhall:

      Ach komm, alle die ich kenne die in den 70ern gedient haben, hätten sich ausmustern lassen, soweit es ging, (sehr viel schwieriger als später) Bei meinem Vater hat es geklappt, wegen einem schweren Unfall 10 Jahre vorher)

      Und jetzt zu den 90ern: Ja, richtig genau dort sollte man anfangen. In den 90ern/2000ern hat am Ende nur knapp ein Viertel überhaupt Wehrdienst geleistet.



      Wenn es also um eine erhöhung der absehbar sinkenden Reservistenzahlen geht, muss dort angesetzt werden; auch aus Gründen der Fairness innerhalb der Jahrgänge.

      Und dass sage ich, obwohl es mich mitbeträfe.

      Hast du dich schon zu diesem neuen Teilzeit Schnelltraining für Ungediente gemeldet? Selbst, ist die Frau..!!

  • Ja und? Andere Länder haben das auch und diese Regelung gibt es seit den 50iger Jahren und ist nicht so tragisch

  • Aufgrund der akteuellen weltpolitischen Situation mit all den Kriegen in die Herr Pistorius uns hineinführen könnte, besteht wohl schon Schnappatmung. Anders läst sich eine solche strategische Feststezung nicht erklären. Was hat sich da unser Verteidigungsminister wohl wieder für ein echtes Bundeswehrstubendateil reinschieben lassen. Mann, Leute reisst Euch am Riemen, so wird das nix.

  • Da werden wieder Probleme gesucht, wo keine existieren. Einige Mitglieder der Generation Z und alte Berufspazifisten singen jetzt schon das Klagelied: Krieg ist die Hölle, obwohl sie gar nicht betroffen sind.

  • Vielleicht wäre es gar kein Problem, wenn statt eines Genehmigungsantrags ein Meldeformular auszufüllen wäre. Umzüge müssen ja auch an viele andere Stellen gemeldet werden. Und wie, in welchem Zeitrahmen und von wem die Genehmigungsanträge bearbeitet und beschieden werden sollen kann ich mir ohnehin nicht vorstellen.

  • Aufgrund der Lage hätte auch schon der Spannungsfall ausgerufen werden können. Dann wäre die Situation nach alter Wehrpflicht genau dieselbe.

    • @metalhead86:

      Ehrlich? Einige können es scheinbar kaum erwarten...

  • Und wo ist nun das Problem?

    • @xeiner:

      Das Problem ist, dass heute die pure Lust an der Empörung die Schlagzeilen bestimmt, und nicht nicht sachliche Fakten. Zum Glück gibts hier noch nen unaufgeregten Artikel, der die Sache richtig einordnet.

  • Nach bisher vorliegenden Informationen aus dem BMVg soll, solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wurde, der längere Auslandsaufenthalt gar nicht explizit genehmigt werden, was manche Parteien in Bezug auf die zwangsweise Antragstellung als widersprüchlich empfinden. Hier liegt aber möglicherweise ein Sachverhalt der Zustimmungsfiktion vor - auf gut Deutsch: wenn man nichts von den Behörden, darf man gehen.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Es macht einen Unterschied, dahingehend, ob ein Auslandsdeutscher von der Wehrpflicht befreit wäre, oder nicht (§1 Abs.3).



      An der Ausreise hindert einen so oder so niemand.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Im letzten Satz fehlt das Wörtchen "hört"!

  • Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß das Wehrpflichtgesetz diese Regelung inhaltlich unverändert seit 1956 enthält. Seit dem 1.7.2011 war die Gültigkeit dieser Regelung auf Krisenzeiten beschränkt, diese Einschränkung wird jetzt wieder zurückgenommen. Am Text des § 3 wurde dazu nichts geändert, außer "Kreiswehrersatzamt" durch "Karrierecenter" ersetzt.

    • @Moby Dick:

      >"Kreiswehrersatzamt" durch "Karrierecenter" ersetzt.<

      Angesichts dieser entschiedenen Maßnahme verbieten sich Zweifel an der Wehrhaftigkeit der B-Republik.

    • @Moby Dick:

      "...außer "Kreiswehrersatzamt" durch "Karrierecenter" ersetzt..."

      Schlimm ist, dass solche Etikettenschwindel kaum noch stören. Kreiswehrersatzamt war einigermaßen ehrlich.

  • Interessant, war doch früher auch schon so nur keiner hat’s gemacht!

  • Wer hätte gedacht dass man nun auch in der BRD einen Ausreiseantrag stellen muss um das Land zu verlassen...

    • @Sam W:

      "Wer hätte gedacht..."



      Das sollte eigentlich Jeder, der die jahrzehntelang geltende Rechtslage kennt (z. B. weil selbst als Wwhrdienstleistender darüber aufgeklärt). Es hat sich nur spätestens seit 1990 kaum jemand darum geschert.



      Warum die Antragspflicht, solange die Wehrpflicht ausgesetzt ist, nicht durch eine bloße Mitteilungspflicht ersetzt wird, ist freilich schwer zu vermitteln.

      • @Normalo:

        Weil ansch. Keiner im Bundestag, oder BMV, die Regeln, die wieder in Kraft gesetzt werden sollten, genau gelesen hat...



        Und das ist hier der eigtl. Skandal, weil es nach Außen Schludrigkeit signalisiert. Und Zweitens, die Bürger als dumm und verantwortungslos.

  • Willkommen in der Realität der Boomer, die in genau der gleichen Situation waren - plus Ummeldung beim Kreiswehrersatzamt bei Umzug. Alles bestätigt mit Eintrag und Stempel im Wehrpass...

    • @FriedrichHecker:

      Tja, dann ist es ja gut, das Sie als ausgebildeter Reservist die erste Line stellen, oder nicht.!?

      Falls die Antwort nein lautet, dann liegt genau darin das Problem, bei der Art und Weise wie hier über das Thema diskutiert wird; im Gegensatz zu Finnland oder der Schweiz.



      Oder auch und vor allem der Ukraine, wo die meisten Zwangseinberufenen zwischen 45 und 55 sind, und die Einberufungsuntergrenze erst bei 27, jetzt 25 liegt.

    • @FriedrichHecker:

      War bei uns (ich bin nicht sicher, Millenial oder Gen X oder irgendwas dazwischen) allerdings auch nicht groß anders. Wehrpass fiel zwar weg, dafür wurde es allerdings plötzlich tatsächlich recht ernst. Ich hatte meinen Dienstantritt am 03.11.2001, erste Woche war noch "normal", ab der zweiten wurde es hart.



      Verweigern war damals Zeitlich ein Problem für mich, ich hätte sonst ein ganzes Jahr verloren wenn ich nicht pünktlich nach 10 Monaten fertig gewesen wäre, und Zivi wären 12 Monate gewesen.



      Aber als dann die Flugzeuge ins World Trade Center einschlugen und plötzlich alle dachten wir sind als nächstes dran, hab ich meine Entscheidung oft bereut. Mit der Prämisse des Antiterror Kampfes in der Grundausbildung ausgebildet zu werden ist echt nicht schön.

      • @Rikard Dobos:

        Ein Jahr verloren? Na, nun könnte es ein ganzes Leben werden.

    • @FriedrichHecker:

      Und, muss man alles was früher schlecht war, den jungen Männern heutzutage wieder zumuten? Gerade die Boomer haben dafür gesorgt und sorgen weiter dafür, dass viele junge Menschen ihre eigene Perspektive in Deutschland als eher schlecht einschätzen, was auch kein Wunder ist, wenn der Staat außer dem Gekreische nach Pflicht und Gehorsam nichts zu bieten hat.

      • @Flix:

        "Gerade die Boomer haben dafür gesorgt und sorgen weiter dafür, dass viele junge Menschen ihre eigene Perspektive in Deutschland als eher schlecht einschätzen, was auch kein Wunder ist, wenn der Staat außer dem Gekreische nach Pflicht und Gehorsam nichts zu bieten hat."

        Wieso "gerade die Boomer"? Streichen Sie diesem Begriff aus dem Satz und er könnte auch von einem "Halbstarken" oder "68er" stammen 😎

        Sokrates und die Jugend von heute, falls Sie wissen, was ich meine 😁

      • @Flix:

        solange Boomer die Truppe führen, wird sich daran nix ändern, gleichwohl die Kampfstrategien heute andere sind. Wer braucht eigentlich noch so viele Soldaten? Nehmt Euch endlich mal ein Beispiel am Ukrainischen Militär. Die haben innerhlab weniger Monate gelernt mit weniger Personal mehr Effizienz zu erreichen als je vermutet. Ja, Putin hat damals auch von seiner Woche Einmarsch geträumt, wie so mancher in unserer Bundeswehr.



        Auch die 100 Mrd. sind ein alter Zopf. Daran verdient doch nur der Rheinmetallschef, da er uns noch immer sauteure Panzer aus seiner vorindustriellen Werkbank andrehen kann. Dabei könnte schon für die halbe Miete eine Drohnenarmee aufgestellt werden, mit der Putin und Trump feuchte Augen bekommen würde.

        • @Sonnenhaus:

          Man müsste erstmal definieren, was denn nun die "Boomer" sind:



          In den USA zwischen 1946 und 1960 geboren; in D war der Babyboom von 1955-1970, mit einer weiteren Spitze in den 70ern.

          Und dann hört liest man häufig Zuschreibungen, zu den Boomern, die eher auf deren Eltern passen würden.

          Andererseits trifft es schon zu, dass die Yuppies gerade in den USA in den 80ern viel Schaden angerichtet haben. Die waren in D aber eher in den 90ern also eher die Generation X /Golf; wo auch nicht so klar ist wo da jetzt die Grenze ist; in den USA ist Generation X 1970-85 geb. ...

        • @Sonnenhaus:

          Die Truppe wird auf ganz breiter Basis von der Generation X und jünger geführt!

      • @Flix:

        War das etwa schlecht, dass die Bundesrepublik so wehrhaft war, dass Russland sich nicht traute anzugreifen und stattdessen lieber Verträge schloss?

        • @metalhead86:

          So ein Blödsinn. Keiner hatte vor die andere Seite anzugreifen.

          • @Nansen:

            "Keiner hatte vor die andere Seite anzugreifen."



            Und niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.



            Ja, der Geschichtsunterricht...



            Soweit ich weiß, wussten auch berufene Quellen, dass Russland keinesfalls die Ukraine angreifen würde.

          • @Nansen:

            Mein Vater saß während der Kubakrise im LKW an der deutschen Grenze und wartete auf den Marschbefehl. Hätte nicht geglaubt, dass die westdeutsche Bevölkerung wirklich so ahnungslos war wie uns die NVA Ausbilder erzählt haben.

            • @Šarru-kīnu:

              Bitte das hiesige Forum nicht als repräsentativen Querschnitt der (west)deutschen Bevölkerung betrachten.



              Diejenigen, die nur der eigenen Regierung alles Schlechte zutrau(t)en und sie für den Klassenfeind hielten, sind schon ein bisschen überrepräsentiert...

            • @Šarru-kīnu:

              Was die Armeen und Generäle so alles hätten wollen und können, ist ja noch eine andere Sache als das, was die Parteichefs und Präsidenten wollten und konnten.



              Die ollen Kamellen, dass unsere NVA mit der glorreichen Sowjetarmee in nullkommanix bis zum Rhein hätte rollen können, hat ja nun jeder aus seiner Grundausbildung nach Hause gebracht.



              Stellvertreterkriege wie z.B. in Afghanistan waren das Maximum. Aber schrecklich genug.

              • @Nansen:

                Nichtsdestotrotz war wohl der Hauptgrund für die letztlich den gnzen Kalten Krieg durchgehaltene "Friedfertigkeit" besagter Parteichefs und Präsidenten eher das Nicht-Können als das Nicht-Wollen. Vietnam und Afghanistan sind die herausstechendsten Beispiele, wo die jeweiligen Staatenlenker meinten, sie könnten sehr wohl (weil der zum "falschen" System tendierende Widerpart eben KEIN astronomisch hochgerüsterer Block von Industrienationen war), aber damit spektakulär schieflagen.

        • @metalhead86:

          Ja, das gab damals Artikel im Spiegel mit dem Tenor in 48 Std. steht der Russe am Rhein und es kam doch raus, dass die USA atomare Erstschläge plant - auf deutschen Boden, ein bisschen Nostalgie schadet nie, aber der Zerfall der Sowjetunion ist die Mutter Putins.

  • Es ist erhellend, wie viele Menschen es ok finden, die Grundrechte junger Menschen mit dem Kriegsdienst erheblich einzuschränken - aber dann ganz plötzlich ein Problem haben, wenn sie merken, dass ihre eigenen Grundrechte ebenso mit Füßen getreten werden.

    • @pumble:

      Schön, wie Sie dieses Thema auf den Punkt bringen.



      1. Wurden die Grundrechte der Boomer genauso mit Füssen getreten. War nicht anders, aber wohl okay, weil Boomer.



      2. Können wir uns vermutlich nicht darauf verlassen, dass feindliche Besatzungstruppen die Menschenrechte achten. Der Blick in die Ukraine, nach Gaza oder ins Westjordanland ist hierbei aufschlussreich.



      3. Verteidigung ist nicht schön, aber immer noch besser als Besatzung.



      4. Mich irritiert, dass es anscheinend sonst niemand irritiert, dass die Einschränkung der Freizügigkeit so offensichtlich und unmittelbar mit dem Geschlecht verknüft ist. Wenn das keine sexueke Diskriminieeung ist: was ist es dann?

  • toll wie die Presse mit halben Informationen ein falsches Bild erzeugt.



    Schliesslich geht es eigentlich nur darum sich nicht von der Musterung zu verstecken. Wenn man diese gemacht hat (und vielleicht sogar den Wehrdienst ablehnt) Ist man von den Reisebenachrichtigungen wohl garnicht mehr betroffen.



    Tut bitte nicht so als ob schon der Kriegsfall eingetreten ist.

    • @Conrad:

      Wer soll den mit über 30 oder sogar über 40 Jahren gemustert werden? Da steht man mitten im Berufsleben und viele haben eine eigene Familie. Realitätsferner geht es nicht.

      • @Andreas J:

        Ein fairer Wehrdienst würde alle Altersklassen und vor allem diejenigen, aus den Jahrgängen, wo es noch Reservisten gibt, die noch keine Grundausbildung haben bevorzugt einberufen.

        In der Schweiz wird der Wehrdienst auch in mehreren Etappen bis 37 geleistet. Und in Finnland sind auch nicht die Grundwehrdiener für die erste Reihe vorgesehen, sondern vor allem ältere, Ende 20 bis Mitte 40, die auch stets Reserveeinheiten fest zugewiesen sind.

        Österreich diskutiert, die alte 6+3 Regel wieder einzuführen, die ein 3 Monatiges Auffrischungstraining mit Ende 20 Anfang 30 vorsieht.



        In der Ukraine war die Einberufungsuntergrenze bei 27 (jetzt 25) in die meisten Zwangseinberufenen sind zwischen 40 und 55.



        Und du erwartest, dass die Jungen für die Alten den Ar... hinhalten, oder wie..??

      • @Andreas J:

        "Wer soll den mit über 30 oder sogar über 40 Jahren gemustert werden? Da steht man mitten im Berufsleben und viele haben eine eigene Familie. Realitätsferner geht es nicht."



        In meiner (Wehrdienst-)Kompanie dienten unter anderem ein Ofenbaumeister (ledig) und ein Schreinermeister (verheiratet, zwei Kinder, eigener Betrieb).



        Soviel zur Realitätsferne.

        • @Encantado:

          Das sind dann wohl Berufssoldaten mit entsprechenden Sold und keine Wehrpflichtigen die eingezogen wurden.

          • @Andreas J:

            Warum sollte ein Handwerksmeister in einem bundeswehruntypischen Gewerk Berufssoldat werden (wollen)? Berufssoldat mit Kfz-Meistertitel hatten wir tatsächlich einen. Der stieg direkt in die Feldwebellaufbahn ein, der Unterschied zum angestellten Meister im Betrieb war deutlich geringer.

            • @festus:

              Das hat jetzt was mit meinem Kommentar zu tun?

          • @Andreas J:

            "Das sind dann wohl Berufssoldaten..."



            Ich sprach von Wehrdienst und meinte das auch so.

      • @Andreas J:

        Ja, Konrad Adenauer hatte sich das mit der Freizügigkeit in Europa eben anders vorgestellt.

    • @Conrad:

      Im Wehrpflichtgesetz (§ 3, 2) ist keinerlei Zusammenhang mit einer schon erfolgten Musterung genannt. Die "Informationen in der Presse" sind denmach mitnichten "halb" sondern korrekt.



      Man sollte seinen Wahlkreisabgeordneten der CDU / SPD einfach mal fragen, was ihm/ihr eigentlich eingefallen ist, so einem Gesetz zuzustimmen.

      • @T-Rom:

        Richtig. Egal ob schon gemustert oder nicht. Alle männlichen Bürger müssen ab Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung zum Verlassen des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes einholen.



        Ausnahme: Wenn sie schon vorher im Ausland lebten, beispielsweise weil die Eltern dort leben und arbeiten, ruht die Wehrpflicht.

    • @Conrad:

      Musterung bis 45? Klingt schon eher nach Kriegsvorbereitungen.

      Mag ja sein, das die Anträge zur Zeit alle genemigt werden würden, aber wer soll sie denn bearbeiten?

      • @Herr Lich:

        "Klingt schon eher nach Kriegsvorbereitungen."



        'Willst du Frieden, bereite den Krieg vor.'



        Vegetius zugeschrieben.

        Ja, der Plan ist, über eine kriegsfähige Armee verfügen zu können. Na sowas.

    • @Conrad:

      Darum geht es nicht.



      Es geht darum, dass anstelle der überfälligen Modernisierungen neue Verwaltungsvorschriften erlassen werden, die Aufwand erzeugen, aber nichts verbessern.

      • @nihilist:

        An der Regelung ist gar nix neu, wie oft denn noch.

        • @AndreasM:

          Es wird eben nicht wahrer, wenn man es öfter wiederholt.

        • @AndreasM:

          § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, der diese Genehmigungspflicht regelt, wurde selbst nicht geändert. Er galt aber nach der alten Fassung des § 2 nur im Krisenfall. Diese Vorschrift wurde so geändert, dass § 3 nunmehr auch außerhalb eines solchen Falls, im Ergebnis also immer, gilt. Das ist die Neuregelung.

  • Stimmt. Das steht so im alten Wehrpflichtgesetz in § 3 (Inhalt und Dauer der Wehrpflicht) und wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG) nicht aufgehoben.

    Mein Kommentar damals wie heute:



    Kein Mensch ist frei, der nicht selbst über sich bestimmen kann.

    • @Il_Leopardo:

      "Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit" (Friedrich Engels). Einsicht in die Notwendigkeit einer Sache bewirkt die Freiheit ihr gegenüber, weil sie dann nicht mehr als äußerlicher Zwang, sondern als inneres Bedürfnis empfunden wird.

    • @Il_Leopardo:

      Also macht jedes Gesetz unfrei?



      Das ist als Argumentation leider ziemlich unterirdisch.

      • @Das B:

        Ich stehle nicht und ich töte nicht. Nicht etwa, weil das so in den Gesetzbüchern steht, sondern weil es ein "höheres Gesetz" ist, das dem Menschen "innewohnt" oder "innewohnen" sollte. Darüber kann man jetzt natürlich trefflich streiten - das gebe ich zu.

        • @Il_Leopardo:

          Das ist erwiesenermaßen Quatsch. Würde kein Mensch stehlen oder töten wollen gäbe es Mord und Diebstahl nicht.



          Natürlich ist es eine Frage der Moral ob man dafür ein Gesetz braucht.



          Also man selbst persönlich, das sehe ich wie sie.



          Aber die Menschheit allgemein benötigt diese Gesetze und es wäre fatal diese Triebe im Menschen zu leugnen.



          Was in Menschen wohnt ist leider nicht pauschal, zudem sehr abhängig von Lebensreise und Genetik, Sozialisierung etc.



          Damit kann man nicht arbeiten in der Gesetzgebung.

    • @Il_Leopardo:

      Stimmt - aber ein Mensch, über den eine Besatzungsmacht verfügt, sei es als insitutionelle Macht, sei es als übergriffiger Einzeltäter, ist noch stärker in seinen elementaren Grundrechten eingeschränkt.

    • @Il_Leopardo:

      Thats it, bro!

  • Und natürlich wieder Altersdiskriminierung. Vielleicht wollen wir Boomer auch unseren Beitrag leisten?

    • @PeterArt:

      "Und natürlich wieder Altersdiskriminierung. Vielleicht wollen wir Boomer auch unseren Beitrag leisten?"



      Soweit ich weiß ist eine Freiwilligenmeldung nicht verboten. Nur zu!

    • @PeterArt:

      Ihr habt genug geleistet.



      Man muss sich auch das Grade ziehen einer Leistung leisten können.

    • @PeterArt:

      Dass es nur Männer betrifft, wird erst recht überlesen...

    • @PeterArt:

      Haben Sie nicht gedient? Da Sie sich als Boomer bezeichnen und anhand Ihres Nicknames als männlich erkennbar sind, muss man davon ausgehen, dass Sie Ihren Beitrag bereits geleistet haben.

      • @Katharina Reichenhall:

        Hat er nicht. Er hat die Lehre abgeschlossen.



        Wenn er sich im tats. Kriegsfall tatsächlich melden würde (UA Durchschnitt 2024: 42, Median war 2023 bei 46 Jahren), alles klar.

        Wenn es aber tatsächlich darum geht die Jungen in einem echten Krieg vorschicken zu wollen und nicht nur eine Art milt. Schulpflicht, dann kann ich nur sagen, dass solche Leute nicht verdienen verteidigt zu werden. So jemand würde auch einem Kind eine Niere stehlen.

      • @Katharina Reichenhall:

        Manche sind auch einfach nach West-Berlin gezogen 😇

      • @Katharina Reichenhall:

        Ja, aber da gab es ja gar nichts zu tun. Jetzt sieht es anders aus.

  • Wieso hat eigentlich der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das nicht mal vorher gelesen wurde? WTF?

    • @Cededa Trpimirović:

      Das Gesetz ist von 1956. Es wurde nur der Tatsache entsprechend angepasst, dass die heutigen Kriege subtiler beginnen (Sabotage, Desinformation, etc.) und daher Verteidigungsbereitschaft eventuell vor dem "ersten Schuss" sichergestellt werden muss.

      • @Tränentier:

        Dann hätte man aber §24 Wehrüberwachung, oder §6 Wehrübungen (mit Wehrübungen im "Bereitschaftsfall" eine Stufe vor dem "Spannungsfalls" auch schon gelten lassen. Hat man aber nicht.

    • @Cededa Trpimirović:

      OMG