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Gerechte ErbschaftssteuerFairness gibt es nicht

Gastkommentar von

Dirk Engelmann

Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht und daran ist nur schwer etwas zu ändern. Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu besteuern?

Immobilien werden häufig vererbt oder durch Schenkungen weitergegeben Foto: imago

E ine offensichtlich faire Erbschaftssteuerregelung gibt es nicht. Das Grundproblem liegt darin, dass die Betrachtung der Vererbenden und der Erbenden sehr unterschiedliche Schlüsse nahelegt. Schaut man auf die Vererbenden, so ist das Argument naheliegend, das Erbe sei das Ergebnis ihrer Arbeit oder sonstiger Einkommen, die bereits versteuert wurden. Also sollten sie über ihr Vermögen auch frei verfügen können. Hieraus ließe sich ableiten, dass es nur fair wäre, Erbschaften gar nicht zu besteuern.

Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet. Aus dieser Perspektive ließen sich durchaus sehr hohe Erbschaftssteuern rechtfertigen. Daher liegen alle vorstellbaren Erbschaftssteuerregelungen im Rahmen dessen, was grundsätzlich zu rechtfertigen ist. Damit erweist sich aber auch keine spezifische Regelung als eindeutig gerecht. Vielmehr wird jede Regelung willkürlich sein, was sich auch in der Vielfalt der Regelungen in der EU zeigt.

Bild: privat
Dirk Engelmann

ist Professor für Volkswirtschaftslehre (Finanzwissenschaft) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht unter anderem zu Fairness, Abstimmungsverhalten und (verzerrten) Erwartungen.

Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind. Die Besteuerung der Erbschaften sollte sich dabei an der Situation der Erbenden orientieren. Denn wer erbt, kann über das Erbe zukünftig verfügen und profitiert davon. Einkommen durch Erbschaften statt durch Arbeit zu erlangen, ist ein erheblicher Vorteil.

Eine zusätzliche steuerliche Bevorzugung von Einkommen aus Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen erscheint keinesfalls gerechtfertigt, daher sollten Erbschaften in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben und zusammen mit sonstigem Einkommen versteuert werden.

Wie wäre es denn, steuerliche Anreize für Vererbende zu schaffen, die ärmere Verwandte oder Bekannte eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten

Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge abgeschafft werden. Bei dieser vorgeschlagenen Regelung hängt die Höhe der Besteuerung nicht nur von der Höhe des Erbes ab, sondern auch vom sonstigen Einkommen der Erbenden. Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten.

Schon durchschnittliche Erbschaften erreichen allerdings eine Höhe, auf die zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist.

Auch die Festlegung dieses Zeitraums ist willkürlich, seien es 10, 20 oder 40 Jahre. Eine gewissermaßen natürliche Streckung und damit weniger willkürlich wäre es, ungefähr die verbleibende Lebenszeit anzusetzen, also beispielsweise auf die verbleibenden Lebensjahre bis zum 85. Geburtstag. Dadurch ergäben sich auch Anreize, eher an die 25-jährigen Enkelkinder zu vererben als an deren 58-jährige Eltern.

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Erbschaften als Teil des Einkommens zu betrachten, ist nicht ohne Vorbild. So werden in der Tschechischen Republik Schenkungen als Teil des persönlichen Einkommens versteuert, wobei Erbschaften dort allerdings steuerfrei sind. Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100 Prozent besteuert wurden. Allerdings waren dies nicht Milliarden-Erbschaften, sondern kleine Erbschaften von Menschen mit sehr geringem Arbeitseinkommen.

Die Zurechnung von Erbschaften als Vermögen statt als Einkommen bevorzugt aber auch für diese Gruppe Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen. Dem Problem, dass für diese Personen Erbschaften mit 100 Prozent besteuert werden könnten, begegnet man daher besser als mit einer Betrachtung von Erbschaften als Vermögen mit einer ohnehin sinnvollen Regelung, dass Einkommen nicht vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet werden.

Gleichbehandlung von Un­ter­neh­mens­grün­de­r:in­nen

Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als Einkommen teilweise stärker belastet. Würden diese Zahlungen über lange Zeiträume gestreckt und ebenso die Zahlung in Form von stillen Beteiligungen des Staates ermöglicht, wären diese Belastungen bei prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. Außerdem könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden.

Die Besteuerung jeglicher Erbschaften und damit auch von ererbten Unternehmen als Einkommen schafft eine Gleichbehandlung zwischen denen, die Unternehmen erben und denjenigen, die Geldvermögen erben und damit Unternehmen gründen. Zumindest steuerlich ergibt sich somit eine Gleichbehandlung zu jenen, die mit selbst erarbeitetem Geld ein Unternehmen gründen. Wenngleich letztere natürlich noch immer einen Nachteil haben, dass sie das nötige Geld erst einmal erwirtschaften müssen.

Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. Wer jedoch der Ansicht ist, der beste neue Bäcker ist der Sohn der alten Bäckerin und die beste neue Schraubenherstellerin ist die Tochter des alten Schraubenherstellers, sollte vielleicht konsequenterweise auch für die Wiedereinführung der Erbmonarchie eintreten.

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119 Kommentare

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  • Eine Erbschaft oder Schenkung ist kein (leistungloses) Einkommen, denn sonst würde die Ubertragung einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes unterfallen.

    Sie ist eine Verfügung des Erblassers oder Schenkers über sein grundrechtlich geschütztes Eigentum, welches prinzipiell durch Ausgabenverzicht in Bezug auf sein eigenes bereits versteuertes Einkommen aufgebaut wurde.

    Im Übrigen ist die Erbschaftssteuer als Quasi-Vermögenssteuer eine Substanzsteuer. Wer sagt, dass es unfair ist, Substanzsteuern mit einem degressiven Tarif zu versehen?

  • Erstaunlich, wie locker Viele heutzutage mit dem Schutz des Eigentums über den Tod hinaus = Vererben und Testierfreiheit umgehen. Erinnert sei daher an unsere Verfassung, Artikel 14.1-3:

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    14.1 garantiert das Recht zu vererben u n d zu erben. Das Erbschaftssteuergesetz stellt de facto und de jure bereits eine Einschränkung dar, setzt aber einer zu weitgehenden Besteuerung oder gar einer Enteignung über Art 14.3 Grenzen.

    Nach 14.2 soll der G e b r a u c h des Eigentums a u c h dem Wohl der Allgemeinheit nutzen, nicht jedoch dadurch, dass Privateigentum zu allgemeinem Eigentum wird.

  • Der Autor mag offenbar kein Privateigentum. Erbschaft ist Substanz, die aus - in aller Regeln, wenn legal erworben - versteuertem Einkommen in privaten Händen liegt. Von dem, was man erwirtschaftet hat, hat der Staat bereits seinen Teil einbehalten.

    Das scheint aber vielen nicht zu reichen, sie möchten früher oder später auch an dieses Geld.

    • @Dr. McSchreck:

      Es ist rechtspolitisch durchaus dikutabel, ob das Eigentumsrecht den Tod des Eigentümers überdauern sollte. Das BVerfG sieht es so, und das deutsche Erbrecht fußt ganz klar auf dieser Annahme, aber das muss ja abweichende Gerechtigkeitserwägungen nicht von vornherein verbieten.

      Ansosnten sehen Sie das natürlich viel zu sehr aus Interessenlage derer heraus, die solche Vermögen überhaupt erstmal erwirtschaften. Das ist eine unsoziale Extremposition, wie der Autor gleich am Anfang klargestellt hat... ;-)

  • Bemerkenswert bei all diesen Debatten um Einkommens-, Erbschafts-, Schenkungssteuern wird die geldpolitische Seite nicht adressiert in einer globalen Finanz- und Geldwelt, in der Geldumlauf realer Weltwirtschaft gegenüber virtueller Geldumlaufwelt aus Handel mit Finanzprodukten die in einer um sich selber kreisenden Nabelschau Geld durch Kreditaufnahme inflationär aus dem Nichts schöpfen und mehren statt in Gesellschaft, Wirtschaft, Bildung, Ausbildung, Studium, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Digitaliserung, Kultur, Mobilität zu investieren in einem Verhältis von 1 zu 400 auseinanderklafft, durch gigantischen Geld-, Kaufkraftüberhang Reicher Vermögensinflationsblasen nährt gerechnet in Vermögenswertkursen an Börsenplätzen geldpolitisches Klumprisko gesamter Volkswirtschaft mit sich schleppen wie Fußketten aus Blei, stattdessen auf dem Weg zum nächsten Weltfinanzcrash ihre erweiterten Krediltlinien Whatever it takes feiern. Der Fiskus kann dieses Missverhältnis auseinanderklaffenden Geldumlaufs am direktesten durch Einkommens-, Erbschaftsteuer inflationshemmend zum Wohle aller zuückführen. Denn allein Aussicht unverseuert 400 Milliarden € Erbe/anno lässt Kreditvolumen anspringen

  • Gut wäre das!



    Nur, wie können Immobilienbesitz auch zu Vermögen bzw. Einkommen gezählt werden?



    Ich halte die Behauptung der Leistungsanreize für vorgeschoben. Handeln Menschen deshalb, weil sie Aussicht auf eine Belohnung sehen? Oder werden Menschen faul, weil sie besteuert werden? Das ist alles widerlegbar.



    Zum Thema der Einkommens- und Erbengerechtigkeit siehe auch:



    Niklas Angebauer, Jacob Blumenfeld und Tilo Wesche Hrsg. (2025): Umkämpftes Eigentum. Eine gesellschaftstheoretische Debatte. Berlin, Suhrkamp 704 S.

  • Liest man sich einige der Kommentare durch, könnte man fast auf die Idee kommen, einen Hilfsfonds für hungernde Erben ins Leben zu rufen 😁

    Häufig wird angeführt, dass die Erbschaftssteuer die Leistungsbereitschaft bremsen würde. Völlig übersehen wird dabei, dass die Aussicht auf ein großes Erbe auch bremsend wirken kann. Wozu sich anstrengen, wenn man versorgt ist?



    Letztlich hängt es vom Charakter des Einzelnen ab...

  • Es ist erstaunlich wie locker viele heutzutage mit Eigentum und seinem Schutz über den Tod hinaus (Vererben und Testierfreiheit) umgehen.



    Erinnert sei an unsere Verfassung , Artikel 14.1-3:



    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.



    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.



    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.



    14.1 regelt das Recht zu Vererben u n d zu erben. Die Einschränkung durch

    • @Gerald Kolb:

      Das BVG hat aber bestätigt, dass eine Besteuerung von Erben zulässig ist.

  • Das Einkommensteuerrecht ist davon geprägt das das was einer versteuert der andere als Ausgaben abziehen kann. Da hat der Erblsser ja was davon und der Erbe kann den Verlustvortrag nutzen.

  • Warum nicht Stereuerbefreiung bei Kauf von Luxuskarossen ab 150.000 Euro ? Selbstverständlich auch eine Steuerbefreiung beim Kauf von Luxusyachten ab 500.000 Euro.



    Warum zudem keine Grunderwerbssteuern



    bei Immobilienerwerb ab 2 Millionen Euro Kaufpreis, selbstverständlich auch keine folgenden Grundsteuern mehr ?



    Kleine Unterschiede sollten doch schon in unserer Gesellschaft noch sein....

    • @Alex_der_Wunderer:

      Die Grundsteuer wird auf die Mieter umgelegt (Nebenkosten).



      So gesehen würden auch Menschen ohne Wohneigentum davon profiteieren.



      Sollte man das ernsthaft bekämpfen?

  • Ich arbeite und spare für meine Kinder. Eigentum ist und bleibt ein Mehrgenerationen Projekt. Daher ist erben nicht ungerecht, aber Familie ist heute für viele kein Begriff mehr.

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Naja, Familie ist schon ein Begriff. Es sagt ja auch niemand etwas dagegen, dass Sie Ihren Kindern etwas hinterlassen wollen, sie sollen nur denen etwas solidarisch abgeben, die nicht das Privileg eines Erbes erhoffen dürfen.

  • Von einem Volkswirt hätte ich erwartet, dass er mehr über die gesamtwirtschaftlichen Folgen seines Vorschlags nachdenkt und weniger über dessen moralische Meriten.

    Am Anfang geht der Artikel mal auf die Sicht des Vererbenden ein - und dann ist die WEG. Dabei ist er der Wirt, ohne den man keine Rechnung machen sollte: Was überhaupt zu vererben da ist, entscheidet NUR der Erblasser.

    Und was wird der wohl tun, wenn der Staat jetzt eine als "ESt-Gleichsetzung" getarnte massive Steuererhöhung beschließt? Entweder er steckt lieber Geld in Erbverhinderungsmodelle wie Stiftungen etc. (da schaut der Staat dann komplett in die Röhre, aber superbedürftige Finanz- und Rechtsberater haben was davon...), oder er schaut, dass er sein Vermögen bis zu seinem Tod los ist, oder, etwas langfristiger gedacht, er hat eigentlich gar keine Lust, überhaupt bleibende Werte aufzubauen - zumindest nicht in Deutschland.

    Von eher betriebswirtschaftlichen Überlegungen wie, wie lang man wohl so eine Besteuerung strecken müsste, damit mehr als die Hälfte der vererbten Unternehmen die Abzahlung stemmen könnte (15-20 Jahre, in denen viel passieren kann), will ich gar nicht anfangen...

    Quantifizieren Sie das mal!

    • @Normalo:

      Volkswirt. Wie altmodisch!



      Heute ist man Sozialökosoph. :)

  • Wenn ich erbe ist das ja in der Regel erstmal kein Einkommen, sondern erst dann, wenn ich es zu Geld mache. Das ererbte Unternehmen bringt mir ad hoc nichts, erwirtschaftet es Gewinne, werden die ohnehin versteuert. Das stellt allerdings ein Problem gegenüber dem dar, der Bares erbt, denn er könnte das direkt ausgeben. Eine gerechter Ausgleich ist daher extrem schwierig, denn einerseits will man ja auch, dass Unternehmen bestehen bleiben und nicht ausgeschlachtet werden um die Steuer zu bezahlen.

    • @McMercy:

      @McMercy



      Selbstverständlich ist es um einiges unkomplizierter eine Immobilienverwaltungsgesellschafts GmbH von den Eltern vererbt zubekommen, als ein Unternehmen welches Industrieproduktion betreibt, dennoch könnte auch aus dem schon erwirtschaften Vermögen des produzierenden Unternehmen, auf die daraus resultierenden Immobilienvermögen und Anlagevermögen der Unternehmenserben zurückgegriffen werden, um eine Erbschaftssteuer zu befrieden.

  • "Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet. "

    Ob ein Einkommen durch Leistung oder leistungslos erzielt wird ist steuerlich gesehen irrelevant. Entscheidend ist, ob der Geldzufluss aus unversteuertem Vermögen (z.B. Unternehmensgewinne VOR Auszahlung der Gehälter) oder versteuerem Vermögen stammt (z.B. angespartes Vermögen aus Nettogehältern).

    • @Tom Tailor:

      Fragt der Staat denn sonst, welchen Beitrag man zu seinen Einkünften bzw. Kosten man geleistet hat?



      Da kann man gleich Risikosportarten und z.B. die Folgen mangelnde Mundhygiene oder Rauchens aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausnehmen, wie neulich (im Fall der Zahnbehandlungen) von der Mittelstandsvereinigung der CDU vorgeschlagen. Seltsam, dass es dafür Widerspruch von links gab.

  • "Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet."

    Das stimmt, aber dies allein ist kein Besteuerungsgrund. So werden z.B. Lottogewinne auch nicht besteuert.

    • @Tom Tailor:

      "So werden z.B. Lottogewinne auch nicht besteuert."



      Passt doch. Erben bzw. dessen Höhe ist ja auch ne Art Lotteriespiel...

  • "Was du ererbt von deinen Vätern, w es, um es zu besitzen!"



    J. W. v. Goethe



    Weiter gehts mit "Was man nicht nützt, ist eine schwere Last."



    Daran hält man sich schon eher, z. B. wenn man sich einen Pullover über die Schultern legt und mit einem Glas Schampus in der Hand auf einer Terrasse auf Sylt herumpöbelt.



    Gottseidank erheben die jetzt keinen Anspruch darauf repräsentativ zu sein, aber eine Minderheit sind sie vielleicht auch nicht gerade.

  • Eine solche Reform gehört gründlich und mit Augenmaß vorbereitet!

    Zuerst jedoch, sollten die Staatsausgaben und das ganze Prozedere komplett auf den Prüfstand und danach nicht reformiert ( das hat bisher nicht geholfen) sonder neu aufgestellt werden. Beispielsweise Beschaffungsamt, die über 500 Regeln, Vorgaben, Verordnungen im Sozialen, 5-stellige Ruhegelder, Gleichstellung von Arbeitnehmern und Beamten, ausuferndes Personal…. Das ganze Bau- und Genehmigungsrecht und Verfahren. Sozialbetrug in jeglicher Form.



    Das ist die (Entschuldigung) VERDAMMTE PFLICHT des Staates. Erst dann darf er sich damit befassen allen tiefer in die Taschen zu greifen!

    Genauso muss beachtet werden, dass man die richtigen trifft. Die 1.000.000 als Freigrenze ist zu niedrig. Ich kenne viele Familien, die sich über Generationen einen gewisses Vermögen oder Besitz erarbeitet haben. Teils durch harte Arbeit, teils dadurch, dass sie ins Risiko gegangen sind. Wenn so eine Hand voll Immobilien zu Stande gekommen sind, gehört dies berücksichtigt.



    Wie will man denn sonst die Menschen motivieren mehr als durchschnittlich zu leisten, auch für ihre Kinder und Enkel?

  • Wie wäre es, diese Steuer auf bereits versteuertes Geld komplett abzuschaffen und es dem freien Markt zu überlassen? Was machen denn die Erben mit diesem Geld? Sie geben es aus – ob für ein neues Auto, Möbel, Boot, Haus, Kleidung, was auch immer. Oder sie investieren es in Aktien, ETFs usw.; sie stellen das Geld meist wieder zur Verfügung. Warum sollte der Staat besser wissen, was damit passieren sollte?



    Die Auswirkungen sehen wir alle: Kitas, Brücken, Schiene, Schulen – mehr oder weniger sanierungsbedürftig. Der Bundestag wird immer weiter aufgebläht, Bundesbeamte beziehen Bezüge, die nicht im Ansatz vergleichbar sind mit den Gehältern in der freien Wirtschaft… oder wo verdient ein Sachbearbeiter über 4.000 € netto?



    Wir müssen effizienter werden, und das geht nur mit dem Einsatz von IT – und nicht durch noch mehr Ämter und Staatsangestellte in Behörden usw. Ich spreche aus eigener Erfahrung und bin oft dem Satz begegnet: „Wir müssen nicht effizient sein, wir sind nicht in der freien Wirtschaft.“



    Ich weiß allerdings nicht, wie wir das schaffen können: Alle, die auf die nächsten Positionen folgen, sind vom Geld abhängig und sägen nicht an dem eigenen Ast…

    • @Alex36:

      "Was machen denn die Erben mit diesem Geld? Sie geben es aus "

      Über 60 % des Vermögens hierzulande wird vererbt. Und Sie glauben ernsthaft, dass von diesem Vermögen ein relevanter Teil konsumiert wird? LOL!

      "Oder sie investieren es in Aktien, ETFs usw.; sie stellen das Geld meist wieder zur Verfügung"

      In Aktien oder Fonds investiertes Geld steht "wieder zur Verfügung"? Ja wem denn?

      "Die Auswirkungen sehen wir alle: Kitas, Brücken, Schiene, Schulen – mehr oder weniger sanierungsbedürftig. "

      Jo. liegt daran, dass Superreiche hierzulande viel zu niedrig besteuert werden.

    • @Alex36:

      Doppelsteuern gibt es einige:



      Auf dem Kaffeepreis wird die Kaffeesteuer aufgeschlagen, auf dem Gesamtpreis noch die MWSt. Oder beim Sekt. Oder.

    • @Alex36:

      Ah. Der "Markt" würde Kitas und Schulen schaffen.



      Guter Witz.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Natürlich würde der „Markt“ Kitas und Schulen schaffen, wahrscheinlich sogar viel bedarfsgerechter anhand der tatsächlichen Nachfrage als irgendwelche staatlichen Stellen…woher kommt eigentlich diese unbedingte Staatsgläubigkeit und das Misstrauen gegen die freie Wirtschaft hierzulande? Mehr Ayn Rand wagen, kann ich da nur sagen.

        • @Saile:

          Der Markt ist gewinnorientiert. Er würde also nur Kitas und Schulen für die wohlhabende Oberschicht schaffen. Tut er übrigens auch schon. Alles anderen bekommen ein Witzsystem, wie wir es in den USA beobachten können.

          Woher kommt eigentlich diese unbedingte, faktenfeie Marktgläubigkeit?

        • @Saile:

          Guten Tag Saile

          Woher kommt eigentlich diese unbedingte Marktgläubigkeit?



          Von den zu Rendite gezwungenen Gesundheitseinrichtungen von Krankenhaus bis Altenpflege? Oder doch von den Überproduktionen von Automobilen im Hochpreissektor, die, wenn es nicht mehr läuft für die Anteilseigner, mit staatlichen Subventionen gestütz werden müssen?



          Von den Immobilien-AGen und Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften, die um die Nebenkosten zum Vorteil zu nutzen Servicegesellschaften betreiben, die für Leistungen überhöht bei den Mietern abkassieren?



          Von den Banken, die wenn verzockt vom Staat, also der Gemeinschaft der Steuern Zahlenden gerettet werden?



          Vielleicht von der Strompreisbörse?



          Oder überhaupt vom Börsengeschäft, Derivathandel und dem Versicherungswesen?



          Ayn Rand hat im russischen Staatssystem Erfahrungen mit Leuten gemacht, die sich bereichert haben und mit Strukturen, die Menschenrechte missachtet haben. Warum sie glaubte, dass sei im Kapitalismus anders, bleibt ein Rätsel.



          Darüberhinaus war Frau Rand wohl extreme Raucherin, die da der Markt das mit ihrer Gesundheit nicht regeln wollte, letztlich staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat.



          Also Bitte!

  • "Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100 Prozent besteuert wurden." heißt es im Artikel.

    Das stimmt nicht. Wer bedürftig ist und deswegen Sozialleistungen bezieht, ist nach einer Erbschaft, die das Schonvermögen überschreitet, nicht mehr bedürftig und hat deswegen keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen. Besteuert wird dadurch nichts, im Gegenteil: Der Erbe darf das Geld, soweit es den Erbschaftssteuerfreibetrag nicht übersteigt, zu 100 % behalten. Dass er es dann auch für den eigenen Lebensunterhalt verwenden muss, ist selbstverständlich; das müssen diejenigen, die ihr Geld mit eigener Arbeit verdienen, ja schließlich auch.

    • @Budzylein:

      Oder um es noch deutlicher zu sagen: wenn die Erbschaft unter dem Freibetrag lag, wurde sie mit 0 % versteuert. Lag sie über dem Freibetrag, wäre sie - selbst wenn man den Begriff "Besteuerung" so seltsam verwendet wie hier - natürlich nicht mit 100 Prozent besteuert worden, sondern bei einem Bezug von einfach gerechnet 800 Euro und einem Freibetrag von damals glaube ich 12.000 Euro nicht einmal mit 10 Prozent.

      Wobei es schon originell ist zu schreiben, die Sozialleistung sie etwas, was dem Bürger zunächst einmal unabhängig jeglicher Bedürftigkeit zusteht und wenn er Einkommen erziehlt oder Vermögen hat, wird im die Sozialleistung quasi gekürzt (hier mit 100 Prozent versteuert). Eigentlich ist das Konzept gegenteilig, Sozialleistungen sollen an Bedürftige gezahlt werden.

    • @Budzylein:

      Guter Punkt!

      • @fly:

        Lineare Steuer ab dem ersten Cent und ohne Freibetrag bei negativem Anfangswert. Die Ungerechtigkeit steckt vor allem in den vielen Stufen und Sprüngen.

  • 1) "... erreichen allerdings eine Höhe, auf die zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist."

    Das heißt im Klartext, daß der private Erbe -möglicherweise ein Durchschnittsrentner mit 1500 € brutto- das von den Eltern abgestotterte Häusl in monatlichen Raten nochmal abbezahlen darf. Und dessen Kinder wieder, und dessen Kinder wieder, und dessen Kinder nochmal usw. Wenn sie das überhaupt können.



    Ein glänzendes neues Geschäftsfeld für Banken und/oder Immobilienhaie.

    2) "Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten." Den Versuch einer derartigen Einflussnahme halte ich für übergriffig.

    • @Josef 123:

      👍 Das wäre dann schon fast vom Staat gelenktes vererben. Was, wie Sie richtig geschrieben haben, hier irgendwelche Strukturen oder schlimmeres zur Folge hätte.

      • @Sole Mio:

        Und für den Staat, abgesehen von den Reibungsverlusten, die bei Banken, Immobilienfirmen und im Beamtenapparat des Staates selbst versickern, fast schon ein Perpetuum Mobile.

  • Wer schützt die Angestellten vor die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen?

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Niemand. Wozu auch? Die erben ja nicht.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Verlieren aber vielleicht ihren Job.

        • @Josef 123:

          Wenn die Erben die Firma schlecht führen oder nach ein paar Jahren an einen Hai verkaufen, auch. Mit der Steuer hat das nichts zu tun.

  • Das klingt nach extrem viel zusätzlicher Bürokratie.



    Was ist mit den unfairen Vorteilen von Kindern aus Akademikerhaushalten? Ist es fair wenn Frau Nguyen plötzlich eine Schattenbeteiligung des Staates am Blumengeschäft, das ihre Eltern aufgebaut haben, aufgedrückt bekommt? Sören-Annes akademische Laufbahn aber praktisch schon zur Geburt sicher ist, durch den Rang und Einfluss der Eltern?

  • Bei der Erbschaftsteuer geht’s nicht um richtig oder falsch sondern um die Systemfrage:



    Wollen wir Anreize für Leistung?



    Dann darf es keine Erbschaftsteuer geben.

    Wollen wir das es allen gleich geht, egal was sie den ganzen Tag machen?



    Dann stellt sich die Frage der Erbschaftsteuer nicht, dann müssen wir alle komplett enteignen.

    Der größte Anreiz für mitfühlende Eltern sich anzustrengen ist: dem Kind muss es gut und am besten besser als mir gehen, jetzt solange ich es beschützen kann, mit meiner Liebe und Fürsorge und später wenn ich Tod bin auch - dann zumindest finanziell.

    • @Notizen Nt:

      Anreize für Leistung würden auch eine Besteuerung von Löhnen komplett verbieten. Eine reine Besteuerung von Konsum ist die einzige Lösung, nur ausgegebens Geld sollte versteuert werden, gleichzeitig dürfen aber Arme nicht durch überdurchschnittliche Konsumsteuern belastet werden.

    • @Notizen Nt:

      "Wollen wir Anreize für Leistung?



      Dann darf es keine Erbschaftsteuer geben."

      Welche Leistung hat ein Erbe denn erbracht? Da bin ich jetzt mal richtig gespannt auf die Antwort.

  • Die einzigen die sich über eine Erbschaftssteuerreform freuen würden sind die Spezialisten, die sich mit der "Steueroptimierung" befassen. Schon heute verdienen diese gut an Menschen, die dem Staat nicht viel überlassen wollen. Wer es richtig geschickt macht und Stiftungen gründet, der kann seine Erben beglücken ohne das der Staat kassiert.

  • Ich hatte auch bereits den Gedanken Erben als Einkommen zu besteuern, auch mitbdee Streckung.

    Aber man muss sich bewusst machen dass dies eine theoretische Überlegung ist und dass dies auf einer Ebene steht, staatliche Ehen abzuschaffen (sollen die leute doch private Verträge machen) oder alle Drogen zu legalisieren.

    Was auch nicht beantwortet wird (und das ist ein KO Kriterium) wie es Kapitalflucht verhindert und/oder sich auf die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort auswirkt. (Es reicht nicht nur den Abfluss an Kapital zu unterbinden/ managen, auch der Zufluss darf sich nicht verringern)

    Denn dass wäre ein Phyrusssieg. Und Kapital lässt sich halt einfach verschieben bzw Investitionen in D unterbinden.

    Würde man so eine Tegelubg einführen gäbe es Entweder Umgehungstatbestände ODER die Kosten für Eigenkapital in D würden sich massiv erhöhen.

    Beides sehr schlecht.

  • Wie in jeder Talkshow wird auch hier in den Kommentaren immer wieder das Großkapital verteidigt und das von Leuten die weit davon entfernt sind.



    Die jetzige Besteuerung bevorzugt massiv die Superreichen, es gibt etliche Ausnahmeregelungen mit denen sie ihr Vermögen klein rechnen können und so nur einen Bruchteil bis Garnichts der eigentlichen Steuer bezahlen müssen.



    Trotzdem geht die Diskussion immer wieder auf den armen z.B Bäcker der seinen Betrieb oder die Oma die ihr Haus vererbt. Die bezahlen jetzt die Erbschaftsteuer in voller höhe, während die wirklich Reichen nichts bezahlen. Das ist das eigentliche Problem.



    Eine Erbschaftsteuer ist dringend notwendig sonst konzentriert sich das Geld immer weiter auf immer weniger Personen die dadurch immer mehr Macht erhalten und wir schließlich wider im Feudalismus enden.



    Wenn man Vermögen erbt hat man immer mehr als vorher, es sollte jeder seinen Teil beitragen. Wenn der Bäcker sagen wir 30% bezahlt soll der Superreiche halt auch 30% bezahlen.



    taz.de/Tricksen-be...tssteuer/!6023578/



    www.juhn.com/fachw...enkung-steuerfrei/



    (Bitte nachmachen)

  • Ich plädiere dafür, dass jegliches Erbe, jegliche Schenkung ab dem ersten Euro mit mindestens 50% versteuert wird, inklusive Hochzeitsring und Geburtstagsgeschenk.

    • @Donni:

      In Ihrer Konsequent stellen Sie den vorgeschlagenen Unsinn bloss.



      Glückwunsch!

    • @Donni:

      Erklären Sie das mal den Kindern die aufeinmal ihr halbes Lego-Set an denn Staat abgeben sollen.



      Was macht der Staat mit einem Lego-Set?



      Oder verlangen wir von dem 5 jährigen den halben Preis dann zurück? Wenn er die nicht hat, dann kommt er wegen Steuerhinterziehung in den Knast, oder bekommt mit 18 dann eine Rechnung mit Steuerschulden präsentiert, damit auch wirklich jeder Mensch mit Schulden ins Leben startet? Darauf läufts dann nämlich hinaus!



      Selbst wenn die Eltern dann die Steuern übernehmen, würde ja wieder Steuer anfallen, weil das ja eine Schenkung wäre! Bzw. Würde das nich einfach on Top kommen?

      Können Gedanken auch mal zuende gedacht werden? Sozialismus ist meist gut gemeint aber selten/nie zuende gedacht!

      • @Walterismus:

        Vielleicht hätte "Donni" darauf hinweisen sollen, dass er das er seinen Beitrag als Satire versteht?

        • @Der olle Onn:

          Ein gewisses Maß an Mindestintelligenz wird man bei Mitlesern doch voraussetzen dürfen. Allerdings sagt selbst die Moderation: "Ironie und Sarkasmus sind nicht immer für alle eindeutig zu erkennen."



          Wenn aber gerade extreme Übertreibungen oft nicht mehr erkannt werden, sagt das vielleicht mehr über die heutige Regierungspolitik als über die Leser.

  • "Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht... "



    Nö, was soll daran ungerecht sein? Die, die erben haben möglicherweise einen "materiellen Vorteil" gegenüber denjenigen, die nicht erben. Aber der, der nicht erbt, hat keinen Nachteil dadurch. Er hat nicht mehr und nicht weniger als vorher.

    • @Demokratischer Segler:

      Es kommt auf die Grössenordnung an.

      Wenn z.B. Familie Viessmann den Laden für 12 Mrd. € an Carrier verkauft und dafür 1,5% (!) Steuern bezahlt, verstehe ich nicht, worüber wir hier debattieren.

      Jeder Arbeitnehmer wäre mehr als glücklich, wenn er nur 1,5% Steuern zahlen müsste.

    • @Demokratischer Segler:

      Wenn Sie damit sagen wollen: 'Der Erbende nimmt dem nichts Erbenden nichts weg' stimmt das.



      Den Nachteil ärmer dran zu sein - für den der Erbe freilich nix kann - hat der in Bezug auf Chancengleichheit trotzdem.



      Will man so solidarisch denken könnte man der Meinung sein, dies sei tatsächlich ungerecht. Da würde ich persönlich allerdings erst weit oben, bei sehr hohem Vermögen, ansetzen.



      Als nie relevant Erbender (oder in Zukunft Vererbender) ist das Ganze für mich von wenig Belang - im Zusammenhang mit der Politik und finanziellen Handlungsfähigkeit dieses Staatswesens dürfte das sehr anders sein.

    • @Demokratischer Segler:

      Einen relativen Nachteil, vielleicht?

  • "Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. "

    Der Satz ist dem Bild von einem patriarchalem Unternehmertum nachgezeichnet in der der Erfolg eines Unternehmen von eine führenden Person abhängig ist. In diesem Bild existieren keine Angestellten, keine weiteren leitenden Personen oder motivierte Mitarbeiter. Er sieht deshalb auch nicht die eigentliche Schutzwürdigkeit: die Angestellten, deren Einkommen direkt mit dem Betrieb verbunden ist.

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Richtig. Alles Privateigentum ohne Entschädigung vollständig verstaatlichen. Ohne das gehört Eigentum jemandem und der wird irgendwann sterben. Wenn dann der Staat Forderungen stellt, müssen die irgendwo herkommen, in der Regel aus dem Betriebsvermögen. Die Angestellten freuen sich dann, endlich in Ruhe zu Haus bleiben zu können. Win-win.



      Die Idee der Erbschaftssteuer kommt aus dem Feudalismus. Wenn ein Leibeigener starb stand die Familie aus Witwe und Kleinkindern nicht nur ohne Einkommen da, sondern mußte dem Adligen die beste Kuh und den besten Mantel abgeben. Dem war ja schließlich durch Verlust seines Eigentums ein Schaden entstanden.

      • @Axel Berger:

        Ergänzend: Diese Belastung war ein wichtiger Mit-Auslöser für die Bauernkriege des 16. Jahrhunderts. Schon damals traf diese Steuer nicht die wirklich Besitzenden, die profitierten davon. Auch heute fördert jede Belastung von Kleinbetreiben die Konzentration und jede Belastung von Selbständigkeit das Abhängigwerden.



        Die auch hier mantraartige Wiederholung des hehren Ziels, der Konzentration auf sehr wenige entgegenzuwirken, hat nichts mit den realen Wirkungen solcher Gesetze zu tun.

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Noch schlimmer: es ist nicht nachvollziehbar, wovon der Autor hier faselt!

      Der Unternehmenswert, der für die Erbschaftssteuer angesetzt wird, ist vollkommen unabhängig davon, wer das Unternehmen erbt - Kinder, Neffen, Nichte, noch ferner oder sogar überhaupt nicht verwandte Personen.

      Klar ist der Steuerfreibetrag für alle genannten außer den Kindern mit 20.000 € für ein Unternehmen lächerlich gering - aber der ist unabhängig davon, was vererbt wird. Bei einem Auto oder einer Villa wäre er nicht höher oder niedriger sondern genau so hoch.



      Weswegen man hierzulande Nachfolgeregelungen, die nicht die Kinder betreffen, auch nicht über den Erbfall abwickelt...

  • Was ist eigentlich mit dem 10 Gebot : du sollst nicht begehren deines nächsten Hab und Gut ?

    • @Günter Witte:

      Was ist eigentlich mit Matthäus 19,24 ?

      „Es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr geht, als dass ein Reicher ins Reich Gottes kommt“

    • @Günter Witte:

      Welches Hab und Gut ist gemeint?



      Das der Erben oder das der Menschen, deren früheres Hab und Gut sich in das der Erben auf wundersame Weise verwandelt hat?

    • @Günter Witte:

      Ich meine mich zu erinnern, in der Bibel gibt’s noch andere Passagen, die nicht so ganz FDP-kompatibel sind.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        genau, z.B. die sogenannten Sabbat- und Jubeljahre (Schmitta- und Joweljahre, siehe 5. Buch Mose Kap. 5, 1–2) nach denen Schulden erlassen werden sollten...

  • Jupp, ein mehrfach besteuertes Vermögen sollte unbedingt noch einmal versteuert werden. Das ist wohl die Vorstellung von Menschen die nichts geerbt haben.

    • @FraMa:

      Genau, ähnliches geschieht ja auch bei jedem Einkauf mit bereits versteuertem Geld durch die MWSt.

  • "Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet."



    Kann man ja einfach mal so in den Raum stellen, ohne hierfür echte Belege zu liefern.



    "Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen."



    Ich dachte, ein Erbe wird nicht erarbeitet?

    • @Encantado:

      @Encantado



      Das haben Sie geanau richtig gedacht 👍



      Der Erbe hat die Erbmasse nicht erarbeitet, sondern der Erblasser hat die Erbmasse erarbeitet.

  • Die Idee mit der „stillen Beteiligung“ finde ich interessant. Aber warum nur bei Unternehmen, wäre doch auch ideal bei anderen größeren Vermögen. Wenn statt der allgemeinen Steuerkasse ein echter Staatsfonds Teilhaber würde, ließen sich da unter Umständen auf Dauer durch die engere Verzahnung ganz nette Synergieeffekte erzielen. Man müsste halt nur die Begehrlichkeiten der Sofortumverteilerlobby außen vor halten. Das dürfte allerdings ein größeres Problem werden, egal mit welcher areform.

    • @vieldenker:

      Über die Jahre könnte man dann so jeden Betrieb nach und nach privatisieren und um die dann auf der Strecke bleibenden Betriebe könnte man mit dem Erb-Geld aus neuen erfolgreichen Betrieben künstlich am Leben erhalten

      • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

        1. Mose 47, 13-26

  • Der Autor hat die Sache nicht zu Ende gedacht.

    Wenn das Erbe der Einkommensteuer unterliegt, dann habe ich einkommensteuerlich einen Anschaffungsvorgang. Dies erhöht bei abnutzbaren Gegenständen die AfA-Bemessungsgrundlage und führt zu einer Minderung der Einkommenstuer in den Folgejahren, soweit die geerbeten Gegenstände zur Einkunftserzielung dienen. Gelackmeiert wäre nur das Privatvermögen.

    Ferner, bei ausländischem Vermögen liegt das Recht zur Einkommensbesteuerung häufig im Ausland und wird dann von der inländischen Besteuerung freigestellt. Ausländisches Immobilienvermögen wäre dann beispielsweise ganz raus.

    Da eröffnen sich dann ganz neue Gestaltungsspielräume.

    Ferner, das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht den Ländern zu, das Aufkommen dem Bund, den Ländern und den Kommunen. Die Länder hätten das Nachsehen.

    • @DiMa:

      Das ist ein grober Systemfehler, der schon lange angeschafft gehört. In Amerika gibt es echte Ländersteuern, die die Länder in unterschiedlicher Höhe selbst festlegen. Vom Bundestag beschlossene und bundesweit einheitliche Steuern vollkommen sachfremd und künstlich in Landes- und Bundesteuern aufzutrennen statt sie prozentual zu verteilen, führt zu vollkommen blödsinnigen Konsequenzen.



      Mineralöl- gegen Fahrzeugsteuer ist auch so ein Kandidat. Es gibt für die Aufteilung in die eine oder andere Richtung gute Sachargumente, die Frage Land oder Bund ist keines davon.

      • @Axel Berger:

        Ich garantiere Ihnen jetzt schon, wenn das passiert, wird jedes Land, welches in den Länderfinanzausgleich einzahlt, die Steuern so reduzieren, dass sie nicht mehr selber Zahler sind, sondern nahe Null raus kommen.



        Für Berlin als größter Nehmer der Todesstoß, da dann entweder erhebliche Kürzungen anstehen werden, eher sogar extreme Éinsparungen. Oder drastische Steuererhöhungen ansetzen müssen, welche alles andere als Sozial sein werden. Das wäre durchschnittlich eine jährliche höhere Steuerbelastung für die Berliner von 1.000 - 2.000 Euro im Vergleich zu heute. Während Bayern seine Steuern entweder senken, oder bei Abschaffung des Länderfinanzausgleichs investieren kann.

        Das gute, es würde den Wahnsinn und die Dysfunktionalität Berlins gnadenlos offen legen!

      • @Axel Berger:

        Naheliegend ist ja vor allem die Vermögensteuer. Der Bund müsste sie gesetzlich regeln, den Ländern steht das Aufkommen zu. Kein Wunder also, dass der Bund dann relativ wenig dafür tut.

  • Ich verstehe nicht wozu der Staat all die Steuern braucht. Im Jahr 2004 betrug das Steueraufkommen rund EUR 470 Mrd, im Jahr 2024 sind es rund EUR 948 Mrd. Nichts ist dadurch besser geworden, absolut nichts. In Unternehmen werden regelmäßig Kahlschläge durchgeführt mit dem Ziel, Organisationen wieder schnell, effizient und schlagkräftig zu machen. Dieses Land braucht mindestens 2 Mileis und vor allem signifikant weniger Geld, damit der Staat wieder fit wird. Deutschland kommt mir vor wie ein übergewichtiger Patient der sein Heil in noch mehr Essen sucht.

    • @Goodfella:

      Das BIP hat sich im selben Zeitraum verdoppelt. von 2.290 Mrd EUR auf 4310 Mrd EUR; bei kummiliertrr Inflation von ca. 50%

      Man kann nicht über längere Zeiträume vergleiche Anstellen und nomilale werte benutzen.

    • @Goodfella:

      Man kann es auch Sozialismus nennen.

  • Man merkt im ersten Absatz schon, hier schreibt ein Fachmann und argumentiert mit Hand und Fuß. An einer Stelle bricht aber der Politaktivist durch. Das (vorgebliche) Ziel aller Steuerreformen ist, aufkommensneutral vorher ungerecht Bevorzugte zu belasten und die Steuerlast für andere zu mildern. Dabei entstehen keine verteilbaren Zusatzeinnahmen.



    Genau die und das Steigen der Steuerlast braucht die Berufspolitik aber für ihre Wahlgeschenke. Und auch hier kommt genau das in einer kleinen Unaufmerksamkeit zum Vorschein: "könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden." Man kann nicht beides haben, Entlastung und Mehrausgabe.



    Genau hier trennen sich die politischen Lager. Die einen wollen den schlanken, die anderen den allumfassenden und allzuständigen Staat. Und beide Seiten wollen die jeweilige Kehrseite ihrer Politik, die vorher (übermäßig) Begünstigte trifft, vor dem Wähler verschleiern.

  • Die unterschiedliche hohen Freibeträge müssen weg. Es ist nicht einzusehen, warum die Freibetrag eines Kindes eklatant höher sein soll als der eines Bruders. Beiden ist das Erbe sozusagen "in den Schoss gefallen" - sie haben nichts dafür geleistet.

    • @Il_Leopardo:

      Im Erbrecht (und speziell im Fall des Pflichtteils) bildet sich das Unterhaltsrecht ab.

      Niemand ist für seine Geschwister unterhaltspflichtig.

      Für die Kinder (und ggf. die Eltern) sieht das schon anders aus.

    • @Il_Leopardo:

      Doch sie haben Verzicht geleistet! Nicht unbedingt finanziell oder im Konsum, aber das sie Vergleichsweise vor dem vermögenden Elternteil zurückgesteckt haben in Sachen Zuneigung, Aufmerksamkeit und Selbstwirksamkeit, wenn dieser einen entsprechenden Job hatte.

      • @Walterismus:

        Schon etwas konstruiert jetzt oder? Also hätten reiche Kinder alle schlimmere Elternhäuser als arme

    • @Il_Leopardo:

      Woher wissen Sie, wer etwas "geleistet" hat und warum sollte das relevant sein? Zuerst erbt erst einmal der Ehepartner. Hat der zum Aufbau des Vermögens nichts beigetragen? Wer kümmert sich im Alter um einen? Der Bruder, der selbst alt ist oder doch eher die Kinder? Wer ist im Zweifel unterhaltspflichtig? Die eigenen Kinder oder die Geschwister?

      • @ZTUC:

        1



        Vom Ehepartner habe ich nichts geschrieben.



        2



        Darf ich Sie mal ein wenig mit der Realität vertraut machen: Nicht nur in meinem Fall sind die Kinder meines Bruders weit weg - derjenige, der sich also um meinen älteren Bruder kümmert, bin ich.

    • @Il_Leopardo:

      Man kann auch sehr hohe Einkommen einfach ausgeben oder sie bewußt für die eigenen Kinder ansparen. Wer lieber teure Auslandsreisen macht und gute Restaurants liebt wird gegenüber dem, der für den Notfall Rücklagen bildet deutlich bevorteilt. Der zweite steht für seinen langjährigen Verzicht keinen Deut besser da,. der erste wird von der Allgemeinheit unterhalten.

      • @Axel Berger:

        Vollkommen richtig, bei den Diskussionen sollte immer die Fairness beachtet werden, und das ist gar nicht so einfach wie es scheint.

        Bei ein und dem selben Einkommen, kann ich ein Vermögen vererben oder dieses verprassen.



        Person A) Kauft ein Haus und kann es später vererben



        Person B) Mietet ein Haus und baut kein Erbe auf und gibt das Geld für anderes aus (schickes Auto, Urlaub,..)

        Worauf ich hinaus möchte, ein Vermögen baut sich nicht von alleine auf, da muss gespart und investiert werden.

        Weshalb soll jetzt der Sparsamere bestraft werden. Die Erben haben ja meist während der Kindheit auf irgendetwas verzichtet, und sei es auf die fehlende Freizeit der Eltern, keine Markenklamotten oder nicht jedes Jahr die neueste Konsole/Handy

        • @MatB1012:

          Gutes Argument, nur anders herum. Wenn jemand etwas konsumiert (schickes Auto, Urlaub,..) zahlt er darauf Steuern. Warum sollte derjenige, der nicht konsumiert, dafür belohnt werden?

          • @Kaboom:

            Wo ist hier eine Belohnung? Er wird bestraft, dass er vorgesorgt hat. bzw. seine Erben.



            Solange das Vermögen nicht unter der Matratze gehortet wird, befindet es sich immer im Umlauf --> sogar wenn es auf dem Konto mit 0 % Zins befindet, die Bank nutzt es um Geld zu verdienen.

      • @Axel Berger:

        Ich habe nicht alles verstanden - aber: langjähriger Verzicht ist immer schlecht. Ich bin doch nicht zur Welt gekommen, um immer nur Verzicht zu üben, sondern um das Leben zu genießen.

        • @Il_Leopardo:

          Verzicht ist eine Sache des Blickwinkels.



          Ich würde gerne auf dreckige Luft, dreckiges Wasser, Mikroplastik, verseuchten Erdboden, obszönen Lärm und das Verhalten vieler wohlstandsverwahrloster Auf-Teufel-komm-raus-Konsumenten und Das-Leben-egal-wie-Genießer verzichten.

        • @Il_Leopardo:

          Die Grille und die Ameisen.

    • @Il_Leopardo:

      "Es ist nicht einzusehen, warum die Freibetrag eines Kindes eklatant höher sein soll als der eines Bruders. Beiden ist das Erbe sozusagen "in den Schoss gefallen" - sie haben nichts dafür geleistet."



      Ihr Argument gilt auch für Nicht-Familienmitglieder... was ist mit denen?

      • @Encantado:

        In diesem Fall ist der Freibetrag -genau wie bei Verwandten, die nicht in gerader Linie verwandt sind - eigentlich zu niedrig.



        Am besten wäre es, wie schon gesagt, wenn es einen gleich hohen Freibetrag für alle Erben gäbe.

  • Dann werde ich halt die Eigentumswohnung meiner Mutter, die ich selbst nicht brauche und deren Erbschaftssteuer ich nicht bezahlen kann, an jemanden verkaufen der es kann: So bleibt für wenigstens noch etwas von der Lebensleistung meiner Mutter, ihrem Wunsch gemäß, bei ihrem Kind an. Ach ja, wer kann es sich leisten? Stimmt Wohnungsunternehmen.

    • @HMG HMG:

      Derzeit beträgt der Freibetrag doch noch 400.00 €. Oder irre ich da? Abgesehen davon hat doch wohl die SPD vorgeschlagen, dass eine Immobilie, innerhalb der Familie vererbt, generell steuerfrei sein soll. Dieser Vorschlag ist doch noch nicht vom Tisch oder?



      Abgesehen davon, kann man so eine Eigentumswohnung, die man selbst nicht braucht, auch vermieten und hätte ein regelmäßiges, sicheres Einkommen, aus dem man "notfalls" auch anfallende Steuern begleichen könnte.



      Also, alles in allem sieht es für Sie doch gar nicht so schlecht aus.

      • @Il_Leopardo:

        "Dieser Vorschlag ist doch noch nicht vom Tisch oder?"

        Der Autor dieses Artikels schlägt vor, das abzuschaffen:



        "Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind." / "Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge abgeschafft werden."

      • @Il_Leopardo:

        Nur wenn man keine Ahnung von der Materie hat!



        400.000 als Freibetrag klingt im ersten Moment erstmal viel, aber je nach Lage (Großstädte) ist das schnell erreicht.



        Es ist zb kaum möglich innerhalb Berlins eine Wohnung für 400.000 zu kaufen.

        Und ja die Wohnung kann man vermieten, dass stimmt zwar, aber die Steuer wird halt sofort fällig und nicht erst nachdem man die relevante Steuer auch über die Mieteinnahmen verdient hat.

        Versuchen Sie mal dem Finanzamt zu erklären, Sie bekommen Ihre Steuern in 5 Jahren.

        Also doch es sieht schlecht aus, denn wenn es um Substanz geht, sind die Steuern nicht leicht zu bezahlen!

        • @Walterismus:

          Ich glaube man kann die Erbschaftssteuer schon heute über einen längeren Zeitraum abstottern. Dass das von irgendwem geändert werden will, habe ich noch nicht mitbekommen

  • Das wäre doch viel zu einfach, Einkommen aus Erbschaft genauso zu behandeln wie Einkommen aus Arbeit.



    Interessanterweise unterliegen meine Mieteinnahmen dem gleichen Steuersatz wie mein Arbeitseinkommen, während meine Kapitalerträge wieder anders und günstiger versteuert werden.

    • @Don Geraldo:

      Weil Kapitalerträge wie Dividenden bereits heute zweimal besteuert werden, einmal als Gewinn des Unternehmens und dann noch einmal bei der Ausschüttung. Bei Kapitalerträgen aus Zinsen wiederum wird auch der Inflationsanteil besteuert, es erfolgt also eine Substanzbesteuerung. Bei Immobilien dagegen kann man die AfA ansetzen.

      • @ZTUC:

        Das ist - sorry - schlicht Unsinn.



        Dividenden sind NICHT zwangsläufig mit dem Unternehmensgewinn verknüpft, Gewinne aus Börsengeschäften sind NICHT auch nur ansatzweise mit Unternehmen verknüpft (Put-Optionen, Leerverkäufe, cfds, etc. pp.)

      • @ZTUC:

        Werden sie denn im Vergleich zu Einkommen aus Arbeit auch angemessen versteuert?

  • Was hier nicht zu Ende gedacht ist, ist die Rolle des dritten Players in diesem Spiel, des Staates.

    In der Tat hat dieser bereits bei der Erwirtschaftung des zu vererbenden Vermögens fleißig die Hand aufgehalten. Aktiv beteiligt war er dabei vermutlich nicht, weshalb sich die Frage stellt warum er einen Anspruch auf das Erbe erhebt und diesen den Erbenden genau aus demselben Grund abspricht.

    Wenn es der Gleichstellung der Bevölkerung dienen soll, wäre zu klären, wie die eingenommene Steuer gezielt und direkt an den anderen Teil der Bevölkerung verteilt wird. Oder soll es sich dabei nur um die Erhöhung der Staatseinnahmen ohne Umverteilungsaspekt handeln? Dann wäre es lediglich eine Form von Enteignung im Rahmen einer Vermögensbesteuerung bei der Vermögen von Privatpersonen an den Statt wandert.

    Dann könnte man die Gleichheit der Bevölkerung gleich dahingehend ausweiten, dass jegliches Erbe an den Staat wandert und alle Bürgerinnen und Bürger nur von dem selbst erwirtschafteten Vermögen leben müssen. Diese Staatsform nennt man, wenn ich mich Recht erinnere, Kommunismus.

  • Das Problem in der Erbschaftsdebatte ist doch, dass es so viele extrem unterschiedliche Situationen gibt, in denen geerbt wird.



    Das Unternehmen zum Beispiel könnte dem Nachfolger ja schon zu Lebzeiten übertragen werden, asl Teil seines Lohns für den frühen Einstieg und schrittweise Übernahme der Verantwortung. Dann gäbe es nichts zu vererben, und keine Erbschaftssteuer wäre fällig. Wenn aber der Gründer vorzeitig stirbt, fällt der Plan in sich zusammen und das unternehmen muss neben der unkontrollierten Übergabe auch noch die Steuern stemmen. Das gleiche bei Familienwohnsitzen. Wohnen mehrere Generationen unter einem Dach, müsste auch der Besitz entsprechend geregelt sein, um im Erbfall nicht an den Steuern zugrunde zu gehen, auch hier steht und fällt alles mit der Frage, ob ein vorheriges zusammen wohnen überhaupt möglich ist. Es erben ja nicht immer die 58jährigen Eltern von den 99-jährigen Großeltern. Familienmitglieder beim Erbe zu überspringen ist ebenfalls nicht vorgesehen, obwohl das vielleicht viele gerne tun würden. Das ist eine weit größere Reform als bloß eine andere Besteuerung.

    • @Herma Huhn:

      "Dann gäbe es nichts zu vererben, und keine Erbschaftssteuer wäre fällig."

      Dann wäre mittels Schenkungssteuererklärung zu prüfen, inwieweit anstelle der zukünftig nicht mehr fälligen Erbschaftssteuer Schenkungssteuer erhoben wird. Der Unternehmenswert, für den keine Gegenleistung nachgewiesen wird, wird mit einer Schenkungssteuer mit gleicher Berechnung wie bei der Erbschaftssteuer belastet. Bei Teilübertragungen ist zu beachten, dass der Steuerfreibetrag auf 10 Jahre gilt und im Erbfall Schenkungen der letzten 10 Jahre auch in die zu versteuernde Erbmasse eingerechnet werden ( was nachträglich den Steuersatz ändern - und damit zu Nachforderungen vom Finanzamt führen kann).

      Zu diesem Zweck ist der Notar verpflichtet, eine Abschrift des entsprechenden Vertrags an das Finanzamt zu senden. Und ohne Notarvertrag keine wirksame Übertragung von Unternehmensanteilen (mit entsprechendem Eintrag ins Handelsregister) - wir sind schließlich nicht bei Klattens, wo man einfach Aktien hin und her schieben kann...

  • Auf einer philosophischen Meta-Ebene ist die Betrachtung sicherlich völlig richtig und nachvollziehbar. In der Umsetzung sind allerdings der Sohn der alten Bäckerin und die Tochter des alten Schraubenherstellers vorzuziehen, wenn bei drastischen Eingriffen in das Erbrecht die alte Bäckerin und der alte Schraubenhersteller ihre Läden vor dem Erbfall dicht machen, die Beschäftigten auf die Straße setzen und sich mit ihren Ersparnissen im Ausland in die Sonne setzen. So sehr ich den Ansatz der Forschenden um das Streben nach Gerechtigkeit auch schätze – in diesem Fall ist wie immer der Faktor Mensch im Sinne der Betroffenen ebenfalls einfach nur ein theoretisches Konstrukt, das in der Praxis nun mal anders reagiert als gewünscht.

  • "Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als Einkommen teilweise stärker belastet."



    Die Formulierung verschleiert, dass es die _Unternehmen_ sind, die stärker belastet werden. 42% vom Unternehmenswert, das sind selbst über 20 Jahre verteilt immer noch 2,1%, die zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.



    (Und was passiert eigentlich, wenn in diesen 20 Jahren der Erbe stirbt und das Unternehmen weitervererbt wird? Werden dann aus 2,1% pro Jahr 4,2% pro Jahr?)

    "...wären diese Belastungen bei prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. "



    Das die Unternehmen prosperieren, nützt ihnen bei der Erbschaftssteuer wenig, denn ertragsstarke Unternehmen sind natürlich auch mehr wert. Und wenn das Unternehmen aufgrujnd der zusätzlichen Belastung nicht mehr so prosperiert wie vorher und deswegen liquidiert oder verkauft wird, dann sind am Ende die Arbeitgeber die Leidtragenden.



    "... könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden."



    "Könnten" - sowas wird immer gerne versprechen, aber nach allen Erfahrungen nie gehalten.

  • "Die einen erben, andere nicht."

    Man könnte auch sagen: Die einen verprassen alles, was sie verdienen und machen sich ein schönes Leben, die anderen arbeiten sich genauso den Arsch ab aber sind sparsam um ihren Kindern was vermachen zu können.

    Das ist nämlich das, was die Masse der Bevölkerung macht.

    • @Petzi Worpelt:

      Schade, dass Erfahrungen, Wahrnehmungen und Wissen immer mehr durch irgendwelche Algorithmen bestimmt werden.

    • @Petzi Worpelt:

      Die "Masse der Bevölkerung" verdient nicht annähernd genug um grosse Erbschaften hinterlassen zu können. Noch vor 50 Jahren hat ein Normalverdiener mit seiner Arbeit noch ein Haus bauen oder kaufen können. Das ist lange vorbei. Es geht ja gerade nicht um diese Leute, sondern um Vermögen, die in keinem Verhältnis zu irgendeiner Arbeitsleistung stehen.

    • @Petzi Worpelt:

      Gesamtgesellschaftlich ist es aber sinnvoller, wenn weniger vererbt wird.



      Das verdiente Geld mit beiden Händen auszugeben ist, solange man bis zum Ende hinkommt, das, was die Wirtschaft am Laufen hält. Der irrsinnige Fokus auf die Exportnation, der dazu führt, dass innerhalb der Grenzen keine Nachfrage existiert, ist das, was uns in den letzten Jahren schon auf die Füße gefallen ist.



      Nun noch mehr der gleichen Medizin zu verordnen, wird uns nicht mehr aufhelfen. Im Gegenteil.



      Raus mit dem Geld! Muss die Devise sein.

      • @Herma Huhn:

        Für den CO2-Fußabdruck ist allerdings ein sparsames Leben wieder besser. Wir vererben mehr als nur Vermögen an die nächste Generation.

        • @ZTUC:

          Auf vieles, was "wir" der nächsten Generation vererben, können wir leider nicht stolz sein.

      • @Herma Huhn:

        Vor allem und in erster Linie natürlich stets mit dem der anderen.

      • @Herma Huhn:

        "Raus mit dem Geld! Muss die Devise sein."



        Richtig! Bloss nicht investieren! Sollen doch z. B. die Chinesen die Unternehmen kaufen!