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Prügelattacke auf Studenten in BerlinHände weg von der Wanne

Kommentar von Claudius Prößer

Schnell mal auf Verdacht exmatrikulieren? Die Debatte, die vom Angriff auf einen Studenten der Freien Universität ausgelöst wurde, hat ein groteskes Maß angenommen.

Sollen die Unis künftig politisch entscheiden können, wer an ihnen studieren darf? Foto: IMAGO / Schöning

D ie Prügelattacke auf den Studenten Lahav Shapira ist – was sonst – ein Verbrechen. Niemand hat das Recht, einen anderen gewaltsam anzugreifen, zu schlagen, zu treten, seine Gesundheit zu schädigen oder sein Leben zu gefährden. Das ist ein Fakt. Es gibt Gesetze, aufgrund derer so etwas bestraft wird. Und das ist gut so.

Die politische Debatte, die der Vorfall in den vergangenen Tagen ausgelöst hat, ist dagegen grotesk. Auf einmal überstürzen sich PolitikerInnen von AfD bis Grünen und Medien dies- und jenseits der Rudi-Dutschke-Straße mit Forderungen, der mutmaßliche Täter müsse nicht nur juristisch zur Verantwortung gezogen, sondern gleich auch noch von der Freien Universität geworfen werden – weil er ebenso wie sein Opfer dort studiert.

So etwas ist, nüchtern betrachtet, nichts anderes als Stammtischgerede à la „Wegsperren für immer“, eine von einem früheren Bundeskanzler in einem anderen Zusammenhang popularisierte Parole. So verurteilenswert der Angriff ist, um den es hier geht, so dünn scheint bei vielen plötzlich die Verwurzelung in rechtsstaatlichem Denken zu sein.

Es fängt damit an, dass man sich nach Ansicht all der prominent Meinenden gar nicht mehr die Mühe machen muss, etwaige Ermittlungen der zuständigen Behörden abzuwarten. Schlug der Täter tatsächlich einfach zu, weil der Kommilitone Jude ist, wie Zentralratspräsident Joseph Schuster zu wissen glaubt? Vielmehr spricht dafür, dass der aufgeheizte politische Streit über den Gaza-Krieg der Hintergrund ist.

Das legitimiert die Attacke nicht, und eine antisemitische Einstellung des Täters ist im Übrigen auch nicht ausgeschlossen. Aber das zu beurteilen, ist jetzt die Aufgabe von niemand anderem als der Staatsanwaltschaft.

Politische Feigheit?

Viel schwerer wiegen in der aktuellen Diskussion die Attacken auf die FU-Leitung, der jetzt leichtfertig politische Feigheit vorgeworfen wird, und die im Grunde aufgefordert wird, in einem Akt politischer Selbstermächtigung den Schläger freihändig zu exmaktrikulieren. Wobei sich die Tat nicht einmal in Campusnähe zugetragen hat.

Die Forderung ist schlicht haarsträubend. Täte die Uni das, beginge sie den reinsten Willkürakt. Zumal, und das ist der bedenklichste Aspekt des Ganzen, selbst das nun wieder (als erstes übrigens von AfD) ausgegrabene Hochschul-Ordnungsrecht aus gutem Grund eingestampft wurde. Gerade in Zeiten eines massiven Abgleitens nach Rechts wäre fraglich, wie weit die Möglichkeit von Exmatrikulationen aufgrund politisch motivierter Gewalt, an der Uni oder irgendwo anders, einmal ausgedehnt werden könnte.

Man muss der SPD-Wissenschaftssenatorin für ihre eigentlich selbstverständliche Haltung dankbar sein, hier zu bremsen und auch auf das Grundrecht der freien Berufswahl hinzuweisen. Ebenso der FU-Leitung, die im Zusammenhang des größeren Konflikts auf andere Selbstverständlichkeiten hinweist, etwa dass die Universität auch ein Ort der Auseinandersetzung ist, wo politische Meinungsäußerungen oder Demonstrationen nicht umgehend mit polizeilicher Hilfe erstickt werden.

Dass die Universität eine aktive Rolle spielen muss, wenn es um die Verhinderung eindeutig antisemitischer oder anderer menschenfeindlicher Äußerungen und Handlungen auf dem Campus geht: völlig klar. Dass sie ein – zeitlich beschränktes – Hausverbot gegen den Täter im vorliegenden Fall ausspricht, wenn der Sachverhalt aufgeklärt ist: ebenso klar. Alles Weitere wäre das berühmte Ausschütten des Kindes mit dem Bade, wobei aktuell schon viel zu viele die Hand an der Wanne haben.

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Redakteur taz.Berlin
Jahrgang 1969, lebt seit 1991 in Berlin. Seit 2001 arbeitet er mit Unterbrechungen bei der taz Berlin, mittlerweile als Redakteur für die Themen Umwelt, Mobilität, Natur- und Klimaschutz.
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65 Kommentare

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  • Danke für diesen Artikel, der das Thema sachlich angeht. Ich war neulich schon schockiert, in der taz einen Kommentar zu lesen, in dem der Leitung der FU vorgeworfen wurde, dass sie sich an die Gesetze hält!

  • Der Kommentar ist angenehm bremsend. Ab einem bestimmten Punkt muss es aber Grenzen geben und auch eine Universitätsleitung kann sich dabei nicht ausnehmen. Die Universität muss die Meinungsfreiheit und die Debattenkultur noch stärker schützen, als dies im öffentlichen Raum der Fall ist. Und das betrifft natürlich auch das Verhalten außerhalb der Universität. Gewalt und Bedrohung können durchaus Grund für eine Exmatrikulation sein. Man sollte aber in Ruhe darüber nachdenken, wie man dafür Regelungen entwickelt. Das ist kompliziert, aber man ist auch dazu gezwungen. Was passiert denn, wenn ein Gericht ein Annäherungsverbot gegen den Täter ausspricht? Dann könnte der de facto nicht mehr studieren und die Uni müsste darauf irgendwann reagieren. Am Studium hängen ja auch mitunter Aufenthaltstitel. Die Uni würde in beiden Fällen ständig verklagt. So geht es auch nicht. Vielleicht kann man ja mit einem verbindlichen Kodex arbeiten, im Sinne eines Vertrages der Universität mit jedem Studenten. Jede, oder eine fortgesetzte, Zuwiderhandlung wäre ein Bruch des Ausbildungsvertrags und würde diesen beenden. Aber auch dabei gäbe es natürlich noch eine Beweispflicht.

  • Die TAZ, neuerdings Wächter des ethischen Journalismus ...

    Der Mann hat Hausverbot.



    Das kommt bis auf den noch bis zum nächsten Semster bestehenden sozialrechtlichen Status der Exmatrikulation schlichtweg gleich.



    In einem Land, wo man nicht nur mit Vorstrafe studieren darf, sondern sogar unmittelbar aus dem Gefängnis.

  • " In der ZEIT online kann man lesen andere Studenten werfen "Lahav Shapira Provokation vor."

    Da wäre es gut zu wissen, ob die anderen Studenten auch zu dem palästinensischen/Hamas-Unterstützerkreis gehören.

    "Und tatsächlich gibt es Videos, auf denen zu sehen ist, wie er einen Mann, der als Ordner auftritt, während der Hörsaalbesetzung im vergangenen Dezember schubst, um sich Zugang zu verschaffen - nachdem er körperlich daran gehindert wurde.""

    Dass jüdischen Studenten der Zutritt zum Hörsaal gewaltsam verwehrt wurde, stimmt also doch? Wenn ich mich richtig erinnere, hat die Universitätsleitung das abgestritten. Nun wissen wir es ja.

  • Hat nicht die Berliner rorgrünrote Vorgängerregierung das Gesetz geändert? Jetzt darf keiner mehr aus dem Studium rausgeschmissen werden. Lediglich Hausverbot kann angeordnet werden.

    • @Der Cleo Patra:

      "Hat nicht die Berliner rorgrünrote Vorgängerregierung das Gesetz geändert?"

      Dafür gab es u.a. die - für sich betrachtet nicht mal so blödsinnige - Begründung, daß Sanktionen wie Exmatrikulation wegen irgendetwas, das außerhalb des Campus passiert, ein Überbleibsel der Ehrenstrafen aus dem letzten Jahrtausend sind.

  • Die FU Berlin könnte die Situation zum Anlass nehmen, über entsprechende Ergänzungen Ihrer Studienordnung(en) und Satzung(en) nachzudenken. Solange das Problem von Gewalttaten unter Studenten nicht geregelt ist und es keinen Verhaltenskodex gibt, der bei ernsten Verfehlungen die Entziehung des Rechtes auf Fortsetzung des Studiums vorsieht, greift wohl nur das Strafrecht.

  • Richtig ist, dass nur Gerichte die Schuld feststellen dürfen und nicht irgendeine öffentliche Meinung. Aber, vorausgesetzt es stellte sich heraus, dass hier jemand grundsätzlich Gewalt bereit ist gegen Kommilitonen muss er natürlich vom Besuch der Institution ausgeschlossen werden.

  • Man sollte das ähnlich wie im Arbeitsrecht behandeln und dann auch mal die Rufschädigung der Einrichtung betrachten.

    " .... Für den Fall, dass die Tat oder die Taten, die der Verurteilung zugrunde liegen, nicht mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, kommt grundsätzlich keine verhaltensbedingte, sondern eine personenbedingte Kündigung in Betracht. ..." sagt z.B. der Beamtenbund.

    Wir hatten früher auch hitzige Diskussionen an der Uni, auch jenseits der Thematik des Studiums, allerdings haben wir uns höchsten angebrüllt aber nicht geschlagen und da war manchmal Druck auf dem Kessel, wenn nationalistische Türken auf türkische Kurden oder Linke auf den rechten Rand des RCDS getroffen sind.

  • Danke für diesen Kommentar. Ich war schon etwas entsetzt als sogar in der taz ein Kommentar veröffentlicht wurde, in dem die fehlende gesetzliche Grundlage für eine Exmatrikulation praktisch als Ausflüchte der FU dargestellt wurden und es wirkte als wünsche der Autor sich, dass die FU einen Studenten exmatrikuliert, obwohl sie dafür weder die rechtliche Grundlage hat noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Dass gerade in der taz solche Meinungen vertreten werden, ist absurd.



    Zum Aspekt der Meinungsfreiheit: Das hätte wohl besser erklärt werden sollen. Natürlich haben weder Gewalt noch Antisemitismus oder (antimuslimischer) Rassismus einen Platz an einer Uni. Politischer Austausch, auch etwas heftigerer als sonst üblich, aber sehr wohl. Der FU vorzuwerfen, dass sie eine Mitschuld an der Straftat hat - eine Meinung die durchaus geäußert wurde in den letzten Tagen - , weil sie die politische Auseinandersetzung nicht oppressiver unterbunden hat, ist Unsinn.



    Dass die FU dem Studierenden Hausverbot gegeben hat, war richtig und wichtig. Ein autoritäres Vorgehen gegen Proteste oder eine ungesetzliche Exmatrikulation wären das nicht.

  • Danke, danke, danke! Zu fragen wäre sowieso, aus welchen Grund genau eine Exmatrikulation hier erfolgen soll. Wegen antisemitischen Denkens? Wer müsste dann noch weswegen exmatrikuliert werden? Und in welcher Form soll diese Gesinnungsprüfung stattfinden? Wegen einer Straftat wie z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung? Dann wäre 1. die Rechtskraft eines Urteils abzuwarten und 2. wäre festzulegen, welches Strafmaß und welche Straftaten die Hochschule für exmatrikulationswürdig hielte usw. usf.

    Antisemitismus ablehnend entgegenzutreten und für einen grundsätzlich respektvollen Umgang in universitärem Diskurs zu sorgen - das muss eine Hochschule anders bewerkstelligen.

    • @hierbamala:

      Nicht wegen antisemitischen Denken, sondern wegen einer antisemitischen motivierten Körperverletzung. Das ist ein Unterschied.

    • @hierbamala:

      Die FU kann nicht exmatrikulieren. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

      Jetzt hat die FU ein dreimonatiges Hausverbot gegen den Schläger verhängt. Das ist doch schon einmal ein Anfang.

      • @Gesunder Menschenverstand:

        Schauen wir mal, ob und wie das Hausverbot auch durchgesetzt wird - dazu müsste die Uni sehr öffentlich die Polizei rufen. Ich habe da leider Zweifel ob die Uni sich da nicht auch wegducken wird.

        • @TheBox:

          Das ist eine spannende Frage. Schauen wir mal, was in den kommenden drei Monaten so geschehen wird.

      • @Gesunder Menschenverstand:

        Das ist ein Anfang, aber viel zu wenig nach meinem Empfinden.



        Jeder Schläger sollte rausfliegen, immer, überall.

        Wie würdest du dich fühlen, dem Schläger täglich zu begegnen?



        Es wäre an der Zeit für mehr Schutz der Opfer!

        • @MIA R.:

          Die FU hat auf der Basis des geltenden Rechts gehandelt.

          Nach Genesung sollte Herr Shapira in der nächsten Zeit eigentlich nicht dem Schläger auf dem FU-Gelände begegnen.

  • Wenn es ein Polizist wäre, der geprügelt hat, dann wäre es selbstverständlich, dass er vom Dienst suspendiert wird, bis die Sache vollständig aufgeklärt ist. Bestätigt sich der Verdacht, dann muss der Polizist endgültig gehen.

    • @Eugen-Emilio :

      Falsch.



      Wenn der Polizist bei Vornahme einer Amtshandlung geprügelt, es sich also um ein Dienstvergehen gehandelt hätte, dann wäre er bis zur Klärung des Sachverhalts vom Dienst suspendiert (bei vollen Bezügen).



      Wenn ein Polizist in seiner Freizeit als Hooligan eine Schlägerei vom Zaun bricht, hat dies bis zur Rechtskraft eines Strafurteils regelmäßig keine Auswirkungen auf seine Dienstfähigkeit.

  • Danke für diesen Kommentar: "dass man sich nach Ansicht all der prominent Meinenden gar nicht mehr die Mühe machen muss, etwaige Ermittlungen der zuständigen Behörden abzuwarten. Schlug der Täter tatsächlich einfach zu, weil der Kommilitone Jude ist, wie Zentralratspräsident Joseph Schuster zu wissen glaubt? Vielmehr spricht dafür, dass der aufgeheizte politische Streit über den Gaza-Krieg der Hintergrund ist." Der Angriff fand nicht auf dem Campus statt! In der ZEIT online kann man lesen andere Studenten werfen "Lahav Shapira Provokation vor. Und tatsächlich gibt es Videos, auf denen zu sehen ist, wie er einen Mann, der als Ordner auftritt, während der Hörsaalbesetzung im vergangenen Dezember schubst, um sich Zugang zu verschaffen – nachdem er körperlich daran gehindert wurde." und ""Lahav selbst riss bei der Hörsaalbesetzung, hier an dieser Uni, Poster mit Fotos von ermordeten Palästinensern runter. Als er deswegen den Saal verlassen musste, wurde er handgreiflich."

    • @Teresa Kulawik:

      In ZEIT-Online wird von Student:innen berichtet:

      "Lahav selbst riss bei der Hörsaalbesetzung, hier an dieser Uni, Poster mit Fotos von ermordeten Palästinensern runter. Als er deswegen den Saal verlassen musste, wurde er handgreiflich."

      In der BZ schildert Shapira diesen Punkt mit den Plakaten so:

      "„Der Mann ist uns hinterhergelaufen. Er fing an, mit mir zu reden und fragte mich, ob ich Lahav sei“, schilderte der 30-Jährige den Beginn des folgenschweren Überfalls gegenüber Journalistin Antonia Yamin des israelischen Kanals „N12 News“.

      Lahav bejahte die Frage seines Kommilitonen. „Er machte keinen aggressiven Eindruck. Er redete dann über die Plakate an der Universität. Ich denke, er meinte damit die Plakate der entführten Israelis, die wir da aufgehängt haben.“"

      www.bz-berlin.de/b...e-israelis-kaempfe

      Wenn es stimmen sollte, dass Shapira Fotos mit toten Palästinenstern heruntergerissen hat und anderswo Plakat mit Forderungen zur Freilassung Israelischer Geiseln aufgehängt hat, dann ist das natürlich schon sehr bedenklich.

      Insgesamt muss man sagen, dass Nationalismus, Unterdrückung und Krieg Gift sind für das gegenseitige Verstehen und Solidarisieren.

    • @Teresa Kulawik:

      Der Jude hat vor Wochen auf dem Campus geschubst und deswegen darf er irgendwo in der Stadt zusammengeschlagen und zusammengetreten werden?

      Ist das die Essenz?

      Wieviele Juden sind denn noch auf den Fahndungslisten der propalästinensischen Sympathisanten?

      • @Gesunder Menschenverstand:

        Ich lese als Essenz: "Es gab vorher politische Auseinandersetzungen, bei denen er handgreiflich wurde. Jetzt wurde er brutal zusammengeschlagen."



        Ihn brutal zusammen zu schlagen gehört verurteilt. Anlass für die zu verurteilende Tat war sein vorangegangenes Verhalten, nicht Antisemitismus. Da liegt der Hase im Pfeffer.

        • @abraxas:

          Aus diesem Grund ist in der Humboldt-Universität vermutlich auch niemand eingeschritten, als eine Gruppe pro-palästinensischer Studierender die Veranstaltung mit der israelischen Richterin platzen ließ. Wird man danach zusammengeschlagen, ist das nicht antisemitisch, sondern "Anlass für die zu verurteilende Tat" wäre "vorangegangenes Verhalten, nicht Antisemitismus. Da liegt der Hase im Pfeffer." Diese Form der Argumentation ist einfach Klasse. Einfach den Mund halten, dann bekommt man auch keins auf die Nase.

      • @Gesunder Menschenverstand:

        Audiatur et altera pars!

  • Eine Exmatrikulation wegen eines gewalttätigen Angriffs geht in Berlin nicht; dafür hat die Politik im Jahre 2021 gesorgt.



    Der Autor des vorliegenden Artikels möchte offenbar implizieren, das nicht-rechtsstaatlich gegen den Angreifer vorgegangen werden könnte?



    Ich kann das nicht sehen. Ein Exmatrikulationsverfahren läuft natürlich nach rechtsstaatlichen Regeln ab – inklusive spätere Klagemöglichkeit des Exmatrikulierten.



    In erster Linie sollte es in dem vorliegenden Fall aber doch vor allem darum gehen, dass der Geschädigte in Zukunft ohne die Befürchtung studieren kann, dass auf dem konkreten Gelände der Uni ein weiterer Angriff auf ihn erfolgt.



    Tja, wie gesagt, eine Exmatrikulation kann im vorliegenden Fall nicht erfolgen. Zeit für die Politik, die Voraussetzungen dafür wieder zu schaffen.

  • Natürlich müssen die gültigen Gesetzes eingehalten werden.



    Aber diese und ähnliche Aktionen in Berlin sind in erster Linie entsetzlich und treibt Wähler nach…

  • Vielen Dank an Claudius Prösser für diesen sachlichen Kommentar, dem ich fast vollständig zustimme.

    Eine Ergänzung habe ich in Sachen Hausverbot. Die Pressemitteilung der FU sagt, dass ein Hausverbot gegen den Schläger verhängt wurde und dieses Hausverbot am Freitag, den 9. Februar 2024 in Kraft trat. Ich habe dort keinen Vorbehalt für eine Sachverhaltsaufklärung finden können.

    Als Mensch mit langjähriger Verwaltungserfahrung möchte ich der FU für die beeindruckend schnelle Bearbeitung dieser Angelegenheit danken.

    Abschließend ein Hinweis an all die Leute, die wegen der fehlenden Exmatrikulation rumquengeln: In einem Rechtsstaat kann eine Behörde (hier die FU) nur auf der Basis gesetzlicher Grundlagen entscheiden. Wenn es keine gesetzliche Grundlage für eine Exmatrikulation gibt, dann bitte die dafür verantwortliche Institution ansprechen und nicht die nachgeordneten Einrichtungen kritisieren.

    • 0G
      06438 (Profil gelöscht)
      @Gesunder Menschenverstand:

      Die FU wird ihr Hausrecht wahrnehmen und den Schläger für 3 Monate die rote Karte zeigen. Diese Maßnahme ist allgemeine Praxis - die Verwaltung der EU trägt schliesslich die Verantwortung für den zivilen Ablauf aller Verstaltungen und hat die Verpflichtung, Kontroversen die zu Gewaltausbrüchen führen könnten bereits im Vorfeld zu verhindern.

      Alles weitere regelt der Staatsanwalt und das Gericht - und die Ärzte des Opfers.

      Der Schläger sollte sich für die Ausfallzeit um einen Praktikumsplatz bemühen um die Lücke im Studienablauf zu schliessen.

  • Dieser „ja, aber“-Journalismus ist unerträglich.



    Das MPI hat grade zurecht einen antisemitischen Prof gefeuert. Und in diesem Fall, wo ein Antisemit einen Studenten das Gesicht zu Brei tritt, wird von Willkür fabuliert, wenns um einen Ausschluss aus einer auch wertegeleiteten Institution geht?



    Irgendwann sind keine Wangen mehr da, die man hinhalten kann. Außer natürlich in der Feder des allmächtigen Schreiberlings.

  • Wer den Diskurs mit Fäusten ausficht statt mit Argumenten, der ist per se nicht hochschulreif. So jemanden von einer Universität zu verweisen, ist keine politische Entscheidung, sondern verpflichtender Selbstschutz des Wissenschaftsbetriebes.

    Kommt dann noch der Vorsatz hinzu, ein Klima der Angst zu schaffen oder Juden ganz einfach physisch zu verdrängen, wird aus dem Gewaltverbrecher ein Terrorist, und den sollte man, so meine bescheidene Meinung, erst recht davon jagen.

    Dass solch absurde Täterschutzdebatten im Land der Täter stattfinden, ist nun leider nicht mal verwunderlich. Aber dass die taz mittlerweile mit vorgeschobenen Argumenten Antisemitismusapologetismus betreibt, gibt mir schon zu denken. Und vorgeschoben sind die Argumente, es geht eben nicht um Willkürentscheidungen aus politischen Gründen, sondern darum, allen, die willens und reif genug sind für ein Studium, dieses angst- und verletzungsfrei zu ermöglichen – und wer diese Bedingungen nicht erfüllt, hat auch kein Recht zu studieren, freie Berufswahl hin oder her. Und es geht auch nicht um standgerichtliches Aburteilen, selbstverständlich muss vor dem Schritt der Exmatrikulation rechtssicher festgestellt werden, dass es sich wirklich so zugetragen hat. Nur: Darum geht es in dieser Debatte gar nicht. Sondern darum, was ein angemessenes Prozedere wäre, wenn sich die Vorwürfe so bestätigen. Aber das weiß Herr Prösser auch, insofern ist das eine Nebelkerze.

    • @Ephraim Nathansson:

      Absolut richtig 👍

  • "Die Forderung ist schlicht haarsträubend"

    Nee.Haarsträubend ist dieser Artikel. Eine Brücke bauen zu wollen, von diesem Vorfall, bei dem ein Mensch von einem anderen aus politischen Gründen brutalst zusammengeschlagen wurde, hin zu möglichen Mißbrauch durch eine eventuell in Zukunft regierende rechte Kraft ist nichts als dreistes Geraune.



    Mitgehen würde ich maximal, dass es generell befremdlich ist, wie aktuell alles in Extremen diskutiert und wie schnell nach Bestrafung geschrien wird.



    Das Entsetzen über diese Tat und die Forderung nach einem Rausschmiss (der von Schule bis Arbeitsplatz ganz selbstverständlich wäre) mit dem Satz "wegsperren für immer" zu vergleichen ist genau das undifferenzierte Stammtischgerede, was der Autor vorgibt anzuprangern.



    Auf den hilflosen Versuch, den Hintergrund irgendwie zu relativieren, geh ich mal gar nicht erst ein.

  • Nachtrag: Den Sachverhalt kann man meiner Meinung nach auf die Frage reduzieren, soll das Opfer diese Universität verlassen oder der Täter?

  • Die Universitätsleitung kann das Opfer auch auf dem Campus anscheinend nicht vor Begegnungen mit dem Täter und ggf. erneuten Angriffen schützen. Wenn ich es richtig weiß, sind nur noch 2x je drei Monate Hausverbot möglich.

    Ich hoffe, das Gericht kann ein Annäherungsverbot (?) o.ä. aussprechen. Was ich gerade erst gelesen habe, ist, dass Annäherungsverbote nicht "lebenslang" gelten, sondern maximal auch immer nur ein paar Monate.



    Als Laie finde ich das schade, aber vermutlich hat es gute Gründe, die sich mir nur noch nicht erschlossen haben.

    "Gerade in Zeiten eines massiven Abgleitens nach Rechts wäre fraglich, wie weit die Möglichkeit von Exmatrikulationen aufgrund politisch motivierter Gewalt, an der Uni oder irgendwo anders, einmal ausgedehnt werden könnte."

    Rechte und Gesetze sind u.a. dazu da, die schwächeren Mitbürger zu schützen. Ich finde das gut. Auch Linke, stärker pigmentierte Menschen, Transpersonen, Vergewaltigungsopfer etc. würden davon profitieren, wenn (Hass-)Täter der Universität verwiesen würden, an der das Opfer studiert.

    Wichtig ist meiner Meinung nach, dass nicht die Opfer aus Angst die Universität verlassen müssen, sondern der Täter.

    Der Täter kann sich ja an einer anderen Universität immatrikulieren.

  • Der Unileitung wird schon seit längerer Zeit vorgeworfen, nicht konsequent genug gegen Antisemitismus vorzugehen. Es ist mittlerweile soweit, dass jüdische Studierende nicht mehr studieren gehen, vor lauter Angst. In Schulen werden Schüler*innen, die derart brutal und gewaltsam gegen Mitschüler*innen vorgehen, von der Schule verwiesen. Ist das dann auch antirechtstaatlich? Ähnlich in Betrieben, Mitarbeiter*innen die Kolleg*innen ins Krankenhaus prügeln, werden entlassen. Auch wenn dies nicht direkt im Betrieb passiert. Das ist vom Rechtstaat gedeckt. Wir reden hier von einem Angriff, der schlimmstenfalls tödlich hätte enden können -- Der Täter hat extrem brutale Gewalt gegen den Kopf des Opfers ausgeübt. Es geht hier nicht um eine politische Diskussion oder Meinungsverschiedenheit, wer zu solch brutaler Gewalt gegen Mitmenschen greift, wendet sich gegen den Rechtsstaat. In jeder Institution, die mir einfällt, wird man für solch kriminelles, brutales Handeln entlassen, verwiesen etc. Warum sollte das an einer Universität anders sein. Denjenigen die hier eine Exmatrikulation fordern, zu unterstellen, sie wären nicht ausreichend im rechtsstaatlichen Denken verwurzelt, ist völlig unangemessen und schlicht falsch. Wie gesagt, es geht nicht um Demonstrationen, Diskussionen, Äußerungen, zivilen Ungehorsam, Gewalt gegen Sachen, es geht um einen potentiell tödlichen Angriff auf einen Mitstudenten. Besonders unangemessen und unangenehm, empfinde ich in diesem Zusammenhang auch die Bemerkungen aus dem Artikel, a la, "vielleicht ist es ja gar kein Antisemitismus" die sind komplett daneben. Und ich empfinde es genau umgekehrt, wenn es einer Unileitung nicht gelingt ihre jüdischen Studierenden zu schützen, dass diese angstfrei studieren können, sind wir in finsteren Zeiten. Nie wieder ist jetzt.

  • Es hat schon erstaunlich lange gedauert, dass die FU gegen den Täter ein Hausverbot ausgesprochen hat. Die Reaktionen sowohl der Bildungssenatorin als auch des Unipräsidenten waren seltsam unempathisch mit dem Opfer und auch mit jüdischen Studierenden. Wenn der Schutz jüdischer Studierender nicht nur leeres Gerede sein soll, dann müssen auch Taten folgen. Das Hausverbot ist ein erster Schritt. Die Exmatrikulation bei Körperverletzung gegen einen Kommilitonen aus antisemitischen Motiven wäre ein folgerichtiger Schritt, wenn dies juristisch festgestellt würde.

    • @Karla Columna:

      Wir wollen mal kurz den Zeitstrahl aufmachen:



      Der Angriff auf den jüdischen Studenten erfolgte in der Nacht vom Freitag (2.02.) auf Samstag (3.02.). Da die FU mit Sicherheit keinen 24-Stunden-Hausverbotsbereitschaftsdienst hat, wird in der FU der Fall am Montag (5.02.) wahrgenommen. Für die Faktensammlung muss mit der Ermittlungsstelle der Polizei Kontakt aufgenommen werden. Die Ergebnisse müssen bewertet werden und die Handlungsmöglichkeiten geprüft werden. Und dann muss ein Hausverbot für den Schläger angeordnet werden, das rechtssicher formuliert ist. Diese Anordnung erfolgte am Freitag (9.02.). Es sind gerade mal fünf Arbeitstage vergangen. Das ist einfach beeindruckend schnell!

      • @Gesunder Menschenverstand:

        Angesichts der Unibürokratie war es verhältnismäßig schnell, dazu hat der Druck durch die Berichterstattung sicher beigetragen. Aber die Aussage der Bildungssenatorin, es dürfe niemand wegen seiner politischen Haltung exmatrikuliert werden (Antisemitismus ist keine politische Haltung) und des Unipräsidenten, Antisemitismus habe keinen Platz an der FU (offensichtlich gibt es ihn aber doch) ließen den Eindruck entstehen, es gäbe entweder keinen Grund noch eine Möglichkeit, irgendwie zu reagieren.

  • Wer Fäuste statt Argumente benutzt, dem fehlt es meines Erachtens nach eh an genug Intelligenz um überhaupt zu studieren, unabhängig von einem möglichen Antisemitischen Hintergrund.

  • Wenn ein Studierender gewalttätig wird, ist es irrelevant, aus welchem Grund der zusammengeschlagene Kommilitone im Krankenhaus liegt. Natürlich hat ein Gewalttäter an einer Universität nichts zu suchen. Hier eine windelweiche Entschuldigung zu suchen, ist wohlfeil. Sollen Vergewaltiger künftig auch neben ihren Opfern in Hörsälen sitzen dürfen, weil der freie Diskurs über allem steht und die Hochschule mit all dem nichts zu tun hat? Eher nicht. Gewalt ist keine Meinungsäußerung, gerade an einer Universität nicht. Und genau deshalb wäre es Aufgabe der Hochschule, hier Haltung zu zeigen und Gewalttäter des Feldes zu verweisen – mit der Exmatrikulation.

    • @Markus Wendt:

      Die Tat hat nicht einmal am Campus stattgefunden.



      Alles, was die Universitätsleitung in der Hand hat, sind Vorwürfe.



      Diese zu prüfen ist Aufgabe einer anderen staatlichen Stelle: Staatsanwaltschaft und Gerichte!



      Eine Universität ist rechtlich nicht anders aufgestellt als jeder Arbeitgeber. Selbst nach einem Verbrechen ist Verhältnismäßigkeit notwendig. Zur gerichtlich festgestellten Strafe noch ein Rausschmiss von der Uni zu kassieren, sollte nur in Ausnahmefällen möglich sein. (Also, falls der Fall wirklich so klar war, wie er momentan gehandelt wird, wäre es gerechtfertigt, wenn es eine einfache Kneipenschlägerei war, die nichts mit der politischen Haltung der beiden zu tun hatte, wäre es zu viel, weil dem Täter durch die Gefängnisstrafe ohnehin schon mindestens ein Semester flöten ginge)

    • @Markus Wendt:

      Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu!

    • @Markus Wendt:

      Es gibt aber keine Campus-Polizei oder - rechtssprechung. Schon gar nicht VOR einer Verurteilung.



      Daher ist es soweit korrekt.

    • @Markus Wendt:

      Da ich Ihnen voll zu.

  • Natürlich soll eine Uni gegen Rechts aktiver sein, als nur die Strafgerichtsbarkeit. Eine Exmatrikulation muss nicht ein Berufsverbot sein. Egal ob Baberowski, oder antisemitische Übergriffe, diese gehören bekämpft und die Personen geahndet.

    Warum hier auch nur der Name des Opfers genannt wird, in einem Artikel der sich kaum hinter ihm stellt wirft auch fragen auf. Wo wird seine Perspektive wiedergegeben?

    Es ist übrigens auch journalistische Aufgabe zu sehen wie der Antisemitismus bei der Attacke eine Rolle spielte und zu sagen, dass es ein Übergriff war der den Kontext hatte, dass es mehr Antisemitismus durch den genozidalen Angriff der Leute aus Gaza, auch von Hamas und Co. , am 7. Oktober gab macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer.

  • "Die Prügelattacke auf den Studenten Lahav Shapira ist – was sonst – ein Verbrechen".



    Laut § 12 StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten, die mit eine Mindststrafe von mindestem 1 Jahr bedroht sind. Also, bleiben wir auf dem Teppich - bei aller Wut. Zumal hat es den deutlichen Anschein als wären hier Aktivisten aufeinandergestoßen. Offenbar ist auch Lahav Shapira in diesem Sinn kein unbeschriebenes Blatt. Natürlich ist Gewalt eine nicht zu akzeptierende Art der Meinungsäußerung. Hier sollte die FU ihr Hausrecht ausüben und ggf. wie dies ja auch bei prügelnden Fluballfans üblich ist, ein zeitlich beschränkten Platzverweis aussprechen, dem dann, sollte es zur Wiederholung kommen, auch vor schärferen Maßnahmen nicht zurückschrecken.



    Freilich muß dies ungeachtet der Person, der Ethnie, Staatangehörigkeit oder Religion erfolgen.



    Die FU wäre ansonsten gut beraten, den Studenten Räume zur Diskussion des Nahost-Problems zur Verfügung zu stellen. Hier könnte man gewaltfrei (!) ins Gespräch kommen und gemeinsam vernünftigen nach Lösungen der Konflikte suchen.



    Die Rolle des ehrlichen Maklers stände der FU gut zu Gesicht.

    • @NormalNull:

      Und wenn "Aktivisten aufeinanderstoßen", gibt es mildernde Umstände für den Täter?

      Ist "Aktivist" zu sein eine höhere Stufe der menschlichen Entwicklung, so daß die betreffenden Personen über dem Gesetz stehen?

      Das ist doch hoffentlich nicht Ihre Auffasung von Recht?

      Daß Lahav Shapira ein Aktivist gewesen ist, wäre für die Beurteilung des Angriffs auf ihn doch höchstens von Bedeutung, wenn er früher schon mit dem mutmaßlichen Täter aneinandergeraten wäre. Aber auch dann müsste man sehr genau prüfen, was geschah. Nur, weil der Täter sich von Shapiras Verhalten "provoziert" oder "beleidigt" gefühlt haben könnte, darf er nicht zuschlagen.

  • Grotesk und haarsträubend ist für mich v.a. die Fraktion derer die wie hier im Kommentar so tun als ob eine Exmatrikulationsmöglichkeit automatisch Willkürherrschaft und Repression von politisch anders Denkenden bedeuten würde.

    Ja, im vorliegenden Fall fehlt nun leider die rechtliche Basis und eine Exmatrikulation wäre ein Willkürakt. Das darf nicht sein und muss halt nun leider ertragen werden.



    Nein, eine ordentliche rechtliche Basis für eine Exmatrikulation würde nicht automatisch zu Unterdrückung führen.



    Die hier bemühte Furcht vor einer Ausweitung ist ein logischer Fehlschluss im besten Fall und bewusste Panikmache im schlimmsten Fall.

    Ich sehe das so: Jede Organisation benötigt das Recht Mitglieder ausschließen zu können. Ansonsten kann es genau zu solchen Worst-Case-Szenarien kommen, wo letztlich die Opfer von Gewalttaten die Uni werden wechseln müssen oder eben neben ihren Peinigern im Kurs sitzen müssen.



    Es darf gerne hohe Hürden geben, genaue Definitionen welche Umstände vorliegen müssen und eine Art Rechtsweg mit der Möglichkeit zur Verteidigung usw.



    Deswegen werden noch lange keine Wannen ausgeschüttet und nein, die Existenz solcher Möglichkeiten bedeutet nicht automatisch politischen Missbrauch. Solche Möglichkeiten gibt es überall und es werden ständig Grundrechte gegeneinander abgewogen. Dass es nicht zu Willkür kommt ist Aufgabe der gesellschaftlichen Auseinandersetzung.

    Das Argument bzgl. der freien Berufswahl greift auch nicht, da eine Exmatrikulation an einer Uni noch lange nicht bedeutet dass an keiner Uni mehr studiert werden darf.

  • Doppelstandards at its finest.



    Überall würde ein solche Verhalten zu einer Kündigung oder Rausschmiss führen. Selbst in der Schule fliegst du raus, wenn du jemanden ins Krankenhaus prügelst. Obwohl eine Schulpflicht besteht. Und das wissen sogar bereits die Kinder.

    Hier hat eine Erwachsene Person jemanden zusammengeschlagen. Beide gehen auf die FU. Das Recht auf Schutz ist und sollte höher stehen, als das Recht des Angreifers.

    Dann ist seine studentische Laufbahn eben nun vorbei. Ganz ehrlich Who Cares? Hat er sich selber zuzuschreiben!

    • @Walterismus:

      Obwohl der Sachverhalt aufgrund der



      Schwere derVerletzungen des Opfers



      u. des unverletzten Täters in Teile



      völlig klar ist, wird der Verlauf der



      Prügelei zu Gunsten des Täters schon mal in Zweifel gezogen.

    • @Walterismus:

      Nein, man würde nicht überall sofort rausfliegen, wenn man fernab von Arbeitsstelle oder Schule eine Prügelei beginnt.



      Man würde eventuell rausfliegen, wenn man das direkt vor Ort während Arbeits-/Schulzeit veranstaltet und inflagranti erwischt wird. Das war hier ja nicht der Fall. Da ist es schon richtig, erstmal auf die Gerichte zu warten, statt sich von Gerüchten in den sozialen Medien treiben zu lassen.

      • @Herma Huhn:

        Vielleicht ist Shapira ja einfach nur hingefallen und liegt nur qua Gerücht im Krankenhaus? Ich fass es nicht. Nummer 2 hat sich gerade an der Humboldt-Uni abgespielt. Die hat auch gleich gar nichts gemacht, als die aktivistischen Studenten eine Diskussion mit der israelischen Richterin Daphne Barak-Erez zusammengebrüllt und aufgelöst haben. Selbst die Polizei war irritiert, dass die HU von einer Strafanzeige absah.

    • @Walterismus:

      Auch in einer Schule kann es ein, dass es - vorerst - einen zeitigen Verweis gibt.



      Soviel Rechtsstaat und pädagogisches Handeln gibt es sogar an deutschen Schulen.

      Eine Universität ist allerdings auch keine Schule und das Verhalten von Student:innen außerhalb universitären Geländes muss nicht zwingend Auswirkung auf ihr Studium haben.



      Rechtsgrundlagen müssen dafür schon vorhanden sein.

      • @hierbamala:

        Ja und das man diese Rechtsgrundlage abgeschafft hat, dass ist ein Versagen der vorherigen RRG Regierung in Berlin!



        In anderen Bundesländern hätte er dafür exmatrikuliert werden können.



        Der Rahmen ist also prinzipiell da in Deutschland.

  • Antisemitismus ist keine politische Meinung und wenn die Tat antisemitisch motiviert war - was tatsächlich erst ermittelt werden muss - möchte ich keine „politischen Diskussionen“ mit Antisemit:innen in deutschen Hörsälen sehen. Wirklich nicht.

    • @Tante Felbi:

      Und wie misst du den Antisemitismus bei Leuten, die gerade keinen zusammenschlagen? Ernsthaft, welche Form der Gesinnungsüberprüfung willst du denn haben an Hochschulen, an denen Forschung und Lehre frei sind?



      Selbstverständlich wirst du in Unis auf Leute treffen, die furchtbare Überzeugungen haben - solange sie nicht rechtswidrig handeln, wirst du damit leben müssen und dich mit ihnen auseinandersetzen, indem du diskutierst oder sie ignorierst oder wasauchimmer.



      Antisemitismus und Rassismus verschwinden nicht, weil wir sie verbieten.



      Nirgends.



      Und die Freiheit zu studieren haben nunmal auch Idiot:innen jeglicher Ausprägung - gut so, denn wer einmal ne Gesinnungsprüfung einführt in einem Staat, der wird sie schwer wieder los...

    • @Tante Felbi:

      Anstatt Exmatrikulation die Aberkennung der Hochschulreife fände ich in dem Fall sinnvoll. Kein Abi für Antisemiten!

      • @Ingo Knito:

        Auf Grund welchen Gesetzes soll denn solch eine abstruse Maßnahme möglich sein?

        Das "Gesunde Volksempfinden" hat sich in D schon mal ausgetobt. Das Grundgesetz wurde geschrieben, um so etwas künftig zu verhindern.

  • Claudius Prösser bastelt sich hier einen Strohmann zusammen. Selbstverständlich soll hier niemand exmatrikuliert werden, bevor der Sachverhalt juristisch aufgeklärt ist. Ich wüsste auch niemanden, der explizit gefordert hätte, rechtsstaatliche Verfahren mal so eben außer Kraft zu setzen. Alle Forderungen nach Exmatrikulation basieren darauf, dass sich der Sachverhalt so darstellt, wie er nach aktuellem Stand bekannt ist: Dass nämlich der Täter gezielt zugeschlagen hat, ohne das dem eine Auseinandersetzung oder gar eine Art von Handgemenge vorausgegangen wäre. Wenn man sich das aggressive Auftreten propalästinensischer Aktivisten anschaut und das gegenwärtige Klima eines unverhüllten Judenhasses, erscheint dieser Hergang ja auch nicht aus der Luft gegriffen.

    Und nein: Studierende haben ein Recht darauf, angstfrei Seminare und Vorlesungen besuchen zu können, ohne befürchten zu müssen, von anderen Kommilitonen zusammengetreten oder zusammengeschlagen zu werden. Und das gilt natürlich auch für den privaten Bereich. Es gibt nämlich auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, und hier das Recht auf freie Berufswahl ins Feld zu führen, wirkt nachgerade grotesk.

    • @Schalamow:

      Sobald der Sachverhalt geklärt wurde, muss es tatsächlich entsprechende Konsequenzen geben.



      Die Diskussionen laufen momentan allerdings deswegen so heiß, weil vielen der Rausschmiss nicht schnell genug geht.



      Dabei wurde doch schon ein zeitlich begrenztes Hausverbot ausgesprochen, das ist, zu diesem Zeitpunkt zurecht das härteste, was die Uni tun kann. Die Vorwürfe, dass es wirklich so aus dem nichts war, wie dem Täter vorgeworfen wird, wurden also nicht einfach mit Verweis auf das Gerichtsverfahren in den Wind geschlagen.



      Die Vorgeschichte des Täters spricht wohl auch dafür, dass es wirklich so war. Trotzdem hat der Täter das Recht sich zu verteidigen. Und alle Konsequenzen, die dauerhaft bleiben, müssen daher warten, bis die dafür zuständigen Behörden die Argumente der Verteidigung beurteilt haben.

    • @Schalamow:

      Das Recht will auch niemand absprechen. Es geht um Zuständigkeiten.



      Der Angegriffene hat viele Möglichkeiten sich vor Kontakt mit dem Angreifenden zu schützen.



      Es ist aber nicht Aufgabe der Universität, sondern der Judikative. Das nennt man Gewaltenteilung und ist einer der Grundpfeiler der Demokratie!

      • @Littleneo:

        "Der Angegriffene hat viele Möglichkeiten sich vor Kontakt mit dem Angreifenden zu schützen."

        Könnten Sie die Möglichkeiten bitte aufzeigen?

        Ich habe nur an die Möglichkeit "gerichtliches Annäherungsverbot" gedacht und bei meiner Recherche festgestellt, dass dies üblicherweise nicht Jahre, sondern immer nur ein paar (Tage bis maximal) wenige Monate gilt; mmer wieder mit relativ hohem Aufwand verlängert werden muss. Den Aufwand für die gesamte "Verlängerungs-Bürokratie, Gericht" hat selbstverständlich das Opfer, nicht der Täter.

    • @Schalamow:

      Claudius ist hier jedenfalls nicht links, glaubt nämlich dem Opfer nicht und beschwert sich nur bei einem, dem jüdischen Zentralratspräsident, namentlich.

      Dabei könnte er auch den Antisemitismus im Stupa anprangern, gibt es dort genügend, welche die antisemitischen Prügel ignorieren und bagatellisieren.

      "Lahav Shapiras Begleiterin an dem Tatabend schildert die Szene später gegenüber israelischen Medien und in der ZEIT: Als sie gemeinsam die Bar verließen, sei ihnen ein Mann gefolgt. Dieser habe Shapira auf sein Engagement an der Uni angesprochen, ihn also erkannt und dann auf der Straße unvermittelt mehrmals ins Gesicht geschlagen. Lahav Shapira gab in einem Interview mit dem israelischen Fernsehsender N12 an, der Täter habe ihm, schon am Boden liegend, ins Gesicht getreten und sei dann geflüchtet."

      • @KonservativBürgerlich:

        Sorry, aber das ist nur die eine Seite! Allein das dass Herunterreißen, von Plakaten getöteter palästinensischer Zivilisten als „Engagement“ bezeichnet wird, sagt schon viel über Qualität und Einseitigkeit dieser Aussage aus. Außerdem fehlt mir bei allem, was zu diesem Vorfall berichtet und spekuliert wird, auch einfach die Aussage oder eine Stellungnahme des Täters. Warum wird darüber nichts berichtet? Gibt es einfach keine, weil er sich weigert oder hat noch gar niemand bei ihm mal angeklopft? Wenn so viel Schwerwiegendes über die Hintergründe dieser Tat spekuliert wird, wäre das doch mal eine Nachfrage wert, oder nicht?



        Ich würde es erst mal bei dem belassen, was es bisjetzt gesichert ist, ein brutaler Angriff mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer, der entsprechend hart bestraft werden muss. Und zwar erstmal strafrechtlich. Wie Universitäten selbst prinzipiell mit Gewaltverbrechern, vor allem im Sinne des Opferschutzes, umgehen sollten, ist sicherlich eine Debatte für sich, die geführt werden muss, allerdings unabhängig von dem Vorwurf des Antisemitismus. Und auch Vorgehensweisen der Uni gegen Antisemitismus, haben nur dann eine glaubwürdige Legitimation, wenn sie ebenso zum Schutz gegen jeglichen Rassismus, auch insbesondere antimuslimischen Rassismus und Diskriminierung, wirksam sind.



        Denn obwohl täglich Realität in deutschen Universitäten, vor allem durch Dozenten und Professoren, hat dies noch nie Beachtung gefunden.

        M. E. nach geht es hier um zwei Dinge, einmal um den unbestritten gesicherten Tatbestand eines schweren Gewaltverbrechens, der meiner Meinung nach eine Haftstrafe nach sich ziehen sollte, wenn ich über die Verletzungen des Opfers lese, die nur von hemmungsloser, roher Gewalt zeugen können. Ich finde sogar, dass man auch durchaus annehmen kann, dass bei wiederholten schweren Tritten gegen den Kopf, das Gesicht, der Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen wurde,



        Und 2. der ungeklärte Vorwurf des Antisemitismus als Motiv.