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18.07.2026 , 15:46 Uhr
Der Song ist eine Handlungsanweisung für eine „Antifa“-Gruppe. Er funktioniert inhaltlich so:
Man ermächtigt sich selber, Leute als „Nazis“ zu kategorisieren. Es wird eine Bedrohungssituation seitens dieser „Nazis“ festgestellt. Es erfolgt eine Selbstlegitimierung, gegen diese zu arbeiten, denn gegen „Nazis“ müsse man das, da es nach den Erfahrungen der Geschichte notwendig sei. Daher dürfe man auch rechtswidrige Aktionen durchführen. („Und wenn sie euch erwischen ...“)
Auf den Rechtsstaat sollte man nicht vertrauen; das staatliche Gewaltmonopol kann man ignorieren; auf rechtsstaatliche Prinzipien darf man pfeifen, denn ... man nimmt das Recht ja „erzwungenermaßen“ in die eigene Hand. Keine Angst!
Möglicher Eskalationsrahmen: ungenannt. Zwar wird in dem Song nicht explizit zur Gewalt gegen die „Nazis“ aufgerufen Aber: Ausdrückliche Grenzen, was nicht erlaubt wäre, werden auch nicht gesetzt.
Fazit: Danger Dan kann sich jetzt hinsetzen, beobachten, was passiert. Und sollte jemand wirklich mal „etwas wirklich Heftiges machen“, und sich dann auf den Song berufen, kann er sich zurücklehnen und sagen: „Aber so war das doch gar nicht gemeint!“
Ich nenne so etwas verantwortungslos.
zum Beitrag14.07.2026 , 08:37 Uhr
"Liegt es an einer nachlassenden Präsenz der Antifa? Braucht es wieder mehr Militanz? Also auch körperliche Gewalt gegen teils noch nicht mal volljährige – man könnte sagen: halbstarke – Jungs, die wohl auch noch kein allzu gefestigtes rechtsextremes Weltbild haben?"
Du liebe Güte. Nein. Trefft Euch, klärt auf, etc. etc. Aber Militanz gegen "– man könnte sagen: halbstarke – Jungs, die wohl auch noch kein allzu gefestigtes rechtsextremes Weltbild haben“? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wie soll sich denn jemand von seinem Weltbild lösen, wenn man ihn erst einmal genau wegen dieses Weltbilds mit körperlicher Gewalt angeht? Kopfschüttel, kopfschüttel … unfassliches Staunen meinerseits. KOMMT MAL RUNTER!
Was den vorliegenden Fall angeht: Muss gerichtlich in Ruhe geklärt werden. Gute Besserung weiterhin dem Schwerverletzten!
zum Beitrag05.07.2026 , 11:25 Uhr
„Breit angelegte Bündnisse wie „widersetzen“, in denen Aktionen zivilen Ungehorsams und bürgerlichere Demonstrationen eine gemeinsame Choreografie bilden, machen vor, wie das gehen kann.“
Ich möchte mit „Widersetzen“ nichts am Hut haben. Von der „Widersetzen“-Website:
Rechtshilfebroschüre für Thüringen "2.3.3 Sabotage Unter den Begriff Sabotage können viele Aktionen fallen, dabei können kleinere Dinge kaputt gemacht oder größere Brände gelegt werden. Mögliche Strafrahmen hängen stark davon ab, wie schwerwiegend Eingriff und Zerstörungen waren und was kaputt gemacht wurde, deshalb ist es schwer, dazu allgemeine Aussagen zu machen. Schadensersatzforderungen sind auch nicht ganz unwahrscheinlich Keep in mind // zu beachten ✓ Lass dich nicht erwischen. ✓ Achte darauf, keine Spuren zu hinterlassen (Fingerabdrücke, Fuß- oder Reifenabdrücke, DNA, Handystandorte, Überwachungskamera-Aufnahmen) widersetzen.com/wp...hueringen_2026.pdf
So etwas hat mit „zivilem Ungehorsam“ nichts zu tun.
zum Beitrag06.06.2026 , 06:56 Uhr
Wir können bezüglich der Abstimmungsniederlage viel herumspekulieren. Wird ja auch getan: - Der Punkt dieses Artikels - Ablehnung der deutschen Israel-Position - Die arrogante Außenpolitik in den letzten Jahre unter Frau Baerbock (und ihre zweifelhafte Beförderung auf ihre derzeitige Position) - Kürzungen bei der Entwicklungshilfe - Russlands Einfluss - zu später Einstieg ins Rennen ...
Da die Abstimmung geheim verlief, werden wir allerdings kaum präzise erfahren können, ob wir da „richtig“ herumspekulieren. Man gehe also in sich, schaue, wo man etwas verbessern kann und wo man nichts verändern möchte … und biete sich gegebenenfalls wieder an. Eigentlich politisches Alltagsgeschäft.
Und die Welt wird auch ohne Deutschland im Sicherheitsrat überleben können.
zum Beitrag19.09.2025 , 07:55 Uhr
Wie wäre es denn , wenn man die weiteren Ermittlungen und zumindest den Prozessbeginn erst einmal abwarten würde? NYT gestern: "Beau Mason, Utah’s public safety commissioner, said investigators were still working to unravel Mr. Robinson’s personal relationships and excavate his extensive online life to fully understand what might have driven him. “Who did he speak to, who did he talk to?” Mr. Mason said in an interview. “It’s the same thing for digital: What interactions did he have online, what websites did he visit, what may have influenced him in any way? You don’t know what’s out there until you search for it.”
zum Beitrag17.09.2025 , 19:59 Uhr
Folgende Leute tauchen in der Sendung unter anderem auch auf: Rued Kopmans, Levi Salomon, Harry Kimmich (Verein ‚Grenzenlos für Obdachlose und Arme) Jette Nietzard (sogar in einem längeren Abschnitt), Kaare Dybvad (sozialdemokratischer Minister in Dänemark), Polizisten aus Stuttgarter, Thomas Bliesener (Direktor Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen) Zu unausgewogen? Warum?
zum Beitrag27.02.2024 , 21:04 Uhr
Zumindest ist nach dem derzeitigen Stand klar, dass Correctiv keine unbezweifelbaren Fakten in seinem Bericht präsentiert, sondern nur Meinungen äußert, also Interpretation betreibt – und das aufgrund einer unklaren Quelle. Und da Correctiv sich weiterhin weigert, auch nur irgendeinen konkret nachprüfbaren Beleg für die inhaltlichen Behauptungen zu liefern, wird es wohl zunächst auch bei diesem Stand bleiben.
zum Beitrag10.02.2024 , 12:20 Uhr
Eine Exmatrikulation wegen eines gewalttätigen Angriffs geht in Berlin nicht; dafür hat die Politik im Jahre 2021 gesorgt. Der Autor des vorliegenden Artikels möchte offenbar implizieren, das nicht-rechtsstaatlich gegen den Angreifer vorgegangen werden könnte? Ich kann das nicht sehen. Ein Exmatrikulationsverfahren läuft natürlich nach rechtsstaatlichen Regeln ab – inklusive spätere Klagemöglichkeit des Exmatrikulierten. In erster Linie sollte es in dem vorliegenden Fall aber doch vor allem darum gehen, dass der Geschädigte in Zukunft ohne die Befürchtung studieren kann, dass auf dem konkreten Gelände der Uni ein weiterer Angriff auf ihn erfolgt. Tja, wie gesagt, eine Exmatrikulation kann im vorliegenden Fall nicht erfolgen. Zeit für die Politik, die Voraussetzungen dafür wieder zu schaffen.
zum Beitrag17.01.2024 , 12:35 Uhr
Wo haben Sie die Information, dass viele im Gefängnis kein Wahlrecht haben, her? Ich halte diese Information für falsch. Siehe: www.stuttgarter-na...-380332f59539.html Zum Artikel selber: Ein sehr guter Text. Die rechtspolitische Abteilung bei TAZ liefert immer wieder überzeugende Artikel.
zum Beitrag25.12.2023 , 08:22 Uhr
@Desiree Mangold – zum Zweiten: Es gab eine Ergänzung zur Charta von 1988 – nicht aber eine Aufhebung der alten Charta. Dort heißt es: Das Land Palästina 2. Palästina, das sich vom Jordan im Osten bis zum Mittelmeer im Westen und von Ras al-Naqurah im Norden bis Umm al-Rashrash im Süden erstreckt, ist eine integrale territoriale Einheit. Es ist das Land und die Heimat des palästinensischen Volkes. Die Vertreibung und Verbannung des palästinensischen Volkes aus seinem Land und die Errichtung der zionistischen Einheit in diesem Land heben das Recht des palästinensischen Volkes auf sein gesamtes Land nicht auf und verschaffen der usurpierenden zionistischen Einheit keine Rechte in diesem Land. 4 Das zionistische Projekt 14. Das zionistische Projekt ist ein rassistisches, aggressives, koloniales und expansionistisches Projekt, das auf der Aneignung des Eigentums anderer beruht; es ist feindlich gegenüber dem palästinensischen Volk und seinem Streben nach Freiheit, Befreiung, Rückkehr und Selbstbestimmung. Das israelische Staatsgebilde ist der Spielball des zionistischen Projekts und seine Basis der Aggression. 19. Es gibt keine Anerkennung der Legitimität der zionistischen Einheit. Was auch immer dem Land Palästina in Form von Besetzung, Siedlungsbau, Judaisierung oder Veränderung seiner Merkmale oder Verfälschung von Fakten widerfahren ist, ist illegitim. Rechte erlöschen nie. 20. Die Hamas ist der Ansicht, dass kein Teil des Landes Palästina aufgegeben oder zugestanden werden darf, unabhängig von den Ursachen, den Umständen und dem Druck und unabhängig davon,wie lange die Besatzung andauert. Die Hamas lehnt jede Alternative zur vollständigen und uneingeschränkten Befreiung Palästinas vom Fluss bis zum Meer ab.
Hier ergibt sich das Ziel der Vernichtung Israels vor allem aus Artikel 20. Die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ im Zusammmenhang mit der Propagierung der Ziele der Hamas steht in Deutschland inzwischen unter Strafvorbehalt.
zum Beitrag25.12.2023 , 07:38 Uhr
@Desiree Mangold: Ich zitiere in der deutschen Übersetzung aus der Charta der Hamas: Artikel 1: Das Programm der Islamischen Widerstandsbewegung ist der Islam. Aus ihm leitet sie ihre Ideen, Konzepte und Vorstellungen vom Universum, dem Leben und den Menschen ab, von ihm lässt sie sich in all ihren Unternehmungen auf dem rechten Weg leiten. Artikel 6: Die Islamische Widerstandbewegung ist eine spezifisch palästinensische Bewegung, treu Gott ergeben. Der Islam dient ihr als Lebensentwurf. Sie strebt danach, das Banner Gottes über ganz Palästina, jeder Handbreit davon, aufzupflanzen. Unter dem Islam können die Anhänger aller Religionen in Sicherheit für sich, ihren Besitz und ihre Rechte zusammenleben. Ohne den Islam jedoch kommt es zu Konflikten, verbreiten sich Ungerechtigkeit und Korruption und brechen Streitigkeiten und Kriege aus. Artikel 8: Gott ist ihr Ziel, der Prophet ihr Vorbild, der Koran ihre Verfassung, der Dschihad ihr Weg und der Tod für Gott ihr hehrster Wunsch. Artikel 15: Sobald die Feinde muslimisches Land usurpieren, wird der Dschihad zur individuellen Pflicht eines jeden Muslims. Gegenüber der Usurpierung Palästinas durch die Juden muß zwingend das Banner des Dschihad erhoben werden. Artikel 17: Die muslimische Frau spielt im Befreiungskampf eine ebenso wichtige Rolle wie der Mann, denn sie bringt Männer hervor, und ihre Rolle in der Orientierung und Erziehung der nächsten Generationen ist bedeutend.
Die Charta der Hamas steht im Netz. Sie müssen nur die Suchbegriffe ‚Hamas‘ ‚Charta’ ‚Kritiknetz‘ eingeben. Das Ziel der Vernichtung Israels ergibt sich aus dem oben zitierten Artikel 6 (jeder Handbreit).
zum Beitrag24.12.2023 , 10:53 Uhr
Die General Assembly der UN fordert wohlfeil. Denn wer kann schon gegen „humanitäre Hilfe“ sein? Niemand. Dennoch wird diese Resolution der Realität (mal wieder) nicht gerecht. Eine Resolution der General Assembly, die von Israel uneingeschränkt akzeptiert werden könnte, sollte Israel zumindest auch mitteilen, wie man denn konkret mit dem Gegner Hamas umgehen soll, der gemäß seiner aktuellen Charta weiterhin kompromisslos betont, solange kämpfen zu wollen, bis Israel vollständig vernichtet ist. Also?
zum Beitrag12.11.2023 , 20:11 Uhr
Vielen Dank für diesen Kommentar. Genau so ist es. Ich bin gespannt, was das BVErfG dazu sagen wird.
zum Beitrag24.10.2023 , 08:31 Uhr
Bereits jetzt muss man sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, wenn man eingebürgert werden möchte. Ist auch richtig so.
zum Beitrag24.10.2023 , 07:14 Uhr
Das ist aber jetzt bereits Praxis: "Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Einbürgerung? [...] Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland." www.integrationsbe...uergerung--1865120 Ist auch richtig so. Sie würden doch bestimmt nicht einen bekennenden Neonazi einbürgern wollen, oder?
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