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Partei Alternative für DeutschlandWer Queers ihre Rechte nehmen will, gehört verboten

Der Staat kriminalisiert lieber Aktivist*innen, als die Partei zu verfolgen, die mich entrechten will. Zeit für mehr widerständigen Mut.

A usgerechnet die CSU. Als ich gelesen habe, dass in der bayerischen Landtagsfraktion laut über ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband Thüringen nachgedacht wird, habe ich erst mal aufs Datum geguckt. Kein Aprilscherz.

Der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek will ein Teilverbot „nicht kategorisch ausschließen“, der frühere CSU-Justizminister Winfried Bausback hält einen Antrag gegen den Landesverband von Björn Höcke für rechtlich machbar. Die Partei, deren Chef Markus Söder ein AfD-Verbot bisher stets als den falschen Weg bezeichnet hat, entdeckt plötzlich: Es geht doch.

Dass inhaltlich wenig gegen ein Parteiverbotsverfahren spricht, ist spätestens seit dem Ende Juni vorgestellten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klar. Auf über 1.500 Seiten dokumentieren die Autor*innen, wie die AfD Personengruppen systematisch einschüchtert, um sie aus dem politischen Prozess zu verdrängen, und wie sie durch rassistische Ausgrenzung und rechtliche Abwertung das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz unterminiert.

Was viele trotzdem abhält? Das allseits beliebte Argument, nicht alle AfD-Wähler*innen seien rechtsextrem, man müsse ihre Sorgen ernst nehmen, ihre Probleme lösen. Deshalb bitte nicht zu viel juristischen Druck oder lauten Protest, sonst könnten die „besorgten Bürger“ noch wütender werden. Wie kleine Kinder, mit denen man es doch eigentlich gut meint, redet man über diese sich radikalisierende Wählerschaft mit echten Machtoptionen.

Ein AfD-Verbot nimmt niemandem das Wahlrecht, es sperrt niemanden ein. Es ist ein Verfahren gegen eine Organisation, ein im Grundgesetz verankertes Werkzeug zum Schutz demokratischer Rechte

Durchgegriffen wird hingegen, wenn junge Menschen gegen die Zerstörung Gazas oder Aufrüstung demonstrieren. Den „Ulm 5“, einer Gruppe palästinasolidarischer Aktivist*innen, widmet die Bundesrepublik einen der zurzeit größten politischen Strafprozesse des Landes.

Weil sie in die Räumlichkeiten des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eindrangen und dort Sachschäden verursachten, klagt die Staatsanwaltschaft sie wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ an. In Stuttgart-Stammheim wird ihnen der Prozess gemacht, länger als die Höchstdauer von sechs Monaten sitzen sie bereits in U-Haft, trotz großer Zweifel daran, ob wirklich Fluchtgefahr besteht. Aber der Staat darf sich bei Sachbeschädigung eben nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Es klingt makaber, aber darauf läuft es hinaus. Über diese jungen Menschen sagt niemand: Wir dürfen sie nicht verlieren.

Im Gegensatz zu Prozessen gegen Ak­ti­vis­t*in­nen kriminalisiert ein AfD-Verbot keine Wähler*innen, es nimmt niemandem das Wahlrecht, es sperrt niemanden ein. Es ist ein Verfahren gegen eine Organisation, ein Werkzeug, das das Grundgesetz genau für diesen Fall bereithält.

Dass AfD-Inhalte die Menschenwürde von trans* Personen verletzen, weiß ich nicht erst, seit ich es im GFF-Gutachten gelesen habe. Ich erlebe es tagtäglich an der Bushaltestelle. Eine Partei, die bei erster Gelegenheit bereit ist, meine Rechte als queere Person abzuschaffen, ist mit einem freiheitlichen und demokratischen Land nicht vereinbar. Sie sollte verboten werden. Gern auch mit Unterstützung der CSU.

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34 Kommentare

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  • Wer sich nicht benimmt fliegt raus. So einfach. Das Konzept findet die AFD doch eigentlich gut und demnach ist es völlig legitim, wenn wir die aus unseren Parlamenten wieder entfernen.

  • Wieso hat zumindest die Linkspartei noch kein Verbotsverfahren angestrengt?



    Ist sie sich über den Ausgang auch nicht sicher? Sie darf doch klagen,.oder?



    Ich verstehe das nicht.

  • Was soll die unsinnige argumentative Vermengung eines Strafprozesses wegen Einbruchs und Vandalismus' mit dem möglichen Verbotsverfahren einer Partei?

    Ich halte das für billige Stimmungsmache.

    Was gegen ein Verbot der AfD spricht? Im wesentlichen der Punkt, dass damit nichts gewonnen wäre, bei Eingehung des Risikos eines juristischen Scheiterns. Die Anhänger und Funktionäre einer 30% Partei verschwinden doch nicht einfach so von der Bildfläche. Ebensowenig deren Ansichten und Motive. Heute verboten erhebt sich morgen der nächste Kopf der Hydra unter anderem Namen. Und dann? Immer weitere Köpfe abschlagen?

  • Freiheit endet da, wo in die Freiheit anderer eingegriffen wird. Simpel, aber gut 50% der Bevölkerung offenbar dennoch zu hoch.

  • Sorry, aber in dem Moment, in dem die Solidarität mit der palästinensischen Sache bekundet wird, kann ich solche Kommentare nicht mehr ernst nehmen.

    Wie sieht es denn in der palästinensischen Gesellschaft aus mit den Rechten queerer Menschen?

  • Und was hat jetzt "Ulm 5" mit dem AfD-Verbot zu tun?



    Klingt eher nach Whataboutism.



    Der Artikel zeigt exemplarisch, warum ein Verbotsverfahren gegen die Wand fahren würde. Wenn ich schon lese:



    "Ein AfD-Verbot nimmt niemandem das Wahlrecht, es sperrt niemanden ein."



    Das gilt auch für ein Verbot von "Die Linke", der Antifa oder der CDU. Sowas wird einem vor Gericht um die Ohren gehauen!



    Und beim Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist es hilfreich, sich mal Einschätzungen von Personen ausserhalb unserer Bubble anzuschauen.



    Und dann der Aufmacher "Wer Queers ihre Rechte nehmen will" - um am Ende des Artikels nur pauschal das GFF-Gutachten und eine Bushaltestelle zu nennen.



    Genau diese Denke "Die AfD ist böse, das weiß jede/r, also brauchen wir keine Argumente" ist brandgefährlich. Das wird vor Gericht keinen Bestand haben.



    Ein gescheitertes Verbotsverfahren wäre ein Ritterschlag für die AfD!



    Von daher: Kein Verbotsverfahren ohne eine Strategie, die wasserdicht ist. Abgesegnet nicht von IdeologInnen oder NGOs, sondern von JuristInnen aus der Mitte. Denn diese fällen dann auch später das Urteil.

  • Dass sexuelle Orientierung rein gar nichts mit politischer Haltung zu tun hat und Queersein auch nicht "progressiv" ist, sollte spätestens nach dem Fall Jens Spahn jedem klar sein.



    Was weniger klar ist: Inwiefern ein AfD-Verbot etwas an den im Artikel angeführten täglichen Erlebnissen an der Bushaltestelle ändern würde.

  • So isses!!!

  • Die Welt ist ungerecht. War sie schon immer. Liegt in der Natur der Sache. Klare Rechtsbrüche wie Sachbeschädigung lassen sich einfacher ahnden, als komplexe wie politisches Engagement für eine falsche Sache.

  • Genauso ist es!



    Worauf warten wir noch? Wenn diese rechtsradikalen Feinde der Demokratie und unseres beispiellos gutem Grundgesetz erstmal Landesregierungen sitzen, dann ist es zu spät. Dann sägen sie ungebremst an unseren Rechten und an unserem Sozialsystem.



    Sie werden ihre Lügen in Kitas, Schulen und Hochschulen verbreiten und jeden angreifen, der deren Meinung nicht teilt.



    Das tun sie jetzt schon illegal und dann eben auch legal gedeckt durch die neuen Gesetze, die sie sofort nach Machtübernahme erlassen werden.



    So ist es damals gewesen und so wird es wieder sein, wenn diesen Schurken nicht früh genug das Handwerk gelegt wird!



    Handelt jetzt!!!

  • Was noch möglich ist?



    Bei tagesspiegel.de vor wenigen Tagen:



    "Wahlrechtsentzug wäre schneller durchführbar als Verbotsantrag



    Ob das im Fall von Höcke auch gelten würde? Die Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff sieht bei dem Instrument zwar etliche offene Fragen, es habe jedoch den Vorteil, „in tatsächlicher Hinsicht weniger umfangreiche Ermittlungen zu erfordern und daher, wenn es denn zügig betrieben wird, schneller durchführbar zu sein als ein Parteiverbotsverfahren“, schrieb sie mal in dem Fachforum „Verfassungsblog“. Andere Staatsrechtler äußerten sich hingegen skeptisch, weil der entsprechende Artikel 18 im Grundgesetz sehr eng gefasst sei.



    Risiken sieht die Staatsrechtlerin Lübbe-Wolf auch bei einem Antrag für ein Teilverbot der AfD. Zwar sehe das..."



    Die Diskussion hierzu wurde auch explizit von Jens Spahn angestoßen, das war am Ende doch bemerkenswert und ziemlich zeitgemäß in diesem Kontext.

  • Vorsicht! Herr H. ist so glaubwürdig wie sein Chef. Andere in der CSU, namentlich das Dobrind, sprechen immer noch davon, die AfD wegzuregieren. Während bei der breiten Masse und vor allem bei sozial benachteiligten Menschen gespart wird. Tipp aus Bayern: Vergessen Sie was H. gesagt hat. Es ist die Luft nicht wert, die er damit verbraucht hat.

  • Man macht es sich hier zu einfach.



    Ich persönlich finde auch die AfD gehört verboten. Das löst das Problem aber wenn überhaupt nur temporär und was viel schlimmer wiegt. Das hier so getan wird als ob ein Erfolg sicher wäre. Ja den Höcke könnte man locker verbieten. Aber es sind nicht alle in der AfD so offen wie Höcke. Und wenn das Verbotsverfahren scheitert ist man die letzte Möglichkeit los, sie auf diesem Weg loszuwerden.

    Und was das schonen von Aktivisten angeht. Wer Straftaten begeht, tut dies hier freiwillig und natürlich absichtlich Öffentlichkeitswirksam. Kein Wunder wird dann auch Öffentlichkeitswirksam ein Exempel statuiert.

  • Die sog. "Ulm 5" brachen gezielt bei einem israelischen Rüstungskonzern ein und verursachten dort einen Sachschaden von über einer Million Euro. Sie bildeten zum Zwecke dieser Straftat eine Organisation, die sie in Anlehnung an die britische Terrororganisation "Palestine Action" "Palestine Action Deutschland" nannten. Bei Begehung des Einbruchs und der Sachbeschädigung verwendeten sie zudem Kennzeichen terroristischer Vereinigungen ("From the river to the sea"), eine antisemitische Grundhaltung könnte zudem strafverschärfend gewertet werden.

    Und dann kommt nach dem Strafprozeß noch der Zivilprozeß.

  • Ich bin in einem gänzlich anderen Rechtsfeld unterwegs, aber all meine Erinnerungen, Erfahrungen an mein Studium der Rechtswissenschaften bekräftigen, daß es sehr schwer sein dürfte, die AfD zu verbieten. Ein Gutachten, daß es möglich sein könnte, dürfte ich dagegen in einer Stunde niederschreiben können.

    Dafür brauche ich auch keine Unterstützung der CSU. Schreibt man so runter, kann man auch andersrum schreiben. Ist halt ein Gutachten, eine Einschätzung. Wird ein Gericht annehmen oder nicht. "Sollte" ist ein anderer Begriff. Den teile ich durchaus. Ist aber nicht von Relevanz. Hoffe, es finden weit weniger als 40 Prozent der Sachsen-Anhaltiner den Weg zur AfD-Urnenwahl. Denn klar ist, den prognostizierten 40+ in Sachsen-Anhalt für die AfD steht in dem Bundesland nur eine recht kleine Quere Community gegenüber.

  • P.S. - Außerdem ist das GFF-"Gutachten" ja schon von der Aufmachung her alles andere als ein Gutachten, sondern es ist eine reine Propagandaveranstaltung. Wäre ich bei der AfD, so würde ich das Ding allen potenziellen Unterstützern zur geistigen Erbauung zusenden.

    (Bin ein linker AfD-Gegner, aber bei manchen Anti-AfD-Aktionen frage ich mich inzwischen schon, ob da schlicht Blödheit vorliegt, oder ob man der Gegenseite gezielt zuarbeiten will.)

  • Weder diesem Beitrag noch dem Link zum GFF-Gutachten ist irgendein Hinweis zu entnehmen, dass die AfD die Rechte queerer Personen in verfassungswidriger Weise einschränken wollte. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

  • Wird jetzt ein Einbruch mit Sachbeschädigung als Vergleich für ein AfD Verbot herangezogen? Echt jetzt?

    Die beiden Fälle sind Kategorisch weit voneinander entfernt. Das eine ist eine Strafsache, dass andere ist ein verfassungsrechtlicher Schritt mit ungewissen Ausgang und Folgen….

  • Ein Verbot wird umso wichtiger, weil diverse Politiker zur Zeit gefährliche Spiele mit unserer demokratischen Freiheit treiben, so zum Beispiel Dobrindts Pläne den Geheimdiensten unkontrillierte Befugnisse zu verschaffen. Ein Statement dazu ist hier:

    www.bfdi.bund.de/S...hrichtendienst.pdf

    Solche Befugnise wäre fatal, wenn eine Nazipartei an die Macht käme!

    • @realnessuno:

      Solche Befugnisse sind auch unter einer demokratischen Regierung fatal.

      • @Nymona:

        Und Melde Portale unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ebenfalls.

  • Ich bin auch für ein AfD Verbot, aber das wird sich wohl kurzfristig leider nicht durchsetzen lassen. Aber was unternehmen eigentlich die Linken in der Zwischenzeit, um AfD-Wähler und -Sympathisanten zu überzeugen, dass diese Partei unwählbar ist? Mit Pro-Palästinaprotesten, Protesten gegen den Wehrdienst und die NATO wird das wohl kaum gelingen. Wobei solche Aktionen zudem auch noch die Wähler der Mitte anspenstig machen.

  • Ist doch klar, dass die Ultrarechten in der CSU Angst haben vor ihren Konkurrenten. Erst kommt da so was wie die freien Wähler und jetzt noich die AFD. Da ist die Angst groß, dass noch mehr Wähler und Wählerinnen wegbrechen.



    Das macht ein bischen Hoffnung, nicht dass die CSU gegen die AFD vorgeht, sondern dass der CSU endlich die Wähler wegbrechen und sie Geschichte ist.

  • Ernst gemeinte Frage an die Menschen, die das Verbot befürworten: Die AfD führt mit großem Abstand die Umfragen an. Diese unzufriedenen Menschen verschwinden nicht, wenn man die AfD verbietet. im Gegenteil, vollendet das den Opfermythos der Rechten. Was soll es also bringen eine Partei zu verbieten, wenn direkt am nächsten Tag die Nachfolgeorganisation doppelt so stark wieder da ist.

    • @Sybille Bergi:

      Gut, dass eine etwaige Nachfolgeorganisation auch von dem Verbot betroffen wäre

    • @Sybille Bergi:

      "Wird die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, ist mit der Feststellung die Auflösung der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden, § 46 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 BVerfGG. § 33 Abs. 1 Parteiengesetz (PartG) normiert das Verbot von Ersatzorganisationen und das Verbot, bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. Ersatzorganisationen sind danach Organisationen, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 46 BVerfGG verbotenen politischen Partei an deren Stelle weiterverfolgen. Dabei ist nach dem Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen, ob die Ersatzorganisation „in der Art ihrer Betätigung, in der Verfolgung politischer Ziele, nach den in ihr wirksamen Kräften, nach dem Kreis der von ihr Angesprochenen, nach der politischen Haltung ihrer Anhänger und nach dem aus der zeitlichen Abfolge des Geschehens erkennbaren



      Zusammenhang die verbotene Partei zu ersetzen bestimmt ist“

      Quelle: www.bundestag.de/r...D-3-021-21-pdf.pdf

      • @Klabauta:

        Grau ist alle Theorie.

        Der Ersatzpartei müssen Sie erstmal nachweisen, dass sie eine Nachfolgeorganisation ist.

  • Universal gehören Rechte von Queeren genauso geschützt wie die von Nicht-Queeren.



    Rechtsextreme mobilisieren da den täglichen Appell an den Schweinehund, Ressentiments: jemand, der-die-das "anders" wäre und gemobbt gehört. Hossa!



    Nein. Die "Anstalt" hat in der aktuellen Folge mit Löwenstein selig eine Zitat: militante Demokratie eingefordert, die gegen ihre Feinde durchgreift. Denn Argumente verfangen gegen Rassisten-Ressentiments so gut wie nicht, so die Begründung.

  • Ganz meine Meinung. Bin dabei.

  • Für mich stellt sich beim Verbotsverfahren auch die Frage wie sieht der EUGH das ganzen. Weil im Fall eines Verbotes wird die AfD sicher den EUGH anrufen.



    Hier werden immer wieder Gutachter aufgeführt, die sich sicher sind für ein Verbot. Andererseits gibt es auch Juristen, die sagen das es für ein Verbot nicht ausreicht.



    Und was ist eigendlich, wenn die AfD bei den kommenden Bundestagswahlen die Mehrheit im Bundestag hat und das Verbotsverfahren noch läuft?



    Wenn das alles so klar ist warum hat noch keine im Bundestag vertretenen Parteien den Antrag gestellt? Auch die Linken können den Antrag stellen.

    • @Bernd Simon:

      》Wenn das alles so klar ist warum hat noch keine im Bundestag vertretenen Parteien den Antrag gestellt? Auch die Linken können den Antrag stellen.《



      .



      Die Frage geht in die richtige Richtung, es ist aber rechtlich so, dass NUR Bundestag, -rat oder -regierung einen Verbotsantrag in Karlsruhe stellen können, nicht Parteien oder Fraktionen.



      .



      Bleibt also die Frage, warum keines der genannten Verfassungsorgane diesen Antrag gestellt hat.



      .



      Vor allem die Restampel, die Bundesregierung unter Kanzler Scholz, nur noch getragen von SPD und Grünen.



      .



      Es kann also niewand mit 'aber die FDP' rausreden. Und auch das Verfassungsschutzgutachten "gesichert rechtsextrem" lag in einem Zeitfenster von 4 Tagen (vor der Wahl von Merz') schon vor. Eng, aber die großen Proteste gegen das Potsdamer Treffen, "Remigration", hatten schon lange stattgefunden.



      .



      Meine Vermutung ist: zu "in Teilen rechtsextrem" können noch weitere politische Themen hinzugepackt und so - "Brandmauer" - der Diskussion entzogen werden.



      .



      Die Grünen z.B. sind noch in die vorletzte Bundestagswahl mit "keine Waffen in Kriegsgebiete" gezogen - diese jahrzehntelange friedenspolitische Forderung gilt nun als 'Putingetrolle', AfD-nah.

    • @Bernd Simon:

      Was genau soll der EuGH dazu sagen? Meiner Meinung nach ist dss kein europarechtliches Problem.

      • @Aurego:

        Das ist, ganz richtig, ein Gegenstand der hiesigen Rechtsprechung. Allerdings hatte damals die NPD versucht, sich beim EGMR verfassungskonform erklären zu lassen. Der war aber auch nicht zuständig. Vielleicht daher die Annahme.

    • @Bernd Simon:

      Die Linke könnte ja maximal den Antrag stellen, dass sich der Bundestag mit dem Thema befasst. Für einen Verbotsantrag bräuchte es dann aber eine einfache Mehrheit im Bundestag, die für den Antrag beim Bundesverfassungsgericht stimmt. Und die ist momentan nicht in Sicht.