Prozessauftakt in Stammheim: Sie kletterten durch das Seitenfenster
Palästina-Aktivist:innen drohen Haftstrafen, weil sie eine israelische Rüstungsfirma in Ulm sabotiert haben sollen. Die Verteidigung spricht von Notwehr.
Es ist 3.30 Uhr in der Nacht, als „Crow“, „Daniel“, „Leandra“, „Vi“ und „Zo“, wie die Aktivist:innen von Unterstützer:innen genannt werden, am 8. September 2025 in Ulm eintreffen. Ihr Ziel: die Niederlassung des israelischen Waffenkonzerns Elbit Systems. Die Firma ist der größte private Rüstungshersteller Israels, und ihre Waffen haben im Krieg in Gaza eine zentrale Rolle gespielt. Die Aktivist:innen haben sich vorgenommen, den deutschen Standort der Fabrik außer Gefecht zu setzen.
Sie gehen dabei koordiniert vor. Laut den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die der taz vorliegen, rennt zunächst eine weiterhin nicht gefasste Gruppe von sechs Vermummten auf den Haupteingang zu. Mit einem Vorschlaghammer schlagen sie auf die Eingangstür und Fensterscheiben ein und zünden Pyrotechnik. Sie werfen auch Farbe und schreiben Parolen wie „Shut Elbit Down“ und „Kindermörder“ auf die Fassade. Nach nur wenigen Minuten ergreift diese Gruppe die Flucht.
Doch die Aktion war nur ein Ablenkungsmanöver. In der Zwischenzeit verschaffen sich Daniel T., Walter T., Leandra R. Hannah H. und Vivien K. – wie die fünf nun vor Gericht stehenden Aktivist:innen mit bürgerlichen Namen heißen – unbemerkt über ein Seitenfenster Zutritt zu den Innenräumen. Auf Videos im Internet ist zu sehen, wie sie mit einem Brecheisen Türen aufbrechen, Computer und Laborgeräte zerstören und Slogans an die Wände sprühen. Schließlich verbarrikadieren sie sich in einem Labor. Auf Arabisch skandieren sie „From the river to the sea, Palestine will be free“, halten eine Palästinafahne hoch und warten auf die Polizei.
Ein weiteres Video zeigt, wie sie sich ohne Widerstand und mit erhobenen Händen festnehmen lassen, als die Beamten kommen. Sie sind unvermummt, einige haben sich Kufyias um ihre Köpfe gebunden und weiße Stoffstücke an ihre Kleidung geheftet, auf denen „Palestine Action“ geschrieben steht. Das ist der Name jener Protestgruppe, die auch in Großbritannien in Waffenfabriken eingebrochen war und dort Kriegsgerät unbrauchbar gemacht hatte. Weil die Gruppe auch Flugzeuge der Royal Air Force beschädigt hatte, wurde sie zunächst als Terrororganisation eingestuft, bis der High Court in London dies im Februar 2026 als rechtswidrig und unverhältnismäßig kippte.
Nicht nur die Aktion ist ein Spektakel
Am Montag soll in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen die „Ulm 5“ beginnen, wie die Aktivist:innen von einer Solidaritätskampagne der propalästinensischen Bewegung genannt werden. Eine der Angeklagten stammt aus Deutschland, die anderen vier aus verschiedenen europäischen Ländern. Sie alle leben in Berlin, viele kommen aus der queeren Szene – und alle sitzen nun seit der Tatnacht, also seit über sieben Monaten, in Untersuchungshaft.
Rechtsanwalt Benjamin Düsberg
Den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge hatten es die Aktivist:innen vor allem auf das Labor des Unternehmens im dritten Stock abgesehen. Dort sollen sie mit einem Feuerlöscher rote Farbe auf Messinstrumente und elektrische Geräte gesprüht haben. Insgesamt sei bei der Aktion ein Sachschaden in Höhe von etwa einer Million Euro verursacht worden. Menschen seien nicht zu Schaden gekommen.
Elbit Systems Deutschland fertigt in Ulm an einem ehemaligen Standort des Unternehmens Telefunken Kommunikationsgeräte, Zielerfassungssysteme und Kampfsoftware, aber auch Komponenten für Drohnen. Ob die Waffen von hier auch in Gaza eingesetzt wurden, lässt sich nicht sicher sagen. Elbit Systems Deutschland wirbt auf seiner Webseite allerdings damit, „einsatzerprobte Systemlösungen“ herzustellen.
Der Umsatz von Elbit Systems ist seit Beginn des Kriegs in Gaza stark gestiegen. Laut Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts Sipri konnte die Firma von 2023 auf 2024 ihre Umsätze im Waffengeschäft um fast 14 Prozent auf umgerechnet etwa 5,4 Milliarden Euro steigern. Zum Vergleich: Deutschlands größtes Rüstungsunternehmen Rheinmetall erwirtschaftete in dem gleichen Zeitraum im Rüstungsgeschäft einen Umsatz von etwa 7 Milliarden Euro.
Symbolträchtiger Prozessort
Vieles deutet darauf hin, dass das Gericht den Prozess sehr hoch hängt. Das Verfahren findet mit Stammheim ausgerechnet dort statt, wo einst den RAF-Terrorist:innen Andreas Baader und Ulrike Meinhof der Prozess gemacht wurde. Die Anklage nennt neben den Vorwürfen der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruches auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 und das Zeigen von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Nach taz-Informationen zielt die Generalstaatsanwaltschaft auf mehrjährige Haftstrafen – länger, als es bei Sachbeschädigungsdelikten eigentlich möglich ist.
Die Anwält:innen der Angeklagten hatten bereits Ende Januar ein Ende der Untersuchungshaft beantragt. Auch die Schwester eines der Angeklagten, Rosie T., sagt im Gespräch mit der taz, sie sei „sehr überrascht“ gewesen, als das Gericht das Kautionsgesuch der Familie abgelehnt habe. Auch die anderen vier Angeklagten hatten entsprechende Anträge gestellt – erfolglos. „Sie haben sich nicht maskiert, haben sich nicht versteckt“, sagt Rosie T. „Auf mich wirkt es nicht so, als wären das Leute, die vor einem Prozess weglaufen würden.“
Rosie T. lebt in London, auch ihr Bruder ist britischer Staatsbürger. Sie sagt, die Familie hätte große Schwierigkeiten, mit dem 25-jährigen Walter T. in Kontakt zu treten. Sie könnten nicht einmal telefonieren, erzählt sie. Die Telefongespräche müssten im Beisein von Beamt:innen stattfinden – und in seinem Gefängnis in Stammheim gebe es wohl wegen Personalmangels hierfür keine Kapazitäten. Auch die Anwältin von T. bestätigt das gegenüber der taz.
Rechtfertigende Notwehr?
Spektakulär dürfte der Prozess auch wegen der Strategie der Verteidigung werden. „Wir haben vor, den Spieß umzudrehen“, sagte Benjamin Düsberg, der Anwalt von Daniel T., der taz. Die Verteidigung wolle nicht bestreiten, dass die fünf Beschuldigten die Tat begangen haben. Dennoch soll auf Freispruch plädiert werden. „Denn nicht unsere Mandanten gehören auf die Anklagebank, sondern die Unternehmensbosse von Elbit Systems Deutschland und die Regierungspolitiker, die den Export von Rüstungsgütern nach Israel genehmigt haben“, so Düsberg.
Die Verteidigung plant, mit einer sogenannten „rechtfertigenden Nothilfe“ zu argumentieren. Laborgeräte und Bürogegenstände eines Konzerns zu zerstören, der die israelischen Streitkräfte ausrüstet, stelle eine gerechtfertigte Handlung dar, sagt Düsberg: „Weil der Akt zum Gegenstand hatte, den Genozid in Gaza zu stoppen.“ Hierfür soll vor Gericht bewiesen werden, dass zur Tatzeit im September 2025 in Gaza ein Genozid und schwerste Menschenrechtsverbrechen stattgefunden haben und Deutschland durch seine Waffenlieferungen an Israel daran mitschuldig ist.
Die Verteidigung will argumentieren, dass den Aktivist:innen kein milderes Mittel zur Verfügung gestanden habe. Gegen die Waffenlieferungen zu klagen, wie es Menschenrechtsorganisationen wie das ECCHR versucht hatten, sei gescheitert, auf eine breite Protestbewegung habe der Staat nicht reagiert. „In einer solchen Situation kann die Berechtigung zur Selbsthilfe greifen, um einen Teil der Kriegsmaschinerie zu zerstören. Zentral ist für uns, dass vor Gericht festgehalten wird, dass die Aktion darauf gerichtet war, Menschenleben zu retten.“
Staatsanwaltschaft sieht antisemitische Motivation
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sieht dagegen offenbar vor allem ein Motiv: Antisemitismus. Laut der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien im Waffenkonzern gesprühte Slogans wie „Baby killer“ ein antisemitisches Narrativ; dass die Aktivist:innen den Spruch „From the river to the sea“ gerufen haben, wird als Aberkennung des Existenzrechts Israels und als Bekenntnis zu der Hamas und deren Positionen gewertet. In Bekennervideos hatten die Aktivist:innen zudem Israel als „zionistische Entität“ bezeichnet.
Ein Streitpunkt dürfte werden, inwiefern von einer kriminellen Vereinigung gesprochen werden kann. Das wäre die Voraussetzung für eine längere Haftstrafe – für Sachbeschädigung ist ein Maximum von zwei Jahren vorgesehen. Bisher gilt „Palestine Action Deutschland“ nicht als kriminelle Vereinigung. Offen ist, ob vor Gericht nun berücksichtigt wird, dass die Gruppe in Großbritannien nicht mehr als Terrororganisation eingestuft wird.
Anm. der Red.: In einer früheren Version fehlte die mutmaßliche Höhe des versuchten Sachschadens. Die im Raum stehende eine Million Euro wurde ergänzt.
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