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22.07.2026 , 04:32 Uhr
Da wollte sich die NPD nach meinen Infos proaktiv als verfassungskonform betätigen lassen. Und da hat der EGMR abgelehnt, weil er meinte, es würden ja keine Rechte der NPD verletzt oder so in der Art.
zum Beitrag22.07.2026 , 04:28 Uhr
Ich glaube, nicht der EuGH sondern der EGMR wäre zuständig. Und ich verstehe die Argumentation nicht wirklich. Aus Angst davor, dass ein Verbot nicht durchkommt, beantragen wir erst gar keins? Dann dürften wir auch keinerlei Strafprozesse mehr anstrengen. Wir könnten sie ja verlieren und dann hauen die Ganoven so richtig auf die Kacke. Im Übrigen sind zwei NPD-Verbotsverfahren gescheitert und wo ist die NPD jetzt?
zum Beitrag22.07.2026 , 04:23 Uhr
Und in der Zeit muss diese Ersatzorganisation alle Strukturen neu aufbauen. Und neues Vermögen erwirtschaften. Das wird nämlich auch eingezogen.
zum Beitrag22.07.2026 , 04:21 Uhr
Und die Richter sind helle genug, das zu erkennen.
zum Beitrag22.07.2026 , 04:21 Uhr
Auch Nachfolgeorganisationen wären verboten. So leicht ist das also nicht. Und von heute auf morgen schon mal gar nicht. Unsere Verfassung erlaubt auch einer Mehrheit im Übrigen nicht, ihre unveränderlichen Prinzipien aufzuheben oder dagegen zu verstoßen. Insofern ist es irrelevant , ob die AfD gerade die "stärkste" Kraft ist. Und abschließend: Die Auseinandersetzung mit wirren politischen Ansichten hat mit dem Verbotsverfahren null zu tun. Man muss beides machen. Das Verbotsverfahren dient lediglich dazu unsere Rechte/Verfassung zu schützen. Und ob die AfD sich als Opfer inszeniert oder nicht ist da völlig irrelevant. Das tut sie ohnehin. Ich finde diese Argumentation auch seltsam. Gehen wir auch nicht gegen Terrororganisationen vor, weil die sich dann als Opfer inserieren?
zum Beitrag22.07.2026 , 04:15 Uhr
Erstens steht die Linkspartei für mehr. Und zweitens gibt es ja auch noch eine ganze Reihe anderer Parteien. Die Auseinandersetzung mit den politischen Inhalten der AfD hat außerdem nichts mit einem Verbotsantrag zu tun. Der muss selbstverständlich auch dann weiter gehen.
zum Beitrag22.07.2026 , 04:13 Uhr
Nun ja. Es ist nicht so, als würde die AfD nicht auch Menschen zu Sachbeschädigungen ermutigen. Und nehmen wir statt der Ulm 5 mal das Beispiel der Letzten Generation. Da war man sehr konsequent, obwohl das Anliegen ja wohl absolut berechtigt war. Bei der AfD ist man hingegen überhaupt nicht konsequent. Gegen eine Partei, bei der der Verdacht besteht, dass sie in weiten Teilen die Verfassung ablehnt, muss schon aus Gründen der Vorbeugung ein Verbotsverfahren beantragt werden. Alles andere wäre fahrlässig. Es geht um unsere Freiheit!
zum Beitrag22.07.2026 , 04:09 Uhr
Man kann ein Verbotsverfahren immer wieder beantragen. Ist bei der NPD auch zweimal passiert. Und wenn das Gericht dann wider erwarten feststellt, dass die AfD nicht verfassungsfeindlich ist, dann ist das doch auch eine Erkenntnis, die wichtig ist. Ein Verbotsverfahren dient dazu, Verfassungsfeinden davon auszuschließen, ihre verfassungsfeindlichen Ideen in praktische Politik umzusetzen und damit Menschen zu schaden. Wir würden doch auch jemanden, der Straftaten plant nicht deshalb nicht anklagen, weil wir Angst haben, dass das Urteil nicht in unserem Sinn ausfällt.
zum Beitrag22.07.2026 , 04:02 Uhr
Natürlich wäre mit einem Verbot etwas gewonnen. Deine Argumentation ist etwa so stimmig wie zu sagen, wir sollten einem Angreifer die Waffe nicht wegnehmen, weil dadurch ja seine Gesinnung sich nicht ändert. Das Ziel eines Verbots ist, Schaden von unserer Verfassung und den Freiheitsrechten der Menschen abzuhalten. Die politische Auseinandersetzung mit deren menschenverachtenden Ansichten ist ein separates Thema.
zum Beitrag22.07.2026 , 03:58 Uhr
Weil Scholz dagegen war und man erst die Verfahren zwischen AfD und Verfassungsschutz abwarten wollte.
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