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04.07.2026 , 16:55 Uhr
Es gibt halt mehrere Probleme: Zum einen besaßen die Nachkommen von Friedrich Liebl und Kokoé Edith Ajavon nie die deutsche Staatsbürgerschaft und auch nie ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, da Friedrich Liebl und Kokoé Edith Ajavon nach deutschem Recht nie verheiratet waren, ihre Nachkommen also unehelich waren. Die Aussage, man habe nichts von den vergeblichen Bemühungen des Vaters und von dem jahrzehntelangen Rechtsstreit des Onkels gewußt, erscheint zudem zweifelhaft. Zum anderen besteht auch das Problem, daß sich aus einer Anerkennung der Ehe von Friedrich Liebl und Kokoé Edith Ajavon ergäbe, damit wäre nämlich seine im Deutschen Reich geschlossene Ehe wegen Bigamie ungültig und hätte nie bestanden, was unter Umständen erhebliche erbrechtliche Konsequenzen hätte, da damit die Nachkommen aus dieser Verbindung unehelich gewesen wären.
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