
Krieg im Gazastreifen: Ist das ein Genozid?
Begeht Israel in Gaza einen Völkermord? Gerichte prüfen das – und Jurist:innen und Historiker:innen streiten.
N ur wenige Tage und Wochen nach dem 7. Oktober hallt es „Stoppt den Genozid“ auf pro-palästinensischen Demonstrationen durch die Straßen in Deutschland und anderen Teilen der Welt. Von der anderen Seite heißt es: Wer Israel Genozid vorwirft, ist antisemitisch. In den vergangen knapp zwei Jahren haben sich die Fronten verhärtet. Die vielleicht polarisierendste Frage der Zeit: Begeht Israel in Gaza einen Genozid?
Juristisch entscheiden wird das durch den Internationalen Gerichtshof (IGH). Denn dort hat Südafrika im Dezember 2023 eine Klage gegen Israel eingereicht. Der Vorwurf an Israel: Völkermord. Außerdem bittet Südafrika den IGH, Israel zur Aussetzung seiner militärischen Operationen in Gaza aufzufordern. Im Januar 2024 ordnet das Gericht an, dass Israel Maßnahmen ergreifen muss, um Akte des Völkermordes im Gazastreifen zu verhindern.
Das endgültige Urteil des IGH steht noch aus.
Auch Stefanie Bock will noch nicht urteilen. Alles andere wäre in ihren Augen unseriös. Die Professorin für Internationales Strafrecht spricht per Videoschalte von ihrem Büro an der Universität Marburg aus: „Noch liegt der Schriftsatz Südafrikas in der Klage vor dem IGH der Öffentlichkeit nicht vor“, sagt sie: „Noch wartet das IGH auf Israels Gegenrede.“
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Was ist ein Genozid? Im allgemeinen Gebrauch wird der Begriff oft mit Massenmord oder Gräueltaten gleichgesetzt, mitunter wird er zu einem politischen Kampfbegriff. Auf juristischer Ebene ist er allerdings streng definiert. Demnach ist Knackpunkt jeder Diskussion über die Frage, ob Völkermord festgestellt werden kann oder nicht, die Intention. Die vorliegenden Beweise dürfen als „einzig vernünftige Schlussfolgerung“ zulassen, dass die Angeklagten eine genozidale Absicht verfolgen. Ist eine andere vernünftige Schlussfolgerung möglich, ist es kein Genozid. So sagen es derzeit die Gerichte.
Die UN-Völkermordkonvention von 1948
Geprägt hat den Begriff der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin. Viele seiner Angehörigen wurden von den Nazis umgebracht, er selbst floh in die USA. Um die systematische Vernichtung von Jüdinnen und Juden zu beschreiben, kreierte er das Wort „Genozid“.
UN-Völkermordkonvention von 1948
Formulierungen wie „Gräueltaten“ erfassten, so Lemkin, nicht alle Dimensionen der Vernichtung der europäischen Juden. Lemkins Definition wurde zur Grundlage für die wegweisende UN-Völkermordkonvention von 1948. Die Übereinkunft sollte verhindern, dass sich Gräueltaten wie die des Nationalsozialismus wiederholen. „Völkermord“, heißt es darin, ist ein „Verbrechen gemäß internationalem Recht“, das verhütet und bestraft werden müsse. Heute, knapp achtzig Jahre später, steht Israel im Verdacht, einen Genozid zu verüben – der Staat, der nach der Shoah als Heimstätte für Jüdinnen und Juden gegründet wurde.
Mit ihrem Kollegen und Völkerrechtler Kai Ambos hat Bock einen Beitrag beim Verfassungsblog, einer Website, auf der Staatsrechtler aus dem In- und Ausland Debattenbeiträge publizieren, geschrieben. Die Indizien für das Vorliegen eines Genozids „verdichten sich“, schreiben die beiden darin. Doch die Schwellen, einen Genozid nachzuweisen, liegen hoch – sehr hoch.
Bewiesen werden kann eine genozidale Intention durch einen klaren Beschluss, ein schriftliches Dokument etwa, in dem ein Regime befiehlt, eine Gruppe auszulöschen. Immer wieder ziehen Völkerrechtler*innen als Beispiel für eine solche einfache Beweislage das Protokoll der Wannseekonferenz heran, bei der im Januar 1942 die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen wurde.
Liegt eine so eindeutige Beweislage nicht vor, kann eine solche Absicht auch aus Indizien abgeleitet werden, erklärt Bock.
Strafrechtlerin über Indizien und Indikatoren
Und im Fall von Gaza sieht sie gewisse Indizien, die auf einen Genozid hindeuten könnten. Die Äußerungen der politischen Führungsebene beispielsweise, so wie die viel zitierte Amalek-Äußerung des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu.

Am 28. Oktober 2023 sagte er in Anlehnung an das Alte Testament: „Denk daran, was Amalek dir angetan hat!“ – ein Vers, der sich auf einen Angriff der Amalekiter gegen die Israeliten bezieht, woraufhin Gott deren vollständige Vernichtung befiehlt: „Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel.“ Manche sehen in dieser biblischen Referenz ein alarmierendes Signal, das einer genozidalen Denkweise Vorschub leiste. Andere deuten sie als symbolischen Bezug auf eine existenzielle Bedrohung – fest verankert in Israels kollektiver Erinnerungskultur, etwa in der Gedenkstätte Yad Vashem, wo die „Amalek“-Formel auf einem Mahnmal für die Opfer der Shoah steht.
Der israelische Verteidigungsminister Joav Galant erklärte am 9. Oktober: „Wir kämpfen gegen menschliche Tiere und dementsprechend handeln wir“. Ebenfalls 2023 richtete der Chef der israelischen Cogat-Behörde, Generalmajor Ghassan Alian, auf Arabisch eine Botschaft an die Bevölkerung im Gazastreifen: „Menschliche Tiere müssen auch wie solche behandelt werden. Es wird weder Strom noch Wasser, sondern nur Zerstörung geben. Ihr wolltet die Hölle, ihr bekommt sie.“
Die Äußerungen zielen, so Bock, eher auf ethnische Säuberungen als auf Völkermord. Doch in Kombination mit derzeitigen Plänen, die Bevölkerung in Gaza zunächst auf kleinstem Boden in einer sogenannten „humanitären Stadt“ zusammenzupferchen, und sie dann von dort zu vertreiben, ergebe das strukturelle Bemühungen, die mit einem Genozid typischerweise zusammengehen. In der Gesamtabwägung könne man dies als Indikator mit aufnehmen.
Ein weiterer Indikator: Die hohe Zahl an Kindern unter den Opfern. In Gaza sollen sie laut dem Gesundheitsministerium in Gaza vom 15. Juli 2025 knapp ein Drittel aller Todesopfer ausmachen. Laut Unicef lassen sich diese Zahlen zwar nicht überprüfen, die Angaben hätten sich nach den vergangenen Konflikten allerdings als zuverlässig herausgestellt.
Israels Argumentation
Doch die Argumentation Israels in der Verteidigungsrede vor dem IGH bleibe abzuwarten, so Bock. Israel weist auf sein Selbstverteidigungsrecht hin, auf die Bevölkerungsdichte im Gazastreifen, die gezielte Schläge erschwere, und darauf, dass die Hamas Zivilist*innen als Schutzschilde missbrauche. Und immer wieder betonen die israelischen Armeesprecher, die Angriffe gälten der Hamas, nicht der Zivilbevölkerung, und sie zielten auch darauf, die israelischen Geiseln zu befreien, die am 7. Oktober brutal entführt wurden. 50 werden noch heute im Gazastreifen festgehalten, weniger als die Hälfte von ihnen dürfte noch leben.
Omer Bartov lässt diese Argumentation nicht mehr gelten. Der Historiker ist in Israel geboren und aufgewachsen, hat in der israelischen Armee gedient, nun lebt und lehrt er im US-amerikanischen Providence. Im Videogespräch stapeln sich im Regal hinter ihm Bücher über den Holocaust, über internationales Recht, Genozide, den ersten und zweiten Weltkrieg. Bartov ist Professor für Holocaust- und Genozidstudien an der Brown-Universität. Er und sein Forschungsfeld versuchen die Quadratur des Kreises, nämlich den Holocaust und seine Besonderheit wie die industrielle Ermordung von Juden und Jüdinnen in die größere Geschichte des Völkermords einzubetten.
Er war keiner von denen, die gleich nach dem 7. Oktober „Genozid“ gerufen haben. Er wollte sicher sein, bevor er diesen monströsen Begriff benutzt, um zu beschreiben, was Israel im Gazastreifen tut. Er hörte die Äußerungen israelischer Politiker und Personen mit Befehlsgewalt, ihre Vertreibungsfantasien, er sammelte sie und erstellte eine Liste, aber er hielt es für falsch, dass sein israelischer Kollege, Raz Segal, ebenfalls Holocaust- und Genozidforscher, schon im Oktober 2023 von Völkermord sprach. Womöglich fielen die Äußerungen der Politiker im Eifer des Gefechts, dachte er. Und ja, es sei auch wahr, dass der Genozidvorwurf in der Vergangenheit immer wieder instrumentalisiert worden und politisch gegen Israel genutzt worden sei.
Ende 2023 schrieb Bartov in der New York Times von israelischen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damals warnte er lediglich davor, dass sich das Vorgehen in einen Genozid entwickeln könnte, er hoffte, den damaligen US-Präsidenten Joe Biden dahin bewegen zu können, Israels Vorgehen in Gaza Einhalt zu gebieten. Vergeblich. Im Mai 2024 drang die israelische Armee in die südliche Stadt Rafah ein, wohin zu der Zeit die Hälfte der Bevölkerung des Gazastreifens geflohen war.
Genozidforscher über genozidale Absicht
An diesem Punkt war für Bartov klar: Ja, es ist ein Genozid. Die Argumentation, es gehe Israel um die Zerstörung der Hamas, konnte er ab dem Punkt nicht mehr gelten lassen. In seinen Augen geht es Israel darum, das Leben für die Palästinenser in Gaza unmöglich zu machen. Ähnlich heißt es auch in Artikel IIc der Genozidkonvention: Wenn vorsätzlich die Lebensbedingungen für eine Gruppe so erschwert werden, dass diese geeignet sind, „ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“, und dies mit genozidaler Absicht, so bedeutet dies Völkermord.

Für Bartov entsprachen die Handlungen des israelischen Militärs in diesen Tagen der Rafah-Operation nunmehr den genozidalen Äußerungen israelischer Politiker.
Inzwischen erhebt Bartov den Vorwurf des Genozids selbst. In einem Kommentar in der New York Times schrieb er: „Ich bin Genozidforscher. Ich erkenne einen, wenn ich ihn sehe.“ Er verweist auf das Aushungern der Bevölkerung, die systematische Zerstörung ziviler Infrastruktur – darunter Wohnhäuser, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Wasseranlagen. Für ihn ergebe sich daraus der Schluss, dass eine Wiederherstellung palästinensischen Lebens in Gaza gezielt unmöglich gemacht werden solle.
Stefan Talmon hingegen ist überzeugt davon, dass Israel keinen Genozid begeht. Er sagt das seit Langem und weiterhin, trotz der verschärften Kriegsführung.
„Verändert hat sich die Intensität der Kriegsführung, die Brutalität. Es kommt zu mehr Kriegsverbrechen“, sagt der deutsch-britische Völkerrechtler. Doch die technischen Regeln, nach denen man einen Völkermord nachweist, sagt er, seien die gleichen geblieben. Und nach denen wird die Beweislage in Talmons Augen – nach jetzigem Stand – nicht ausreichen, um einen Völkermord zu beweisen.
Völkermord-Klage und Internationaler Gerichtshof
Denn abgesehen von den Argumenten, dass das Ziel der israelischen Operationen die Hamas sei oder dass die Hamas die Zivilist*innen als Schutzschilde benutze, sei selbst ethnische Säuberung eine andere Erklärungsmöglichkeit als die Absicht, die Palästinenser*innen in Gaza auslöschen zu wollen.
Talmon lehrt an der Universität Bonn und bezeichnet sich selbst als „ungewöhnlichen deutschen Professor“, denn er praktiziert gleichzeitig als Rechtsanwalt in London. Seit Jahrzehnten beschäftigt er sich mit den furchtbarsten Verbrechen der Menschheit. Dabei scheut er nicht davor zurück, Staaten mit autoritären Machthabern zu vertreten. Die Türkei etwa. Schon zweimal vertrat er sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR); in einem Fall ging es um die Leugnung des Völkermords an den Armeniern.
„Ich identifiziere mich nicht mit meinen Mandanten“, sagt Talmon. „Ich würde auch die jeweilige Gegenseite vertreten.“ Er glaube schlichtweg daran, dass alle das Recht auf Verteidigung haben.
Auch der Staat Myanmar. Im November 2019 reichte Gambia Klage beim IGH gegen Myanmar ein. Der Vorwurf: Myanmar habe einen Genozid an den Rohingya verübt. Talmon stieg an der Seite Myanmars in den Ring. Das Verfahren läuft noch.
Laut der Genozidkonvention, so Talmon, wird es für Südafrika schwer werden, die Beweisschwelle zu passieren. So wie es in dem IGH-Verfahren gegen Serbien, das 2007 abgeschlossen wurde, in vielen Fällen gescheitert ist. Damals wurde nur das Massaker von Srebrenica als Völkermord eingestuft. Die dortige planmäßige und unterschiedslose Tötung aller muslimischen Männer im wehrfähigen Alter, gleich ob Soldaten oder Zivilisten, deutete für das Gericht eindeutig auf die Völkermordabsicht hin.
Er schließt nicht grundsätzlich aus, dass es auch aus seiner Sicht in Gaza zu einem Genozid kommen könnte. Denkbar wäre, dass eine entsprechende Anweisung des israelischen Kabinetts auftaucht, aus der eine klare Völkermordabsicht hervorgeht. Oder dass das israelische Militär im Gazastreifen ein Srebrenica vergleichbares Massaker begeht.
Shlomo Sand, Historiker
Ab wann ist eine Handlung ein Genozid? Diese Frage ist immer wieder neu Teil von gerichtlichen Aushandlungsprozessen. Auch jetzt, im Verfahren Südafrika gegen Israel. Irland, das sich der Klage Südafrikas angeschlossen hat, plädiert darauf, die Anforderung an den Genozidtatbestand niedriger zu setzen: Die Absicht solle weniger zentral in der Beweisführung sein. Nicht die Intention müsste bewiesen werden zur Anordnung eines Genozids. Es würde genügen, dass die Angeklagten wissen, dass sie zu einem beitragen. Ob der IGH einer solchen Absenkung der Schwelle folgen wird, bleibt abzuwarten.
Über Einsamkeit
In zumindest einer Sache sind sich Talmon und der Historiker Shlomo Sand einig. „Es ist kein Genozid“, sagt Sand im Videogespräch. Seit einiger Zeit ist er in Nizza, um Abstand zu gewinnen. Um weit weg zu sein von seinem eigentlichen Wohnort in Israel. Und weit weg von Gaza. Er erträgt die Bilder aus Gaza nicht mehr, und die israelische Kriegsführung dort. Und trotzdem sagt er: „Kriegsverbrechen, ja. Schwere, furchtbare. Genozid? Nein. Könnte es morgen einer sein? Ja! Aber ist es jetzt einer? Nein!“
Ausgerechnet Shlomo Sand, sagen viele, die ihn kennen. Der Israeli ist Teil einer Gruppe von Historikern, die als „Neue Historiker“ bezeichnet werden. In den späten 1980er Jahren brachen sie mit dem zionistischen Narrativ der traditionellen israelischen Geschichtsschreibung, sie wollten die Erzählung vom israelischen Militär als „moralischste“ Armee der Welt nicht mehr tragen, brachten die Nakba in die Geschichtsschreibung mit ein, also die Flucht und Vertreibung der Palästinenser rund um den Krieg im Jahr 1948. Sand bezeichnet sich als Postzionisten.
„Mahmoud Darwish war mein Freund, als wir jung waren“, sagt Sand. Darwish, der palästinensische Nationaldichter, widmete Sand ein Gedicht. „A soldier dreams of white lilies“. Doch nun verliert Sand einen Freund nach dem anderen. Palästinenser, linke Israelis, linke Franzosen. Sie werfen ihm vor, den Genozid in Gaza zu leugnen. Und Sand seinerseits ist enttäuscht von vielen in der internationalen Linken, die die Hamas in seinen Augen nicht ausreichend verurteilen und mitunter angetrieben seien von anti-israelischen Ressentiments.
Journalist*innen, die ihn fragen, was er über den Genozid in Gaza denkt, antwortet er: „Kein Genozid. Es ist ein kolonialer, dreckiger, furchtbarer Krieg, wie der Krieg in Vietnam, wie der Krieg der Franzosen in Algerien in den 1950er und 1960er Jahren. 700.000 Menschen wurden damals in der französischen Offensive getötet. Da spricht kaum jemand von Genozid.“
Dabei ist Sand überzeugt davon, dass große Teile der Rechten in Israel von der Vertreibung der Palästinenser aus Gaza träumen. Aber er geht – zumindest bislang – mit der Aussage des Militärs mit, dass Israel auf die Zerstörung der Hamas zielt, nicht auf die Zivilbevölkerung, „auch wenn es erschreckend viele Zivilisten als Opfer in Kauf nimmt“.
Doch Sand spürt den Widerspruch, in dem er steht. „Ich bin kein Verräter“, sagt er im Gespräch. Gemeint ist: kein Verräter an den Palästinenser*innen. „Glaub mir“, sagt er, „ich werde als Freund von Mahmoud Darwish ins Grab gehen.“
In einer Zeit, in der in Gaza Kinder von Bomben getötet werden und verhungern und israelische Geiseln weiter von der Hamas festgehalten werden, ist die juristische Frage, ob Israel einen Genozid in Gaza begeht, vielleicht nicht die drängendste. Aber solange das Sterben weitergeht, ist sie alles andere als theoretisch.
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