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13.05.2025 , 07:11 Uhr
"Man muss schon blind sein, um KEINEN Bruch des Völkerrechts durch das Aushungern des Gazastreifens zu sehen."
Das würde ich auch so sehen, wenn ich nicht nachgelesen hätte. Art. 23. des IV. Genfer Abkommens (GA) lässt eine Blockade von Hilfslieferungen ausdrücklich zu, wenn diese zweckentfremdet werden, nicht der Zivilbevölkerung zugute kommen, der Feind daraus einen militärischen oder wirtschaftlichen Vorteil zieht. Und dass die Hamas & Co GmbH sich an den Hilfsgütern bereichert wurde ausgiebig berichtet.
Somit scheint die isr. Blockade völkerrechtlich gedeckt zu sein.
zum Beitrag11.05.2025 , 21:23 Uhr
So einfach ist das nicht. Panzer konnten mit darauf zugeschnittenen kostengünstigen Waffen bisher auch schon bekämpft werden, dennoch wurden sie nicht obsolet; und auch dadurch dass mit Drohnen ein neueres Mittel zur Verfügung steht, sind sie immer noch nicht zwingend überflüssig geworden. Auch die Russen haben aus der Entwicklung nicht die Lehre gezogen, dass Panzer überflüssig sind – sonst würden sie keine mehr bauen. Selbst wenn Drohnen jetzt ein verbreitetes Werkzeug der Panzerbekämpfung geworden sind, ist der Panzer nicht nutzlos. Sein Sinn besteht in erster Linie nicht darin, dass er selbst nicht zerstört wird; sondern dass die Besatzung nicht durch ersten Beschuss sofort umkommt. Ein guter Panzer zeichnet sich dadurch aus, dass die Besatzung ohne schwere Verletzungen ausbooten kann, selbst wenn er durch Treffer kampfunfähig gemacht wurde. Jetzt findet ein Entwicklungswettrennen statt zwischen immer effektiveren Drohnen und immer effektiveren Abwehrmaßnahmen, und noch können wir nicht wissen, wie dieses ausgeht. Drohnen haben ihre eigenen Limitierungen. In einem Sturm z.B. sind die leichten Drohnen nicht einsatzfähig. Der Tonnenschwere Panzer schon.
zum Beitrag11.05.2025 , 07:29 Uhr
Nein. Er hat nicht gesagt, dass es nicht geht; er hat nur daran gezweifelt. Ich denke, eine reine Liste an Namen und Staatsbürgerschaften würde es nicht tun. Würde man z.B. auf der Liste den Namen Antonio Rüdiger - D finden, folgt daraus noch nicht, dass er kein PoC ist. Umgekehrt kann man noch keinen als Menschen mit Migrationshintergrund einstufen nur, weil es z.B. Oscar Lafontaine oder Thomas De Maiziére heißt. Man müsste die in Frage kommenden einzeln Einstufen, wahrscheinlich mit einem persönlichen Gespräch, und dass ist im Nachhinein mühsam.
zum Beitrag11.05.2025 , 07:08 Uhr
Man darf nicht vergessen, dass Menschen eine gewisse Reaktionszeit haben. Zwischen der Wahrnehmung das Jemand bedrohlich auf Sie zuläuft – Einstufung als Bedrohung – Entscheidung zu Schießen – ausrichten der Waffe und Abdrücken vergeht Zeit, wenn vielleicht auch nur 1-2 Sekunden. Diese kurze Zeit kann dafür reichen, dass der Andere sich plötzlich in eine andere Richtung wendet oder an Ihnen vorbeiläuft. Wie schnell können Sie sich umdrehen und 5 Schritte rennen? Wenn sich der Andere abwendet, braucht es für das Wahrnehmen und der neuen Einstufung dass jener nun keine unmittelbare Gefahr mehr darstellt wieder eine gewisse Zeit – in der die Schüsse aber schon gefallen sein können. (Ohnehin ist es für das menschliche Gehirn eine Herausforderung bei neuen Informationen eine bereits gebildete Meinung ins Gegenteil zu revidieren. Z.B. habe ich Ihnen gerade neue Informationen mitgeteilt, anhand derer es nicht mehr absurd erscheinen sollte, dass jemand auch dann noch als Bedrohung eingestuft sein kann, wenn er sich bereits abgewandt hatte – wenn Sie ihre Meinung jetzt nicht innerhalb von 1 Sekunde revidieren können, dann können Sie das vom Polizisten auch nicht erwarten.)
zum Beitrag08.05.2025 , 21:33 Uhr
Die 2-6 Std. habe ich aus Wikipedia und bezieht sich auf jene Loitering Munitions welche im maltesischen Artikel von Experten als in Frage kommende aufgezählt wurden: Orbiter 1K, IAI Harop, IAI Harpy, Elbit Skystriker. Natürlich gibt es auch Drohnen mit längerer Flugdauer, die Reaper und die Global Hawk sind aber auch größer und mit längen von ca. 10 Metern und 20 Metern Spannweite bedeutend auffälliger. Auch sind sie keine Wegwerfdrohnen für den Einmalgebrauch, sondern kosten zigmillionen Dollar. So etwas opfert man nicht um Blockadebrechen einen Schuss auf den Bug zu geben und lässt sie dann ins Meer stürzen, die soll nach Hause und irgendwo landen. Wo soll denn so eine gelandet sein? Die Zephyr-8 (falls Sie die meinen: en.wikipedia.org/w..._Zephyr#Zephyr_8/S ) scheint gar nicht schießen zu können. Es klingt nicht sehr plausibel dass das Flugzeug solch große Drohnen (doppelt so lang wie mein Auto) abgeladen haben soll, diese erst unbemerkt von jeder Luftüberwachung 8 Std. umher fliegen, und dann den 1900km langen Weg nach Israel antreten um dort zu landen. Soweit ich recherchieren konnte befinden sich auch keine dieser 3 Drohnen im Besitz isr. Streitkräfte.
zum Beitrag08.05.2025 , 05:48 Uhr
„von malta erste hilfe verhindert“ Stimmt so nicht. Erste Hilfe wurde geleistet, die Malteser halfen beim löschen und man bot an die Leute an Bord zu evakuieren. Wurde abgelehnt. Die Regierung bot an das Schiff einfahren zu lassen und reparieren zu lassen - falls bewiesen wird, dass es wirklich humanitäre Fracht hat. Der Kapitän verweigerte Inspektionen und die Vorlage des Schiffsmanifestes. Also einigte man sich darauf, dass ein Sachverständiger Schaden begutachtet; wenn dieser fand, dass die Reparaturen auch auf See durchführbar wären, soll dies dort erfolgen. So kam es auch. timesofmalta.com/a...let-vessel.1109162 timesofmalta.com/a...essel-sail.1109281 Bei der Begutachtung erkundigte sich der Sachverständige auch nach Nahrungsvorräten: er fand ausreichend für 30 Tage. Bei 12 Crewmitgliedern kann ein jeder berechnen, dass sich das bei den geplanten 30 Leuten an Bord nur für 12 Tage gereicht hätte. Ich habe den Verdacht, dass das Schiff gar keine Güter für humanitäre Zwecke an Bord hatte, sondern nur so viel, wie für 30 Leute bis Gaza und zurück reichen – für die geplante Provokation
zum Beitrag06.05.2025 , 22:14 Uhr
Den Trackerdaten zu Folge hatte am 1.5.2025 die C-130 gegen 15 Uhr UTC (16 Uhr maltesischer Zeit) den Rückweg nach Israel angetreten und ist dort gegen 18 Uhr gelandet. globe.adsbexchange...mestamp=1746122958 Der Vorfall auf dem Schiff erfolgte nach Mitternacht, am 2.5.2025 um 00:23 Uhr, also 8 Std. nachdem das Flugzeug die Gegend verlassen hatte. Ich glaube nicht, dass die C-130 aus Israel eine Drohne hätte steuern können. In Frage käme ein entladen von einer Drohne, allerdings haben jene Drohnen die Experten ins Spiel gebracht haben Wikipedia zu Folge nur eine Einsatzzeit von 2-6 Stunden. timesofmalta.com/a...erts-think.1109210
zum Beitrag05.05.2025 , 21:10 Uhr
Leider gilt für Gaza – wie für alle anderen blutigen Kriege auf der Welt (Sudan, Kongo, etc.) - dass wenn man ausschlaggebend eingreifen will, man bereit sein müsste dies militärisch zu tun (so ähnlich wie im Kosovo). Gefallen die Entwicklungen im Sudan nicht? Man müsste selbst die Kontrolle übernehmen. Gefällt die Art wie der Krieg in Gaza läuft nicht? Bitte, dann selbst Eingreifen. Gefällt die Entwicklung in der Ukraine nicht? Selbst einsteigen oder zumindest entscheidende Mengen Waffen liefern. Für all dies müsste man aber massive Verteidigungsausgaben in Kauf nehmen und die entsprechenden militärischen Fähigkeiten entwickeln (Flugzeugträger, Logistik, Aufklärung), die heute eigentlich nur die USA einigermaßen haben. Für Aufrüstung sehe ich z.B. in Deutschland aktuell nur in der Mitte-leicht rechts einigermaßen Bereitschaft dazu, links nicht. Vor allem aber müsste man bereit sein hunderttausende Soldaten in fremde Länder zu schicken und zahlreiche Soldatenleben aufs Spiel zu setzen, nicht beim ersten Rückschlag aufgeben und Jahrelang durchhalten können. Dazu sehe ich nirgends die Bereitschaft. Sind Sie zu dieser Erkenntnis schon gekommen?
zum Beitrag04.05.2025 , 20:50 Uhr
Aus dem Art.23 IV Genfer Abkommen: "Eine Vertragspartei ist nur dann verpflichtet, die im vorhergehenden Absatz erwähnten Sendungen ungehindert durchzulassen, wenn sie die Gewissheit besitzt, keinen triftigen Grund zur Befürchtung haben zu müssen:
a. die Sendungen könnten ihrer Bestimmung entfremdet werden oder
b. die Kontrolle könnte nicht wirksam sein oder
c. der Feind könnte daraus einen offensichtlichen Vorteil für seine militärischen Anstrengungen und seine Wirtschaft ziehen, indem er diese Sendungen an die Stelle von Waren treten lässt, die er auf andere Weise hätte beschaffen oder herstellen müssen, oder indem er Material, Erzeugnisse und Dienste freimacht, die andernfalls zur Produktion von solchen Gütern benötigt würden. Die Macht, die die Durchfuhr der in Absatz 1 dieses Artikels erwähnten Güter gewährt, kann ihre Zustimmung von der Bedingung abhängig machen, dass die Verteilung an die Nutzniesser an Ort und Stelle von den Schutzmächten überwacht werde." www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de
zum Beitrag04.05.2025 , 20:11 Uhr
Ich glaube nicht, dass der Krieg durch Befreiung der Geiseln beendet würde. Wenn dem so wäre, dann hätte Israel ein entsprechendes Angebot bereits verkünden können. Primärziel der isr. Regierung scheint zu sein, Hamas & Co als ernsthafte Bedrohung dauerhaft zu beseitigen, ihr die Macht im Gazastreifen zu entreißen und eine Wiederbewaffnung zu verhindern. Nach jetzigem Stand würde Isr. im Austausch gegen die Geiseln für eine Weile die Blockade und seine Angriffe pausieren, ich denke aber, dass es danach weiter gehen würde.
zum Beitrag04.05.2025 , 08:28 Uhr
1) ist gelogen. Das hat der IGH eben nicht festgestellt. Sondern dass ein Staat dort in fremden Gebiet Besatzungsmacht ist, wo er effektive Kontrolle ausüben kann; Er hat explizit gesagt: wo dies nicht der Fall ist, kann er nicht als solcher betrachtet werden. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug aus Gaza nur in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94)
Es ist offenkundig, das dort wo die Hamas Herr über die Zivilbevölkerung ist, Isr. keine effektive Kontrolle hat - deshalb entfällt auch die Verantwortung dafür. Man kann schließlich auch keinen Besetzer und Herrn einer Festung nennen, wenn er diese nur umzingelt und den äußeren Verteidigungsring genommen hat, sie aber noch nicht gänzlich eingenommen. Damit fällt auch die Grundlage für die Argumentation für 2) zu 3): www.timesofisrael....suit-can-go-ahead/ Die Realität ist komplex
zum Beitrag04.05.2025 , 06:44 Uhr
Hm… soweit ich auf die schnelle Recherchiert habe, sind es Vertragsstaaten welche vor dem Seegerichtshof Klage einreichen können; für dieses Schiff ist aber mittlerweile kein Staat zuständig, denn Palau hat ihm das Recht seine Flagge zu tragen entzogen. www.timesofisrael....-ship-if-it-docks/ Ein Kapitalverbrechen? Da wäre ich mit nicht so sicher… anscheinend verlieren zivile Schiffe ihren Schutz vor angriffen, wenn es trifftigen Grund zur Annahme gibt, dass sie Konterbande befördern oder Blockadebrecherei betreiben (San Remo Manual on International Law Applicable to Armed Conflicts on Sea, Art 67 a) – und offenbar wurde letzteres beabsichtigt.
zum Beitrag02.05.2025 , 22:22 Uhr
Zum Glück können viele bis zum Schluss lesen. Art. 23 geht noch weiter:
"Eine Vertragspartei ist nur dann verpflichtet, die im vorhergehenden Absatz erwähnten Sendungen ungehindert durchzulassen, wenn sie die Gewissheit besitzt, keinen triftigen Grund zur Befürchtung haben zu müssen: a. die Sendungen könnten ihrer Bestimmung entfremdet werden oder b. die Kontrolle könnte nicht wirksam sein oder c. der Feind könnte daraus einen offensichtlichen Vorteil für seine militärischen Anstrengungen und seine Wirtschaft ziehen, indem er diese Sendungen an die Stelle von Waren treten lässt, die er auf andere Weise hätte beschaffen oder herstellen müssen, oder indem er Material, Erzeugnisse und Dienste freimacht, die andernfalls zur Produktion von solchen Gütern benötigt würden.
Die Macht, die die Durchfuhr der in Absatz 1 dieses Artikels erwähnten Güter gewährt, kann ihre Zustimmung von der Bedingung abhängig machen, dass die Verteilung an die Nutzniesser an Ort und Stelle von den Schutzmächten überwacht werde."
Das kann jeder nachlesen, der sich von Ihrer durch Unterschlagen verfälschten Darstellung nicht irreführen lassen will.
www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de
zum Beitrag02.05.2025 , 06:02 Uhr
Art. 23. des IV. Genfer Abkommens (GA) lässt eine Blockade von Hilfslieferungen ausdrücklich zu, wenn diese zweckentfremdet werden, nicht der Zivilbevölkerung zugute kommen, der Feind daraus einen militärischen oder wirtschaftlichen Vorteil zieht. Somit scheint die isr. Blockade völkerrechtlich gedeckt zu sein, denn dass die Hamas sich an den Hilfsgütern bereichert wurde mittlerweile hinreichend berichtet. Es scheint auch nicht als Kriegsverbrechen „Hunger als Waffe“ zu gelten, denn auch das Römische Status nimmt im entsprechendem Artikel auf das GA Bezug; anscheinend ist es kein Kriegsverbrechen, wenn es kein Verstoß gegen das GA ist. Mit der Erklärung dadurch die Geiseln freipressen zu wollen gibt Isr. lediglich zu erkennen, dass es willens ist von seinem Recht (welches die Hamas selbst mit ihren Machenschaften einräumt) vorübergehend keinen Gebrauch zu machen, wenn es dafür Geiseln freibekommt.
„Sind ja alles Kollateralschäden oder wie?!“ Haben Sie denn einen Grund anzunehmen, dass sie keine Kollateralschäden sind?
zum Beitrag25.04.2025 , 20:26 Uhr
Wahrscheinlich hat man bei einigen Produkten feststellen müssen, dass man sie nicht ohne weiteres ersetzen kann, und sie deshalb von den Zöllen ausgenommen.
zum Beitrag16.04.2025 , 22:12 Uhr
Eine Kommandozentrale wird unter den dortigen Umständen etwas unspektakuläres sein: der Kommandeur, ein paar Untergeordnete, Kommunikationsmittel (Telefon, Laptop), Karten. Wenn eine vernichtet wird, organisiert man eine neue: ein neuer Kommandeur wird ernannt oder der im Rang nächste übernimmt das Kommando und man stellt die Verbindung zu den Einheiten wieder her. Deshalb werden sie nie alle. Sie können mit keinen Beweisen rechnen, denn über den unumstößlichen Beweis - die Leichen des Kommandeurs und seines Stabes – verfügt die Hamas, und die wird den Israelis nicht den gefallen tun, sie rumliegen und fotografieren zu lassen. Alles andere lässt sich ebenfalls rasch beseitigen. Welchen Beweis würden Sie denn von isr. Seite erwarten? Wenn die Quelle ein Spion war, dann können sie den nicht vor die Pressekameras stellen und aussagen lassen. Sie müssen sich den Umkehrschluss denken: könnten die Pal. beweisen, dass dort keine war? Zumindest könnten sie noch vor Ort sämtliche getöteten Zivilisten fotografisch dokumentieren und namentlich nennen - identifizieren. Ich denke, nach einer Weile würde es auffallen, wenn bei der Hälfte der Angriffe nur zivile Opfer gäbe (wenn es so wäre).
zum Beitrag14.04.2025 , 21:45 Uhr
Solche Szenarien sind leider nicht sehr realistisch. Sicher gibt es Bewohner die die Hamas ablehnen und sie gerne loswürden, aber Isr. gilt immer noch als der Feind, und mit dem Zusammenzuarbeiten wird Ablehnung der Hamas zu wenig Grund sein. Die Hamas-Kämpfer sind schwer bewaffnet und trainiert, die Zivilisten kaum, so dass es für einen Zivilisten wahrscheinlich tödlich Enden würde einen Hamas-Kämpfer anzugreifen. Selbst wenn genug Leute willens wären ihr Leben aufs Spiel zu setzen, müssten sie sich organisieren, absprechen, koordinieren um der Hamas erfolgversprechend entgegentreten zu können und nicht einzeln ausgelöscht zu werden. Die Hamas hat aber bestimmt ihre Informanten unter der Bevölkerung, so dass solche Versuche wahrscheinlich nicht unbemerkt bleiben würden, sondern vorzeitig aufgedeckt und im Keim erstickt. Damit genug Leute dieses Risiko eingehen bedarf es einer derart verzweifelten Lage, dass der Kampf gegen die Hamas aussichtsreicher erscheint, als das weiter so.
zum Beitrag14.04.2025 , 20:48 Uhr
„Krankenhäuser verlieren nicht ihren Schutzstatus, wenn eine Partei einfach nur behauptet, dass dort Terroristen operieren.“ So ist es. Sie verlieren ihn aber, wenn dort wirklich welche tätig sind, bzw. das KH für militärische Zwecke verwendet wird, bzw. dem Angreifer Informationen hierüber vorliegen. Von dem Schutzstatus bleibt dann nur so viel übrig, dass man eine Warnung abgeben muss, welche eine Evakuierung ermöglicht.
„die ja ca. 80% der Toten ausmachen, wenn man mal nachrechnet“ Wie wollen Sie das nachrechnen, wenn es keine verlässlichen Zahlen gibt?
„die ca. 10.000 palästinensischen Geiseln ein, die ohne Anklagen und Gerichtsverfahren eingesperrt wurden“ Das macht sie nicht zu Geiseln. Auch in einem Rechtsstaat werden Leute, wenn sie eines Verbrechens verdächtigt werden erst eingesperrt (verhaftet), wenn die Staatsanwaltschaft die Beweise zusammengetragen hat wird erst Wochen-Monate später Anklage erhoben, und dann kommt es irgendwann (nochmal Monate später) zum Gerichtsverfahren. Für eine bestimmte Personengruppe bedarf es übrigens überhaupt keiner Anklageerhebung oder Gerichtsurteil um sie gefangen halten zu dürfen: Kombattanten. Nennt sich Kriegsgefangenschaft.
zum Beitrag13.04.2025 , 21:30 Uhr
Es gab isr. Versuche die Hamas durch Clans zu verdrängen, aber es war ein Fiasko. www.msn.com/en-us/...ded-it/ar-BB1nsfqF Anscheinend sind dies maffiöse Clans, zwar mächtig im Vergleich zu Ahmed Normalpalästinenser, aber ich glaube kaum, dass ein einzelner Clan eine Mannstärke hätte, welche die Hamas herausfordern könnte. Aus solchen Leuten kann man zwar Informanten, Handlanger, Auftragsmörder, Putschisten, Kollaborateure und Statthalter rekrutieren (sie werden aber einen auch gleich Verraten wenn ihnen das opportun erscheint), die sind skrupellos genug jemanden aus dem Hinterhalt umzulegen wenn sie annehmen ungeschoren davon zu kommen, aber einen offenen Schlagabtausch bei dem am Ende der ganze Clan ausgelöscht sein kann werden sie nicht riskieren. Die Hamas hingegen hat kein Problem damit, für ihre Ziele dutzende oder gar hunderte eigener Leute zu opfern, und hat Kämpfer die willig sind (und kann sie auch ersetzen). So ein Maffiaclan nimmt an Revolution nur Teil, um im Trüben zu fischen, nicht um etwas wirklich zu verbessern.
Einen Schlagabtausch würden die Geiseln wahrscheinlich auch nicht überleben.
zum Beitrag11.04.2025 , 20:50 Uhr
Isr. ist aber nicht im ganzen Gazastreifen Besatzungsmacht. Der IGH hat sich zur Frage geäußert: ein Staat ist dort in fremden Gebiet Besatzungsmacht, wo er effektive Kontrolle ausüben kann; wo dies nicht der Fall ist, kann er nicht als solcher betrachtet werden. Es ist offenkundig, das dort wo die Hamas Herr ist, Isr. keine effektive Kontrolle hat - auf jedenfall keine, die es Isr. erlauben würde, dort selbst Hilfsgüter zu verteilen - deshalb entfällt auch die Verantwortung dafür. Man kann schließlich auch keinen Besetzer und Herrn einer Festung nennen, wenn er diese nur umzingelt und den äußeren Verteidigungsring genommen hat, sie aber noch nicht gänzlich eingenommen.
zum Beitrag11.04.2025 , 20:36 Uhr
Die Houthi schießen doch nur deshalb mit Raketen und Drohnen, weil sie gegen Isr. keine andere Möglichkeit haben. Das ist eine der aufwendigsten und teuersten Methoden dem Gegner Schaden anzurichten. Infanterie mit Schusswaffen und Sprengsätzen ist wesentlich kostengünstiger und effektiver, und kann Gelände auch kontrollieren (und Geiseln nehmen) – sie ist nur leichter abzuwehren: da ist eine Pufferzone aus der jede Möglichkeit zur Deckung weggeräumt wurde, die Infanterie beim Anrücken beobachtet und beschossen werden kann, eine bewährte Abwehrmaßnahme.
Der neue Morag-Korridor zwischen Rafah und Khan Younis dient vermutlich noch 2 anderen Zielen. Erstens ist ein kilometerbreiter Streifen für Schmuggler und Tunnelgräber schwerer zu überwinden, als der Philadelphi-Korridor von 100 Metern alleine. Zweitens beschränkt der Ägyptisch-Isr. Friedensvertrag die Truppenstärke Isr. in den 3km östlich der ägyp. Grenze auf 4000 Soldaten und 180 gepanzerte Fahrzeuge; keine Artillerie, keine Panzer. Diese Zone ist also ein Gebiet, in dem Isr. nicht mit ganzer Macht gegen Hamas & Co vorgehen kann. Dies wird so genommen, bzw. vom Rest des Gazastreifens abgeschnitten.
zum Beitrag09.04.2025 , 18:11 Uhr
Nicht jede Sozialleistung ist eine Umverteilung von unten nach oben. z.B. Wohngeld. Damit werden Mietenzahlungen subventioniert für Leute „unten“, sie müssen nicht auf besseren oder mehr Wohnraum verzichten - das Geld wandert aber letztlich in die Tasche der Vermieter, die haben zahlungskräftigere Kundschaft und können mit höheren Mieteinnahmen rechnen. Gezahlt wird das aus dem gemeinsamen Topf Staatshaushalt in dem alle einzahlen; wer nichts davon bekommt sind jene, die keinen Wohnraum zu vermieten haben, aber ein ausreichend hohes Einkommen um kein Wohngeld zu erhalten - die mitte. Umverteilt wird also von der „mitte“ nach „oben“ – über den Umweg durch „unten“. Zur Lösung des Grundproblems Mangel an erschwinglichem Wohnraum trägt das nicht bei. Der Bund gab 2024 für sozialen Wohnungsbau 3,15 Mrd. aus, für Wohngeld 2,42 Mrd. Langfristig wäre es m.E. besser, das Wohngeld zu streichen und auch diese Summe in Wohnungsbau zu stecken. Leider begreifen zu viele Leute solche Mechanismen nicht, und links sind solche widersinnigen „Sozialleistungen“ oft eine Heilige Kuh, die nicht angetastet werden darf. Und mW. ist der Spitzenseuersatz seit 20 Jahren unverändert.
zum Beitrag08.04.2025 , 21:46 Uhr
Mir ist bewusst, dass viele Zivilisten gestorben sind und noch sterben werden, obgleich noch keine wirklich belastbaren Zahlen vorliegen. Bei der Beurteilung ob das viel oder wenig ist, ist es allerdings schwierig einen geeigneten Vergleich zu finden, der als Maßstab dienen kann. Am ehesten würde sich vielleicht die Belagerung von Budapest 1945 anbieten, denn auch dort konnte die eingekesselte Bevölkerung nicht fliehen. Damals starben ca. 50.000 Verteidiger und 20.000 Ziv. (2,5% der Bevölkerung in nur 46 Tagen) in Folge der Kämpfe. Allerdings kommen in Gaza mannigfaltige erschwerende Faktoren hinzu: ein Gegner der nur Paradeuniformen hat (gemeint ist: nur zu Paraden getragen); der keinerlei Schutzmaßnahmen für die Zivilisten trifft sondern im Gegenteil sorgsam vermeidet die zivile und militärische Sphäre zu trennen mit bewusstem Unterbringen militärischer Ressourcen unter Zivilisten; und schließlich, dass die Verteidiger 15 Jahre Zeit hatten sich in Tunneln einzugraben – ich wüsste nicht, dass es eine vergleichbare Situation in der Geschichte gegeben hätte. Welches Militär kann unter solch widrigen Umständen eine bessere Bilanz vorweisen? Deutschland? USA? Man lege mir dar, warum.
zum Beitrag07.04.2025 , 06:15 Uhr
Krieg sieht so aus. In jedem Krieg auf jeder Seite kommt es vor, das Soldaten die Lage falsch einschätzen, die Nerven verlieren, Regeln missachten, oder geradezu Verbrechen begehen. Fehleinschätzungen sind häufig: mein letzter Stand war, dass von den ca. 400 isr. Soldaten die in Gaza ihr Leben ließen, jeder 8. (49) durch Eigenbeschuss (friendly fire) starb. Wenn sie schon die Eigenen irrtümlich beschießen, können Zivilisten natürlich ebenso zum Opfer fallen, und Rettungskräfte auch. Der Umgang damit macht den Unterschied: ob die Führung Verbrechen verbietet, willens ist Verstöße zu ahnden, oder sie ignoriert oder gar zum Teil der Taktik macht und dazu ermutigt. Auf diesem Spektrum nimmt Isr. einen weeeiiit besseren Platz ein, als seine Gegenspieler. Man kann der Meinung sein, dass Isr, ein Recht hat gegen die Hamas vorzugehen, auch mit zivilen Opfern (ohne ist gar nicht möglich); und gleichzeitig die Siedlungspolitik ablehnen.
zum Beitrag06.04.2025 , 14:01 Uhr
Hearts und Minds zu gewinnen ist nicht Teil der Strategie, weil nicht erfolgversprechend. Mein Eindruck ist, dass die Isr. Regierung die Geiseln freibekommen will, indem sie Hamas & Co unter Druck setzt. Zum einen durch zufügen von Verlusten, aber auch abschneiden vom Nachschub (Philadelphi-Korridor) und durch Minimierung / Blockade von Hilfslieferungen deretwegen die Bevölkerung still hält und an denen sich die Hamas bereichert. Die Blockade scheint völkerrechtlich gedeckt zu sein, denn Art. 23. des IV. Genfer Abkommens lässt dies für so einen Fall ausdrücklich zu. Mit denselben Mitteln will man auch die Kapitulation von Hamas&Co erzwingen, damit dann irgend jemand Anderes die Verwaltung übernehmen kann. Isr. wählt eine Taktik, welche militärisch vorteilhaft ist, weil es die eigenen Verluste gering hält: Fernbeschuss, Vorstöße in Wohngebiete auf das Minimum reduzieren um Häuserkampf zu meiden, Abstand von der Zivilbevölkerung aus deren Mitte Hamas & Co überraschend angreifen könnte, auch durch Schaffung menschenleerer Pufferzonen. Das minimiert auch Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung. Diese Taktik ist allerdings sehr langwierig.
zum Beitrag06.04.2025 , 10:37 Uhr
Na ja, allzu viel wird dort nicht intakt geblieben sein... Es sind ja nicht mehr viele Geiseln dort, und daher nur wenige Gebiete wo deswegen zurückhaltung geboten ist.
Ich glaube auch, dass Presseagenturen kaum über geeignete Ressourcen verfügen um das Ausmaß der Zerstörung genau zu evaluieren.
zum Beitrag04.04.2025 , 21:11 Uhr
"Personal von Krankenhäusern liquidiert, verscharrt"
Meinen Sie die Rettungskräfte deren Leichen am 30. geborgen wurden? Der Vorfall ist nicht normal, aber vieles unklar. Zwar gibt es Indizien für ein Kriegsverbrechen, aber auch dagegen. Mit der Kriegsverbrechenthese scheint mir schlecht vereinbar, dass die Israelis die Leichen zuschütten, die Stelle mit einer Kennleuchte markieren, und die Stelle den Bergungskräften bezeichnen - anstatt die Leichen und andere mögliche Beweise vom Ort des Geschehens verschwinden zu lassen und hier bis Kriegsende / Sankt Nimmerlein eine Sperrzone zu erklären. Was soll also unsere Regierung tun? Und was würde das, was Sie fordern bewirken?
zum Beitrag04.04.2025 , 20:56 Uhr
Pressefotografen versuchen natürlich Bilder zu machen, die Spektakulär oder in irgendeiner Beziehung aussagekräftig sind, denn Agenturen und Medien suchen sich die Bilder zur Veröffentlichung auch nach solchen Gesichtspunkten aus. Bei einem Kriegsgebiet suchen sich zur Veranschaulichung der Zerstörung Fotografen natürlich die am meisten zerstörten Stellen aus. Ihnen wird also einen ausgewählter Ausschnitt gezeigt. Ich habe vernommen, dass in gewissen Gebieten die IDF trotz lohnender Ziele nicht angegriffen hatte, weil geheimdienstliche Erkenntnisse vorlagen denen zu Folge sich dort Geiseln befinden – und die wollte man nicht gefährden.
zum Beitrag04.04.2025 , 16:21 Uhr
Wenn Sie Antworten von Journalisten wollen, warum stellen Sie ihre Fragen dann in einem Leserforum? Dauern wird es, wenn es überhaupt gelingt. Aufgrund der Umstände habe ich nämlich denn Verdacht, dass jemand auf der pal. Seite an der Tragödie zumindest eine Mitverantwortung trägt, und man auch dort nicht zuvorkommend mit Informationen ist. Auf viele Ihrer Fragen gibt es Momenten eben nur plausible Annahmen. Ich habe z.B. eine plausible Annahme bez. der Frage, warum das PRCS berichtet, dass einer der Sanitäter und einer Civil Defense Mitarbeiter an Händen und Füßen gefesselt waren? Mir ist nicht bekannt, dass es dafür Fotografische Beweise gäbe, obwohl ein Kamerateam vor Ort war und auch Whittall hat nichts dergleichen berichtet. Da es so leicht wäre die Behauptung zu beweisen dies aber nicht geschehen ist, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um eine arabische Propagandalüge handelt, um der IDF ein Kriegsverbrechen anzudichten. „weil es genug Aussagen, Videomaterial etc. gibt“ Wenn es genug gäbe, würden sich keine Fragen stellen. Wie das o.G. Beispiel illustriert, wo ich keine Beweise dafür gesehen habe, dass Leichen gefesselt gewesen wären.
zum Beitrag03.04.2025 , 13:40 Uhr
Das sind berechtigte Fragen, auf die es mehrere mögliche Antworten gibt. 1. Wo sind die Leichen der Kämpfer? A: gibt es nicht, IDF erzählt Märchen B: man hat sich nur bei den Rettungskräften die Mühe gemacht, sie zu vergraben, die Kämpfer hingegen einfach rumliegen lassen. Letztere waren somit leichter und früher fortzuschaffen und waren schon weg bis das Kamera- und Bergungsteam eintraf. Vielleicht ist der Ort des Grabes auch nicht der, wo sie starben, sondern wurden aus einem Umkreis zusammen getragen, und die Kämpfer lagen 1-200 Meter weiter weg. 2. Warum hat man sie vergraben? A: man wollte den Vorfall kaschieren. Allerdings stellt sich dann die Gegenfrage, warum die isr. dann die Stelle markiert und den Bergungskräften die Stelle bezeichnet hatten, anstatt die Leichen verschwinden zu lassen und hier bis Kriegsende / Sankt Nimmerlein eine Sperrzone zu erklären? B: als man merkte, dass es Rettungskräfte waren, wollte man sie aus Pietätsgründen nicht einfach im Freien rumliegen und vergammeln lassen; eine Übergabe war aber nicht gleich möglich und absehbar weil die Kämpfe noch anhielten. Also hat man sie als Notlösung zugeschüttet. Wollen Sie Weitere, müssten Sie kurz erwidern.
zum Beitrag03.04.2025 , 12:33 Uhr
Wieso komisch?
Aus diesen Artikeln geht auch hervor, dass die IDF-Führung so etwas verurteilt und eine Bereitschaft zeigt Vorfälle zu untersuchen, und man findet auch Berichte wo Vergehen geahndet werden. So etwas habe ich von Hamas & Co noch nicht vernommen. In einem Krieg kommt es immer auf beiden Seiten zu Kriegsverbrechen – wenn man das als Grund nimmt sich für oder wider der Unterstützung einer Seite zu entscheiden, kann man nur die weniger Schlimme wählen. Es macht einen Unterschied, wie schwerwiegend die Kriegsverbrechen sind, ob die Führung Verbrechen verbietet, willens ist Verstöße zu ahnden, sie ignoriert oder gar zum Teil der Taktik macht und dazu ermutigt. Auf diesem Spektrum nimmt Isr. einen weeeeeiiiiit besseren Platz ein, als seine Gegenspieler. Grundsätzlich haben alle ein Recht, Kriegsverbrechen zu verurteilen – wer auf dem Spektrum einen besseren Platz einnimmt, ist aber weniger Scheinheilig.
P.S.: einer Ihrer Links gehört zur Kommentarspalte (Opinion) – da erfolgt nicht unbedingt ein Faktencheck der Redaktion, man auch Lügen rein schreiben; folglich kann man so etwas nicht als verlässliche Quelle betrachten, und sollte nicht als solche verwendet werden.
zum Beitrag28.03.2025 , 20:39 Uhr
Ich bezweifle, dass in der Frage das Krankenhaus weiterhelfen darf. Es gibt dort bestimmt auch Patientenrechte, so dass das Krankenhaus ohne Zustimmung der in Frage kommenden Person nicht preisgeben darf, welche Tätowierungen er hat oder nicht hat.
Wenn die Nachricht überhaupt wahr ist, wurden also wahrscheinlich durch Anfertigung und Weitergabe der Fotos die Rechte jener Person verletzt - wahrscheinlich durch einen Krankenhausmitarbeiter.
zum Beitrag26.03.2025 , 07:20 Uhr
Schon mal an die einfachste Erklärung dafür gedacht? Nämlich dass dort kein Völkermord im Gange ist. Selbst zu Bidenzeiten kam von Seiten der US-Regierung nie der Völkermordvorwurf auf, aber auch andere westliche Regierungen mit relevanten nachrichtendienstlichen Fähigkeiten (Fr., Five Eyes) warfen Isr. derartiges nicht vor – auch Regierungen nicht, die keine engen verbündeten Israels sind. Die Ernsthaftigkeit des Vorwurfes kann man daran erkennen, was die Ankläger fordern. Wäre die Bevölkerung dort wirklich von einem Völkermord bedroht, müsste man zuallererst Fluchtmöglichkeiten für sie fordern, um sie außer Gefahr zu bringen – wer dies nicht tut, der ist entweder Unterstützer von Völkermord, oder meint den Vorwurf selbst nicht ernst. Dass Anstelle von Evakuierung Waffenembargos, Druck auf Isr, zur Beendigung der isr. Angriffe etc. gefordert werden zeigt, dass es den Anklägern überhaupt nicht darum geht eine Bevölkerung zu retten, sondern um die Forderung: Waffenembargo gegen Isr., und dass Isr., nicht weiter gegen die Hamas vorgehen soll. Im übrigen selbst wenn der Völkermordvorwurf wahr wäre, gäbe dies den Houthi noch kein Recht dazu Schiffe neutraler Länder zu beschießen.
zum Beitrag25.03.2025 , 20:40 Uhr
Was Sie hier verlinken ist im wesentlichen nur die Wiederholung derselben Behauptung. Eine zusammenfassende Liste der angeblichen Verstöße mit Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Vorfall scheint es nicht zu geben die jene 52 Verstöße belegen würde; geschweige denn ein Abgleich mit Angaben der israelischen Seite. Es kann durchaus sein, dass diese angeblichen isr. Verstöße zu einem großen Teil oder gänzlich eigentlich Ahndungen von Verstößen der libanesischen Seite sind – womit sie gerechtfertigt wären. Für mich ist es durchaus plausibel, dass wenn ein Hisbollahkämpfer ins Sperrgebiet eindringt und dann von isr. Seite beschossen wird, die libanesische Seite dies als isr. Verstoß gegen die Waffenruhe meldet, obwohl dem ein libanesischer Verstoß voran ging. Solche und ähnliche Vorfälle sind sehr wohl Verstöße der libanesischen Seite, weil sie sich dazu verpflichtet hat dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert. (In diesem Sinne KANN die Hisbollah gegen die Waffenruhe gar nicht verstoßen, weil sie keine Vertragspartei des Waffenstillstandsabkommens ist). Die Franzosen konnten das damals in der kurzen Zeit sicher nicht prüfen, und die Presse hat ebenfalls nicht hinterfragt.
zum Beitrag24.03.2025 , 18:46 Uhr
Habe den Amnesty-Bericht gelesen.
Schrecklich.
Schrecklich wie man anhand diesem Bericht von US-Kriegsverbrechen reden kann; dazu braucht es schon eine nicht alltägliche Voreingenommenheit.
Im Bezug der Anti-IS-Koalition werden nur 9 Fälle beispielhaft aufgeführt (ich nehme an, die schwerwiegendsten die AI zusammenkratzen konnte), in den meisten konnte nicht mal festgestellt werden, ob die Explosion durch einen Luftschlag oder Mörserbeschuss oder sonst wie zustande kam, geschweige denn, wer dafür verantwortlich war. (die Truppen waren überwiegend Iraker) Der Bericht ist einfach qualitativ minderwertig. Meist wird nur rumspekuliert.
Wegen solcher Berichte erachte ich AI in solchen Fragen für inkompetent. Z.B. bezieht sich AI bei einem Fall auf eine Untersuchung (www.inherentresolv...ged-civilian-casu) aus der hervorgeht, dass jene die den Luftschlag angefordert haben, von der Gegenwart von Zivilisten nicht wussten, und die Sprengwirkung als eingeschränkt kalkuliert war. AI verschweigt das, bzw. nimmt das Gegenteil an.
zum Beitrag23.03.2025 , 19:46 Uhr
Hat er denn Unterstützung für die Hamas geleistet? Ich habe nämlich noch nichts dergeichen vernommen. Auch nicht vom Vorwurf, Besetzungen organisiert zu haben.
zum Beitrag23.03.2025 , 19:30 Uhr
Keiner scheint zu bestreiten, dass ein Raketenangriff stattfand. Was soll dann daran ein Vorwand sein? Im übrigen ist nicht auszuschließen, dass trptz des Raketenangriffes die Hisbollah mal die Wahrheit sagt und wirklich nichts damit zu tun hatte: sie sind ja nicht die einzige illegale bewaffnete Gruppe dort. M.W. hat z.B. auch die Hamas dort einen Ableger gegründet.
zum Beitrag23.03.2025 , 19:15 Uhr
"Auch hier wurden schwere Kriegsverbrechen durch die USA begangen,"
Welche denn?
zum Beitrag23.03.2025 , 19:12 Uhr
"Frankreich meldete bereits am 02.12.2024 über 50 Verstöße"
Und wo werden diese Verstöße aufgelistet? Woraus bestanden sie? Ist ihnen vielleicht ein Verstoß von libanesischer Seite vorangegangen?
zum Beitrag23.03.2025 , 10:18 Uhr
Nur das die „Belege“ (zumindest jene die ich gesehen habe), mir nicht stichhaltig erscheinen, bzw. nicht geeignet einen Genozid zu beweisen. Was ich sehe, sind Indizien. Aber ebenso wie ich viele Indizien die für einen Genozid sprechen wahrnehme, finde ich auch reichlich welche, die dagegen sprechen. In Abwägung des für und wider sehe ich keinen Genozid. Mein Eindruck ist, dass Leute die Genozid vorwerfen das „wider“ außer Acht lassen. Es ist halt so, dass auch wenn sich Isr. weitgehend im Rahmen des Kriegsvölkerrechts bewegt, es zu weitläufiger Zerstörung und vielen zivilen Toten kommen kann. Selbst wenn sich Hamas & Co an das Kriegsvölkerrecht halten würden, können viele Tote und Zerstörung am Ende der Bilanz stehen. Und ich sehe von Seiten von Hamas & Co zahlreiche Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht, welche die Zahl der Toten und das Ausmaß der Zerstörung und des Leids vervielfachen – diese kann man aber nicht Isr. anlasten, selbst wenn am Ende die halbe Bevölkerung tot ist. Fazit: Kriegsvölkerrecht kann nur dann einen hohen Schutz für die Zivilbevölkerung bringen, wenn sich BEIDE Seiten daran halten.
zum Beitrag22.03.2025 , 22:04 Uhr
"Israel ist Besatzungsmacht in Gaza"
Schon in der Haager Landkriegsordnung 1899 wurde festgelegt (Artikel 42): „Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es thatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Isr. ist nur in den Teilen Besatzungsmacht, die es tatsächlich und effektiv kontrolliert.
Man schließlich auch keinen Herrn einer Festung nennen, wenn er diese nur umzingelt und den äußeren Verteidigungsring genommen hat, sie aber noch nicht gänzlich eingenommen.
zum Beitrag22.03.2025 , 21:08 Uhr
Schon mal daran gedacht, dass die Flugblatt-Nachricht die falsche sein könnte, nicht das Dementi der IDF?
freebeacon.com/med...g-leaflet-in-gaza/ www.youtube.com/watch?v=eIkeNnLRbZU
Die Falschnachricht scheint sich im arabischen Raum und linken Medien schnell zu verbreitet haben - es sind nicht nur rechte, bei denen es an Faktenkontrolle mangelt.
"Man sieht doch kaum noch ein Haus das steht"
Natürlich nicht. Pressefotografen versuchen natürlich Bilder zu schießen, die das Interesse der Medienkonsumenten erwecken. Für Nachrichten aus einem Kriegsgebiet sind Bilder von total zerstörten Gebäuden natürlich interessanter, als von kaum beschädigten - deswegen bekommen Sie auch nur erstere vorgesetzt. Damit will ich nicht sagen, dass dort keine ausgedehnten Zerstörungen sind; ich will darauf aufmerksam machen, dass das Bild welche man durch Medien bekommt nie das Gesamtbild ist. Gut möglich, dass dort manche Teile vom Krieg bis jetzt relativ wenig betroffen waren; anders ausgedrückt: schlimmer geht immer.
zum Beitrag20.03.2025 , 20:16 Uhr
Ich glaube, gerade für die lautstärksten besteht kein Dilemma: die werden sich nicht viel Gedanken über solche mögliche Folgen gemacht haben (wie die meisten Menschen). Sie wollen einfach nur ihre Angehörigen zurück, koste es, was es wolle (sie müssen schließlich nicht den Preis dafür bezahlen). Zugegeben, ich habe auch Meinungen gehört, man solle der Hamas für die Geiseln ruhig geben, was sie verlangt. Und sich dann gründlich darauf vorbereiten, sie endgültig zu beseitigen – zu einem Zeitpunkt wo sie keine Geiseln in ihrer Hand hat, welche Zurückhaltung gebieten; denn eine Rechtfertigung würde die Hamas schon von selbst liefern.
zum Beitrag20.03.2025 , 06:17 Uhr
Es dürfte sich um diesen Vorfall handeln: www.timesofisrael....atives-in-knesset/ Eine Mehrheit der Israelis würde wohl für die Geiseln der Waffenruhe zustimmen. Es gibt aber eine Minderheit – und keine kleine -, welche eine Gefahr darin sieht, welche befürchtet, dass dies zu weiteren Geiselnahmen verlockt, und die lieber Hamas&Co einen so hohen Preis zahlen lassen will, dass ihnen die Lust daran vergeht. Und hier findet er seine Wähler. Von diesem Blickwinkel aus hat Smotrich recht: je mehr die Geiselangehörigen den Diskurs bestimmen, umso größer der Druck auf die isr. Regierung – und paradoxerweise erschwert das die Geiselbefreiung auch. Die Hamas registriert Druck auf die isr. Regierung nämlich auch, und je höher dieser erscheint, zu umso größeren Forderungen kann sie sich berechtigt fühlen.
zum Beitrag14.03.2025 , 20:35 Uhr
Warum sollte ein Tausch der Entführten gegen palästinensische Häftlinge für beide Seiten eine Befreiung von extremistischen, eifernden Eliten und das Ende des Krieges bedeuten? Das führt der Artikel nicht aus...
zum Beitrag13.03.2025 , 21:41 Uhr
Wenn es keine Rolle spielt, wie hier Völkerrecht interpretiert oder zurecht gelegt wird, dann spielt die Meinung des AA auch keine Rolle, oder?
Ich kenne die IGH Verordnung, das war aber nicht die Frage, die ich angefangen habe zu diskutieren; sondern ob die Blockade der Hilfslieferungen ein Kriegsverbrechen darstellt oder ob dies nicht durch völkerrechtliche Ausnahmen gerechtfertigt ist. (Ihrem Zitat nach zu urteilen ist nicht mal das AA der Meinung, dass dies eindeutig ein Kriegsverbrechen sei.) Der IGH war nur bestrebt mit einer einstweiligen Verordnung einen Genozid zu verhindern und hat die Verordnungen je nach Situation angepasst; ob sich Umstände ergeben haben, welche die Blockade nun rechtfertigen hat sich der IGH nicht beschäftigt.
Isr. hätte natürlich sofort keine Rechtfertigung mehr, wenn Hamas&Co von ihrem – gemäß der IV Genfer Konvention - völkerrechtlich zustehenden Recht gebrauch machen, und eine Schutzmacht benennen würden (Art. 9), deren Vertreter dann die Verteilung von Hilfsgütern überwachen und garantieren könnten, dass sie wirklich der Zivilbevölkerung zu Gute kommen (Art 23.); auch Schutzzonen für die Zivilbevölkerung könnten diese Überwachen (Art. 14-15).
zum Beitrag13.03.2025 , 20:40 Uhr
Bezeichnenderweise geben Sie keine Begründung, warum dies eine falsche Interpretation sein soll? Sie müssten schon darlegen, warum; und zwar getrennt für die Stromlieferung, und getrennt für das Durchlassen von Hilfsgütern.
Auf welcher rechtlichen Grundlage müsste Isr. Strom liefern in Gebiet unter feindliche Kontrolle?
Auf welcher rechtlichen Grundlage muss es Hilfslieferungen durchlassen, wenn sich die feindlichen Streitkräfte daran bereichern?
Denn wie ich Anfangs darauf hingewiesen habe, gibt es im Völkerrecht Ausnahmen, welche die Blockade von Hilfslieferungen rechtfertigen. Mag, sein, dass diese Ausnahmen noch keine Geltung hatten, als im Herbst 2023 die Blockade kam, und deswegen der IStGH den Haftbefehl ausstellte (was noch keinem Schuldspruch gleich kommt - vielleicht könnte er sich vor Gericht erfolgreich verteidigen); jetzt ist es aber vielleicht doch so - für mich ist die Rechtslage jedenfalls nicht eindeutig.
Und welchen Sachverhalt soll ich falsch dargestellt haben?
Unterstellen Sie mit bitte nichts, was ich nicht gesagt habe!Ich habe nicht gesagt, dass dies harmlos sei; nur dass dies nicht eindeutig ein Kriegsverbrechen sei.
zum Beitrag11.03.2025 , 21:38 Uhr
Ich glaube den Grund des Schweigens zu kennen: es ist eben kein eindeutiges Kriegsverbrechen.
Allgemein ist lt. Art. 23 des IV. Genfer Abkommens zwar Hilfslieferungen der Durchlass zu Gewähren, allerdings steht nirgendwo, dass man Bevölkerung im Gebiet unter feindlicher Kontrolle selbst versorgen muss – das gilt auch für Strom. Ich wüsste kein einziges Beispiel dafür, dass irgendeine Kriegspartei es für seine Pflicht gehalten hätte, ins vom Feind gehaltene Gebiet Strom und Hilfsgüter zu liefern.
Wer Durchfuhr gewährt, kann Garantien Verlangen, dass die Lieferungen nicht zweckentfremdet werden bzw. den feindlichen Streitkräften militärischen Vorteil bringen. Er kann ausdrücklich verlangen, dass die Verteilung der Hilfsgüter durch Dritte überwacht wird, um zu gewährleisten, dass sie wirklich den Zivilisten zugute kommen.
Ich wüsste nicht, dass dies in Gaza der Fall wäre. Vielmehr habe ich Anschuldigungen vernommen, wonach Hilfsgüter gestohlen, auf Märkten zum Verkauf angeboten wurden, und dass sich an diesen die Hamas bereichert.
tps.co.il/articles...its-war-on-israel/
zum Beitrag11.03.2025 , 21:23 Uhr
Sie haben schon wieder nicht gründlich nachgelesen, bringen einiges durcheinander und verbreiten in der Folge Unwahrheiten.
Was Sie hier verlinkt haben ist nicht Art. 55 der IV.Genfer Konvention. Hätten Sie den Abschnitt „Introduction“ gelesen, dann wüssten Sie, das dies noch nicht mal ein Völkerrechtliches Abkommen ist, sondern eine Studie, welche auf Bestellung der IKRK angefertigt wurde. Diese Studie versucht zum besseren Verständnis humanitäres Völkerrecht in vereinfachten Regeln zusammenzufassen – vereinfacht, weil z.B. Ausnahmereglungen unerwähnt bleiben, bzw. auch Abkommen einbezogen werden, die nicht überall und für jede Kriegspartei verpflichtend sind. Wenn Sie selbst am Krieg beteiligt sind, dann können Sie das als Nachschlagewerk benutzen um Ihr eigenes Verhalten danach zu richten – dann können Sie nicht viel falsch machen. Aber um Anderen einen begründeten Vorwurf machen zu können, reicht es nicht.
Art. 55 der IV.Genfer Konvention finden Sie hier: www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de ...und wenn Sie sich auf diesen beziehen ist es sehr wohl relevant, ob Isr. in dem betroffenen Gebiet wo die Zivilisten sind Besatzungsmacht ist, oder nicht.
zum Beitrag10.03.2025 , 20:27 Uhr
Eine Waffenruhe bedeutet vornehmlich, dass man keine Angriffe auf den Gegner unternimmt; es bedeutet aber nicht, dass man unter keinen Umständen schießen darf (in Abhängigkeit von Regelungen im Abkommen). Z.B. darf Feuer erwidert werden. Es kann auch ein Verstoß gegen die Waffenruhe sein, wenn Leute in Sperrzonen eindringen. Eine Waffenruhe bedeutet nicht, dass Sie gegnerische Kämpfer ins Niemandsland zwischen den beiden Seiten rein lassen müssen; schließlich könnten die so einen Umstand dazu nutzen, Ihre Stellungen auszukundschaften – oder wie in diesem Fall, Sprengsätze zu platzieren.
„wie es nicht möglich ist, bei konstantem Drohneneinsatz (...) Aussagen zu verifizieren.“
Kommt darauf an, was Sie verifizieren wollen? Drohnen sind nicht das alles sehende Auge Gottes.
„ist es im humanitären Völkerrecht so, wenn Gebäude und Personen ihren Schutzstatus verlieren, der Angreifer dies nachweisen muss.“
Diese Diskussion hatten wir schon mal, Sie konnten damals keine völkerrechtliche Regelung vorlegen, wo so etwas drin steht, nur die Lüge des Khan. Sie Bei Verfahren vor dem IstGH – wie im Rechtsstaat - liegt die Beweislast beim Kläger.
zum Beitrag09.03.2025 , 20:36 Uhr
Sie bringen da etwas durcheinander. Die Klage von Südafrika ist nicht vor dem IstGH, sondern beim IGH eingereicht worden.
Wobei der IstGH sich dennoch mit der Anklage des Genozids befasst hatte: Chefankläger Khan hatte u.a. auch wegen Genozids (Römisches Statut Art 7 (1)b „Ausrottung“) Haftbefehl angefordert, in diesem Punkt kam des Gericht der Anforderung jedoch nicht nach – es habe nicht genug Hinweise dafür vorlegen können.
„die Verhältnismäßigkeit bezgl. des Selbstverteidigungsrechts Israel nicht ansatzweise bestand hatte.“
Was wäre denn Ihrer Meinung nach Verhältnismäßig? Welcher Maßstab wäre Ihrer Meinung nach anzusetzen?
zum Beitrag09.03.2025 , 03:06 Uhr
Warum?
zum Beitrag06.03.2025 , 20:47 Uhr
Ein Kriegsverbrechen?
Ich bin mir da nicht so sicher.
Allgemein ist lt. Art. 23 des IV. Genfer Abkommens zwar Hilfslieferungen der Durchlass zu Gewähren, allerdings kann derjenige der Durchfuhr gewährt Garantien Verlangen, dass die Lieferungen nicht zweckentfremdet werden bzw. den feindlichen Streitkräften militärischen Vorteil bringen. Er kann ausdrücklich verlangen, dass die Verteilung der Hilfsgüter durch Dritte überwacht wird, um zu gewährleisten, dass sie wirklich den Zivilisten zugute kommen.
Ich wüsste nicht, dass dies in Gaza der Fall wäre.
Vielmehr habe ich Anschuldigungen vernommen, wonach Hilfsgüter gestohlen, auf Märkten zum Verkauf angeboten, und dass sich an diesen die Hamas bereichert.
zum Beitrag06.03.2025 , 16:43 Uhr
So einfach ist das nicht.
Der Operative Gewinn ist der des ganzen Konzerns, nicht nur einer Sparte - m.W. vor Steuern und Zinsen. Wahrscheinlich müssten erst noch die Zinsen für die 20Mrd. an Schulden berappt werden, auf dem DHL sitzt. Unterm Strich dürften also weniger als die erwähnten 5,9 Mrd. als Profit übrig bleiben. Und natürlich ist eine AG auch dem Gewinn der Aktionäre Verpflichtet: eine Aktie die keinen Gewinn bringt, ist praktisch nichts wert. Es ist wie bei der Regierung in einer Demokratie: wenn die Mehrheit das Gefühl hat, dass man nicht genug profitiert, wird der Vorstand abgelöst.
Die 360 mill. Mehrkosten beziehen sich hingegen nur auf eine Sparte. Wenn dann festgestellt wird, dass hierdurch die betreffende Sparte in die roten Zahlen rutscht (oder rutschen zu droht), wird natürlich gegengesteuert.
zum Beitrag05.03.2025 , 17:09 Uhr
„warum Hunderttausende "Wohneinheiten" in Gaza dem Erdboden gleich gemacht wurden“
Was wäre denn sonst zu erwarten gewesen nach Kämpfen über einem Jahr? Glauben Sie, in Berlin oder Budapest sah es nach der Belagerung im 2. WK anders aus? Oder heute in Bachmut? Solche Schäden sind die natürliche Folge von anhaltendem Einsatz von Explosivwaffen.
„Israel ist als Besatzungsmacht in den palästinensischen Gebieten allein verantwortlich für die humanitäre Versorgung.“
Ach, die alte Leier… Der IGH hat im Gutachten bekräftigt, dass ein Staat nicht als Besatzungsmacht betrachtet werden kann, es sei denn, er hat Gebiet das ihm nicht zugehörig ist unter seine effektive Kontrolle gestellt. (Abs. 90). www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf Isr. ist also nur in den Teilen des Gazastreifens Besatzungsmacht, der tatsächlich unter isr. Kontrolle ist. Es ist offenkundig, dass dort, wo die Bevölkerung lebt nicht Isr. die Kontrolle hat, sondern Hamas & Co. Damit entfallen auch die isr. Verpflichtungen.
„ein Geschenk an den israelischen Steuerzahler.“
Sollten sie also damit aufhören?
zum Beitrag04.03.2025 , 21:34 Uhr
Lt. dem Waffenstillstandsabkommen sollten in 6 Wochen 60.000 mobile Wohneinheiten / Wohnwägen in den Gazastreifen gelassen werden. In dem Vertrag steht nichts davon, dass Isr. selbst welche liefern muss, wenn die Hilfsorganisationen es nicht tun. Im Artikel vom Independent steht ausdrücklich, dass die Hilfsorganisationen Lieferungen anderer Art Priorität eingeräumt hatten. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, welche Transportkapazitäten erforderlich sind. Es wären 10.000 Wohneinheiten die Woche, also 1428 am Tag. Anhand Fotos dürfte auf einen LKW nur 1, höchsten 2 Wohncontainer passen. Man darf sich nicht nur Fragen, woher die Transportkapazitäten kommen sollen, sondern woher man so viele Wohneinheiten herbekommen soll? Würde man nur Wohnwägen nehmen, müsste man die gesamte europäische Jahresproduktion in nur 6 Wochen herstellen und abliefern. Wie viele Wohncontainer u.ä, hergestellt werden, habe ich nicht gefunden. Aber ich habe das Gefühl, dass es auch hier schwer sein dürfte, die gewünschte Zahl aufzutreiben. Wenn jemand Daten hätte, danke im Voraus.
zum Beitrag04.03.2025 , 06:26 Uhr
Sehe keinen Grund dazu. Ich selbst habe nämlich Zweifel an der Geschichte. Vor dem vollendeten 1 Lebensjahr ist die Sterblichkeitsrate bedeutend größer als in anderen Kinderjahren. Genetischen Defekte, angeborene Herzfehler – und ja, Infektionen fordern ihren Tribut. Schon vor der jetzigen Eskalation lag die Säuglingssterblichkeit in Gaza bei 12 von 1000 Geburten. Bei 50.000 Geburten im Jahr sind das 600/Jahr, 50/Monat. Aus dem Artikel geht nirgends hervor, dass man eine Obduktion oder sonstige Untersuchung durchgeführt hätte, um andere Todesursachen auszuschließen. (Ich glaube auch nicht, dass dort unter den gegenwärtigen Umständen Ressourcen dafür verfügbar wären.) Ich halte es für durchaus möglich, dass der Säugling an etwas anderem gestorben ist, die Familie es aber nicht sofort bemerkt hatte. Mit dem Tod fängt der Körper natürlich an, auszukühlen. Wenn der Körper dann im Spital ankommt wird dann natürlich eine niedrige Körpertemparatur festgestellt. Danach ist es nur ein kleiner Schritt, dies zu einem Tod durch Unterkühlung zu erklären – und propagandistisch auszuschlachten.
zum Beitrag02.03.2025 , 16:37 Uhr
" Da werden gerne von beiden Seiten parteiliche Fachleute in den öffentlich-medialen Teil des Verfahrens geschickt...."
Genau. Ich habe nicht von Juristen als Staatsanwälten und in Gerichtsverfahren gesprochen, sondern von Auftritten in Medien. Gerade wegen der möglichen Parteilichkeit kann man sich auf deren Aussagen nur eingeschränkt verlassen. Auch NGO-s versuchen die Öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen und verbreiten oft Meinungen und Informationen, die nicht stichhaltig sind. Der Effekt wird noch lawinenartig dadurch verstärkt, dass NGO-s und Aktivisten desselben Lagers sich aufeinander berufen. Im Bezug auf den Nahost-Konflikt führt das m.M. nach dazu, dass israelkritische "Experten"-Meinungen viel stärker vertreten sind - zum einen, weil es einfach aus demographischen Gründen mehr israelkritische Leute auf der Welt gibt als israelfreundliche, und auch weil der Zeitgeist so ist, dass man staatlichem handeln kritischer gegenübersteht.
zum Beitrag02.03.2025 , 07:50 Uhr
Will versuchen zu Ihrer eigentlichen Frage etwas zu schreiben (Teil 1). Die Legitimität einzelner Militäraktionen ist m.W. unabhängig von der IGH-Stellungnahme. Ist die Aktion für sich genommen ein Kriegsverbrechen, dann ist sie illegal, ansonsten legal. Isr. befindet sich mit Hamas&Co im Krieg, und darf gegen diese Militäraktionen durchführen. Was die Präsenz der Truppen angeht, so würde ich sagen: da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Jedenfalls kann man nicht einfach behaupten, die Isr. Armee sei jetzt rechtlich verpflichtet sich zurückzuziehen, denn aus einer rechtlich nicht verbindlichen Stellungnahme lässt sich keine rechtliche Verbindlichkeit herleiten. Es hat seinen Grund, dass das Gutachten nicht verbindlich ist: der Fall wurde nicht ordentlich verhandelt. Das Gericht entschied anhand vorliegender Informationen, die aber können fehler- oder lückenhaft sein. Das Gutachten ist zwar ein starkes Indiz wie der Fall ausgehen würde, es liegt aber im Bereich des möglichen, dass die isr. Seite es bei einer Verhandlung schaffen würde Argumente vorzubringen oder andere zu entkräften, so dass das Gericht letztlich zu einem anderen Schluss kommt.
zum Beitrag01.03.2025 , 13:20 Uhr
Warum soll ein Prof. für Völkerrecht „von der Arbeit her“ neutral sein? Und warum sollte ein Völkerrechtler oder Richter außerhalb seiner Arbeit, wenn es sich für eine Sache engagiert, nicht als Kläger oder Verteidiger auftreten? Da ist es mit der Neutralität schnell vorbei. Und auch Rechtsbeuger argumentieren mit dem Recht, nur eben falsch. Selbst wenn es unparteiische und gewissenhafte gibt, ist in der heutigen Zeit leider keine Selbstverständlichkeit, dass gerade diese Reichweite erhalten. Mein Eindruck ist, dass manche Aktivisten sich (so lange wie nötig) einen „Experten“ suchen, der die gewünschte Meinung liefert. Die Meinung wird als Pressemitteilungen verbreitet, findet jene, denen es ins Weltbild passt und die deswegen nicht hinterfragen, sondern eifrig nachplappern und verbreitet sich dann mit Hilfe des Internets rasend schnell. Die meisten machen sich nicht die Mühe nachzuschlagen oder gegen zu prüfen: der „Experte“ sagt es, muss also stimmen. Wenn eine NGO es verbreitet, steigert noch den Anschein der Richtigkeit. In diese Falle kann jeder hineintappen – Sie, ich, auch Journalisten. Ich gebe mir nur Mühe, vorsichtig zu sein.
zum Beitrag27.02.2025 , 21:13 Uhr
Dann sind Sie hier falsch.
Umfassende Beurteilungen sprengen i.d.R. den Rahmen von Tageszeitungsartikeln. Das merkt man schon daran, wie lang Gerichtsurteile zu einer einzigen Frage ausfallen können. Ohnehin scheinen mir weite Teile der Presse außer Stande zu sein in komplexen Fällen rechtliche Fragen korrekt zu erfassen und den Leuten zu vermitteln. Und hier im Leserforum sind 1200 Zeichen zum Toben zu viel, für Analysen hingegen sehr knapp bemessen.
Leider sind da in der Presse zitierte Völkerrechtsexperten oft auch keine Hilfe. Man muss sich dessen bewusst sein, dass man es mit Juristen zu tun hat: meist sind sie nicht unparteiische Richter die für und wider abwägen, sondern Anwälte die nur jene Argumente äußern, welche dem Ziele ihrer Partei dienlich sind – und das ist oft genug nur Propaganda. Ich musste schon einige Male feststellen, dass Vorwürfe des Rechtsbruchs falsch waren (durch Falschdarstellung, verschweigen der Gegenargumente und rechtlichen Ausnahmen).
zum Beitrag26.02.2025 , 20:52 Uhr
Mal abgesehen davon, dass das IGH-Gutachten nicht bindend ist, und somit auch die darin benannten Verpflichtungen nicht... welches Beispiel können Sie benennen für "Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen mit Israel in Bezug auf das [besetzte palästinensische Gebiet] oder Teile davon, die seine rechtswidrige Präsenz in dem Gebiet festigen könnten“, oder „Handels- oder Investitionsbeziehungen, die zur Aufrechterhaltung der von Israel in das [besetzte palästinensische Gebiet] geschaffenen illegalen Situation beitragen“?
zum Beitrag26.02.2025 , 20:47 Uhr
Wörtlich lautet Art. 2: „Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens beruhen auf der Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind.“
Derselbe Artikel findet sich übrigens auch im Abkommen zwischen EU-Ägypten und EU-Palästina.
Insgesamt scheint der Artikel eine leere Floskel zu sein, denn in diesen Abkommen geht es zu Regelungen von Warenverkehr, Zöllen, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit – mir will sich nicht so recht erschließen, wie Warenverkehr, Zölle, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit auf Menschenrechten und demokratische Prinzipien beruhen sollen?
Falls doch, wäre es von den Aktivisten zu erwarten, dass sie ebenso die Aussetzung der Assoziierungsabkommen mit Ägypten und Palästina fordern.
zum Beitrag24.02.2025 , 21:43 Uhr
Weil es Grund für Zweifel gibt.
Als man die Opferlisten prüfte, fanden sich verdächtig viele „Fehler“ und Diskrepanzen. henryjacksonsociet...mas-Report-web.pdf
Männer als weiblich ausgewiesen. „Kinder“, die sich bei Abgleich der ID-Nummern als erwachsene Männer entpuppten. Männer, die auf einer ersten Liste als 18-Jährige geführt werden, auf einer späteren hingegen mit 17 – plötzlich minderjährig. Mehrfach wurden von einer Opferzahlmeldung zur nächsten fast nur Frauen und Kinder gemeldet. Im Online-Formularsystem für Familienangehörige zur Selbstmeldung ihrer getöteten Angehörigen hingegen waren die Mehrheit erwachsene Männer. „Getötete“, die dann Wochen nach der Todesmeldung auf der Liste jener Krebskranken auftauchen, denen erlaubt wurde zur Behandlung Gaza zu verlassen (viele dieser in fortgeschrittenem Stadium, so dass viele tatsächlich innerhalb 1 Jahr tot wären). Was hindert Hamas daran, solche natürliche Todesfälle auf ihre Liste zu setzen? Theoretisch ließen sich bei einer Säuglingsmortalität von 12/1000 Geburten bei 50.000 Geburten im Jahr problemlos 600 „getötete“ Säuglinge herbeizaubern.
zum Beitrag22.02.2025 , 20:57 Uhr
Es hat hier doch niemand behauptet, dass sie ein unbedeutender Kollateralschaden seien. Aber das macht es noch lange nicht zu einem isr. Kriegsverbrechen.
Das Kriegsvölkerrecht verlangt, dass die zivile Opferzahl nicht EINDEUTIG unverhältnismäßig hoch sei zum militärischen Nutzen, und dies ist für jeden Feuerbefehl einzeln zu bewerten, nicht für die Endsumme. Die Beurteilung ist sehr Situationsabhängig. Wenn Sie beschossen werden können Sie nicht abwarten, bis sich Ziv. aus der Umgebung zurückziehen; da ist für Ihre Seite Gefahr im Verzug und es kann vorkommen, dass Sie für einen getöteten Kombattanten 3 Ziv. oder mehr in kauf nehmen müssen. Selbst wenn Sie Zeit haben kann es geschehen, dass Sie es 10x schaffen, für 2 Kombattanten nur einen Ziv. zu töten; dann aber passiert beim 11. Male etwas, was Ihre Bilanz verhagelt: z.B. schlägt Ihr Geschoss in ein Waffenlager oder Treibstofftanks ein von denen Sie nichts wussten, und durch die Sekundärexplosion sind plötzlich nicht nur 2 Komb., sondern auch 50 statt 1 Ziv. tot. Statt einer Statistik mit Komb.:Ziv.=2:1 stehen Sie plötzlich mit umgekehrtem Verhältnis da – obwohl Sie nichts rechtswidriges gemacht haben.
zum Beitrag21.02.2025 , 20:31 Uhr
"Warum heißt das nicht "hinter der Zivilbevölkerung verstecken ?"
Man wundert sich, dass man das noch erklären muss. Weil der Soldat oder bewaffnete Sicherheitsmann sich nicht deshalb dort aufhält, um Angriffen weniger ausgesetzt zu sein, sondern im Gegenteil, um zum Schutz der Zivilisten die Angriffe auf sich selbst zu nehmen.
"Und wo sind eigentlich die Bunker, aus denen heraus die Lenkwaffen gesteuert werden? Darüber, daneben sind in Israel wohl keine zivilen Gebäude?"
Ich sehe Grund zur Annahme, dass dort keine Zivilen Gebäude sind. Da für den Gazastreifen das südliche Oberkommando zuständig sein dürfte und die Lenkwaffen wohl durch die Luftwaffe abgefeuert, dürften sich die zuständigen Kommandozentralen / -bunker auf den Luftwaffenstützpunkten Nevatim, Hatzerim und Ramon befinden. Anhand Google Maps scheint beim ersteren die nächste Ortschaft ca. 1km von den Basisgebäuden entfernt zu sein, bei Hatzerim 2km. Ramon ist so ziemlich im Nirgendwo.
zum Beitrag19.02.2025 , 20:14 Uhr
„das heranrückende Ende der sechswöchigen Kampfpause am 1. März“ Solange die Verhandlungen laufen, sollte eigentlich auch die Feuerpause anhalten (Punkt 14 des Abkommens); das erreichen des 1. März bedeutet also nicht zwangsläufig, dass dann die Kämpfe weiter gehen. www.timesofisrael....-israel-and-hamas/ www.timesofisrael....bmitted-on-may-27/
zum Beitrag17.02.2025 , 20:28 Uhr
„Die Hisbollah habe sich außerdem nicht wie vereinbart hinter den etwa 30 Kilometer nördlich der Landesgrenze gelegenen Litani-Fluss zurückgezogen.“ Streng genommen wurde nicht vereinbart, dass die Hisbollah sich zurückzieht, sondern dass die libanesische Armee dafür zu sorgen hat. Es wäre ihre Aufgabe, alle Waffen der H. Zu konfiszieren, jede H.-Stellung zu zerstören, illegale Waffenproduktion und Angriffe auf Isr. zu unterbinden, die Grenze zu bewachen damit H. keine Waffen einführen kann, und sie hat an jeder Straße die nach Süden führt Kontrollpunkte zu errichten, um ein zurück sickern zu verhindern. An der nächstgelegenen Stelle verläuft der Litani keine 8km von der Grenze. www.timesofisrael....ah-ceasefire-deal/
zum Beitrag15.02.2025 , 19:35 Uhr
Die deutsch-israelische Gesellschaft äußerte sich ablehnend.
www.deutsch-israel...-das-voelkerrecht/
Der Zentralrat hat m.W. noch keine Stellungnahme abgegeben.
zum Beitrag14.02.2025 , 08:28 Uhr
Ein Teil der Waffen sind selbst hergestellt. Es ist durchaus möglich eine Pistole oder Gewehr auseinanderzunehmen und die Metallteile Stück für Stück zu kopieren. Eine einfache Rakete ist im wesentlichen nur ein Metallrohr mit Antriebsmaterial und einem Anteil Sprengstoff. Letzteres lässt sich aus Blindgängern entnehmen, aber m.W. auch aus Düngemittel herstellen. Diese Raketen Marke Eigenbau sind entsprechend ungenau und minderwertig, jede 6-7. fällt noch im Gazastreifen zu Boden.
Und dann Schmuggel. Es war ein Fehler seitens Israels die Kontrolle über den Philadelphi-Korridor Ägypten zu überlassen, weil es dort offenbar an Entschlossenheit mangelt den Schmuggel zu unterbinden. Lange Zeit lief dieser über Tunnel; es wurden viele Verschlossen, aber ich vermute, dass sie mit der Zeit obsolet wurden, weil sich mit der Zeit Schmugglernetzwerke gebildet haben müssen. An sonst gesperrten Grenzen, wo Leute für (Schmier)Geld ausreisen können, taz.de/Crowdfundin...aus-Gaza/!5994610/ können wohl auch Waffen rein. Ich habe auch schon von Versuchen gehört, mit Drohnen Waffen in den Gazastreifen zu bringen.
zum Beitrag13.02.2025 , 20:52 Uhr
Ich glaube zu verstehen, was Sie meinen.
Allerdings glaube ich, dass zur "Verhinderung ethnischer Säuberung" eine Finanzhilfe an Ägypten durch Andere ebenso effektiv wäre, wie die europäische - wenn man nur diesen einen Punkt betrachtet.
Das große Ganze betrachtet stimme ich Ihrer in den letzten 3 Sätzen formulierten Schlussfolgerung zu.
zum Beitrag12.02.2025 , 20:56 Uhr
Warum? Welche negativen Effekte erwarten Sie davon, dass nicht-europäische Staaten die Einflusslücke füllen? Welchen positiven Effekt sehen sie im europäischen Einfluss?
zum Beitrag11.02.2025 , 14:06 Uhr
Streng genommen hat Hamas den Deal noch nicht gebrochen, da die nächste Freilassung erst am 15.2. fällig ist. Solche Verzögerung um auf die andere Seite Druck auszuüben haben die Isr. auch gemacht. www.timesofisrael....ease-of-prisoners/
Vorwürfe gegen Isr.: 1. Beschuss von Rückkehrern; schwer verifizierbar, evtl. Auslegungssache. Zumindest kam es zum Beschuss von Pal., die anscheinend in der Pufferzone isr. Truppen zu nah gekommen waren. Weitere Tote gab es in Al-Qatara und Shujayea, über die nicht näheres vorliegt, aber auch diese Viertel sind grenznah. www.timesofisrael....three-said-killed/
2. Verzögerung der Rückkehr nach Norden; kann ich nicht verifizieren, zumindest hat sich IDF wie im Abkommen vorgesehen am Wochenende aus der Netzarim-Schneise zurückgezogen.
3. Ausbleibende Hilfslieferungen; schwer verifizierbar, weil zu wenig Daten vorliegen. Zumindest die geforderte Menge an 600 LKW tägl. Seit lt. COGAT rein gekommen. Hamas beklagt weniger Treibstoff, Unterkünfte, Baumaschinen als vereinbart – darüber später noch weiteres.
zum Beitrag10.02.2025 , 20:42 Uhr
So in etwa. Wobei das Ziel einer Blockade nich unbedingt eine "Kapitulation" sein muss, je nach Umständen kann ein Waffenstillstand oder Friedensschluss zu günstigen Konditionen zufriedenstellend sein.
zum Beitrag10.02.2025 , 20:33 Uhr
Die Verpflichtungen der Besatzungsmacht ergeben sich aber aus der Besatzung. Und gerade hierzu hat sich der IGH ja eindeutig geäußert: Isr. behielt nach 2005 eine gewisse Kontrolle und blieb folglich Besatzungsmacht über: Grenzübergänge, See- und Luftfahrtgrenzen Personen- und Warenverkehr, Zollerhebung, sowie militärisch die Pufferzone. Mehr nicht.
Folglich kann z.B. keiner behaupten der Überfall von Hamas & Co sei aus besetztem Gebiet erfolgt, und auch die sonstigen Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung (Ernährung, med. Versorgung, Bildung, usw.) waren entfallen.
Mag sein, dass das AA meine Einschätzung nicht teilt. Viele teilen das nicht, Sie ja auch nicht, aus welchen Gründen auch immer.
Eine nachvollziehbare stichhaltige Begründung habe ich aber von Ihnen nicht bekommen, und vom AA habe ich auch keine gesehen. Da Sie offenbar kein stichhaltiges Argument vorbringen können, verweisen Sie auf die Autorität des AA und Regierungen - dies kann ich als wertloser Trugschluss des Typs Argumentum ad verecundiam nicht akzeptieren.
zum Beitrag09.02.2025 , 20:51 Uhr
Und welche Schlussfolgerung sollte daraus gezogen werden?
zum Beitrag09.02.2025 , 20:48 Uhr
Wenn Zivilisten als vermeidbare Opfer eines Kriegsverbrechens umkommen, dann gehen sie offenkundig auf das Konto desjenigen, der es verübt. Zivil. als Schutzschilde zu missbrauchen („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), also Kommandozentralen, Truppen, Waffen, usw. absichtlich inmitten Zivil. unterzubringen, ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner zwingt, mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen. Alle Zivil. die dem zum Opfer fallen sind folglich jenem anzulasten, der sie zu diesen Zweck missbraucht. Wie viele Kinder wären umgekommen, wenn Hamas die militärischen Ressourcen konsequent im Abstand von Zivilisten gehalten hätte, oder die Zivil. vor der anrückenden IDG evakuiert? Die Differenz zwischen der Zahl die Sie denken und die 17.000 (wenn sie denn stimmt) sind folglich Opfer eines Kriegsverbrechens der Hamas, nicht von Israel.
Was jene Zivil. angeht die nicht wegen vermeidbarer Fehler oder Kriegsverbrechen umkommen, sondern als unvermeidlich Mitbetroffene – wem könnte man sie sonst anlasten als dem, der den ganzen Krieg vom Zaun gebrochen hat?
zum Beitrag08.02.2025 , 21:17 Uhr
Ich habe den Abschnitt mehrfach gelesen. Der IGH hat sich zur Frage geäußert: ein Staat ist dort Besatzungsmacht, wo er effektive Kontrolle ausüben kann; wo dies nicht der Fall ist, kann er nicht als solcher betrachtet werden. Folglich ist jeder Standpunkt, welcher Gaza pauschal als besetztes oder unbesetztes Gebiet bezeichnet falsch, und deswegen hat auch der IGH keine derartige Aussage getätigt, sondern differenziert jene Bereiche aufgezählt, wo Isr. nach 2005 weiterhin Kontrolle behielt und folglich Besatzungsmacht blieb: Grenzübergänge, See- und Luftfahrtgrenzen Personen- und Warenverkehr, Zollerhebung, sowie militärisch die Pufferzone. Mehr nicht. In der Praxis ist das kaum mehr, als eine effektive Blockade, wie sie auch besteht, wenn ein Gebiet im Kriegsfall vollständig umzingelt ist – das Gebiet selbst kann deswegen aber noch lange nicht als besetzt bezeichnet werden. Wenn schon der IGH nach Prüfung nicht behaupten konnte, das Gaza besetztes Gebiet sei, können Sie (und das AA) es auch nicht tun. (Die Stellungnahme des AA trägt das Datum 4.1.2024 – das war noch vor der IGH-Stellungnahme. Dort ist nicht mehr Urteilskompetenz als im Leserforum, sondern Trägheit.)
zum Beitrag08.02.2025 , 11:09 Uhr
"Zum Beispiel gibt es die Einigung, dass die israelischen Streitkräfte sich aus den Dörfern zurückziehen, damit die Vertriebenen sie betreten können. Doch das macht sie nicht überall."
Das stimmt in der Form nicht. Rückkehr der Flüchtlinge ist das deklarierte Endziel des Abkommens, aber nicht das Ziel für Rückzüge.
Gemäß der Einigung zieht sich die israelische Armee schrittweise zurück, damit die libanesische ihren Platz einnehmen kann, damit nicht Hisbollah die Lücke füllt; wobei der libanesischen die Aufgabe zufällt, Kontrollpunkte zu errichten damit diese nicht zurück sickert und verbliebene milit. Ressourcen zu zerstören. Kommt die libanesische Armee nicht, zieht sich auch die israelische nicht zurück. www.timesofisrael....ah-ceasefire-deal/
zum Beitrag07.02.2025 , 20:54 Uhr
Jener Standpunkt, welches den Gazastreifen als vollständig besetztes Gebiet betrachtet, ist aber falsch. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94)
Das war nach dem Rückzug im Wesentlichen der höhere Luftraum, das Meer, die Nähe der Grenzübergänge. Richtig müsste es heißen „teilweise, in Randbereichen besetzt, unbesetzte Teile unter Blockade“.
zum Beitrag07.02.2025 , 20:43 Uhr
Welche UN-Resolution?
Wobei ich anmerken muss, dass m.W. UN-Resolutionen keine Rechtsgrundlage dafür schaffen, wem welches Gebiet gehört. Ich wüsste nicht, dass die UN-Generalversammlung ein Gebiet einfach der einen oder anderen Seite zuschlagen könnte.
zum Beitrag07.02.2025 , 20:37 Uhr
Wenn ich meinen Senf dazugeben dürfte... Ganz schutzlos wäre die Bevölkerung wohl nicht. Aber es ist doch ein Sicherheitsrisiko. Nach jetzigem Stand würde mit dem isr. Rückzug aller Wahrscheinlichkeit nach Hamas & Co die Macht im Pal. Staat übernehmen, und dasselbe machen wie in Gaza, schlimmstenfalls mit iranischen Truppen in Pal. Selbst dagegen könnte sich mit US-Hilfe Isr. dagegen behaupten, aber es würde wahrscheinlich tausende isr. Tote kosten, anstatt 3-400 auf 10 Jahre verteilt wie vor dem 7. Okt. (und das zehnfache an Pal.) Jene die einen bedingungslosen isr. Rückzug fordern scheinen dem keine Rechnung zu tragen, oder es ist ihnen egal oder hoffen, dass ein Rückzug irgendeinen Sinneswandel in der Pal. Bevölkerung auslöst, welches das oben skizzierte Szenario verhindert. Ich sehe wenig bis gar keine Rechtfertigung für diese Annahme. Beteuerungen, dass dann plötzlich die Absicht zum dauerhaften Frieden da sein würde, kann ich leider keinen Glauben schenken. Darum kann ich auch diesen Friedensplan von 2002 nicht wirklich ernst nehmen. Ich kann den isr. deswegen auch nicht verübeln, dass sie nicht darauf eingehen.
zum Beitrag07.02.2025 , 11:38 Uhr
Framing. Die Aufforderung das Kampfgebiet zu verlassen ist ein Mittel, den Anteil der zivilen Opfer zu reduzieren. Offenbar berechtigt, da lt. Artikel viele Wohnungen beschädigt und auch das Haus der Familie ausgebrannt sein soll; und effektiv denn damit wurden Leib und Leben der Familienmitglieder geschont. Zu beanstanden ist daran also nichts, zumal Isr. damit in diesem Fall zum Wohle der Zivilisten einen militärischen Nachteil auf sich nimmt, denn diese Vorwarnung nehmen natürlich auch die Gegner zur Kenntnis, die so Zeit gewinnen sich (und Sprengfallen) vorzubereiten – für die isr. geht der Überraschungseffekt verloren. Es hat ein antisemitisches Geschmäckle, wenn man Isr. Dinge vorwirft, die man anderen nie vorwerfen würde. Wer würde denn der Bundeswehr vorwerfen, wenn sie Zivilisten auffordert, das Kampfgebiet zu verlassen? Die Geflüchteten sind somit erst mal nur Vertriebene in dem Sinne, wie es vom Hochwasser vertriebene sind. Dies kann wirklich nahtlos in eine „Vertreibung“ im Sinne einer ethnischen Säuberung / Zwangsumsiedlung übergehen, nämlich wenn den Geflüchteten auf ewig die Rückkehr verweigert wird – dafür bestehen nach jetzigem Stand aber keinerlei Anhaltspunkte.
zum Beitrag06.02.2025 , 21:05 Uhr
Das weiß ich schon. Worauf wollen Sie damit hinaus?
Was kein Unrecht ist, brauche ich nicht zu rechtfertigen. Darstellungen die verzerrt sind, muss ich aber auch nicht unhinterfragt stehen lassen. Sie können gerne gegen etwas argumentieren, wenn Sie etwas für falsch halten, aber wenn Ihre Argumente nicht stichhaltig sind, können Sie nicht erwarten, dass diese akzeptiert werden. Jedenfalls ist es unanständig zu behaupten, es sei von vornherein „Unrecht“ wenn Behörden verdächtige Leute ohne Anklage, Verfahren oder Verurteilung festsetzen, wenn doch m.W. in jedem anderen Justizsystem ebenfalls eine gewisse Zeit bis zur Anklage, Verfahrensbeginn und Urteil verstreicht – in manchen weniger, in anderen mehr. Ein Grund zur Beanstandung wäre dies nur dann, wenn die Wartezeiten regelhaft ungewöhnlich lang wären, wofür aber eben jene, welche mit dieser undifferenzierten Darstellung Propaganda betreiben keine Belege liefern. Auch Sie haben diesbezüglich nichts vorgelegt.
Die Tatsache, dass Pal. in den Besetzten Gebieten einer Militärgerichtsbarkeit unterworfen werden können, ist auch nicht unrechtmäßig, sondern im Völkerrecht so vorgesehen.
zum Beitrag06.02.2025 , 04:41 Uhr
Ausbildung eines Psychotherapeuten: 5 Jahre, eines Fachfacharztes für Psychiatrie: 11 Jahre. Fluchtbewegungen lassen sich aber nicht Jahre voraussehen: unmöglich abzuschätzen woher wie viele Flüchtlinge in 3 Jahren kommen. Bedarfsplanung unmöglich. Folge: nie genug Personal für den anfallenden Bedarf (es sei denn, man riskiert Leute auszubilden die dann bei ausbleiben / abklingen der Fluchtbewegung ihren erlernten Beruf nicht gebrauchen können). Psychotherapeut und Pat. müssen sich gut verständigen können, sonst ist eine Therapie nicht durchführbar. Wie viele Flüchtlinge aus fernen Ländern können gut Deutsch? Wie viele Psychotherapeuten sprechen gut Dari, Paschtunisch, Arabisch, Somali, Kurmandschi oder Chittagonisch? Abhilfe könnten da nur Dolmetscher schaffen, die beide Sprachen gut beherrschen; wieder knappe Ressource. Dann kostet es nicht nur die Arbeitszeit des Psychotherapeuten, sondern auch die des Dolmetschers. Außerdem dauert dasselbe Gespräch mit dolmetschen doppelt so lange, wie ohne. Insgesamt also 4x Arbeitszeit für denselben Effekt.
zum Beitrag06.02.2025 , 02:48 Uhr
Was Sie hier verlinkt haben ist zwar recht interessant, hat aber eher mit Konfliktschlichtung und Versöhnung zu tun, als mit Traumabeweltigung. Und von großen Zahlen sehe ich hier nichts.
zum Beitrag04.02.2025 , 20:23 Uhr
Mechanismen von Angebot und Nachfrage lassen sich nicht so einfach außer Kraft setzen. Es ist eine grundlegend fehlerhafte Annahme in vielen Köpfen, dass sich Preise einfach durch Verordnungen senken ließen.
Würde man z.B. ein Gesetz erlassen, welches den Preis von Zement, Bauholz, etc. auf einem Niveau unter den Marktpreis festlegt, würde die Folge nur sein, dass überhaupt weniger auf den Markt käme: die Produzenten würden entweder weniger herstellen, oder lieber in Länder exportieren, wo sie höhere Preise erzielen können. Das Resultat ist die sozialistische Mangelwirtschaft. Das Baumaterial wird billiger, aber auch weniger. Nach einer weile auch schlechter, denn wo Mangel herrscht, kann man auch minderwertiges leicht verkaufen. Ein noch schlimmerer Nebeneffekt ist, dass Leute den Mangel kompensieren suchen werden, indem sie die Regeln ausspielen. Es entstehen Schwarzmärkte wo man gegen Aufpreis (Grundpreis + Aufpreis = Marktpreis) das Material dennoch bekommt und ein Sumpf der Korruption, bei dem Beamte geschmiert werden um wegzuschauen.
Bei der Grunderwerbsteuer möchten mehrere Parteien Freibeträge (CDU/CSU, FDP) oder teilweise Aufhebungen (AfD, BSW).
zum Beitrag04.02.2025 , 19:23 Uhr
„werden ganz ohne Anklage, Verfahren oder Urteil festgehalten– mitunter über Jahre“
Selbst in D befinden sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt mindestens 10.000 Personen ohne Urteil in Haft. Nennt sich Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat 6 Monate Zeit, um überhaupt erst Anklage zu erheben, und das kann auf ein ganzes Jahr verlängert werden. Bis die Verhandlung beginnt, dauert es nochmal. Bis zur Verurteilung mitunter Jahre. Für eine bestimmte Personengruppe bedarf es überhaupt keiner Anklageerhebung oder Gerichtsurteil um sie gefangen halten zu dürfen: Kombattanten. Nennt sich Kriegsgefangenschaft. Es ist überhaupt kein Problem, wenn erst nach Jahren Anklage gegen einen Kombattanten erhoben wird, weil er das Kriegsverbrechen begannen hat, gezielt Zivilisten zu ermorden.
Ohne detaillierte Angaben bleibt der Vorwurf letztlich Propaganda. Er scheint mir absichtlich unspezifisch formuliert zu sein.
zum Beitrag02.02.2025 , 20:17 Uhr
„können sich also auch nichtjüdische Menschen als Opfer von Antisemitismus darstellen. Sich als Opfer einer spezifischen Form von Diskriminierung zu inszenieren, ohne selbst zu der betroffenen Gruppe zu gehören“
Wie kann sich jemand als Opfer einer spezifischen Diskriminierung inszenieren, ohne selbst der betroffenen Gruppe zu gehören? Wie geht das? Kann mir jemand ein Beispiel dafür nennen?
„viele Wissenschaftler*innen in arabischen Ländern unterstützen die BDS-Bewegung wenigstens teilweise, weil sie sie als das letzte gewaltfreie Mittel sehen, sich für Menschenrechte von Palästinenser*innen und ein Ende der israelischen Besatzung einzusetzen. Das sehen auch viele jüdische und auch israelische Wissenschaftler*innen so.“
Wenn BDS als antisemitisch zu werten ist, warum soll es dann für irgendein Ziel gerechtfertigtes Mittel sein?
zum Beitrag02.02.2025 , 12:17 Uhr
Nun, man hat Grenzübergänge, Luftraum und Seewege weiter kontrolliert, um eine (Wieder)Bewaffnung von Hamas & Co zu unterbinden bzw. zu minimieren, was völlig rechtens ist, so lange es nur eine Waffenruhe gibt und keinen Friedensvertrag. Wenn der 7. Oktober und der folgende Hagel von Raketen und Mörsergranaten auf Israel (>10.000) etwas bewiesen hat, dann doch, dass diese Bockade die ganze Zeit gerechtfertigt war; und es ein Fehler seitens Israels war die Kontrolle über den Philadelphi-Korridor Ägypten zu überlassen, weil es dort offenbar an Entschlossenheit mangelt den Schmuggel zu unterbinden. Letztlich hat sich auf traurige, blutige Weise erwiesen dass die NGO-s, Menschenrechtsorganisationen und sonstige Kritiker der Blockade all die Jahre im Unrecht waren, und dass es Ihnen an Urteilsvermögen mangelt. Ob das von isr. Seite ein aufrichtiger Versuch einer friedlichen Koexistenz war? Das glaube ich nicht, aber eine vertane Chance war es auf jeden Fall. Man hätte von pal. Seite im Gegenzug für die Aufhebung der Blockade anbieten können, den Gazastreifen vollständig zu demilitarisieren und zu einer neutralen Zone i.S. der 4. Genfer Konvention zu machen.
zum Beitrag31.01.2025 , 20:45 Uhr
"auch die israelischen Bücher Mängel aufweisen und wenig bis gar nichts zu Palästinensern Enthalten"
Welche Mängel? Und was bedeutet "wenig"? Im Vergleich wozu?
"...laut humanitärem Völkerrecht die Besatzungsmacht für den Schulbetrieb zuständig wäre- wäre man dieser Pflicht nachgekommen..."
In dem Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen (aba Oslo II aba Abkommen von Taba) 1995 ging die Verantwortung für den Schulbetrieb auf die Palästinenser über (Appendix I, Art. 9)
zum Beitrag28.01.2025 , 21:25 Uhr
Warum sollte es ein Verstoß gegen internationales Recht sein?
Ich gebe zu bedenken, dass es für eine bestimmte Personengruppe überhaupt keiner Anklageerhebung oder Gerichtsurteil bedarf, um sie jahrelang gefangen zu halten: Kombattanten. Diese Art der völlig legalen Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, etc. wird Kriegsgefangenschaft genannt.
Wieviele Nichtkombattanten wurden denn ohne Anklage und Gerichtsurteil jahrelang festgehalten? Wann und wer?
zum Beitrag28.01.2025 , 18:12 Uhr
Eigentlich ein geschickter Schachzug. Wenn die Verschärfungen den Bundestag mit AFD-Hilfe passieren, dann muss die CDU nach den Wahlen bei den Koalitionsverhandlungen auf diesem Gebiet den Grünen oder der SPD keine Zugeständnisse mehr zu machen, während letztere es schwer haben würden eine gerade erst demokratisch beschlossene Verschärfung rückgängig zu machen; man kann das Thema dann weitgehend ausklammern.
zum Beitrag27.01.2025 , 21:08 Uhr
„die israelischen Streitkräfte, die sich weigern, sich an die Vereinbarungen des Waffenstillstandsabkommens vom November zu halten.“
Wie kommen Sie darauf, dass sie sich nicht daran halten wollen?
Diese Berichterstattung ist leider nicht ausgewogen, denn es wird nicht erwähnt, das Isr. seinerseits hunderte Verstöße gegen die Waffenruhe seitens der Hisbollah beklagt. Dazu gehört nicht nur Beschuss seitens der Hisb., sondern auch Waffenlieferungen, oder wenn Hisbollah-Kämpfer sich südlich des Litani wagen. Und Isr. sieht sich berechtigt Verstöße zu ahnden – mit Beschuss.
Das Abkommen sieht zwar einen Zielzeitraum von 60 Tagen vor, in dem sich die isr. Streitkräfte zurückziehen. Allerdings scheint dieser im Abkommen nicht als verpflichtend formuliert. In englischen Vertragstexten wird für zwingende Verpflichtungen „shall“ oder „will“ verwendet, während es im Vertragstext als „should not exceed 60 days“ formuliert wurde (Abs. 12). www.timesofisrael....ah-ceasefire-deal/
„should“ hat m.W. eher Empfehlungscharacter.
zum Beitrag27.01.2025 , 12:12 Uhr
"Deutschland kann Asylsuchende an der Grenze nicht einfach zurückweisen, sondern muss sie zunächst aufnehmen, um den EU-Staat herauszufinden, der für das Asylverfahren zuständig ist."
Eines verstehe ich nicht so ganz: warum muss Deutschland das tun, und nicht jener Nachbarstaat, aus dem der Migrant einreist?
zum Beitrag25.01.2025 , 20:32 Uhr
"Das von Ihnen verlinkte Urteil beantwortet die Frage nach dem rechtlichen Status Gazas übrigens explizit nicht (p. 29)" Ich glaube, Sie meinen Abs. 88 auf Seite 29… in dem Fall irren Sie: dieser Absatz besagt, dass die frühere Stellungnahme zur Mauer (Wall Advisory Opinion) auf diesen Status nicht einging.
Ich finde, dass diese neue Stellungnahme es hingegen sehr wohl tut: es gibt einfach kein umfassend gültiges „besetzt“ oder „unbesetzt“, weil für verschiedene Teile mal das eine, mal das andere (und manchmal auch keins der beiden) zutrifft. Der IGH hat klargestellt: Besatzung ist dort, wo „effective control“ herrscht, also eine Macht seinen Willen durchsetzen kann „has the capacity to enforce its authority“. Das war mit dem Rückzug überwiegend nicht mehr der Fall, zumindest meine ich, dass aus dem was an Kontrolle verblieben war, sich nur sehr wenige Pflichten herleiten lassen: so wenige, dass ich den Standpunkt des AA Gaza pauschal zu den besetzten Gebieten zu zählen, für falsch halte. Richtiger wäre es vom AA festgestellt zu haben, dass Gaza mit dem isr. Rückzug in weiten Teilen von isr. Besatzung befreit wurde.
zum Beitrag25.01.2025 , 19:07 Uhr
„eine Einschätzung, mit der das AA übrigens keineswegs allein stand“
Das zeigt, dass nur weil eine Mehrheit einer bestimmten Auffassung ist, diese noch lange nicht richtig sein muss. Diese Art Trugschluss wonach ein Standpunkt richtig ist, nur weil die Mehrheit diesen Teilt, wird Argumentum ad populum genannt. de.wikipedia.org/w...umentum_ad_populum
Der Standpunkt Gaza als vollständig besetztes Gebiet zu betrachten (und dass Isr. deswegen in allen Belangen verantwortlich sei) ist jedenfalls falsch; richtig müsste es in etwa heißen „teilweise besetzt, unbesetzte Teile unter Blockade“.
„Menschen einen Staat zu verweigern und ihnen dann schlechte Regierungsführung vorzuwerfen, ist wenig ehrlich, finden Sie nicht?“
Finde ich nicht. Kritik an Regierungsführung ist immer eine Kritik an Entscheidungen, die getroffen wurden. Der Entscheidungsspielraum hat immer Einschränkungen, (und kann durch einen fehlenden eigenen Staat besonders eingeschränkt sein), aber innerhalb des Spielraumes kann man richtige und falsche Entscheidungen treffen – und letztere kann man durchaus vorwerfen.
zum Beitrag25.01.2025 , 17:56 Uhr
Dieses „Arabische Singapur“ war immer schon ein Fata Morgana.
Im Gazastreifen mangelt es so ziemlich an allem, was es für wirtschaftliche Entwicklung braucht: Energie, Ackerland, Wasser, Rohstoffe. All dies muss importiert werden. Das einzige, was im Überfluss vorhanden ist, sind Menschen. Selbst wenn es von heute auf morgen Frieden gäbe und ein Aufheben der Blockade, bleiben die Probleme gewaltig, und sie wachsen: jede Frau bringt dort im Schnitt 4 Kinder zur Welt, somit ist jede Generation doppelt so groß, wie die vorherige, und bräuchte Wohnraum, Wasser, Lebensmittel, Arbeit. Um dieser Menschenmasse eine Einkommensquelle zu schaffen, müsste sie in den globalen Wirtschaftskreislauf eingebunden werden, damit die einzige Ressource – Arbeitskräfte – auf dem Weltmarkt angeboten werden kann. Aber der Gazastreifen hat noch nicht mal einen ordentlichen Hafen, in dem Handelsschiffe anlegen könnten, nur einen Fischereihafen! So gesehen hat jeder andere Ort im Mittelmeer, wo es bereits einen ordentlichen Hafen gibt, einen Wettbewerbsvorteil, der dem Gazastreifen fehlt. Insgesamt ein bodenloses Fass der Entwicklungshilfe.
zum Beitrag25.01.2025 , 07:43 Uhr
Dieser Standpunkt des AA ist seit dem Rückzug Isr. aus dem Gazastreifen veraltet. 2024 gab es eine IGH Stellungnahme, die dies klarstellte. Entgegen der Behauptungen die (immer noch) im Internet geistern, hat der IGH sich nicht auf den Standpunkt gesetzt, dass Isr. trotz des Abzuges 2005 weiterhin vollumfänglich Besatzungsmacht des Gazastreifens war. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94)
Keiner bestreitet, dass die Besatzung die Situation der Pal. verschlechtert; man darf aber nicht ausblenden, dass der Grund hierfür der permanente Kriegszustand, das fehlen eines Friedensvertrages ist. Kein vernünftiger Mensch kann erwarten, dass Isr. ohne Friedensvertrag ungehinderten Warenfluss (inkl. Waffen), Bewegungsfreiheit (auch für Militante) und Bauaktivität (auch für Tunnel, Bunker und Raketenstellungen) zulässt – im Rahmen eines Krieges ist all dies kein Unrecht.
zum Beitrag22.01.2025 , 21:33 Uhr
Haben Sie denn schon mal einen dieser Prozesse angeschaut? Und was bedeutet "nicht immer" - 1%? 10%?
Das von den jetzt freigelassenen wenige verurteilt waren liegt daran, dass Isr. vornehmlich frisch inhaftierte freiließ, bei denen es noch zu keinem Prozess gekommen war. Vielen in Isr. gefällt das Abkommen nicht. Der isr. Öffentlichkeit ist es leichter die Freilassung derer zu verkaufen, die nicht bereits wegen Angriffe auf Israelis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Art. 49. verbietet Zwangsumsiedlungen auf das Gebiet der Besatzungsmacht. Eine Inhaftierung ist aber keine Umsiedlung (Verlegung des Wohnortes). Warum sollte es ein Verstoß sein einen Pal. - oder jeden anderen Ausländer - in Isr. ins Gefängnis zu sperren? Ist es dann auch ein Verstoß gegen Art. 49, wenn ein mexikanischer Drogenbaron in den USA ins Gefängnis muss?
Selbst wenn, auf jeden Pal. aus den Besetzten Gebieten trifft es nicht zu, weil der Art. 49. sich nur auf "geschützte Personen" bezieht. Kämpfer von Hamas & Co sind hingegen Kombattanten und stehen nicht unter dem Schutz dieses Artikels. Wäre Israel im Besitz einer Insel im Pazifik, könnte es sie auf der anderen Seite der Erde gefangen halten.
zum Beitrag22.01.2025 , 17:48 Uhr
"Israel hat nie eine Anklage erhoben"
Das ist nicht wahr. Sie müssen besser recherchieren.
2015 wurde sie in 12 Punkten angeklagt, u.a. Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung, Anstiftung zur Entführung isr. Soldaten, etc. www.ynetnews.com/a...,L-4644731,00.html
2021 kam es abermals zu einer Verurteilung, anscheinend wieder wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation.
apnews.com/article...34ac487ae08422ed6e
Ob der Anlass damals der Beitritt zum IStGH war? Der Beleg dafür ist ziemlich schwach. Diese ganze (Verschwörungs)theorie basiert anscheinend nur auf dem Datum des Beitritts zum IStGH und der Festnahme. Aber welchen Nutzen soll der isr. Staat davon haben? Jarrar soll eine Rolle beim Beitritt gespielt haben, aber genau welche? Darüber habe ich nicht viel gefunden. Hatten Andere nicht auch eine Rolle dabei? Sie ist schließlich nicht selbst und allein beigetreten, sondern die Pal. Autonomiebehörde. Was ist denn mit Anderen, die ebenfalls eine Rolle beim Beitritt zum IStGH spielten? Hatten die auch Repressalien über sich ergehen lassen müssen?
zum Beitrag22.01.2025 , 06:14 Uhr
Och, man kann schon Namen finden, man muss nur Suchen.
Z.B. Mahmoud Aliowat aka Mahmoud Muhammad Dawood Aliwat, 15 J., hatte im Alter von 13 J., 2022 in Jerusalem 2 Israelis durch Schüsse verletzt.
Ibrahim Zamar aka Ibrahim Sultan Ibrahim Zomr, 17 J., hatte im Alter von 15 Jahren in Sheikh Jarrah 2 Leute angeschossen.
Was genau verstört Sie daran, dass auch Kinder freigelassen wurden? Und warum soll Jarrars Geschichte ein Beleg für ein Unrechtssystem sein?
zum Beitrag19.01.2025 , 21:57 Uhr
„Es ist schon eine Schande an sich, dass die einzige Demokratie im Nahen Osten auch meines Wissens das einzige Land der Welt ist, dass Minderjährige der Militärgerichtsbarkeit unterzieht.“
Das ist keine Schande, sondern die Einhaltung von Völkerrecht.
Im Abkommen „Oslo II“ (The Israeli-Palestinian Interim Agreement on the West Bank and Gaza Strip) haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass in den besetzen Gebieten Personen die einer Straftat gegen Israel oder Israelis verdächtig werden, unter isr. Gerichtsbarkeit fallen. Die ordentlichen isr. Strafgerichte haben über die besetzten Gebiete wiederum keine Zuständigkeit: das wäre nämlich ein Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung Art 43. und gegen die Genfer Konvention Art. 64, 66. Diese werden (vereinfacht) so ausgelegt, dass grundsätzlich die eigene Strafgerichtsbarkeit des besetzten Gebietes bleibt - ausgenommen die Militärgerichte der Besatzungsmacht, welche Straftaten gegen die Besatzungsmacht ahnden darf.
Israel hat also gar keine andere Wahl, als sie vor das Militärgericht zu stellen. Es gibt anscheinend Leute, die selbst daraus Israel einen Strick drehen wollen, wenn es das Völkerrecht einhält.
zum Beitrag18.01.2025 , 21:55 Uhr
„hunderte, wenn nicht inzwischen sogar tausende Häftlinge ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren, ohne Urteil und teilweise auch ohne anwaltlichen Beistand inhaftiert“
Na, na,…
Selbst lt. B’tselem waren über das letzte Jahrzehnt nie mehr als 20 Leute länger als 2 Jahre und meist nur einige dutzend länger als 1 Jahr ohne Urteil in Administrativhaft. m.btselem.org/admi...tention/statistics Aus der Statistik ist offenkundig, dass die Mehrheit innerhalb eines Jahres entweder abgeurteilt ist, oder aus Mangel an Beweisen frei gelassen. Selbst in D befinden sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt mindestens 10.000 Personen ohne Urteil in Haft. www.dw.com/de/unte...esperrt/a-61983111
Im übrigen braucht es für eine bestimmte Personengruppe überhaupt keine Anklageerhebung oder Gerichtsurteil um sie gefangen zu halten: Kombattanten. Diese Art der völlig legalen Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, etc. wird Kriegsgefangenschaft genannt. Und nein, eine Inhaftierung eines Pal. in Isr. ist ebenso kein Verstoß gegen At 49. der 4. Genfer Konvention, wie die Inhaftierung jedes anderen Ausländers, denn Inhaftierung ist keine Umsiedlung.
zum Beitrag18.01.2025 , 14:33 Uhr
Dieser Standpunkt des AA (eine von hunderten Quellen) war immer schon falsch. Seitdem gab es nämlich eine IGH Stellungnahme, die dies klarstellte. Entgegen der Behauptungen die (immer noch) im Internet geistern, hat der IGH sich nicht auf den Standpunkt gesetzt, dass Isr. trotz des Abzuges 2005 weiterhin vollumfänglich Besatzungsmacht des Gazastreifens sei. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94) Vereinfacht: man ist dort Besatzungsmacht, wo man tatsächliche Kontrolle hat. Wo man aber keine Kontrolle mehr hat, ist man auch keine Besatzungsmacht mehr. Wenn Isr. nach dem Abzug aus Gaza noch die Grenzübergänge kontrollierte, dann blieb es Besatzungsmacht der Grenzübergänge; wenn es die Seewege kontrolliert dann ist es Besatzer der Seewege, usw. Der überwältigende Teil des Gazastreifens war nach dem isr. Abzug somit nicht mehr besetzt.
zum Beitrag17.01.2025 , 22:38 Uhr
"Gasfelder vor der Küste Gazas, die unrechtmässig von Israel vergeben wurde"
Diese Behauptung scheint unwahr zu sein...
en.wikipedia.org/w..._in_the_Gaza_Strip
zum Beitrag14.01.2025 , 21:06 Uhr
Ich denke, Sie liegen falsch. Anhand der Berichte die ich gelesen habe, fing der Anwalt von Maja T. erst in Puncto Antrag ans BVerfG tätig zu werden, als man sie bereits aus der Zelle geholt hatte, um überstellt zu werden. Vorher konnten die Behörden gar nicht wissen, dass ein Eilantrag gestellt würde. Somit gehört die Annahme man habe mit der Eile dem BVerfG zuvorkommen wollen, zu den Verschwörungstheorien. Maja T.s Anwalt hat es verbockt: Als Jurist hätte er wissen oder in Erfahrung bringen müssen, dass sein Eilantrag an sich noch keine aufschiebende Wirkung auf die Auslieferung hat, und Eile geboten ist, weil diese sofort in die Wege geleitet werden kann. Er hätte den Eilantrag für den Fall des ungünstigen Urteils schon vorab anfertigen und sofort - 12 Std. früher - zum BVerfG schicken können, er tat jedoch – nichts! Erst als er über den Beginn der Auslieferung informiert wurde, fing er an hektisch - und zu spät – zu handeln. Jetzt schimpft er über die Behörden um von seinem eigenen schändlichen Versagen abzulenken: die Behörden waren auf das Urteil Vorbereitet – er hingegen nicht.
zum Beitrag14.01.2025 , 20:29 Uhr
Gegenüber Trump ist man schon ziemlich abgestumpft.
Jedenfalls scheint die Aussage in Puncto Geiselfreilassung Verhandlungstaktisch zweckdienlich zu sein. Mit so einer Aussage macht er unmißverständlich klar, dass mit ihm im Amt Hamas & Co keine günstigere Verhandlungsposition zu erwarten hat, und nicht noch mehr von der isr. Seite herausschlagen kann, sodass es besser ist noch vorher zu einer Einigung zu kommen - auch wenn man bei den Forderungen Abstriche machen muss - weil es sonst sein könnte, dass man soäter noch weniger fordern kann.
zum Beitrag14.01.2025 , 20:22 Uhr
Ich weiß leider nicht mehr, wo ich es gehört habe, aber „militärisch besiegt“ soll m. W. nicht bedeuten, dass jeder einzelne Kämpfer kampfunfähig gemacht wurde, sondern in etwa dass eine Seite durch zerstörung ihrer Streitkräfte zu keinen konzertierten (Gegen)Angriffsoperationen mehr in der Lage ist, und die Ressourcen nur noch für Veerteidigung und einzelne Nadelstichartige Angriffe, hinterhalte usw. ausreichen.
zum Beitrag10.01.2025 , 22:05 Uhr
„Deutschland müsste doch alle unterstützen, die gegen Likud und Netanjahu aufbegehren.“ Was Sie da beschreiben, ist eher das schmieden eines politischen Oppositionsbündnisses. Und ALLE zu unterstützen würde ja bedeuten, dass man evtl. auch Kräfte unterstützt, welche antidemokratisch oder Menschenrechtsfeindlich sind. Ich halte keines für Aufgabe der Bundesregierung. „Wehrdienstverweigerer in Israel sind in erster Linie Menschen, die die grausamen Übergriffe der Besatzungsarmee nicht mittragen wollen“ Daran habe ich ernsthafte Zweifel. Haben sie eine Statistik mit der Sie das belegen können? Es kann schwierig sein, die wahren Beweggründe von Menschen von Vorwänden zu unterscheiden. „Die ultraorthodoxen Wehrdienstverweigerer sind nicht betroffen,“ Das ändert sich allmählich, weil das isr. höchste Gericht die Verschonung als rechtswidrig kassiert haben.
zum Beitrag10.01.2025 , 17:59 Uhr
Wann hat denn Reporter ohne Grenzen jemals belegt, dass jemand wegen seiner Journalistischen Tätigkeiten angegriffen wurde?
Selbst ihr Sprecher redet nur von "belastbaren Informationen" "die nahelegen". Übersetzt: man hat eigentlich keinerlei Beweise. Was sollen diese "belastbaren Informationen" überhaupt sein? Warum werden diese nicht vorgelegt, wenn es sie gibt?
Für mich sprechen 2 Faktoren dagegen, dass Isr. Jagd auf Leute wegen journalistischer Tätigkeit macht:
Der Krieg tobt seit 14 Monaten. Erstens spricht schon allein die Tatsache, dass diese 5 in ihrem Minibus so lange rumfahren konnten ohne gezielt getötet zu werden dafür, dass man keine Journalisten jagt, sondern dass der IDF erst mit der Zeit nachrichtendienstliche Erkenntnisse erhielt, dass sie Mitglieder des PIJ sind. Zweitens ist Isr. immer noch eine Demokratie mit Pressefreiheit und Journalisten die recherchieren können, darunter welche mit Kontakten zum Militär. Gäbe es ein Programm welches gezielt Journalisten eliminieren soll, dürfte das in diesem Zeitraum durch Whistleblower schon an die Öffentlichkeit gedrungen sein.
zum Beitrag10.01.2025 , 17:34 Uhr
"Nach der Genfer Konvention verliert ein Journalist nur sein Recht auf Schutz, wenn er direkt an Gewaltakten teilgenommen hat."
Das ist gelogen.
Lediglich im 1. Zusatzprotokoll - welchem Israel gar nicht beigetreten ist - steht (Art 79): "1. Journalisten, die in Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten als Zivilpersonen im Sinne des Artikels 50 Absatz 1.
2. Sie sind als solche nach den Abkommen und diesem Protokoll geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilpersonen beeinträchtigt;"
NICHTS.
Es müssen also keineswegs "Gewalttaten" sein, welche den Schutz aufheben. Auch Planen, Organisieren von militärischen Aktionen usw. heben den Schutz auf. Ebenso die Mitgliedschaft in feindlichen Streitkräften: Aus Art. 43: "Die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist" "Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei (mit Ausnahme des [...] Sanitäts‑ und Seelsorgepersonals) sind Kombattanten."
zum Beitrag08.01.2025 , 23:30 Uhr
Ja, Zochrot ist bestrebt ein Bewusstsein für die Nakba zu schaffen. Daran ist noch nichts Falsches. Was in diesem Artikel unerwähnt bleibt ist, dass Zochrot sich für die Abschaffung Israels im Rahmen einer Ein-Staatenlösung einsetzt. Das ist der politische Kontext, und ich finde, gegen den darf man durchaus etwas haben.
Das Problem ist nicht, dass das AA die Unterstützung dafür beendet; sondern dass es früher nicht gemerkt hat, wofür es eigentlich Steuergelder hergegeben hat. Man hat geschlafen, und ist nun aufgewacht. Besser spät, als nie.
zum Beitrag08.01.2025 , 22:51 Uhr
Nur weil eine Organisation regierungskritisch ist, muss sie noch lange nicht Unterstützungswert sein.
Wenn sie überhaupt regierungskritisch ist. Soweit ich auf die Schnelle anhand der Netzseiten feststellen konnte ist New Profile eine Organisation welche sich vornehmlich der Unterstützung von Wehrdienstverweigerern verschrieben hat. Das hat erstmal nichts mit Kritik an der Regierung Netanyahu zu tun. Ich finde es durchaus nachvollziehbar, dass die Bundesregierung in einer Situation, wo Isr. aus dem Libanon, Syrien, Irak, Jemen und Iran angegriffen wurde, ja wegen zunehmender Kriegsgefahr selbst Verteidigungsausgaben steigern muss, eine derartige Organisation nicht unterstützt.
Mit Zochrot wird wohl das Problem sein, dass sie sich für die Abschaffung Israels im Rahmen einer Ein-Staatenlösung einsetzt. Auch wenn Zochrot dies aus ehrlicher Gutmütigkeit tut, ist dies nichts, was D unterstützen sollte. Zur Zeit sind die Chancen dafür gegen 0, und dann ist es rausgeschmissenes Geld; und wenn ein solches Projekt doch in die Wege geleitet würde, wären die Erfolgsaussichten gering, das Resultat wahrscheinlicher eine Katastrophe (mit deutscher Unterstützung).
Fazit: richtige Entscheidung.
zum Beitrag29.12.2024 , 21:47 Uhr
Ja, mit der Kritik und den Vorwürfen könnte man Regale füllen. Immer dasselbe billige Muster: Journalist kommt ums Leben – Isr. tötet gezielt Journalisten! Kind – Isr. tötet gezielt Kinder! Arzt – Isr. tötet gezielt Ärzte! Sanitäter – Isr. tötet gezielt Sanitäter! Krankenhaus wird beschädigt – Isr. zerstört gezielt das Gesundheitswesen! Wasserversorgung wird beschädigt – Isr. zerstört gezielt die Wasserversorgung!
Mit den Beweisen dafür, das diese getötet / zerstört werden WEIL sie Journalist, Kind, etc. sind, kann man nicht mal eine Seite füllen, geschweige denn ein Regal. Im Zeitalter der Explosivwaffen bei Kämpfen in einem noch besiedeltem Stadtgebiet kommt es nun mal vor, das Journalisten, etc. umkommen und viel zerstört wird. Selbst wenn die getöteten nicht einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren bedeutet dass noch nicht, dass sie wegen ihrer Berufswahl getötet wurden. Wenn z.B. Sohnemann Journalist und Papa Arzt Geiseln bewachen, und bei der Befreiung derselben erschossen werden, geschieht das nicht wegen journalistischer oder ärztlicher Tätigkeit. www.timesofisrael....-alongside-family/
zum Beitrag28.12.2024 , 20:57 Uhr
Pressefreiheit in Gaza?
Wenn Sie Hamas & Co wären, würden Sie dann zulassen, dass sich dort Journalisten frei bewegen, Aufnahmen machen und Leute befragen? Natürlich nicht, schon damit isr. Geheimdienste solche Möglichkeiten nicht für ihre Zwecke nutzen. Fremde bekommen einen Aufpasser, Einheimische haben sich nach Ihren Maßgaben zu verhalten, sonst… Noch besser ist es, wenn Sie überhaupt nur den eigenen, verlässlichen Leuten erlauben als Journalist tätig zu sein. Das könnte wie ein Lehenssystem funktionieren: für militärische Dienste wird eine Einkommensquelle - ein Job bei der Presse - verschafft. Vor allem für obere Militärführer, deren Aufgabe die Planung und Steuerung ist, und die deshalb keine Waffen tragen müssen sondern auf Kommunikationsmittel angewiesen sind, würde sich das auch als praktische Tarnung anbieten.
zum Beitrag26.12.2024 , 23:43 Uhr
Eher glaube ich, dass die IDF die Bevölkerung weg haben will, damit sie leichter gegen Hamas & Co vorgehen und ihr Tunnelsystem zerstören kann. Es ist schon Außerorts nicht einfach Tunnel zu sprengen– aber in einem Stadtgebiet wo noch Zivilisten ausharren? Der Einsturz eines Tunnels kann dort manches Gebäude destabilisieren, ebenfalls zum Einsturz bringen – eine ernste Gefahr für alle, die sich dort aufhalten. Die Zerstörung des Tunnelnetzwerkes wird daher wohl unweigerlich die zeitweilige Vertreibung der Zivilisten als Voraussetzung und die Zerstörung ganzer Häuserreihen als Folge haben. Ich will damit nicht in Frage stellen, das isr. Rechtsextreme versuchen die Lage für ihre Zwecke auszunutzen; das bedeutet aber noch lange nicht, dass die IDF sich diese Ziel zu eigen gemacht hat – dafür habe ich nämlich noch keinen Beleg gesehen.
zum Beitrag25.12.2024 , 01:05 Uhr
Wie kommen Sie darauf, dass dies alles Zivilisten sein sollen? Und Sie nehmen für bare Münze, dass die Mehrheit Frauen und Kinder sein sollen?
Als man sich ran machte die Opferlisten zu prüfen, fanden sich verdächtig viele „Fehler“ und Diskrepanzen. Männer die als weiblich ausgewiesen wurden. Vermeintliche Kinder, die sich bei Abgleich der ID-Nummern als erwachsene Männer entpuppten. Männer die auf einer früheren Liste als 18-Jährige geführt werden, auf einer späteren Liste hingegen mit 17 – so dass sie plötzlich als Minderjährige zählen. Vermeintlich getötete, die dann Wochen später auf der Liste jener Krebskranken auftauchen, denen erlaubt wurde zur Behandlung Gaza zu verlassen. Sogar ein Beispiel von einem Opfer, welches von der Hamas erschossen wurde. Mehrfach kam es vor, dass von einer Opfergesamtzahlmeldung zur nächsten fast nur Frauen und Kinder gemeldet wurden. Im Online-Formularsystem für Familienangehörige zur Selbstmeldung ihrer getöteten Angehörigen hingegen waren die Mehrheit erwachsene Männer, usw. henryjacksonsociet...mas-Report-web.pdf
zum Beitrag20.12.2024 , 01:17 Uhr
Welcher Wert wird mit Füßen getreten?
zum Beitrag20.12.2024 , 01:17 Uhr
Vorsicht... das ist nicht genau das, was er gesagt hat. Die Formulierung ist zweideutig. Man kann es so verstehen, dass die Ausbildung auch dort erfolgt, aber auch so, dass dort nur die Organisation der Gruppen erfolgt, und die Ausbildung später woanders. Letzteres ist logischer, denn diese "Ausbildung" kann einfach nur daraus bestehen, dass diese Leute in Belarus eingetroffen von dortigen Behörden Anweisungen und Material erhalten, um Grenzzäune zu überwinden.
zum Beitrag20.12.2024 , 00:54 Uhr
Sie irren. Auch weitaus weniger wirtschaftlich starke Länder können Einreisen kontrollieren, dieser Teil ist eher eine Frage des Durchsetzungsvermögens der Behörden.
Der andere Teil, dass Sie als Bürger oder Bürgerin der BRD in viele Länder einreisen dürfen, ist ein Ausdruck von Vertrauen: generell wird nicht befürchtet, dass Sie ein Agent sein könnten, der losgeschickt wurde, um zu spionieren, einen Kritiker der Bundesregierung zu bedrohen, verprügeln oder gar zu ermorden. Man befürchtet nicht, dass Sie planen die öffentliche Ordnung zu stören oder gar Terroranschläge zu verüben. Sollten Sie im Ausland eine Straftat verüben oder aus sonstigen Gründen zu einer unerwünschten Person werden, wird nicht befürchtet, dass Ihre Regierung ihre Rückführung sabotiert oder sich schlichtweg weigert Sie zurückzunehmen. Letztlich haben Sie diese Freiheit also der Tatsache zu verdanken, dass Sie Bürger eines Landes sind, dessen Regierung und Behörden sich weitgehend an Regeln, Verträge und Gesetze halten.
Das kann man von einer ganzen Reihe von Ländern leider nicht behaupten.
zum Beitrag15.12.2024 , 21:28 Uhr
Wieso Unding? Es scheinen ja alle damit weitgehend einverstanden zu sein. Die Syrische Armee hat nicht protestiert, und zwar aus gutem Grund: Militärressourcen die bei der Flucht nicht mitgenommen werden können, müssten von den Soldaten zerstört werden, damit sie dem Feinde nicht in die Hände fallen – Isr. hat also gewissermaßen geholfen das unterlassene nachzuholen. Wenn schon die rechtmäßige Eigentümerin des Militärgerätes keine Einwände gegen die Zerstörung hat, warum haben Sie dann etwas dagegen? Von Rebellenseite ist der Protest auch sehr verhalten, denn sie haben dasselbe Problem, wie Isr. und die Weltgemeinschaft auch: man kann jetzt nicht wissen, wem genau das Militärgerät in die Hände fallen würde. Die Rebellen sind mehrere Gruppierungen die sich gegen Assad zusammengerauft haben; aber sie können sich auch noch zerstreiten. Militärgerät – oder im schlimmsten Fall chemische Waffen – könnten morgen dem Feind dienen. Die Gewissheit zerstörter Waffen ist besser, als die Ungewissheit, dass sie in falsche Hände geraten.
zum Beitrag12.12.2024 , 20:15 Uhr
Hm... anscheinend sind das ca. 1 Milliarde im Jahr... bei 3 millionen Flüchtlingen sind das 3-400 Euro pro Kopf und Jahr. Das ist keine so riesige Summe, das dadurch die Türkei komplett entlastet wäre.
neighbourhood-enla...0of%20Projects.pdf
zum Beitrag11.12.2024 , 20:57 Uhr
„weniger das Werk von Hamas, sondern von Verzweifelten und Kriminellen“
Für diese Aussage bräuchte es eine Statistik, welche Überfälle wer zu verantworten hat. Und die gibt es meines Wissens nicht. Worauf begründen Sie diese Aussage? Und sind Sie schon mal auf den Gedanken gekommen, dass die Kriminellen und Hamas teilweise unter einer Decke stecken könnten? Wer sich an Hilfslieferungen bereichern will, der muss sie nicht nur rauben, sondern auch verkaufen. Nur kann man z.B. 20 kg Mehl zum überhöhten Preis von 100$ - im Gegensatz zu Drogen - nicht einfach in einem kleinen Beutel an den Mann bringen. Die muss man zum Markt bringen und den Notleidenden feil bieten. Das geht ohne Kooperation der Hamas-Ordnungshüter wohl kaum, denn diese diese müssen zum einen dafür sorgen, dass die Hungernden die Händler statt Geld nicht mit einem Knüppel bezahlen, sondern auch darauf verzichten, das Raubgut zu konfiszieren. Ich halte es für gut möglich, dass Hamas den Raub durch Kriminelle und den Verkauf der Güter zu überhöhten Preisen duldet und gleichzeitig die Hungernden mit der Waffe im Zaum hält – den Gewinn teilen sie sich dann.
zum Beitrag08.12.2024 , 15:28 Uhr
Da habe ich eine Empfehlung für Sie (in der Reihenfolge):
www.youtube.com/watch?v=Xmn_ESV__xE www.youtube.com/watch?v=807ln4thpOk www.youtube.com/watch?v=40wY7c4YNDI www.youtube.com/watch?v=UQQrLvF6dB4
zum Beitrag08.12.2024 , 15:15 Uhr
Russland wird dann ernsthaft verhandeln, wenn es mit weiterem Kampf nicht noch mehr zu gewinnen hat. Folglich müsste zumindest die Ukraine soweit gestärkt werden, dass der weitere russische Vormarsch zum Erliegen kommt. Ich halte es allerdings für nahezu unmöglich die Hilfe so auszutarieren, dass Russland die Hoffnung auf weitere Gewinne endgültig aufgibt, zugleich aber die Ukraine sich durch die Hilfe nicht ermutigt fühlt zu versuchen, das Verlorene wieder zu gewinnen. Einen Ausgang mit einer Art „Unentschieden“ halte ich daher für das am wenigsten wahrscheinliche, und wenn doch, dann das langwierigste. Somit halte ich das US-Deutsche vorgehen gerade so wenig zu geben, dass die Ukraine Russland aufhalten, aber kaum etwas zurückerobern kann für jenes, welches am wenigsten anhaltenden Frieden verspricht. Entweder müsste also die Ukraine im Austausch für dauerhaften Frieden noch mehr - vielleicht auch ihre Unabhängigkeit, demokratische Staatsordnung und Freiheit - aufgeben und den Krieg praktisch verlieren, oder es muss zu einer entscheidenden russischen Niederlage kommen, damit dann die Ukraine in die NATO integriert werden kann. Dafür bräuchte sie aber deutlich mehr Unterstützung.
zum Beitrag05.12.2024 , 21:27 Uhr
1. Es ist nicht wahr, dass 500 LKW gebraucht werden, um das Überleben zu sichern. /(Wenn es so wäre, dann wäre die halbe Bevölkerung schon tot.) 500 ist die Zahl der LWK, die vor der Eskalation pro Tag an den Grenzübergängen abgefertigt wurden. Das beinhaltete alles was gehandelt wurde von Lebensmitteln über Möbel bis Mobiltelefone. Ich schätze den Bedarf an Lebensmitteln auf 1kg/Kopf/Tag – tgl. 2230t, oder 111 LKW á 20 t (75 bei LKW á 30t). Knapp 70.000t im Monat. 2. und 3: Es ist gelogen, dass die Zahl auf unter 100 bzw. 50 LKW beschränkt wäre. (Selbst in diesem Artikel ist von 109 die Rede, welche an einem einzigen Tag durchkamen.) gaza-aid-data.gov.il/main/ Da finden Sie die Infos wann wie viel durchkam. Unten finden sie Sogar eine Tabelle (kann exportiert werden) mit Angaben zum Datum, Frachttyp und Absender von über 59.000 Ladungen. Rechnen Sie mal aus, wie viele das pro Tag im Durchschnitt sind!
zum Beitrag04.12.2024 , 06:14 Uhr
Wenn Menschen nicht um Ressourcen bzw. Macht kämpfen wollen, dann für ein Heilsversprechen. Das kann Befreiung von Fremdherrschaft sein, Wohlstand, Demokratie, usw. In der islamischen Welt wird eben jeder schon mit dem Heilsversprechen des Islam großgezogen; die meisten ziehen wohl gar nicht in Betracht, dass das Versprechen falsch sein könnte. Wenn dann die Frage aufkommt: „nach welchem Vorbild sollen wir unsere Gemeinschaft organisieren?“; findet bei solch einer kulturellen Vorprägung die Grundidee des Isl. Fundamentalismus, nämlich die Gemeinde des Religionsstifters als Vorbild zu nehmen natürlich leichter seine Anhänger, als andere Ideen – gewissermaßen Heimvorteil. Zumal das Regelwerk welche aus diesem Vorbild abgeleitet wurde, die Scharia über ein Jahrtausend das Staatswesen in der Region geprägt hatte.
Man muss sich auch bewusst sein, dass unser Begriff von Demokratie und Menschenrechten doch sehr christlich geprägt ist: die Menschenrechte wurden von 9 Personen formuliert, davon waren 8 Christen oder wuchsen in christlich geprägten Ländern auf. Nur 1 Chinese bildete die Ausnahme. Entsprechend sind die Menschenrechte mit christlichen Moralvorstellungen gut vereinbar.
zum Beitrag30.11.2024 , 05:11 Uhr
Wieso kontrafaktisch? Die jetzige Resolution fordert nicht direkt die Freilassung der Geiseln, sondern die Umsetzung der Resolution 2735, welche dann im Verlauf zur Freilassung der Geiseln führen sollte. documents.un.org/d...8/pdf/n2433288.pdf Das Problem mit 2735 ist, dass dieser nur Stichwortartig die Hauptpunkte eines damaligen Plans enthält. documents.un.org/d...1/pdf/n2416511.pdf Da steht für Phase 1 sofortige Waffenruhe und isr. Rückzug aus bewohnten Gebieten, aber Geiselfreilassung wird nur erwähnt, ohne zu sagen wann und wie viele. Nirgends ist von sofortiger Freilassung aller Geiseln die Rede! Wenn es dumm läuft, muss Isr. den Kampf einstellen und Hamas & Co das Gebiet wieder überlassen, um dann nach Wochen einige Geiseln zu bekommen. Wenn überhaupt welche; ignoriert hat die Hamas die Forderung der Geiselfreilassung schon bei Resolution 2720 und 2728. Was dann? Sich wieder Wochenlang durch neue Hamasstellungen und Sprengfallen vorkämpfen? Zu Phase 2 übergehen, bei der die Feuerpause „so lange fortgesetzt wird, wie die Verhandlungen fortgesetzt werden“ – und die Geiseln vielleicht noch Jahre festsitzen?
zum Beitrag28.11.2024 , 19:06 Uhr
„Als hätte er nicht die Macht gehabt das jederzeit zu beenden.“ Suchen Sie mal nach Artikeln mit dem Titel „Why Biden can’t stop Netanyahu“!
Ja, ein Veto. Warum? Weil die anderen 14 so schäbig sind, dass sie im Gegenzug für einen Waffenstillstand nicht mal die Freiheit der Geiseln zu verlangen. www.reuters.com/wo...m-says-2024-11-20/
Selbst wenn die Resolution angenommen würde – wäre es denn damit vorbei? Sie ist nämlich ziemlich idiotisch formuliert: gefordert wird nämlich die Umsetzung von Resolution 2735 vom Juni. Die enthält zwar eine Waffenruhe, aber freigelassen würde nur ein Teil der Geiseln. Es wäre erstmal also nur das Feilschen weitergegangen wie bisher, nur mit geschwächter isr. Verhandlungsposition. „Frankreich und GB hätten nie zugestimmt wenn es nicht so wäre“ Doch. Mit einem Veto zögen Sie den Unmut Vieler auf sich. Mit Zustimmung verlieren sie nichts, da sie im Vorfeld wissen, dass die USA Veto einlegt; Israel ist nicht ihr sehr enger Verbündeter, mit dem bisschen isr. Unmut können sie gut leben. Sie konnten also dafür Stimmen, auch wenn die Resolution idiotisch ist.
zum Beitrag26.11.2024 , 22:17 Uhr
Was in den Reportagen beschrieben wird, ist kein Kriegsverbrechen der Benutzung von Zivilisten als Schutzschilde („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), sondern „Nötigung eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person zur Dienstleistung in den Streitkräften einer feindlichen Macht“.
„Beweise hierfür sind doch eher dünn geblieben.“ Es gibt aber auch keine völkerrechtliche Verpflichtung, für jeden einzelnen Fall Beweise vorzulegen. Und was genau wird von allen Hilfsorganisationen vor Ort bekanntlich anders gesehen?
zum Beitrag26.11.2024 , 22:01 Uhr
Sofern die Karte von AI verlässlich ist, beschränkt sich die gezielte Zerstörung der Flächen auf den 1km breiten Streifen entlang der Grenze. www.amnesty.org/en...new-investigation/ Das Ziel scheint zu sein, entlang der Grenze jegliche Möglichkeit zu zerstören, Deckung zu finden, aus der heraus man auf isr. Truppen direkt beschießen kann. Soweit ich weiß, tat man dasselbe entlang dem Netzarim-Korridor. Dieser Streifen ist jetzt wie ein Niemandsland zwischen den Frontlinien.
Was den „Plan des Generals“ angeht: nur weil ein ehemaliger General der über ein Jahrzehnt nicht mehr im Dienst ist und nichts zu Befehlen hat einen Plan vorlegt und dieser diskutiert wird, bedeutet es noch nicht, dass dieser 1:1 übernommen wird.
zum Beitrag26.11.2024 , 02:19 Uhr
Soldaten inmitten von Zivilisten in Gaza sind sehr verwundbar. Überfälle durch in zivil gekleidete Kämpfer sind ein realistisches Risiko. Deswegen versucht sich m.W. das isr. Militär von der Zivilbevölkerung möglichst fern zu halten. Identifiziert es Ziele für Bodenoperationen, dann rückt es in den Sektor ein, eliminiert so viele Kämpfer und Ressourcen wie möglich, zieht sich aber nach ein paar Tagen oder Wochen zurück. In so einer Phase werden dann vielleicht auch Hilfsgüter geliefert (www.timesofisrael....rgeted-operation/), aber nur um Hilfsgüter zu verteilen werden Soldatenleben nicht riskiert. Ich weiß nur von einem Versuch: der Konvoi vom 29. Febr. Den hat keine Hilfsorganisation für sich beansprucht, er muss also von Isr. organisiert worden sein. Es war ein Fiasko, am Ende soll es in dem Chaos mehr als 100 Tote gegeben haben, teils überfahren, teils durch Schüße. Isr. hatte vom Versuch nur Reputationsschaden geerntet, lob nicht. Es gab wohl auch versuche lokale Clans einzubinden, die widerum wurden von der Hamas blutig unterbunden.
zum Beitrag24.11.2024 , 22:37 Uhr
Lange hieß es, Frauen und Kinder seien – je nach Berichterstattung – zwei drittel, 70%, der getöteten. Als sich dann endlich einer ran machte die Listen durchzuschauen, stellte sich heraus, dass die Angabe falsch war: www.npr.org/2024/0...s-israel-hamas-war
Im Artikel gab der Sprecher des Gesundheitsministeriums in Gaza zu, das von den (damals) 30.000 Opfermeldungen eigentlich nur 17 auf Krankenhausmeldungen beruhen, die übrigen 13 auf „verlässlichen Medienberichten“. Welche diese sein sollen? Sagt er nicht.
Als er damit konfrontiert wurde, dass auf der Liste der veröffentlichten Namen 58% Frauen und Kinder sind, nicht 70% wie behauptet, hatte er keine Erklärung dafür.
Auch die UN-OCHA musste sich später korrigieren; vergleichen Sie mal die Berichte:
www.ochaopt.org/co...ted-impact-day-213 www.ochaopt.org/co...ted-impact-day-215 Innert nur 2 Tage war von zuvor über 14.500 toten Kindern knapp 7.800 übrig – der Anteil an Kindern war plötzlich von 41,7% auf 32% gefallen.
zum Beitrag24.11.2024 , 21:33 Uhr
Der Teufel steckt im Detail: es heißt „verifizierte“ Tote. Also nicht alle. Verifiziert durch wen? Das Hamas-gesteuerte Gesundheitsministerium? Das wird natürlich einen Teufel tun die eigenen Kämpfer zu verifizieren. So lässt sich der Anteil an Frauen und Kindern hoch drücken.
Zivile Opfer bilden im Allgemeinen die Demographie der Gesamtbevölkerung ab. In Gaza sind Kinder 40% und Erwachsene Frauen und Männer demnach je ca. 30% der Bevölkerung. www.pcbs.gov.ps/po...ulationDy2023E.pdf Wenn also der Anteil von Frauen und Kindern von allen Opfern 70% beträgt, dann würde das bedeuten, das praktisch gar keine Kämpfer dort umkommen: die Kämpfer müssten in der Satistik einen Männerüberschuss bilden, für die bei solchen Anteilen kein Platz mehr bleibt. Für mich ist das ein Beleg, dass bei solchen Angaben aus Gaza die meisten jungen Männer (Kämpfer) unterschlagen werden. Im übrigen bringen im Gazastreifen Frauen durchschnittlich etwa 4 Kinder zur Welt, jede jüngere Altersgruppe ist größer, als die älteren. Das dann unter den Opfern - wenn nur zivile gemeldet werden - diese junge Altersgruppe (5-9) die größte ist, ist kaum anders zu erwarten.
zum Beitrag23.11.2024 , 22:33 Uhr
Deutsche Exporte in den Iran müssen nichts schlechtes sein. Davon hat nicht der Iran mehr Geld, sondern es fließt Geld vom Iran nach D. Wenn das exportierte Medikamente sind oder oder Kühe dann ist das kein Problem. www.manager-magazi...-88af-4793c7dedffc Deshalb ist die Kritik am Export und an dessen Volumen ziemlich seicht, denn es kommt eher darauf an, was genau exportiert und wofür es genutzt wird. Für eine fundierte Debatte braucht es eine genaue Aufschlüsselung der Exportgüter. Bezeichnenderweise liefert eine solche auch der Capital-Artikel nicht: für die angeblichen Maschinenexporte die in der Rüstungsindustrie landen sollen, gibt es dort überhaupt keinen Beleg. Meines erachtens trägt der Artikel zu einer fundierten Debatte in keine Weise bei. Es scheint ein Propagandaartikel zu sein, der darauf abzielt die öffentliche Meinung gegen deutsche Exporte in den Iran zu beeinflussen, unabhängig davon ob dies sinnvoll ist, oder nicht. Wenn es um Finanzierung geht, sind es die Importe, die zu prüfen sind, denn Geld in den Iran fließt durch deutsche Importe aus dem Iran.
zum Beitrag23.11.2024 , 21:05 Uhr
Ich bitte Sie auszuführen, warum das für sie maßlos ist? Was wäre denn für Sie maßvoll?
Um ein historisches Beispiel zu nennen: nach Pearl Harbor und den darauf folgenden japanischen Eroberungsfeldzügen begnügten sich die Alliierten nicht damit, die Angreifer einfach zurückzuschlagen; vielmehr taten sie das was notwendig war, um die Bedrohung dauerhaft zu beseitigen – obwohl dies viel mehr an Opfern gekostet hatte, als ein einfaches Zurückdrängen. Ich sehe darin keine Maßlosigkeit.
zum Beitrag21.11.2024 , 22:25 Uhr
Wenn es in der Vergangenheit so war, dass Anklagen oft aus politischen Gründen erhoben oder nicht erhoben wurden - wozu ich von Ihnen gerne einen Beleg hätte -, welchen Grund haben Sie zur Annahme, dass es diesmal nicht so ist? Auch diesbezüglich bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung, wenn Sie nämlich keine haben, dann müssten auch jetzt ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Anklage bestehen.
Zusatz: woran machen Sie fest, dass Israel unter N. nicht maßvoll vorgegangen war?
zum Beitrag21.11.2024 , 22:01 Uhr
„Wer allerdings die Grundversorgung der Zivilbevölkerung be- bzw. verhindert ist ein Verbrecher, völlig wurscht unter welcher Flagge und mit welcher Begründung er das tut.“
Völkerrechtlich stimmt das in dieser Form nicht ganz. Es gibt zwar eine Verpflichtung Hilfsgüter durchzulassen, allerdings kann man im Gegenzug Zusicherungen verlangen, dass diese nicht zweckentfremdet bzw. den feindlichen Streitkräften zugute kommen Vierte Genfer Konvention, Artikel 23 und 59. www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de
Bei dem Anklagepunkt „Hunger als Waffe“ vor Gericht könnte also ausschlaggebend sein, wann und welche Garantien (Kontrollmechanismen) die Hilfsorganisationen Isr. anbieten konnten. Gab es keine oder unzureichende, dann wäre auch die Blockade von Lieferungen völkerrechtlich gedeckt. Da vermisse ich bei den Hilfsorganisationen Transparenz: sie behaupten, dass von isr. Seite Lieferungen behindert werden. Sie behaupten aber nicht, dass von isr. Seite Lieferungen behindert werden, obwohl solche und solche Garantien gegeben wurden.
zum Beitrag17.11.2024 , 21:37 Uhr
Ihr "Lesestoff" scheint aber auch eine recht flexible Beziehung zu der Wahrheit zu haben. So lese ich dort:
"Auf CNN berichten Augenzeugen, wie israelische Soldaten Ärzte und Pfleger exekutierten." Da ist auch ein Link zu einem CNN-Artikel, in dem jedoch keinerlei Augenzeugenbericht solcher Art zu finden ist. Es gibt noch viel anderes problematisches. Bei aller - teilweise - berechtigten Kritik an der Berichterstattung in diesem Artikel ist dieser selbst leider keinen Deut besser. Anscheinend hatte sich der Verfasser sich mit solchem Schwung in den Sattel geworfen, dass er auf der anderen Seite wieder runter gefallen war.
zum Beitrag17.11.2024 , 20:44 Uhr
"den Schluss nahelegen" = man denkt sich nur, dass es so ist, hat aber keine Beweise
zum Beitrag17.11.2024 , 20:26 Uhr
Der Bericht der Polizei mit weiteren Einzelheiten:
www.berlin.de/poli...eilung.1503766.php
zum Beitrag17.11.2024 , 20:02 Uhr
Natürlich gehen alle zur Tagesordnung über. Bei einem Drohenden Genozid wären die logischerweise gebotenen Schritte die Öffnung der Grenze zu Ägypten, damit die Bevölkerung, die ja vom Genozid bedroht sein soll, fliehen kann. Und / oder die Entsendung von (UN-)Truppen, die Gaza besetzen um die Bevölkerung zu beschützen. Diese Schritte, welche die Bevölkerung effektiv schützen würden fordert aber kein Land, erst recht nicht jene, die Isr. feindlich gegenüberstehen: denn diese Schritte würden Hamas & Co schwächen. Statt dessen fordert man ein Ende von Waffenlieferungen, Sanktionen, Embargos oder diplomatischen Druck dass Isr. seine Militäroperationen beendet – Schritte, die den Zielen der Feinde Israels dienen, aber völlig ungeeignet sind einen Genozid zu verhindern. Würde sich denn jemand der einen Genozid im Schilde führt von so etwas aufhalten lassen? Für mich zeigt dies, dass die Genozidvorwürfe haltlos sind - nicht mal die Feinde Israels nehmen diese ernst, warum sollten wir es dann tun? Denen scheint es nur darum zu gehen Israel zu diffamieren und zu schwächen und die Bevölkerung gegen Israel aufzustacheln – um das wohl der Bevölkerung von Gaza geht es ihnen bestimmt nicht.
zum Beitrag17.11.2024 , 07:44 Uhr
Raketenbeschuss kommt noch vor, ist aber relativ selten geworden. Zuletzt am 15. November. Wenn Sie sich für solche Informationen interessieren, kann ich Ihnen die Iran Updates vom Institute for the Study of War empfehlen. www.understandingw...e-november-15-2024 Bez. Plünderungen geht dieser Podcast ab der 6. Minute auf das Thema ein: www.timesofisrael....hreatened-embargo/ Ich halte die Annexion von Nordgaza für eine Schnapsidee. Mal abgesehen vom verprellen der Verbündeten handelt man sich nur Ärger ein, wenn man neben dieses Wespennest Leute ansiedelt, die dann schwer zu beschützen sind. Eher glaube ich, dass die IDF die Bevölkerung weg haben will, damit sie leichter gegen Hamas & Co vorgehen und ihr Tunnelsystem zerstören kann. Außerorts geht das noch relativ einfach – aber in einem Stadtgebiet wo noch Zivilisten ausharren? Der Einsturz eines Tunnels kann dort manches Gebäude destabilisieren, ebenfalls zum Einsturz führen, die Folgen werden nicht immer berechenbar sein - ohne ernste Gefährdung von Zivilisten nicht durchführbar.
zum Beitrag16.11.2024 , 09:04 Uhr
Es ist aber auch nützlich, die Feinheiten zu kennen. Entgegen mancher Behauptungen die im Internet geistern, hat der IGH sich nicht auf den Standpunkt gesetzt, dass Isr. trotz des Abzuges 2005 weiterhin vollumfänglich Besatzungsmacht und damit vollständig verantwortlich für den Gazastreifen sei. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94) Vereinfacht: man ist dort Besatzungsmacht, wo man tatsächliche Kontrolle hat. Wo Isr. keine Kontrolle hat, ist es auch keine Besatzungsmacht, und damit entfallen auch die entsprechenden Verpflichtungen – und das trifft für den größten Teil des Gazastreifens zu. Wo Hamas & Co die Kontrolle haben, dort hat Hamas die Verpflichtungen.
Und ja, es stimmt: durch die Hilfsorganisationen wird praktisch die Besatzung querfinanziert – das gilt für die israelische, wie für die der Hamas.
zum Beitrag13.11.2024 , 22:32 Uhr
Man muss schon den genauen Wortlaut der Forderung beachten (Leider sind weite Teile der Presse außer Stande, solche Feinheiten genau wiederzugeben und den Lesern zu erklären):
www.documentcloud....bhqshrym-hvmnytrym
Da heißt es, dass Isr. 350 LKW am Tag ermöglichen soll ("enabling"). Es war nie die Rede davon, das wirklich so viele rein kommen sollen, zur Not indem Isr. selbst welche hinschickt. Wenn Hilfsorganisationen nicht so viele am Tag schicken können, dann wird das Kontingent auch nie ausgeschöpft.
zum Beitrag13.11.2024 , 22:02 Uhr
Es sind die gleichen, aber ich wüsste nicht dass sie eklatante Fehler zugegeben hätten. Fehler wurden von israelischer Seite vorgeworfen, inwieweit das zutrifft, weiß ich nicht; dazu müsste ich mich einlesen, mir fehlt aber die Zeit. Letztlich sind Vorhersagen immer einer gewissen Unsicherheit unterworfen, und nur so gut, wie die Daten und Annahmen sind, auf die sie basieren; und verlässliche Daten zu erhalten ist schwierig. Wenn bei entsprechender Datenlage (und sei diese noch so schlecht, unverlässlich) eine Hungersnot-Warnung ausgesprochen wird, ist das an sich nichts falsches: Warnungen dienen ja gerade dazu die notwendigen Schritte zu veranlassen um Unheil abzuwenden. Wenn also IPC vor Hungersnot warnt, und dann von isr. Seite entsprechende Maßnahmen getroffen werden, so dass die Hungersnot abgewendet wird, dann kann man daraus nicht gleich zur Schlussfolgerung kommen, dass IPC inkompetent wäre - aber auch nicht zu jener, das die isr. Seite die Bevölkerung verhungern lassen wolle und einen Genozid im Schilde führe.
zum Beitrag12.11.2024 , 21:20 Uhr
Zumindest bei b) und c) möchte ich anzweifeln, dass dies falsche Schritte sind. Wenn diese Akkus und Solarzellen nämlich nicht unter entsprechenden Umweltauflagen und mit erneuerbarer Energie hergestellt werden, sondern mit Umweltverschmutzung und fossiler Energie (deshalb sind sie ja wohl kostengünstiger) um dann unter Verbrennung von Öl aus China zu uns transportiert zu werden, dann dürte für das Klima nichts gewonnen sein - auch eine Form von Politik, die mit wirksamen Klimaschutz unvereinbar ist.
zum Beitrag03.11.2024 , 21:27 Uhr
Seltsam nur, dass der Vorwurf des Genozids erhoben wird, aber nicht jene Schritte gefordert, welche man logischerweise unternehmen müsste. Man fordert nicht die Öffnung der Grenze zu Ägypten, damit die Bevölkerung, die ja vom Genozid bedroht sein soll, fliehen kann. Man fordert keine UN-Truppen, die Gaza besetzen um die Bevölkerung zu beschützen. Statt dessen fordert man ein Ende von Waffenlieferungen, Sanktionen, Embargos oder diplomatischen Druck dass Isr. seine Militäroperationen beendet – als ob einer der einen Genozid im Schilde führt sich von so etwas aufhalten ließe! Schritte, die völlig ungeeignet sind, einen Genozid zu verhindern, dafür aber den Zielen der Feinde Israels dienen. Jene Schritte die einen effektiven Schutz der Bevölkerung gewährleisten würden, aber die Bemühungen der Israelfeinde konterkarieren, werden nicht gefordert. Kann es sein, dass solche Leute gar keinen Genozid befürchten? Dass es ihnen weniger um das Wohl der Bevölkerung geht, als darum Israel zu diffamieren und zu schwächen?
zum Beitrag02.11.2024 , 23:03 Uhr
Proportionalität kann man vorher nur Schätzen anhand dessen, was man weiß. Wusste man von Zivilisten nicht, konnten man sie auch nicht einkalkulieren. Ob der Einsturz des Hauses beabsichtigt war, wissen wir noch nicht. Ein Haus kann durch eine kleinere Bombe auch unerwartet einstürzen – z.B. bei Planungsfehlern, Baumängeln, Schwächung durch frühere Schäden, wenn es von Tunneln unterminiert oder ein Teil des Zementes für Tunnelbau geklaut wurde. Im Krieg gibt es wenig Gewissheiten, oft sind Soldaten gezwungen nach begründeten Annahmen zu handeln. Jemand der in einem Kampfgebiet sein Fernglas auf Sie richtet, tut es wohl kaum um Vögel sondern um Sie zu beobachten; und wohl kaum um die Neugier zu stillen, sondern um Ihre Position weiter zu geben – z.B. an einen Mörsertrupp. Ein „Glückstreffer“ kann mehreren der Ihren das Leben kosten. Was ist mehr wert, irgendein Haus, oder das Leben Ihrer Kameraden? In so einer Lage ist Gefahr im Verzug, man kann es sich nicht leisten Gewissheit zu verschaffen, ob es nicht doch nur ein harmloser Zivilist ist. Ich denke, wären Sie dort in Uniform gewesen, hätten Sie in so einer Lage ebenso einen Luftschlag angefordert.
zum Beitrag01.11.2024 , 22:07 Uhr
„Der Plan des Militärs sieht vor“
Meines Wissens ist der Plan des Militärs gar nicht öffentlich. Woher will man da wissen, was dieser vorsieht?
Giora Eiland ist kein verantwortlicher General. Er ist schon über 1 Jahrzehnt nicht mehr im Dienst, zu Befehlen hat er nichts. Er hat einen Plan vorgelegt, aber ich wüsste von keinem Beleg, das dieser auch angenommen wurde.
„UN-Angaben zufolge hat die israelische Regierung seit Beginn des Krieges 83 Prozent der Nahrungsmittelhilfe blockiert.“
Die UN hat derartiges nicht behauptet. Hilfsorganisationen äußerten Mitte September, dass im Juni nur 17% des Bedarfes in den Gazastreifen gelangt seien. www.savethechildre...a-new-data-reveals Sie beriefen sich auf Daten der UNRWA Gaza Supplies and Dispatch tracking www.careevaluation...on-methodology.pdf Dem zu Folge kamen im Juni 11.869 t Lebensmittel nach Gaza, was 17% des Bedarfes sein soll – demnach wäre der Gesamtbedarf knapp 70.000 t im Monat.
COGAT gab an, dass an Lebensmitteln nach Gaza abgefertigt wurden im Juni 87.582 t im Juli 94.996 t im August 80.143 t im September 75.898 t
zum Beitrag30.10.2024 , 18:23 Uhr
„UNRWA hat in der Vergangenheit regelmäßig Listen seiner Mitarbeiter israelischen Behörden zur Prüfung vorgelegt.“
Nur geschah dies anscheinend ohne Identifikationsnummern. Wie aus dem UN-Bericht hervorgeht (Seite 22): www.un.org/unispal..._on_neutrality.pdf "The Israeli Ministry of Foreign Affairs informed that until March 2024, they had received staff lists without identification (ID) numbers. On the basis of the March 2024 list, which contained staff ID numbers, Israel made public claims that a significant number of UNRWA employees are members of terrorist organizations.“
Für mich liest sich das so: die UNRWA übermittelte zwar eine Mitarbeiterliste, aber nur mit Namen und Funktion. Und ebenso wie hierzulande die Steuerbehörde den Namen Johannes Müller nicht zuordnen kann wenn die Identifikationsnummer fehlt, konnte bis März 2024 die isr. Seite die Liste nicht mit ihren Daten über Mitglieder der Terrororganisationen abgleichen. Den isr. Behörden kann man hingegen ankreiden, dies nicht eingefordert zu haben. Vielleicht kamen sie auch nicht auf den Gedanken.
zum Beitrag27.10.2024 , 07:35 Uhr
Ich habe nur einen Aspekt verglichen den Momo Bar vorbrachte, und in dem er/sie m.E. falsch lag. Aufgrund fehlender Informationen traue ich mir keine endgültige Bewertung zu, aber die AD scheint mir die Funktion einer U-Haft zu erfüllen. Soweit ich darüber gelesen habe werden bei der AD Haftbefehle innerhalb einer Frist von einem Militärrichter geprüft, und alle 6 Monate abermals. Auch eine Informationspflicht an Angehörige über die Verhaftung soll es geben, und sicherlich auch ein Folterverbot. Auch anwaltlicher Beistand kann nicht ewig verwehrt werden. Theoretisch sind also zahlreiche positive Elemente Vorhanden, wobei ich mir keine Illusionen mache, dass eine Besatzungsjustiz nach anderen Maßstäben arbeitet, und deswegen deutliche Einschränkungen bestehen; und das Theorie und Praxis auseinandergehen können. In D kann in begründeten Fällen übrigens auch Kontakt- und Besuchsverbot verhängt werden, und Isolationshaft soll gar nicht so selten sein: www.anwalt.de/rech...nshaft-205078.html
zum Beitrag27.10.2024 , 04:15 Uhr
Keine Sorge, ich habe solche Berichte gelesen. Sie können auch gerne allerlei Aspekte der Administrativhaft kritisieren. Nur gerade das, was Sie vorgebracht haben – dass es in einer Demokratie verboten sein sollte, dass Leute ohne Anklage in Haft sitzen – ist Unsinn. In einem Rechtsstaat braucht eine Staatsanwaltschaft nun mal Zeit um Beweise zu sammeln und eine ordentliche Anklageschrift zusammenzustellen, und jeder vernünftig denkende Mensch sieht ein, dass man dringend Tatverdächtige schwerer Straftaten nicht bis dahin frei herumlaufen lassen kann. Diese – leider auch von Menschenrechtsorganisationen vorgetragene – Argumentation, wonach das irgendwie zu beanstanden wäre ist einfach nicht stichhaltig. Durch solch hanebüchene, geradezu propagandistische Argumentationen hat bei mir schon so manche Organisation Vertrauensvorschuss verspielt.
Ich denke, ich liege nicht falsch. Nach 6 Monaten kann die U-Haft in D durch Beschluss vom OLG verlängert werden. auf bis zu 1 Jahr. STPO §122, 122a.
Warum sollte es ein Völkerrechtsbruch sein, dass ein Pal. in Isr. ins Gefängnis kommt? Es ist nicht selten, dass in einem Land Staatsbürger anderer Staaten eine Gefängnisstrafe verbüßen müssen.
zum Beitrag26.10.2024 , 07:52 Uhr
Ich wüsste keine Demokratie, wo es das nicht gibt. In D z.B. hat die Staatsanwaltschaft 1 Jahr Zeit, die Anklage zu erheben, so lange können Sie ohne Anklageerhebung in Haft sitzen. Nennt sich Untersuchungshaft.
Bis zur Verurteilung kann es dann nochmal lange dauern. Beate Zschäpe saß z.B. bis zur rechtskräftigen Verurteilung 7 Jahre in Haft. Was bei der deutschen Verdächtigen recht ist, muss beim palästinensischen Verdächtigen billig sein.
zum Beitrag26.10.2024 , 07:14 Uhr
Hm… der Lieferstopp im Norden begann mit der Offensive… das ist ja auch logisch, wenn eine Offensive läuft, kann der IDF im Kampfgebiet die Sicherheit von Transporten natürlich nicht garantieren.
Diese 798 LWK sind nur die bis 15.10. (geht aus der exportierbaren Liste hervor). Die Statisti hinkt hinterher. Das erscheint dennoch wenig. Ich schätze den Bedarf an Lebensmitteln auf 1kg/Kopf/Tag – tgl. 2230t, oder 111 LKW á 20 t (75 bei LKW á 30t). Knapp 70.000t im Monat. Allerdings gibt Cogat an, dass sich schon ca. 700 Ladungen jenseits des Grenzüberganges stapeln, und auf Abholung warten. Liegt der Rückgang vielleicht daran, dass mit den großen Mengen die Monate zuvor die Lager aufgefüllt wurden? Oder doch an dem Gezänk um neue Regeln? www.reuters.com/wo...ources-2024-10-02/ Bezüglich der Einzelheiten dieses Streites wünsche ich mir mehr Transparenz. Ich wüsste gerne, welche Art von Haftung die Absender von Hilfslieferungen übernehmen sollen, und warum Hilfsorganisationen diese nicht übernehmen wollen.
zum Beitrag25.10.2024 , 11:45 Uhr
Wenn man das Klima lieber durch Zurückfahren der Industrieproduktion retten will, muss man Klartext reden: Alle müssen mitmachen. Das Klima wird nicht gerettet, wenn nur D mit seinen 2% des welt-CO-2-Ausstoßes mitmacht. Die Schulden, die D vor sich herschiebt, müssen vorher getilgt oder Staatsbankrott erklärt werden, weil mit gesunkener Wirtschaftsleistung die Tilgung nicht mehr machbar sein wird – keine Staatsverschuldung mehr. Zieht man alle Register, muss möglichst die Produktion von allem zurückgefahren werden, was überflüssig ist, aber viel Energie verschlingt. Cannabis, z.B. Auch für Urlaubsreisen wird nur noch sehr eingeschränkt Geld da sein. Für Länder die vom Tourismus leben wie z.B. die Malediven eine Katastrophe, zumal auch für Entwicklungshilfe und Hilfsorganisationen wenig Geld bleiben wird. Es kann auch nicht mehr sein, dass Leute aus wärmeren Gefilden in den Norden umsiedeln, wo es mehr Energie braucht um Behausungen zu heizen und diese energetisch zu bauen.
Mein Eindruck: solche Konsequenzen sind für Leute pol. links schwer zu schlucken. Ob gerade jene die Klimarettung durch Reduktion der Wirtschaft propagieren, mit den Konsequenzen einverstanden sind?
zum Beitrag22.10.2024 , 22:29 Uhr
Hm… nur dass in diesem Fall das Ziel doch die Definition eines military objective zu erfüllen scheint. Das Ziel soll ja sein, die Möglichkeit zur Bezahlung von Waffen und Sold zu zerstören – das geht in der Praxis eigentlich nur, wenn man das Geld selbst vernichtet.
“AQAH is a cash-based organization. The cash will be trash” apnews.com/article...d53a25dc50f16796bc
Es ist offensichtlich, dass aus der Zerstörung der gegnerischen Ressource Bargeld welches zum Kauf von Waffen verwendet werden könnte, ein militärischer Vorteil entsteht, womit die Definition erfüllt sein dürfte.
zum Beitrag22.10.2024 , 14:08 Uhr
Man muss differenzieren. Wasser und Lebensmittel sind für Zivilisten überlebenswichtig, eine Zerstörung derselben kann durch milit. Nutzen kaum gerechtfertigt werden. Krankenhäuser und kampfunfähig verletzte Soldaten genießen auch Schutz. Bei anderen dual-use Dingen kann es ganz anders sein. Z.B. eine Fabrik, deren Produkte sowohl in Waffen als auch Haushaltsmaschinen verbaut werden: letzteres sind zwar zivile Güter und dienen dem Allgemeinwohl, sind aber nicht überlebenswichtig. Diese „Banken“ (lt. Artikel als „Wohltätigkeitsorganisation“ registriert, der Bankenaufsicht entzogen und wegen Terrorfinanzierung auf Sanktionsliste“) sind zumindest auch nicht unmittelbar überlebenswichtig. In wie weit sie dem „Wohle des Volkes“ dienten? Zur Beurteilung bräuchte man Informationen wer alles und zu welchem Zweck sie benutzt und wer Zugriff auf die Einlagen hat. Kann sich Hisbollah an den Einlagen bedienen um Kriegsbemühungen zu finanzieren? Diese Information hat Qard al-Hasan, und evtl. noch Geheimdienste. Wir nicht. Amal Saad wohl auch nicht. Und wenn ihre Angaben auf Infos von Hisbollah-Funktionären / Qard Al-Hasan beruhen, darf man getrost skeptisch sein.
zum Beitrag21.10.2024 , 20:47 Uhr
Nein, so eine Regelung gibt es nicht. Es dürfen durchaus Zivilisten getötet werden, so lange sie nicht das eigentliche Ziel sind, und solange dies im Verhältnis zum militärischen Nutzen nicht eindeutig unverhältnismäßig ist. Die Beurteilung kann sehr Situationsabhängig sein. Z.B. ist ein hochrangiger Kommandeur sicherlich als hochwertigeres militärisches Ziel zu bewerten, als ein einfacher Wächter an einem Checkpoint. Bei einem Gegner der Sie gerade beschießt kann man auch nicht abwarten, bis sich Ziv. aus der Umgebung zurückziehen – da ist für Ihre Seite Gefahr im Verzug. Selbst bei ausreichend Zeit zur Vorbereitung kann es geschehen, dass Sie es 10x schaffen, für 2 Kombattanten nur einen Ziv. Zu töten; dann aber passiert beim 11. Male etwas, was Ihre Bilanz verhagelt: z.B. schlägt Ihr Geschoss in ein Waffenlager oder Treibstofftanks ein von denen Sie nichts wussten, und durch die Sekundärexplosion sind plötzlich nicht nur 2 Komb., sondern auch 50 statt 1 Ziv. tot. Statt einer Statistik mit Komb.:Ziv.=2:1 stehen Sie plötzlich mit umgekehrtem Verhältnis da – obwohl Sie nichts rechtswidriges gemacht haben.
zum Beitrag20.10.2024 , 22:28 Uhr
Welcher Nährboden wurde den Nazis entzogen? Und welcher dem Kommunismus in Osteuropa? „Nährböden“ – also Faktoren die einer Ideologie Zulauf bringen gibt es – aber das verschwinden dieser bedeutet nicht unbedingt, dass sich Leute von Ihnen schlagartig abwenden. Ist die Ideologie einmal etabliert und hat die Gesellschaft geprägt, kann sie sehr hartnäckig persistieren. Schnell abwenden tun sich die Anhänger dann, wenn die Ideologie ihre Heilsversprechen nicht erfüllt, sondern in den offenkundigen Ruin führt. Dass die Palästinenser unter Besatzung leben müssen, ist ein Missstand, der behoben werden muss – allerdings ist die Art und Weise wie es geschehen wird, nicht egal. Wenn nämlich die Pal. den Rückzug als Erfolg von Hamas&Co. verbuchen, dann wird dieser Erfolg – das erfüllte Heilsversprechen – zu deren neuem Nährboden. Und Hamas & Co sind Feinde, deren Groll sich nicht daraus speist, dass die Pal. unter Besatzung leben, sondern dass Isr. überhaupt existiert. Denen auch nur den geringsten Erfolg zu lassen, ist sehr gefährlich, denn damit legt man die Grundlage für einen gerechtfertigten, anhaltenden Krieg.
zum Beitrag19.10.2024 , 07:07 Uhr
Gerade die zitierte Opferzahl widerlegt, dass es sich um eine gezielte systematische Zerstörung des Gesundheitssektors handelt – dann würde nämlich das Rote Kreuz genauso betroffen sein. Wenn das IHC 80 Tote vorweist und das RK keines, dann bedeutet dass, dass es eine Unterscheidung in der Zielauswahl geben muss.
Natürlich lesen Sie copy-paste Begründungen: Hisbollah und Hamas lernen voneinander, wenden Strategien (Tunnelbuddeln, Verstecken in zivilen Strukturen, usw.) copy-paste an, was natürlich Gegenmaßnahmen copy-paste nach sich zieht.
Jemand begeht hier Kriegsverbrechen. Wenn Hamas&Hisbollah in Krankenwägen Nachschub transportiert, dann ist es Missbrauch der Schutzzeichen des Genfer Abkommens. Wenn nicht, dann greift Isr. zivile Ziele an ohne davon ausgehen zu können, dass der Schutzstatus verloren gegangen ist. Da aber H&H meist keine Uniformen tragen und ihre militärischen Ressourcen in zivilem Umfeld unterbringen wird man nie den Beweis erbringen können, dass kein militärisches Ziel bombardiert wurde – Isr. kann immer sagen, es habe Kämpfer in Zivil identifiziert, usw. Gerade die Taktik von H&H macht jeden Nachweis unmöglich – wenn so etwas überhaupt passiert.
zum Beitrag17.10.2024 , 06:34 Uhr
Was wollen Sie damit beweisen? Meine Meinung, dass Isr. das töten von Zivilisten eher schadet als nutzt und seinen Zielen nicht näher bringt, sehe ich nicht widerlegt. Dass in der isr. Regierungskoalition der rechte Rand vertreten ist, der sich wenig um Völkerrecht schert, ist mir bewusst. Netanyahu kann man für vieles kritisieren, aber eines muss man ihm doch gutschreiben: diese Leute hat er von der Leitung des Militärs ferngehalten. So sehr Ben Gvir und Smotrich auch krakeelten, er hat das Kriegskabinett lieber aufgelöst, als sie reinzulassen. Habe den Interviewausschnitt mit Kisch gefunden:
countercurrents.or...nk-of-catastrophe/
Er hat auf Nachfrage sich korrigiert und erläutert was er meint: „Lebanon will not be annihilated. Lebanon as we know it will not exist. It will pay the heavy price because of Hesbollah.“
Man kann das als Drohung auffassen, oder auch als Vorhersage. Im letzteren fall, muss man leider sagen, der Mann hat recht. So wie die Dinge laufen, reißt die Hisbollah den Libanon mit sich in den Ruin.
zum Beitrag16.10.2024 , 23:17 Uhr
Die vorübergehenden Maßnahmen die der Internationale Gerichtshof verordnet hat sprechen nicht gegen meine Argumentation:
Es wurde lediglich angeordnet, dass Isr. die Versorgung mit humanitären Hilfsgütern ermöglichen soll; da war nie die Rede davon, dass es diese Hilfsgüter selbst stellen und dahin transportieren soll. Das ist in völligem Einklang mit dem, wovon ich Rede: man ist dort Besatzungsmacht und hat dort Verpflichtungen, wo man tatsächliche Gewalt ausübt. Isr. ist verpflichtet Hilfsgüter durchzulassen (darf sie aber kontrollieren und Garantien verlangen, dass sie nicht den feindlichen Streitkräften zugute kommen) weil die Grenzübergänge in seiner Gewalt sind. Aber es ist nicht verpflichtet selbst Hilfsgüter an die Bevölkerung zu schicken, welches außerhalb jener Gebiete ist, die Isr. in seiner Gewalt hat (was in der Praxis nur dort ist, wo es Truppen hat, bzw. keine Hamas-Kämpfer sind). Würde sich niemand finden der ihnen Hilfsgüter schickt, wäre Israel nicht verpflichtet einzuspringen.
zum Beitrag16.10.2024 , 22:13 Uhr
Das ist nicht Absatz 93, sondern 91, und Sie haben Wichtiges unterschlagen. In Absatz 91 steht, dass man nicht physisch anwesend sein muss um Kontrolle auszuüben, sofern der betreffende Staat die Möglichkeit hat, seine Autorität durchzusetzen. Man muss also für jeden Bereich prüfen ob eine tatsächlich durchsetzbare Befehlsgewalt gegeben ist. Inwieweit dauerhafte Truppenpräsenz hierzu erforderlich ist, hängt von mannigfaltigen Umständen und vom jeweiligen Bereich ab. Ein Luftraum z.B. kann auch ohne Präsenz kontrolliert werden, wenn der Gegner keine Luftabwehr und Fluggeräte hat. Für die meisten Dinge am Boden braucht es zumindest kollaborierende Behörden, welche die Dinge am laufen halten. Wenn die Bevölkerung und Behörden kooperativ sind (wie Japan nach dem 2. Weltkrieg) und tun wie geboten, dann braucht man natürlich wenig Truppenpräsenz – das ist in Gaza nicht gegeben. Mir fällt zumindest auf die Schnelle nichts ein, was Isr. in Gaza am Boden ohne Truppenpräsenz durchsetzen könnte. (Haben Sie einen Tipp?) Dort, wo gerade Kämpfe toben, kann von Kontrolle natürlich gar keine Rede sein. In den Gebieten die Hamas besetzt hält, hat Hamas die Verpflichtungen.
zum Beitrag15.10.2024 , 22:01 Uhr
Anhand der Geschosse kann man allenfalls feststellen, wer sie abgefeuert hat. Nur, was nützt das? Zu einer Bewertung ob dieser Angriff einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt, ist das zu wenig. Hier stoßen dann „unabhängige“ Untersuchungen an ihre Grenzen, und sind deswegen meist völlig wertlos. War das Gebäude(teil) wo die Rakete einschlug, überhaupt das beabsichtigte Ziel, oder war es ein Fehlschuss? Wer oder was war das Ziel des Angriffes? Waren die vorhersehbaren zivilen Opfer nicht eindeutig unverhältnismäßig? Vorsicht: es kommt nicht darauf an was man im Nachhinein weiß, sondern welche Informationen jenem der den Feuerbefehl gab damals vorlagen. Diese Informationen bekommt man ohne Auskunft von der isr. Seite kaum. Natürlich kann man ohne Beweise daran zweifeln, ob die die Wahrheit sagen. Aber einem sollte man sich bewusst sein: im Gegensatz zu seinen Feinden hat Isr. keinen Nutzen davon, Zivilisten zu töten, eher nur Schaden. Es hat kein empfängliches Publikum vor dem es sich durch das Töten von Zivilisten als Widerstandskämpfer, Gotteskämpfer oder sonst was profilieren und auf steigende Unterstützung hoffen kann. Womit Vorwürfe solcher Art haltlos sein dürften.
zum Beitrag14.10.2024 , 22:33 Uhr
"isr. Militärjets wieder Überflüge über den gesamten Libanon vornahm. Als eine ganz klare und selbst für Sie hoffentlich vernehmliche Verletzung der UN-Resolution 1701"
Selbst wenn, kann es legitim sein. Artikel 51 der UN-Charta besagt doch, dass das Recht auf Selbstverteidigung unbeeinträchtigt bleibt, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat den Frieden wiederherzustellen. Wenn also die Hisbollah vom Libanon aus Isr. beschießt, weil sie nicht entwaffnet wurde, dann sind die getroffenen Maßnahmen offenbar unzureichend, und Isr. darf mit Luftschlägen darauf antworten. Wenn man angegriffen wurde herrscht kein Frieden, sondern Krieg, und man könnte durchaus argumentieren, dass dann auch Aufklärungsflüge berechtigt sind. Selbst wenn nicht – der Beschuss fremden Hoheitsgebietes ist viel schwerwiegender, als eine Luftraumverletzung.
zum Beitrag14.10.2024 , 21:12 Uhr
Entgegen mancher Behauptungen die im Internet geistern, hat der IGH sich nicht auf den Standpunkt gesetzt, dass Isr. trotz des Abzuges 2005 weiterhin vollumfänglich Besatzungsmacht und damit vollständig verantwortlich für den Gazastreifen sei. Standpunkt des IGH ist, dass bei dem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wurde, und damit auch Verantwortung für diese Teilbereiche verblieb – aber eben nur für diese, und nur in dem Verhältnis, wie tatsächliche Kontrolle ausgeübt werden kann. www.icj-cij.org/si...9-adv-01-00-en.pdf (Absätze 90-94) Vereinfacht: man ist dort Besatzungsmacht, wo man tatsächliche Kontrolle hat. Wo man aber keine Kontrolle mehr hat, ist man auch keine Besatzungsmacht, und damit entfallen auch die entsprechenden Verpflichtungen. Israel ist also nicht verpflichtet jene Unterstützung die Sie hier aufzählen zu gewähren, weil es das betreffende Gebiet nicht unter seiner Kontrolle hat – da sind feindliche Kämpfer, gerade deshalb will es ja dahin vorstoßen. In der Praxis kann es auch keine Hilfe leisten, denn ein Israeli käme unter Beschuss oder würde als weitere Geisel genommen werden.
zum Beitrag14.10.2024 , 16:16 Uhr
Ich habe ernsthafte Zweifel, ob auch nur 1 pal. oder lib. Leben mit einem Waffenembargo gerettet werden könnte. Armeen haben Munitionsreserven. Die sollten nicht von einem Tag auf den anderen erschöpft sein, sondern so lange reichen, bis nach Kriegsausbruch die Produktion hochgefahren / nachgeliefert werden kann. Der kluge Mann baut vor, und bestellt, wenn noch gar keine Knappheit vorliegt. Bei komplexeren Dingen vergehen zwischen Bestellung/Bewilligung/Lieferung gerne auch mal einige Jahre. Gut möglich, dass mit Lieferungen von heute lediglich Lagerbestände zum Kriegsende wieder aufgefüllt werden sollen. Soweit ich hörte, haben manche Geschosse ein Verfallsdatum: wenn man die Auswahl hat, verschießt man natürlich zuerst das älteste, während das Fabrikneue erstmal ganz hinten ins Lager kommt, und evtl. erst Jahrzehnte später dran kommt. Die Größe der Reserven richtet sich natürlich nach der Bedrohungslage. Es ist eben etwas anderes Island zu sein, oder Südkorea mit einem gefährlichen Nachbarn. Wer nur für 10 Tage Vorräte hat, der hat an Tag 11 nach Kriegsausbruch ein ernstes Problem. Wenn Sie in Israel die Aufgabe hätten vorzusorgen, welche Mengen an Munition würden Sie einlagern?
zum Beitrag14.10.2024 , 14:22 Uhr
Ich bezweifle, dass die Abschaffung des UNRWA oder der Ersatz durch andere Organisationen das Problem löst. Jede Hilfsorganisation wird Mitarbeiter vor Ort brauchen, und somit Ziel einer Hamas-Infiltration werden. Um dies abzuwehren, müsste die UNRWA bzw. die Hilfsorganisationen mit nachrichtendienstlichen Fähigkeiten zur Spionageabwehr ausgestattet oder entsprechend unterstützt werden. Ein anderer Weg wäre, auf vor Ort rekrutierte Mitarbeiter zu verzichten und verlässliche Kräfte von außen zu holen. Beides würde die Betriebskosten wohl deutlich steigern.
zum Beitrag13.10.2024 , 22:25 Uhr
"seit dem 7.10 über 600 Palästinenser von jüdischen Siedlern im Westjordanland umgebracht wurden"
Das ist nicht wahr. Von Siedlern sind etwa 12 getötet worden. Die überwiegende Mehrheit kam bei Kämpfen mit isr. Sicherheitskräften um.
zum Beitrag13.10.2024 , 21:56 Uhr
Nein, denn im Krieg ist es nicht verboten eine Person durch Bombardierung zu töten. Es dürfen nur die VORHERSEHBAREN Opfer an Zivilisten zum erwarteten militärischen Nutzen nicht EINDEUTIG unverhältnismäßig sein.
zum Beitrag13.10.2024 , 21:48 Uhr
„friedliche Koexistenz zwischen Kriegsparteien“
Wie können Parteien die sich im Krieg befinden gleichzeitig in Frieden nebeneinander sein?
„wurden extraterritoriale Angriffe und Tötungen zum legitimen Mittel der Selbstverteidigung erklärt“
War es denn vorher nicht legitim, den Gegner auf seinem Eigenen Gebiet anzugreifen?
zum Beitrag13.10.2024 , 21:18 Uhr
Weil der Soldat oder bewaffnete Sicherheitsmann sich nicht deshalb dort aufhält, um Angriffen weniger ausgesetzt zu sein, sondern im Gegenteil, zum Schutz der Zivilisten. Auch ein Reservist (im Sinne von im Kriegsfall wehrpflichtig, aber aktuell nicht aktiviert) der seinem Zivilleben nachgeht hält sich ebenfalls nicht deshalb dort auf, um Angriffen weniger ausgesetzt zu sein. Um als Kombattant zu gelten, muss er entweder bewaffnet sein, oder wieder militärischer Disziplin unterworfen: wenn Sie z. B. aus der Bundeswehr entlassen wurden, hat kein noch so hochrangiger Offizier das Recht Ihnen militärische Befehle zu erteilen. Er kann z.B. nicht von Ihnen verlangen beim verladen von Munition zu helfen und den LKW an die Front zu fahren. Anders sieht es aus, wenn Sie reaktiviert werden, und Befehlen gehorchen müssen, oder sich freiwillig melden. Auch wenn Sie noch Zivilkleidung tragen – wenn Sie zur Waffe greifen und mit den anderen Soldaten an die Front ziehen sind Sie Kombattant; wenn Sie sich bereit erklären Befehle entgegenzunehmen oder gar weiter zu leiten z.B. mit einem Walkie-Talkie oder Pager, dann werden Sie Teil einer militärischen Befehlskette – und somit Kombattant.
zum Beitrag13.10.2024 , 20:24 Uhr
Angriffe auf UNIFIL sind immer wieder vorgekommen durch „Zivilisten“ (offenbar Hisbollah-Leute in Zivil). Etwa 5x jeden Monat werden UN-Patrouillen der Weg versperrt, mit Waffen bedroht, zum Anhalten gezwungen und gefilzt, Mobiltelefone weggenommen, manchmal sogar beschossen. Im Dezember 22 wurde bei einem Angriff 1 irischer Blauhelm sogar getötet, 1 weiterer schwer und 2 leicht verletzt. Man kann all diese Vorfälle den Berichten entnehmen (jeweils Annex I):
unscol.unmissions....neral-reports-1701
Man sollte tatsächlich nicht mit zweierlei Maß messen. Es ist was anderes vorsätzlich angegriffen zu werden (von der Hisbollah), und was anderes zufällig ins Kreuzfeuer zu geraten. Jedenfalls kann man vom IDF nicht annehmen, dass dieser UNIFIL-Leute töten will. Dann wären nämlich schon welche tot. Im Falle von Putin und Hamas würde es überhaupt keinen Aufschrei geben; die lassen ihre Truppen doch plündernd und vergewaltigend über Zivilisten herfallen. Ein Beschuss einer UN-Einrichtung ist da kaum eine Nachricht wert.
zum Beitrag10.10.2024 , 20:57 Uhr
"Dessen parallel zur Grenze verlaufendes Flussbett liegt fast bis zu 30 Kilometer von der israelischen Grenze entfernt."
Sin sind nicht parallel zueinander. An der nächstgelegenen Stelle verläuft der Litani keine 8km von der Grenze.
"...kann als Pufferzone (...) kein Gebiet besetzten, das groß genug ist, um zu verhindern, dass Hisbollah-Raketen mit größerer Reichweite immer noch Israel erreichen."
Das nicht, aber eines welches groß genug ist das Nordisrael nicht mehr mit Mörsern, Panzerabwehrraketen, Rohrartillerie und Raketen mit nur kurzer Reichweite angegriffen werden kann. Wenn der Gegner gezwungen ist Raketen oder Drohnen größerer Reichweite zu verwenden, dann kostet ihn das mehr, kann für dasselbe Geld weniger an Stückzahl herstellen, so dass er sich schwerer tut die Luftabwehr zu übersättigen. Größere sind wohl auch schwieriger zu tarnen oder transportieren. Eventuell muss er zugunsten von Treibstoff abstriche beim Gewicht der Sprengladung machen. Der Aufbau von Infrastruktur kann auch erschwert werden wenn er aus dem Gebiet verdrängt wird, wo er den Rückhalt der Bevölkerung hat.
zum Beitrag10.10.2024 , 06:24 Uhr
Demnach können die Terroristen dem Netanyahu und Smotrich einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen und furchtbar ärgern, indem sie einfach keine Terroranschläge unternehmen. Welch beneidenswerte Situation dem Gegner durch reines nichtstun eins auswischen zu können.
zum Beitrag09.10.2024 , 20:38 Uhr
Kein Missverständnis.
Schon der Artikel 6 in dem das Verbot auf das sie sich berufen steht ist als „Prohibition on the use of certain booby-traps“ betitelt. Selbst der betreffende Absatz 1 besagt „...it is prohibited in all circumstances to use: (a) any booby-trap in the form of an apparently harmless portable object which is specifically designed and constructed to contain explosive material and to detonate when it is disturbed or approached…“
Und wie bereits gesagt, bilden lt. Artikel 2 Sprengsätze mit Fernsteuerung eine andere Kategorie („other devices“), deswegen ist (rechtlich) der Zündmechanismus entscheidend. Das ist kein Zufall, denn eine Fernsteuerung ermöglicht einen viel gezielteren Einsatz als ein Landmine oder eine Sprengfalle, in die jeder hineintappen kann. Verbote die „other devices“ betreffen sind in den Artikeln 3 und 4zusammengefasst, weswegen sie dort auch ausdrücklich genannt werden, in Artikel 6 hingegen nicht.
Das ist keine Schönrederei, sondern eine Klarstellung: nämlich dass der angebliche Rechtsbruch keiner ist. Woher haben Sie denn die Information, dass die Pager Sprengfallen gewesen sein sollen? Wer immer das verbreitet hat, hat Sie reingelegt.
zum Beitrag09.10.2024 , 16:14 Uhr
Doch, genau darum geht es, der Zündmechanismus ist entscheidend, weil die einzelnen Verbote sich eben auf gewisse Arten von Sprengsätzen erstrecken oder auch nicht.
Dieses Verbot auf welches Sie sich beziehen, ist Teil von Artikel 6 mit dem Titel: "Prohibition on the use of certain booby-traps"
Von "other devices" zu denen die ferngesteuerten Sprengsätze gehören ist keine Rede.
Sogar der entsprechende Absatz beizeht sich explizit auf Sprengfallen:
"it is prohibited in all circumstances to use: (a) any BOOBY-TRAP in the form of an apparently harmless portable object which is specifically designed and constructed to contain explosive material and to detonate when it is disturbed or approached,..."
Egal aus welche Quelle Sie jene Falschinformation haben, dass diese Pager als Sprengfallen zu betrachten sind: man hat Sie offenkundig reingelegt. Leider musste ich die Erfahrung machen, dass oftmals Leute die sich mit Völkerrecht angeblich auskennen, dennoch in der Presse Behauptungen aufstellen, die sich - nach durchlesen der einschlägigen Völkerrechtlichen Regelung - als unwahr erweisen. Da gibt es eine erschreckende Bereitschaft zur Rechtsverdrehung.
zum Beitrag09.10.2024 , 11:03 Uhr
Gerade weil ich sie gelesen habe, betrachte ich Ihre Behauptung als widerlegt.
Sie können ja beweisen, dass ich mich irre (was jedem passieren kann): Zeigen sie mir jene Stelle im Protokoll die besagt, dass ferngesteuert ausgelöste Sprengsätze rechtlich Sprengfallen ("booby-traps") sind.
Das werden Sie nicht können, weil es einfach nicht so drin steht: sie bilden die separate Kategorie "other objects". Sprengfallen sind einfach rechtlich anders definiert, deshalb gelten rechtliche Verbote und Beschränkungen die sich ausschließich auf Sprengfallen beziehen auch nur für diese, nicht für die präparierten Pager.
Falls Sie nicht darlegen können, dass die präparierten Pager rechtlich als Sprengfallen gelten, können Sie sich auch nicht auf diesbezügliche Verbote berufen. Sie mögen sich bislang im Irrtum befunden haben; verbreiten Sie dies aber weiterhin, kann ich es ab jetzt, wo ich sie darauf hingeweisen habe im Weiteren nur als Lüge bezeichnen. Haben Sie denn sich selbst gegenüber nicht den Anspruch ihre Annahme (welche die Gundlage Ihrer Meinung bildet) hinterfragen und überprüfen zu können, wenn Andere diese als falsch kennzeichnen? Lieber eine Lüge glauben?
zum Beitrag08.10.2024 , 21:52 Uhr
Die präparierten Pager wurden Ferngesteuert zur Explosion gebracht. Sie fallen somit lt. Artikel 2, des Protokolls II der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen nicht in die Kategorie von Sprengfallen. hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung sind eine separate Kategorie ("other objects".
Allein das Kinder oder mediz. Personal umkamen, ist noch kein Beleg dafür, dass der Angriff gegen Zivilisten gerichtet war. Pager sind verschlüsselte Kommunikationsgeräte und reagieren nur auf die mit eigenem, zugehörigen Code versehenen Funksignale. Was meistens eigens dafür eingerichtete zugehörige Frequenzen (der Hisbollah) erfordert. Gezielter geht kaum. Es sind Dienstgeräte. Wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist im Dienst, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel - durch tragen des aktivierten Gerätes entfällt der Schutz. Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Ich noch keinerlei Beleg gesehen, dass es eine zivile Nutzung dieser Pager gab.
zum Beitrag06.10.2024 , 07:56 Uhr
Die Umstände sind einfach komplexer, als die vereinfachten Lösungsvorschläge.
Es gäbe viele praktische Probleme, z.B.:
Jordanien ist kein Anrainer Libanons, dem kann man keine Gebiete Zuschlagen. Was soll aus den Sunniten werden? Syrien zuschlagen? Einer der Spannungsfelder am Vorabend des Syrischen Bürgerkriegs war, dass die Bevölkerung mehrheitlich sunnitisch war, die Führung aber überwiegend Alewiten. Die werden zwar auch zu Schiiten gerechnet, sind aber doch wieder eine andere Glaubensgemeinschaft, als die Zwölferschiiten im Libanon – wieder ein Grund für Spannungen, so dass unsicher ist, ob diese damit zufrieden wären.
Die Christen und Drusen leben überwiegend im mittleren Abschnitt, während der Süden der Isr. grenzt, von Schiiten dominiert wird. Es ist auch sehr fraglich, ob Isr. dies haben wollte? Ich glaube kaum, dass Isr. sich darüber freuen würde dass der jüdische Bevölkerungsanteil sinkt.
Da wäre es schon etwas weniger schwierig, den Libanon in 3-4 separate Staaten für die entsprechenden Bevölkerungsgruppen aufzuteilen.
zum Beitrag06.10.2024 , 06:38 Uhr
1. Ebenso wie ich Russlands Angriff auf die Ukraine um diesen als unabhängigen Staat zu vernichten verurteile, verurteile ich die Angriffe von Hisbollah und Iran um Israel zu vernichten. 2. Ebenso, wie ich es für gerechtfertigt halte, dass die Ukraine russische Streitkräfte angreift und auf russ. Gebiet vorstößt, halte ich es für gerechtfertigt dass Isr. die libanesische Hisbollah und den Iran angreift, und auf deren Gebiet vorstößt. (Verteidigung funktioniert, indem man dem Gegner so starke Verluste zufügt, dass ihm die Lust an weiteren Angriffen vergeht.)
Also was genau ist ihr Problem mit Israel? Ich verstehe es immer noch nicht.
Wem Genau wollen Sie im Libanon Hilfe schicken? Und was für welche?
Und wie bekämpft man Hass?
Und wie lange dauert es, biss die von Ihnen vorgeschlagene Maßnahme die gewünschte Wirkung bringt? Der vermehrte Beschuss der Hisbollah läuft schließlich seit fast einem Jahr, wie lange soll Israel dies noch erdulden?
zum Beitrag05.10.2024 , 22:15 Uhr
Wieso, was haben Sie denn daraus gelernt? (sowohl als allgemeine Richtlinie, als auch zu empfehlendes Vorgehen im Falle der Hisbollah)?
zum Beitrag05.10.2024 , 22:11 Uhr
Wo soll denn der Pager- Angriff gegen internat. Recht verstoßen haben?
Wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel - durch tragen des aktivierten Gerätes entfällt der Schutz. Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Vielmehr muss man sich fragen, warum er dies tut; höchstwahrscheinlich um nicht angegriffen zu werden. Dann wäre dies ein Kriegsverbrechen: „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten.“
Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen: Kommandoposte, Truppen, Waffen, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner zwingt, mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen.
Zivilisten die dem zum Opfer fallen sind folglich jenem anzulasten, der sie zu diesem Zweck missbraucht.
Die getöteten Zivilisten sind folglich Opfer eines Kriegsverbrechens der Hamas und der Hizbollah, nicht von Israel.
zum Beitrag05.10.2024 , 21:48 Uhr
Das ist nicht ganz korrekt.
Der von Ihnen verlinkte Artikel des Guardian stellt doch selbst fest, dass dies keine neue oder aktualisierte Charta ist. Soweit ich recherchierte, wurde die Charta nie außer Kraft gesetzt. Der eng. Titel lautet "Document of General Principles and Policies" - in etwa Allgemeine Grundsätze und Konzepte. Haben Sie es überhaupt mal gelesen? Da wird überhaupt kein Isr. Staat impliziert – im Gegenteil.
Auszüge: 18. „The establishment of “Israel” is entirely illegal“ 19. „There shall be no recognition of the legitimacy of the Zionist entity.“ 20. „Hamas rejects any alternative to the full and complete liberation of Palestine, from the river to the sea.“
Nirgends heißt es, dass Hamas sich mit einen Staat in den Grenzen von 1967 begnügen würde. Man betrachtet ihn nur als „nationalen Konsens“.
Wenn man sich dass zusammenreimt, dann wird klar, dass H. einen solchen Staat akzeptieren würde – als Etappenziel, von dem aus man gestärkt das eigentliche Ziel verfolgen will, ein vollständiges Palästina „from the river to the sea“ - also die Vernichtung Israels.
Das es mit einer solchen Hamas nachhaltigen Frieden geben kann, betrachte ich als Wunschdenken.
zum Beitrag04.10.2024 , 17:10 Uhr
Was ist denn Ihre rote Linie? Und was wäre für Sie akzeptabel?
zum Beitrag02.10.2024 , 22:46 Uhr
Und wie steht die israelische Opposition dazu? Kritisiert sie diesen Schritt (sie wird ja wohl kaum deswegen als antisemitisch eingestuft werden) oder trägt sie ihn zumindest stillschweigend mit? Sollte nämlich letzteres der Fall sein, dann wird das Problem wohl doch eher beim Generalsekretär liegen...
zum Beitrag02.10.2024 , 21:58 Uhr
Möglich? Bedingt.
Auf die Befindlichkeiten seiner Waffenlieferanten muss man Rücksicht nehmen, die dürfen sich was wünschen. Die Regierung Biden hat immer wieder Druck auf Isr. ausgeübt, um die humanitäre Lage zu verbessern:
www.timesofisrael....t-the-war-in-gaza/
Viele wünschen sich, dass die USA mit komplettem Stopp der Waffenlieferungen ein Ende der isr. Aktionen erzwingt. Ich habe Zweifel, dass das hinhaut. Länder haben Munitionsreserven; von denen könnte Isr, vorerst weiter zehren.
Selbst wenn es klappt; es würde wohl nur einmal gelingen. Es gibt Grenzen, was man wünschen kann. Und man darf nur so lange wünschen, wie man liefert.
Würden sich die USA endgültig weigern Isr. Waffen zu liefern wäre das für Isr. schlecht. Aber danach wird Isr. anstreben unabhängiger zu werden, entweder durch Waffenlieferanten, die keine Bedenken haben, oder durch Eigenproduktion. Dann möge den Palästinensern Gott gnädig sein, denn Isr. wird es nicht. Es müsste sich viel weniger zurückhalten.
Interesse am Krieg gegen Iran? Hm... schwer zu sagen. Ich vermute kurzfristig nein, langfristig ja.
zum Beitrag02.10.2024 , 13:20 Uhr
1. Ein systematisches Abschlachten der Zivilbevölkerung rechtfertigt es nicht. Ich sehe aber auch nirgends ein systematisches abschlachten von isr. Seite. Von Hamas schon.
2. Die Bombardierung von Wohngebieten ist gerechtfertigt, wenn sich dort militärische Infrastruktur, Truppen befinden, und eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt wird Wie jede andere zivile Struktur verlieren auch Wohngebäude ihren Schutz, wenn sie zu militärischen Zwecken genutzt werden.
3. Völkerrechtlich ist auch ein Angriff auf souveräne Staaten gerechtfertigt, wenn z.B. durch ihn, oder durch andere von seinem Gebiet aus Angriffe auf einen anderen Staat erfolgen bzw. bewaffnete Banden entsendet werden.
4. Was verstehen Sie unter „Terrorakt“? Eines der Probleme ist, dass Terrorismus vielfältig definiert wird, und manchem umgangssprachlich das Attribut „Terror…“ zugefügt wird, ohne dass es für meine Begriffe gerechtfertigt wäre. Für mein Verständnis verdienen dieses Attribut gezielte Angriffe auf Zivilisten oder zivile Strukturen, deren vordergründiges Ziel es ist Angst und Schrecken zu verbreiten um ein politisches Ziel zu erreichen. So etwas sehe ich in diesem Konflikt israelischerseits nicht.
zum Beitrag02.10.2024 , 10:15 Uhr
Und aus dem Irak.
www.aa.com.tr/en/m...-in-israel/3337357
zum Beitrag01.10.2024 , 21:04 Uhr
Ich sehe kein israelisches zündeln.
Ich sehe ein Israel, dass seine Ruhe haben will vor Angriffen aus Gaza, Libanon, Jemen und Iran.
Ich sehe ein zündeln des Iran: überall wo dieser anfängt seinen Einfluss durch Finanzierung und Bewaffnung von Milizen auszudehnen folgen Chaos, Krieg und Zerstörung in seiner Spur.
zum Beitrag01.10.2024 , 20:29 Uhr
Nein, diese Kriege hat nicht Israel vom Zaun gebrochen.
Es war nicht Israel, welches beschloss dass Hamas &Co am 7.10.2023 von Gaza aus Israel angreifen soll. Es war nicht Israel, welches beschloss dass die Hisbollah vom Libanon aus Israel beschießen soll. Es war nicht Israel, welches beschloss dass die Houthi vom Jemen aus Drohnen gegen Israel schicken. Es war nicht Israel, welches beschloss vom Iran aus Raketen auf Israel abzufeuern.
Und doch, es ist Selbstverteidigung. Das wesen von Verteidigung ist, dem Angreifer so lange verluste zuzufügen, bis dieser auf weitere Angriffe verzichtet. Hier haben etliche offenbar noch nicht genug.
zum Beitrag30.09.2024 , 20:55 Uhr
Eines der bemerkenswertesten Aspekte dieses Angriffes auf den Nasrallah-Bunker ist das, was nicht berichtet wird. Obwohl bei diesem Angriff mitten in einem Stadtgebiet sehr schwere Bomben eingesetzt wurden und die umliegenden Hochhäuser schwer beschädigt, berichtet man nicht über hierbei haufenweise getötete Zivilisten.
zum Beitrag30.09.2024 , 17:33 Uhr
Wieso völkerrechtswidrig besetzt?
Syrien hat – ebenso wie der Libanon und andere arabische Staaten - Israel bis heute nicht anerkannt, keinen Friedensvertrag geschlossen und auch keinen über den Grenzverlauf. Was gemeinhin als „International anerkannte Grenze“ bezeichnet wird, ist im Grunde genommen nichts weiter, als die Waffenstillstandslinie von 1949. Seit 1967 gibt es eine neue Waffenstillstandlinie. Seit 1948, also seit 76 Jahren besteht ein Kriegszustand, nur eben mit langen Waffenruhen. Meines Wissens ist es nicht völkerrechtswidrig im Krieg das Territorium des Gegners zu besetzen, und es besetzt zu halten auch nicht, so lange kein Friedensvertrag geschlossen wurde.
zum Beitrag26.09.2024 , 22:16 Uhr
Was ist damit gemeint „auf die Barrikaden“ zu gehen? Und was soll es bringen? Wird die Hisbollah deswegen mit ihren Angriffen auf Israel aufhören oder Israel mit seinen Angriffen auf die Hisbollah? Denn wenn nicht, kann man es gleich sein lassen.
Und wenn dadurch wirklich Flüchtlingsströme entstehen – müssten dann nicht eher jene „auf die Barrikaden“, die eine deutliche Ablehnung gegen Flüchtlinge haben?
Welche wäre denn die „effizientere“ Terrorbekämpfungsmethode? Und woran bemisst sich die Effizienz?
Sind Sie sicher, dass die Bewohner nicht wissen, wo Stellungen der Hisbollah zu vermuten sind? Dies dürften jedenfalls ihre Hochburgen mit schiitischer Bevölkerungsmehrheit sein – eben der Süden und das Viertel Dahijeh.
zum Beitrag26.09.2024 , 21:00 Uhr
Ziemlich armselig, sich auf die russische Armee zu beziehen, die in der Gegend um Butscha in kaum mehr als einem Monat 10% der zurückgebliebenen Bevölkerung ermordet haben soll, und wer weiß, wie viele tausende in Mariupol.
Die Ukrainer fordern die Zivilbevölkerung nicht zum bleiben auf, wenn der Feind anrückt; sie helfen bei der Evakuierung. Die ukrainischen Kämpfer richten Ihre Stellungen, Waffenlager, Waffenfabriken, Kommandozentren nicht in und unter Gebäuden voller Zivilisten ein. Erst recht benutzen sie nicht Krankenhäuser als Bereitstellungsraum. Sie verkleiden sich nicht als Zivilisten und mischen sich nicht unter Zivilisten als Schutzschild, um nicht angegriffen zu werden; Vielmehr stellen sie sich zwischen die anrückenden Russen und die Zivilisten. Natürlich muss dann unter Ukrainern das Verhältnis von toten Zivilisten und Kombattanten eine ganz andere sein.
Dass Sie damit eine angebliche Rücksichtslosigkeit der isr. Kriegsführung belegen wollen, kann man nicht ernst nehmen.
Mir scheint eher die Kriegsführung von Israels Gegnern das Problem zu sein, deren umfassenden Kriegsverbrechen sowohl in Gaza als auch im Libanon die Welt Zeuge wird. Sehen Sie diese nicht?
zum Beitrag26.09.2024 , 17:06 Uhr
Pager sind m.W. verschlüsselte Kommunikationsgeräte und reagieren nur auf die mit eigenem, zugehörigen Code versehenen Funksignale. Was üblicherweise eigens dafür eingerichtete zugehörige Funksignale auf bestimmten Frequenzen (der Hisbollah) erfordert. Gezielter geht kaum. Es sind Dienstgeräte, die man nicht auf Auslandsreisen mitnimmt. Deswegen würde sie der Besitzer wohl gar nicht erst ins Flugzeug mitnehmen. Außerdem kann er im Gegensatz zu einem Mobiltelefon im Ausland damit nichts anfangen: verlässt er mit dem Flugzeug das Land, ist er außerhalb der Reichweite der Funkstation. Sobald dies passiert ist, kann dann natürlich auch das Signal zur Sprengung nicht mehr empfangen werden – es passiert gar nichts. Selbst wenn jemand einen dieser Pager in ein Flugzeug mitnehmen und noch in Reichweite sein sollte – die Sprengkraft ist sehr Gering. Man kennt ja die Videos, wo der Träger zu Boden geht, Andere aber die nur 1 Meter weiter stehen einfach weglaufen. 37 Tote bei ca. 3000 Verletzen – eine Sterberate von ca. 1%. Bei einer Explosion auf einem Flugzeug wäre der Betroffene sicher verletzt, der Sitznachbar wohl auch, am Flugzeug selbst ist kein wesentlicher Schaden erwartbar.
zum Beitrag25.09.2024 , 11:11 Uhr
Ja, die Umstände können große Unterschiede ausmachen.
Da ich aber über eine Bombardierung von Industrieanlagen o.ä. was die Berechnung verzerren könnte noch nichts gehört habe, dürfte so etwas nach jetzigem Stand nicht ins Gewicht fallen.
zum Beitrag25.09.2024 , 00:39 Uhr
Unter der Annahme, dass - 27% der libanesischen Bevölkerung Kinder sind - der Anteil unter den Zivilen Opfern somit ebenfalls ca. 27% sein müsste
entsprechen 50 Kinder unter den Todesopfern insgesamt ca. 185 Zivilisten
550 Todesopfer -185 Zivilisten = 365 Kombattanten.
Womit das Verhältnis getötete Kombattanten : Zivilisten bei ca. 2 : 1 sein dürfte.
zum Beitrag23.09.2024 , 22:38 Uhr
Da muss Ihnen die Erinnerung einen Streich spielen. Schon am Anfang wurde die Entmachtung der Hamas als Kriegsziel definiert:
www.timesofisrael....-as-ruler-of-gaza/
zum Beitrag23.09.2024 , 22:24 Uhr
Da ist was wahres dran. Propaganda hingegen findet immer in der Öffentlichkeit statt.
Aber welchen Grund gäbe es einen solchen Vorschlag wie hier skizziert der Öffentlichkeit vorzuenthalten? Zumal Hamas früher schon einmal einen Vorschlag öffentlich machte: www.timesofisrael....ot-meet-its-terms/ www.timesofisrael....ame-the-west-bank/ Außerdem werden Vorschläge über Vermittler vorgelegt (Katar, Ägypten, USA ist involviert), und trotz unzähliger Leaks ist nichts über einen solchen Vorschlag an die Öffentlichkeit gedrungen. Deshalb habe ich den Verdacht, dass es diesen entweder nicht gibt, oder nicht so, wie hier skizziert - dass er noch viele andere Punkte enthält, die recht unangenehm, vielleicht inakzeptabel sein können.
zum Beitrag23.09.2024 , 22:09 Uhr
Damit blamiert sich Volker Türk nur selbst.
Er zitiert hier Artikel 6, Absatz 1 (a) des Protokolls II der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen.
In Artikel 2 aber werden Sprengfallen definiert als Geräte zum Töten oder Verletzen, welche durch Annäherung, Berührung oder scheinbar harmloser Anwendung ausgelöst werden.
Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung sind keine Sprengfallen (sondern "other objects") – somit gilt dieses Verbot für sie nicht.
hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm
(Ich habe ernsthafte Zweifel, ob diese Pager überhaupt als „harmloser Gegenstand“ gelten: ebenfalls in Artikel 2 werden nämlich als militärische Ziele definiert, soweit es Gegenstände betrifft, alles was zu Militäraktivitäten effektiv beiträgt, und dessen Zerstörung einen eindeutigen militärischen Vorteil bringt. Auf die Pager – in diesem Fall milit. Kommunikationsgeräte – scheint dies zuzutreffen.)
Traurige Zustände. Ein UN-Kommisar, ein Jurist der sich im Völkerrecht entweder nicht zurechtfindet, oder die Öffentlichkeit mir Falschdarstellungen irreführt. Jedenfalls eine Fehlbesetzung. Und Medienschaffende, die außer Stande sind nachzuschlagen, und dies zu entlarven.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:24 Uhr
Er wird aber kaum den Krieg gegen Libanon weiterführen können, wenn die Hisbollah erklären würde, auf weitere Angriffe auf Israel zu verzichten. Dann hätte er keine Rechtfertigung mehr.
Wenn andererseits Netanyahu von heute auf morgen weg vom Fenster wäre (z.B. Herzinfarkt), dann würde sein Nachfolger vor dem selben Problem stehen: Angriffe auf Nordisrael, deret wegen die Bewohner nicht zurückkehren können, und müsste wohl den Krieg gegen die Hisbollah weiterführen.
zum Beitrag23.09.2024 , 20:12 Uhr
Wenn die Hamas wirklich zu so einer Einigung wie hier skizziert bereit ist, und diesen nicht nur als Propagandakniff lanciert um Netanyahu schlecht dastehen zu lassen und den öffentlichen Druck auf ihn zu erhöhen - warum veröffentlicht sie diesen dann nicht selbst als Vorschlag?
zum Beitrag22.09.2024 , 23:05 Uhr
P.S.
Im übrigen definiert das Protokoll als Sprengfallen ("booby trap") Geräte zur Tötung oder Verletzung, welche durch Annäherung, Berührung oder scheinbar harmloser Anwendung ausgelöst werden.
Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung fallen gar nicht in diese Kategorie - sie sind unter "other devices" zusammengefasst – somit gelten die präparierten Pager nicht als "booby traps" - Sprengfallen.
hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm
zum Beitrag22.09.2024 , 22:48 Uhr
Leider musste ich die Erfahrung machen, dass oftmals Juristen die sich mit Völkerrecht angeblich auskennen, dennoch in der Presse Behauptungen aufstellen, die sich - nach durchlesen der einschlägigen Völkerrechtlichen Regelung - als unwahr erweisen, oder zumindest sehr eigenwillig interpretiert. Oft erfolgt es in der Form, dass ein Verstoß gegen eine allgemeine Regelung vorgeworfen wird, Ausnahmeregelungen aber außer Acht gelassen.
Deshalb bin ich mittlerweile dazu übergegangen, die Einschlägige Regelung selbst zu lesen. Daraus lernt man sehr viel. Bislang sehe ich imPager-Fall keinen eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht.
zum Beitrag22.09.2024 , 22:37 Uhr
„generelles Verbot von Sprengfallen, die zivilen Gegenständern ähneln“
Welcher „Experte“ hat Ihnen denn diesen Bären aufgebunden?
M.W. geht es um Protokoll II der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen
Verboten sind Sprengfallen: -mit internationalen Schutzzeichen -Kranke, Verwundete, Leichen -Bestattungsorte, Krematorien und Gräber -medizinisches -Kinderspielzeug und Gegenstände für Kindergebrauch -Speisen und Trank -Küchenutensilien -religiöses -historische Monumente -Kunstwerke -Tiere und Kadaver
von jeglichem zivilen Objekt ist da keine Rede (eine Sprengfalle muss ja zwangsläufig nach etwas harmlosen – zivilen – aussehen; sonst wäre es ja keine Falle). Es gibt ferner ein Verbot gezielt Sprengfallen herzustellen, die wie tragbare, harmlose Objekte aussehen.
Im übrigen definiert das Protokoll als Sprengfallen Geräte, welche durch Annäherung, Berührung oder scheinbar harmloser Anwendung ausgelöst werden.
Sprengsätze mit Zeitzünder oder Fernsteuerung fallen gar nicht in diese Kategorie – somit gelten für sie auch die o.G. Verbote nicht.
hrlibrary.umn.edu/instree/1980d.htm
zum Beitrag22.09.2024 , 20:38 Uhr
„die dabei ebenfalls getöteten Krankenhausmitglieder z.B. sind ganz klar Zivilisten“
Eben nicht. Nur weil jemand im Gesundheitswesen arbeitet, bedeutet das nicht, dass er nicht Mitglied einer Terrorgruppe sein kann. Wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel - durch tragen des aktivierten Gerätes entfällt der Schutz. (Im vorliegenden Fall habe ich noch keine belastbaren Belege dafür gesehen, dass eine zivile Verwendung der Geräte beabsichtigt war). Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Vielmehr muss man sich fragen, warum er dies tut; höchstwahrscheinlich um nicht angegriffen zu werden. Dann wäre dies ein Kriegsverbrechen: „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten.“ Trägt er auch noch die Montur eines Sanitäters mit Rotem Kreuz oder Halbmond, dann ist es auch noch Missbrauch der Schutzzeichen des Genfer Abkommens.
zum Beitrag21.09.2024 , 22:23 Uhr
Wenn Zivilisten als vermeidbare Opfer eines Kriegsverbrechens umkommen, dann gehen sie offenkundig auf das Konto desjenigen, der es verübt. Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen („die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“), also Kommandozentralen, Truppen, Waffen, usw. absichtlich inmitten Zivilisten unterzubringen, ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner zwingt, mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen. Alle Zivilisten die dem zum Opfer fallen sind folglich jenem anzulasten, der sie zu diesen Zweck missbraucht.
Auch in diesem Fall hätten diese Hisbullah-Kommandeure ihre Besprechung irgendwo fern von Zivilisten, außerhalb der Stadt abhalten können. Die getöteten Zivilisten sind folglich Opfer eines Kriegsverbrechens der Hizbollah, nicht von Israel.
zum Beitrag21.09.2024 , 20:23 Uhr
Im Bezug darauf ob jemand legitimes Ziel ist oder nicht, gibt es nur Kombattant oder geschützte Person. Uniformierung ist zwar ein wesentliches Merkmal eines Kombattanten, aber keine Voraussetzung. Wie schlüssig dargelegt wurde: wer ein aktives Kommunikationsgerät einer militärischen Organisation bei sich trägt um Befehle empfangen zu können, ist teil einer militärischen Befehlskette, und damit legitimes Ziel. Das einer dabei zivile Kleidung trägt und sich unter Zivilisten bewegt, macht ihn noch nicht zur zivilen, geschützten Person. Vielmehr muss man sich fragen, warum er dies tut; höchstwahrscheinlich um nicht angegriffen zu werden. Dann wäre dies ein Kriegsverbrechen: „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten.“ Trägt er auch noch die Montur eines Sanitäters mit Rotem Kreuz oder Halbmond, dann ist es auch noch Missbrauch der Schutzzeichen des Genfer Abkommens.
zum Beitrag21.09.2024 , 16:39 Uhr
„konnte niemand wissen an wen die Geräte am Ende verteilt werden“
Worauf stützt sich diese Behauptung? Jener, der bei Hisbollah die Geräte besorgen ließ, musste einen Plan haben, wozu er sie nutzen und an wen er sie verteilen will – wenn der Widersacher diesen Plan erfuhr, konnte er seine Schritte entsprechend planen. Somit ist anzunehmen, das er sehr wohl wusste, an wen die Geräte verteilt werden sollen – deshalb hatte er sie ja auch präpariert.
„...konnte auch keine gezielte Entscheidung...“
Soweit ich recherchierte werden Pager so eingestellt, dass sie nur auf Funksignale reagieren, welche einen persönlichen Code enthalten. Wer eine Nachricht sendet will dies schließlich an bestimmte Personen tun, und wer einen Pager trägt will nicht, dass dieser ständig wegen fremder Nachrichten piept. Wer die Codes der Hisbollah-Mitglieder hatte, konnte diesen gezielt Nachrichten senden.
Sanitäter sein schließt nicht aus auch Hisbollah-Kommandeur zu sein.
Im Übrigen verbreiten Sie schon wieder Unwahrheiten. Protokoll II verbietet Sprengfallen nicht, sonder erlegt Einschränkungen auf.
zum Beitrag18.09.2024 , 06:26 Uhr
Hat irgendjemand einen Link, wo man sich diese Liste anschauen kann? Er soll auf dem Telegram-Kanal des Gesundheitsministeriums von Gaza veröffentlicht worden sein, aber ich finde ihn nicht. Wieder gelöscht?
zum Beitrag13.09.2024 , 20:32 Uhr
"ist ein langjähriger Kritiker der BBC und hat eine Lobbygruppe dazu gegründet. Es handelt sich also nicht um eine unabhängige Studie."
Nur weil jemand etwas seit langem kritisiert oder sich für oder gegen etwas einsetzt, bedeutet das nicht, dass man nicht unabhängig ist. Er ist vielleicht nicht unparteisch, nicht unvoreingenommen; aber warum er nicht unabhängig sein sollte, erschließt sich aus dem Artikel nicht.
zum Beitrag11.09.2024 , 21:24 Uhr
Ich wüsste nicht, dass die Armee jemals eine genaue Definition gegeben hätte.
Stand jetzt scheint es einfach nur ein Gebiet zu sein, in der die Armee keine militärische Infrastruktur vermutet, deren Zerstörung für die Bevölkerung sehr gefährliche Bodenoperationen oder schwere Luftschläge erfordern würde – was aber nicht bedeutet, dass sie Beschuss aus diesem Gebiet unbeantwortet lässt, oder einfach zusieht, wie die militärische Führung des Gegners sich hier verkrümelt.
Für eine echte, funktionierende Sicherheitszone wie in Anhang I der IV. Genfer Abkommen beispielhaft beschrieben müsste sich Hamas & Co verpflichten, sich von hier in jeder Hinsicht (ausgenommen verwundete Kämpfer) fernzuhalten und im Gegenzug die isr. Armee sich verpflichten, keine Angriffe durchzuführen – und man müsste Hamas & Co vertrauen können, dass sie sich daran halten, oder auf eine Kontrollinstanz einigen.
zum Beitrag10.09.2024 , 23:23 Uhr
Wieso keinen Sinn?
Die veröffentlichten Bilder sind nicht von Drohnen oder vor Ort. M.E. muss Isr. Informanten gehabt haben, die nachher die Liste der getöteten Kämpfer übermittelten, und dann Bilder aus Archiven zugeordnet wurden (wobei Fehler passieren können; Verwechslung von Personen / Namen, etc.). Das ist keine Offenlegung der Zielauswahlprozedur. Was die Untersuchung von Euromed angeht, scheint sie mir sich leider nahtlos in jene einzureihen, die von ihrer Beschaffenheit her ungeeignet sind, die Sache zu klären. Der Schwächen sind derart viele, dass ich aus Platzmangel nicht alle aufzählen kann. Z.B. kann man in einem Umfeld wie Gaza, wo Hamas&Co bemüht sind sich als und mit Zivilisten zu tarnen die Aussage - „man hat keine Kombattanten gesehen“ – einfach nicht verwerten. Ein uneingeweihter Zivilist kann gar nicht wissen, ob die Gruppe von Männern in Zivil 50 Meter weiter Hamas-Mitglieder sind, oder nicht. Wenn er eingeweiht ist, wird er es der NGO nicht erzählen, denn dann wäre er in Augen der Hamas Verräter mit entsprechend kurzer Lebenserwartung. Die Leute mit Klarnamen, die hier als Quelle zitiert werden können es also bestenfalls nicht beurteilen; schlimmstenfalls...
zum Beitrag10.09.2024 , 20:26 Uhr
Ob das Volksverhetzung ist? Kann durchaus sein. Und nur weil es in Koran, Bibel oder Thora vorkommt, ist es nicht weniger schlimm oder zu verharmlosen.
Gerade deswegen ist ausschlaggebend, mit welchem Beispiel ein Religionsstifter voran ging, denn von diesem kann man ja erwarten, dass er sich den Prinzipien seiner Religion entsprechend verhält.
Es ist nicht egal, ob er sagte: „Stecke dein Schwert an seinen Ort! Denn wer das Schwert nimmt, der wird durchs Schwert umkommen.“
oder ob er Krieg führte, raubte, plünderte, brandschatzte, Andachtsstätten zerstörte, versklavte, Sklavinnen zum befriedigen seiner sexuellen Gelüste nutzte, Menschenhandel betrieb, Vergewaltigungen zuließ und absegnete, Meuchelmörder auf Kritiker ansetzte, ethnische Säuberungen bzw. Massaker und Genozid verübte; kurz nach heutigem Verständnis ein Verbrecher war.
zum Beitrag09.09.2024 , 20:08 Uhr
„verifizieren kann das keiner“
Hamas kann. Für die ist aber das Beste wenn Sie denken, alle Opfer seien Zivilisten, und sich deswegen aufregen. Sie wird deshalb nicht zulassen, dass getötete Kämpfer vor Ort identifizierbar fotografiert werden, weil damit bewiesen wäre, dass der Angriff rechtmäßig war. Schon bei dem letzten ähnlichen Vorfall (10.8.) konnte ich nur Fotos finden von ca. 20 in Tüchern eingewickelten Gestalten (es ließ sich nicht mal feststellen, ob Leichen oder Puppen).
Im Umkehrschluss: stürben nur Zivilisten, hätte Hamas kein Problem damit, die Toten vor Ort fotografieren zu lassen. Eben dass sie es nicht tut, ist zumindest ein starkes Indiz dafür, das es nicht der Fall ist.
„rund um die Uhr fliegen Drohnen (...), da sollte es doch einfach sein Beweise zu liefern“
Trugschluss. Nur wenn die Information durch Drohnen kam, können diese ein Beweis sein. Wenn die Info z.B. von Spionen / Maulwürfen kam, dann nicht, und man könnte es auch nicht offen legen ohne die Quelle zu gefährden. Allgemein legt man eigene Vorgehensweisen nicht offen, weil es dem Feind ermöglichen würde, sich mit entsprechenden Gegenmaßnahmen anzupassen.
zum Beitrag05.09.2024 , 20:50 Uhr
Diese Geschichte klingt verdächtig nach Falschnachricht. Belege bitte!
zum Beitrag04.09.2024 , 20:47 Uhr
Sinnbefreit ist ein Asylantrag, wenn die Identität ungeklärt ist. Wie soll man von einer Person entscheiden können, dass ihr Verfolgung droht, wenn man gar nicht weiß, wer sie ist? Leute mit ungeklärter Identität überhaupt einreisen zu lassen ist schon ein Risiko. Wie soll sich denn ein Kritiker irgendeines Tyrannen bei uns sicher fühlen, wenn jederzeit ein Mörder der auf ihn angesetzt ist, einreisen darf? Asyl funktioniert, indem die Verfolgten reingelassen werden, und die Verfolger raus gesperrt, und das braucht einen Mechanismus welche Leute danach sortiert, ob sie einreisen dürfen oder nicht. Je mehr Gründe man als Asylgrund anerkennt, umso mehr Leute muss man raus sperren, umso weniger kann man zulassen, dass Leute mit ungeklärter Identität und Absichten einreisen und sich frei bewegen.
zum Beitrag03.09.2024 , 21:23 Uhr
Wegen welcher völkerrechtlichen / kriegsvölkerrechtlichen Regelung ist ein Ende isr. Bombardierungen und Kriegsaktionen fällig?
zum Beitrag03.09.2024 , 21:21 Uhr
Was Sie da geschrieben erscheint mir ziemlich wirr.
Um welches Prinzip soll es gehen? Worin haben die Demonstranten recht? Warum gebe es kein Abkommen mit der Hamas, wenn sich die isr. Armee zurückzieht? Und wenn es ein Abkommen gibt, warum könnte dann die Armee jederzeit wieder einmarschieren? Und was hat die Siedlungspolitik mit dem in verhandlung befindlichen Abkommen zu tun?
zum Beitrag31.08.2024 , 21:37 Uhr
In jener Quelle publishup.uni-pots...ile/Paech_WT65.pdf auf die sich der wissenschaftliche Dienst beruft www.bundestag.de/r...43-21-pdf-data.pdf ist aber nirgends die Rede davon, dass sich der Besatzer nicht auf das Selbstverteidigungsrecht berufen kann.
Sie verbreiten schon wieder Unwahrheiten. Sie sind in dieser Hinsicht schon mehrfach unangenehm aufgefallen.
zum Beitrag31.08.2024 , 20:25 Uhr
Was wäre denn die Grenze der Selbstverteidigung, die Israel angeblich überschritten hat? Wo ist diese festgelegt?
zum Beitrag30.08.2024 , 21:21 Uhr
Weil der Tiergartenmörder für den russischen Geheimdienst arbeitete. Der Austausch sendet das fatale Signal, dass Russland nur unter irgendeinem Vorwand Ausländer aburteilen und Einsperren lassen muss, um seine Auftragsmörder freizupressen. Das gelingen setzt jeden weiteren Besucher aus dem Westen dieser Gefahr aus. Es reicht ein bisschen Rauschgift ins Gepäck zu schmuggeln. Auch alle, die aus Russland geflohen sind und hier Asyl fanden, werden dadurch gefährdet: Russland kann seinen Auftragsmördern auf den Weg mitgeben: „Keine Sorge! Wenn du doch erwischt wirst, holen wir dich raus. In 4-5 Jahren bist du wieder ein freier Mann.“
Asyl funktioniert, indem die Verfolgten reingelassen werden, und die Verfolger raus gesperrt, und das braucht einen Mechanismus welche Leute danach sortiert, ob sie einreisen dürfen oder nicht. Dennoch eingereiste Verfolger müssten zur Abschreckung mit aller Härte bestraft werden. Wie soll sich denn ein Kritiker irgendeines Tyrannen bei uns sicher fühlen, wenn ein Mörder der auf ihn angesetzt ist, es schafft einzureisen, und nach vollbrachter Tat nach wenigen Jahren freigepresst wird, und in seiner Heimat mit Ehren empfangen?
zum Beitrag30.08.2024 , 20:52 Uhr
Danke für die Information.
zum Beitrag30.08.2024 , 16:52 Uhr
Dazu hätte ich gern mehr erfahren:
Welche "Beschränkung für den Bau von Häusern für Beduinen besteht" denn? Bitte die Aussage belegen.
zum Beitrag30.08.2024 , 13:39 Uhr
"Der Tanker war (...) von mehreren Geschossen getroffen worden. Die Folge waren ein Brand an Bord und ein Ausfall der Maschinen."
So einfach war es wohl nicht. apnews.com/article...8905ce7c84e5cabe0c Demnach wurde die Crew von einem fr. Zerstörer nach mehrfachen Angriffen evakuiert worden. Dann gingen Houthi an Bord und ließen Sprengsätze detonieren.
Das ganze ein klares Kriegsverbrechen: Angriff auf ziviles Ziel ohne erkenbaren militärischen Nutzen unter inkaufnahme schwerer ökologischer Schäden.
Wann wird Herr Khan seinen Pflichten nachkommen, un Haftbefehle gegen Houthi beantragen?
zum Beitrag30.08.2024 , 11:16 Uhr
Illegal annektiert? In der Westbank wurde bis meines Wissens gar nicht annektiert (Falls ich mich irren sollte, bitte mit Belegen darlegen).
Annektiert wurde nur Ostjerusalem. Das gehörte vorher zu Jordanien, und wurde 1967 im Sechs-Tage-Krieg besetzt, nachdem auch Jordanien Isr. wieder angegriffen hatte. 1994 schlossen Jordanien und Isr. einen Friedensvertrag, welche den Kriegszustand der seit 1948 bestand beendete. Und laut diesem (Art. 3, Annex I) ist die internationale Grenze zwischen den beiden Ländern: der Fluss Yarmouk bis zu seiner Einmündung in den Jordan – dann der Jordan - das Tote Meer – der Emek Ha’arva / Wadi Araba - der Golf von Akaba.
peacemaker.un.org/...tyIsraelJordan.pdf (Seite 405 im UN-Archiv) Also hat in einem völkerrechtlich gültigen Vertrag Jordanien auf die Gebiete westlich des Jordans und des Toten Meeres verzichtet. Nirgends ist die Rede davon, welcher Teil davon den Pal. gehören soll. Isr. hat – aus mannigfaltigen Gründen – lediglich darauf verzichtet sich alles einzuverleiben.
Auf welcher völkerrechtlicher Basis beruht dann Ihre Feststellung? Oder haben Sie nur im Internet was aufgeschnappt?
zum Beitrag28.08.2024 , 15:55 Uhr
"weil pro-palästinensische Stimmen mitsamt der sie am entschiedensten vertreten demographischen Gruppe wenig andere Chancen haben gehört zu werden und öffentlich sichtbar zu sein"
Dies erscheint mir nicht hinreichend um Sachbeschädigung zu rechtfertigen.
Woher will man denn wissen / woran wird bemessen, dass die jeweilige Gruppe ausreichend Chancen hat gehört zu werden / öffentlich sichtbar sein oder es an Chancen mangelt?
Zumal heutzutage in D jeder online seine Ansichten verbreiten darf, Plakate kleben und Flugblätter verteilen (solange der Inhalt nicht Volksverhetzung usw. ist)?
Insgesamt habe ich den Verdacht, dass hier eher mangelnder Respekt vor dem Gesetz herrscht.
zum Beitrag28.08.2024 , 12:17 Uhr
Ich kam auf 2466 Euro pro Zimmer und Monat.
Bei 1200 Personen 972 Euro pro Monat.
zum Beitrag23.08.2024 , 17:04 Uhr
Sie liegen in jeder Hinsicht falsch.
Grundsetzlich stellt jede Waffe in der Hand des Gegners eine Gefahr dar, allenfalls eine relativ geringe. Und auch jetzt stellen Raketen und Mörser eine Gefahr da, der letzte Raketenangriff aus Gaza war in der Nacht vom 19. auf den 20. August. Dies zwingt Isr. natürlich auch zur Aufrechterhaltung einer etnsprechenden Luftabwehr, die immer wieder aktiv werden muss. Eine einzige Abfangrakete des Iron Dome kostet - soweit ich recherchierte ca. 40-50 tausend $.
Außerdem geht es nicht nur um die gegenwärtige Gefahr, sondern auch die zukünftige.
Solange kein Friedensvertrag besteht, herrscht Kriegszustand (auch wenn gerade Waffenruhe sein sollte). Da ist eine Blockade zur Unterbindung z.B. von Waffenlieferungen an den Gegner völlig rechtens. Auch Zivil- und Hilfsgüter dürfen zurückgehalten werden, z.B. wenn sie Zweckentfremdet werden, oder zur Stärkung der militärischen Anstrengungen verwendet werden (4. Genfer Konvention, Art. 23). Israel ist mit der Abriegelung des Gazastreifen also unstrittig im Recht. Es gibt nur einen haufen Aktivisten, welche es schaffen den Leuten, die sich nie eingelesen haben einen Bären aufzubinden.
zum Beitrag23.08.2024 , 15:03 Uhr
"auch Ägypten akzeptiert keine weitere israelische Besatzung des Philadelphi-Korridors"
Na und? Seit wann ist man auf die Einwilligung Ägyptens angewiesen?
zum Beitrag23.08.2024 , 15:01 Uhr
Einen Waffenstillstand mit Kapitulation der Hamas würde N. bestimmt akzeptieren.
zum Beitrag23.08.2024 , 14:47 Uhr
Ach, das meinen Sie…
Wenn man sich die Resolution mit ausreichend Leseverständnis anschaut wird klar, dass sie keinerlei bindende Forderung („demands“) enthält. Im Wesentlichen begrüßt sie nur den Vorschlag zur Waffenruhe und ruft dazu auf, diese zu akzeptieren, und zählt dann die Eckpunkte auf. Bindend sind nicht mal die Eckpunkte, die Parteien dürfen vereinbaren was sie eben vereinbaren können.
Wenn also Isr. am Ende den Netzarim-Korridor besetzt hält, stellt das keinerlei Verstoß gegen die Resolution dar.
Wer ausreichend Leseverständnis hat sieht gleich, dass auch in den Eckpunkten von keinem vollständigen Rückzug aus dem Gazastreifen die Rede ist, sondern „aus Bevölkerten Gebieten“. Da stellt sich die Frage, ob der Netzarim-Korridor überhaupt bevölkert ist? Soweit ich auf Satellitenbildern erkennen konnte, scheint sich dieser durch ein Gebiet zu ziehen, wo schon zuvor überwiegend Felder und Heine waren, und nur wenig Häuser. Jene Häuser die dabei der IDF im Weg waren (falls nicht schon vorher während der Kämpfe zerstört), sind wahrscheinlich schon gesprengt / abgetragen, damit sie nicht als Deckung für Hinterhalte genutzt werden können.
zum Beitrag22.08.2024 , 21:11 Uhr
Fähig wären die USA schon; aber die Regierung der USA ist in erster Linie für die Sicherheitsinteressen des eigenen Landes verantwortlich, sie wird gewählt um diese zu wahren. Hamas & Co sind aber vor allem ein Sicherheitsproblem Israels. Man kann zwar einem Verbündeten unter die Arme greifen, wenn er etwas alleine nicht schafft; aber warum man für Isr. etwas übernehmen sollte, zu dem es auch alleine in der Lage ist, und statt der isr. das Leben der eigenen Soldaten zu riskieren muss dem amerikanischen Kongress – und Wähler – erst mal vermittelt werden. Das geht dort ebenso schlecht, wie in Deutschland, und allen anderen Ländern.
zum Beitrag21.08.2024 , 16:48 Uhr
"Zudem ist die Forderung nach Kontrolle des Netzarim Korridors auf unbestimmte Zeit unvereinbar mit der UN-Resolution"
Welcher UN-Resolution? Ich glaube nämlich nicht, dass diese Ihre Behauptung wahr ist.
zum Beitrag21.08.2024 , 16:25 Uhr
Und die Hamas nicht vergessen.
Nachdem Isr. die Kontrolle über den Korridor den Ägyptern überlassen hatte, entpuppten sich diese als unfähig den Schmuggel zu unterbinden. (Oder unwillig, Vielleicht gab es unter den ägyptischen Beamten auch welche, die mit der Hamas sympathisieren). Das ist ja der Grund, weshalb Isr. die Grenze jetzt wieder kontrollieren will. Das Isr. überhaupt abgezogen war, hatte auch seine Gründe: in diesem schmalen Streifen sind Isr. Truppen einem verhältnismäßig großem Risiko ausgesetzt angegriffen zu werden.
UN-Truppen droht dieselbe Gefahr, wenn sie Waffenschmuggel unterbinden wollen - es sei denn natürlich, sie drücken ein Auge zu.
zum Beitrag20.08.2024 , 17:04 Uhr
Die Frage ist schon so formuliert, dass sie den oberflächlichen Leser irreführt, sie offenbart, dass FA nicht unparteiisch ist.
Die Sicherheit eines Staates umfasst auch das Leben seiner Bewohner. Somit Gegenfrage: warum sollte das Leben Isr. Staatsbürger weniger schützenswert seien, als das Leben der Pal.?
Eine weitere Gegenfrage wäre, warum das Leben der Pal. weniger schützenswert ist, als der Machterhalt der Hamas und ihrer Mitglieder, die sie freizupressen versucht? Oder weniger Schützenswert, als ein Waffenlager oder Raketenabschussrampe, welches in ihrer Nähe platziert wird?
Weiter: ist das Leben der Pal. weniger schützenswert, als die Interessen Ägyptens, welche Ihnen die Flucht aus dem Kriegsgebiet verwehrt?
Wie Sie sehen, kann man den Spies ganz schnell umdrehen, und dieses Spiel noch sehr lange spielen.
zum Beitrag20.08.2024 , 16:32 Uhr
Es geht um Waffenschmuggel. Nachdem Isr. die Kontrolle über den Korridor den Ägyptern überlassen hatte, entpuppten sich diese als unfähig den Schmuggel zu unterbinden. (Oder unwillig, Vielleicht gab es unter den ägyptischen Beamten auch welche, die mit der Hamas sympathisieren). Nun, da die Konsequenzen offenkundig sind, will Israel die Sache in die Hand zu nehmen. Die Hamas hingegen will ihre Waffenlager wieder auffüllen, damit es in die nächste Runde gehen kann.
zum Beitrag19.08.2024 , 20:53 Uhr
Ich bin mir nicht ganz sicher, worauf Sie mit Ihrer Antwort hinaus wollen.
Falls Sie meinen, dass damit die Qualität der Berichterstattung besser wäre, so rechne ich nicht damit, solange die Hamas dort das sagen hat. In H.-Interesse ist nur dass zu berichten, was Isr.kritiker in Ihrer Ansicht bestärkt. Wenn Sie isr.kritisch sind, dann gefällt Ihnen das vielleicht, weil es Ihre Sichtweise stärkt, aber das ist keine Qualitätssteigerung. Die Zerstörungen an Gebäuden und zivile Opfer wird H. wie bisher sicher bereitwillig Dokumentieren lassen, und je mehr das tun, desto besser für sie. Das sind aber nur eine mehr Informationen derselben Art, keine bessere. Sie wird aber kaum erlauben, getötete Kämpfer zu fotografieren, oder zerstörte milit. Resourcen usw. - kurz, jeglichen Beleg dass ein Isr. Angriff auf ein milit. Ziel erfolgte. Sie wird auch nicht preis geben, wenn ein Gebäude durch eigene Raketen oder Sprengfallen zerstört wurde. Und auch nicht an die große Glocke hängen, wenn ein Pal. durch eigenen Beschuss (friendly fire) umkommt.
Ich werde mal nach dem NYT-Bericht suchenm mal sehen, ob ich ihn finde. Auch hier: was wollen Sie mit dem Verweis auf den Bericht sagen?
zum Beitrag19.08.2024 , 20:19 Uhr
(1)Klar entscheidet Äg. anhand Staatsraison; das war aber nicht meine Frage. Ich habe nicht nach der äg. Meinung gefragt, sondern nach Ihrer! Wenn man schon diskutiert wer eine Mitverantwortung an der hohen Opferzahl hat, stellt sich die Frage, ob Ägypten eine Mitschuld hat, weil es anscheinend gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstößt, deren Einhaltung die Opferzahl deutlich reduzieren dürfte. Zumal mir auf die Schnelle kein Fall erinnerlich ist, wo ein Land Kriegsflüchtlinge aus einem Nachbarland kategorisch zurückweist. Hätte nun Äg. seine Grenze öffnen sollen oder nicht?
(2)Ist mir auch schon eingefallen, habe es dann aber verworfen. Isr. hat einen Ruf zu verlieren. Auch im Falle einer Einigung mit der Hamas wäre die Zusage zur Waffenruhe, etc. auch nur eine Zusage. Selbst gegenüber Hamas erwarten alle von Isr., und offenbar auch Isr. selbst, dass Zusagen eingehalten werden. Gerade deswegen hapert es bei den Verhandlungen. Wenn nicht, dann könnte Isr. alles versprechen was H. will, und nach Freilassung der Geiseln doch weitermachen, wo es aufgehört hat. Folglich kann man auf solche Zusagen zählen. Was spricht also noch dagegen? Und gegen die Zwischenlösung nichts?
zum Beitrag18.08.2024 , 21:58 Uhr
Ich gebe zu bedenken, dass Äg. Mitglied der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit ist, welche Kriegsflüchtlingen praktisch ebensolchen Schutz gebietet, wie die „Genfer Flüchtlingskonvention“ – wenn also ein Pal. aus Gaza bei der Flucht vor dem Krieg die Grenze überquert und sich bei äg. Behörden meldet, dürften diese ihn nicht abweisen – eine völkerrechtliche Verpflichtung, welche Isr. nicht hat. Meinen Sie nicht, dass solch eine Verpflichtung Vorrang haben sollte vor jenen Bedenken, welche Sie hier skizziert hatten?
Klar wäre es zu einem Exodus gekommen, aber wenn Ägypten sich nun die Zusage eingeholt hätte, dass die Vertriebenen nach Niederschlagung von Hamas & Co auch zurückkehren dürften, dann spräche doch nichts mehr dagegen, oder? Evtl. wäre auch ein Zwischenlösung denkbar gewesen: Grenze öffnen für Frauen, Kinder und wehrunfähige Männer, nicht aber für wehrfähige: dann wären auch viele verschont geblieben, der Gazastreifen aber doch nicht entvölkert.
zum Beitrag18.08.2024 , 11:36 Uhr
Ich wüsste nicht, dass welche rein gelassen wurden; a.e. wird es so sein, dass manche pal. Reporter für AP arbeiten. Manch einer hat mehrere Einkommenquellen.
Ein Beispiel: derselbe schreibt Artikel für Palestine Chronicle www.palestinechron.../abdallah-aljamal/ ist zugleich Fotograf www.gp.org/dems_re...e_more_war_funding und bewacht Geiseln für die Hamas www.timesofisrael....-alongside-family/
Freie Berichterstattung aus Gaza ist auch durch ausländische Journalisten nicht zu erwarten, solange dort die Hamas das sagen hat. Vor allem im Krieg beansprucht jede Partei für sich ein Vetorecht auf Foto- und Videomaterialien, damit dadurch nichts über die eigenen Positionen verraten wird. Wenn jemand dort rumlaufen und Fotos und Videos machen will, braucht er sicherlich die Zustimmung der Hamas (andernfalls Hinrichtung als isr. Spion). Was Sie an Bildern von innerhalb Gaza vorgelegt bekommen wird von der Hamas abgesegnet sein.
zum Beitrag15.08.2024 , 21:27 Uhr
Wäre ich Netanyahu, würde ich dem Vorschlag mit UN-Friedenstruppen in Gaza auch sofort zustimmen.
Dann darf die UN die Verantwortung für dieses Wespennest übernehmen; dann muss sie auch dafür sorgen, dass von dort keine Angriffe aus Israel erfolgen, muss Hamas & Co entwaffnen, die Hamas-Führung festnehmen und an den IstGH ausliefern. So einen Versuch würden Hamas & Co natürlich wiederum nur als Besatzung betrachten und die UN-Truppen bekämpfen, Anschläge gegen sie verüben, etc., aber das ist dann nicht mehr Israels Problem, ebenso wenig, wie die Zivilen Opfer dieser erneuten Kämpfe.
Es hat seine Gründe, dass im Sicherheitsrat m. W. noch nicht mal der Vorschlag dazu gemacht wurde. Oder fällt Ihnen ein Staat ein, der willens wäre Truppen zu schicken?
zum Beitrag15.08.2024 , 10:05 Uhr
Warum sollten die Insassen Geiseln sein?
zum Beitrag14.08.2024 , 20:41 Uhr
Das hat nichts Besonnenheit zu tun, sondern mit Schwäche. Die Antwort auf den iranischen Raketenangriff von Seiten Isr. war, mitten im Iran (Gegend von Natanz bzw. Isfahan) ein Luftschlag auf ein Flugabwehrradar. Sie mussten dazu keine hunderte Raketen einsetzen um die Verteidigung zu übersättigen, damit wenigstens ein paar durchkamen; die Flugabwehr hat den Eindringling nicht mal entdeckt, entpuppte sich als völlig ineffektiv. Von Seiten Isr. war das ein Wink: „Legt euch nicht mit uns an. Wir können euch da angreifen, wo es richtig weh tut.“ Als dann Haniyeh getötet wurde, hat Isr. dies nicht für sich beansprucht. Dies ließ dem Iran die Möglichkeit nicht gleich Isr. verantwortlich zu machen. Man war jedoch unbesonnen und hat sich rhetorisch völlig verrannt, und Isr. Vergeltung in Aussicht gestellt. Jetzt steckt man in der Zwickmühle: wenn der Gegenschlag ausbleibt, ist man als Maulheld bloßgestellt; führt man ihn durch, riskiert man einen schmerzhaften Gegenschlag. Wenn es ganz dumm läuft, könnte Israel Anlagen zum Ölexport zerstören, und ohne Moos ist nichts los. Jeder Vorwand die Vergeltung nicht durchzuführen, ist dem Iran eigentlich willkommen.
zum Beitrag14.08.2024 , 07:30 Uhr
„Die Regelung ist weiterhin gültig,...“
Freue mich, dass Sie das zugeben.
„...aber nicht uneingeschränkt,…“
Wieso? Welche Regelung wurde außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt?
„...die Genfer Konvention ergänzt sie um entscheidende Punkte.“
Eine Ergänzung ist keine Einschränkung.
„"vollständige Kontrolle" ist etwas völlig anderes als seinen Willen durchsetzen zu können“
Was soll den Kontrolle anderes bedeuten? Für meine Begriffe habe ich Kontrolle über etwas, wenn ich meinen Willen aufzwingen kann. Dann geben Sie mir doch eine Definition!
Ich kenne das IGH-Urteil. Was Sie hier zitieren scheint mir in keinen Widerspruch mit dem zu stehen, was ich hier dargelegt habe. Daher verstehe ich nicht, warum Sie es anführen? Nach meiner Lesart hat der IGH hat eben festgestellt, dass eine Besatzung auch eine unvollständige sein kann: wenn bei einem Rückzug in Teilbereichen Kontrolle behalten wird, verbleibt damit auch Verantwortung in diesen Bereichen – aber eben nur in diesen. Für etwas, worüber man keine Kontrolle hat, kann man vernünftigerweise auch keine Verantwortung übernehmen.
Fortsetzung folgt, wenn Kommentarfunktion nicht schließt.
zum Beitrag13.08.2024 , 21:09 Uhr
Und auf welchem Wege kommen die Anweisungen?
Welche Anweisung wurde genau gegeben?
Wer gibt die Anweisungen an andere Länder, z.B. Spanien?
Wenn die Macht der USA so groß ist D Anweisungen geben zu können, warum hat diese nicht gereicht, um D zur Teilnahme am Irakkrieg zu bewegen?
zum Beitrag13.08.2024 , 21:04 Uhr
„Wieso wurde nichts davon ernst genommen?“
M.E. wurde es ernst genommen. In der ersten Empörung kam es zu einigen Äußerungen und Maßnahmen von isr. Seite, welche die Gefahr eines Genozids heraufbeschwörten (ich habe Gründe zur Annahme, das keiner geplant war). Aber dank internationalem Druck und Maßnahmen wurde er abgewehrt; letztlich musste Isr. alles rückgängig machen, was ein Massensterben hätte herbeiführen können.
www.timesofisrael....t-the-war-in-gaza/
Paradoxerweise ist dies den Waffenlieferungen v.a. der USA zu verdanken: auf die Befindlichkeiten seiner Feinde muss man im Krieg kaum Rücksicht nehmen, auf die des Waffenlieferanten hingegen sehr. Die wenigsten sind darüber glücklich, weil viele diese Mäßigende Wirkung der USA nicht wollen, anderen er nicht weit genug geht. Die Mehrheit erkennt sie wahrscheinlich gar nicht. Jener Tag, an dem die USA sich endgültig weigern Isr. Waffen zu liefern wäre für Isr. ein sehr schlechter; für die Pal. aber geradezu ein schwarzer, weil Isr. dann keinen Grund mehr zur Zurückhaltung hätte. Dann haben sie den mächtigsten verloren, der auf Isr. mäßigend wirken kann.
zum Beitrag13.08.2024 , 20:55 Uhr
Die Regelung ist weiterhin gültig, auch der IGH berief sich darauf schon mehrfach.
Kann man denn Behaupten, dass der IDF die vollständige Kontrolle über den Gazastreifen hat (also seinen Willen durchsetzen kann)? Offenkundig nicht. Die IDF ist zwar gut ausgerüstet, aber eine vollständige Kontrolle herzustellen kann viel Ressourcen und Zeit kosten – vor allem, wenn man sich aus mancherlei Gründen zurückhalten muss. Dort, wo gerade Kämpfe toben, kann natürlich von Kontrolle keine Rede sein. Inwieweit es Truppenpräsenz braucht, hängt von mannigfaltigen Umständen und vom jeweiligen Bereich ab. Ein Luftraum z.B. kann auch ohne Präsenz kontrolliert werden, wenn der Gegner keine Luftabwehr und Fluggeräte hat. Für die meisten Dinge am Boden braucht es zumindest kollaborierende Behörden, welche die Dinge am laufen halten. (Mir fällt zumindest auf die Schnelle nichts ein, was man am Boden ohne Truppenpräsenz oder kollaborierende Behörden kontrollieren könnte. Haben Sie einen Tipp?) Wenn die Bevölkerung kooperativ ist (wie D und J nach dem 2. Weltkrieg) dann braucht es natürlich nicht überall Truppen.
Im Falle von Gaza kann man nicht von der Völkerrechtswidrigkeit einer Besatzung sprechen.
zum Beitrag13.08.2024 , 12:02 Uhr
Was wären diese geopolitischen Interessen, und auf welche Weise werden die Geiseln zu diesen Instrumentalisiert?
zum Beitrag13.08.2024 , 07:21 Uhr
Nicht international und unabhängig wird gebraucht, sondern unparteiisch und umfassend. Da ist auch der Internationale Strafgerichtshof enttäuschend. Dass sich die Hamas in Zivile Infrastruktur eingräbt ist seit min. einem Jahrzehnt bekannt. Seit einem Jahrzehnt versäumt es der Chefankläger, wegen des Kriegsverbrechens der „Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“ gegen die Hamasführung Anklage zu erheben. (Täte die Hamas dies nicht, wäre meiner Schätzung nach die Mehrheit der zivilen Opfer vermeidbar.) Dieses Trödeln begünstigt, dass von den Verantwortlichen keiner vor Gericht landet: von den dreien gegen die der Chefankläger Haftbefehle beantragt hat ist Haniyeh tot, Deif unbestätigt. Sinwar fehlt noch.
zum Beitrag13.08.2024 , 06:58 Uhr
„Wenn Israel Sicherheitspunkte bei Gaza kontrollieren darf, darf Gaza das dann auch bei Israel?“
Ja, natürlich. Jeder darf seine Grenzübergänge zu anderen Ländern kontrollieren und prüfen, wer und was ein- und aus geht. Außerdem herrscht Kriegszustand. Da ist eine Blockade zur Unterbindung z.B. von Waffenlieferungen an den Gegner von Dritten völlig rechtens. Auch Zivil- und Hilfsgüter dürfen zurückgehalten werden, z.B. wenn sie Zweckentfremdet werden, oder zur Stärkung der Kriegswirtschaft verwendet werden. Wer Hilfsgüter durchlässt, darf die Fracht prüfen und Garantien verlangen dass sie nur der Notleidenden Bevölkerung zugute kommen. Vierte Genfer Konvention, Artikel 23 und 59. www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de
Z.B. könnte Isr. auch die durchfahrt von Hilfslieferungen verweigern, wenn es keine Garantien erhält, dass sie nicht der Hamas zugute kommen.
www.telegraph.co.u...id-rare-criticism/
„Es wurden Lastwagen mit Lebensmittel drei Tage nicht abgefertigt.“
Welchen Vorfall meinen Sie? Und spielt es eine Rolle, wenn der Ausfall durch spätere Lieferungen ausgeglichen wird?
zum Beitrag13.08.2024 , 06:54 Uhr
„...wurden keine Verfahren gegen Smotrich und diverse andere Politiker, Personen der Öffentlichkeit eingeleitet, die öffentlich genozidale Äußerungen getätigt haben.“
Ermittlungen wurden eingeleitet.
www.timesofisrael....nt-against-gazans/
Nur mahlen in einem Rechtsstaat die Mühlen der Justiz meist ziemlich langsam, vor allem wenn es nicht um ein Gewaltverbrechen geht. Zwischen Tat und Anklageerhebung bzw. Prozess können viele Monate vergehen. Als erschwerender Umstand kommt hinzu, wenn der Täter Parlamentsabgeordneter ist, und Immunität genießt, die erst aufgehoben werden muss. Sprichwörtliche Narrenfreiheit.
zum Beitrag13.08.2024 , 06:52 Uhr
Ihre Argumentation ist fehlerhaft.
Völkerrechtlich ist die Haager Landkriegsordnung maßgebend:
„Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Isr. ist somit nur dort und insoweit Besatzungsmacht, wo es tatsächlich Kontrolle ausüben kann. In anderen Teilen Gazas könnte man die Hamas als solche bezeichnen, welche 2007 den Gazastreifen in ihre Gewalt brachte, und die Gewalt dort ausübte.
Im übrigen ist die Verpflichtung zivile Opfer möglichst zu vermeiden völlig unabhängig davon, ob Besatzungsmacht oder nicht – sie gilt für alle. Für mich bedeutet das: wenn Hamas&Co sich entscheiden ein Zivilgebäude (in diesem Fall eine Schule) für militärische Zwecke zu nutzen (wodurch sie ihren Schutzstatus einbüßt), und in einem Kampfgebiet damit zu rechnen ist, das dieses angegriffen wird, dann muss sie die Zivilisten auffordern, die Umgebung zu verlassen (wenn Zeit dazu da ist). Alle Zivilen Opfer, die diesem Versäumnis zum Opfer fallen, gehen auf das Konto von Hamas&Co.
Und woher wissen Sie, dass dort Unterkünfte der Kommandanten waren?
zum Beitrag09.08.2024 , 21:21 Uhr
Gut gemerkt. Da hat es an der Faktenkontrolle gemangelt. Ca. 2.750 Tonnen Ammoniumnitrat soll es gewesen sein, in etwa 1.100 TNT entsprechend.
www.seismologie.bg...ut_200804_eng.html
zum Beitrag09.08.2024 , 20:56 Uhr
Danke, dass Sie sich die Mühe zur Erläuterung genommen haben.
zum Beitrag08.08.2024 , 22:19 Uhr
Ziemlich einseitige Einschätzung, da N. Keineswegs der einzige ist, der einen Regionalkrieg verhindern kann. N. Müsste für einen Deal mit der Hamas auf deren Forderungen eingehen: viele Pal. Mitglieder von Terrororganisationen freilassen, die Hamas überleben lassen, sich vielleicht sogar von der Grenze zu Ägypten – die Schmuggel- und Nachschublinie der Hamas – zurückziehen; sie alle sind der Sicherheit der Bewohner Isr. abträglich.
Die Hizbollah kann einen Regionalkrieg auch verhindern. Sie müsste einfach nur – gar nichts tun. Israel nicht beschießen. Was würde sie dadurch aufgeben? Ich sehe kein Sicherheitsinteresse, welches dadurch verletzt wäre – im Gegenteil, die Sicherheit aller Bewohner des Libanon schiene mir erheblich gesteigert. Gleiches gilt für den Iran. Er müsste nur seine Handlanger zurück pfeifen, um den Frieden der Region zu sichern. Noch besser wäre es, wenn er gar nichts tun würde, sondern einfach nur alle in Ruhe lassen, anstatt allerlei Terrororganisationen und aufrührerische Milizen zu bewaffnen und zu finanzieren. Ich harre der Erläuterung (auch v. Haaretz), warum nicht Hizbollah und Iran in die Pflicht genommen werden, wo die doch gar nichts hergeben müssten?
zum Beitrag08.08.2024 , 21:16 Uhr
Irgendwie scheint mir ihr Kommentar fehl am Platz… Für meinen Begriff ist ein Unterhändler jemand, der persönlich zu einer Verhandlung erscheint, um seine Auftraggeber zu vertreten, und dem – im Falle von kriegerischen Umständen – Freies Geleit zugesichert wird. Ich wüsste nicht, dass Haniyeh oder Sinwar solche Unterhändler seien… oder habe ich etwas verpasst?
zum Beitrag08.08.2024 , 17:23 Uhr
"die von Milliardären und Mullahs gesteuerte Hamas"
Ich vermute, dass Sie auf Falschmedlungen reingefallen sind.
Das die Hamas von Mullahs Befehle entgegennimmt ist mir neu. (Sich unterstützen lassen und rumkommandieren zu lassen sind zweierlei.) Und welche Milliardäre sollen das sein, welche die Hamas steuern?
Haben Sie denn irgendwelche Belege für diese Behauptung?
zum Beitrag08.08.2024 , 17:13 Uhr
Es ist leicht zu voreiligen Schlussfolgerungen zu kommen, wenn man Faktoren ausblendet, die dagegen sprechen (so entstehen Verschwörungstheorien). Gegen einen Krieg gegen Iran spricht einiges. Z.B. die Tatsache, dass in Gaza die Kämpfe immer noch nicht abgeschlossen sind und Kräfte binden, und von einer Teilnahme der Hisbollah am Krieg auszugehen ist. Wer will schon einen Krieg an mehreren Fronten führen, wenn man die Wahl hat seine Gegner einen nach dem anderen zu schlagen? Auch scheint das angebliche Mittel - die Tötung des Haniyeh - nicht geeignet den Iran zu einem Krieg zu provozieren. Wenn wegen der Tötung von 7 Revolutionsgarde-Offizieren (darunter 2 Brigadegenerälen) beim Schlag in Damaskus nicht, warum wegen Haniyeh, der noch nicht mal Iraner war, geschweige denn Mitglied des iranischen Staatsapparates? Warum sollte der Iran für einen Fremden alle Register ziehen, wo er dies schon für seine Eigenen Leute nicht tat? Wenn die Absicht wirklich wäre den Iran hineinzuziehen, warum fiel dann die isr. Antwort auf den Raketenangriff des Iran vom 13.4. so bescheiden aus, anstatt weiter zu eskalieren? Und was wäre überhaupt das Kriegsziel? Gibt die Haaretz auch darauf Antworten?
zum Beitrag08.08.2024 , 17:04 Uhr
Warum letzteres (aller Wahrscheinlichkeit nach) keine Lösung ist, habe ich oben ausgeführt. Bezeichnenderweise sind sie auf die Kernfrage, die ich gestellt habe, gar nicht eingegangen.
Warum? Sind sie sich der Konsequenz, dass bei der Gemeinsamer Staat – Gleiche Rechte-(GSGR) Lösung Isr. überhaupt kein jüdischer Staat mehr wäre, also Israel als solches vernichtet wäre, bewusst? Ist es das, was Sie wollen?
zum Beitrag07.08.2024 , 21:02 Uhr
Isr. ist jetzt schon kein rein jüdischer Staat, mit der Gemeinsamer Staat – Gleiche Rechte-(GSGR) Lösung wäre er aber überhaupt kein jüdischer Staat mehr – Israel als solches wäre vernichtet, am Ende wahrscheinlich mit Schrecken von denen der 7.Okt. einen kleinen Vorgeschmack gab.
Wie Südafrika es geschafft hat? Ich vermute mehrere Faktoren (die Aufzählung würde den Rahmen sprengen) die in einer günstigen Konstellation zusammen dazu geführt haben. Soweit ich die Welt beobachtet habe, erscheint sie mir eher die Ausnahme, denn die Regel zu sein. Nochmal so eine Konstellation ist für Isr./Pal. zwar nicht unvorstellbar, aber z.Z. nicht gegeben und nicht absehbar – darauf kann man nicht zählen! Ich hoffe, Sie verstehen, dass das Prinzip Hoffnung zu wenig ist, wenn man tödliche Risiken eingehen soll und etwas tun, was nicht rückgängig zu machen ist. Gerade deshalb kann ich dieses Konzept nach jetzigem Stand nur als Trugbild sehen, welches von Rattenfängern die eben die Zerstörung Isr. anstreben genutzt wird, um gutmütige Leute, die die Folgen nicht bis zum Schluss einzuschätzen vermögen für ihr Ziel einzuspannen. Disem zweck dient diese mehrdeutige Losung „From the river...“
zum Beitrag06.08.2024 , 07:54 Uhr
Iran hat am 13. April diesen Jahres Israel sehr wohl angegriffen.
zum Beitrag06.08.2024 , 07:41 Uhr
Ja.
zum Beitrag06.08.2024 , 07:40 Uhr
und@Des247
Lautere Absichten brauchen sich nicht hinter zweideutigen Losungen zu verstecken.
Und selbst die Vision des gemeinsamen Staates mit gleichen Rechten für alle ist keine wirklich lautere. Herr Baskin blendet – wie viele – aus, dass die Gesamtzahl aller Pal. inkl. derer die in der Diaspora leben allg. auf ca. 10 mill. geschätzt wird. Die Pal. selbst schätzen sie auf 14 mill., davon 5,5 mill. im besetzten Gebiet, ca. 6,5mill in arabischen Nachbarländern. arabcenterdc.org/r...t-the-end-of-2021/
Die Geburtenrate unter ihnen ist sehr hoch. In einem gemeinsamen Staat würden Juden also in der Minderheit sein. So ein Staat wäre kein jüdischer Staat mehr und würde nicht Israel heißen.
Wie könnten die Juden in so einer Situation sicher sein, dass sie von der neuen Mehrheit nicht aus allen Sicherheitsrelevanten und Machtpositionen verdrängt, enteignet und schließlich vertrieben oder getötet würden? Also dass, was sich anderthalb Jahrtausende immer wieder zugetragen hat? Welche Veranlassung gibt es nach anderthalbtausend Jahren Erfahrung zu glauben, dass nicht genau dies das Resultat solch eines Experimentes wäre?
zum Beitrag05.08.2024 , 23:00 Uhr
Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch, der auf Ihrer Grundannahme beruht, dass der Gewaltkreislauf dadurch verewigt würde.
Ich allerdings habe Zweifel an der Richtigkeit an Ihrer Annahme. Schließlich galten auch al-Qaida und Daesh einst als mächtige und gefährliche Terrororganisationen; sie sind auch heute noch nicht ganz weg - aber durch Tötung ihrer Kämpfer und Anführer und mit versiegen ihrer Resourcenquellen doch so weit abgeschwächt, dass sie gut in Schach zu halten sind.
Wenn Ihre Grundannahme falsch ist, dann ist es auch Ihre Schlussfolgerung - und der Widerspruch den Sie sehen wollen, verschwindet dann.
zum Beitrag03.08.2024 , 21:15 Uhr
Kann auch noch so kommen. Der Bericht des australischen Beauftragten www.dfat.gov.au/si...es-august-2024.pdf geht ausdrücklich darauf ein, dass anhand des endgültigen Untersuchungsberichtes (des isr. Militärs) die Militärstaatsanwältin zu entscheiden hat, ob strafrechtliche Untersuchungen zu folgen haben. Der Bericht ist aber noch nicht fertig, weil sie noch weitere Informationen und angefordert hat. Wenn der Bericht fertig ist, dauert es noch 1-2 Monate, bis sie die Entscheidung bekannt gibt. Wenn ja, dann ist die Militärkriminalpolizei am Zug, welche die Beweise zu sammeln hat, was weitere 12 Monate dauern kann. Die Mühlen der Justiz mahlen in einem Rechtsstaat eben ziemlich langsam. Der Beauftragte erwähnte in seinem Bericht, dass die Prozedur auch in anderen westlichen Armeen ähnlich (und in vergleichbaren Zeiträumen) ablaufen würde (Seite 8 des Berichtes).
zum Beitrag03.08.2024 , 20:36 Uhr
"...schwere Fehler der israelischen Armee (IDF) aufgedeckt habe."
Das ist weder neu, noch ganz zutreffend. Die Israelis haben den Vorfall rasch untersucht und 3 Tage danach schwere Fehler zugegeben. www.timesofisrael....n-gaza-aid-convoy/
Die Austr. Reg. hat ihrerseits einen Air Marshal ihrer Luftwaffe beauftragt zu prüfen, ob Isr. den Vorfall angemessen und hinreichend untersucht habe; was dieser nun weitgehend bejahte. Dieser reiste nach Isr., und sprach mit Beteiligten, man gewährte ihm die gewünschten Auskünfte und Zugang, man zeigte ihm auch die ungeschnittene Drohnenaufnahme. Er hat aber nichts „aufgedeckt“ was ihm nicht freimütig mitgeteilt wurde; Investigativbefugnisse hatte er ohnehin nicht. Hierbei erfuhr er weitere Einzelheiten, die nicht allgemein bekannt waren. Manches davon trug zur Tragödie bei (z.B. dass ohne vorherige Absprache mit der Koordination bewaffnete den Konvoi begleiteten) anderes nicht (das der Konvoi von der vereinbarten Route abwich). www.dfat.gov.au/si...es-august-2024.pdf
zum Beitrag29.07.2024 , 22:07 Uhr
Ich glaube, Sie sind auf dem Holzweg.
Ich glaube, es ist egal, ob das angegriffene Gebiet zu Israel oder Syrien gehört.
Es gibt m.E. 2 Möglichkeiten:
1. Der Angriff galt den israelischen Streitkräften (und ging lediglich daneben). Wenn ja, dann haben diese natürlich auch das Recht, den Angriff zu erwidern, und die Bedrohung zu eliminieren.
2. Der Angriff galt den Zivilisten. Dann wäre dies ein Kriegsverbrecherischer Angriff auf die Zivilbevölkerung. Selbst wenn dort Israel nur Besatzungsmacht wäre - hätte sie dann nicht die Pflicht, die Zivilbevölkerung vor dem verbrecherischem Angriff eines Dritten zu schützen? Ich weiß zwar von keinem Präzedenzfall, aber ich glaube kaum, dass ein Völkerrechtsexperte die Frage verneinen würde - zumal die betroffene Zivilbevölkerung das bestimmt auch so sieht.
zum Beitrag29.07.2024 , 20:37 Uhr
Genau den springenden Punkt haben Sie angesprochen: während die Isr. Zivilisten zu Unrecht gefangen gehalten werden (deren Gefangennahme ein weiteres Kriegsverbrechen von Hamas & Co darstellt), habe ich keine Anzeichen dafür gesehen, dass dies bei den Pal. der Fall wäre. Wenn Sie Verhandlungsmasse sind, dann doch nur, weil die Hamas Interesse an Ihnen hat. Ist Ihnen denn nicht aufgefallen, dass Isr. mit der Bereitschaft zu Verhandeln heutzutage die Ausnahme bildet? Die meisten Staaten würden sich weigern überhaupt mit Terroristen zu verhandeln (weil man sich damit verwundbar macht). Sind Sie denn der Meinung, dass Isr. sich weigern sollte, überhaupt über die Freilassung von Pal. Häftlingen zu verhandeln? Wenn nicht, was haben sie dann am Isr. Vorgehen auszusetzen?
zum Beitrag29.07.2024 , 08:55 Uhr
„In Deutschland kann niemand grundlos in U-Haft kommen.“ Habe ich auch nicht behauptet. Aber ohne Anklageerhebung und rechtskräftiges Urteil schon. Manchmal unschuldig. Manchmal auch rechtskräftig verurteilt. Einen GRUND gibt es immer, und wenn es eine Falschaussage ist. de.wikipedia.org/w...hen_Rechtsprechung „bedarf in Israel keiner richterlichen Anordnung, noch haben die Inhaftierten (…) recht auf ein Gespräch mit einem Anwalt.“ Gerade der Link von @Timothee Günsten weiter oben sagt aber was ganz anderes. Daher glaube ich, dass Ihre Quelle schlicht lügt. Sie müssen kritischer sein, und nicht alles für bare Münze nehmen, was man ihnen erzählt. Sonst werden Sie zu einem Verbreiter von Unwahrheiten. Nein, ich halte sie nicht für Geiseln. Ich sehe nicht, dass sie nur zufällig festgenommen worden wären um als Pfand zu dienen.
zum Beitrag29.07.2024 , 08:38 Uhr
Ihre weiteren Argumente sind genauso schwach. Auch in D kann man inhaftiert werden für Straftaten die man noch nicht begangen hat. Würde man herausfinden, dass Sie einen Mord oder Anschlag planen, würden Sie in Haft genommen, damit es gar nicht erst dazu kommt.
Auch Minderjährigkeit ist an sich nicht zu beanstanden: ab 14 ist man auch in D strafmündig.
Die Vorlage von Beweisen erfolgt auch in anderen Rechtssystemen erst, wenn Anklage erhoben wurde. Die unbegrenzte Zeit stimmt in der Form auch nicht, denn alle 6 Monate braucht eine Verlängerung eine richterliche Anordnung. Und das kann auch in D auf Jahre verlängert werden: Beate Zschäpe saß z.B. bis Verurteilung 7 Jahre in Haft. In der Praxis ist kaum einer länger als 2 Jahre in AD. www.btselem.org/ad...tention/statistics
Welcher Anteil der Inhaftierten wird denn wegen „pol. Meinung“ oder „gewaltloser pol. Aktivität“ inhaftiert? Und was sind das für Aktivitäten? Und woher weiß das B’Tselem, wenn die Beschuldigung (angeblich) nicht mitgeteilt wird?
Das nicht-mitteilen der Beschuldigung und schlechte Haftbedingungen sind Umstände, für deren Änderung man sich einsetzen kann; für Abschaffung der AD nicht.
zum Beitrag27.07.2024 , 12:01 Uhr
Was mich stutzig macht: wenn Nimzilnes Ehefrau deutsche Staatsbürgerin ist, warum lebte er mit einer Duldung, und hatte keine Aufenthaltserlaubnis? Wurde diese gar nicht erst beantragt?
Irgendetwas fehlt aus dieser Geschichte...
zum Beitrag27.07.2024 , 09:37 Uhr
Sie müssten darlegen, warum und wofür genau man sich einsetzen sollte? Sind es Leute, die nur auf einem Musikfestival waren, der zufällig in den Weg der isr. Armee fiel?
Denn allein die Tatsache, dass sie sich ohne Anklage und Gerichtsverfahren in israelischer Haft befinden, erscheint mir noch zu wenig. So etwas kann einem nämlich auch in D passieren. In D hat die Staatsanwaltschaft bis zu einem Jahr Zeit zur Anklageerhebung. Bis zur Verurteilung können noch weitere Jahre vergehen. In D befinden sich über 10.000 Leute ohne rechtskräftige Verurteilung in Haft. Es nennt sich Untersuchungshaft.
zum Beitrag26.07.2024 , 21:41 Uhr
Ich sehe Gründe anzunehmen, dass kein verbrecherischer Plan dahintersteckte. Israel ist immer noch eine Demokratie mit unabhängigen Medien und Whistleblowern. Und während über die Verhandlungen und Spannungen innerhalb der Regierung einiges an die Öffentlichkeit durchgesickert war, habe ich noch nichts über einen Plan gehört, der eine dauerhafte Vertreibung vorsah. (Die Rechtsradikalen hätten das wohl gerne, aber eines der wenigen Dinge die man N. Gutschreiben kann ist, dass er sie aus den Entscheidungen über die Kriegsführung ausschloss.) Für die Isr. Armee (und auch für sie selbst) wäre es natürlich besser gewesen, wenn die Zivilisten nach Ägypten hätten fliehen können, das ist aber nicht verbrecherisch. Auch alle Versorgungswege nach Gaza gingen über den Süden, dort anzugreifen bevor Alternativwege ausgebaut wurden, hätte die humanitäre Lage bestimmt viel rascher verschlimmert. Als stärker bevölkerte Gebiete war wahrscheinlich auch der größte Teil der Hamas-Infrastruktur dort, und somit auch mehr militärische Ziele.
zum Beitrag26.07.2024 , 18:07 Uhr
Der Fehler in Ihrem Vergleich scheint mir zu sein, dass m. W. keiner der Jugoslawienkonflikte durch Sanktionen zur Lösung gebracht wurde, sondern durch Militäroperationen. Die Serben wurden militärisch geschlagen: Operation Bljesak und Oluja in Kroatien, Maestral in Bosnien-Herzegowina, und letztlich der Kosovokrieg, mit der folgenden Stationierung ausländischer Truppen: IFOR, SFOR, KFOR. Bis heute sind diese Konflikte nicht ganz gelöst.
zum Beitrag25.07.2024 , 19:00 Uhr
"nicht nur kritisiert, sondern direkt isoliert und sanktioniert"
Und was ist daran verwerflich?
zum Beitrag23.07.2024 , 21:23 Uhr
Guter Punkt.
Wobei ich auch einen Fehler in Ihrer Argumentation zu erkennen meine: wann hat die PA erklärt, dort die Kontrolle wieder zu haben? Das ist mir nämlich neu...
zum Beitrag23.07.2024 , 21:10 Uhr
M.E. geht es eben nicht um Abschreckung und Vergeltung, und auch nicht um das Absetzen einer Regierung; sondern um das Eliminieren einer Bedrohung,
Auch Krankenhäuser und Infrastruktur verlieren ihren Schutzstatus, wenn sie für militärische Zwecke mißbraucht werden. Können Sie denn Beweisen, dass Angriffe in dem Bewusstsein auf sie statt fanden, das dort keine militärischen Ziele waren?
"die beschränkten Transportkapazitäten" - ich verstehe nicht, was Sie meinen
Glauben Sie, dass das Vorgehen der Isr. Armee ein anderes wäre, wenn Netanyahu morgen gestürzt würde? Wenn ja, warum?
Dauer-Besatzer am Ort? Wenn Sie den Gazastreifen meinen, ist m. E. Völkerrechtlich die Haager Landkriegsordnung maßgebend:
„Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres steht. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Somit war Israel von 2006-2023 keine Besatzungsmacht in Gaza, allenfalls in den Bereichen welche sie tatsächlich kontrollierte. In allen anderen Teilen könnte man die Hamas als solche bezeichnen, welche 2007 den Gazastreifen in ihre Gewalt brachte, und die Gewalt dort ausübte.
zum Beitrag23.07.2024 , 13:45 Uhr
Ganz einfach. Israel braucht nicht ganz dieselben Waffen als die Ukraine. Die Ukraine kann z.B. mit Präzisionsbomben nicht viel Anfangen, weil ihr dazu die passenden Kampfflugzeuge und Luftüberlegenheit fehlen. Mit Panzermunition wie sie für die isr. Merkava-Panzer geeignet sind, kann die Ukraine mit ihren Panzern sowjetischer Bauart auch nicht viel anfangen. Umgekehrt hat Isr. keinen drängenden Mangel an Artilleriegeschossen, Luftabwehrraketen, Panzerabwehrsystemen. Kurz: sie stehen miteinander kaum in Konkurrenz.
Im Übrigen sehe ich auch keinen zwingenden Grund, die Waffen vorzuenthalten: das Ziel die Hamas kampfunfähig zu machen und Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen zu bekämpfen ist ja völlig legitim; die vielen zivilen Opfer sind zwar bedauerlich; aber ich bin noch keinem überzeugendem Argument dafür begegnet, dass eine andere Armee schlussendlich eine besser Bilanz vorweisen könnte (zumal man gar nicht genau weiß, wie viele der Opfer Zivilisten sind und wie viele Kämpfer).
zum Beitrag23.07.2024 , 13:05 Uhr
Das könnte eine interessante Situation ergeben, wenn es zur Einigung kommt und die Autorität der PA im Gazastreifen wieder hergestellt, und gleichzeitig der internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Sinwar und Co. erlassen würde. Dann wäre die PA verpflichtet, diese zu verhaften und auszuliefern.
zum Beitrag19.07.2024 , 16:42 Uhr
Die Dritte.
Die Resolution gibt eine glasklare Begründung: ein Pal. Staat würde zum Hamastan und damit eine Bedrohung für Israel – ein Risiko, das sich nicht leugnen lässt. Für die Rechten ein willkommener Vorwand die Besatzung aufrecht zu erhalten; es ist die Mitte der Isr. Gesellschaft, die vom Gegenteil überzeugt werden müsste.
Meine Einschätzung ist, dass das nur die Pal. selbst tun können: sie müssen glaubhaft machen, dass es wirklich dauerhaften Frieden bedeutet, wenn sie ihren eigenen Staat bekommen. Dazu müssten sie sich demilitarisieren und auf eine Rückkehr der Flüchtlingsnachkommen und auf Ostjerusalem verzichten. Bestenfalls können sie im Gegenzug andere Gebiete und Finanzhilfen erhalten.
Ich bin leider nicht sehr optimistisch, dass die Pal. das schaffen. Ich fürchte, wenn überhaupt ein Pal. Staat zustande kommt, dann durch äußeren Druck auf Isr., der den Rückzug erzwingt. Und damit würde die Grundlage für genau jenes Szenario geschaffen, was stand jetzt das wahrscheinlichste ist: Westjordanland wird Hamastan, wieder Krieg, zigtausende Tote, Flucht und Vertreibung. Von den Rechten wird man sich dann noch anhören müssen: „Wir haben es von Anfang an gesagt."
zum Beitrag16.07.2024 , 22:21 Uhr
Nein, er ist gänzlich im Unrecht.
Im Bezug auf Kriegsverbrechen kennt das Völkerrecht keine Unterscheidung zwischen Besatzungsmacht und anderen Kriegsparteien.
www.un.org/depts/g...roemstat1.html#T28
Und „die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten“ ist ein Kriegsverbrechen. Es ist ein Kriegsverbrechen, weil es den Gegner dazu zwingt, zum erreichen seiner militärischen Ziele mehr zivile Opfer in Kauf zu nehmen. Jeder Zivilist, der wegen solcher Umstände zusätzlich umkommt ist Opfer dieses Kriegsverbrechens. Verantwortlich für die Opfer eines Kriegsverbrechens ist derjenige, der das Kriegsverbrechen verübt, im Falle von Gaza sind es Hamas & Co.
zum Beitrag16.07.2024 , 20:32 Uhr
Wenn die IRA abertausende Kämpfer gehabt hätte, die sich jeder Verhaftung gewaltsam erwehrt, in Gebäuden mit MG-s, Granaten, und Panzerfäusten verschanzt, mit Raketen und Mörsern gefeuert, sich Metertief in Tunneln und Bunkeranlagen versteckt, Gebäude mit Sprengfallen versehen hätten… ich bin mir ziemlich sicher, dass dann auch die britische Armee zu schweren Waffen gegriffen hätte. Eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wo es mehr und schwerer bewaffnete Gegner gibt, wird natürlich auch mehr Feuerkraft eingesetzt, und entsprechend schlimmer sind die Kollateralschäden.
zum Beitrag15.07.2024 , 22:49 Uhr
Aber das was Sie hier behaupten sagt der Artikel doch gar nicht!
Man spekuliert nur darüber, dass Kriege in der Regel auch sog. Indirekte Opfer fordern: Leute die durch als Kriegsfolgen auftretenden Hungersnöte, Epidemien, etc. sterben. Und man schätzt einfach, dass mit all diesen zusammen es am Ende - nicht jetzt – eine 4-fache Anzahl von Toten geben kann.
Wie kam es dazu, dass sie solche Falschinformationen verbreitet haben?
zum Beitrag15.07.2024 , 16:55 Uhr
Völkermord?
Wo der Beschuldigte Lieferungen an Nahrungsmitteln und Medizinischen Versorgungsgütern, Treibstofflieferungen zum Betrieb von Krankenhäusern und Trinkwasseranlagen zulässt, und auch mal Konvois selbst eskortiert hatte?
40.000 Todesopfer in 9 Monaten sind nicht wenige, aber viele Tote sind noch kein Völkermord aus. Das sind max. 2 % der Bevölkerung. Bei der Geschwindigkeit würde es min. 35 Jahre dauern, bis die Bevölkerung vollständig vernichtet ist.
Isr. hat die Macht zu viel Schlimmerem. Es bieten sich Vergleiche mit 2 Belagerungen im 2. Weltkrieg an:
Bei der Belagerung von Budapest gab es keine genozidale Absicht, aber wohl auch keine besondere Rücksicht auf die Zivilbevölkerung: von damals 800.000 Einwohnern sind m.W. ca. 20.000 Tote den Kämpfen und Entbehrungen zum Opfer gefallen (ohne Exekutionen durch die Faschisten), also 2,5% in dreieinhalb Monaten. In einem Monat starb also ein dreifacher Anteil der Zivilisten, als jetzt in Gaza.
Bei der Belagerung von Leningrad war die Vernichtung der Bevölkerung erklärtes Ziel. Am schlimmsten waren Jan. und Feb. 42, wo jeweils ü 90.000 starben, je 2,65% der (ursprünglichen) Bevölkerung.
Warum sehen Sie hier Völkermord?
zum Beitrag14.07.2024 , 20:23 Uhr
Die Frage war nicht, was die Nahrungsmittelknappheit verursacht hat, sondern wer die Lager ausraubt. Wollen Sie sich mit der eigentlichen Frage gar nicht befassen?
Finden Sie es nicht seltsam, das jene Hamas, die im Gazastreifen immer noch die Macht ausübt, über hunderte, wenn nicht gar tausende Kämpfer verfügt, die Behörden beherrscht, Opposition und Zusammenarbeit mit Israel unterdrücken und dutzende Geiseln bewachen kann – es nicht schafft, einige Leute mit der Bewachung von Lagerhäusern zu beauftragen?
Man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass die Hamas absichtlich Chaos herrschen lässt, weil sie davon profitiert kann – zum einen wenn sie selbst raubt um die Kriegskasse zu füllen, vor allem aber, weil das Leid der Zivilbevölkerung mehr Leute dazu bringt das zu tun, was die Hamas möchte: Isr. dafür verantwortlich zu machen und das Ende des Krieges – und damit das überleben der Hamas zu fordern. Wenn als Bonus noch die Aufhebung der Warenkontrollen erreicht wird um so besser: dann ist das Wiederbewaffnen viel leichter.
Wenn man dasselbe will, wie die Hamas, dann ist das ein sehr starkes Indiz dafür, dass man das falsche will.
zum Beitrag13.07.2024 , 23:28 Uhr
Wodurch wir gleich beim 2. Teil meiner Frage wären: warum wohl entscheidet sich Israel nicht für Ihre Alternativlösung?
Haben Sie sich Gedanken gemacht?
Man müsste für ca. 2 mill. Unterkünfte, Trinkwasser, Verpflegung, Gesundheitsversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung gewährleisten. Das kostet nicht nur viel Geld, sondern auch sehr viel Platz, Organisation und vor allem Zeit.
Das Hauptproblem ist aber, dass diese 2 mill., welche zwar als Zivilisten gelten, Isr. keineswegs wohlgesonnen sind, und nicht unbedingt kooperativ. Das bringt eine Reihe von Problemen mit sich, die nur sehr schwer lösbar wären, wenn überhaupt.
Z.B.: Selbst mit Überprüfungen wäre es sehr schwer zu verhindern, dass sich unbekannte oder unerkannte Mitglieder von Hamas & Co unter ihnen Verbergen und Anschläge verüben oder gar weitere Geiseln nehmen; man kann sie also nicht frei rumlaufen lassen, sondern müsste sie getrennt unter Bewachung unterbringen. Eigentlich haftähnliche Bedingungen.
Ich wette, wenn Isr. dies täte, würden man Ihm daraus auch noch einen Strick drehen: Isr. baut Konzentrationslager! Zwangsumsiedelt / vertreibt die Bevölkerung!
zum Beitrag13.07.2024 , 12:18 Uhr
Nach wie vor sehe ich nicht, was das mit der Art der Kriegsführung zu tun haben soll. Ich habe das Gefühl dass Sie weiterhin an mir vorbei reden.
Nehmen wir mal an, das Danach wäre bereits geregelt - was würde das an der Art der Kriegsführung ändern? Wer immer das Vakuum füllt - dieses Vakuum muss erst geschaffen werden.
Im Übrigen sind Sie im Unrecht: denn auf Isr. Seite denkt man über die Frage sehr wohl nach, man ist bis jetzt nur noch zu keiner Lösung gekommen. Die rechtsradikalen wollen den Gazastreifen selbst besetzten, die anderen wollen eben dies nicht. Die PA will auch nicht. Die meisten Länder haben zwar viel zu kritisieren, wetteifern aber nicht gerade um die Aufgabe, selbst Verantwortung zu übernehmen. Netanyahu möchte arabische Akteure finden, mit denen man zusammen Arbeiten kann, aber in Gaza welche zu finden verlief bis jetzt auch nicht gerade erfolgreich:
www.timesofisrael....ates-are-refusing/
zum Beitrag12.07.2024 , 16:39 Uhr
Ich verstehe Ihren Kommentar nicht.
Es ging um die Art der Kriegsführung, in dessen Folge Menschen mehrfach ihren Aufenthaltsort wechseln müssen, weil es mal hier, mal dort zu heftigen Kämpfen kommt.
Was hat Wiederaufbau damit zu tun?
zum Beitrag12.07.2024 , 13:14 Uhr
Warum? Welche Alternativlösung schwebt Ihnen vor? Und warum wohl entscheidet sich Israel nicht für Ihre Alternativlösung?
zum Beitrag12.07.2024 , 13:03 Uhr
Die Frage war, wer die Lager ausraubt, nicht wer die LKW auf dem Weg zum Gazastreifen angreift.
Im Übrigen war die letzte Meldung über einen derartigen Angriff isr. Aktivisten den ich zu finden vermochte noch vom Mai, über anderthalb Monate her. Inzwischen haben sich sogar andere Aktivisten bemüht die LKW vor solchen Angriffen zu schützen – anscheinend mit gewissem Erfolg:
www.forumzfd.de/en...nvoys-gaza-attacks www.timesofisrael....ocking-aid-trucks/
Wenn es also jetzt noch Versorgungsprobleme gibt, wird es wohl kaum an derartigen Vorfällen liegen.
zum Beitrag10.07.2024 , 20:00 Uhr
"Die Vorwürfe sind teils extrem konstruiert"
Was genau ist mit "konstruiert" gemeint? Und was ist der Unterschied zwischen "konstruiert" und "extrem konstruiert"?
Wie groß ist der konstruierte Anteil? 1%? 5%? 10%? 30%? 50%? In welchem Anteil der untersuchten Fälle kamen sie hingegen zu dem Schluss, das die Vorwürfe nicht konstruiert sind?
Woher wollen die Menschenrechtsgruppen das eigentlich wissen? Waren die denn vor Ort? Haben sie die Fälle mit der gründlichkeit eines unparteischen Ermittlers untersucht, die Angaben aller in Frage kommenden Zeugen abgeglichen und alle Beweise abgewägt - auch die belastenden?
Oder berichten sie nur einige Einzelfälle welche ins narrativ zu passen scheinen, bei denen sie sich nur auf die Angaben der Inhaftierten, deren Angehörigen und Anwälte stützen?
zum Beitrag10.07.2024 , 16:56 Uhr
Und was sollte es zu denken geben?
Worauf wollen Sie hinaus?
Woher wollen Sie überhaupt das Verhältnis der Ziviltoten kennen, wo doch die pal. Angaben zu Toten zwischen Zivilisten und Kämpfern gar nicht unterscheiden?
Und woher wollen Sie wissen, wie viele davon Israel zuzurechnen sind, wo über die Todesumstände noch weniger bekannt sind? Glauben Sie die Hamas hängt es an die große Glocke, wenn ein Palästinenser durch "friendly fire" - die eigenen Waffen umkommt? Was hindert denn die Hamas daran, Tote durch Unfälle oder sonstiger Ursachen dazuzurechnen?
zum Beitrag08.07.2024 , 12:50 Uhr
Es gab bis 2012 für die Schweiz das Botschaftsverfahren. Seit 1980 konnten nur 2.572 so Schutz bekommen.
gsoa.ch/nein-zur-a...-des-asylgesetzes/
Es gibt noch humanitäre Visa, welche die Einreise erlauben sollen um einen Asylantrag stellen zu können. Auch von Frankreich.
Bei beiden haben Migrationswillige dasselbe Problem: sie können nur selten glaubhaft machen, dass Ihnen Gefahr droht, obwohl sie in die Botschaft reingehen konnten.
zum Beitrag07.07.2024 , 20:53 Uhr
Wieso Europa?
Die ganze Misere kommt doch überwiegend dadurch Zustande, dass Länder in Afrika und Asien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nahezu jedes Land hat die Flüchtlingskonvention ratifiziert und fast jeder afrikanische Staat die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit, welche den Schutz auf Kriegsflüchtlinge ausweitet. Eigentlich müsste die überwältigende Mehrheit der Schutzbedürftigen im unmittelbaren Nachbarland Schutz finden können, und sollte nicht mehrere Länder und ein Meer überqueren müssen. Europa hat (ohne Rus., Belarus, Ukr.) nur ca. 18% der Weltwirtschaftsleistung (Anteil sinkend), nur 6,5% der Weltbevölkerung; es stellt aber 37% des UN-Budgets, 40% des Welternährungsprogrammes, die Hälfte des Geldes des UNHCR, usw. D allein hat 436 mill. $ an das UNHCR gezahlt, die Bevölkerung spendete +52 mill. $. Selbst ohne die Gelder die durch die EU flossen, sind das 10% der UNHCR-Einnahmen, obwohl D 2,8% der Weltwirtschaftsleistung hat. Viele leisten ihren Anteil nicht. Russland zahlte läppische 2 mill. $ an den UNHCR. China noch weniger. Iran nix.
www.unhcr.org/site...-89-sc-english.pdf
zum Beitrag07.07.2024 , 11:31 Uhr
Das wäre eine Lösung aus rechtsextremer isr. Sicht, wo sie das ganze Gebiet bekommen, und die Pal. auf kleine Enklaven beschränkt sind, in denen aus Isr. Gnaden irgendwelche Tyrannen herrschen. Eine Mischung aus Teile und Herrsche, Reservate und russisch-tschetschenischem Modell. Was der hier behauptet, dass dies ein Erfolgsmodell sein könnte wie die VAE ist Humbug; erstens gibt es kein Erdöl oder Gas oder sonst wertvolles, zweitens gibt es (mit Diaspora) 10-14mill. Palästinenser, nicht nur 1 mill. Staatsbürger wie die VAE. (Er behauptet öfters von Medien der islamischen Welt interviewt worden zu sein; wenn man aber bedenkt das Medien heutzutage oftmals die hirnverbranntesten Extremisten zu Wort kommen lassen, ist das noch kein Grund zum Stolz.) Stand jetzt bin ich der Ansicht, dass die Pal. so schnell wie möglich zu einer Einigung mit Isr. kommen müssen, um so viel wie möglich an Territorium zu behalten, auch wenn dies bedeutet Ostjerusalem und die Rückkehr der Vertriebenennachkommen aufzugeben und sich total zu demilitarisieren. Denn die Zeit arbeitet gegen sie. Das beste was sie rausholen können, sind großzügige Entschädigungen, und vielleicht etwas an Territorium als Austausch.
zum Beitrag07.07.2024 , 11:11 Uhr
Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung wären auf demselben Staatsgebiet zwei konkurrierende Volksgruppen, welche groß genug sind die jeweils andere herauszufordern. Man wäre wieder in jener Ausgangslage, welche bereits zum ethnischen Konflikt und 1947-48 überhaupt erst zu dem Versuch der UN führte, das Gebiet zwischen beiden Aufzuteilen, weil klar war, dass sie in einem Staat nicht miteinander klar kommen.
Ich halte es zwar nicht für unmöglich, dass Juden und Palästinenser gleichberechtigt friedlich zusammenleben in einem Staat, anstatt sich gegenseitig anzugreifen; aber ich halte letzteres für viel wahrscheinlicher. Es braucht leider keine Mehrheit, sondern nur einen kleinen Anteil gewaltbereiter radikaler, um ein Klima von gegenseitigem Mistrauen zu schaffen und Gewalt zu entfachen.
Ihre Lösung wäre gegenüber den einst Vertriebenen in der Theorie zwar gerecht, ich fürchte aber dass in der Praxis dies wieder in Konflikt, Krieg, Vertreibung / ethnischer Säuberung münden würde.
Haben Sie einen Grund zur Annahme, dass es nicht so kommen würde? Sind denn beide Parteien einsichtiger, kompromissbereiter geworden, und fähig und willens Radikale in ihren eigenen Reihen einzuhegen?
zum Beitrag