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Demografischer Wandel in DeutschlandIst meine Rente sicher?

Weil die Gesellschaft in Deutschland immer älter wird, müssen wir unser Rentensystem überarbeiten. Dabei kann ein Blick auf andere Länder helfen.

Zwei Frauen verbringen einen Tag am Pool, in der Hand ein Kaltgetränk. Bei ihnen hat die Rente wohl gereicht: Ein Symbolbild Foto: Elena Helade/imago

Alte Menschen mit Glatze, dickem Bauch und Hexennase, die aussehen wie aus einer Satirezeitschrift, zeigt der Spiegel auf dem Titel. Sie stapeln sich auf den Schultern eines jüngeren Mannes, der bis zur Brust im Wasser steht.

Als Zeile darüber: „Renten in Gefahr“ – „Die Last wird zu groß“. Weiter hinten im Heft heißt es im dazugehörigen Text: „Wer trägt die Last im Jahr 2000, wenn immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Ruheständler ernähren müssen?“

Klingt vertraut? Die Titelseite stammt aus dem Jahre 1985. Die damals Jungen sind die Ru­he­ständ­le­r:in­nen von heute. Also die Boomerjahrgänge, die angeblich die Rentenkasse aussaugen, die zu lange leben und zu lange Ruhegeld beziehen, das die Jungen einzahlen müssen.

Die Sorge vor der „grauen Gefahr“, der Überzahl der Alten, begleitet das deutsche Rentensystem seit Jahrzehnten. Denn es beruht auf einem Generationenvertrag Wer jung ist und arbeitet, finanziert die Rente der Älteren.

Menschen in Lohn und Brot bringen

Jeder Mensch wechselt im Laufe seines Lebens unweigerlich die Rollen, von jung nach alt. Das ist das Besondere an dieser Verteilungsdiskussion. Wer heute 35 Jahre alt ist, wird im Jahre 2060 über 70 sein. Was dann? An welchen Schrauben können wir drehen, damit das System noch – oder sogar besser – funktioniert?

Auf 100 Menschen im Erwerbsalter kommen derzeit 37 im Ruhestand. Das ist der sogenannte Altenquotient. Im Jahr 1990 lag er noch bei 24. Kam es so dramatisch, wie der Spiegel-Titel befürchten ließ? Die Antwort lautet: Jein.

Es arbeiten heutzutage viel mehr Menschen als noch in den 1980er Jahren, nicht zuletzt viel mehr Frauen. Auch Zugewanderte zahlen ins Rentensystem ein. Das Renteneintritts­alter wurde angehoben – auch das verändert das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Ruheständlern.

Probleme mit der Demografie

Trotzdem: Der Staat schießt jedes Jahr mehr Steuermittel zur Rente zu. Und auch der Altenquotient steigt weiter. Für das Jahr 2060 rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit 45 Menschen im Ruhestand auf 100 Personen im Erwerbsalter.

Wer heute jung ist, wird also später in einer Gesellschaft leben, die noch deutlich älter ist als die heutige. Bleibt das System wie derzeit bestehen, werden dann noch weniger Junge noch mehr Rent­ne­r:in­nen tragen müssen. Allerdings: Vorsicht mit dem Schimpfen auf die Alten. Irgendwann sind wir alle dran.

Andere Länder in Europa und Asien haben ähnliche Probleme mit der Demografie. Immer mehr Staaten koppeln auf der Suche nach einer Lösung das Alter, ab dem jemand Rente beziehen kann, an die Entwicklung der Lebenserwartung.

Rente ab 70!

In Ländern wie Dänemark, Estland, Italien, den Niederlanden oder Schweden werde „das normale Renteneintrittsalter bis zu 70 oder mehr Jahren steigen, wenn sich die steigende Lebenserwartung wie vorausberechnet bewahrheitet und die gesetzlichen Regelungen greifen“, so steht es einem OECD-Report von 2023.

Rente ab 70! Der Gedanke, dass heute 35-Jährige zwar brav Beiträge in die Rentenkasse zahlen, aber dann selbst später erst ab 70 in Rente gehen können, weil es in Zukunft zu wenig jüngere Bei­trags­zah­le­r:in­nen gibt, ist für viele ein Albtraum.

Durch dieses Szenario verschärft sich auch ein Gerechtigkeitsproblem: Menschen mit geringen Einkommen leben im Schnitt mehrere Jahre kürzer, beziehen also nach Ruhestandseintritt eine kürzere Zeit Rente als die Gutverdiener. Wer also arm ist und erst mit 70 in Rente gehen kann, hat vom Ruhestand noch weniger als ohnehin schon.

Die Frau demonstriert für mehr Rente. Damit ihre Forderung umgesetzt werden kann, braucht es Veränderung im Rentensystem Foto: Stefan Boness/Ipon

Kleine Renten aufbessern

Bislang gilt die Formel: Je besser der lebenslange Verdienst, desto höher die Rente. Leider ist das auch andersherum wahr, Stichwort Altersarmut. Man könnte also darüber nachdenken, kleine Renten in Zukunft wenigstens aufzustocken. Deutschland steht bei der sogenannten Lohn­ersatz-Rate für Niedrigverdiener auf einem der hinteren Plätze der 38 OECD-Länder.

Immerhin gilt hier seit 2021 die „Grundrente“, ein Zuschlag für Niedrigverdiener:innen. Bisher haben allerdings nur 1,1 Millionen Klein­rent­ne­r:in­nen Anspruch auf diese Aufstockung, die im Schnitt auch nur 86 Euro im Monat beträgt.

Ein anderer Weg der Umverteilung bestünde darin, Gut­ver­die­ne­r:in­nen überproportional in das Rentensystem einzahlen zu lassen, wie zum Beispiel in der Schweiz.

Beamte mit einbeziehen

Das würde die Ungerechtigkeit in der Lebenserwartung zwischen den Einkommensgruppen zumindest rein statistisch etwas abmildern. Menschen in schlecht bezahlten Jobs schaffen es allerdings häufig gar nicht, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wenn es hinausgeschoben wird, wird das erst recht zum Problem.

Wie kommt mehr Geld in die Rentenkasse? Indem mehr Menschen in sie einzahlen. Nicht alle Staats­bür­ge­r:in­nen sind dazu verpflichtet. Beamte zum Beispiel beziehen stattdessen eine Pension, die aus Steuergeldern finanziert wird. Das zu ändern und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung mit aufzunehmen wird in Deutschland seit Jahren diskutiert.

Ob das wirklich mehr Geld in die Rentenkasse spülen würde, ist fraglich, es hinge davon ab, wie die Ansprüche der Staats­die­ne­r:in­nen langfristig ausgestaltet werden. Denn Beamte leben lang und beziehen daher auch lange Jahre Rente.

Aktien kaufen

Nach und nach umstellen auf Verfahren, die unabhängig sind von der Alterung der Bevölkerung – das will der unlängst im Kabinett verabschiedete Entwurf zum Rentenpaket II. Er sieht vor, dass aus Steuermitteln ein Stiftungsfonds, ein sogenanntes Generationenkapital, aufgebaut und am Ak­tienmarkt angelegt werden soll.

Die Erträge aus diesem Fonds sollen ab dem Jahre 2036 die Beiträge zur Rente um 0,3 Prozentpunkte dämpfen. Das ist ein überschaubarer Effekt. Die Hoffnung auf den rettenden Einstieg in den Aktien­markt, gerne von der FDP geschürt, ist übertrieben.

Viele Jüngere befürchten, später nicht mehr viel von der gesetzlichen Rente zu haben, in die sie heute einzahlen. Stattdessen würden sie das Ruhegeld für später aus dem Lohn lieber selbst sparen und anlegen.

Aussteigen

Genau das tun viele selbstständige Un­ter­neh­me­r:in­nen schon jetzt. Frei­be­ruf­le­r:in­nen wie Ar­chi­tek­t:in­nen und Ärz­t:in­nen zahlen, ebenso wie Beamte, nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Stattdessen sind sie über ihre beruflichen Versorgungswerke abgesichert.

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Die Bundesregierung will demnächst zwar die Selbstständigen in die Rentenkasse einbeziehen, allerdings will sie dabei diejenigen mit eigener guter Alterssicherung ausnehmen und ebenso Erwerbstätige in berufsständischen Versorgungswerken. Auch das wirft Gerechtigkeitsfragen auf. Wer kann sich dem gesetzlichen Rentensystem entziehen und wer nicht?

Früher in den Ruhestand? In Ländern wie Österreich, Frankreich und vielen anderen gibt es diese Möglichkeit für Menschen in Berufen mit Nachtarbeit, mit hohen körperlichen und nervlichen Belastungen. Polizist:innen, Feuerwehrleute, Krankenpfleger:innen, Bus­fah­re­r:in­nen zählen zu diesen Berufsgruppen.

Stressberufe besser stellen

In Deutschland geht das bislang nicht. Nur wer nahezu komplett arbeitsunfähig ist, kann sich mit einer sogenannten Erwerbsminderungsrente früher zur Ruhe setzen.

Theoretisch wäre es denkbar, dass man etwa Mangelberufe wie die Pflege attraktiver macht, indem man den Pflegenden generell eine frühere Austrittsmöglichkeit in den Ruhestand gestattet, ohne entsprechende Rentenkürzungen. Das könnte unerwartete Effekte haben – auch auf die Arbeitswelt vor der Rente.

Alternativ lohnt sich ein Blick auf andere Länder in Europa und dessen Systeme. Auch diese kämpfen nähmlich gegen den demografischen Wandel. Von den Ansätzen könnten wir lernen.

In Deutschland gibt es zwar Rente für alle, aber reicht die Rente auch bei allen aus? Foto: Stefan Boness/Ipon

Schweden: vergleichsweise sozial

In Schweden etwa gibt es einen Generationenvertrag, so wie in Deutschland. Den gestalten sie vergleichsweise so­zi­al:­ Für Niedrigverdiener gibt es eine steuerfinanzierte Mindestabsicherung. Sie ist unabhängig von den gezahlten Rentenbeiträgen. Den vollen Betrag dieser Garantierente bekommt allerdings nur, wer mindestens 40 Jahre lang in Schweden gewohnt hat.

Zweite Säule ist eine Einkommensrente. Sie ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen und funktioniert als Umlage. Dazu gehört aber auch ein kleiner Vermögensanteil, bei dem eingezahltes Geld an den Kapitalmärkten angelegt wird.

Die dritte Säule ist eine sogenannte Prämienrente. Sie ist verpflichtend und funktioniert so: Vom gesamten Beitragssatz für die Altersvorsorge – er beträgt 18,5 Prozent des Bruttolohns – fließen 2,5 Prozentpunkte in die Prämienrente. Das Geld wird dann in einen Aktienfonds investiert. Man kann ihn sich selbst aussuchen oder den staatlichen Standardfonds nutzen.

Die Herausforderung

Die Anteile der Arbeitgeber bei der Alterssicherung sind in Schweden höher­ als in Deutschland. Die jährliche Steigerung der Renten soll künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Schweden halten das Renteneintrittsalter flexibel. Wer länger arbeiten will als bis zum gesetzlich vorgesehenen Alter, der kann das tun – und so auch die eigene Rente aufbessern.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

Wenn die Wirtschaft schwächelt, kann den Schwe­d:in­nen die Rente gekürzt werden. Sogenannte nominale Rentenkürzungen, also dass wirklich weniger Geld auf dem Konto landet, gab es in Schweden in den Jahren 2010, 2011 und 2014, so Rentenexperte Florian Blank für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung.

In Deutschland sind nominale Rentenkürzungen gesetzlich nicht erlaubt. Reale Rentenkürzungen passieren dagegen auch hierzulande immer wieder. Sie ergeben sich dann, wenn die Preise stärker steigen, als die Rente angehoben wird.

Ist das was für uns?

Ja, jubelt die FDP, die auf Aktien steht. Nur bedingt, befindet allerdings Rentenexperte Florian Blank. Vom Leistungsniveau her liegen das schwedische und das deutsche System etwa gleichauf. Das System der Betriebsrenten sei in Schweden besser ausgebaut. Gegenüber Schwankungen auf den Kapitalmärkten sei das schwedische Rentensystem aber anfälliger: „Deutschland wirkt da stabiler“, so Blank.

Österreich: Mehr Geld in der Kasse

Aus deutscher Sicht leben Rent­ne­r:in­nen in Österreich im Paradies. Die Renten im Nachbarland liegen im Schnitt deutlich höher als hierzulande. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten deutsche Rentner 2018 durchschnittlich 1.000 Euro ausgezahlt, in Österreich waren es 1.550 Euro.

Und dann kriegen die Alten dort auch noch zwei Extrarenten jährlich obendrauf, sozusagen als Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mehr Geld in der Kasse, das hat zwei Gründe.

Zum einen die höheren Beiträge. Schon seit 1988 überweisen dort Arbeitende und Ar­beit­ge­be­r:in­nen einen Beitragssatz von 22,8 Prozent an die Rentenkasse. Die Betriebe müssen 12,55 Prozent abgeben, die Arbeitnehmer 10,25 Prozent.

Zum Vergleich: In Deutschland liegt der hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilte Beitragssatz bei jeweils 9,3 Prozent. Österreich hat schon früh auch eine andere Reform vollzogen: Be­am­t:in­nen sind de facto in das Rentensystem einbezogen.

Die Herausforderung

Der in Deutschland ex­tre­me Abstand zwischen den Alterseinkünften von Rentnern und Pensionären wurde damit aufgehoben. Diese Angleichung hat ebenfalls finanzielle Spielräume für vergleichsweise hohe Renten im Nachbarland geschaffen.

Rente kann in Österreich nur beziehen, wer mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Alle anderen gehen komplett leer aus. Auch der Steuerzuschuss zur Rente ist noch höher als in Deutschland. Außerdem wird die Rentenhöhe nach einer anderen Formel jährlich angepasst. In Österreich orientiert sich die Erhöhung an der Inflationsrate, in Deutschland an der Lohnentwicklung.

In den vergangenen Jahren wäre es angesichts extremer Preissteigerungen vermutlich auch deutschen Rentnern sehr willkommen gewesen, die Rente hätte sich an der Inflation orientiert. Doch auf lange Sicht sind die Löhne stets stärker gestiegen als die Preise. Die Rentner in Österreich profitieren also nicht von einer wachsenden Wirtschaftsleistung.

Ist das was für uns?

Auch in Deutschland werden die Beiträge steigen, innerhalb der kommenden zehn Jahre auf 22,3 Prozent. Das Gejammer darüber ist laut. Österreich liefert die Erkenntnis, dass höhere Rentenbeiträge volkswirtschaftlich durchaus zu verkraften sind, und das ohne nennenswerten Generationenkonflikt.

Es ist auch nicht zu beobachten, dass die österreichische Wirtschaft dadurch an weniger wettbewerbsfähig ist. Was die Einbeziehung der Beamten ins Rentensystem angeht: Kurzfristig würde das in Deutschland keine Entlastung bringen. Denn Rentenansprüche, die bereits erworben wurden, dürfen nicht mehr angetastet werden.

Schweiz: Existenzminimum sichern

Das Schweizer Rentensystem ist dem deutschen im Grunde sehr ähnlich. Der entscheidende Unterschied: Die Schweiz hat ein Rentensystem, das einen Umverteilungsmechanismus von besser zu geringer Verdienenden beinhaltet.

Dabei sind die Einzahlungen in die Rentenkasse in der Schweiz nicht gedeckelt – die Auszahlungen hingegen schon. Alle Schweizer:innen, egal wie hoch ihr Einkommen, zahlen 10,6 Prozent ihres Bruttolohns für die Rente ein. Die Hälfte dieses Beitrags übernimmt der Arbeitgeber.

Allerdings: Die ausgezahlte Rente ist begrenzt auf ak­tuell maximal 2.450 Franken im Monat. Wer also zum Beispiel 1 Million Franken im Jahr verdient hat und daher sehr viel in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt im Alter trotzdem maximal 2.450 Franken raus.

Die Herausforderung

Auch die Schwei­ze­r:in­nen werden im Schnitt immer älter. Die staatliche AHV, oder sperrig Alters- und Hinterlassenenversicherung, gerät daher unter Druck. Sie funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland über ein Umlageverfahren.

Die AHV-Rente hat allerdings, anders als in Deutschland, lediglich den Anspruch, das Existenzminimum zu sichern und fällt entsprechend niedrig aus. Berufliche Vorsorge und private Vorsorge haben eine höhere Gewichtung als bei uns.

Ist das was für uns?

In Deutschland steigt der Rentenbeitrag ab einem Einkommen von rund 7.500 Euro nicht weiter an, hier liegt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt, egal ob du 7.500 Euro oder 100.000 Euro im Monat verdienst, du zahlst genauso viel in die Rentenkasse ein.

SPD und Linke haben bereits gefordert, die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland abzuschaffen oder wenigstens anzuheben. Als Gegenargument wird oft genannt, dass Vielverdienende dann noch mehr in private Versicherungen abwandern würden und gar nicht mehr in die gesetzliche einzahlen.

In der Schweiz ist der Beitrag zur AKV verpflichtend. Aber auch dort gibt es Befürchtungen, dass das aktuelle Konstrukt verfassungswidrig sein könnte, weil man für hohe Einzahlungen ins Rentensystem keine äquivalente Gegenleistung bekäme.

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86 Kommentare

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  • Sehr guter Überblick.



    Neben der Einbeziehung aller Quellen ist auch eine wieder höhere Lohnquote ein Hebel. Zu viel vom Volksreichtum verklebt bei den Klattens und Quandts, zu wenig bei Otto & Ottilie Normalverbraucher. Das beeinträchtigt die Sozial- und Rentenkassen noch mit.

  • Es funktioniert doch in vielen anderen Ländern.



    Beschämend, dass hier Rentner so in die Armut entlassen werden.



    Immer, wenn irgendwo Geld benötigt wird, kommt der Spruch vom reichen Land.



    Was beim Bürgergeld geht. Erhöhung um 11 %, geht bei der Rente nicht. Warum?

  • Wie kommt mehr Geld in die Rentenkasse? Indem mehr Menschen in sie einzahlen. Das ist zwar richtig, aber dann erwerben auch mehr Menschen Anspruch.



    Und der Vergleich mit Österreich hinkt etwas. In Deutschland erwirbt man nach 5 Jahren Beitragszahlung Anspruchbauf Rente, in Östereich erst nach 15 (!) Jahren.

  • Wer die Kosten für Rentner kritisiert sollte aber auch erwähnen das immer mehr Rentner Steuerpflichtig sind. So zahlen Rentner über 40 Milliarden an Einkommenssteuer im Jahr, also wird ein erheblicher Anteil an den Renten von anderen Rentnern bezahlt.

    • @Günter Witte:

      Das ist ein sehr guter und wichtiger Beitrag. Obwohl der Kreislauf unübersehbat ist, scheint das in der Diskusssion nicht klar zu sein. Es sind ja nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Ausgaben , die aus den Netto- Rentenzahlungen bestritten werden . Daraus werden Gewinne erwirtschaftet, Gehälter bezahlt und daraus wiederum Beiträge zur Sozialverischerung bezahlt. Prima , das ist ein Diskussionsbeitrag, der das Wesentliche auf den Punkt gebracht hat !

  • Ein Malus für Kinderlose wäre sachgerecht.

    • @Chris McZott:

      Und wenn sich Kinderlose entschieden haben keine Kinder in die Welt zu setzen weil sie es sich nicht leisten können? Trotzdem Malus oder dann Bonus?



      Und wenn Kinderlose keine Kinder bekommen können, aus gesundheitlichen Gründen usw.usw.



      Was wäre denn hier sachgerecht?

      • @Furth im Wald:

        Malus ist Malus, der Grund ist irrelevant. Selbst mit dem Malus können sie davon ausgehen das jedes Kind um ein vielfaches mehr kostet. Also den Malus haben schon jetzt eigentlich die Eltern, obwohl sie mit ihren Kindern etwas für die Rente tun.

        • @lord lord:

          Eltern bekommen Kinder nicht, um etwas für die Rente zu tun, sondern um sich an ihnen zu erfreuen. Und objektiv tun allenfalls diejenigen Eltern etwas für die Rente, deren Kinder später Rentenbeiträge zahlen - und auch das eigentlich nur dann, wenn diese Kinder ihrerseits dann wieder Kinder haben, die Rentenbeiträge zahlen. Wenn nämlich ein Kinderloser die Rentenversicherung mehr kostet, als er einzahlt, dann haben auch seine Eltern im Ergebnis nichts "für die Rente getan", indem sie ihn in die Welt gesetzt haben.

    • @Chris McZott:

      Wenn wir das Thema "Degrowth" ernsthaft angehen wollen, wäre eher ein Bonus angebracht.

  • Mich würde einmal interessieren warum es Beachtung findet, wie hoch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist.







    Der AG-Anteil zur Rente wird doch vom AN genauso erwirtschaftet, wie der AN-Anteil.

    Beispiel: Jemand bekommt 5.000 Euro brutto und der AG zahlt 9,3% zusätzlich zur RV.



    Der AG könnte genauso 5.465 Euro brutto zahlen und der AN dafür 930 Euro RV statt nur 465 Euro. Da AG dafür nichts mehr in die RV.

    Das wäre genau das gleiche. Aber optisch würde sich der Prozentwert zur Rentenversicherung verringern, denn 930 Euro von 5.465 Euro sind 17,01% und nicht mehr 18,6%.

    Ist das vielleicht der Grund? :-) Die AG können leichter über zu hohe Beiträge klagen, wenn der RV-Satz 18,6% statt 17,01% beträgt. Es verstehen halt nicht alle Prozentrechnung.

    • @Marius Krüger:

      Andererseits muss dann die Gehaltsanpassung das mitstemmen: aus 3% werden dann 3,3% - die 0,3% sind der jetzige AG-Anteil.

    • @Marius Krüger:

      Ja und nein.



      Ein Arbeit'geber', der mit zahlt, versucht die Kosten niedriger zu halten.



      Auch ist eine Verschiebung zu den Arbeit'geber'n erst mal ein Plus, bis sich das über die Löhne evtl. mittelfristig wieder ändert

  • Die Bedingungen einer Rente von knapp 3.400 EUR nach 45 Jahren sind faktisch fast nicht zu erreichen. Sie setzt voraus, dass Sie ab Tag 1 der Beschäftigung IMMMER ein Einkommen erzielt haben, das auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt. I.d.R. sind "Höchstrenten" daher das Ergebnis zusätzlicher eigener Einzahlungen ("Kauf von Rentenpunkten"). In Zahlen: Sie steigen im Jahre 2024 mit 90.600 EUR in das Berufsleben ein und schaffen es jedes Jahr, eine Lohnerhöhung zu erreichen, die dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Eine Bruttorente von mindestens 3.000 EUR hatte dementsprechend nach der DRV-Statistik eine kleine vierstellige Zahl von Rentenbeziehern, die Höchstrente von ca. 3.400 EUR eine kleine zweistellige Anzahl von Rentenbeziehern. Und hierbei handelt es um Bruttorenten, vor Steuer und Krankenversicherung. 83 % sind bei Renteneintritt in 2024 steuerpflichtig. Also abzüglich rd. 380 EUR Einkommensteuer, 34 EUR Kirchensteuer, rund 255 EUR KV, 116 EUR PV. Netto also maximal 2.615 EUR, ggf. zu zweit. Bürgergeld in einer deutschen Großstadt incl. Mietzuschuß /Heizung zu zweit ist kaum weniger. Die "hohe" Rente ist ein Artefakt.

  • Also das ist nicht logisch. Wenn die Österreicher durchschnittlich 1.550 Euro bekommen, dann sind in diesen 1.550 Euro die 13. und 14. Rentenzahlung bereits inbegriffen.



    Denn was sonst bedeutet "durchschnittlich"?

  • >Wer kann sich dem gesetzlichen Rentensystem entziehen und wer nicht<

    Ärzte im Krankenhaus - ja, Krankenschwestern im gleichen Krankenhaus - nein.

    Und sie machen alle mit: Spd, Grüne, Cdu, FDP, Richter am Bundesverfassungsgericht.

    Ein eklatanter und offensichtlicher Verstoß gegen das Gleichheitsgebot wird von allen hingenommen, die selbst persönliche Vorteile daraus ziehen.

    • @testen:

      >Wer kann sich dem gesetzlichen Rentensystem entziehen und wer nicht< Im Artikel steht :



      "Freiberufler:innen wie Architekt:innen und Ärz­t:innen zahlen, ebenso wie Beamte, nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein." Wenn Sie sich darauf beziehen, wäre ich auch sauer. Das stimmt aber nicht. Ärzte im Krankenhaus sind genau so sozialversicherungspflichtig wie die Krankenschwester. Sie zahlen genau die selben 18,6% Beitrag. Der Unterschied zur Krankenschwester ist : Die Ärzte können wählen , ob sie sich bei der Rentenversicherung oder der Ärzteversorgung versichern. Die kocht auch nur mit Wasser. Manche Leistungen, die die Gesetzliche Rentenversicherung bietet gibt es dort überhaupt nicht (Reha), vor allem gibt es dort keine jährliche Steigerung der Rentenhöhe angelehnt an die Lohnsteigerungen. Die Rentenerhöhungen der Ärzteversorgungen waren in den letzten Jahren jeweils bei 1 bis 1,5%, die Rentenerhöhung der gesetzlichen Rentenversicherung war im Jahr 2024 4,57% und 2023 4,4 bzw.5,7%. Dadurch wird der Unterschied, der eh nicht groß ist, immer geringer. Die Ärzte durften früher nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, so ungleich war das früher, daher kommt das.

  • Ja so ist es. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die Internetseite der DEBEKA sind da ganz überischtlich.

  • Danke. Ein Artikel, den man sich zum Nachschlagen aufheben sollte.

  • Ich fände es nur fair, wenn sich die Anzahl der Kinder (egal ob leiblich oder adoptiert) auch auf die Höhe der Rente auswirken würde. Es kann nicht sein, dass vor allem Frauen mindestens 18 Jahre finanziell, beruflich, ja auch gesundheitlich und privat extrem belastet werden und am Ende weniger Rente bekommt als ein kinder"freier" Mensch, der stattdessen auf reisen gehen konnte und diese ganzen Belastungen eben nicht hatte.

    • @Platanebanane:

      Kindererziehungszeiten werden bereits jetzt bei der Rente (mit bis zu 3 Entgeltpunkten) berücksichtigt; das genügt. Der Familienlastenausgleich hat primär über Sozialleistungen für Eltern und Kinder zu erfolgen und nicht dadurch, dass Kinderlose bei der Rente benachteiligt werden. Es ist das gute Recht eines jeden Menschen, kinderlos zu bleiben. Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist schon schlimm genug.

      Und: Wer hat denn die Menschen, die Kinder bekommen haben, belastet? Die meisten Kinder sind Wunschkinder, für die sich die Eltern freiwillig und eigenverantwortlich entschieden haben.

  • Die Lebensarbeitszeit ist mit 45,4 jahren in Island Europaweit am höchsten. Laut



    Globalpensionindex das demographiestabilste Rentensystem mit eine Grundrente von 2600 Euro nach 40 Jahren Wohnzeit.Dort sind wegen der größe des Landes verschiedene Tätigkeiten in Teilzeit üblich.Das Gegenmodell bildet Südkorea wo man mit 60 aus den Konzernen in den Niedriglohnsektor ausgesteuert wird und im Durchschnitt bis 70 arbeiten muß,10 Jahre länger als das gesetzliche Rentenalter.



    taz.de/Senioren-in-Suedkorea/!5013208/



    www.auswandern-han...ntenniveau-europa/

  • Ein guter Überblick. Noch ein paar Ergänzungen:

    Es ist volkswirtschaftlich letztlich Banane ob die Rente gesetzlich oder privat zu Stande kommt: Der Rentner/Pensionär/Privatier möchte weiter Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne jedoch selbst noch etwas dazu beizutragen. Ebenso wie der Rentner keine Rente bekommt, wenn es keine Beitragszahler mehr gibt, bekommt der Inhaber eines Aktienpakets keine Dividente wenn sie niemand erwirtschaftet. Der demografische Wandel ist da zu allen unerbittlich.

    Die Pensionsregelung für Beamte gibt es nicht, um Beamte zu bevorteilen, sondern weil es die für den Steuerzahler günstigste Variante ist (Ausnahme sind die Lehrer). Die als besonders belastend benannten Berufe bei Polizei und Feuerwehr sind übeigens auch Beamtenjobs.

    Wie im verlinkten Dokument ersichtlich, dürfte das Schweizer System bei uns verfassungswidrig sein.

    Letztlich wird uns nur übrig bleiben weiter zu arbeiten. Das muss ab einem gewissen Alter ja nicht mehr auf der Baustelle und in Vollzeit sein. Und sinnstiftend wäre es auch

    • @Samvim:

      "Der Rentner/Pensionär/Privatier möchte weiter Waren und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne jedoch selbst noch etwas dazu beizutragen. " stimmt deswegen nicht weil R/P/P direkte und indrekte Steuern bezahlen und Gewinne ermöglichen. Steuern und Gewinne sind kein Nichts sondern ein "Etwas", also ein sogar ziemlich exakt Bezifferbares. - Die im Artikel benannten besonders belastend benannten Berufe sind mehrheitlich keine Tätigkeiten im Beamtenverhältnis. Die Polizei ist wegen der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols beamtet, das ist auch richtig so. Die Diensttauglichkeit wird med. priviligiert beurteilt. Feuerwehrleute müssten mehrheitlich nicht beamtet sein, die vielen Freiwilligen zeigen es. Die meisten Rettungsdienstmitarbeiter sind angestellt. Die Belastung der Rettungsdienstmitarbeiter ist so , dass deswegen vor einiger Zeit zu ihrem Schutz sogar das Strafgesetzbch geändert werden musste. Es gibt Beamte, die es schwer haben, das hat niemand bestritten. Sie haben aber einen Dienstherrn, wie ihn die Mehrzahl der Angestellten nicht hat.

    • @Samvim:

      Nicht ganz, da die gesetzliche Rente allein in Deutschland erwirtschaftet wird und Aktiengewinne international erwirtschaftet werden.

      Global steigt ja die Einwohnerzahl.

      • @Marius Krüger:

        Ein signifikantes Bevölkerungswachstum gibt es, mit wenigen Ausnahmen, fast ausschließlich in Ländern der sog. dritten Welt. Dort werden kaum die Aktiengewinne erwirtschaftet die es zur Alterssicherung bräuchte.

    • @Samvim:

      >Die Pensionsregelung für Beamte gibt es nicht, um Beamte zu bevorteilen, sondern weil es die für den Steuerzahler günstigste Variante ist (Ausnahme sind die Lehrer).<

      Sagt wer? Um Renten in Höhe der Beamtenpensionen zu ermöglichen wären immense monatliche Beiträge zu zahlen - mehrere Tausend Euro.

      Es hat seinen Grund, dass Besoldung von Beamten und Vergütung von Angestellten nicht vergleichbar sind.

      Allein die Fälligkeit der Besoldung am Monatsersten statt am Monatsletzten kostet Milliarden.

      • @testen:

        Das stimmt nicht. Beamte sind grundsätzlich, z.T. deutlich, geringer bezahlt als in vergleichbaren Positionen in der Wirtschaft. Die Ausnahme bilden wie gesagt die Lehrer.



        Umd die vorschüssige Zahlung hat in der ganzen Geschichte des Beamtentums genau einen Monat Kosten verursacht....

  • "Denn Rentenansprüche, die bereits erworben wurden, dürfen nicht mehr angetastet werden."

    Na, mit Riester-Faktor, Nachhaltigkeits-Faktor usw. hat die Abwertung der Rentenpunkte bisher gut funktioniert. Ginge eventuell auch bei den Pensionen.

    • @Wurstprofessor:

      Es geht glaube ich eher darum, dass man aus Beamten mit Anrecht auf Pension keine Renter machen darf. Gesenkt werden die Pensionen bei den Beamten auch, sei es durch direkte Senkungen des Pensionsniveuas oder dadurch, dass die Zulagen bei der Pensionsberechnung nicht mehr gezählt werden, etc. pp.

    • @Wurstprofessor:

      Nicht zu vergessen die Kürzung der Anrechnungszeit für Ausbildung auf drei Jahre.

  • Ob eine Rente in 12 oder 14 Jahresraten ausgezahlt wird, spielt keine Rolle. Nur die Summe ist wichtig.

    Es werden Arbeitgeberanteile erwähnt, als ob sich die Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen würden. Als ob diese ihren Beschäftigten Monat für Monat mehrere hundert EURO schenken könnten.

    Es gibt nur in der Traumwelt einen Arbeitgeberanteil. In der Realität muß der Arbeitnehmer diesen ebenfalls erwirtschaften. Vom erwirtschaften Lohn des Arbeitnehmers wird annährend die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und als sogenannter Arbeitgeberanteil an die Sozialkassen überwiesen.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht dann SOZIALVERSICHERUNGSBRUTTO, weil es nicht das wahre Brutto ist. Das liegt im Moment etwa 20 Prozent höher als das Sozialversicherungsbrutto. Wenn die Sozialversicherungsbeiträge in Zukunft auf 50 Prozent steigen, dann wird ein wahres Bruttogehalt von 6000 EUR nach dem Abzug des sogenannten Arbeitgeberanteils zu einem Sozialversicherungsbrutto von 4500 EUR auf dem Papier. Nach Abzug des sogenannten Arbeitnehmeranteils bleiben von den 6000 EUR nur noch 3000 übrig. Vor Steuern! Also über die Hälfte vom Brutto werden nicht ausgezahlt!

    • @Donald Duck:

      Das sollte allen Angestellten auf ihrem Lohnzettel in Gänze ersichtlich sein, bin da ganz bei Ihnen.

  • "Wer jung ist und arbeitet, finanziert die Rente der Älteren." - nein, tun sie nicht. Wer jung ist und arbeitet, stellt die Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die auch Rentner konsumieren. Wie viel davon sie konsumieren, wird auf dem Umweg über die vom Staat ausgezählte Rente beeinflusst.



    Die, wie alle anderen Staatsausgaben, *vor* jeglichen Steuereinnahmen kommt, MMT erklärt's.

  • Natürlich könnten BEamte mit einzahlen, auf lange Sich mag das auch sinnvoll sein. Aber da sie dann eben auch Renten aus dem System beziehen löst das eigentlich nicht viel.

    • @Charlie Foxtrot:

      Mittelfristig käme ein bisher unsichtbarer Bestandteil der (de facto) Staatsverschuldung ans Licht, eventuell ist es allein schon dieser Schritt Richtung Ehrlichkeit wert.

  • Sagen wir es, wie es ist. Die Boomer haben wie in allen Bereichen (Natur, Klima, Ressourcen) den Karren sehenden Auges gegen die Wand gefahren. Als junger Mensch muss man das jetzt ausbaden. Das Rentensystem hätte vor 40 Jahren reformiert werden müssen. Aber auch da galt wieder das Motto: Nach mir die Sintflut.

    • @Sybille Bergi:

      Jo, und als Antwort auf all diese Probleme wählen die jungen Leute AfD. Chapeau, das zeugt wirklich von gesteigertem Verantwortungsbewusstsein.

      Achja, gibts eigentlich irgendeinen Beleg, dass sich die Jungen in irgendeiner Weise verantwortungsvoller in den von Ihnen genannten Punkten verhält als die Boomer?

    • @Sybille Bergi:

      Die bösen Boomer haben den Wohlstand geschaffen, der es jungen Menschen ermöglicht, bis anfang vierzig zu studieren. Boomer haben ein Leben lang eingezahlt.

      • @Mal Nombre:

        Getroffene Hunde bellen. Bezeichnend, dass Ihnen nichts dazu einfällt, außer auf einen Wohlstand zu verweisen, der unter Ausbeutung von Klima, Mensch und Natur erschaffen wurde. Ich hätte lieber weniger Wohlstand, und dafür keine Milliarden Klimaflüchtenden und einen Klimakollpas vor der Haustür.

        • @Sybille Bergi:

          Streng genommen hätten Sie dann gar keinen Wohlstand, der mit dem Gegenwärtigen auch nur annähernd vergleichbar wäre. Möglicherweise würden Sie auch gar nicht existieren, denn eine Welt ohne Emissionen wie sie in den letzten 100 Jahren in die Luft geblasen wurden, hat unsere Zivilisation incl. Infrastruktur, Mobilität, Güter-Produktion und medizinischer Versorgung überhaupt erst möglich gemacht.

          Ganz abgesehen davon, dass die gegenwärtig größten CO-2 Emittenten nicht in den Händen der "Boomer" liegen.

    • @Sybille Bergi:

      Oh, der Klassiker: die "Boomer" sind Schuld. An allem. Sich im Wohlstand der Vorgängergeneration suhlen aber an allem herum kritteln - so gehts natürlich besonders leicht.

      Das vor 40 Jahren die Welt ganz andere Probleme hatte wird dabei gerne ignoriert.

      Aber schätzen Sie sich glücklich: Sie haben die Chance es besser zu machen - nachhaltig. Und können hoffen, dass es die nächste Generation genau so sieht ;-)

  • Wieso wird die demografische Entwicklung ständig als Problem für die Finanzierung der Renten hingestellt? Es müssen immer diejenigen, die arbeiten, den Lebensunterhalt für diejenigen miterwirtschaften, die nicht, noch nicht oder nicht mehr arbeiten, egal ob es sich bei diesen um Rentner, Kinder, Bürgergeldempfänger, Sozialhilfeempfänger, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Pensionäre oder um Leute, die "ihr Geld für sich arbeiten lassen", handelt. Solange die Leistungen für nicht Erwerbstätige, die keine Rentner sind, ohne weiteres erwirtschaftbar und finanzierbar sind, können auch die Renten ohne weiteres erwirtschaftet und finanziert werden. Die Problematisierung der demografischen Entwicklung ist in erster Linie ein Instrument der Propaganda für Rentenkürzungen bzw. eine weitere Anhebung des Rentneintrittsalters.

    • @Budzylein:

      Sehr richtig!



      Der Elefant im Raum ist das System der Versicherung. Das sorgt dafür, dass (eigentlich) nur ausbezahlt werden kann, was aktuell eingezahlt wird, abzüglich Verwaltungskosten etc. Man kann dann über die Beitragssätze, die Bemessungsgrenze, den Arbeitgeberanteil (aber die Parität ist den Deutschen ja auch heilig ...), die Bemessungsgrundlage und ggf. noch über die Sofortausschüttung oder Kapitalanlage reden, und sogar über die Besteuerung der Renten die großen Rentenbezieher progressiv stärker einbeziehen.



      All das löst aber das Grundproblem nicht: Die kleinen Renten müssen durch „Aufstocken“ auf das Existenzminimum angehoben werden. Der einzige Ausweg scheint mir die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens als negative Einkommenssteuer und für den stärkeren sozialen Ausgleich einer Vermögenssteuer, die wir auch zur Gegenfinanzierung brauchen.



      Ich persönlich halte es jedenfalls für einen unhaltbaren Zustand, wenn Bürger:innen knapp 50 Jahre dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben und anschließend gerade so eben über die Runden kommen, wenn sie beim Amt drum betteln. (Ich weiß, das ist ihr gutes Recht, aber es fühlt sich für viele nicht so an.)

      • @Zangler:

        Ich weise darauf hin, dass man nach dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung auch unter sehr günstigen Bedingungen mit 45 Vollzeit-Beschäftigungsjahren allenfalls eine Bruttorente von knapp 3.400 Euro erwerben kann, was indes nur ein verschwindend geringer Bruchteil der Versicherten erreicht. Es gibt keine Bezieher "großer" Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

        • @Budzylein:

          Die Bedingumgen einer Rente von knapp 3.400 EUR nach 45 Jahren sind faktisch fast nicht zu erreichen. Sie setzt voraus, dass Sie ab Tag 1 der Beschäftigung IMMMER ein Einkommen erzielt haben, das auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt. I.d.R. sind "Höchstrenten" daher das Ergebnis zusätzlicher eigener Einzahlungen ("Kauf von Rentenpunkten"). In Zahlen: Sie steigen im Jahre 2024 mit 90.600 EUR in das Berufsleben ein und schaffen es jedes Jahr, eine Lohnerhöhung zu erreichen, die dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Eine Bruttorente von mindestens 3.000 EUR hatte dementsprechend nach der DRV-Statistik eine kleine vierstellige Zahl von Rentenbeziehern, die Höchstrente von ca. 3.400 EUR eine kleine zweistellige Anzahl von Rentenbeziehern. Und hierbei handelt es um Bruttorenten, vor Steuer und Krankenversicherung. 83 % sind bei Renteneintritt in 2024 steuerpflichtig. Also abzüglich rd. 380 EUR Einkommensteuer, 34 EUR Kirchensteuer, rund 255 EUR KV, 116 EUR PV. Netto also maximal 2.615 EUR, ggf. zu zweit. Bürgergeld in einer deutschen Großstadt incl. Mietzuschuß /Heizung zu zweit ist kaum weniger. Die "hohe" Rente ist ein Artefakt.

          • @Michas World:

            Genau so ist es. Danke für die Aufschlüsselung.

  • Heute las ich Schäubles Erinnerungen. An einer Stelle kam die frühere Rentenhöhe vor. Kaum mehr zu glauben.

    Hierzulande geht zu viel Geld zu wenigen Reichen, und das fehlt dann auch als Basis für Sozial-/Renten-/Krankenversicherung.



    Das ließe sich ändern.

  • Nicht alle Freiberufler sind Mitglied in der Berufsständischen Versorgung. Das gilt nur für die kammerfähigen Berufe.



    Ich als Software-Ingenieur zahle beispielsweise überhaupt nirgendwo ein. Das heißt aber auch, dass ich gar keine Rente bekomme.



    Jeden Cent, den ich im Alter brauche, muss ich vorher zurücklegen. Ich rechne aktuell damit, dass ich (durch die Zinsen) dauerhaft in etwa das raus bekomme, was ich aktuell anlege. Also wenn ich 1000 € im Monat zurücklege, hab ich im Ruhestand jeden Monat 1000 € zur Verfügung.



    Grundlage dafür ist die FIRE-Faustregel: im Schnitt kann man bei Wertpapieren eine Rendite von 7 % p. a. erwarten, davon gehen 3 Prozentpunkte durch die Inflation verloren. Bleiben 4 % Rendite. Ohne Zinsen sind das von 1000 € angelegtem Geld 480 € im Monat "Rente". Mit Zinseszinsen kommt man über die Jahre auf mehr, bei 30 Jahren kann man rund das doppelte rechnen.

    Also: keine teuren Autos und so nen Quatsch kaufen, sondern frühzeitig anlegen. Dann kann man vielleicht auch schon (weit) vor 70 Jahren als Privatier leben.

    • @Cochino:

      "Also: keine teuren Autos und so nen Quatsch kaufen, sondern frühzeitig anlegen. Dann kann man vielleicht auch schon (weit) vor 70 Jahren als Privatier leben." Ist vernünftig , aber: Sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht, wenn Sie nur so rechnen. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt auch für Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Dieser elementar wichtige Aspekt fehlt in allen Kommentarbeiträgen und im Artikel. Bei 1 Mio Rehaverfahren / Jahr wird auch Sie das statistisch einmal im Berufsleben treffen. Deswegen ist die Deutsche Rentenversicherung auch der größte Deutsche Rehaträger mit dem, im Vgl. zu privaten und ganz privaten Absicherungen besten Qualitätssicherungssystem. Es ist also nicht falsch sich auch gesetzlich zu versichern. Was meine ich mit " Wirt" ? Als Softwareingenieur können Sie sich keine Gehirnerkrankung oder - verletzung (die Sie stochastisch jeden Tag treffen können) leisten, mit einem Rest an Konzentrationsvermögen sind Sie nicht mehr konkurrenzfähig. Der Unterschied Freiberufler und kammergebundene Berufe wird im Artikel vermischt, das stimmt.

  • "Aber auch dort gibt es Befürchtungen, dass das aktuelle Konstrukt verfassungswidrig sein könnte, weil man für hohe Einzahlungen ins Rentensystem keine äquivalente Gegenleistung bekäme."

    --> Schön, dass der Beitrag davon spricht, dass das Modell "auch" verfassungswidrig sein "könnte". Denn in Deutschland ist dieses System zu 100 % verfassungswidrig. Das Verfassungsgericht hat den Versicherungscharakter und das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung bereits mehrfach betont.

    Aus der Schweiz lernen wir deutschen also nur, wie es angesichts unseres Grundgesetzes nicht geht.

  • Ich denke, dass ist mal ein super recherchierter Bericht. Leider auch, und wie letztlich immer bei dem Thema: Keine echte Lösung in Sicht. Demographieproblem ist der Hauptfaktor. Der Steuerzuschuss derzeit lässt das System überhaupt noch am Leben. Ob eine Einheitssoße, also Pensionäre im Bezug kürzen und Gutverdiener mehr bezahlen lassen die Lösung bringt? Zumal dann der Staat seinen Staatsdienern ab sofort zu den laufenden Pensionen auch noch eine laufende Umlage der Beamten in das Rentensystem abführen müsste..., das ist politisch kaum zu verkaufen; Stichwort Schuldenbremse.



    Ich befürchte ein Desaster. Zu viele Alte haben zu wenig Kinder gekriegt. Global gut, national betrachtet schlecht.

  • Über die tatsächlichen ursächlichen Zusammenhänge gibt es auch erstaunliche Fakten zu berichten:



    /



    "Die 1957 in Kraft getretene Rentenreform verwehrte den selbstständigen Angehörigen der freien Berufe den Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch Eigeninitiative von Ärztinnen und Ärzten in den einzelnen Bundesländern wurden in der Folgezeit berufsständische Versorgungswerke zur Absicherung von Alter, Berufsunfähigkeit und zur Versorgung der Hinterbliebenen errichtet."



    Quelle



    vaesh.de/ueber-uns/historie/



    /



    Nicht wenige Selbstständige wurden bis dahin durch Schicksalsschläge komplett ruiniert.

    • @Martin Rees:

      "Die 1957 in Kraft getretene Rentenreform verwehrte den selbstständigen Angehörigen der freien Berufe den Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung."

      --> Genauso ist es. Die Regierung wollte die Kammerberufe nicht in der Rentenversicherung. Man hat sie extra ausgeschlossen (in guter Tradition Bismarcks), also haben sich die Kammerberufe selbst gekümmert. Jetzt, nachdem die Kammerberufe sich gekümmert haben und mit dem Geld besser wirtschafteten als der Staat, werden die ideologischen Erben derjenigen, die damals den Ausschluss forcierten gierig.

      Ist ja auch blöde, beweisen die Versorgungswerke doch, dass man mit den Einzahlungen eigentlich gut klarkommen müsste, schließlich zahlen die allermeisten Kammermitglieder auch "nur" den gesetzlichen Satz von 18,6 % oder weniger ins Versorgungswerk ein, erhalten dafür aber eine ungleich üppigere Rente.

      Komisch indes, dass kein Sozialpolitiker auf die Idee kommt die gesetzliche Rentenversicherung dem heimischen Versorgungswerkesystem anzunähern. Das ist nämlich - im Gegensatz zum Schweizer System - ausgeurteilt verfassungsgemäß.

      • @Kriebs:

        Die Versorgungswerke leisten Rehamaßnahmen und Hinterbliebenenrenten, rechnen Ausbildungs-, Erziehungs-, Lohnersatz- oder Fremdrentenzeiten mit? Oder war das andersrum gemeint, die GRV soll das nicht mehr leisten? Dann müßten diese Leistungen direkt aus dem Steuersäckel kommen und dass wäre mehr als der Zuschuss zur GRV jetzt.

      • @Kriebs:

        "Komisch indes, dass kein Sozialpolitiker auf die Idee kommt die gesetzliche Rentenversicherung dem heimischen Versorgungswerkesystem anzunähern." Es ist umgekehrt : die Kammergebundenen Berufe (gleichgültig ob selbständig oder abhängig) müssen seit den 2010er Jahren Befreiungsgründe von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht glaubhaft machen, wenn sie im Versorgungswerk versichert werden wollen (Formular V6340 der DRV). Durch eine zunehmend enge Auslegung der Befreiungsgründe mindert sich der Zufluss an aktiven Mitgliedern zu den berufsständischen Versorgungswerken, deren jährliche Rentenerhöhungen mit 1 bis 1,5% deswegen seit Jahren deutlich hinter den gesetzlichen Rentenerhöhungen bleiben.Die berufsständischen Versorgungswerke kaufen zwar zusätzlich zu den Beiträgen ganze Unternehmen. Sie bieten aber im Ggs. zur DRV keine Maßnahmen zur Rehabilitation, keinen Beitrag zur PKV und wie die Erhöhungen zeigen wachsen bei ihnen die Bäume nicht in Himmel. Dass man nur 18,6% oder weniger einzahlt stimmt nur teilweise. Wie in der gesetzlichen Versicherung bekommt man durch freiwillige Einzahlungen (Höherversicherung) eine "üppigere Rente", sonst ist das eher ziemlich normal.

  • Nähmlich?

  • Wenn Beamte und politisch Priviligierte, die nichts einzahlen und sehr gute Pensionen beziehen, darüber diskutieren, ist das ein Witz.

    Dann wird sich nie und nimmer etwas ändern.

    • @D. MEIN:

      Im Prinzip ja, deswegen haben wir ja die Sozialwahlen. Beamte leben in ihrer Blase und bestätigen sich gegenseitg , dass es ihnen nicht gut genug geht. Im Artikel steht , dass Beamte und Ärzte nicht in die Sozialversicherung einzahlen, das stimmt nicht. Ärzte sind sozialversicherungspflichtig. - "Dann wird sich nie und nimmer etwas ändern." Was sich seit Jahrzehnten nicht ändert ist die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen, sie war im Jahr 2023 bei fallender Tendenz sage und schreibe 22%, also nochmal : 78% der gesetzlich Verischerten wollen nicht mitwählen wenn es um den Aufsichtsrat der Versicherungen geht , in die sie fast Hälfte ihres Einkommens einzahlen. Das müssen Sie mir erklären, wenn Sie können.

      www.aerzteblatt.de...Kampagnen-gesunken

    • @D. MEIN:

      Beamte erhalten dafür einen geringeren Bruttolohn im Vergleich zu einem Angestellten mit vergleichbarer Ausbildung und Tätigkeit.



      Ist auch für den staatlichen Arbeitgeber interessant, weil er erstmal Personalkosten spart, da auch zusätzlich kein entsprechender Arbeitgeberanteil anfällt.



      Dass die Pensionskosten irgendwann die öffentlichen Haushalten belasten könnte, hat man in der Vergangenheit generell ausgeblendet.

      • @celcon52:

        Wieviel Bruttolohn genau weniger in Euro? Seltsamerweise weiß das keiner. Und wie wird die extreme Arbeitsplatzsicherheit bewertet, wie die finanziellen Vorteile bei der Krankenversicherung?



        Der Unterschied beim Bruttolohn ist eine Geschichte, die erfunden wurde, um das System zu erhalten.

        • @Monomi:

          Meine Kollegin ist Oberinspektorin, A10, 36 Jahre, ledig, 41 WStdn. Die geht mit 2400 Euro nach Hause (netto) und bezahlt davon noch private KV! Mal zur Orientierung.

          • @tcb262:

            Die Kollegin hat Beihilfe, zahlt also einen bedeutend niedrigeren Satz in die PKV als irgendein GKV-Kunde mit ähnlichem Einkommen (oder andere PKV-Versicherte) und hat die Sicherheit, dass dies bis zum Lebensende gilt. Grund ist, dass die Beihilfe (~50% der tatsächlichen Krankheitskosten statt 50% der Beiträge) zusammen mit anderen Merkmalen der Beamten diese zu wesentlich geringeren aktuarischen Risiken macht.

            • @Wurstprofessor:

              Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist hier, dass dieser Beitrag noch mal von ihrem Nettoeinkommen abgeht.

              Ganz unabhängig von PKV oder GKV.

          • @tcb262:

            Wie sieht es mit den Pensionsansprüchen aus?



            Diese Gegenüberstellung wäre interessant.



            Bei den Krankenkosten gibt es auch noch die staatliche Beihilfe.



            Alles in allem ein enormer Vorteil, auch für die Witwen und Witwer der Beamten

            • @D. MEIN:

              Ja so ist es. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und die Internetseite der DEBEKA sind da ganz übersichtlich.

        • @Monomi:

          Das der Unterschied beim Bruttolohn eine Geschichte ist, die erfunden wurde, um das System zu erhalten, ist eine Geschichte, die erfunden wurde, um die Vorurteile aufrecht zu erhalten!



          Und welche finanziellen Vorteile bei der Krankenversicherung? Es gibt dort keine kostenlose Familienversicherung, in der Elternzeit ist der Beitrag weiterzubezahlen.



          Egal wie viel oder wenig ich verdiene, der Beitrag bleibt gleich. In der Zeit, in welcher ich Teilzeit gearbeitet habe, habe ich mehr Beitrag gezahlt, als wäre ich angestellt und in der GKV versichert.



          Und über die 2 Stunden mehr wöchentliche Arbeitszeit (41 statt 39) der Beamten z.B. in NRW spricht auch niemand.



          Aber der Arbeitsplatz ist ja sicher, damit lässt sich alles schön rechtfertigen.

        • @Monomi:

          Klar weiß man das. Nehmen wir einen Ingenieur (techn. Verwaltungsdienst):

          In der freien Wirtschaft fängt der mit durchschnittlich mehr als 50k zum Berufseinstieg an und steigt im Durschnitt auf 85k als Sachbearbeiter ohne Führungsaufgaben (www.academics.de/r.../ingenieur-gehalt).

          In der Verwaltung bekommt ein Ingenieur Bachelor selbst im gut besoldeten Bundesbeamtentum mit A12 in der Endstufe mit Heiratszuschlag max. aufgerundet 72k.

          Als Master mit A13 erhält er mehr (ca, 80k), hat dann aber auch Führungsaufgaben, da A13 die Eingangsstufe des höheren Dienstes regelmäßig mit Führung verbunden ist.

          Das Vergleichsgehalt der freien Wirtschaft wäre hier der Ingenieur als Teamleiter, der sehr schnell an die oder sogar über 100k verdient.

          Bei Akademikern in Mangelberufen lässt sich das Weniger sehr gut beziffern: Mindestens 10.000 Euro brutto weniger.

          Bei Juristen (der Masse an Beamten in A13+) wird das Delta noch viel größer. Da gibt es realistische Einstiegsgehälter 150k+ (hier mal durchblättern www.azur-online.de...nstiegsgehaelter/). Das ist das Delta teilweise bei mehr als 100k weniger im Staatsdienst.

          • @Kriebs:

            Yes. Als ich Ende der 70er aus Daffke bei Bertelsmann vorturnte!



            Hab ich kackfrech das doppelte Richtersalär gefordert!



            Wurde anstandslos akzeptiert.

            • @Lowandorder:

              Juristen mit guten Noten sind der Sonderfall, der sich für allgemeingültig hält. 2x VB und in der Großkanzlei gibt's mindestens 120t€/Jahr. Das stimmt auch, allerdings werden dann 2.000 verrechenbare Stunden p.a. gefordert. Es ist ein ganz anderes Leben als bei Staat.



              Gut, Bertelsmann back in the 70s wird sicher kein so hartes Pflaster gewesen sein, aber hin sind Sie ja nicht, hm?

              • @Wurstprofessor:

                Süditalien - Tunesien - Marokko aufbauen = halbes Jahr aus dem 🧳!



                Als begeisterter Vater von zwei Kids =



                Nej tak! Newahr.



                (dito RA = wennste gut bist - haste keine



                Zeit einschl. Sa/So - das Salär entspannt auszugeben!)



                Normal Schonn! Woll

              • @Wurstprofessor:

                "gibt's mindestens 120t€/Jahr. Das stimmt auch, allerdings werden dann 2.000 verrechenbare Stunden p.a. gefordert."

                --> Für "lächerliche" 120.000 Euro/Jahr ackert kein Anwalt mehr 2.000 Billables pro Jahr. Diese Grenze liegt mittlerweile bei 150.000 Euro/Jahr und in der Spitze bei 185.000 Euro Einstieg (www.azur-online.de...nstiegsgehaelter/).

                Allgemein sind die notwendigen (ich betone: notwendigen) Billables deutlich nach unten gegangen (www.azur-online.de...-fuer-associates/). Auch bei den Anwälten hält die Work-Life-Balance Einzug (im dortigen Maßstab natürlich).

                Wäre trotzdem nicht mein Leben.

                Davon abgesehen: Die meisten der Beamten im höheren Dienst (also die mit den üppigen Dienstbezügen) sind Juristen. Die Anforderungen für Staatsdienst und Großkanzlei in etwa vergleichbar. Daher lässt sich an dieser Gruppe sehr gut der Gehaltsabstand zwischen Beamten und (gleich qualifizierten) Anwälten herausarbeiten. Die große Gehaltstransparenz machts möglich.



                Sieht bei den Ingenieuren im Großbetrieb auch nicht viel anders aus. Bei BMW geht kein Ingenieur mit Master unter 100k nach Hause. Mit Bachelor reicht immerhin noch für 85k

                • @Kriebs:

                  Alles richtig. Allerdings schrubben auch die meisten B-Beamten nicht so viele Stunden wie ihre Pendants in den großen Kanzleien.



                  Die den Ingenieuren darf man nicht vergessen, dass BMW (und andere Großbetriebe mit IGM- oder Chemie-Tarif) nicht repräsentativ für die Wirtschaft insgesamt sind, so wie das AA auch nicht für alle Behörden stehen kann.



                  Die gleichen Ingenieure, wenn sie bei einem Dienstleister wie Ferchau schaffen... wie sieht's da aus? Eben.

                  • @Wurstprofessor:

                    "Die den Ingenieuren darf man nicht vergessen, dass BMW (und andere Großbetriebe mit IGM- oder Chemie-Tarif) nicht repräsentativ für die Wirtschaft insgesamt sind, so wie das AA auch nicht für alle Behörden stehen kann."

                    --> Wenn mich nicht alles täuscht, gilt für Beamte immer noch das Prinzip der Bestenauslese. War jedenfalls der deutliche Tenor beim Bewerbungsgespräch neulich. Von daher darf man - weder bei Juristen noch bei allen anderen Beamten - nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Der normale Beamte muss - damit er berufen werden darf - der beste aller Bewerber sein. Alles andere quittieren die unterlegenen Bewerber üblicherweise mit der Konkurrentenklage.

                    Von daher darf man den verbeamteten Ingenieur nicht mit dem Durchschnittsingenieur des freien Marktes vergleichen, sondern muss die Spitzengruppe betrachten. Und diese Gruppe arbeitet nicht bei Ferchau o. Ä. sondern zu deutlich besseren Konditionen.

                    Und was die Arbeitsbelastung der B-Beamten angeht, kann ich sagen, dass es viele Großkanzleianwälte gibt, die deutlich weniger arbeiten. Zumindest bei der Bundestagsverwaltung.

                  • @Wurstprofessor:

                    "Die gleichen Ingenieure, wenn sie bei einem Dienstleister wie Ferchau schaffen... wie sieht's da aus? Eben."

                    Bei der heutigen Arbeitsmarktlage hat man es als Ingenieur eigentlich nicht mehr nötig, bei einem Dienstleister wie Ferchau zu arbeiten. Was die zahlen, bekommt man bei einem beliebigen Mittelständler bereits als Werksstudent...

  • 1) Unser Rentensystem hat einen grundlegende Fehler,



    es bedarf immer mehr Menschen die einzahlen, damit es funktioniert. Aber unsere Bevölkerung schrumpft, weshalb es über Generationen hinweg nicht mehr funktionieren kann. Es ist zudem schon alleine der Ressourcen der Welt wegen fraglich, ob Wirtschafts- und Rentensysteme, die nur durch permanentes Wachstum der Bevölkerung funktionieren, überhaupt noch zukunftsfähig sind.



    2) Alle, wirklich jeder und alle, Selbstständige, Künstler, Beamte,... sollten einen Mindestbeitrag in die Rentenkasse zahlen, der ihnen eine Mindestrente über Grundsicherung ermöglicht, um nie auf Kosten anderer Ihren Lebensabend verbringen zu müssen.



    3) Von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze halte ich nichts, da diese sonst aus der Rentenkasse austreten würden. Deshalb bin ich für Lösung 2).



    4) Irgendwo hat es ja auch eine Logik, dass wir bei ständig steigender Lebenserwartung auch länger arbeiten oder mehr einzahlen müssen, wo sollte das Geld für die Rente sonst herkommen?



    5) Dass ein Dachdecker oder Maurer körperlich kaum bis 70 Jahre arbeiten kann sollte einleuchten, doch hier gerechte Grenzen je Tätigkeit zu finden dürfte sehr problematisch werden.

    • @Rudi Hamm:

      Wie bei den Krankenkassen könnte auch hier eine Kasse für alle einiges an Kosten sparen.

      Wer eine ausreichende Grundrente bei fast allen will, sodass der Staat gar nicht erst einspringen muss, muss in den Jahren zuvor den Billiglohnsektor und angeblich so tolle "versicherungsfreie" Jobs kleinkriegen.

      Es wird ein Gefecht zwischen Produktivitätswachstum und Demografie, das gar nicht so deutlich abzuschätzen ist, doch etwas länger arbeiten ist bei der heutigen Medizin und den heutigen Belastungen einfacher, als es das vor 30 Jahren gewesen wäre.

      Wichtig ist auch, die Lohnquote wieder angemessen hoch zu bekommen, von der hängen die Einzahlungen ab.

  • es ist niht einzusehen, daß wir nicht so ein system wie in österreich haben. her damit. es ist auch eine forderung der LINKEN. warum nicht mehr menschen die LINKE genau aus dem grund wählen, ist nur deswegen verständlich, weil die medien einfach zu wenig über das austria-modell berichten.

    • @Brot&Rosen:

      Das die deutsche Linkspartei in Deutschland in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden droht ist sicher nicht dem Umstand geschuldet, dass sie keine Reformation des deutschen Rentenversicherungssystems (z.B. ähnlich dem österreichischen Modell) fordert.

  • "Der Staat schießt jedes Jahr mehr Steuermittel zur Rente zu."

    Ich finde den Artikel richtig gut und auch den Blick in andere Länder, die Erörterung der jeweiligen Vor- und Nachteile, prima.

    Bei dem von mir zitierten Satz wünsche ich mir aber "immer", dass auch erwähnt wird, in welcher Höhe versicherungsfremde Leistungen (also gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Mütterrente, Renten für ehemalige DDR-Bürger usw.) über die Rentenkasse abgewickelt werden. Ich habe soeben keine aktuellen Zahlen gefunden, sonst hätte ich sie genannt.

    • @*Sabine*:

      Die Mütterrente ist keine primär versicherungsfremde Leistung, da die gesetzliche Rentenversicherung auf das Umlagesystem des Generationenvertrags aufbaut. Wenn Sie erklären, wie die nächste Generationen Beitragszahler ohne die Vorleistung Schwangerschaft, Geburt, Erziehung, Ausbildung zu Wege kommt ? Es gibt ja bekannte Fälle von Frauen, deren Kinder ein Vielfaches der Rente der Mutter in die Rentenverischerung und zusätzlich die als verloren beklagten Steuern bezahlen .

    • @*Sabine*:

      Die versicherungsfremden Leistungen lassen sich in der Tat nur schwer finden. Eine ausführliche und profilierte Zusammenfassung vom weiter unten erwähnten Otto Teufel findet sich hier: www.adg-ev.de/publ...gen-2015?showall=1

    • @*Sabine*:

      Dem müssten sie dann auch die Einzahlungen des Bundes gegen rechnen, die 2024 bereits über 110 Mrd. Euro betrugen. Das entspricht rund 23 Prozent des gesamten Bundeshaushalts 2024.



      Quelle: www.bundesfinanzmi...tionenkapital.html

      • @Rudi Hamm:

        Ja, Sie haben recht. Die Einzahlungen des Bundes sind leicht zu finden, aber eine Aufstellung der "Entnahmen", in Form der versicherungsfremden Leistungen nicht. Gehört meiner Meinung nach aber immer mit dazu, wenn eine der beiden Zahlen genannt wird.

        So wichtig ist es aber auch nicht, da wir ohnehin nichts daran ändern können.

        • @*Sabine*:

          Dennoch - helfe gern -

          Rentenexperte Otto Teufel



          : Einer schuftet im Augiasstall



          Der Bruder von Fritz Teufel ist einer der versiertesten, kritischsten Rentenexperten Deutschlands. Seit 30 Jahren kämpft er gegen die Rechentricks der Rentengesetzgebung.



          taz.de/Rentenexper...o-Teufel/!5127666/



          …als noch eine Gabriele Goettle tazig war - unvergessen! Woll

          btw & a 🥱 & a gähn zur 57er Kiste



          Uns Ohl*04 sein Leben lang geklebt & zwar auch als Selbstständiger post WK II



          Hatte mit der hälftigen SchwBehRente meiner Mutter - mehr Rente - als ich als Richter aktive Bezüge!



          & Kapitalismus pur



          Der Bäckerjung von damals gegenüber vom Tresen - auf Rat des Ohl - immer geklebt! - konnte die Bäckerei nicht mehr fahren als die Frau krank wurde!



          “Bei der Job-suche - 4 von 5! Da könnse ja für die Hälfte! Sie haben ja die gute Rente!“ Ja - da legst di nieder! Woll BUT

          Der eigentliche Skandal ist aber doch:



          Ich geh als Richter mit gut 70 plus% nach hause! Anhängig Beschäftige können froh sein - wennse über 40 % kommen!



          Und über zB WDRler - die lange Zeit und nicht zuende mit satt über 💯 % nach Hause gehen - ein andermal! Woll



          (“ICH HAB DIE UNTERSCHRIFT VON FRITZ PLEITGEN!!!“) beinhart! 🗿