Altersarmut in Hamburg: Sozialamt zieht Flaschenpfand von Sozialhilfe ab
Das Sozialamt Altona zog einem Rentner 58 Euro gesammeltes Pfand von der Grundsicherung ab. Dabei dürfte er selbst nach strenger Auslegung etwas behalten.
Die Geschichte, die ein Blogger im Netz über den Altonaer Rentner Hans S. erzählt, geht zu Herzen. Im September hatte er so wenig Geld, dass es für Lebensmittel und Medikamente nicht mehr reichte. Er ging Pfand sammeln, abends, im Schutz der Dunkelheit, damit Bekannte ihn nicht sahen, durchwühlte Mülleimer und Container und sammelte schließlich Flaschen im Pfandwert von 58,25 Euro.
Er meldete dies auch dem Sozialamt Altona. Doch seine Sachbearbeiterin zog den Betrag einfach wieder von seiner Grundsicherung ab, die er ergänzend zu seiner kleinen Rente erhält.
„Wie kann das sein, dass der Staat mit den Ärmsten so umgeht?“, ärgert sich Hans S. im Gespräch mit der taz. „Und das, wo die Lebensmittel teuer und die Schlangen vor den Suppenküchen länger werden.“ Auch er könne sich nur noch zwei Mahlzeiten am Tag leisten. „Morgens Haferflocken mit warmem Wasser und abends Kartoffeln mit Tiefkühlgemüse“, so der 75-Jährige.
Sein Fall wurde nun bekannt, weil das Straßenmagazin Hinz+Kunzt in seiner Januarausgabe darüber berichtet und der Sache sozialpolitische Brisanz beimisst – fand doch das Institut Yougov vergangenes Jahr in einer Umfrage heraus, dass jeder vierte Pfandsammler ein Rentner ist. Das Magazin hatte auch den Bezirk, die Hamburger Sozialbehörde und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin mit dem Vorgang konfrontiert und bekam teils unbefriedigende und widersprüchliche Antworten.
Dissens bei Kleinstbeträgen
Übrigens wurde Hans S., wie er der taz berichtet, auch im Oktober sein Pfandgeld abgezogen, obwohl es diesmal sogar nur 11,75 Euro waren. In finanzielle Not sei er zudem auch deshalb gekommen, weil das Sozialamt ihm im Frühjahr wegen fehlender Unterlagen und ohne Ankündigung die Grundsicherung im Alter gekürzt habe – ebenfalls zu Unrecht, wie er sagt.
Das Bezirksamt Altona erklärte dem Magazin Hinz+Kunzt, dass nun mal alle angegebenen Einnahmen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt werden müssten. Ausnahmen für Einnahmen durch das Pfandsammeln seien im Sozialgesetz nicht vorgesehen.
Das Bundessozialministerium gab dem Straßenmagazin im Oktober eine etwas andere Auskunft. Erlöse aus dem Pfandsammeln, die geeignet seien, einen erheblichen Teil zum Lebensunterhalt beizutragen, zählten zwar als anzurechnendes Einkommen, doch „Kleinstbeträge aus dem Flaschensammeln, die nicht geeignet sind, zum Lebensunterhalt beizutragen, sind nach der Rechtsprechung vollständig anrechnungsfrei“, heißt es in der Stellungnahme, die auch die taz erhielt. Hinz&Kunzt zitierte dazu ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, bei dem eine 53-jährige Wohnungslose durchgesetzt hatte, dass ihr 100 Euro Pfandgeld nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden.
Die taz fragte das Bezirksamt Altona nach diesem Widerspruch, erhielt aber keine Antwort, sondern wurde an die Hamburger Sozialbehörde verwiesen. Und die stellt sich hinter das Bezirksamt Altona. „Das in der Berichterstattung zitierte Urteil aus dem Jahr 2020 bezieht sich auf das Bürgergeld; die dort geltende 100-Euro-Freigrenze findet in der Grundsicherung im Alter keine Anwendung“, erklärt Behördensprecher Wolfgang Arnhold.
Das Bezirksamt habe auf Grundlage der geltenden Gesetze gehandelt. Und das gelte nun mal auch für Einkünfte aus dem „systematischen Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen“, sagt Arnhold. Und dies geschehe laut Paragraf 82 des Zwölften Sozialgesetzbuchs nach folgender Formel: 3 von 10 verdienten Euros blieben anrechnungsfrei, bis zu einer Obergrenze von 281,50 Euro.
Demnach hätte Hans S. immerhin 30 Prozent des Pfandgelds behalten dürfen. Bei 58 Euro wären das 17,40 Euro, die Hans S. nicht hätten abgezogen werden dürfen. Gefragt, ob es so ist, sagt Arnhold: „Grundsätzlich ja.“ Ob dies auch in diesem Einzelfall zutreffe, könne er aber nicht sagen. Das Bezirksamt Altona beantwortet dies ebenfalls nicht, aus Gründen des „Datenschutzes“.
Das Bundessozialministerium (BMAS) deutet gegenüber der taz an, dass es dies anders sieht. Jene 30-Prozent-Anrechungsformel gelte in der Regel für „Erwerbseinkommen“. Kleinbeträge aus dem Flaschensammeln indes seien „in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen“, teilt das BMAS mit. Es handle sich „üblicherweise nicht um Erwerbseinkommen“.
Erträge aus dem Flaschensammeln seien vor allem dann nicht als Lebensunterhalt geeignet, wenn „es sich um geringe Beträge handelt, und wenn diese Beiträge unregelmäßig fließen“. Konkrete Summen nennt das BMAS nicht. Ob das Recht im Einzelfall von den Sozialämtern richtig angewendet wurde, liege in der „Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit“.
Hans S. will jetzt vor dem Hamburger Sozialgericht klagen. Er fragte bei anderen Bezirken und Städten nach der Pfandanrechnung und erhielt vielfältige Antworten. Gut die Hälfte von zehn befragten Ämtern gab an, dass das Pfandgeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werde. Es sei, so antwortete ein großes Bezirksamt dem Rentner, „der Aufwand zu groß“.
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