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ErbschaftsteuerGerechter erben – geht das?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer. Ist sie mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang kommender Woche zwei Tage lang über die Erbschaftsteuer. Worum geht es?

Es geht um zwei verschiedene Prozesse, um zwei Klagen mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Am Montag geht es um eine Klage Bayerns, das die Erbschaftsteuer tendenziell senken will, jedenfalls für bayerische Erben. Am Dienstag geht es um einen Erben, der erreichen will, dass Unternehmenserben höher besteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die beiden Verfahren zeitlich aneinandergerückt, sodass es alle verfassungsrechtlich anstehenden Fragen zur Erbschaftsteuer zusammen betrachten kann.

Der Reihe nach. Was will Bayern am Montag konkret erreichen?

Bisher wird die Erbschaftsteuer durch ein Bundesgesetz geregelt. Bayern will erreichen, dass künftig die Bundesländer mit eigenen Landesgesetzen die Höhe der Erbschaftsteuer und der Freibeträge regeln. Bayern würde dann die Erbschaftsteuer senken, und reiche Erblasser würden im Alter nach Bayern umziehen, damit ihre Erben Steuern sparen. Andere Bundesländer würden bei dieser Regionalisierung der Erbschaftsteuer also verlieren und haben deshalb kein Interesse, die Erbschaftsteuer selbst zu regeln. Verfassungsrechtlich argumentiert Bayern in seinem Normenkontrollantrag: Das Bundesgesetz zur Erbschaftsteuer sei nichtig, weil kein Bundesgesetz „erforderlich“ sei.

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Damit wird Bayern aber kaum durchkommen. Erst 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaftsteuer bestätigt. Sicherheitshalber klagt Bayern auch noch auf eine Erhöhung der Freibeträge im Bundesgesetz. Die Freibeträge von 500.000 Euro für Ehe­gat­t:in­nen und 400.000 Euro für Kinder seien schon seit 2009 nicht mehr erhöht worden. Das ist allerdings eher ein politisches und kein rechtliches Argument. Aus dem Grundgesetz kann wohl keine rechtliche Pflicht konstruiert werden, Steuerfreibeträge regelmäßig zu erhöhen.

Und worum geht es im zweiten Prozess am Dienstag?

Obwohl hier nur ein einzelner Bürger klagt, ist das wohl der brisantere Prozess. Der Kläger hatte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und Grundvermögen im Wert von rund 250.000 Euro geerbt. Er findet es ungerecht, dass er hierauf rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen muss, während die Erben großer Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont werden und im Schnitt nur rund 2,5 Prozent Steuern zahlen. Der Kläger sieht darin eine Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz, dem Anspruch auf Gleichbehandlung, und hat Verfassungsbeschwerde erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht hat doch schon 2014 die Verschonung von Unternehmenserben gerügt. Was ist nun neu?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 grundsätzlich durchaus akzeptiert, dass Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer verschont werden dürfen – wenn dies dem Schutz von Arbeitsplätzen dient. Ein Unternehmen soll nicht in Schwierigkeiten kommen, weil der Erbe Erbschaftsteuer zahlen muss. Solange der Gesetzgeber dieses Konzept verfolgt, müsse er die Steuerverschonung künftig aber zielgenauer umsetzen.

Für große Vermögen forderte das Gericht eine Verschonungsbedarfsprüfung, die eigentlich verhindern soll, dass Großerben gar keine Steuern zahlen. Wenn sie nämlich ausreichend Privatvermögen haben, müssen sie die Hälfte davon einsetzen, um ihre Steuerschuld zu begleichen. Dieses Urteil hat der Bundestag 2016 umgesetzt. Dabei hat er aber die Erbschaftsteuer für Unternehmenserben – etwa auf Druck des Verbands Die Familienunternehmer – erneut so geregelt, dass Unternehmenserben nur ganz selten Erbschaftsteuer zahlen, weil selbst Milliardäre sich so arm rechnen können, dass ihnen die Steuer erlassen wird.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun also prüfen, ob die Vorgaben des Gerichts von 2014 richtig umgesetzt wurden und ob die Vorgaben vielleicht nicht streng genug waren. Karlsruhe könnte auch verlangen, dass die Behauptung, Erbschaftsteuern würden Unternehmen gefährden, erst mal empirisch belegt wird. Großzügige Stundungsregeln, die eine Verteilung der Steuerschuld auf viele Jahre ermöglichen, könnten schließlich auch genügen.

Der Wirtschaft geht’s nicht gut – wenn Un­ter­neh­menser­b:in­nen nun auch noch saftige Erbschaftsteuern zahlen müssen, dann gefährdet das doch viele Existenzen und Arbeitsplätze, oder?

Absolut. Zumindest behauptet das die Stiftung Familienunternehmen, die aber vor allem von Großunternehmen wie der Würth-Gruppe, Bertelsmann oder der Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, gefördert wird. Wenn die Erbschaftsteuer von 30 Prozent künftig aus dem Betriebsvermögen gezahlt werden müsste, dann würde die Hälfte der Unternehmen in eine kritische Finanzlage kommen, behauptet etwa Stiftungsvorstand Rainer Kirchdörfer und stützt sich dabei auf Berechnungen aus dem eigenen Haus. Doch erstens zahlt kaum eine Erbin tatsächlich 30 Prozent Erbschaftsteuer – dazu gibt es zu viele Möglichkeiten der Steuergestaltung –, und zweitens müsste diese auch nicht auf einen Schlag gezahlt werden.

Die meisten Befürworter einer Reform fordern, dass die Steuerschuld über einen langen Zeitraum gestreckt werden kann. Dazu zählen unter anderem die Wirtschaftsweisen – bis auf eine – aber auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). Der immerhin rund 30.000 Mitgliedsunternehmen zählende Verband plädiert dafür, dass die geltenden Verschonungsregelungen gestrichen werden. Stattdessen soll für die Übertragung von Betriebsvermögen ein Steuerfreibetrag von 5 Millionen Euro eingeführt werden, kleine und mittlere Unternehmen würden also ent- und große Unternehmen stärker belastet.

Um welche Größenordnungen geht es da eigentlich?

Dem Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung zufolge wurde von 2009 bis 2024 mehr als eine halbe Billion Euro Unternehmensvermögen (510 Milliarden) steuerfrei übertragen – der größte Teil (443 Milliarden) durch Schenkungen. Infolge der bereits erwähnten Verschonungsbedarfsprüfung verzichtete der Staat allein im vergangenen Jahr auf Steuereinnahmen von 3,7 Milliarden Euro.

Nach Recherchen des Netzwerks Steuergerechtigkeit profitierten davon 34 Großerben, die insgesamt rund 12 Milliarden Euro erbten. Dennoch ist das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer insgesamt gestiegen, 2025 waren es 21,5 Milliarden Euro. Maßgeblich dafür war auch das Erbe des Knorr-Bremse-Gründers Hans-Herrmann Thiele, der verstarb, bevor seine Familienstiftung zur Steuervermeidung registriert war. Die Erben mussten 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer zahlen – dem Unternehmen geht es dennoch gut.

Und was macht der Staat mit den Einnahmen?

Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, das heißt, das Geld fließt unmittelbar in die Haushalte der Bundesländer. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. 95 Prozent der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen und damit auch der Steuereinnahmen entfallen laut Statistischem Bundesamt auf die westlichen Bundesländer. Von den 21 Milliarden Euro Erbschaftsteuer kassierten die westlichen Bundesländer zusammen 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die ostdeutschen Länder und Berlin mussten sich mit 1 Milliarde Euro begnügen. Allerdings wird ein Teil davon über den Länderfinanzausgleich umverteilt.

Welche Pläne verfolgt die schwarz-rote Koalition in Berlin?

Die SPD will vor allem Groß­er­b:in­nen stärker in die Pflicht nehmen und hat zu Jahresbeginn schon mal ein Konzept vorgelegt. Die Ausnahmen für sehr große Vermögen sollen gestrichen werden. Wer aber Omas Häuschen im Wert von 900.000 Euro und 100.000 Euro von Dritten geschenkt bekommt, muss gar keine Steuer zahlen. Davon würde auch der Kläger in Karlsruhe profitieren. Für Be­triebs­er­b:in­nen plant die SPD einen Freibetrag von 5 Millionen Euro. Der Haken ist, dass das Steueraufkommen zunächst sinken würde.

Und was will die Union?

Die hält sich – bis auf Markus Söder – zurück. Der Wirtschaftsflügel, allen voran der Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion, würde am liebsten alles so lassen, wie es ist. Im Arbeitnehmerflügel regt sich aber Kritik. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Stefan Nacke, hat gerade einen überraschenden Vorstoß gewagt und fordert eine höhere Erbschaftsteuer für Großerben. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens Spahn dachte schon mal laut über einen einheitlichen Steuersatz von 10 Prozent auf Erbschaften nach. Das würde allerdings bedeuten, dass das Aufkommen an Erbschaftsteuer sinkt, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Grünen durchgerechnet hat.

Wann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Anfang 2026 hieß es, das Gericht versuche, bis zum Jahresende zu entscheiden. Das dürfte aber kaum zu machen sein, weil nun – anders als zunächst geplant – das bayerische Verfahren parallel mitberaten und entschieden wird. Die Erwartungen sind groß. Be­ob­ach­te­r:in­nen rechnen mit einem Urteil zu Beginn des nächsten Jahres.

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34 Kommentare

  • Agarack

    Auf Dauer wird eine besser geregelte und insgesamt höhere Erbschaftssteuer notwendig sein, wenn man jemals (wieder) eine Leistungsgesellschaft sein will. Wir besteuern Einkommen hoch, Kapitalerträge niedrig und Vermögen zu oft gar nicht. In einer Gesellschaft, in der sich Leistung lohnt, müsste es andersherum sein. Da eine Vermögenssteuer aber ökonomischer Harakiri wäre, halte ich eine sorgfältig austarierte Erbschaftssteuer - wie sie z.B. die SPD in dieser Legislaturperiode vorschlug - für den mit Abstand besten Weg zu mehr Gerechtigkeit.

  • Andreas Flaig

    DIW Berlin

    "Die Vermögensungleichheit ist heute eine der größten Bedrohungen unserer Demokratie. Wie gefährlich sie geworden ist, zeigt der Einfluss der Tech-Milliardäre in den USA, ohne die Donald Trump und JD Vance kaum an die Macht gekommen wären. Demokratie wird zur Beute des großen Geldes.

    Deutschland könnte – und sollte – vorangehen. Eine faire Besteuerung großer Erbschaften und Vermögen ließe sich schnell umsetzen. Sie würde der Wirtschaft nicht schaden, sondern sie stärken, weil sie in Bildung, Infrastruktur und soziale Stabilität investiert würde.

    Am Ende ist es eine Frage des politischen Willens. Wollen wir eine Demokratie, in der jeder Mensch zählt – oder eine Vermögensaristokratie, in der wenige herrschen? Die Antwort darauf entscheidet über unsere Zukunft und die unserer Demokratie."



    Wieder mal scheint etwas so einleuchtendes, für die deutsche Regierung



    ein Ding der Unmöglichkeit.



    Wahrscheinlich sind die Weichen schon lang gestellt. Zustände wie bei Trump sind das Vorbild.

    • nihilist

      @Andreas Flaig:

      Wir wollen das so.



      Gucken Sie sich die Kommentare an. Sobald es dran geht, Milliarden an übertragenem Vermögen zu besteuern, fühlt der Deutsche, dass sein Sparkonto und seine Oma ihr Häuschen gemeint ist und spult automatisch die Familienunternehmer-Punkte ab.

  • Bernhard Klinger

    Ein recherchierter und angenehm reflektierter Artikel. Vielen Dank!



    +



    Folgende Grundprinzipien halte ich für richtig:



    1. Zementierung von Vermögensunterschieden durch Erbschaften beeinträchtigt soziale Mobilität und Produktivität. Eine Erbschaftsteuer ist daher gut.



    2. Besteuerung sollte hauptsächlich an persönlichem Einkommen und Vermögenszuwachs anknüpfen. Auch leistungslose Erbschaften sind zu besteuern.



    3. Der Staat sollte keine Mehr- oder Mindereinnahmen aus der Reform haben. Im Gegenzug sollten der ESt-Grundfreibetrag deutlich angehoben und die Grunderwerbsteuer (= Steuer, die nicht auf einen Vermögenszuwachs abhebt) abgeschafft werden. Beide sind heute kontraproduktiv und unsozial.



    4. Da Kapitalmärkte heute besser funktionieren, ist für Betriebsinhaber auch die Aufnahme von (Minderheits-)gesellschaftern möglich + zumutbar, um ErbSt zu finanzieren.



    5. Die Ausnahme für Immobilienbestände ab 300 Wohnungen sollte fallen, da die Mitarbeiter der Hausverwaltungen nicht ihre Jobs zu verlieren drohen.



    6. Die Erbschaftsteuer sollte auch nicht zu massiv erhöht werden, um nicht viele Millionäre außer Landes zu treiben.



    +



    Die richtige Lösung wird daher in einem Abwägen bestehen.

  • Janix

    Mal wieder Theaterpossen aus CSU-Bayern. Die sollten mal den Steuerprüfungs-Ehrgeiz und die Personalstärke ihrer Abteilungen angemessen aufstocken. Statt augenkniepend das Leistungsprinzip zu verraten und durch die Willkür einer noch ungehemmeten Groß-Vererberei zu ersetzen.



    Und wo wir dabei sind: Vermögen und Erbschaften wieder angemessen und effektiv heranzuziehen ist sozial und ökonomisch geboten, alles andere ist leider PR-Bla interessierter Kreise und sorgt für die hohen Steuern auf Arbeit und den schlechten Zustand der Infrastruktur. Für eine Verbesserung: angemessene Steuern.

  • Joachim Petrick

    Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung hätte den Gewinn, dass Betriebsvermögen für den Erbfall durch erhöht betriebliche Rücklagen, Eigenkapitalaufstockung besser abgesichert wäre, statt Gewinne in riskante Kreditaufnahmen durch Geldschöpfung aus dem Nichts für gehebelte Finanzprodukte zu investieren und damit das von Zentralbanken nach Weltfinanzkrise 2008 betriebene Quantitative Easing whatever it takes zu steigern in Schieflage geratene Staatsanleihen, Unternehmensanleihen aufzukaufen, die Finanzmärkte, ins Stocken geraten Innerbanken Kreditkreislauf mit Liquidität zu fluten, die Spreizung Giralgeldumlauf gegenüber Geldumlauf in Weltrealwirtschaft von gegenwärtig 400 zu 1 auszuweiten durch diesen gigantischen Geldmengenüberhang in Finanzmärkten Klumprisiko der Vermögensinflation weiter aufzublähen, gemessen an skalierten Börsenkursen von Aktien Anteilsscheinen, Mechanismus erweiterter Kreditlinien von Unternehmen, Privathaushalten auszulösen auf der Jagd der Banken, Versicherungen, Finanzinstitute neuerdings der High Tech Silicon Valley KI Branche bestehendes Kreditvolumen Wachstum zu mehren als ob es kein Morgen Paybacks gebe von kreditfinanziert gehebelten Finanzprodukten

  • Hubertus von Mainberg

    Eine Erbschaftssteuer von 100 % würde für Gerechtigkeit sorgen, da dann endlich mal von oben nach unten verteilt werden würde, und nicht wie üblich, in die andere Richtung.



    Alles andere sind nur Tropfen auf den heißen Stein, weil die Reichen immer Mittel und Wege finden werden, den Prozentsatz nach unten hin anzupassen.



    Solange nicht konsequent daran gearbeitet wird, wirkliche Gerechtigkeit zu erzeugen, helfen solche kleinen Debatten nur der Stabilisierung des ungerechten Systems.

    • Agarack

      @Hubertus von Mainberg:

      Diese Form der "Gerechtigkeit" ist 1991 verdientermaßen endgültig untergegangen.

  • M_Kli

    Nichts wird sich ändern.



    Die Reichen werden weiter die Lücken und Nieschen nutzen, die ihnen die Politik bereitwillig offen hält.



    Sie haben doch alle kein Geld und wenn sie was haben dann stecken sie in die Schaffung unserer Arbeitsplätze.



    Eigentlich sollten diese Gutmenschen noch einen Bonus auf das Erbe bekommen, dann können sie noch mehr Gutes tun :)

  • Querbeet

    Nehmen, nehmen, nehmen. Das Credo diese Staats.

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @Querbeet:

      Das stimmt doch nicht. Wenn jemand reich genug ist, wird ihm (kaum) etwas genommen.

    • Janix

      @Querbeet:

      Ja, manche Gierhälse gibt es. Die nicht mal das Geringste ihrer Milliarden abgeben wollen. Und lieber Geld für PR-Arbeit einsetzen für noch weniger Steuern auf Erbe und Vermögen - und das Ergebnis sind hohe Steuern auf Arbeit und unzureichende Investitionen. Das sind die Nehmer, ohne zu geben. Das stört viele inzwischen.

  • Herma Huhn

    Das mit dem vor dem Finanzamt arm rechnen, würde vielleicht aufhören, wenn Finanzinstitute diese rechnerische Armut bei der Vergabe von Krediten einbeziehen müssten.



    Würde vielleicht dazu führen, dass Leute, die einen Kredit aufgrund von Armut wirklich benötigen, ihn dann billiger bekommen, weil sie rechnerisch in die gleiche Risikogruppe wie Superreiche gehören.

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @Herma Huhn:

      Gute Idee.

    • EffeJoSiebenZwo

      @Herma Huhn:

      Banken bewerten vor einer Kreditvergabe jedes Unternehmen, weil sie sich ja möglichst sicher sein wollen, dass der Kredit wie vereinbart zurückgezahlt wird, und die können das. Sprich: alle relevanten steuerlichen Konstruktionen werden in der Unternehmens- und Cash Flow-Bewertung erkannt und neutralisiert, bevor eine Entscheidung getroffen wird und die Kreditkonditionen festgelegt werden. Das wird also sowieso in Ihrem Sinne ‚miteinbezogen‘. Die eigentliche Frage ist, wieso die Betriebsprüfer in den Finanzämtern nicht genau so vorgehen können, um den wahren Wert und die wahre Finanzkraft eines Unternehmens als Basis der Besteuerung zu ermitteln.

      • warum_denkt_keiner_nach?

        @EffeJoSiebenZwo:

        Wie sorgfältig die Banken prüfen, hat man bei Wirecard und Benko gesehen 😉

        • EffeJoSiebenZwo

          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Das waren beides Betrugsfälle (und zumindest Wirecard mit KGB-Verbindung). Sowas zu erkennen ist schwer, wenn nicht sogar unmöglich.



          Und grundsätzlich gilt: Kreditanalysten halt auch keine Hellseher.

      • Bernhard Klinger

        @EffeJoSiebenZwo:

        Der "wahre Wert" eines Unternehmens ist ein (romantisches) theoretisches Konstrukt. Gute Näherungen kommen z. B. aus IDW S 1 und werden auf breiter Basis angewandt. Allerdings muss man dazu verstärkte Ahnung von Buchhaltung und Steuern haben - so viele Leute, die das können, gibt es nicht. Wenn die Grundfreibeträge in der Einkommensteuer höher wären, müssten die Finanzämter sich aber nicht mehr so in Kleinbeträgen verzetteln und könnten mehr Personal auf die großen Fälle konzentrieren.

      • Walterismus

        @EffeJoSiebenZwo:

        Weil du dann eine Ungleichbehandlung hast zwischen den Unternehmen.

        Banken können das, weil es eine Wahlentscheidung der Unternehmen ist und zum anderen explizit Sicherheiten für die Banken gewährt werden können.

        Unternehmen sind mittlerweile regelmäßig größer als die Staaten, da deren Einfluss über Landesgrenzen global wirken kann.

  • Astrid Sehnefeld

    Die Erbschaftsteuer (...) fließt unmittelbar in die Haushalte der Bundesländer. (...) Von den 21 Milliarden Euro Erbschaftsteuer kassierten die westlichen Bundesländer zusammen 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen, die ostdeutschen Länder und Berlin mussten sich mit 1 Milliarde Euro begnügen. Allerdings wird ein Teil davon über den Länderfinanzausgleich umverteilt."



    Außer Bayern, BaWü und Hessen sprengen wie bereits mehrfach laut nachgedacht den Länderfinanzausgleich...



    Die Erbschaftssteuer sollte eine Bundessteuer werden. Das wird nicht kommen, ist mir auch klar, aber so lange es eine Ländersteuer ist, läuft das politische Interesse der Parteien an der Erbschaftssteuer gegen Null, weil die, die ein Mehr an Erbschaftssteuer erwarten könnten eh schon finanziell sehr gut aufgestellt sind und die Unternehmen nicht aus ihren Bundesländern vergrätzen wollen. Über Unternehmenssteuer, Einkommensteuer von hohen Löhnen und dadurch guter Kaufkraft profitieren die mehr als von einer höheren Erbschaftssteuer.



    Und die Bundesländer, die eh kaum Erbschaftssteuer bekommen, haben kein Interesse daran das Bayern und BaWü noch reicher werden.



    Eine Bundessteuer würde das Interesse schlagartig erhöhen.

  • AuchNeMeinung

    Eine tolle Aufstellung, so hatte ich das bisher nicht gewusst.

    Hinweis, hier liegt vermutlich ein Fehler in der Jahreszahl vor

    Zitat:



    "Wann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

    Anfang 2026 hieß es, das Gericht versuche, bis zum Jahresende zu entscheiden."

  • Gerald Kolb

    Bezüglich des jetzt anhängigen Verfahrens vor dem BVG , in dem ein Erbe, der ein Wertpapierdepot von gut 200 Tsd. € seiner Tante erbte gegen die Ungleichbehandlung gegenüber Erben von (vergleichbaren) Betriebsvermögen klagte, hat genau besehen, das BVG im Grundsatz bereits 2014 eine Entscheidung getroffen. Die derzeitige politische Aufregung geht tiefer. Argumentiert wird speziell seitens der SPD und der Linken mit ihren eigenen Vorstellungen zu einer Änderung der Erbschaftssteuergesetze mit "Gerechtigkeit". Abgesehen davon, dass Gerechtigkeit ein "unbestimmter Rechtsbegriff" ist, erhofft man sich im Grunde über eine letztlich höhere Erbschaftsbesteuerung höhere Staatseinnahmen und einen eleganten Zugriff auf die privaten Vermögen über die Erbschaftssteuer als eine quasi "postmortale Vermögenssteuer". Es geht also an´s "Eingemacht" der Bürger weil der Staat auch mit maximalen Steuereinnahmen seine immer stärker steigenden Ausgaben - voran im Sozialbereich - nicht mehr ausreichend schuldenfinanzieren kann. Bei einer Privatperson würde man von Insolvenzverschleppung sprechen. Dieser Staat hat ein Ausgabenproblem, das er über den Zugriff auf die Substanz=Enteignung lösen möchte.

  • Horst Sörens

    Geld ist immer besser für die Zukunft angelegt und auch sozialer, wenn es in Unternehmen verbleibt. Denn mit dem Geld werden unter anderem Mitarbeiter bezahlt, die Steuern zahlen. Wenn der Staat es kassiert, wird es mehr oder weniger sinnvoll verwendet.

  • Elite123

    Die Erbschaftsteuer kann gar nicht gerecht gestaltet werden.

    Jemand der sich im Ausland Goldmünzen und -barren kauft und einlagert, eine Eigentumswohnung in Moskau, oder Oldtimer und teure Gemälde, hat ein ganz anderes Vermeidungspotenzial als Oma Erna mit ihrer Münchner Immobilie.

    Bei Unternehmen kann man nicht unabhängig von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einfach Zusatzlasten aufbürden. Ein Unternehmer mit 10% Kapitalrendite hat ganz andere Möglichkeiten als einer der 2% erwirtschaftet. Letzterer kann selbst gestreckt die Summe nicht aufbringen, und ist dann bei jeder Zinserhöhung akut insolvenzgefährdet.

    Dann gibt es da noch das Problem der Ungleichbehandlung von Unternehmen. Unternehmen A ist familiengeführt und wird mit einer Erbschaftsteuer belastet, Unternehmen B ist börsennotiert und hat keine Zusatzlast. Im direkten Wettbewerb ist Unternehmen A auf einmal nicht mehr wettbewerbsfähig.

    Die verbliebenen Optionen sind dann entweder ein Verkauf an 1) den Börsenkonzern oder 2) an einen Ausländer aus China oder Saudi Arabien.

    Ich habe bisher noch kein tragfähiges Modell gesehen.

    • nihilist

      @Elite123:

      Unternehmen müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, sondern Privatpersonen. Ob Zusatzlasten aufgebürdet werden, ist alleine die Entscheidung der Erben.

  • pumble

    "Wenn die Erbschaftsteuer von 30 Prozent künftig aus dem Betriebsvermögen gezahlt werden müsste,... "



    Das müsste sie nicht. Die Erbschaftssteuer wird ja schließlich nicht vom Betrieb, sondern vom Erben gezahlt. Niemand zwingt den Erben dazu, das aus Betriebsvermögen zu bezahlen. Im übrigen erwarten wir doch auch, dass Privatpersonen, die ein Haus oder mehrere erben, das unter umständen veräußern müssen um die Erbschaftssteuer zu decken. Dann muss man halt das Unternehmen oder Anteile daran veräußern. Das wird die Kinder von Herrn Schwarz nicht arm machen. Und für die Mitarbeiter bei Lidl wird es auch wohl kaum etwas verschlechtern - es ist ja nicht mehr viel Luft nach unten.

  • Alex_der_Wunderer

    Die Herausforderungen, bezüglich allgemein verträglicher Erbschaftssteuern, würden sich erübrigen, würden die von uns, für uns in Vertretung gewählten und somit von uns - für uns Bevölkerung beauftragten Volksvertreter, endlich einmal die längst überfälligen Gesetze verabschieden, die eine Anhäufung von unanständig, der Wirtschaft und den Frieden schädigenden Reichtümer im Unfang von mehreren Millionen, oder sogar von verbrecherischen Milliarden Vermögen. Ab 5 Millionen aufwärts sollten harte, Geldstrafen bis hin zu mehreren Jahren Gefängnis, auf die yübeltäter zukommen. Völlig unverständlich, warum hier noch nicht Gesellschaftskonform , per Gesetz eingeschnitten wurde. Alle am pennen im Parlament, oder was für eine Farce ist denn diese Volksvertreter " Demokratie " , hier eigentlich ?

    • Reinero66

      @Alex_der_Wunderer:

      Niemand muss bei Lidl oder Aldi einkaufen, "verbrecherische Milliarden" sind das nicht, sondern sie ermöglichen auch ärmeren ein auskömmliches Leben.



      Eine Verallgemeinerung die "Übeltäter", bei einer anderen Gruppe wäre das schon fast Hass und Hetze. 5 Millionen, eine Familie erbt zwei Häuser in München und ab in den Knast oder was?

    • Andreas Flaig

      @Alex_der_Wunderer:

      👍👍👍

  • realnessuno

    Die Großeltern meiner Frau haben ihr ein Häuschen vererbt, welches sie nicht annehmen konnte obwohl sie das Andenken wahren wollte. Die Steuer war einfach zu hoch. Es war zwar alt und noch mit Fabrikarbeiterlohn bezahlt worden, aber inzwischen sehr teuer geworden wegen der Lage auf Sylt. Also: Verkauf, noch ein Reicher mehr auf Sylt.



    Gibt es für solche Fälle eine Regelung? Ich hätte auch gerne eine Regelung für Unternehmer, die im Erbfall kaum Steuer bezahlen müssen weil es da besondere Regelungen gibt.

    • fly

      @realnessuno:

      🙂



      Hm, wenn beim Verkauf kein Übergewinn erzielt wurde, gab es den Reichen schon vorher auf Sylt, nämlich die Großeltern. Sie sind ja quasi leistungslos durch die Lage zum Reichen aufgestiegen 😀 und die Erben sind jetzt mindestens halbreich.



      Wozu hätte es da eine andere Regelung geben sollen? Andenken bewahren ist halt kein gesellschaftlicher Wert, ausser im Denkmalschutz.

    • nihilist

      @realnessuno:

      Selbstgenutztes Wohneigentum ist ausgenommen. Für ein leistungslos erworbenes Häuschen auf Sylt gibt es ansonsten aber keine Sozialklausel.

    • Gerald Kolb

      @realnessuno:

      Es gäbe eine sehr einfache Lösung hierfür und für die "Ungerechtigkeiten" der Erschaftssteuerreglungen insgesamt: Die Erbschaftssteuer abschaffen.

      • Michael Fischer

        @Gerald Kolb:

        es gibt einfach viel zu viele,die bereits mit Anfang 20 aufgrund von Erbschaften, häüfig Einzelkinder sind in den "wohlverdienten Ruhestand" gehen könnten. Sogenanntes Wald und Wiesen Vermögen. Worauf auch geblickt werden sollte ist die Arbeitslosigkeit in B. ganz besonders schaut euch mal Neu-Köln an. Nahezu 3 X so hoch wie in den Alten Bundesländern. Und da soll es nicht möglich sein zumindest 10-15% in Arbeit zu bringen? Würde auch Geld in die öffentl. Kassen bringen Besonders apart dort sind ganz ausgeprägt die Wähler der...... Bitte raten. Nein, Erbschaftssteuer ist wenn maßvoll, richtig . Bye the way. The city of London ernährt das halbe Königreich, wie ist das noch mal mit Berlin?