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Besteuerung von Unternehmenserben Absurde Bevorzugung

Christian Rath

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Christian Rath

Weil die Erbschaftsteuer beim Erben großer Unternehmen sehr hoch wäre, werden Er­b:in­nen meist völlig verschont. Die Besserstellung ist nicht vermittelbar.

A m liebsten würden Unternehmen gar keine Steuern zahlen. Keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer. Dafür gäbe es sicher auch gute volkswirtschaftliche Gründe. Denn wenn das Unternehmen Steuern zahlen muss, kann es weniger investieren, verliert deshalb den Anschluss und am Ende sind die Arbeitsplätze gefährdet.

Was wie linke Satire klingt, ist bei der Erbschaftsteuer rechtliche Realität. Wer ein Unternehmen erbt, muss kaum oder gar keine Erbschaftsteuer bezahlen, um das Unternehmen und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Das ist gesetzlich ausdrücklich so geregelt. Und diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 gebilligt. Auch nach der mündlichen Verhandlung am gestrigen Dienstag zeichnet sich nicht ab, dass das Bundesverfassungsgericht bald anders entscheiden wird.

Warum aber sind Politik und Justiz bei der Erbschaftsteuer so viel großzügiger als bei sonstigen Steuern? Es ist die Höhe der Steuer, die den Unterschied macht. Wer ein Unternehmen erbt, müsste eigentlich 30 Prozent des Wertes als Erbschaftsteuer an den Staat abgeben. Nicht 30 Prozent des Gewinns oder des Jahresumsatzes, sondern 30 Prozent des Unternehmenswertes. Das ist eine enorme Belastung, auch wenn sie auf zehn Jahre gestreckt werden kann. Dass es deshalb für Unternehmenserben Ausnahmen gibt, ist nachvollziehbar und kein Skandal.

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Die allgemeinen Verschonungsregeln für Unternehmenserben sehen vor, dass diese nur etwa 5 Prozent Erbschaftsteuer bezahlen müssen, wenn sie das Unternehmen fortführen. Bei Erben großer Unternehmen (mit einem Wert von über 26 Millionen Euro) gilt diese Regel jedoch nicht, hier wird ausdrücklich geprüft, ob die Erben wirklich nicht zahlen können. Dies sollte eigentlich dazu führen, dass Großunternehmenserben mehr Erbschaftsteuern zahlen. Unter dem Strich wurde jedoch das Gegenteil erreicht, dass sie fast gar keine Steuern mehr zahlen.

Für diese nochmalige Besserstellung gibt es keinen Grund. Großunternehmenserben sollten wenigstens so viel Steuern bezahlen wie andere Unternehmenserben auch. Das würde auch den inzwischen weit verbreiteten Eindruck korrigieren, dass Firmenerben ganz absurd bevorzugt werden.

Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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