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Meinungsfreiheit in DeutschlandEin gefährlicher Gesetzentwurf

Daniel Bax

Kommentar von

Daniel Bax

Hessen will es strafbar machen, das Existenzrecht Israels zu leugnen. Dabei ist schon die Behauptung, Staaten hätten ein Existenzrecht, sehr fragwürdig.

Wer das Existenzrecht Israels leugnet, dem soll laut einem hessischen Gesetzentwurf künftig eine Gefängnisstrafe drohen können Foto: Christof Stache

D ie Sicherheit Israels zur deutschen Staatsräson zu erklären, wie es Angela Merkel als Bundeskanzlerin getan hat, ist das eine: Das ist ein politisches Postulat, das man auf unterschiedliche Weise auslegen kann. Es ist etwas völlig anderes, Israels „Existenzrecht“ außerhalb jeder Debatte stellen und jeden bestrafen zu wollen, der dazu eine andere Meinung hat. Genau das aber will die hessische Landesregierung mit einem Gesetzentwurf, für den sie im Bundesrat jetzt eine Mehrheit sucht.

Hatte die Sowjetunion ein Existenzrecht? Oder die DDR? Nein, denn im Völkerrecht gibt es kein „Existenzrecht“, das Staaten eine Bestandsgarantie einräumt. Grenzen können sich ändern, Staaten verschwinden.

Aber: Existierende Staaten haben laut Völkerrecht ein Recht auf Sicherheit und die Achtung ihrer territorialen Integrität, und Völker ein Recht auf nationale Selbstbestimmung. Das gilt auch für Israel, das ein weltweit anerkannter Staat ist – allerdings nur in den Grenzen von 1949. Alle anderen Gebiete, insbesondere die Westbank und der Gazastreifen, gelten nach internationalem Recht als von Israel völkerrechtswidrig besetzt. Das Beharren auf einem exklusiven Existenzrecht Israels, das angeblich gefährdet sei, ist ein Ablenkungsmanöver: Es lenkt davon ab, dass Israel seit Jahrzehnten die Existenz eines palästinensischen Staats verhindert.

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Unliebsame Meinungen werden kriminalisiert

Ein Verbot, wie es Hessen jetzt fordert, würde sich nicht nur gegen Menschen richten, die den Staat Israel aus antisemitischen Motiven ablehnen. Es könnte auch gegen alle gewendet werden, die seine Staatsform als exklusiv jüdischen Staat kritisieren, weil damit eine Religionsgemeinschaft bevorzugt und eine Hierarchie zementiert wird. Ein Verbot würde sich auch gegen all jene richten, die für einen binationalen Staat und eine Einstaaten-Lösung eintreten, in der jeder Bürger vom Jordan bis zum Mittelmeer gleiche Rechte hätte: eine legitime Utopie.

Diese Debatte um eine tragfähige Zukunft für alle Menschen im Nahen Osten wird längst geführt. Der hessische Vorstoß aber fügt sich in einen beunruhigenden Trend, solche Debatten zu unterbinden, Tabus zu errichten und unliebsame Meinungen zu kriminalisieren.

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Daniel Bax
Redakteur
Daniel Bax ist Themenchef im Regieressort der taz. Er schreibt über Politik, Kultur und Gesellschaft in Deutschland und hat bisher zwei Bücher veröffentlicht: “Angst ums Abendland” (2015) über antimuslimischen Rassismus und “Die Volksverführer“ (2018) über den Trend zum Rechtspopulismus. Sein neues Buch "Die neue Lust auf Links" über das Comeback der Linkspartei ist gerade im Goldmann Verlag erschienen.
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67 Kommentare

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  • Alle von den UN anerkannten Staaten haben ein Existenzrecht. Daniel Bax gibt das mittelbar auch selbst zu, indem er ausführt: "Existierende Staaten haben laut Völkerrecht ein Recht auf Sicherheit und die Achtung ihrer territorialen Integrität". Die Achtung der territorialen Integrität eines Staates ist doch nichts anderes als die Achtung seiner Existenz. Die von Bax genannten ehemaligen Staaten Sowjetunion und DDR sind kein taugliches Gegenbeispiel, denn diese Staaten haben ihre Existenz selbst aufgegeben, wozu sie durchaus berechtigt waren.

    Und natürlich hat Israel das Existenzrecht nicht "exklusiv". Andere von den UN anerkannte Staaten haben ebenfalls ein Existenzrecht. Aber das wird hierzulande auch nicht ernsthaft bestritten.

    Die "Grenzen von 1949" sind übrigens nicht völkerrechtlich festgelegt. Es handelt sich um eine Waffenstillstandslinie ("Grüne Linie") aus den 1949 geschlossenen Waffenstillstandsabkommen zwischen Ägypten, Jordanien, Syrien und Libanon einerseits und Israel andererseits und damit um eine De-facto-Grenze (s. hier: de.wikipedia.org/w...tillstandsabkommen ). Einen völkerrechtlichen Vertrag über die Grenzen Israels gibt es bis heute nicht.

  • Israel ist kein Staat wie jeder andere, weil Antisemitismus keine Ideologie wie jede andere ist.

  • Was wären wohl die Reaktionen, wenn mit gleicher Argumentation dem Staat Palästina das Existenzrecht abgesprochen würde? Immer noch eine legitime Meinungsäußerung?



    .



    Etwa so: Schon vor der Ablehnung des UN-Teilungsplans von 47 (vgl. @rakader unten) hat sich die palästinensische Führung aktiv an der Shoa beteiligt und mit dem NS kooperiert de.wikipedia.org/w...d_Amin_al-Husseini



    .



    Arafat, in den 70er Jahren für den PLO-Terror verantwortlich, hat sich gebrüstet, mit Al-Husseini verwandt zu sein, Abbas hat Anfang des Jahres eine nach diesem benannte Halle eingeweiht icej.de/abbas-bene...tler-verbuendetem/



    .



    Ernsthaft gewählt wird da nirgendwo, in Gaza, hat die Hamas zudem einen Suizid-Kult etabliert www.theguardian.co...2001/dec/16/israel , und doch haben seit dem 7.10. zwanzig weitere Staaten Palästina anerkannt und Beobachterstatus bei der UN verliehen (Wikipedia).



    .



    Was - nach dem Massaker der HAMAS(!) vom 7.10.! - die rechtliche Basis für die Anklage ISRAELS wegen Völkermords vor dem IStGH darstellt.



    .



    Hamas und Fatah als seine Repräsentanten, Judenhass als Grundlage - das soll ein Staat sein, dessen Existenz zu begrüßen ist?

    • @ke1ner:

      Auch wenn es schon 100000 Mal gesagt wurde:



      Wer einseitig nur einer beteiligten Seite die Schuld zuschiebt, verhindert die Chance auf eine Lösung, wissenlich. Auch in diesem Konflikt sind es BEIDE Seiten, die Kriegsverbrechen begehen und es sind auch BEIDE Seiten, die ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben haben.

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    Die Moderation

  • Angesichts dem real existierenden Israel, halte ich jede Verlinkung des Judentums mit Israel für eine Gefährdung von Juden. Bei der Antisemitismusbekämpfung sollte man viel mehr darauf rekurrieren dass eine Gleichsetzung von Israel und dem Judentum unzulässig ist. Das Gesetz tut Genau das Gegenteil.

    Bei der Politischen Entwicklung Israels, auch getrieben davon dass die extremistischeren Strömungen/Bevölkerungsteile ein viel höheres Bevölkerungswachstum haben, wird sich diese Entwicklung verschlimmern.

    • @Tim Hartmann:

      Das ist eine vollkommen richtige Feststellung. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Es ist nicht unbedingt "Israel" das gegen Völkerrecht verstößt, es ist die Clique der -sich selbst so bezeichnenden- Faschisten. Viele Menschen unterscheiden weder zwischen Juden und Israelis und schon gar nicht zwischen den Kriegsverbrechern und dem Volk. Genau diese Situation aber verschärft den Antisemitismus ungemein.

    • @Tim Hartmann:

      „Bei der Antisemitismusbekämpfung sollte man viel mehr darauf rekurrieren dass eine Gleichsetzung von Israel und dem Judentum unzulässig ist.“



      Ich verstehe Ihr Argument. Allerdings hat der Zivilisationsbruch der Shoa (inmitten des christlichen Abendlandes, NICHT im islamischen Orient!) der zionistischen Sichtweise im Nachhinein recht gegeben, dass ein jüdischer Nationalstaat für die Juden überlebenswichtig sei. Theodor Herzl hätte sich jedoch wohl nie vorstellen können, welche schrecklichen Ausmaße christlicher Judenhass und der spätere völkische Antisemitismus einmal annehmen würden.



      Dennoch halte ich es auch für falsch, das Judentum in der Diaspora in seinen vielfältigen kulturellen Erscheinungsformen an die Existenz des Staates Israel ‚koppeln‘ zu wollen (wie es die Unterstützer des revisionistischen Zionismus, evangelikale Christen und andere Rechte in seltsamer Einmütigkeit tun).



      Eine zweitausendjährige historische Präsenz jüdischen Lebens in Europa lässt sich eben auch nicht einfach wegwischen, sie ist da und wird auch in Zukunft fortbestehen.

      • @Abdurchdiemitte:

        „Zivilisationsbruch der Shoah (inmitten des christlichen Abendlandes, nicht im islamischen Orient!)“

        Da haben Sie recht. Dennoch bleibt Israel für viele Juden der einzige Staat, den sie als dauerhaft sicheren Zufluchtsort betrachten. Deshalb lässt sich das, anders als Herr Hartmann es sich wünscht, nicht vollständig voneinander trennen.



        Von Verfolgung betroffen waren unter anderem jüdische Gemeinden im Irak, in Ägypten, Jemen, Libyen, Syrien, Marokko, Tunesien und anderen Staaten. Vor 1948 lebten dort insgesamt etwa 800.000 bis 1 Million Juden. Heute existieren diese jahrhundertealten Gemeinden meist kaum noch, da viele Juden (es handelte sich nicht um Israelis) durch Gewalt, Repression, Enteignung und politischen Druck zur Flucht oder Ausreise gezwungen wurden.

  • Es gibt einen Wikipedia-Eintrag "Existenzrecht Israels", was an sich schon bemerkenswert ist. Da steht:

    "Das Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht des Staates Israel auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art. Ein solches Recht besitzen nach dem Völkerrecht alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten."

    Warum also noch mal explizit erwähnen? Man könnte nun sagen, weil der Staat Israel von einer Reihe anderer Staaten nicht anerkannt wird. Das gilt allerdings auch für eine Reihe anderer Staaten der Erde. Warum also ein "Lex Israel"?

    Eine Änderung des §130 Absatz 4 StGb würde den Begriff der Volksverhetzung in Bezug auf Israel erweitern u. das Strafmaß erhöhen. Zurzeit steht dort:

    "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt."

    Ich halte das für ausreichend.

    • @Klabauta:

      @Klabauta



      Möchte mich Ihren Ausführungen gerne anschließen.



      Mit Ihrem Hinweis auf das Existenzrecht auf den Staat Israel und deren Ausführungen auf Wikipedia ist alles gesagt.



      Unsere in unserem Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit darf unter keinen Umständen angegriffen oder beschnitten werden ❗️

  • Das beharrliche Ignorieren der Tatsache, dass das Anzweifeln des Existenzrechts Israels im Sinne von "Aufforderung zur Vernichtung" (und gerne auch Verfolgung hiesiger Juden für ihre vermeintliche Loyalität zu diesem Staat) KEINE überempfindliche Fiktion ist, hilft aber auch nicht weiter. Das ist einfach zu gängig, als dass man sein ausdrückliches Verbot derart dämonisieren sollte. Warum stellen Sie sich nicht einfach mal auf die Seite des Rechts - also in die Mitte: "JA, verbietet derart antisemitistisch-genozidales Gegeifer! Ich bin voll dabei. Dann haben wir auch eine klare Linie, bis wohin Kritik an Israel und seinem Staatmodell absolut legitim ist!"

  • Auf mich wirkt ein großer Teil der aktuellen israelischen Regierung wie eine Bande Rechtsradikaler, die alles zuerstören will.



    Warum ich das so bisher nicht in einer Zeitung lesen konnte, erschließt sich mir nicht, Die völkerrechtswidrigen Aktionen und Kriege dieser Regierung sind doch bekannt und häufig genug kritisiert worden.



    Außerdem trägt dieses Handeln eher nicht dazu bei, dass sich ein Staat Israel gut in die Welt integriert.

    • @realnessuno:

      Ich denke das liegt daran, dass man kaum noch differenzierte Meinungen in die Debatte zu Israel/Palästina einbringen kann. Es wird alles schnell von radikalen gekapert.



      Ich sehe es genau wie sie: die derzeitige isrealische Regierung ist extrem Rechts und verhält sich auch genau so, nämlich ablehnenswert parteiisch, unsolidarisch mit dem eigenen und fremden Völkern, gewaltvoll und destruktiv.



      Im selben Atemzug das unverantwortliche, terroristische Handeln der Hamas und ihrer Unterstützer zu verurteilen - das geht in den Köpfen mancher Menschen nicht zusammen. In deren Köpfen betreibt man damit "bothsiding". Sprich: wenn man nicht in einem der beiden Gräben liegt wird man als Feind und unwissend betrachtet.



      Ich denke wir müssen aber genau das tun: uns aus den Gräben erheben, Vernunft zum Mittel der Wahl machen und aufeinander zu gehen. Anders wird das nicht klappen.

    • @realnessuno:

      Nur beantworten Ihre Ausführungen nicht, ob die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe gestellt werden sollte

  • Dass Herr Bax Israel seit „Jahrzehnten“ vorwirft, den palästinensischen Staat verhindert zu haben, ist historisch nicht falsch – aber eben unvollständig und populistisch zugespitzt. Der UN-Teilungsplan von 1947 hätte tatsächlich einen palästinensischen Staat geschaffen; er wurde von den arabischen Parteien nicht nur abgelehnt, sondern gleich mit einem Krieg beantwortet. Das war keine harmlose politische Präferenz, sondern die militärische Absage an zwei Staaten für zwei Völker. Diese Tatsache lässt sich nicht wegdefinieren, nur weil sie die „populistische“ Erzählung stört. Gleichzeitig bleibt unbestritten, dass spätere israelische Regierungen durch Besatzungspolitik und Siedlungsbau echte Perspektiven auf einen souveränen palästinensischen Staat weiter zerstört haben. Wer also nur auf einseitige Schuldzuweisungen setzt, malt wieder mal in Schwarz-Weiß und blendet wesentliche Teile der Geschichte aus. Eine wirklich ernsthafte Debatte müsste beides anerkennen: den historischen Kontext von Ablehnung und Krieg und die realen politischen Blockaden der letzten Jahrzehnte. Nur so bleibt demokratischer Streit über Israel und Palästina mehr als moralisches Pathos

    • @Zippism:

      "er wurde von den arabischen Parteien nicht nur abgelehnt, sondern gleich mit einem Krieg beantwortet".

      Das wird in Deutschland gerne gelehrt und nach außen kommuniziert, wird dem historischen Sachverhalt aber nicht gerecht.

      Ohne die tragenden Rollen des Mufti Amin al-Husseini und der Muslimbrüderschaft zu berücksichtigen, erschließt es sich nicht das der Krieg der Araber gegen Israel keine Selbstverständlichkeit war und auch nicht aus der Ablehnung des Teilungsplans herzuleiten ist.

      Noch im Dezember 1947 lehnten die Arabische Liga, Ägypten und Saudi Arabien eine militärische Intervention ab. Durch die Bludan Konferenz 1946, die den Mufti zum Führer der Palästinenser erhob, verschoben sich zudem die Machtverhältnisse.

      Auch wenn die Mehrheit der Araber in Palästina mit dem Teilungsplan nicht einverstanden war, lehnten die meisten einen Krieg ab. Ben Gurion notierte dazu 1948 "die meisten palästinensischen Araber weigerten sich und weigern sich noch immer, in das Kriegsgeschehen hineingezogen zu werden.”

      Zitat aus der Studie" Army of Shadows" von Hillel Cohen, die sich mit dem Widerstand der palästinensischen Araber gegen die Kriegsführer der arabischen Welt auseinandersetzt.

      • @Sam Spade:

        Der Hinweis auf interne arabisch-palästinensische Konfliktlinien ist wichtig und ergänzt das Bild, widerlegt es aber nicht. Dass die Ablehnung des UN-Teilungsplans nicht automatisch eine einheitliche Kriegsbereitschaft aller palästinensischen Araber bedeutete, ist historisch belegt. Die von Ihnen genannten Faktoren – etwa die Rolle von Amin al-Husseini und innerarabische Machtverschiebungen – erklären, wie es zur Eskalation kam. Sie ändern jedoch nichts daran, dass der Teilungsplan von den maßgeblichen arabischen Akteuren politisch abgelehnt wurde und in einen Krieg mündete.

        Auch die anfängliche Zurückhaltung einzelner Staaten der Arabische Liga steht dem nicht entgegen. Politische Ablehnung, interne Konflikte und spätere militärische Interventionen sind Teil desselben Prozesses. Dass viele palästinensische Araber keinen Krieg wollten, macht den Krieg nicht weniger real, sondern verweist auf autoritäre Führungsstrukturen und externe Interessen.

  • Gut, dass das nur ein Kommentar ist und kein Artikel.



    Inhaltlich fragwürdig, Israel ist ein multiethnischer Staat, kein exklusiv jüdischer. Der ganze Exklusivitäts-Ansatz, um Hessens Idee zu kritisieren, ist etwas künstlich.



    Haben Staaten ein Recht auf Existenz? Nach Außen hin ja doch wohl, Veränderung müsste von Innen kommen. Insofern ist auch der Vergleich mit der DDR nicht richtig, die ist von Innen erodiert worden.

    • @Dreja:

      Wodurch die DDR "erodiert" wurde, ist zweitrangig. Die DDR ist der BRD beigetreten. Bis dahin hatte sie selbstverständlich völkerrechtlich auch ein "Existenzrecht", nur wurde dieses Recht von der BRD als einzigem Land nicht anerkannt (Hallstein-Doktrin, Alleinvertretungsanspruch). Diese völkerrechtswidrige Haltung der BRD wurde am Ende etwas aufgeweicht (Honecker-Besuch in Bonn unter Kohl), hatte aber im Prinzip dennoch Bestand (die Bewohner der Neuen Länder waren dadurch alle schon vor ihrem Beitritt "Bundesbürger"). Die ganzen hessischen CDU-Politiker damals haben also selber genau das Delikt begangen ("Existenzrechtsleugnung"), das sie jetzt ins Strafgesetzbuch schreiben wollen.

  • Richtig ist: Staaten haben kein Existenzrecht. Weil nur der Staat und sein Souverän überhaupt erst Recht setzen und garantieren können. Israel ist der Staat, der das Existenzrecht des jüdischen Volkes garantiert. So rum wäre es richtig.

    Ach ja: es ist ein beliebter antizionistischer Kniff, von Juden als "Religionsgemeinschaft" oder "Menschen jüdischen Glaubens" zu sprechen. Es ist aber einfach falsch. Die Juden sind ihrem Selbstverständnis nach ein Volk. Dass ihr Volksverständnis nicht mit der traditionellen deutschen Vorstellung eines Volkes identisch ist, ist ja wohl kein Grund, ihnen das abzusprechen.

    Der Staat Israel hat keine Staatsreligion (anders als Dänemark z.B.), aber dass er ein jüdischer Staat ist, ist ebensowenig skandalös wie dass Dänemark der Staat der Dänen ist.

    • @WT Sherman:

      Danke Sherman, dann muss nicht immer ich alleine das erklären und korrigieren…bei „Menschen jüdischen Glaubens“ rollen sich mir regelmäßig die Fußnägel hoch, wahrscheinlich wollen diese Leute oft einfach nur nicht „Juden“ schreiben (viele denken inzwischen dieser Begriff ist nicht mehr pc), aber es bleibt halt grundfalsch Juden nur auf den religiösen Aspekt zu reduzieren.

  • Nun warten wir doch mal in Ruhe ab!! Vielleicht kommt in diesem Gesetz ja auch das Existenzrecht eines palästinensichen Staates zur Geltung. Das wäre wahrlich ausgewogen: wer das Existenzrecht Israels oder Palästinas abstreitet, gehört vor Gericht.

    • @Perkele:

      Unsinn, es handelt sich so definiert einfach nur um eine abseitige Meinung. Auch absurde Meinungen sind verfassungsrechtlich geschützt, sonst können Sie das Grundgesetz in die Tonne kippen. Mit Holocaustleugnung lässt sich das nicht vergleichen, da geht es um das Abstreiten nachgewiesener historischer Fakten zur Geschichtsklitterung. Das wird zwar auch schon als überzogene Meinungsfreiheitsbeschränkung kritisiert, lässt sich aber immerhin klar festmachen und ist nicht einfach nur eine Meinungsäußerung. Die Meinung, irgendein Land sollte besser nicht existieren oder die Existenz eines bestimmten Staates sei eine zu bedauernde historische Entwicklung, wie das jetzt unter Strafe gestellt werden soll, ist dagegen keine Leugnung von Fakten, sondern einfach eine abseitige Meinung. Lesen Sie LTO.



      www.lto.de/recht/h...en-israel-leugnung



      Und selbstverständlich leugnen die Initiatoren dieses Gesetzesvorschlags das Existenzrecht eines palästinensichen Staates ganz ausdrücklich, Sie werden darunter niemanden finden, der für eine Anerkennung Palästinas wäre, und die Argumente für diese Nichtanerkennung sind ja gerade, ein solcher Staat würde nicht existieren.

  • Wieso erwähnen Sie nicht mit einem Wort, dass so gut wie alle Gegner Israels im Nahen und Mittleren Osten diesen Staat "von der Landkarte tilgen" wollen? Nie gehört? Auch nie gehört, dass die Gründung des israelischen Staats in einem spezifischen Zusammenhang geschah? - Das verhindert doch keineswegs, die aktuelle Regierung Israels für ihre Kriegsverbrechen zur Verantwortung zu ziehen, und (fast) alle vorangegangenen für ihre Missachtung der Rechte ihrer palästinensischen/arabischen BürgerInnen.



    Insofern läuft ihre Argumentation haarscharf an entscheidenden Hintergründen vorbei, die das Existenzrecht Israels begründen und seine Leugnung in d e n Zusammenhang stellen: Vernichtungswillen sowohl des Staates als auch seiner Bewohner gegenüber.

    • @Jürgen Schmidt:

      Es geht dabei nicht um politische Nahost- Fragen, sondern ums Prinzip.

      Wie der Artikel zu erklären versucht gibt es de fakto kein juristisches "Existenzrecht" für irgendeinen Staat.

      Deshalb kann man das Leugnen eines Existenzrechts auch nicht unter Strafe stellen.

      Ersetzen Sie mal Israel durch die Sie mal Israel durch die alten Römer oder die Kurden oder sonst irgendeinen mittlerweile untergegangenden Staat.

      Ein Recht erzeugt sich insbesondere auch nicht daraus, das alle Nachbarn die Lage anders sehen.

      Auch ohne ein Recht können Sie und ich der Ansicht sein, das man sich sinnvollerweise mit der Existenz Israels an jenem Ort anfreunden sollte.

    • @Jürgen Schmidt:

      Es ist nicht notwendig in einem so kurzen Artikel mit eng begrenztem Thema umfassend zu erwähnen, was in dessen Zusammenhang nicht wirklich eine Rolle spielt.



      Zumal ihre Zusammenfassung letztlich Jedermann/frau nichts Neues ist.



      Im Übrigen sehe ich nicht "...dass so gut wie alle Gegner Israels... diesen Staat von der Landkarte tilgen wollen...".



      Das mag durchaus lange Zeit der Fall gewesen sein, zuletzt standen die Zeichen eher auf Entspannung.



      Wenngleich nicht von Seiten Israels, das ringsum alles bombardiert, was unter Umständen irgendwann mal einer anderen Nation oder Völkerschaft von Nutzen sein könnte...

      Und: Nein - ich bin kein Antisemit oder leugne obiges Existenzrecht.

      • @Der olle Onn:

        Warum schreiben Sie dann, dass Israel ringsum alles bombardiere, was u. U. mal einer anderen Nation oder "Völkerschaft" von Nutzen sein könnte? Das stimmt einfach nicht. Israel kämpft gegen diejenigen, die das Land angreifen. Ägypten und Jordanien, die auch "ringsum" liegen, werden z. B. von Israel nicht bombardiert, weil sie Israel nicht angreifen.

  • "Wenn wir einen Mitmenschen bestrafen, der etwas gesagt hat, das uns nicht passt, dann bestrafen wir in erster Linie nicht, dass er etwas gesagt hat, sondern wir bestrafen ihn dafür, dass er so denkt wie er es gesagt hat".

  • Den Hinweis dass die Israelis "ein Recht auf Sicherheit und die Achtung ihrer territorialen Integrität..." und als Volk ein Recht auf nationale Selbstbestimmung – nur in den Grenzen von 1949 haben, halte ich nicht nur in diesem Zusammenhang für entscheidend.

    Die Bedrohung Israels durch radikale Gruppen und die Iranische Regierung ist unbestritten.



    Allerdings rechtfertigt das nicht pauschal die militärischen Angriffe, Besetzungen, Zerstörungen in angrenzenden Territorien und Staaten -und schon gar nicht die gewaltsame Vertreibung der dort lebenden Bevölkerung.

    Die furchtbaren deutschen Verbrechen gegen Juden währen der Nazizeit können nicht dafür herhalten, Kritik am Vorgehen der Israelischen Regierung zu kriminalisieren.

    Auch Äußerungen über andere mögliche Formen eines friedlichen Zusammenlebens der Völker in der Region kann man nicht allen Ernstes unter Strafe stellen wollen.

    Wer das beabsichtigt gefährdet die Meinungsfreiheit in unserem Land.

    • @Bürger L.:

      Ich halte es für sehr entscheidend. Das real existierende Israel ist leider ein expansionistisches Land und demographisch stärker werdende Gruppen innerhalb Israels drängen dahin dass es expansionistischer wird. Vielleicht mag Israel vor 20 Jahren eine unperferkte westliche Demokratie gewesen sein, dass es das in 20 Jahren noch ist, ist unwahrscheinlich.

      Zum jetzigen Zeitpunkt einem expansionistischen Israel ein Blankoscheck zu geben ist sehr unklug.

    • @Bürger L.:

      Soweit ich lesen kann, gehört das Alles auch nicht zu dem geplanten Verbotstatbestand. Es gibt Leute, die Israels Politik und insbesondere seine Besatzung kritisieren, und es gibt solche, die darüberhinaus kritisieren, dass es Israel überhaupt gibt. Ersteren soll NICHTS verboten werden, was sie bislang tun. Es geht nur um die zweite Gruppe, und da ist es auch extrem unwahrscheinlich, dass die Gerichte, die dieses Verbot anzuwenden haben, als Maßstab dafür die - teilweise zugegebenermaßen ausufernden - Interpretationen mancher Lobbyisten anlegen, was an Ärger über Politik und Regierung Israels schon dessen Existenzrecht infrage stellt.

      • @Normalo:

        Das Recht auf freie Meinungsäußerung scheint nicht ganz oben auf ihrer Agenda zu stehen.

        Ich kann zum Glück in diesem Land "noch" behaupten, das ein Staat Taiwan kein Recht hat als eigenständiger Staat zu existieren, weil er meiner persönlichen Meinung nach zu China gehört. Ich kann auch behaupten, das die Staatsgründung Israels gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstoßen hat und damit illegal ist, also das Recht der Existenz als Staatsgebilde absprechen usw.

        Das fällt alles unter den Schutzbereich der freien Meinungsäußerung. Die Grenzen dafür hat der Gesetzgeber bereits klar definiert und sie wurden zudem durch die Rechtssprechung des BVerfG mehrfach dargelegt.

        Wenn also heute jemand für ein Palästina in den Grenzen von 1946 eintritt und sich dazu öffentlich äußert, ist das seine persönliche Meinung. Die brauche ich nicht teilen, kann sie demjenigen aber auch nicht absprechen und erst recht nicht per Gesetz verbieten.

        • @Sam Spade:

          In der Hitze des Gefechts äußert man schonmal Frechheiten, und die Ihre ignoriere ich daher jetzt mal. Richtigstellung tut aber Not: Ich finde Meinungsfreiheit EXTREM wichtig und gehöre sicher nicht zu den Vertretern der radikalen "Antisemitismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen"-These.



          Aber WARUM ist Meinungsfreiheit wichtig?

          Weil das gesprochene oder geschriebene Wort MACHT hat. Und wenn die missbraucht wird, um zu Hass, Verfolgung und Vernichtung anzustacheln, dann ist auch für mich der Punkt gekommen, wo ich im Interesse des halbwegs friedlichen Zusammenlebens der Menschen klare GRENZEN der freien Meinungsäußerung befürworte. Deutschland wird international nicht immer dafür respektiert, dass wir da recht streng vorgehen und z. B. nicht einmal eine wissenschaftliche Diskussion über die Verifizierbarkeit des angenommenen Ausmaßes des Holocaust straflos lassen würden. Aber ich finde diese Linie gut, und die Präzisierung, dass übrigens die hetzerische (genauer: „in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“) Befassung mit der Existenz Israels AUCH unter "Volksverhetzung" fällt, an der Stelle nur konsequent.

    • @Bürger L.:

      Absolut.



      Und genau dieses Wort gilt auch für diesen Gesetzesentwurf.

      Denn eine Demokratie muss politische Debatten aushalten – gerade die unbequemen. Wer bestimmte Positionen per Strafrecht aus dem Diskurs drängen will, erstickt Debatte, statt sie argumentativ zu führen.

      Und der eigentliche Widerspruch springt doch ins Auge: Während unser „Verbündeter“ Donald Trump gegenüber dem Iran offen mit Vernichtungsszenarien und dem „Zurückbomben in die Steinzeit“ kokettiert, soll hier bereits die fundamentale Kritik an einem staatlichen Machtapparat kriminalisiert werden.

      Dabei geht es nicht um die Existenz eines Volkes, sondern um die Frage, ob Regierungen, Kriegsführung und Machtstrukturen grundsätzlich infrage gestellt werden dürfen. Genau das muss in einer Demokratie möglich bleiben.

  • Legitim ist eine Utopie nur wenn sie auch klar als solche benannt wird. Es wird aber im Gegenteil oft der Eindruck erweckt eine Einstaatenlösung sei irgendwie eine reale Option.

    • @Šarru-kīnu:

      Ich halte sie auch für unrealistisch, gibt es doch in Israel selbst Gesetze, die nicht jüdische Menschen benachteiligen.

    • @Šarru-kīnu:

      Wen man Ihrer Logik folgt, ist es auch nur dann legitim von einer Zweistaatenlösung zu sprechen, wenn man sie als Utopie benennt. Denn eine "reale Option" ist sie angesichts der Lage in Nahost vielleicht auch nicht?

  • Herr Bax, jedes Mal ein Lichtblick in einer Masse an Duckmäuschen.

  • "Es lenkt davon ab, dass Israel seit Jahrzehnten die Existenz eines palästinensischen Staats verhindert."

    Das ist wohl etwas kurz gegegriffen. Mit dem gleichen Recht könnte man behaupten, die Palästinenser haben selbst die Existenz eine palästinensischen Staates verhindert. Das kommt den historischen Fakten sogar näher, schlielich lehnten die Palästinenser den UN-Teilungsplan 1947 ab. Unstrittig ist, mit diesem hätte es 1947 einen Staat Palästina gegeben.

    Somit muss man Daniel Bax entgegenhalten, dass er hier sehr populistisch argumentiert, eben linkspopulistisch, aber eben so wie es Populismus mit Fakten hält: unliebsame werden einfach ignoriert.

    • @rakader:

      Nunja, das Handeln der israelischen Regierungen dürfte auch ein kleinwenig zur Verhinderung eines palästinenischen Staates beitragen. Sie haben halt einen Plan nicht geil gefunden, der ihnen aufgezwungen wurde. Dass die Lage katastrophal verworren ist, bleibt unbestritten. Aber Sie malen hier dann doch eher in Schwarzweiß.

      • @T 1000:

        Ein „nicht geil gefunden“ war das eher nicht – das ist eine bemerkenswert milde Umschreibung für Ablehnung plus bewaffneten Angriff. Der UN-Teilungsplan wurde nicht nur zurückgewiesen, er wurde mit einem Krieg beantwortet, noch bevor der jüdische Staat überhaupt gegründet war. Mehrere arabische Staaten erklärten offen, dass sie die Entstehung jedes jüdischen Staates verhindern wollten – ein palästinensischer Staat war dabei eher Kollateralschaden als Ziel.

        Man kann Israels spätere Politik kritisieren (und das durchaus fundiert), aber die Geschichte beginnt eben nicht mit Siedlungsbau und Likud-Regierungen, sondern mit der kategorischen Weigerung, irgendeine Form jüdischer Souveränität zu akzeptieren – selbst um den Preis eines eigenen Staates. Wer das auf ein „aufgezwungenen Plan nicht gemocht“ reduziert, betreibt keine Differenzierung, sondern Verharmlosung von Krieg als politischem Mittel.

        • @Zippism:

          Naja, wie auch immer man das formuliert, bleibt doch die Tatsache, dass ursprünglich ein arabisch-palästinensicher Staat vorgesehen war, der auch das Gebiet des heutigen Israels umfasst hätte. Dies wurde von den umliegenden Staaten unterstützt, namentlich Jordanien, Ägypten, Syrien. Mit der durch Hitler-Deutschland verursachten katastrophalen Situation der Juden wurde dieser Plan geändert und die Gründung des Staates Israel beschlossen. Allerdings auf dem Gebiet und gegen den Willen der oben genannten Länder und zum Nachteil der Palästinenser.







          Wie würden zum Beispiel Deutschland, Frankreich und die Schweiz reagieren, wenn sie nach einem Genozid an einem Volk 3.000 km entfernt in Nordafrika einen Teil Ihres Landes für dieses Volk abgeben müssten, weil die Regierungen in Nordafrika das über den Kopf der Europäer hinweg so entschieden haben?







          Also, trotz allem Verständnis für die Notwendigkeit einer vermeintlich sicheren Zuflucht für alle Juden sollte nicht vergessen werden, dass hier Entscheidungen getroffen wurden ohne Zustimmung der davon betroffenen. Auch wenn ich heute absolut das Existenzrecht Israels bejahe, bleibt für mich die damalige Rechtmäßigkeit der Gründung fraglich.

        • @Zippism:

          Das ist der Teil, den ich mir in einem Halbsatz von Daniel Bax gewünscht hätte. Daher auch mein Vorwurf des Populismus, weil Israel-Palästina hier ganz schwarz-weiß gezeichnet wird, wo eigentlich ganz viel grau ist.

          Die Geschichte, die Sie beschreiben, kennt nicht nur diesen Krieg, sondern auch eine zweite Vertreibung von Juden aus arabischen Ländern. Nach der der Staatsgründung wurden nach dem 2. Weltkrieg noch einmal 900.000 Juden aus arabischen Staaten vertrieben, vornehmlich Irak, Marokko, Lybien, Ägypten, Algerien und Syrien, weniger Tunesien. Auch dies unterschlägt die Palästina-Opfergschichte immerzu - es gab neben der Shoa auch eine arabische Vertreibung.

          Sowohl die Tätergeschichte Israels wie die Tätergeschichten der Palästinenser und ihrer arabischen Verbündeten zeichnen sich durch Narrative des Weglassens und Ignorierens großer Teile der Geschichte aus.

          Mich ärgert, dass viele Journalisten (bin auch einer) zu oft unreflektiert die eine oder andere Seite übernehmen und dann einen allgemeinen Kommentar wie diesen hier schreiben. Nicht anders ist es oft in der Allgemeinen Jüdischen Zeitung. Da ist das aber weniger überraschend. Weniger Holzschnitt täte der taz besser.

  • Staaten haben kein Existenzrecht. Aber eine Zweckmäßigkeit. Es ist eine Lehre des dreißigjährigen Krieges, dass man einen fremden Staat gewähren lässt. Aus dieser Zweckmäßigkeit leitet sich das Recht auf Sicherheit und Achtung der territorialen Integrität ab.

  • Ich bin öfters anderer Meinung als Herr Bax, hier stimme ich ihm zu. Eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Müsste dann nicht der Verfassungsschutz die hessische Regierung als Beobachtungsobjekt führen?

  • Die Deutschen sollten mal vor der eigenen Haustür kehren. Im sogenannte "Lied der Deutschen" wird mit den Zeilen "Von der Maas bis an die Memel, Von der Etsch bis an den Belt – Deutschland, Deutschland über alles, Über alles in der Welt" allen nichtdeutschen Völker und Staaten innerhalb dieser Grenzen das Existenzrecht abgesprochen.

    • @Alberta Cuon:

      Das ist Unsinn und widerspricht den historischen Tatsachen.

      Mit "Deutschland über alles" war damals die Schaffung eines deutschen Nationalstaates als "oberstes Ziel" gemeint. Das Lied stammt aus dem Jahr 1841 - wie Sie sicher wissen gab es damals noch kein Deutschland, das irgendwie "über" allen anderen stehen sollte. Die Zeile "Von der Maas bis an die Memel, Von der Etsch bis an den Belt" ist letztendlich einfach eine Zusammenfassung der Regionen, wo damals Menschen lebten, die die deutsche Sprache sprachen.

      Weil ein deutscher Nationalstaat mit anderen Grenzen besteht und aufgrund der ethnischen Vertreibungen nach den Verbrechen der Nationalsozialisten in vielen dieser Regionen keine deutschsprachigen Menschen mehr leben, wird diese Strophe auch völlig zurecht nicht mehr gesungen und ist NICHT Teil der deutschen Nationalhymne.

      Ein bisschen weniger Populismus und etwas mehr Fakten wäre gut- Im Übrigen würde ich Ihnen dringen empfehlen sich andere Nationalhymnen mal genauer anzuschauen, da werden Sie auf ganz spannende Inhalte stoßen ;)

      • @Turban:

        danke für die gute Antwort

    • @Alberta Cuon:

      Wie man deutlich liest können das die guten Deutschen nicht auf sich sitzen lassen. Lieber anderen Völker Vorschriften machen als sich an die eigene Nase fassen.

      • @Alberta Cuon:

        Was auf sich sitzen lassen?

    • @Alberta Cuon:

      Die Paulskirchenverfassung von 1848, die im Geiste des Deutschlandliedes lag, sah in Paragraph 188 ausdrücklich einen Minderheitenschutz vor, also das Gegenteil davon, diesen Völkern ihr Existenzrecht abzusprechen:



      „Den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen, soweit deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der inneren Verwaltung und der Rechtspflege.„

    • @Alberta Cuon:

      Die erste Strophe ist nicht Teil der Nationalhymne, wird jedenfalls nicht mehr offiziell gesungen. Außerdem stammt das Lied aus dem 19. Jahrhundert und beschreibt exakt die Grenzen des damaligen Deutschen Bundes, zu dem damals auch Limburg (Maas!) Südtirol (Etsch!) und Ostpreußen (Memel!) gehörten und in denen jedenfalls mehrheitlich deutsche Dialekte gesprochen wurden. Durch die Forderung nach größerer Einigung dieser Gebiete wurde anderen Völkern und Minderheiten auch kein Existenzrecht abgesprochen.

    • @Alberta Cuon:

      Sie wissen, dass diese Strophe in Deutschland, aus gutem Grund, verboten ist?



      Wenn wir das immer noch ständig singen würden, ok. Aber so ist es einfach nur ein Versuch hier den Deutschen eine Schuld zuzusprechen die es so nicht gibt.

      • @si tacuisses:

        Die Strophe ist nicht verboten, sondern lediglich kein Teil der Nationalhymne.

        • @O.F.:

          Ok, nicht strafrechtlich verboten.



          Aber wenn Sie sie im öffentlichen Raum singen, werden Sie bestimmt mitbekommen, wie "verboten" die erste Strophe dennoch ist.



          Im Normalfall singt die keiner. Man würde Sie sehr schnell als Nazi bezeichnen wenn Sie es machen würden.

  • Mal abgesehen von der Frage, ob man das Existenzrecht von Staaten leugnen darf, spielt Israel eine besondere Rolle. Und zwar, weil es so ziemlich der einzige Staat ist, dessen Existenzrecht permanent und weltweit geleugnet wird, während das z. B. im Fall ex-jugoslawischer Kleinstaaten ein eher regionales und kein weltweites Problem ist.

    Abgesehen davon ist es eine Sache, einem Staat per se das Existenzrecht abzusprechen, wie es im Fall von Israel praktisch permenent irgendwo auf der Welt geschieht, oder sich für den existierenden Staat (auch grundlegende) Änderungen zu wünschen. Weder das Vertreten einer Zweistaatenlösung noch die Streichung der jüdischen Dominanz aus der Verfassung zugunsten einer Gleichberechtigung aller Bewohner:innen ungeachtet ihrer Religion oder Herkunft noch die Rückkehr zu den Grenzen von 1948 zweifelt das Existenzrecht Israels per se an, auch wenn man einige oder alle dieser Vorschläge ablehnen mag. Das "From the River to the Sea"- Geschrei sowie verquaste Vernichtungsfantasie-Apologetik, bei denen es um eine Auslöschung des Staates Israel geht, tun das sehr wohl.

    • @Anne Pipenbrinck:

      Ich danke Ihnen für diesen Kommentar! Hält mich für eine Viertelstunde davon ab, völlig die Hoffnung zu verlieren.

  • "Das Beharren auf einem exklusiven Existenzrecht Israels, das angeblich gefährdet sei, ist ein Ablenkungsmanöver: Es lenkt davon ab, dass Israel seit Jahrzehnten die Existenz eines palästinensischen Staats verhindert."



    So ist das.



    Vertuschen, ablenken bis das Völkerrecht als ein blasses Etwas von der Bildfläche verschwindet.



    Netanyahu und Trump machen es aktuell vor.

  • Es ist sehr besorgniseregend, dass man nicht mehr das massenmorden der israelischen Regierung und das erlaubte morden des amerikanischen Presidenten erwaehnen darf.

  • In welchen Grenzen gilt das Exsistenzrecht?

    Die Grenzen von Oslo?

    In Israel wird die ganze Westbank auf Karten wie Teil von Israel dargestellt.

    Der israelische Staat beschützund baut Siedlungen in der Westbank

    Auf libanesischem und Syrischem Boden gibt es Pufferzonen.

    Und israelische Soldaten rennen mit (privat gekauften aber nicht sanktionierten) Patches rum welche Großisrael zeigen, also mit West-🇪🇬 ganz 🇱🇧🇸🇾🇯🇴 Nord🇸🇦 und paar fetzen von 🇹🇷.



    Und auch viele Politiker haben sich entsprechend geäußert das Sie das Unterstützen.

  • Grundsätzlich, im Sinne des Antinationalismus und des Antipatriotismus hat selbstverständlich kein Staat ein Anrecht auf Landstriche, die durch Kriege und Morde auf der Karte gezeichnet wurden.

    Bei Israel ist es grundsätzlich anders. Der Staat ist ein Safe-Space, den es nicht zu berühren gilt, als Reaktion auf die Gräueltaten des Dritten Reichs und der bereits jahrhunderte lange Verfolgung und Märchenerzählungen an Juden.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Tja, wenn Israel in den abgesprochenen Grenzen bleiben würde. Aber die wollen ja Land was ihnen nicht zusteht. Völkerrechtlich gesehen.

  • Hätte nicht gedacht, dass ich das mal sage ;) - stimme Daniel Bax zu. Was Hessen plant, ist wie das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich kann mir, ehrlich gesagt, kaum vorstellen, das ein solches Gesetz vor dem Landes- und Bundesverfassungsgericht und spätestens vor dem EGMR bestehen kann - wie tief greift es in die Meinungsfreiheit ein?

  • Der Kern der Debatte in Deutschland erschließt sich mir nicht.

    In der Rechtssprache und zwar international bezieht sich der Tatbestand des Leugnen auf eine Tatsache.

    Schon der Wortlaut macht es deutlich, ein Existenzrecht ist keine Tatsache sondern ein Recht. Damit entfällt auch der Tatbestand. Israel dieses Recht abzusprechen würde ich daher als wertende Meinungsäußerung bezeichnen. Und Meinungsäußerungen stehen nicht nur im deutschen Rechtssystem unter Schutz.

    Zudem stellt sich mir die Frage, wie dieses "Leugnen" strafrechtlich ausformuliert werden soll. Würde z.B von "river to the see" darunter fallen?

    Die Rechtssprechung des BVerfG war in dieser Hinsicht sehr eindeutig. Bei mehrdeutigen Äußerungen ist die straflose Begründung die Grundlage.

    Bei einer Strafnorm die ausschließlich zu gunsten eines Staates Israel erlassen wird handelt es sich zudem nicht um ein allgemeines Gesetz, wäre somit wohl auch nicht verfassungskonform.

    Da bleiben bei mir viele Fragezeichen in Hinsicht auf die rechtliche Ausgestaltung zurück.

    Aber gut, Deutschland hat ja auch sonst keine anderen Probleme.

  • Wer denkt sich so ein dämliches Gesetz aus? Und wovon will man damit ablenken? Antisemitismus bekämpft man so jedenfalls nicht.