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Entscheidung von VerwaltungsgerichtJüdische Stimme ist nicht mehr extremistisch

Der Verein „Jüdische Stimme“ stellt das Existenzrecht Israels relativ offen in Frage. Extremistisch ist er damit dennoch nicht, urteilte nun ein Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Berlin Foto: Paul Zinken/dpa

Der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ darf vom Verfassungsschutz bis auf Weiteres nicht mehr als extremistisch eingestuft werden. Das entschied an diesem Montag das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilbeschlusss.

Die Jüdische Stimme, ein 2003 gegründeter kleiner aktivistischer Verein, bezeichnet Israel als „Apartheidsystem“ und „Kolonisator“. Er solidarisiert sich mit dem palästinensischen Widerstand gegen die israelische Besatzung und distanziert sich dabei nicht von Terrorgruppen wie der Hamas. Relativ offen wird das Existenzrecht Israels in Frage gestellt.

Im Verfassungsschutzbericht 2024 tauchte die Jüdische Stimme erstmals auf und wurde direkt als „gesichert extremistisch“ eingestuft. In der Folge wurden Ver­tre­te­r:in­nen des Vereins von Veranstaltungen ausgeladen, und das Finanzamt prüft die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Auf Eilantrag der Jüdischen Stimme stoppte nun das VG Berlin die Einstufung der Gruppe als „extremistisch“. Der Verfassungsschutz muss bis zur Entscheidung in der Hauptsache zumindest die Online-Version des Verfassungsschutzberichts von 2024 korrigieren. Die Aktivitäten des Vereins seien weder eindeutig gegen die Völkerverständigung gerichtet, noch gefährdeten sie auswärtige Belange Deutschlands durch Anwendung von Gewalt oder entsprechende Vorbereitungshandlungen.

Nennung im VS-Bericht 2025 weiter möglich

Wolfgang Roth, der Anwalt des Bundesinnenministeriums, hatte argumentiert, schon der Aufruf zum Hass gegen Israel sei eine „Gewaltvorbereitung“, weil potenzielle Täter emotionalisiert und gewaltgeneigte Organisationen bestärkt werden. Das ging den Richterinnen aber zu weit. „Eine Vorbereitungshandlung muss deutlich mehr sein als eine bloße Meinungsäußerung“, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier.

Auch Gewaltaufrufe, die die Völkerverständigung gefährden, konnte das Gericht nicht erkennen, obwohl sich die Gruppe manchmal an der Grenze dazu bewegte, so Richter Tegtmeier. Die Ablehnung des Existenzrechts Israels genüge nicht. Die Haltung der Gruppe zu Terroranschlägen fasste Tegtmeier mit den Worten zusammen: „Das geschieht dem Staat Israel recht.“ Es komme rechtlich aber nicht darauf an, ob das geschmacklos und einseitig sei – es sei jedenfalls „kein eindeutiger Gewaltaufruf“. Tegtmeier konnte sich auch schwer vorstellen, dass gerade eine jüdische Gruppe zu Gewalt gegen Israel aufrufe.

Der Gerichtsbeschluss war aber kein voller Erfolg der Jüdischen Stimme. Das Gericht lehnte ausdrücklich ab, dem Innenministerium auch für den Verfassungsschutzbericht 2025, der im kommenden Juni vorgestellt wird, eine Erwähnung der Gruppe zu verbieten. Die Jüdische Stimme muss daher die Hälfte der Verfahrenskosten zahlen.

Mehrfach betonte Richter Tegtmeier, dass dem Eilbeschluss nur die Erkenntnisse des Jahres 2024 zugrunde lagen. Wie in der Verhandlung zur Sprache kam, hat der Verfassungsschutz wohl mehr Extremismus-Indizien für das Jahr 2025 als für das Jahr 2024. Es wäre also keine Missachtung des VG-Beschlusses, wenn Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Juni die Jüdische Stimme – mit neuen und qualitativ schwerer wiegenden Belegen – erneut als extremistisch einstuft.

Gegen die aktuelle Entscheidung kann das Bundesinnenministerium noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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