Razzia bei Letzter Generation: Bayerns Justiz hat gewildert
Söders Generalstaatsanwaltschaft hat ihre willfährige Justiz in andere Bundesländer geschickt, um dort aufzuräumen. Was tut man nicht alles für den Wahlkampf.
D ass ausgerechnet die bayerische Justiz sich die örtliche Zuständigkeit anmaßt und bundesweit der Letzten Generation nachstellt, stempelt der Aktion schon an sich das Kainsmal der Willkür auf: Von 15 Durchsuchungsorten liegen 3 in Bayern. Die Beschuldigten leben sonst wo, nicht in Bayern. Das Konto wird nicht in Bayern geführt.
Die Ermittlungen führt eine Stelle der Generalstaatsanwaltschaft Bayern „ZET“, die laut Webseite zuständig ist für „Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt“.
Bayerische Richter exekutieren bis zu 2 Monate Unterbindungsgewahrsam gegen Protestierende. In Berlin sind das höchstens 2 Tage. Die CSU hetzt gegen die sogenannten Klimakleber und kriminalisiert sie, sekundiert von ihrer Schwesterpartei und der spätestens jetzt in Hessen nicht mehr wählbaren Innenministerin Faeser, dem bayerischen SPD-Bundestagsabgeordneten Uli Grötsch und der Justizsenatorin in Berlin, die stammelnd gegenüber der „Tagesschau“ vom Blatte abliest und doch keine Antwort auf die Frage hat, mit welchem Recht die Bayern indikativisch die Klimakleber als „kriminelle Vereinigung“ vorverurteilen.
Das nämlich taten sie: Ebendiese „Rechtswahrer“ von der ZET haben angeordnet, die Website der Letzten Generation rechtswidrig zu kapern und den Lesern, die sie ansteuerten, mitzuteilen: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gem. Paragraf 129 StGB dar!“
Jahrgang 1955, ist taz-Gründungsmitglied und Anwalt in Berlin. Er hat die taz mehrfach vor Gericht vertreten.
In Bayern herrscht Wahlkampf, Söders CSU-beaufsichtigte Generalstaatsanwaltschaft schickt ihre willfährige Justiz in fremder Frauen und Herren Länder, um dort aufzuräumen. Die Aktion selbst erinnert an die Durchsuchungsaktionen der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Bundestagswahlkampf 2021 im Bundesfinanz- und Justizministerium in Berlin, deren Rechtswidrigkeit später ein Land- wie auch ein Verwaltungsgericht festgestellt haben. Finanzminister Olaf Scholz sah das damals sehr kritisch.
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