piwik no script img

Nius-Werbung in der Berliner U-BahnAuf dem falschen Gleis

Ann-Kathrin Leclère

Kommentar von

Ann-Kathrin Leclère

Das rechte Portal „Nius“ darf bei den Berliner Verkehrsbetrieben präsent sein. Die sagen, es sei nur Werbung. Doch damit macht es sich das Unternehmen zu leicht.

T äglich sind rund 3,1 Millionen Menschen mit den Berliner Verkehrsbetrieben unterwegs. Für viele Ber­li­ne­r*in­nen gehören U-Bahn oder Bus zu den wenigen Orten, die sie täglich sehen – neben Wohnung oder Büro. Gerade deshalb trägt die BVG eine besondere Verantwortung dafür, welche Botschaften sie auf ihren Werbeflächen sichtbar machen. Dass dort nun Werbung für das rechtspopulistische Portal „Nius“ läuft, ist ein Problem.

Denn „Nius“ hat sich seit seiner Gründung 2023 einen zweifelhaften Ruf erarbeitet. Es fällt regelmäßig durch Desinformation, rechtspopulistische Zuspitzungen und menschenfeindliche Stimmungsmache auf. Und dieses Portal kann jetzt sehr präsent in vielen U-Bahnen schreiben: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“. Dieser Satz spielt auf die Tagesschau an und suggeriert, dass öffentlich-rechtliche Medien die Bevölkerung bewusst belügen würden. Dabei ist „Nius“ wirtschaftlich keineswegs die Erfolgsgeschichte, als die es sich inszeniert. Das Portal steckt tief im Minus. Die groß angelegte Werbekampagne wirkt wie ein verzweifelter Versuch gegenzusteuern.

Die BVG weist die Verantwortung übrigens von sich. Werbung würde von externen Partnern vermarktet, heißt es. Mit den Grundwerten der BVG dürften „Nius“-Inhalte auch nicht übereinstimmen. „Wir stehen öffentlich und aus Überzeugung für Offenheit, Respekt und ein demokratisches Miteinander ein.“ Aber es gelte: Werbung sei „nicht gleichzusetzen mit der Haltung der BVG“.

Das Logo der taz: Weißer Schriftzung t a z und weiße Tatze auf rotem Grund.
taz debatte

Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums.

Aber wer täglich Millionen Menschen befördert, kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Werbung schafft Sichtbarkeit und normalisiert deren Inhalte im öffentlichen Raum. Die BVG entscheidet darüber, welchen Ak­teu­r*in­nen sie diese Bühne bietet. Und wenn „Nius“ okay war, was folgt dann als Nächstes? Werbung für den Dritten Weg, für einschlägige rechtsradikale Onlineshops? Wenn sich die BVG ernsthaft für ein demokratisches Miteinander einsetzt, sollten rechte Hetzportale wie „Nius“ nicht mehr mitfahren dürfen.

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Ann-Kathrin Leclère

Ann-Kathrin Leclère

Aus Kassel, lange Zeit in Erfurt gelebt und Kommunikationswissenschaft studiert. Dort hat sie ein Lokalmagazin gegründet. Danach Masterstudium Journalismus in Leipzig. Bis Oktober 2023 Volontärin bei der taz. Jetzt Redakteurin für Medien (& manchmal Witziges).
Mehr zum Thema

137 Kommentare

 / 
  • Warum wird eigentlich andauernd versucht, diese hingehaltene Karotte zu erwischen?!? "Negative Werbung" ist besser als positive.



    Weil man spricht über uns". Zeitgeist-Aussage einer der vielen (Un)-gestalten um die Privatisierungs-Götter namens Junker etc.

    Sorgen mach ich mir erst, wenn Herr R, ebenso wie Herr Junker,



    aufgrund seiner "Verdienste" um Europa den Karls-Preis bekommt...

  • Bitte um Pardon, wenn ich nach über 100 Kommentaren noch einen neuen anfüge.

    Als Berliner sehe ich ständig auf öffentlichen Werbeflächen oder denen der BVG politisch stark tendenziöse Werbung. Pro Olympiabewerbung, pro Ukraineunterstützung, und auf BVG-Fahrzeugen eine Kampagne der INSM für "Reformen". Und dann gar noch ein heuchlerisches Bekenntnis der EU zur Pressefreiheit (trotz Hüseyin Dogru etc.!)

    Wenn also die Werbung für Nius nicht gefällt, dann sollte man vielleicht generell harte Kriterien gegen politische Werbung im öffentlichen Raum einführen. Dafür wäre ich, in jede Richtung hin. Aber warum exklusiv Nius ausschließen? Was für einen gilt, muss für alle gelten.

  • "Mit dem Zweiten sieht man besser" ist auch eine indirekte Werbung gegen "DasErste".



    "NIUS hat sich seit seiner Gründung 2023 einen zweifelhaften Ruf erarbeitet"?? - Und wie siehts mit dem einst exzellenten Ruf der etablierten Medien inzwischen aus? Wären die noch immer so glaubwürdig und ausgewogen wie sie mal angefangen haben, gäbe es für sowas wie NIUS keinen Markt.



    NIUS ist also "faschistische" Propaganda. Das stellt ca. die Hälfte der bisher 103 Kommentare einfach so als Tatsache hin. Ne Nummer kleiner gehts wohl nicht? Ein wenig mehr geschichtliche Bildung könnte hier nicht schaden ...

    • @Klaus Riedelsdorf:

      Danke für ihren Kommentar. Es scheint keine inhaltlichen Argumente mehr zu geben, sonst müsste viele Leute im Forum nicht mit ihrem geschichtlichen Unwissen über die NSDAP glänzen.

  • Die anderen Foristen hier haben Übereinstimmung mit der FDGO freiheitlichen demokratischen Grundordung gefordert. Dem möchte ich mich gerne anschließen.



    Doch da kommt die Herkules- Aufgabe für die Juristen: Wie definiere ich das Wort "Freiheit " bei der "freiheitlichen" ... Wie beweise ich, dass jemand schon außerhalb der FDGO steht? Wie beschreibe ich überhaupt rechtsicher, wo die liegt und wo nicht mehr? Wie vermeide oder widerlege ich den Vorwurf von Diskriminierung oder Zensur oder Cancel- Kultur?



    Welches Machtmittel oder Rechtsmittel ist überhaupt zulässig?

  • Vor einigen Jahren wollte eine Freundin Werbeflächen in den Berliner U-Bahnen anmieten. Dafür mußte sie vorab darlegen, für wen, was und in welcher Form sie werben wollte.



    Warum, wenn es - wie behauptet - keine inhaltlichen Grenzen gibt?

    • @Selbstauslöser:

      Wer hat denn behauptet, dass es gar keine inhaltlichen Grenzen gibt?

      Allerspätestens, wenn es strafrechtlich relevant wird, ist da eine knallharte Grenze...

      "Unternehmensinterne Grundwerte" oder "Zusammenhänge mit der Geschäftsstätigkeit" sind im öffentlichen Raum eher schlechte Argumente - auch wenn er im Privateigentum ist. Die entsprechenden gerichtlichen Feststellungen wurden übrigens von links angestoßen...

    • @Selbstauslöser:

      Klar gibt es inhaltliche Grenzen deren Einhaltung ein Vermieter von Werbeflächen auch zu beachten hat. Nur werden diese Grenzen halt nicht nach politischer Moral oder presseethischer Beurteilung sondern - wenn's korrekt läuft - nach Recht und Gesetz gezogen und meinetwegen nach den Empfehlungen des deutschen Werberates.



      Und die greifen hier eher nicht: Nius ist keine Partei, auch trotz dem gespaltene Verhältnis zur Ehrlichkeit nicht verboten (unterfällt also dem Schutz der Pressefreiheit), und die Andeutung gegen die Tagesschau ist hinreichend verklausuliert, dass sie schwer als verunglimpfende Werbung und damit wettbewerbswidrig einzustufen sein dürfte. Im Zweifel hat die BVG also bei Nius genauso nachgefragt wie bei Ihrer Freundin und eine Antwort erhalten, die keine Verweigerung der Werbefläche rechtfertigte.



      "Verantwortung" ist nicht gleich Verpflichtung zur politischen Erziehung der Allgemeinheit (bzw. zum Boykott von gewerblichen Akteuren, die diese augenscheinlich in die falsche Richtung betreiben - vulgo "canceln"). Im Gegenteil gehört dazu auch z. B., rechten Verschwörungstheoretikern keine unnötige, berechtigte Angriffsfläche zu liefern.

      • @Normalo:

        Ich bin zwar schon länger aus dem Geschäft, meine mich aber erinnern zu können, daß niemand, der Werbeflächen vermietet, zumal privatwirtschaftlich, dazu verpflichtet ist, jede Werbung zu akzeptieren. Da gilt Vertragsfreiheit - per Recht und Gesetz.



        Anders gesagt: zwar ist Nius nicht verboten, aber niemand kann gezwungen werden, irgendein Produkt (wie z.B. Nius) zu bewerben.



        Es gibt, anders als Sie suggerieren, kein Recht auf Werbefläche/Werbezeit.



        (Außer bei Wahlwerbung, aber um die geht es hier ja nicht).

        • @Selbstauslöser:

          Wir haben mittlerweile das AGG, das gesinnungsbedingte Benachteiligung grundsätzlich für unzulässig hält, wenn es um Zugang zu Dienstleistungen geht, die der Öffentlichkeit zugänglich sind (hier einschlägig, weil grundsätzlich Jeder BVG-Werbeflächen mieten darf).



          Daneben dürfte die BVG als kommunales Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge zumindest in Teilen auch dem öffentlich-rechtlichen Gleichbehandlungsgebot unterfallen. Spätestens da ist politische Neutralität Pflicht.



          Das folgt aus genau jener "besonderen Verantwortung" gegenüber der Öffentlichkeit, die der Kommentar zwar richtig konstruiert aber irrig als moralische Grundlage für eine Pflicht zum wohlmeinend-zensierenden Boykott anführt.



          Also: Es hat in der Tat nicht Jeder ein Recht auf Werbefläche bei der BVG. Die BVG darf auch Nein sagen, aber NICHT, weil ihr die politische Nase des Werbetreibenden nicht gefällt.

  • Die Bildzeitung hatte 1952 damit angefangen die Bürger auf den 'Mitte-rechts Pfad' der CDU zu bringen. Und jetzt möchte ein ehemaliger Bildzeitungs-"Journalist", der bei NIUS gelandet ist, dass es noch etwas 'rechter' in diesem Land wird.

    Man kann sich schon fragen, was mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) los ist, dass sie jetzt dem rechtspopulistischen NIUS in ihren U-Bahnen/Bussen einen 'Raum' gibt - und damit am Ende demokratische Freiräume gefährdet.

    • @Ricky-13:

      "Demokratische Freiräume" zeichnen sich also dadurch aus dass nur handverlesene Medien in diesen werben dürfen?

      • @Tom Tailor:

        @Tom Tailer



        Hat es nicht inzwischen irgendwie den gewaltigen Eindruck, " Demokratische Freiräume " zeichnen sich durch Finanzstärke aus.



        Also leider eine völlig diametrale Entwicklung zu unserem allgemeinem Demokratieverständnis.

      • @Tom Tailor:

        "Demokratische Freiräume" zeichnen sich dadurch aus, dass nur Medien in diesen werben dürfen, die auf dem Boden der FDGO stehen.

        • @Kaboom:

          Zweifelsohne. Dies scheint aber auf "NIUS" gegenwärtig zuzutreffen. Insofern verstehe ich die Kritik nicht.

        • @Kaboom:

          Würde ich auch so sehen wollen, aber die Beweislast dürfte bei dem liegen, der behauptet, ein möglicher Geschäftspartner täte das NICHT. Welche Chancen gäben sie der BVG oder ihrer Agentur, diesen Beweis gegen Nius wirklich zu führen?



          Ich lese nicht, was die schreiben und habe nach kurzer Neigier-Attacke auch ihr Radioprogramm angewidert abgedreht. Daher bin ich kein Experte, aber was ich gehört habe, war ganz "normale" (hochtendenziöse, aber nicht offen verfassungsfeindliche) Biestigkeit gegenüber dem politischen Gegner, wie man sie auch in anderen Medien niederer Qualität links wie rechts ständig findet.



          Sie sind - ebenfalls nicht als einzige - recht geschickt darin, die harten Messages in Negativaussagen zu verstecken. Man sagt z. B. nicht "Wir brauchen Remigratrion!" sondern "...und die Bundesregierung tut natürlich mal wieder so, als gäbe es KEINEN Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration!". Sowas ist fies. Aber es reicht nicht für ein Urteil.

      • @Tom Tailor:

        @Tom Tailer



        Also Demokratie ist nicht mit Narrenfreiheit gleichzusetzen.

        • @Alex_der_Wunderer:

          Solange diese "Narrerei" nicht gegen unsere Verfassung verstößt, muss unsere Demokratie das aushalten.

        • @Alex_der_Wunderer:

          "Also Demokratie ist nicht mit Narrenfreiheit gleichzusetzen."



          Äh doch, grundsätzlich schon - zumindest sind die Grenzen sehr weit, und ihre Verletzung darf nur ganz ausnahmsweise im Voraus unterstellt werden (womit man ja die aktive Behinderung eines unerwünscht "närrischen" Mediums im Zweifel begründen müsste).



          Alles Andere wäre eine "gelenkte" Demokratie, deren wahrer Herrscher nicht das Volk ist sondern eine wie auch immer geartete Autorität, die bestimmt, welche Meinungen für das Volk "gesund" sind und welche nicht. Wir haben diesbezüglich bereits unter den westlichen Demokratien mit die härtesten Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit. Ein Delikt namens "Volksverhetzung" kennen z. B. die meisten gar nicht. Mehr wäre gefährlich, zumal es nicht sicher verhindern könnte, dass dann doch Autokraten an der Macht landen und mit den Mäöglichkeiten der meinungsrepression so RICHTIG Schindluder treiben.



          Mir gefällt auch nicht, was manche Leute aus diesen Freiheiten machen. Aber die Methoden, die nötig wären, um es zu unterbinden, gefallen mir noch weniger. Und so ähnlich sieht es auch die Verfassung (bzw. ihre Hohepriester in Karlsruhe).

          • @Normalo:

            Auch hier nochmal: eine "aktive Behinderung", gar "Bevormundung", ist was anderes als eine passive Nicht-Unterstützung. Warum setzen Sie das immer wieder gleich?



            Sie argumentieren im Grunde genau wie die AfD: wer nicht uns, sondern eine andere Partei wählt, ist antidemokratisch.



            (Sorry, ich halte Sie nicht für einen AfD-Anhänger, aber in diesem Fall klingen Sie so.)

      • @Tom Tailor:

        Sie sollten sich in der linken taz vielleicht nicht zu sehr für eine rechte Plattform wie NIUS einsetzen, sonst könnte man da noch eine gewisse Gesinnung "hineininterpretieren".

        Das ist nur ein kleiner Tipp von mir, denn die Kommentare einiger Konservativer hier in der taz werden immer bizarrer.

        • @Ricky-13:

          Ich setze mich mitnichten für eine "rechte" Plattform ein sondern hinterfrage Einlassungen, die einer Zensur das Wort reden. Von einer solchen halte ich nämlich gar nichts. Von mir aus können rechte wie linke Organisationen die größten Fake-News verbreiten, solange diese nicht gegen unsere Verfassung verstoßen sollen sie das Recht dazu haben. Das letzte was wir brauchen ist ein lenkender "Gesinnungs-Rat", der für die Bevölkerung entscheidet welche mediale Kost sie konsumieren darf und sich eine Deutungshoheit anmaßt frei und ohne gesetzliche Grundlage zu entscheiden was "demokratiefeindlich" ist oder nicht.

          • @Tom Tailor:

            **Ich setze mich mitnichten für eine "rechte" Plattform ein ...**

            Ich lese Ihre Kommentare seit Jahren, und auch wenn Sie sehr konservative und neoliberale Ansichten haben, würde ich Sie nie in die rechte Ecke stellen.

            Für mich hat es sich allerdings so angehört, als ob Sie NIUS verteidigen. Aber wie ich schon sagte, man kann da auch manchmal etwas zu viel "hineininterpretieren".

          • @Tom Tailor:

            @Tom Tailer



            Wir brauchen unbedingte Förderung der humanistischen Demokratie und Förderung des selbständigen Denkens in breiten Teilen der Bevölkerung. Da wurde sehr, sehr viel versäumt bisher. Jetzt will die Bildungsministerin Frau Karin Prien CDU auch noch, ohne Rücksicht auf den sozialen Frieden in unserem Land, ausgerechnet diese elementar wichtigen Fördergelder streichen.

        • @Ricky-13:

          ...und gewisse "Progressive" hier schlagen ganz schön häufig darauf ein, dass hier doch tatsächlich auch "un-taz-ige" Positionen vertreten werden, ohne sich mit diesen sachlich auseinanderzusetzen - als wäre das hier ihr "Schulhof", auf dem sie gefälligst auch die Meinungshegemonie gelassen bekommen sollten. Auch das nur so als Tipp. ;-)



          In der Sache ist ein Eintreten für die Freiheit, auch Blödsinn schreiben zu dürfen, allenfalls indirekt ein Einsatz speziell für Nius. Je nachdem, wer gerade am politischen Ruder sitzt, könnte "handverlesen" sich auch gegen ganz andere Medien richten, deren Verbot oder aktiver Boykott Sie sicher noch weit mehr aufregen würde als ein paar abweichende Meinungen auf dem taz-Forum.

          • @Normalo:

            Wir progressiven Bürger setzen uns für gesellschaftlichen Fortschritt, soziale Gerechtigkeit und politische Reformen ein. Ihr konservativen Bürger legt Wert auf Stabilität, Tradition und den Erhalt bewährter gesellschaftlicher Strukturen. Und beides ist doch sehr gut in einer funktionierenden Demokratie.

            Die Verbindungen zwischen uns progressiven und euch konservativen Menschen sind sogar sehr vielfältig, denn trotz politischer Unterschiede gibt es klare Schnittmengen im gesellschaftlichen Zusammenleben.

            Bei den Rechtsextremen sieht es allerdings anders aus, denn die lehnen die demokratische Grundordnung ab. Deren Weltanschauung basiert auf Nationalismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit.

            Das Portal NIUS wird übrigens von Medienwissenschaftlern, Journalisten und Beobachtern mehrheitlich als rechtspopulistisch und rechtskonservativ eingeordnet. Während es von Kritikern oft als "rechte Hetzseite" bezeichnet wird, meiden offizielle Stellen das Etikett "rechtsradikal" und nutzen stattdessen lieber Zuschreibungen wie "rechtsaußen" oder "neurechts".

            Dennoch wissen Progressive und Konservative ganz genau was NIUS im Grunde ist. Und Sie wissen das doch hoffentlich auch - oder?

        • @Ricky-13:

          Danke!!!

  • Wenn man einige Kommentare hier liest, kann man zum Schluss kommen, dass Antifaschismus nicht mehr in der DNA der Bürger dieses Landes verankert ist.



    Viele haben die unsägliche Haltung einiger Massenmedien übernommen und frönen dem Bothsideism.



    Dazu sei dringend der Vortrag auf der republi:ca von Leonhard Dobusch und Nadia Zaboura empfohlen zum Thema 'Ganz normale Medien und ihr Beitrag zum Comeback des Faschismus'.



    Dieser schloss sinngemäß mit den Worten, dass Journalismus in einer pluralen demokratischen Gesellschaft IMMER antifaschistisch zu sein hat.



    Da erübrigt sich eigentlich jede Diskussion darüber, ob faschistische Vorfeld-Medien im öffentlichen Raum werben dürfen. Vor 10 Jahren wurde diese Frage ganz klar mit "NEIN" beantwortet. Da ist nichts zu relativieren und die Geschäftsführung der BVG und die zuständige Verkehrssenatorin Ute Bonde sollten sich zutiefst schämen und sich für die Fehlentscheidung Verantwortung übernehmen und sich öffentlich entschuldigen.

    • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

      Was ist an „Bothsideism“ eigentlich schlecht oder falsch?🤔 Ich dachte das ist eher eine Grundtugend für ausgewogenen Journalismus.

      • @Saile:

        Manchmal ist es nun mal so, dass eine Seite die einzig richtige ist. Im Übrigen muss man nicht jeder noch so absurden oder bösartigen Meinung einer Minderheit den gleichen Raum geben wie anderen.

        Es ist zB völlig abwegig, Querdenkertum als “andere Meinung” darzustellen, wenn es um medizinische Fragen geht. Querdenker haben in medizinischen Diskussionen absolut gar nichts zu suchen. Und dementsprechend auch nicht NIUS in Diskussionen über Demokratie.

        • @Suryo:

          Und wer bestimmt welche Seite die richtige ist? Die Mehrheit, die Politik, die eigene Meinung?

          • @AmArschderHeide:

            In diesem Fall die Wissenschaft. Es kann in medizinischen Fragen Meinungsunterschiede geben - aber nur die zwischen Medizinern sind relevant.

            „Wer bestimmt, welche Meinung zur Reparatur eines Abflusses maßgeblich ist?“



            Eben, nur Klempner und andere, die sich vielleicht auskennen. Wer noch nie einen Abfluss repariert hat, darf ja gerne seinen Senf dazugeben. Das ist Meinungsfreiheit. Seine Meinung ist aber irrelevant und man muss sie nicht als gleichwertig betrachten.

        • @Suryo:

          "Es ist zB völlig abwegig, Querdenkertum als “andere Meinung” darzustellen, wenn es um medizinische Fragen geht."



          Ja es ist Quatsch (und ärgerlicherweise auch noch politisch bösartiger). Aber kann man ihm deshalb gleich absprechen, eine Meinung zu sein - die entsprechende Schutzrechte reklamieren darf?



          Würden Sie das dann auch von anderen Äußerungen zu medizinischen Fragen sagen, die - grob gesagt - unwissenschaftliche bzw. wissenschaftlich nicht nachgewiesene Thesen vertreten? Es gibt z. B. mehrere "Fachzeitschriften" für Homöopathie, die geradezu axiomatisch davon auszugehen scheinen, dass ihr Sujet tatsächlich wirksame Heilmethoden behandelt. Ist das dann auch keine "Meinung", die diese Bezeichnung verdient?



          Es steht - selbstverständlich - jedem Mediziner frei, nicht mit Querdenkern oder Homöpathen zu diskutieren (und das wird seine Fähigkeiten als Heilberufler im Zweifel auch nicht erheblich beeinträchtigen). Genauso kann ein Demokrat entscheiden, ob seine Konfliktfreude oder sein Spaß am Absurden weit genug gehen, sich auf einen Nius-Meinungsbeitrag einzulassen. Aber NEIN - einfach aus Meinungs- und Pressefreiheit rausdefinieren lässt sich der Laden deshlab noch lange nicht.

          • @Normalo:

            Der Punkt ist, dass es hier ja nicht um Meinungen zu irgendetwas geht, worüber man schon geteilter Meinung sein kann, sondern um den Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Sagbaren selbst. Rechtsextremisten Versuchen mittels Bothsideism, das Unsagbare sagbar zu machen und den fundamentalen Konsens zu erschüttern.

      • @Saile:

        Bothsideism bereitet dem False Balancing Vorschub. Wenn man eine politische Position, die grundgesetzfeindlich ist, nicht als solche markiert, entsteht eben genau dieser Eindruck, dass Bothsideism unproblematisch ist, welchen Sie ja zu teilen scheinen. Grundtugend von Journalismus ist einerseits ausgewogen zu berichten, dabei aber andererseits nicht zu vergessen herauszustellen, dass neofaschistische Positionen, welche die FDGO grundlegend ignorieren, eben nicht unter "normalen" Kriterien betrachtet werden können und sollten, sondern als die Anomalie im öffentlichen Diskurs, welche sie sind, markiert werden. Das bedeutet nicht, neofaschistische Positionen zu ignorieren, sondern so zu kontextualisieren, dass klar wird, wie weit diese von der gesellschaftlichen und rechtlichen Norm entfernt sind. Wenn zudem von Neofaschisten falsche Tatsachenbehauptungen ausgehen, ist es nicht eine komplette Zeitverschwendung diese so zu würdigen, als wären sie den Fakten ebenbürtig? Müssen wir wirklich im öffentlichen Diskurs klarstellen, dass die Erde KEINE Scheibe ist? Bothsideism verwischt genau diese Trennschärfe.

    • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

      "Da erübrigt sich eigentlich jede Diskussion darüber, ob faschistische Vorfeld-Medien im öffentlichen Raum werben dürfen."

      Und wer entscheidet was "faschistische Vorfeld-Medien" sind? Zensur im öffentlichen Raum?

      • @Tom Tailor:

        Keiner und alle entscheiden das, insbesondere das Grundgesetz und die FDGO, auf welche wir uns als Gesellschaft geeinigt haben. Wenn ein Medienportal mit überwiegend falschen Tatsachenbehauptungen politische Stimmungen verstärken will, denn diesem Medienportal geht es nicht darum, mehr inhaltliche Transparenz in öffentliche Debatten einzubringen, was ja die Aufgabe von Journalismus ist, dann gefährdet das die gesellschaftliche Kohesion. Das bedeutet nicht, dass journalistisch nicht das gesamte Spektrum der politischer Einstellungen in Medien abgebildet werden soll, denn Zensur verbietet sich (siehe Grundgesetz), wie Sie ja richtig herausstellen.



        Allerdings lebt eine öffentliche Debatte in Medien, Sozialen Medien und anderen Orten davon, dass wir im Ansatz faktenbasiert miteinander diskutieren mit einer 'Good Faith' - Einstellung. Wenn die Intention ist, das Gefühlige über Fakten zu stellen, um Debatten im Prinzip zu verunmöglichen, gar zu vergiften, stellt sich mir automatisch die Frage, wer profitiert von einer solchen gesellschaftlichen Stimmung? Ich meine, eine freiheitliche Demokratie wird so ausgehöhlt.

    • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

      Nach wie vor, die BVG vermietet ihre Werbeflächen nicht direkt, sondern (wie fast alle Großunternehmen) über Agenturen.



      Siehe Beitrag von @Klabauta:



      Berliner Fenster, WallDecaux, DIE DRAUSSENWERBER GmbH



      Frau Bonde und die Geschäftsführung der BVG sind die falschen Adressaten

      • @Astrid Sehnefeld:

        Jede Geschäftsführung eines Unternehmens hat die Vollmacht Verträge konkret zu gestalten. Daher ist es eine (billige) Ausrede der BVG da keine Handlungswirkung entwickeln zu können, unabhängig davon wer mit der Werbung beauftragt ist, denn die BVG ist ja ihrerseits Profiteur der Werbeeinnahmen nach Abzug der Kosten. Ute Bonde ist als Verkehrssenatorin politisch verantwortlich und hat einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet. Dabei muss man davon ausgehen, dass sie die FDGO verteidigt. Daher kann sie gegenüber einem landeseigenen Unternehmen eine Lenkungswirkung entfalten, wie es auch üblich ist bei Senatoren anderer Ressorts. Wieso sind Sie daher so versessen darauf die wirtschaftlich und politisch Handelnden aus Ihrer Verantwortung zu entlassen? Unverständlich.

      • @Astrid Sehnefeld:

        @Astrid Sehnefeld



        Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, sind Sie auch der Ansprechpartner, da Sie in Mitverantwortung stehen, für den Unfug den Ihre Mieter veranstalten und damit die Nachbarschaft permanent einer Belästigung aussetzen.

        • @Alex_der_Wunderer:

          Wenn ich ein Haus vermiete und da zieht ein Neonazi ein, mir das aber nicht bewusst ist, und der hinterher Terror macht, kommt die Polizei bestimmt nicht auf mich als Vermieter zu...🤷



          Da hätte ja der Vermieter des NSU auch zur Rechenschaft gezogen werden müssen...

          • @Astrid Sehnefeld:

            @Astrid Sehnefeld



            Da wäre ich mir an Ihrer Stelle nicht so sicher. Ich würde sogar sehr stark davon ausgehen in dem Fall einen Besuch - mindestens von der Polizei zu bekommen.

        • @Alex_der_Wunderer:

          Auch in diesem Fall können Sie aber nicht einfach Ihren Mietern kündigen, um das "Problem" zu lösen - jedenfalls nicht hierzulande...

          • @FriedrichHecker:

            @Friedrich Hecker



            Ne Abmahnung hilft meist schon ganz fix.

    • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

      Die Forderung, Journalismus „IMMER antifaschistisch“ im Sinne einer vorab festgelegten Haltung sein zu müssen, klingt zunächst moralisch eindeutig – ist aber demokratietheoretisch problematisch. Eine pluralistische Öffentlichkeit lebt gerade davon, dass Medien beobachten, einordnen und auch Macht kritisieren, ohne selbst zur politisch normierenden Instanz zu werden.

      Auch der pauschale Verweis auf „Bothsideism“ ersetzt keine Argumente. Differenzierung ist kein Relativieren, sondern Kern journalistischer Arbeit. Wer jede abweichende Bewertung als Nähe zu extremen Positionen deutet, verengt den Diskurs eher, als ihn zu schützen.

      Zur BVG-Frage: Es geht nicht um „Faschismus im öffentlichen Raum“, sondern um konkrete Werberegeln eines öffentlichen Unternehmens. Diese müssen rechtssicher, konsistent und transparent sein – nicht entlang politischer Empörungszyklen entschieden werden.

      • @Zippism:

        "ist aber demokratietheoretisch problematisch."

        Ganz im Gegenteil. Die Verfassung liefert den Rahmen, in dem sich Journalismus zu bewegen hat. Und unsere Verfassung ist antifaschistisch, wie jeder z.B. in Art. 1 nachlesen kann.

        • @Kaboom:

          Der Verweis auf die Verfassung ist hier analytisch unpräzise. Das Grundgesetz begründet einen normativen Rahmen für staatliches Handeln, nicht jedoch eine Verpflichtung des Journalismus, selbst als politisch normierende Instanz mit vorab festgelegter Haltung aufzutreten.

          Zwischen verfassungsrechtlicher Ordnung und journalistischer Praxis besteht ein kategorialer Unterschied. Medien sind keine staatlichen Organe, sondern Teil der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Ihre Funktion liegt in Beobachtung, Kritik und Einordnung, nicht in der Durchsetzung normativer Leitpositionen.

          „Antifaschistisch“ ist dabei doppeldeutig: Als verfassungsrechtliches Prinzip dient es der Abwehr konkreter Verfassungsfeindlichkeit. Als dauerhafte journalistische Haltung verschiebt es Medien von Analyse zu Aktivismus und verwischt die Grenze zwischen Berichterstattung und politischer Intervention.

      • @Zippism:

        @Zippism



        Der soziale Frieden darf nicht gestört werden ‼️

      • @Zippism:

        Demokratietheorerisch ist da überhaupt nichts problematisch die Einordnung dahingehend vorzunehmen, dass viele Forderungen bestimmter politischer Akteure grundgesetzfeindlich sind und die FDGO untergraben, sondern bildet den Fakt ab. Diese Einordnung entfällt häufig und ist an sich überhaupt nicht "politisch", sondern beschreibt, was ist, also die originäre Aufgabe von Journalismus. Schauen Sie sich mal den von mir empfohlenen Vortrag an, wo konkrete Beispiele belegen, dass diese Einordnung häufig fehlt und einer politischen Entwicklung Vorschub leistet, dass die Forderungen der Neo-Faschisten im politischen und Medien-Betrieb nicht als Anomalie dargestellt werden, sondern als gleichberechtigte Forderung. Neben dem Bothseidism wird auch noch in bestimmten Massenmedien Sanewashing betrieben und ignoriert, wie demokrarieschädlich diese Statements und Forderungen sind.



        Allein der Begriff der "Remigration" verdeutlicht das insbesondere. Vor 2 Jahren als außerordentlich wahrgenommen wird dieser jetzt "normalisiert" verwendet. Der Diskursverschiebung nach Rechts muss man sich entgegenstellen und jeder sollte sich fragen, ob es bei einem selbst fruchtet und sich kritisch hinterfragen.

        • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

          "Bothsidesism", "Sanewashing" - ein Grund, warum solche Medientheoretiker*innen kaum in der Lage sind, eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, ist, dass sie eine Sprache sprechen, die weitestgehend aus den USA kopiert wird und hierzulande ohne weitere Erklärungen praktisch unverständlich ist. Dabei werden solche Begriffe gerne einfach genommen und den deutschen Verhältnissen quasi "übergestülpt", ohne, dass sie in diesem Kontext wahnsinnig sinnvoll sind (z.B. "bothsidesism" ergibt als Begriff wesentlich mehr Sinn, wenn es tatsächlich nur zwei Seiten gibt, wie im amerikanischen Zweiparteiensystem - bei uns gibt es aber wesentlich mehr). Ich empfehle diesbezüglich, eine Sprache zu sprechen, die auch der oder die Durchschnittsangestellte versteht.

          Dass "Remigration" als "normalisierter Begriff" außerhalb von AfD-Zirkeln verwendet wird, kann ich zudem nicht bestätigen. Wenn ich "Nius Remigration" google, finde ich zwei Kommentare von 2024, die sich darüber in diesem Medium streiten, ob man den Begriff verwenden sollte. Neuere Wortmeldungen dazu finde ich nicht - und in den Medien, die ich selbst tatsächlich konsumiere, ist der Begriff immer noch ein absolut rotes Tuch.

        • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

          Journalismus ist durch Art. 5 Abs. 1 GG als freiheitliche, staatsferne Tätigkeit geschützt. Daraus folgt gerade keine Verpflichtung auf eine bestimmte politische oder moralische Haltung – auch nicht auf „Antifaschismus“ als Vorab-Maxime. Eine solche Pflicht wäre mit der Meinungs- und Pressefreiheit unvereinbar, weil sie inhaltliche Vorgaben normativ festschreibt statt Ergebnisse offener Prüfung zu verlangen.

          Selbstverständlich dürfen – und müssen – Medien Positionen als verfassungswidrig oder FDGO-feindlich einordnen, wenn dies rechtlich und tatsächlich belegbar ist. Das ist Rechtsanwendung und Tatsachenbewertung, kein Gesinnungsbekenntnis. Die Grenze ist dort überschritten, wo Einordnung nicht mehr Ergebnis, sondern Voraussetzung der Berichterstattung wird.

          Auch „Bothsideism“ ist kein Rechtsbegriff. Rechtlich geboten ist Sachlichkeit, Trennung von Nachricht und Kommentar sowie Verhältnismäßigkeit, nicht die Eliminierung missliebiger Positionen aus dem Diskurs.

          Zur BVG: Als öffentliches Unternehmen unterliegt sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Willkürverbot. Entscheidungen über Werbung müssen auf abstrakt-generellen, rechtssicheren Kriterien beruhen.

      • @Zippism:

        Demokratietheoretisch problematisch ist, wenn gezielte Desinformation, Hetze und rechte Propaganda als "Meinung" und Teil des Diskurses betrachtet werden.



        .



        Der Werbespruch von NIUS schlägt in die selbe Kerbe wie "Lügenpresse". Selbst wenn dadurch keine neuen Propagandaopfer ähhh Lerser:innen gewonnen werden sollten, wird die Debatte selbst vergiftet



        .



        Es ist schlimm genug dass rechte Propaganda in sozialen Medien ihr Unwesen treiben, aber wenigstens im öffentlichen Raum sollte man diesen noch Einhalt gebieten.

        • @sociajizzm:

          Desinformation, Hetze und Propaganda sind nicht deshalb angreifbar, weil sie „rechte Meinung“ sind, sondern nur, wenn sie konkrete Rechtsnormen verletzen (z. B. §130 StGB, Beleidigung, nachweislich falsche Tatsachen). Solange das nicht festgestellt ist, greift Art. 5 Abs. 1 GG. Punkt. Alles andere wäre Vorfeldzensur.

          Der Vergleich des NIUS-Slogans mit „Lügenpresse“ ist eine politische Wertung, kein Rechtskriterium. Staatliche oder staatsnahe Akteure dürfen aber nicht nach Gesinnung, sondern nur nach abstrakt-generellen, gesetzlich bestimmten Maßstäben entscheiden. „Vergiftet den Diskurs“ ist rechtlich bedeutungslos.

          Gerade im öffentlichen Raum gelten strenge Schranken für Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Eingriffe benötigen eine klare gesetzliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und Einzelfallprüfung – nicht moralische Gefahrenprognosen.

          Zur BVG: Als öffentliches Unternehmen ist sie an Gleichbehandlung und Willkürverbot gebunden. Entweder Werbung wird nach rechtssicheren Kriterien ausgeschlossen – oder gar nicht. Selektives „Einhaltgebieten“ ohne Rechtsgrundlage ist rechtswidrig, nicht demokratisch.

          Der Rechtsstaat schützt sich nicht durch Gesinnungskontrolle.

      • @Zippism:

        Exzellenter Kommentar!

        • @Flocke:

          @Flocke



          Was an dem Kommentar von Zippism haben Sie nicht verstanden ❓️

  • Es geht um Redefreiheit im eines offenen Gesellschaft!

    • @Günter Picart:

      Indem man diese Redefreiheit und gleich auch die Demokratie abschaffen will, so wie es die Faschisten überall machen? Sich dagegen zu wehren und das nicht zuzulassen ist nicht nur legitim, sondern es ist höchst notwendig. Siehe GG.

      • @Perkele:

        Nach Art. 5 Abs. 1 GG ist die Meinungsfreiheit und damit auch die Verbreitung von Meinungen grundsätzlich geschützt – unabhängig davon, ob sie populär oder unpopulär sind. Dieser Schutz umfasst auch politische Aussagen und deren Verbreitung im öffentlichen Raum, solange keine allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG) verletzt werden.

        Eine inhaltliche Verbotsforderung für Werbung setzt daher eine konkrete Rechtsgrundlage voraus, nicht lediglich eine politische Bewertung. In einer offenen Gesellschaft gilt: Auch unbequeme oder kontroverse Meinungen sind zunächst vom Grundrechtsschutz umfasst.

        • @Zippism:

          Der Schutzbereich für geschäftliche Äusserungen, unter den u.a. auch kommerzielle Werbung fällt ist eingeschränkt und richtet sich danach, ob der Inhalt meinungsbildend ist. Werbung mit einem wertenden Charakter muss sachlich und wahrheitsgemäß sein.

          Die Meinungsfreiheit gemäß Grundgesetz setzt die Schranke bei Werbung die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet ist, also demokratiefeindlich ist. Verfassungsfeindliche Werbung ist verboten.

          Gemäß UWG darf Werbung grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

          Bitte auch den Unterschied beachten zwischen politischen Aussagen im öffentlichen Raum die weitgehend von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und Aussagen mit politischen Bezügen im Rahmen kommerzieller Werbung. Dazwischen steht nicht nur das Werberecht sondern auch das Wettbewerbsrecht.

          • @Sam Spade:

            Ja, Werbung unterliegt strengeren rechtlichen Grenzen als reine politische Meinungsäußerung. Nein, daraus folgt kein generelles oder niedrigschwelliges Verbot politisch unbequemer Inhalte. Eingriffe bedürfen stets einer klaren gesetzlichen Grundlage, müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht auf bloße politische Bewertungen gestützt werden. Die Meinungsfreiheit schützt auch dort, wo wirtschaftliche Interessen mit politischer Kommunikation zusammentreffen – wenn auch abgestuft, nicht aufgehoben.

            • @Zippism:

              "Nein, daraus folgt kein generelles oder niedrigschwelliges Verbot politisch unbequemer Inhalte."

              Darum geht es doch gar nicht sondern um die Regulierung. U. a. im Wettbewerbs - und Medienrecht zu finden.

              Und kleine Anmerkung. "Abgestuft" gibt es rechtlich hinsichtlich der Meinungsfreiheit nicht. Entweder es besteht eine Schranke oder nicht.

        • @Zippism:

          Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Es ist jedoch ein Unterschied, ob ich mit meinen Thesen die Demokratie abschaffen will oder für flauschige Pullover werbe.

          • @Perkele:

            Haben Sie irgendwelche Belege, dass NIUS die Demokratie abschaffen möchte?

          • @Perkele:

            Art. 5 GG schützt Meinungen grundsätzlich gerade unabhängig davon, wie radikal oder unbequem sie sind. Dass eine Aussage „demokratiefeindlich“ wirkt, reicht rechtlich nicht aus, um sie aus dem Schutzbereich zu nehmen oder ihre Verbreitung pauschal zu untersagen. Dafür braucht es konkrete, sehr hohe rechtliche Schwellen (z. B. nach Art. 21 Abs. 2 GG oder strafrechtlich relevante Inhalte).

            Die Unterscheidung zwischen „politisch unerwünscht“ und „verfassungsrechtlich unzulässig“ ist zentral und die ist deutlich enger, als das Beispiel suggeriert.

  • Die Zensurbemühungen von Frau Leclère lenken erst die Aufmerksamkeit auf die Sache, wodurch diese mehr Aufmerksamkeit erhält, als es jemals zuvor der Fall gewesen wäre. Nius wird's freuen, weil man sich gleich wieder über Forderungen der Linken zur Einschränkung der Meinungsfreiheit ereifern kann. Also mal wieder ein echter Bärendienst.

    • @Die_gute_Mitte:

      Ja, der gute alte Streisand-Effekt...

  • Hier mal ein schöner beitrag was nius so macht!



    youtu.be/XiC0qsyka...i=s4NKCVrd2DwRG6K2

    • @Bastel 25:

      Das Nius ein höflich ausgedrückt unseriöses Unternehmen ist, überrascht nicht. Leider wird Ihr Link als unsicher eingestuft. Ich werde, wenn ich mal Scheußlichkeiten brauche, Nius auf youtube suchen.

      • @aujau:

        Ist nicht nius

        Der streamer heisst:



        Topf voll gold



        und zeigt an einem beispiel auf Wie krass nius lügt!

      • @aujau:

        Geht um einen Beitrag von Topf voll Gold.

        Ein Journalist der Regelmäßig NIUS, Bild und Klatschpresse zerpflückt, völlig unpolitisch

      • @aujau:

        **Leider wird Ihr Link als unsicher eingestuft.**

        Auf den LINK können Sie unbesorgt klicken. 'Topfvollgold' ist ein bekannter, journalistischer YouTube-Kanal von Mats Schönauer.

        Schönauer studierte Journalistik an der Technischen Universität Dortmund. Der Kanal ging aus dem gleichnamigen Medienblog hervor und widmet sich der kritischen Medienanalyse. Zum Beispiel Aufdeckung von Manipulationen und Falschmeldungen in bekannten Boulevardmedien wie der "Bild"-Zeitung oder dem Portal "Nius".

      • @aujau:

        Ich persönlich vermeide es, Müll aktiv zu suchen. Der begegnet einem ungefragt dauernd und überall.

        • @Erfahrungssammler:

          Ich sagte, wenn ich mal Scheußlichkeiten brauche. Ist aber eher selten.

  • Ich denke die Autorin zielt auf die Vertragsfreiheit ab, die besagt, dass Privatpersonen und Unternehmen frei entscheiden können, ob und mit wem sie Verträge schließen.



    Und dann gebietet es die Moral, keine Verträge mit NIUS zu machen.



    So denke ich war der Gedankengang.



    Die Frage ist, vermietet die BVG ihre Werbeflächen selbst?



    Das glaube ich nämlich nicht.



    Gerade Unternehmen die knapp bei Kasse oder verschuldet sind (hallo BVG) wollen (und brauchen für ihre Gläubiger) Planungssicherheit.



    Die sourcen die Werbeflächen an Agenturen aus, die ihnen vorab einen Fixbetrag bezahlen



    = schnelles flüssiges Geld



    Es ist dann das Risiko der Agentur, für die Flächen mehr zu erwirtschaften, als sie im Paket dem Unternehmen im Voraus gezahlt haben.

    • @Astrid Sehnefeld:

      Sie haben Recht. Weshalb ich mal nachgeschaut habe, wer die Partner sind. Laut BVG sind es:



      - Berliner Fenster



      - WallDecaux



      - DIE DRAUSSENWERBER GmbH

      Beschwerden also gerne dorthin richten ;-)

      • @Klabauta:

        Jaha. Externe Partner. Sowas gibt es auch online.



        Es ist interessant, amüsant und - gelegentlich - grotesk, was der taz-Werbepartner (und mittlerweile auch „Suchpartner") google bisweilen an Werbung in die Webseite einstreut... Nennt sich kontextsensitiv. Sensitiv - nicht sensibel. Sensibel ist das nämlich manchmal nicht. Es inspirieren offensichtlich Schlüsselwörter eines Textes den Algorithmus (aka „KI") von google, dazu „passende" Werbung einzublenden. Ich werde künftig Beispiele sammeln. „Nius“ ist mir bisher noch nicht aufgefallen.

        • @Mondschaf26:

          Ich bekomme auf taz.de nie Werbung angezeigt 😊

          Und ich google schon seit Jahren nicht mehr, sondern gründle mit DuckDuckGo

  • Ich würde mir als BVG ja gut überlegen, ob ich in Berlin Werbung für Faschisten machen sollte und ob das nicht äußerst herzlich zu Sachbeschädigungen aufruft.

    • @Dorian Müller:

      Und ich würde mir gut überlegen ob ich Nius einfach so als Faschisten framen würde…

    • @Dorian Müller:

      Och, die BVG hat in Berlin so viel Sachbeschädigungen, da merkt sie keinen Unterschied mehr.

      Egal, was sie sich überlegt.

      Und Linke erkennen in Berlin Faschismus nicht mehr.

      Die einen halten die Hamas für linke Freiheitskämpfer, die anderen meinen, Putin sei irgendwie Sozialist und Pazifist.

      Die Zeiten haben sich geändert, da kommt nicht jeder mit.

      Nun, vielleicht kann man sich dann wirklich in Berlin auf die BVG als zentralen Feind einigen.

      Dass ÖPNV eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Klimaerhitzung ist, interessiert solche dann auch nicht mehr.

      Hauptsache, man kann sein Ego an imaginierten Feinden abreagieren.

      • @rero:

        Sie vergessen DAS Mahnmal des Faschismus in Berlin:

        Der Zaun um den Görli.

        Alles, was links ist in Berlin, hat mit voller Kraft dagegen zu kämpfen. Wenn der Zaun weg ist, dann ist der Faschismus besiegt.

  • Eine seltsame Position, man sei nicht für die Werbung verantwortlich, weil man einen externen Partner beauftragt hat.

  • In Magdeburg dasselbe hässliche Bild aktuell. Hintergrund ist hier sicher, dass die Landeshauptstadt ihre Werbefläche an private Dienstleister verkauft hat und dann wirklich keinen Einfluss hat und stattdessen ihre diese Flächen bei Bedarf teuer mieten muss. So kommt es dann auch, dass ein großes Technikmuseum in der Pfalz direkt an der Außenwand des eigenen Technikmuseums beworben wird. Man kann nur mit dem Kopf schütteln.

  • Natürlich muss an dieser Stelle Niuuss gecancelt werden. Wenn die agd an die Macht kommt, werden sie das gleiche tun. Die Übernahme aller Massenmedien ist Programm rechter und faschistoider Bewegungen. Nisus ist keine Werbung, denn, für welches Produkt werben sie? Sie ist auch kein journalistischer Verein, denn sie verstößt regelmäßig gegen jede journalistische Regel. Sie ist ein Propaganda-Organ einer rechten verfassungswidrigen Gesinnung und sollte daher aus öffentlichen Räumen ausgeschlossen werden.

    • @llorenzo:

      Würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren mit der Sie das erreichen wollen.

    • @llorenzo:

      @ IIorenzo



      G E N A U 👍👍



      & es sollten saftige 💰💰💰💰💰Bußgelder wegen Störung des öffentlichen Friedens verhängt werden ❗️

  • Wie wäre es denn mit dem Hinweis: "Die hier platzierte Werbung gibt nicht zwingend die Meinung der BVG/DB oder sonstwem wieder"?

    • @aujau:

      Ich verstehe die (sicher gut gemeinte) Argumentationslinie nicht.



      Die BVG ist nicht verpflichtet, für alles und Jeden*n zu werben. Vielleicht wäre sie stattdessen gut beraten, die "externen Partnern" zu wechseln?

      • @Klabauta:

        Auch wieder wahr. Ich wollte nur den Leuten, die sich über linken Demokratiemangel beschweren, den Wind aus den Segeln nehmen.

      • @Klabauta:

        "Vielleicht wäre sie stattdessen gut beraten, die "externen Partnern" zu wechseln?"

        Solange sich die Aufgabenstellung nicht ändert, können Sie den Partner regelmäßig ändern, ohne dass sich das geringste ändert.

        Und da dürfte es bei der BVG nicht anders sein als bei allen Verkehrsbetrieben der öffentlichen Hand: Minimale Auflagen bei der Vermarktung von Werbeflächen, weil der Eigentümer den maximal möglichen Ertrag bereits bei seiner Bereitstellung von Fibanzmitteln abgezogen hat...

  • Die S-Bahn in Berlin (also auch der Hauptbahnhof) wird doch von der Deutschen Bahn betrieben, nicht von der BVG – darf Niuhz da also auch werben?

    • @Da Na:

      Die Werbeflächen der DB werden auch von der Werbewirtschaft vermarktet.



      Unter anderem deshalb, weil sich in der Vergangenheit etliche juristische Verfahren mit dem Statut der "politischen und weltanschaulichen Neutralität" im Zusammenhang mit dem Charakter als staatseigenes Unternehmen ausführlichst auseindergesetzt haben. Von der Frage Dr politischen Opportunität bestimmter Werbung ganz zu schweigen. Man stelle sich nur den klassischen Schienenbus der Bundesbahn der 70er Jahre (mit der Werbung für den Kräuterlikör aus Braunschweig - Alkohol (!) 😇) im Jahre 2026 vor...

      • @FriedrichHecker:

        Wolfenbüttel…😎🐑🐩

        • @Mondschaf26:

          Ist für mich beides Südschweden... 😎😉

    • @Da Na:

      Hier ist aber von der U-Bahn die Rede und die gehört zu der BVG.

  • Ich weiß, dass es sich bei dem Beitrag um einen Kommentar handelt. Allerdings kann ich die Ansichten, die hinter dem Kommentar stehen, nicht teilen. Wessen Meinung einem nicht passt, der darf auch nicht dafür werben? Was ist das für ein Weltbild?



    Nius hat u.a. deshalb wirtschaftliche Probleme, weil es vielen Menschen zu radikal ist. Die Gefahr, dass sie durch die Werbung jetzt neue Abos verkaufen, ist recht gering. Wenn sie allerdings gecancelt werden (und nichts anderes fordert der Kommentar), gäbe es mit SIcherheit Solidarisierungseffekte.

  • Nicht dass ich mit Nius irgendetwas anfangen kann, aber die Stoßrichtung dieses Artikels hier ist gefährlich.

    Nehmen wir an, die AfD kommt an die Macht.



    Die argumentiert dann: "Die linke Online Zeitung TAZ darf bei den Berliner Verkehrsbetrieben präsent sein. Die sagen, es sei nur Werbung. Doch damit macht es sich das Unternehmen zu leicht."

    Und weiter:



    "Denn die TAZ hat sich seit ihrer Gründung einen zweifelhaften Ruf erarbeitet. Sie fällt regelmäßig durch linkspopulistische Zuspitzungen und Polizei- und Regierungsfeindliche Stimmungsmache auf."

    Wenn man sich dagegen wappnen will, ist die richtige Forderung, dass die Berliner Verkehrsbetriebe für jedes legale Unternehmen Werbung machen darf und zwar ohne dass sich die Politik einmischt.

    Damit nämlich in Zukunft die Verkehrsbetriebe noch Werbung für die TAZ schalten dürfen.

    • @lundril:

      An keiner Stelle plädiert die Verfasserin des Artikels für ein staatliches Werbeverbot, sondern erinnert daran, dass die BVG eine Verantwortung hat und keineswegs eine Verpflichtung, für jedes Produkt Werbung zu machen.



      Dieser Verantwortung wird sie nicht gerecht.

      • @Klabauta:

        Die BVG ist ein Verkehrsunternehmen und hat meines Wissens keinerlei politische Verantwortung.

      • @Klabauta:

        An keiner Stelle spricht lundril von einem staatlichen Werbeverbot.

        • @rero:

          „…dass die Berliner Verkehrsbetriebe für jedes legale Unternehmen Werbung machen darf und zwar ohne dass sich die Politik einmischt.“

          Wie anders soll ich das verstehen?

          • @Klabauta:

            Ich bin mir sicher, Sie kennen den Unterschied zwischen Verbot und Einmischung.

  • Det taz als linker Gegenentwurf könnte auch dort werben. Das wäre ein freier Weg und nicht das ewige Rufen nach Verboten. Schon mal darüber nachgedacht?

    • @Flocke:

      Die taz ist kein linker Gegenentwurf zu Nius. Die taz hält sich an journalistische Grundsätze, wovon Nius als rechtes Propagandamedium sehr weit entfernt ist. Den relativierenden Blödsinn hat schon die Klöckner abgelassen.

      • @Andreas J:

        👍👍👍👍👍👍

  • Linke Portale machen Werbung. Rechte Portale machen Werbung. Unterhaltungsportale machen Werbung. Kaufportale machen Werbung.



    Alle vier belügen ihre Kundschaft auf die eine oder andere Art. Kein Grund für ein Verbot im öffentlichen Raum.

    "Eine Zensur findet nicht statt."

    • @F. Tee:

      Zensur? Wenn man faschistisches Gedankengut propagiert, die Demokratie abschaffen will, rassistischen Hass verbreitet, dann ist es keineswegs Zensur, wenn man sich dagegen zur Wehr setzt, das gebietet schon das GG.

      • @Perkele:

        Nius will mit Sicherheit keine Demokratie abschaffen und hat auch eine PoC-Moderatorin (Gio unzensiert).

    • @F. Tee:

      Welche linken Portale schalten teure Werbung auf öffentlichen Werbeflächen?

    • @F. Tee:

      Fake News Portale machen Werbung.



      Definitiv ein Grund für ein Verbot im öffentlichen Raum.

  • "Freie Fahrt für freie Bürger?" Wahrscheinlich lohnt sich die Werbung finanziell. Der freie Markt wird das regeln, mögen die rechten Freigeister rufen. "Freiheit für alle!"



    Wenn es mal so schön einfach wäre.

  • Nius und der Dritten Weg in einem Satz…das ist einfach nur undifferenzierte pauschalisierende Gleichsetzung.

  • Alles verbieten was einem nicht passt. So einfach ist es hoffentlich nicht. Und wird hoffentlich auch so bleiben.

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Nationalzeitung 2.0, besser bekannt als Nius soll nicht verboten werden. Wie kommen Sie auf diesen Quatsch?

      • @Kaboom:

        Genau diese Übertreibungen nerven mich sehr, dieses „mit Kanonen auf Spatzen“ ist sooo unseriös! Zwischen der Nationalzeitung und Nius liegen inhaltlich Welten!

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Sorry aber nius betreibt regelmässig hetzkampagnen und verleumdung. Das haben gerichte schon mehrfach bestätigt! Das ist schon sehr bedenklich das die in der bvg werbung machen zumal ja auch ein gessellschaftlicher rechtsruck besteht!

      • @Bastel 25:

        BILD macht das auch - und deutlich erfolgreicher.

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Korrektur: Das Verfahren gegen Reichelt wurde (leider) eingestellt. Ändert aber nichts an seiner menschenfeindlichen Einstellung.

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Wie Sie ja aus dem Artikel entnommen haben, handelt es sich um eine Werbung für ein rechtspopulistisches Portal. Gegen den Chefredakteur Reichelt wird gerade wegen Volksverhetzung ermittelt.

      "So einfach ist es hoffentlich nicht. Und wird hoffentlich auch so bleiben."

      Wenn die AfD, auch mit Hilfe von "Nius" irgendwann mal in der Regierung sitzen sollte (Gott bewahre), dann können Sie sich ihre Hoffnungen komplett abschreiben.

      • @Andreas Flaig:

        Darüber weiß ich nichts. Ich weiß nur, dass ein Verfahren letzten Jahres eingestellt wurde, weil sich der Anfangsverdacht nicht erhärtete. Wenn sie dieses Verfahren meinen, verbreiten Sie Fakenews.

        • @Klaus Schwarzmüller:

          "Wenn sie dieses Verfahren meinen, verbreiten Sie Fakenews."

          schauen Sie bei Andreas Flaig



          heute 9:36 vorbei.

          Wie gesagt, sie werden sich noch wundern, was alles verboten wird, wenn die Rechtsradikalen am Ruder sind.

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Immer und immer wieder müssen wir diesen Milliardären hinterherwischen, die unsere Gesellschaft zerstören wollen. Die Hass, Zwietracht und Unwahrheit säen und verbreiten. Dabei haben sie ihren Reichtum mit und durch uns bekommen ("verdient " wäre wirklich das falsche Wort). Wie konnte es nur soweit kommen? Und wie kriegen wir das wieder weg?

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Na, bei Ihnen ist alles erlaubt, auch wenn es Ihnen nicht passt?

      • @CarlaPhilippa:

        Das sollte doch selbstverständlich sein, oder in was für einem System wollen Sie leben? Überzeugen Sie Ihre Positionen durch Argumente, nicht Verbote.

        • @migra:

          Faschismus ist KEINE Meinung.

        • @migra:

          Ja das problem ist das nius ihre positionen mit fake argumenten untermauern und menschen das leider dann auch glauben!

      • @CarlaPhilippa:

        Ja ist es, das nennt sich Meinungsfreiheit und das ist eines der ganz wichtigen Dinge in unserer Gesellschaft

        • @Klaus Schwarzmüller:

          Nius verbreitet wissentlich unwahrheiten und nicht nur meinungen!

        • @Klaus Schwarzmüller:

          Sie plädieren hier für Meinungsfreiheit, werfen anderen aber Fake News vor (und das zu unrecht beim Kommentar von Andreas Flaig).



          Das gerade Nius selbst immer wieder Fake News produziert übersehen sie aber offensichtlich.

          • @Barnie:

            Andreas Flaig hat selber korrigiert, dass das Verfahren eingestellt wurde, sein Post war falsch, es läuft aktuell kein Verfahren.

            • @Klaus Schwarzmüller:

              Sie sind ja gar nicht auf meine Korrektur eingegangen, sondern haben direkt was von Fake News geschwafelt!



              (Danke Barnie!)

              • @Andreas Flaig:

                Entweder es hat es sich überschnitten oder ich hab's übersehen, sorry

  • Ich habe schon so viel Werbung gesehen, die mir inhaltlich nicht gefällt. Das halte ich aus und ignoriere das. Ich muss nicht vor Werbung geschützt werden, weder von rechts noch von links oder der Mitte, so lange das rechtlich alles in Ordnung ist.



    Bis auf ein paar Berliner hätten diese Werbeaktion die meisten einfach ignoriert, aber durch die Diskussion und den Versuch die BVG hier an den Pranger zu stellen und moralisch unter Druck zu setzen, wird der Erfolg der Werbekampagne verstärkt.

    • @Thomas2023:

      Und wieder schlägt der Streisand-Effekt zu. :))

  • Das dachten seiner Zeit auch sehr viele Anbieter bei der NSDAP. Das Wirkergebnis kennen die meisten von uns.



    Wie doch Geldgier undGleichgültigkeit noch immer die Welt verändern. Unfassbar.