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Kinder und PolizeiSechsjähriger unter Tatverdacht

Eine Mutter will verhindern, dass schon Kinder mit der Polizei und dem Strafrecht in Berührung kommen. Die Justiz beruft sich aber aufs „Kindeswohl“.

Berliner Mutter fordert: keine Ermittlung gegen strafunmündige Kinder in Deutschland Foto: blickwinkel/imago

Die Polizei soll in Deutschland nicht mehr gegen strafunmündige Kinder ermitteln. Das fordert eine Berliner Mutter und Juristin, die gegen die Polizei Strafanzeige wegen „Verfolgung Unschuldiger“ gestellt hat. Ihr Sohn war erst sechs Jahre alt, als er von der Polizei vorgeladen wurde.

Die Mutter, die aus Rücksicht auf ihre Kinder anonym bleiben will, schildert einen Vorfall aus dem Herbst 2019. Damals gab es an der Grundschule ihres frisch eingeschulten Sohnes einen Konflikt im Hort. Eine Erzieherin versuchte daraufhin, die Eltern anzurufen. Dies wollte der kleine Junge wohl verhindern. Er trat der Erzieherin (in Hausschuhen) auf den Fuß und schlug sie mit seiner Kinderhand aufs Handgelenk.

Die Eltern holten den Jungen sofort ab und erklärten ihm, dass man Erzieherinnen nicht schlagen darf. Der 6-Jährige entschuldigte sich. Doch die Erzieherin und der Konrektor der Schule stellten Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Im Dezember 2019 erhielten die Eltern von der Berliner Polizei ein Schreiben mit der Überschrift „Vorladung von Kindern“. Der Junge solle mit den Erziehungsberechtigten aufs Revier kommen, um in einer „Ermittlungssache“ angehört zu werden. Auf der Rückseite stand ein „Merkblatt für junge Tatverdächtige und ihre Eltern“.

Kinder bis 14 Jahre sind strafunmündig

Die Mutter, eine promovierte Juristin, die in der Wissenschaft tätig ist, war empört. Schließlich sind Kinder in Deutschland bis zum Alter von 14 Jahren strafunmündig, das heißt: sie dürfen vom Staat nicht bestraft werden. Die Mutter beschwerte sich deshalb bei der Schule über die Strafanzeige und bei der Polizei über die Vorladung des 6-Jährigen.

„Es ist doch pädagogische Aufgabe der Schule, Konflikte selbst aufzuarbeiten, statt kleine Kinder von der Polizei mit Uniformen und Waffen einschüchtern zu lassen“, beschreibt die Mutter ihre damaligen Gedanken. Weil Mutter und Vater arabische Namen tragen, befürchteten sie zudem, dass (trotz ihres bildungsbürgerlichen Hintergrunds) auch Vorurteile zur Anzeige und Vorladung führten.

Doch die Gespräche mit Schule, Schulaufsicht und Polizei brachten aus Sicht der Mutter wenig. Eingestanden wurde dort allenfalls, dass das Vorgehen im Fall ihres Sohnes unnötig war. Grundsätzliche Bedenken gegen den Umgang mit strafunmündigen Kindern habe niemand gehabt, so die Mutter.

Im November 2020 machte die Juristin den Fall daher via Spiegel öffentlich. Zudem schrieb der konservative Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz einen Fachaufsatz über die „Verfolgung Strafunmündiger als Erziehungskonzept“. Die Beamten hätten sich wegen „Verfolgung Unschuldiger“ strafbar gemacht, so Gärditz.

Die Strafnorm – Paragraph 344 – erfasse auch den Fall, dass jemand strafrechtlich verfolgt wird, der „nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf“, zum Beispiel ein Sechsjähriger. Die Schule habe mit ihrer Anzeige hierzu Beihilfe oder Anstiftung geleistet, so Gärditz. Die Mutter übernahm die Argumentation des Professors und stellte nun ihrerseits Strafanzeige gegen Polizei und Schule.

Doch die Berliner Staatsanwaltschaft lehnte es ab, den Fall aufzugreifen. In der Einstellungsverfügung, die der taz vorliegt, heißt es: „Ermittlungsverfahren gegen Kinder dienen nicht der Strafverfolgung“, sie dienten vielmehr dem „Kindeswohl“, nämlich der Prüfung, ob das Jugendamt oder das Familiengericht im Interesse des Kindes einzuschalten seien. Um diese Prüfung zu ermöglichen, müssten Strafanzeigen und Ermittlungen gegen Kinder möglich sein, so die Staatsanwaltschaft.

Die Mutter war nun wirklich entsetzt. Der Umgang mit ihrem sechsjährigen Sohn schien also kein krasser Einzelfall zu sein, sondern eher gängige und von der Justiz akzeptierte Praxis. Sie legte deshalb vorige Woche Beschwerde bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft ein. „Die Tatsache, dass etwas täglich massenhaft passiert, kann nicht bedeuten, dass dieses Verhalten nicht strafrechtlich relevant sein kann“, heißt es in der Beschwerde, die der taz ebenfalls vorliegt.

Die Mutter hält auch die Berufung auf das „Kindeswohl“ für abwegig. Schließlich sehe die UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich ein Mindestalter bei der Strafmündigkeit vor. Bis zu diesem Alter seien Kinder „vor der Berührung mit der Strafrechtspflege“ zu bewahren, so die Juristin.

Polizeiliche Vorladung als erzieherische Maßnahme?

Die Praxis ist bundesweit aber anders. Es ist wohl in allen Bundesländern üblich, dass die Polizei nach der Strafanzeige gegen ein Kind zunächst Ermittlungen aufnimmt, die dann erst später von der Staatsanwaltschaft wegen Strafunmündigkeit eingestellt werden. In Sachsen räumt man immerhin ein, dass die Konfrontation der Kinder mit der Polizei auch „erzieherische Wirkung“ erzielen soll.

Die Berliner Polizei erklärte auf Nachfrage, dass bei jeder Anzeige gegen ein Kind eine Vorladung aufs Revier erfolge. So habe man die Chance, Gefahren für das Kind zu entdecken. Für die Befragung der Kinder gebe es zwar keine speziellen BeamtInnen, „aber alle Polizisten sind gut ausgebildet“, erklärte ein Polizeisprecher.

Der Ermittlungsvorgang werde im polizeilichen Informationssysten POLIKS gespeichert. Die Information kann damit später negative Auswirkungen haben, vor allem wenn der junge Mensch im strafmündigen Alter, also ab 14 Jahren, erneut mit der Polizei in Kontakt kommt.

Bei der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) kann man das Vorgehen der Polizei nachvollziehen. „Es könnte ja auch der Hilferuf eines missbrauchten Kindes sein, wenn es sich so auffällig verhält, dass es angezeigt wird“, gibt Rechtsprofessorin Theresia Höynck, die DVJJ-Vorsitzende, zu bedenken.

Die Berliner Mutter überzeugt all das nicht. „Es ist auch Aufgabe der Schule, möglichen Kindeswohl-Gefährdungen nachzugehen.“ Anders als die Polizei sähen die Lehrkräfte die Kinder ja jeden Tag. „Polizei und Pädagogik muss man getrennt halten“, sagt die Mutter.

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118 Kommentare

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  • Die Frau hätte das Verhalten des Kindes auch beim Jugendamt eskalieren sollen.

    Dieses hätte sich die Familie genauer anschauen und herausfinden können, was die Ursache für das offensichtlich nicht mehr normale Gewaltverhalten des Kindes ist (es war sicher kein Einzelfall). Gegebenenfalls hätte das Jugendamt das Kind dann woanders unterbringen können.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Rudolf Fissner:

      Na, sie scheinen die Familie ja gut zu kennen.

  • "...Weil Mutter und Vater arabische Namen tragen, ..."

    Aha - zuerst übersehen - jetzt habe ich den Artikel und das ansich unvorstellbare Verhalten von Schule, Staatsanwaltschaft und Polizei verstanden. Danke TAZ für die Aufklärung.

    Also klarer Fall von Clankriminalität. Oder nur gewöhnlicher Rassismus.

  • Die Berliner Polizei hat offenbar Langeweile. Denen sollte man das Personal streichen, wenn sie Zeit für solchen Unfug hat. Erscheinen muss man eh nicht bei Vorladungen der Polizei, auch nicht als Erwachsener.

    Solche Probleme zu lösen ist ureigene Aufgabe der Pädagogik. Frustrierte Pädagog:innen, die stattdessen nach der Polizei rufen, sollten sich einen anderen Job suchen!

  • In den USA wird auch schon mal von der Polizei Pfefferspray gegen Kinder unter zehn Jahren eingesetzt:

    www.fr.de/panorama...n-zr-90190199.html

    Oder sie werden von US-Cops mit Handschellen verhaftet:

    www.welt.de/vermis...ns-Gefaengnis.html

    Ehrlicherweise muss man aber darauf hinweisen, dass auch in Deutschland, genauer: in Niedersachen, kürzlich ein elfjähriger Sinti-Junge von der Polizei mit Handschellen "verhaftet" und mitgenommen wurde, ohne, dass zumindest seine Eltern informiert worden waren:

    www.dw.com/de/vorw...chellen/a-56539532

    • 1G
      164 (Profil gelöscht)
      @Rojas:

      Noch genauer: in Baden-Würtemberg ;-)

      • @164 (Profil gelöscht):

        Sitmmt, in Baden-Württemberg. Hatte ich mich wohl irgendwie vertan. ;-)

  • Bei Hinweisgebern zur Kindeswohlgefährdung ist die Polizei (in BW) in der Gruppe, die am zweithäufigsten Hinweise gibt. www.statistik-bw.d...eitrag13_12_01.pdf Schulen stehen an vierter Stelle.



    Offensichtlich schaut die Polizei genau hin und macht eine gute Arbeit. Das man will, dass die Polizei bei strafunmündigen Kindern nicht hinschauen soll, geht nach hinten los - für die Kinder.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Rudolf Fissner:

      Am Thema vorbei.



      Wenn es Usus ist, dass die Schule die Polizei ruft, ist das auch nicht verwunderlich. Außerdem ist die Schule nicht für die außerschulischen Aktivitäten von Kindern zuständig.



      All das rechtfertigt außerdem nicht, dass Anklage gegen strafunmündige Minderjährige erhoben wird. Die Polizei kann die Eltern und das Jugendamt informieren und dann ist dieses zuständig.

  • Als Vater von mehreren Kindern kann ich nur sagen, bei so einem Vorfall und der beschriebenen Reaktion von seiten des Kindes und der Eltern, ist wohl durchaus etwas schiefgelaufen bei der Erziehung.

    Natürlich ist es nicht immer gleich verhältnismäßig die Polizei zu rufen. Aber im Wiederholungsfall, und grade dann wenn evtl. auch Eltern uneinsichtig sind, kann das schon eine legitime Maßnahme sein.

    Auch Erzieher/innen haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

  • Liebe Leute,



    Ich bin selbst seit Jahren als Hortpädagoge tätig. Tritte und Schläge habe ich auch schon einige gegangen. Der Griff zum Hörer für Elternkontakt häufig der letzte Ausweg. Mehr hat man manchmal gar nicht wenn’s gar nicht mehr geht. Der Griff zur 110 kam mir noch nie in den Sinn, hab ich eh kaum Affinität zu - aber auch nicht meinen Kolleg:innen.



    Auch ich bin den halben Artikel in der Grundstimmung gewesen ,was ist das bei Hört und Schule falsch??‘ Und diese Frahe ist berechtigt - die Schule sollte stark Ihre pädagogische Grundhaltung reflektieren. Nicht mehr und nicht weniger.



    Die andere Hälfte fragte ich mich jedoch was ist denn nach dem Vorfall passiert. Die Mutter scheint ja sehr engagiert (kein Vorwurf - eher Lageeinschätzung) und mich würden die Gesprächsabläufe mit der Schule interessieren. Vielleicht konnte diese nur im juristischen Fachjargon geführt werden. Was ich sagen will ist dass es mir zu einseitig dargestellt ist - ich kann mir nicht vorstellen dass die Eskalation zur Anzeige nur von einer Seite ausging. Da finde ich den Artikel zu undifferenziert und füttert leider jene die hier nich nie pädagogisch tätig waren und erstmal rumpoltern.



    Oh und by the way als Zwischenbilanz meiner Berufstätigkeit und ganz im Vertrauen: das anstrengendste an meiner Arbeit sind selten die Kinder, sondern häufig die Eltern mit denen nicht zu reden ist *duck und weg*



    Und als Klarstellung nochmals: Eine Anzeige gegen ein Kind ist absolut daneben - sorry! Egal wie die Gespräche laufen. Ich wünsche mir nur einen Blick auf die oft verkorkste Wertschätzung und schnelle Polterei gegenüber Erziehenden in pädagogischen Elterngesprächen, lückenhaften Artikeln ubd Kommentarspalten. Keine:r von euch hat die Infos, Erfahrung und das Fachwissen einzuschätzen ob die Erzieherin pädagogisch versagt hat...

  • AuchJuristen können Kinder falsch erziehen oder verwahrlosen. Dass dem im Sinne des Kindswohls nachgegangen wird, sollte Aufgabe des Jugendamtes sein. Völlig unverständlich, dass hier die Polizei eingeschaltet wurde.

  • Jesus Christus.



    Der beste Weg, einen kriminellen Werdegang ab 14 zu verhindern: Bei jedem Ladendiebstahl und Schlägerei sofort im Polizeiauto aufs Revier und dort von den Eltern abholen lassen. Sowas muss man früh stoppen, da darf man die Kids nicht in Watte packen.

    • @Wonneproppen:

      Damit die Kinder sich daran gewöhnen und Polizeieinsätze ihre abschreckende Wirkung schon in jungen Jahren verlieren?

    • @Wonneproppen:

      Im Artikel geht es aber um einen Sechsjährigen.

      Amen

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Wonneproppen:

      Ja und zu Hause gibt es dann auf die Fresse. Was die Spirale anheizt.

      Warum hat sich das Kind so vehement gegen den Anruf bei den Eltern eingesetzt und warum hat es vorher einen auf dicke Hose gemacht und die Mitschülerinnen terrorisiert?

  • Was sagt das über die Eltern aus, wenn ein Sechsjähriger seine Erzieherin schlägt und tritt, damit diese nicht eben genau diese Eltern anrufen kann?

    • 9G
      97760 (Profil gelöscht)
      @rolf -berlin:

      Es sagt über die Elternkindbeziehung aus, daß der Junge ein sehr gutes Verhältnis mit seinem Eltern hat, und die heeumpetzende Erzieherin möglicherweise, aus Sicht des Jungen, in der Lage ist, dieses zu zerstören.

      • @97760 (Profil gelöscht):

        oder er hat Panik, dass seine Eltern von seinem Fehlverhalten erfahren?

    • @rolf -berlin:

      Einer der Hauptgründe weshalb Kinder Gewalt anwenden und schlagen, ist das ihnen selber Gewalt widerfahren ist, das sie einem Umfeld aufwachsen, in dem Gewalt alltäglich ist.

      • @Rudolf Fissner:

        Nö. Können auch Glotze oder PC gucken. Bei mir war mal ein Fünfjähriger zu Besuch, war gerade Operation Flashpoint am beenden, sagt der: das spiele ich auch. Andere kommen mit Kungfu Hero turtle oder so Kram. Willkommen in der modernen Welt.

        • @sachmah:

          Se meine "kunfu hero turtle" ist ein Grund dafür das Kinder in einem Maße verhaltensauffällig Gewalt anwenden, dass Erzieher die Sache eskalieren?

          • @Rudolf Fissner:

            Ich finde das so dummen Mist, Kampf und prügelei für vier und fünfjährige Kinder. Die schauen sich das an und treten dir dann aus Spaß wie im Film volle Lotte gegen das Knie.

    • @rolf -berlin:

      Nichts

    • @rolf -berlin:

      Dass sie ein kleines Kind haben. Mehr nicht.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        So ist es. Und das Kind männlich ist, es sind herkunftunabhängign immer Jungs die sich komisch verhalten, rumschlagen, mit Pistolen spielen und so Schwachsinn. Ist aber völlig normal.

        • @sachmah:

          Ab und zu taucht auch ein garstiges Mädchen auf :-)

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Damit tun Sie den allermeisten Sechsjährigen und den allermeisten Eltern übelst Unrecht. Gewalt ist weder normal noch akzektabel und im konkreten Fall fehlt offensichtlich bereits der natürliche Respekt gegenüber einem Erwachsenen, während die drohende Benachrichtigung der Eltern zu Panik führte. Nicht gut.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Nö.



        Ein Sechsjähriger sollte über diese Phase hinaus sein.

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ne, das ist schon sehr verhaltensauffällig. Das Kind hat vermutlich Angst gehabt.

        • @4813 (Profil gelöscht):

          Ich verstehe Sie und Ihre Vorredner nicht. Kinder in dem Alter schlagen schon mal über die Stränge. Es ist Aufgabe der Eltern und Erzieher, sie in die Schranken zu weisen. Die Polizei ist dazu nicht da. Das ist völlig unverhältnismäßig. Oder wollen wir ein Land wie die USA, in dem Sechsjährige mit Handschellen abgeführt werden?

          Nebenbei beginne ich langsam zu verstehen, warum heute immer mehr Kinder mit Medikamenten gegen ADAS vollgestopft werden. Man will sie ruhig stellen, damit sie keine Arbeit machen.

          Ich bin noch der altmodischen Meinung, dass Kinder auch mal Kinder sein dürfen.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Das hat aber seine zwei Seiten.

            Lehrer dürfen keine Strafarbeiten mehr aufgeben oder nachsitzen lassen.

            Tadel können Schüler wie Briefmarken sammeln.

            Auch andere Strafen können heikel sein.

            Erzieher dürfen Kinder nicht mehr am Arm festhalten.

            Da ist nicht mehr viel im Repertoire.

            Man muss so einen Fall nicht hochhängen, braucht aber eine adäquate Antwort.

            Was machen Sie denn als Lehrer, wenn die Eltern ihrer Aufgabe, die eigenen Kinder in die Schranken zu weisen, schon mal nicht nachkommen?

            Ich habe schon mehr als ein Kind gesehen, das wie im Artikel beschrieben auch seine Eltern behandelt.

            • @rero:

              Das die Möglichkeiten von Lehrern und Erziehern teilweise zu eingeschränkt sind, ist eine Problem. Aber die Lösung kann doch nicht ernsthaft sein, die Polizei einzuschalten.

              "Ich habe schon mehr als ein Kind gesehen, das wie im Artikel beschrieben auch seine Eltern behandelt."

              Das ist dann ein Problem der Eltern. Sie sollten anfangen, ihr Kind zu erziehen. Kinder haben ein Recht auf Erziehung.

        • @4813 (Profil gelöscht):

          Sehen Sie, ich hätte eher an fehlende Impulskontrolle gedacht.

  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt an:

    “ Sie kamen mit arabischen Namen. Sollen wir jetzt die "polnische" Lösung empfehlen? Nur nicht auffallen? Wer ist jetzt eigentlich "doofer"? Die Schule oder die Polizei?“

    • @Lowandorder:

      Das mit dem Namen hat die Betroffene selbst ins Spiel gebracht; Streisand-Effekt, würde ich sagen.

      • @Vidocq:

        Ich habe so ein unbestimmtes Gefühl, dass kein Zuckerschlecken sein könnte, dieses juristisch bewanderte Mutter-Tier als Nachbarin zu haben.

        • @Sonntagssegler:

          "Mutter-Tier"

          Und ich dachte, im Artikel geht es um Menschen.

    • @Lowandorder:

      Doof und rassistisch sind nur jene, die angesichts eventueller Sprachbarrieren wegschauen, diese nicht ansprechen oder und erwarten dass alle bei Treffen die Kartoffelsprache beherschen.

  • 0G
    02881 (Profil gelöscht)

    Kommt auch drauf an, wie diese Vorladung eigentlich abläuft. Ich kenne nicht wenige 6jährige die finden die Polizei obercool...

  • Als Beschuldigter hat man das Recht polizeilichen Vorladungen nicht nachzukommen. Die Eltern könnten als Zeugen vorgeladen werden.

    • @KnorkeM:

      Macht wenig Sinn, die ja nicht anwesend bei dem Vorfall...

    • 0G
      04105 (Profil gelöscht)
      @KnorkeM:

      Und was bitteschön sollen sie bezeugen?

  • Ist nicht die Schule in der Zeit, in der minderjährige Kinder dort beaufsichtigt werden, auch (mit-) verantwortlich für deren Handeln? Z.B., wenn ein 6jähriger eine Scheibe einwirft oder seine Lehrerin haut?

    • @Ber.lin.er:

      Richtig, nennt sich Aufsichtspflicht. Die Erzieherin ist dieser ja nachgegangen und wollte die Eltern hinzuziehen - mehr bleibt da als Aufsichtsperson oft nicht übrig als die Eltern zu informieren. Also im Sinne der Aufsichtspflicht sehe ich alles richtig seitens der Erzieher:in - ich meine viel näher am Kind kann sie ja nicht sein wenn sie schon in Trittweite war

    • @Ber.lin.er:

      Jein.

      als Nichtjurist würde ich sagen, nur in dem Rahmen, in denen die Erzieher / Lehrer auch realistisch Einfluss nehmen können.



      So kleine Kinder sind noch nicht einmal schadensersatzpflichtig. Ich hatte da als Vierjähriger mal eine Beule in ein Nachbarsauto gemacht.

      • @Sonntagssegler:

        Sie ist als Erzieherin eines Kindes dabei, wenn dieses eine Körperverletzung begeht. Wann soll sie denn sonst Einfluss nehmen, wenn nicht bei solchen Gelegenheiten?

      • 0G
        04105 (Profil gelöscht)
        @Sonntagssegler:

        ...und als Deine Eltern informiert werden sollten, hast Du um Dich getreten und geschlagen? Glaub ich irgendwie nicht....

  • "Die Mutter hält auch die Berufung auf das „Kindeswohl“ für abwegig. Schließlich sehe die UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich ein Mindestalter bei der Strafmündigkeit vor."

    Da vermischt die Mutter wohl was. Natürlich kann das Kindeswohls von unter 7 Jährigen gefährdet sein!



    Die Frau war wohl nur angepisst, dass solche Annahmen auch bei ihr getroffen wurden.

    • @Rudolf Fissner:

      Herrlich - lütt beeten bitoo sä de Amm.

      kurz - “… angepisst, dass solche Annahmen auch bei ihr getroffen wurden.“ Ach was!



      Entlarvender isses nicht zu formulieren.



      Danke. Daßse das mal wieder so gut klargestellt haben. Newahr.



      Normal.

      • @Lowandorder:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - klärt auf -

        “ angefisst....“

        • @Lowandorder:

          Es passiert häufig genug, dass Richter, Jugendämter, usw. wegen angefisster Eltern das Kindeswohl von Kindern unter 7 Jahren aufgrund fehlender Strafmündigkeit der Kinder nicht in Gefahr sehen und genauer hinschauen.

          • @Rudolf Fissner:

            Ah geh. Ablenkrolle as usual

            kurz “Junger Mann - da wissen Sie mehr wie ich.“ - 😂 - vel -



            Wie schön: Der Experte bricht - 🤫 -

            • @Lowandorder:

              Experten die brechen bei der Aussage, dass Kindeswohls ein anderer Kontext ist als Strafmündigkeit und das verneinen / brechen, kann ich ich nicht ernst nehmen.

              • @Rudolf Fissner:

                Sorry. Aber was Ihr Brechgehampel mit Ihrer entlarvenden Sentenz -



                “ - “… angepisst, dass solche Annahmen auch bei ihr getroffen wurden.“



                Zu tun haben soll. Newahr.



                Wird - wie ja auch sonst - mal wieder Ihr ungelöstet Geheimnis bleiben.



                Das ist vllt schlau - klug ist es nicht.

                • @Lowandorder:

                  "Aber was Ihr Brechgehampel"

                  Dann "hampeln" Sie doch mal rum und erläutern, wieso Kindeswohl keine Rolle spielt bei der Polizei.

                  • @Rudolf Fissner:

                    Harry Rowohlt wurde ja zurecht als Paganini der Abschweifung bezeichnet.



                    Sie - als der der Ablenkung. Gellewelle.



                    Normal.



                    Is aber auch nich ein dscheden. Newahr.



                    Ooch wieder wahr - wa. - 🥳 -

  • Es ist immer gut, ins Extrem zu gehen. Die Mutter ist also dafür, dass sich die Polizei nicht einschaltet, wenn ein 13 jähriger einen 14 jährigen tötet. Das wäre die Konsequenz ihrer Forderung.

    Beim Eingangsfall halte ich dei Reaktion in der Tat für überzogen. Auch ohne die Vorgschichte zu kennen. Einen sechsjährigen von der Polizei vorsprechen zu lassen, ist aufgrund des Vorfalls doch etwas arg.

    • @Strolch:

      Das hatte ich auch gleich gedacht.

  • Erzieherin und Konrektor haben aus meiner Sicht versagt.

    Derartige Konflikte sollten zwar mit den Eltern kommuniziert werden, doch sollten weder die Eltern noch die Polizei die Rolle eines Gerichts einnehmen.

    Der Junge und die Erzieherin haben ihre eigene Beziehung und zwischen den beiden sollte dieser Konflikt auch gelöst werden. Es muss einer Verantwortungsperson möglich sein die eigenen Grenzen zu wahren, insbesondere bei einem sechsjährigen Jungen. Die Erzieherin scheint keine gute Pädagogin zu sein, sonst wüsste sie, dass es der Junge war, der Opfer dieser Situation wurde. Sie hatte in dem Augenblick die Verantwortung.

    Auch wenn die Befürchtung bestehen sollte, dass der Junge zuhause keinen guten Umgang erfährt, gilt dies trotzdem.

    Und ich bezweifle stark, dass die Anwesenheit und Beteiligung von Polizist*innen eine ”erzieherische Wirkung“ erzielt, wie es von der sächsischen Polizei heißt. Kindern mit einschüchternden Autoritäten zu begegnen erzeugt Angst. Verängstigte Kinder wirken respektvoll, doch es ist nur Angst, und kein Respekt, die sie der Autoritätsperson entgegenbringen. Eigentlich wird ihnen nur vermittelt, dass sie Schuld an einer Situation hätten, dass sie die Verantwortung tragen würden. Das trifft nicht zu.

    • @Meerstein:

      Ich behaupte, wer einer anderen Person bewusst Schmerzen zufügt, ist schuld.

      "Der Junge und die Erzieherin haben ihre eigene Beziehung und zwischen den beiden sollte dieser Konflikt auch gelöst werden"

      Man lässt das Opfer mit dem Täter allein. Wenn das auch für reguläre Kriminalität gelten soll... Spitzeneinstellung.

  • Einen Sechsjährigen anzuzeigen ist Unsinn. Die ErzieherInnen sollten in der Lage sein, die Eltern fachgerecht anzusprechen.

    • @aujau:

      Die Erzieherinnen werden mit Sicherheit mindestens ein Gespräch mit den Eltern geführt haben.

      Da Herr Rath - so habe ich den Artikel verstanden - die Fragestellung aus juristischer Sicht beleuchten wollte, dient der Sachverhalt nur als Beispiel.

      Inwieweit die Anzeige nun zielführend ist, sei dahingestellt.

  • wow, ich bin fassungslos. Da sind wir (sehr) langsam aber sicher auf einem guten Wege Kinderrechte zu verwirklichen, reflektiert mit den Begriffen "Erziehung" und "Macht" umzugehen und dann sowas?! Was ich erschreckend finde: Wie hier in den Kommentaren darauf gepocht wird, dass es ja eine Vorgeschichte zum Konflikt geben müsse. die Anzeige wurde wegen Körperverletzung gestellt, nicht wegen des Konflikts. Wie kommt eine einschlägig ausgebildete Pädagogin dazu?

    Ich bin übrigens jahrelang in Schulen und Horts als pädagogische Fachkraft tätig gewesen (ja, habe auch einige Tritte abbekommen) und selbst Mutter. Wer weder Fachkraft ist noch Elternteil - bitte einfach nichts kommentieren, steht Ihnen besser.

    • 0G
      04105 (Profil gelöscht)
      @N.Laj:

      "Damals gab es an der Grundschule ihres frisch eingeschulten Sohnes einen Konflikt im Hort." Wie sah der Konflikt wohl aus? Er muss ja mindestens so gravierend gewesen sein, dass sich die Pädagogin an die Eltern wenden wollte. Was sagt uns das, Frau Fachkraft?

    • @N.Laj:

      Ich schätze, sie waren mit dem offenbar fehlerzogen Kind und den ebenfalls sehr offenbar hart uneinsichtigen Eltern überfordert und der Meinung, da hilft nur noch eine Ansage einer höheren Instanz.

    • @N.Laj:

      Schade, aber Sie teilen in so viele Richtungen gleichzeitig aus, das ich da am Ende nicht mehr mitkomme.

      Immerhin nehme ich mit, dass Sie vom Fach sind und es besser wissen würden.

      Ich persönlich finde das Konglomerat an Kommentaren unterhalb des Ihren durchaus um Korrektheit bemüht und habe beim Durchlesen auch eine Menge Details gelernt.



      Dies ist letztlich eine Tageszeitung und kein pädagogisches Fachblatt.

  • Ich kann die Argumente Für und Wider durchaus anchvollziehen, aber bei dem Spruch

    "Für die Befragung der Kinder gebe es zwar keine speziellen BeamtInnen, „aber alle Polizisten sind gut ausgebildet“, erklärte ein Polizeisprecher.""

    gruselt's mich ganz gewaltig.



    Angeblich geht es um's Kinderwohl, aber speziell ausgebildete Mitarbeiter sind sie nicht wert?

  • Wenn man es auf die Spitze treiben will, wird jetzt wieder gegen die Mutter wegen § 164 StGB ein Verfahren eingeleitet, weil ja gerade keine "Verfolgung" stattgefunden hat, sondern nur eine Vorladung, bei der schon in der Überschrift deutlich wird, dass sie nicht zu einer Strafe führen kann (Strafunmündiger).

    Richtig ist allein, dass man diese Aufgabe besser gleich dem Jugendamt übergibt, die sind das besser geschult als die Polizei. Dass man derartigen Vorgängen nachgeht, ist aber nicht falsch - und ob die Familie über Post vom Jugendamt glücklicher gewesen wäre, weiß man nicht.

  • Alle Fälle von Körperverletzung unabhängig vom Schweregrad sind automatisch immer an Schulämter und Polizei zu melden. Das ist inzwischen allgemeine Regel in allen Bundesländern in Deutschland. Es gibt ja auch eine Fürsorgepflicht und die Kindswohlgefährdung sollte in solchen Fällen geprüft werden. Wenn die Mutter sagt, es sei Aufgabe der Schule solche Konflikte aufzuarbeiten, lässt das schon tief blicken.

    • @Šarru-kīnu:

      Wir reden vom Tritt eines kleine Kindes gegen eine Erwachsene. Verletzungsgefahr gleich Null.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ich schrieb unabhängig vom Schweregrad. Früher wurden solche Vorfälle nicht erfasst und wenn Lehrer zunehmende Gewaltbereitschaft beklagten, hieß es dann mit Verweis auf die Statistik ein Problem würde nicht existieren. Außerdem sollen Kinder lernen, dass eigenes Handeln auch Konsequenzen hat. Von den Eltern ist da heute nichts mehr zu erwarten. Es soll hier ja auch niemand verkackt werden nur damit ich nicht falsch verstanden werde.

        • @Šarru-kīnu:

          "Ich schrieb unabhängig vom Schweregrad."

          Ja. Aber der spielt doch eine Rolle. Und natürlich das Alter des Kindes. Wäre der "Kleine" 12 oder es wäre tatsächlich eine Verletzung zu beklagen, sähe der Fall anders aus. Aber man kann doch nicht pauschal die Polizei einschalten.

  • Halbe Geschichten schaffen ganze Aufreger. Niemand von den kommentierenden LeserInnen weiß, welchen Konflikt es im Hort gab. Ich kann jedenfalls nicht beurteilen, ob und wer hier eventuell überreagiert oder versagt hat.

    • @Wondraschek:

      "wer hier eventuell überreagiert oder versagt hat."

      sicher nicht ein 6 jähriges Kind

    • @Wondraschek:

      Bitte lesen: "Eingestanden wurde dort (von der Schule) allenfalls, dass das Vorgehen im Fall ihres Sohnes unnötig war."

    • 2G
      28476 (Profil gelöscht)
      @Wondraschek:

      Absolut! Aber die Begeisterung ist scheinbar hoch, sich die andere Hälfte der „Wahrheit“ beliebig und willkürlich zu malen.

      • @28476 (Profil gelöscht):

        Hier wird ein Konflikt sehr stückhaft geschildert und gleichzeitig emotional aufgeheizt. Und prompt lässt sich eine ganze Schar antriggern und betreibt Ferndiagnostik. Als Spielverderber bekomme ich dann Schimpfe. Schade um das wichtige Thema.

        • @Wondraschek:

          Du stellst dir eine Frage, bekommst eine Antwort und ignorierst diese.

        • 2G
          28476 (Profil gelöscht)
          @Wondraschek:

          Meine Zustimmung - soviel zu fair, offen, Toleranz usw

      • @28476 (Profil gelöscht):

        Ja, aber das ist die deutlich interessantere Geschichte!

  • "Es ist doch pädagogische Aufgabe der Schule, Konflikte selbst aufzuarbeiten"



    Da verwechselt die Frau zweierlei: Konflikt und Straftat. Nicht jeder Straftat liegt ein "Konflikt" zugrunde, wie doch hoffentlich die meisten Konflikte ohne Straftaten ablaufen. "Selbst aufarbeiten" klingt zudem nach "intern lösen" - das greift bei Straftaten nicht. Straftaten dürfen nie einer "internen Lösung" überlassen werden, Schule ist kein rechtsfreier Ort. Ermittlungsverfahren bei Straftaten haben zudem mehr Ziele als die Bestrafung von Täter*innen. Das Opfer einer Straftat hat doch zumindest das Anrecht, dass die Straftat als solche anerkannt wird, unabhängig vom Umgang mit evtl. Täter*innen. Straftaten durch Minderjährige erfolgen manchmal auch in mittelbarer Täterschaft - also eigtl. doch durch Strafmündige mittels Anstiftung oder gar Nötigung, auch das muss aufgeklärt werden, auch darum muss ermittelt werden.

  • 0G
    01022 (Profil gelöscht)

    Ich bin auch dafür dem Delinquenten Fingerabdrücke & DNA abzunehmen - aus Kindeswohlgründen. Der wird sowieso Stammkunde im Café Viereck.

    • 9G
      97760 (Profil gelöscht)
      @01022 (Profil gelöscht):

      Fingerabdrücke zunehmen, sind eine hoch pädagogische Angelegengeit. Wer diese abgegeben hat, zieht nur noch Handschuhe an.

    • @01022 (Profil gelöscht):

      Die Sammel&Aufhebewut!



      Das ist leider so abwegig nicht.

      Ein Kollege brütete in Westfälisch Sibirien über einen abgelehnten Waffenschein (Zuverlässigkeit!) & stutzte als er von einer Anzeige wg Karnickelschießen auf nem Friedhof - im grad strafmündigen Alter & weiteres las. Die Behörde druckste rum: ja das ergebe sich aus der POLIZEIAKTE!



      Polizeiakte? Wat issen nu wieder ditte?



      & Du heiliger Strohsack!



      Da war ein nicht weiter verfolgte Anzeige einer Anrainerin - bekannt für sojet Scheiß.



      & Sauerland classico



      De Weet hatte zur Verschönerung seines Unwesens toppteure Heckeblumenkübel als Sichtschutz aufgestellt & machte auf dicke Hose. Morgens waren die wech.



      Anzeige! Mittags stellten die Jungs bei halbwegs klaren Kopp wieder von umme Ecke zurück.

      So geht das!



      Diese unterliegt keinerlei Datenschutz oder Verjährungsfristen & jeder kann sich ausmalen - wie - gern auch unter der Schwelle Bescheid - damit Schindluder getrieben wird. Was du als betroffener Bürger nicht mitbekommst!



      &



      (Wie sowas ggfls selbst bei Personalakten läuft - von den “schwarzen“ mal ganz ab - ein andermal!;)((

      • 0G
        01022 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Polizeiakte, tststs. Ab zur Nachschulung. Für sowas gibt es Europol. Dort wird noch echter Datenschutz gemacht, also die Daten vor den Bürgern geschützt.( www.datenschmutz.d...pol#Auskunftsrecht ).

        • @01022 (Profil gelöscht):

          Danke. But.

          1988 - machte ich mich gen Kölle davon🥳 -

  • Ich war bis zum Ende des vergangenen Jahres an einer staatlichen Grundschule (Brennpuktschule) in einem Ostberliner Stadtbezirk als Erzieher angestellt. Während dieser Zeit, knapp 5 Jahre, stellte ich eine Strafanzeige gegen einen Schüler oder eine Schülerin dieser Schule, da er/sie einen Mitschüler, eine Mitschülerin, in meinem Beisein mit der geballten Faust ins Gesicht schlug. Wohlgemerkt nicht etwa um sich vor einem physischem Angriff zu schützen, obwohl solch ein Verhalten in so einem Settings mindestens fragwürdig ist, sondern um das Opfer zum Schweigen zu bringen, wie der/die Täter/inn mir in einen anschließenden Gespräch mitteilte. Obwohl dieses Verhalten des Kindes nicht zum ersten Mal auftrat, ich war erst relativ neu an der Schule, erfolgten keinerlei pädagogische Maßnahmen von Seiten meiner Vorgesetzten. Ich schrieb eine Gewaltmeldung, informierte die Eltern der beteiligten Kinder, unterrichte die Schulleitung, die Klassenleitung und die Sozialarbeiterinnen der Schule und stellte schließlich Strafanzeige bei der Polizei nach Rücksprache mit einer Kollegin, und einer Nacht zum überdenken. Ich sprach mit beiden Kindern über diesen Vorfall, sowohl im direkten Anschluss nach der Tat, als auch einen Tag später und nach einer Woche. Nichts geschah weiterhin, weder für das schlagende Kind noch das Kind das geschlagen wurde. Die Aussagen meiner Vorgesetzten lassen sich so zusammenfassen: "Das ist halt so bei dem Kind, und Gewaltmeldungen bringen gar nichts. Ich soll doch mal lieber besser pädagogisch arbeiten, oder einfach mich umdrehen."



    Ein Beispiel, von sich tagtäglich wiederholenden Vorfällen an dieser Schule, die nach dem ich mit der Schulleitung, der Fachaufsicht, der Schulaufsicht, dem Personalrat und dem Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung sprach, erneut ein: "Das ist halt so, und sie sind wahrscheinlich für den Beruf des Erziehers in Berlin nicht geeignet." mich zu dem Entschluss brachte, dieses System nicht mehr zu unterstützen, und zu kündigen.

    • @Stein der Zweite:

      Und, was war deine pädagogische Reaktion auf das Verhalten des Kindes? Ich lese heraus, du warst ausgebildet und Fachkraft.

    • @Stein der Zweite:

      Wie alt war denn das Kind?

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Es ist nicht lustig, egal wie alt das Kind ist. Denn da werden andere Kinder terrorisiert. Gab es früher auch schon und wenn die groß sind, werden die Drogendealer oder Präsident - je nach Geldbeutel der Eltern. Es ist an uns so etwas zu verhindern und Arschlöcher zu Menschen werden zu lassen.

        • @4813 (Profil gelöscht):

          "...egal wie alt das Kind ist."

          Nein. Das ist eminent wichtig. Erziehung muss altersgerecht sein.

  • Danke sehr erhellender Artikel. Nachdem aus gutem Grund Diskriminierung und Einschüchterung von Kindern an Schulen untersagt wurde holen sich PädagogInnen Amtshilfe für eben dieses bei der Polizei... und begründen es dreist mit Kindeswohl.

    • @Nina Janovich:

      Wenn die Eltern derart uneinsichtig sind und jegliche Arbeit mit ihrem gewalttätigen Kind blockieren, wohl die letzte Option. Ein paar Jahre später bricht er Nasen und klaut Handys.

  • Schon bevor es im Artikel aufgegriffen wurde, wusste ich, dass es sich um ein Kind mit ausländischem Namen oder Aussehen handeln muss.



    Nie im Leben wäre man so mit einer Familie mit deutschem Namen und westeuropäischen Aussehen umgegangen. Das ist der eigentliche Skandal.



    Heute morgen habe ich schon Berichte gelesen, in denen People of Color davon erzählen, wie ihnen beim Zahnarzt /Arzt regelmäßg zu wenig oder gar keine Betäubung gegeben wird ('in ihrer Heimat gibt's das doch auch nicht'), und das schon Kindern. Diese Art von Rassismus, die wir anderen nie erleben, und die Rassisten so unendlich viele Möglichkeiten bietet, Menschen straffrei zu schikanieren und zu demütigen, das ist entsetzlich.



    Es tut mir körperlich weh, mir vorzustellen, dass meine Kinder davon betroffen wären, und die meisten so tun, als wäre das okay.

    • @Maike Lala:

      Die Erzählung der Verweigerung von Schmerzmedikamenten beim Zahnarzt zweifle ich einfach mal an, bis eine seriöse Quelle folgt.

      Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die "deutschstämmige" Unterschicht ganz genau so behandelt wird und nicht besser. Man könnte jetzt auch sagen, dass die Benachteiligung der Familie darin liegt, dass ihr aufgrund von Rassismus die klassistischen Privilegien vorenthalten werden. Ganz unten sind dann alle gleich wenig wert und das interessiert nach Aufklärung und allem Tamtam noch immer nicht wirklich.

  • Sach mal so:

    Ersmal bisse platt. Sojet gibt’s in diesem Staat?! Nochdazu mit Formblättern & the whole shit - wie wichtig das fürs Kindeswohl sei.



    &



    Mal ab vom schrägen Einzelfall - Körperverletzung (?) durch einen 6jährigen am Handgelenk & Anzeige!



    Mag es vllt EinzelFälle für eine “Vorladung mit Eltern“ geben. Hab da auf die Schnelle keine abschließende Meinung. Nur zeigt der hier geschilderte Einzelfall. Daß die offensichtlich bis dato unhinterfragte Polizeipraxis einer generellen Überprüfung & Revision bedarf; vor allem auch im Hinblick auf die Abwägung im Einzelfall jenseits von der bekannt staatstragenden Routine!!



    (“Wir sind Polizei - wir dürfen das!“👹)



    &



    Wie beim Trockenlegen von Sümpfen!



    Darf frauman nicht die Frösche fragen •

    kurz - anschließe mich & Masel tov.

    • @Lowandorder:

      "Nur zeigt der hier geschilderte Einzelfall. Daß die offensichtlich bis dato unhinterfragte Polizeipraxis einer generellen Überprüfung & Revision bedarf"

      Wüsste nicht warum. Wird doch erklärt, dass man Fehlentwicklungen in der Familie beobachten und zur Not einwirken muss. Die Schule ist da relativ machtlos, zeigt ja das Beispiel mit der Lehrerin. Muss sich vom Kind schlagen und von der Mutter dumm anreden lassen. Was ist denn los?

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      So schwarze Pädagogik vermutet man gar nicht mehr in Deutschland.



      Da ist doch noch mehr im Hintergrund.



      Kann ich aber nicht beurteilen.



      Nach einer normalen Reaktion eines Sechsjährigen hört sich die Geschichte aber auch nicht an, wenn man noch den Spiegel Artikel dazu liest.

  • Das man das alles sicher deutlich besser machen kann ist keine Frage.



    Insbesondere die in Kinderpädagogik "gut ausgebildeten" Polizisten. LOL

    Das man Ermittlungen gegen Kinder verbieten will, um Kinder, die schon was ausgefressen haben, generell einen "traumatischen" Termin bei der Polizei zu ersparen, den auch minderjährigen Opfern von Verbrechen aber nicht, das ist sicher die komplett falsche Baustelle.

    Ich will hier gar nicht ausbreiten, dass man auch gegen Kinder ermitteln muss, um an die meist erwachsenen Drahtzieher heranzukommen.



    Stichwort: minderjährige Einbrecher.

    Man muss die Grundsatzfrage von dem hier auch beschriebenen Auslöser trennen, auch wenn der Auslöser deutlich mehr Boulevard hat. :-)

  • Bin ich der Einzige der denkt, dass da jemand in der Erziehung versagt hat und jetzt auch noch das behauptete Kindeswohl benutzt um eine Befassung staatlicher Institutionen mit solchen Vorkommnissen zu verhindern? Mal ehrlich: wer einem Sechsjährigen erklären muss, dass er seine Erzieherin nicht treten und schlagen darf, der darf sich auch auch mal fragen lassen und selber fragen, ob denn bislang aller gut gelaufen ist. Und Schulen und Kindergärten haben nun mal eine Schutzpflicht gegenüber ihren Mitarbeitern und müssen darin auch konsequent sein. Eine Strafanzeige gegen die Schule ist schon deshalb absurd, weil diese einfach nur den Rechtsweg beschritten hat, das kann überhaupt nicht illegal sein. Eine Anzeige gegen die Polizei wegen "Verfolgung Unschuldiger" ist ebenfalls völlig abwegig, weil es sich bei einer Befragung erstens weder um eine Verfolgung noch um eine Strafe handelt, und natürlich zweitens auch, weil Schuld oder Unschuld gar nicht zur Diskussion stehen, sondern eher die Frage, ob Hilfe für das Kind und die Familie notwendig sind und auch übrigens, ob sich vielleicht auch der Pädagoge falsch verhalten hat. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob es für solche Gespräche Regelungsbedarf gibt, oder ob solche Gespräche nicht besser vom Jugendamt geführt werden sollten. Einfach nur Nichteinmischung zu fordern hilft jedenfalls niemanden. Übrigens: wenn derartige Gespräche wirklich so "gängig" sind, dann dürfte das konkrete Gespräch wohl kaum dem Migrationshintergrund der Familie zuzuordnen sein.

  • Die Vorgeschichte klingt stark nach pädagogischem Totalversagen seitens der Erzieherin, obwohl das hier nicht das Thema ist.

    Eine Erzieherin zeigt dann einen Sechsjährigen (ihren eigenen Schützling !) wegen "Körperverletzung" an obwohl gar keine wirklich ernstzunehmende Körperverletzung vorliegt?

    Das klingt erstmal wie ein Aprilschwerz. Dass die Schulleitung das nicht erkannt hat und sogar unterstützt, das ist schon wirklich bedenklich.

    Ich glaube, da wäre ich als Vater auch ausgerastet.

  • Nur zwei schnelle Kommentare - ich kenne die Geschichte natuerlich nicht, aber ich vermute, dass es an dieser Schule eine Vorgeschichte gab. Entweder zu dem Kind oder zu der Erzieherin. Gerade die taz sollte wissen, dass pauschal `gutbuergerliche Verhaeltnisse' keinesfalls minimale soziale Kompetenz von Kindern bedeuten. Eine eventuelle Vorgeschichte waere im Zusammenhang mit den vorgetragenen Argumenten relevant, muesste man da nicht mal recherchieren? Und zweitens finde ich es wirklich albern, zu Beginn des Artikels die `Polizei in Deutschland' mit einem Link auf Polizeigewalt zu hinterlegen. Es gibt sicherlich Polizeigewalt, aber halten wir die wirklich fuer das definierende Element der Polizei in Deutschland?

    • @posaunenspieler:

      Sie plädieren also dafür, dass die Polizei sich über §344 StGB hinwegsetzen darf, wenn Erzieher*innen ihre Schutzbefohlenen oder deren Eltern nicht mögen.

      • @yul:

        Von "plädieren" kann hier wohl kaum die Rede sein, zumal diese Vorgehensweise auch eher zu Küchenjuristen gehört.

    • @posaunenspieler:

      Zustimmung...

      Das mit der Vorgeschichte schwebt so im Raum, aber entschuldigt natürlich das Verhalten der Erzieher/schule nicht wirklich.

      Das sollten "eigentlich" Profis sein und solche ääh - Hilferufe? - sind halt ein Armutszeugnis für "Pädagogen".

  • Die Bemerkung, dass die vollständige Strafunmündigkeit unter 14 bei mir Unbehagen erzeugt, kann ich mir nicht verkneifen... Steht aber wohl auf einem anderen Blatt.



    In diesem Fall scheint die Mutter jedoch bei der Erziehung versagt zu haben und will sich jetzt reinwaschen

    • @skipp39:

      Ich kenne in meinem Umfeld mehrere Kinder (Inklusive eines meiner eigenen:-), die sich, unter bestimmten Umständen, auch so verhalten würden. Das hat viel mit dem angeborenen Temperament zu tun - natürlich ist es ein Teil der Erziehung, dass Kinder lernen, ihre Impulse zu kontrollieren; das ist aber bei Sechsjährigen noch nicht abgeschlossen.



      Immer zu behaupten, hier hätten die Eltern versagt, zeugt entweder davon, dass Sie nicht viel Kontakt zu Kindern haben, oder nur Kinder kennen, die sehr ausgeglichen auf die Welt gekommen sind. Das gönne ich Ihnen natürlich.



      Aber Sie würde sich wundern, wie viele Eltern mit ausgezeichneten pädagogischen Fähigkeiten Kinder haben, die mit sechs Jahren noch treten und hauen.

    • @skipp39:

      Wieso soll die Mutter versagt haben? Kinder in dem Alter werden auch mal wütend. Damit muss eine Erzieherin umgehen können.

    • @skipp39:

      Nö. Ihre beiden Sentenzen stehen auf demselben Blatt.



      &



      Das ist entlarvend.

  • Es wäre super, wenn die taz recherchieren könnte, wie oft solche Vorladungen und Vernehmungen zur Aufdeckung von Kindsmissbrauch geführt haben. Das würde zeigen ob die Vermutung des DVJJ richtig ist.

    • @Gnutellabrot Merz:

      Was hat der Fall mit Kindesmissbrauch zu tun?

  • Verstehe ich das richtig, dass hier von der Polizei gefordert wird, einer eingegangenen Strafanzeige nicht nachzugehen?

    Stattdessen sollen sich die Erzieher darum kümmern - also genau die, die die Strafanzeige erst gestellt haben?

    Da komm ich nicht mit.

    • @Encantado:

      Ja, da unübersehbar keine Straftat vorliegen kann, weil der Beschuldigte



      - schuldunfähig



      - strafunmündig



      - minderjährig



      ist.

      Wie aus dem Artikel ebenfalls hervorgeht, werden solcher Verfahren auch regelmässig mangels Strafbarkeit eingestellt.

    • @Encantado:

      Das Problem ist eher, dass eine Erzieherin, die mit einem so kleinen Kind nicht klar kommt, offensichtlich den Beruf verfehlt hat. Die Strafanzeige ist einfach absurd.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Mein zweiter Punkt.

        Nicht nur die Strafanzeige, die ganze Geschichte wirkt auf mich absurd.

    • @Encantado:

      Es sind tausende Strafanzeigen denen die Polizei (bzw. StA) nicht nachgeht - wegen fehlenden Anfangsverdachts.



      Und das ist gut so.

      Sonst könnte ja jeder schreien "die Hexe dort ..."

      Sie verstehen schon....

      Aber in dieser Sache hier ist ja offenbar mal wieder alles schief gegangen was schiefgehen kann.

      Ich würde das mal ganz offen so interpretieren, dass die Kita-Mitarbeiterin das Kind auf jeden Fall loswerden will.

      Ich als Träger wüsste allerdings auch sehr genau, wem ich diesen Trubel jetzt verdanke und wer künftig besser burgerflippen geht ...

      • @Bolzkopf:

        "Es sind tausende Strafanzeigen denen die Polizei (bzw. StA) nicht nachgeht - wegen fehlenden Anfangsverdachts.



        Und das ist gut so."

        Dann verstehen wir das "nachgehen" unterschiedlich. Ich bin dafür, dass die Polizei allen Strafanzeigen nachgeht, indem sie den jeweiligen Sachverhalt bewertet. Wenn sie zu dem berechtigten Schluss kommt, das reicht nicht - fein. Aber pauschal dieses "nachgehen" zu unterlassen, halte ich für fundamental falsch.

        "Sonst könnte ja jeder schreien "die Hexe dort ..."



        Sie verstehen schon...."

        Eben drum. Wenn ich weiß, dass es eine Instanz gibt, die derartiges neutral zu bewerten weiß, braucht man vor solchen Schreien keine Angst zu haben.



        Bitte jetzt nicht auf diverse polizeiliche Fehlverhalten verweisen, wir sind in der Theorie unterwegs... ;-)

        Mit dem Schiefgehen sind wir uns offensichtlich einig.