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Kritik an GeheimdienstreformDobrindts Schnüffeloffensive

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Kompetenzen von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst ausweiten. Ex­per­t*in­nen schlagen Alarm.

Eines muss man dem Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lassen: Er weiß, wie es geht. Pünktlich zu Beginn der Berliner Sommerferien und mitten während der Fußballweltmeisterschaft veröffentlicht sein Ministerium einen weitreichenden und 700-seitigen Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform. Die Hoffnung wohl: Die umfassende Ausweitung der Geheimdienstkompetenzen soll niemand so richtig mitbekommen. Und so könnten die Grundrechtsbeschneidungen als weiteres Grundrauschen im allgemeinen Abbau der Menschenrechte in Zeiten des Rechtsrucks auch mal untergehen.

Dabei ist der schnöde „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ übertitelte Referentenentwurf mehr als eine kleine Reform. Es handelt sich um eine umfassende Stärkung der Geheimdienste mit zahlreichen fragwürdigen Kompetenzausweitungen. Die Ankündigung Dobrindts, die Geheimdienste, insbesondere Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz, zu „echten Geheimdiensten“ auszubauen, ist damit erstmals als Gesetz ausbuchstabiert.

Zusammengefasst: Die Geheimdienste sollen nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auch eingreifen können. Dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst hierzulande selbst keine Eingriffskompetenz haben, ist dabei historisch gewachsen: In der NS-Zeit arbeiteten Gestapo und Polizei eng zusammen. Deswegen gibt es in der Bundesrepublik eine scharfe Trennung zwischen Überwachung (Nachrichtendienste) und Gewaltmonopol (Polizei).

Dobrindt will diese Trennung aufweichen: Behörden sollen selbst zu Hackern werden, er will aktive Eingriffe in IT-Systeme ermöglichen. Dienste sollen für Übergriffe „KI“ nutzen, kaufen und trainieren, dabei möglicherweise auch auf US-Software (Grüße an Peter Thiel) setzen. Für Gesichtserkennung sollen in Echtzeit öffentliche und sogar private Kameras angezapft werden dürfen. Zudem kommt Überwachung in großem Stil von Internetdaten. Gleichzeitig sollen Transparenz und Kontrolle erschwert werden. Gerechtfertigt wird das mit der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ und einem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das tatsächlich Reformen bis Ende des Jahres verlangt.

BSI soll Sicherheitslücken dem Geheimdienst stecken

Angriffe auf fremde IT-Systeme soll vor allem der BND durchführen dürfen. Experten kritisieren dabei immer wieder, dass dafür in der Regel riskante Sicherheitslücken von IT-Systemen bewusst offen gelassen werden, um für staatliche Stellen Einfallstore für Cyberangriffe offen zu halten.

Laut Gesetzentwurf soll künftig sogar das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) solche Sicherheitslücken an den BND weitergeben, der diese dann für eigene Cyberangriffe nutzen kann. Aber auch der Verfassungsschutz soll Geräte manipulieren dürfen, Daten umleiten, löschen oder Fake-Informationen verbreiten dürfen, also sogenannte „Hackbacks“ durchführen.

Ebenso sollen Verfassungsschutz und BND künftig KI nutzen, um Daten automatisiert auszuwerten und selbst eigene KI-Anwendungen mit personenbezogenen Daten trainieren. Die Auswertung von personenbezogenen Daten soll bei einer „erheblichen Bedrohung“ erfolgen – namentlich „organisierte Kriminalität“, „Extremismus“ oder „hybride Einflussnahme“. Die Frage bleibt allerdings – wie immer bei Geheimdiensten: Wie wird das interpretiert? Und vor allem: Wer kontrolliert das und wie will man Missbrauch vorbeugen?

Kontrollen sollen zentralisiert werden: Die Kontrollkommission von Bund und Ländern für Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis, die sogenannte G10-Kommission, soll gänzlich wegfallen. Die Kontrolle soll künftig im Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) gebündelt werden, der dem parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag zuliefern soll. Bislang ist der UK-Rat nur für den BND zuständig, laut Dobrindts Entwurf soll er künftig auch den Verfassungsschutz kontrollieren. Der Kontrollrat soll Einzelmaßnahmen genehmigen und kontrollieren – während zugleich die Kompetenzen der aus Sicht der Geheimdienste lästigen Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgreich beschnitten werden sollen.

„Verpolizeilichung“ der Sicherheitsbehörden

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, hatte das bereits kommen sehen. Sprecher Karsten Füllhase teilte auf taz-Anfrage mit: „Die geplante Ausgestaltung der Kontrolle würde sich nach erster Prüfung massiv zulasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auswirken und rechtsstaatliche Standards senken.“ Die geplanten Änderungen entsprächen „nach hiesiger Einschätzung nicht dem Standard einer wirksamen Kontrolle“. Das Resümee der Datenschutzbeauftragten: „Die Kontrolle über die Nachrichtendienste würde nicht gestärkt, sondern erheblich geschwächt.“ Strukturen würden ineffizienter.

Obwohl der Entwurf erst ein paar Tage öffentlich ist, gibt es schon jetzt entsprechend viel Kritik daran. Die Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) liegt der taz vor: „Die Regelungen greifen unverhältnismäßig in die Grundrechte ein. Der Entwurf ist daher in weiten Teilen verfassungswidrig“, heißt es darin insbesondere mit Blick auf neue Eingriffsbefugnisse.

GFF-Volljuristin Franziska Görlitz kritisiert strukturelle Verschiebungen im gesamten Gefüge der Sicherheitsbehörden – „operatives Handeln“ des BND und des Verfassungsschutzes führten zu einer „Verpolizeilichung“. Görlitz sagte der taz: „Es gibt neue Überwachungsbefugnisse auf neuem Niveau – gleichzeitig beschränkt man die Kontrolle der Geheimdienste.“ Dass der Bundesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht entzogen werde, schwäche die grundrechtsschützende Kontrolle, zumal dem UK-Rat die technische Expertise sowie der personelle Unterbau fehlen würden.

Deutliche Kritik gibt es auch mit Blick darauf, dass das BSI potenzielle Schwachstellen mit den Nachrichtendiensten teilen soll. So sagt Manuel Atug von der Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur (AG Kritis) der taz: Bislang teilten Unternehmen, aber auch zivilgesellschaftliche Akteure solche Schwachstellen mit dem BSI. Damit könnte dann Schluss sein, vermutet Atug: „Die Wirtschaft inklusive Betreiber von kritischer Infrastruktur müssen sich die Frage stellen, wie vertrauenswürdig das BSI dann noch für sie sein kann, wenn alle hochsensiblen und unternehmensgefährdenden Informationen weitergegeben werden.“

Deutliche Kritik von Grünen und Linken

Ähnlich sieht das auch Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag: „Im Bereich der operativen Cyberfähigkeiten ist es fahrlässig und gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass das BSI verpflichtet werden soll, Sicherheitslücken an den BND zu melden.“ Diese Regelung gefährde die Rolle des BSI als Hüterin der Cybersicherheit und sei mit den dezidierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.

Der Entwurf des Bundesverfassungsschutzgesetzes zeuge davon, dass der Bundesinnenminister sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch mit den Lehren aus der deutschen Geschichte auseinandergesetzt hat, so von Notz: „Aus gutem Grund gibt es keine geheim agierende Behörde, die mit polizeilichen Befugnissen gegen Staatsbürgerinnen und -bürger vorgehen kann.“ Im parlamentarischen Verfahren werde es entscheidende Korrekturen brauchen, fordert von Notz.

Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger nannte den Gesetzentwurf einen „Abgesang auf die Bürgerrechte in diesem Land“. SPD und Union trügen das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst endgültig zu Grabe, so Bünger: „Es soll wieder eine echte deutsche Geheimpolizei geben. Die Bundesregierung treibt damit den autoritären Umbau des Staates rücksichtslos voran.“

Vor Jahren hätte das Vorgehen der NSA nach den Enthüllungen von Edward Snowden in der SPD noch als Skandal getaugt, nun solle der BND selbst genau diese totale Überwachung an Internetknoten auch inlandsbezogen durchführen dürfen, kritisierte Bünger. Rechtsschutz für Bür­ge­r*in­nen sei wegen mangelnder Kontrollen verunmöglicht.

Sie dürfte damit wohl in Teilen der SPD einen wunden Punkt treffen. Anders ist es allerdings beim innenpolitischen Sprecher der SPD, Sebastian Fiedler. Der sagte auf taz-Anfrage: „Ich freue mich, dass wir nach der Sommerpause die Gelegenheit haben, über die Reform des Rechts der Nachrichtendienste zu beraten.“ Er verwies auf die äußerst ernste Sicherheitslage. Vor diesem Hintergrund tue man gut daran, die rechtlichen Grundlagen für den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz auf die Höhe der Zeit zu bringen. Die Dienste sollten „auf Augenhöhe mit anderen europäischen Nachrichtendiensten arbeiten können“.

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