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Rechtsanwältin Beate BahnerGegen die Corona-„Tyrannei“

Sie war die juristische Hoffnung der Corona-Skeptiker. Doch nun ermittelt die Polizei und Juristin Beate Bahner plant den persönlichen „Shutdown“.

„Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“? Szene im Berliner Volkspark Friedrichshain Foto: Christophe Gateau/dpa

Freiburg taz | Die Corona-Skeptiker hatten eine neue Heldin. Neben dem Lungenarzt Wolfgang Wodarg war in den letzten Wochen die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner in den Vordergrund gerückt. Am 7. April veröffentlichte sie eine Analyse, die seither in den sozialen Netzwerken zigtausendfach geteilt wurde: „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“, so der etwas sperrige und unbescheidene Titel.

Bahners Grundbotschaft lautet: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“ Dagegen beträfen die Corona-Ausgangsbeschränkungen und die Schließung vieler Geschäfte und Einrichtungen „83 Millionen gesunde Menschen“. Bahner wertet die Corona-Verordnungen aller Bundesländer als „schreiendes Unrecht“, als „Tyrannei“ und „eklatant verfassungswidrig“.

In ihrer 19-seitigen Streitschrift kündigte Bahner an, die Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. Sie habe „das große Vertrauen, dass spätestens die Gerichte diesen fundamentalen Angriff auf die Grundrechte“ abwehren.

Bahners Vorstoß kam wie aus dem Nichts. Sie hatte 25 Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet, war aber immer Spezialistin. Sie darf sich „Fachanwältin für Medizinrecht“ nennen, ihre Spezialgebiete sind das „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht im Bereitschaftsdienst“. Expertin für Infektionsschutzrecht ist sie nicht. Nach eigener Angabe musste sie ihr Manifest ohne Fachliteratur verfassen, weil die Bibliotheken geschlossen seien.

Eilantrag in Karlsruhe

Ihr medizinischer Ausgangspunkt ist einfach: Das Coronavirus habe nur „grippeähnliche Auswirkungen“, es sei nur „angeblich“ ein Killervirus. Dass die massiven Freiheitsbeschränkungen „nicht notwendig“ seien, diese Ansicht vertrete die „überwiegende Mehrheit der Epidemiologen“. Letzteres behauptet sie ohne Beleg, es ist auch ziemlich offensichtlich falsch.

Juristin Beate Bahner Foto: privat

Juristisch wirft Bahner den Landesregierungen vor, ihre Corona-Verordnungen seien nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Maßnahmen der Gesundheitsbehörden wie Quarantäne-Anordnungen und Tätigkeitsverbote dürften sich nur gegen Kranke und Krankheitsverdächtige richten, nicht gegen Gesunde. Bahner räumt zwar ein, dass das Gesetz auch erlaubt, Veranstaltungen und Ansammlungen zu verbieten sowie Bäder, Kindergärten und Schulen zu schließen. Doch das gelte nur „im Einzelfall“, so Bahner, also nicht landesweit.

Am vorigen Mittwoch (8. April) erhob die Anwältin einen Normenkontrollantrag gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim. Am gleichen Tag beantragte Bahner beim Bundesverfassungsgericht einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“.

In diesen Schriftsätzen wird die Anwältin immer wieder polemisch und spricht etwa vom „Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“. Die angebliche „Panikmache“ von Regierungen und Medien bezeichnet Bahner als „Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im Dritten Reich erlebt hat“. Besuchsverbote für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der Juden“.

Nur zwei Tage später wies das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag Bahners ab. Sie habe nicht dargelegt, wie sie von den Verordnungen in allen 16 Bundesländern betroffen sein könne. Außerdem habe sie in Baden-Württemberg nicht den Ausgang des Verfahrens am VGH Mannheim abgewartet. Bisher hat der VGH wohl noch nicht entschieden.

Große Hoffnungen braucht Bahner sich aber auch nicht zu machen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Behörden zu den „notwendigen Schutzmaßnahmen“. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Virologen und Epidemiologen sind Maßnahmen erforderlich, die die Kontakte der ganzen Bevölkerung reduzieren. So soll verhindert werden, dass Menschen, die gar nicht wissen, dass sie infiziert sind, andere anstecken. Sonst könnten alsbald die Intensivstationen der Krankenhäuser überfordert sein.

Nur Maßnahmen gegen Kranke?

Ende März hat der Bundestag im IfSG zudem klargestellt, dass auch allgemeine Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden können. Und der VGH Mannheim hat vorige Woche in einem anderen Eilfall (es ging um ein Fitnessstudio) entschieden, dass auch Einrichtungen geschlossen werden können, wenn dort noch niemand erkrankt ist. Das Hauptargument Bahners, das Gesetz erlaube im Kern nur Maßnahmen gegen Kranke, steht also auf sehr wackligen Füßen.

Inzwischen hat Bahner allerdings ganz anderen Ärger. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die dortige Kriminalpolizei ermitteln gegen sie wegen „öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten“. In ihrer Streitschrift vom 7. April hatte sie zu bundesweiten Demonstrationen am 11. April aufgerufen. Motto der Kundgebungen „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ Die Ermittler halten den Aufruf für strafbar, weil die Corona-Verordnungen auch politische Kundgebungen fast überall verbieten. Am kommenden Mittwoch soll Bahner um 13 Uhr bei der Kripo Heidelberg Stellung zu den eher kleinlichen Vorwürfen beziehen.

Zudem ersuchte die Heidelberger Polizei am Donnerstag (9. April) den Internetprovider 1&1, die Webseite von Bahner vorübergehend vom Netz zu nehmen. So sollte die „fortgesetzte Begehung von Straftaten“ verhindert werden. Auch hier ging es um den Demo-Aufruf. Die Maßnahme wurde auf das baden-württembergische Polizeigesetz gestützt. 1&1 kam zunächst der Bitte nach, doch schon am Freitag war Bahners Webseite wieder online. Die Polizei konnte nicht sagen, warum.

Immer merkwürdigere Postings

Unterdessen wurden die Posts auf Bahners Webseite immer eigentümlicher. Am Freitag (10. April) schrieb die Anwältin einen offenen Brief an die Schriftstellerin Juli Zeh: „Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie.“ Sie könne nicht allein die Welt retten und müsse sich jetzt endlich wieder um ihren kleinen Hund kümmern.

Noch am selben Tag, nach der Ablehnung ihres Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht, erklärte Bahner spontan, sie gebe jetzt ihre Anwaltszulassung zurück. „In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun“, schrieb sie ihren Unterstützern.

Am Samstag (11. April) veröffentlichte Bahner dann – passend zu Ostern – eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“, in der alle geschlossenen Einrichtungen wieder geöffnet wurden. Am Ende des Paragrafenwerks heißt es: „Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner.“ Zudem kündigte sie an, dass sie ihre Anwaltszulassung doch behalten will. Die Polizei prüft noch, ob die Fake-Verordnung gegen Gesetze verstößt.

Am Sonntag (12. April) erschien nun das bisher letzte Schreiben Bahners, in dem sie ihren eigenen „Shutdown“ ankündigt. Sie müsse sich „ein paar Wochen erholen“ und ihr „Leben neu sortieren“. Frühestens im Mai sei sie wieder ansprechbar. Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt sei oder ob sie psychische Probleme habe. Auf Anfragen reagierte die Anwältin nicht.

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162 Kommentare

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  • Inzwischen kann man etwas mehr die Hintergründe recherchieren im Netz. Die demokratischen (Oppositions)-Parteien sollten nicht den Fehler von 2015 wiederholen. Den Schutz der Bürger- und Grundrechte sollte man nicht rechten Populisten überlassen, die gerade dies Thema entdecken, um aus den Umfragetiefs zu kommen.

  • Bahners Einschätzung teile ich nicht, weil ich davon ausgehe, dass die Stärke der anfänglichen Infektion einen starken Einfluss auf den Verlauf und die Stärke der "Grippe" hat. Sollte an meiner Ansicht etwas dran sein, dann ist es überaus wichtig, dass wir dosiert infiziert werden, möglichst mit einem schwächeren Verlauf der Krankheit, sodass unsere körpereigenen Abwehrkräfte nicht überfordert werden.. Auch mutiert das Virus, und es ist mit Sicherheit nicht gut, wenn wir uns gleichzeitig mit unterschiedlichen Viren infizieren. Also, ich setze auf Drosten, der sagt, dass wir alle zu 2/3 eine (möglichst leichte) Infektion überstehen müssen, damit Covid zu einer normalen Grippe wird. Meine Meinung: Bahner irrt. Nun muss ich aber unserer Regierung den Vorwurf machen, dass sie nicht genügend über den Ablauf der "Grippe" in unserem Körper aufklärt. Bisher findet die einzige Abwehr in unseren Körpern statt und davon sollten wir alle deutlich mehr verstehen. Es kann durchaus noch ewig dauern, bis der effektive Impfstoff gefunden ist. Zu lange. Die Polizei hat zur Zeit ein ergiebiges Übungsfeld. Die Bevölkerung leidet darunter, weil sie die wirklichen Beweggründe nicht versteht.

  • Ich kann ihre Argumentation nicht nachollziehen, doch habe ich Respekt vor dem was sie in die Wege geleitet hat. Dieser Diskussion inklusive.

    Sie ist ein Mensch der sehr sensitiv auf die Beschneidung freiheitlicher Rechte reagiert. Und ich denke, sie ist nicht die einzige. Dafür muss man weder Afd noch Reichbürger sein. Die meisten dieser Menschen wissen nicht wie man seine Gedanken geordnet und logisch äußert, sie werden emotional und werden deshalb nicht ernst genommen. Sie machen sich dadurch angreifbar. Das ist der Dame passiert (warum auch immer).

    Wir leben immer noch in eine Demokratie und wer nonkonformistische Gedanken pflegt, darf sie ausdrücken.

    Ich finde es befremdlich, dass gefühlte > 90 % der Deutschen eine hohe Toleranz gegenüber staatlicher Gewalt haben.

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Nickname666:

      Eine Frau sollte man nicht "Dame" nennen. Das ist respektlos.



      AfD-Wähler und Reichsbürger sind Angstgesteuerte Häschen, die von der Welt überfordert sind. Genau wie Frau Bahner.

      • @4813 (Profil gelöscht):

        Seit wann ist es respektlos, eine Frau "Dame" zu nennen?

        Meine eine Tochter lernte "Dame" vor rund 5 Jahren in der Schule.



        (Die Lehrerin war übrigens eine Frau.)

        Sie kommt damit gut an, hat für diese Ausdrucksweise noch nie eine negatives Feedback bekommen.

      • @4813 (Profil gelöscht):

        Danke für die freundliche Belehrung. Als ich noch jung war, hat man noch von Herren und Damen gesprochen. Aber Sie haben bestimmt recht, ich sollte das bitte nicht mehr sagen. Danke!

  • "Bahners Grundbotschaft lautet: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“ Dagegen beträfen die Corona-Ausgangsbeschränkungen und die Schließung vieler Geschäfte und Einrichtungen „83 Millionen gesunde Menschen“."



    Aha. Lt. Wikipedia hat Deutschland 83.019.213 Einwohner (Stand 31.12.18). Wenn davon 83 Mio gesund sind, verstehe ich nicht, wieso es dann überhaupt so viele Kliniken und Pflegeeinrichtungen gibt...

  • Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen begründet sich in dem Infektionsschutzgesetz und den Katastrophenschutzmaßnahmen-Verordnungen der Länder.

    Es ist auf Grund der Virulenz (Fähigkeit zur Ansteckung auch schon bei fehlender Symptomatik - also nicht für den Überträger erkennbar) und der in China (und auch in vielen anderen Ländern) nachgewiesenen Letalität bei sehr rasch auftretender Überlastung der Gesundheitssysteme und zusätzlicher langfristiger erheblicher Dauerschäden der Genesenen nach Beatmung ein Prozentsatz der Bevölkerung zu schützen der die 50 % sicher übersteigt.

    Die obige Aufstellung ist noch lange nicht vollständig und lässt sich noch um viele für sich alleine harmlose Befunde, wie Herpes Simplex, Herpes Zoster und etliche andere erweitern. Alleine körperlicher oder psychischer Stress reicht schon aus, um das Immunsystem ausreichend zu reduzieren, damit CoVid 19 tödlich wird.

    Jede Verharmlosung der Krankheit oder auch Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen resultiert aus mangelnder Information oder bösartiger Absicht.

    Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen der deutschen Behörden und Institutionen hat sich erwiesen und der bisherige Umgang mit dem Problem und den vorhandenen Ressourcen ist geradezu vorbildlich.

    Katastrophal ist jedoch der Zustand des Systems vor der Krise.

    Ausrüstung der Krankenhäuser und des Personales, Arbeitsbelastung, Arbeitsbedingungen und Entlohnung des Personals, Gewinnmaximierung auch durch überflüssige Operationen (Wirbelsäule, Gelenke, Schönheitskorrekturen u.v.m.) auf Kosten der Allgemeinheit waren und sind unerträglich.

    Das Fehlen von Medikamenten und Schutzausrüstung ist unentschuldbar.

    Darüber gilt es zu sprechen und daraus zu lernen.

  • Mir sind die von Ihnen und den anderen KommentatorInnen genannten Gegenargumente und Bedenken bezüglich einer sozialverträglichen Isolierung der Risikogruppen durchaus bekannt und bewusst.



    😉



    Doch lassen Sie uns doch bitte bei alldem nicht aus dem Blick verlieren, was wir alternativ an Gefahren erleiden und eingehen!!!



    😉



    Dagegen ist eine „Isolierung“ der Risikogruppen, natürlich so sozialverträglich wie möglich, sehr wahrscheinlich die viel viel viel weniger gravierende Einbuße, als die sozialen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen,….. Verwerfungen, die wir uns bei einer weiteren Verlängerung des LockDown vermutlich UNKORRIGIERBAR einhandeln werden!!!!!!!!!!!!!!!!



    Ich vermute einfach mal, dass es Ihnen da SEHR an Fantasie mangelt sich vorzustellen, wie ein von derartigen VERWERFUNGEN gebeuteltes Land, Europa, … aussieht.



    😉



    Es ist schlicht eine Tatsache, dass wir den LockDown unmöglich noch viele Monate durchhalten können. Doch ohne Impfschutz und Co. ist bei einer Öffnung des LockDown ein Niedrighalten der Neuinfizierungsraten nicht möglich. Also ist es doch mehr als vernünftig, wenn die Risikogruppen zu ihrem eigenen Schutz sich durch eine sozialverträgliche „Isolierung“ selbst schützen.



    😉



    Und wenn ich daran denke, wie das BVerfG bereits zu anderen „nationalen Krisen“ geurteilt hat, z.B. zu der Frage, ob der Staat zur Finanzierung der Kosten der Wiedervereinigung die Rentenkasse plündern darf, was das BVerfG zu meinem Bedauern bejaht hat, so wachsen meiner Meinung nach die Erfolgsaussichten nicht in den Himmel, wenn der von mir durchaus geschätzte Chr. Ströbele wegen der Isolierung von Risikogruppen das BVerfG anruft.



    😉

  • "(...) die „alten“ & „gefährdeten“ Menschen/Bevölkerungsgruppen, zu ihrem eigenen Gesundheitsschutz, konsequent „isolieren“(...)". (Tazeline)



    Was Sie uns da vorschlagen ist die Errichtung einer paternalistisch-sozialfaschistoiden Diktatur in der Sie ca. die Hälfte der Bevölkerung "konsequent isolieren" wollen.



    Ich schlage dagegen vor: Sie gehen mal in Ruhe in sich und vergegenwärtigen sich mal was mit dem Begriff "Risikogruppen" alles umschrieben wird. Fezi's Aufzählung kann Ihnen dabei eine kleine Hilfe sein - und ist noch nicht einmal vollzählig.



    Sorry, aber so ein grober Unfug kann unmöglich "sozialverträglich" sein - und ist Gott sei Dank auch gar nicht realisierbar.

  • Ein aktuelles Update zu Frau B. - ohne Verschwörungstheorien - gibt es hier:

    www.tagesschau.de/...a-beate-b-101.html

  • Der Gesamtauftritt von Fr. B. mutet befremdlich an, auch wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit damit Recht hat, dass viele Gesetze und Verordnungen in Sachen Corona schon die Hürde der formellen Rechtmäßigkeit nicht nehmen werden, und dann nochmals viele infolge mangelnder „Verhältnismäßigkeit“ nachträglich als unrechtmäßig ergangen eingestuft werden. Zweiteres wiederum deshalb, weil natürlich die lange Dauer des LockDown und der damit verbundenen Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft, Staat, EU, soziales- & politisches Gefüge, Arbeitslosigkeit, dauerhafte Schwächung des stationären Handels,…, abseits des Gesundheitsthemas einfach zu folgenschwer & langfristig sind, als dass wir sie weiter ignorieren könnten wie bislang überwiegend geschehen. Umso länger – umso UNverhältnismäßiger!

    Und auch ich plädiere nachdrücklich dafür, dass wir uns JETZT VORGREIFLICH darauf konzentrieren:

    1. dass wir zur Reduzierung der massiven Corona-Folgeprobleme den LockDown schnellstmöglich aufheben, &

    2. Parallel die „alten“ & „gefährdeten“ Menschen/Bevölkerungsgruppen, zu ihrem eigenen Gesundheitsschutz, konsequent „isolieren“, so sozialverträglich wie möglich; aber konsequent!

    Und ja, mir ist klar, dass dies nicht einfach umzusetzen ist. Doch solange wir die Tests, Masken, Schutzkleidung & einen Impfschutz nicht greifbar & ausreichend vorliegen haben, steht uns keine andere Alternative zur Verfügung.



    Denn die sonstigen Folgen sind weitreichende Verwerfungen, die sehr leicht so folgenreich sein können, dass wir sie nicht mehr einfangen können.

    😉

    PS: Unabhängig davon würde ich mir natürlich zuvorderst endlich einen weitreichenden gesellschaftlichen Diskurs wünschen, ob „Corona“ uns nicht JETZT zum umdenkenden Handeln zwingt (JA!), und in welche Richtung sich deshalb unsere Gesellschaft, Wirtschaft, Staatssystem, … zukünftig entwickeln soll. Denn SO kann es NICHT weitergehen, was ein Blick auf die Folgen der Pandemie für jeden belegt, der seine Augen nicht neoliberal verschließt.

    • @tazeline:

      Zum überlegten Einschluss der Risikopopulationen hatte Christian Ströbele schon angekündigt, dass er dann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen werde.

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @tazeline:

      Darf ich dann Gewalt ausüben, wenn ich isoliert bin, um mich zu befreien? So wie es Beathe Bahner in ihrem Manifest unter Paragraph 9 definiert? Und stecken sie persönlich meine 14 Jahre alte Tochter ins Heim?



      Wollen sie ersatzweise dann meinen Job machen? Das wird wohl nichts

    • @tazeline:

      "2. Parallel die „alten“ & „gefährdeten“ Menschen/Bevölkerungsgruppen, zu ihrem eigenen Gesundheitsschutz, konsequent „isolieren“, so sozialverträglich wie möglich; aber konsequent!"

      Ich weiß jetzt immer noch nicht, was genau daran so schwer zu verstehen ist, aber es ist doch eine Illusion, alle besonders gefährdeten Personen "zu ihrem eigenen Schutz" isolieren zu können.



      Als derzeit bekannte Risikofaktoren gelten diverse Vorerkrankungen wie:



      Krebs



      Diabetes



      Asthma



      andere Atemwegserkrankungen



      Herzfehler



      Bluthochdruck



      diverse Herz-Kreislauferkrankungen



      dazu noch Übergewicht, bzw. ein hoher Body-Mass-Index



      Rauchen



      manche Arten von Behinderungen



      und fortgeschrittenes Alter.



      Womöglich hab ich noch was vergessen, womöglich sind andere nur noch nicht bekannt.

      Wie viel Prozent der Bevölkerung mögen frei von all dem sein?



      Und wie sollen alle davon Betroffenen "sozialverträglich und konsequent" isoliert werden ohne weite Teile der Gesellschaft eben genau so runter zu fahren, wie es derzeit geschieht?

      Ich sehe auch, dass der Shutdown gesellschaftlich was hat von Teufel mit dem Beelzebub austreiben, was aber ist denn eine REALISTISCHE Alternative?

    • @tazeline:

      dürfen die „alten“ & „gefährdeten“ Menschen/Bevölkerungsgruppen" denn wenigsten noch gegen ihre isolierung demonstrieren - oder müssen die sich dem fügen, was Sie für "so sozialverträglich wie möglich; aber konsequent!" halten?

  • mal ne blöde frage: wurde über www.bundesverfassu...07_1bvr075520.html in der taz nicht berichtet und im kommentariat diskutiert? - ich verstehe die jetzige aufregung nicht so ganz. wer sich mit fragen von verhältnismäßigkeit+notstand beschäftigt, müßte diesen beschluß doch kennen - oder?



    ansonsten auch an dieser stelle noch mal: auf verfassungsblog.de/ wird seit wochen diskutiert! vielleicht guckt mann da erst mal rein, bevor mann hier als würrologe dilettiert?!

    • @christine rölke-sommer:

      und: die seite ist nicht abgeschaltet! kukstu www.beatebahner.de/ und liest: "Beate Bahner wurde am Dienstagabend, 14. April 2020 aus dem Hochsicherheitsgefängnis Heidelberg, Geschäftsstelle Psychiatrie Heidelberg, Voßstraße 4, geleitet von der ärztlichen Direktorin Prof. Dr. Sabine Herpetz, entlassen."

      • @christine rölke-sommer:

        Es gibt in Heidelberg kein Hochsicherheitsgefängnis, noch nicht einmal eine normale JVA.

        • @Trango:

          ich habe zitiert, nicht bewertet, bitte-schön.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Merci vielmals für den Hinweis. Als alter 'Kampfhund' geht mir leicht der Blick zur Seite verloren, wenn ich mich erst einmal 'verbissen' habe.

      Danke.

  • Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen dürfte in vielen Fällen doch zweifelhaft sein und bedarf einer juristischen Überprüfung, was schon vielfach geschieht. Nicht auszuschließen sind ebenfalls Klagen auf Entschädigung von Firmen und Geschäften. Die Hintergründe der Heidelberger Verfassungsklage sind mir unklar, aber abgewiesen wurde, soweit aus den Medien entnehmbar, aus formalen Gründen und weil der Rechtsweg einzuhalten ist. Interessant, das zum ersten Mal in der Geschichte des GG der Widerstandsparagraf diskutiert wird, wann dieser Fall Relevanz haben kann. Dazu muß der Rechtsweg auf jeden Fall ausgeschöpft sein und es gibt, im Moment jedenfalls, überhaupt keinen Zweifel an der Unabhängigkeit der Gerichte und des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Verantwortlichen in Bund und Ländern betonen stets alle Rechte wieder herzustellen, was spätestens dann fällig ist, wenn ein Impfschutz vorhanden ist. Es fehlt auch ein Votum der EU-Kommission, wie z.B. zu Polen und Ungarn. Wenn man nun Klagen vorlegt, wäre es sinnvoll, ein seriöses verfassungsrechtliches Gutachten mit vorzulegen. Zumindest die R2G-Landesregierungen sollten endlich unabhängige Beschwerdestellen zu mutmaßlichen Polizeiübergriffen einrichten. Es wird Zeit, das diejenigen Zehntausende, die Corona überstanden haben, von den Regelungen ausgenommen werden.

  • Mich wundert es etwas, wie über Frau Bahner hergezogen wird.



    Zunächst. Ich halte ihre Argumente weder für schlüssig noch für richtig.

    Gleichwohl hat sie zunächst, das ihr zustehende Recht einer Klage wahrgenommen und ist unterlegen.



    Was dann passiert ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich habe die Homepage von ihr gelesen und finde das, was dort geschrieben wurde (insb. Brief an Zeh und Auferstehungsverordnung) gelinde gesagt befremdlich. Warum sie das geschrieben hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn sie krank ist, wünsche ich ihr gute Besserung. Wenn es Überlastung ist, wünsche ich ihr gute Erholung.



    Es wurden vor deutschen Gerichten schon wesentlich sinnlosere und polemischere Prozesse geführt. Ich erkenne ihr Motiv als lobenswert an: Bürger vor Grundrechtseingriffen zu schützen. Ich (persönlich) halte diese Grundrechtseingriffe zwar für erträglich und notwendig. Die gute Absicht aber bleibt ihr erhalten.



    Es wäre schön, wenn die Foristen hier, anerkennen, dass der sehr emotionale Streit geführt wird, da sich die meisten Leute Sorgen machen. Entweder Sorge vor der Krankheit und Überlastung des Gesundheitssystems oder die Sorge vor der Beschränkung der Freiheit.

    • @Strolch:

      Ich finde, das man die Anwältin in Ruhe lassen sollte, schließlich befindet sich das ganze Land in einer Art Ausnahmesituation, auch wenn ich die Hintergründe nicht kenne. Meine Erfahrung ist, bevor man eine knifflige Klage einreicht, ist es immer besser diese in der Kanzlei mit anderen zu besprechen.

    • 4G
      4813 (Profil gelöscht)
      @Strolch:

      Das bedenkliche ist, dass man heutzutage gelinde gesagt befremdlich sein kann und trotzdem Follower hat, die selbst vor Gewalt nicht zurückschrecken.

  • Hallo liebe taz.



    Schade das der Artikel so mit Begriffen um sich schmeißt wie

    Korona-Skeptiker--Was sind das für Menschen? Es sind Menschen die einen anderen Standpunkt vertreten wie die Regierung. muss ein solcher Begriff verwendet werden?



    Warum machen Sie das?

    Warum nennen Sie den Titel von Frau Bahner -sperrig und unbescheiden- Wollen sie hier ein bestimmtes Bild von einer Anwältin erzeugen?

    Sie schreiben das Sie folgende Begiffe verwendet haben soll



    „grippeähnliche Auswirkungen“



    „angeblich“



    „überwiegende Mehrheit der Epidemiologen“

    Ich habe den Text von Ihr nach diesen Begriffen durchsucht. leider keinen Treffer.



    Warum schreiben Sie das so?



    Was ist Ihre Absicht?

    Ich bitte um Stellungnahme

  • Nachdem ich mal wieder auf der Homepage der werten Dame war und das was von "blitzschnellen Etablierung des monströsesten und ungeheuerlichsten Unrechtsregimes" lesen mußte, komme ich nicht umhin zu glauben, daß die Frau wirklich nicht mehr alle Nadeln an der Tanne hat.

    Wobei ich am Anfang noch Sympathie für sie hegte, was wohl an ihrem Konflikt mit dem sogenannten "Staatsschutz" lag.

    Ansonsten: Gute Besserung, Frau Bahner!

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Das knifflige ist die Begründung.

    Reichen 10 Tote im Straßenverkehr pro Tag als Grundlage, jedem motorisierten Teilnehmer im Straßenverkehr als "Unfallverdächtigen" zu brandmarken und damit den Straßenverkehr zu verbieten?

    Wie sieht es bei Straftaten mit religiösen/politischen Motiven aus? Ab wann dürfen wir Gefährder als Begründung zum Verbieten einer Religion verwenden?

    Rein vom Grundsatz gilt bei den von mir genannten Fällen die Unschuldsvermutung. Beim Infektionsschutzgesetz allerdings weder diese, noch die Beweislastumkehr. Auch wenn du Glück hast und mit nem frischen "Negativ"-Test herumläufst wird dir die Polizei nicht erlauben dich in den Park zu setzen (in manchen Bundesländern).

    Die Verhältnismäßigkeit zweifle ich immer stärker an.

    Und wenn schon der Vorwurf, sich dem Risiko einer Ansteckung/Verbreitung auszusetzen bestraft wird.. ist es dann nicht irgendwie logisch wenn die Ansteckung selbst auch bestraft wird?

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Es hat schon Prozesse wegen Tötungsdelikten gegen HIV-Infizierte gegeben, die durch ungeschützten Verkehr ihre Sexualpartner bewusst gefährdeten. Insofern könnte man drüber nachdenken, hier zumindest Körperverletzungen (gegebenenfalls mit Todesfolge) zu verfolgen. Allerdings müsste der Täter wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass er ansteckend ist.

      Ihre beiden anderen Vergleiche hinken enbtscheidend: Sowohl gefährliche Autofahrer alsauch religiöse Fanatiker haben grundsätzlich Kontrolle über das schädigende Verhalten - daher die Unschuldsvermutung. Ein Virus hingegen ist nicht kontrollierbar und sein Vorhandensein auch nicht unbedingt bekannt. Die Gefahr, die von einem ansteckenden Menschen ausgeht, ist daher nur sehr partiell Charakterfrage. Da fehlt der Ansatzpunkt für die Unschuldsvermutung, und sie wird richterweise durch eine Risikoabwägung ersetzt.

      Bei Autounfällen kommt noch hinzu, dass sie keine Kettenreaktionen mit exponenziellem Ausbreitungspotenzial hervorrufen. Wer zu schnell fährt oder nicht aufpasst, gefährdet immer nur die Menschen in unmittelbarer Reichweite.

      • 8G
        83191 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Na klar sind die Beispiele absolut übertrieben und ein bisschen unpassend ;-) Wenns eine exakte Blaupause gäbe, hätte man sich längst an dieser orientiert.

        Technisches Versagen, z.B. ein Reifenplatzer oder Flugzeugabsturz, sind ein Kontrollfreies Risiko was wir übrigens eingehen. Hier sagt die Risikoabwägung aufgrund der



        niedrigen Fallzahlen, dass es okay ist. Das ist eben der Preis, den wir für die Mobilität bezahlen.

        Jemanden zu unterstellen er riskiere es einen Virus zu verbreiten, den er in den Meisten Fällen nicht einmal hat, ist für mich allerdings eine schwache Rechtfertigung für Drakonische Maßnahmen. Einschränkungen? Ja aber sicher sind die angebracht. Wir ziehen die Grenze der Verhältnismäßigkeit nur an einer anderen Stelle. Ich werde bspw. keine Verfolgungs-App auf meinem Mobiltelefon wissentlich zulassen. Ich vermeide gerne mich mit Menschen zu treffen, die ich ohnehin selten sehe, Großveranstaltungen etc. Mit meinen Arbeitskollegen, neben denen ich den halben Tag verbringe, verbringe ich aber auch nach der Arbeit Zeit, wenn ich will.

        Anderes Beispiel:



        Polizei hält dich an und du wirst bestraft, weil dein Fahrzeug fähig wäre schneller als das Tempo-Limit zu fahren und man dir unterstellt nicht 100% der Zeit auf den Tacho zu schauen. Macht wenig Sinn, richtig?

        • @83191 (Profil gelöscht):

          Bei der blinden Unterstellung schuldhaften Verhaltens bin ich bei Dir: Das steht dem Staat nicht zu. Aber der Virus ist eben keine Schuld des Angesteckten. Er stellt ein Risiko dar, das im Sinne des Gemeinwohls eingedämmt werden muss.

          Wenn man schon den Vergleich mit dem Straßenverkehr (erneut) bemüht, dann sind die Sicherheitsmaßnahmen eher auf der Ebene der geltenden Verbote und ihrer Durchsetzung anzusiedeln: Es ja auch nicht so, dass Jeder sofort einen tödlichen Unfall baut, der besoffen und/oder auf der Landstraße schneller als 100 fährt (ich könnte spontan mehrere Landstriche nennen, die wahrscheinlich komplett entvölkert wären, wenn das so wäre ;-)). Trotzdem gibt es allgemeine Verbote als Vorsorge. Und wer nachweislich gegen die verstößt, wird bestraft - nicht erst, wenn etwas passiert ist. Nichts anderes läuft bei Corona.

          Die Frage ist (und da sind wir wieder beieinander denke ich): Wie weit dürfen die zur Eindämmung des jeweiligen Risikos gehen? Da kann man sicher unterscheidlicher Meinung sein. Nur die Beispiele setzten mir das Konzept der hoheitlichen Gefährdungsreduzierung auf der falschen Ebene an.

  • Bei den Menschen die sich kritisch mit der Coronakrise auseinandersetzen kristalisieren sich für mich immer deutlicher 2 Gruppen von Menschen heraus:



    Gruppe A hat die Wucht exponentieller Anstiege verstanden. Gruppe B nicht.



    Ihr Ansatz die Zahl der Toten durch den gesamten bisher verstrichen Zeitraum zu teilen verdeckt die Problematik eher um dies zu verdeutlichen hier die durchschnittliche Anzahl der Verstorbenen pro 7 Tage (errechnet aus den RKI Zahlen) vom 18.03 bis 14,04:

    25.03: 19



    01.04: 83



    08.04: 161



    15.04: 199

    Aus diesen Zahlen kann man deutlich die durch das "Social Distancing", Tests und Isolation bewirkte Abflachung der Kurve sehen.

    Wer abschätzen will was die Maßnahmen bewirkt haben kann ja mal die Zahlen mit den Steigungs werten vom Anfang der Kurve in die Zukunft extrapolieren.



    Dabei sollte manaber niemals vergessen wieviel leidvolles Sterben hinter diesen Zahlen steht!

    • @Thomas Dreher:

      Das beschreibt einen wöchentlichen Anstieg an Todesfällen und doch nicht etwa die Abflachung irgendeiner Kurve.

      • @Rainer B.:

        Mich wundert es etwas, wie über Frau Bahner hergezogen wird.

        Zunächst. Ich halte ihre Argumente weder für schlüssig noch für richtig.



        Gleichwohl hat sie zunächst, das ihr zustehende Recht einer Klage wahrgenommen und ist unterlegen.

        Was dann passiert ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich habe die Homepage von ihr gelesen und finde das, was dort geschrieben wurde (insb. Brief an Zeh und Auferstehungsverordnung) gelinde gesagt befremdlich. Warum sie das geschrieben hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn sie krank ist, wünsche ich ihr gute Besserung. Wenn es Überlastung ist, wünsche ich ihr gute Erholung.

        Es wurden vor deutschen Gerichten schon wesentlich sinnlosere und polemischere Prozesse geführt. Ich erkenne ihr Motiv als lobenswert an: Bürger vor Grundrechtseingriffen zu schützen. Ich (persönlich) halte diese Grundrechtseingriffe zwar für erträglich und notwendig. Die gute Absicht aber bleibt ihr erhalten.

        Es wäre schön, wenn die Foristen hier, anerkennen, dass der sehr emotionale Streit geführt wird, da sich die meisten Leute Sorgen machen. Entweder Sorge vor der Krankheit und Überlastung des Gesundheitssystems oder die Sorge vor der Beschränkung der Freiheit.

      • @Rainer B.:

        Doch. Von 19 auf 83 liegt ein Faktor von 4,36 zu Grunde. Dieser komm daher, dass sich am Anfang ca. alle 3-4 Tage die Infektionsfälle verdoppeln. Bei einer Woche also 4x soviel. Bei zwei Wochen 16x und nach drei Wochen 64 x. Thomas Dreher hätte die Zahlen gegenüber stellen sollen. Ich hole das mal nach:

        25.03: 19 19



        01.04 83 83



        08.04. 161 362



        15.04 199 1.580



        22.08 2xx 6.797

        Die Kurve flacht ab.

        • @Strolch:

          Sorry, aber das ist kompletter Unsinn. Als „Infektionsfälle“ werden ja nur die Leute, die Symptome haben, gelistet. Alle anderen werden doch gar nicht getestet.



          Da könnte man ebensogut alle in einem bestimmten Zeitraum Verstorbenen auf Fußpilz testen und dann behaupten, 2/3 der Getesteten seien an Fußpilz gestorben und deshalb sei Fußpilz eine gefährliche Bedrohung für das Gesundheitssystem und man müsse jetzt den Notstand ausrufen und die Grundrechte aller massiv einschränken. Da flacht keine Kurve ab, da flacht was ganz anderes ab.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @Rainer B.:

            Schön.

    • @Thomas Dreher:

      Das vielleicht tatsächlich ein bisschen ein Problem an der ganzen Diskussion, dass viele die Welt in zwei Gruppen unterteilen wollen. Es ist bedauerlich, dass die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen, auch insbesondere zu § 28 InfSG, nun in dieser Form und angesprochen wurden. Auf fachlicher Ebene geschieht das allerdings mit durchaus ernst zu nehmendenArgumenten. Und dabei geht es nicht um die girologischen und epidemiologischen Fragen, sondern um die Fragen der gesetzgeberischen und exekutiven Umsetzung solcher Maßnahmen. Sie mögen also sinnvoll sein, könnten aber dennoch rechtswidrig sein, was dann eben die Frage aufwirft, ob Legislative und Exekutive nicht anders hätten vorgehen müssen. Solche Fragen sind durchaus interessant, weil es ja schon mit Sorge betrachtet werden kann, wenn wir Ausnahmen vom Rechtsstaatsprinzip zulassen, nur weil viele davon überzeugt sind, dass das sinnvoll ist. Denn mit diesem Argument wird das Rechtsstaatsprinzip insgesamt in Frage gestellt. Wir könnten uns ja stattdessen auch generell daran orientieren, was jemand für sinnvoll erklärt (und was dann die Mehrheit ebenfalls als sinnvoll empfindet). Das ist schon ein Problem. Und man sollte eben vorsichtig seiend dass man Menschen, die solche Bedenken vernünftig diskutieren wollen, nicht zu schnell den Mund verbietet. Bei der heir fraglichen Anwältin müssender hingegen davon ausgehen, dass keine vernünftige Diskussion gewollt war. Das heißt aber nicht, dass es sie nicht gibt.

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @kgs:

        Es gibt Gesetze, die sind aber nur existent, weil die Mehrheit daran glaubt.

        Und es gibt Naturgesetze, da glaubt die Mehrheit der Menschheit nicht dran.

        • @4813 (Profil gelöscht):

          Trotzdem liesse sich die Mehrheit der Menschheit offenbar lieber von Naturgesetzen ausrotten (obwohl sie nicht dran glaubt), als gesetzliche "Gewalt" zu akzeptieren.

          • @kommentomat:

            Diese Pandemie ist allerdings keine Naturkatastrophe, sondern eine menschengemachte, wie schon SARS und MERS vorher auch.

  • Und, gehört eigentlich der Dr. Wodarg auch zu den 100 Lungenärzten, die sich verrechnet hatten mit dem Feinstaub, die taz deckte es auf?

  • Das logische Denken ist außer Kraft gesetzt. Wie kann man die Kranken isolieren, wenn man nicht weiß, wer krank ist? Aber bei Frau Bahner scheint es eindeutig, dafür braucht man keinen Antikörpertest, bei ihr könnte man schon mal anfangen mit dem Isolieren: Schwere Geistesstörung, Verfolgungswahn, unangemessene Reaktionen. Kann gefährlich werden.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Maria Burger:

      Ernst - oder Ironie???

      Falls Sie auf der Grundlage der vorliegenden Informationen Frau Bahner ferndiagnostizieren möchten: überlassen Sie das besser Menschen mit dem nötigen Fachwissen, die das im persönlichen Kontakt beurteilen können.

      Hier steht dies niemandem zu!!!

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @76530 (Profil gelöscht):

        Okay, wenn sie nicht psychisch krank ist, dann inszeniert sie sich als Opfer eines totalitären Regimes.



        Machen hier viele, Reichsbürger, AfDler, Autonome etc.



        Ist also normal. Was ist aber die Ursache bei ihr? Will sie keine Hundesteuer für Fiffy mehr bezahlen?

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @4813 (Profil gelöscht):

          Offenbar haben wir beide in der causa Bahner unterschiedliche Schwerpunkte. Ihnen geht es, wie Sie hier schreiben darum, Frau Bahners Verhalten in die Nähe der in Ihrer Aufzählung genannten Gruppen zu bringen. Ist klar, dort lässt es sich besser abwerten.

          Über Normalität habe ich freilich kein Wort verloren. Jeder, der einer zahlenmäßigen Übermacht gegenüber steht, steht automatisch unter Druck. Unter Druck machen wir Menschen Fehler. Manche kleinere, andere größere.

          Vielleicht machen Sie sich mal kundig über die Unterschiede zwischen einem psychischen Ausnahmezustand und psychischer Krankheit.

          In jedem Grundkurs Psychologie können Sie das Notwendige lernen. Auch die psychologische Bedeutung des Begriffs "Inszenierung". Für's erste tut es auch wikipedia.

          Zum Glück bin ich da qua meiner Ausbildungen weiter. Und was mit der Hundesteuer ist, das überlasse ich lieber Ihnen.

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Donnernd gesprochen, wie immer, trotzdem ist die Dame wohl z.Zt. in institutionalisierter Behandlung. Ich verzichte auf Links, eine einfache Google-Suche sollte Ihnen weiterhelfen. Dann können Sie sich die Quelle Ihres Vertrauens selber raussuchen, es mangelt nicht.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Konrad Ohneland:

          Danke für den Hinweis.

          Bedauerlicherweise sagen Sie nichts ad rem. Nur ad hominem.

          So wenig es an Quellen mangelt, so wenig mangelt es bei mir an Fähigkeiten, mir 'meine' Quellen zu suchen. Meiner zuweilen "donnernden" Sprache zum Trotz.

          Einzelne der Spezies Mensch können sehr facettenreich sein. ^^

        • @Konrad Ohneland:

          Und wenn jemand in Behandlung ist, dann muss er wohl per se im Unrecht sein - oder wie? Gustl Mollath lässt grüßen!

  • Manno man! Wie wäre es mit ganzheitlicher Betrachtungsweise bzw. Recherche. Ich weiß nicht in welchem Zustand Frau Bahner sich tatsächlich befindet. Genügend Experten stellen die "Panikmache" in Frage bzw. Äußern wie ungesund das für den Menschen ist, der sich dies 1:1 annimmt. Das sind dann auch die die Schwangeren Frauen nur schlechtes wünschen, weil sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben (nicht einhalten konnten, weil sich jemand dazwischen gedrängelt hat). Und so gibt es auch Menschen, die dieses Virus ernst nehmen, aber keine Panik haben und an dieser extremen und unnatürlichen Situation grade an ihre Grenzen kommen.



    Und Herr Wodarg ist nicht der einzige Arzt/ Experte, der eine andere Meinung äußert. Wenn dann bitte alle aufzählen und es nicht so darstellen, als gäbe es nur Herrn Wodarg und Frau Bahner, die die Situation hinterfragen. Man man man...unabhängige Berichterstattung ist wahrscheinlich was von gestern. Erst mal informieren (ganzheitlich, umfangreich) und dann Bericht erstatten, oder ist die Angst zu groß mit der eigenen Meinung auch in der Luft zerrissen zu werden oder gar eingewiesen zu werden?



    Sorry, aber ich halte mich sehr gerne an die momentanen Verordnungen, wenn es andere beruhigt ...aber ich sitze in keinem Tunnel fest und zähle nur noch mit wieviel infiziert sind und gestorben sind. Hier wird man knirre bei. Die Medien bekommen es nicht hin, in dieser Pandemie, die Bevölkerung gut zu begleiten. Und ich vermute Skeptiker wie auch "Gläubiger " können daran und dadurch erkranken. Ob Frau Bahner tatsächlich über die Grenze geschlagen hat, weiß ich nicht, aber für mich steht sie gerade als Spiegel für das Ausmaß was diese Maßnahmen und dazugehörige "Panikmacke" des Coronavirus auch noch haben, neben dem Versuch der Eindämmung. Und dies sollte ernsthaft betrachtet werden!

  • 0G
    05158 (Profil gelöscht)

    Nachdem, was ich gerade "erfahren" habe mache ich eine beinharte Trennung zwischen unserem Palaver und einer psychischen Störung.



    Das kann jeden treffen!



    Vorsicht mit Ferndiagnosen!

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @05158 (Profil gelöscht):

      In den modernen Zeiten - nicht erst seit Corona - gehört es in gewissen Kreisen zu den Usancen, unliebsame Menschen als psychisch Gestörte zu etikettieren und auf die ein oder andere Art kaltzustellen.

      In den wenig glorreichen Tagen des 'Tausendjährigen Reiches' hatten wir das schon einmal.

      Ihrem Appell in Sachen Ferndiagnosen schließe ich mich gerne an. Und hänge den Hinweis dran, dass nach einer soliden Diagnose ein ANGEMESSENER Umgang zu folgen hat.

      Angesichts der Paradigmenwechsel innerhalb der Psychotherapien in den letzten dreißig Jahren hin zu 'rein' utilitaristischen Ansätzen (Funktionieren steht über Allem) sehe ich da dunkelschwarz.

      Btw: hat Karl Kraus nicht mal etwas zum Thema gesagt? Sage einer, Geschichte wiederhole sich nicht.

      • 0G
        05158 (Profil gelöscht)
        @76530 (Profil gelöscht):

        Danke, für die kompetente Antwort!

        Das sie recht haben, zeigt schon@Maria Burger

        Bei utilitaristisch(d. habe ich schon beim schreiben Probleme) zuckte die Hand Richtung Wiki aber Erklärung folgte auf dem Fuß! ;-.)

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @05158 (Profil gelöscht):

          Ab und zu brauche ich halt meine Schubladen, wo ich Namen oder Merkmale ablegen kann.

          • 0G
            05158 (Profil gelöscht)
            @76530 (Profil gelöscht):

            Genau, genau!



            Der gute alte, kleine(DIN 5) Karteikasten mit Register! , steht immer in Reichweite meines hi-tech equipments!

  • Jenachdem, wie sehr man sich das alles zu Herzen nimmt, kann man schonmal den Kopf verlieren. Finde ich.

  • "Nur weil du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind."

    Kurt Cobain,



    (wahrer Erbe von Elvis Presley).

    • 0G
      05158 (Profil gelöscht)
      @el presidente:

      Na, jut, jut!



      ;-)

    • @el presidente:

      Danke!



      Den kannte ich noch nicht. :-)

  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    Ich bleib dabei. Wir haben eine Sch ... - Situation, die wir als Normalbürger, nicht gern, aber doch akzeptieren.



    Und uns an die Vorgaben halten (ich tue das).



    Und wir, wiederum der Normalbürger, verlassen uns darauf, daß alles wieder in rechte Lot gerückt wird.



    Nicht zuletzt auch durch das und mit dem Engagement derjenigen, die hier mit fachlicher Kompetenz die Einschränkungen in Frage stellen. Ich denke zurecht (als Laie).



    Wir gehen da durch und holen uns unsere Rechte zurück.

    • @82286 (Profil gelöscht):

      Ihre Rechte hat Ihnen niemand genommen. Sie hatten sie per se nur im Rahmen von Beschränkungen, hier in Form des IfSG.

  • Seit dem 04.03.2020 listet das RKI 2.969 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona Viren auf. Das sind bis heute 42 Tage und damit im Schnitt etwas weniger als 71 Todesfälle pro Tag, von denen allerdings völlig unklar ist, ob diese Leute am Virus, oder an ihren durchgängig vorhandenen schweren Vorerkrankungen gestorben sind.



    Zum Vergleich: Im Jahr 2018 starben pro Tag im Schnitt in Deutschland 2.616 Menschen, ohne das irgendjemand hier einen vergleichbaren Geschiß davon gemacht hätte, geschweige denn deshalb weitreichende Grundrechtseinschränkungen für irgendwie angemessen gehalten worden wären. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist objektiv mehr als berechtigt und muss auch für jede einzelne Maßnahme immer wieder neu gestellt und neu begründet werden. Mir fehlt nach wie vor eine schlüssige Begründung für so ziemlich alles, was über ein Abstandsgebot von 1,5m hinausgeht. Man vernichtet hier unter dem Vorwand, Menschenleben retten zu wollen, von Tag zu Tag immer mehr Existenzen, nur weil man es beizeiten sträflich versäumt hat, für den Fall einer Pandemie angemessen vorzusorgen, wie es in der Risikoanalyse des RKI von 2013 detailliert empfohlen wurde. Bis zu einem wirksamen Wirkstoff wird noch mindestens ein Jahr vergehen, so dass es tatsächlich unterm Strich überhaupt gar nicht möglich sein kann, auch nur ein einziges Menschenleben mit Schul- und Betriebsschließungen und dergleichen mehr zu retten - ganz im Gegenteil.

    • @Rainer B.:

      Auch Sie schlussfolgern aus der Tatsache, dass der Deich funktioniert und wir nicht so nass werden wie befürchtet, dass der Deich überflüssig oder zumindest zu hoch ist. Dass das Gesundheitssystem nicht fu ktioniert und keinen Unterschied ausmacht, ist doch angesichts der Mortalitätsraten anderswo genau so offensichtlicher Humbug wie dass die Schutzmaßnahmen nicht wirken. Was meinen Sie, was hier los wäre, wenn man es bei 1,5m Abstand belassen hätte und gesagt hätte "Alles nicht so wild"? Glauben Sie, da hätten sich ausreichend Menschen dran gehalten?

      • @Normalo:

        Was ich glaube, oder nicht, tut gar nichts zur Sache. Tatsache ist doch, dass es noch mindestens ein Jahr dauern wird, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht - wenn überhaupt. Der Lockdown ist eben kein Deich, der einer Sturmflut irgendwie ein Jahr lang standhalten könnte. Wir reden jetzt von Mai, als ob im Mai irgendetwas grundlegend anders an der Lage sein könnte, abgesehen davon, dass dann schon sehr viele Existenzen vernichtet sein werden.

        • @Rainer B.:

          Wären Sie denn bereit, zur Rettung dieser Existenzen Zustände wie in Italien, Spanien oder den USA in Kauf zu nehmen?

          Ich nicht.

          • @Normalo:

            Sie können gerne Dinge miteinander vergleichen, die überhaupt nicht vergleichbar sind. Ich halte davon gar nichts.

            • @Rainer B.:

              Wieso sollen sie nicht vergleichbar sein? Sind Deutsche etwa per se immuner gegen den Virus und seine Folgen??

              Die Maßnahmen haben Erfolg ("Der Deich hält..."): Die Kurve flacht ab, BEVOR es zu Zuständen wie anderswo kommt. Aber das ändert nichts daran, dass wir aktuell 60.000 bekannte, aktive Fälle (und wer weiß wie viele unbekannte) im Land haben und es auch bei weiterem Erfolg Ende Mai immer noch zigtausend (erkannte und unerkannte) sein werden - weit mehr als als die wenigen hundert oder tausend 0-Patienten, die die Pandemie in den kritischen Ländern in Gang gebracht hat. Wenn die Maßnahmen zu stark gelockert werden, und die Post mit sovielen 0-Fällen wieder neu abgeht, dann werden Verhältnisse wie Spanien oder Italien noch harmlos wirken im Vergleich.

              • @Normalo:

                s.o.

    • @Rainer B.:

      Gegenfrage: Ab wie viele Tote sehen Sie verschärfte Massnahmen zweckmäßig? Sollte nicht jeder einzelne Tote vermieden werden? Und ja selbst, wenn der Grund eines Todes die Vorerkrankungen war, Auslöser war die Infektion mit Corona oder andersrum gesagt, auch mit den Vorerkrankungen hätten die Menschen länger leben können, aber Corona gab diesen einen gewaltigen Schubs. Aber zusammengefasst: das oberste Ziel einer Regierung sollte es sein, jedes Menschenleben zu schützen, gleichzeitig versucht ja die Regierung verschiedene Massnahmen auf den Weg zu bringen, um Existenzen zu schützen. Corona ist sehr leicht übertragbar, ich weise auf den rasanten Anstieg der Infektionsrate der Anfangstage hin. Zudem der Begriff Ausgangssperre ja eh irreführend ist. Sie dürfen ja ihre wohnung.z.b. für einen Spaziergang verlassen. Eine richtige Ausgangssperre Ala Italien (kein Spaziergang erlaubt z.b.) gibt es ja momentan nicht. Es kommt kein Blaulicht auf sie zu, wenn sie auf die Straße stehen.

      • @Seppbrennt:

        Ich hab weder etwas von „verschärften Massnahmen“, noch von „Ausgangssperren“ geschrieben. Das alles ist doch auch nur Symbolik und praktisch völlig sinnlos.

    • @Rainer B.:

      Vielleicht sind es ja gerade die Maßnahmen, die zu solch geringen Todesfälle führen?

      Spricht ja sehr dafür, dass in Europa mittlerweile richtig auf die Lage reagiert wird.

      • @Killian Treun:

        Ein Vielleicht ist es ganz gewiss, aber mehr auch nicht. Wie sagte Prof. Drosten in seinem letzten Podcast so schön: „Häufig ist häufig und selten ist selten.“

    • @Rainer B.:

      Aber Sie wissen auch, was in anderen Ländern so los ist?

      • @Jim Hawkins:

        Ja - da sterben sehr alte, sehr schwache und sehr kranke Menschen. Das ist überhaupt nicht anders, als hier auch. Die einen nur etwas früher und die anderen nur etwas später. That's all!

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Ich bin - heftig - irritiert.

          Mir fehlen Angaben von Ihnen, ab wann Sie von sehr alten Menschen sprechen? 75? 80? 90?

          Nur mal kurz aus dem Nähkästchen geplaudert: mein bester Freund, 68, ist vor zwei Wochen an Covid19 gestorben. Durch CoPD war er stark vorgeschädigt.

          Den würden Sie doch nicht zur Zielgruppe zählen?

          • @76530 (Profil gelöscht):

            Offensichtlich war er doch schon sehr krank. COPD ist nach meiner Kenntnis nicht heilbar und kann auch in jüngeren Jahren schon ausgeprägt sein. In den USA ist COPD die vierthäufigste Todesursache.

        • @Rainer B.:

          So hätte ich Sie jetzt gar nicht eingeschätzt. Also, dass Sie mit so einer lässigen Menschenverachtung ausgestattet sind.

          • @Jim Hawkins:

            Da sind Sie ja nicht der einzige, der hier nicht unterscheiden kann zwischen „Menschenverachtung“ und „abstrahierender Analyse“.

            • @Rainer B.:

              So wie Sie das formulieren, weiß ich nicht, welcher Begriff schlimmer klingt.

              Hat einen Hauch von Klemperers LTT.

              • @Jim Hawkins:

                Ach wissen Sie - wenn sich hier dieselben Leute, die jahrelang Warnungen vor Pandemien in den Wind geschlagen und detaillierte Pläne für den Fall einer sehr wahrscheinlichen Pandemie einfach in die Tonne wandern ließen, nun als Menschenfreunde gerieren, weil sie jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, noch jede Menge Geld anderer Leute hinterherschmeißen wollen, da steigt in der Tat meine Verachtung für diese Sorte „Menschenfreunde“ von Tag zu Tag mehr.

              • 7G
                76530 (Profil gelöscht)
                @Jim Hawkins:

                LTT??? Da haucht gar nichts.

                Lingua Tertii Imperii (LTI).

            • 7G
              76530 (Profil gelöscht)
              @Rainer B.:

              Gerne würde ich mich mit Ihrer Aussage auseinandersetzen.

              Dumm nur, dass mir das Netz zu "abstrahierender Analyse" nichts liefern möchte. "Abstrahierende Interpretation" ist ja wohl etwas anderes - wenn ich das richtig verstehe?

              Frage: Hätten Sie einen Link für den ollen Leiberg zur Hand?

              Zeit ist nunmal - Zeit.

              • @76530 (Profil gelöscht):

                Mensch, Leiberg, nu' stelln'se sich ma nich dümmer, als se sind! Gucken se mal bei „Abstraktion“ und bei „Analyse“ und dann schaun'se vielleicht auch mal hier nach:

                www.philosophieren...selber_denken.html

                • 7G
                  76530 (Profil gelöscht)
                  @Rainer B.:

                  Keine falsche Sorge: Ich stelle mich keineswegs dümmer als ich bin - und sehe mich auch nicht als dumm. Meine Fähigkeiten aber als begrenzt. Und das trifft nicht nur auf mich zu.

                  Dass die verbreitete Stimmung in Covid19-Zeiten nicht spurlos an mir vorüberzieht, bitte ich zu entschuldigen. Das 'Cool-Sein' überlasse ich gerne denen, die es für angemessen halten.

                  Davon ab: dem Inhalt Ihres Posts an Jim Hawkins von heute ca. 14:50 stimme ich gerne zu. Auch wenn ich versuche, meine Verachtung und meinen Prast nicht an falscher Stelle loszuwerden.

                  Als Unionschrist bin ich erkennbar NICHT unterwegs.

                  Vive la difference.

              • 0G
                05158 (Profil gelöscht)
                @76530 (Profil gelöscht):

                Auch für ihren Freund.

                Zeit die nie vergeht (original 1985) michael barakowski

                www.youtube.com/watch?v=COF681WV-xg

        • @Rainer B.:

          Um auf Ihre Fragen zu antworten:

          1. Durchschnittszahlen wie in Ihrem ersten Post sind nichtssagend. Sie müssen die Zahlen vergleichen mit dem, was passiert wäre, wären keine Maßnahmen ergriffen worden. Und das wächst exponentiell.

          2. Aufgrund des exponentiellen Wachstums hätten sich die Erkrankten alle drei bis fünf Tage verdoppelt. Der Anstieg der Toten wäre jedoch heftiger ausgefallen, da man die schweren Verläufe nur mittels Intensivmedizin retten kann. Zu Beginn gab es gerade einmal 3000 freie Betten in D. Ohne die Maßnahmen wären wir vermutlich jetzt nicht bei ca. 120.000 Erkrankten, sondern eher bei 500.000.

          3. Aufgrund fehlender Kapazitäten wäre es dazu gekommen, dass sich Ärzte hätten entscheiden müssen, wer leben und wer sterben darf. Wird der 25 jährge Motorradfahrer, der einen (selbstverschuldeten) Unfall gemacht hat, gerettet oder der 75 jährige, der nichts für seine Infektion kann? Wer möchte diese Frage beantworten müssen. Auch dies ist ein Wert, der schützenswert ist.

          4. Die Maßnahmen haben gebracht, dass die Intensivbetten aufgebaut werden konnten und die Ansteckungsrate verlangsamt wurde. Jetzt können die Maßnahmen langsam gesenkt werden, da man besser vorbereitet ist.

          • @Strolch:

            Es weiß doch niemand wirklich, wieviele Menschen am Beginn der Maßnahmen schon infiziert waren und wieviele es jetzt immer noch sind. Meine Zahlen von 2018 sind gesichert. Die Zahlen des RKI gelten hier auch als gesichert, obwohl sie große Ungenauigkeiten beinhalten - schon allein wegen der fehlenden Leichenschau bei den meisten Verstorbenen, die einfach als Corona-Tote deklariert werden.

        • @Rainer B.:

          Sorry, das ist purer Zynismus.

          Haben Sie schon einmal miterlebt, wenn todkranke Menschen äußern, wie froh sie wären, wenn sie wenigstens noch drei Monate länger leben könnten?

          Wie kann man nur menschliches Leben so abtun als wenn es im Alter auf ein paar Wochen/Monate/Jahre nicht ankommt?

          • @Rolf B.:

            Ihr Vorwurf geht ins Leere. Ich habe rein gar nichts von und zu einzelnen Betroffenen geschrieben.



            Wenn Sie davon überzeugt sind, dass hier das öffentliche Leben wochenlang angehalten werden sollte, weil einzelne todkranke Menschen gerne noch drei Monate länger leben möchten, dann ist das Ihre Sache - ich sehe das nicht so.

  • Hexenjagd gegen eine streitbare, tapfere Juristin, der ich meinen höchsten Respekt zolle.

  • Mittlerweile wurde die Kollegin Bahner anscheinend in die psychiatrische Abteilung eines KH verbracht, weil sie auf der Straße angeblich auffällig und verwirrt war.



    Ich habe Mitgefühl und hoffe, es geht ihr bald besser. Ich wünsche niemandem einen derart öffentlichen Zusammenbruch.



    Juristisch kann man es so oder so sehen, für beide Seiten gibt es Argumente. Die Vernunft gebietet derzeit noch die Maßnahmen, meiner Meinung nach. Die Todeszahlen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern belegen dies.

    • @siri nihil:

      Ohne irgendeine Quellenangabe ist so ein Kommentar eigentlich untragbar.

      • @Hampelstielz:

        Sie machen mich dafür verantwortlich, dass Sie betreutes Lesen benötigen? 😂

      • @Hampelstielz:

        Einfach mal Beate Bahner auf Youtube suchen.

        Die Frau ist offensichtlich in einer psychischen Krise und hat mein Mitgefühl.



        @Taz bitte meine Antwort auf Geronymo löschen

  • Es wäre wünschenswert, daß deutsche Medien sich etwas verantwortungsvoller verhielten, wenn offensichtlich wird, daß jemand nicht mehr ganz bei sich ist.

    • @jhwh:

      Den "Medien" Verantwortungslosigkeit zu attestieren ist zuu einfach. Es hätte aber auffallen können, daß die keine Leumunde=Mitunterzeichner etc. hat & so einen Schritt (Gang vor Gericht) lieber mal mit ihrem sozialen Umfeld diskutiert hätte...

  • Mal ehrlich: All diese Maßnahmen sind notwendig!

    Aber sie sind nur notwendig weil unsere Regierungen (Bundes-, Landes- und Kommunal- ) in großem Stil Notfallkapazitäten abgebaut haben.



    Wenn man keine Notfallvorräte hat,



    wenn man nur soviele Krankenhausbetten hat wie unbedingt nötig,



    wenn man nur soviel Pflegepersonal hat wie unbedingt nötig -



    dann sind natürlich im Kriesenfall sehr einschneidende Maßnahmen erforderlich.



    Und daran ist unser Bundesgesundheits-Bankkaufmann sicher nicht ganz unschuldig.



    Und dieTatsache dass man einen Banker auf diesen Posten gehievt hat auch nicht.

    • @Bolzkopf:

      Ganz genau. Vorsorge für den etwaigen Ernstfall ist kurzfristig nicht profitabel.

      überspitzt ausgedrückt:



      Weil der Staat für jeden Scheiss Geld hat außer für seine primären Aufgaben, müssen jetzt 99,8% gesunde Menschen Einschränkungen hinnehmen.

      Das wird hoffentlich eine Lehre sein.

      Aaaber: Ich persönlich kann mich tatsächlich nicht beklagen. Obwohl ich jeden Tag 4h arbeiten gehe, also regelmäßig lange "draußen" verkehre, wurde ich noch nicht von der Polizei aufgehalten o.Ä.



      Es gab keine Besuche von Gesundheitsätmern in der Firma.



      Sprich: Ausgangsbeschränkung ist etwas recht abstraktes, wenn man es nicht selber zu spüren bekommen hat.

  • Hier die Ärzte, Professoren und Epidemiologen, die der Mainstream Meinung (RKI) widersprechen (Zumindest, die die ich kenne) und sich noch trauen ihre Sichtweise öffentlich kund zu tun:



    Dr. Wolfgang Wodarg



    Prof.Dr. Sucharit Bhakdi



    Dr. Klaus Köhnlein



    Dr. Bodo Schiffmann



    Prof. Dr. Dr. Marin Haditsch



    Prof. Dr. Stefan Hockertz



    Prof Dr. Carsten Scheller



    Prof Dr. Hochen A. Werner



    Prof Dr. John Ionannidis



    Prof Dr. Yoram Lass



    Prof Dr. Pietro Vernazza



    Prof Jay Bhattacharya



    Prof Hendrik Streek



    Prof Karin Mölling



    Prof Maria Rita Gismondo



    Prof. Frank Montgomery



    Dr Jaroslav Belsky



    Dr. Joel Kettner



    Dr. Mark Fidigge



    Dr. Karl J. Probst



    Dr. Jenö Ebert



    Dr. Gerhard Krause



    Dr. Yanis Roussel



    Dr. David Katz



    Dr. Heiko Schönning



    Dr Michael T Osterholm



    Dr. Peter Goetzsche



    Aber wäre es nicht Aufgabe der Journalisten dies zu recherchieren und die Opposition auch mal zu Wort kommen zu lassen?

    • @Bernd B:

      27 von über 500.000. Echt beeindruckend :-)

    • @Bernd B:

      Frau Gismondo müssten Sie rausnehmen.

      Sie bewertet den Virus mittlerweile auch als sehr "aggressiv" und kam deshalb auf die These der Mutation in Italien.

      Außerdem leben ihre älteren Verwandten nach eigenen Angaben in totaler Isolation, damit sie "sicher" sind.

      Pfui, wie mainstream ist das denn!

    • @Bernd B:

      Ein paar Wissenschaftler fehlen in Ihrer beeindruckenden Liste:

      Dr. Dolittle

      Dr. Who

      Dr. No

      Dr. Seltsam

      • 0G
        05158 (Profil gelöscht)
        @Jim Hawkins:

        Doch bitte nicht nur die gehobenen Stände.

        Schwester Agnes



        Schwester Annie Wilkes



        Schwester Mildred Ratched

        nicht zu vergessen



        (Sammelaufzählung):

        Beate



        Melanie(I.S.)



        Gertrud



        Schwester Oberin

    • @Bernd B:

      das sehe ich genau so und ich wundere mich auch, wieso die Medien alle als Coronaverschwörer diffamieren und nicht zu Wort kommen lassen

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Anne Fleischmann:

        Ich wundere mich schon lange nicht mehr.

        Das nennt sich Recht auf freie Meinungsäußerung. Steht auf Papier.

    • @Bernd B:

      Auf welchen wissenschaftlichen Plattformen haben die genannten Experten ihre abweichenden Forschungsergebnisse, Interpretationen von Fakten und ihre Meinungen zu Corona publiziert und zur Diskussion gestellt ?

      • @horsefeathers:

        Auf welcher allgemein zugänglichen Plattform, nicht der eigenen, hat Drosten bislang veröffentlicht?

    • @Bernd B:

      Vielen Dank. Sehe ich genauso.

    • @Bernd B:

      Es ist ein Unterschied, ob man sich kritisch mit etwas auseinandersetzt oder ob man - wie Frau Bahner mit der Verfassungswidrigkeit droht.

      Zu der langen Liste von Ihnen: Herr Streek schriebt seit längerem in der FAZ und setzt sich kritisch auseinander. Als Opposition sieht er sich nicht, so wie ich ihn verstehe. Er hat nie gesagt, die Maßnahmen sind unverhältnismäßig. Er sieht sie kritisch und deutet an, dass sie in der Schärfe nicht lange notwendig sind. Nicht mehr und nicht weniger.

      • @Strolch:

        Wie "droht man mit der Verfassungswidrigkeit"?

        • @Hampelstielz:

          Ja, nicht meine beste Wortwahl: 2. Versuch: Ob man die Maßnahmen als eklatant vefassungswidrig ansieht.

      • @Strolch:

        Dr. Streeck war sehr wohl mal kritisch.



        Jetzt hat er gemerkt, das das einer weiteren Karriere wenig förderlich ist.

        Einfach mal die Sendung von Lanz (ja, ich weiß, ich kann nichts dafür) schauen:

        Erstmal verwunderte ihn, dass das RKI die Übertragungswege noch nicht untersucht hat.

        „Es gibt keine Gefahr, jemand anderen beim Einkaufen zu infizieren“, so der Forscher.

        Die folgenschweren Infektionen seien bei „beim Aprés-Ski in Ischgl, bei der Party in Berlin, bei Fußballspielen in Bergamo“ passiert. „Das kam aus keinem Supermarkt, keiner Fleischerei oder Restaurant. Es kam aus einem engen Beisammensein für längere Zeit.“

        Kritik am aktuellen Krisen-Management

        Streeck scheint mit einigen Eindämmungs-Maßnahmen der Politik zu hadern: „Wir haben noch nie von Infektionen in Friseursalons gehört. Jetzt sind die Friseursalons geschlossen.“ Er halte es für „extrem wichtig, über eine Exit-Strategie“ zu sprechen. Und übte leise Kritik am aktuellen Management: Ihm fehle die Zielsetzung. „Sind 1000 Infektionen pro Tag zu viel? Oder 100?“

        Der Professor: „Wir wissen relativ gut, dass die Übertragungen nicht per Schmierinfektion stattfinden, aber es beim ausgelassenen Feiern viele Infektionen gegeben hat. Jetzt geht es darum, die Nuancen dazwischen zu finden – auch um bestimmte Maßnahmen zurücknehmen zu können.“

        In Heinsberg untersuchte Streeck die Wohnungen von hochinfektiösen Patienten. Ein Ergebnis: „Wir haben kein lebendes Virus auf irgendwelchen

        • @BerndWe:

          Das er kritisch ist, sehe ich auch so. Aber er sagt nicht, dass die Maßnahmen sinnlos sind. Wenn er das RKI kritisiert, kritisiert er nicht die Maßnahmen. Seine Kritik richtet sich nach meinem Verständnis dagegen, dass man die Zeit nicht nutzt, um weiter zu forschen. Diese Kritik ist berechtigt, hat aber mit der Kontaktsperre erst mal nichts zu tun.

  • 0G
    01022 (Profil gelöscht)

    Dass bei den Ausgangsbeschränkungen, die (Bewegungs-)Freiheit die Ausnahme ist, stimmt doch bedenklich. Die Kontaktverbote aus dem Laschet-Papier (“Nicht das Verlassen der Wohnung ist die Gefahr”) sind mE gerade noch unter § 28 IfSG verortbar, denn der sehr weit gefasste Krankheitsverdacht genügt hier: Endbericht der Enquete-Kommission „Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung”, BT- Drucksache 11/7200, S. 176f: Für die nachgeahmte österreichische Lösung der flächendeckenden Betretungsverbote sei auf den Artikel Husch-Pfusch-Gesetze im Standard verwiesen: "“Sie haben deshalb die Maßnahme auf Paragraf 15 gestützt, weil der für Betriebsschließungen geltende Paragraf 20 Entschädigungen vorsieht und man diese vermeiden wollte. Mittlerweile sind alle diese Verordnungen von den Homepages spurlos gelöscht worden. Ein Schelm, wer da denkt, man will weiterhin den gesetzlichen Entschädigungsansprüchen entkommen.” Der Autor Matzka war über 15 Jahre der höchste Beamte der Republik Österreich ( www.derstandard.at...m-massnahmengesetz )

  • "Die angebliche „Panikmache“ von Regierungen und Medien bezeichnet Bahner als „Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im Dritten Reich erlebt hat“. Besuchsverbote für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der Juden“."

    Ich stehe jeder kritischen Diskussion über bedrohlichen Sinn und Unsinn staatlicher Interventionen durchaus positiv gegenüber, freue mich aber immer, wenns etwas subtiler (und logischer) daherkommt...

  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    Ich sach' mal so:



    In was für einem Land würden wir leben, wären all die Ein- und Beschränkungen sowie Eingriffe in die Grundrechte gesetzeskonform?



    Also freuen wir uns auf die Zeit danach, wir alle sind noch fit und gesund, die "Gesetze" werden eines nach dem anderen kassiert und Geschädigte werden großügig entschädigt.



    Für das alles werden wir sehr viel Geld benötigen. Und so kommen wir auf diese Weise doch noch zu einer gerechteren Besteuerung - vielleicht :-|

    • @82286 (Profil gelöscht):

      "In was für einem Land würden wir leben, wären all die Ein- und Beschränkungen sowie Eingriffe in die Grundrechte gesetzeskonform?"

      In einem, dass seine Bürger in einer Gefahrensituation schütz?

      • 8G
        82286 (Profil gelöscht)
        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ja natürlich.



        Ich gebe zu, kann man leicht mißverstehen.



        Aber lesen Sie meine sonstigen Posts zu dem Thema.

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @82286 (Profil gelöscht):

      Noch ein Gedanke für die Zeit danach.



      Es muß zu einer gleichmäßig verteilten Belastung für alle kommen. Nach meiner bescheidenmen Meinung ist total ungerecht, wenn z.B.: einem Mieter wg. Kurzarbeit oder Kündigung die Miete zwar gestundet wird und er danach aber auf einem noch größeren Schuldenberg sitzt, während der Vermieter sich nur ein wenig gedulden muß, bis er wieder sein volles Einkommen hat.



      Und das muß natürlich auch für Banken ( +/- Zinsenzahlung, Tilgung) und allem Vergleichbaren gelten.

  • Kommentar entfernt, bitte sachlich bleiben. Danke, die Moderation

    • @Weidle Stefan:

      Stimmt einer der Punkte nicht?

      Natürlich dürfen Grundrechte nicht dauerhaft eingeschränkt werden. Das hat aber auch niemand vor. Deshalb ist die ganze Diskussion völlig aufgeblasen.

  • Auch wenn die Anwältin offensichtlich psychische Probleme hat und ich ihr in der Sache keinesfalls zustimme, so ist die Sperrung der Webseite nicht rechtens. Es gibt immer noch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    • @dudeldudel:

      Aufruf zu Straftat wäre keine freie Meinungsäußerung, hier müsste allerdings ein Gericht entscheiden, ob das so gegeben ist, da stimme ich zu. Einfach abschalten lassen geht nicht.

  • "Nach Ansicht der großen Mehrheit der Virologen und Epidemiologen"

    Da ist genauso unfundiert und unbewiesen wie die Aussage von Frau Bahner zur Mehrheit der Skeptiker unter den Virologen und Epidemologen.

    Was soll eigentlich der Kampf gegen Frau Bahner. Sie will die Regelungen prüfen lassen, und ist aus "Mangelnder Betroffenheit" abgelehnt worden. In der Sache wurde nichts entschieden.

  • Die Dame sollte vor weiteren Kapriolen zwecks Eigenwerbung einen vertieften Blick in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) werfen: "Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, ... wenn der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, es sei denn, dass sein Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft die Rechtspflege nicht gefährdet; ... Wenn es zur Entscheidung über den ... Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 3 erforderlich ist, gibt die Rechtsanwaltskammer dem Betroffenen auf, innerhalb einer von ihr zu bestimmenden angemessenen Frist das Gutachten eines von ihr zu bestimmenden Arztes über seinen Gesundheitszustand vorzulegen. Das Gutachten muss auf einer Untersuchung und, wenn dies ein Amtsarzt für notwendig hält, auch auf einer klinischen Beobachtung des Betroffenen beruhen. Die Kosten des Gutachtens hat der Betroffene zu tragen. ... Wird das Gutachten ohne zureichenden Grund nicht innerhalb der von der Rechtsanwaltskammer gesetzten Frist vorgelegt, so wird vermutet, dass der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben. Der Betroffene ist auf diese Folgen bei der Fristsetzung hinzuweisen."(§§ 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 BRAO).

  • Wieso soll es falsch sein, daß eine sehr große Zahl der Epidemiologen sich sehr kritisch zu den Maßnahmen äußert!? Ich kam ihnen einen Haufen sehr renommierter Wissenschaftler (nicht alles Epidemiologen, aber Immunologen, Virologen, Praktiker, Sozial Statistiker) nennen, die genau das getan haben!

    LG

  • "Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Behörden zu den „notwendigen Schutzmaßnahmen“.



    Oh man, kein Jurist der Welt wird annehmen können, dass auf dieser schmalen Rechtsgrundlage diese weitreichenden Grundrechtseingriffe gerechtfertigt werden können. Auch das BVerfG hat da deutlichst Zweifel angemeldet, wie man aus dem Entscheid herauslesen kann. Aber die taz ist voll auf Regierungslinie ... das werdet ihr nicht mehr los!



    Und glaubt mal nicht, dass sich das Bevölkerung nicht merken wird ... letztlich wird der Glaube an die Unverletzlichkeit der Grundrechte massiv geschädigt, das ist doch jetzt schon abzusehen ...

    • @export:

      Danke für Dein Statement.

    • @export:

      SOLLTEN die Maßnahemn nicht unter das IfSG fallen, gäbe es immer noch die polizeirechtlichen Generalklauseln der Länder, die auch Maßnahmen gegen "Nichtstörer" erlauben, wenn die zur Wahrung er öffentlichen Sicherheit geboten sind. Letzteres wäre zu begründen, das ist wahr. Aber es gibt genug namhafte Expertenmeinungen, als dass die Staatsgewalt sich hier im Rahmen ihres Ermessenspielraums gehalten haben dürfte.

      Aus meiner Sicht die Frage, ob die Maßnahmen rechtmäßig sind, daher zunächst mal eher akademisch. Interessant wird's erst am Ende bei den Entschädigungsansprüchen. Denn da ist das allgemeine Polizeirecht deutlich offener gestrickt als das IfSG.

    • @export:

      Das BVerfG hat überhaupt keine Zweifel angemeldet und nicht auch nur ein Wort geschrieben, das man dahingehend missverstehen könnte.

    • @export:

      Wo kannst du die deutlichsten Zweifel des BVerfG herauslesen?

      • @Pazuzu:

        Nicht in der Sache entschieden, sondern nur aus Formalgründen.

        • @Martin_25:

          Alle bisherigen Entscheidungen zeigen, dass das BVG keine grundsätzlichen Probleme mit den Corona Maßnahmen hat.

        • @Martin_25:

          Das ist aber kein impliziter "Zweifel" an der Rechtmäßigkeit, sondern eine prozessrechtliche Notwendigkeit. Das Gericht darf auf einem Eilantrag hin die Entscheidung in der Hauptsache nur vorwegnehmen, soweit Gefahr im Verzug herrscht und die Frage summarischer Prüfung zugänglich ist.

          Die Tatsache, dass das Gericht auf dieser Basis das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Verbote für wichtiger hielt, ist - wenn überhaupt - ein Indikator, dass es diese Maßnahmen als notwendig und gerechtfertigt erachtet. Wäre es jetzt schon der Ansicht, einschreiten zu müssen, hätte es Gründe gesucht (und im Zweifel gefunden - das sind keine Anfänger), die Verbote wenigstens zu suspendieren.

  • Ich wünsche ihr gute Besserung. Und bald laufen wir alle wieder friedlich durch Parks und offene Geschäfte. Eine gute Woche allen die es anderen auch wünschen.

    • @Ole36:

      Und was sagen Sie, wenn der Lockdown noch 3 Monate anhält, weil genaues weiß man nicht. Auch die 2 m Abstand sind ja nur eine Schätzung ohne Garantie.

      • 6G
        65572 (Profil gelöscht)
        @Martin_25:

        Natürlich kann ich nicht für OLE36 antworten. Meine Antwort wäre, lieber drei Monate daheim, als immer tot. Und Garantie gibt es ja auch in der bunten Warenwelt nur wenn man Glück hat.

      • @Martin_25:

        Dann sind es eben noch 3 Monate.

  • Es erscheint mir, als sei eine psychische Vorerkrankung (womöglich durch das Social Distancing) außer Kontrolle geraten. Ich hoffe, Frau Bahner fängt sich wieder.

    • @Parabel:

      Das hoffe ich auch...

  • Die Argumente Bahners sind nicht so einfach von der Hand zu weisen. Die gegenwärtigen Maßnahmen widersprechen klar den Grundrechten.



    Darf Infektionsschutz einfach so Grundrechte aushebeln? Und falls ja, wie lange? Bis eine Impfung vorliegt, im Zweifel für immer? Mit welcher Rechenschaftspflicht? Mehrheit der Virologen - hat die taz eine Umfrage gestartet und ist es sicher nicht karriereschädigend, Corona mit Grippe zu vergleichen?

    Bei Gefahr im Verzug Provisorien zu errichten ist richtig! Diese gehören jetzt hinterfragt und rechtsstaatlich geprüft. Bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit, das Demonstrationsrecht abzuschaffen und die Vermögen der Deutschen im Regierungssinne umzuverteilen? Ist es rechtsstaatlich, einem immunen Genesenen, der Niemanden anstecken kann, Reise-, Berufs-, Religions-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu entziehen und bei Verstoß mit 25.000 EUR und Haft zu bestrafen? Auf Basis von Infektionsschutz, tatsächlich? Eine Person, die faktisch nicht in der Lage ist, das Virus weiter zu geben? Das Infektionsschutzgesetz isoliert Kranke aber nicht nachweislich Gesunde.

    Die Umdrehung dieses Rechtsprinzips ist das Ende von Kausalität und Rechtsstaatlichkeit, da hat Bahner Recht. Ist es wirklich verhältnismäßig, die selbst aufgebaute Firma zu verlieren, obwohl im gesamten Land die Intensivstationen leer sind? Polemisch gefragt, wer macht sich noch Mühe, Unternehmen aufzubauen, wenn die Regierung jede stärkere Grippe zur Enteignung und Umverteilung an befreundete Banker nutzt?

    Wir haben die Maßnahmen des autoritären China übernommen. Es wird Zeit, sie zu hinterfragen und nach besseren Alternativen zu suchen.

    • @ben99:

      Das, was sich Politiker so ausdenken, wird hinterfragt und auch nicht einfach durchgewunken.



      Laschets zwangsgesetz für pflegekräfte in NRW hat ja schon einen klaren Elfmeter von landesverfassungsgericht bekommen, da war das noch nicht mal im Landtag.

      mal als Beispiel ausser lamang als persönlich indirekt betroffener

  • Bei allen die sich jetzt aus der zweite, dritten, ….. Reihe melden, passt immer noch Andy Warhol von 1968 :



    " in the future, everyone will be world- famous for 15 minutes "

  • Oder sie hat den gleichen Fehler gemacht, wie Boris Johnson? Für diesen Fall wünsche ich ihr, wie Boris, trotz aller politischen Meinungsverschiedenheiten, gute Genesung!

  • Respekt, dass jemand gegen die zutiefst einschneidenden Maßnahmen juristisch vorgeht. Derzeit begegnet man leider oftmals Claqueuren, die völlig unkritisch die Einschränkungen hinnehmen

    • @Anne klein:

      sie war nicht die erste. und: bevor sie ihren eilantrag abschickte, hätte sie besser erst noch den beschluß des BVerfG vom vortag gelesen und in ihre antragsbegründung eingearbeitet.



      zum anderen findet zb auf verfassungsblog.de/ seit wochen eine sehr lebhafte diskussion aller möglichen aspekte von IfSG+GG statt. vielleicht gucken Sie da mal rein?

    • @Anne klein:

      Sie geht ja nicht juristisch vor. Das BVG hat ja aus formalen Gründen abgewunken. Da habe ich aber etwas höhere Ansprüche an Juristen.

      "Besuchsverbote für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der Juden“."

      Und an den argumentativen anstand (wobei ich mich jetzt mal einen Moment auf die Korrektheit der taz verlasse... 😉)

  • "Nach eigener Angabe musste sie ihr Manifest ohne Fachliteratur verfassen, weil die Bibliotheken geschlossen seien."

    Das merkt man :-)

  • Vielleicht lief ihre Rechtsanwaltspraxis gerade nicht sonderlich gut und dies war der Versuch ein bisschen Aufmerksamkeits-Werbug zu bekommen?

    • @Klaus Meier:

      Und was sagen Sie, wenn D witere 1-2 Monate stillgelegt wird? Wohlgmerkt ausländische Erntehelfer dürfen ja weiterhin einreisen und arbeiten, selbst ohne Gesundheitsprüfung und nach einer "Durchseuchung" fördernden Reise.

      • @Martin_25:

        Es geht nicht darum wer jemand ist oder woher er kommt sondern darum wie viele verschiedene Kontakte er zu wie vielen verschiedenen Personen untern welchen Schutzbedingungen hat.



        Grenzschließungen erfolgen mit dem Ziel möglichst wenige unnötige Reisebewegungen zu haben, nicht gar keine. Und damit sich jeder möglichst in dem Raum bewegt, in dem die medizinischen Kapazitäten für ihn geplant sind. Über Letzteres kann man trefflich streiten. Aber offensichtlich geht der Hang mehrheitlich dazu, die eigenen Ressourcen für sich behalten zu wollen.



        Aber jetzt mal ehrlich: Wer unseren Spargel erntet soll wohl auch einen Teil unserer medizinischen Versorgungskapazitäten erhalten, oder?