Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung: Bauernskat erlaubt, Skat verboten

Bund und Länder einigen sich auf weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Aber es gibt keine Ausgangssperre. Bayern bleibt rigider.

Angela Merkel bei einer Pressekonferenz.

Merkel am Sonntag im Kanzleramt – verhältnismäßig emotional Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz | Gegen halb sechs, kurz bevor sie selbst in Quarantäne muss, weil ihr Arzt positiv auf das Coronavirus getestet wurde, verkündet Angela Merkel, dass die Bevölkerung die Bewährung bestanden hat. Nach einer Telefonkonferenz mit den MinisterpräsidentInnen der Länder tritt sie im Kanzleramt vor einige wenige, mit Sicherheitsabstand aufgebaute Kameras. Bevor sie die Maßnahmen verkündet, die die RegierungschefInnen gerade abgestimmt haben, spricht die Kanzlerin dem Land ein Lob aus.

„Am Sonntag stellen wir überall in Deutschland fest: Unsere Städte, unser Verkehr, unser wirtschaftliches und privates Leben sehen vollkommen anders aus als noch vor einer Woche“, sagt sie. Eine überwältigende Mehrheit habe verstanden, dass es „jetzt auf jede und jeden ankommt“. Dass man nicht mehr so einfach unter Leute gehen, Großeltern besuchen oder Freunde treffen dürfe. Und dann, für Merkels Verhältnisse ungewöhnlich emotional: „Dass sich so viele an diese Verhaltensregeln halten, das berührt mich sehr.“

Tatsächlich: Die Bevölkerung hat zwar ein paar Tage gebraucht, um ihr Verhalten im Angesicht der Corona-Bedrohung zu ändern. Spätestens an diesem Wochenende hat es aber ganz gut geklappt. Auf den Straßen: kaum Menschen unterwegs. In den Parks: ungewohnt viele JoggerInnen, einige Pärchen, wenige Gruppen – und selbst die oft mit Abstand zueinander.

Der Vernunft der vielen ist es wohl geschuldet, dass Merkel und die MinisterpräsidentInnen zwar zu harten Mitteln greifen, auf das härteste Mittel aber vorerst verzichten. Keine „Ausgangssperre“, auch keine „Ausgangsbeschränkung“ nach bayerischem Vorbild, dafür zunächst für zwei Wochen ein „Kontaktverbot“.

Pädagogische Bedeutung

Der neue Begriff soll verdeutlichen, dass der Abstand zu anderen das Entscheidende ist, nicht das Verbleiben in der eigenen Wohnung. Welche Begriffe verwendet werden, hat aber keine rechtliche, sondern nur politisch-pädagogische Bedeutung.

Entscheidend ist der Kern der neuen Leitlinien. Er sieht vor, dass sich Personen im öffentlichen Raum nur allein oder zu zweit aufhalten dürfen – außer sie wohnen zusammen. Eine fünfköpfige Familie darf ebenso gemeinsam spazieren gehen wie eine fünfköpfige Wohngemeinschaft. Bei zwei Personen, die sich gemeinsam in die Öffentlichkeit begeben, ist kein Zusammenwohnen erforderlich. Erst ab drei ist verboten. Also: Bauernskat im öffentlichen Raum ist so oder so weiter erlaubt. Skat nicht mehr.

Diese Leitlinien für sich sind allerdings unverbindlich. Sie entfalten keine rechtliche Wirkung gegenüber den BürgerInnen. Verbindlich sind sie erst, wenn sie vom jeweiligen Bundesland per Verordnung oder Allgemeinverfügung in verbindliches Recht umgesetzt wurden. Auch die Landkreise und Städte können als Gesundheitsbehörden verbindliche Vorgaben machen. Die Anordnungen stützen sich dann jeweils auf das Infektionsschutzgesetz.

Bayern schert aus

Die Leitlinien binden auch nicht die PolitikerInnen. Wenn ein Ministerpräsident oder eine Landrätin strengere oder mildere Vorgaben macht, dann gelten diese. Und tatsächlich gibt es schon die ersten Abweichler.

So möchte die bayerische Regierung an ihren eigenen, noch strengeren Regeln festhalten. Schon seit Samstag ist es dort verboten, andere Menschen zu treffen. Man darf das Haus nur allein oder mit dem „Hausstand“ zu konkreten Zwecken (inklusive „Bewegung“) verlassen. Per Lautsprecherdurchsagen drohen die Behörden der Bevölkerung damit, dass Zuwiderhandlungen „hart bestraft“ werden.

Auch der sächsischen Regierung geht die Bund-Länder-Vereinbarung nicht weit genug. Am frühen Abend verkündet sie eigene „Ausgangsbeschränkungen“ nach bayerischem Vorbild. „So ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des Hauses nur noch mit triftigen Gründen möglich“, heißt es in einer Mitteilung an die Bevölkerung.

Dabei ist es aus wissenschaftlicher Sicht weiterhin unklar, wie stark solche und andere restriktive Maßnahme wirken – und wie angemessen sie sind.

Auf Dauer nicht möglich

Als Reaktion auf die politische Debatte hatte sich schon am Samstag die Leopoldina-Nationalakademie mit einer „Adhoc-Stellungnahme“ zu Wort gemeldet. Die „weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens“ könne unmöglich so lange aufrechterhalten werden, bis endlich ein Impfstoff oder wirksame Medikamente gegen das Virus gefunden seien, schreiben 16 Top-WissenschaftlerInnen in dem Papier.

Bis es so weit sei, vergingen vermutlich neun bis zwölf Monate. „Aufgrund der zu erwartenden, mitunter gravierenden sozialen und ökonomischen Konsequenzen sowie der möglichen negativen physischen und psychischen Auswirkungen auf die Gesundheit“ sei es undenkbar, Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen über einen so langen Zeitraum durchzusetzen.

Stattdessen fordern die WissenschaftlerInnen eine zeitliche Befristung der Maßnahmen bis Ostern: „Es deutet sich an, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein deutschlandweiter Shutdown (ca. 3 Wochen) mit konsequenter räumlicher Distanzierung aus wissenschaftlicher Sicht empfehlenswert ist.“ In dieser Zeit müsse es aber auch darum gehen, „Vorbereitungen für das kontrollierte und selektive Hochfahren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft“ zu treffen.

Der Regensburger Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immer auch eine zeitliche Komponente habe. „Je länger die Einschränkungen dauern, desto höher sind die Anforderungen an ihre Rechtfertigung“, schreibt Kingreen auf verfassungsblog.de. Und: „Überhaupt ist der derzeit verbreiteten Vorstellung entgegenzutreten, dass bei den notwendigen Abwägungsentscheidungen Gesundheit und Leben apriorisch höherrangig sind als andere Verfassungsgüter.“

Die Evidenz fehlt

Doch eine belastbare Datengrundlage, die es erlauben würde, den Nutzen und den Schaden beschlossener Maßnahmen bewerten zu können, fehlt bislang. Das kritisiert auch das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin. „Kein Epidemiologe glaubt noch daran, dass es gelingen kann, das Virus durch Isolierung und Quarantäne vollständig zu isolieren“, sagt der geschäftsführende Vorstand des Netzwerks, Andreas Sönnichsen. Die Frage, die sich angesichts dieser Erkenntnis „vordringlich“ stelle, sei daher nicht mehr, wie man das Virus eliminieren könne, sondern wie es gelingen könne, dass es möglichst wenig Schaden anrichtet.

„Hier gilt es, direkten Schaden durch Todesfälle, Arbeitsausfall oder Überlastung des Gesundheitssystems gegen indirekte Schäden wie die Folgen von sozialer Isolierung und Wirtschaftsstillstand abzuwägen“, sagt Sönnichsen. Auch für solche indirekten Folgen fehlten belastbare Daten.

Die Forderung seines Netzwerks lautet daher: Mehr Geld aus der öffentlichen Hand für eine „akribische Begleitforschung“ der beschlossenen Maßnahmen. Es müssten Kohorten und Register aufgebaut werden, um auch für künftige Pandemien wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln. Und auch Zufallsstichproben der Gesamtbevölkerung auf das Coronavirus seien nötig – „um die wahre Durchseuchungsrate zu erfassen“.

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