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Diskriminierung an der DiskotürRassismus ist kein Problem

In Niedersachsen und Bremen müssen Behörden gegen rassistische Diskriminierung an Diskotüren vorgehen. Durchgesetzt wird das Diskriminierungsverbot kaum.

Die Diskotür ist einer der Orte, an denen Schwarze und People of Colour am häufigsten rassistische Diskriminierung erfahren. Da Diskotheken aber grundsätzlich entscheiden dürfen, wen sie reinlassen, ist es fast unmöglich, die Diskriminierung zweifelsfrei zu beweisen – außer der Betreiber schreibt sie in die Einlassregeln auf seiner Internetseite.

So wie das „Twister“ im friesländischen Sande, über das die taz im vergangenen Oktober berichtet hatte. Hier war geregelt, dass auf „ausländische Mitbürger“ beim Einlass „ein besonderes Augenmerk gelegt“ wird. Auf die Anfrage der taz, wie er „ausländische Mitbürger“ am Aussehen erkennen kann, reagierte der Betreiber nicht.

Von der Internetseite ist die Einlassregel inzwischen verschwunden. Ob die Anweisung auch intern zurückgenommen wurde, ist fraglich. Bis heute hat sich das „Twister“ nicht von seiner früheren Regelung distanziert.

Seit 2015 gilt es in Niedersachsen als Ordnungswidrigkeit, „bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft“ zu benachteiligen. Damit können und müssen die Behörden eigenständig gegen Diskriminierungen vorgehen. Die Strafe beträgt bis zu 10.000 Euro und Wie­der­ho­lungs­tä­te­r:in­nen kann der Betrieb ihrer Diskothek untersagt werden. Damit wäre das „Twister“ ein klarer Fall, oder?

Ordnungsamt sieht keine Diskriminierung

Das Ordnungsamt Sande will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu einzelnen Verfahren äußern. Auf wiederholte Nachfrage erklärt es jedoch, dass es seit Einführung des Diskriminierungsverbots 2015 keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt hat. Bedeutet: Auch im Falle des „Twister“ gab es keine Konsequenzen.

Barbara Peron von der Antidiskriminierungsstelle Ibis in Friesland hat dafür kein Verständnis: „Wir bewerten die ehemalige Regelung des ‚Twister‘ als rassistisch diskriminierend.“ In ihren Augen hätte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen: „Allein vor dem Hintergrund, um deutlich zu machen, dass ähnliche rassistische Praktiken nicht geduldet werden können. Ohne den Versuch eines Verfahrens wird der Eindruck erweckt, dass vergleichbare Einlassregelungen vertretbar wären“, so Peron. „Dadurch wird struktureller Rassismus normalisiert und bagatellisiert.“

In Niedersachsen konzentriert sich die Debatte über strukturellen Rassismus seit der Tötung des Schwarzen Jugendlichen Lorenz A. in Oldenburg vor allem auf die Polizei. Deren Schüssen vorausgegangen war jedoch, dass Security-Mitarbeiter einer Bar ihm den Einlass verwehrt hatten – angeblich wegen seiner Jogginghose.

Nur 24 Fälle in zehn Jahren

Die taz hat die 20 bevölkerungsreichsten Kommunen in Niedersachsen zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots befragt. Das Ergebnis: In zehn Jahren hat es insgesamt nur 24 Verfahren gegeben, davon 21 in Hannover, zwei in Braunschweig und eines in Göttingen. Die Mehrheit davon wurde eingestellt. In Bremen wurde 2015 ebenfalls ein Diskriminierungsverbot für Diskotheken eingeführt. Hier wurden zwei Verfahren eingeleitet und dann eingestellt.

Auffällig ist, dass nur dort Verfahren eingeleitet wurden, wo das Diskriminierungsverbot auch kontrolliert wird. Neben den genannten Städten kontrolliert einzig Lüneburg, bislang ohne Ergebnis. Die restlichen Kommunen verzichten auf eine Kontrolle.

Osnabrück behauptet, dass Kontrollen „faktisch“ nicht möglich seien. In Nordhorn stehe man mit dem Betreiber der örtlichen Diskothek in regelmäßigem Austausch: „Gezielte Kontrollmaßnahmen sind daher entbehrlich.“ Auch Celle erklärt, dass es keinen Grund zur Annahme gebe, „dass die Betreiberin der ansässigen Diskothek ordnungswidrig handeln könnte und gezielte Kontrollen geboten wären“.

Die CDU-Fraktion im Landtag setzt ebenfalls auf den Austausch mit den Diskotheken. „Die geringe Zahl an Verfahren spricht dafür, dass die allermeisten Betreiber verantwortungsvoll handeln und die Vorschrift präventiv wirkt“, sagt der innenpolitische Sprecher André Bock.

Gesetze entfalten ihre Wirkung dadurch, dass ihre Einhaltung überprüft wird

Barbara Peron, Antidiskriminierungsstelle Ibis

Djenabou Diallo Hartmann, Sprecherin für Antirassismus der Grünen Landtagsfraktion, sieht in den Zahlen ebenfalls die Wirkung des Diskriminierungsverbots: „Wünschenswert wäre jedoch eine landesweit einheitliche Praxis, um Diskriminierung konsequent zu bekämpfen.“ Es bestehe weiter Handlungsbedarf in Form von gezielten Testings, um das strukturelle Problem zu bekämpfen.

Die Antidiskriminierungsstelle Ibis interpretiert die Zahlen kritischer. „Angesichts der Berichte über Diskriminierung im Nachtleben erscheinen 24 Verfahren in den größten niedersächsischen Städten in einem Zeitraum von zehn Jahren eher niedrig“, sagt Peron. Das Ziel des Diskriminierungsverbots habe die Regelung noch nicht erreicht. Besonders die Auffassung, dass Kontrollen entbehrlich seien, weil keine Beschwerden vorlägen, sei problematisch, da Diskriminierung häufig ein verdecktes Phänomen sei. Peron fordert deshalb unter anderem einheitliche Kontrollen und die nachvollziehbare Dokumentation von Beschwerden: „Gesetze entfalten ihre Wirkung dadurch, dass ihre Einhaltung überprüft wird.“

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