Oldenburger Polizeiopfer Lorenz A. Gericht vermutet putative Notwehr
Der Fall des erschossenen Lorenz A. geht vor Gericht. Das deutet an, dass der schießende Polizist in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben könnte.
Regelmäßig kommen Menschen in Deutschland durch Schüsse aus Dienstpistolen ums Leben. Doch eine systematische Aufklärung fehlt, die Polizei behandelt jeden Fall als Einzelfall.