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16.07.2026 , 19:16 Uhr
Erstmal ein Dank an den Autor für die ausführliche Darstellung des Sachverhalts. Die Anklage erfolgt hier nur wegen fahrlässiger Tötung. Trotz einer Notwehrsituation kommt eine Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung in Betracht, wenn für den Täter der Irrtum in der konkreten Situation vermeidbar gewesen wäre (Putativnotwehr ist: Der Täter irrt sich über das Vorliegen einer Bedrohung). Eine Verurteilung des Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ist also durchaus möglich.
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