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18.07.2026 , 10:45 Uhr
Ein Hinweis an die, die meinen, dass das Urteil viel zu Milde war: Das Gesetz sieht für die beiden angeklagten Delikte jeweils nur eine Mindeststrafe von 6 Monaten Gefängnis vor. Bekommen hat sie 2 Jahre, also deutlich mehr, als die Mindesstrafe. War sie Ersttäterin, dann orientieren sich die Gerichte nunmahl im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens. Das ist kein Privileg von Rechtsextremen.
zum Beitrag16.07.2026 , 19:16 Uhr
Erstmal ein Dank an den Autor für die ausführliche Darstellung des Sachverhalts. Die Anklage erfolgt hier nur wegen fahrlässiger Tötung. Trotz einer Notwehrsituation kommt eine Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung in Betracht, wenn für den Täter der Irrtum in der konkreten Situation vermeidbar gewesen wäre (Putativnotwehr ist: Der Täter irrt sich über das Vorliegen einer Bedrohung). Eine Verurteilung des Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ist also durchaus möglich.
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