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30.07.2026 , 00:02 Uhr
Das viel größere Problem liegt eben nicht bei einem zu laxen Sexualstrafrecht, sondern bei der erheblich erschwerten Beweiswürdigung.
Man hat im Sexualstrafrecht in der Regel Aussage. gegen Aussage Konstellation und jedenfalls bei einer solchen Vergewaltigung ohne die Ausübung körperlicher Gewalt im Rahmen einer Partnerschaft wird man kaum Beweisanzeichen für eine erfolgte Vergewaltigung finden.
zum Beitrag26.07.2026 , 22:37 Uhr
Der Putin war's! Nee komm, das ist doch Hanebüchener Unfug. Haben Sie irgendeinen Beleg für ihre Aussage, oder können sie nur nicht wahrhaben, dass es mal wieder ein Islamist war?
Diesen Menschen ist relativ egal wie das Standing der Muslime in Deutschland ist, weil sie
a) Die Mehrheit der Muslime in Deutschland als Ungläubige betrachten b) Queere Menschen hassen und das mit dem Anschlag zum Ausdruck gebracht haben.
Zudem ist der mutmaßliche Täter deutscher Staatsbürger, also nichts mit ausländischer Macht.
zum Beitrag26.07.2026 , 19:22 Uhr
Der Autor führt doch einige wesentliches Probleme der Aufnahme von Pflegekindern an.
Grundsätzlich bleiben die leiblichen Eltern auch die Eltern im Rechtssinne, sodass einerseits grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass die Kinder zurück in ihre biologische Familie gebracht werden und andererseits muss so ziemlich alles von den Eltern bzw. dem Jugendamt abgesegnet werden.
Zudem werden nur Kinder ihren Eltern entzogen, bei denen es zu einer entsprechenden Kindeswohlgefährdung gekommen ist. Das Kind kann natürlich nichts dafür, aber man holt sich die Erfahrungen + Traumata des Kindes mit in die Familie. Zudem hat man das biologische Erbe der Eltern + etwaigen Alkohol/Drogen/Medikamentenkonsum in der Schwangerschaft.
Ich hätte wahrscheinlich ordentlich daran zu knabbern einem Kind mit FAS oder diversen traumatischen Erfahrungen gerecht zu werden.
zum Beitrag23.07.2026 , 19:53 Uhr
Üblicherweise wird die Transistion erst nach dem Durchleben der Pubertät durchgeführt. Da ist der Zug mit Knochenbau und Anzahl der gebildeten Muskelfasern abgefahren.
Ich denke da nur an Rachel McKinnon oder Laurel Hubbard. Bei beiden kam der sportliche Erfolg erst nach der Transistion bzw. wurde die Sportart erst nach dieser angefangen.
zum Beitrag23.07.2026 , 19:40 Uhr
Auch Personen mit dem Klienfeltersyndrom
zum Beitrag23.07.2026 , 11:46 Uhr
Die meisten Forist*innen - mich eingeschlossen - dürften nicht besonders bewandert im italienischen Strafrecht sein. Wie schaut es bei Ihnen aus?
Laut dem Artikel hatten die Täter noch das Diebesgut. Da liegt es jedenfalls aus deutscher Warte nahe, dass der Angriff auf die Rechtsgüter des Täters noch andauert und Schüsse auf den Täter, der mit der Beute aus dem Juweliergeschäft flieht, sind mE nicht notwendigerweise unangemessen.
Es kann natürlich sein, dass in Italien das Notwehrrecht auf den Schutz der eigenen körperlichen Unversehrtheit beschränkt ist.
zum Beitrag23.07.2026 , 03:48 Uhr
Weil der Männersport keinen separaten Schutz benötigt.
Biologische Männer sind im Durchschnitt biologischen Frauen körperlich weit überlegen. Wenn ein Transmann im Männersport teilnimmt, besteht nicht das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung.
zum Beitrag18.07.2026 , 18:19 Uhr
Na, wenn es ein befreundeter Polizist auch so sieht kann, kann man sich ein gerichtliches Verfahren ja sparen.
Es ist nicht schwer den Eröffnungsbeschluss des LG Oldenburg zu finden und zu lesen. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Es wurden eben nicht fünf Schüsse von hinten auf einen Flüchtigen abgegeben, sondern im Rahmen einer Auseinandersetzung kam es zu einer Schussabgabe.
Wahrscheinlich hat er sich nach den ersten Schüssen weggedreht oder ist gestürzt, sodass die weiteren Schüsse in den Rücken gingen.
zum Beitrag18.07.2026 , 18:13 Uhr
Es sei jetzt mal dahingestellt, ob das Verhalten des Polizisten nicht auch einen Putativnotwehrexzess begründet, aber tatsächlich wurde mit der mehrfachen Schussabgabe nach Lehrbuch gehandelt.
Es soll solange weiter geschossen werden bis von dem Angreifer sicher keine Gefahr mehr ausgeht. Praktisch wird das ganze Magazin leer geschossen. In solchen dynamischen Situationen wird man eine geringe Trefferquote haben und ein Mensch ist eben nicht direkt handlungsunfähig, wenn er in den Torso getroffen wird.
zum Beitrag18.07.2026 , 17:20 Uhr
Kinder profitieren davon, wenn sie zwei Elternteile gleich welchen Geschlechts haben und diese in einer intakten Beziehung leben.
zum Beitrag17.07.2026 , 21:16 Uhr
Undenkbar, dass Liebig sich mal für ein paar Stunden ernst verhält?
zum Beitrag17.07.2026 , 21:07 Uhr
Der Unfug wird doch nicht wahrer wenn man ihn oft genug wiederholt.
Der mit Abstand größte Steuerschaden kommt durch Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug zustande. Jedes Jahr gehen dem Fiskus dadurch größere Summen durch die Lappen als durch viele Jahre Cum ex.
zum Beitrag17.07.2026 , 04:52 Uhr
Vorab würde ich natürlich empfehlen auf das Urteil und die schriftliche Urteilsbegründung zu warten.
Grundsätzlich ist es sicher nicht fernliegend, wenn jemand in einer unübersichtlichen und dynamischen Gefahrensituation irrig eine Notwehr oder Nothilfe Lage annimmt.
Dem Eröffnungsbeschluss des LG Oldenburg (landgericht-oldenb...dt-zu-252411.html) lässt sich entnehmen, dass es zu einer Kollision zwischen dem Täter und Lorenz A kam und unmittelbar anschließend an diesen Kontakt wurden Schüsse aus 1 bis 1,5 Metern Entfernung abgegeben.
Bei einem tatsächlichen Angriff mit einem Messer wäre man bei dieser kurzen Entfernung sicher noch gefährdet.
Im Rahmen der Putativnotwehr ist die Tat ja gerade nicht gerechtfertigt. Er geht nur irrig davon aus, dass eine rechtfertigende Notwehrlage bestehe und möchte wegen dieses Irrtums nicht entgegen der Rechtsordnung handeln. Als Konsequenz entfällt der Vorsatz, aber eine Strafbarkeit wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts bleibt bestehen.
zum Beitrag09.07.2026 , 20:42 Uhr
Das Problem ist sicher, dass Schüler sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Lehrer befinden. Da ist ein Diskurs auf Augenhöhe schwerlich möglich.
Dazu kommt noch, dass sich der Vorfall an einer Förderschule abgespielt hat. Da ist der Lehrer noch einmal in einer überlegeneren Position gegenüber den Schülerinnen und Schülern.
Bei einem Antifa Shirt gehe ich noch mit, dass Antifaschismus als unmittelbarer Ausfluss der Verfassung angesehen werden kann.
Bezüglich der Seenotrettung muss ich Ihnen widersprechen. Art 1 GG verpflichtet den Staat als Adressaten der Verfassung sicher nicht dazu aktiv Seenotrettung im Mittelmeer zu betreiben.
Zumal wohl niemand etwas gegen die reine Seenotrettung einwenden wird. mit "antifaschistischer Seenotrettung" werden wohl die privaten Akteure gemeint sein. Wenn diese Menschen einige Seemeilen vor der lybischen Küste kreuzen, Menschen auflesen und sie nach Europa bringen, dann geht es über die bloße Seenotrettung hinaus.
zum Beitrag21.06.2026 , 19:55 Uhr
Nein, man muss schließlich nicht jeden hanebüchenen Unsinn mitmachen.
Weshalb sollte bei diesem einen Land keine Übersetzung des Namens erfolgen und wäre man im Gegensatz dazu auch bereit im frankophonen Teil dieser Welt bereit von Deutschland zu sprechen? Wir sind schließlich nicht alle Alemannen.
zum Beitrag16.06.2026 , 19:00 Uhr
Was hindert viele Leute daran einzugestehen, dass die meisten Religionen ein problematisches Verhältnis zu Gleichberechtigung, Frauen, Homosexualität uvm. haben?
Es wird einfach reflexhaft behauptet, dass der Papst einfach nicht verstehen will, dass in der Bibel Homosexualität gutgeheißen wird. Schließlich ist das die Position irgendeines Pastors aus Hintertupfingen.
Gleiches beim Islam, da wird auch stets behauptet, dass die Jungs in Saudi Arabien, dem Iran oder den Emiraten einfach nicht verstehen, dass es um reine Nächstenliebe geht.
zum Beitrag10.06.2026 , 21:12 Uhr
Sie wissen schon was der Begriff bedeutet, oder?
zum Beitrag10.06.2026 , 05:45 Uhr
Naja, ob man sich da so den gefallen tut? Zum einen hat man die Kosten für die Beiträge zur Rentenversicherung bei angestellten in der Gegenwart, während die Kosten bei Beamten ein Problem für zukünftige Generationen sind.
Zum anderen sind Beamte im gehobenen und höheren Dienst relativ günstig. Wer würde denn in der Privatwirtschaft für eine A15 oder A16 Besoldung eine Behörde bzw. in dem Fall ein Unternehmen leiten?
zum Beitrag10.06.2026 , 05:40 Uhr
Eben nicht!
Die Unschuldsvermutung gilt im Strafverfahren, nicht aber abseits des Gerichtssaals. Auch eine Verdachtsberichterstaatung ist zulässig.
zum Beitrag10.06.2026 , 05:36 Uhr
Danke! Zumal gerade dieses "Hand ausrutschen" ja das weitaus größere Problem ist. Die Fälle in denen der Mann seine Partnerin systematisch züchtig, weil im was auch immer nicht passt dürften deutlich seltener auftreten, als irgendwelche Ausrastet.
zum Beitrag10.06.2026 , 05:33 Uhr
Weil ein Hauptsachenverfahren a) belastend für den Angeklagten ist. b) Öffentlich über seine Beziehung, die Straftaten usw. gesprochen wird.
Außerdem steht der Typ in der Öffentlichkeit und wird nicht ganz unerhebliche Einnahmen aus Werbedeals generieren. Da macht sich ein Strafverfahren nicht so gut. Im Zweifel ist es einfach günstiger 200.000 Euro zu zahlen und die Sache. auf sich beruhen zu lassen.
zum Beitrag10.06.2026 , 05:29 Uhr
Ja, deswegen wurde er zu keiner Strafe verurteilt. Gleichwohl kann die Presse über sein Verhalten berichten.
zum Beitrag07.06.2026 , 20:52 Uhr
Und wieder einmal die absurde Forderung, dass Polizist*innen doch bitte auf wahlweise, Hände, Füße oder gleich nur die Waffe des Gegenübers schießen sollen. Alternativ halt irgendwie unter erheblicher Eigengefährdung einfangen. Außer Lucky Luke schafft es niemand einem bewegten Ziel ein Messer oÄ. aus der Hand zu schießen. Gerade ein Täter in einem psychischen Ausnahmezustand ist auch nicht sofort Handlungsunfähig, wenn er in den Arm oder sonst wo hin getroffen werden würde.
Dazu kommt noch, dass die Polizei relativ weiche Munition nutzt, um einen Täter möglichst schnell zu stoppen und nicht durch Durchschüsse oder Querschläger unbeteiligte zu verletzten. Da die gesamte kinetische Energie des Projektils auf das Ziel abgegeben wird, ist sind die Waffen entsprechend schädlich. Ungeachtet, dass es sicher nicht zielführend ist irgendeine psychotische Person zu umstellen und zu bedrohen, dürfen sich die Polizist*innen selbstverständlich verteidigen. Das geschieht nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr, sondern im Rahmen der Notwehr, da ist eben auch der Einsatz tödlicher Gewalt gegen einen Angreifer zulässig.
zum Beitrag07.06.2026 , 13:44 Uhr
Wofür ist denn hier die Nationalität der Mitstudierenden wichtig?
Davon abgesehen interessiert es die Professoren in der Regel nicht, ob jemand zur Vorlesung erscheint.
zum Beitrag07.06.2026 , 13:42 Uhr
Stimmt, bekanntermaßen schütteln Menschen mit A14 oder A15 Besoldung den Unterhaltshöchstsatz einfach mal so aus dem Ärmel. Ein Büchergeldstipendium ist für Bücher und Druckkosten.
zum Beitrag06.06.2026 , 23:01 Uhr
Es war das Ziel des historischen Gesetzgebers die Einkommenseinbußen und die damit einhergehende Absenkung des Lebensstandards abzumildern. Der Einkommensverlust trifft alle Eltern in Elternzeit, sofern sie vorher gearbeitet haben.
Bei der jetzigen Höchstgrenze iHv EUR 170,000.00 wird man ungefähr bei einem brutto Haushaltseinkommen von EUR 207,000 rauskommen. Da wird keiner am Hungertuch nagen, weil ein Anspruch auf Kindergeld entfällt, gleichwohl macht es sich auch bei solchen Personen bemerkbar, wenn ein Einkommen wegfällt.
Weiteres gesetzgeberisches Ziel war es, das Kinderkriegen für gut bezahlte Akademikerinnen und Akademiker attraktiver zu machen. Die dürften gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen häufiger ein entsprechendes Einkommen erzielen, also häufiger nicht in den Genuss der Leistung kommen.
zum Beitrag05.06.2026 , 11:10 Uhr
Naja, die 1000 Toten pro Tag machen den Ölaustritt ja nicht weniger schädlich.
zum Beitrag04.06.2026 , 23:20 Uhr
Das halte ich auch eher für ein Märchen. 2/3 der Studierenden arbeiten nebenher und das sind nur die Personen bei denen die Arbeit erfasst ist.
Was meinen Sie denn was die Kinder der sogenannten Reichen von ihren Eltern monatlich zugesteckt bekommen. Auch da orientiert man sich in der Regel am Bafög Satz oder der Düsseldorfer Tabelle. Die wenigsten Besserverdiener Familien dürften monatlich mehrere Tausend Euro über haben um das Studium ihrer Kinder zu finanzieren, ohne dass ihr Lebensstandard sinkt.
zum Beitrag03.06.2026 , 23:03 Uhr
Es fordert nun wirklich niemand den laden dich zu machen, aber weshalb müssen Leute schon wieder zu etwas gezwungen werden? Es ist ja nicht so, als würde Putin kurz vor Berlin stehen und Leute würden verweigern. Die Menschen haben keine Lust sich ein Jahr ihres Lebens nehmen zu lassen und es mit AGA und Saufen zu verbringen.
In den USA oder China (gut hier gibt es de jure eine Wehrpflicht, aber es gibt genug freiwillige) hat man doch auch erfolgreich auf eine freiwillige Teilnahme gesetzt.
zum Beitrag03.06.2026 , 01:51 Uhr
Das habe ich mir auch gedacht! Es ist ja nicht so, als könnte man es ohne Olympia nicht, aber wie stellt man es sich vor, dass wohlhabende für die Spiele herangezogen werden.
zum Beitrag03.06.2026 , 01:44 Uhr
Es muss ja keiner teilnehmen oder zusehen. Wenn das IOC meint ein aufgeblähtes Sportfest in den Diktaturen dieser Welt abhalten zu müssen, dann zeigt das doch nur umso mehr, dass man auf Veranstaltungen mit dem IOC verzichten kann.
Wer das Argument zieht, dass die Spiele den Menschen an den Austragungsorten zugute kommen, der soll einfach mal bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der letzten Austragungsorte fragen.
Die Mieten sind durch die Decke gegangen und auf vom Staat finanzierte Anlagen für den Profisport können die meisten Leute auch verzichten.
Förderung von Infrastrukturmaßnahmen? Dafür braucht es die Spiele nicht.
Davon abgesehen würde die Hamburger Verkehrsinfrastruktur zusammenbrechen, wenn ein Großereignis dort stattfinden würde. Wer das nicht glaubt, der kann sich einfach mal zu den klassischen Pendelzeiten in den ÖPNV setzen und genießen.
zum Beitrag31.05.2026 , 23:01 Uhr
Also bei einem Mindestlohnjob in Vollzeit kommt man bei EUR 2,500.02 raus. Das ist sicher nicht schön, aber reicht zum leben.
Die Autorin verweist im Artikel auf eine Erhebung zu Multijobbern in den USA, was das kaputte Sozialsystem und die andere Arbeitskultur in den USA mit deutschen Multijobbern zutun hat, erschließt sich wohl nur der Autorin und ihnen.
zum Beitrag24.05.2026 , 22:53 Uhr
Das Kind wird nicht intelligenter, wenn es mit drei Jahren in den Geigenunterricht gezwungen wird. Frühkindliche Förderung ist keine Frage des Geldbeutels sondern des Wollens. Es ist eben nicht sonderlich erhellend den ganzen Tag mit dem Nachwuchs zu sprechen und als Antwort ein AGA! zu bekommen. Da ist es bequemer das Kind vor YouTube Kids zu parken.
zum Beitrag24.05.2026 , 22:30 Uhr
Stellen Sie sich vor, auch bei Besserverdienenden arbeiten regelmäßig beide Eheleute. Wahrscheinlich ist die Workload auch deutlich höher, als bei irgendeiner ungelernten Tätigkeit. Trotzdem schafft man es dem Kind vorzulesen oder mit dem Kind zu sprechen.
Schichtarbeit? Die wenigsten Säuglinge/Kleinkinder dürften Schlüsselkinder sein. Die Kimder werden im irgendeiner Weise unter Aufsicht stehen und in der Zeit könnte man sich auch mit ihnen auseinandersetzen. Wird aber nicht gemacht.
Einigen Menschen ist schlichtweg der Wert von Bildung nicht bekannt. Da kann man noch so viel Geld in die Schule pumpen, wenn es Zuhause nicht vorgelebt wird, haben diese Kinder einen Nachteil.
zum Beitrag13.05.2026 , 08:40 Uhr
Da würde man wahrscheinlich auf das BewG abstellen und den Steuerwert heranziehen.
zum Beitrag09.05.2026 , 10:38 Uhr
Natürlich wäre es fatal, wenn Ärzt*innen durch Berufsrecht oder Was auch immer dazu verpflichtet werden würden aktive Sterbehilfe zu leisten. Aber das steht nirgends im Raum. In Deutschland können Ärzte auch die Durchführung von Abtreibungen ablehnen, außer es besteht ohne die sofortige Durchführung eine Gefahr für die Patientin und eine solche ließe sich bei dem Wunsch nach Euthanasie wohl schwer konstruieren.
Die Unterscheidung zwischen der aktiver Sterbehilfe durch Injektion eines tödlichen Medikaments und der passiven Sterbehilfe durch das Abschalten der HLM oder das nicht befüllen einer Magensonde ist doch eine rein rechtsdogmatische Unterscheidung. In beiden Fällen ist das Verhalten des Arztes ursächlich für den Tod des Patienten. Eine tödliche Injektion mit einem Narkosemittel ist unstreitig humaner, als der Behandlungsabbruch.
Das Dammbruchargument ist für mich auch eher ein Strohmann. Der Patient kann eben weiterhin nicht frei entscheiden, dass er Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann, weil er den Job verloren hat, sondern es wird eine Entscheidung durch den behandelnden Arzt getroffen.
zum Beitrag05.05.2026 , 22:33 Uhr
Sie verstehen schon wie der Abzug von Betriebsausgaben/Werbungskosten funktioniert, oder? Der Vermieter kann nicht die Betriebsausgaben von der geschuldeten Steuer abziehen, sondern vom zVE bzw. die Betriebsausgaben wirken sich auf dieses aus.
Wenn der Vermieter dieses Jahr eine Wärmepumpe für 20.000 Euro einbauen lässt, kann er das Ding über die nächsten 20 Jahre Abschreiben und hat dafür in diesem Jahr Kosten von 20.000 Euro. Das klingt nicht sehr attraktiv.
zum Beitrag24.04.2026 , 23:32 Uhr
Meinen Sie die Cum Ex Banker und ihre Kumpels? Auch wenn Sie es nicht gerne hören möchten. Der absolut überwiegende Steuerschaden wird nicht durch dubiose Bänker und Steuerberater verursacht, sondern durch ohne Rechnung arbeitende Handwerker, Arbeitnehmer die ihr häusliches Arbeitszimmer ganz sicher nur privat nutzen oder vergleichbare Lappalien. Beispielsweise sind 5% der Haushaltshilfen angemeldet, d.h. für 95% der Haushaltshilfen werden weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt.
zum Beitrag24.04.2026 , 23:16 Uhr
Nun, dass Migrantinnen und Migranten häufiger angezeigt werden, als deutsche Staatsbürger ist auch mehr ein Gefühl, als eine Tatsache.
Es gibt auch innerhalb der Gruppe nichtdeutscher Tatverdächtiger Abweichungen abhängig von der Nationalität, wenn die Delinquenzrate bei der Population der syrischen Staatsbürger ein Vielfaches höher ist, als bei der Population der türkischen Staatsbürger, dann liegt es doch nahe, dass es eben. nicht an der Anzeigebereitschaft liegt, sondern an der Zusammensetzung der Population oder Sozialisation (Fluchterfahrung, Einpferchen in Geflüchtetenunterkünften, Bürgerkrieg usw.) Ich kann den Leuten jedenfalls nicht am Gesicht ansehen, ob sie jetzt aus dem einen Land kommen, oder aus dessen Nachbarland.
zum Beitrag28.03.2026 , 21:45 Uhr
Selbstverständlich bezieht sich die Autorin nicht auf das deutsche Strafrecht, sondern auf das zwischenmenschliche. Abseits des Strafverfahrens gilt dieser Grundsatz selbstverständlich nicht. Alternativ hätten auch wahlweise grundlegende Latein- oder Rechtskenntnisse diesen Kommentar verhindert. Bei dem auf die Schippe genommenen Rechtssatz handelt es sich ja gerade nicht um die Aussage „Du sollst zweifeln“, sondern um eine Entscheidungsregel, wenn Zweifel bestehen, dann ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
Abseits des Gerichtssaals kann ich Sexualstraftäter ganz ohne Veruteilung als solche bezeichnen. Es gibt eben keinen Grund den geschädigten einer Sexualstraftat nicht zu glauben.
zum Beitrag26.03.2026 , 23:24 Uhr
Was für ein Unfug! der große Steuerschaden kommt eben nicht durch ausgeklügelte Steuergestaltungen, sondern durch die Vielzahl der kleinen und nicht ganz so kleinen Steuerhinterziehungen.
zum Beitrag24.03.2026 , 20:37 Uhr
Fragen Sie doch mal bei den Mitgliedern der privilegierten Gruppe Ihres Vertrauens, ob sich da gerne jemand mit der IB oder dem Dunstkreis um Schnellroda gemein machen möchte. Zum Glück sind wir noch nicht soweit, dass große Unternehmen in Deutschland offen rechtsextreme unterstützen.
zum Beitrag02.01.2026 , 09:06 Uhr
Die finden den Rechtsruck gut, weil zumindest die aktuellen Rechten ihnen freie Hand lassen, oder sich wie das Kabinett Trump I, die Politik diktieren lassen.
zum Beitrag25.12.2025 , 15:13 Uhr
Was spricht denn dagegen, dass die Mieterinnen und Mieter die Minderung erklären und den Mietzins zurückbehalten bist der Mangel beseitigt ist?
zum Beitrag25.12.2025 , 15:11 Uhr
Wäre das denn wünschenswert?
Die Situation der Männer würde sich nicht verbessern, wenn auch Frauen verpflichtet werden könnten. Frauen würden dadurch lediglich einen Nachteil erfahren.
zum Beitrag25.12.2025 , 15:10 Uhr
Zumindest mit Gras dürfte man mittlerweile nicht mehr weit kommen, aber man wird wohl nicht mehr versuchen die Leute mit aller Macht zum Bund zu zerren und ihnen ein Jahr ihres Lebens zu rauben.
zum Beitrag12.12.2025 , 16:55 Uhr
Es wäre doch auch möglich, dass die zur Unterlassung aufgeforderten Geschäftsinhabererinnen und Inhaber dreist lügen. Es macht sich eben doch besser, wenn man behauptet, dass aus heiterem Himmel ein Anwaltsschreiben reinflattert, als wenn man gebeten wird den Vertrieb dieser Schriften zu unterlassen, sich weigert unddas ganze jetzt eben be Gericht ist.
zum Beitrag03.12.2025 , 10:54 Uhr
Das würde doch nichts am Problem des Umlagen- und steuerfinanzierten Systems ändern. Man hätte damit erreicht, dass es nun auch den Beamten usw. im Alter schlechter geht.
zum Beitrag22.11.2025 , 10:39 Uhr
Diese Einrichtungen nennen sich JVA. Wenn jemand seine Partnerin oder seinen Partner physisch oder psychisch misshandelt, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
zum Beitrag22.11.2025 , 10:37 Uhr
Hinsichtlich des juristischen Umdenkens muss ich Ihnen jedenfalls teilweise widersprechen. Auch eine Affekttötung kann selbstverständlich den Tatbestand des Mordes erfüllen. Bei Tötungen im Kontext von Beziehungen ist regelmäßig an sonstige niedere Beweggründe zu denken. Diese sind regelmäßig bei Ehrenmorden oder Morden aus gekränkter Ehre im Sinne von "Wenn ich dich nicht haben darf, dann soll dich keiner haben (..)" verwirklicht. Anders schaut es aus, wenn sich die Tötung im Rahmen eines Streits oder einer länger andauernden Auseinandersetzung geschieht. Dann wird man häufig keinen sonstigen niederen Beweggrund haben, da dieser sehr vereinfacht formuliert vorliegt, "(...)wenn der Beweggrund so verwerflich ist, dass die Motivation des Täters unter keinen Umständen mehr nachvollziehbar ist". Diese Situation hat man bei Taten im Kontext von Sorgerrechtsstreitigkeiten uws. häufig nicht. Das Problem liegt also nicht, bei einer falschen Milde ggü. den Tätern, sondern in der Formulierung des Mordparagraphen.
zum Beitrag20.11.2025 , 15:29 Uhr
Zumindest hinsichtlich der Einordnung als „richtiges Scheiß Gesetz“ hat Dobrindt ausnahmsweise mal recht.
Mit der aktuellen Rechtslage hat man es geschafft, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr kriminalisiert werden. Gleichzeitig Boomt der Schwarzmarkt, weil sowohl die Versorgung über einen Social Club, als auch der Eigenanbau nervig und Aufwändig sind. Niemand möchte dafür, dass er alle Jubeljahre mal einen Joint rauchen möchte, einem Verein beitreten oder irgendwo im Haus eine Growbox unterbringen.
Also rennt man weiter zum Dealer des Vertrauens oder lässt sich ein Rezept ausstellen. Ärzte und Apotheker verdingen sich jetzt als Grasdealer und attestieren jedem der es wünscht, dass sich sein ADHS/Krebs/Nachtschweiß nur mit Gras behandeln lässt.
zum Beitrag18.11.2025 , 05:33 Uhr
Eben nicht. Würde man Beamte, selbstständige und angestellte mit entsprechenden Versorgungswerken in die gesetzliche RV überführen, hätte man zwar kurzfristig mehr Beitragszahler und würde das System stabilisieren, aber hinten raus wären all diese Personen beitragsberechtigt. Das aktuelle Rentensystem ist auf eine entsprechend hohe Geburtenrate angewiesen und die gibt es seit ungefähr 50 Jahren nicht mehr.
zum Beitrag17.11.2025 , 07:33 Uhr
Es ist den heutigen Zahlern schon jetzt nicht ersichtlich, weshalb sie solche Unsummen in die Sozialkassen zahlen müssen, ohne dass sie jemals nennenswert von der Rente profitieren würden. Ein Umlagenfinanziertes Rentensystem funktioniert nur mit ausreichend hoher Geburtenrate.
zum Beitrag14.11.2025 , 11:04 Uhr
Stimmt, dann wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einbehalten. Darauf haben die meisten Steuerpflichtigen verständlicherweise keine Lust. Wenn sie hingegen einen regulären Job und einen Minijob ausüben, dann wird der Hauptjob nach der individuellen Steuerklasse abgerechnet und für die Einkünfte aus dem Minijob fallen für den Arbeitnehmer werde Lohnsteuer noch Sozialabgaben an.
zum Beitrag14.11.2025 , 10:55 Uhr
Sie unterschlagen hier, dass ein nicht unerheblicher Anteil dieser 4 Millionen Minijobber auf Schüler und Studierende entfällt.
zum Beitrag24.07.2025 , 16:59 Uhr
Diplomierte Sozialarbeiter*innen verdienen sicher nicht schlecht, gleiches gilt für Erzieher*innen.
zum Beitrag18.07.2025 , 16:51 Uhr
Damit wären genau 0 zusätzliche Wohnungen geschaffen. Von den Verstößen gegen die Verfassung möchte ich an dieser Stelle nicht anfangen. Das wurde schon zur genüge durchdiskutiert.
wenn man Vonovia zerschlagen würde oder den Immobilienbestand in Staatseigentum überführt werden würden, wäre das Grundproblem - zu wenig wohnraum in Ballungsräumen- nicht behoben. Obendrein hätte man noch alle privaten Gelder aus dem Markt verbannt.
Der Gewinn bei der Vermietung von Immobilien ist nicht wirklich überragend. Da kann sich ja jeder im Jahresabschluss der Gesellschaften ein Bild von machen. Problem e sind der geringe Bestand und die hohen Herstellungskosten. Beidem könnte man mit von staatlichen Gesellschaften geschaffenen Neubauten entgegenwirken.
zum Beitrag06.07.2025 , 16:51 Uhr
Die Häftlinge arbeiten, also sollten Sie auch entsprechend entlohnt werden. Da wird niemanden etwas weggenommen, wenn der Knacki für teilweise harte körperliche Arbeit mindestens den Mindestlohn bekommt.
zum Beitrag14.06.2025 , 09:19 Uhr
Das Staatsziel des Irans ist die Vernichtung Israels und da der Iran offenbar daran arbeitet sich Atomwaffen zu beschaffen, muss Israel das unterbinden.
zum Beitrag30.04.2025 , 23:03 Uhr
Naja, es muss so teuer werden, dass der Konsum zurückgeht. Die von Ihnen genannten Verhaltensweisen sind mehr oder weniger klimaschädlich. Es führt kein Weg daran vorbei Flugreisen, Fahrten mit dem Verbrenner und den Konsum von Fleisch zu reduzieren. Der Umwelt ist es ziemlich egal, ob die Reduktion der Treibhausgasemissionen „sozial gerecht“ erfolgt.
Eine Erhöhung der Umsatzsteuer für Fleisch auf den regulären Satz von 19 % macht den Fleischkonsum unattraktiver und ist daher zu begrüßen.
zum Beitrag09.09.2024 , 21:04 Uhr
Da wird in der Regel die Gesellschaft haften, oder wenn man im Strafrechtlich relevanten Bereich angekommen ist, geht es dem Täter ans Leder und hoffentlich auch an das Vermögen.
zum Beitrag09.09.2024 , 21:02 Uhr
Mit dem Wegzug aus Deutschland hätte man zumindest im steuerlichen Sinn eine Entnahme von Betriebsvermögen d.h. Es werden Steuer auf den Wert des Umgezogenen Vermögens fällig.
zum Beitrag09.09.2024 , 20:55 Uhr
Verhandlungen sind zwingend notwendig und moralisch geboten. Natürlich führt Russland einen rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. In einer idealen Welt würde Russland Einsicht zeigen, die russischen Soldaten ziehen sich zurück und Russland leistet Reparationszahlungen. Das wird aber nicht passieren und ein militärischer Sieg der Ukraine ist nicht gerade wahrscheinlich, also muss eine Lösung am Verhandlungstisch gefunden werden. Eine solche Lösung wird beide Seiten zu Zugeständnissen zwingen, das ist nicht schön aber Putin wird wohl kaum im nächsten Monat aufwachen und feststellen, dass der Einmarsch in die Ukraine nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Das oberste Ziel ist der Schutz von Menschenleben und nicht die Durchsetzung des Völkerrechts oder der Schutz der territorialen Integrität der Ukraine.
zum Beitrag01.08.2024 , 20:47 Uhr
Nun zumindest die Hilfe beim Einziehen der Kirchensteuer steht auch muslimischen Glaubensgemeinschaften frei, gleiches gilt für die steuerlichen Privilegien.
zum Beitrag10.04.2024 , 12:56 Uhr
„Wer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein (…)“ ist die Definition des Totschlags. Auch bei Tötungen durch Polizisten wird zunächst ein Verfahren eingeleitet. Die handeln nur in der Regel gerechtfertigt (Notwehr oder Nothilfe).
zum Beitrag28.06.2023 , 14:15 Uhr
Eine kritische Auseinandersetzung mit Religionen aller Art ist natürlich wichtig und eine Gesellschaft muss auch derartige Aktionen aushalten, aber wieso wird der Ausübung der Demonstration- und Meinungsfreiheit der völlige Vorzug gegenüber der Religionsfreiheit gegeben? Die Aktion könnte gleich wirksam - Medienaufmerksamkeit wird ihnen ohnehin gewiss sein - einige Straßenzüge weiter stattfinden. Herr Khalifi hat diese Möglichkeiten doch sogar genannt.
zum Beitrag25.10.2022 , 10:15 Uhr
Selbstverständlich geht es hier nicht um Bedürftigkeit im Sinne von Armut, vielmehr geht es um die Fähigkeit die anfallende Erbschaftssteuer zu begleichen. Hohe Vermögen liegen ja in der Regel nicht in Onkel Dagoberts Geldspeicher oder auf dem Girokonto, sondern sind in Unternehmensanteilen oder dergleichen gebunden,da können die Erben durchaus in finanzielle Bedrängnis geraten. Das sofortige Begleichen der angefallenen Steuer wäre teilweise nur durch den Verkauf des Unternehmens(anteils) möglich und das ist sicher auch nicht gewollt.
zum Beitrag28.09.2022 , 08:03 Uhr
Das Heizen mit Holz wird den Menschen noch gehörig um die Ohren fliegen. Wie schon in den Kommentaren geschrieben wurde, ist die CO2 Bilanz von Holzöfen katastrophal und die Feinstaubemissionen toppen das Ganze nochmal. Ein Blick nach Stuttgart ist durchaus lohnenswert, dort waren Holzöfen schon vor Jahren für einen großen Teil der Feinstaubemissionen verantwortlich und damals nutzte man die Dinger noch vorwiegend um Behaglichkeit zu erzeugen.
Die Behauptung, dass 19 Grad Celsius Raumtemperatur zu Erkältungen führen wirkt doch etwas gewagt. Meines Wissens werden Krankheiten in der Regel durch VIren oder Bakterien ausgelöst und nicht durch eine niedrige Raumtemperatur. Trockene Heizungsluft dürfte ein größeres Problem sein, als 19 Grad Celsius warme Räumlichkeiten.
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