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25.11.2024 , 10:08 Uhr
Die taz ist eine allgemeine Tageszeitung, keine Fachzeitschrift. Von daher hinkt Ihr Vergleich, ganz davon abgesehen, dass Ihre Definition der AfD als Beinahe-Sekte schon reichlich abenteuerlich ist. Die AfD ist eine rechtspopulistische politische Partei, keine Glaubensgemeinschaft.
zum Beitrag25.11.2024 , 09:56 Uhr
Ich möchte Sie vor allem bitten, zwischen "Faschos", "Nazis" und Rechtspopulisten zu unterscheiden.
Denn Rechtspopulisten sind eben KEINE "Nazis" und auch keine "Faschos", auch wenn es sicherlich Schnittmengen gibt.
Aber das mit den Schnittmengen gilt ja auch für Kommunisten, Sozialisten und Linke. Trotzdem kann man die nicht alle in einen Topf werfen.
zum Beitrag25.11.2024 , 09:11 Uhr
Ich persönlich meine, dass dieser spezielle Gefangene in Einzelhaft mit null Kontakten (außer seinem Anwalt) gehalten werden müsste, damit er seine verbrecherische und menschenverachtende Denkweise nicht weiterverbreiten kann. Entlassung sollte erst und ausschließlich mit den Füßen voran erfolgen. Das ist meine persönliche Ansicht, auch wenn sie nicht 100%ig konform mit der in Norwegen herrschenden Rechtslage ist.
Motiviert durch seinen Hass hat dieser Täter 77 (in Worten: siebenundsiebzig!) Menschenleben vorsätzlich und kaltblütig ausgelöscht. Der Täter zeigt bis heute keinerlei Einsicht oder Reue und gilt nach allen Gutachten immer noch als brandgefährlich.
Ja, es ist "sein gutes Recht", seine Entlassung zu beantragen, aber es ist auch das gute Recht des Staates, im Interesse der öffentlichen Sicherheit dafür zu sorgen, dass dieser Verbrecher nie wieder in die Freiheit entlassen wird. Das gilt auch im Hinblick auf die Hinterbliebenen der Opfer, für die der Gedanke daran, dass dieser Massenmörder wieder frei herumläuft, vollkommen inakzeptabel sein dürfte und von denen sich vielleicht einer entscheiden könnte, etwas dagegen zu unternehmen, etwas äußerst Drastisches.
zum Beitrag23.11.2024 , 03:22 Uhr
Offenbar leben Sie ebenso in Ihrer eigenen Informations- und Meinungsblase wie dies auch die AfD-Wähler tun. Offenbar haben Sie noch nie mit AfD-Wählern persönlich zu tun gehabt, anderenfalls würden Sie nicht eine derartig haltlose Behauptung aufstellen. Ich bin absolut dafür, die Gefahr von rechts ernst zu nehmen und zu bekämpfen. Aber durch pauschale und vollkommen unsubstanziierte Unterstellungen bekämpft man gar nichts, sondern macht sich lächerlich und sorgt dafür, dass man nicht mehr ernst genommen wird.
zum Beitrag17.11.2024 , 20:31 Uhr
Das Zauberwort lautet, wie bei fast allen juristischen Dingen, die Laien nicht verstehen, KONTEXT.
Bei Herrn Böhmermann war die Beleidigung erkennbar Satire und fand auch nur im Rahmen einer Satiresendung statt, darauf wies Herr Böhmermann selbst mehrfach hin. Hätte Herr Böhmermann Herrn Erdogan z. B. auf irgendeinem sozialen Netzwerk ohne Einschränkung, ohne satirischen Zusammenhang als "Ziegenf***er" bezeichnet, wäre er höchstwahrscheinlich wegen Beleidigung verurteilt worden.
Im vorliegenden Fall ist es aber wohl keine Satire, vielmehr wurde hier öffentlich eine offenbar ernstgemeinte Beleidigung geäußert. Und so gibt es als Konsequenz auch ein völlig ernstgemeintes Ermittlungsverfahren und im Falle einer rechtswirksamen Verurteilung auch völlig ernstgemeinte Konsequenzen, wobei ich selbst in Verbindung mit dem Vorwurf der Volksverhetzung, wenn es sich um einen erstmaligen Gesetzesverstoß handelt, eine Geld- für wahrscheinlicher als eine Haftstrafe halte. Es geht schließlich um eine schuld- und tatangemessene Bestrafung, nicht darum, willkürlich an jemandem ein Exempel zu statuieren, indem man gleich beim ersten Verstoß den Strafrahmen voll ausschöpft.
zum Beitrag17.11.2024 , 20:10 Uhr
Soweit ich die Fakten noch im Kopf habe, hatte Herr Gabriel damals nicht pauschal Wähler und Bürger als Pack geschimpft, sondern eine Gruppe von rassistischen Randalierern in Heidenau. Nun mag es politisch ungeschickt sein, Randalierer als Pack zu bezeichnen, aber es erfüllt weder den Tatbestand der Beleidigung noch der Volksverhetzung, sondern wird von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Darüber hinaus sind die sogen. Ehrendelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) Antragsdelikte, d. h., wenn Sie sich beleidigt fühlen, müssen Sie schon selbst Strafantrag stellen und dem Beleidiger nachweisen, dass seine als beleidigend empfundene Äußerung auf Sie persönlich oder eine minderjährige Person, für die Sie das Sorgerecht innehaben (z. B. eigenes Kind), gemünzt war.
zum Beitrag17.11.2024 , 15:30 Uhr
Kaufen kann man nur, was der Eigentümer verkaufen will. Sie können Elon Musk gerne fragen, ob er X an Sie abtreten würde und wenn ja, für wie viele Milliarden Dollar aus Ihrer Portokasse ...
zum Beitrag16.11.2024 , 20:52 Uhr
Bitte nicht schon wieder eine GroKo!
Das hat insgesamt nur dazu geführt, dass langfristig beide großen Volksparteien nicht nur an Zuspruch, sondern vor allem an klarem politischem Profil verloren haben.
Merz ist gerade wieder dabei, die CDU in die bürgerlich-konservative Richtung zurückzuführen, die SPD hat offenbar immer noch nicht zu sich selbst gefunden, was angesichts eines Olaf Scholz als Kanzler nicht verwundert, denn der betreibt ja nichts anderes als dieselbe Politik, die er schon von "Mama Merkel" kannte, nämlich ein behäbiges Dümpeln in der Mitte und bloß keine klaren Aussagen, sozusagen Regieren auf Sicht. In ereignislosen Zeiten mag das funktionieren, in unruhigen Zeiten wie diesen klappt das nicht.
Wir stehen angesichts des Kriegs in der Ukraine und dem drohenden Ausfall der USA als verlässlicher Bündnispartner in Europa vor Bedrohungen, denen ein Zögerer und Zauderer wie Scholz nicht gewachsen ist, weil der die Führungsqualitäten eines Buchhalters oder Finanzbeamten, aber nicht die eines Bundeskanzlers hat.
Fazit: Wir brauchen einen besseren Kanzler als Scholz und jedes Bündnis ist besser als eine Neuauflage der GroKo!
zum Beitrag16.11.2024 , 09:54 Uhr
Dieser Artikel ist ein exzellentes Beispiel für das, was Heinrich von Kleist "die allmähliche Verfertigung der Gedanken beim Reden" nannte, nur dass es hier um die allmähliche Verfertigung der Gedanken beim Schreiben geht.
Erst sind es junge Männer, die sich zu "Horden" zusammenschließen, um die ganze Welt, aber ganz besonders natürlich Frauen, zu unterdrücken, und am Ende hat sich die Autorin zu der Erkenntnis durchgerungen, dass es bei charakterlich miesen Menschen keine Rolle spielt, welchen Geschlechts oder welcher Herkunft sie sind, welcher Religion sie angehören usw. Egoistische Ar***löcher sind halt egoistische Ar***löcher, völlig egal ob Männlein, Weiblein, irgendeine der 7589 Zwischenstufen davon, egal wie stark oder schwach pigmentiert. Zu dieser Erkenntnis hätten auch zwei kurze Sätze gereicht. Aber dazu hätte dieser Gedankengang vor seiner Verschriftlichung zu Ende gedacht werden müssen.
zum Beitrag15.11.2024 , 15:47 Uhr
"Ihre Schlussfolgerung: Es braucht Mechanismen, um die Länder zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie Klimaziele und -verpflichtungen missachten."
Aha, und wie genau soll das geschehen? Wie will man Öl- und Gasstaaten zwingen, kein Öl und kein Gas mehr zu fördern und zu verkaufen? Und wie will man sämtliche Industriestaaten zwingen, diese Energieträger nicht mehr zu kaufen?
Das alles klingt wieder einmal nach viel hohlem Pathos mit wenig Substanz, nach moralisierendem Aktivismus, der geistige Windstille überdecken soll. Denn Fakt ist: Kein Staat wie Saudi-Arabien, Russland, Aserbaidschan, die VAE usw. lässt sich zwingen, dazu haben diese Staaten viel zu viel Geld, zu viel Einfluss und z. T. auch zu viel militärische Macht. Und kein Staat aus der Gruppe der G20 lässt sich dazu zwingen, kein Öl oder Gas mehr zu kaufen, aus genau denselben Gründen wie den vorgenannten. Alle diese Staaten haben Volkswirtschaften, in denen es u. a. um insgesamt hunderte Millionen von Jobs geht. Die lassen sich doch von ein paar Klima-/Öko-Aktivisten nicht in die Suppe spucken.
zum Beitrag15.11.2024 , 12:53 Uhr
Die "Silberlocken" werden mehr als das von Gysi angesprochene Glas Wein brauchen, um sich genügend Mut anzutrinken, auf die notwendigen drei Direktmandate und irgendwas zwischen 1,5 - 3,5 % Wählerstimmen bei der BT-Wahl zu hoffen. Mit dem aktuellen Personal, welches die Partei schon seit Jahren abgewirtschaftet hat, ist doch kein Blumentopf zu gewinnen, geschweige denn eine Wahl. Alles andere ist doch nichts als Pfeifen im dunklen Wald. Im Osten - und den Nimbus, eine "Ossi-Partei" zu sein, hat die Linke nie ablegen können - laufen der Linken die Wähler in Scharen davon, entweder zum BSW oder zur AfD, und im Westen rangierte die SED-Nachfolgeorganisation seit der Wiedervereinigung unter "ferner liefen."
zum Beitrag15.11.2024 , 12:42 Uhr
"Massen junger Leute treten bei der Linken ein"?
Wie viele 100.000 sind denn diese angeblichen Massen? Bloß weil die Linke neben etlichen Mitgliedern, die zum BSW gewechselt sind, auch ein paar 1000 neue Mitglieder gewinnen konnten, wird aus der Linken weder eine Massenbewegung noch eine Partei mit Aussicht auf 5+ % bei einer BT-Wahl.
PS: Die Berliner Linke zerlegt sich im Moment übrigens wieder einmal selbst: taz.de/Linke-in-Berlin/!6044784/
zum Beitrag15.11.2024 , 12:26 Uhr
Wie soll denn auch die israelische Kriegsführung IN DER PRAXIS zivile Opfer vermeiden, wenn die Hamas-Terroristen von Nicht-Kombattanten nicht zu unterscheiden sind? Hamas folgt diesbezüglich den Worten von Mao Zedong, dass Guerrilla-Kämpfer sich im Volk bewegen sollen wie Fische im Wasser, also in ihrer Umgebung vollkommen unauffällig und praktisch nicht wahrzunehmen. Bei vielen vermeintlichen Zivilisten dürfte es sich in Wirklichkeit um Hamas-Mitglieder bzw. -Unterstützer handeln, die man rein äußerlich von tatsächlichen Zivilisten nicht unterscheiden kann.
zum Beitrag15.11.2024 , 10:30 Uhr
"Erst vor zwei Wochen hat die Knesset zwei Gesetze verabschiedet, die darauf abzielen, auf der Grundlage von Terrorismusvorwürfen, das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) aufzulösen."
Das ist schlichtweg eine unwahre Aussage. Das UNRWA ist eine Organisation der Vereinten Nationen und kann durch einen Beschluss des israelischen Parlaments gar nicht aufgelöst werden. Die Knesset hat lediglich beschlossen, dass das UNRWA ab 2025 nicht mehr in Israel tätig sein darf, weil es von Mitglieder und Unterstützer der Hamas unterwandert ist, eine Tatsache, die sogar die UNO einräumen musste.
zum Beitrag14.11.2024 , 21:12 Uhr
Nun, aus Sicht vieler CDU-Leute führte Merkel die Partei viel zu weit nach links, mit der Konsequenz, dass konservative Positionen aufgegeben wurden, die dann von der AfD besetzt wurden. Die CDU übernahm statt dessen viele Positionen der SPD, mit dem Ergebnis, dass diese heute bei 15 % dümpelt, Tendenz eher weiter fallend als zunehmend. Wenn Friedrich Merz aus der CDU nun wieder eine bürgerlich-konservative Mitte-Rechts-Partei macht, dann schärft das einerseits das Profil der Union und gibt andererseits der SPD die Chance, Positionen links der Mitte, die in den unter Merkel von der CDU besetzt worden waren, wieder für sich zu reklamieren und dadurch ebenfalls wieder ein klareres Profil als Mitte-Links-Partei zu gewinnen. Die beiden Parteien dürfen nur nicht den Fehler machen, wieder miteinander zu koalieren, weil dann ein Déjà-vu aus 2005-2009 bzw. 2013-2021 droht, eine Zeit, die bleiernen, lähmenden politischen Stillstand symbolisiert wie kaum eine andere Zeit unserer Republik.
zum Beitrag14.11.2024 , 20:57 Uhr
Seufz, das Märchen von der Grenzöffnung in 2015 scheint wohl unausrottbar zu sein. Also noch einmal zur sachlichen Richtigstellung: 2015 wurden keine Grenzen geöffnet, weder durch Frau Merkel noch durch sonst jemanden. Die Grenzen innerhalb der EU waren zu dem Zeitpunkt bereits seit mehr als 10 Jahren geöffnet. Nehmen auch Sie das bitte endlich zur Kenntnis und hören Sie auf, solche AfD-Propaganda zu verbreiten wie die Falschaussage von Merkels angeblicher illegaler Grenzöffnung.
zum Beitrag14.11.2024 , 12:06 Uhr
Das scheint heutzutage leider immer mehr aus der Mode zu geraten. Statt dessen wird versucht, mit vermeintlicher moralischer Überlegenheit auch die Menschen öffentlich unter Druck zu setzen, die sich an alle Gesetze halten, sich an irgendwelche Minderheitenmeinungen zu halten, die keinerlei gesetzliche Rechtfertigung haben. Dass auf diese Weise eine ganze Volkswirtschaft in den Abgrund getrieben wird, nehmen diese Moralisten und Aktivisten dabei billigend in Kauf. Dass sie sich dabei den Ast absägen, auf dem sie selbst sitzen, ignorieren sie dabei geflissentlich.
zum Beitrag14.11.2024 , 12:00 Uhr
Das ist nicht das, was im Artikel steht. Dort steht, dass mit gesetzlichen Regelungen dafür gesorgt werden soll, dass Firmen die auf fossile Brennstoffe zu zahlenden (Straf)steuern gar nicht erst an die Verbraucher weitergeben werden. Und das nenne ich ein Wolkenkuckucksheim, weil es an allen wirtschaftlichen Realitäten komplett vorbeigeht. Abgesehen davon ist es Unsinn, wenn der Staat erst aufwändig etwas kassiert, um es dann noch aufwändiger an die Bürger auszuzahlen. Und genau das tut der Staat, wenn er die von Firmen erhobenen Steuern auf fossile Brennstoffe an die Bürger zurückerstattet. Das ist kein Nullsummenspiel für den Staat, sondern ein dickes Minusgeschäft für alle, weil es die Wirtschaft schädigt und Unsummen für lähmenden Bürokratismus verschlingt.
zum Beitrag13.11.2024 , 12:55 Uhr
Der Witz ist doch, dass "die Menschen in den Unternehmen" eine Schnittmenge von "die Bürger" sind. Die Menschen in den Unternehmen" sind wir selbst, unsere Familien, Freunde, Nachbarn, Mitbürger; das sind nicht einfach "die anderen", von denen man sich abgrenzen kann. Wenn Sie also wissen wollen, welche Werte "die Bürger" und "die Menschen in den Unternehmen" vertreten, schauen Sie einfach mal in den Spiegel.
zum Beitrag13.11.2024 , 12:51 Uhr
"Zum Beispiel mithilfe einer Steuer auf die Förderung fossiler Brennstoffe. Regierungen müssten dafür sorgen, dass die nicht an Verbraucher*innen weitergegeben wird."
Das ist ein feuchter Traum linker Öko-Aktivisten aus Wolkenkuckucksheim, welche von Wirtschaft absolut nichts verstehen. Selbstverständlich fließen ALLE Kosten, inkl. Steuern, Strafsteuern, Zöllen und sonstigen Abgaben, in die Preise ein, die Kunden bzw. Verbraucher zahlen müssen. Wie sollte das denn auch verhindert werden? Firmen kalkulieren ihre Preise frei, und ob sie die dabei anfallenden Steuern nun explizit in ihre Kalkulation einbeziehen, geht den Staat nichts an, solange die Buchhaltung und die Bilanz den gesetzlichen Richtlinien entspricht und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
zum Beitrag12.11.2024 , 21:11 Uhr
Was hatte Al Gore mit Hillary Clintons Wahlniederlage von 2016 zu tun?
zum Beitrag12.11.2024 , 21:05 Uhr
>>Zum Beispiel mithilfe einer Steuer auf die Förderung fossiler Brennstoffe. Regierungen müssten dafür sorgen, dass die nicht an Verbraucher*innen weitergegeben wird.
zum Beitrag12.11.2024 , 18:34 Uhr
Nein, die meisten Latino- oder African American-Männer, die republikanisch gewählt haben, haben nicht Trump gewählt, "weil sie ihn trotz allem für einen tollen Kerl halten", denn sie wissen schon, dass Trump ein ziemlicher Mistkerl ist. Sie haben ihn vor allem deshalb gewählt, weil ihnen bis zum Schluss überhaupt nicht klar war, für was Harris überhaupt stand, was ihre Agenda war, was sie für ihre Wähler wirklich tun wollte. Sie hatte kein Programm und war nie etwas anderes als eine Last-Minute-Notlösung, weil es mit dem senilen Joe Biden einfach nicht mehr ging. Trump dagegen hat den Wählern versprochen, etwas gegen illegale Einwanderung zu tun, die Wirtschaft auf Vordermann zu bringen und gut bezahlte Jobs zu schaffen, Amerikas weltweites Engagement zu reduzieren und nicht länger die Dollars der Steuerzahler in fremde Länder zu stecken. Das ist eine nationale bzw. sogar nationalistische Agenda, gewiss, und sie mag international auch ziemlich kurzsichtig sein, aber wenigstens ist es ein - im Gegensatz zu dem von Harris - in sich kohärentes Wahlprogramm.
zum Beitrag12.11.2024 , 17:51 Uhr
Administration und President können das Abtreibungsrecht gar nicht ändern (lassen), weil der Supreme Court im Juni 2022 entschied, dass das Abtreibungsrecht ausschließlich der Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten unterliegt. Daran kann auf bundespolitischer Ebene nichts geändert werden, solange der S.C. seine bisherige Auffassung nicht ins Gegenteil verkehrt. Dass Harris dieses Thema zu einem zentralen ihres Wahlkampfs gemacht hatte, war einer der Gründe für ihr Scheitern. Denn die Wähler wussten genau, dass Harris' "großes Thema" reiner Aktionismus war, der aus den o. g. Gründen zu gar nichts führen konnte. Ansonsten hatte Harris keine wichtigen Themen, mit denen sie hätte punkten können. Immer nur "Wählt nicht Trump, der ist ist böse" mantraartig zu wiederholen, reicht halt nicht aus, um eine US-Präsidentschaftswahl zu gewinnen. Ich finde das Wahlverhalten der Frauen daher rational nachvollziehbar. Auch weibliche Wähler sind selten so monothematisch unterwegs, dass sie außer "Abtreibungsrecht" nichts anderes bewegt. Die wirtschaftliche Zukunft ist den meisten wichtiger. "It's the economy, stupid", war immer das Motto, und da war Trump für die Wähler deutlich überzeugender.
zum Beitrag12.11.2024 , 13:57 Uhr
Gesellschaftliche Solidarität war in den USA noch nie sonderlich ausgeprägt. In den USA heißt es: Kämpfe für dich selbst oder gehe unter. Daran haben auch demokratische Präsidenten bzw. US-Regierungen nie etwas geändert, und ganz besonders nicht in den letzten 30 Jahren.
zum Beitrag12.11.2024 , 13:54 Uhr
Es geht weniger darum, wer Trump oder Harris gewählt hat, es geht mehr darum, dass Harris die Wahl vor allem aus einem Grund verloren hat: Sie hatte außer "wählt nicht Trump, weil der böse ist" kein echtes Programm und konnte daher nicht einmal die demokratische Stammwählerschaft dazu motivieren, überhaupt wählen zu gehen, gar nicht erst davon zu sprechen, dass sie gemäßigte Republikaner davon hätte überzeugen können, für sie als Präsidentin zu stimmen.
Trump konnte vor allem deshalb gewinnen, weil Harris ihren Wahlkampf, salopp gesagt, total versemmelt hat und sie nie über den Status einer Last-Minute-Notlösung für den senilen Joe Biden hinauskam.
zum Beitrag08.11.2024 , 15:12 Uhr
Ich habe diese scheinheilige Heuchelei von der "Rettung des Planeten" bis zur Oberkante Unterlippe satt! Es geht doch gar nicht um die Rettung des Planeten, denn den allermeisten Menschen ist "der Planet", mit Verlaub, sch***egal. Es geht den Menschen allerhöchstens um ihre eigene Rettung, und die werden sie erst in Angriff nehmen, wenn ihnen das Wasser buchstäblich bis zur besagten Oberkante Unterlippe steht, nicht vorher. Bis dahin leben sie ihr Leben wie gehabt und gewohnt. Die große Sehnsucht nach "der guten alten Zeit", die in Wirklichkeit niemals so gut war, wie sie im nostalgisch verklärten Rückblick scheint, ist doch nicht erst seit der Wahl Trumps und anderer Demokratieverächter ein Thema, sondern eigentlich schon seit mehr als 40 Jahren, seit der politische Konservatismus in Gestalt von Thatcher, Reagan usw. die führenden Industrieländer des Westens auf lange Zeit entscheidend prägte. In dem Zusammenhang sind Musk und Trump auch nur zwei weitere Figuren in diesem "Gesellschaftsspiel", und beide sind eine der Folgen einer ungezügelten Globalisierung, die viele Verlierer hervorgebracht hat, die nach Rache für ständige Missachtung ihrer Probleme durch "die Eliten" dürsten.
zum Beitrag31.10.2024 , 09:15 Uhr
Der Sohn einer aus Afrika eingewanderten Familie sympathisiert offensichtlich mit gewaltbereitem islamistischen Fanatismus, hält sich zuhause einen kleinen Rizin-Vorrat - na klar, sollte man immer im Hause haben, falls einem mal der Süßstoff ausgeht; die Breaking Bad-Fans werden dies verstehen ;-) - und schlachtet mit einem Messer drei kleine Mädchen ab.
Darin ist nun wahrlich keine "schauriger Triumph" für irgendjemanden zu erkennen, auch nicht "für Rechte", wie auch immer man dieses von der taz so geliebte Feindbild auch definieren mag.
Dass "die Öffentlichkeit" sehr emotional reagiert(e), ist wohl vor allem der Grausamkeit des Täters und seiner menschenverachtenden Vorgehensweise geschuldet. Das Gerichtsverfahren selbst wird wohl deutlich sachlicher verlaufen, und muss dies auch, wenn am Ende ein rechtskräftiges Urteil stehen soll.
zum Beitrag31.10.2024 , 08:49 Uhr
Nach dem 2. WK hätten die Franzosen (gehörten zu den 4 Alliierten in Berlin) doch die Möglichkeit gehabt, die Büste zu beschlagnahmen und den Ägyptern zurückzugeben. So groß scheint das Interesse der Franzosen dann wohl doch nicht gewesen zu sein.
zum Beitrag30.10.2024 , 08:32 Uhr
Das ist Putin-Propaganda! Die NATO hat bis heute die Aufnahme der Ukraine in ihre Reihen abgelehnt.
zum Beitrag10.10.2024 , 11:05 Uhr
Könnten Sie Ihre Beiträge ausnahmsweise mal so formulieren, dass man sie auch ohne ein intensives Studium des Dadaismus versteht? Vielen Dank.
zum Beitrag10.10.2024 , 08:44 Uhr
Deutsche Journalisten scheinen es zu lieben, erst jemanden in diesem Fall einen faktisch sehr erfolgreichen Fußballtrainer - als angeblich inspirierendes Idol für alle auf ein Podest zu stellen, um ihn dann umso genüsslicher vom Sockel zu stürzen und über ihn herzuziehen, aufgrund seines miesen Charakters, seiner Geldgier usw.
Es ist alleine Herrn Klopps Entscheidung, was er beruflich macht. Er hat weder die taz noch sonst jemanden darum gebeten, himmelhoch über den grünen Klee gelobt zu werden. Und wenn ein Hersteller von Erfrischungsgetränken sich im Sport engagiert, dann ist das nicht verwerflich. Jedenfalls ist mir das viel sympathischer, als wenn ein Rüstungskonzern wie Rheinmetall dies tut.
Offenbar haben es die Romantiker immer noch nicht begriffen oder wollen es nicht wahrhaben: Fußball ist längst zu einem internationalen Milliardengeschäft geworden. Wer in einem solchen Geschäft Dinge beeinflussen will, der erreicht nur etwas, wenn er zu den Machern mit Einfluss gehört. Als Trainer hat man nur begrenzten Einfluss, selbst in dem Verein, dessen Mannschaft man trainiert. Im Management sieht das schon anders aus.
Warten wir ab, was "Kloppo" so alles bewerkstelligen wird.
zum Beitrag05.10.2024 , 17:22 Uhr
Selbstverständlich ist das auch ein Krieg, das hat doch niemand in Abrede gestellt. Wenn ich jemandem, der mich ohne Rechtsgrund mit Gewalt angreift, eins in die Schnauze haue und damit den Angriff beende, ist das natürlich auch Gewalt. Allerdings ist meine Gewalt gerechtfertigt, man nennt das Notwehr (gem. § 32 StGB und § 227 BGB). Etwas ähnliches gilt auch im Völkerrecht, auch da gibt es ein Recht auf Selbstverteidigung und für Dritte gilt, dass die Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates wie der Ukraine durch zivile und militärische Hilfeleistungen die Unterstützer nicht zu Kriegsparteien macht.
zum Beitrag05.10.2024 , 17:16 Uhr
Den Schrecken ohne Ende wird ganz Europa noch erleben, wenn Russland mit seiner völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, seiner Invasion der Ukraine und der mit militärischer Gewalt erfolgten Grenzverschiebung und faktischen Auslöschung der Ukraine durchkommt. Denn dann werden Putin und seine Spießgesellen die nächsten Opfer ins Visier nehmen, weil sie gelernt haben, dass der Westen nur bellt, aber nicht beißt.
zum Beitrag05.10.2024 , 17:12 Uhr
Gandhi, Martin Luther King und Nelson Mandela konnten nur deshalb friedlich kämpfen, weil ihre Gegner Staaten waren, die zwar Unrecht begingen, aber ihre Gegner nicht gleich massenhaft umbrachten, wenn diese friedlich blieben. Das ist im Fall von Russlands Überfall auf die Ukraine gänzlich anders, denn Putin lässt ukrainische Zivilisten in großer Zahl abschlachten, durch Bomben und Drohnen, Massaker wie in Butscha usw. Sein Ziel ist die Auslöschung der Ukraine als selbstständiger Staat ebenso wie Auslöschung der ukrainischen Sprache, Kultur und des ukrainischen Volkes als eigenständige Nation. Ich denke schon, dass der Kampf gegen diesen eliminatorischen Gegner der Einsatz des eigenen Lebens wert ist, um nicht nur das eigenen Leben und die eigene Freiheit zu bewahren, sondern auch den von Familienangehörigen, Verwandten Freunden und Nachbarn. Würden Sie sich wirklich wegducken und unterwerfen, wenn Sie jemand mit Mord, Vergewaltigung, Plünderung und der Auslöschung Ihrer kulturellen Identität bedroht? Oder würden Sie nur von anderen erwarten, für Sie zu kämpfen, damit Sie sich selbst nicht die Hände schmutzig bzw. blutig machen müssen?
zum Beitrag02.10.2024 , 08:49 Uhr
Sarkasmus sollte, damit er nicht als total überzogene Polemik wahrgenommen wird, nur sanft anklingen, aber nicht fingerdick von jedem einzelnen Wort eines jeden einzelnen Satzes heruntertropfen. ;-)
zum Beitrag02.10.2024 , 08:04 Uhr
Wenn das so ist, wie Sie sagen, dass die Wähler der AfD einfache, faktenferne Antworten und einen starken Mann wollen, dann würde sich durch ein AfD-Verbot daran doch nichts ändern.Diese Leute und ihre Vorstellungen und Wünsche verschwinden doch nicht einfach, diese Leute hören doch nicht auf, ihrem Unmut gegen bzw. ihrer Wut auf CDUSPDFDPGRÜNE Ausdruck zu verleihen und entsprechend zu wählen.
Wir brauchen eine andere, eine ehrliche und den Bürgern zugewandte Politik, statt diejenigen zu verbieten, die sich genau jener Masse der unzufriedenen Bürger bedienen, um ihre antidemokratischen Ziele zu verfolgen.
zum Beitrag02.10.2024 , 07:53 Uhr
Wenn Leute, die sich illegal in Deutschland aufhalten, wieder in ihre Heimatländer oder die sicheren Drittstaaten, aus denen sie hierher gekommen sind, wieder zurückgeführt werden sollen, hat das mit einem "Terrorplan" rein gar nichts zu tun.
Ansonsten ist das, was Ihnen vorschwebt, nicht weniger totalitär als das, was Sie vorgeben, bekämpfen zu wollen: Mit irgendwelchen Gummiparagraphen sollen sämtliche Menschen kriminalisiert werden, die Ihren Vorstellungen von "demokratisch" irgendwie nicht entsprechen und die anderer Meinung sind als Sie. Der Umstand, dass Sie versuchen wollen, dies in ein angeblich rechtsstaatliches Mäntelchen zu hüllen, macht es nicht weniger totalitär.
zum Beitrag02.10.2024 , 07:44 Uhr
"Erstmals wird in Hamburg das Kirchenasyl gebrochen. Warum die Behörden gerade den 29-jährigen Afghanen ausgewiesen haben, bleibt im Vagen."
1. Das Kirchenasyl hatte seine Berechtigung zu einer Zeit, in der es keinen Rechtsstaat gab. Diese Zeiten sind in Deutschland längst vorbei. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass hier immer noch Leute dauerhaft (und meistens auf Kosten der Steuerzahler) bleiben dürfen, die sich auf das Asylrecht berufen, obwohl keine anerkannten Asylgründe vorliegen oder ein anderes Land zuständig ist.
2. Gar nichts "bleibt im Vagen", denn es ist doch klar und eindeutig, dass Schweden für diesen afghanischen Asylanten zuständig ist, nicht Deutschland. Schweden hat dies anerkannt und der Rückführung des von einem sicheren EU-Land in ein anderes sicheres EU-Land übergesiedelten Afghanen nicht widersprochen.
zum Beitrag27.09.2024 , 07:34 Uhr
1. Man verliert seine Staatsbürgerschaft nicht durch eine informelle, einseitige Willenserklärung bzw. kann sie nicht dadurch aufgeben, vor allem dann nicht, wenn man dadurch staatenlos werden würde. 2. Wenn Spanien die Verwaltung eines Gebietes aufgibt, zu der es völkerrechtlich zu keinem Zeitpunkt berechtigt war und welches auch kein Teil des eigenen Territoriums ist, ergeben sich aus einem solchen Schritt auch keinerlei rechtliche Verantwortlichkeiten für Spanien. Die UNO ist keine souveränen Staaten übergeordnete übergeordnete, supranationale Instanz. 3. Daraus folgt, dass die 35 eingereisten Marokkaner weder staatenlos noch in Spanien asylberechtigt sind, denn Marokko gilt als sicherer Drittstaat. Eine möglichst zügige Rückführung ins Herkunftsland ist daher anzustreben.
zum Beitrag16.09.2024 , 08:05 Uhr
Bitte nehmen auch Sie zur Kenntnis: Es gibt aus verfasungsrechtlichen Gründe praktisch keine zweckgebundenen Abgaben und/oder Steuern. Abgesehen davon ist die DB ein Privatunternehmen, auch wenn sich die Firmenaneile im Staatsbesitz befinden. Eine Steuer, die ausschließlich von PKW-Besitzern erhoben wird, um einer bestimmten Kundengruppe des Privatunternehmens DB ein preiswertes Monatsticket zu subventionieren, ist mit 99,9999%iger Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Und das auch völlig zurecht!
zum Beitrag15.09.2024 , 10:43 Uhr
Genau, die Ivy League-Universitäten sowie die renommierten Colleges in Cambridge und Oxford, die Sorbonne in Paris und viele andere sind allesamt schon längst eingestürzt, und kein Wissenschaftler von Rang und Namen will dorthin, denn "die zerstörischerisch neoliberale Ideologie" (was immer das auch sein soll, aber irgendein hohles Schlagwort musste ja wohl aus der Mottenkiste gezerrt werden) hat ja nichts als "Exzellenzscheiss" hervorgebracht, und den will ja keiner.
Tatsache ist doch vielmehr, dass deutsche Universitäten früher einmal Weltruf genossen, aber davon hat Deutschland sich lange verabschiedet, genau so wie von vielen anderen Dingen, die dieses Land erfolgreich und wohlhabend gemacht haben. Inzwischen ist Deutschland in allem, was es lernt, lehrt und tut, allerhöchstens noch unteres Mittelmaß und weiter auf dem absteigenden Ast. Wir brauchen dringend viel mehr Exzellenz, nicht immer weniger!
zum Beitrag13.09.2024 , 16:42 Uhr
Was für ein undurchführbarer Nonsense! Wie soll das in der Praxis funktionieren? Sollen bei Versammlungen und Demonstrationen alle Teilnehmer sichtbar ihre Pässe hochhalten, damit die Polizei feststellen kann, wer teilnehmen darf und wer nicht?
Wer kriminelle oder verfassungsfeinliche Dinge fordert, macht sich ohnehin strafbar, solche Demonstrationen können von der Polizei beendet und ggf. auch zwangsweise aufgelöst werden. Dazu braucht es, wie bei vielen Missständen hierzulande, keine populistischen Forderungen, sondern vor allem endlich die Bereitschaft, geltendes Recht entschlossen und konsequent durchzusetzen. Denn genau daran krankt unser System doch inzwischen: Es gibt klare Regeln, aber sie werden massenhaft missachtet, und kein Politiker hat den Mumm, diese Regelverstöße konsequent ahnden zu lassen - siehe illegale Migration, siehe antisemitische Demonstrationen usw.
Statt dessen lässt sich unsere Gesellschaft von Gesetzesbrechern auf der Nase herumtanzen, während Populisten immer mehr Zulauf gewinnen, indem sie höchst problematische und z. T. verfassungswidrige Forderungen aufstellen und damit Stimmung gegen unsere Demokratie machen.
zum Beitrag09.09.2024 , 21:59 Uhr
Na klar, die linke Botschaft ist mal wieder an Simplizität nicht zu überbieten: Die bösen europäischen Kolonialmächte sind an allem Elend schuld, das Afrika plagt.
Es geht doch nichts über einfache Erklärungen mit plakativen Schlagworten, da bekommt doch selbst der komplexeste Sachverhalt sofort eine selbst für einfache Gemüter begreifbare Struktur und ein Hauch von Revolution, Klassenkampf und "Hoch die internationale Solidarität"-Romantik wabern durch den Raum.
Wie ergreifend, und wie randvoll mit hohlem Pathos.
zum Beitrag03.09.2024 , 19:58 Uhr
Es sind nicht einmal 30 % der Bevölkerung Sachsens und Thüringens, die sich für die AfD entschieden haben. Es sind lediglich ca. 30 % der Wahlberechtigten, die überhaupt ihre Stimme abgegeben haben. Das waren also maximal 6 Mio. Whahlberechtigte, und in beiden Bundesländern zusammengenommen.
zum Beitrag03.09.2024 , 05:33 Uhr
Es ist geradezu grotesk, wenn Linke und Grüne, nachdem sie selbst den Karren mit Vollgas gegen die Wand gefahren haben, nun von der in Ostdeutschland noch erheblich konservativer als im Westen auftretenden CDU fordern, sie solle gefälligst gegen den offensichtlichen Wählerwillen in Thüringen und Sachsen links-grüne Politik betreiben.
Es zeigt vor allem, dass Linke und Grüne aus ihren Fehlern und ihrem Versagen offensichtlich nichts gelernt haben und auch gar nichts lernen wollen. Denn sonst würden sie kaum von ihrem politischen Gegner verlangen, der solle doch gefälligst dieselbe Politik fortsetzen, mit der Linke und Grüne krachend gescheitert sind.
zum Beitrag03.09.2024 , 04:45 Uhr
Das Lieferkettengesetz ist ein typisches Beispiel für deutschen Bürokratismus, der am deutschen Wesen die Welt genesen lassen wollte. Am Ende ist das LKG als Tiger gesprungen und endete als Bettvorleger. Dieses Gesetz schadet der Wirtschaft und bürdet den Firmen, die sich ihm nicht entziehen können, eine Verantwortung für Um- und Zustände auf, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
zum Beitrag28.08.2024 , 08:31 Uhr
Wenn Ihnen weitere konkrete Fälle bekannt sind, geben Sie bitte Ihre Informationen an die zuständigen Behörden weiter. Vielen Dank.
zum Beitrag25.08.2024 , 16:04 Uhr
Gedenken wir einer Trainer-Legende! Ruhen Sie in Frieden, Christoph Daum!
zum Beitrag25.08.2024 , 09:09 Uhr
1. Weder auf Daten noch auf Zeit trifft der Begriff "Diebstahl" als Straftatbestand zu, siehe § 242 StGB. 2. M. W. wird niemand gezwungen, Instagram, Tiktok usw. zu nutzen. Es ist m. W. die freiwillige Entscheidung der Nutzer, ob und wie sie ihre Zeit mit diesen sozialen Medien verbringen und welche Daten sie preisgeben. 3. Sollten Ihnen belastbare Informationen vorliegen, dass Meta, Tiktok o. a. illegale Gewinne machen, Steuern hinterziehen und Geld waschen, so wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
zum Beitrag25.08.2024 , 08:01 Uhr
Die Verantwortung für den Einsatz des Entlaubungsmittels trägt die US-Regierung, vertreten durch das Verteidigungsministerium. Bayer und vormals Monsanto hatten keinerlei Entscheidungsbefugnis darüber, wo, wie und unter welchen Umständen das Mittel eingesetzt werden würde. Deshalb tragen sie auch keine Verantwortung, nicht einmal eine moralische.
zum Beitrag22.08.2024 , 03:39 Uhr
Wenn Springer den Staat angeblich um Steuern in Millionenhöhe "bescheißt", gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Das Ganze ist illegal, dann ist es tatsächlich ein "Beschiss" und gehört strafrechtlich verfolgt.
2. Das Ganze ist legal, dann ist es eben KEIN Beschiss, sondern völlig legale Steuervermeidung.
Mir scheint, dass hier aus ideologischen Motiven ein Verhalten kriminalisiert werden soll, das in Wirklichkeit vollkommen legal ist und welches jeder andere, sofern er/sie/es (m/w/d) es könnte, ebenso praktizieren würde. Niemand zahlt freiwillig Steuern, die er/sie/es (m/w/d) vermeiden kann. Niemand, auch kein/e Linke/r, Grüne/r oder oder.
zum Beitrag08.08.2024 , 23:08 Uhr
"General" ist ein Offiziersrang, und kein "Amt", weshalb man vom "Amt eines Generals" nicht zurücktreten kann.
Man kann als Offizier zwar wegen gravierenden Fehlverhaltens degradiert, also im Rang zurückgestuft und sogar unehrenhaft aus dem Dienst entlassen werden, aber ein Rücktritt von einem Offiziersrang ist nicht möglich.
zum Beitrag04.08.2024 , 11:02 Uhr
"Dürfen wir noch fliegen, trotz Klimakrise?"
Selbstverständlich dürfen wir das. Was erlaubt und für "wir" bezahlbar ist, dass dürfen wir auch tun. Ansonsten müssten wir uns wirklich fragen, wozu wir unser Recht auf individuelle Freiheit überhaupt noch brauchen.
zum Beitrag27.07.2024 , 08:00 Uhr
Die größte Bayer-Gefahr ist das Management des Konzerns selbst, und zwar für den eigenen Laden. Die Führungsspitze ist seit neun Jahren sehr erfolgreich darin, die eigene Firma von einem der wertvollsten Unternehmen im DAX in einen unbedeutenden Haufen Schrott zu verwandeln. Da bedarf es keiner "Aktivisten", um diese Entwicklung noch zu beschleunigen.
zum Beitrag25.07.2024 , 01:35 Uhr
Es wäre wohl das Beste, wenn alle demokratischen Staaten aus der alten EU aus- und in eine neue EU eintreten würden, in der sämtliche Regeln und Verträge aus der alten EU weiterhin gelten, mit zwei Ausnahmen: 1. Statt Einstimmigkeit werden "normale" Entscheidungen mit 2/3-, fundamentale mit 3/4-Mehrheit getroffen. 2. Mitgliedsstaaten, die fortgesetzt gegen die Regeln verstoßen, können vorübergehend und notfalls auch permanent ausgeschlossen werden. Dann können Staaten wie Ungarn schön für sich bleiben und mal sehen, wie sie ohne EU-Gelder klarkommen. Und die EU kann sich endlich wieder um die wichtigen Dinge kümmern.
zum Beitrag03.06.2024 , 13:51 Uhr
Ja, ich weiß, dass es im Moment ganz harte Zeiten für sogenannte Friedensaktivisten usw. sind. Merkwürdigerweise sind diese Leute vor allem gegen westliche Waffen, während sie die Frage, wie man sich und seine Nachbarn gegen gewalttätige, das Völkerrecht mit Füßen tretende Diktatoren wie Putin und Konsorten verteidigen soll, die sich einen feuchten Kehrricht um Verträge und Vereinbarungen scheren, wenn sie diese mit dem "Recht des Stärkeren", welches schon Jean Jacques Rousseau vor über 250 Jahren als logischen Unfug entlarvte, brechen und anderen Völkern ihren Willen durch die Gewalt der Panzer und Bajonette aufzwingen können, wirkungsvoll verteidigen und solche Gewalttäter von vornherein abschrecken kann, schmallippig mit irgendwelchen Floskeln von "Verhandeln" zu verniedlichen suchen und die Frage, wie man einen Diktator, der einem hochgerüstet und gewaltbereit gegenüber steht, mit "Verhandeln" davon abhalten will, sich einfach mit Gewalt zu nehmen, was er haben will, geflissentlich unbeantwortet lassen oder weitere heiße Luft verbreiten, aber keine realistischen Lösungen dazu präsentieren.
zum Beitrag14.05.2024 , 17:01 Uhr
Ruzzland ist ein Unrechtsstaat, dessen Justiz ausschließlich den politischen Interessen der Kamarilla um Diktator Vladimir Putin dient. Putin wollte eine prominente US-Geisel, mit der er seinen Freund und Waffenschieber AKA 'Händler des Todes" Viktor Bout aus US-amerikanischer Haft frei pressen konnte. Das ist ihm gelungen, und dass er dafür das Leben einer unschuldigen Sportlerin zerstörte, war und ist ihm vermutlich ebenso gleichgültig wie die hunderttausende von Toten seiner Angriffskriege.
Ich drücke Brittney Griner von Herzen die Daumen, wünsche ihr, dass sie allmählich wieder in ihr altes Leben zurückfinden und ihre sportliche Karriere fortsetzen kann und dass sie die Traumata des ruzzischen Gulags überwinden möge.
zum Beitrag12.05.2024 , 16:34 Uhr
Ehrlich gesagt ist mir völlig schnuppe, was genau mit Wokeness gemeint ist. Ich verwende meine Muttersprachen - es sind derer zwei - so, wie ich sie gelernt habe. Es ist mir gleichgültig, ob irgendwelche Wokeness-Jünger*innen sich lauthals darüber ereifern, dass ich nicht woke genug bin, ebenso wie es mich kalt lässt, dass irgendwelche Recht*innen meinen, ich sei ein linksgrün versiffter Feminist, der nicht lauthals ein Verbot von "Gender-Gaga" fordert. So genieße ich meinen Logenplatz zwischen allen Stühlen und schaue belustigt zu, wie sich Woke und Antiwoke gegenseitig vorwerfen, den Untergang des jeweiligen Abendlandes zu verursachen.
zum Beitrag11.05.2024 , 19:23 Uhr
Wer behauptet, dass alkoholfreies Bier so gut schmeckt wie richtiges, der behauptet wohl auch, dass man mit Winterhandschuhen genauso gut Klavierspielen kann wie ohne. Alkoholfreies Bier schmeckt wie Plörre, was daran liegt, dass Alkohol, ebenso wie Fett, ein Geschmacksträger ist. Ohne Alkohol fehlt dieser Geschmacksträger. Man kann sich alkoholfreies Bier schönreden, aber schöntrinken kann man es sich nicht. Dann lieber nur ab und zu ein Glas richtiges Bier als häufig alkoholfreies.
zum Beitrag03.05.2024 , 07:24 Uhr
Der 16jährige Sohn des Tschschenen-Häuptlings soll ja ein richtiges Herzchen sein, der sich schon durch Folterungen von Gefangenen hervorgetan haben soll. Ein bisschen zu jung wäre er wohl, aber vielleicht kann er ja durch größeren Sadismus wettmachen, was ihm an Lebenserfahrung fehlt, dann wäre er ein "würdiger" Nachfolger seines Vaters. Aber vielleicht hat Putin auch ganz eigene Vorstellungen, wer sein nächster Statthalter in Grosny werden soll.
zum Beitrag11.04.2024 , 12:29 Uhr
Tito praktizierte, wie jeder andere kommunistische Diktator vor ihm und nach ihm, die üblichen Methoden zu Ausschaltung von Opposition: unter unmenschlichen Bedingungen einsperren, in Schauprozessen verurteilen lassen und exekutieren lassen. Tito war kein Held der Menschenrechte, sondern ebenso ein Schlächter wie andere Diktatoren in Osteuropa auch, z. B. Ceaucescu in Rumänien und Enver Hoxha in Albanien.
zum Beitrag08.04.2024 , 08:48 Uhr
Auch an Sie: Afghanistan und Irak waren keine NATO-Missionen, und eigentlich wissen Sie das wohl auch. Den Einsatz in Afghanistan hat die UNO beschlossen, übrigens mit der Stimme Russlands. Und den Irakkrieg 2003 haben die USA mit ein paar Hilfswilligen im Alleingang gestartet, ohne die Zustimmung von UNO oder NATO.
zum Beitrag08.04.2024 , 08:43 Uhr
Weder Afghanistan noch Irak waren NATO-Missionen. Also bitte erst informieren, bevor Sie solche Fake News verbreiten. Afghanistan war eine UNO-Mission, sogar mit der Zustimmung Russlands beschlossen. Und Irak war eine amerikanische Solo-Nummer ohne UNO- oder NATO-Beteiligung, nur flankiert von ein "Willingen", die sich dem politischen Druck und/oder finanziellen Versprechen der USA gebeugt hatten. Aber eigentlich wissen Sie das auch selbst, nicht wahr?
zum Beitrag08.04.2024 , 08:37 Uhr
Als "Kind des Kalten Krieges, West" (was für ein Quatsch, ich hatte ganz normale Eltern) wuchs ich mit der NATO als Selbstverständlichkeit und als Garant unserer Freiheit auf. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs schien die NATO obsolet, doch zeigte es sich schnell, dass sie als Verteidigungsbündnis immer noch unverzichtbar war und bis heute geblieben ist. Glaubt wirklich irgendjemand (außer den üblichen Kreml-Apologeten, die absolut alles rechtfertigen, was von Moskau ausgeht), dass Putin nicht längst im Baltikum einmarschiert wäre, wenn diese drei kleinen Staaten nicht in der NATO wären? Oder glaubt jemand ernsthaft, dass Putin ab 2014 in die Ukraine einmarschiert wäre und die Krim annektiert hätte, wenn die Ukraine statt der wertlosen Sicherheitsgarantien des Budapester Memorandums eine Mitgliedschaft in der NATO zur Bedingung für die Aufgabe seiner Nuklearwaffe gemacht hätte? Und da auch Jugoslawien angesprochen wurde: Glaubt jemand ernsthaft, ein Herr Milosevic hätte sich ohne das entschlossene Eingreifen der NATO von einem weiteren Massaker, einer weiteren "ethnischen Säuberung" abhalten lassen, nämlich im Kosovo? Srebreniza wurde vor allem deshalb möglich, weil "der Westen" und seine militärische Speerspitze, die NATO, unentschlossen waren und nicht rechtzeitig klare rote Linien gezogen und glaubwürdig deutlich gemacht hatten, dass ethnische Säuberungen nicht einmal ansatzweise toleriert werden würden. Nein, das 75jährige Jubiläum der NATO ist eine Erfolgsgeschichte, wenn auch keine ohne Schönheitsfehler. Die NATO ist alles andere als perfekt, zumal sich Deutschland in den letzten 35 Jahren immer mehr zum Trittbrettfahrer entwickelt hat, das selbst viel zu wenig investiert, aber den Schutz der NATO uneingeschränkt genießt und von ihm profitiert. Ein Wort noch zu Afghanistan: Das war KEINE Mission der NATO, sondern der UNO, die das militärische Eingreifen nach den Anschlägen des 11.09.2001 ausdrücklich gebilligt hatte, übrigens mit der Zustimmung Russlands
zum Beitrag08.04.2024 , 07:40 Uhr
Kurzfassung: Antisemiten machen antisemitische Dinge und in Köln bekommz man davon zunächst gar nichts mit. Und als man davon schließlich doch etwas mitbekommt, reagiert man darauf auch in Köln so, wie man auf antisemitische Dinge halt reagieren sollte. Und die üblichen Verdächtigen versuchen sich mal wieder in Empörung ob des Umstands, dass man in Köln keinen Antisemitismus verbreiten darf, auch nicht getarnt als "Israelkritik" im Namen der Wissenschaft.
zum Beitrag29.03.2024 , 09:07 Uhr
Das mit der Covid19-Pandemie war, übrigens ähnlich wie die deutsche Wiedervereinigung, ein absolutes Novum. Deshalb gab es für die erforderlichen Maßnahmen und Prozesse keine vorab festgelegten Regeln, die man aus früheren Erfahrungen hätte ableiten können. Dass man seitens der damals Verantwortlichen öffentlich Aufarbeitung und Kommunikation der Ergebnisse befürwortet, ist ein gute Zeichen, dass unsere Demokratie stark ist und funktioniert. Nur autoritäre Staaten dulden keine öffentliche Debatten über ihre Anordnungen, auch nicht nachträglich. Wenn Querdenker und Schwurbler nun versuchen, ihr politisches Süppchen auf dem Feuer einer von ihnen selbst geschürten Aufregung zu kochen, so ist eine öffentliche Debatte und Komminikation der beste Weg, ihnen diese Suppe gründlich zu versalzen. Denn nichts ist für Verschwörungsmythen so schlecht wie wissenschaftlich belegbare Fakten und ein transparenter Umgang mit Fehlern.
zum Beitrag26.03.2024 , 09:02 Uhr
Kann man das mit der Genderei nicht jedem Menschen (m/w/d/-innen/-außen etc.) selbst überlassen? Wenn jemand meint, er/sie/es müsse unbedingt Wörter mit abgehackten Sprechpausen (mündlich) oder Sternchen mitten im Wort (schriftlich) "verzieren", dann bitte sehr. Jede/r/s kann das handhaben, wie es dem persönlichen Gusto entspricht. Dazu benötigt es weder staatliche Ge- noch Verbote, sondern nur eine gewissePortionGleichgültigkeit, welche von einigen m. E. fälschlicherweise als "Toleranz" betrachtet wird.
zum Beitrag14.03.2024 , 17:04 Uhr
Galilei war nicht so mutig wie Bruno, denn er widerrief vor der Inquisition angesichts des auch ihm drohenden Feuertods auf dem Scheiterhaufen seine "irrigen Ansichten" und rettete so sein Leben. Allerdings war er auch klüger und diplomatischer und unterließ es nach seinem Widerruf, die Kirche noch einmal mit seinen Schriften oder Äußerungen zu verärgern. Dass er auf dem Sterbebett sagte "Und sie [die Erde] bewegt sich doch", ist wohl eher in den Bereich der Legenden zu verweisen, jedenfalls gibt es keine zeitgenössischen Quellen, die eine derartige Äußerung glaubhaft belegen.
zum Beitrag23.02.2024 , 14:17 Uhr
Es ist die Aufgabe der Regierungsmehrheit, für zustimmungsfähige Gesetze zu sorgen. Es ist NICHT die Aufgabe der Opposition, der Regierung dabei als Mehrheitsbeschaffer behilflich zu sein.
Ich kann mich übrigens nicht daran erinnern, dass sich SPD oder Grüne anders verhalten hätten, wenn sie selbst auf der Oppositionsbank saßen, dass sie Gesetzen und Maßnahmen zustimmen, die ihrer eigenen politischen Agenda zuwider liefen.
Von daher kann man sich die Krokodilstränen ob der ach so bösen Union getrost sparen und sich erst einmal an die eigene Nase fassen.
zum Beitrag22.02.2024 , 15:31 Uhr
Genau das habe ich übrigens getan, nämlich den etwas besser bezahlten Job, für den ich weiter hätte fahren müssen, abgelehnt und statt dessen eine etwas schlechter bezahlte Stelle angenommen, für die ich nur halb so weit und weniger als halb so lange fahren muss. Klar, bei ALG I, Rente usw. hätte sich der besser bezahlte Job positiv bemerkbar gemacht, aber netto hätte ich aufgrund der höheren Fahrtkosten auch nicht viel mehr im Portemonnaie gehabt und hätte außerdem jeden Tag mindestens 45 Minuten mehr auf dem Weg zur und von der Arbeitsstelle verbracht.
zum Beitrag22.02.2024 , 10:56 Uhr
Bei den 5 % Rückgang handelt es sich nicht um Wähler der AfD, sondern nur um Leute, die angeben, sie würden die AfD wählen, wenn man nächsten Sonntag Wahlen wären. Man weiß halt nicht, wie viele dieser Leute jetzt schlicht und einfach nicht mehr angeben, die AfD zu wählen, obwohl sie es tun würden.
zum Beitrag21.02.2024 , 12:49 Uhr
@Thomas Rödel: Aha, jetzt ist also Frau von der Leyen daran schuld, dass die W. im Ausland zur mutmaßlichen Straftäterin geworden ist und nach ihrem Untertauchen (im Juristendeutsch: Flucht und Verdunklungsgefahr) zur Fahndung ausgeschrieben worden ist.
Interessante These, allerdings kann ich Ihnen versichern, dass es in den Rechtsstaaten des Westens schon eines konkreten Tatvorwurfs bedarf - hier geht es wohl um Straftaten im Bereich der Körperverletzung und vielleicht auch des Landfriedensbruchs - um zum Subjekt staatsanwaltlicher Ermittlungen zu werden.
zum Beitrag21.02.2024 , 12:32 Uhr
Was, ganz konkret, wirft man der W. denn vor? Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch, schweren Landfriedensbruch?
"Gewalt gegen Rechtsextreme" klingt so verniedlichend und rechtfertigend. Ich glaube kaum, dass irgendein Täter aus dem linksextremen Milieu bei seinem Opfer erst eine Gesinnungsprüfung durchführt und dann entscheidet, ob und wie hart er zuschlägt. Angeblich politisch motivierte Gewalt gegen Menschen ist und bleibt immer gleichermaßen verwerflich, egal, ob sie aus vermeintlich "guten" Motiven verübt wurde oder nicht, egal ob ihre Opfer angebliche Rechtsextreme sind oder nicht.
Zunächst einmal ist die W. also eine flüchtige Tatverdächtige, die sich mutmaßlich in Deutschland aufhält und nach der deshalb in Deutschland gefahndet wird.
Die Einzelheiten können erst geklärt werden, wenn die W. sich zu den Tatvorwürfen äußert, auch können dann eventuelle Bedenken bezüglich der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in Ungarn zwischen den deutschen und ungarischen Behörden geklärt werden. So kann z. B. vereinbart werden, dass die W. im Fall einer Verurteilung eine mögliche Freiheitsstrafe in Deutschland absitzen muss, dass sie nach ihrer möglichen Verurteilung aus Ungarn nach Deutschland abgeschoben und mit einem (befristeten) Einreiseverbot nach Ungarn belegt wird.
Die Aussagen der Eltern der W. für bare Münze zu nehmen ist in jedem Fall eine sehr fragwürdige Angelegenheit und dient hier wohl vor allem zur Schaffung eines Opfermythos von einer moralisch ach so aufrichtigen, unschuldig verfolgten Antifa-Aktivistin, die mit völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfen drangsaliert wird.
Tatsache ist allerdings, dass die im Artikel genannten Fakten bei nüchterner Betrachtung - also ohne die aktivistische Perspektive - eine derartige Interpretation nicht im mindesten unterstützen.
zum Beitrag14.02.2024 , 05:37 Uhr
Die 1970er sind 50 Jahre her. Was damals als Begründung gegen eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ausreichte, würde heute von jedem Gericht für rechtswidrig erklärt. In den 1950ern reichte es z. T. aus, wenn man nur Kontakt zu den "falschen" Leuten (meistens Kommunisten) hatte, unabhängig davon, welcher Art diese Kontakte waren. Auch mit derartigen Begründungen käme ein Arbeitgeber aus dem ÖD heute nicht mehr durch.
zum Beitrag13.02.2024 , 17:33 Uhr
"Dafür gäbe es einfachte Mittel, ganz ohne AfD Verbot. Beamter kann nicht jeder werden. Es gibt eine Prüfung. Die müsste eben auch darauf zielen, dass tatsächlich eine Verfassungstreue gewährleistet ist."
Die einzig legitime Frage bei einer solchen Verfassungstreue-Prüfung wäre die nach einer Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei, und da die AfD bislang nicht als eine solche eingestuft worden ist, wäre eine AfD-Mitgliedschaft kein Hinderungsgrund für eine Verbeamtung. Oder schwebt Ihnen eine umfassende Gesinnungsschnüffelei vor, so eine Art Stasi 2.0?
zum Beitrag13.02.2024 , 17:26 Uhr
Nein, kann man nicht, es sei denn, man verbietet die AfD und das BVerfG bestätigt das Verbot. Ansonsten darf man auch als Beamter Mitglied jeder Partei sein, die nicht verboten ist.
zum Beitrag30.01.2024 , 21:55 Uhr
@Trabantus: Bislang hat man 12 UNRWA-Mitarbeitern ihre Kollaboration mit Hamas NACHWEISEN können, als nix mit "mutmaßlich." Wie viele Sympathisanten und Unterstützer es noch gibt, ist noch gar nicht aufgedeckt worden. Man sollte die Aufgaben der UNRWA dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR übertragen und die für die sogenannten Palästinenser zuständigen Sachbearbeiter turnusmäßig austauschen, damit sich keine festen Seilschaften zu Hamas und anderen Terrornetzwerken etablieren können. Bis dahin sollte sich Deutschland mit Zahlungen an eine mutmaßlich Terroristen unterstützende Organisation zurückhalten und statt dessen andere Wege einschlagen, um den Betroffenen zu helfen.
zum Beitrag28.01.2024 , 19:18 Uhr
Nur weil ein System "über Jahrzehnte gewachsen" ist, muss es deswegen weder gut noch richtig noch erhaltenswert sein.
Das ggw. System steht in Gaza seit 2007 unter dem Einfluss von Hamas, und die werden diesen Einfluss nicht aufgeben, sondern höchstens ihre Methoden verfeinern und besser verschleiern.
Warum muss es überhaupt für die Palästinenser eine eigene UN-Organisation geben? Für sämtliche andere Flüchtlinge auf dieser Welt, und das sind etliche Millionen mehr, als es überhaupt Palästinenser gibt, ist das UN-Flüchtlingshilfswerk zuständig, die könnten die paar Palästinenser doch auch noch übernehmen, bei wechselnden Sacbearbeitern, damit Hamas und Konsorten der Einfluss entzogen wird.
zum Beitrag24.01.2024 , 09:31 Uhr
1. Rheinmetall dürfte deutlich höhere Anforderungen an vergleichbare Stellenprofile stellen und entsprechend besser bezahlen. 2. Was ist verkehrt daran, für eine Firma zu arbeiten, die mit ihren Produkten dafür sorgt, dass wir unser Land und unsere Freiheit auch aktiv verteidigen können? Das Problem damit besteht hauptsächlich darin, dass trotz des warnenden Beispiels der Ukraine die Vorstellung, seine Heimat gegen Aggressoren von außen zu verteidigen, als altmodisch, fast schon archaisch gilt. Ich vermute allerdings eher, dass die Mehrheit nichts dagegen hat, dass die Freiheit unseres Landes notfalls mit Waffengewalt verteidigt wird, aber natürlich nur, solange andere diesen Job erledigen und sie selbst möglichst wenig behelligt werden.
zum Beitrag24.01.2024 , 09:18 Uhr
Es gibt doch längst Personenbeförderungsmittel, die ohne oder mit nur sehr wenig Personal auskommen. Wenn man die ständig streikenden Lokführer (m/w/d, -innen, -außen usw.) durch digitale Systeme ersetzt, die es bereits gibt, dann kann man den paar tausend Bahnangestellten, die dann überhaupt noch gebraucht werden, gerne eine 7-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich geben. Bis dahin bin ich froh, dass ich ein Auto habe und werde mich davon auch niemals trennen.
zum Beitrag24.01.2024 , 09:08 Uhr
Es war nie Lenins Vorstellung, ein sozialistisches Paradies auf Erden zu errichten, weder in ganz Russland noch weltweit. Seine Vorstellung von der Zukunft kam in seinem "Dekret über den Roten Terror" klar zum Ausdruck; er war ein Theoretiker und Praktiker der absoluten Macht, die er gnadenlos durchzusetzen versuchte. Der einzige Unterschied zu Stalin bestand darin, dass er sich als der führende Kopf eines kleinen Kollektivs, einer auserlesenen Führungsmannschaft von Bolschewiki sah, während Stalin alles für sich selbst beanspruchte und die übrigen Mitglieder der Führung gnadenlos liquidieren ließ, um seine eigenen willfährigen Speichellecker einzusetzen, von denen niemand ihm zu widersprechen oder auch nur das geringste Zeichen des Missfallens zu äußern wagte. Der Stalinismus war die folgerichtige Konsequenz des Leninismus, nicht ihr Antagonismus.
zum Beitrag20.01.2024 , 16:20 Uhr
Immer wieder diese Whataboutismen, diese unsäglichen Ablenkungsmanöver. Was haben denn die Koranschulen in Deutschland mit der Estisch-Orthodoxen Kirche und der Ausweisung des russischen Metropoliten aus Estland zu tun?
zum Beitrag19.01.2024 , 18:11 Uhr
Da Russland den Angriffskrieg begonnen hat, ist das Land ein völlig legitimes Ziel ukrainischer Gegenmaßnahmen. Putin hat sein eigenes Land zu einem solchen legitimen Ziel gemacht. Daher müssen die Russen auch die Konsequenzen tragen, die ihr verbrecherisches Vorgehen mit sich bringt. Man kann nicht in ein Nachbarland einmaschieren, dort morden, plündern, vergewaltigen, zerstören und dem Angegriffenen sogar die Existenzberechtigung absprechen und dann den Empörten spielen, wenn der Krieg und die Folgen auf den Verursacher zurückfallen. Ich bin dafür, der Ukraine alles unterhalb der nuklearen Schwelle zu liefern, was die Verteidiger dazu verwenden können, die Kosten des Krieges für die Russen soweit nach oben zu treiben, dass die Russen das tun, was sie in Afghanistan auch taten, nämlich aus dem besetzten Gebiet abzuziehen. Und wenn jetzt jemand einwendet, dass dies ungeheure Verluste an russischem Leben bedeutet, dann sage ich nur: So ist es, aber es liegt doch bei den Russen, die Verluste zu begrenzen und den Krieg durch eine vollständige Räumung ukrainischen Territoriums inklusive der Krim zu beenden.
zum Beitrag17.01.2024 , 11:50 Uhr
Statt für ne Zeitung Wälder abzuholzen, Druckfarben zu verbrauchen, fertige Druckerzeugnisse mit LKW durch die Lande zu karren usw. - sprich: jede Menge Ressourcen aufzuwänden - kann man den Lesern doch eine Zeitung als PDF anbieten. Man muss die Zeitung deshalb doch nicht komplett einstellen. Und die Generation der Internet-Ausdrucker kann ja immer noch alles auf Papier archivieren, wenn sie das aus Gründen der Nostalgie so machen möchte.
zum Beitrag08.01.2024 , 19:05 Uhr
Danke für alles, Kaiser Franz. Ruhe in Frieden, Legende.
zum Beitrag03.01.2024 , 04:17 Uhr
Den "Wir-müssen-mit-Putin-verhandeln"-Aktivisten seien die Worte Winston Churchillls nahegelegt: "Ein Appeaser ist jemand, der ein Krokodil in der Hoffnung füttert, dass es ihn selbst erst ganz zum Schluss verschlingen möge." 1. Die Ukraine ist ein souveräner Staat mit völkerrechtlich anerkannten Grenzen. Darüber gibt es nichts zu verhandeln. Diese Souveränität sollte der Westen mit allen Mitteln UNTERHALB der nuklearen Schwelle zu verteidigen helfen. 2. Russland selbst hat 1993 mit dem Budapester Memorandum für die Sicherheit der Ukraine garantiert, im Gegenzug gab die Ukraine ihre Nuklearwaffen auf. Es hat sich längst gezeigt, dass dies ein großer Fehler war. Eine nuklear bewaffnete Ukraine hätte Putin wohl nicht überfallen. 3. Die Ukraine hat das Recht, selbst zu entscheiden, an welche Bündnisse und Organisationen sie Beitrittsgesuche richten möchte. Da muss sie nicht erst in Moskau um Erlaubnis fragen. Russlands Sicherheitsinteressen sind das eine, aber Putins Aggression speist sich nicht aus dem Bedürfnis nach Sicherheit, sondern aus neo-imperialistischem Expansionsstreben ("russische Erde einsammeln").
zum Beitrag27.12.2023 , 05:23 Uhr
Ein oberflächliches Hinterfragen ist kein echtes Hinterfragen und trägt nichts zum Verständnis dessen bei, was hier offenkundig unverstanden ist und bleibt.
zum Beitrag27.12.2023 , 05:21 Uhr
Danke, dass Sie noch einmal mit anderen Worten wiederholen, was ich bereits schrieb.
zum Beitrag26.12.2023 , 00:04 Uhr
Gefühle ersetzen aber keine Fakten. Und nur weil Herr Merz im Gleichklang mit der AfD in übler Stammtisch-Manier pausenlos darüber schwadroniert, dass das Bürgergeld in seiner ggw. Form eine "soziale Hängematte" darstellt und sämtliche BG-Bezieher als arbeitsscheue Faulpelze diffamiert, muss das noch lange nicht den Tatsachen entsprechen oder mehr sein als rechtspopulistisches Geschwätz. Solche pauschal diffamierenden Äußerungen über BG-Bezieher lassen mehr Rückschlüsse auf den Charakter derjenigen zu, die solche Äußerungen tätigen, als über die BG-Bezieher selbst.
zum Beitrag25.12.2023 , 23:46 Uhr
So in etwa ist auch meine Denke: Je dreckiger es den Leuten auf Erden geht, desto mehr sehnen sie sich nach jenseitigen Heilslehren und das Versprechen eines Paradieses nach dem Tod, oder zumindest war das früher so. Darüber hinaus kann die Kirche aber auch ganz diesseitig konkrete Lebenshilfen bieten, und das tut sie auch, vor allem die evangelische.
zum Beitrag05.12.2023 , 13:34 Uhr
1. Rolf Steiner war der Hauptgründer der Firma Weleda, hatte dort aber keine offiziellen Leitungs- oder Führungsfunktionen inne. Er war wohl der Spiritus Rektor der Firma, aber weder der Geschäftsführer noch der Vorstandsvorsitzende. 2. Weleda beteiligt sich an der Finanzierung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", die sich der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter*innen widmet. Nach eigenen Angaben hat Weleda nie Zwangsarbeiter in seinen Betrieben beschäftigt oder in KZ für sich arbeiten lassen. Die beiden ehemaligen Weleda-Mitarbeiter, die in der SS im KZ ihren Dienst Taten, hatten zum Zeitpunkt ihrer Tätigkeit im KZ keinerlei Verbindungen mehr mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber, so die Firma Weleda.
zum Beitrag05.12.2023 , 12:57 Uhr
Gutes Essen und Trinken hilft leider nicht gegen Sonnenbrand. Und wenn Sie, so wie ich, einen Job haben, der überwiegend im Freien stattfindet, können Sie es mit der Sonne auch nicht "langsam angehen lassen."
zum Beitrag05.12.2023 , 11:43 Uhr
Was erwartet man denn sonst von Putin-Russland, von einem Präsidenten, dessen großes Vorbild Josef Stalin heißt?
zum Beitrag27.11.2023 , 19:50 Uhr
"Wie kann es sein, dass Özdemir nichts dagegen unternahm, dass Glyphosat eine weitere Zulassung in der EU bekam?"
Bitte klären Sie uns auf: Welche Rolle, ganz genau, spielt Herr Özdemir innerhalb der EU im allgemeinen und bei der Zulassung von Pestiziden und Herbiziden im besonderen?
zum Beitrag24.11.2023 , 12:00 Uhr
So allmählich wird die Forderung nach einer erheblichen Einschränkung und öffentlichen Überwachung/Kontrolle der sogen. "sozialen Netzwerke", die sich de facto immer mehr zu asozialen Hetzwerken entwickeln, wohl verständlich.
"Meinungsfreiheit" ist eben nicht die Freiheit, im Internet zu hetzen und zu Straftaten aufzurufen.
@Lord Lord: "Hört sich so an als ob er von umstehenden Pasanten "zusammengeschlagen" wurde. Rechte konnten es ein paar Sekunden nach der Tat es ja kaum sein.
Ich finde die Wortwahl hier äusserst fragwürdig. Schliesslich hat der Angreifer Kinder mit einem Messer angegriffen und wenn umstehende Passanten ihn dabei stoppten, ist einzig und alleine das wichtig."
Auch bei der Notwehr/Nothilfe gibt es Grenzen, vor allem eine zeitliche Grenze. Die Notwehr endet, wenn der rechtswidrige Angriff beendet wurde. Einen bereits am Boden liegenden und an weiteren Angriffen durch Festhalten gehinderten Täter weiter zu schlagen oder gar auf ihn einzutreten, überschreitet die Grenzen der Notwehr und erfüllt den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung, wenn z. B. mehrere Personen (hier: "Passanten", also mehrere) eine Person auf dem Boden festhalten und andere auf ihn einschlagen oder -treten.
zum Beitrag16.11.2023 , 07:53 Uhr
Das liegt und lag wohl vor allem daran, dass die Ukraine uns als direkter Nachbar zu EU- und NATO-Gebiet nicht nur kulturell, sondern vor allem geostrategisch erheblich näher liegt und eine Invasion Russlands unsere eigene Sicherheit in erheblich stärkerem Maße bedroht als Saudi-Arabiens barbarischen Vorgehen im Jemen. Auch bei Aserbaidschans Vorgehen gegen Armenien fielen die europäischen Reaktionen eher spärlich aus. Man könnte das, um den israelischen Satiriker Ephraim Kishon zu zitieren, auch als "Reölpolitik" bezeichnen.
zum Beitrag07.11.2023 , 18:49 Uhr
Es erfolgt keine Schlechterstellung, d. h., es wird niemandem etwas abgezogen, der sich nicht an die Gemeinwohlklausel hält oder sich weigert, sie zu unterzeichnen. Auch wird niemand bestraft. Es erfolgt nur eine Besserstellung derjenigen, die die Gemeinwohlklausel unterzeichnen und sich an sie halten. Mit maximal 750 € p. a. hält sich dieser Bonus im Verhältnis zu einem Profifußballergehalt allerdings in sehr engen Grenzen.
zum Beitrag06.11.2023 , 15:50 Uhr
Ich glaube eher, dass die Schule nach dem Grafen von Stauffenberg benannt wurde... ;-)
zum Beitrag02.11.2023 , 22:58 Uhr
Zunächst einmal: Niemand von uns war dabei und hat gesehen und/oder gehört, was geschah.
Aus den Schilderungen eines Zeitungsartikels gehen zwei gegensätzliche Darstellungen eines Sachverhalts hervor. Welche der Darstellungen nun am ehesten den Tatsachen entspricht, kann nur der Richter entscheiden, der sich eingehend mit der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und den Einwänden und Gegendarstellungen der Verteidigung beschäftigt hat.
Am Ende fällte der Richter eine Entscheidung und die fiel so aus, dass der Angeklagte wegen Körperverletzung gem. § 223 StGB schuldig gesprochen wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte hat Berufung eingelegt, d. h. das Berufungsverfahren wird vor dem zuständigen Landgericht stattfinden.
Ob der Angeklagte dort auf verständnisvollere Richter treffen wird, darf zumindest nach dem bisher bekannten Sachverhalt wohl bezweifelt werden.
zum Beitrag02.11.2023 , 14:33 Uhr
"Ich verstehe das Urteil des BVG so, eine des Mordes angeklagte Person die aus mangel an Beweisen freigesprochen wurde, kann nicht noch mal angeklagte werden obwohl es neue Beweise gibt die die Person des Mordes überführen würden."
Grundsätzlich richtig verstanden, allerdings würden "die neuen Beweismittel" den mutmaßlichen Täter nicht sicher überführen, weil die Würdigung der Beweismittel ja erst in einem erneuten Gerichtsverfahren stattfinden könnte. Es bestünde nur die Möglichkeit, dass "die neuen Beweise" den mutmaßlichen Täter überführen könnten.
"Sollte das korrekt sein, finde ich, dass das Urteil ein Skandal ist. "
Nein, das Urteil ist vollkommen korrekt. Wenn die Beweismittel nicht reichen, dann muss die Staatsanwaltschaft halt weiter ermitteln und nicht vorschnell Anklage erheben. Der eigentliche Skandal und die Aufgabe rechtsstaatlicher Prinzipien wäre es, wenn ein dem Individuum gegenüber übermächtiger Staat die Möglichkeit hätte, rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten immer wieder und wieder neu aufzurollen, weil angeblich "neue Beweismittel" vorliegen. Wie oft wollen Sie denn Menschen den Strapazen eines solchen Strafprozesses aussetzen, von den Kosten zu schweigen? Zweimal, dreimal, fünfmal oder einfach beliebig oft, bis der Staatsanwalt endlich den gewünschten Schuldspruch erreicht hat?
Es gibt gute Gründe dafür, das Justizwesen hierzulande nicht Laien oder Populisten zu überlassen. Und es gibt noch bessere Gründe dafür, als oberste Instanz ein Bundesverfassungsgericht zu installieren, dass aufpasst, dass der Staat gegenüber den Bürgern nicht übergriffig wird und deren Grundrechte aushebelt.
zum Beitrag02.11.2023 , 14:12 Uhr
Ach du liebe Güte, da wird also eine Ex-Linke zur Wieder-Linken und will den Klassenkampf wieder aufleben lassen.
Wenn das das Personal ist,welche die Linke retten soll, dann ist die Linke wohl wirklich verloren.
zum Beitrag02.11.2023 , 12:16 Uhr
Wenn Sie sich eines Tages wegen eines schweren Verbrechens vor Gericht wiederfinden, dann wegen Mangel an Beweisen freigesprochen würden und ein hartnäckiger Staatsanwalt würde Sie trotz rechtskräftigen Freispruchs gerne noch ein zweites, drittes oder auch fünftes Mal vor Gericht zerren, weil jedes Mal angeblich neue Beweise aufgetaucht seien, dann würden Sie wohl einsehen, dass solche Urteile vor allem ganz praxisbezogen die Grundrechte ganz einfacher Menschen schützen, die sich keine Armee von Anwälten leisten können, um ihre Interessen wahrzunehmen und mit juristischer Kompetenz gegen staatliche Übergriffigkeit zu vertreten.
Soviel zum Thema "weltfremde Rechtsauslegung", für die Sie "nur ein Kopfschütteln übrig haben."
Es ist schon sehr zu begrüßen, dass man unser Rechtssystem nicht den Populisten und ihrem Ruf nach Urteilen überlässt, die dem vermeintlichen "gesunden Volksempfinden" entsprechen. Das hatten wir nämlich schon einmal, und das Ergebnis war eine Katastrophe.
zum Beitrag02.11.2023 , 12:02 Uhr
Perfekt auf den Punkt gebracht, vor allem der Hinweis darauf, dass unser Rechtssystem grundrecht- und regelbasiert ist und nicht vom "gesunden Volksempfinden" gelenkt wird. Das hatten wir nämlich schon einmal, und das Ergebnis war desaströs.
zum Beitrag02.11.2023 , 11:55 Uhr
Soll das ein Witz sein?
Hamas, schon seit 2001 von der EU als Terror-Organisation eingestuft, erhält jetzt endlich ein Betätigungsverbot in Deutschland? Heißt das jetzt ernsthaft, dass die über mehr als 20 Jahre hier in Deutschland unbehelligt ihr Unwesen treiben durften?
Das wäre nichts anderes als staatlich geduldeter eliminatorischer Antisemitismus. Aber der hat in Deutschland ja leider eine sehr lange Tradition, und nicht nur bei den Rechtsextremisten.
zum Beitrag01.11.2023 , 22:00 Uhr
"Angenommen, man findet also einen Tag nach einem falschen Urteil doch das blutige Messer unterm Bett des Täters?"
1. Dann erst einmal zu klären, ob es sich um die Mordwaffe handelt, ob es dem Täter gehört und wie es unters Bett gelangte.
2. Die Ermittlungsbehörden (hier: Polizei und Staatsanwaltschaft) müssten sich in solch einem Fall sehr viele sehr peinliche Fragen nach der eigenen Ermittlungskompetenz stellen lassen.
3. Ein Urteil vom Vortag ist, wenn nicht von Seiten der Staatsanwaltschaft sofortiger Rechtsmittelverzicht erklärt wurde, noch nicht rechtskräftig und daher könnte der Staatsanwalt ein Revisionsverfahren vor dem BGH anstrengen. Ob der BGH dann das neue Beweismittel zulässt, ist allerdings sehr fraglich; ich halte es für eher unwahrscheinlich.
zum Beitrag01.11.2023 , 21:33 Uhr
"In dem betroffenen Fall kann das aber auch so verstanden werden, dass aufgrund unzureichender Beweise ein Urteil nicht gesprochen werden konnte / dürfte!"
Der Angeklagte wurde 1982 vom LG Lüneburg wg. Mordes verurteilt. Er legte Revision beim BGH ein, welcher den Fall ans LG Stade verwies. Im Revisionsverfahren wurde der Angeklagte 1983 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Damit war ein rechtskräftiges Urteil gefällt, die Möglichkeit einer nochmaligen Strafverfolgung derselben Person in derselben Sache verbraucht ("ne bis in idem" = nicht zweimal in derselben Sache, wie auch im Art. 103, Abs. 3 GG festgeschrieben).
Dann wurde 38 Jahre später die Strafprozessordnung geändert und ab dem Zeitpunkt wäre es theoretisch möglich gewesen, in Mordfällen Angeklagte nach dem Auftauchen neuer Beweise noch einmal anzuklagen. Doch zum einen erwies sich, wie die juristische Mehrheitsmeinung bereits zu Bedenken gegeben hatte und gestern auch das BVerfG abschließend urteilte, diese Änderung der Strafprozessordnung (§ 362, Abs. 5 StPO) als verfassungswidrig, weil sie einen Verstoß gegen den o. g. Art. 103 GG darstellt und zum anderen hätte eine erneute Anklage gegen den o. g. Tatverdächtigen ohnehin gegen das Rückwirkungsverbot ("nulla poena sine lege praevia" = keine Bestrafung ohne vorheriges Gesetz) verstoßen, denn als die Tat 1981 verübt wurde, gab es die o. g. Änderung an der StPO noch gar nicht.
Eine erneute Anklage nach dem rechtskräftigen Freispruch von 1983 hätte also gleich doppelt gegen die Verfassung verstoßen.
"Rechtsfrieden vor Gerechtigkeit gilt so wohl auch auch bei Verfahren gegen ehemalige Schergen des Dritten Reiches?"
1. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Die Rechtsordnung sieht keine Ausnahmen bei dem Verbot der Mehrfachanklage und des Rückwirkungsverbots vor, auch nicht bei ehemaligen Nazis.
2. Wer noch nicht angeklagt wurde, kann wegen Mordes selbstverständlich immer noch angeklagt werden. Denn Mord verjährt nicht (§ 78, Abs. 2 StGB).
zum Beitrag01.11.2023 , 12:20 Uhr
"Maßgeblich finde ich, das hier eben keine Doppelverurteilung vorliegt."
Das BVerfG hat hier im Hinblick auf Art. 103, Abs. 3 GG und die durch § 362, Abs. 5 StPO versuchte Aushebelung des Verbots von Mehrfachanklagen hier eindeutig festgestellt, dass der Art. 103 GG uneingeschränkt gilt und der Versuch des Gesetzgebers, dies durch den 2021 eingeführten Abs. 5 des § 362 StPO zu unterlaufen, verfassungswidrig sind.
Selbstverständlich wäre ein erneuter Prozess ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem". Denn der mutmaßliche Täter wurde damals vor Gericht gestellt, verurteilt, im Revisionsverfahren vor dem BGH freigesprochen und damit ist das Urteil "Freispruch aus Mangel an Beweisen" rechtskräftig und die Möglichkeit einer weiteren Anklage wegen derselben Straftat verbraucht, außer einer der klar definierten Situationen nach § 362, Abs. 1-4 StPO tritt auf: eine im Verfahren als echt zu Gunsten des Angeklagten vorgelegte Urkunde erweist sich als gefälscht, ein Gutachter oder Zeuge hat zugunsten des Angeklagten bewusst die Unwahrheit gesagt, ein Richter oder Schöffe hat vorsätzlich zugunsten des Angeklagten gegen seine Amtspflichten verstoßen oder der Angeklagte legt aus freien Stücken ein glaubwürdiges Geständnis ab.
"Über das Vorgehen bei vorhergehendem Freispruch - oder ggf. Nicht-Urteil bei gar nicht erst erhobener Anlage - kann ich dem Grundgesetz nichts entlocken."
Ein rechtskräftiger Freispruch ist ein abschließendes Urteil! Damit ist die Möglichkeit einer weiteren Strafanklage in derselben Sache verbraucht.
Eine gar nicht erst erhobene Anklage ist etwas völlig anderes. Hätte der Staatsanwalt damals die Situation so eingeschätzt, dass er die Zweifelhaftigkeit der Beweise erkannt und die Anklageerhebung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt hätte, dann hätte er vielleicht etwa 15 Jahre später per DNS-Analyse den Verdacht gegen den Tatverdächtigen erhärten und eine sichere, rechtskräftige Verurteilung erreichen können.
zum Beitrag01.11.2023 , 09:09 Uhr
"Gerechtigkeit bei Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, lebenslänglich (!) einfordern - wo kämen wir da hin."
1. "Lebenslänglich" gibt es nicht, es gibt nur lebenslang, denn das Leben mag lang sein, aber länglich ist es nicht.
2. Selbstverständlich gilt § 78 StGB, wonach sämtliche Delikte gem. § 211 StGB (Mord) nicht verjähren, d. h. solange angeklagt werden dürfen, wie der mutmaßliche Täter lebt.
3. Es gilt in Deutschland das Grundgesetz, und das schließt auch den Art. 103, Abs. 3 ein, der eine mehrfache Strafverfolgung in derselben Sache verbietet.
Daraus folgt, dass der Staatanwalt schlicht und einfach die Pflicht hat, seine Arbeit so gut wie möglich zu erledigen, weil er eben nur einen Versuch hat, den Angeklagten einer Straftat zu überführen. Als ganz normaler Bürger kann ich mir kaum einen schlimmeren Albtraum vorstellen, als eine Situation, in der ein (im Vergleich zu mir erheblich mächtigerer) Staatsapparat jederzeit die Möglichkeit hat, mich trotz eines Freispruchs vor 40 Jahren in dieser selben Sache immer wieder und wieder vor Gericht zu zerren und immer wieder anzuklagen.
Insofern bin ich froh, dass das BVerfG hier eine klare Entscheidung getroffen und diesen Versuch staatlicher Übergriffigkeit entschieden zurückgewiesen hat.
zum Beitrag01.11.2023 , 08:57 Uhr
"Ein solcher Vergleich erscheint mir fragwürdig. Die damalige Zeit war eine Zeit ohne jedes bißchen Gesetz und Menschenrechte, sondern eine Zeit totalitärer Willkür und Verbrechen."
Das ist so falsch, dass es falscher gar nicht geht. Praktisch alles, was die Nazis an Unrecht verübten, wurde in Gesetzes- oder Vorschriftenform gegossen und damit "rechtssicher" gemacht, und zwar von denselben Juristen, die in den allermeisten Fällen nach 1945 ihre Karrieren fast ungebrochen fortsetzen konnten. Von daher sind solche Vergleiche nicht nur zulässig, sie sind im Hinblick auf die deutsche Rechtsgeschichte sogar geboten.
Gerade deshalb ist es auch so wichtig, auf die unbedingte (= ohne Ausnahmen!) Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu bestehen. Dazu gehören das Verbot der Mehrfachverfolgung in derselben Sache (ne bis in idem), das Verbot der Rückwirkung von Gesetzen (nulla poena sine lege praevia) und der Freispruch im Fall berechtigter Zweifel (in dubio pro reo).
Gnade uns Gott, wenn wir diese Grundsätze einer populistischen Stimmung opfern, um diesem oder jenem vielleicht zu Unrecht freigesprochenen Täter 30 oder 40 Jahre später doch noch sagen zu können: "Ätschi-bätschi, jetzt kriegen wir dich doch noch dran. Und wenn nicht dieses Mal, dann haben wir ja noch unbegrenzt viele Versuche, dich immer wieder und wieder vor Gericht zu stellen, bis wir endlich den gewünschten Schuldspruch erreicht haben."
Auch wenn viele juristische Laien es vielleicht nicht verstehen, aber die von mir oben genannten Prinzipien schützen jeden einzelnen Bürger (= uns!) vor der Übergriffigkeit staatlicher Organe. Es ist daher richtig und wichtig, dass sie Verfassungsrang genießen und vor ihrer wesensmäßigen Aushöhlung geschützt sind.
zum Beitrag01.11.2023 , 07:54 Uhr
Es ist in der Tat vollkommen und unnötig kleinkariert, dass sich die Exekutive (hier: die Staatsanwaltschaft des LG Oldenburg) an die Verfassung (Art. 103, Abs. 3 GG) halten muss: "Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden." Ebenso völlig kleinkariert ist es, dem Gesetzgeber nicht zu gestatten, mittels einer Änderung der Strafprozessordnung (hier: § 362, Abs. 5 StPO) den o. g. Artikel des GG auch noch rückwirkend auszuhebeln. Völlig unnötig und kleinkariert ist es, darauf zu bestehen, dass 40 Jahre nach einem rechtskräftigen Urteil auch für einen vermutlich zu unrecht freigesprochenen Täter das Prinzip der Rechtssicherheit gelten muss. Ich kann gar nicht sagen, wie erleichtert ich bin, dass wir ein derartig kleinkariertes Bundesverfassungsgericht haben. Es ist unser letzter Rettungsanker vor einer übergriffigen Legislative und Exekutive, die sich nicht scheuen, durch Gesetzesänderungen und Mehrfachanklagen in derselben Sache einen der wichtigsten Grundsätze des Rechtsstaats faktisch abzuschaffen: ne bis in idem.
PS: Auf der Seite des BVerG gibt es das komplette Urteil mit Begründung. Selbst für juristische Laien sollte es sich einigermaßen verständlich und nachvollziehbar lesen.
zum Beitrag31.10.2023 , 20:51 Uhr
Nein, es ist absolut richtig, denn hier wird die Rechtsstaatlichkeit selbst geschützt. In einem Strafprozess ist der Angeklagte ohnehin gegenüber dem Staat in einem immanenten Nachteil. Da muss wenigstens Rechtssicherheit gegeben sein, wenn erst einmal ein Urteil gefällt wurde und Rechtskraft erlangt hat. Oder wie oft soll jemand in derselben Sache vor Gericht gezerrt und den Strapazen eines Strafverfahrens ausgesetzt werden? Bis endlich ein Urteil gefällt wurde, das dem "gesunden Volksempfinden" entspricht? Das hatten wir alles schon einmal.
zum Beitrag31.10.2023 , 20:48 Uhr
Für das Opfer ist das Urteil irrelevant, denn es ist seit 40 Jahren tot. Für die Angehörigen ist das emotional aufwühlend, sicherlich, aber es gibt ja auch gute Gründe, warum man die Angehörigen von Opfern nicht als Organe der Rechtspflege an Prozessen mitwirken lässt, in denen eine persönliche Betroffenheit vorliegt.
zum Beitrag29.10.2023 , 10:53 Uhr
Natürlich hat Frau Thunberg nachgelegt, und zwar was ihre antisemitischen Aufrufe angeht. Erst das "Stand-with-Gaza"-Plakat mit dem Kraken im Hintergrund (als antisemitisches Symbol einer weltumspannenden jüdischen Verschwörung schon von den Nazis verwendet), nun der Aufruf "Stop the Genocide", womit Frau Thunberg einen Völkermord an den Bewohnern von Gaza durch die Israels unterstellt.
Leider hat Frau Thunberg damit sich selbst als "Heilige Johanna der Klimabewegung" und die FFF-Bewegung insgesamt komplett diskreditiert. Künftig muss es beim Kampf gegen den menschgemachten Klimawandel halt ohne Frau Thunberg gehen. Sollte zu schaffen sein.
zum Beitrag27.10.2023 , 12:57 Uhr
Ja, das stimmt. Oder haben Sie irgendwelche Belege dafür, dass "Gaza" als selbständiger Staat international anerkannt wäre? Nur weil eine international als Terrororganisation eingestufte Vereinigung ein Gebiet kontrolliert und es auf Kosten ausländischer Geldgeber so ähnlich wie einen Staat verwaltet, heißt das noch lange nicht, dass es sich deshalb um einen souveränen und anerkannten Staat handelt.
zum Beitrag27.10.2023 , 12:36 Uhr
Wir könnten daraus lernen, dass Hans Grimm recht hatte: die Deutschen sind ein "Volk ohne Raum."
Ich schlage statt dessen aber vor, dass wir schlicht und einfach zur Kenntnis nehmen, was für den Rest der Welt mehr oder weniger ebenso gilt, dass nämlich moderne Gesellschaften nur arbeitsteilig funktionieren und eben diese Arbeitsteiligkeit den Grund für die wechselseitige Abhängigkeit der Menschen darstellt.
Solisten, die in völliger Autarkie leben wollen, sind spätestens dann zum Scheitern verurteilt, wenn Alter und Krankheit zuschlagen, und zwar unabhängig davon, ob sie genügend Land haben, um sich selbst mit dem Allernotwendigsten versorgen zu können.
zum Beitrag25.10.2023 , 08:54 Uhr
Dann bräuchte man in solchen Schulen aber entsprechend augebildete Lehrkräfte, die einerseits in der Lage sind, eine strikte Disziplin durchzusetzen und dabei andererseits befähigt sind, das Vertrauen der Schüler zu gewinnen und sie fürs Leben fit zu machen. Im Prinzip bräuchte man eine Mischung aus Unteroffizier auf dem Kasernenhof, ausgebildetem Sozialpädagogen und "nebenbei" auch noch fachlich qualifiziertem Lehrer. Solche Ausbildungen dauern lange und sind teuer, zudem müssen die Menschen die sich darauf einlassen, als "Überzeugungstäter" mit Herz und Seele dabei sein. Und man dürfte solche Leute nicht länger als maximal 10 Jahre in solchen Schulen unterrichten lassen, weil es einen psychisch auffrisst. Und nun verraten Sie mal, woher Sie die benötigte Anzahl von derartig befähigten und motivierten Lehrkräften nehmen wollen und von welchem Geld das alles bezahlt werden soll. Es ist so absurd und auch traurig, dass wir uns als ein Land ohne nennenswerte Rohstoffe und zunehmend auch mit einer sich mit Abwanderungs- und Stellenabbauplänen tragenden Industrie der einzigen Ressource berauben, mit der wir als Gesellschaft wirtschaftlich überlebensfähig sind, nämlich einer möglichst hohen Zahl gut ausgebildeter junger Menschen.
zum Beitrag24.10.2023 , 18:26 Uhr
Wenn ich solche Berichte lese und mit dem vergleiche, was mir frühere Kommilitonen berichten, die tatsächlich ins Lehramt (heute wohl besser. Leer-Amt) gegangen sind und heute noch etwa acht bis zehn Jahre von ihrer Pensionierung entfernt sind, dann weiß ich ganz sicher, dass mein Entschluss, nach bestandenem 1. Staatsexamen (Fächer Deutsch und Englisch für die Sekundarstufen I und II) nicht ins Referendariat zu gehen und kein verbeamteter Lehrer zu werden, goldrichtig war. Es ist genau das eingetreten, was ich damals meinem Pädagogik-Professor entgegnete, der mich ganz entgeistert fragte, warum ich denn kein Lehrer werden wollte, ich würde ganz bestimmt ein guter Lehrer. Meine Antwort war: Gut vielleicht, aber nicht glücklich. Und dann zählte ich ihm alles auf, was ich für die zukünftige Entwicklung im deutschen Schulsystem erwartete. Allerdings hat die Realität meine schlimmsten Erwartungen mittlerweile noch um einiges übertroffen.
zum Beitrag20.10.2023 , 07:55 Uhr
Wie soll das denn funktionieren? Selbst wenn die IDF mit 100.000 Soldaten in den Gazastreifen einrückt, muss doch klar sein, dass es in einem derartig unübersichtlichen Gelände mit vielen engen Gassen, Gebäuden, Ruinen und mutmaßlich ca. 250-300 km Tunnel, deren genauen Verlauf, Ausgänge usw. nur Hamas kennen, Israels Blutzoll sowie die Kollateralschäden unter den Zivilisten dermaßen groß werden dürfte, dass es eine Zivilgesellschaft wie die israelische schlichtweg zerreißen dürfte. Was Sie vorschlagen, wäre vielleicht militärisch möglich, aber politisch ist das nicht durchsetzbar, weil weder die israelische Innenpolitik noch die US-Außenpolitik bereit wären, den Preis dafür zu zahlen. Es gäbe hunderttausende von Toten, und die meisten von ihnen wären unbeteiligte Zivilisten. Solch ein Vorgehen wäre weder vom Selbstverteidigungsrecht der Völker noch vom humanitären Kriegsvölkerrecht gedeckt. Es ist die eine Sache, bei einem Luftschlag gegen ein (mutmaßlich?) militärisches Ziel den Tod einer begrenzten Anzahl Unbeteiligter in Kauf zu nehmen, aber es ist eine völlig andere Dimension, die Tötung hunderttausender Unbeteiligter vorsätzlich einzuplanen, um ein paar zehntausend Terroristen zu eliminieren.
zum Beitrag20.10.2023 , 07:37 Uhr
Dann wird in dem vorliegenden Fall der DS-Befehl nachgereicht und zukünftig entsprechend vorbereitet. Das ist zwar eine reine Formalie, aber auch die sind in in einem Rechtsstaat selbstverständlich einzuhalten, um die Rechtmäßigkeit des Vollzugs nicht zu gefährden.
zum Beitrag17.10.2023 , 17:33 Uhr
"Das primäre Problem ist nicht Netanyahu."
Diesem Satz stimme ich zu. Das primäre Problem ist der Terror von Hamas und die Unterstützung von Hamas durch Iran und andere Staaten, die sich die Auslöschung des Staates Israel auf die Fahnen geschrieben haben. Selbst wenn Israels Streitkräfte es schaffen sollten, die Hamas zu zerschlagen, woran ich ernsthafte Zweifel habe, wird bald danach eine neu, noch brutalere Organisation, gefördert von Iran und anderen, an deren Stelle treten und dort weitermachen, wo Hamas aufhören musste. Allerdings ist es eher wahrscheinlich, dass Hamas gar nicht gestoppt werden kann, denn die Hamas zugrundeliegende Ideologie eines kompromisslosen politischen Islamismus lässt sich nicht durch Bomben, Granaten oder Panzer zerstören, die ist in den Köpfen der Menschen so unausrottbar wie auch der Antisemitismus.
zum Beitrag15.10.2023 , 13:01 Uhr
Es gibt auch bei der Linken einen tief verwurzelten Antisemitismus. Der zeigte schon einige Male sein hässliches Gesicht, z. B. bei der Entführung der Air France-Maschine nach Entebbe, als linke deutsche Terroristen die jüdischen Passagiere selektierten und ihnen sagten, dass sie, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und im Fall einer gewaltsamen Befreiung als erste ermordet würden. Das Stereotyp vom internationalen kapitalistischen Finanzjuden passt nicht nur gut ins Feindbild der Nazis.
zum Beitrag15.10.2023 , 12:51 Uhr
Was sagt denn Frau Shibli selbst zu den Terrorangriffen von Hamas auf Israel?
zum Beitrag13.10.2023 , 11:13 Uhr
Wenn man meint, Ägypten müsse "Solidarität" zeigen, dann liegt es dennoch in Ägyptens Ermessen, ob es neben vielen Zivilisten, die auch tatsächlich nur solche sind, auch noch diverse Hamas-Terroristen aus dem Gaza-Streifen ins Land lassen will. Und da eine solche Trennung nur schlecht möglich ist - keiner dieser Hamas-Terroristen trägt ein entsprechendes Schild ums den Hals oder ruft die ganze Zeit "hallo, ich bin bei der Hamas" - geht Ägypten auf Nummer Sicher. Das mag zwar für die Bewohner von Gaza keine gute Lösung sein, aber Ägyptens Sicherheitsbedenken sind m. E. durchaus nachvollziehbar.
zum Beitrag09.10.2023 , 17:07 Uhr
Soviel zum Thema "Solidarität unter Radfahrern" und "Radfahrer sind bessere Menschen als Autofahrer."
zum Beitrag30.09.2023 , 18:17 Uhr
Nun, praktisch alle Politiker*innen sagen zunächst einmal, was sie gerne täten, wenn sie die Mehrheit hätten, ihre Ansichten durchzusetzen. Da man in Deutschland i. d. R. aber in Koalitionen mit anderen Parteien regiert, die mehr oder weniger andere Ansichten haben, muss man sich entweder den Realitäten und Koalitionsvereinbarungen anpassen oder die Regierung verlassen. Aber deshalb wird niemand damit aufhören, (potentiellen) Wähler*innen mitzuteilen, was Er/Sie/Es (m, w, d) durchsetzen würde, wenn es möglich wäre. Wie gesagt, jedesmal die Brocken hinzuwerfen, das ist nur für diejenigen eine Option, die eigentlich nicht mitgestalten, sondern alleine sein wollen.
zum Beitrag30.09.2023 , 10:04 Uhr
Das nennt man wohl Realpolitik, nehme ich an. Natürlich kann man sich immer und überall querstellen, wenn man seine ach so unumstößlichen Prinzipien in Frage gestellt sieht. Aber dann sollte man sich an keiner Regierung beteiligen, sondern Fundamentalopposition aus Prinzip betreiben.
Groucho Marx formulierte es mal so: "Das sind meine eisernen Prinzipien. Und wenn Ihnen die nicht gefallen - dann habe ich auch noch andere!"
zum Beitrag30.09.2023 , 09:48 Uhr
Weil der für Neubauten notwendige Grund und Boden nicht unendlich und zum Spottpreis innerhalb der Grenzen der Stadt Berlin zur Verfügung steht? Könnte das wohl der Grund sein, warum man "nicht einfach neue Wohnungen baut"?
zum Beitrag29.09.2023 , 21:52 Uhr
"400 Euro für die Christbaumspitze"
Nein, 400 € Geldstrafe sind nur für das Absägen i. S. einer Sachbeschädigung gem. § 303 StGB. Dazu kommen noch etwas, was man in den Gerichtsshows im Scripted-Reality-TV etwa so formuliert: "Der Angeklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Sie trägt ihre notwendigen Kosten und Auslagen." Auf Deutsch: Die Prozesskosten und ihren Anwalt, sofern sie einen hatte, muss sie auch noch bezahlen.
Wenn der Besitzer des Baum, vermutlich also die Stadt Berlin, noch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gem. § 823 BGB geltend macht, dann kann die Sache übrigens noch deutlich teurer werden. Keine Ahnung, was so ein großer Weihnachtsbaum kostet, der nach dem Absägen der Spitze wohl ersetzt werden musste, hinzu kommen noch die Kosten für die beschädigte Lichterkette.
Da dürften insgesamt leicht einige tausend Euro zusammenkommen.
zum Beitrag29.09.2023 , 11:34 Uhr
Wie kommen Sie auf die Idee, dass die CDU christlich sein will? Bloß weil sie sich so nennt? Mit "christlich" hat die CDU ungefähr noch soviel zu tun wie die SPD mit "sozialdemokratisch", nämlich ganz genau gar nichts. Das ist nur noch ein Etikett, eine Worthülle ohne Inhalt. Die CDU unter Herrn Merz ist längst dabei, die AfD rechts zu überholen. Wäre Frau Merkel schon tot, würde ich sagen, dass sie sich im Grab umdrehen würde, wenn sie das noch mitbekäme. So frage ich mich stattdessen, warum sie eigentlich nichts dazu sagt, dass Herr Merz gerade dabei ist, aus einer einstmals bürgerlich-konservativen Volkspartei eine rechtspopulistische Bewegung zu machen. Frau Merkel hat ihn 17 Jahre lang entschieden aus der Bundespolitik herausgedrängt; das verrät, dass sie genau wusste, um was für einen fragwürdigen Charakter es sich bei Herrn Merz handelt.
zum Beitrag28.09.2023 , 14:29 Uhr
Wie will man denn die Entstehung von Mikroplastik durch den Verkehr verbieten? Sollen alle Fahrzeuge jetzt auf Luftkissen schweben, damit der Reifenabrieb kein Mikroplastik mehr freisetzen kann?
zum Beitrag28.09.2023 , 06:59 Uhr
Eine Meinung zum Thema hat wahrscheinlich jede*r. Die Frage ist nur, wie fundiert diese ist. Wer keine tiefgehenden Kenntnisse dieses Spezialgebiets der Chemie hat, dem spreche ich ab, sich qualifiziert zum Thema äußern zu können.
zum Beitrag17.09.2023 , 10:14 Uhr
Das Thema schon, aber nicht die reißerische, sich moralisch ereifernde Art der Berichterstattung, die das Grillen von Bratwürsten als etwas besonders verwerfliches hervorhebt.
zum Beitrag15.09.2023 , 18:24 Uhr
"Zu einer FFF-Aktion gab es gar eine Gegendemo mit laufendem Dieselgenerator und Bratwurstgrillen."
Bratwurstgrillen bei einer Gegendemo? Das geht natürlich gar nicht, das ist ja beinahe so schlimm wie Morddrohungen!
zum Beitrag15.09.2023 , 15:58 Uhr
Wenn ein Ministerpräsident keine eigene Mehrheit im Parlament hat, dann sollte er sich nicht so verhalten, als wäre die größte Oppositionspartei moralisch dazu verpflichtet, ihn zu stützen und seinen Ideen zuzustimmen. Wenn Herr Ramelow eigene Politik durchsetzen will, dann soll er Neuwahlen ansetzen und für eine eigene Mehrheit sorgen, entweder für seine eigene Partei oder mit einer ihm ideologisch nahestehenden Koalition. Er sollte aber davon absehen, andere Parteien für sein eigenes Unvermögen und seine fehlenden Mehrheiten verantwortlich zu machen.
zum Beitrag15.09.2023 , 15:23 Uhr
Greg Abbott ist ein Politiker, der in einer demokratischen Wahl in sein Amt gelangt ist, von daher gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum "eine deutsche außenministeriell leitend tätige Person (m/w/d)" sich nicht mit ihm treffen sollte. Merkwürdig, dass dieselben Linken, die sich darüber echauffieren, mit einem Kriegsverbrecher wie Putin keinerlei Berührungsängste haben.
zum Beitrag15.09.2023 , 11:11 Uhr
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum Herr Ramelow seit Jahren meint, ohne eigene Mehrheit Ministerpräsident bleiben und Politik machen zu müssen. Wenn er sich einerseits darauf verlässt, dass ihn CDU und FDP zumindest nicht stürzen, dann müsste er als Gegenleistung doch auch mal dem einen oder anderen Vorschlag der Christ- und/oder Freidemokraten zustimmen. Aber sich einerseits all dem zu verweigern, gleichzeitig keine eigene Mehrheit zu haben und sich dann über die Opposition aufzuregen, die ihre eigenen Vorschläge - übrigens ohne Absprache mit der AfD - parlamentarisch durchsetzt, das finde ich heuchlerisch und zeigt, wie sehr es der thüringischen Linken an Format fehlt.
zum Beitrag14.09.2023 , 16:54 Uhr
"Unter bürgerlichem Deckmantel"
Ganz ernsthafte Frage: Was soll denn bitte bei diesen Leuten nicht "bürgerlich" sein?
Der Umstand, dass es auch AfD-Leute gibt, die mitlaufen (aber nicht reden dürfen), ändert doch nichts daran, dass die von den "Marsch für das Leben"-Demonstranten vertretenen Prinzipien in erster Linie bürgerlich-konservativ bzw. christlich-konservativ sind. Da braucht es gar keinen "Deckmantel."
Wenn dem Feminismus Anhängende meine, dagegen demonstrieren zu müssen, ist auch das selbstverständlich ihr gutes Recht. Das macht die Gegendemonstrierenden nicht weniger bürgerlich als diejenigen, gegen die sie demonstrieren. Aber eben auch nicht mehr.
zum Beitrag13.09.2023 , 15:43 Uhr
Wenn Höcke zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird, dann wird er auch aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verliert sämtliche Ansprüche auf seine Pension. Und das wäre gut, denn es ist kaum einzusehen, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler auch noch die Pension einer gerichtsfest als "Faschist" zu bezeichnenden Person bezahlen soll. Also hoffentlich kriegt das Gericht ihn rechtssicher dran, dann dürfte nicht nur ihm, sondern auch einigen anderen in der AfD das Lachen vergehen.
zum Beitrag12.09.2023 , 11:49 Uhr
Aber Sachbeschädigung ist es wirklich nicht. Eher Erregung von Ärgernis.
Falsch. Lesen Sie dazu einfach mal die Einschätzung eines Rechtsantwalts:
"Eine Beschädigung setzt nicht voraus, dass die Substanz der jeweiligen Sache verletzt wird. Sie kann nämlich auch in der (nicht nur unerheblichen) Beeinträchtigung des Gebrauchs der Sache liegen, nachdem auf die Sache körperlich eingewirkt wird. [...] Das Herauslassen der Luft aus Autoreifen kann im Einzelfall also eine strafbare Sachbeschädigung darstellen."
Im Detail können Sie das komplett hier nachlesen: www.kanzlei.law/ne...guishers-strafbar/
zum Beitrag12.09.2023 , 11:44 Uhr
Genau, "wenn es die Politik nicht gebacken bekommt, nehmen die Leute die Sache halt selber in die Hand.."
Dann wird halt gerne mal Selbstjustiz geübt, so werden z. B. sogen. Klimaaktivisten mit Gewalt von Autofahrern von der Fahrbahn gezerrt und verprügelt, weil die Politik das mit dem Grundrecht auf persönliche Bewegungsfreiheit nicht gebacken bekommt usw.
Na, merken Sie es jetzt selbst? Das Brechen von Gesetzen ist in Demokratien grundsätzlich verwerflich, egal ob es Sachbeschädigung, Körperverletzung, Brandstiftung oder sonst etwas ist. Demokraten halten sich an die gesetzlich festgelegten "Spielregeln" und meinen nicht, aus angeblich höherwertigen moralischen Gründen, das Recht in die eigenen Hände nehmen zu dürfen. Und sie rechtfertigen es auch nicht, wenn andere das tun, egal aus welchen Gründen. Sie überlassen die Rechtsprechung den dafür vorgesehen Institutionen (AKA ordentliche Gerichtsbarkeit) und die Durchsetzung derselbigen denen, die dazu hoheitlich "im Namen des Volkes" damit beauftragt wurden.
So funktioniert Demokratie, und nicht durch Selbstjustiz.
zum Beitrag04.09.2023 , 10:18 Uhr
Die allermeisten Handy-Fotografen haben von Fotografie ebenso wenig oder noch weniger Ahnung wie diejenigen, die früher mit billigen Instamatic-Kameras knipsten.Schnappschüsse sind nun nicht Ausdruck von Fotografie, denn das die entweder ein solides Handwerk oder sogar eine Kunstform, aber eben nur, wenn sie auch von Menschen betrieben wird, die man als halbwegs befähigt erachten kann. Die allermeisten Handy-Knipser sind das ganz deutlich erkennbar nicht, daran ändern auch zig tausende von Instagram-Filtern nichts, die man über die belanglosen Schnappschüsschen legt, mit welchen sogen. "Influencer" die Banalität ihrer Existenz künstlich aufblasen und sich wichtig machen wollen.
Wenn Sie sich professionelle Fotos anschauen, dann sehen Sie eben NICHT, was da alles bearbeitet wurde, denn die allermeisten Profis können nicht nur deutlich besser fotografieren als die Knipser, sondern beherrschen auch die Techniken zur Bildoptimierung deutlich besser. Sie können also allerhöchstens vermuten, dass etwas bearbeitet wurde, aber wissen tun sie es nicht, im Gegensatz zu diesem ganzen Handy-Social-Media-Kram, dem man seine Künstlichkeit schon auf einen kurzen Blick ansieht und diese auch exakt aufzeigen kann.
zum Beitrag02.09.2023 , 06:41 Uhr
Dass Smartphones die Fotografie demokratisiert haben, ist falsch. Sie haben es lediglich möglich gemacht, dass massenhaft von talentfreien Knipsern aufgenommene und von einer künstlichen "Intelligenz" dem Massengeschmack entsprechende digitale Bild- und Filmergebnisse das Internet überfluten. Mit Fotografie als Ergebmis eines künstlerischen Schöpfungsprozesses hat das überhaupt nichts zu tun. Denn Kunst kommt immer noch von Können. Käme sie von Wollen, hieße sie bekanntlich Wunst. Oder "Handy-Fotografie."
zum Beitrag23.08.2023 , 20:16 Uhr
Wie stellen Sie sich denn, bitte im Detail, einen "Verhandlungsfrieden" vor? Soll die Ukraine sich jetzt zerstückeln lassen, ein Drittel oder mehr ihres Staatsgebietes an Russland abtreten, nur damit Putin und seine verbrecherische Camarilla sich in ein paar Jahren ein weiteres Stück holen, und immer wieder, bis die Ukraine komplett annektiert wurde? Es kann nur darum gehen, den Russen eine derartig schmerzhafte Niederlage zu bereiten, dass sie die Aussichtslosigkeit einer militärischen Lösung einsehen und ihre Truppen aus der Ukraine abziehen, inkl. der Krim. Ganz offenkundig wollen Putin und seine Helfershelfer doch gar keine politische Lösung, die irgendetwas anderes darstellt als die Zerstückelung eines souveränen Staates, dessen Unverletztlichkeit sie selbst noch 1993 im sogenannten Budapester Memorandum garantiert hatten.
zum Beitrag21.08.2023 , 15:30 Uhr
Wie der Kommentar Zangler schon richtig schrieb, war "die Schuld des Menschen" darauf begrenzt, nicht auf die technischen Mittel zur Baugrundanalyse des 20.+ Jahrhunderts zurückgreifen zu können. Als die Siedlungen im heutigen Wattenmeer in der Sturmflut von 1361 versanken, hatte das zwar durchaus mit schweren Fehlern bei der Auswahl des Baugrunds zu tun. Aber diese Fehler hatten die damaligen Menschen dort gar nicht erkennen können.
zum Beitrag20.08.2023 , 18:08 Uhr
Religion ist Opium fürs Volk, und dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um christliches oder islamisches Opium handelt, es vernebelt den Gläubigen gleichermaßen die Sinne. Wir brauchen nicht mehr Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, sondern mehr Aufklärung und Anleitung zum kritischen Denken. Aufklärung im Namen eines unbewiesenen und unbeweisbaren Fabelwesens namens Gott, das ist ein Widerspruch in sich.
zum Beitrag18.08.2023 , 20:32 Uhr
Seltsam, seit wann kann Bremen im Alleingang das Strafgesetzbuch der BRD ändern, in dem es wie folgt heißt:
§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
"Schwarzfahren" ist also klar als Straftat definiert und kann von einzelnen Bundesländern nicht "mal so eben" zu einer OWi herabgestuft werden. Dazu fehlt es dem Land Bremen schlichtweg an gesetzgeberischer Konsequenz, ebenso wie zum Verzicht auf eine Strafverfolgung.
zum Beitrag09.08.2023 , 18:22 Uhr
Und wie verträgt sich eine angeblich massiv prosperierende Wirtschaft mit den Notwendigkeiten eines Konsumverzichts zugunsten des Klimas, des Kampfes gegen Erderwärmung, gegen noch mehr CO2-Ausstoß, gegen eine immer stärkere Ausplünderung der natürlichen Ressourcen? "You can't have the cake AND eat it!"
zum Beitrag09.08.2023 , 08:29 Uhr
Offenbar scheinen Sie, in Übereinstimmung mit dem Herrn Philosophen, der Ansicht zu sein, dass wir als Gesellschaft möglichst alles auf den Staat übertragen sollten und im Namen einer abstrakten, durch wen auch immer definierten "sozialen Gerechtigkeit" für Gleichheit durch Gleichmacherei mittels staatlicher Gewalt sorgen sollten. Falls Sie das nicht so meinen sollten, wäre es hilfreich, wenn Sie einmal kurz darlegen könnten, wer irgendwelche Philiosophen dazu ermächtigt hat, einer ganzen Gesellschaft ihre persönlichen Vorstellungen von Moral und Gerechtigkeit überzustülpen. Ich mag mich einfach nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass ein einzelner Mensch unter dem Deckmantel des Nichtwissens aller anderen eine solche Macht erhält. Das scheint mir mit "Demokratie" nicht mehr viel zu tun zu haben. Nicht umsonst bemüht der Herr Philosoph die Französische Revolution als Vorbild und verschweigt dabei geflissentlich, dass die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz in erster Linie durch "Madame Guillotine" (ca. 30.000 Hinrichtungen in weniger als zwei Jahren) erzwungen wurde.
zum Beitrag07.08.2023 , 14:01 Uhr
Gute Zusammenfassung der "Affäre Wolff", allerdings ein kleiner Hinweis bzgl. des richtigen Gebrauchs des Wortes "Entschuldigung": eine Person kann sich nicht selbst entschuldigen, sprich: sie kann nicht selbst die Entschuldigung für das eigene Fehlverhalten akzeptieren, sondern lediglich um Entschuldigung bitten. Die Entschuldigung anzunehmen und damit Verzeihung zu gewähren, das ist Angelegenheit derjenigen, an die die Bitte gerichtet ist.
zum Beitrag27.07.2023 , 11:03 Uhr
Herr Merz möchte keine Kanzler-Debatte, das kann man verstehen. Ich möchte auch eigentlich gar nicht darüber debattieren, dass ich Herrn Friedrich "Mit-der-AfD-muss-man-einfach-nur-pragmatisch-zusammenarbeiten" Merz nicht als Kanzler möchte, weder jetzt noch irgendwann in der Zukunft.
zum Beitrag20.07.2023 , 14:37 Uhr
"Was braucht es denn noch? Müssen diese Gestalten erst Hakenkreuzarmbinden auftreten damit Nazis auch als Nazis erkannt werden?"
Ich bin selten einer Meinung mit Ihnen, aber hier stimme ich aus vollem Herzen zu: Wer bei der AfD und ihren Wählern nicht erkennt oder erkennen will, um wessen Ungeistes Kinder es sich handelt, der sollte eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Gänsen tragen, das anerkannte Symbol für "Ganz blind".
zum Beitrag15.07.2023 , 14:53 Uhr
Juristisch ist das ganz einfach: Ein durch einen Unfall verursacher Stau ist schlichtweg nicht beabsichtigt, d. h. für den Tatbestand der Nötigung und/oder des gefährlichen Eingriffs in den Verkehr fehlt der Wille zur Tatverwirklichung, womit die zweite der drei Grundvoraussetzungen zu einer Straftat entfällt.* Und ohne Straftat gibt's auch keinen Straftäter und damit auch keine Anklage.
--- * Die drei Voraussetzungen einer Straftat sind 1. Tatbestandlichkeit (= ein bestimmtes Verhalten muss lt. Gesetz überhaupt strafbar sein), 2. Wissen und Wollen des Taterfolgs (Schuldfähigkeit) und 3. das Fehlen von juristisch anerkannten Rechtfertigungsgründen (z. B. Notwehr gem. §32 StGB oder vorläufige Festnahme gem. § 127 (1) StPO), siehe auch "Jedermannsrechte."
zum Beitrag15.07.2023 , 14:26 Uhr
Natürlich würde sich nicht ab sofort das Klima ändern, wenn die Forderungen der LG sofort umgesetzt würden. Das hat auch die LG nie behauptet. Es würde sich aber vielleicht doch noch die ganz große Katastrophe so weit abmildern lassen, dass wir in Deutschland in den nächsten 20 Jahren keine Bedingungen haben werden wie derzeit in Südspanien, wo sich gerade Verhältnisse entwickeln wie in der Sahara. Immer nur mit dem Finger auf andere zu zeigen und selbst bloße Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz abzugeben, das reicht auf die Dauer eben nicht aus.
zum Beitrag02.07.2023 , 09:50 Uhr
"Was das Land braucht, ist eine Regierung, die nicht wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen wirkt und eine Opposition, die nicht versucht, die AfD rechts zu überholen."
Zumindest benötigt Deutschland eine Regierung, die ihre Bezeichnung zurecht trägt und nicht heute Hü und morgen Hott ruft. Die Opposition ist zunächst einmal zu nichts verpflichtet, denn sie trägt nicht die Verantwortung für die Regierung, d. h. sie darf kritisieren und soll das auch. Ich vermag auch nicht zu erkennen, wo die Union versucht, die AfD rechts zu überholen, sie versucht höchstens wieder dafür zu sorgen, dass für eine demokratische Partei rechts von der Union keine Existenz mehr möglich ist, was übrigens auf ein Konzept des ehemaligen CSU-Chefs und bayrischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß zurückgeht. Dass dieser Ansatz für Linke und solche, die sich links verorten, Nähe zur AfD signalisiert, ist nicht verwunderlich, sondern einfach eine Frage des Betrachtungswinkels: Von links aus gesehen werden die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Positionen rechts davon mit zunehmender Entfernung als zunehmend geringer wahrgenommen, als sie wirklich sind.
zum Beitrag01.07.2023 , 16:54 Uhr
"Dass die Union strategisch auf eine rechts-rechtsradikale Koalition hinarbeitet würde ich nicht unterstellen, ..."
Sie mag nicht gezielt darauf hinarbeiten, aber letztlich stärkt die Union so die AfD, denn im Grunde macht sie nichts anderes, als bei vielen AfD-Programmpunkten zu schreien, dass sie das in ähnlicher oder leicht abgeschwächter Form auch machen wollen. Nur vergessen Merz & Co. dabei, dass diejenigen, die wirklich radikale und menschenfeindliche Programme umsetzen wollen, lieber "das Original" wählen, als die schlecht gemachte Kopie.
zum Beitrag30.06.2023 , 21:25 Uhr
Sie haben schlicht und einfach keine Ahnung. Fertig!
Und im Gegensatz zu Ihnen kann ich meine Aussage auch belegen:
"Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: 1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte; 2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes; 3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks."
dejure.org/gesetze/GVG/147.html
zum Beitrag27.06.2023 , 12:55 Uhr
Tatsächlich ist das sogar in Deutschland möglich. Denn die Entscheidung, ob ein Straftäter verfolgt wird, trifft der Staatsanwalt. Der aber handelt weisungsgebunden, denn seine Behörde untersteht dem zuständigen Justizminister. Entscheidet der Justizminister, dass es z. B. politisch nicht opportun ist, Ermittlungen zu führen und Anklage zu erheben, dann sind dem Staatsanwalt die Hände gebunden.
zum Beitrag22.06.2023 , 18:44 Uhr
Ich dachte bislang immer, dass es die Tarifparteien sind, die die Löhne aushandeln. Soll statt dessen ständig der Staat die Löhne festlegen?
Vielleicht sollten diejenigen, die ständig nach höheren staatlich festgelegten Löhnen schreien, einfach mal überlegen, 1.) wer das bezahlen soll und 2.) welche Auswirkungen auf die Lohn-Preis-Spirale es haben wird, wenn man ohne einen entsprechenden Zuwachs in der Produktivität einfach immer nur die Löhne erhöht.
zum Beitrag21.06.2023 , 21:14 Uhr
Können Sie das auch auf Deutsch schreiben? So, dass normale Menschen es auch verstehen, ohne vorher 15 Semester Soziologie ohne Abschluss zu studieren?
zum Beitrag20.06.2023 , 01:36 Uhr
Es muss nicht immer alles perfekt sein. Nicht der Partner, mit dem man Verträge abschließt, nicht sämtliche Vertragsbedingungen und vor allem ist man selbst ganz weit weg, auch nur ansatzweise mit dem moralischen Zeigefinger wackeln zu können. Wenn das Abkommen mit Kenia zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für die meisten Menschen in dem ostafrikanischen Lanf führt und die EU sich damit nicht allzu tief ins eigene Fleisch schneidet, ist doch alles in Ordnung.
zum Beitrag11.06.2023 , 15:13 Uhr
Ach ja? Und um seine Warnung zu unterstreichen, brachte er Menschen um, einfach mal so, nur um zu warnen?
zum Beitrag11.06.2023 , 12:47 Uhr
Gerechtigkeit ist ohnehin nur eine höchst subjektive Fiktion. In einem Rechtssystem - und zwar in jedem, absolut jedem! - bekommt man ein Urteil und eventuell auch Recht. Aber Gerechtigkeit, die gibt es höchstens im Jenseits.
zum Beitrag11.06.2023 , 06:56 Uhr
Ein Frieden ohne Freiheit ist kein Frieden, sondern Friedhofsruhe. Es ist also mehr als verständlich, dass die allermeisten Ukrainer solange weiterkämpfen wollen, bis die territoriale Integrität ihres Landes wiederhergestellt ist und auch der letzte russische Invasor das Land verlassen hat, entweder freiwillig oder mit den Füßen voran. Die Unterstützung mit Waffen und Munition soll den um ihre Freiheit und ihre nackte Existenz kämpfenden Ukrainern nicht verwehrt bleiben. Denn die Alternativen wären schlimmer. Oder wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass sich Putin im Falle eines Erfolgs in der Ukraine nicht gleich dem nächsten Opfer zuwenden würde, z. B. Georgien, Moldau oder einem der baltischen Staaten?
zum Beitrag04.06.2023 , 21:51 Uhr
"Nazis ermordeten seit 1989 zweihundert Menschen, Linke genau null."
Der RAF-Terrorist Wolfgang Grams, der bei seiner missglückten Verhaftung einen Polizisten ermordete (aber als Polizist fällt der für Sie wahrscheinlich nicht in die Kategorie "Menschen"), war demnach also ein Nazi? - Echt jetzt?
zum Beitrag04.06.2023 , 21:44 Uhr
Was schwebt Ihnen denn da so vor? Linker Terrorismus gegen rechte Gewalt? Ist das Ihre Vorstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit?
zum Beitrag04.06.2023 , 07:16 Uhr
Wenn Sie den Unterschied zwischen 5 Jahren Freiheitsstrafe in einer bundesrepublikanischen JVA und die unvorstellbar grauen- und qualvolle Hinrichtungsmethode des Auf-das-Rad-flechtens als qualitativ wie zivilisatorisch "letztlich eher marginal" bezeichnen, dann sind Ihnen Ihre Wertmaßstäbe vollkommen abhanden gekommen oder Sie haben überhaupt keine Ahnung, wie die von Ihnen genannte mittelalterliche Strafe im Detail vollstreckt wurde. Dann sollten Sie sich informieren, z. B. über Google, Wikipedia o. ä.
zum Beitrag03.06.2023 , 21:11 Uhr
Das hat man heute wieder trefflich in Leipzig sehen können. Da wurden wieder einmal von "Linksautonomen" Autos in Brand gesetzt, und das waren defintiv kein Luxuslimousinen, sondern ganz normale Fahrzeuge aus der Kleinwagen- und Mittelklasse. Da konnte man wieder deutlich sehen, was man in "linken Kreisen" unter "asozialen Reichtum" versteht, nämlich den verhältnismäßig kümmerlichen Besitz von Bürgern der Arbeiter- und unteren Mittelklasse. Da bin ich ehrlich gesagt sogar sehr froh, dass "die Staatsgewalt" da auf Seiten "der Reichen" (= der Opfer aus der Arbeiter- und Mittelklasse) steht und gegen solche Randalierer und Brandstifter vorgeht.
zum Beitrag03.06.2023 , 21:04 Uhr
Freiheitsstrafen sind nun einmal kein Zuckerschlecken. Das sollen sie auch nicht sein, denn sie dienen zunächst einmal der Bestrafung - daher auch der Begriff der FreiheitsSTRAFE. Richterliche Strafen folgen auf Straftaten als gesellschaftlich anerkannte Reaktion auf die Verletzung anerkannter sozialer Normen. Sie sollen z. B. den verurteilten Täter vor einer Wiederholung abschrecken (negative Individualprävention), mögliche Nachahmer abschrecken (negative Generalprävention) und der Wiederherstellung des Rechtsfriedens (positive Generalprävention) dienen.
Wie gesagt, eine Freiheitsstrafe ist kein Kindergeburtstag, das ist schon richtig. Aber das Begehen von Straftaten ist vor allem für den/die Opfer auch kein Spaß, von daher muss jeder Straftäter auch mit den Konsequenzen des eigenen Handelns leben.
zum Beitrag03.06.2023 , 20:50 Uhr
Im Sinn der Notwehr/Nothilfe ist die Anwendung von Gewalt nur zulässig, wenn sie der Verteidigung gegen einen GEGENWÄRTIGEN rechtswidrigen Angriff auf ein individuelles Rechtsgut dient, diese Gewalt erforderlich ist und das mildeste Mittel darstellt. Auf Hochdeutsch: "Präventive" Angriffe auf andere Personen (und das schließt auch "Rechte" ein!) sind vom Notwehrrecht nicht gedeckt, denn bei solchen Aktionen liegt kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor, gegen den man sich verteidigen müsste. Auch ist es keine Notwehr, wenn man "Rechte" solange provoziert, bis diese ihrerseits gewalttätig werden, nur um dann als Begründung für die eigene Gewaltanwendung "Notwehr" vorzuschützen, ist ebenfalls nicht zulässig, sondern stellt einen Missbrauch des Notwehrrechts dar, weil die Tat nicht vom Verteidigungswillen getragen ist.
zum Beitrag25.05.2023 , 19:14 Uhr
Und nicht vergessen: "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben. Eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."
zum Beitrag25.05.2023 , 19:06 Uhr
Im Gegensatz zu den bisher meisten Kommentatoren war Tina Turners Musik ganz genau mein Ding.
Dass sie ein unglaubliches Talent hatte, stimmlich, musikalisch, tänzerisch und auch schauspielerisch, das wusste wirklich jeder. Man hörte, sah und spürte es, wenn man sie nur einmal erlebte.
Wer sie nur einmal live erleben durfte - und ich hatte dieses Privileg - der spürte auch die unglaubliche Kraft, die unbändige positive Energie, die diese Powerfrau mit der röhrenden Stimme versprühte. Sie beherrschte definitiv ganze Stadien. Sie gab alles, bei jedem einzelnen Auftritt, und dafür liebten ihre Fans sie über alles.
Ihre Lebens- liest sich in ihren ersten 40 Jahren eher wie ein Leidensgeschichte: Eine von harter Arbeit geprägte Kindheit, ein Bandleader und Ehemann, der sie misshandelte, verprügelte, ausnutzte und behandelte wie eine Leibeigene. Als sie schließlich die Kraft fand, ihm zu entkommen, stand sie vor den Trümmern ihrer Existenz. Und schaffte es doch wieder ganz nach oben, während - es gibt noch poetische Gerechtigkeit - ihr Ex-Ehemann zwischenzeitlich in einem Sumpf aus Drogen und Erfolglosigkeit versank, bevor er erst sehr viel später wieder zu etwas Erfolg kam.
Nun ist Tina Turner verstorben. Die TAZ hat einen sehr würdigen Nachruf veröffentlicht, dem ich nur zustimmen kann. Sie war eine ganz Große, ein Vorbild für alle Künstler:innen dieser Welt.
Möge sie gemäß ihrem Glauben wiedergeboren werden, möglichst als Sängerin. Wir könnten eine neue Tina Turner gut gebrauchen!
zum Beitrag23.05.2023 , 12:59 Uhr
BDS ist offen antisemitisch, denn bei den Forderungen, die BDS stellt, geht es darum, grundsätzlich sämtliche Firmen, Organisationen, Wissenschaftler usw. zu boykottieren, unabhängig davon, wie diese selbst zu Israels Politik und Regierung stehen, einfach aus dem Grunde, weil Israel pauschal als "kolonialistisches und rassistisches Apartheidsregime" bezeichnet wird, das abgeschafft gehört. Mit anderen Worten: BDS fordert nicht weniger als die Abschaffung Israels, d. h., das Existenzrecht eines jüdischen Staates wird bestritten. Wenn das kein eliminatorischer Antisemitismus ist, was ist es dann?
zum Beitrag23.05.2023 , 12:46 Uhr
Ich finde das fast schon lustig: Die Russen werfen der Ukraine Terrorismus und Kriegsverbrechen vor.
Ausgerechnet die Russen, die seit über einem Jahr in der Ukraine wüten wie einst die Hunnen unter Attila, mordend, plündernd, vergewaltigend, alles in Schutt und Asche legend, was ihnen in die Quere kommt.
Und ausgerechnet die beschweren sich jetzt über Angriffe auf eine russische Grenzstadt, bei denen nicht einmal geklärt ist, wer eigentlich dafür verantwortlich ist?
Kannste dir nicht ausdenken!
zum Beitrag22.05.2023 , 06:24 Uhr
Bitte machen Sie sich mit BDS und deren Zielen vertraut. Herr Waters ist ein eifrigr Unterstützer von BDS und deren Zielen.
Nein, nicht jede Kritik an der Regierung Israels oder einzelnen Akteuren ist automatisch Antisemitismus. Aber BDS und Herr Waters zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass ihre "Kritik" völlig undifferenziert und pauschalisiert gegen alles Israelische und alle Israelis vorgebracht wird. Und das nennt man Antisemitismus, auch wenn sich dieser Antisemitismus als "Israelkritik" ausgibt.
zum Beitrag22.05.2023 , 06:18 Uhr
Meinungsfreiheit heißt aber nicht, dass jede Meinung auch auf Zustimmung und widerspruchslose Akzeptanz stoßen muss. Meinungsfreiheit bedeutet, dass jemand seine Ansichten äußern darf, ohne dafür vom Staat strafrechtlich belangt zu werden, solange diese Meining nicht gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wg. Beleidigung oder Volksverhetzung).
Herr Waters wird m. W. nicht von den deutschen Strafverfolgungsbehörden angegangen, sondern von Kritikern, denen Herrn Waters Äußerungen und Handlungen vor einem großen Publikum nicht gefallen. Und das ist ebenso das gute Recht dieser Kritiker, wie es das gute Recht von Medienschaffenden ist, sich in diesem Streit auf die eine oder andere Seite zu stellen.
Dass Herr Waters sich mit einer m. E. klar antisemitischen Organisation wie BDS und ihren Zielen gemein macht, qualifiziert ihn nach meiner Ansicht recht deutlich erkennbar als Antisemiten.
Das ist meine Meinung, und die darf ich ebenso äußern, ohne dafür staatliche Verfolgung zu riskieren, wie andere ihre gegenteiligen Ansichten kundtun dürfen. Allerdings bestehen weder für mich noch für die anderen irgendwelche Ansprüche darauf, dass diesen Ansichten nicht widersprochen wird. Denn auch der Widerspruch gehört zur Meinungsfreiheit. Wichtiger noch: Er gehört zu einem gesellschaftlich notwendigen Diskurs.
zum Beitrag21.05.2023 , 15:16 Uhr
Also wenn schon Korruption, dann bitte für alle gleichermaßen. Kann nicht sein, dass man Vetternwirtschaft bei den Grünen als politische Todsünde ansieht und bei der Union als Normalität, die man achselzuckend akzeptiert.
zum Beitrag21.05.2023 , 13:05 Uhr
"Körperliche Gewalt ist in aller Regel weitaus schwerwiegender als Nötigung.
Beides sind Verbrechen, doch sie rechtfertigen sich nicht gegenseitig."
Nein, Nötigung ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen.
Im Bereich der Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit zählen schwere Körperverletzung, Körperverltzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord als Verbrechen, während Körperverletzung, gefährliche und fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Tötung als Vergehen zu betrachten sind.
Bevor Sie juristische Fachbegriffe verwenden, sollten Sie sich über deren Bedeutung informieren:
www.gesetze-im-int....de/stgb/__12.html
zum Beitrag23.04.2023 , 12:10 Uhr
Yasmeen Lari galt einst als Star-Architektin, eine der renommiertesten Vertreterinnen ihrer Zunft. Seit knapp einem Vierteljahrhundert hat sie allerdings keine kommerziellen Bauprojekte mehr angenommen und sich ganz ihrem Engagement für menschen- und klimafreundliches Bauen verschrieben.Das ist in allerhöchstem Maße anerkennenswert. Ich wünsche Frau Lari ein langes Leben bei bester Gesundheit und auch weiterhin viel Kraft und Erfolg bei ihrem Einsatz für eine Symbiose aus sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz und dem menschlichen Grundbedürfnis nach einem sicheren Dach über dem Kopf.
zum Beitrag22.04.2023 , 11:15 Uhr
"Hannes Rockenbauch sieht darin einen Glücksfall. Es müssen endlich Gegenentwürfe zu den kommerziellen Räumen in der Stadt geschaffen werden. „Wir brauchen Orte, die die Bürger:innen sich aneignen können.“ Statt eines klimaschädlichen Abrisses solle die Stadt den Kaufhof erhalten und mit einer gemeinwohlorientierten Nutzung umbauen."
Das ist doch die Quintessenz des Ganzen: Schluß mit dem andauernden Neubau von auf Pump finanzierten Großprojekten, die wirtschaftlich oftmals krachend scheitern und für deren finanzielle und soziale Kosten dann die Allgemeinheit aufkommen muss, während die Spekulanten längst ihren Reibach gemacht haben und behalten können, weil sie alles über derartig unübersichtliche (Schein)firmengeflechte abwickeln, dass man viele Jahre braucht, bis man überhaupt durchschaut hat, wer da für was verantwortlich ist. Bis dahin sind sowohl zivile Ansprüche als auch strafrechtliche Fristen meistens verjährt.
zum Beitrag14.03.2023 , 13:59 Uhr
Eine Wahlrechtsreform, die es tatsächlich ermöglicht, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht ins Parlament einziehen dürften, wäre m. E. verfassungswidrig. Ich hoffe doch sehr, dass das BVerfG genau so entscheiden wird. Da wäre es besser, das Verhältniswahlrecht, die Prozentklausel und die Zweitstimme ganz zu kippen und zum englischen Prinzip "the winner takes it all" zu wechseln.
zum Beitrag14.02.2023 , 04:44 Uhr
Hier kann jetzt nur noch das Bundesverfassungsgericht helfen, weil hier ganz offensichtlich die Menschenrechte der betroffenen Familie nicht nur verletzt, sondern regelrecht mit Füßen getreten werden.
zum Beitrag14.01.2023 , 19:40 Uhr
Wenn Sie das ganz konsequent angewendet wissen wollen, dann würde Deutschland niemals aus den Schulden kommen, denn dann hätten die Deutschen nach 1945 sämtliche durch ihre verbrecherischen Handlungen angerichteten Schäden an Menschen und Sachwerten ersetzen müssen, was vermutlich Reparationsleistungen bis an die absolute Belastungsgrenze für mehrere Jahrhunderte mit sich gebracht hätte.
zum Beitrag14.01.2023 , 12:16 Uhr
"Das Ziel ist doch Frieden -oder?"
Nein, das Ziel ist eine Beendigung der russischen Invasion der Ukraine und der Okkupation ukrainischen Terrirtoriums. Und Russland als "präsidiale Demokratie" zu bezeichnen statt als nationalische Autokratie mit faschistoiden Tendenzen ist lächerlich. Welche Elemente einer "Demokratie" sollen in Russland denn noch vorhanden sein? Presse,- Meinungs- und Versammlungsfreiheit? - Fehlanzeige! Rechtssicherheit und Unabhängigkeit der Justiz? - Fehlanzeige! Das aktuelle Russland ist eine Gefahr für den Frieden in Europa, und solange sich daran nichts ändert, kann es auch keinen echten Frieden geben. Höchstens einen Waffenstillstand, sobald die Ukraine wieder komplett über ihr eigenes Territorium verfügen kann.
zum Beitrag14.01.2023 , 12:08 Uhr
Die Eskalation der Situation in der Ukraine liegt nicht in westlichen Waffenlieferungen an die Ukraine, sondern an der russischen Invasion, die mit barbarischen Verbrechen wie Plünderungen, Vergewaltigungen, Massenmorden an der Zivilbevölkerung, der systmatischen Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur einhergeht. Es ist an Russland, diesen Zustand durch einen vollständigen Rückzug aus der Ukraine inkl. der Ostukraine und Krim zu beenden. Alles andere ist nichts weiter als der Versuch, den verbrecherischen russischen Angriffskrieg und Versuch, die Existenz einer unabhängigen Ukraine auszulöschen zu relativieren.
zum Beitrag14.01.2023 , 12:02 Uhr
"Als ich Finanzminister war, habe ich mich ein paarmal mit dem Rad aus Potsdam zum Ministerium aufgemacht. Ich habe auch vor, das zu wiederholen – zum Kanzleramt. Aber überwiegend werde ich natürlich im Auto gefahren."
Und dass sich an diesem "Im-Auto-gefahren-werden" auch nichts ändern wird, weiß "der Scholzomat" ganz genau. Denn schon aus Sicherheitsgründen DARF er weder selbst fahren noch in einem Fahrzeug gefahren werden, welches nicht mindestens der Schutzklasse VR7 entspricht. Dass es gepanzerte Fahrräder gibt, wäre mir ebenso neu wie der für die Sicherheit von Bundespolitikern zuständigen Sicherungsgruppe des BKA, an deren Vorgaben sich selbst ein Bundeskanzler zu halten hat.
zum Beitrag11.01.2023 , 08:34 Uhr
Mir geht es ganz ähnlich. Ich fühle mich durch langjährige Arbeit in einer englischen Firma und Zusammenarbeit mit diversen englischen Firmen sowie durch lange Arbeits- und Urlaubsaufenthalte im UK dem Land innigst verbunden. Ich würde es wirklich sehr begrüßen, wenn die Briten wieder "nach Hause kommen." Denn sie sind nicht nur ein wichtiger Teil Europas, sondern waren auch ein wichtiger Teil der EU. Und sollten es, zumindest mit einer politischen Führung, die nicht irgendwelchen nationalistischen Tagträumen nachhängt, auch wieder werden.
zum Beitrag11.01.2023 , 08:30 Uhr
Und hat "nebenbei" 59 deutsche Soldaten das Leben gekostet und noch etliche mehr ihre physische und psychische Gesundheit. Auch wenn "unser Militär" bei TAZ-Lesern nicht sehr beliebt ist, sollte das menschliche Leid der Bundeswehrangehörigen und ihrer Familien und Freunde nicht verschwiegen werden.
zum Beitrag11.01.2023 , 08:20 Uhr
Sie haben durch Weglassen das Originalzitat dem Sinn nach auf den Kopf gestellt. Denn es heißt klar und deutlich: "Es wäre gut, wenn es häufiger und deutlicher benannt wird, was passiert, wenn (rechte) Populist:innen mal ans Steuer kommen." Der Kommentator wünscht sich also gerade NICHT, dass rechte Populisten ans Ruder kommen, so wie Sie die Aussage des "Anachronist" hier darstellen, sondern möchte nur, dass noch klarer und deutlicher als bisher über die Konsequenzen dessen berichtet wird, was eine Regierungsübernahme durch Rechtspopulisten bedeutet.
zum Beitrag19.12.2022 , 09:17 Uhr
Wie gut, dass es im sozialistischen China und im ebenfalls sozialistischen Nordkorea viel paradiesischer zugeht! Dort erhalten alle Menschen einen fairen, menschenwürdigen Lohn, ausreichend Wohnraum und ebenso genießen sie eine umfangreiche medizinische Versorgung und alle erdenklichen Menschen- und Bürgerrechte. Es ist also mal wieder der böse, böse Kapitalismus, der am totalen Elend der westlichen Welt schuld ist. Deshalb fliehen die Menschen ja auch in Scharen aus Deutschland nach China und Nordkorea. (Wer den Sarkasmus findet, darf ihn behalten.)
zum Beitrag13.12.2022 , 19:09 Uhr
Ich glaube, Sie überschätzen die Menschheit und unterschätzen die Gewaltigkeit des Sonnensystems.
zum Beitrag13.12.2022 , 19:07 Uhr
Das ist, mit Verlaub, eine unbewiesene, völlig grenzwertige Hypothese. Sie unterstellt pauschal, dass fast 90 % der Menschen in diesem Land zu blöd sind, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich deshalb vom "rechten Spektrum" - ja, ja, die übliche unheilige Allianz aus CDU, AfD und natürlich der Springer-Presse, die linkslastigen Ideologen so gut in ihr Narrativ einer "rechten Verschwörung" passt - zum Hass verführen lassen. Wie gesagt, das mag alles gut in das Narrativ linkslastiger Ideologen passen. Nur mit der Lebenswirklichkeit der besagten 87 % der Bevölkerung hat das alles nicht viel zu tun.
zum Beitrag22.11.2021 , 08:12 Uhr
"Provokation von Tittenhouse hin oder her."
Tittenhouse - genialer Vertipper!😁
zum Beitrag22.11.2021 , 08:10 Uhr
Nur einer, nämlich der dritte Angreifer, Grosskreutz. Er trug eine Selbstladepistole, die er nach geltendem Recht nicht hätte besitzen, geschweige denn führen dürfen, weil er bereits vorbestraft war, ebenso wie die beiden anderen Angreifer übrigens auch. Der erste Angreifer, Rosenbaum, war ein verurteilter, gerade entlassener Sexualstraftäter, der psychisch gestört und extrem aggressiv war und Rittenhouse zweimal lauthals damit gedroht hatte, ihn umzubringen. Er ging auf Rittenhouse los und versuchte, ihm die Waffe zu entreißen. Der zweite Angreifer, Huber, schlug mehrfach mit einem schweren Skateboard auf Rittenhouse ein und traf ihn dabei auch am Kopf. Angesichts solch brutaler und nicht provozierter Angriffe auf das eigene Leben fragt man sich wirklich, wie weltfremd Kommentatoren sein müssen, die vom heimischen Sofa aus im Brustton moralischer Empörung davon reden bzw. schreiben, Rittenhouse sei ein Mörder. Rittenhouse hatte das Recht, diese Waffe zu tragen. Er hat mit dieser Waffe niemanden provoziert oder gar angegriffen. Vielmehr wurde er selbst dreimal rechtswidrig angegriffen, davon einmal unter der Androhung des Angreifers, ihn zu töten und zweimal mit potentiell tödlicher Gewalt. Rittenhouse hatte jedes Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen, auch mit tödlicher Gewalt, denn genau gegen ebensolche Angriffe musste er sich verteidigen.
zum Beitrag22.11.2021 , 07:55 Uhr
Nein, ich nehme nicht von vornherein irgendetwas an. Dass Gesetze und Organe der Rechtspflege nicht im luftleeren Raum existieren bzw. in allen Ländern gleich sind, ist mir durchaus bewusst. Vielmehr scheint aber der Verfasserin des Kommenars, Frau Hahn, nicht damit einverstanden zu sein, dass in den USA im allgemeinen und in Wisconsin im besonderen NICHT die Regeln und gesellschaftlichen Umstände gegeben sind, wie Frau Hahn sie gerne hätte. So verschweigt sie auch folgerichtig, dass Herr Rittenhouse sich keineswegs provokant verhielt, sondern erst zur Waffe griff und schoss, als er von einem verurteilten, psychisch gestörten Sexualstraftäter attackiert wurde, der ihm bereits zweimal lauthals damit gedroht hatte, ihn zu töten. Der zweite Angreifer schlug mehrfach mit einem schweren Skateboard auf Rittenhouse ein, u. a. führte er Schläge gegen den Kopf aus. Und der dritte Angreifer schoss mit einer Pistole auf Rittenhouse, einer Pistole, die er als Vorbestrafter übrigens gar nicht hätte besitzen, geschweige denn führen dürfen. Darüber hinaus handelte es sich an dem Abend auch NICHT um eine BLM-Demonstration, sondern um eine Situation, in der Brandstifter und Plünderer die Innenstadt von Kenosha ins Chaos stürzten, weil die Polizei hoffnungslos überfordert war. Und in einer solchen Situation ist es, man glaubt es kaum, auch einem Bürger gestattet, sein Leben und Eigentum vor gewalttätigen Straftätern zu schützen, notfalls auch mit Gewalt, und im äußersten Notfall auch mit tödlicher Gewalt. Immer nämlich dann, wenn "obrigkeitsstaatliche Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig zu erwarten ist", wie es im Juristendeutsch heißt und ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut erfolgt, greift das Recht auf Notwehr bzw. Nothilfe. Dabei muss lediglich angemessen reagiert werden und das eingesetzte Mittel muss geeignet sein, den rechtswidrigen Angriff zu beenden. In Wisconsin wird dieses Recht auf Notwehr sogar noch etwas weiter aufgefasst.
zum Beitrag02.04.2021 , 06:49 Uhr
Zu einer ausgewogenen Darstellung gehört aber, dass man auch die Gegenseite anhört, also die deutschen Behörden. Einseitige Darstellungen müssen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen.
zum Beitrag14.02.2021 , 05:13 Uhr
Wenn diese überaus hässliche Fußbekleidung dadurch weniger häufig in der Öffentlichkeit gesehen werden wird, so ist das schon aus ästhetischen Gründen zu begrüßen. Zu Birkenstocks Umgang mit Mitarbeitern im allgemeinen und mit Frauen und Gewerkschaftsmitgliedern im besonderen ist hier ja schon alles Relevante von den Kommentatoren geschrieben worden. Bloß dass ich solche kritischen Anmerkungen eigentlich von den TAZ-Redakteuren erwarte, anstelle von Gefälligkeitsjournalismus und Hofberichterstattung aus Gründen der Nostalgie.
zum Beitrag24.11.2020 , 10:05 Uhr
In dem Fall konnte die Geschädigte NICHT erkennen, was der Täter machte, weil die Tat, das heimliche Abstreifen des Kondoms, nach Aussage des Täters unter einer Decke stattfand, (= verdeckt erfolgte). Der Täter wird sich daher der Nicht-Einvernehmlichkeit des ungeschützten Verkehrs bewusst gewesen sein, weshalb ich den Freispruch auch juristisch für fragwürdig, sogar bedenklich halte.
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