Landesinnenminister Pistorius prüft Verbot: Niedersachsen gegen Antifa
Boris Pistorius (SPD) prüft ein Verbot von Antifa-Gruppen. Mit einem offenen Brief rufen Dutzende linke Organisationen zum Protest auf.
Die laut des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) bereits stattfindende Verbotsprüfung antifaschistischer Gruppen im Land hat für scharfe Kritik gesorgt.
Dutzende Organisationen aus dem linken Spektrum, von Gewerkschaften über Umweltgruppen bis zu Parteiorganisationen, springen den ins Visier geratenen Antifa-Gruppen bei. In einem am Mittwoch veröffentlichten Brief rufen sie zum Protest gegen den Kriminalisierungsversuch auf.
„Unbewiesene Behauptungen und falsche Vorstellungen angeblicher Organisationsstrukturen stellen wieder einmal die Realität auf den Kopf“, beklagen die Unterzeichner:innen des Briefs. Rechtsextreme Ansichten würden auf diese Art verharmlost.
„Wer links und rechts, wie beim Hufeisenmodell, gleichsetzt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern diffamiert und bekämpft die, die für eine solidarische Gesellschaft kämpfen.“ Ein Verbot behindere die wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit antifaschistischer Gruppen, so die Sorge.
Brandanschlag als Auslöser
Pistorius hatte nach einem Brandanschlag auf die Landesaufnahmebehörde (LAB) in Braunschweig der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung bestätigt, dass er ein solches Verbot prüfe. Die LAB ist für Erstaufnahmen und Asylentscheidungen zuständig. Einige Behördenfahrzeuge waren vor zwei Wochen abgebrannt – ein „praktischer Beitrag, um die Abläufe im menschenverachtenden Abschiebesystem wirksam zu behindern“, hieß es in einem Bekennerschreiben.
Pistorius zeigte sich nach der Tat schockiert. „Wir stellen in Niedersachsen eine starke Radikalisierung der Szene fest, die sich zu einer terroristischen Struktur entwickelt“, sagte er.
Wer den Brandanschlag verübt hat, ist ungewiss. Tatverdächtige haben die Ermittler:innen bislang nicht. Auch deshalb ist unklar, wie und gegen wen konkret das Innenministerium ein Verbot durchsetzen will. Denkbar wäre das Aussprechen eines Betätigungsverbots nach dem Vereinsgesetz. Das Ministerium erwägt nach eigener Aussage auch, „auf anderem Wege die Handlungsfähigkeit solcher Gruppierungen zu erschweren“.
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