Durchsuchung in Freiburger KTS-Zentrum: Indymedia-Razzia war rechtswidrig

Das Innenministerium ließ beim Verbot von indymedia.linksunten auch das Freiburger KTS-Zentrum durchsuchen. Das war illegal.

Ein Polizeiwagen 2017 vor der KTS Freiburg.

Ein Polizeiwagen 2017 bei der Razzia in der KTS Freiburg zum „indymedia.linksunten“-Verbot Foto: Patrick Seeger, dpa

FREIBURG/BERLIN TAZ Es war ein großer Schlag. Am 25. August 2017 ließ der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das linke Onlineportal linksunten.indymedia verbieten. Gleichzeitig wurden die Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg durchsucht, wo die Betreiber der Plattform vermutet wurden. Nun jedoch befand der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Zumindest die Durchsuchung der KTS war rechtswidrig und hätte nicht stattfinden dürfen.

Das Bundesinnenministerium hatte linksunten.indymedia vorgeworfen, zu Straftaten wie Brandanschlägen aufgerufen oder diese gebilligt zu haben. Die Plattform wurde als Verein deklariert und als solcher verboten, da er sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richte. Als Betreiber wurden fünf Freiburger beschuldigt, die sich in der KTS treffen würden. Allesamt, auch das Zentrum, wurden durchsucht.

Der Verein, der die KTS betreibt, ging danach juristisch gegen die Durchsuchung vor. Und der Verwaltungsgerichtshof gibt ihm nun Recht. In einem Beschluss vom 12. Oktober, welcher der taz vorliegt, heißt es: Das damals vom Bundesinnenministerium beauftragte Verwaltungsgericht Freiburg habe die Durchsuchung „zu Unrecht“ angeordnet. Das Gericht hätte das Ersuchen „ablehnen müssen“.

Innenministerium äußerte nur vage Vorwürfe

Die RichterInnen werfen dem Innenministerium vor, viel zu vage dargelegt zu haben, warum die KTS durchsucht werden sollte. In einer dem Verwaltungsgericht übersandten Liste wurde diese nur als „Infrastruktur“ benannt. In der Verbotsverfügung waren immerhin regelmäßige Treffen der vermeintlichen linksunten.indymedia-Betreiber in der KTS erwähnt. Auch das sei aber nicht näher dargelegt worden und beweise nicht, dass das Zentrum selbst, in dem auch eine Koch-, Samba- oder Theatergruppe aktiv sind, mit der Plattform in Verbindung stand oder gar als eine Art „Vereinsheim“ fungierte. So ein Nachweis wäre aber bei der „beträchtlichen Grundrechtsrelevanz einer Durchsuchung“ notwendig gewesen, so das Gericht.

Auch ein Behördenzeugnis des Verfassungsschutz Baden-Württemberg, in dem festgehalten wurde, dass einer der indymedia-Beschuldigten einen Schlüssel zum Haupteingang der KTS hatte und für das Zentrum mal einen Router bestellte, ließen die RichterInnen nicht gelten. Denn: Das Behördenzeugnis wurde vom Innenministerium erst nach dem Durchsuchungsantrag vorgelegt.

Das Resümee der RichterInnen: Das Ministerium hatte zum Zeitpunkt des gestellten Ersuchens „ausweislich der vorgelegten Akten gerade keine Kenntnis“, wie genau die KTS mit linksunten.indymedia zusammenhing. Dann allerdings hätte dort auch nicht durchsucht werden dürfen. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

Autonomen-Zentrum spricht von „Einbruch“

Die Betreiber der KTS sprachen am Mittwoch von einem „Einbruch“, der damit 2017 in ihr Zentrum erfolgt sei und bei dem „richtig viel geklaut“ wurde. Laut Verein geht es um Sachwerte und Gelder in Höhe von rund 40.000 Euro. Auch der Anwalt des Vereins, Peer Stolle, forderte die beschlagnahmten Sachen „jetzt herauszugeben“. Der Verwaltungsgerichtshof habe klar festgestellt, dass die Behörden „ihre Kompetenzen damals überschritten haben“.

Das Bundesinnenministerium teilte am Mittwoch auf taz-Anfrage nur mit, dass das Urteil dort „bekannt“ sei. Ob und wann es zu einer Rückgabe der Gegenstände und Gelder kommt, ließ ein Sprecher unbeantwortet: Dazu äußere man sich derzeit nicht.

Das Verbot von indymedia.linksunten hat dagegen weiter Bestand. Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der fünf beschuldigten Betreiber zurückgewiesen – weil sie als Einzelpersonen und nicht als Verein geklagt hatten. Dass die Plattform über das Vereinsgesetz verboten wurde, hielten die RichterInnen für zulässig. Die Beschuldigten legten darauf im Juni Verfassungsbeschwerde ein, über die noch nicht entschieden ist.

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