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Kritik am SelbstbestimmungsgesetzKalkulierter Angriff

Kommentar von Veronika Kracher

Rechts­ex­tre­mis­t*in Liebich soll in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Liebichs Aktion befeuert den transfeindlichen Kulturkampf

Liebichs Verhalten hat Methode unter rechten Trollen Foto: Sebastian Willnow/dpa

W ie weit darf Marla Svenja Liebich gehen? Der*­die verurteile Rechts­ex­tre­mis­t*in soll in einem Frauengefängnis in Chemnitz untergebracht werden, obwohl Liebich erst kurz nach der Verurteilung das Geschlecht änderte und jahrelang queere Menschen attackierte. Damit greift Liebich ganz gezielt das Selbstbestimmungsgesetz an. Die Aktion soll eine Debatte um die Rechte von trans Personen aufmachen und einen transfeindlichen Kulturkampf befeuern.

Und Liebich hat eindeutig Erfolg: transfeindliche Social Media-User*innen, Po­li­ti­ke­r*in­nen der Union oder Au­to­r*in­nen bei Springer haben nun endlich einen Anlass, darüber zu diskutieren, ob das Recht von trans Menschen, über ihre Geschlechtsidentität zu bestimmen, nicht doch irgendwie zu weit gehen würde. Innenminister Alexander Dobrindt hat bereits eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes angekündigt. Auf Telegram jubelt die radikale Rechte über die Folgen von Liebichs Performance.

Liebichs perfides Vorgehen basiert auf einem bekannten Vorgehen von Rechten im Netz, sogenannten Sockenpuppenaccounts. Nur hat der*­die umtriebige Rechts­ex­tre­mis­t*in das Konzept in den analogen Raum übertragen.

Sockenpuppenaccounts sind eine Form des Trollings, bei der es darum geht, andere Menschen primär auf Social Media an der Nase herumzuführen, indem man eine falsche Identität erstellt. Rechte Trolle versuchen so immer wieder progressive Ak­ti­vis­t*in­nen ins Lächerliche zu ziehen. Bereits 2014 erstellten Vertreter der Alt-Right Twitter-Accounts stereotyper „Angry Black Women“, über die sie Aussagen verbreiteten wie „Weiße können nicht vergewaltigt werden“ oder unter dem Hashtag #EndFathersDay die Abschaffung des Vatertags forderten.

Fake Accounts sollen marginalisierte Menschen verhöhnen

Das Ziel der Aktion: rassistische Narrative über Afroamerikaner zu verbreiten, Schwarze Feministinnen zu diskreditieren und Empörung über eine aus dem Ruder gelaufene antirassistische Woke Culture zu schüren. Rechte Meinungsmacher aus den USA wie Tucker Carlson oder Ben Shapiro ließen es sich nicht nehmen, bereitwillig auf diesen Zug aufzuspringen.

Es waren letztendlich die beiden Schwarzen Feministinnen Shafiqah Hudson und I’Nasah Crockett, die die Kampagne dahinter erkannten und aufdeckten: keine Schwarze Frau sprach oder verhielt sich so, wie diese Accounts es suggerierten. Es gelang ihnen, die Aktion zu einer der primären Brutstätten der Alt-Right-Bewegung zurückzuführen.

Auch im deutschsprachigen Raum ist diese Technik präsent: auf X finden sich eine ganze Reihe Accounts, deren Be­trei­be­r*in­nen sich beispielsweise darüber beschweren, von der Ärztin mit dem Pronomen „dey“ statt einem selten verwendeten Neopronomen angesprochen worden zu sein und nun die Praxis verklagen wollen.

Diese Sockenpuppen haben zwei Funktionen: sie verhöhnen marginalisierte Menschen in Form niederträchtiger Stereotype und dienen als Feindbildmarkierung für Bürgerlich-Konservative. Diese sollen in ihren gesellschaftlich vermittelten reaktionären Vorannahmen über zum Beispiel Queerness bestätigt werden. Das Bittere ist: Es funktioniert, jedes Mal aufs Neue.

Angriff gegen queere Community

Dieses Konzept wird nicht nur von Liebich in den analogen Raum übertragen. Ein Beispiel ist der transfeindliche Troll Bijan Tassavoli, der durch öffentlichkeitswirksame Aktionen versucht, die Kämpfe von trans Menschen zu verhöhnen. So hat Tassavoli sich als männlich gelesene Person in eine Frauensauna gesetzt oder hat im Rahmen des von Nius finanzierten Propagandafilms „Trans ist Trend“ eine queerfeministische Demonstration besucht, um sich darüber zu beschweren, angeblich misgendert worden zu sein. So versucht T., die Solidarität und Akzeptanz der queeren Community ins Lächerliche zu ziehen.

Als Liebich nach seiner Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten öffentlich wirksam einen Geschlechtswechsel und neuen Vornamen beantragte, begann sein Spiel mit der Öffentlichkeit. Ob Liebich überhaupt in ein Frauengefängnis kommt, steht noch offen – das letzte Wort hat die JVA.

Seit vergangenen Sonntag geht Liebich in seiner Inszenierung noch weiter und fordert außerdem die Versorgung mit koscherem Essen – um zu schauen, wie weit das Trolling gehen kann.

Die Sache ist jedoch: das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht das Problem. Es ist eine absolute Notwendigkeit für die Rechte einer bereits extrem vulnerablen und marginalisierten Community und muss mit aller Kraft verteidigt werden. Das Problem sind bösartige Menschen wie Liebich, denen es genuin Spaß macht, diese Community und ihre so fragilen Rechte zu torpedieren – und eine queerfeindliche Politik, die dieses Spiel begeistert mitspielt.

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155 Kommentare

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  • Ich sehe keinen Fehler beim Selbstbestimmungsgesetz - wenn diese Person als Frau leben und behandelt werden möchte, dann ist das eben so.



    In Frauengefängnissen und auch in anderen nach Geschlecht getrennten Räumen wird es neben diesen Trollen auch gefährliche cis Frauen geben, die rechtsextrem, queerfeindlich und im Zweifel gewaltbereit sind oder sogar sexuelle Gewalt ausüben. Die Idee, dass Frauen (selbst in einem Gefängnis!) lieb und brav sind, weckt immernoch in vielen einen falschen Beschützerinstinkt. Stattdessen sollte ein System auf Fehlverhalten von allen Geschlechtern vorbereitet sein und z.B. im Gefängnis die Möglichkeit bieten, Menschen, die andere belästigen o.ä. gesondert unterzubringen. Dann ist auch so ein Troll kein Problem mehr.

  • Gesetze, die nicht richtig funktionieren und missbraucht werden können- zum Beispiel von Straftätern, die sich in Frauengefängnisse unterbringen lassen ohne trans zu sein- sollten überprüft und geändert werden. Lässt sich das Selbstbestimmungsgesetz nicht reformieren, so daß Missbrauch unwahrscheinlicher gemacht wird? Selbstbestimmung ist wichtig, safer places für Frauen auch. Gesetze sollten so ausgestaltet sein, daß sie die Rechte und Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen respektieren und schützen.

    • @42Lem:

      Am Ende kann nur die betreffende Person selbst wissen, ob sie trans ist und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlt. Deswegen finde ich das Gesetz wie es gerade existiert gut - man muss halt mit ein paar Idioten rechnen, die es ausnutzen.



      Das ist mir allerdings hundertmal lieber, als nur einer echten trans* Person ihre Transition zu verweigern.



      In safer spaces braucht man auch ein Konzept, um mit echten FLINTA*, die sich scheiße verhalten, umzugehen; das kann man hier anwenden

      • @Wedekin:

        Wenn das Gesetz so dermaßen offensichtlich ausgenutzt und Transmenschen verarscht werden, dann haben wir ein Problem.



        Sowas ist Wasser auf die Mühlen von Leuten wie J.K. Rowling.



        Und säße ich (cis-Frau) im Gefängnis, würde ich mich von einer derartigen Person, die mir körperlich wahrscheinlich klar überlegen wäre, bedroht fühlen.



        Da muss nachgebessert werden.

  • Um ehrlich zu sein glaube ich ihr da ein wenig. Schwalben am Hals ist ja auch eine art "code".. übersetzt schwalbe einfach mal ins englische

  • Deutschland hat ca. 40.000 Gefängnisinsassen - wann wird endlich exklusiv, möglichst tagtäglich über diese Menschen und ihre Befindlichkeiten berichtet ?

    • @Alex_der_Wunderer:

      Warum?

  • Es ist doch unerheblich, ob der Typ jetzt in einem Frauen- oder Männergefängnis sitzt. Es gibt da keinen Unterschied. Wenn er sich daneben benimmt bekommt er weitere Sanktionen, so einfach.

  • Im Grunde ist es einfach: das Gesetz ergänzen um "für Gefängnisstrafen gilt die körperlich feststellbare zuschreiben bzw. ein Gutachten" oder so ähnlich.



    Eine Geschlechtseintrags-Änderung nach Urteilsverkündung wird zunächst eine betrügerische Absicht unterstellt.



    Fertig.

    • @Cornelia Gliem:

      Ganz so einfach ist’s ja nicht, denn was gilt dann für Transpersonen nach einer kompletten geschlechtsangleichenden Operation, also wenn die Genitalien praktisch nichts mehr mit dem bei der Geburt zugewiesenen biologischen Geschlecht zu tun haben?

    • @Cornelia Gliem:

      Da das Recht auf die Änderung des Geschlechtseintrags mit der Menschenwürde begründet wird, bedeutet ihr Vorschlag eine grundsätzliche Missachtung der Menschenwürde von Gefangenen bzw. Straftätern. Da die Menschenwürde, aber in D durchaus für Gefangene gilt und nur unter engen Bestimmungen eingeschränkt werden darf, wird ihr Vorschlag wahrscheinlich nicht durchgehen.

  • Mal davon abgesehen, dass diesem Fall viel zu viel Aufmerksamkeit geschenkt wird (um nichts anderes geht es hier doch), finde ich schon spannend, wie viele Menschen hier in den Kommentaren das Selbstbestimmungsgesetz an die jeweilige Gesinnung koppeln. Glaube ich, dass dies einfach nur trolling ist? Ja. Weiß ich das sicher? Nein. Und genau so sollte man auch an ran gehen: Unaufgeregt, sachlich und möglichst unparteiisch. Ich höre zum Beispiel ziemlich selten, dass Maja sich als nonbinäre Person ausgibt, um Hafterleichterungen oder eine Auslieferung nach Deutschland zu erreichen. DA ist dann also alles in Ordnung, weil die politische Einstellung der handelnden Person ins Weltbild passt? So funktionieren Gesetze allerdings (zum Glück) nicht. Immerhin reagiert die JVA deutlich entspannter als entprechende Artikel oder Kommentarspalten...

  • Steckt Marla in Einzelhaft mit koscherer Kost und gut ist.

    Es sind ja nicht nur die Rechte von Marla sondern auch die Rechte der anderen Frauen im Frauenknast betroffen.

  • Diese Person deckt die Schwächen des Selbstbestimmungsgesetzes gnadenlos auf.

    • @Volker Saar:

      Diese absolut falsche Behauptung schreiben Sie nur so einfach in die Luft, indem Sie die mittlerweile schon so vielen fachlichen Erklärungen zum Gesetz hier im Forum "gnadenlos" ignorieren und Ihre Behauptung dann lieber auch ebenso "gnadenlos" überhaupt nicht begründen.

  • Dey ?



    Neopronomen ?



    Das musste ich erst googlen. Darüber regt man sich also auf X auf? Vielleicht mal ein weniger asoziales Medium suchen?

  • Die JVA Chemnitz scheint das ganze erfreulich unaufgeregt zur Kenntnis zu nehmen: "Die JVA Chemnitz erklärte auf Anfrage von LTO, man habe “jahrelange Erfahrung" im Umgang mit trans-, inter- und non-binären Personen und damit verbundenen Einzelfallentscheidungen, auch wenn diese Begriffe “seinerzeit noch nicht geläufig” waren." Quelle: LTO

    • @drum:

      P.S. Warum denn nicht mal ein positiver Artikel so etwa mit der Überschrift: " Die JVA Chemnitz ist in der Lage, mit dem Fall Liebich angemessen umzugehen"?

    • @drum:

      Echt konstruktive Stellungnahme der JVA! Einfach mal geerdet und objektiv, ohne den üblichen Schaum vorm Mund.

  • Ich würde das jetzt knallhart durchziehen. Steckt den Typ in ein Frauengefängnis, aber nehmt ihm sein Handy weg. Er ist da ganz allein. Die Frauen werden sich schon zur Wehr setzen. Überwacht ihn, isoliert ihn, wo möglich, und bestraft ihn hart, wenn er übergriffig wird. Wenn er seine Lebenszeit für so einen Schwachsinn verschwenden will, sei es ihm gegönnt.

    • @fhirsch:

      Soweit ich weiß wird jedem Gefangenen das Handy weggenommen und um Liebich zu "isolieren" bedarf es sicherlich einer rechtlichen Grundlage und nicht bloß des Verdachts er mißbrauche das Selbstbestimmungsgesetz. Vielleicht sind auch nicht alle Frauen unglücklich darüber, dass ein Mann bei Ihnen auftaucht aber das ist natürlich nur eine Mutmaßung.

    • @fhirsch:

      "Er" ist eine Sie und schon Recht kein Typ. Muss Ihnen nicht passen, gehört sich aber das zu respektieren. Wer sind wir das zu beurteilen?

  • Steckt ihn/sie doch in eine Einzelzelle, egal in welchem Knast. Da hat er/sie Zeit und Ruhe genug für Reflektionen....

    • @Perkele:

      Das können Sie in einer Diktatur machen, aber mit unserer Rechtsstaatlichkeit ist das unvereinbar.



      Fängt beim Verhältnismäßigkeitsprinzip an und geht weiter über die §§ 88 und 89 StVollzG.



      Ich bin immer wieder irritiert, wie leichtfertig hier viele jegliche Rechtsstaatlichkeit in der Toilette runterspülen wollen, sobald es vermeintlich der 'richtigen Sache' dient.

      • @Saskia Brehn:

        Das war flapsig gemeint von mir und -zugegeben- nicht korrekt. Ich lasse mir jedoch nicht den Vorwurf gefallen, jegliche Rechtsstaatlichkeit zu ignorieren, das ist -aus allen meinen Kommentaren in diesem Forum- ersichtlich und hier, ja das war nicht das "Gelbe vom Ei"

      • @Saskia Brehn:

        EinzelZELLE, nicht Einzelhaft.

      • @Saskia Brehn:

        Geht mir ebenso. Linke, die sogar noch hinter ein bürgerliches Rechtsverständnis zurückfallen. Es bewahrheitet sich wohl, dass es kaum etwas gefährlicheres gibt, als den „gerechten Zorn“.

        • @Maxime Musterfrau:

          Den Vorwurf des "gerechten Zorns" halte ich für übertrieben. In einer Einzelzelle wäre Liebich jedenfalls vor queerfeindlichen Aggressionen rechtsextremer Frauen geschützt, die den Reflexionsprozess beschleunigen würden.

          • @Phoebe:

            Ich gehe jede Wette, dass rechtsextreme Frauen keinerlei Absicht hegen, Liebich im Gefängnis angreifen zu wollen. Die feiern ihn genauso wie die rechte Szene und alle ihre Unterstützer in Social Media etc es aktuell tun.

  • Der Artikel ist widersprüchlich.

    Er bemängelt kurz, dass die Union anhand von Liebig das Selbstbestimmungsgesetz kritisiert um dann in einem fort aufzuzeigen, dass das Gesetz so gestrickt ist, dass es mit einfachsten Mitteln zu einer Farce wird.

    Stattdessen hätte ich mir mehr Eintreten für die Selbstbestimmung gewünscht, wo auch rechte Trolle die Freiheit haben in Fummel zu schlüpfen und Identitäten anzunehmen al gusto. Eben das ist der Sinn von Selbstbestimmung.

    Ob Liebig dabei n ein Frauengefängnis verlagert wird ist dabei unerheblich. Sollte er dabei zu einer Gefahr oder Belästigung für die anderen Insassinnen werden, stehen Mittel und Wege bereit, damit umzugehen. Das ist nicht anders als bei den anderen transformiertenbauch.

    • @Rudolf Fissner:

      "Sollte er dabei zu einer Gefahr oder Belästigung für die anderen Insassinnen werden, stehen Mittel und Wege bereit, damit umzugehen."

      Sollte Liebig tatsächlich in einem Frauengefängnis übergriffig werden, würden die Opfer so eine Bewertung vermutlich eher als Hohn empfinden.

      Es ist natürlich eine Frage der Abwägung, aber man kann auch den Standpunkt vertreten, dass die Verhinderung von Gefahren für Dritte höher einzustufen sei, als das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

      Natürlich ist nicht jede Transperson zugleich ein/e Sexualstraftäter/in oder gewalttätig, aber hier geht es ja nicht um die korrekte Ansprache oder Ausfüllen von Formularen, sondern um den Schutz von Menschen vor Gewalt.

      • @ PeWi:

        Um präventiv gegen Gefahren vorzugehen, braucht der Staat aber Argumente, dass diese Gefahren auch wirklich bestehen. Und dass Liebig keine "echte" Transfrau sei und Rechtsextremistin, reicht dafür nicht aus. Das erste Argument wird durch das Regelungsziel des Selbstbestimmungsgesetztes unmittelbar ausgehebelt: Es sagt ja gerade, dass es in den Augen des Staates keine solchen "unechten" Transsexuellen gibt sondern dass die jeweilige Person ist, was sie sagt, dass sie ist. Das zweite Argument ist einfach zu dünn. Gewalttäterinnen gibt es Knast genügend - gleich wie die politisch ticken.

  • Ich habe mal im DLF ein Interview mit, so wurde sie vorgestellt: "Spaniens bekanntester Trans-Aktivistin", gehört.



    Die erklärte wie das in Spanien gehandhabt wird, nämlich ganz pragmatisch.

    In welches Gefängnis eine Trans-Person kommt, richtet sich nach dem eingetragenen Geschlecht zum Zeitpunkt der begangenen Tat. Eine Änderung des Geschlecht hinterher ist daher nutzlos. Die Trans-Frau im besagten Interview befürwortete diese Lösung auch ausdrücklich.

    Warum nicht so?

    • @Morrad Mo:

      Klingt klever, wäre aber mit der Menschenwürde nur schwer zu vereinbaren, denn es träfe ja auch Alle, die die Identitsänderung NICHT nur auf dem Papier vollziehen. Ein bekanntes Beispiel dafür wäre die US-Whistleblowerin Chelsea Manning, deren global publizierter Kampf um einen Identitätswechsel im Gefängnis auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf andere Selbstbestimmungsgesetze (als das spanische) gehabt haben dürfte.

    • @Morrad Mo:

      Perfekte Lösung!

  • Wenn ein Gesetz so dermaßen leicht und offensichtlich ad absurdum geführt werden kann, dann fällt es leider unter die Kategorie: gut gemeint, schlecht gemacht.



    Das ist sehr schade, zieht sich aber durch fast alles was die Ampel angefasst hat. Man ist Vieles angegangen, aber handwerklich fast immer plump oder unausgegoren.



    An den verpassten Chancen, von Gleichstellung bis zur Wärmewende, wird man noch lange kauen. Hoffentlich gibt es nochmal politische Mehrheiten es besser zu machen.

    • @Saskia Brehn:

      Die derzeitige Kampagne um Liebich dient aber dazu, es schlechter zu machen.



      Ich bin mit Teilen des Gesetzes auch nicht völlig einverstanden, aber die derzeitige Diskussion dient vor allem dazu, die Rechte von TS massiv einzuschränken. Vorbild USA.



      Dazu werden Gefahren an die Wand gemalt, die in Wirklichkeit kaum existieren. Ein Liebich kann unsere Gesellschaft problemlos aushalten. Die Unterdrückung von Menschen, die nicht der Norm entsprechen, nicht.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ob die Frauen im Knast ihn auch problemlos aushalten? Oder muss da auch erst was passieren, wie bei so vielen Frauen, bevor gehandelt wird?

        • @BrendanB:

          Dafür, dass "vielen Frauen" Frauen etwas passiert aufgrund des Gleichstellungsgesetzes, hast du sicher auch Beispiele, oder?

          • @Systemknecht:

            Wieso "aufgrund des Gleichstellungsgesetzes". Den Schlenker haben sie jetzt reingebracht.

            Frauen, denen nicht geholfen wird, obwohl sie gestalkt und bedroht werde gibt's massenhaft. Nur leider kann die Polizei nichts tun - wenn sie dann Säure im Gesicht hat, halb oder ganz tot geprügelt und vergewaltigt wurde - dann kann die Polizei etwas tun.

            Er soll mal schön in ein Männergefängnis mit seinen Frauenkleidern. Bitte nur mit seinen Frauenkleidern.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Schon klar. Die Migrationspolitik seit 2015 ist auch gut gemeint gewesen, ruiniert uns aber gerade - indirekt durch den xenophoben Backlash - nach und nach die Attraktivität für jene Migranten, die wir dringend bräuchten...

        Es ist halt blauäugig, aktiv gestaltende Politik zu machen, OHNE den Backlash in die Kalkulation einzubeziehen. Wer sich auf seinen moralischen Sockel hockt und von da oben kommentiert, die Menschen, die so einen Backlash bevölkern, lägen halt falsch, wären böse etc., der sitzt halt irgendwann allein da. Es gibt keine Diktatur der "Richtigdenkenden" - nirgends. Und solange das der Fall ist, muss man Politik auch für die Weniger-Richtigdenkenden machen, damit die nicht abdriften. Wie eben hier: Wen freut's, was Liebig da mit dem Instrument macht, das der progressive Gesetzgeber "ihr" in die Hände gegeben hat? Natürlich am meisten die, die noch weit hinter die vorher geltende Rechtslage zurückgehen würden - und die dafür nach und nach auch Mehrheiten sammeln.

        • @Normalo:

          "Die Migrationspolitik seit 2015 ist auch gut gemeint gewesen, ruiniert uns aber gerade..."

          Was uns ruiniert, ist das, was daraus gemacht wurde. Es reichte eben nicht, Menschen aufzunehmen, sondern man hätte aktiv handeln müssen. Erst um sie unterzubringen ect. und dann um sie wirklich zu integrieren. Aber die Regierung hat mehr oder weniger am Rand gestanden und dem Volk zugerufen: "Ihr schafft das schon!" So kann man eine eigentlich gute Sache an die Wand fahren.

          "Es gibt keine Diktatur der "Richtigdenkenden" - nirgends."

          Hat das jemand behauptet? Also außer der AfD?

          Wie ich schon erwähnte, halte ich das Selbstbestimmungsgesetz auch nicht für ideal. Aber die "Korrekturen" die jetzt angedacht werden, zielen eben genau nicht darauf, Fehler zu korrigieren, sondern die Situation von TS drastisch zu verschlechtern. Schauen Sie sich bitte mal an, was sich unser Innenminister ausgedacht hat:

          taz.de/Aenderung-b...bestimmungsgesetz/

          Vielleicht können Sie sich die Auswirkungen nicht vorstellen, aber für die Betroffenen bedeutet das ein permanentes Zwangsoutig vor den Behörden. Einen Spießrutenlauf.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            In der Migrationspolitik sehe ich das Problem, ebenso wie bei Transsexuellen-Rechten, tiefer verwurzelt. Zum Einen ist natürlich "...hätte man halt X und Y besser machen müssen." immer leichter geschrieben als getan. Zum Zweiten treibt das Geschehene ja die Wähler tendenziell gerade NICHT Parteien zu, denen man vielleicht zutrauen könnte, diese Aufgaben besser zu erfüllen, sondern solchen, die das Problem zulasten der Betroffen "wegmachen" wollen - also Migration verhindern oder gar zurückdrehen bzw. die Belange Transsexueller möglichst komplett ignorieren. Was Dobrindt plant, ist da im Vergleich Kindergeburtstag.

            Und dass das so kommt, ist eben auch darin begründet, dass der jeweilige letzte Schritt aus Sicht seiner Proponenten wegen absoluter "Richtigkeit" einfach mal gemacht wurde, ohne sich um die Quantität(!) der Ressentiments zu scheren. Es reichte, dass man die als qualitativ (=moralisch) untergeordnet abkanzeln konnte, um darüber hinwegzureiten. Und genau das - jenes Gefühl, mit seinen Sorgen in der Demokratie nicht ernstgenommen zu werden - erzeugt den Backlash, der in extreme Richtungen führt und Leuten wie Liebig eine erschreckend große Zahl von Claqueuren beschert.

  • Soll doch jeder das Geschlecht annehmen daß er oder sie möchte. In Frauengefängnissen und in Frauenschutzräumen wie Umkleiden und Toiletten sowie bei sportlichen Wettkämpfen sollten aber nur biologische Frauen zugelassen sein. Die Gefahr des missbräuchlichen Geschlechterwechsels ist zu groß und was wäre der Schutz der Räume noch wert wenn jeder Mann sagen kann ich fühle mich als Frau also darf ich da rein.

    • @Graf Zahl:

      Sie tun also auch so als wären diese Räume rechtsfreie Zonen.



      Sollte eine Frau - ob nun biologisch oder psychologisch in diesen Räumen Straftaten begehen wird dies geahndet.



      Meist sind diese Räume sogar noch besser geschützt.



      Als ginge Gefahr allein von Männern aus und als wären die üblichen Verdächtigen nicht meist Solche die selbst "schwul" als Beleidigung ihrer Ehre sehen.



      Warum sollte es Schutzräume für Frauen geben und Transsexuelle dürfen diese nicht nutzen? Besteht für diese nicht eine viel größere Gefahr der Anfeindung?



      (Einzel)Sport muss das selber regeln und vielleicht endlich nach Aufwand, statt nach Talent bewerten. Rein wissenschaftlich mit Messungen usw. Sprich wieviel Muskelmasse war da, wie sah die Leitung im Bezug aus?



      Nur das ist moderner, fairer Wettkampf - rein theoretisch.



      In Toiletten hat jeder eine Kabine, so what?



      Das ist alles Meinung. Die Gesellschaft muss das entscheiden.



      Ich fände es gut wenn das Geschlecht gar keine Rolle spielen würde. Aber das ist ein langer Weg.



      Übrigens dürfen auch die Frauen sich als Männer fühlen und "da rein".

    • @Graf Zahl:

      Nein, es gilt das als Geschlecht, als das mensch sich selbst sieht und nicht das, was von Äußerlichkeiten her hinein interpretiert wird. Nur wenn das wirklich extrem mit einander kollidiert, kann das Hausrecht, und auch nur unter wirklicher Wahrung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und da denn wieder nur zur bloßen Wahrung des Sicherheitsempfindens von Frauen in deren Schutzräumen angewendet werden und betreffende Person von betreffenden Räumen ausgeschlossen werden. Und bzgl. der wirklichen Gefährdung durch eine Person kommen allgemein geltende Sicherheitsgesetze zur Anwendung.

      • @Pride:

        Das „bloße Sicherheitsempfinden…“ und genau diese „die sollen mal aufhören sich so anzustellen“- Haltung fördert nicht unbedingt den netten Austausch. Man will ja auch „bloß die Toilette benutzen“, ich geh auch gern mal aufs Herrenklo, also warum sich da so aufregen. Wenn man möchte, dass die eigenen Bedürfnisse und Ängste gesehen werden, ist es oft ein guter Ratschlag dies auch bei „der Gegenseite“ mal zur Anwendung zu bringen. Schließlich ist eins der berechtigten Argumente dafür, dass Transfrauen (egal wie’s mit dem Passing aussieht),die Damentoilette nutzen können sollten, dass auf der Herrentoillette Gewalt durch Cis-Männer droht. Hier könnte man ja ebenfalls darauf verweisen, dass im Zweifel halt allgemeine Sicherheitsgesetzte greifen und das ein Bruchteil der Cis-Männer gefährlich ist.



        Ich finde die Klodebatte nachhaltig nervig, weil ich mir schon lange eine Trennung in Pissoirs und Kabinenwünsche (mit mehr Kabinen, die der kürzeren Harnröhre, der kleineren Blase und dem längeren Pinkelvorgang von Frauen Rechnung trägt) damit wäre allen geholfen. Ich hätte auch generell lieber Einzelumkleiden und Duschkabinen. Beim Sport ist die Sache komplizierter… bei vielen Sachen nicht.

        • @Maxime Musterfrau:

          Ich habe das Wort "bloß" eindeutig im Satzzusammenhang im Sinn von "einzig" benutzt und nicht in dem Sinn, wie Du Deinen Kommentar im Ansatz aufbaust.

          • @Pride:

            Das macht's nicht wirklich besser.

            • @BrendanB:

              Also, Sie scheinen den Satzinhalt immer noch nicht richtig zu verstehen, obwohl er sogar dort ganz eindeutig ist. Der gleiche Sinn aus meiner Formulierung "... wieder nur zur bloßen Wahrung ..." ergibt sich mit der Formulierung "... wieder einzig nur zur Wahrung... " oder auch mit der Formulierung "... wieder ausschließlich nur zur Wahrung... ". Das hat nichts mit dem Gefühlsempfinden insbesondere in Ihrer Formulierung " ...die sollen mal aufhören sich so anzustellen... " oder Ihrer Formulierung "... Man will ja auch "bloß die Toilette benutzen." " zu tun, sondern betont mit meiner Formulierung, dass im Gesetzestext des Selbstbestimmungsgesetzes eben einzig und ausschließlich das Sicherheitsempfinden der Person selbst zählt und nichts, was fremdbestimmt in die Person hinein interpretiert wird. Also meine Formulierung steht dazu und zu dem, wie Sie meine Formulierung umdeuten, geradezu im Gegensatz. Mit Ihren Meinungen in Ihrem Kommentar gehe ich wohl sogar ziemlich mit, ohne alles noch einmal nachzulesen, weil mir Ihr so krasses Missverständnis jetzt einfach zu ärgerlich wird.

  • Es handelt sich bei diesem Gesetz eben um ein gut gemeintes, aber schlecht gemachtes Gesetz. Es ist ja nicht so, als habe es nicht Kritik gegeben, die vor genau so etwas oder noch Schlimmeres, wie den Vergewaltiger, der so in einen Frauenknast kommen möchte, gewarnt hat.



    Vielleicht sollte man daraus lernen, sich auch mal die Argumente der Gegenseite anzuhören und nicht gleich in hysterische Vorwürfe wie "transphob" usw. zu verfallen.



    Es war doch wirklich absolut zu erwarten, dass so etwas passieren würde. Das war quasi ein Elfer ohne Torwart.

    • @Katharina Reichenhall:

      Eben nicht. Es wurde eben alles vorher im Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Alle Eventualitäten wurden deshalb, soweit überhaupt notwendig, mit ins Gesetz aufgenommen.

      • @Pride:

        Funktioniert ja prima. Schon regen sich die Einen über den schamlosen Missbrauch auf (vor dem Gegner des Gesetzes immer gewarnt haben) und fordern, das Gesetz dann auf solche Fälle nicht anzuwenden (also DOCH staatlich zu prüfen und es eben nicht jedem Menschen zu überlassen, seine Geschlechteridentität unhinterfragt selbst festzulegen), und die Anderen grienen über das gefundene Fressen für ihre Propagandamaschine...

        • @Normalo:

          Das Gesetz funktioniert prima mit tausenden selbstbestimmter Geschlechtseinträge und millionenfacher ebenso selbstbestimmter Geschlechter, die ihre Einträge jetzt frei auch so lassen, wie sie sind. Das Gesetz funktioniert bloß nicht im Sinn von Gegner*innen geschlechtlicher Selbstbestimmung mit ihren Forderungen, entgegen den eindeutigen Verboten des Bundesverfassungsgerichtes seit schon 20 Jahren, das Geschlecht auch wieder nur teils wieder "staatlich zu prüfen". Die Forderungen nach Minderung des Gesetzes in seiner Wirkung oder gar wieder nach seiner Abschaffung sind eindeutig verfassungswidrig und daher in ihrer Umsetzung höchstrichterlich verboten.

          • @Pride:

            So einfach ist es eben nicht. Die komplett rückfragelose Anerkennung als transsexuell ist genauso wenig zwingend geboten wie die informationelle Unterdrückung der sexuellen Vergangenheit einer transsexuellen Person. Und wenn bei Ihnen unter "Gegner*innen geschlechtlicher Selbstbestimmung" auch z. B. Frauen fallen, die es unzumutbar finden, in einer Gemeinschaftsdusche für Frauen, einem Frauenhaus oder einer Frauensauna einem biologischen Mann zu begegnen (der munter von seiner Meinungs- und Augenbewegungsfreiheit Gebrauch macht), dann reicht diese Bezeichnung möglicherweise nicht aus, um diese Gegner pauschal moralisch so zu disqualifizieren, wie Sie das offenbar unterstellen.

            • @Normalo:

              Wenn die Person sich vom allgemeinen Rollenverständnis her nicht allzu männlich verhält, müssen die Frauen sowohl nach dem Selbstbestimmungsgesetz als auch nach dem Grundgesetz und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu beiden unweigerlich mit der Person klar kommen.

    • @Katharina Reichenhall:

      Das Problem ist das der Übergang von "besorgt" zur "Phobie" eben fließend ist.



      Auch viele AFD Wähler, vermutlich die absolute Mehrheit halten sich nicht für Rassisten, sondern nur für "besorgte" Bürger. Und auch Farage wird von seinen Anhängern, nicht als der rechte Rand gesehen, zu dem er ohne Zweifel gehört.



      .



      Morrad Mo und Rudolf Fissner haben mit die besten sachlichen Beiträge zu dem Thema bereits gepostet.



      Das Gesetz ist besser als sein Ruf und das Affentheater um Frau Liebig ist völlig unnötig.

      • @sociajizzm:

        Möglicherweise liegt hier auch ein Kernproblem so genannter progressiver Politik? Berechtigte Kritik (insbesondere linke, feministische, antifaschistische) nicht einzubeziehen schadet wahrscheinlich jedem noch so moralisch nachvollziehbaren Anliegen.

        • @Axotono:

          Progressiv ist unser Grundgesetz, dem das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz nach den vielen Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes im Verhältnis 1 : 1 folgt.

  • Das sich das Gesetz so leicht „missbrauchen“ lässt, ist die Schuld der Politiker und Aktivisten die es geschaffen haben und dabei alle Hinweise auf mögliche Probleme als Fake News und *phobe abgetan und kleingeredet haben.

    • @Mendou:

      Es wurde nichts klein geredet, sondern alles mit bedacht und ins Gesetz Vorkehrungen gegen Mißbrauch mit eingebaut, um wie bei jedem Gesetz, seinem Sinn gerecht zu werden.

      • @Pride:

        Ok, dann ist das offensichtlich kein Missbrauch des Gesetzes und alles ist super.

        • @Mendou:

          Ignorieren Sie doch mit ihrem so lapidar dahin geworfenen Satz nicht meine so umfangreichen Formulierungen zum Thema hier. Ich habe nie die Möglichkeit des Misbrauchs des Gesetzes angezweifelt, wie es wohl für jedes Gesetz gilt. Ich habe geschrieben, dass der Gesetzgeber in einem, und das wirklich langwierigen, Prozess alle Möglichkeiten ausdiskutiert hat. Er kam zu dem Schluß, dass nicht mehr ging. Sonst hätte er die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes konterkariert und in ihr Gegenteil verwandelt. Es geht, wie in jedem Gesetz, um nichts weniger als eine Gütersbwägung vom Grundgesetz her. Es geht darum, dass das Grundrecht geschlechtlicher Selbstbestimmung aus Artikel 3, Absatz 3 mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben in Artikel 2 des Grundgesetzes möglichst weit miteinander in Einklang gebracht wurden. Dabei wurden alle Sicherheitsvorkehrungen, die es über das Gesetz hinaus gibt, mit einbezogen.

  • Natürlich muss dieses Gesetz wie es ist geändert werden, das wird dadurch doch offensichtlich aufgezeigt. Die Rechten sind doch nicht dumm, und man musste schon sehr naiv sein, anzunehmen , so etwas würde nicht passieren. Nicht umsonst sind schon jetzt Hürden eingebaut, zB dass man sein Geschlecht nicht vor einem Krieg ändern darf. Man muss sich das mal überlegen: jeder darf wie er/sie/*** will, natürlich, außer wir brauchen dich an der Waffe. Das zeigt doch die ganze Absurdität auf. Und natürlich möchte niemand in einen Männerknast, ist doch logisch.

    • @Axotono:

      Du erwähnst hier eine weitere Vorkehrung des Gesetzes gegen dessen Mißbrauch. Und wenn Du meinst, andere Vorkehrungen würden fehlen, so sind sie in den Kommentaren hier als im Gesetz schon vorhanden aufgezählt. Deshalb muß das Gesetz, so wie es ist, auch in keiner Weise geändert werden.

      • @Pride:

        Ich schrieb ja, dass Hürden bereits eingebaut sind. Was ja vollkommen dafür spricht, dass das Gesetz gar nicht perfekt sein kann und weiter verbessert werden muss. Andere Staaten haben dies nach längerer Erfahrung mit der Selbstbestimmung übrigens bereits getan.

        • @Axotono:

          Es wurde alles ausgiebig im Gesetzgebungsverfahren diskutiert, was das Gesetz zu einem noch besseren machen könnte. Da ist alles ausgereizt. Wenn noch mehr Hürden ins Gesetz eingebaut würden, gar wieder eine "Überprüfung" der Geschlechtlichkeit durch eine Fremdbestimmung auch nur ähnlich wie im vorherigen "Transsexuellengesetz", kollidieren die, durch das Bundesverfassungsgericht eindeutig verboten, gegen unser Grundgesetz, weshalb der Gesetzgeber auch keine weiteren Hürden mehr einbaute.

          • @Pride:

            Es gibt keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die dem Staat eine Überprüfung des Geschlechts verbietet.

            • @Budzylein:

              Doch, gibt es ausgiebig. Wohl in nahezu 5 Urteilen des Gerichts. Angefangen mit der schon deutlichsten Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes von 2005, ein Gesetz wie das erst jetzt zustande gekommene geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Das Gericht hebt wie immer, und dort besonders schön, auf den Kern unseres Grundgesetzes, dem Recht auf Freiheit in aller Würde, dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Artikel 2, dem das Gericht klar die geschlechtliche Selbstbestimmung aus Artikel 3, Absatz 3 zuordnet, ab. Deshalb hat das Gericht eine Fremdbestimmung des Geschlechts, wie es "eine Überprüfung des Geschlechts" in den Augen des Gerichts ist, verworfen und verboten.

    • @Axotono:

      Was ist passiert, dass das Gesetz geändert werden muss. Hat Liebig andere Frauen im Gefängnis belästigt. Mussten andere Frauen Liebigs Anwesenheit in intimen Bereichen aushalten?

      Es ist völlig belanglos bei Selbstbestimmung, ob die Entscheidung auch Hand und Fuß hat. Da niemand korrigierend reinzureden.

      Wenn also ein Rechtsextremer meint, sein restliches Leben mit einem eventuellen Späßchen zu verbringen, dann ist das hin zu nehmen.

      Alles andere, Wehrdienst oder die Belange biologischer Frauen lassen sich weiterhin berücksichtigen. Liebig hat keinen messbaren Vorteil durch eine Verlegung in ein Frauengefängnis.

      Rechtsextreme leben von diesem eventuellen Späßchen nur deswegen, weil man Liebig als Rechtsextremen den anderen Geschlechtseintrag nicht zugesteht.

      • @Rudolf Fissner:

        Absolute Zustimmung

    • @Axotono:

      Wie im Artikel schon klar wird ist dadurch auch kein "Frauenknast" gezwungen, die Person zu beherbergen.

      Abgesehen davon scheint das drängendere Problem doch eine Reform des Justizvollzuges sein? Gibt ja auch genug Berichte, daß, neben der Gewalt untereinander, solche Anstalten erst als "Kriminalitätsakademie" wirken - scheint also man braucht grundsätzlich neue Ansätze um den Strafvollzug "produktiver" im Sinne der Gesellschaft zu gestalten.

      Abgesehen davon: Liebich hat noch keine Ahnung vom zu zahlenden Preis - wird die Aktion jetzt noch von den Peers bejubelt, wird sich Liebich ein Leben lang Sticheleien zum Thema Geschlecht anhören müssen - ganz schön hart für ein fragiles rechtes Ego....

      PS: Deutsch ist eine grauenhaft anstrengende Sprache wenn man geschlechtsneutral bleiben will....

  • Die Gefahr für unsere Gesellschaftsordnung, also nichts weniger als die Demokratie, geht nicht vom geschlechtlichen Selbstbestimmungsgesetz oder hier gar Liebich, sondern von der CDU insbesondere auf Bundesebene und der CSU aus, die seit Monaten queerfeindlich agitieren und damit die Demokratie aushöhlen. Ins Selbstbestimmungsgesetz wurde auch extra eine dreimonatige Frist eingebaut, bevor nach Antrag eine rechtskräftige Geschlechtseintragsänderung vorgenommen wird, um einen Mißbrauch des Gesetzes, den der Fall Liebich immer noch als nur einziger und auch nur vielleicht hergibt, denn doch stark zu minimieren. Das Sicherheitsempfinden wird sogar mit dem Bezug des Gesetzes zum Hausrecht gewahrt, wo vor alledem sowieso nach dem Prinzip unserer Rechtsordnung "Sicherheit geht vor" die Sicherheit der Mitgefangenen gegenüber Liebich gewahrt wird. Nein, die Gefahr für unsere Demokratie geht von benannten Teilen der Union aus, die denn auch noch in gemeinsamer Sache mit der AfD die Axt an das Grundrecht der geschlechtlichen Selbstbestimmung, und damit an inzwischen einem Grundpfeiler unserer Demokratie legt. Damit hat die Union das gleiche Prinzip in Anwendung wie Putin, Trump oder Orban.

  • Irgendwie etwas gewöhnungsbedürftig eine Frau Liebich mit Schnauzer. Spekuliert Frau Liebich denn auf eine zeitnahe, kostenlose Geschlechtsangleichung im Knast ?



    Falls da doch Kosten entstehen, sollten wir da nicht eine baldige Sammelaktion für Frau Liebich starten ?

    • @Alex_der_Wunderer:

      Was ist denn an der Gesichtsbehaarung von Liebig gewöhnungsbedürftiger als beispielsweise an der von Conchita Wurst?

      • @FriedrichHecker:

        Gewöhnungsbedürftig ist die Form der Bartfrisur, vielleicht ließe sich da etwas optimieren ... Conchita Wurst wirkt auf mich als Gesamtkunstwerk stimmiger.

  • Laut dem Gesetz kann jeder ohne Angabe von Gruenden auf Zuruf sein Geschlecht wechseln. Da vor dem Gesetz nicht manche gleicher sind, hat jeder in Deutschland das Recht sein Geschlecht nach Belieben zu wechseln und nicht nur Transpersonen. Das ist kein Missbrauch, sondern das juristische Gleichheitsprinzip.

    Sollte es keine Korrektur geben wird der Geschlechtseintrag im Pass das Papier nicht wert sein. Statt der einmaligen Kontrolle durch geschultes Personal wird es in Zukunft eine Art Jedermannskontrolle geben - bei jeder notwendigen Gelegenheit, immer und immer wieder.

    Und wenn sich erstmal rumspricht, dass es fuer Maenner auch finanzielle Vorteile haben kann, zur Frau zu werden, ist das Gesetz Geschichte. Ob biologische Maenner in den Frauenknast kommen, mag den Staat nicht interessieren. Bei geringeren Steuereinnahmen sieht das ganz anders aus.

    • @elektrozwerg:

      Nichts ist da mit dem Gesetz, das Geschlecht auf Zuruf und nach Belieben zu wechseln. Für beides braucht es jeweils eine dreimonatige Wartefrist. Nichts kann sich da als lohnenswerter Mißbrauch rum sprechen, weshalb das Gesetz auch weiter Geschichte schreiben und nicht zur selbigen wird.

    • @elektrozwerg:

      Na dann mal los, welche "finanziellen Vorteile" haben die Damen denn in der Bundesrepublik?



      .



      Eben ... keine!



      .



      Ansonsten volle Zustimmung, die ganze Aufregung um Frau Liebich gibt dem Troll doch nur was er will. Ich würde das ganze nicht als "Missbrauch" sondern als bewusste Provokation sehen, nix weiter.

      • @sociajizzm:

        Was fragen Sei ueberhaupt wenn Sie die Antwort schon wissen?



        Anyway, hier ein Beispiel. Wenn Sie an Ihr Kind ein Haus uebertragen und sich einen Niessbrauch eintragen lassen, dann wird der Wert des Niessbrauchs vom Wert des Hauses abgezogen. Der Wert des Niessbrauch bemisst sich u.a. nach der Dauer des Niessbrauchs. Welchseln Sie also das Geschlecht von Mann zu Frau, ist der Niessbrauch aufgrund der hoeheren Lebenserwartung von Frauen mehr Wert, folglich das Haus weniger, was weniger Schenkungssteuer bedeutet.

        • @elektrozwerg:

          Ergänzend zum Vorredner: genau mit diesem Steuerspareffekt bei Nießbrauch wirbt gegenwärtig eine Steuerrechtskanzlei I'm Internet - nicht ohne den Hinweis, dass das SBGG grundsätzlich keinen Missbrauch kennt u daher auch nicht mit späteren Fallstriclen seitens des Finanzamts zu rechnen sei.

  • Die Debatte ist schon komisch. Der erste Punkt: Man kann Gesetzte nicht „missbrauchen“ Gesetze sind erstmal wie sie sind und Regeln je nach Bereich zivile, wirtschaftliche oder eben strafrechtliche Bereiche des Lebens. Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt und Gesetze werden eben nach bestehendem Text interpretiert bzw. zur Anwendung gebracht. Ist etwas unter einem bestehenden Gesetz möglich, was so vom Gesetzgeber nicht intendiert war wird nicht das Recht missbraucht, sondern das Recht ist ungenügend ausformuliert und und das Recht lässt einen zu weiten Interpretationsraum zu. Eine moralische Debatte a la „aber XY nutzt das Gesetz doof!!!“ bringt mal so gar nichts und hebelt im Zweifelsfall sogar noch zumindest im Argument einen ziemlich wesentlichen Rechtsgrundsatz, nämlich dass wir alle vor dem Gesetz gleich sein sollten aus. Liebich hat jedes Recht dieses Gesetz für sich in Anspruch zu nehmen, nach den für alle geltenden Normen. Wenn einem das Ergebnis nicht passt, dann ist das nicht ein Problem mit Liebich, sondern mit dem Gesetz. Steueroptimierung mag moralisch auch doof sein, aber auch hier liegt das eigentlich Problem in der Ausformulierung der Gesetze.

    • @Maxime Musterfrau:

      "Liebich hat jedes Recht dieses Gesetz für sich in Anspruch zu nehmen, nach den für alle geltenden Normen"

      Diese Aussage kollidiert schon mit der Gesetzessinntheorie, die besagt das die Grenze der Auslegung aus dem Sinn des Gesetzes resultiert. Das BVerfG hat dazu festgehalten "jede Auslegung des Gesetzes findet ihre absolute Schranke dort, wo der klare Wortlaut ihr entgegensteht". Ginge noch weiter in der Methodenlehre wenn die systematische Auslegung und die Frage des sogenannten Sinnganzen berücksichtigt wird. Diese bezieht sich auf den Auslegungsgegenstand. Könnte ich jetzt alles noch endlos fortsetzen... ohne jedoch eine Lösung des Problems anbieten zu können.

      • @Sam Spade:

        Was sollte einer selbst bestimmten Entscheidung entgegenstehen? Wohl offensichtlich vor allem eine fremd bestimmte Entscheidung. Da wird sich bei Liebig wohl kaum etwas finden.

      • @Sam Spade:

        Die letztendliche Entscheidung über den Geschlechtseintrag fällt immer die zuständige Person im Standesamt und eine Klage, wie von Ihnen im vorherigen Kommentar anvisiert, könnte nur gegen sie gerichtet sein, was wohl vom Thema her nicht einmal möglich ist.

        • @Pride:

          Da geh es nur um die formelle Korrektheit des Antrags. Die letztendlich Entscheidung trifft der Antragsteller.

      • @Sam Spade:

        Also wenn Liebich z.B. ein an die dreimonatige Frist zur Änderung des Geschlechtseintrags gebundenes Hopping beim behaupteten Geschlechtsempfinden macht, braucht das Standesamt den Wünschen Liebichs nicht mehr nachkommen.

        • @Pride:

          Ist das nicht schon seit Monaten durch?

      • @Sam Spade:

        Dann muss wohl jemand Liebich verklagen und Richter:innen müssen entscheiden, ob Ihr Einwand Stand hält.



        Da eines der Sinngehalte des Gesetztes u.a. war und ist Trans-Personen von der Rechtfertigungspflicht zum geänderten Geschlechtseintrag zu entbinden, wenn nicht sogar der wesentliche Punkt, um ihre Würde zu schützen, müsste eben bei einem solchen Rechtsstreit das „Trans-Sein“ von Liebich verhandelt werden. Ginge das durch, wäre dies eine Grundlage andere Trans-Personen auf dieser Grundlage ebenfalls vor Gericht zu zerren. Auch wenn sie gewinnen, hebelt das die Gewinne des Gesetztes potenziell wieder aus. Nachweispflicht durch die Hintertür. Ich denke man kann halt nicht beides haben: Quasi keine Nachweispflicht + Schutz vor sog. „Missbrauch“. Und es bleibt halt auch ein argumentatives Problem. Es mag für die meisten hier offensichtlich sein, dass Liebich faked, aber genau das gleiche Argument wenden sog. „TERFs“ auch bzgl. anderen Trans-Personen an, die für sie offensichtlich Fake sind. Wer soll jetzt entscheiden, was transphob ist? Liebich die Self-ID abzusprechen erfüllt dieses Kriterium nach oft angewandten Logiken bereits. Auch Rechte können trans sein.

        • @Maxime Musterfrau:

          "Dann muss wohl jemand Liebich verklagen und Richter:innen müssen entscheiden, ob Ihr Einwand Stand hält."

          Darauf dürfte es hinauslaufen.

      • @Sam Spade:

        Der Sinn des Selbstbestimmungsgesetzes ist nach dessen Paragraph 1 Absatz 1 Nr. 1, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken. Das bedeutet, dass auch Liebich das Recht hat, über den eigenen Geschlechtseintrag selbst zu bestimmen, unabhängig davon, was Sie oder ich davon halten.

  • Eine völlig absurde Diskussion.

    Liebich wird es im Frauenknast mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht besonders gut gehen. Oder glaubt jemand, dass die Frauen dort Liebich besonders ernst nehmen werden? Ich rechne eher mit dem Gegenteil. Das schreckt dann auch Nachahmer ab...

    Also bitte den (häufig männlichen) Beschützerinstinkt in die richtige Richtung lenken. Parktisch täglich sind Fälle in den Medien, bei denen wieder mal ein "Herr" eine Frau halb oder ganz totgeschlagen hat, weil sie nicht so funktionierte, wie er sich das vorstellte. Dort liegt die eigentlichen Probleme. Liebich ist nur eine Witzfigur.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "Lieblich wird es im Frauenknast mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht besonders gut gehen. Oder glaubt jemand, dass die Frauen dort Liebich besonders ernst nehmen werden?"



      Also aus den USA und England weiß man schon von so mancher Schwangerschaft aus dem Frauenknast und da sitzen ja auch genügend Frauen aus dem rechten Spektrum im Gefängnis - so wie aus jeder anderen politischen Gruppe auch.



      Ich sehe recht rosige Zeiten auf Liebich zukommen - als einziger Hahn im Korb...



      ...es gibt wahrlich Schlimmeres aus seiner Sicht.

      • @Saskia Brehn:

        Jemand mit Hut und Bluse von Oma Erna ist für Frauen attraktiv?

        "Also aus den USA und England weiß man schon von so mancher Schwangerschaft aus dem Frauenknast..."

        Wärter?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Warum sollte es ihm im Frauenknast schlecht gehen? Das Risiko Opfer



      von Gewalt zu werden ist im Männergefängnis ungleich höher. Und Liebich wird den allermeisten Frauen körperlich überlegen sein.

      • @gyakusou:

        In Gefängnissen gibt es Macht Strukturen. Die lösen sich nicht einfach auf, nur weil ein neues Vögelchen reinzwitschert.



        Und allein wird Liebich kaum mit einer Frau sein...

  • Mit Erfolg zwingt Liebich auch die Taz,



    nach "ihrer" Pfeife zu tanzen.

  • Erstmal ist das nicht "transfeindlich" sondern total frauenfeindlich. Keiner scheint sich um die gefangenen Frauen zu kehren die schutzlos einem Rechtsradikalen ausgeliefert sind, mögliche Vergewaltigungen inbegriffen.

    • @Alberta Cuon:

      Lesen Sie zur Ergänzung mal den Wikipedia-Eintrag über Beate Schmidt. Während der Inhaftierung als Frau eingetragen (nach dem damals gültig gewesenen Transsexuellengesetz), ungeachtet mehrerer Morde und Vergewaltigungen an Frauen. Übrigens auch rechtsextrem (Teilnahme an einer Feier zum "Führergeburtstag").

  • Warum haben wir auch immernoch keine Rätedemokratie eingeführt? Aus den x Räten, die es dann gibt, existiert ein Rat bestehend NUR aus Transpersonen sowie Unterstützer von LGBT, welche erkennen, dass dieser Nazi nur herumtrollt, womit seine Rechte verwehrt werden können.

    So jedenfalls wird das Selbstbestimmungsgesetz, sowie Transpersonen ins Lächerliche gezogen. Und wir in Deutschland hofieren diesen Nazi auch noch, während Transpersonen weiterhin schikaniert werden.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Diese Situation ist genauso eingetreten, wie sie vorausgesagt wurde.

      Das hat nichts mit hofieren zu tun. Er nutzt ein gesetzt, was Tür und Tor öffnet zum missbrauch. Und das ist erstmal recht so.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Wow, eine Gesinnungsjustiz, die eigenen Standards definieren kann und auch entscheidet, für welche Personen diese Anwendung finden, je nach Sympathien. Ein aufklärerisches Utopia. Wird sicher wunderbar, wenn sich so ein Rechtsverständnis durchsetzt.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Erst dachte ich Sie probieren sich in Ironie. Aber Sie meinen es Ernst mit der Rätedemokratie, oder? Die Guten erkennen die Bösen und handeln entsprechend. Nur wer bestimmt die Guten? Sie? Mir wird Angst und Bange….

      • @Fran Zose:

        Wer "Gut" und "Böse" ist, hängt davon ab, wer Menschenrechte schützen und radikal umsetzen will, und wer sie kritisieren und abschaffen will.

        Das sollte eigentlich auch in einer Marktwirtschaft der Standard sein, aber das scheint wohl nicht der Fall zu sein.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Und die Guten, oder jene die sich dafür halten, entscheiden dann, was Missbrauch ist und was nicht. In diesem Fall über Liebich, der ja offensichtlich Böse ist und kommen zu dem Verdikt, dass für ihn das Gesetzt nicht gilt, das missbräuchlich verwendet wird. Frage: Ist Selbstbestimmung ein Menschenrecht? Wenn ja, dann wird es in diesem theoretischen Fall von den Guten dem Bösen vorenthalten qua Feststellung der Guten. Somit ist Willkür Tür und Tor geöffnet. Nein, entweder ein Gesetz gilt für alle oder es gilt gar nicht. Wenn ein Gesetz schlecht gemacht ist, dann ist es schlecht gemacht und gehört geändert. Was es nicht geben darf ist eine Gesinnungskommission die willkürlich entscheidet.

          • @Fran Zose:

            Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Der Missbrauch ist strafbar. Sehe kein Problem dabei.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Wie gut das funktioniert hat man Russland gesehen.

  • Ich bin immer wieder überrascht über das Maß an Realitätsverweigerung der Idealisten. Was nicht sein darf, das nicht sein kann. Wenn man nur ganz fest dran glaubt, dann richtet sich die Wirklichkeit nach dem Wahren, Guten, Schönen...



    Laut BKA töteten 2023 jeden Tag zwei Männer eine Frau. Das ist nur die Spitze der möglichen Gewalt. Da draußen laufen massenweise Perverse, Persönlichkeitsgestörte, Narzisten, Incels, Spanner und sonst wie potentiell Übergriffige herum und frau/man glaubt allen Ernstes, von denen würde nicht ein Teil die Gunst des neuen Gesetzes nutzen, um demnächst hauptamtlich die Berechtigung zu erhalten, in Frauenumkleidekabinen, Saunen und sonstigen für Frauen exklusiv gehaltenen Orten herumzulungern? Selbst wenn es nur ein winziger Bruchteil der Spinner ist, dann haben wir demnächst solche Vorfälle täglich. Dabei dürfte der Fall von Frau Liebich noch ein ziemlich harmloser sein.

    • @fleischsalat:

      Ich möchte Ihnen insbesondere zum ersten Absatz unbedingt zustimmen. Und hinzufügen, dass es mich nicht nur überrascht sondern auch erschreckt wie jeder, meist offensichtliche weil logische Einwand, der nicht sich nicht gegen die Intention an sich richtet sondern auf Probleme in der Umsetzung hinweist, dann meist mit Verve verdammt wird, weil vermeintlich wahlweise rechts oder kapitalistisch oder, oder, oder…. Ich fasse mir immer wieder an den Kopf.

    • @fleischsalat:

      Zum Glück gelingt es CIS Männern aktuell nicht, Frauen auf Toiletten zu vergewaltigen.

      Zuviel Harry Potter gelesen?

      • @Systemknecht:

        Was ist den das für ein Argument?

        Männer vergewaltigen auch so, also kann man es ihnen auch noch einfacher machen und ihnen das Recht geben, legal in geschützte Räume winzudringen?

        • @Lio:

          Inwiefern genau macht es das Gleichstellungsgesetz Männern leichter, Frauen auf Frauentoiletten zu vergewaltigen? Was es Männern erschwert, dies zu tun, sind andere Frauen auf der Frauentoilette. Wenn dort außer dem Opfer keine sind, wer oder was hindert den Mann daran, illegal in diesen "geschützten" Raum einzudringen?

          Du wärst tatsächlich die erste Frau, von der ich höre, dass sie Frauentoiletten per se als einen "geschützten" Raum betrachtet. In allen Kulturen (egal ob mit oder ohne getrennte Toiletten) lernen Mädchen von ganz klein auf, ohne, dass dies ausgesprochen werden muss, dass sie besser nicht allein auf Toilette gehen, weil Männer das sonst ausnutzen könnten, egal ob mit Harley Davidson T-Shirt, Stoppelschnitt und Vollbart oder geschminkt, mit Rock und Perücke. Oder einem "F" Eintrag im Perso.

          Das Gleichstellungsgesetz erhöht dabei nicht das Risiko, das ist ein von Anti-Trans Aktivisten gemachter Popanz, der es leider dank der asozialen Medien ins allgemeine Bewusstsein geschafft hat. Liebich inszeniert das nicht, um Frauen zu schützen, sondern um ein Mehr an Rechten für transsexuelle Menschen zu diskreditieren. Und die sogenannte Mitte hilft eifrig dabei.

          • @Systemknecht:

            @Systemknecht



            "Was es Männern erschwert, dies zu tun, sind andere Frauen auf der Frauentoilette. "

            Fast richtig. Was Übergriffe erschwert, ist soziale Kontrolle. Diese Kontrolle wird verunmöglicht, wenn jedwede eindeutig männliche Person nur quäken braucht, er idntifiziere sich aber anderweitig.

            Und lassen Sie mal die Toiletten aus dem Spiel, das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Viel heikler sind Gemeinschaftsumkleiden und -duschen (Bereiche, in denen der/die BenutzerIn vor anderen nackt ist), Krankenhauszimmer oder eben Gefängnisse.

  • Wenn Svenja das erfolgreich durchzieht, wird das die Blaupause für weitere Personen sein, die dann vielleicht aus anderen, ebenso finsteren Motiven ins Frauengefängnis wollen. Dann wird sich das Gesetz als das erweisen, was es ist: Gut gemeint.

  • Die meisten Menschen sind ziemlich pragmatisch und was über Männergefängnisse bekannt ist, würde vermutlich viele bis zum Gefängnisaufenthalt männliche gelesene Menschen dazu bewegen, beim Standesamt einen "Zettel" zu unterschreiben, ab jetzt als Frau gelesen werden zu wollen. Zumal das Geschlecht jährlich geändert werden darf.

    Und ganz ehrlich, ich verstehe diese Männer, entgehen sie dadurch doch den in Männergefängnissen üblichen "Handgreiflichkeiten" jeglicher Art, die es vermutlich auch in Frauengefängnissen gibt, denen sie sich dort jedoch auf Grund meistens überlegener Körperkraft erwehren können oder erst gar nicht zum Ziel werden.

    Bedauern tue ich die schon immer weiblich gelesenen Gefängnisinsassinnen, die im Extremfall mit Vergewaltigern auf engstem Raum zusammen leben müssen.

  • Und nun? Doch wieder eine Kommission die entscheidet um Missbrauch, diesmal von rechts, zu verhindern? Geht irgendwie auch nicht, die Krux am Gesetzt ist nun mal, dass es für alle gilt. Vielleicht sollten alle mal wieder ein bisschen Abrüsten: de facto ist Liebich doch genau der Fall, vor dem nicht wenige Kritiker vorher gewarnt haben dafür nur allzu schnell als transphob gescholten wurden. Hier zeigt sich, dass gut gemeint nicht gut gemacht ist. Wenn wir als Gesellschaft daraus mitnehmen, dass Kritik an bestimmten Maßnahmen nicht Zwang geläufig bedeutet, dass man gegen das dahinterstehende Anliegen ist sondern oftmals auf Probleme in der Umsetzung zielt, dann wäre diese absurde Episode vielleicht doch noch zu etwas gut.

    • @Fran Zose:

      " de facto ist Liebich doch genau der Fall, vor dem nicht wenige Kritiker vorher gewarnt haben"

      De facto ist Liebich noch nicht der diskutierte Worst Case - gewarnt wurde vor einem Fall à la Katie Dolatovski oder Isla Bryson (die waren ja schon passiert). Und die sind beide wegen Sexualverbrechen verurteilt und haben nach den Taten ihre "weibliche Seite" entdeckt.



      Aber diese Namen darf man ja nicht mehr so ohne weiteres in den Mund nehmen, nachdem sich JK Rowling öffentlich dazu geäußert hat...

      • @FriedrichHecker:

        Ähnliche Fälle gibt es auch schon in Deutschland, z. B. "Cleopatra", wegen Totschlags verurteilt und zuvor einige Zeit in Brandenburg in Untersuchungshaft im Frauengefängnis untergebracht gewesen - und das mit männlichem Geschlechtseintrag. Nach Übergriffen gegen inhaftierte Frauen in ein Männergefängnis verlegt. Der Linkspartei-Politiker Ferat Kocak startete auf innn.it übrigens eine Petition, in der er die Freilassung, und, wenn diese nicht erfolgt, die Rückverlegung ins Frauengefängnis forderte.

  • "...der transfeindliche Troll Bijan T., der durch öffentlichkeitswirksame Aktionen versucht, die Kämpfe von trans Menschen zu verhöhnen."

    Wofür das T. wohl steht?

    "...So hat Tassavoli ..."

    Ah!

    • @Suryo:

      Er heißt übrigens Tavassoli, nicht Tassavoli. Wird im Artikel mehrmals falsch geschrieben.

      • @Budzylein:

        Und er ist, wenn ich mich nicht täusche, ehemaliges oder gegenwärtiges Mitglied der Linkspartei. Soviel zu dem I'm Artikel verbreiteten Rechts-Narrativ.

  • Wenn es so leicht ist sein Geschlecht zu wechseln muss man es auch ertragen das sich jemand einen Spass daraus macht uns vorzuführen,



    Und jetzt schäfer kontrolieren - wer soll denn wen kontrolierem?

  • dass das Gesetz wichtig ist, wird wohl kein klar denkender Mensch bezweifeln. Nicht ganz zu Unrecht wurde das Gesetz ja auch in der taz regelrecht bejubelt.



    Aber: die Kritiker dieses Gesetzes haben vor den Liebichs gewarnt. Es war völlig klar, dass es solche Aktionen geben wird. Hat die Autorin ernsthaft geglaubt, die rechten Spinner würden sich mit einem kleinen "Puff" in rosaglitzernde Erkenntniswölkchen auflösen?

  • Was mich wirklich stört, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Wenn jemand Marla und nicht Maja heißt.



    Wenn Mensch das autark entscheiden kann und dann Zweifel daran transfeindlich sind, muss das auch für Andersdenkende gelten, sonst ist man voll auf der Linie von Donald Trump.

  • Unterwanderung oder Instrumentalisierung der Trans-Bewegung durch (rechtsextreme) Personen.



    Renaud Camus (ein stolzer Homosexueller) ist Ideengeber der rechten Bewegungen.



    Joanne K. Rowling (Harry Potter) warnt vor Trans-Personen, die Frauen unterdrücken wollen.



    Stellt Frau Weidel demnächst ihre Lebensgemeinschaft in den Vordergrund?



    Die Medien habe etwas zu berichten, aber den Betroffenen hilft das wenig.

  • Wenn ein Änderung des Geschlechtseintrages ohne Angabe von Gründen erlabt ist, dann ist jeder Grund erlaubt. Insoweit kann kaum von Missbrauch gesprochen werden.

  • "...Das Problem sind bösartige Menschen wie Liebich, denen es genuin Spaß macht, diese Community und ihre so fragilen Rechte zu torpedieren ..."

    Genau! Und wenn das Geaetz dieser Bösartifkeit nicht Herr werden kann, ist es nicht so, wie es sein sollte und muss geändert werden, ... so wie Herr Dobrindt das will natürlich NICHT. Wie??? Nachdenken!

    Danke für das Beleuchten der systematischen Machenschaften, die auf dem Feld ablaufen.

  • Wer Gesetze beschließt die zum Missbrauch geradezu herausfordern, muß sich nicht wundern, wenn der Schwachpunkt findig ausgenutzt und ( das Richtige) praktisch absurdum geführt wird.



    Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.

    Ein Beispiel ist dieser Nazi der die Gesetzgebung lächerlich machen will,



    Aber auch der linke Budapest Schläger wittert Vorteile und Empathie durch Ausnutzung der Gesetzesänderung.

  • Wäre es nicht zwingend erforderlich, sich Gedanken darüber zu machen, wie sich der von Liebig genutzte Rahmen so gestalten lässt, dass er nicht missbräuchlich genutzt werden kann?

    Offensichtlich zeigt die Situation doch auf, wo die Schwachstellen liegen.



    wenn dieses Theater, unter den gegebenen Bedingungen möglich ist.

  • Die eigentliche Frage bei der Farce ist doch, warum spielt die Justiz das mit? Bekanntermaßen ändert das Selbstbestimmungsgesetz den Namen und den Geschlechtseintrag im Gesetz, zwingt aber niemanden dir auch die entsprechenden Rechte/Privilegien zuzugestehen.

    Als Trans feminine Person ist es eine meiner größten Befürchtung irgendwo in die Fänge der Justiz zu geraten und dann natürlich mit der größten Selbstverständlichkeit als Mann behandelt zu werden - mit allen negativen Konsequenzen, die das hat.

    Wieso also wird ein offensichtlicher rechtsextremer Troll von der Justiz in Chemnitz als Frau behandelt? Das ist die Frage die ich bisher noch keinen Journalisten habe stellen sehen. Man hat explizit Freiräume in das SBGG eingebaut um ein solches Szenario zu vermeiden und dann ignoriert die Justiz die bei einem Nazi, damit AfD und CDU eine transfeindliche Sau durchs Dorf treiben können.

    Liebe taz, fragen Sie mal nach: Warum priviligiert die Justiz einen Nazi so? Was ist die Begründung?

    • @Theasis:

      Ich sehe die Rechtsituation zur geschlechtlichen Selbstbestimmung als eine ganz andere und bitte doch, Deine Behauptungen zu belegen!

    • @Theasis:

      An welcher Stelle des Gesetzes ist das eingebaut, dass ein solches Szenario vermieden werden kann?

    • @Theasis:

      Keine Panik! Durch die Presse geistern gerade hauptsächlich Vermutungen und Gedankenspiele, die mit der Realität nicht viel zu tun haben. Es schreiben halt Journalisten und keine Juristen...



      Das Liebig jetzt erst einmal eine Ladung zum Haftantritt im Frauengefängnis Chemnitz erhalten hat, ist reiner Formalismus. Denn für die Ladung werden ausschließlich das formale Geschlecht (weiblich) und der Wohnort (Sachsen) herangezogen. Das bedeutet jedoch lange nicht, dass Liebig im Frauengefängnis auch seine Haftstrafe absitzen kann/darf/muss. Dies regelt nämlich explizit § 10 Abs. 2 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes:



      Abs. 1: "(...) Gefangene unterschiedlichen Geschlechts werden getrennt voneinander untergebracht."



      Abs. 2: Von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung (...) kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit (...) sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, abgewichen werden."



      Es entscheidet also immer die Leitung der JVA im Einzelfall mit hinzugezogenen Experten und der Fall Liebig ist so eindeutig, dass man sich wohl kaum Sorgen zu machen braucht.

    • @Theasis:

      "Bekanntermaßen ändert das Selbstbestimmungsgesetz den Namen und den Geschlechtseintrag im Gesetz, zwingt aber niemanden dir auch die entsprechenden Rechte/Privilegien zuzugestehen."

      Mir war das nicht bekannt. Ich ging selbstverständlich davon aus und finde es auch uneingeschränkt richtig, dass die Rechte, Pflichten, Privilegien und Einschränkungen des jeweiligen Geschlechts sich mit der Änderung des Geschlechts auch "umwandeln". Mir war nur bekannt, dass das Hausrecht (beispielsweise einer Sauna oder eines Männerclubs) damit nicht in jedem Fall ausgehebelt werden kann. Dass sich Gerichte oder öffentliche Institutionen über den standesamtlichen Geschlechtseintrag hinwegsetzen können, wusste ich nicht.

      Danke für die Information.

    • @Theasis:

      Vor dem Gesetz sollte jeder gleich sein. Das gilt auch hier. Ich denke, die Justiz ist mit diesem Gesetz im Hintergrund einfach machtlos. Wie soll geprüft werden, ob dieser Rechtsextreme es ernst meint oder nicht? In Zweifel sagt er, dass er vor 2 Tagen seine Meinung geändert hat. Und die Justiz muss es glauben. Glauben Sie mir, das Problem ist das Gesetz....

      • @Bommel:

        Das stimmt schon mal so nicht. Zwischen Antrag eines anderen Geschlechtseintrags und dem Eintrag selbst ist eine Frist von 3 Monaten gesetzt. Erst dann gilt der Rechtsanspruch zu diesem Geschlecht. Es gibt da kein hü und hot. Liebich wird also jetzt wohl schon länger als Frau angesprochen und müßte 3 Monate warten, bis er nach einer weiteren Antragstellung das Recht hätte, wieder anders angesprochen zu werden. Das macht einen Mißbrauch des Gesetzes schnell müßig und wenig effektiv.

        • @Pride:

          Der bloße Zeitablauf verhindert nichts, sondern bringt lediglich eine Verzögerung mit sich, die die Antragsteller einfach abwarten können. Und nach 1 Jahr kann man nach dem Selbstbestimmungsgesetz wieder einen anderen Geschlechtseintrag beantragen (Paragraph 5 Absatz 1 Selbstbestimmungsgesetz). Und ein Jahr später erneut usw. Die Anzahl der möglichen Änderungen des Geschlechtseintrags wird durch das Gesetz nicht begrenzt.

          • @Budzylein:

            Der Paragraph, ich erinnere ihn jetzt auch schwach wieder und ein weiterer Schutz vor Mißbrauch, war mir nun ja nicht einmal bewußt. Das macht den Mißbrauch des Gesetzes eben noch müßiger und noch weniger attraktiv. Und die Standesbeamt*innen können nach eigenem Ermessen sehr wohl die Anzahl Einträge begrenzen, wenn sie so die Glaubhaftigkeit der Antragsteller*in in Zweifel ziehen.

            • @Pride:

              Lesen Sie die Gesetzesbegründung. Ein Prüftechnik des Standesbeamten ist bewusst nicht geregelt worden, weil ein solches nicht gewollt war. Und wenn das Gesetz es selbst ermöglicht, 1 x im Jahr den Geschlechtseintrag zu wechseln, kann es kaum als Indiz für mangelnde Ernsthaftigkeit gewertet werden, wenn jemand davon Gebrauch macht.

              • @Budzylein:

                Prüfrecht, nicht Prüftechnik. Auto"korrektur"fehler.

              • @Budzylein:

                Ja, selbstverständlich wurden der zuständigen Person beim Standesamt mit dem Gesetz keine Hürden gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung mehr gegeben. Die Hürde, die die zuständige Person im Standesamt im allgemeinen von sich aus aber immer noch hat wie zu jedem anderweitigen Antrag ist, dessen Glaubwürdigkeit zu prüfen. Und eine nachvollziehbare Glaubwürdigkeit endet wohl da, wenn Jahr für Jahr ein weiterer Änderungsantrag gestellt wird.

    • @Theasis:

      Was meinen Sie mit Rechte und Privilegien?

      Bei dem Punkt das man diese Person als Frau behandeln muss spielt rein, das es juristisch als Beleidigung zählt jemanden falsch zu betiteln.



      Es ist also nötig die Person als weiblich zu lesen wenn man nicht von ihr verklagt werden will. Und überlegen Sie mal wie gerne diese Person jemanden wie Sie vor Gericht bringen würde. Bitte tun Sie ihr nicht den Gefallen.

    • @Theasis:

      *Wieso also wird ein offensichtlicher rechtsextremer Troll von der Justiz in Chemnitz als Frau behandelt?*

      Und das, obwohl Liebich erst kurz nach der Verurteilung 'das Geschlecht änderte' und jahrelang queere Menschen attackierte. Selbst ein fünfjähriges Kind würde sofort erkennen, dass der Kerl ein Theaterstück aufführt.

      • @Ricky-13:

        "Selbst ein fünfjähriges Kind würde sofort erkennen, dass der Kerl ein Theaterstück aufführt."

        Ob das so ist, traue ich mich nicht einzuschätzen. Ich denke jedoch, dass sich ein Richter, wenn die Gesetzeslage nun mal so ist, nicht einfach darüber hinwegsetzen kann, wenn eine verurteilte Person behauptet, eine Frau zu sein, auch wenn sie als männlich gelesene Person geboren wurde. Muss dann nicht das Gegenteil bewiesen werden?

  • Die Technik, schlechte Gesetze und die Obrigkeit hinter ihnen dadurch bloßzustellen und in Zugzwang zu bringen, daß man sie besonders öffentlichkeitswirksam ganz einfach nur anwendet, geht auf Mahatma Gandhi zurück. Er nannte es Satyagraha, die Macht der Wahrheit.

    • @Axel Berger:

      Steile These. Ich habe mal den Wikipedia-Artikel zu Satyagraha gelesen und keinen Beleg dafür gefunden. Wäre auch eine Pervertierung von Gandhis Ideen.

      „A perfect Satyagrahi has to be almost, if not entirely, a perfect man.“

    • @Axel Berger:

      Danke für den Hinweis.



      Das schlechte Gesetz ist die Bühne, die auch von der taz gebaut wurde. Als in Britannien der Oberste Gerichtshof ein gleiches Gesetz gegen seinen Missbrauch (Mann erklärt sich zur Frau, um eine Strafe in einem Frauengefängnis abzusitzen) einschränkte, empörte sich besonders die taz. Nun nutzt eine unerwünschte Person die Bühne. Vor zehn Tagen gewährte die taz die Bühne der Person Bijan Tavassoli für ein langes Interview, der im jetzigen Artikel als Troll der Person Liebich gleichgestellt wird.



      Möge die Satyagraha mit der taz sein!

    • @Axel Berger:

      Er wendet sie nicht an, er nutzt sie aus.



      Mahatma Ghandi wäre nach Ihnen heute vermutlich in der indischen AfD und und würde einen Shitstorm nach dem nächsten vom Zaun brechen. So kann man das natürlich sehen, ist dann natürlich aber einfach Unsinn.

    • @Axel Berger:

      Mit etwas Gelassenheit lässt sich das Gesetz doch jetzt in seiner Wirkung prüfen.



      Im Netz sind Trolle und Sockenpuppen-Theater in ihrer Wirkung gefährlich, weil sie sich so schwer auf die Verursacher zurück führen lassen. Wenige Extremisten können eine große Reichweite erhalten, unerkannt Lügen verbreiten und den Eindruck einer größeren Menge erwecken.

      Im "analogen Leben" hat ein*e Rechtsextremist*in ihren Geschlechtseintrag geändert. Es waren nicht hunderte oder tausende Rechtsextreme (wäre ja rechtlich möglich gewesen). Mit dieser einen Person muss nun umgegangen werden, ohne dass ein anderer Mensch zu Schaden kommt. Das sollte machbar sein. Falls nicht, wäre die Gesetzeslage wirklich noch Mal zu überarbeiten.

      Ein komplizierter Einzelfall diskreditiert kein Gesetz (von dem viele profitieren).

      Das Problem ist, wie aktuell so oft, was Medien und Politiker*innen daraus machen: Die Narrative von allgemeiner Bedrohung, die jetzt erzählt werden. Die Verallgemeinerungen und Polemik, die letztlich dem eigenen Vorteil (Macht/Einfluss/Geld/erhöhter Selbstwert) dienen sollen - ohne Rücksicht auf den Schaden, der gesellschaftlich damit angerichtet wird.

    • @Axel Berger:

      Ein Nazi-Troll als Gandhi Schüler - genau mein Humor.

      Was genau am Gleichstellungsgesetz ist denn so schlecht für die Menschen, dass Gandhi dagegen protestiert hätte?

      • @Systemknecht:

        Die heutigen Nazis, sind auch bessere Gramsci-Schüler als meisten Linken. Eine Methode/ Strategie kann man auch lernen und anwenden ohne die ursprünglich damit verbundenen Ziele zu teilen.

        • @Maxime Musterfrau:

          Und Gramsci würde das vermnutlich genau so kommentieren, wie Ghandi, wenn man seine These für etwas nutzt, was seinen Interessen und Ansichten diametral entgegengesetzt ist.

      • @Systemknecht:

        Das hat Berger doch gar nicht gesagt.

        • @Jens Köster:

          Was hat er denn dann mit "schlechte Gesetze und die Obrigkeit hinter ihnen" gemeint, deiner Meinung nach?