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Debatte in BerlinWer enteignet wen?

Ständig wird für alles Mögliche enteignet – für Kohle, für Straßen. Woher dann die Aufregung, wenn in Berlin Häuser vergesellschaftet werden könnten?

N eulich stand ich mit dem Fahrrad an der Ampel und wartete auf Grün, als ein VW-Käfer direkt neben mir zum Stehen kam. Er war in diesem 60er-Jahre-Grauton gehalten und blitzte in der Sonne wie frisch lackiert. Kindheitserinnerungen. Laut Wikipedia war der Käfer mal das meistverkaufte Auto der Welt. Meine Eltern konnten ihn sich leisten. Er war günstig.

VW wurde in der Nazizeit gegründet. Hitler wollte einen bezahlbaren Wagen für das deutsche Volk. Zwangsarbeiter bauten dann allerdings stattdessen Rüstungsgüter. Erst nach dem Krieg kam der Käfer aus der Fabrik. Billige Autos für alle zu bauen war immer noch das Ziel. Später wurde VW irgendwann teilprivatisiert.

Szenenwechsel. Wir befinden uns im Jahr 2026. In Berlin ist die Partei Die Linke stärkste Kraft geworden. Sie verspricht, wofür eine Mie­te­r*in­nen­in­itia­ti­ve namens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ seit Jahren kämpft und wofür ein Volksentscheid die Mehrheit erzielt hat: die Vergesellschaftung von rund 240.000 Wohnungen, bislang Eigentum von börsennotierten Immobilienkonzernen.

Sabine Nuss

Foto: Kirsten Breustedt

Kolumne Klassenfahrt

Sabine Nuss hat die zwölfte Klasse abgebrochen, Bürokauffrau gelernt, das Abitur nachgeholt, bei Springer als Journalistin volontiert, Politikwissenschaft studiert und über Privateigentum promoviert. Bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung war sie Leiterin der Politischen Kommunikation und Geschäftsführerin des Karl Dietz Verlags. Heute lebt sie als freie Autorin, Publizistin und Podcast-Host in Berlin. In ihrer Kolumne führt sie uns regelmäßig durch die Nebelregion des Kapitalismus. Sie lüftet den Schleier der Verhältnisse, in denen es scheint, als seien wir alle frei und gleich.

Schon in meiner ersten Kolumne hatte ich das Thema am Wickel. Aber weil das Geschrei derzeit groß ist und das Wahlergebnis die Welt erschüttert (vor allem Bayern – sie wollen Berlin jetzt den Geldhahn abdrehen), muss es noch mal sein.

Gängige verfassungsrechtliche Maßnahme

Seit sich abzeichnet, dass eine mögliche linke Regierung diesen Volksentscheid umsetzen könnte, sind noch vehementer als vorher die „heftigsten, kleinlichsten und gehässigsten Leidenschaften der menschlichen Brust, die Furien des Privatinteresses, auf den Kampfplatz gerufen“, um es mit Marx zu sagen. Abgesehen von den Warnungen vor zusammenbrechenden Häusern, Gulag, dem Niedergang Deutschlands und Trumps Rache lautet das wesentliche Argument: Enteignung, ja schon alleine das darüber sprechen, würde private Investoren abschrecken, weltweit. Niemand würde mehr ein Haus errichten. Berlin in Ruinen.

Bis heute ist VW dem Staat wichtig genug, um ein Mitspracherecht zu behalten. Beim Wohnen sieht das anders aus

Enteignung, Enteignung, Enteignung – so tönt es jetzt entsetzt aus allen konservativen und neoliberalen Lautsprechern. Dabei ist Enteignung eine gängige verfassungsrechtlich gedeckte Maßnahme. Ständig wird enteignet, auch die CDU steht dafür, zu Gunsten des Baus von Autobahnen oder des Abbaus von Kohle. Noch der letzte Journalist dürfte mittlerweile allerdings begriffen haben, dass es bei dem Berliner Vorhaben nicht um Enteignung (Artikel 14 GG) geht, sondern um Vergesellschaftung (Artikel 15 GG): die Umwandlung von einem profitorientierten Verwendungszweck eines Gutes, seien es Produktionsmittel oder Grund und Boden, hin zu einem gemeinnützigen Umgang.

Auto wichtiger als Wohnen?

Zurück zum Käfer. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, Vertreter der Kapitalinteressen, fand schon Anfang der 1950er Jahre staatliches Unternehmertum störend. Man diskutierte damals darüber, VW zu privatisieren. Die SPD war dagegen, der damalige wirtschaftspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion sagte, „die Lieferung eines billigen Volkswagens auch an Bezieher von kleinen Einkommen sollte die Aufgabe der öffentlichen Hand“ sein. Der Bundesverband sah das anders. Staatliches Unternehmertum käme einer Enteignung gleich, hieß es.

Bis heute ist VW dem Staat übrigens wichtig genug, um ein Mitspracherecht zu behalten, das Land Niedersachsen hat Sperrminorität. Beim Wohnen, ein im Vergleich zum – sorry – Kleinwagen ungleich wichtigeres Grundbedürfnis, sieht das anders aus. Ohne Bedenken wird hier ein lebensnotwendiges Bedürfnis dem Profitinteresse unterworfen.

Indem die Konzerne die Mieten immer weiter erhöhen – Profit kennt keine Grenze –, senken sie nicht nur das verfügbare Einkommen der Mieter, sie nehmen ihnen und ihren Kindern auch wichtige Lebenschancen und Entfaltungsmöglichkeiten. Da stellt sich die Frage: Wer enteignet hier wen?

Sabine Nuss

Sabine Nuss Freie Autorin & Publizistin

Sabine Nuss hat die zwölfte Klasse abgebrochen, Bürokauffrau gelernt, das Abitur nachgeholt, bei Springer als Journalistin volontiert, Politikwissenschaft studiert und über Privateigentum promoviert. Bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung war sie Leiterin der Politischen Kommunikation und Geschäftsführerin des Karl Dietz Verlags. Heute lebt sie als freie Autorin, Publizistin und Podcast-Host in Berlin. In ihrer Kolumne führt sie uns regelmäßig durch die Nebelregion des Kapitalismus. Sie lüftet den Schleier der Verhältnisse, in denen es scheint, als seien wir alle frei und gleich. Ihre Podcasts sind: Armutszeugnis, der Wirtschaftspodcast der Rosa-Luxemburg-Stiftung, sowie Critical Theory in Context, der Philosophiepodcast des Centers for Social Critique an der HU Berlin. Mehr unter: sabinenuss.de
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80 Kommentare

  • Querbeet

    Ich wünsche Berlin die Linke Regierung, die es sich wünscht und verdient.

    Und dann soll Berlin den Rest der Republik in Ruhe lassen. Besonders die Portemonnaies.

  • Alex_der_Wunderer

    Goiler Einstig mit den Enteignungen in Berlin, ersteinmal bei den Deutschen Wohnungsbaugesellschaften mit entsprechenden Entschädigungen.



    Wenn wir datt durch haben, kommen wir zum eigentlichen Geschäftsmodell der Enteignung, nun aber ohne Entschädigungen, bedeutet - betroffen sind sämtliche Liegenschaften in Berlin, die seit den 1990er Jahren von Russen aufgekauft worden sind, ganze Straßenzügen haben da komplett die Besitzer gewechselt, ales sollte wider in deutsche Hände kommen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Chinesen die hier meinen, sich einkaufen zu dürfen. Komplett alles an Immobilien von den auswärtigen, internationalen Immobilien Investoren zurück in deutsche Hand. Lasse doch blöd gucken, so kommt Deutschland wieder in den Besitz von seiner Bevölkerung.

    • Alex_der_Wunderer

      @Alex_der_Wunderer:

      Kleine Ergänzung : und alles ganz legitim, da unser gutes Grundgesetz die Enteignungen explizit vorsieht, gar nicht so dumm, wa.



      Sollte doch nicht unser Problemchen sein, wenn auswärtige Immobilien Spekulanten aus dem internationalen Ausland unser Grundgesetz nicht kennen, lernen sie es jetzt halt kennen - wir lassen uns doch nicht von denen auf die Straße setzen, oder hat da wer bock drauf, von uns demokratischen Deutschen ?

  • Kommen Tier

    Laut tagesschau wurden bisher 77 Immobilien beschlagnahmt, die dem Remmo Clan gehörten. Wieviel Prozent des Gesamtbesitzes das ist, wurde leider nicht gesagt.

  • Josef 123

    Wenn eine Firma eine andere, noch dazu in dieser Größenordnung, übernehmen will, geht es im echten Leben nicht um VW unter Hitler oder sozialistische Folklore, sondern da setzt man in der Wirtschaftswelt Profis ein, die den realistischen Wert = aufzubringendes Kapital und die zu erwartenden Einnahmen ermitteln, zu erwartende Ausgaben für Unterhalt, Renovierungen errechnen usw. Nur mal als Größenordnung: In München zahlen Sie als Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft rund 500€ pro Monat nur als Rücklage/Sicherheit für allfällige Reparaturen. Als Rücklage, wenn Sie die Wohnung schon bezahlt haben, nicht als Miete.



    Und wenn eine Stadt am Tropf von Restdeutschland hängt und so verschuldet ist, daß sie jetzt schon alleine 1 Milliarde nur für Zinsen aufbringen muss, würde mich die Einschätzung von Wirtschaftsprüfern zu der ganzen Angelegenheit interessieren.

    In Takatukaland braucht einen das alles natürlich nicht zu interessieren.

  • Nordlicht4711

    Die Vergesellschaftung ist ein ungleich schärferes Schwert als die Enteignung.



    Bei der Enteignung nach Artikel 14 kann der Staat punktuell in den Besitz des Individuums eingreifen im Sinne des Gemeinwohls. Er muss mildere Mittel prüfen und entsprechend dem Verkehrswert entschädigen.



    Bei der Vergesellschaftung nach Artikel 15 geht es um etwas völlig anderes. Hier wird das Gemeinwohl gesteigert indem der Staat das (Wirtschafts-) System ändert.



    Das Ziel ist also ein ganz anderes und somit auch die Rechte des Individuums. So erklärt sich auch warum man nicht nach dem Verkehrswert, sondern dem Ertragswert entschädigen will. Ein zahlungsfähiger Staat der gleichzeitig die Versorgung mit Wohnraum übernimmt ist schließlich im Sinne des Gemeinwohls.

    Deshalb zieht die Linke in Berlin hier auch die rote Linie. Man fürchtet gar kein Urteil des BVerfG, man sehnt es geradezu herbei. Denn dann werden die juristischen Kriterien für den Umbau unseres Wirtschaftssystems transparent.



    Dieser Artikel ist ein Einfallstor für weit mehr Maßnahmen als 200k Wohnungen. Man muss nur das Interview von Tom Krebs hier lesen. Vergesellschaftung von Stahlwerken, Energienetzen usw..

    • Yes

      @Nordlicht4711:

      Sowohl die Enteignung (Art. 14 GG) als auch die Vergesellschaftung (Art. 15 GG) müssen dem Gemeinwohl dienen und verhältnismäßig sein. Artikel 15 unterscheidet sich von Artikel 14 durch seinen sachlichen Anwendungsbereich (nur Grund, Boden usw. statt jedes Eigentum), einen (qualifizierten) Gesetzesvorbehalt, die Zweckbindung an eine Vergesellschaftung und in der Rechtsfolge, nach der das Eigentum in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt wird. „Gemeinwirtschaft“ meint eine an den Bedürfnissen der Allgemeinheit orientierte Bewirtschaftung, was wohl Ihrem „geänderten Wirtschaftssystem“ entspricht.

      • Moby Dick

        @Yes:

        In Art 15 GG steht nichts von Allgemeinwohl. Der Zweck der Vergesellschaftung reicht aus.

        • Yes

          @Moby Dick:

          Nein, eine Vergesellschaftung darf kein Selbstzweck sein, so dass sie auch nicht allein „zum Zwecke der Vergesellschaftung“ gestattet ist. Solchen Staatsgelüsten gewährt das Grundgesetz keinen Raum. Die Formulierung „zum Zwecke der Vergesellschaftung“ (in Art. 15 GG) soll vielmehr die Bindung der Überführung des Eigentums in eine Form der Gemeinwirtschaft verdeutlichen. Unter „Gemeinwirtschaft“ wird eine ihrem ganzen Wesen nach vorrangig gemeinnützig ausgerichtete Bewirtschaftungsform verstanden, die ausschließlich der unmittelbar am A l l g e m e i n w o h l orientierten Bedarfsdeckung dienen darf. Andere Zwecke reichen für eine Vergesellschaftung dagegen nicht aus. So wäre zum Beispiel auch nicht gestattet, Immobilien zu sozialisieren, um mit den erzielten Mieterträgen den Haushalt zu konsolidieren.



          Weitere Nachweise hierzu finden Sie auch unter:



          www.grundgesetz-fu...de/artikel-15.html

          • Alex_der_Wunderer

            @Yes:

            @ Yes



            Also, wenn die Bevölkerung durch eine Vergesellschaftung der Immobilien von ausländischen Immobilien Spekulanten, ihre dadurch niedrigeren, bezahlbar werdenen Mieten,dadurch an seriöse Eigentümer leisten müssen und dann nicht mehr diese exibitanten Horror Zahlungen an die Immobilien Haie aus dem internationalen Ausland aufbringen müssen, wäre doch so eine Vergesellschaftung eine gute Sache. Dann würde Deutschland ja tatsächlich wieder der deutschen Bevölkerung gehören, oder ?

    • Nachtsonne

      @Nordlicht4711:

      Zuvor wäre allerdings erstmal die Verhältnismäßigkeit zu klären. Es gibt auch andere Maßnahmen die Wirkung zeigen.

    • Josef 123

      @Nordlicht4711:

      Wobei speziell zu ihrem letzten Absatz die Frage zu stellen ist: Wurde schon mal irgendwann irgendwo irgendwas in Deutschland besser oder billiger (oder gar beides), wenn der Staat das Kommando übernommen hat? Der letzte Großversuch fand meiner Erinnerung nach von 1945 bis 1989 statt.

  • Abdurchdiemitte

    Gute Kolumne und berechtigte Frage. Vielen Dank, Frau Nuss.



    Und wieso habe ich permanent das Gefühl, insbesondere wenn es um die Vergesellschaftung privater Wohnungskonzerne geht, dass diese Debatte ideologisch stark aufgeladen ist, in Berlin v.a. von den Gegnern der Vergesellschaftungsforderung?



    Man kann (wie ich) ein Skeptiker der Vergesellschaftung sein, der Meinung sein, dass Wohnungsneubau sinnvoller sei, um der Wohnungsnot zu begegnen. Man kann auch auf die Verantwortung des einstigen rot-roten Senats verweisen, der Berlin diese Misere beschert hat.



    Was man aber nicht machen sollte: Antisemitismus, Terrorunterstützung und Clankriminalität ins Feld führen, um die (linken) Befürworter der Vergesellschaftung zu diskreditieren und von seiner eigenen jahrzehntelangen Untätigkeit als Regierungspartei in dieser Sache abzulenken.



    Auch darüber haben die Berliner mit einer Zustimmung von 26% für Die Linke ein Urteil gefällt.

    • Tom Tailor

      @Abdurchdiemitte:

      Kann man so sehen. Man kann aber auch konstatieren, das 74 Prozent der Berliner zu einem anderen Urteil kommen.

    • Reinero66

      @Abdurchdiemitte:

      Die 26% sind kein Argument, solange die gleiche Gruppe bei 44% sagt, dass dies kein Votum sei und dies verhindert werden muss!

    • Josef 123

      @Abdurchdiemitte:

      26% der Wähler bzw. 18% der Berliner (unter Berücksichtigung der Wahlbeteiligung) als "überwältigende Zustimmung der Berliner" auszugeben (wie es andernorts häufig gemacht wird) ist unverfroren.



      Genauso gut können die Gegner behaupten (und haben wahrscheinlich Recht), 3/4 der Wähler bzw. 4/5 der Berliner, verteilt halt auf verschieden Partei, lehnen die Pläne der Linken ab.

      Da freut sich die AFD, wenn jetzt alleine ein Viertel der Wähler ausreichen soll, um einen Führungsanspruch zu legitimieren.

      • Abdurchdiemitte

        @Josef 123:

        Ich habe nicht davon gesprochen, dass 26% Wählerstimmen eine ‚überwältigende Mehrheit‘ sind - die 19% für die Berliner CDU, die sich besonders vehement gegen die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen einsetzt, ist es aber auch nicht.



        Läßt sich daraus nun schließen, dass das Enteignungsthema für die meisten Berliner im Wahlkampf nicht relevant war? Das nehme ich nicht an, aber das Thema spaltet die Stadtgesellschaft möglicherweise wie es kein anderes Thema in diesem Wahlkampf tat.



        Antisemitismus war aber auch nicht das zündende Thema für die Berliner Bevölkerung, wie es sich die Gegner der Linken und eines rot-grün-roten Senats offenbar erhofft hatten. Und daraus läßt sich nun keinesfalls ableiten, dass die Mehrheit der Linken-Wähler antisemitisch eingestellt ist - nur leider mußte ich auch das schon lesen!



        Übrigens erhebt die AfD durchaus schon jetzt einen Führungsanspruch, auch wenn sie auf Bundesebene aktuell ‚nur‘ Zustimmungswerte von 27% generieren kann. Bekanntlich ist das aber auch keine ‚überwältigende‘ Mehrheit.

        • Josef 123

          @Abdurchdiemitte:

          "Ich habe nicht davon gesprochen, dass 26% Wählerstimmen eine ‚überwältigende Mehrheit‘ sind -":

          Das wollte ich ihnen auch nicht unterstellen, deshalb habe ich geschrieben: "(wie es andernorts häufig gemacht wird)".

          Das scheint missverständlich zu sein und soll hiermit klargestellt werden.

  • Martin Sauer

    Leider geht man bei der Enteignung/Vergesellschaftung von falschen Voraussetzungen aus. Zb. sagt die Linke in den Gesetzen steht nicht das zum Verkehrswert enteignet werden muss. Das ist richtig, aber im Gesetz steht das keine der beiden Seiten benachteiligt werden darf. Aber eine Enteigung 40 % unter Verkehrswert ist eine einseitige Benachteiligung. Dann überlegt die Linke die Entschädigung auf insgesamt 100 Jahre hinzuziehen. Der Vonovia würden die Mieteinnahmen fehlen und ginge dann möglicherweise in die Insolvenz. Noch schlimmer wird es für die Banken die Kredite für die Wohnungen gegeben haben. Der Wert/Sicherheiten verringern sich dann um 40 %. Der Wert sinkt dann von Zb. 30 Miliarden auf 18 Miliarden €.

    Letztendlich würde wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden ob man Wohnungen 40 % unter Verkehrswert vergesellschaften darf und die Entschädigung 100 Jahre abbezahlen. Da der Schutz des Eigentums im Grundgesetz verankert ist wird das Bundesverfassungsgericht dem kaum zustimmen.

    • Yes

      @Martin Sauer:

      Im Grundgesetz ist so vieles verankert, allerdings steht nirgends, dass keine der Seiten benachteiligt werden dürfe. Hierzu heißt es dort, dass die Interessen der Beteiligten mit denen der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind. Das geht praktisch immer mit der Benachteiligung einer Seite einher, denn auf’s Abwägen kommt es ja gerade an, weil sich die unterschiedlichen Interessen und Ziele weder zeitgleich noch vollständig nebeneinander verwirklichen lassen.

  • Tom Tailor

    "Beim Wohnen, ein im Vergleich zum – sorry – Kleinwagen ungleich wichtigeres Grundbedürfnis, sieht das anders aus. Ohne Bedenken wird hier ein lebensnotwendiges Bedürfnis dem Profitinteresse unterworfen."

    Wohl eher: "wurde". Und zwar im Jahr 2004 von der SPD in Zusammenarbeit mit der PDS, als 65.000 landeseigenen Wohnungen an private Investoren verkauft wurden. Bedenkenlos.

  • Normalo

    Leider greift die Positionierung dieses Artikels zu kurz, indem sie sich auf die Frage des "ob" einer Enteignung oder Vergesellschaftung beschränkt. Zwar kann man auch da schon das eine oder andere Hinkebein ind en gezogenen Vergleichen sehne (haben Andere hier auch schon drauf hingewiesen).



    Aber der entscheidende Kritikpunkt an der Vergesellschaftungsinitiative ist doch das "Wie", genauer, das "Für wieviel Entschädigung". An der Stelle hört nämlich jegliche Vergleichbarkeit auf, wenn man Enteignungen z. B. für öffentliche Bauvorhaben oder Bodenschatzgewinnung herannimmt, wo üblicherweise mindestens der Marktwert der enteigneten Grundstücke als Entschädigung geleistet wird. SO ist das üblich und verfassungskonform. UNüblich ist zum Einen genau der Sonderfall der "Vergesellschaftung" und weder üblich noch verfassungskonform ist die Festlegung der Entschädigung nach Gutdünken/Kassenlage.



    Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob man Individuen die Entscheidung oktroyiert, statt Eigentum an einem Grundstück dessen fair ermittelten Zeitwert auf dem Konto zu haben, oder ob man ihnen ihr Eigentum wegnimmt und den Vermögenswert, den es repräsentiert, zum überwiegenden Teil gleich mit.

    • Martin Sauer

      @Normalo:

      Das Enteignungsgesetz,zu der auch die Vergesellschaftung gehört, sieht vor das beide Seiten nicht benachteiligt werden dürfen. Also einseitig 40 % unter Verkehrswert mit einem Zahlungsziel von 100 Jahren festzulegen, ist wohl eine einseitige Benachteiligung. Da macht das Bundesverfassungsgericht nicht mit.

      Und wenn der Staat Wohnungen 40 % unter Verkehrswert zwangweise enteignet, und dann 100 Jahre abbezahlen will um Wohnungen Zb. für 5 € Netto Kaltmiete zu vermieten verstösst das gegen EU Recht. Nichtstaatliche Wohnungsbaugeselschaften können das nicht und müssen den Marktpreis an Miete einehmen. Aber noch einmal der Stat darf sein Monopol nicht so ausnutzen.

      Man überlege sich mal, Berlin enteignet 40 % unter Wert, legt 100 Jahre als zahlungziel fest, und das Bundesvefassungsgericht entscheidet in Zb. 3 Jahren das sofort 100 % gezahlt werden muss,

  • Oma

    Ausgerechnet VW 🙄

  • Nerd2022

    Ich habe vor einiger Zeit einen Zeitungsartikel eines Juristen zu Enteignungen gelesen, aus dem ich aber nur sinngemäß einen Punkt wiedergeben kann. Vor Gericht wird geprüft, ob die Enteignung/Vergesellschaftung verhältnismäßig ist. Das ist eher einfach bei einem Acker, der für die ICE Trasse notwendig ist. Bei einem Gerichtsverfahren müsste Berlin nachweisen, dass alle milderen Mittel wie z.B. Ausweisung von Bauland, schnellere Genehmigungen, Bauen in die Höhe, Randbebauung des Tempelhofer Feldes etc. ausgeschöpft wurden.



    Da sämtliche Berliner Regierungen, egal welcher Farbe, ihre versprochenen Bauziele verfehlt haben, dürfte der Nachweis schwerfallen. Ich kann das als Nichtjurist nicht beurteilen, aber ich halte es für plausibel, dass das fröhliche Vergesellschaften weitaus schwieriger sein könnte als behauptet, ganz abgesehen von der Tatsache, das ein Riesenaufwand betrieben wird und keine einzige Wohnung geschaffen wird. Dazu kommt, dass die städtischen Mieten nur wenig niedriger als z.B. die Vonovia Mieten sind. Der antikapitalistische Furor könnte eine sehr kalte Dusche erleiden.

    • Nisse

      @Nerd2022:

      Ich gebe ihnen recht. Jedoch wird ein Gericht neben der Verhältnismäßigkeit auch die Eignung der Maßnahme untersuchen. Wird die Wohnsituation sich deutlich verbessern wenn statt 400.000 zukünftig 600.000 Wohnungen von den 1,8 mio. Wohnungen in öffentlicher Hand sind? Auch hier wird das Eis ziemlich dünn....

    • Nordlicht4711

      @Nerd2022:

      Da habe ich etwas anderes gelesen. Und zwar steht die Verhältnismäßigkeit nur bei Enteignung nach Artikel 14GG im Vordergrund. Hierbei handelt es sich um einen punktuellen Eingriff des Staates der stark gegen individuelle Interessen abgewägt werden muss.



      Bei Artikel 15GG, der noch nie zur Anwendung kam, ist das anders. Dieser Artikel beschreibt keinen punktuellen Eingriff sondern eine systematischen Wechsel des Wirtschaftssystems.



      D.h. das Ziel ist ein ganz anderes. Es gibt kein milderes Mittel um ein Wirtschaftssystem zu ändern als die Vergesellschaftung.



      Nun haben natürlich viele die Angst dass hier eine juristische Tür aufgemacht wird die eine DDR 2.0 bringt. Denn was für Vonovia gilt kann auch für Mercedes gelten oder weiß der Teufel welche Unternehmen.

      • Yes

        @Nordlicht4711:

        Bei Stundenverrechnungssätzen um die 300,- € sollte man vielleicht auch da mal über eine Vergesellschaftung nachdenken.

    • Strolch

      @Nerd2022:

      Die Gefahr ist doch, dass Vanovia sagt: Enteignet mich nur. Ich klage aber auf angemessene Entschädigung. Die kann Berlin nicht zahlen.

  • Tazilo

    Eine Vergesellschaftung kostet Milliarden, schafft 0 neue Wohnungen und schreckt Investoren ab. Das Land Berlin sollte seine Energien und Gelder darauf verwenden, Baugebiete auszuweisen und auch selber günstige Wohnungen zu bauen. Das bremst die Mieten besser als jede Planwirtschaft. Brachland in der Stadt und Platz im Umland gibt es reichlich. Zur Erinnerung: im alten Westberlin, in dem ich aufwuchs, gab es massenhaft öffentlichen Wohnraum und eine Mietpreisbindung. In Ostberlin noch mehr. Effekt: Wohnungsmangel und heruntergekommene Wohnungen.

    • test_name

      @Tazilo:

      >Brachland in der Stadt und Platz im Umland gibt es reichlich.<

      Wirklich? Stadtentwicklung von Kairo als Vorbild für Berlin? Den Tiergarten und das Tempelhofer Feld bebauen?







      Dazu die Forderung von Eralp nach offenen Grenzen - Millionen neue Zuwanderer nach Berlin?







      Es gibt eine gewisse Anzahl von Menschen, die gut in Berlin leben können. Schafft man mehr Wohnraum, kommen sehr viel mehr Menschen. Besser wird die Wohnsituation für die Alteingesessenen dadurch nicht.

  • Zippism

    Herrlich, wie einfach Wohnungspolitik sein kann, wenn man die unangenehmen Fragen konsequent ausblendet. Man erklärt die Vergesellschaftung kurzerhand zur gemeinnützigen Umgestaltung, zitiert Marx und schon scheint das Problem gelöst. Nur leider entstehen durch einen Eigentümerwechsel keine einzige zusätzliche Wohnung und kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum.

    Die eigentliche Frage, was diese Aktion den Berliner Steuerzahler kostet, welche Entschädigungen rechtlich erforderlich sind und wie viel Geld anschließend noch für den dringend benötigten Neubau übrig bleibt, scheint da geradezu lästig zu sein.

    Auch der VW-Vergleich ist bemerkenswert. Ausgerechnet ein staatliches Mitspracherecht bei einem Automobilkonzern soll nun als Beleg dafür dienen, dass der Staat auch gleich Hunderttausende Wohnungen übernehmen sollte.

    Aber gut: Wenn man erst einmal fest davon überzeugt ist, dass Privateigentum das eigentliche Problem ist, muss man sich mit den praktischen Folgen der eigenen Lösung vermutlich nicht mehr allzu intensiv beschäftigen. Die Rechnung kommt schließlich erst später – und die bezahlen dann nicht Marx, sondern die Berliner Steuerzahler.

    • Mindɘrlɘistɘr

      @Zippism:

      »Nur leider entstehen durch einen Eigentümerwechsel keine einzige zusätzliche Wohnung und kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum.«



      #



      Das ist eine hunderttausendfach wiederholte Trivialität, und kein Mensch sagt, dass das langfristig die einzige Maßnahme bleiben soll.



      #



      In meiner ersten Antwort hatte ich noch mehr geschrieben, aber wenn diese hier wieder nicht freigegeben wird, dann habe ich wenigstens nicht allzu viel Zeit verschwendet.

    • Encantado

      @Zippism:

      "Die Rechnung kommt schließlich erst später – und die bezahlen dann nicht Marx, sondern die Berliner Steuerzahler."



      Bzw. via Länderfinanzausgleich eben nicht nur die Berliner, sondern alle anderen mit.



      Ja, die Solidargemeinschaft.

  • realnessuno

    "Eigentum verpflichtet"



    Das steht nicht nur in Gesetzestexten der BRD sondern wird ab und zu tatsächlich gesagt, wenn man sich unterhält und wenn zum Beispiel der Nachbar von einer Neuanschaffung berichtet, um die er sich jetzt "kümmern" muss.

    Jedenfalls haben die Spekulanten und Hausbesitzer in Berlin (und anderswo natürlich) nicht gut auf ihr Eigentum geachtet! Denn sie wurden gierig, haben wenig investiert und die Finanzierer (Mieter) häufig schlecht behandelt.

    Vor diesem Hintergrund sind Konsequenzen doch völlig OK. Das für eine CxU das Wort "Enteignung" schrecklich klingt ist doch normal. Aber nach dem großen Umbau werden selbst CxU Wähler sehen dass die Welt ein Stück besser geworden ist, wenn mehr Bürger wieder zufriedener sind!

    • Oleg Fedotov

      @realnessuno:

      Das ganze kann man aber auch anders sehen.



      Die Verpflichtung zu Instandhaltung und Erneuerung von Heizung etc. zählt nicht dazu, denn diese ergibt sich aus den verschieden Umweltgesetzen und der Verkehrssicherungsflicht.



      Wenn aber jemand 100 oder 1000 Wohnungen sein Eigentum nennt, ist er verpflichtet, diese auch der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Kostenlos, oder halt gegen eine Miete/Pacht/Rente.



      Und damit hat er der Pflicht aus seinem Eigentum für die Allgemeinheit erst einmal genüge getan. Hinzu kommt natürlich noch die Pflicht zur Steuerzahlung, was auch von den Vätern und Müttern des Grundgesetz, mit diesem oft falsch interpretierten Satz, gemeint war.

    • Encantado

      @realnessuno:

      "...dass die Welt ein Stück besser geworden ist, wenn mehr Bürger wieder zufriedener sind!"



      Berliner? Zufrieden?



      Das sind nicht die Berliner, die ich kenne... ;-)

  • Paul Rabe

    Wenn in Berlin vorhandene Wohnungen den Eigentümer wechseln, gibt es ja keine einzige zusätzliche Wohnung

    Woher sollen aber in Zukunft zusätzliche Wohnungen kommen?

    Die Stadt Berlin hat dafür kein Geld und auch keinerlei Möglichkeiten, hier „die Reichen“ irgendwie zur Kasse zu bitten

    Aber, Investoren, also Leute, die neue Wohnungen bauen, wenn man durch so eine Aktion bestimmt nicht begeistern, sondern eher im Gegenteil…

    Im Ergebnis wird es dann in Berlin weniger(!) Wohnungen geben als ohne Enteignung und das kann doch nicht wirklich Ziel der Sache sein, oder?

    • Perkele

      @Paul Rabe:

      Die Lage der Mieter*innen nicht nur in Berlin ist längst nicht gut. Vermieter allerorten betreiben sehr oft Mietwucher, lassen die Wohnungen verkommen und halten Wohnraum zurück um den Markt zu verengen. Bevor massiv neue Wohnungen gebaut werden, vielleicht gar mit staatlichen Zuschüssen/Erleichterungen, muss die Grundlage für die Mieter*innen zufriedenstellend geregelt werden, andernfalls geht es wieder mal nur um Profite und nicht um Fairness.

    • hedele

      @Paul Rabe:

      Die Wohnungen sollten aber Gesellschaften gehören, die mit dem erzielten Ertrag auch wirklich neue Wohnungen bauen wollen und nicht nur ihre Aktionäre füttern und den Markt weiter verknappen möchten. Für mich wären das Wohnungsbaugenossenschaften, die hatten wir früher schon mal, als die Wohnungslage in den 20er Jahren nach dem Krieg ähnlich kritisch war. Man hat das vergessen.

    • Morrad Mo

      @Paul Rabe:

      Das erste böse Erwachen für die Linkswähler wird sein, dass sich nach der Enteignung absolut gar nix an der angespannten Wohnsituation geändert hat.

      Und das zweite wird sein, dass die Mieten in den enteigneten und nun kommunalen Wohnungen gar nicht gesenkt werden. Warum sollten sie auch? Bei den bereits bestehenden kommunalen Wohnungen in Berlin sind die Mieten heute ja auch schon nicht niedriger als bei Vonovia&Co.

      • Ludowig

        @Morrad Mo:

        Entscheidend ist doch auch, wohin die Mieteinnahmen fließen. An eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder an einen Immobilienkonzern, der auf maximalen Profit aus ist.

  • Don Geraldo

    Ob man jetzt §14 oder 15 des GG als Begründung heranzieht ist doch Wortklauberei.



    Letztlich geht es darum, ob daran überhaupt ein öffentliches Interesse besteht, und was es kostet. Zumindest die Kostenfrage ist in beiden Paragrafen gleich geregelt und läßt ausdrücklich den Rechtsweg offen. Deshalb kann derzeit auch niemand seriös sagen, was das alles am Ende kosten wird und wie lange es dauern wird, bis hier Rechtssicherheit herrschen wird.

    Schon das öffentliche Interesse kann man bestreiten. Ein Besitzerwechsel von 10-20 Prozent der Wohnungen ändert ja nichts daran, daß im Ballungsraum Berlin einfach zu wenige Wohnungen vorhanden sind für das aktuelle Interesse an Wohnungen dort. Und wenn dieser Besitzerwechsel einen positiven Einfluß auf die Miete in diesen Wohnungen hat, haben die 80-90 Prozent der Menschen in Berlin, die nicht darin wohnen, überhaupt nichts davon. Trotzdem müssen sie es mitfinanzieren.

    • Westlahn

      @Don Geraldo:

      Wenn der exorbitante Profit aus den Bestandsmieten der vergesellschafteten Wohnungen genommen wird, haben auch Menschen von den frei werdenden Einkommen etwas, die nicht dort wohnen. Es gäbe auch die Möglichkeit mit den Finanzmitteln aus dem Wohnungsbesitz neue Wohnungen zu bauen, die anderen Regeln folgen als Renditemaximierung. Wohnungen also, die diese Gesellschaften so nicht gebaut hätten. Und es wäre wohl möglich auf Grundstücken zu bauen, die diese Gesellschaften gekauft haben, ohne dort in naher Zukunft selbst bauen zu wollen, damit dort keine anderen Investoren preisgünstige Wohnungen erstellen. Insofern stimmt der Satz "Enteignung gibt keine einzige neue Wohnung" so nicht. Es kommt allerdings auf die konkrete Umsetzung an.

  • Frauke Z

    "Ständig wird enteignet"



    Der Vergleich passte dann gut, wenn in Berlin unbebaute Baugrundstücke oder lange leerstehende Bürogebäude zwecks Schaffung von Sozialwohnungen enteignet werden sollten. Das hätte sicher bei weitem nicht für so großen Furor gesorgt.



    Die Autorin weist auf den Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung hin. Wenn aus ihrer Sicht "ständig" enteignet wird, wie oft wurde in Deutschland schon vergesellschaftet? Und in welchem Umfang?



    Vielleicht zeigt ihr Vergleich ja gerade, dass Vergesellschaftung eben nicht so normal ist (wie z.B. Enteignung für eine neue Straße).

  • Perkele

    Bei Enteignungen ist es interessant zu sehen, WER enteignet wird. Konzerne, Reiche, Super-Reiche - daszu fällt meir kein eniziges Beispiel ein. Häuslebesitzer, Schrebergärtner sind überall betroffen, die können sich kaum wehren, denn sie haben keine Beziehungen, kein Riesenkapital, keine Lobby und gehören eh nicht zu denen, die in unserer Gesellschaft bestimmen was geschieht. So einfach ist das.

    • Comerade Aardvark

      @Perkele:

      Ich kenne eine Familie aus dem vormaligen Adel, die zwecks Baus einer Autobahn um etliche Hektar Wald enteignet würden und sich heute noch wir wild darüber freuen.



      So sollte das mit Vonovia bitte nicht laufen.

    • Moby Dick

      @Perkele:

      Und das wird auch in Berlin wieder so sein. Denn enteignet werden nicht irgendwelche superreichen Vonovia Vorstände, sondern die Vonovia Aktionäre. Vonovia ist im Portfolio von Pensionsfonds und ETFs. Es wird also nicht schwer fallen, auch einen Schrebergärtner, eine alleinerziehende Krankenschwester und einen berufsunfähigen Dachdecker zu finden, deren Altersvorsorge vergesellschaftet wird, damit in Berlin Dinkies in ihrer unterbelegten Vierraumwohnung weiter unter Marktpreisen wohnen können.

      Interessanterweise fordert Art 15 GG kein Wohl der Allgemeinheit, nurArt 14 GG tut das.

      • Comerade Aardvark

        @Moby Dick:

        Weil es blanke Klientelpolitik ist, muss es ja mittels Art. 15 laufen.

    • Normalo

      @Perkele:

      Vielleicht muss man auch darauf schauen, WARUM und WIE enteignet wird. In der Regel geht es um einzelne Grundstücke, die auf ganz bestimmten, für Nutzungen von übergreifender Bedeutung unentbehrlichen Boden liegen, und es wird (mindestens) gleichwertig bzw. zu Marktpreisen entschädigt.



      "Ich, Staat, enteigne es mal, weil ich es politisch einfach besser finde, wenn ich die das habe und nicht irgendwelche privaten Geldgeier." ist eine eher seltene Motivation. Und beim wertadäquaten Ersatz von "Riesenkapital" machen sogar die tiefen Taschen des Staates irgendwann nicht mehr mit, wenn man nicht auf Jahrzehnte die Haushalte aus dem Gleichgewicht bringen will. Großvolumige Enteignungen wie z. B. für Tagebaue werden in der Regel auch von privat wirtschaftenden Unternehmen refinanziert.

    • Zippism

      @Perkele:

      Interessante Theorie: Der Staat enteignet also grundsätzlich nur diejenigen, die keine Lobby haben, während Konzerne und Superreiche offenbar unter einem besonderen Schutzschild stehen. Dass es mit der Hypo Real Estate 2009 sogar zur vollständigen Verstaatlichung eines börsennotierten Großunternehmens kam, passt da natürlich nicht ganz ins Weltbild.

      Und dass auch Häuslebesitzer oder Schrebergärtner enteignet werden können, liegt zunächst einmal daran, dass Eigentum kein absolutes Recht auf ewigen Bestandsschutz gegenüber jedem öffentlichen Vorhaben begründet. Entscheidend sind Rechtsgrundlage, Zweck und Entschädigung, nicht die Frage, ob der Eigentümer sympathisch, vermögend oder politisch einflussreich ist.

      Aber vielleicht ist es tatsächlich einfacher, jede Enteignung als Klassenkampf von oben nach unten zu interpretieren. Dann muss man sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und den konkreten Fällen nicht mehr beschäftigen.

      • Perkele

        @Zippism:

        Eben. Es IST Klassenkampf.

  • Pfennig

    Die Vergleiche hinken. Wenn die Stadt Berlin meint über einen eigenen Wohnungsbestand verfügen zu müssen, können diese Wohnungen am Markt gekauft werden, dafür muss nicht enteignet werden.



    Was viele beunruhigt und deshalb auch die Aufregung, ist dass mit einer Enteignung (oder Vergesellschaftung) in die Freiheitsrechte eingegriffen wird. Eigentum ist eine notwendige Bedingungen von Freiheit (lt. John Locke, Immanuel Kant, F. A. v. Hayek, u.a.), und viele leben eben lieber in einem freiheitlichen liberalen Rechtsstaat als in einem Staat, in dem ein totalitäres System die Regeln bestimmt.

    • Westlahn

      @Pfennig:

      Wolkige Sprüche a la Hayek über Freiheit können für das konkrete Problem keine Richtschnur sein. Zwischen einer freiheitlichen Demokratie und einem totalitären System ist eine Menge Luft, das ist kein entweder -oder. Und für die "Freiheit" sind renditeorientierte Wohnungskonzerne definitiv keine notwendige Voraussetzung.

      • Strolch

        @Westlahn:

        Das konkrete Problem: zu wenig Wohnung. Die Lösung: Wohnungsbestand gleich lassen und alles Geld, was man zur Verfügung hat, in Wohnungen stecken, die es schon gibt, um minimal die Miete zu senken.

  • Dirk Osygus

    Es interessiert sich wahrscheinlich niemand dafür, ob jetzt "enteignet" oder "vergesellschaftet" wird.



    Wohl aber dafür, dass kein angemessener Preis für die Wohnungen entrichtet werden soll. Wenn der gezahlt werden würde, müsste man ja auch nicht "enteignen". Da liegt also das Problem. Die Linken in Berlin wollen sich fremdes Eigentum aneignen, ohne dafür entsprechend zu bezahlen, und das widerspricht eben den deutschen Vorstellungen von Eigentum und Eigentumsübergang, sprich Verkauf.



    Wer noch nie Eigentum hatte, mag das spaßig und gerecht finden. Für alle anderen ist es ein katastrophales Zeichen.

    • Marmot

      @Dirk Osygus:

      @Dirk Osygus, genau das ist der Punkt. Bei bisherigen Enteignungen wird mit dem Verkehrswert entschädigt. Das ist der Riesenunterschied um den es geht. Die Linke in Berlin will nur die Hälfte oder ein Drittel des Verkehrswertes entschädigen. Damit kann ein kleiner Selbstständiger eventuell seine Altersvorsorge verlieren wenn er Vonovia Aktien hat.

  • Ruediger

    Von den Befürwortern von Enteignungen von Wohnungsbsitzern wird immer do getan, als wären die entscheidenden Gegenargumente vor allem rechtlicher oder gar moralischer Natur. Dabei geht es um etwas ganz anderes: Sie sind volkswirtschaftlich fragwürdig und nicht sozial. Sie lösen nicht die Ursache des Problems: es gibt in großen Städten eine viel größere Nachfrage nach Wohnraum als Wohnraum angeboten wird. Nur das ermöglicht es Unternehmen, Wuchermieten zu verlangen. Enteignungen werden für sehr viel Geld von allen bezahlt, kommen aber nur den Bestandsmietern zu Gute. Da die Nachfrage nicht sinkt, gibt es keine Gründe dafür, bei anderen Wohnungen Mieten zu senken. Private Investionen in den Wohnungsbau werden erschwert, weil Enteignungen drohen. Und öffentliche Investitionen in den Wohnungsbau werden unmöglich, weil das Geld, dass man dafür hätte verwenden können, an die enteigneten Konzerne geflossen ist.



    VW wurde übrigens nie enteignet, die Massenmotorisierung ist rückblickend ziemlich problematisch und ein Staat der gleichzeitig Autohersteller ist, hat einen massiven Interessenkonflikt wenn es ums Klima geht.

    • nihilist

      @Ruediger:

      Na, zum Glück wurde dieser Interessenkonflikt mit der Privatisierung von VW aufgelöst und die Politik ist heutzutage vollkommen unabhängig von der Autoindustrie.

    • Westlahn

      @Ruediger:

      Der "Autohersteller"Staat hat keinen massiven Interessenkonflikt. Er könnte im Unternehmen darauf hinwirken, die Investitionen in E-Mobilität und passende Modellpolitik frühzeitig durchzusetzen. Hat er aber nicht. Genauso wenig wie die achso überlegene privatwirtschaftlich kapitalistische Unternehmensführung. Dumm weil zu kurzsichtig gelaufen. Vor eine Wand.

      • Strolch

        @Westlahn:

        Das Land Niedersachsen ist am meisten von allen Eigentümern auf die Dividende angewiesen.

  • fly

    Der Kommentar beklagt sich über Aufregung und trägt mit seiner Polemik "Berlin in Ruinen" doch auch genau dazu bei.



    .



    Bleibt der Vergleich mit VW. Aber der hinkt überall. Ok, es gibt eine staatliche Sperrminorität, aber das hat VW offensichtlich weder vom Schummeln noch der Profitorientierung abgehalten. Im Gegenteil, der Staat fand die Erträge von VW ziemlich gut und hat nie eingegriffen, um Autos günstiger zu machen. Wenn man die VW Analogie (Kleinwagen...) übertragen möchte, würde es bedeuten, dass Berlin nicht nur die Wohnungen übernimmt, sondern auch neu zuschneidet zu Kleinwohnungen. Oder in der Analogie, Berlin kauft sich eine Sperrminorität von Vonovia Aktien und fördert irgendwas mit der Dividende.

    • Hewi

      @fly:

      Ich bin jetzt in einem Alter und einer Wohnsituaton, wo ich mir keine großen Gedanken machen muss. In meiner Jugendsituation hatte ich keine Problem Wohnraum für mich zu finden. Für viele heutige Juvendliche dürfte das anders sein. Die Politiker haben bis jetzt keine Antwort darauf gefunden.

    • pumble

      @fly:

      Ob VW in Staatseigentum betrügen und ausbeuten würde, werden wir nie erfahren. Der Konzern wurde ja privatisiert.

      • Normalo

        @pumble:

        Der Artikel macht doch genau den Punkt, dass VW, obwohl weitgehend(!) privatisiert, immer noch zu einem so gewichtigen Teil in Staatseigentum ist, dass das Land Niedersachsen wesentliche Entscheidungen des Unternehmens blockieren und damit gehörig Macht über Führung des Konzerns ausüben kann. Und @fly hat zutreffend darauf hingewiesen, dass das aber genau nicht dazu geführt hat, dass das Land irgendeine verbraucherfreundliche Tendenz in seiner Einflussnahme erkennen lässt. Vielmehr beschränkt sich sein Interesse erkennbar auf den Erhalt möglichst hoher Einnahmen in Form von Dividenden und Steuern.

      • FriedrichHecker

        @pumble:

        Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft bedeutet nicht automatisch "privatisiert" - bei der Deutschen Bahn nicht (da gehören alle Aktien dem Staat) und auch bei VW nicht - da gibt es dank VW-Gesetz stimmrechtslose Aktien, damit keine Beschlüsse gegen den Willen des stimmberechtigten Aktionärs "Land Niedersachsen" gefällt werden können...

  • Donald Duck

    Enteignet wurde bisher nur, wenn dem Staat keine andere Möglichkeit zur Verfügung stand eine staatliche Aufgabe zu erfüllen. Zum Beispiel eine Straße zu bauen, für die nun mal eine bestimmte einmalige Fläche benötigt wird. Vor der Enteignung bieten Länder und Gemeinden den Betroffenen oft einen Kaufpreis über dem Marktwert. Oft werden vor einer Enteignung sogar Alternative Routen In Betracht gezogen.

    Eigentliche Aufgabe von Berlin wäre es, mehr Wohnraum zu schaffen. Auch Berlin müßte erst prüfen, ob nicht alternative Flächen für den angestrebten Wohnraum im städischen Besitz genutzt werden könnten. Wenn das ausgeschlossen sein sollte, dann sollte die Stadt den Betroffenen zunächst einen Kaufpreis von etwa 10 bis 15% über dem Verkehrswert anbieten. Erfolgreiche Gebote würden die Umsetzung der Vergesellschaftung erheblich vereinfachen und zukünftige Investoren am Standort Berlin und in Deutschland nicht verschrecken.

  • YeahYeah

    Sollten die Entschädigungen für die Wohnungen so sein wie bei den Enteignungen nach Baugesetz usw, nämlich mindestens Verkehrswert, haben vielleicht nicht mal Vonovia oder andere was dagegen.

  • Ritchie

    Wann ist in der Bundesrepublik jemals ein Konzern enteignet (Entschuldigung "vergesellschaft") worden?



    Mir sind nur Beispiele aus der ehemaligen DDR bekannt.

    • Lowandorder

      @Ritchie:

      Mach’s noch einmal Sam! 🙀🧐

      Das war ja in Wahrheit auch nicht beabsichtigt - wa!

      Zitier mal Lovando



      “Helfe gern. Im Parlamentarischen Rat - sagte zu 15 GG Ol Conny zu Pferdmenges - beide CDU - “Das müssen wir machen. Das machen wir aber nicht! Du machst den Vorsitz!“

      unterm——- de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Adenauer & de.wikipedia.org/w...Robert_Pferdmenges (Immer + Abs = Deutsche Bank denken)🧐“

      ps inne Kantine unter die Räder gekommen - wa! 🫵

    • Westlahn

      @Ritchie:

      Glauben Sie, die Eigentümer der Grundstücke, die für die rheinische Braunkohle abgebaggert wurden haben ihre Flächen alle freiwillig her gegeben?

      • Lowandorder

        @Westlahn:

        🤖 Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) privates Eigentum im Einzelfall für eine konkrete öffentliche Aufgabe entzieht, während eine Vergesellschaftung (Art. 15 GG) ganze Wirtschaftsbereiche oder Produktionsmittel kollektiv in Gemeineigentum überführt, um sie dauerhaft ohne Gewinnerzielungsabsicht zu betreiben.…



        Art 15 GG • Anwendung: Bisher niemals in der Geschichte der Bundesrepublik angewendet (absolutes rechtliches Neuland). Erfordert ein spezielles formelles Bundes- oder Landesgesetz.



        • Entschädigung: Die Regeln von Art. 14 Abs. 3 gelten entsprechend, die genauen Maßstäbe für die Berechnung sind bei Großkonzernen juristisch jedoch stark umstritten.

    • Hewi

      @Ritchie:

      Was war da noch mit Hypo Real Estate in 2009?

      • Strolch

        @Hewi:

        Die wurde verstaatlicht, da ansonsten die Insolvenz gedroht hätte. Da hat sich der Staat quasi "Schrott" gesichert, damit die Banken nicht zusammenberechen, da aufgrund der Haftung der anderen Banken für die Hypo, die Befürchtung bestand, dass ein Dominoeffekt einritt. Da hat der Staat drauf gezahlt, um einen Zusammenbruch zu verhindern. Hier möchte Berlin Wohnungen haben und zwar unter Marktwert, um die Mieten senken zu können. Schon etwas anderes.

    • taz.manien

      @Ritchie:

      Kennen Sie überhaupt unsere Verfassung, wieso sollten Konzerne wie das goldene Kalb behandelt werden, diese Götzenverehrung macht mich einfach nur noch sprachlos und fassungslos, während man für die Kohle ganze Dörfer und Landstriche enteignet hat. Sehr viele Menschen haben Ihr Zuhause verloren, verstehen Sie diesen Umstand überhaupt, jetzt wird hier geheult das Wohnkonzerne in Berlin ab 3000 Wohneinheiten vergesellschaftet werden sollen, Wohnungen die bereits dem Land Berlin gehörten. Berlin wurde damals erpresst vom Bund von Kriminellen, die Sozialwohnungen zu verkaufen, weil in Berlin Kriminelle der CDU/SPD Landesregierung unter Diepgen, hier in Berlin gewütet und den Steuerzahler aufs übelste beraubt haben, lesen Sie alles über den Bankenskandal, das war der einzige Grund weswegen Berlin gezwungen wurde die Sozialwohnungen zu verkaufen, völlig falsche Welt!

      • Strolch

        @taz.manien:

        Kohle liegt halt nur an bestimmten Standorten. Zudem wurden die Häuslebesitzer ja gut entlohnt. Und als mal ein Kohlegebiet aufgegeben wurde und den Menschen angeboten wurde, sie können ihr Haus (gegen Rückgabe der Entschädigung wieder haben) wollte keiner.

        Als in Berlin verkauft wurde war SPD/Grüne im Bund und die Linke/SPD in Berlin an der Macht. Und wenn wir vom Zustand von (Ost-)Berlin reden, nun ja, da waren 40 Jahre die an der Macht, die Vergesellschaftung gut gehießen haben - und wer den Bauzustand der Häuser kannte, der will das nicht haben. Zudem hätten damals die Berliner alle kaufen können - aber die waren ja nicht blöd: Mieten ist billiger bei viel Leerstand, wozu kaufen?

    • pumble

      @Ritchie:

      Enteignet wird man in Deutschland nur, wenn man das Pech hat auf Kohle oder auf einer geplanten Autobahn zu wohnen. Konzerne dürfen machen was sie wollen.

      • Normalo

        @pumble:

        Niemand wird ohne eine marktadäquate Entschädigung enteignet. Genau das aber ist der zentrale wirtschaftliche Baustein des Vorhabens in Berlin. Wenn es möglich wäre, Wohnraum in gefragter Metropollage zu marktadäquaten Kosten zu erstellen oder zu erwerben und dann wirklich günstig zu vermieten, OHNE dabei massiv draufzuzahlen, bräuchte man das Vehikel nicht.

    • Limonadengrundstoff

      @Ritchie:

      Belastbare Zahlen zu Enteignungen sind mangels zentraler Statistik in der Tat schwer zu finden. Man müsste beim Bund, allen Ländern und allen Kommunen einzeln nachfragen, was sie wann warum von wem per "Angebot das man nicht ablehnen kann" gekauft haben.

      Es werden aber auch Schulen, Verwaltungsgebäude, Stromleitungen, Schienen, Ortsstraßen, Truppenübungsplätze usw. gebaut, oder ein wichtiger regionaler Arbeitgeber/Steuerzahler will das Gründstück/Gebäude haben.

      • FriedrichHecker

        @Limonadengrundstoff:

        "oder ein wichtiger regionaler Arbeitgeber/Steuerzahler will das Gründstück/Gebäude haben."

        Nette Behauptung - das geht aber vor keinem Gericht durch, nachdem das Verfassungsgericht schon vor Jahrzehnten entschieden hat, dass Enteignungen zugunsten eines privaten Unternehmens ausschließlich wegen der Schaffung von Arbeitsplätzen unzulässig sind...