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Betriebliche AltersvorsorgeSozialpolitische Good Vibes

Jasmin Kalarickal

Kommentar von

Jasmin Kalarickal

Eine Betriebsrente klingt angesichts der zahlreichen Sozialkürzungen wie ein beruhigendes Signal. Aber es kommt wie so oft auf die Details an.

L ars Klingbeil, der oberste Finanzhüter des Landes, hat sich für verpflichtende Betriebsrenten ausgesprochen – und folgt damit der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hatte am Wochenende eine solche Verpflichtung unter Beteiligung der Ar­beit­ge­be­r*in­nen gefordert.

Das Timing von Klingbeil scheint perfekt. Am Mittwoch kommen die Koalitionsspitzen mit Ver­tre­te­r*in­nen von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammen, um über Reformen zu diskutieren: Steuern, Rente, Arbeitsmarkt. Es ist gut nachvollziehbar, dass sich ein sozialdemokratischer Finanzminister im Vorfeld um sozialpolitische Good Vibes bemüht. Denn bisher hat sich Klingbeil vor allem als rigider Sparminister hervorgetan. Egal ob Rente, Gesundheit oder Pflege – was derzeit euphemistisch als Reformen präsentiert wird, ist ein knallhartes Kürzungsprogramm. Eine verpflichtende Betriebsrente klingt da wie ein versöhnliches Signal.

Laut Arbeitsministerium hatten 2023 nur etwa 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis 67 eine betriebliche Altersversorgung – das ist ziemlich wenig angesichts der Tatsache, dass die Alterssicherung in Deutschland in der Theorie auf drei Säulen beruht. Neben der gesetzlichen Rente sollen Ar­beit­neh­me­r*in­nen auch privat vorsorgen und eine Betriebsrente abschließen. Nur hat das mit der Realität der Menschen wenig zu tun. Viele Menschen, insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, haben im Ruhestand nichts anderes als die gesetzliche Rente – und die reicht oft nicht zum Leben.

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Schon im Koalitionsvertrag hat sich Schwarz-Rot darauf geeinigt, die betriebliche Rente zu stärken und sie insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen voranzutreiben. Ende des vergangenen Jahres wurde dafür das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen.

Eine verpflichtende Betriebsrente, an der sich Ar­beit­ge­be­r*in­nen mit einem Zuschuss beteiligen, klingt in diesem Zusammenhang vernünftig. Allerdings kommt es auf viele Details an. Grundsätzlich gilt: Je höher der Anteil der Arbeitgeber*innen, desto mehr lohnt es sich für die Arbeitnehmer*innen. Manche Verbraucherzentralen kommen zu dem Schluss, dass es sich erst rentiert, wenn sich Ar­beit­ge­be­r*in­nen mit mindestens 30 Prozent, besser 50 Prozent am Bruttobeitrag der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen.

DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi rechnet entsprechend mit Widerstand vonseiten der Arbeitgeber*innen. Die Bundesvorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann, hat den Vorschlag bereits scharf angegriffen. Auch die Zustimmung der Union, die Ar­beit­ge­be­r*in­nen entlasten will, dürfte mau ausfallen. Fraglich also, was nach dem Treffen am Mittwoch noch von den Good Vibes übrig bleibt.

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Jasmin Kalarickal

Jasmin Kalarickal Redakteurin

Jahrgang 1984, ist Redakteurin im Inlandsressort der taz.
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61 Kommentare

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  • Eine echte betriebliche Altersvorsorge ist zwar privatwirtschaftlich organisiert, aber gesetzlich geschützt. Geschützt vor dem Zugriff des Staates! Ich kenn mich zuwenig aus, aber für das beste betriebliche private Altersvorsorgemodell gilt jedenfalls, dass es nicht einziehbar ist, etwa durch Vermögensaufbrauchzwangsregelungen der Jobcenter. Alle beteiligten Gewerkschaften, PolitikerInnen und verantwortungsvollen Versicherungsberater müssen den Staat darauf festnageln, dass es immer ein solches absolut total ehrliches Alterdvorsorgemodell gibt. Andere Sparmodelle fürs Alter, etwa die Riesterrente, sind in dieser Hinsicht Betrug. Eine echte betriebliche Altersvorsorge muss mündelsicher sein! Mündelsicher vor dem Zugriff des Staates.

  • Die Frage ist immer warum man nicht wie in Österreich und der Schweiz mit einem drei Säulenmodell arbeitet, was auch eine Mindestrente und wie bei der Krankenversicherung eine Einzahlung aller beinhaltet. Stattdessen, wird viel über kapitale Anlagen und Aktien die im Gegensatz zur echten Renten einem Aktienkurscrash zum Opfer fallen könnten "schwadroniert". Mit privaten und Betriebsrenten wird man das Dilemma nur bedingt retten können. Vor allem wenn diese größtenteils Aktienfinanziert sind. Beim Thema Rente hören die meisten Politiker der Regierung leider nur auf die Ideen der Versicherungslobby und auf private Renten. Dabei scheint das nur ein Teil eines guten Rentensystems zu sein, Betriebsrenten einzuführen.

    • @Hamburger in Istanbul:

      An der gesetzlichen Rente kann die notleidende Versicherungswirtschaft kein Geld verdienen. Darum muss privatisiert werden. 🎂

      • @Mondschaf26:

        Haben Sie nicht Ihren Ironietrigger vergessen, junger Mann?

        • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

          Ja. Sry. - (Das Icon zeigt eine Torte. Notration der Versicherungs-Vertreter:innen.)

          • @Mondschaf26:

            Notration - wie war das noch mit Marie-Antoinette?



            Wenn das Volk kein Brot hat, soll es halt Kuchen essen.



            Oder so

  • Naja, meine Betriebsrente war im Ergebnis auch ohnehin schlechter als mal vorgerechnet. Ich habe die Unterlagen nocht... - und dann stellte sich noch raus, dass man Steuern und Krankenkassenbeitrag zahlen muss auf das magere Ergebnis. Und man zahlt ja weniger in die gesetzliche Rente ein mit Abstrichen dort. So kann man die Menschen auch nicht beruhigen.

    Ich glaube, die anderen Nachteile werden schon in Beiträgen erschöpfend skizziert. Also das müsste jedenfalls alles viel besser und vor allem sicher laufen und besser nicht als Pflicht.

    Ob der DGB damit so einfach punkten kann?

    • @ttronics:

      Was sich da rausstellte, wurde durch alle Rechts-Instanzen ausgefochten..



      Es handle sich um eine „unechte Rückwirkung“, die gerechtfertigt sei, weil das Interesse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt. Mit dieser Begründung billigte das BVerfG im Jahre 2008 die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, der die Kapitalzahlungen aus Direktlebensversicherungen unterworfen wurden… Den zugehörigen AG-Anteil müssen übrigens die Arbeitnehmer:innen selbst aufbringen.



      Wenn ich mich richtig erinnere, waren die eingezahlten Lohnanteile allerdings steuerfrei.

  • Unser Umlagen finanziertes Sozialsystem bedarf schon lange einer notwendigen Reform dahingehend, die Industrie & Wirtschaft durch eine längst fälligen, finanziellen Beteiligung der Unternehmen, durch Abgabenzahlungen in unserer Sozialsystem zu beteiligen, für



    - Maschinen



    - Roboter



    - Digitalisierung, die in den Unternehmen. genutzt werden, wodurch die Arbeitswelt zwar erhebliche Erleichterungen erfahren hat, die Unternehmen zwar weiterhin ordentliche Profite machen, aber ebend auch menschliche Arbeitskräfte ersetzen.



    Wann erarbeiten unsere Parlamentarier endlich die längst notwendigen Gesetze und bringen diese in den Bundestag zur Abstimmung ein.



    So langsam schlafen einem als Bürger hier echt die Füße ein.



    Kann doch echt nicht wahr sein....

  • Es wird ja in D immer gern das schwedische Rentenmodell gelobt. Vermutlich aber nur aus Unkenntnis und weil man mal gehört hat, das die das irgendwie mit Aktien machen (wobei jeder Versicherte wählen kann, wie risikoreich oder -arm die Anlagestrategie des eher geringen Kapitalmarktanteil an seiner gesetzlichen Rentenversicherung ist).



    Fakt ist aber auch, es gibt in Schweden eine für alle verbindliche Betriebsrente und in die zahlt ausschließlich (!) der Arbeitgeber ein*. In Tarifverträgen wird dann nur noch die Höhe dieser Betriebsrente festgelegt. Den Aufschrei der Fans des schwedischen Rentensystem möchte ich hören, wenn ihnen das klar wird.

    * Natürlich sind alle so genannten Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen nichts anderes als Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer nicht direkt ausgezahlt wird, sondern der den Umweg über eine Sozialversicherung nimmt. Das ganze Konstrukt hat nur den Zweck, den Arbeitgebern faktisch und juristisch Zugriff auf die Sozialversicherungen zu geben.



    Es wäre also besser, Arbeitnehmer würden ausschließlich die Beiträge zahlen und hätten dann auch alleinige Gestaltungsmacht über die Sozialversicherungen.

  • Das Ganze ist dann nichts weiter als eine kaum versteckte Lohnerhöhung. Die zahlt bekanntlich nicht der Arbeitgeber, sondern der Konsument mit höheren Preisen. Es bleibt ein Nullsummenspiel. Wenn es den Menschen wirklich besser gehen soll, kommen wir um mehr und länger Arbeiten nicht herum. Alles andere ist Augenwischerei

  • Keine Rentenreform ohne Pensionsreform, liebe CDU-Politiker. Ministerin Bärbel Bas, SPD hat völlig recht. Hohe Pensionen und niedrige Renten in Deutschland sind nicht gerecht und auch nicht mehr finanzierbar. Und was denken LINKE, AFD, BSW und Grüne zum Thema? Die TAZ sollte mal bei diesen Parteien anklingeln, ob sie für oder gegen eine Pensionsreform sind. Sie beziehen als Politiker ja auch schön hohe pensionsähnliche Ruhegehälter.

  • Bitte an alle Autoren hier bei der taz oder anderswo:

    Keinesfalls das Wort Säulen verwenden,

    wenn es um die Altersvorsorge in Deutschland geht.

    In Deutschland gibt es nur eine Säule:



    Die gesetzliche Rente.

    Weitere Elemente (wie Betriebsrente oder private Vorsorge) sind in Deutschland eher Zierrat, aber keinesfalls statische Grundelemente (Säulen).



    Für die obere Hälfte der Angestellten kann dieser Zierrat schon wertvoll (ertragreich) sein, aber der unteren Hälfte bringt er nur wenig oder nichts (und bei manchen führt er sogar zu Verlusten bei der Rente).

    Von den "drei Säulen" der Altersvorsorge fing die Politik vor ca. 30 Jahren an zu sprechen. Die Behauptung, es gäbe in D noch zwei weitere Säulen, wurde ab dann dazu genutzt, den Abbau der gesetzliche Rentenversicherung schön zu reden.

    Wer also in Deutschland von "drei Säulen" der Altersvorsorge spricht, betreibt (unwissend) Propaganda ("fake news") für eine neoliberale Politik.

    • @DHM:

      👍 Exakt so isses : Ausnahme : Die VBL, diewar lukrativ für Angestellte : Bis zu 20 % zusätzlich zur Rente - grundsätzlich gilt : Ohne 2 (!) Renten ist man im Alter arm, Scheidung ruiniert kleine Angestellte und Arbeiter, die Reichen dürfen promisk leben.

  • Das ist das generelle Problem der Politik: Nur die halbe Wahrheit zu sagen gehört zu Spiel.



    Aber durch die Vielfalt der Medien und die einfache Möglichkeit für Jedermann selbst Informationen zu verbreiten funktioniert das nicht mehr.



    Und so kommen Tag für Tag neue Schwindeleien raus.

  • "Betriebsrente" ist in Deutschland nicht wirklich definiert. Deswegen findet man unter diesem Namen allen möglichen "Wildwuchs" auch ganz schlechte, teure (private) Versicherungen.



    Die klassische Betriebsrente (wie vor 25 Jahren) gibt es inzwischen fast nirgendwo mehr:



    Arbeitgeber zahlt (bemessen nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt) eine Rente aus, ohne dass der Angestellte direkt etwas beitragen hat.

    Eine gesetzlich klar geregelte zweite Säule "Betriebsrente" kann sehr sinnvoll und ergiebig für die Beitragszahler sein. Ich empfehle einen Blick in die Schweiz. Diese hat bereits vor über 40 Jahren die Betriebsrente zu einer Pflichtversicherung (Obligatorium) gemacht (neben dem staatlichen Pensionssystem AHV).



    Allerdings gibt es in CH strenge und einheitliche gesetzliche Regelungen. Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte des Beitrags zum Obligatorium. Arbeitgeber, die besonders attraktiv sein wollen / müssen, übernehmen 60 - 70%.

    Parallel muss auch der Beitrag zur staatlichen AHV gezahlt. Dieser ist günstiger als in Deutschland: ca. 10% vom Brutto (statt 18,6%). Dafür muss fürs Obligatorium je nach Alter wesentlich mehr bezahlt werden bis zu 18% vom Brutto.

  • Ich zahle seit 40 Jahren in eine Pensionskasse ein.



    Von der Firma gibt es nicht viel, vom Staat gar nichts.



    Und obwohl ich alles aus meinem Netto-Einkommen finanziere, muss ich später sowohl Steuern als auch KV bezahlen..



    Das war zu Anfang mal anders.



    Aber während Beamtenpension absolut unabänderlich sind, von wegen Verfassung, Besitzstandswahrung und Vertrauensschutz, kann man bei Arbeitnehmern jederzeit die Rechtslage zu deren Nachteil verändern.

    • @Don Geraldo:

      Es handle sich um eine „unechte Rückwirkung“, die gerechtfertigt sei, weil das Interesse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt. Mit dieser Begründung billigte das BVerfG im Jahre 2008 die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, der die Kapitalzahlungen aus Direktlebensversicherungen unterworfen wurden… Den zugehörigen AG-Anteil müssen übrigens die Arbeitnehmer:innen selbst aufbringen.

  • Vorsicht FALLE!

    Soweit MIR bekannt, endet die "Betriebliche Altersversorgung", häufig über Versicherungen abgewickelt, fast immer mit dem Tod des/der Begünstigten! D.h keinen Witwen/R & Waisen-Rente wie in der GRK!

    Dadurch fallen die "Überlebenden" sehr schnell in Altersarmut!

    Wenn DAS o.a. Problem nicht mitgedacht & ausgeklammert wird, bleibt "betriebliche Altersversorgung" ein Renten-Surrogat wie eine Lebensversicherung "auf Rente"!

    Und das nicht nur der klassischen 1 Verdiener Familie! :-(



    Ps. Damit, dass die "Verwaltungskosten von Betriebsrenten" Potenzen über denen der GRV liegen, also ein "ersehntes Schnäppchen" für jede private Versicherung sind, darüber will ich gar nicht erst anfangen! :-(

    • @Sikasuu:

      Normalerweise kann man in einer betrieblichen Altersversorgung selber entscheiden, ob man einen Lebenspartner für den Fall des eigenen Todes mit einer Rente begünstigen will. Allerdings hat diese Wahl zur Folge, dass man selbst von Anfang an eine geringere Rente erhält.

      Betriebsrenten werden ja rein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Für das "Risiko" eines länger lebenden Hinterbliebenen muss man eben dann eine entsprechend niedrigere Rente in Kauf nehmen.

      Wichtig: Diese Entscheidung muss spätestens vor der ersten Auszahlung der Rente getroffen werden. Sie kann hinterher nicht mehr geändert werden

      • @DHM:

        Scheinbar gibt es unterschiedliche Arten der BAV. In unserem Unternehmen gibt es eine feste BAV-Summe über die man alle paar Jahre informiert wird. Die ist vom AG garantiert. Das führte dazu, dass bei den niedrigen Zinsen der AG immense Rückstellungen leisten musste. Ich weiß also heute, wie viel Geld ich in einigen Jahren als BAV monatlich bekomme. Sollte ich sterben, bekommt meine Frau ca. 60% dieser Summe. Ich kann sie mir auch mittels Einmalzahlung (oder auch in 5 Tranchen) auszahlen lassen. Dies gilt allerdings alles nur bei Altverträgen, neuere, jüngere Mitarbeiter haben ein etwas anderes System, bei dem der AG das Risiko niedriger Zinsen nicht mehr alleine trägt.

      • @DHM:

        Normalerweise kann man in einer betrieblichen Altersversorgung selber entscheiden, ob man einen Lebenspartner für den Fall des eigenen Todes mit einer Rente begünstigen will.



        ----



        Da die "BrAV" nicht direkter Partner des AN's ist, das also NICHT beim Abschluss gemacht werden kann, ist DAS neben den Verwaltungs-Kosten der "BrAV" ein massiver Rückschritt gegenüber unserer gRV.



        Was soll also diese "Verbesserung"!



        Es gibt belastbare Rechnungen, das "WENN alle versicherungsfremden politischen Leistungen aus der gRV rausgerechnet werden, wäre die gRV sehr gesund & leistungsfähig.

        • @Sikasuu:

          Das stimmt natürlich so nicht. beispielsweise die Metallrente, die von den beiden Tarifvertragsparteien der Metallindustrie ins Leben gerufen wurde, bietet jeden die Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung. Natürlich muss ich für die Hinterbliebenenversorgung zahlen, aber es wäre ja auch unfair, wenn die Alleinstehenden für die Versorgung der Hinterbliebenen aufkommen sollten.

          • @Nisse:

            Oder solidarisch ...

  • Die Betriebsrente verbindet das Schlechteste aus drei Welten:



    Von der privaten Versicherung übernimmt sie die teuren Kosten, die an die Privatversicherungswirtschaft abgedrückt werden müssen, ohne allerdings den vertraglichen Einfluss eines Geschäftspartners zu gewähren, denn das ist allein der Arbeitgeber.



    Von der staatlichen Rente übernimmt sie die Pflichtversicherung, ohne aber dass man deutschlandweit unproblematisch den Arbeitgeber wechseln könnte, und ohne dass die Einzahlung paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird.



    Von der Umverteilungsrente übernimmt sie die hohe Abgabenlast ohne adäquate Gegenleistung, denn die Betriebsrente hat eine vorgeschriebene Höhe, die das Brutto schmälert und damit zu niedrigeren Beiträgen in die gesetzlichen Umverteilungsrente führt, ohne dass die Auszahlung insgrsamt aber am Ende höher wäre, als wenn man von vorneherein alles in die Umverteilungsrente gesteckt hãtte, so dass man de facto sogar noch ärmer wird und das Nettoeinkommen während der Einzahlung noch weniger zum Leben reicht - und dies unabhängigen davon, ob später sowieso alles egal war, weil der Staat eh mit Grundsicherung aufstocken muss.

    • @hedele:

      Stimmt nicht ganz. Betriebsrentenverträge haben nur geringe Kosten da sie bei den Versicherungen unter Sammelverträgen laufen die besonders günstige Konditionen eingeräumt bekommen. Das BAV-Geschäft ist bei den Versicherern begeht und entsprechend für die Unternehmen günstig kalkuliert, um konkurrenzfähig zu sein. Ein Vermittler der bei einem Unternehmen den Zuschlag erhält exklusiv seine Belegschaft versorgen zu dürfen, verdient daher an den Abschlüssen auch nicht viel pro Vertrag. Das lohnt sich für ihn nur wenn ausreichend Verträge zusammen kommen und im Laufe der Jahre über die Bestandsprovision.

    • @hedele:

      Kommt darauf an, wie man es organisiert. In den Niederlanden läuft das mit einem ähnlichen Modell recht gut.



      Dort werden die Betriebsrenten aber idR auch nicht von grossen Finanz- / Versicherungsunternehmen verwaltet.



      Der Vorteil eines solchen Systems ist halt, dass für jeden zukünftigen Rentner eine Rente aufgebaut wird, d.h. das System ist nicht so empfindlich für demographische Veränderungen.



      Man müsste halt parallel zur Einführung die gesetzlichen Rentenbeiträge langsam runterfahren. Für den Übergangszeitraum gibt es dann eine Finanzierungslücke, die anderweitig aufgefangen werden muss. Aber je länger man diesen Schritt vor sich herschiebt um so teurer wird es. Hätte man eigentlich schon vor 30 Jahren machen müssen.

    • @hedele:

      …anschließe mich cum grano salis

      unterm——



      vllt die Wurzeln im Trucksystem nicht übersehen - wa! Unternehmer leben doch nur bekanntlich vom Zusetzen;)(.



      & (Ludwig Ehrhard einst - “…das kann die Wirtschaft nicht tragen“ Ol Conny - wolllte ne Wahl gewinnen •



      de.wikipedia.org/wiki/Trucksystem

  • Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ich den AG wechsle?



    Wie lange muss ich einzahlen, damit es sich lohnt, und wie viel?

    Wenn es für AN im mittleren Alter, mit niedriger Qualifikation und häufig wechselnden Mindestlohnjobs, in der Regel unterbrochen durch Zeiten der Erwerbslosigkeit, nichts bringt, profitieren wieder nicht die, die es am dringendsten brauchen.

    • @Freundlicher:

      Lovando a 🥱

      Indeed. Fragen - die nur einer hören will -



      Der stören will (Dege)! Woll

      Schön was hier alles auf den Tisch kommt.



      Der Teufel steckt im Detail •

      • @Lowandorder:

        @ Lowandorder



        Aber es macht auch schon ganz unschön heftig Nachdenklich, was unsere Regierung da für ein Bild von sich abgibt. 😇

    • @Freundlicher:

      Sie können innerhalb von 12 Monaten das angesparte Kapital zum neuen Arbeitgeber mitnehmen wenn der neue Versicherer dem zustimmt. Sonst wird das angesparte Kapital bis zum Ruhestandseintritt weiter verzinst. Wichtiger wäre eher zu fragen was passiert wenn der Versicherer über den Jordan geht. Ob die Protektor Auffanggesellschaft größere Insolvenzen überhaupt effektiv absichern könnte, wage ich vorsichtig zu bezweifeln.

      • @Šarru-kīnu:

        Insolvenzen von Lebensversicherern sind in D die Ausnahme, dafür sind die Restriktionen hinsichtlich der erlaubten Anlagepolitik in D zu scharf. Und sofern es sich um eine fondsgebundene Police handelt ist das Risiko eh bei Null, da das Geld bei dieser Variante in von der Versicherungsgesellschaft unabhängige Investmentfonds investiert wurde. Die erworbenen Anteile werden dann einfach nur von einem anderen Versicherer weitergeführt.

  • Zu denken, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile, egal ob Betriebsrente, Krankenkasse, etc. zahlt ist falsch. Eine Stelle hat ein Budget, davon muss alles bezahlt werden, auch die Arbeitgeberanteile. Wenn mehr Arbeitgeberanteile, dann weniger Brutto und umgekehrt. Betriebliche Altersversorgung gibt es ja jetzt schon.

    • @AllesWirdGuter:

      Es laeuft auf diesselbe Taeuschung hinaus wie beim Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Trotzdem werden Politiker stolz erklaeren, dass dank ihnen der Arbeitgeber zB 50% statt 30% beisteuert.

      Eigentlich ist eine Betribsrente sowas wie die Bezahlkarte fuer Fluechtlinge. Der Staat will auf diesem Weg bestimmen, was die Leute mit ihrem Geld anstellen.

  • So ähnlich habe ich das schon mal gelesen:



    die SPD und die Gewerkschaft machen konstruktive Vorschläge, wie auch die Artikelautorin schreibt.



    Dann wird die Idee kritisiert, weil Andere (Union, Arbeitgeber) ja dagegen sein könnten.



    Eine ähnlich seltsame Argumentation war bereits zu hören, als Klingbeil Vorschläge zur Erbschaftsreform machte.



    Warum nicht einfach schreiben, dass das eine gute Idee ist und man*frau sie unterstützt?



    Die Tatsache, dass es im Osten wenig Tarifbindung gibt, ist ursächlich für weniger Betriebsrenten.



    Das Tariftreuegesetz sorgt dafür, dass öffentliche Aufträge nur mit Unternehmen durchgeführt werden, die tarifgebundenen sind. So soll unter anderem, das Sondervermögen den Sozialpartnern zukommen.



    Dass Fahimi nun anbietet, die Betriebsrenten vom DGB auch für nicht tarifgebundene Firmen zu organisieren, ist ein weiterer Baustein, der ein sinnvolles Konstrukt Alterssicherung ergänzen würde.

  • Es gibt in Australien Rentenfonds, und da zahlt lediglich der Arbeitgeber ein. In den letzten Jahren wurde der Beitrag von 9 auf nun 12% des Gehaltes aufgestockt.

    Die gesetzliche Rente ist eine "Rückfallrente", die einsetzt, wenn die Eingenvorsorge nicht ausreicht. Diese kann man mit 67 bekommen.

    Die Eigenvorsorge kann mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Ich selbst habe vor, mit 62 in Rente zu gehen.

    Mit 70.. nun ja, wenn er's denn mag, kann der Merz ja. Aber bitte nicht weiter als Bundeskanzler. Und auf keinem Fall anderen zumuten.

  • "das ist ziemlich wenig angesichts der Tatsache, dass die Alterssicherung in Deutschland in der Theorie auf drei Säulen beruht."



    Leider haben diejenigen, die mehr als die gesetzlichen Altersrente am meisten nötig hätten, für andere "Säulen" am wenigsten Geld.



    Die zusätzliche Altersvorsorge war und ist damit ein Popanz, der als Feigenblatt für die gedachten Rentenkürzungen dient.

  • Wie üblich bei diesen Diskussionen viel Quatsch mit Soße. Wo sollen kleine Betriebe das Geld hernehmen? Da profitieren dann Mitarbeiter in großen Betrieben, die ohnehin den Tariflohn bekommen. Andere schauen in die Röhre. Da müssen Lösungen her, die allen gerecht werden. Am besten wäre ja ohnehin, dass für alle Einkommensarten Beiträge für GRV und GKV zu zahlen sind.

  • Was ist , wenn der Betrieb pleite ist oder in eine finanzielle Schieflage gerät und dafür die Gelder verwendet , die eigentlich für die Betriebsrente gedacht waren ?



    Betriebszeiten können nur eine zusätzliche Stütze sein .



    Auf alle Fälle müssen Sie abgesichert sein .

    • @Worgt Michael:

      Das ist nicht möglich, da die Beiträge für die Betriebsrente vom Arbeitgeber nicht selbst verwaltet werden dürfen. Es muss immer ein externer Versicherer (o.ä.) mit einbezogen werden, der die Verträge einrichtet, das Geld verwaltet und an den die Beiträge gezahlt werden. Dies bewusst vor dem Hintergrund, dass das von den Arbeitnehmern angesparte Rentenkapital kein Opfer von Firmeninsolvenzen oder Übernahmen werden darf.

    • @Worgt Michael:

      Die wenigsten Unternehmen haben eigene Rentenkassen. So etwas wird an entsprechende Anbieter ausgelagert. Und die wollen natürlich auch verdienen...

  • Aber ist es für alle die bislang keine Betriebsrente haben ein wirklich guter Vorschlag? Auch wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf 50/50 einigen, so sind dennoch vom Arbeitnehmer 50% mehr Rentenbeitrag zu zahlen, wo doch nach Norbert B. seit Jahrzehnten die Renten sicher sind?



    Warum werden die Renten nicht einfach wie bei den Beamten über die Steuer finanziert? Warum haben Nichtbeamte keine so hohen Zahlungsbeiträge im Ruhestand wie Beamte? Welches Argument hat bislang überzeugt, das die Pensionen höher sind als die Rente?



    Scheint es nicht eher eine historische Finte derjenigen zu sein, die schon immer über die Höhe der Rente bestimmt haben.

  • Warum kann man dann nicht einfach mehr in die gesetzliche Rente einzahlen? Für mein Portmonee spielt es doch keine Rolle, ob ich 100 Euro mehr für die gesetzliche Rente bezahle oder 100 Euro in eine betriebliche oder eine private Rente. Mit andern Worten: Warum muss der Beitragssatz auf Teufel komm raus niedrig gehalten werden, wenn das gesparte Geld dann in eine private oder gesetzliche Rente eingezahlt werden soll?

    • @Francesco:

      Um Unternehmen zu schonen. Der Anteil der Unternehmen wäre bei einer Betriebsrente niedriger, als bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

    • @Francesco:

      Weil aufgrund des demographischen Wandels das umlagenfinanzierte System keine Zukunft hat.

      • @Machiavelli:

        Die Rente wird immer von den Jungen gezahlt werden müssen. Egal ob Umlageverfahren oder kapitalgedeckt. Dann brechen eben die Renditen der Kapitalanlagen ein.

      • @Machiavelli:

        Jedes Rentensystem ist aus der Perspektive der VWL Gesamtrechnung eine "Umlagefinanzierung", siehe Makenroth-These/Theorie.

        Die Änderung der "Art" der Umlagefinazierung von direkter Umlagefinazierung auf Umverteilung über den Kapitalmarkt oder die Betriebsgewinne ändern nichts in der Gesamtrechnung.

        Und auch nichts an dem Einfluss der Demographie.

        Auch ist unser Wohlstand und mit Ihm unsere Renten nicht zwangsläufig "Opfer" eine Demographischen Entwicklung einer "alternden" Gesellschaft.

        Solange unsere Arbeitspoduktivität schneller wächst als die Gesellschaft altert gibt es kein Wohlstandsproblem und kein grundsätzliches Problem der Rentenfinanzierung.

        Oder anders gesprochen.

        Unser Wohlstand hängt davon ab ob wir technischen Fortschritt und wirtschafts-organisatirischen Fortschritt in höhere Arbeitsporduktivität umsetzen oder nicht.

        Grundsätzlich könnten wir das sehr gut, so wie andere Ländern auch wo die Arbeitsproduktivität um die 2% pro Jahr wächst.

        Das wir das derzeit nicht erreichen hat nichts mit Demographie zu tun und viel mit der Inkompetenz der Polit und Wirtschafts - "Elite".

        • @Jörg Heinrich:

          Makenroth stammt aus den 50er Jahren und ist nichg mehr zeitgemäß. Ich investiere was ich privat anlege explizit nicht in Deutschland. Der deutsche rentenfonds kann das aktienbasiert auch machen in Wohnungen in Japan, farmland in kenia und Fabriken in Brasilien investieren dann ist da nichts mit Beschränkungen auf das deutsche Bruttosozialprodukt. Produktivitätswachstum fließt in höhere Gehälter und wiederum höhere Renten. Wird also schon verfrühstückt.

          • @Machiavelli:

            Da das Mackenroth-Theorem wenige bekannt ist die Kernaussage mit Zitat Mackenroth (laut Wikipedia):

            "„Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, ..."

            Das ist eine "zeitlose" Feststellung die sich als einfacher Saldenlogik ergibt, Zitat Wikipedia weiter:

            "Die These, dass die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft (im volkswirtschaftlichen Sinne als Konsum) immer aus dem laufenden Volkseinkommen erbracht werden müssen, ist unstrittig und ergibt sich schon aus der Technik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Verwendungsrechnung), gemäß der gilt:

            Y = C + S

            mit dem Volkseinkommen Y , dem Konsum C und der volkswirtschaftlichen Ersparnis S . "

            Un ja, man kann Gründe für Rentenfonts diskutieren, nur darf man nicht fergessen das auch das dies am Ende genauso eine Umlagefinazierung ist (nur anders organisiert).

            Die staatlichen Rentenfonts in den USA z.B. werden für aktive Industriepolitik genutzt, wie sonst oft Subventionen.

            • @Jörg Heinrich:

              Wenn eine deutsche aktienrente exklusiv im Ausland investiert? Und mit den gewinnen Renten bezahlt wie finanziert das volkseinkommen die sozialausgaben? Wir leben in 2026 und der Globalisierung theoretisch könnte jeder deutsche Rentner sein wenn alle genügend einkommensquellen im Ausland halten sind die Rentenversicherung sicher. Ohne das es, in diesem sehr theoretischen Beispiel, auch nur einen müden Euro vomkseinkommen gibt.

              • @Machiavelli:

                Natürlich können Rentenfonts im Ausland investeieren und das zugrunde-legende "Volkseinkommen" somit auf große Teile der Weltwirtschaft ausdehnen.

                "Volkseinkommen" im VWL Sinne wäre heute schon mehr oder minder Eurozone -- ist schließlich ein Wirtschaftsraum

                Aber drüber hinaus ...

                ... ist das unser volkswirtschaftliches Interesse ?

                Die Kapital-Versorung der Industrie im (nicht EU) Ausland vielleicht sogar auf Kosten der Binnernachfrage weiter zu stärken...



                ... und damit die "Wettbewerbsfährigkeit" unsere Industrie zu senken ?

                Eher nicht.

                Mehr noch.

                Investitionen in China oder USA ausserhalb unserse Rechtsraumes sind letztlich nur begrenzt sicher.

                Weder die USA noch China haben ein Interesse ihre Wertschöpfung auf das "Durchfüttern" deutscher Renter aus-zu-richten.



                -- und könnten schnell mit Steueregelungen reagieren die das kontakarieren.

                Sich mit "Staatsrentenfonts" im Altern vom Ausland "durchfüttern" zu lassen mag für kleine Volkstwirtschaften mit extremen Überschüssen funktionieren (Kuwait, Katar, Norwegen etc.)



                Wir sind die 6.-größte Volkswirtschaft.

                Und wir hatten bisher schon Probleme bei "Auslandsinvetionen" Verluste zu vermeiden (siehe US Hyphotenkriese 2008/9)

        • @Jörg Heinrich:

          @ Jörg Heinrich



          Perfekt erklärt - Dankeschön

      • @Machiavelli:

        Hätte es schon, wenn man es grundlegend umgestaltet. Aber das Geld soll den Kapitalmarkt anheizen.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Aktien werfen auch nich Gewinne ab wenn derjenige den sie finanzieren sollen schon lange tot ist. Langfristig trägt sich eine solche Umstellung von selbst. In Holland bauen rentenfonds bspw. Wohnungen die dann an Studenten vermietet werden etc. Ein System bei dem ein Arbeiter bald 1+ Rentner mitversorgen muss funktioniert nicht.

  • Werden dann im Gegenzug die regulären Rentenbeiträge gesenkt?



    In den Niederlanden funktioniert das System so, und recht gut.



    Staatliche Grundrente plus Betriebsrente.

    Wichtig wäre auch, dass die Verwalter der Betriebsrenten non-Profit Organsationen sind.



    Ich fürchte aber, das wird Finanzinstituten und Versicherungen überlassen. Und dann dürfen wir alle dreimal raten, wer auf jeden Fall finanziell profitieren wird.

  • Die Betreibsrenten-Idee ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auch nur eine Umlagefinanziertung, genauer jede Rentenfinazierung hat den Characker einer Umlagefinanzierung.

    Wer jetzt irritiert ist lese einfach den Wikipedia-Artikel zur Mackenroth-Theorem in der VWL.

    Was ist der Unterschied zur direkten Umlagefinazierung:

    a.) Mehr Verwaltungsaufwand -- somit letztlich mehr Bürokratie

    b.) Defaco-Steuersenkungen somit größere Vorteile für Besserverdiener auf kosten der Staatskasse.

    c.) Eine neue "Spielwiese" für Finaz- und Versicherungsindustrie.



    Die werden sich ihrer Mitarbeit im "Betreibsrenten-System" gut bezahlen lassen.

    Kurz,

    gemessen an rationalen volkswirtschaftlichen Kriterien ist der Vorschag nichts als Unsinn,



    mehr Subvention, mehr Brükratie mehr volkswirtschaftliche Ineffizenz und Versicherungen und vermeidbare Kompexität.

    Es ist "Klientelpoltik" für Banken, Versicherungen und Besserverdienende



    -- wie üblich auf Kosten der Allgemeinheit.

  • Union und SPD streiten sich im Moment heftig um Reformen. jetzt muss Herr Klingbeil noch eins drauf setzen damit der Streit sich noch weiter ausweitet. Heute steht die Volkspartei SPD auf 11 %. Und das ist keine Momentaufnahme. Seit der letzten Wahl geht es kontinuierlich nach unten.

    • @Martin Sauer:

      Genau: Die SPD wird bestimmt von viel mehr Leuten gewählt werden, wenn sie Streit mit der CDSU möglichst immer vermeidet und jegliche sozialen Grausamkeiten der CDSU mitmacht. Genau dafür wählt man dann SPD oder was? Das Urteil steht schon kafkaesk & unabänderlich fest, man darf sich aber noch aussuchen, dass es von einer "heimeligeren" Partei vollzogen wird? Wie pervers ist das denn? Ist doch leider eh schon viel zu oft so: eine SPD, die die Verschlechterungen der eigenen Klientel gegenüber gegen weniger Widestand seitens der Betroffenen exekutieren kann, als wenn es die CDSU versuchen würde - siehe Agenda 2010 und die Hartz-"Reformen". Hat sich ja total gut politisch ausgezahlt für die SPD!



      Die Frage ist doch, wie (und evtl. von welcher interessierten Seite) der Streit "eingeordnet", sprich: geframed wird (und ob das Framing von genug Leuten geglaubt wird). Wenn's nach Springer geht, dann als Zeichen der "chaotischen" & "nicht staatsmännischen", evtl. noch "unpatriotischen" "Unzuverlässigkeit" der SPD - wenn's nach der SPD geht, als "mutiger Einsatz" für die "einfachen Leute" ...

  • Um mal anzudeuten - wo da der ⚒️ hängt! Hm!



    4711 - die kölsche Weltmarke - die anscheinend reichlich rumflog!



    Landete schließlich bei - 🇺🇸 Proctor-Gamble!!

    Stehe als frisch-Immi am Kölsch und komm mit nem distinguierten älteren Herrn - auf nochens in Ihrrenfeld irgendwo Venne oder da!



    “Ja. Ich war damals im Vorstand - als die Eierfahrt begann! Alle warense dran - Wella usw



    Ja und dann Proctor & Gamble - tappten da rein



    Ja wie? Betriebsrenten - dat kannten die nämlich gar nicht & die - waren satt - das ging richtig richtig ins Geld! 🤣 Die beißen heute noch in die Tischkante!“ 😂 - “Nehmwer noch zwei?!“ 👍👍



    Da war mir mal wieder klar - was sich “ins Fäustchen lachen“ - all heißen kann! Newahr



    Normal

  • Bisher haben ich bei Fahimis und Klingbeils Forderungen nicht nur Details vermisst, sondern überhaupt den Inhalt:



    Denn im Wortsinn gibt es die Betriebsrente für alle schon längst: Seit fast 30 Jahren gibt es das Recht auf Entgeltumwandlung (die auch hier in der taz oft als einzige Form der Betriebsrente dargestellt wird), und schon seit Merkels Zeiten gibt es verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse.



    Ich gehe davon aus, dass Fahimi etwas anderes meint - teilweise kann man es vielleicht erraten; sie hat ja auch Näheres für später angekündigt. Erstaunlich nur, dass sowohl in der taz als auch überall sonst, wo ich geschaut habe, nicht einmal auf diesen Zusammenhang hingewiesen wird. Dass Klingbeil nachbeten kann und ernst genommen wird, ohne selbst etwas erklären zu müssen, ist umso erstaunlicher.