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Ist die Letzte Generation kriminell?Eine Frage der Demokratie

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Landgericht München hat den Verdacht bestätigt, die Letzte Generation sei eine kriminelle Vereinigung. Die Argumentation überzeugt aber nicht.

Mit gefesselten Händen protestieren Aktivistinnen der „letzten Generation“ vor dem Kanzleramt in Berlin Foto: Annegret Hilse/reuters

I m Mai fanden bundesweit Hausdurchsuchungen bei Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation statt. Es wurden Computer mitgenommen, das Spendenkonto wurde beschlagnahmt, ebenso die ursprüngliche Homepage. Grundlage waren Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ oder deren Unterstützung. Das Amtsgericht München hatte die Razzien vorab abgesegnet. Das Landgericht München I hat dies nun bestätigt: Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist.

Zwei zentrale Argumente hat das Landgericht hierfür: Zum einen sei die Begehung von Straftaten - insbesondere von Straßenblockaden - einer der Zwecke der Letzten Generation. Außerdem bestehe eine „erhebliche Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit, weil die Letzte Generation die Demokratie in Frage stelle: „Entscheidend ist, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt wird, indem eine Gruppierung versucht, sich – gegebenenfalls moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen“, so die zentrale Aussage des Münchener Gerichtsbeschlusses.

So zugespitzt wurde bisher nicht vertreten, dass die Letzte Generation deshalb eine kriminelle Vereinigung sei, weil sie sich nicht an die demokratischen Regeln hält. Auf den ersten Blick leuchtet die Argumentation der Rich­te­r:in­nen aber ein. Denn die Letzte Generation will ja Regeln verletzen, um auf die die Dringlichkeit einer anderen Klimapolitik hinzuweisen.

Doch für einen rechtsstaatlichen Umgang mit zivilem Ungehorsam würde es genügen, wenn die Ak­ti­vis­t:in­nen für die Delikte bestraft werden, die sie konkret begangen haben, also vor allem für die Nötigung von Autofahrer:innen. Dass zusätzlich auch noch jede mitgliedschaftliche Handlung und jede Unterstützung, zum Beispiel durch Geldspenden, unter Strafe gestellt wird, scheint mit Blick auf den Schutz der Demokratie dagegen übermäßig.

Ungehorsam als Korrektiv der Demokratie

Schließlich lehnt die Letzte Generation die Demokratie ja gerade nicht ab, sondern appelliert mit ihren Aktionen an die gewählten demokratischen Organe, also an die Bundesregierung und den Bundestag. Es mag für Ju­ris­t:in­nen nur schwer zu verstehen sein, aber ziviler Ungehorsam ist nicht demokratiefeindlich, er versteht sich als notwendiges Korrektiv innerhalb der Demokratie.

Es mag andere Begründungen geben, warum die Letzte Generation die öffentliche Sicherheit „erheblich“ gefährdet (etwa ihre Drohung, ganze Städte lahmzulegen und die öffentliche Ordnung „maximal“ zu stören). Die Argumentation des Landgerichts München I kann dagegen nicht überzeugen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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120 Kommentare

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  • Die Debatte hier zeigt wieder, wie sinnlos und ablenkend die Nötigungen der Letzten Generation sind, die die Bevölkerung vergräzen. Über den Klimawandel wird nicht mehr geredet. Thema ist nur noch das juristische für und wieder von Nötigungen.

    Für solch einen Kindergarten ist keine Zeit mehr!

  • "Die Argumentation des Landgerichts München I kann dagegen nicht überzeugen."



    Doch, genau das tut sie. Dass es dem Author nicht passt, dass es den Straftatbestand der Bildung einer Krimminellen Vereinigung in der vorliegenden Form gibt ist, wenn überhaupt, ein Problem der Legislative.

    • @Samvim:

      Kinder mit Klebstiff bilden kriminelle Vereinigungen, aber VW oder Wirecard sind keine, obwohl auch die eine „erhebliche Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit (sind) „Entscheidend ist, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt wird, indem eine Gruppierung versucht, sich.... über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen“

      So treibt man Leute in die Illegalität, aber vermutlich ist es genau das, was versucht wird: Ökoterrorismus als selbsterfüllende Prophezeiung.



      Tja, sieht man die gegenwärtigen Wahlergebnisse, so wird es nicht ohne zivilen Ungehorsam gehen.



      Die Welt endet nämlich nicht, wenn die jetzt mächtige Generation abtritt, auch wenn ihr das egal zu sein scheint.

  • Drastische Strafen für Klimaschutzaktivisten werden ja schon seit einiger Zeit gefordert (und jetzt möchte man die LG-Klimaschutzaktivisten sogar zu einer „kriminellen Vereinigung“ stempeln), aber wer fordert eigentlich endlich mal drastische Strafen für die Verursacher des Klimawandels, die das Leben und die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder mit ihrer Gier nach noch mehr klimaschädliches Wirtschaftswachstum auch weiterhin frech in Gefahr bringen?

    Nun ja, der Klimawandel muss jedenfalls in diesem Land keine Angst haben, dass er zu wenig CO2 zum Wachsen bekommt, denn der Gesetzgeber wird schon dafür sorgen, dass der Klimawandel nicht verhungert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wird wohl auch nie umgesetzt werden, denn unsere "Volksvertreter" werden das BVerfG-Urteil einfach "aussitzen" und dabei hoffen, dass der Klimawandel sich für die nächsten 1000 Jahre in eine Höhle zurückzieht, damit der kapitalistische Irrsinn ungebremst weitergehen kann. Und damit die "böse" Letzte Generation die Verursacher des Klimawandels nicht weiterhin beim Geldverdienen stören, werden sie jetzt ganz einfach zu einer 'kriminellen Vereinigung' erklärt, Um die Bewahrung der Demokratie geht es doch schon lange nicht mehr. Es geht nur noch darum, das Monopolyspiel 'Wirtschaftswachstum' am Leben zu halten, denn darauf ist alles ausgerichtet. Und der Bürger wird wohl erst aufwachen, wenn es jedes Jahr eine Hochwasser-Katastrophe wie im Ahrtal gibt.

    Bundesverfassungsgericht (2021): „Indem der Gesetzgeber das Paris-Ziel in § 1 Satz 3 KSG zur Grundlage erklärt hat, hat er in Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative das Klimaschutzziel des Art. 20a GG zulässig dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

    • @Ricky-13:

      Dann muss man in Deutschland ganz viele Leute bestrafen.

    • @Ricky-13:

      "...wer fordert eigentlich endlich mal drastische Strafen für die Verursacher des Klimawandels..."



      Solange "die Verursacher" nicht klar abgrenzbar sind und deren Verhalten nicht per Gesetz strafbar ist, sind solche Fragen eher sinnlos.

      • @Encantado:

        Das zu fragen ist nie sinnlos. Ricky-13 hat völlig recht. Ich sehe das genauso. Im Prinzip sind doch alle die Verursacher, die einen zu großen ökologischen Fußabdruck haben. Das werden - so über den Daumen - in Deutschland 98 % sein. Da muß man nicht noch groß fragen, wer da wohl Ursache ist. Diese 98 % sollten sich schämen mit Ihren dicken Dreckskarren, ihren Flugreisen, ihren importierten Genussmitteln etc.

        • @Zebulon:

          Ist schön dass Sie das genau so sehen, aber irrelevant, da die von Ihnen angeprangerten Verhaltensweisen nicht justiziabel sind, und nur darum geht es hier.

        • @Zebulon:

          Also haut man mal drauf, trifft schon keinen Falschen - meinen Sie das Ernst?

        • @Zebulon:

          ...98 % ?



          Welche Unternehmen aus Wirtschaft & Industrie meinen Sie genau ?

  • Frei nach Forrest Gump : Kriminell ist nur wer Kriminelles tut.

  • Nuja, in einem Bundesland, in dem man für Dinge eingesperrt werden kann, die man gar nicht getan hat, ist das nur konsequent.

  • Wir Bayern kennen das ja. Altmühltal, Nationalpark, Wackersdorf, Erdinger Moos....



    Wer protestiert wird zunächst verspottet, dann kriminalisiert und auch schikaniert. Wer es dann obendrein noch wagt die letzte noch vorhandene Freiheit in diesem Land auszubremsen steht im Fadenkreuz der Macht. Die letzte Generation kommt der CSU gerade recht. Die Demonstrationsfreiheit weiter einzuschränken ist ein feuchter Traum der "Christlich" "Sozialen" Union. Zu wagen den moralischen Zeigefinger zu erheben und Unfrieden in das Land zu tragen ist den Rechtskonservativen verhassst. Sollte sich einer der Klimakleber jemals in Altötting an ein Stück Fahrbahn heften gibt es unter Garantie eine Teufelsaustreibung der Katholiban unter der Schirmherrschaft von Kardinal Gerhard Ludwig Müller und Hubsi Aiwanger.



    Die Organisation einer Demonstration "Gegen" die unfehlbare, gütige Staatsregierung ist immer ein Affront und ein Anlass für den Verfassungsschutz die Arbeit aufzunehmen. Das nach Jahrzehnten schwarzbrauner Politik und zig CSU Regierungen der Filz bis in die Justiz reicht verwundert nicht. Wer noch mehr über die Mentalität der "Einfachen" Menschen in Bayern wissen möchte sei ein Blick in die Mediathek des BR angeraten. "Irmgard und die Widerstandssocken" aus der Reihe Lebenslinien. Ein beeindruckendes Zeitdokument wie die Mächtigen Bayerns mit den Menschen umgehen.

    • @Tom Lehner:

      Demonstration ist nichts für die CSU und deren Anhänger. Job, Familie und Hobby sind denen viel zu wichtig.

    • @Tom Lehner:

      Autofahrer sind aber nicht unbeteiligt am Klimawandel.

      • @Andreas J:

        Menschen die täglich das Internet nutzen und/oder Streaming-Dienste in Anspruch nehmen, ebenfalls nicht.

    • @Tom Lehner:

      "Wackersdor" und "Brokdorf" war ich damals mehr als einmal mit dabei. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied zur LG: Unsere Demos waren immer zielgenau und wir haben keine unbeteiligten Passanten mit in unsere Proteste mit hineingezogen.

      • @Tom Tailor:

        Wir erinnern uns an prügelnde Polizisten, riesige Mengen an Tränengas, Kriminalisierung der Demonstranten, die Lex Wackersdorf, etc. pp.



        Bayern war im Umgang mit missliebigen Leuten schon immer .. ehm ... anders.

      • @Tom Tailor:

        Natürlich waren die Demos "Zielgenau". Aber großräumige Kontrollen und Strassen- und Zufahrtsperrungen waren in Wackersdorf und vermutlich auch in Brokdorf immer angesagt. Da gab es genügend Staus und Probleme durch die "Berufsdemonstranten". Auch in den Ortschaften wie Schwandorf, Amber etc. Oder auch während des Waahnsinnsfestivals. Anlässlich dieser Veranstaltung gab es damals schon Überlegungen im Landtag die Polizei dafür mit Gummigeschossen auszurüsten.

        • @Tom Lehner:

          Da treffen Sie einen wichtigen Punkt! Hierum sollte es eigentlich gehen - die Aufarbeitung der kriminellen Vergangenheit der Umweltschutzbewegung. Tom Tailor habe womöglich damals ebenfalls bereits den Verkehr behindert. Unerhört! Damals wie heute sind die Umweltbewegten ganz, ganz böse. In Berlin sollte mensch nicht bloß die "Klimakleber*innen" anklagen sondern auch, diejenigen, die riesige Veranstaltungen (wie Marathons) organisieren und an ihnen teilnehmen, anhand derer Straßen für den Autoverkehr gesperrt werden. Egal ob Demo, Marathon oder Klebeaktion - gibt den armen Autos die Straße zurück! /Sarkasmus



          PS das ist nicht als "Spitze" gegen Tom Lehner gemeint, eher an Tom Tailor und diese Debatte um Unbeteiligte u.ä.

          • @Uranus:

            Ein Zitat das man fälschlicher Weise Ulrike Meinhof zuschreibt und von ihr nur zitiert wurde, in den Kontext aber gut passt.

            Dale A. Smith /BPM:

            „Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht. Protest ist, wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle andern auch nicht mehr mitmachen.



            So ähnlich - nicht wörtlich - konnte man es von einem Schwarzen der Black-Power-Bewegung auf der Vietnamkonferenz im Februar in Berlin hören.“

            Quelle.



            Konkret und W. Kraushaar.

          • @Uranus:

            "In Berlin sollte mensch nicht bloß die "Klimakleber*innen" anklagen sondern auch, ..."

            Es ist gut gemeint von Ihnen, aber im Grunde macht es kaum noch Sinn, gegen die vielen Springerblatt-"Jünger" und CDU/FDP-"Fanboys" anzuschreiben, die hier seit einiger Zeit ihre neoliberalen Parolen absondern.

            • @Ricky-13:

              Tut mir natürlich furchtbar leid, falls hier wer den ideologischen Sud umrührt, in dem das "Home Team" so gerne ungestört weiterköcheln würde. Tatsächlich hebt sich dieses Forum wohltuend ab. Hier werden tatsächlich Gedanken ausgetauscht und gegensätzliche Standpunkte einigermaßen respektiert, statt einander bloß polemisch niederzubrüllen oder mit so Posts wie Ihrem verächtlich zu machen ("Springerblattjünger"? "Parolen"? Im Ernst: Das können Sie besser!).

              Es ist halt in diesem Thread nur blöd, dass der Ausgangspunkt ein Kommentar eines Juristen war, der meint Gesinnungsjustiz zu geißeln und Rechtsstaatlichkeit einzufordern, aber in Wirklichkeit genau das Umgekehrte tut - und damit offenbar dem "Home Team" aus dem Herzen spricht. Da sind lebhafte Diskussionen, wie auch ein paar - für den Begriff erstaunlich wortreiche - "Parolen" leider vorprogrammiert... ;-)

          • @Uranus:

            Der Unterschied zwischen einer angemeldeten und genehmigten Demonstration/Veranstaltung und einer nicht genehmigten Besetzung öffentlicher Verkehrswege ist Ihnen bekannt?

        • @Tom Lehner:

          Natürlich gab es großräumige Kontrollen, schließlich waren es angemeldete Demonstrationen mit entsprechender Beteiligung.

          Das ist aber eine qualitativ ganz andere Art des Protestes, als sich wild auf die Straße zu setzen und einfache Bürger zu blockieren, die schlussendlich nicht einmal etwas ändern können.

          Stichwort Gummigeschosse: Sie wissen aber auch das die Demonstrationen oft für alle Beteiligten (incl. Polizei) blutig ausgingen und am 2. November 1987 auf einer Demonstration gegen die "Startbahn West" sogar zwei Polizisten erschossen wurden?

  • Innerhalb der Logik dieses juristischen Systems scheint mir mehr für die Argumentation des Landgerichts als jene von Dr. Rath zu sprechen, was nichts an der Notwendigkeit ändert, die Entscheidung des Gerichts zu skandalisieren. Von (i.d.R. wertkonservativen bayrischen) Richter*innen zumindest implizit zu erwarten, dass sie ihre Einstellungen, welche deren Entscheidungen (mit-)prägen, über Bord werfen, scheint mir eher lebensfremd.

    Zielführender erscheint mir, auf eine Veränderung der bestehenden Rechtslage und der ihr zugrunde liegenden Verhältnisse hinzuwirken.

    Der Protest der Letzten Generation ist, abgesehen davon wie ihn nun Gericht eines Tages höchstrichterlich bewerten mögen, essentiell für unsere Gesellschaft, denn ohne ihre Aktionen würde vermutlich wesentlich weniger über die Klimakatastrophe berichtet, diskutiert und (hoffentlich) dann auch gehandelt!

    • @Meyer-Falk Thomas:

      Wird den "wegen LG" wirklich mehr über die Klimakatastrophe berichtet oder wird "wegen LG" nicht teils sensationslüsternd nur über die LG berichtet? Die Ziele der LG spielen doch seit mindestens einem Jahr medial überhaupt keine Rolle mehr. Dafür bringen die Aktionen der LG der Presse ohne journalistischen Aufwand jede Menge Klickzahlen.

      Insoweit wird auch nicht über die Ziele der LG diskutiert, sondern über deren Handlungen. Das Klima als mediales Thema wird verdrängt.

  • Also fassen wir mal zusammen.

    Es gibt weiter zwei Denkrichtungen:

    - die Einen haben die katastrophalen Auswirkungen des Kliamawandels verstanden und sehen, dass die eigentlich kriminelle Handlung darin besteht, weiter zu machen mit der Zerstörung der Lebensgrundlagen nachfolgender Generationen. Von dieser Seite her kann man eine Einstufung der LG als kriminelle Vereinigung, nur als total Unverhältnismäßig und als Riesen-Dummheit bezeichnen.

    - die Anderen glauben dagegen, die wissentschaftlichen Prognosen bräuchten sie nicht weiter zu interessieren..jedenfalls nicht wenn sie ihre Lebensweise in Frage stellen, oder sie meinen, das betrifft sie während ihrer Lebensspanne eh nicht mehr. Diese Leute finden es dann auch bequemer sich nicht auszumalen was ihre Kinder und Enkel erwartet. Stattdessen ist es da deutlich einfacher die Mittel der Justiz einzusetzen um die LG zu Mund tot zu machen.

    Weil die LG stört schon sehr beim:

    -- VERDRÄNGEN --

    ..und das geht ja gar nicht..

    (Satire)

    • @Wunderwelt:

      Das größte Problem bei nahezu allen heute geführten Debatten, ist das die völlig verquere Annahme vorherrscht, es könne nur "zwei Denkrichtungen" geben und davon müsste eine Seite auch noch uneingeschränkt recht haben.

    • @Wunderwelt:

      Diese schwarz-weiß Ansicht zeugt von einer gewissen Engstirnigkeit. Selbst wenn ich in Ihrem erstgenannten Fall mitgehen sollte und in der politischen Nichthandlung eine kriminelle Handlung erkenne, berechtigt mich dies noch lange nicht zur Begehung von Straftaten. Zumal sich hierdurch ja absehbar nichts ändert.

      Wie wäre es mit einem vermittelnden Ansatz, der Gewinnung von Mehrheiten durch Überzeugung ohne Begehung von Straftaten. Das wäre der demokratische Weg.

      • @DiMa:

        Manchmal kann man nicht alles haben und muss sich entscheiden. Man kann auch nicht sagen, dass hier politisches Nichthandeln vorliegt. Es geht vielmehr um Fehlhandlungen, die sich zb im "Dienstwagenpivileg" äußert. Es gibt bestimmt noch mehr "Wirtschaftföderung" politischer Art. Leider wirken die gleichzeitig als Sterbehilfe für die Menschheit.

    • @Wunderwelt:

      Das nennt man dann astreine Gesinnungsjustiz, was sie hier beschreiben!



      Juristisch gesehen gibt es hier nur die Sichtweise, welche das Landgericht vertritt, da alle Merkmale einer Kriminellen Vereinigung übererfüllt sind.



      Sowohl im Objektiven Tatbestand, wie auch im Subjektiven Tatbestand. Die LG handelt darüber hinaus auch Rechtswidrig und auch Schuldhaft (Subjektiver Tatbestand) und kündigt weitere kriminelle Handlungen offen an.

  • Ich habe irgendwann aufgehört, die Kommentare zu lesen, tue evtl. also manchen der Kommentierenden Unrecht. Aber ich bin doch entsetzt überdas allgemeine Unverständnis, was ziviler Ungehorsam ist. Dass kaum jemand die Bedingungen kennt, was eine "kriminelle Vereinigung" nach §129 StGB sein sollen - geschenkt; selbst JuristInnen haben mittlerweile offensichtlich vergessen, mit welchen Einschränkungen dieser Gesinnungsparagraph versehen wurde, um ihn nicht als das zu offenbaren, was er ist: ein Mittel, gesellschaftlich unliebsame soziale Bewegungen auszuspähen.



    Die Letzte Generation kann man kritisieren; ihr vorzuwerfen, ihr handeln sei darauf ausgerichtet, kriminell zu sein, heißt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.) für kriminell zu erklären.



    Von der LG evtl. begangene Straftaten sind Aufgabe der normalen Strafvervolgung, so wie jede andere Straftat auch, selbst wenn sie begangen wurde, um das Überleben der Täter zu sichern.

    • @Nesliyah Love:

      "Die Letzte Generation kann man kritisieren; ihr vorzuwerfen, ihr handeln sei darauf ausgerichtet, kriminell zu sein, heißt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.) für kriminell zu erklären."

      Das Karsruher Urteil ist mit Sicherheit nicht kriminell. Das heißt aber nicht dass das auch für seine selbsternannten "Vollstrecker" gilt. Deren Handlungen sind nämlich von diesem Urteil nicht gedeckt. Ich wüsste zum Einen nicht, dass das BVerfG sich dazu verstiege, konkrete Maßnahmen zu benennen, die Legislative und Exekutive jetzt zu ergreifen hätten, wie LG das tut. Es hat auch nirgends das Staatsziel des Art. 20a GG für ein so grundlegendes Element unseres Staatswesens erklärt, dass seine Nichtbeachtung das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 auslöst.

      Letztlich steht da an konkreter Verpflichtung folgendes:

      "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 nach Maßgabe der Gründe zu regeln. § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt I Seite 2513) in Verbindung mit Anlage 2 bleiben anwendbar."

      Da steht weder was von "Klimaticket" noch von "Tempolimit" noch von der nächsten Idee, auf deren sofortige Umsetzung LG pochen will. Es bleibt nämlich auch nach diesem Urteil weiter dem Gesetzgeber überlassen, WIE er dem Klimawandel entgegentritt. Das Urteil gibt dazu nur ein paar grundsätzliche Zielvorgaben. Und davon dass Straftaten gerechtfertigt sind, mit denen irgendwer irgendwie die konkrete Umsetzung dieser Zielvorgaben tätlich einfordern und inhaltlich bestimmen will, steht da schonmal garnichts.

      "Von der LG evtl. begangene Straftaten sind Aufgabe der normalen Strafvervolgung, so wie jede andere Straftat auch, selbst wenn sie begangen wurde, um das Überleben der Täter zu sichern."

      Genau so ist es. Mehr und Schlimmeres passiert auch gerade nicht.

  • Ein Problem ist, dass viele offenbar ein Recht auf Ignoranz einfordern und mit nichts konfrontiert werden wollen, was ihren privaten Horizont übersteigt. Es geht aus meiner Sicht nur vordergründig um die vermeintlichen Straftaten, im Grunde spielt der Ärger darüber eine größere Rolle, hören zu müssen, was man nicht hören will. Dafür spricht, dass etwa das Verständnis für Demonstrationen der Klimabewegung Umfragen zufolge nicht wesentlich ausgeprägter ist als das für Verkehrsblockaden. Diejenigen, die sich selbst daran stören, machen es sich eindeutig zu leicht. Wenn dann aber irgendwann die Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr zu ignorieren sind, dann werden die gleichen Leute sich damit herausreden, dass diejenigen, die es zu einem früheren Zeitpunkt schon genau gewusst haben, nicht noch viel lautstärker aufgetreten sind. Irren ist menschlich, und im Grunde war man ja schon immer überzeugter Klimaschützer, aber damit konnte man sich nicht im persönlichen Umfeld durchsetzen, und so hat man sich eben gefügt, weil einem beigebracht wurde, dass es das beste für einen ist. Mit einer solchen Auffassung von Vernunft verhält man sich aber auf übergeordneter Ebene maximal unvernünftig, und daran ändert es auch nichts, wenn ein Gerichtsurteil die Gegebenheiten als alternativlos festschreibt und damit letzten Endes Politik macht.

    • @Waldgaenger:

      Das mag sein, ist jedoch in einer Demokratie nicht zu beanstanden. Vernunft ist keine Ebene, die über dem Gesetzgeber steht.

      • @DiMa:

        Na Hauptsache, das formale Procedere bleibt gewahrt, dann sind alle zufrieden und glücklich. Und Demokratie und Gesetzgebung leiten sich selbstverständlich von einem quasi-göttlichen Auftrag her und nicht etwa aus der Vernunft. Eine solche Art von Demokratie hätte selbst einem Sören Kierkegaard behagt, der neben viel Anregendem und Bedenkenswertem auch Blödsinn wie den geschrieben hat, dass die Demokratie ganz im Gegensatz zur Monarchie die tyrannischste Staatsform sei, weil sie dem Einzelnen eine immense Verantwortlichkeit abverlange und ihn dadurch von einem biedermeierlichen Rückzug ins Private abhalte. Nun, aus meiner Sicht muss Demokratie diesen ach so furchtbar tyrannischen Anspruch stellen, weil sie sonst den Namen nicht verdient. Ich will nicht das Kind mit dem Bad ausschütten und wende mich ausdrücklich gegen antidemokratische Fehlinterpretationen, aber es muss möglich sein, auch an der vermeintlich besten aller Welten Kritik zu üben. Darüber, wie sich solche Kritik idealerweise artikulieren sollte, lässt sich freilich trefflich streiten.

        • @Waldgaenger:

          Es macht doch einen erheblichen Unterschied, ob ich Kritik übe (das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschütztes Recht) oder ob ich Straftaten begehe, damit der Gesetzgeber handelt.

          • @DiMa:

            Ich selbst ziehe Formen der Kritik vor, die sich innerhalb des demokratisch vorgesehenen Diskurses halten. Andererseits kann ich auch verstehen, dass manche es leid sind, auf diesem Weg weiterzugehen, der in all den Jahren und Jahrzehnten zu wenig geführt hat, und die nun als ultima ratio den zivilen Widerstand wählen. Besser wäre es freilich, wenn Kritik grundsätzlich viel freimütiger geäußert würde, anstatt immer nur den lieben Frieden wahren zu wollen. Dann wäre es vermutlich gar nicht erst zu dem Dilemma gekommen, von dem die Kontroverse um die Aktionen der LG nur ein Symptom ist. Allerdings hat die Gesellschaft im Lauf der Zeit gut funktionierende Abwehrmechnismen entwickelt, welche den Kritiker mitunter geradezu als Hanswurst erscheinen lassen. Nun gut, wer das eigene Anliegen nur nachdrücklich genug verfolgt, wird letzten Endes in Erinnerung bleiben als "der Hanswurst, der sich ernst nehmen machte" (Nietzsche). So war es schon immer, von Sokrates bis zu Gustl Mollath, denen beiden aus fragwürdigen Motiven der Prozess gemacht wurde, wobei im Fall des Letzteren die bayerische Justiz eine unrühmliche Rolle gespielt hat (aber die bayerische Justiz macht ja bekanntlich keine Fehler). Da stellt sich für mich schon die Frage, inwieweit dieser Fall Schule gemacht hat und ob es sich die Justiz leisten kann, leisten darf, missliebige Personen oder Organisationen in übertriebener Weise abzukanzeln und gleichsam aus einer Mücke (die durchaus lästig und auf der Agenda nicht vorgesehen sein mag) einen kriminellen Tatbestand vom Gewicht eines Elefanten zu machen. Recht ist immer auch eine Frage der Auslegung innerhalb eines gegebenen Interpretationsspielraums. Und ich war schon immer der Meinung, dass Rechtsnormen im Einklang mit ethischen Überlegungen stehen sollten, anstatt nur die normative Kraft des Faktischen einmal mehr zu bestätigen.

            • @Waldgaenger:

              "ethische Überlegungen" impliziert sowas herrlich absolut Richtiges, nicht wahr? Das wollen wir doch Alle: Ethisch sein und dabei Absolut Richtig Liegen. Ein wunderbares Gefühl - durch und durch deutsch, ohne jetzt direkt nationalistisch zu sein...

              Leider ist die Welt - auch die der Ethik - nicht absolut. Jeder versteht etwas geringfügig Anderes darunter, was gut, was böse und was davon wichtig ist. Und deshalb gibt es in Demokratien Rechtsordnungen: Damit Alle einen Maßstab haben, nach dem sich auch die Staatsgewalt richtet - und eben nicht die die gerade die größte Keule in der Hand haben. Ich sage mal so: Würden alle Menschen das Recht so nach ihrer jeweiligen Ethik auslegen, wie Sie das den LG-Aktivisten zugestehen (und von ihren Richtern erwarten), dann wäre längst Schluss mit der Klimakleberei. Denn insbesondere unter Berufskraftfahrern hätte wahrscheinlich sehr bald eine Denkschule um sich gegriffen, die einen an die Straße festgeklebten Aktivisten - sagen wir: - ethisch und funktionell der Straße zuordnet. Passen Sie also auf, was Sie sich wünschen...

              • @Normalo:

                Wenn Sie meine Beiträge nochmal aufmerksam durchlesen, werden Sie feststellen, dass ich die Thematik hauptsächlich dahingehend aufgreife, um zu einer grundsätzlichen Gesellschaftskritik überzuleiten. Diesen Schritt würde ich auch der LG anempfehlen, gewissermaßen als freundschaftlichen Rat. Denn man kann durchaus ein Stachel im Fleisch dieser Gesellschaft sein, ohne Gesetze zu übertreten. Nichtsdestotrotz kritisiere ich die Einstellung, alle Gesinnungen auf die gleiche Stufe zu stellen, und diese Kritik bezieht sich weniger auf die Justiz als Institution - diese funktioniert eben offenbar nach diesem Prinzip -, sondern auf eine Einstellung, die eine Ideologie daraus macht und somit dem ohnehin schon verbreiteten Relativismus und Opportunismus Vorschub leistet. Aus meiner Sicht liegt einer solchen Einstellung zugrunde, dass man den mündigen Bürger auf eine Art Pawlowschen Hund reduzieren möchte. Oder man geht davon aus, wenn der Rechtsstaat nur einen Moment lang die Augen schließt, würde gleich die grauenhafteste Barbarei ausbrechen - das wäre dann ein Armutszeugnis für die Gesellschaft, ist aber vermutlich eher eine Projektion derjenigen, die diese Befürchtung haben. Oder man ist durch und durch Opportunist und findet beispielsweise, dass die Sklaverei eine begrüßenswerte Institution war, bevor ein gesetzliches Verbot bestand. Danach erst war sie durch und durch verwerflich. Ich will hier niemandem solche Ansichten unterstellen, aber ich habe schon Leute kennengelernt, die tatsächlich so argumentiert haben. "The statement murder is wrong is nonsense" - sicher, wenn man es vom Standpunkt der Aussagenlogik betrachtet, so wie "true x true=false". Wie auch immer, jeder hat seine Gründe für die eigene Sichtweise, Sie haben ihre, ich habe meine.

                • @Waldgaenger:

                  Mit der These, dass die Rechtslage AUSSERHALB der Justiz (oder auch der Verwaltung) keine - noch dazu dominante - Ideologie an sich sein sollte (ich hoffe, ich hab das richtig verstanden und zusammengefasst), gehe ich konform. Wenn Sie umgekehrt meine Beiträge lesen, werden Sie feststellen, dass ich auch nur opponiere, wenn Sie die Erwartung an rechtsstaatliche Einrichtungen äußern, diese Relativierung mitzuspielen. Die hätte ich schon gerne weiter fest auf dem Boden des geltenden Rechts, denn DAS hat die eigene demokratische Legitimation, die Richtern, Staatsanwälte etc. fehlt.

                • @Waldgaenger:

                  Korrektur: "not true=false", tut aber nichts zur Sache.

            • @Waldgaenger:

              "Rechtsnormen im Einklang mit ethischen Überlegungen stehen sollten".

              Und genau das zeichnet Gesinnungsjustiz aus.

              • @DiMa:

                Demnach sollten Ihrer Meinung nach Rechtsnormen nicht im Einklang zu ethischen "Überlegungen" stehen ?

                Also sind demnach die Rechtsnormen einfach willkürlich, ja ?

                Kann es möglich sein, daß Sie verschiedene Aspekte der Demokratie noch nicht so ganz gedanklich durchdrungen haben ?

                Eine Gesinnungsjustiz sollte übrigens besser nicht ausgezeichnet werden.

  • Diese Argumentation von "zivilem Ungehorsam" als höchster Form der Demokratie ist altbekannt, ich finde sie aber sehr viel weniger überzeugend als die Argumentation des Landgerichtes. Die hierbei häufig zitierte US-Bürgerrechtsbewegung ist hierbei kein angemessener Vergleich, da ein zentrales Problem derselben war, dass sie außer zivilem Ungehorsam überhaupt keine Möglichkeit hatte, ihren Willen kundzutun. Schwarze Menschen in den US-Südstaaten waren bis zum Voting Rights Act von 1965 weitgehend von anderen Möglichkeiten zur politischen Teilhabe ausgeschlossen, weshalb ihr Protest zur Erringung solcher Möglichkeiten definitiv demokratisch war.

    Die Letzte Generation ist aber in einer fundamental anderen Situation. Alle ihre Mitglieder haben die gleichen Rechte zur politischen Teilhabe wie alle anderen Mitbürger*innen auch. Dies beinhaltet auch das Recht zum Protest. Es beinhaltet aber eben nicht das Recht zum (beim Straftatbestand der Nötigung per definitionem gewalttätigen) Protest, bei dem Unbeteiligte als Mittel zum Zweck genutzt werden. Dies wird auch sofort offenkundig, wenn man als Gedankenexperiment eine Gruppe entwirft, die sich auf die Straße klebt, um an die Regierung zu appellieren, endlich "die ganzen Ausländer abzuschieben": Hier würde glaube ich jeder sofort erkennen, dass hier keine legitime oder besonders demokratische Protestform vorliegt. Noble oder auch wichtige Ziele alleine reichen dafür nicht aus. Das Selbstverständnis einer Gruppe ist hierbei irrelevant, wäre dies der Maßstab, wäre ja auch die RAF eine demokratische Protestgruppe gewesen.

    • @Agarack:

      Auch wenn ich diametral anderer Ansicht bin, ist Ihre Argumentation immerhin konsistenter als die des Landgerichts. Und es wurde ja vor Allem diese mangelhafte Argumentation des Gerichts bemängelt, die das Urteil selber rechtlich zweifelhaft, ja ideologiegetrieben erscheinen lässt: Ganz schlechtes juristisches Handwerk.

      • @tom-pex:

        @Agarack sagt nichts Anderes als das Gericht - nur dass er eher moralisch und auf historischer Basis und das Gericht eher juristisch argumentiert: Der Zweck heiligt nicht die Mittel, und wenn es nunmal einen demokratischen Prozess gibt, dann ist es undemokratisch, sich an dem mit gesetzwidrigen Mitteln vorbeidrängeln zu wollen.

  • @Dima @Walterismus

    Es sind genau Kommentare wie die Ihren, die den Eindruck noch verstärken, daß wir es hier vlt wirklich mit einem Gesinnungsproblem zu tun haben..

    -----

    Und der Vorwurf die LG wolle die Regierung erpressen, wird auch nicht wahrer, wenn man ihn ständig wiederholt. Ausgangssitiation war und ist, daß die LG die Regierung zwar unter Druck setzen will..aber doch nur deshalb, weil es ein Urteil des Verfassungsgerichts zur Generationengetechtigkeit gibt, was die Regierung nicht umsetzt ( und plant noch weiter abzuschwächen)..

    Wenn Lobbyorganisationen die Regierung mit ihrem Geld und ihren Staranwälten unter Druck setzen, dann ist das Politik..wenn die jungen Aktivisten, die nicht über diese Mittel verfügen, die Regierung mit ihren Mitteln unter Druck setzt..ist das Kriminell.??

    Man hätte von Anfang an ( und könnte es noch immer) mit den Aktivisten reden können, denn sie haben ein legitimes und wichtiges Anliegen, aber man hat es vorgezogen sie abzustempeln (Klimaklebet) zu diskreditieren und zu kriminalisieren:

    WAS FÜR EIN ARMUTSZEUGNIS.

    Die ganze bedenkliche Verschiebung dieses Diskurses in Richtung Kriminalisierung muss unbedingt geklärt werden.. denn sonst verliert am Ende wirklich die Demokratie..

    • @Wunderwelt:

      "Man hätte von Anfang an ( und könnte es noch immer) mit den Aktivisten reden können,"

      Einer der Grundlegenden Fehler in Ihrer Argumentation ist, dass man sehr wohl die Forderungen der LG gehört und mit ihr LG gesprochen hat. Die hatten sogar ein persönliches Treffen mit dem Bundekanzler (das muss man als Protestorganistation erst mal schaffen)!

      taz.de/Scholz-trif...istinnen/!5815087/

      Die LG gibt sich mit reden allein aber nicht zufrieden; immer wieder stellte sie ein Ultimatum, und drohte andernfalls mit Störungen.

      taz.de/Aktivist-sp...enbecken/!5830295/

      www.zdf.de/nachric...limaziele-100.html

      Ein Ultimatum unter Androhung von Konsequenzen zu stellen ist keine Methode einer demokratischen Gesellschaftsordnung, sondern Tyrannei. Und da gibt es noch Leute die sich Wundern, dass nicht nur kein Politiker so etwas unterstützt (da könnte ja jeder damit anfangen) sondern auch noch als kriminell betrachtet wird.

      Wenn Organisationen versuchen jene, die die Entscheidungen treffen zu überzeugen, dann ist das nicht kriminell. Wenn sie vor Gericht klagen, auch nicht. Das dürfen Ativisten ebenso wie Lobbyorganisationen. Wenn man für eine Entscheidung Geld zahlt ist das Bestechung, und Kriminell. Wenn man droht, ist das Nötigung oder Erpressung, und ebenfalls Kriminell.

      Insgesamt sehe ich hier einen eklatanten Mangel an Demokratieverständnis.

      WAS FÜR EIN ARMUTSZEUGNIS.

      Die ganze bedenkliche Verschiebung dieses Diskurses in Richtung Rechtfertigung krimineller Methoden muss unbedingt geklärt werden.. denn sonst verliert am Ende wirklich die Demokratie..

    • @Wunderwelt:

      Der Zweck heiligt eben NICHT die Mittel. Wer die legalen Mittel nicht hat (insbesondere auch keine Mehrheiten), der muss sie sich halt beschaffen - oder zu illegalen greifen und dann mit den rechtsstaatlichen Konsequenzen leben.

      Letztlich ist das der Punkt, an dem jeder Versuch scheitert, die LG-Methodik irgendwie argumentativ am Rechtsstaat vorbei zu schummeln. Ersetzen Sie einfach mal geistig das Ziel der LG durch eines, das Sie politisch rundweg ablehnen (Abschaffung der Erbschaftssteuer, Aussetzung des Kohleausstiegs, jedes beliebige Anliegen der AfD...), und überlegen Sie ehrlich, ob Sie da genau so milde über gleiche Methoden der betreffenden Proponenten urteilen würden. Wenn da ein "Nein" rauskommt, wissen Sie, dass nicht die Justiz gesinnungsjuristisch denkt sondern Sie selbst.

      • @Normalo:

        Auch wenn ich Ihre Argumentation durchaus schlüssig finde..und übrigens auch die Methoden der LG für verbesserungswürdig, bleiben mir doch Zweifel.

        Wie würden wohl die Menschen in 100 Jahren Ihre oder meine grundsätzlichen Einschätzungen beurteilen.?

        Meinen Sie man wird in 100 Jahren die Einstufung der LG als "kriminell", für eine Weise Idee halten.? - oder doch einer Gesinnung geschuldet, die nicht bereit war zu erkennen, worum es wirklich geht.?

        ---

        Wenn es bei Ihnen im Haus brennt und der Nachbar bei ihnen die Scheibe einschlägt, um Sie zu warnen, würden Sie besagten Nachbarn dann als kriminell einstufen..??

        Falls Ja..gebe ich Ihnen, auch in ihrer Argumentation (der Zweck heiligt eben nicht die Mittel) vollumfänglich recht.

        • @Wunderwelt:

          Mein das wäre nicht kriminell, dann die Scheibe einzuschlagen.



          Hier ist aber auch ein Zusammenhang gegeben zwischen Scheibe einschlagen, Warnung und den Folgen. Dazu ist es das relativ mildeste Mittel.

          Zwischen auf der Straße kleben und vor dem Klimawandel zu warnen besteht aber überhaupt keine Verbindung. Dazu ist die Aktion gegen den falschen Adressaten. Um bei ihrer Analogie zu bleiben, sie werfen die Scheibe eines zufällig ausgewählten Hauses aus um darauf hinzuweisen, das ein anderes Haus in Berlin brennt.



          Für Schmierereien von Kulturgut wie dem Brandenburger Tor mit Farbe gilt das gleiche.

          Der Sachverhalt kriminelle Vereinigung ist hier offensichtlich!

          An die LG wird sich in 100 Jahren niemand erinnern und wenn nur negativ, weil sie den Rückhalt für Klimaschutz nachweislich eingerissen haben mit ihren Methoden des Protests.

        • @Wunderwelt:

          Ihnen ist schon klar, dass Ihre Argumentation doch wieder auf "Der Zweck heiligt die Mittel" rausläuft, oder?

          Der Vergleich mit der Scheibe hinkt leider (wie so ziemlich jeder Vergleich). Das Äquivalent wäre eher, je nachdem, wie man darin die Rollenverteilung fingiert, dass

          a) der Nachbar die Scheibe des Autos eines ANDEREN Nachbarn einschlägt, um meine Aufmerksamkeit zu wecken, wohlwissend, dass ich auch eigene Fenster (und eine gut funktionierende Klingel) habe, oder

          b) der Nachbar durch die Scheibe hatte sehen können, dass ich das Feuer sehr wohl bemerkt habe, aber aus für ihn unerfindlichen Gründen noch keinen Grund zum Löschen sehe - und ich mich jetzt aber erstmal furchtbar ärgere, dass er meine Scheibe kaputt gemacht hat, und das Feuer darüber noch weiter verdränge.

          In hundert Jahren wird man vielleicht die Aktionen der LG (falls man sie überhaupt als signifikant wahrnimmt) als ein Symptom der unterschiedlichen Wahrnehmung des Phänomens "Klimawandel" sehen und möglicherweise GENERELL urteilen, dass die Menschheit, - mit oder ohne LG - auf ihren Ohren saß und viel zu zögerlich auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse reagierte. Vielleicht wird man aber auch von der "Klimapanik" erzählen, die im frühen 21. Jahrhundert plötzlich um sich griff, die sich aber als ein wenig überzogen herausstellte, weil am Ende - wie auch immer und wie auch schon z. B. im Kalten Krieg - kühle Köpfe die Oberhand behalten haben und doch Alles gutgegangen ist. Wir wissen es nicht (ich auch nicht, also bitte werten Sie meine alternative "Zukunftsvision" nicht als fixe Prognose)...

          Wir können HEUTE nur sagen, dass es ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, das sich in einer Demokratie nicht lösen lässt, wenn jeder Schwanz meint, er könne und dürfe mit dem Hund wackeln. Die Aktionen der LG sind trotz ihres formalen Revoluzzertums letztlich von einer tiefen Staatsgläubigkeit geprägt, die für das Problem Klimawandel zumindest hierzulande aus meiner Sicht keine Lösung sein kann.

    • @Wunderwelt:

      Wie @Sonntagssegler schon schrieb: "Was hingegen kaum zu übersehen ist, ist, dass es sich hier um eine Art staatliches SLAPP handelt." Das ist gut formuliert.

      Ich hab mich sogar gewundert, dass die Taten der Letzten Generation Straftaten sein sollen und nicht nur Ordnungswidrigkeiten. Ich sehe auch nicht klar eine Nötigung, denn es ist möglich, auszusteigen, zu Fuß weiterzugehen, mit dem Fahrrad oder mit Öffis zu fahren.

      • @Brombeertee:

        "Nötigung" heißt grob gesagt, dass man sich ohne entsprechende eigene Befugnis anmaßt zu verhindern, dass jemand Anderes so handelt, wie er möchte, und ihm stattdessen ein anderes Handeln aufzwingt. Dazu gehört natürlich auch die Entscheidung, was an Alternativen "zumutbar" wäre. Eine Straße für Autos zu blockieren, die andere Menschen genau mit solchen benutzen wollen, um von A nach B zu kommen, ist also eine Nötigung aus dem Bilderbuch.

        Im Übrigen ist Ihnen wahrscheinlich schon klar, dass so ein Auto sich nicht in Luft auflöst, wenn man es mitten auf der Straße einfach stehen lässt, dass in solchen Staus auch Menschen stehen, die das, was sie gerade mit dem Auto transportieren, am Zielort benötigen, dass Viele schlicht unter Zeitdruck stehen und zu Fuß nicht rechtzeitig ankommen etc., oder?

        • @Normalo:

          Sicher sind viele in der akuten Situation unter Zeitdruck o. ä.

          Andererseits gibt es Menschen, die jahrelang ohne Auto leben und höchstens 1-2 mal im Jahr ein Taxi o. ä. nutzen. Das geht.

    • @Wunderwelt:

      Ich betone stets, dass die Einordnung durch die Gerichte zu erfolgen hat. Daher gibt durch meine Argumentation überhaupt keinen Raum für den Vorwurf der Gesinnungsjustiz.

      Und das "Unter Druck setzen" von Abgeordneten ist halt unzulässig (siehe auch Nötigung von Verfassungsorganen).

      Die letzte Generation darf gerne ihre Rechte im Rahmen der Versammlungsfreiheit nutzen (=Appell, demokratisch), nicht jedoch Druck durch Begehung von Straftaten ausüben (undemokratisch). Hier wird das zufällige Opfer zum Werkzeug gemacht.

      Insoweit passt der Vergleich mit den Lobbyorganisationen auch nicht.

      Mit der LG reden hilft auch nicht, den das gibt ihnen ja nur weiteren Auf- und Antrieb und eine Legitimation ihres Handelns. Den Fehler hat Herr Scholz schon einmal gemacht. Daher hilft nur Aussitzen.

    • @Wunderwelt:

      "Jetzt bin ich frei und kann wirklich leben. Überwindet die Gifte von Gier, Dummheit und Arroganz. Das geht und es lohnt sich!"

      Richtig - und Wahlen sind der einzige Weg dafür, um dieses Ziel zu erreichen.

    • @Wunderwelt:

      "Und der Vorwurf die LG wolle die Regierung erpressen, wird auch nicht wahrer, wenn man ihn ständig wiederholt. Ausgangssitiation war und ist, daß die LG die Regierung zwar unter Druck setzen will..aber doch nur deshalb, weil es ein Urteil des Verfassungsgerichts zur Generationengetechtigkeit gibt, was die Regierung nicht umsetzt ( und plant noch weiter abzuschwächen).."

      Die Formulierung "unter Druck setzen" ist nichts anderes als Euphemismus für Erpressung, Und nein, es spielt keine Rolle wie hehr die Ziele der LG sein mögen, der Weg ist trotzdem der falsche. Wenn jedwede Opposition alle möglichen (auch außerparlamentarischen) Mittel einsetzen würde (incl. Nötigung und Erpressung), um die Regierung an irgendwelche Urteilssprüche des BVG zu erinnern, hätten wir keinen Rechtsstaat mehr.

      • @Tom Tailor:

        Zumal es ja erst durch die Berücksichtigung nicht beachtlicher Ziele zur gescholtenen Gesinnungsjustiz kommen kann.

  • Mich überzeugt das LG M ebenfalls nicht. Zwar setzt der Mensch, bei uns wohl eher der Mann 👻, das Recht, jedoch kommt dem objektiven Maßstab dabei eine besondere Bedeutung zu, sonst, mein Lieblingsbeispiel, wäre Schwiegermuttermord zwingend zu erlauben. Auch Richter: innen können sich der berechtigten Annahme nicht entziehen, dass "Staßenkleber" eben keine Nötiger sind, und die "Spitzbuben" im Talar nur selbst gerne nach Malle fliegen, fett Holz verheizen, dicke Autos mögen und fahren, sowie sich jeden "Schei.." kaufen und alles "fressen" 🦌🐓🐟🦞🐄 (wollen), oder einfach nur rechtskonservativ die "Missionarsstellung" leben. Ein Segen, wer's anders denkt und danach handelt.

  • Das allgemeine Rechtsverständnis der Leute hier erschreckt mich.



    Natürlich ist die letzte Generation kriminell.



    Da bewusste Verursachen eines Sachschadens am Eigentum dritter ist nunmal kriminell - Punkt.

    • @Andere Meinung:

      O.k. ich greife ihre Argumentation mal auf:

      1. bei den Sttassenblockaden entsteht kein Sachschaden - in diesem Sinne ist die LG schon mal nicht kriminell.

      2. Wer sich heute noch einen Lebensstil "gönnt", der das bewusste Verursachen eines (unvorstellbar großen) Sachschadens aller nachfolgenden Generationen bewirkt, ist nunmal kriminell.

      Insofern unterstütze ich ihre Argumentation voll und ganz: kriminell sind vor allem die (Super-) Reichen und generell alle Menschen, die ihr CO2 Budget über dem Klimaverträglichen Maximum ansiedeln.

      Und daß die heutige Gesetzgebung dies noch nicht berücksichtigt, ist nun wirklich kein Freibrief für eine allgemeine Verantwortungslosigkeit..

      • @Wunderwelt:

        1. Das mit dem Sachschaden, würde ich anders sehen: Der Klebstoff und insbesondere die Mengen, die die LGs davon offenbar verwenden, ist mit oder ohne Aktivist kaum ohne Schäden an der Straße zu entfernen. Die Nötigungen wiegen freilich in meinen Augen schwerer.

        2. Kriminell ist - in diesem Land zumindest, das sich unter anderem deshalb "Rechtsstaat" schimpft - wer gegen ein demokratisch verabschiedetes Strafgesetz verstößt. Sie mögen moralische Schuld anderswo verorten, aber solch "übergesetzliche" Gerechtigkeit gibt es im Himmel oder in den Köpfen der selbsternannt Gerechten. Vor irdischen Gerichten gibt es "nur" Urteile, und die basieren möglichst nicht auf dem politischen oder moralischen Gutdünken des jeweiligen Richters sondern auf weltlichen Gesetzen und deren systematischer Anwendung.

        Ich sage nicht, dass das im Ergebnis immer zu den "richtigen" Urteilen führt. Aber es hat sich im Laufe der Jahrtausende herausgestelklt, dass wenn ein westliches Gemeinwesen IRGENDWAS Menschenfreundliches auf die Beine stellen soll, es derartige verlässliche(!) Regeln für die Anwendung richterlicher Gewalt braucht.

    • @Andere Meinung:

      Natürlich sind CDU, CSU, FDP, SPD und AfD kriminell.

      Das bewusste Verursachen einer Zerstörung der Lebensgrundlagen der Menschen ist nunmal kriminell - Punkt. ;)

      • @Truhe:

        Völlig richtig Nur zu ergänzen wäre noch, daß es gar nicht hauptsächlich um die Lebensgrundlagen der Menschen, sondern derjenigen allen Lebens auf diesem Planeten geht.



        Menschen überschätzen sich leider immer.

  • Wie sieht das Landgericht den Ungehorsam der bayerischen Landesregierung, verwaltungsgerichtliche Urteile zur Minderung von Stickoxidemissionen umzusetzen? Einzeltäter Söder oder kriminelle Vereinigung Landesregierung?

    • @Dirk Stelter:

      Da die Landesregierung nicht gegründet wurde, um den Ungehorsam zu organiseren, dies nicht der ausdrückliche Existenzgrund ist, lässt sich die Frage simpel beantworten.

      Das Landgericht München sagt ja: "Zum einen sei die Begehung von Straftaten [...] einer der Zwecke der Letzten Generation. "

      Der Zweck der Landesregierung ist das nicht.

  • Wenn die Mehrheit brunsdoof ist, und eine Minderheit versucht, sie wach zu rütteln, wird sie eben Ablehnung und Kriminalisierung erfahren. Die Mehrheit bestimmt die Normen, auch die rechtlichen.



    Es handelt sich um ein Suchtproblem. Als trockener Alkoholiker kenne ich das. Wenn man mich darauf angesprochen hat, waren leugnen, relativieren und unsachliche Retuorkutschen die Reaktion. Hat aber nichts geholfen. Die erzwungene Therapie hatte hingegen Erfolg.



    Jetzt bin ich frei und kann wirklich leben. Überwindet die Gifte von Gier, Dummheit und Arroganz. Das geht und es lohnt sich!

    • @Matt Gekachelt:

      Danke.

      • @Brombeertee:

        Da schließe ich mich gerne an : Danke !

    • @Matt Gekachelt:

      Ich habe schon mit vielen Leuten über die Letzte Generation gesprochen. Das eine, was ich dabei noch nie vernommen habe, ist ein: "Durch deren Aktionen habe ich erstmal über meinen Beitrag zum Klimawandel nachgedacht und mein Verhalten geändert!" Selbst, wenn man sich das Recht herausnimmt, die Mehrheit für tumbe Dummköpfe zu halten, die man "wachrütteln" müsse (ein Narrativ, das mich frappierend an diverse Verschwörungstheorien erinnert, Stichwort "Schlafschafe"), sollte man doch irgendwann erkennen, wenn eine eigene Protestform mehr Leute gegen die eigenen Ziele aufbringt, als sie von diesen überzeugt.

      Unabhängig davon gratuliere ich Ihnen zu Ihrer hart erkämpften Freiheit und spreche Ihnen meine Hochachtung für Ihren Therapieerfolg aus.

  • Wer sich also nicht an die Regeln der Demokratie hält, ist also der bessere Demokrat, da er die alleinige Deutungshoheit innehat und korrigiert? Damit ist jede antidemokratische Aktion perfekt gerechtfertigt.

    • @Lars Sommer:

      Die "Deutungshoheit" im Bereich Klimazerstörung liegt nicht bei der LG sondern bei den Forschenden, die genügend Beweise durch bewiesene Daten vorgelegt haben.

      Korrigieren können den Umweltzerstörungswahnsinn übrigens nur die ReGIERungen der Staaten, doch da wird nur an unbedeutenden Stellschräubchen hin- und hergedreht.

      • @Truhe:

        Dann wird es eben Zeit sich eine andere Regierung zu wählen, die diesem "Umweltzerstörungswahnsinn" Einhalt gebietet.

        • @Tom Tailor:

          Das wurde ja 2021 getan. Aber die Schuldenbremse hat ja Verfassungsrang - und vereitelt echte, am Ziel orientierte Klimapolitik.

          • @tom-pex:

            Das klingt jetzt ein wenig nach "mimimi" und wird auch den Tatsachen nicht gerecht.

            Zum einen wurde 2021 nicht explizit eine Regierung gewählt die das unbedingte Ziel hatte, die Klimaschutzziele unter Aufbietung aller Möglichkeiten zu erreichen. Vielmehr haben wir es mit einer überaus heterogenen Dreier-Koalition zu tun, die diverse Partikularinteressen verfolgt und alles unter einen Hut zu versuchen bekommt.

            Und zum zweiten ist der Verweis auf die hinderliche Schuldenbremse nur eine Nebelkerze. Die Schuldenbremse existiert seit 2011, die derzeitige Bundesregierung hat den Regierungsauftrag mit diesem Wissen angenommen. Wenn sie es dann trotzdem nicht "auf die Reihe" bekommt, unter diesen Voraussetzungen anständige Klimapolitik zu machen, kann man es offenbar nicht. Die "plötzlich" fehlenden 60 Mrd waren übrigens zu keinem Zeitpunkt für den Klimaschutz vorgesehen, das war nur ein Versuch von Lindner, Haushaltsmanipulation zu betreiben.

            Wenn hier also "echte, am Ziel orientierte Klimapolitik" vereitelt wird, dann nur von der Regierung höchstselbst.

  • Wow, Herr Rath, dann war ja auch die RAF voll demokratisch, als sie die Freilassung der Gefangenen in Stammheim erpressen wollte - waren ja schließlich auch gewählte Politiker, an die sich diese Forderung richtete. Gleiches gälte für ein Lobbyisten, der seinen Sachargumenten bei gewählten Politikern mit nicht ganz legalen Mitteln Nachdruck verleiht...

    Man kann sich trefflich darüber streiten, ob die bayrische Justiz hier nicht eine zu große Keule auspackt. Aber DIESE Logik verfängt beim besten Willen nicht. Die LG will unzweifelhaft ihre Ziele genau am demokratischen Prozess VORBEI realisieren: Sie will nicht warten, bis eine Wählermehrheit ihren Vertretern deren Realisierung aufgibt, sondern übt mit ihren Aktionen explizit auf sie Druck aus, dass das auch ohne die nötigen Mehrheiten geschieht. Das mag gut gemeint und von triftigen Sachargumenten getragen sein, aber "demokratisch" ist und bleibt der demokratische Prozess, nicht was ihn von außen "korrigiert".

    Und besonders überzeugend wirken die Aktionen auf diese Mehrheit, die es eigentlich zu bewegen gälte, eben gerade nicht. DAS sollte man denen mal verklickern, statt den Vorgang von hinten durch die Brust ins Auge juristisch zu verklären.

    • @Normalo:

      Wenn DAS Demokratie ist - dann wird sie konstruktionsbedingt auf jedes drängende Problem zu spät reagieren (müssen). Was selbstmörderisch wird, wenn es sich um ein überlebenswichtiges Problem handelt.

      Daher sind Demonstrationen zwar Ausdruck einer (gegenwärtigen) Minderheit, aber ein legales Korrektiv in der Demokratie. Und wie nachdrücklich so eine Demonstration sein darf, müsste eigtl. tatsächlich am Dringlichkeitsbedarf des Themas gemessen werden - und diesen Ermessensspielraum muss wiederum das Gericht haben. Es hätte also auch anders werten und urteilen können - wollte das aber nicht. Riecht schon irgendwie wie Gesinnung, meine ich.

      • @tom-pex:

        "Und wie nachdrücklich so eine Demonstration sein darf, müsste eigtl. tatsächlich am Dringlichkeitsbedarf des Themas gemessen werden"

        Genau da machen Sie den Schritt von der Meinungsäußerung zum "Der Zweck heiligt die Mittel". Tut er nicht, und schon gar nicht ist es dem Einzelnen überlassen, für den Rest der Gesellschaft zu entscheiden, welcher Zweck welche Mittel heiligt.

        Und, ja, die Demokratie IST träger als z. B. eine straff autoritäre Diktatur. Das ist einer der Gründe, weshalb viele Menschen sie für vorzugswürdig halten, auch wenn es von Zeit zu Zeit Nachteile hat.

    • @Normalo:

      Ach demonstriert die LG jetzt auch mit Waffen? Manche Vergleiche hinken einfach. Die LG will keine Mehrheit überzeugen, sondern die an den Hebeln, die sie bewegen könnte. Wenn Normalos sich dadurch in ihrem eifrigen Hamsterradtreten gestört fühlen und sogar gewalttätig werden, würde ich eher an der Stelle nach Problemen der Demokratie suchen.

      • @TV:

        "Die LG will keine Mehrheit überzeugen, sondern die an den Hebeln, die sie bewegen könnte."

        Genau das ist der Punkt, auf den ich hinwies: In einer funktionierenden Demokratie HÄLT nunmal letztlich die Mehrheit den längsten Hebel in der Hand. Wer diesen Hebel überwinden will - egal ob mit Waffen oder anderen Mitteln - handelt GEGEN den demokratischen Prozess. Und wer das nicht kapiert, hat die Demokratie nicht verstanden. Unsere Politiker hingegen HABEN das - allen Unkenrufen zum Trotz - immer noch im Auge und lassen sich nicht mal eben von etwas überzeugen, von dem sie annehmen, dass ihre Wähler es nicht wollen.

      • @TV:

        "Die LG will keine Mehrheit überzeugen, sondern die an den Hebeln, die sie bewegen könnte."

        Dann sollte sie auch dort protestieren, wo eben diese Hebel sind, und nicht auf der Straße.

        " Wenn Normalos sich dadurch in ihrem eifrigen Hamsterradtreten gestört fühlen und sogar gewalttätig werden, würde ich eher an der Stelle nach Problemen der Demokratie suchen."



        Sagen wir mal so: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist ein Straftatbestand der in diesem Staat demokratisch beschlossen wurde. "Normalos" haben also alles Recht der Welt sich gestört zu fühlen.

  • Dieses bayerische Urteil war zu erwarten.



    Es bleibt die seit Jahren offene Frage, warum die Staatsanwaltschaften bislang keine vergleichbaren Untersuchungen und Klageerhebung gegen Klimazerstörer erhoben haben und erheben. Die Datenlage ist evident!

    • @Sonnenhaus:

      Es gibt tatsächlich klimaschützende Gesetze, die auch durchgesetzt werden, nur halt in Vieler Augen nicht genug. Und wo kein Strafgesetz, da kein Ansatzpunkt für Strafverfolgung.

    • @Sonnenhaus:

      Richtig. 👍 Das schreit zum Himmel.

  • Dieses Urteil, wie das gesamte Gebahren der Bayrischen Justiz gegenüber der LG muss dringend in Revision (wollte Hr Gysi die Rechte der LG nicht ohnehin bis vors Verfassungsgericht durchklagen.?), denn offenbar ist die juristische Einschätzung keineswegs unstrittig.

    Es könnte andernfalls der Verdacht einer Gesinnungsjustiz aufkommen...und das wäre dann wirklich eine Gefahr für die Demokratie..

    • @Wunderwelt:

      Und wenn Ihnen dann das Urteil des BVerfG ebenfalls nicht gefallen sollte, wäre das dann auch Gesinnungsjustiz?

      Nach den Wortlaut des Gesetzes sind die Voraussetzungen erfüllt. Ob das Gesetz eventuell einschränken auszulegen ist, ist Aufgabe der Gerichte.







      Die in diesem Fall verharmlosende Argumentation von Herrn Rath ist dabei wenig hilfreich.

      • @DiMa:

        Was ist jetzt mit den Bundes- und Landesregierungen, die weiterhin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutz nicht umsetzen, wofür die LG ja demonstriert?

        Warum erzwingt die Justiz denn hier keine Umsetzung und warum setzten sie sich nicht vehement dafür ein?

        ...

        • @Axel Schäfer:

          Diese Frage ist für die strafrechtliche Einordnung vollkommen unerheblich.

          Die Regierung at ja bereits geänderte Gesete erlassen. Wenn man diese für nicht ausreichend halten mag, bleibt nur eine geänderte Mehrheitsentscheidung bei der kommenden Wahl oder ein weiterer Anlauf beim Verfassungsgericht.

          Ein etwaiger Verstoß der Bundesregierung stellt keinen rechtfertigenden Selbstermächtigungsgrund dar.

    • @Wunderwelt:

      Umgekehrt kann der Vorwurf genauso gemacht werden in Richtung Gesinnungsjustiz.



      Die LG nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen, obwohl offensichtlich und offen propagiert demoraktiefeindlich, kann auch als Gesinnungsjustiz durchgehen.

      Das Erpressen wollen der Regierung ist klar Demokratiefeindlich, da es entgegen Demokratischer Mehrheiten durchgesetzt werden soll!

      • @Walterismus:

        Demokratiefeindlich ist auch, wenn die Regierungen sich nicht an die Urteile des BVerfG halten, wie im Falle vom Klimaschutz.



        Ist das jetzt "Erpressung" der Regierung durch die Justiz, wenn diese sich an Recht und Gesetzt halten sollen?

      • @Walterismus:

        Die ReGIERungen werden doch ständig erpresst...und zwar dirch die Konzerne: "Wenn ihr nicht dies oder das beschließt, dann entlassen wir unsere Angestelten und/oder gehen aus Deutschland weg."

        Warum werden solcheMachenschaften nicht auch als Erpressung benannt? Zumal diese Erpressungen meistens auch noch erfolgreich sind.

        Ich sehe aus der Richtung noch weitere Straftaten, denn nach meiner Auffassung sind Partei-"Spenden" von und Spätere Posten der PolitikerInnen bei Konzernen, um Abstimmungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen, nichts Anderes als Bestechung.

        • @Truhe:

          Weil die Konzerne mit „legalen“ Konsequenzen drohen. Ähnlich wie eine angedrohte Kündigung, wenn man keine Gehaltserhöhung bekommt.

          Die LG wählt aber illegale Methoden um die Regierung zu etwas zu zwingen. Das ist der Inbegriff von Erpressung! Der Staat kann die Klebe und Farbaktionen nicht tolerieren.



          Alle Kriterien einer Kriminellen Vereinigung sind erfüllt!

          • @Walterismus:

            Zitat: "Alle Kriterien einer Kriminellen Vereinigung sind erfüllt!"

            In Bezug auf die LG ist die Aussage, komplett falsch, denn die LG wurde nicht zum Zweck gegründet, Straftaten zu begehen, was laut §129 StGB eine Voraussetzung für die Einordnung als kriminelle Vereinigung ist.

            • @Truhe:

              Ihre Tätigkeit basiert aber auf der Begehung von Straftaten und das ist als Alternativmotiv einer Kriminellen Vereinigung in 129 StGB genannt.



              Die Voraussetzungen sind komplett erfüllt, sowohl im objektiven Tatbestand wie auch Subjektiven Tatbestand!

  • taz: „Das Amtsgericht München hatte die Razzien vorab abgesegnet. Das Landgericht München hat dies nun bestätigt: Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist.“

    Vielleicht sollte das Amtsgericht München, aber auch das Landgericht München, mal den 'Guardian' abonnieren, denn der Guardian hat vor einiger Zeit über echte Kriminelle einen Artikel geschrieben. Der 'Guardian' hatte nämlich aufgedeckt, dass große und mächtige Konzerne weltweit viele Milliarden US-Dollar in neue Projekte fließen lassen, mit denen sie die Erderwärmung ohne Skrupel weiter beschleunigen werden.

    Wenn der Klimawandel 2030 die große Keule herausholt, dann werden die Bürger sich in diesem Land bestimmt fragen, weshalb sie sich in den 2020'er Jahren lieber darüber aufgeregt haben, dass harmlose Klimaschutzaktivisten Straßen blockierten, Bäume und Dörfer besetzten oder alte Ölbilder in einem Kunstmuseum mit Kartoffelbrei "verzierten", anstatt endlich mal die Verursacher des Klimawandels (also den Managern der profitgierigen Konzerne) das Handwerk zu legen. Ja, diese sogenannten "Leistungsträger"; wohin haben die uns eigentlich gebracht? Meere voller Plastikmüll, abgeholzte und verbrannte Wälder, verseuchte Flüsse und ein Klimawandel der sich wohl nicht mehr aufhalten lässt.

    Was man der 'Letzten Generation' aber tatsächlich vorwerfen kann, ist, dass sie sich den Verursachern des Klimawandels als 'Ablenkung' frei Haus geliefert haben, denn wenn man Klimaschutzaktivisten "kriminalisiert" (und das wird ja schon seit einiger Zeit getan), kann man damit natürlich auch sehr gut von der fatalen Klimapolitik der letzten Jahrzehnte ablenken (und auch von der gegenwärtigen fatalen Klimapolitik) und die Manager können ihr klimaschädliches Wirtschaftswachstum fortführen, und die Aktionäre können auch weiterhin den Planeten Erde an der Börse "verzocken".

    • @Ricky-13:

      Also, zunächst einmal: Wenn ein Cum-Ex-Betrüger dem Staat Millionen stiehlt, gibt mir das dennoch nicht das Recht, meiner Nachbarin die Brieftasche mit hundert Euro darin zu stehlen. Dieses Verweisen auf "echte" Kriminelle geht daher aus meiner Sicht völlig am Thema vorbei.

      Genauso nervt mich dieses: "Warum regt man sich über die Letzte Generation auf, statt den BÖSEN MANAGERN endlich das Handwerk zu legen????", das zuverlässig auftaucht, wenn es um die LG geht. Glauben Sie mir: Wenn das Problem eine einfache Lösung hätte, die alle zufriedenstellte, würde selbst in unserem kapitalistischen System der Rückhalt für diese Lösung überwältigend sein. So ist es aber nicht. Wenn ich alle bösen Verursacher des Klimawandels in Deutschland einsperren würde, würde der Klimawandel munter weitergehen. Die Konzerne, die ich dadurch aus Deutschland verjagen würde, hörten nicht auf zu existieren, sondern wanderten in andere Länder ab, in denen Regulierungen zum Klimaschutz lockerer wären. Dann wäre Deutschland wesentlich ärmer und das Leben hier wesentlich unangenehmer, geholfen wäre damit allerdings niemandem.

      Das soll nicht heißen, dass der Klimawandel nicht dringend aufgehalten werden muss. Das ist zweifellos der Fall. Der Klimawandel wird aber nicht anhand der Frage entschieden, ob das Deutschland-Ticket 9 Euro oder 49 Euro kostet, und auch nicht anhand der Frage, ob man auf deutschen Autobahnen mehr als 120 km/h zurücklegen kann. Die tiefgreifenden Maßnahmen sind zum Teil teuer und hochkomplex, und sie werden das Leben von Menschen in diesem Land deutlich verändern müssen - nur welche Menschen das sind, und welche Veränderungen nötig sind, das sind die entscheidenden politischen Fragen, und diese sind hochkomplex. Sie werden nicht weniger komplex dadurch, das ich mich an die Straße klebe und schreie, das jemand endlich etwas tun müsste.

  • Es war ein völlig absehbares Problem das hier entstanden ist. Spenden sammeln und sich organisieren kann man auch ohne das in dem Maße zu formalisieren wie die Letzte Generation das getan hat und in dieser Professionalisierung liegt das Problem.

    Man bezieht in erheblichem Umfang Finanzmittel von internationalen NGO, die man den Aktivisten dann als eine Art Gehalt auszahlt oder zur Kompensation von Geldstrafen einsetzt. Das hat eben eine deutlich andere Qualität als "nur mal eben" losen Protest zu organisieren. Dazu kommt das diese Transaktionen natürlich umfangreiche Beweismittel generieren, die leicht zur Belastung genutzt werden können.

  • "Schließlich lehnt die Letzte Generation die Demokratie ja gerade nicht ab, sondern appelliert..."

    Schwierig, schwierig. Ich habe die Forderungen der Letzten Generation nicht als Appell wahr genommen sondern eher als Drohung. "Wir machen weiter bis .." Und man wollte direkt mit dem Bundeskanzler verhandeln. Wenn das alles demokratisch sein soll, weiß ich nicht.

    Selbst vom erdachten Bürgerrat ist bei der Letzten Generation nicht mehr viel zu hören. Zum einen gibt es solche Räte bereits, zum anderen war schnell klar, dass die Zusammensetzung doch nicht ganz so offen (zufällig ) erfolgen sollte.

    • @Mopsfidel:

      „Und man wollte direkt mit dem Bundeskanzler verhandeln. Wenn das alles demokratisch sein soll, weiß ich nicht“

      Dass das Volk auch mal mit einem seiner Volksvertreter diskutiert und politische Missstände anprangert, nennt man übrigens Demokratie. Dass die meisten Bürger ihr Mitspracherecht allerdings gerne abgeben, damit sie nicht zu sehr in ihrem Leben mit selbstständigem Denken gestört werden, ist aber schon seit Kant (1724 - 1804) bekannt. Der Rat von Kant „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ ist für die heutigen Bürger wohl auch immer noch zu anstrengend, deshalb lässt er/sie ja auch lieber die Mainstreammedien (die im Besitz der Reichen sind) für sich denken.

      Dass die jungen Klimaaktivisten langsam verzweifeln - da die Politiker immer noch nichts gegen den Klimawandel unternehmen und sogar noch den roten Teppich für die Verursacher des Klimawandels ausrollen - kann ich gut verstehen, denn es geht ja um ihre Zukunft und nicht um die Zukunft der Wirtschaftsbosse, der Aktionäre oder der untätigen Politiker. Von sogenannten "Volksvertretern", die zwar immer im Wahlkampf vom Klimawandel und Klimaschutz reden, aber nach dem Wahlkampf anscheinend an Gedächtnisverlust leiden (jedenfalls wenn es um Umwelt- und Klimaschutz geht) haben die jungen Leute wohl auch langsam die Schnauze voll. Über einige Amts- und Landgerichte wundert man sich auch nur noch, denn Recht muss sicherlich Recht bleiben, aber wenn man das Recht so auslegt, dass nur Klimaschutzaktivisten an den Pranger gestellt werden, aber die Verursacher des Klimawandels mit Samthandschuhen angefasst werden, dann stimmt etwas in diesem demokratische Staat nicht mehr.

      "In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht." sagte ja schon so treffend Kurt Tucholsky (Gesellschaftskritiker, Journalist und Schriftsteller, 1890-1935) und daran hat sich auch 2023 noch nichts in diesem Land geändert.

      • @Ricky-13:

        "Dass das Volk auch mal mit einem seiner Volksvertreter diskutiert"

        Ein quengelnder Volker ist mit Sicherheit nicht ein Volk.



        Haben Sie Kants Mut und sehen das ein. 🤪

      • @Ricky-13:

        Es ist eigentlich banal, muss aber wohl immer mal wieder erwähnt werden: Die Gerichte haben nicht das Mandat, sich selbst die Gesetze zu schreiben, nach denen sie Menschen verurteilen. "Klimawandel Verursachen" mag zwar schädlich sein, ist aber - im Gegensatz z.B. zu Nötigung - nirgendwo verboten. Richtiger Adressat ist also hier erstmal nicht die Justiz sondern die Gesetzgebung - und in einer Demokratie die richtige Adressierung desselben der Mehrheitsentscheid. Zu Kants Zeiten gab es dieses Instrument noch nicht so. Deshalb sei ihm verziehen, dass er es nicht auf dem Schirm hatte.

        Und sich die Aufmerksamkeit von Jemandem zu beschaffen, indem man Dritte in ihren Rechten verletzt, ist nicht mutig, sondern verächtlich diesen Dritten gegenüber. Und dabei auch noch die gegen sich aufzubringen, die man eigentlich für besagte Mehrheitsentscheide bräuchte, ist zusätzlich noch zweckwidrig.

  • Nein, die Letzte Generation will nicht "Regeln verletzen, um auf die die Dringlichkeit einer anderen Klimapolitik hinzuweisen" sondern sie will expliziet Regeln verletzen, da,it demokratisch gewählte Abgeordnete Gesetze erlassen. In entsprechenden Anschreiben und aus diversen Interviews ist diese Intention klar ersichtlich. Damit wollen sie expliziet auf die demokratische Grundordnung umgehen. Die letzte Generation "appelliert" insoweit auch nicht nur. Der Autor untertreibt insoweit mit seiner Darstellung.

    In Summe führt die Einordnung der begangenen Straftaten bedingt durch entsprechende Strukturen dann möglicherweise zur Qualifikation als kriminelle Vereinigung. Diese Einschätzung ist Aufgabe der Gerichte.

  • Habe ich den Artikel in der taz falsch verstanden oder hat das Gericht nicht tatsächlich argumentiert, das es einen hinreichenden "Anfangsverdacht auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung" gibt - um die staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen zu rechtfertigen.



    Das war doch auch der Inhalt des Verfahrens. Mehr nicht.



    Da würde ich mir etwas mehr Präzision wünschen.

    Was hingegen kaum zu übersehen ist, ist, dass es sich hier um eine Art staatliches SLAPP handelt. Aber das ist man aus Bayern ja gewohnt, also in Berlin eigentlich keine Nachricht wert.

    • @Sonntagssegler:

      Sie haben glaube ich nicht ganz verstanden, was SLAPP bedeutet. Das Akronym steht für "Strategic Lawsuit (!) Against Public Participation" und stellt die Strategie dar, Leute mit bewusst aussichtslosen Zivilklagen zu überhäufen, um sie dazu zu bekommen, einfach den eigenen Forderungen nachzugeben, weil sie sich die langen Gerichtsverfahren nicht bis zum Ende leisten können oder wollen.

      Der Vergleich mit der letzten Generation ist fernliegend, da es sich hier um Strafverfahren handelt, die keineswegs aussichtslos sind, sondern vielfach zu Verurteilungen führen.

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Ziviler Ungehorsam ist kein notwendiges Korrektiv in der Demokratie, sonst hätte er Verfassungsrang. Er ist juristisch ein Nullum und taugt strafrechtlich weder als Rechtfertigungs- noch als Entschuldigungsgrund.

    Nochmal, wenn es auch schwerfällt. Weder das LG München I noch zuvor das LG Potsdam haben entschieden, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Kern der Entscheidung(en) ist, dass bestimmte Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren, da im Hinblick auf einen Zusammenschluß nicht nur zur Betätigung in politischer Hinsicht, sondern eben auch zur Begehung von Straftaten (wenn auch als "Nebenprodukt") zumindest ein Anfangsverdacht bestand. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

    • @47351 (Profil gelöscht):

      Im zweiten Punkt (dass das Landgericht nicht gesagt hat, LG sei eine kriminelle Vereinigung, sondern nur den Anfangsverdacht bejaht, der die Durchsuchungen rechtfertigt) haben sie recht, in dem Punkt ist die Debatte über das bayerische Urteil unpräzise.

    • @47351 (Profil gelöscht):

      Wer so redet, müsste auch Kirchenasyl ablehnen. Natürlich muss es Korrektive geben, die das verfasste System von außen an seine deklarierten Werte erinnern.

      • 4G
        47351 (Profil gelöscht)
        @Günter Picart:

        Diese Korrektive gibt es, beispielsweise in Art 5, Art. 9, im Rechtsstaatsprinzip, in der Rechtsweggarantie, und letzten Endes in Art. 146 GG.

        Für rechtsfreie Räume ist hier kein Platz, weder in der Kirche noch in der Familie.

        Im Übrigen ist die Kirche in Deutschland, wenn ich mir den flächendeckenden Mißbrauch in der Vergangenheit ansehe, ebenfalls nur ein Tatbestandsmerkmal von einer kriminellen Vereinigung entfernt.

        • @47351 (Profil gelöscht):

          Naja, das ist jetzt haltlose Polemik. Kirchenasyl ist jedenfalls nicht der Grund dafür, sondern eins der wichtigsten Korrektive für staatliche Willkür oder Überhärte, die wir in dem Bereich haben. Wer Kirchenasyl ablehnt, ist blauäugig und kennt die ausländerrechtliche Realität nicht (oder findet sie vielleicht sogar gut).

        • @47351 (Profil gelöscht):

          Doch, es braucht solche Korrektive, um die Demokratie fortzuführen. Die Rede von "rechtsfreien Räumen" ist in sich logisch, führt aber zu einer Härte, in der das gute Zusammenleben und die Demokratie den Bach runter geht.

  • Und was ist mit anderen kriminellen Vereinigungen, etwa VW, BMW, Daimler usw? Oder mit Kartell-Absprachentätern wie die Öl-Konzerne, die Gas- / Stromkonzerne und dergl. ??? Da steckt deutlich mehr kriminelle Energie drin als bei den paar Kids, die eher der Klimabewegung schaden durch blöde Aktionen.... Die anderen schaden dem Klima!!

    • @Perkele:

      LG sind aber eben nicht ein paar Kids, die sich spontan zu irgendwelchen schlecht durchdachten Aktionen verabreden. Das ist eine ideologisch und hierarchisch durchorganisierte Gruppierung mit einem winzigen Führungszirkel, der alles entscheidet und intern keinerlei Widerspruch oder gar demokratische Kontrolle duldet.

    • @Perkele:

      Dies ist keine Argumentation für eine juristische Einordnung. Bei Gericht zeigt man nicht mit dem Finger auf andere.



      Und auch gesellschaftlich betrachtet funktioniert diese Aufrechnung nicht.

  • "Schließlich lehnt die Letzte Generation die Demokratie ja gerade nicht ab..."



    Das wiederum kann man so und so sehen. Immerhin akzeptiert sie die demokratisch zustandegekommenen Gegebenheiten nicht, oder?



    So ganz klar ist das Bild da nicht.

  • Volle Zustimmung. Die LG als kriminelle Vereinigung zu bewerten ist diskursiv gleichzusetzen mit den zunehmenden Bemühungen der Delegitimierung von Streiks. Da sollten sich die Gewerkschaften eigentlich mit klaren Bezügen zu äußern.

    • @Vollgut2000:

      Dazu ist der DGB zu uneins. Verdi tut das unaufgefordert, die IGM lieber nicht so gern, BCE organisiert eher Drohaufmärsche mit Fackeln vor den Wohnungen von Klimaaktivistinnen.

  • Nicht kriminell aber schädlich. Ja das Thema ist dringend und alles. Volle Zustimmung. Aber wie bei linken Aktivisten muss man sagen: so geht es nicht. Geschrei und Gekreische hat bei der Bevölkerung keinen Sinn. Gegröhle von Rechten verfängt sich vielleicht gefühlt eher. Zielführend ist beides nicht. Man muss auf die Agenda kommen ohne zu provozieren. Ganz schwierig. LG habe ich schon öfters verbal in Schutz nehmen müssen weil mir die geäußerten Drohungen einfach zu weit gingen. So geht’s nicht. Weißglut nix gut.