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Grundsatzurteil zu HaushaltFettes Minus für den Klimaschutz

60 Milliarden Euro ungenutzter Coronagelder wurden in den Klimafonds verschoben. Das Bundesverfassungsgericht erklärt das für rechtswidrig.

Um 60 Milliarden ärmer: Die Klimapolitik von Kanzler Scholz und seinen Stellvertretern Habeck und Lindner Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin taz Selten ging Geldvernichtung so fix: „Die 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen werden gelöscht.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den im Klima- und Transformationsfonds enthaltenen Corona­geldern selbige kurzerhand gestrichen – und eine Ausgabensperre für den Fonds verhängt. Nur eineinhalb Stunden lagen zwischen dem Gerichtsurteil und der Ankündigung des Finanzministers.

Neben Lindner standen am Mittwoch ein grimmig dreinblickender Robert Habeck (Grüne) und ein fast gelöst wirkender Kanzler Olaf Scholz (SPD). Er und die beiden Vizekanzler waren am Mittwoch kurzfristig im Bundeskanzleramt zusammen vor die Presse getreten. Demonstrative Dreieinigkeit nach einem Grundsatzurteil – welches das Potenzial hat, die Ampel und die Staatsausgaben zu sprengen.

Das Verfassungsgericht hatte konkret entschieden, dass der Bund für die Bewältigung der Coronakrise gedachte Kredit­ermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro nicht in den Klima- und Transforma­tionsfonds, kurz KTF, verschieben darf. Geklagt hatte die Union. Durch das Urteil bricht mehr als ein Viertel der Mittel im Klimafonds weg. Erst im August hatte die Bundesregierung den bis 2027 laufenden Wirtschaftsplan vorgelegt – die Klage der Union ignorierte sie.

Aus dem KTF sollten bisher einschließlich der 60 Milliarden Euro aus den Coronahilfen Ausgaben in Höhe von 212 Milliarden Euro betritten werden. Der Fonds wies allerdings von Anfang an eine Finanzierungslücke von 7,6 Milliarden Euro auf. Eine Lücke, die nun zum Loch wird.

Im August hatte die Ampel den Wirtschaftsplan bis 2027 vorgelegt – und die Klage der Union ignoriert

Unmittelbare Auswirkungen für den auf Kante genähten Bundeshaushalt, der diese Woche abschließend beraten werden soll, sieht Scholz zwar nicht. „Der Deutsche Bundestag wird seine Beratungen für den Haushalt wie geplant fortsetzen.“ Darauf hätten sich die Ampelfraktionen verständigt.

Ob oder wie das Loch im KTF geschlossen wird, ist jedoch offen. Scholz kündigte an, dass der Wirtschaftsplan für den Fonds im Lichte des Urteils zügig überarbeitet werde.

Der KTF ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung für den sozial-ökologischen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft. Er ist als Sondervermögen des Bundes angelegt. Gefüllt wird er mit Einnahmen aus dem CO2-Preis, der zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro und 2025 auf 50 Euro pro Tonne steigen soll.

Mit dem Geld aus dem Fonds sollen sowohl die steigenden Kosten für Sprit und Heizen für die Verbraucher:in­nen gedämpft als auch Projekte für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Viele davon haben mit Klimaschutz nur sehr entfernt zu tun. Etwa die Förderung der Intel-Chipfabrik in Magdeburg oder Gelder für die Halbleiterfabrik der taiwanischen TSMC in Dresden.

Für 2024 sah der bisherige Wirtschaftsplan Ausgaben von knapp 58 Milliarden Euro vor. Davon sollten 18,8 Milliarden Euro in Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz von Gebäuden fließen. „Alle zugesagten Verpflichtungen werden eingehalten“, sagte Habeck. Das gelte etwa für die Förderung der Energieeffizienz und für erneuerbare Energien im Gebäudebereich.

Darüber hinaus ist aber unklar, ob die Intelmilliarden, der Industriestrompreis oder das Geld für den Ausbau der Bahn und für die Ladeinfrastruktur für E-Autos wie geplant kommen. Entsprechende Nachfragen konnte die Bundesregierung am Mittwoch nicht beantworten.

Scholz und sein Finanzminister Lindner glauben außerdem, dass das Urteil „weitgehende Auswirkungen auf die Staatspraxis und die Haushaltspolitik von allen Ländern haben wird“. Spannend wird sein, wie genau finanzpolitische Spielräume in Zukunft interpretiert werden.

Die Linke fordert mit Blick auf das Karlsruher Urteil die Aufhebung der Schuldenbremse. „Diese finanzpolitischen Verrenkungen waren nur nötig, weil Union, SPD, Grüne und FDP die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben haben und damit Investitionen ausgebremst haben“, sagte die Parteivorsitzende Janine Wissler. Aber auch die SPD sieht die Schuldenbremse inzwischen als „Investitionsbremse“ und will sie zumindest reformieren.

Viele Länder haben Sonderfonds

Der Bremer Ökonom Rudolf Hickel fordert eine Aufhebung der Schuldenbremse in Bund und Ländern. Viele Länder haben Sonderfonds eingerichtet. Die Entscheidung der Rich­te­r:in­nen sei „eine Aufforderung an den Bund und die Länder, die Schuldenbremse in der Verfassung durch das Instrumentarium der öffentlichen Kreditaufnahme für Zukunftsinvestitionen“ zu erweitern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei schlecht für die deutsche Wirtschaft, meint Sebastian Dullien, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. „Es fehlen jetzt für geplante, sinnvolle und wichtige Ausgaben in den kommenden Jahren 60 Milliarden Euro.“ Er warnte davor, Maßnahmen zum Klimaschutz einzudampfen. „Dann verfehlt Deutschland entweder die Klimaziele massiv oder es kommt zu massiven Schäden an der Wirtschaftsstruktur, der Hilfen zur Transformation fehlen“, sagte er.

Auch Umweltverbände befürchten, dass die Finanzierung für den Klimaschutz wegbrechen könnte. Martin Kaiser, Vorstand von Greenpeace Deutschland, spricht von einem Rückschlag für den Klimaschutz. „Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte.“ Bundeskanzler Scholz müsse seine Richtlinienkompetenz und den gesamten haushaltspolitischen Spielraum nutzen, um Bür­ge­r:in­nen auf dem Weg in die Klimaneutralität finanziell zu unterstützen.

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49 Kommentare

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  • Max Mustermann , Autor*in Moderator*in ,

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Wenn die Diskussionen ausfallend werden, zu weit vom Thema abweichen, oder die Zahl der Kommentare zu groß wird, wird das manchmal leider nötig. Sonst können wir die Kommentare nicht mehr zeitnah moderieren. 

  • Das passt sowieso nicht zusammen, so weiter konsumieren und zerstören wie bisher und gleichzeitig Klimaschutz betreiben.

  • Die Gesichtsausdrücke von Habeck, Scholz und Lindner auf dem Foto des Artikels spiegeln recht anschaulich die Stimmung in der jeweiligen Partei ob dieses Urteils.

    • @Farang:

      Würde ich so nicht sagen, Scholz gehört zum konservativen Flügel der SPD und die SPD ist 2021 wieder nach links gerutscht und ist auch ziemlich jung und divers

  • Dass die 60 Milliarden € aus dem Sondervermögen Corona- in den Sondervermögen Klima-Fonds Schattenbundeshaushalt 2021 nach BVG Urteil 15.11.2023 nun verbrannt sein sollen, ist verfassungsrechtlich kaum belastbar, denn die gehören dahin zurück, wo sie entnommen wurden, in den Corona Sondervermögens Fonds

    • @Joachim Petrick:

      Die Aussage der Autorinnen, dass Geld vernichtet wurde ist nicht korrekt. Es handelt sich um Kreditermächtigungen die seitens des Finanzminiseriums noch gar nicht gezogen und nun gesperrt wurden. Das erläuterte Lindner auch gestern in der Pressekonferenz mit Habeck und Lindner.



      Zurück in das Corona Sondervermögen buchen geht auch nicht. Die Ermächtigungen zweckgebunden und nur für das entsprechende Haushaltsjahr gültig. Damit soll vermieden werden, dass sich die Regierung Puffer an der Schuldenbremse vorbei anlegen kann.

  • ....??

    Es entstehen 60 Milliarden Euro für einen Corona-Topf, und weil diese nicht verwendet wurden, bzw. andersweitig verwendet werden sollen, sind 60 Milliarden automatisch vernichtet?

    Was ist denn das für eine neoliberale Scheiße? Wenn ich bedenke, dass dieses Geld auch für bedürftige Menschen ausgegeben werden kann, ist das für mich ein Offenbarungseid: Geld soll keine Probleme lösen, sondern welche erschaffen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Dieses Geld ist ja nie dagewesen, es handelt sich nur um Kreditermächtigungen. Konkret werden nun 60 Mrd Euro neue Kredite einfach nur nicht aufgenommen, insofern wurde auch kein Geld vernichtet. Was halt beim Richterspruch bemängelt wurde ist der Taschenspielertrick, den die Bundesregierung begangen hat, nämlich das zweckgebundene Kreditzusagen einfach einem anderen Verwendungszweck zugeführt wurden.

      • @Tom Tailor:

        Ja, allerdings ist das ein ganz normaler Vorgang mit den Kreditermächtigungen. So funktionieren Staatsausgaben.

        Es ist entgegen landläufiger Annahme nicht so,cdass Geld vom Steuerzahler eingesammelt und dann verteilt wird.

  • Es ist alles so scheinheilig, insbesondere von der CDU, von der ja zu erwarten ist, dass sie die schon ausgebrochene Klimakatastrophe nicht als Notfall und damit Legitimation für eine Aufhebung der Schuldenbremse anerkennt. Dieser CDU ist eine Opposition -vor allem gegen alles Grüne (was sie ja eigentlich gefährden müsste, gäbe es nicht so nachgiebige Vertreter wie Habekck und Kretschmann) wichtiger als alles zu tun, um ein irgendwie noch erträgliches Weiterleben für kommende Generationen zu erlauben. 'Recht' haben, Obstruktion betreiben bis zum nächsten (Zahl.) Wahltag. Eigentlich handeln Parteien, die sich bei Maßnahmen gegen die Klimakatstrophe verweigern, verfassungsfeindlich!

    • @Dietmar Rauter:

      Eine Partei welche grade für diesen Punkt der Politik vor dem Verfassungsgericht Recht bekommen hat, als Verfassungsfeindlich zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück! Wenn die Verfassungsfeindlich sind, was sind dann die Parteien, welche jetzt bereits 2x vom Verfassungsgericht verloren haben?

      • @Walterismus:

        Es wurde lediglich drauf hingewiesen, daß unterlassener Klimaschutz laut Verfassungsgericht ebenfalls gegen die Verfassung ist.

        • @decaflo:

          Korrekt, nur ist das ja nicht der Fall. "Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe" wurden von der CDU ja nicht verhindert, wenn sie darauf hinweist das der Klimaschutzfonds auf nicht korrekte Weise in den Haushalt gebucht wurde. Es wäre im Umkehrschluss geradezu grotesk, wenn jede noch absurde Maßnahme mit dem übergeordneten Ziel "Klimaschutz" ermächtigt werden könnte, insofern hat die CDU als Oppositionskraft ihren Job ganz richtig gemacht. Der Ball zum spielen liegt halt bei der Bundesregierung, also sollte sie auch nach den Regeln arbeiten.

          • @Tom Tailor:

            Merz und seine Vorgänger haben ganz klar formuliert, dass sie einer Aufhebung der Schuldengrenze als Massnahme gegen die Klimakatastrophe nicht zustimmen, damit leugnen sie -genau wie diejenigen, denen sie hinterher laufen, der AfD- die Klimakrise und verweigern sich aus ganz egoistischen Motiven ohne selbst aktiv Alternativen zu benennen.

            • @Dietmar Rauter:

              Nö, tun sie nicht. Sie sind nur nicht bereit für Maßnahmen des Klimaschutzes die Schuldenbremse auszuhebeln. Ergo müssen diese Maßnahmen anders finanziert werden.



              Alternativen müssen sie nicht benennen, da sie nicht in der Regierung sind. Es ist allein Auftrag der gegenwärtigen Bundesregierung, Klimaschutz-Politik im Rahmen der gesetzten Möglichkeiten zu realisieren.

              Wie ich schrieb: wenn Sie jedem BT-Abgeordneten, der nicht jedwedem von der Regierung verzapftem Chaos zustimmt der Klimaleugnung bezichtigen, brauchen wir keine Opposition mehr. Dann können Sie die Bundesregierung auch gleich komplett ermächtigen, nach Gutdünken zu handeln.

  • @HANNES PETERSEN

    Nuja, die haben ja gegen das KTF geklagt.

    Aber von mir aus auch Autofahrverbot für alle. Mach' ich auch mit.

  • Sonderschulden sind auch mit der Schuldenbremse moeglich, auch nach diesem Urteil, wenn man:



    1. Das Geld dann auch fuer den speziellen "Notfall" ausgibt und nicht fuer was anderes



    2. Wenn man das Geld in dem Haushaltsjahr ausgiebt, fuer das der "Notfall" festgestellt wurde



    3. Wenn man keine Nachtragshaushalte nach Ablauf des Haushaltsjahres macht.

    Eigentlich garnicht so kompliziert.

  • Das ist eine Niederlage für Alle.



    Aber so ist das mit einer unabhängigen Justiz:



    sie macht, was Sie für richtig hält, unabhängig von Notwendigkeiten.



    Die CDU kann sich als größter Bremsklotz der Nation feiern lassen.



    Schon das Ausbremsen des neuen GEG hatte außer Fundamentalopposition keinen Sinn.



    Dieses Urteil bremst das ganze Land aus.



    Wer in diesem Land irgendeine Zukunft mit der CDU sieht, sieht schwarz!

    • @Philippo1000:

      Die Justiz kann nur auf Basis geltender Gesetze entscheiden, und die sind dort ziemlich klar. Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang und das Haushaltsprinzip (Geld darf nur im selben Haushaltsjahr ausgegeben werden) auch.



      Das Gericht hat den Sonderfond mit gleich drei Verstößen für nichtig erklärt und das einstimmig, d.h. auch die Richter welche von Ampelparteien nominiert wurden (1x Grüne, 1x FDP, 3x SPD) haben geschlossen das Urteil unterschrieben, es gab kein Sonder- oder Minderheitenvotum.

      • @Phili:

        Es ist ja schön, dass Sie unser Aller Horizont erweitern wollen, doch warum hängen Sie das an meinen Kommentar an, schließlich nehmen Sie keinen Bezug darauf.

    • @Philippo1000:

      Die Justiz arbeitet auf Grundlage von Gesetzen, die das Parlament beschließt. Das nennt sich Gewaltenteilung (Legislative, Judikative und Exekutive, wie es früher in Sozialkunde in der achten oder neunten Klasse gelehrt wurde). Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz, und Sondervermögen einfach so verschieben, ist auch gesetzeswidrig. Eigentlich ganz einfach, aber für die Ampel zu schwierig.

  • 60 Milliarden? Wäre doch nett wenn dieses Geld an Menschen ausgezahlt würde, die es brauchen, wie Pflegepersonal, Sozialarbeiter etc. oder? Woher kommt eigentlich dieser ominöse KTF? Wem diest das?

  • Problem auf Drahtseilkante gebauter Ampelkoalition, sie rechnet sich arm, selbst wo sie es nicht müsste, riskiert finanzpolitische Vabanqueszenarien Eskapaden aus eher nachrangig gar nichtigem Anlass, die ihr das Bundesverfassungsgericht als Bumerang wie das Amen liturgischen Gesang und Klang in der Kirche per Urteil entgegen schmettert, statt 2011 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse in Zeiten, wo nicht Neuverschuldung, Schuldenaufnahme angesagt ist, angesichts Inflation, sondern auf Eis gelegten Kaufkraftüberhang vermögender Schichten über erhöht progressive Einkommenssteuer oberer Einkommensklassen, Erbschaftssteuer, Aktivieren 1997 durch BVG Urteil ausgesetzter Vermögenssteuer inflationssenkend gezielt abzuschöpfen, Erreichen der Klimaziele Pariser Klimaabkommen 2015 samt Umbau unserer Wirtschaft weg von fossil klimaschädlichen hin zu klimaneutralen Energieträgern zu finanzieren.



    Eine ganz andere Frage geht bei diesem Ampelkoalition Vabanque Hütchenspiel-Kladderadatsch-Schlamassel, linke Tasche, rechte Tasche und medialer Reaktion darauf unter, warum wurden die gebunkerten 60 Milliarden € Coronafonds Gelder nicht dafür ausgegeben, wofür sie zeitnah gedacht waren, Abgehängte, Benachteiligte, Jung wie Alt, darunter Schüler, Studenten, Kitas, Schulen, Unis, Studentenwerke, ganze Branchen wie Mittelstand, Freiberufler, Künstler, Gewerbetreibende nicht entschädigt für Umsatzausfall, Ausbleiben von Einkünften, u. a. mangels Personal in Gastronomie u. a..?



    Auf diese Frage führen die Bundesverfassungsgerichtsrichter mit Verweis auf das Verfassungsgebot der Jährlichkeit und Jährigkeit in ihrem Urteil konkret hin: Dass die 60 Milliarden Euro durch das Gesetz im Haushaltsjahr 2021 als Schulden geltend gemacht wurden, das Geld durch die Ermächtigung aber auch erst Jahre später fließen könne, sei nicht rechtmäßig, urteilte das Gericht. Drittens dürfe der Haushalt eines abgeschlossenen Haushaltsjahres nicht nachträglich geändert werden, urteilten die Richter*innen

  • Mit Schattenhaushalten an der Schuldenbremse vorbei verwalten ist fasst so wie arbeiten ohne Steuern abführen. Aber wen wundert es, denn das Parlament steckt voller Rechtsanwälte. die werden es wohl wissen?

  • Wer's im Studium nicht lernt muss sich dann halt vom Verfassungsgericht belehren lassen.

  • Vielleicht hat die FDP ja darauf gesetzt.

    • @A.S.:

      hat die nicht auch die Begründung geschrieben?

  • Die jetzt geplatzte Regelung ist ein Geburtsfehler der Koalition. Für eine Änderung der Regelungen der Schuldenbremse wäre die Zustimmung der CDU möglich.

    Damit bleiben der Koalition eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder eine echte Neuauflage des Klimafonds mit richtiger Begründung als Ausnahme von der Schuldenbremse ganz ohne Taschenspielertricks oder Auflösung der Koalition.

    • @DiMa:

      Merz hat das bereits abgelehnt, die Regelungen der Schuldenbremse zu ändern.

      • @Hannah Remark:

        Die öffentliche Hand gibt jährlich 70 Milliarden Euro für Straßenunterhalt, Verkehrspolizei und Unfallfolgekosten aus. Für Tourismus werden 125 Milliarden m Jahr ausgegeben.



        Die Steuern für Fossile Energien könnten auch deutlich höher sen.

        Da sind, nicht nur dort, genügend klimaschädliche Töpfe, as denen man Geld löffeln kann.

        Aber man will dem deutschen Michel mit seinen kohlebraunen Fingern nicht verärgern und nimmt sich das Geld daher lieber von den zukünftigen Generationen.

        Merz wird da nur vorgeschoben.

        • @Rudolf Fissner:

          Ich vergaß, CDU/CSU/AfD und FDP lehnen dies ab.

          • @Hannah Remark:

            Sie vergessen, dass auch die regierenden Grünen und die SPD (die übrigens auch in Ländern und Kommunen zusätlich für klimaschädliche Ausgaben verantwortlich sind) massiv noch auf dem fossilen Weg unterwegs sind.

            Auch dorrt übrigens, ,wo die Ausrede FDP und CDU gar nicht mehr zum tragen kommt.

            Es ist lächerlich die Opposition und eine Kleinstpartei für die Regierungspolitik verantwortlich zu machen. Den Arschtritt brauchen immer die Regierenden. Frakinggasimporte zu vereidigen kann nicht das Ziel einer Klimabewegung sein.

  • Das Urteil ist zwar unbequem, aber nachvollziehbar. Wenn man Unsinn ins Grundgesetz schreibt, bekommt man eben sowas zurück. Das Kernproblem sind die Schuldenbremse und die Weigerung der Ampel, andere Geldquellen zu erschließen bzw. klimaschädliche Subventionen abzubauen.

    • @Wonko the Sane:

      ....man könnte auch damit anfangen die Ausgabenseite insgesamt kritisch zu prüfen und die Gieskannenmentalität zu hinterfragen. Die Einnahmeseite der öffentlichen Finanzen hat sich von 2012 bis 2022 um rund 50% erhöht.







      Die jetzige Regierung scheint alles mit Geld lösen und es jedem Recht machen zu wollen. Das wird irgendwann nicht mehr funktionieren.

      • @stefschu:

        Ja, gerne. Darum sollten auch endlich die Subventionen im fossilen Energiebereich gestrichen werden.

      • @stefschu:

        Nominal hat eine Erhöhung stattgefunden. Real sicherlich nicht, bei der Inflation.

        • @Hannah Remark:

          Wie sicherlich sind sie sich da? Die Inflation war in dem genannten Zeitraum relativ gering. Selbst wenn ich für 2023 nochmal großzügig 7% veranschlage, komme ich "nur" auf 31% Inflation seit 2012.

  • Mit dem Sondervermögen (KTF) unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Auch der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie ab 2024 die Förderung der Halbleiterproduktion werden zukünftig aus dem KTF gefördert. Die Halbleiterproduktion hat eine hohe Relevanz für klimaneutrale Technologien – und damit für eine erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität.

    Zu dem gelungenen Eigentor kann man der Union nur gratulieren.



    Für kleine Partei-Münze einmal mehr den Stillstand zementiert.

  • 60 Milliarden..?

    ..das entspricht in etwa den jährlichen Subventionen die wir ausgeben um Klimaschädliche Dinge zu fördern.

    Also 1+1 zusammen gezählt..und schon..

    und wer jetzt meint (z.B.) das Dienstwagenprivileg (3 Milliarden) sei unverzichtbar..der soll sich bitte ehrlich machen und sagen, dass ihm große Autos wichtiger sind als die Zukunft der Menschheit..

    • @Wunderwelt:

      Ich finde autos wichtig. Über groß lässt sich streiten.

      • @Hannes Petersen:

        Über groß lässt sich eben nicht streiten, beziehungsweise muss man nicht streiten Die Devise sollte lauten: so klein wie möglich. Bei Dienstwagen könnte man einfach eine PS- oder Gewichtsobergrenze einführen, der Rest müsste selber bezahlt werden. Für den Einzelnen müsste die KFZ- Steuer entsprechend modifiziert werden. Man könnte auch bestimmte generelle Obergrenzen definieren, es ist nämlich nicht einzusehen, dass die Straßen immer breiter werden müssen und immer schneller kaputtgehen. Und es gibt auch eine erhöhte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch SUVs etc. Es ist völlig ok, wenn zukünftig alle mit deutlich leichteren und langsameren Autos fahren, es ist nicht nur ok, sondern dem Gemeinwohl dienend und deshalb darf und muss der Staat hier eingreifen.

    • @Wunderwelt:

      vollkommen richtig. Hier wird eben mit Doppelstandards regiert.

  • "Selten ging Geldvernichtung so fix: „Die 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen werden gelöscht.“



    Welches Geld wurde da "vernichtet"?



    Eine Kredit"ermächtigung" ist schließlich noch kein Geld, das muss erst mal reinkommen, in diesem Fall durch Kreditaufnahme.

  • Als dankeschön fordere ich jetzt: autofahrverbot für alle CDU-Mitglieder.

    • @tomás zerolo:

      Weshalb nur fur cdu?

    • @tomás zerolo:

      Jawohl. Keinen Dienstwagen mehr. Spart sofort 3 Milliarden und die Demut vor dem Souverän bekommt endlich angemessenes Gewicht.

  • Dass die Schuldenbremse nicht funktioniert und auch von den jetzigen Klägern, der CDU nicht ernst genommen wird lässt sich ja schon an den ganzen Sonderfonds sehen.



    Einerseits eine Haushaltsbegrenzung fordern und bei Bedarf einfach Schattenhaushalte anlegen....? Läuft ja in den CDU Ländern auch genau so.



    Die Schulödenbremse ist ein starres Korsett das nur zu Verrenkungen führt. Sie verhindert weder unsinnige Ausgaben, noch begrenzt sie die Ausgaben.



    Einzig eine parlamentarische Diskussion kann einen Konsenz über die Sinnhaftigkeit erzielen, durch starre regeln lässt sich das nicht erzwingen, gespart wird dann nämlich wo es am wenigsten Widerstand gibt und nicht da wo es sinnvoll wäre....

    • @nutzer:

      Bin dabei! Gibts ne Petition?

  • Nicht die Schuldenbremse ist hier womöglich der Schuldige, sondern Regierungshandeln am Parlament vorbei. Das wäre viel krasser zu bewerten.