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Ahndung bei VolksverhetzungEine Strafe für die Demokratie

Christian Rath

Kommentar von

Christian Rath

Volksverhetzung soll zum Entzug des passiven Wahlrechts führen. So sieht es ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen von Justizministerin Hubig vor.

Po­li­zis­t:in­nen beschützen einen Feuerwehreinsatz in Berlin an Silvester 2020 Foto: Florian Boillot

J ustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein Paket mit Strafrechts-Verschärfungen vorgelegt. Die meisten haben mit dem Schutz von Po­li­zis­t:in­nen und Einsatzkräften zu tun und stehen wegen der an Silvester zu erwartenden Böllerattacken natürlich im Mittelpunkt des medialen Interesses.

Fast versteckt findet sich in diesem Paket aber auch eine Änderung, die nach Silvester vermutlich eher zu Kontroversen führen wird. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung kann das Strafgericht künftig das passive Wahlrecht aberkennen. Das heißt: Falls Björn Höcke oder ein anderer AfD-Hetzer wegen Volksverhetzung verurteilt würde, dürfte er fünf Jahre lang nicht mehr für einen Sitz im Landtag oder Bundestag kandidieren.

Etwas Ähnliches war im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden: „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“ Gegenüber dieser Ankündigung sieht Hubigs Vorschlag nun zwei Abmilderungen und eine Verschärfung vor. So plant Hubig keinen Automatismus, sondern die Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden. Außerdem sollen Verurteilungen zu Geldstrafen nicht ausreichen, vielmehr soll mindestens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe erforderlich sein. Allerdings soll der Verlust der Wählbarkeit nicht erst bei wiederholter Verurteilung wegen Volksverhetzung eintreten können, sondern schon beim ersten Mal.

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Hubig begründet die Maßnahme mit dem drohenden Ansehensverlust der Volksvertretung, wenn dort verurteilte Volksverhetzer sitzen. Der Zeitpunkt legt aber nahe, dass es um eine Maßnahme geht, die vor allem auf AfD-Politiker:innen zielt, also auf Ver­tre­te­r:in­nen der stärksten Oppositionspartei. Der Schuss dürfte nach hinten losgehen und eher das Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen. Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb sind immer heikel, vor allem aber, wenn sie typischerweise Op­po­si­ti­ons­po­li­ti­ke­r:in­nen treffen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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67 Kommentare

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  • Was Resilienz unserer Demokratie dienen soll bewirkt im Praxistest deren Schwächung genau dann, wenn AfD in Bund, Ländern Regierungsbeteiligung erreicht, wie demoskaoptisch prognostiziert mit Mehrheiten bei Wahlen, weil AfD dann geräuschlos Durchmarsch exekutieren könnte, mit einem Mal Volksverhetzung als das gilt, was sog Mehrheitswillen, abgebildet in AfD kritisch gegenübersteht, wie es seit Trump Präsidentenamtsantritt 20.1.2025 im MAGA Namen Alltag in USA ist. SPD Justizministerin Hubig, Koalition CDU/CSU/SPD erschöpfen sich eskapistisch in Aktionismus, auf dem kein Demokraitie Segen liegen kann, statt sich ehrlich zu machen, Resilienz unsere Demokratie mit wirksamen Schritten für Fall X von AfD-Regierungsbeteiligung in Bund, Ländern zu stärken, u. a. Gerichtsverfassungsgesetz 1895 § 147 abzuschaffen, das für extern politisches Weisungsrecht steht von Ministern in Bund Ländern gegenüber Staatsanwaltschaften, BKA, Generalbundesanwalt, Verfassungsschutzämtern, BaFin, Finanzämtern, TÜV, Bundesgesundheitsamt, Bundesumweltamt, BND, MAD ohne Protokollpflicht, was Deutscher Richterbund, neben Europol, Interpol lange fordert, zuletzt vor Wahl Friedrich Merz zum CDU Bundeskanzler 2025

  • Es kam mal die Forderung Rechtsradikalen Demos an geschichtsträchtigen Orten zu verbieten. Das Gesetz kam und es wurde den Rechten ein Fackelzug durch das Brandenburger Tor verboten. Als die Linke dort demonstrieren wollten wurde das mit dem Bezug zum Unrechtsstaat DDR verboten. Es gibt keine Gesetze gegen Rechts, Gesetze gelten für alle. Was ist denn Zb. mit einer Grünepolitikerin die öfentlich zwei mal Heil Hitler gerufen und dazu zwei mal den Arm zum Hitlergruß gehoben hat. Oder wenn Linke behaupten Reiche müsse man erschiessen. Oder in Spandau Linke Adressen von Reichen sammeln für den Tag X. Und was ist mit denen die behaupten AfD Politiker müssten in die Gaskammern

  • Könnte schnell nach hinten losgehen. Im Hetzen sind beide Lager ganz groß.

  • Prinzipiell begrüßenswerte juristische Klarstellung

    Zitat: „Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung kann das Strafgericht künftig das passive Wahlrecht aberkennen.“

    Dies wäre eine prinzipiell begrüßenswerte juristische Klarstellung. Sie hätte zumindest den temporären Nutzeffekt, besonders krassen GFM-Agitatoren die Verbreitungsbühne zu entziehen, die ihnen durch ein Wahlamt zustünde. Überdies könnte dieser Entzug des passiven Wahlrechts ausschließlich gerichtlich im Zuge eines rechtsförmigen Strafverfahrens angeordnet werden und wäre nicht mehr das Recht von außergerichtlichen Gremien, was zu rein politisch motivierten, willkürlichen Ausschlüssen verleitet, wie in jüngster Vergangenheit andernorts zu beobachten.

    Allerdings können solche juristischen Dispositionen eine gründliche argumentatorische Auseinandersetzung mit den jeweiligen politischen Inhalten nicht ersetzen. Dies gilt noch mehr für rein administrative, also außergerichtliche Anordnungen mit der Absicht, die Zielperson zum Schweigen zu bringen. Die Gefahr, durch den dadurch erzeugten Streisand-Effekt deren Positionen noch verstärkte Reichweite zu verschaffen, ist nicht von der Hand zu weisen.

  • Jede Medaille hat zwei Seiten



    Heute sagen wir "gute Idee" um die extrem Rechten zu bekämpfen. Wer sagt uns eigentlich, dass eine etwas rechtere Regierung nicht plötzlich diese Gesetze gegen die Linke oder andere links orientierten Parteien eingesetzt wird. Und wo genau fängt eigentlich Volksverhetzung an, wenn ich so an das Plakat "Deutschland verrecke" mit Claudia Roth im Vordergrund denke.



    Der Kampf gegen Ultrarechte ist immer richtig, aber die "Waffen" (Gesetze) die wir dafür schaffen, können morgen gegen uns gerichtet sein.

  • Entzug von Wahlrecht ist Zerstörung der demokratie.immer. egal gegen wen.

  • Da übersieht der Autor mit seiner Argumentation aber einen ganz wichtigen Punkt:

    Es gibt einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht längst. Da reicht ein Blick in das entsprechende Gesetz.

    Das nicht zu nennen, halte ich zumindest für journalistisch unsauber. Es wird damit aber auch deutlich eine Richtung vorgegeben, die unser Denken nehmen soll.

    Über den Verlust des passiven Wahlrechts entscheiden in einer Demokratie außerdem unabhängige Gerichte, nicht Politiker, denen zudem unterstellt wird, nur unbequeme Konkurrenz ausschalten zu wollen.

    Das bisherige Gesetz wird erweitert. Ging es bisher nur um eher "formale" Dinge wie Landesverrat, kommt mit der Straftatbestand der Volksverhetzung der erste wertebasierte Ausschluss vom passiven Wahlrechts dazu.

    In allen Fällen sind die Konsequenzen bekannt. Sollen wir jetzt davon Abstand nehmen, nur weil es Feinde der Demokratie treffen kann? Die Logik mag mir der Autor gerne erklären.

    Über diese neuen Regelungen mag die sogenannte Alternative lamentieren, sicher auch mit dem Begriff "Denunziantentum" Stimmung machen - aber die taz?

  • Volksverhetzung exakt abzugrenzen ist nicht so einfach wie es klingt. Abgesehen von vielen Beispielen aus der rechten Ecke ("Fliegenschiss" etc.) könnten auch die linke Verwendung von bspw. "ACAB" oder "Nazi" für heutige Politiker (als Verharmlosung des Holocausts), oder auch nur einfach "Männer" in sexistischem Kontext relevant sein. Die Grenzen sind fließend.

    Die Einschränkung des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung ist ein zu scharfes Schwert, welches geschwungen wird.



    Wenn die Verschärfung zum Tragen kommt, gibt es -bei konsequenterweiser Anwendung- bald keine Politiker mehr.

  • Eine gute Gesetzesinitiative.



    Der demokratische Staat muss lernen, sich gegen Feinde von außen und innen zu verteidigen.

  • ""Schläge, Drohungen, Waffenbesitz: Eine CORRECTIV-Recherche zeigt, dass die agd auf allen Ebenen Mandatsträgerinnen und -träger duldet, die mit körperlicher, verbaler oder indirekter Gewalt aufgefallen sind – viele trotz Verurteilung. Darunter sind mehrere Landtags- und Bundestagsabgeordnete. ""

    correctiv.org/aktu...atstraeger-im-amt/

  • Religionskritik ist die erste Kritik. Wenn Kritik an den Religionen als Hass und Hetze , als Islamophobie, dargestellt wird ist das das Ende unserer Freiheit . Wenn das durchgeht wird es wie in UK werden.

  • Einfache Lösung für die armen afd-ler: Einfach keine Volksverhetzung betreiben. Fertig.



    Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  • Sind härtere Strafen abschreckend? Ich fände es ganz gut, wenn man dazu eine konsistente Haltung hätte. Also nicht, wie häufig üblich, bei "gewöhnlicher" Kriminalität (Ladendiebstahl, Körperverletzung..) sagen, daß härtere Strafen sowieso nicht brächten, dann aber in die entgegengesetzte Logik verfallen, wenn es um Straftaten geht, die als "rechts" gelesen werden können, zB Volksverhetzung, Vergewaltigung, Beleidigung von Politikern u.s.w.



    Entweder sind härtere Strafen in der Kriminaliätsbekämpfung sinnvoll oder sie sind es nicht.

  • Es mag rechtlich zumindest theoretisch begründete Problemstellungen geben, jedoch das Versteckspiel der Demokratie gegenüber ihren erklärten Feinden bleibt ja wohl ebenfalls keine Lösung. Es werden eher Prämien auf die Missachtung ihrer selbst ausgesetzt.

  • Prinzipiell begrüßenswerte juristische Klarstellung

    Zitat: „Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung kann das Strafgericht künftig das passive Wahlrecht aberkennen.“

    Dies wäre eine prinzipielle begrüßenswerte juristische Klarstellung. Sie hätte zumindest den temporären Nutzeffekt, besonders krassen GFM-Agitatoren die Verbreitungsbühne zu entziehen, die ihnen durch ein Wahlamt zustünde. Überdies könnte dieser Entzug des passiven Wahlrechts ausschließlich gerichtlich im Zuge eines rechtsgültigen Strafverfahrens angeordnet werden und wäre nicht mehr das Recht von außergerichtlichen Gremien, was zu rein politisch motivierten, willkürlichen Ausschlüssen verleitet, wie in jüngster Vergangen andernorts zu beobachten.

    Allerdings können solche juristischen Dispositionen eine gründliche argumentatorische Auseinandersetzung mit den jeweiligen politischen Inhalten nicht ersetzen. Dies gilt noch mehr für rein administrative, also außergerichtliche Anordnungen mit der Absicht, die Zielperson zum Schweigen zu bringen. Die Gefahr, durch den dadurch erzeugten Streisand-Effekt deren Positionen noch verstärkte Reichweite zu verschaffen, ist nicht von der Hand zu weisen.

  • Dass man durch ein einziges Urteil sein passives Wahlrecht verlieren kann, wäre ein sehr mächtiges Repressionsinstrument. Zu Recht würden Leute infragestellen, ob es sich bei einem solchen System noch um ein demokratisches handelt. Vor dem Hintergrund, dass der Antisemitismusbegriff auf von den UN vertretene Positionen aufgeweitet wurde, ist es sogar denkbar, dass spätestens unter einer AfD-CDU-Regierung das ein oder andere Gericht bereit wäre, pro-palästinensische Menschenrechtler:innen auf diese Weise von der Wahl auszuschließen. Ohne Vorwahnung, möglicherweise so knapp vor der Wahl, dass in Berufung gehen nichts bringt.

  • Zustimmung.



    Wer sich darüber freut, dass es erstmal den politischen Gegner trifft, sollte bedenken, dass die eigenen Positionen in Zukunft auch als "Volksverhetzung" definiert werden könnten.

    Herr Rath hat recht: "Der Schuss dürfte nach hinten losgehen".



    Man erinnere sich an die US-Wahl 2024:



    Die verschiedenen Versuche, Trump mit juristischen Mitteln von der Präsidentschaftswahl fernzuhalten (siehe z.B. Colorado), verursachten einen Solidaritätseffekt, der mithalf, Trump einen deutlichen Wahlsieg zu bescheren.

    • @Stechfliege:

      Es träfe nur DESHALB den politischen Gegner, wei diese besonders durch Hetze auffällt.

      Soll man Ladendieben die Strafe erlassen, weil man sich sonst den Ärger das Ladendiebszunft auf sich zieht?

    • @Stechfliege:

      "".... erstmal den politischen Gegner (????) trifft,...."""



      ===



      Rechtsextremisten, Volksverhetzer, gerichtlich bestätigte Faschisten und bewaffnete Gewalttäter sind keine politischen Gegener sondern Straftäter.

  • So grau kann Theorie sein. De facto ist Höcke nicht mal sein Beamtenstatus aberkannt worden, soweit ich weiß. Das sagt doch alles. Ein Faschist genießt weiter die unsagbaren Privilegien dieses Status (der eigentlich dafür sorgen soll, die Demokratie zu schützen!). Auf der anderen Seite bekommt eine Polizistin, die sich positiv der Letzten Generation gegenüber äußert (die die Demokratie schützen wollen!) ein Diziplinarverfahren an den Hals. Reihenweise werden NGOs angegangen, die sich für die Demokratie einsetzen.

    So sieht das dann in der Praxis aus.

    Seid nicht dumm: in den "richtigen" Händen von cdU/csU und in ein paar Jahren AfD PolitikerInnen wird das zum legalen Instrument, politisch unliebsame Kräfte (nämlich Linke) kaltzustellen.

    Oder wie man im Skat sagt: wer schreibt, bleibt.

    Denn wieviel unsere führenden PolitikerInnen von Rechtsstaatlichkeit halten kann man an Beispielen wie Dobrindt und Spahn sehen.

  • Glaubt hier ernsthaft jemand, dass die 30% AfD-Wähler weg wären, wenn man die AfD verbietet?



    Die hätten nach wie vor kein Vertrauen in unseren Staat und die Problemlösungskompetentenz der anderen Parteien und würden sich nur ein anderes Ventil suchen.

    • @Carsten S.:

      Das glaubt niemand. Aber die gesichert Rechtsextreme AfD muss erstmal weg. Man muss denen schon zeigen, dass hier das Grundgesetzt gilt.

    • @Carsten S.:

      Natürlich wären die nicht einfach weg. Gleichzeitig muss man sich aber auch eingestehen, dass seit über 10 Jahren jeder Versuch diese Leute wieder zurück auf den common ground eins grundgesetzlichen Basiskonsens zu bewegen komplett gescheitert ist. Man hat sich in bundesrepublikanischer Tradition von Kompromiss und Interessenausgleich mit der demokratischen Mitte immer weiter auf sie zubewegt, mittlerweile so weit, dass etliche Maßnahmen verfassungs- und europarechtlich mindestens höchst grenzwertig sind, während sich der rechte Rand immer weiter radikalisiert weil er sich ja darauf verlassen kann, dass das nächste Zugeständnis der Demokraten ganz sicher kommen wird.



      Man muss sich endlich eingestehen, dass man diese 25-30% nicht zurückholen kann und wird, sie nutzen das Streben nach demokratischem Konsens gegen die Demokratie, wollen aber völkischen Nationalismus und Schlimmeres. Deshalb kann es nur noch darum gehen die Demokratie gegen diese Minderheit für die ~75% die sie nach wie vor wollen zu erhalten. Dass die Anti-Demokraten dann ihren Ausschluss als undemokratisch bejammern wird man aushalten müssen, aber sie könnten sich ja wieder verfassungsgemäß positionieren.

    • @Carsten S.:

      >Die hätten nach wie vor kein Vertrauen in unseren Staat und die Problemlösungskompetentenz der anderen Parteien<

      Die Bundesbürger, die in der Merz/Klingbeil-Koalition Problemlösungskompetenz sehen, dürften inzwischen eine kleine Minderheit sein.

    • @Carsten S.:

      ""Glaubt hier ernsthaft jemand, dass die 19 % AfD-Wähler weg wären ........"""



      ===



      Welche Problemkompetenz hat denn die Alternative gegen Deutschland --- außer rechtsextremistische Hetze zu verbreiten --- verbunden mit einem unerträglichen Rassismus?

      Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden das wenn ein agd Wähler die agd nicht mehr auf dem Wahlzettel finden kann, das dieser Umstand ihm genügend Motivation verschafft sich zu informieren warum die agd verboten wurde.

    • @Carsten S.:

      ja die verschwinden dann. Kennt jemand das Spiel "Die Siedler"? ungefähr so.

    • @Carsten S.:

      Das würde zumindest die gesichert rechtsextremen Wähler von den armen Irren, die durch die Wahl von Faschisten den Demokraten einen "Denkzettel" verpassen wollen trennen.

  • "Volksverhetzung soll zum Entzug des passiven Wahlrechts führen."

    Wow! Das sind ja mal schlechte Nachrichten für cdU/csU! Wie praktisch, dass sie den Innenminister stellen, der erstens dafür sorgen wird, dass gegen die Parteimitgleider nicht Anklage erhoben werden wird. Und selbst wenn doch, ist Dobrindt in guter antidemokratischer Manier geübt darin, Gerichtsurteile zu ignorieren.

    Oder würdet ihr die Hetzreden eines Spahn, Merz, Dobrindt nicht als Volksverhetzung ansehen? Es wird munter gegen alle möglichen Gruppen gehetzt, die sich möglichst wenig wehren können. Asylanten ganz vorn, aber geren nimmt man auch Bürgergeldempfänger mit. Die ersten Versuche gegen queere Menschen zu mobolisieren sieht man ja auch von Seiten unsere Lobby-Prinzessin Miss Nestlé.

  • Treffen wir uns 2045 wieder. Bin gespannt, ob wir dann darüber diskutieren, warum die afd nich früher gestoppt wurde.

    • @Holger_0311:

      Ob wir dann noch diskutieren dürfen...?

    • @Holger_0311:

      Erst heute erzählte mir jemand, dass man die AfD einfach mal regieren lassen sollte.



      Würde schon nicht so schlimm werden...

    • @Holger_0311:

      Meinen Sie das zieht sich noch bis 2033 wenn man die AgD weiter machen lässt und der Meinung ist die Demokratie müsse auch Antidemokraten in Parlamenten und Funktionen schützen?

  • Alles richtig was der Autor schreibt... Nur 90% der "Linken" sagen: AfD sofort verbieten....



    Und da ist es dann ok?



    Bei weit weniger Sicherheit, dass des Verbotsverfahren erfolgreich sein würde.

    • @Duplozug:

      Schon verstsnden, dass es an sich um das passive Wahlrecht geht?



      Im Zusammenhang mit Volksverhetzung?



      ZB Antisemitismus?

      • @Justus Niebur:

        "ZB Antisemitismus?"

        Zumindestens bei diesem Thema betrifft es nicht nur rechts, sondern auch links. Klingt quasi "gerecht*.

  • Sind wir mal ehrlich: Die Bundeshalbglatze hat in den letzten Jahren mit dem Geblubber von "kleinen Paschas", den Geflüchteten, die sich die Zähne neu machen lassen würden, wodurch Deutsche (was auch immer das sein soll) keinen Termin erhalten könnten, seinen Aussagen zu Demonstrant:innen vor Unionsveranstaltungen und zuletzt der Stadtbildaussage durchaus auch für entsprechende Prozesse qualifiziert.



    Und in der Union ist er da nicht allein, looking at you Alexander "anti Abschiebe Industrie" und Horst "wir werden Zuwanderung in die Sozialsysteme bis zur letzten Patrone verteidigen" Seehofer

    • @Piratenpunk:

      Dann lassen Sie uns mal richtig ehrlich sein.

      Mit diesen Äußerungen ist man noch deutlich entfernt von einer Volksverhetzung.

    • @Piratenpunk:

      Wenn wir die Union hinter die brandmauer verlegen, haben die rechten gewonnen weil sie damit die Mehrheit haben

    • @Piratenpunk:

      Völlig richtig. Auch ein Bundeskanzler wäre davon korrekterweise betroffen.

    • @Piratenpunk:

      Genau, das vergiftet schon seit vielen Jahren unser Zusammenleben. Und dem gilt es sich endlich entschieden entgegenzustellen.

  • Die Verwechselung von Demokratie und Republik, von Liberalismus und Freiheit scheint auch 2026 unausrottbar zu sein. Das Oxymoron „demokratische Wahlen“ verschleiert, das Wahlen kein Instrument der Demokratie sind, zur Ausbildung einer republikanischen Herrschaftselite führen und Mitbestimmung durch elitäre Regierungsführung. Die gewährten Freiheiten der Lebensführung ermöglichen den Verzicht auf Mitbestimmung und die (Selbst-)Unterwerfung unter ein elitäres Wettbewerbsprinzip. Der WählerInnenwille endet an der Wahlurne.

    Im Gegensatz dazu stand die Demokratie mal für egalitäre Mitbestimmung und Mitverantwortung für das Allgemeinwohl. Garant für gleiche Teilhaberechte war das Losverfahren zur Bestimmung derer, die befristet darüber berieten und Entscheidungen trafen. So wurde die Ausbildung einer Herrschaftselite aus Parteien und ihren BerufspolitikerInnen verhindert.

    Heute kann selbst der Anschein einer „parlamentarischen Demokratie“ kaum mehr gewahrt werden, weiß doch jeder, dass Regierungsentscheidungen im Vorfeld, in Expertengremien und Ausschüssen, verhandelt und getroffen werden. Die gesellschaftliche Crème de la Crème entscheidet gerne diskreter als diskret.

    • @DemokratischeZelleEins:

      Wenn sie sich auf das Losverfahren in der Antike beziehen: es dürften nur die "Richtigen" überhaupt ausgelost werden, selbst Lose ziehen bzw. weisse oder schwarze Kugeln in eine Amphore werfen: Männer, keine Frauen, keine Sklaven, keine "Nicht-Einheimischen". In Athen dürften das nur Männer, deren beide Elternteile schon Athener und Athenerinnen waren.

      Ach ja, ein "Scherbengericht" hat Sokrates zum Tode verurteilt, kein Richter, kein autokratischer Herrscher. Soweit zur "Demokratie" oder auf deutsch "Volksherrschaft" im alten Grichenland.

    • @DemokratischeZelleEins:

      Der WählerInnenwille endet schon da, wo man profitorientierte Medien, die Nachrichten so filtern und formen, dass sie maximal verdienen, die "Meinung" der WählerInnen formen lässt. Was sie dann abstimmen, ist ja keine informierte Entscheidung, sondern basiert auf Lügen und Hetze - was sich gerade am besten verkaufen lässt.

      Aber eine demokratischen Geist kann man in Deutschland ja auch nicht erwarten. Wie sieht unser Leben aus?



      - Kita: Völlige Bestimmtheit, ist bei Kleinkindern aber ok.



      - Schule: Unterwerfung unter die hierarchischen Strukturen der Schule



      - Uni: nicht viel anders



      - bald wieder Militär: noch undemokratischer ist nicht vorstellbar



      - Beruf in einer normalen Firma: hierarchische Strukturen, NULL Demokratie. Maximal hat man per Betriebsrat Mitspracherecht. Es wird gemacht, was der Chef sagt.

      Innerhalb eines solchen Lebenslaufs kommt man mit "Demokratie" nur in den 2 Minuten Wahl alle paar Jahre in Berührung. Wer erwartet da ein demokratisches Verständnis?

      • @Jalella:

        Demokratie passt eben nicht für alle Situationen. Manchmal ist eine klare und schnelle Entscheidung gefragt. Hierarchien sind nicht unbedingt schlecht, Führungskräfte sind im realen Leben unabdingbar.

        Stellen Sie sich die Situation auf einem Schiff vor, welches einem Eisberg ausweichen muss. Wollen Sie vorher demokratisch abstimmen lassen, wie der Steuermann zu reagieren hat? ;-)

      • @Jalella:

        Es geht nicht um Profitorientierung, sondern um Einflussnahme von oben, sprich den Verlagshäusern und deren Vorsitzenden.

        Ihre restliche Betrachtung ist verblüffend korrekt, so habe ich das noch nie gesehen.



        Zumal die politischen Entscheidungen nach der Wahl dann oftmals in keiner Weise dem Wählerwillen entsprechen bzw. die ursprünglichen Versprechen einfach nicht gehalten werden (können).

  • "Der Schuss dürfte nach hinten losgehen und eher das Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen."

    Immerhin formuliert Christian Rath im Konjunktiv, denn eine Glaskugel hat er nicht wie auch andere nicht. Was seine Spekulation aber schwächt, ist, dass er keinen einzigen Beleg und Fakt anführt, die seine Mutmaßung stützen würde. Wieder so ein Konjunktiv.

    Formulieren wir im Indikativ: Das Gegenteil ist der Fall. Nach einer Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) von 2023 wünschen sich 85 % der Bevölkerung einen stärkeren und wehrhafteren Staat; Studien von Greenpeace, Körber-Stiftung und Bertelsmann-Stiftung sowie der Uni Hohenheim lassen den Schluss zu, dass die Sorge um die Demokratie in Deutschland und ihre Gefährdung durch extremistische Parteien wie die AfD von innen und Propaganda-Kampagnen durch feindliche Regime wie Putins Russland ganz vorne steht und Maßnahmen dagegen nicht nur getragen, sondern gewünscht werden. Allerdings mit mehr Bürgerbeteiligung und ohne persönliche Einschränkungen.

    Jetzt würde mich nur interessieren, wie Christian Rath zu seiner Spekulation gekommen ist?

    • @rakader:

      Dass mit Bezug auf die von Ihnen angegeben Studien die Bürger mehrheitlich ein erkennbar auf die derzeit größte Oppositionspartei zugeschnittenes Gesetz begrüßen würden ist nicht minder eine Spekulation. Bei, in manchen Gegenden, bis zu 40% Zustimmung für die AfD glaube ich auch nicht, dass die 85%, die sich einen wehrhafteren Staat wünschen, das gleiche dabei im Sinne haben wie Sie, oder Frau Hubig.

    • @rakader:

      Top!

  • "Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb sind immer heikel, vor allem aber, wenn sie typischerweise Op­po­si­ti­ons­po­li­ti­ke­r:in­nen treffen."



    bpb.de



    Zur Begriffserklärung dort



    "Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen einen oder mehrere Menschen einer bestimmten Gruppe, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung. Er stört, wie es im amtlichen Deutsch heißt, den öffentlichen Frieden."



    Das Ziel ist ja zu verhindern, dass aus derartig adressierten Oppositionspolitiker:innen Regierungspolitiker:innen werden können.



    An den Warnungen der Gesellschaftswissenschaften vorbei, u.a. Adorno hatte frühzeitig dargelegt, wie Nazis die Macht übernehmen können, ist in Weimar den militanten ultrarechten Verfassungsfeinden Tür u. Tor offen geblieben. Haftbedingungen wurden für Putschisten zur Farce, der Freistaat Braunschweig hat Hitler 1932 eingebürgert.



    Die Staatsfeinde dürften die Schwäche als Einladung verstanden haben. Die Wahrhaftigkeit der Demokratie umfasst auch die Stärkung der Immunität gegenüber den zerstörerisch agierenden Kräften, die den Kitt des Zusammenhalts d. Demokratie aushöhlen. Allein Stärke wird respektiert!

    • @Martin Rees:

      Darf ich also von Zustimmung ausgehen.



      Nett exzerpiert. Vielen Dank.

    • @Martin Rees:

      Die Regel richtet sich ihrer Meinung nach also nur gegen die Opposition? Das ist dann mehr als bezeichnend für das ganze Mindset.

  • Keinen Mut für einen Verbotsantrag, aber am Wahlrecht drehen und riskieren, dass das vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird.

    • @Arne Babenhauserheide:

      Die SPD/Grüne/FDP waren über 3 Jahre an der Regierung, SPD/Grüne zeitweise ohne die FDP. Und jetzt rufen die Grünen laut nach einem Verbotsantrag. Bis Februar hätten die das doch mit der SPD erledigen können. Nur das Dumme wenn das Gericht den Antrag abgelehnt hätte, wären die Grünen "mitschuldig" gewesen. Wenn jetzt der Antrag abgelehnt wird kann man die Union/SPD verhöhnen.

  • Ein sehr kluger Kommentar, insbesondere der letzte Absatz.



    So unappetitlich Gewählte sind, die auf der Grenze zur Volksverhetzung oder auch darüber hinaus wandeln sind, so muss man hier deutliche Bedenken anbringen.

    "Der Schuss dürfte nach hinten losgehen und eher das Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen."

    Das wird die Konsequenz sein. Und es dürfte schwierig werden, da gegen zu argumentieren.

    • @Katharina Reichenhall:

      Also Volksverhetzung legalisieren weil das das Vertrauen in das demokratische System stärkt und - zumindest nach US-amerikanischer Lesart - Ausweis echter Meinungsfreiheit ist? Die Idee man müsse Anti-Demokraten die Parlamente überlassen, weil Regelungen um sie draußen zu halten sie stärken würden ist doch offensichtlich widersinnig. Jeder Vorschlag um den Vormarsch der Rechtsextremen endlich mal zu stoppen, wird mittlerweile ebenso mit dem Vorwurf abgewürgt es würde sie ja letztlich doch nur stärken wie der jeweils gegenteilige Vorschlag. Das Resultat ist dann die bisherige Mixtur aus löchriger Brandmauer, halbherzigen Appellen, punktuellen Demos, etc. die natürlich nicht die nötige Durchschlagskraft entfalten um die zunehmend straff und professionell organisierte, radikale Rechte mit unbedingtem Willen zur Machtübernahme auch nur ansatzweise zu bremsen.



      Ich wäre dann doch eher dafür, dass man mal wirklich damit anfängt den Anfängen zu wehren.

  • "Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb sind immer heikel, vor allem aber, wenn sie typischerweise Op­po­si­ti­ons­po­li­ti­ke­r:in­nen treffen."

    Sehr schwach. Es trifft ALLE, die Volksverhetzung betreiben, so einfach ist das.



    Warum also die AfD-Opfer-Jammernummer des Autors?

    • @Mitch Miller:

      So isses leider.



      Latent Volksverhetzendes kommt doch längst und andauernd auch von der Kanzlerpartei, sogar vom Kanzler selbst.

    • @Mitch Miller:

      Sehe ich ähnlich, der Platz auf der größten Oppositionsbank ist keine Blankoscheck.

  • Vollste Zustimmung.



    Was erstmal 'gut' erscheint ist doch nur wieder ein weiterer Versuch der Ausgrenzung - weil das ja bisher so gut geklappt hat...🙄😮‍💨



    Wenns also mit dem Parteiverbot nichts wird, weil es zu lange dauern würde und weil sich zuallererst bisher augenscheinlich kein Viertel der Bundestagsabgeordneten findet, dass überhaupt einen Antrag stellen will, dann solls nun also über ein passives Wahlverbot gerichtet werden.



    Es ist unglaublich wie hilflos und instinktlos seit 10 Jahren Politiker aller Parteien wie aufgeschreckte Hühner im Stall vor dem Fuchs umhergackern. Die pure Panik. Eine Kurzschlussreaktionen nach der anderen.



    Auch diese Maßnahme wird wie ein Bumerang wieder zurückkommen und ein weiteres Prozent aufs Konto der AfD einzahlen.



    Ja, die stellen sich sowieso immer als Opfer dar. Dumm ist es trotzdem, wenn die anderen Parteien der AfD tatsächliche Anhaltspunkte liefern, weil so wird halt aus dem Opfermythos Stein um Stein Fakt.



    Eine Demokratie die sich undemokratisch verteidigt vergiftet sich selbst.



    Habs schon oft geschrieben, die Totengräber unserer Demokratie kommen von innen - die AfD sind 'nur' die Geier die kreisen und sich aufs Leichenfleddern freuen

  • Nimmt man den Fall Fuchs als Beispiel, sieht man wie schnell man eine Anklage wegen Volksverhetzung am Hals haben kann. Zum Beispiel die ihm vorgeworfene Bezeichnung von Sinti und Roma als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche" - das war vor nicht allzulanger Zeit noch Harald Schmidt-Niveau und lief Abends auf Sat1. Niemand waere auf die Idee gekommen das als Volksverhetzung einzustufen. Ja, in dem Fall ist er nicht verurteilt worden. Waere das bei einem AFD-Politiker statt eines Richters ebenso der Fall gewesen? Ich wuerde nicht drauf wetten.

    • @elektrozwerg:

      Ja, vor nicht allzu langer Zeit war offener Rassismus zweifelsohne noch breiter akzeptiert als heute, schwuler Sex strafbar, Vergewaltigung in der Ehe legal und abends lief Late Night Talk mit Dirty Harry. Nun könnte man es ja für einen sozialen und zivilisatorischen Fortschritt halten, dass sich so manches was mal "normal" war auch ändert, aber man kann eben auch den guten, alten Zeiten hinterher trauern.

    • @elektrozwerg:

      Ja, was Sie beschreiben ist ja, dass unser Rechtstaat funktioniert: Anklage abgewiesen, gut.



      Also einfach mal vertrauend abwarten, dass unser Staat [Legislative, Judikative] im Falle des diskutierten Gesetzes (Volksverhetzung -> Gericht -> Entzug Wählbarkeit) weiter so gut funktioniert!

  • Man verliert auch jetzt schon sein passives Wahlrecht, wenn man eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe bekommt für eine Straftat, die ein Verbrechen und nicht nur ein Vergehen ist.



    www.wahlrecht.de/l...on/ausschluss.html

    • @Offebacher:

      Volksverhetzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen.

  • Da liegt ein Denkfehler vor, denn es geht ja hier nicht um Op­po­si­ti­on sondern um Demokratie- oder Menschenfeinde. Sich gegen sie zu wehren ist immer richtig. Das sollte auch so dargestellt werden, damit eben nicht der Verdacht erweckt wird, unleidige Konkurenten sollten ausgeschaltet werden.

    • @M. Dietrich:

      Ohne hier der Volksverhetzung oder den Volksverhetzern beispringen zu wollen, aber der Anschein, dass das Gesetz eine bestimmte Stoßrichtung hat ergibt sich aus den Umständen, nicht aus dessen Namen. Was Menschen- und Demokratiefeinde sind, kann eine Gesellschaft je nach Gusto für sich festlegen. Da kann man dann universalistische Gegenpositionen vorbringen so viel man möchte. Ein Gesetz gegen die Bösen und Abscheulichen ist mir etwas zu unbestimmt.

    • @M. Dietrich:

      Ganz genau! Das wäre ein neutrales Gesetz basierend auf dem GG - und wenn die AfD da besonders leidet dann deshalb weil sie besonders viel hetzt.

      Warum sollte man darauf Rücksicht nehmen? Damit die AfD nicht so viel jammert?