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Urteil gegen Maja T.Deutschland ist mitschuldig

Timm Kühn

Kommentar von

Timm Kühn

Antifaschist:in Maja T. wurde in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Dass es so weit kam, hat auch mit dem Handeln deutscher Behörden zu tun.

Rechtsstaatlichkeit, ein Privileg, welches Antifas wie Maja T. oft nicht zuteilwird Foto: Marton Monus/dpa

A m 12. Dezember hält Thomas DiNanno, ein US-amerikanischer Unterstaatssekretär, in Budapest eine Rede über Terrorismusbekämpfung. Er warnt darin vor dem „linksextremen Terrorismus“ der „Antifa“ in Europa. Explizit bezieht er sich auf die deutsche mutmaßliche Gruppe „Antifa Ost“, nennt Antifas „Faschisten“, kündigt ein Kopfgeld von 10 Millionen US-Dollar an – und lobpreist die europäische Vorreiterrolle Ungarns, „diese Terrorzellen in unseren Ländern auszulöschen“. Ungarns rechtsautoritären Ministerpräsidenten Viktor Orbán müssen diese Worte des Trump-Gesandten glücklich gemacht haben.

Nun, keine zwei Monate später, hat die kaum noch unabhängige ungarische Justiz geliefert. Am Mittwochnachmittag wurde Maja T., Antifaschist:in aus Jena, zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der Vorwurf: T. sei als Teil der „Antifa Ost“ an Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen. Es ist ein hartes Urteil, wenn auch nicht ganz so schlimm ausgefallen, wie die Forderung der Staatsanwaltschaft mit 24 Jahren zwischendurch erwarten ließ. Und dennoch: In Deutschland hat Hanna S., die ebenfalls als Teil des sogenannten Budapest-Komplexes angeklagt wurde, drei Jahre weniger Haft erhalten.

Es wird jetzt viel über die fehlende Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geredet werden, über die politische Einflussnahme des Orbán-Regimes und die dünne Beweislage, dass T. tatsächlich an den Angriffen beteiligt war. Der Blick auf Ungarn ist auch richtig. Aber nicht vergessen werden darf die deutsche Mitschuld. Denn Deutschland ist nicht die rechtsstaatliche Bastion, die unbeteiligt am Seitenrand steht. Deutsche Behörden haben erst möglich gemacht, dass dieser Prozess überhaupt in Ungarn geführt werden konnte.

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Im Juni 2024 wurde Maja T. in einer rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion so schnell nach Ungarn gebracht, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr einschreiten konnte. Seither übt sich Außenminister Johann Wadephul (CDU) im Nichtstun. Er lässt damit den Vorstoß der globalen Rechten laufen, militanten Antifaschismus als „Terror“ zu brandmarken. Selbst die rechte Regierung in Italien hat sich für ihre im „Budapest-Komplex“ angeklagte Staatsbürgerin Ilaria Salis eingesetzt. Deutschland aber kuscht vor den rechten Regimen in Budapest und Washington. Maja T. kostet das wohl nun mehrere Jahre Lebenszeit. Umso wichtiger ist, dass Maja T. wenigstens jetzt nach Deutschland geholt wird, um den Rest der Haft hier abzusitzen. Dafür muss die Zivilgesellschaft noch lauter werden. Denn bröckelt der Rechtsstaat für eine:n, verlieren alle.

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Timm Kühn
Redakteur
Chef vom Dienst bei der taz Berlin. Schreibt für die taz über soziale Bewegungen und mehr.
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76 Kommentare

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  • Ich finde es entsetzlich, wie viele Kommentatoren schon den ganzen Prozess über die Schuld Maja T.'s als gegeben vorausgesetzt haben. Und jede Kritik an dem Urteil - das praktisch ohne Beweise, dafür aber mit Folter der Beschuldigten Person durch Isolationshaft und mit reger einmischung der Präsidenten - mit der selben Grundannahme abschmettern. Als gelte die Unschuldsvermutung nicht.

  • Eine Verurteilung wegen schwerer, brutaler Straftaten, bei der man ernsthaft allenfalls(!) das Strafmaß bemängeln kann, ist keine besonders geeignete Gelegenheit für das Herkunftsland der Täterin, sich moralisch aufzuplustern, würde ich sagen. Ja, die deutschen Behörden hätten mit der Überstellung warten können, bis das BVerfG eine Chance hatte sich zu äußern. Dass sie das nicht getan haben, ist aber ein innen- bzw. rechtspolitisches Problem Deutschlands (VOR dem Spruch des BVerfG, das die Nacht- und Nebelaktion für verfassungswidrig erklärte, gab es für eine Pflicht zum Zuwarten keine handfeste Rechtsgrundlage), an dem sich Ungarn nicht zu stören hat.

    Dass gegen Maja T. in Budapest acht und in Deutschland gegen Hanna S. "nur" fünf Jahre verhängt wurden, ist kein objektiver Beweis rechtsstaatlicher Mängel des ungarischen Urteils. Man könnte genausogut kritisch fragen, warum Hanna S. so "billig" weggekommen ist (und ob sie das auch bei jedem anderen deutschen Gericht wäre). Acht Jahre liegen jedenfalls für die gegenständlichen Delikte deutlich innerhalb des vom deutschen Strafrecht dafür eröffneten Strafrahmens. (Politisch gut an-)Greifbare Willkür sieht anders aus.

    • @Normalo:

      Um 17:16 ging der Auslieferungsbeschluss des Kammergerichtes ein, um 6:50 am nächsten Tag wurde Maja T. in Österreich an die österreichischen Behörden übergeben, per Hubschrauber dahin ausgeflogen.

      Die deutsche Behörden haben das sicherlich nicht erst nach Urteilseingang damit angefangen. Innerhalb von 12 h und über Nacht sich mit den Österreichischen Behörden abstimmen, einen Hubschrauber organisieren, etc. etc.?

      Das war lange vorher geplant um der erwarteten Entscheidung des BVerfG zuvorzukommen, was ein sehr, sehr schlechtes Licht auf die handelnden Personen und ihr Rechtsstaatverständnis wirft.

      Aber mittlerweile ist sowas ja Chefsache. Dobrindt ignoriert auch mehrere Urteile, delegitimiert damit die Justiz und bereitet den Faschisten den Weg...

    • @Normalo:

      Tja, die 5 Jahre gab es in München. Pech gehabt, in Berlin wäre es auf Bewährung gewesen.

  • "In Deutschland hat Hanna S., die ebenfalls als Teil des sogenannten Budapest-Komplexes angeklagt wurde, drei Jahre weniger Haft erhalten."

    Zu wenig und der Tat nicht angemessen, wie ich finde. Glück gehabt.

  • Irgendwie erinnere ich mich vage an das unsägliche Justizgeschacher rund um die Auslieferung der Person an Ungarn.

    Angeblich hat es da ja ein Urteil nicht mehr rechtzeitig zu den Vollstreckern geschafft oder so.

    Und schuld daran ist natürlich niemand. Keiner kann was dafür.



    Schicksal.



    Vor Gericht und auf hoher See ...

  • Annette Ramelsberger, eine der erfahrensten und zumindest aus meiner Sicht klügsten und bedachtesten "Gerichtsreporterinnen" Deutschlands hat heute morgen in der Sueddeutschen einen Meinungsbeitrag mit dem Titel "Es gibt nichts, was diese Gewalttat rechtfertigt" geschrieben. (www.sueddeutsche.d...mentar-li.3380904) Dort heißt es unter anderem: "Nur, um das Selbstverständliche einmal zu sagen: Man schlägt Menschen nicht auf den Kopf, auch nicht, wenn sie in diesem Kopf gefährliche Gedanken hegen. Der Zweck heiligt nie die Mittel. Es gibt keine gute Gewalt." Damit ist aus meienr Sicht alles Nötige gesagt.

  • Da hier immer wieder die Auslieferung als Kronzeuge gegen die Verurteilung angeführt wird: das Bundesverfassungsgericht hatte in der Entscheidung vom 28. Juni 2024 nicht entschieden, dass eine Auslieferung nach Ungarn per se rechtswidrig ist. Es hatte die Auslieferung im Wege einer Vollzugsfolgen-Abwägung untersagt, da nicht sicher gewesen sei, ob das KG (immerhin ein Gericht auf der Ebene eines Oberlandesgerichts) seinen Aufklärungspflichten zu den Haftbedingungen in Ungarn gerecht geworden sei. Dies sollte nach Ansicht des BVerfG vom KG erneut genauer geklärt werden.

    Es handelte sich um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, nicht um ein Hauptsacheverfahren über eine Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG selbst hielt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des KG ausdrücklich für offen.

    Und so ganz nebenbei, stimmt denn der Wikipedia-Eintrag?



    "Vor den Ereignissen in Budapest wurden in Deutschland insgesamt acht Strafverfahren unter anderem wegen Gewaltdelikten und Drogenhandel gegen T. eingeleitet."

  • In Deutschland wollen sowohl die Politiker als auch die Bevölkerung nicht wahrhaben, dass unsere westlichen Demokratien immer mehr zur Autokratie kippen.



    Die Blindheit, dies lediglich als ein temporäres Problem einer unglücklich gewählten Wahlperiode abzutun, wird unsere Demokratien nicht mehr retten können.

  • Hier wird sehr viel über rechtsstaatlichkeit geschimpft, Amerikaner, Orban usw. Zudem wird immer von mutmaßlich gesprochen. Lässt man die Motivation weg linke von allen Straftaten freizusprechen, so fühlt sich das Urteil hier richtig an. Was hätten linke für ein gerechtigkeitssinn wenn man das mit einem Migranten hierzulande gemacht hätte. Tatsachen in Frage stellen bis der Täter frei kommt. Kann schon sein dass man in Deutschland nicht zum selben Urteil gekommen wäre aus Angst vor linken Demonstranten, aber das hier fühlt sich richtig an.

  • Maja T war in Ungarn an schweren Straftaten beteiligt und muss sich vor einem ungarischen Gericht dafür verantworten- ich erkenne hier kein Problem.

    • @Klaus Metzeler:

      Bitter, dass deine Erkenntnisgähigkeit offenbar so eingeschränkt ist. Denn für die von dir unterstellte Beteiligung wurden keine Beweise vorgelegt und keine Zeugen haben Maja T. als beteiligte Person identifizieren können.

      • @Thomas Brandt:

        Glauben Sie denn, dass dies der erste Prozess ist, dessen Urteil auf reinen Indizien beruht? Die Täter waren vermummt, auf Videos werden Zeugen u.a. mit Pfefferspray während der Tat vom Eingreifen abgehalten. Viel spannender ist doch die Frage, warum Maja T. diese absurde Verteidigungsstrategie gewählt hat, wenn sie doch in Ihren Augen unschuldig ist. Glauben Sie nicht, dass jemand, der sich für unschuldig hält, zumindest versucht Gegenbeweise zu liefern oder wenigstens EIN EINZIGES MAL sagt: "Ich war das nicht". Das ist aber nicht passiert, bis zuletzt. Wie es schon so viele andere gesagt haben: Es entsteht das Gefühl, dass die politische Motivation die Schwere der Tat überwiegt und Maja T. dementsprechend einen "moralischen Freifahrtschein" ausgestellt bekommt. Hätten Sie denn den gleichen Kommentar geschrieben, wenn ein (vermeintliches) Mitglied des NSU angeklagt und ausschließlich auf Grund von Indizien verurteilt worden wäre?

  • >die dünne Beweislage, dass T. tatsächlich an den Angriffen beteiligt war.<



    Gibt es vernünftige Zweifel daran, dass T. zum Zeitpunkt der Tat als Mitglied der Antifa-Schläger-Truppe in Budapest war?

    Wenn nein - wäre er auch von einem deutschen Gericht zu um die fünf Jahre Haft verurteilt worden.

    Wenn ja - hat er sich die Verurteilung durch eine schlechte Verteidigung selbst zuzuschreiben.

    • @A. Müllermilch:

      "Gibt es vernünftige Zweifel daran, dass T. zum Zeitpunkt der Tat als Mitglied der Antifa-Schläger-Truppe in Budapest war?"

      Vermutlich wissen Sie das nicht, deshalb FYI: Es muss NICHT nachgewiesen werden, ob Maja T. in Ungarn war, es muss eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. In einem Rechtsstaat sind das gewöhnlich Zeugen, DNA-Beweise, Kameraaufnahmen von der Tat o.ä.



      Nichts davon existiert in diesem Fall.

    • @A. Müllermilch:

      Niemals wäre Maja T in Deutschland verurteilt worden, dafür ist die Beweislage schlicht viel zu dünn.

      • @Kaboom:

        Die Beweislage war die gleich wie bei Hanna S.



        Die bekam von einem deutschen Gericht 5 Jahre.

        Das ausländische Gerichte nicht ganz so kuschelig urteilen wie deutsche, ist halt das Berufsrisiko von Verbrechern, die ihre Verbrechen im Ausland begehen.

      • @Kaboom:

        Wieso hat es dann für Hanna ausgereicht?

  • Naja, man kann es aber auch anders sehen.



    Wer anderen mit einem Hammer verprügelt, der ist wahrscheinlich kein Unschuldslamm und ninmt es zumindest in Kauf, dass jemand schwerer verletzt wird.



    8 Jahre finde ich daher mehr als gerechtfertigt. Strafen sollen zu Abschreckung dienen.

    Ich frage mich immer, wie wären die Reaktionen der Grünen, der Linken ausgefallen wenn Maja ein Rechter gewesen wäre, der einem Linken den Schädel eingeschlagen hätte.



    Wäre hier die Solidarität ebenfalls so groß?

    • @Hennes:

      Nach welchen Belegen bitte schön im Fall Majas? 8 Jahre als Abschreckung, wenn diese Person vielleicht die Straftat gar nicht begangen hat?

  • Ich bin gespannt, ob und welche Strafe denTotschläger vom RegionalExpress 4131 erwartet!

  • "In Deutschland hat Hanna S., die ebenfalls als Teil des sogenannten Budapest-Komplexes angeklagt wurde, drei Jahre weniger Haft erhalten."

    Ungarische Gerichte urteilen aber nach ungarischem Recht. Einfach über die Gesetze vor Ort informieren, bevor man losfährt um Menschen zu verprügeln.

    "Im Juni 2024 wurde Maja T. in einer rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion so schnell nach Ungarn gebracht, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr einschreiten konnte."

    Das ist der eigentliche Skandal. Vor allem, weil niemand zur Verantwortung gezogen wurde.

    Übrigens. Ich kann bei Prügelattacken keinerlei Antifaschismus erkennen. Antifaschismus heißt eben auch, politische Gegner nicht zu verprügeln.

  • Das es soweit kam hat diese Person selbst zu verantworten.

  • "Antifaschist:in Maja T. wurde in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Dass es so weit kam, hat auch mit dem Handeln deutscher Behörden zu tun."

    Vor allem hat es damit zu tun, das Maya T. illegal Gewalt ausgeübt bzw. unterstützt hat.

    • @Black & White:

      Es existiert - in der realen Welt allerdings - nicht mal ein Beweis für die Anwesenheit der Angeklagten am Tatort.

  • Allerdings ist es absolut erstaunlich, wie es in Deutschland um diesen Fall still ist, während die Öffentlichkeit in Italien dank der großen Resonanz in den Medien über die Haftverhältnisse bzw. mangelnde Einhaltung der Grundrechte und die Art und Weise entsetzt war, wie Salis in Ketten in den Gerichtssaal geführt wurde. Die Bilder entsetzlich! Auch Maja stand in Ketten, aber anscheinend stört das in Deutschland kaum jemand! Nicht zufällig Beschluss ein Gericht in Mailand den Aktivisten Gabriele M. nicht nach Ungarn auszuliefern.

    • @Selvaggia:

      "Auch Maja stand in Ketten, aber anscheinend stört das in Deutschland kaum jemand!"



      Ich bin jetzt mit dem ungarischen Rechtssystem nicht so vertraut. Ist das normal da, oder hat diese Person eine besondere Behandlung erfahren?

    • @Selvaggia:

      Maja T. genießt womöglich nicht sehr viel Sympathie in der Öffentlichkeit. Dafür gibt es auch Gründe.

      • @Nachtsonne:

        "Maja T. genießt womöglich nicht sehr viel Sympathie in der Öffentlichkeit. Dafür gibt es auch Gründe."

        Das stimmt. Sie ist nicht-binär, links, und Antifaschistin. Das reicht in gewissen Kreisen für Hass und das Bejubeln einer Verurteilung.

  • Danke Herr Kühn.



    Es gibt diese Problematik der Gewaltanwendung, aber sie muss hier in diesem Fall auch eindeutig nachgewiesen sein.



    Die Justiz in Deutschland sollte ebenso endlich aufhören damit, kurdische Funktionäre der ehemaligen PKK zu kriminalisieren.



    Immer Erfüllungsgehilfe für Erdogan?



    So viele Regime werden in Deutschland tätig, verfolgen Exilant_innen (wie aus Iran), und nichts kommt richtig in die Gänge gegen diese Diktaturen und hier ebenfalls:



    Keine weiteren faschistischen Aufmärsche in Budapest, Sofia oder Warschau und sonst wo!

  • Hätte die Justiz in Deutschland wirklich weniger verhängt? Die Tat ist nun mal heftig gewesen.



    Gab es Zweifel an der Schuld an der Tat, die unzureichend ausgeräumt wurden.



    Der Komfort in deutschen Haftanstalten ist etwas angenehmer. Deshalb sind 8 Jahre in Ungarn vielleicht 12 in Deutschland.

    • @Christoph Strebel:

      Wie fänden Sie es, wenn SIE von einer Kamera in der Nähe eines Tatortes gefilmt würden, und dann für eine Tat, für die es keine Zeugen, keine DNA-Beweise und auch sonst keine Beweise gibt, zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt würden?

  • Ich muss dies richtig stellen: zwar hat die Regierung Meloni sich bei Ungarn offiziell beklagt, aber sie hat die Aktivistin Ilaria Salis nicht zurückgebracht, denn sie wurde durch ihre Kandidatur und ihre Wahl ins Europaparlament von den ungarischen Behörden freigelassen. Ein weiterer Aktivist, Gabriele Marchesi wurde in Italien, Mailand verhaftet, aber angesichts der verheerenden Lage des Rechtsstaats in Ungarn und der unverhältnismäßigkeit zwischen Vorwurf und Sicherungsmaßnahmen beschloss das Berufungsgericht ihn freizulassen, und deshalb wurde er nicht nach Ungarn ausgeliefert.

  • Ich frage mich, warum Maja T. sich nicht zum Tathergang äußern wollte?



    Gibt es da schon Erklärungen oder Erkenntnisse?

    • @Peeragow:

      "Ich frage mich, warum Maja T. sich nicht zum Tathergang äußern wollte?"



      Niemand ist verpflichtet sich selber zu belasten.



      Gleichzeitig ist der Rückschluss, aufgrund einer Nichtäußerung eine Schuld zu belegen, nicht zulässig.

    • @Peeragow:

      Wie würden Sie sich zu einer Tat äußern, an der Sie nicht beteiligt waren? Erklären Sie mal.

      • @Kaboom:

        Ich würde versuchen zu beweisen, dass ich wo anders war. Budapest ist ja nicht in 5 Minuten zu erreichen.

      • @Kaboom:

        Also war die ganze Delegation nur zum Austausch von Kochrezepten dort unterwegs? Bei aller Liebe... selbst Schuld. Man könnte sich äußern. "Ich war nicht dabei..." wäre mindestens ein Anfang.

  • Man sollte keine Straftaten im Ausland verüben, zumindest nicht wenn man dort nicht verurteilt werden will.

  • "Maja T. kostet das wohl nun mehrere Jahre Lebenszeit". Maja T. verliert mehrere Jahre Lebenszeit, weil sie eine erhebliche Straftat begangen hat. Lebensjahre hätte sie auch von einem deutschen Gericht verloren, wenn etwas weniger. Hört bitte auf solche Extremisten zu Widerstandskämpfern zu verklären.

  • Wenn man in Ungarn Menschen verprügelt, sollte man auch damit rechnen, dort angeklagt und verurteilt zu werden. Und wenn in Deutschland hat Hanna S. nur drei Jahre weniger Haft bekommen hat, scheint mir das Strafmaß in Ungarn nicht ganz willkürlich zu sein. Ich finde es im Übrigen bezeichnend, wenn die taz vom "Budapest-Komplex" spricht, statt davon, dass Menschen zusammengeschlagen wurden wg. ihrer (üblen) politischen Gesinnung.

  • Deutschland ist schuldig, somit ist Maja unschuldig? Der Logik kann ich nicht folgen.

  • Ob links oder Rechtsterrorismus, für mich ist beides erschreckend.



    Wenn Maja (Simeon) T diese Tat tatsächlich begangen hat, war es versuchter Totschlag oder gar Mord,



    Daher finde ich acht Jahre nicht als politisches Urteil , sondern sogar noch etwas milde,

    • @Nico-1:

      und wenn sie sie nicht begangen hat?

    • @Nico-1:

      Sie kennen die Beweislage?

  • Was ist denn mit der Mitschuld von Maja an der Sache? Oder darf man die Frage nicht stellen?

  • Hm, irgendwie verstehe ich jetzt nicht so ganz was an acht Jahren Haft für schwere Körperverletzung unangemessen sein soll…nochmal zur Erinnerung: Wir reden hier über eine*n Gewalttäter*in gegen Leib und (potenziell) Leben!

    • @Saile:

      Dazu gehört allerdings auch, dass man nachweist, dass die schwere Körperverletzung von der Angeklagten Person begangen wurde. Was in diesem Verfahren nicht passiert ist. Stattdessen wurde die angeklagte Person mit isolationshaft gefoltert. Das hat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren exakt gar nichts zu tun und das DARF man schlicht und ergreifend nicht akzeptieren.

  • Die Bundesregierung sollte sich grundsätzlich um deutsche Gefangene kümmern, die aus politischen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Ausland im Gefängnis sitzen, in der Türkei, in Thailand oder Russland. Nicht nur in den Fällen des größten medialen Interesses.

    • @Ludowig:

      "Die Bundesregierung sollte sich grundsätzlich um deutsche Gefangene kümmern, die aus politischen Gründen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Ausland im Gefängnis sitzen"



      Ein hehres Ansinnen, aber Maja sitzt aufgrund schwerer Körperverletzung im Gefängnis bzw. wird das demnächst tun.



      Und dass die Regierung sich grundsätzlich um deutsche Staatsbürger zu kümmern hat, ist ja nun ne Binse. Was immer das konkret bedeuten soll.

    • @Ludowig:

      Klar sollte die Bundesregierung das, aber was heißt kümmern? Auch wenn wir das nicht gutfinden , müssen wir doch das Recht anderer Staaten akzeptieren...die genannten Staaten finden das liberale Recht in Deutschland auch nicht so prickelnd.

      Russland wird man eh nicht beeindrucken können und bei den Fällen in der Türkei haben wir es sehr oftt mit Doppelstaatlern zu tun und da fehlt der Hebel. Die Türkei sagt dann "Das sind (auch) unsere Staatsangehörigen" und hat zu 100% Recht damit.

  • Eine Option wäre auch gewesen, keine schweren Straftaten in Ungarn zu begehen. Dann hätte Maja gar keine Lebenszeit verloren.

    • @DerJurist:

      Eigentlich so einfach. Aber bestimmte ideologische Gruppierungen scheinen das "Richtig" heutzutage für sich gepachtet zu haben.

  • "Im Juni 2024 wurde Maja T. in einer rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion so schnell nach Ungarn gebracht, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr einschreiten konnte."



    Das ist Ihre Interpretation. Juristisch war hier alles einwandfrei. Das Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht kam schlicht zu spät. Zum Zeitpunkt der Abschiebung war das der rechtmäßige Stand, dass Maja T. ausgeliefert werden muss.

    Und mit 8 Jahren ist Sie doch noch gut bedient.



    Sie musste wissen, dass wenn Sie in Ungarn eine Straftat begeht auch in Ungarn verurteilt werden kann, nach ungarischem Recht.



    Selber Schuld! Man macht so etwas nicht!

    Ja hier wäre die Strafe womöglich geringer ausgefallen, aber wir sind hier auch nicht bei "ich möchte das Rechtssystem in Anspruch nehmen, mit den geringsten Strafen".

    Daher habe ich kein Mitleid mit Maja. In andere Länder reisen um Menschen zusammenzuschlagen, da fehlt mir jegliches Verständnis.

  • Mitschuld?

  • Man kann natürlich die Schuld an der Gefängnisstrafe in Ungarn bei der deutschen Regierung suchen. Und der grundsätzliche Vorwurf des zu späten Eingreifens ist richtig, ABER! Wenn ICH zum Beispiel nach Nordkorea reise und dort ein Bild von Kim Jong-Un zerreiße, dann komm ich für viele Jahre ins Gefängnis. Ist das gerecht, fair, angemessen? Nein. Hätte ich das wissen können? Ja! An die tatsächliche Unschuld, also die Tatsache verneinen das Maja T. tatsächlich vor Ort war und dementsprechend mindestens MitttäterIn glauben wohl doch die wenigsten. Ansonsten wäre die Verteidigungsstrategie ("ich sag einfach mal gar nichts, lege keine Gegenbeweise vor, sondern verlass mich darauf, dass bestimmt noch nie ein Prozess über Indizien entschieden wurde") maximal dämlich. Und WENN ich dann so eine Straftat in Ungarn begehe, ein Staat von dem ich weiß, dass das Rechtssystem (ich formuliere mal vorsichtig) nicht das fairste sein könnte, dann sollte ich mir über die Konsequenzen bewusst sein. ODER, was vielleicht die bessere Idee gewesen wäre: Ich begeh die Straftat einfach nicht...

  • Annette Hauschild , Autor*in ,

    Die menschenrechtsgeleiteten und feministische Außenpolitik Gestaltende Bundesregierung hat nicht getan?

  • Ilaria Salis wurde 2024 ins EU Parlament gewählt und besitzt daher politische Immunitäten keiner aber feiner Fakt., den der Artikel unterschlägt

  • Damit sich Eifer nicht mit Geifer garniert: Hätten Nazis es gewagt einen Linken derart zu attackieren, wäre hier von "versuchtem Mord" zu lesen und ein ganz anderes Strafmaß gefordert worden.

    "Dass es so weit kam, hat" in erster Linie mit der gemeinschaftlich geplanten und durchgeführten Schweren Körperverletzung "zu tun." Dafür sind für auch hierzulande acht Jahre Haft nicht unüblich.

  • Es ist ein hartes Urteil....

    Ehrlich? Acht jahre für mehrfache schwere Körperverletzung ist nicht wirklich hart! Die fünf Jahre in Deutschland, abzüglich zu erwartender früherer Entlassung, ist ein Witz.



    Die Opfer haben zum Teil bleibende Schäden und sie waren zum Teil keine Nazis (!!!), also Zufallsopfer.

    Ich beziehe mich nur auf das Urteil bzw die Strafe auf eine solche Tat. Ob M.T. beteiligt war, kann ich nicht sagen bzw beurteilen.



    Ich persönlich empfinde die Strafen bei Angriffen auf Menschen als viel zu gering!

    • @Donni:

      Wie so viele andere auch vergessen Sie hier die elementare Tatsache, dass es keine hinreichenden Beweise dafür gibt, ob sie die Tat tatsächlich begangen hat. Nur fragwürdige Indizienketten.



      Auf deren Grundlage, also weil man der festen Überzeugung sei, sie habe es getan, darf keine Verurteilung erfolgen.



      Das nennt man Rechtsstaat.

      • @Life is Life:

        Ich habe mich nur auf das Urteil bzw die Strafe bezogen. Ich kann nicht beurteilen ob es M.T. war und die H.S. ist doch in Deutschland verurteilt worden! Unterstellen sie der deutsche Gerichtsbarkeit ein Fehlurteil wie Sie es der ungarischen Unterstellen?

  • Ganz viele sehen das allerdings anders und das Maja zu Recht im Knast ist und auch selbst Schuld ist

  • Innerhalb von Deutschland werden Frauen für gemeinsam begangene Gewalttaten regelmäßig milder bestraft als Männer. In Simeons acht Jahren gegen Hannas fünf kann ich keinen nationalen Unterschied der Rechtsprechung erkennen.



    Übrigens, bei rechtskräftig verurteilten Verbrechern greift die Unschuldsvermutung nicht mehr. Es spricht nichts dagegen, deren vollen Namen zu nennen. Bei Verbrechern, die die Taz nicht mag und deren Taten sie nicht gutheißt wird das auch regelmäßig getan.

  • War im Juni 2024 nicht Herr Scholz noch Bundeskanzler und Frau Baerbock noch Außenministerin? Wenn sie Herrn Wadephul für sein Nichtstun schelten, was gilt dann für Frau Baerbock?



    " Umso wichtiger ist, dass Maja T. wenigstens jetzt nach Deutschland geholt wird, um den Rest ihrer Haft hier abzusitzen. " Soviel ich verstanden habe, geht das erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Da aber sowohl Maja T. (wieso wird eigentlich nicht der ganze Nachname genannt, spätestens mit Prozessbeginn müsste dieser doch öffentlich sein) als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt haben, wird dies noch dauern. Wenn ich hier falsch informiert bin, bitte ich, mich zu korrigieren,. Falls ich Recht haben sollte, ist der obige Satz "...wenigstens jetzt nach Deutschland geholt wird.." dagegen sinnlos und schürt höchstens falsche Hoffnungen, aber auch Aversionen gegen die vermeintlich nicht handelnden Politiker.

  • Die verantwortlichen Beamten für die Abschiebung von Maja. T. könnten vielleicht aufgrund Amtshaftung gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes verklagt werden. Eine Spendenkampagne könnte das möglich machen.

    Danach ist der Hoheitsträger (Bund, Land oder sonstige Gebietskörperschaft) verantwortlich, dessen Hoheitsgewalt bei der rechtswidrigen Freiheitsentziehung ausgeübt wurde.

    Denn der Verfassungsblog schreibt

    "Aus unionsrechtlicher Sicht wird es hier doppelt brisant: Wenn der ohnehin begrenzte Rechtsschutz, wie nun geschehen, bereits im Stadium des Eilrechtsschutzes faktisch vereitelt wird, verstoßen die um Auslieferung ersuchten deutschen Behörden selbst gegen rechtsstaatliche Mindestanforderungen. Gleichzeitig umgehen sie die eigentlich im Wege der Hauptsache vorzunehmende Prüfung, ob der ersuchende EU-Mitgliedsstaat diesen Anforderungen genügt. Art. 1 des RbEuHb macht klar: Rechtsstaatliche Standards sind Dreh- und Angelpunkt der gegenseitigen Anerkennung. Sie nach unten zu korrigieren, ist im EU-Recht weder angelegt, noch mit diesem vereinbar.

    verfassungsblog.de...g-gewaltenteilung/

  • "Deutschland ist mitschuldig" Ich fühle mich nicht schuldig.

    Wer ist "Deutschland"? Ich bin weder „linksextremen Terrorist" der angeblich Rechtsradikale halb zu Tode geprügelt hat, noch Politiker oder Angestellter bei Behörden, welche Maja mutmaßlich zu Unrecht ausgeliefert haben.



    Nennen sie also bitte Ross und Reiter und schreiben sie nicht so pauschal "Deutschland ist mitschuldig". Oder ist auch die ganze USA samt aller Demokraten "mitschuldig" an Trumps verrückter Politik?



    Ob Maja schuldig oder unschuldig ist, kann ich nicht beurteilen, denn dem Rechtssystem Ungarn traue ich nicht.

    • @Hans Dampf:

      Es ist allgemein bekannt, dass in Nachrichten u.ä. der Name des Landes stellvertretend für die Regierung verwendet wird. Lernt man meist in der Schule, Abteilung sprachliche Stilmittel in verschiedenen Textarten.

      • @blutorange:

        Nein. Gerade in diesem Medium wird mit dem Begriff auch gerne mal die ganze Bevölkerung gemeint. Wobei teils auch nur der alteingesessene Teil gemeint ist.

      • @blutorange:

        Dann bitte den Namen der Regierung, die zum Zeitpunkt der Auslieferung an der Macht war. Nämlich SPD, GRÜNE und FDP.

  • Kritik n der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens enthält der Artikel.

    Scheint folglich ok gewesen zu sein.

  • Nach EU-Recht hat Maja T. Anspruch darauf, die Haft in Deutschland abzusitzen. Bevor es soweit kommt, muss das Urteil erst mal rechtskräftig werden. Sollte Maja T. Berufung gegen das Urteil einlegen, kann das noch eine Weile dauern.

    • @DiMa:

      Blöderweise gilt das auch, wenn (nur) die ungarische Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, was sie wohl vorhat.

  • "Deutschland ist mitschuldig"



    Nein wir sind garantiert nicht mitschuldig, dass sich eine handvoll junger Menschen berufen und ermächtigt fühlt Selbstjustiz auszuüben.



    Ich finde die spontanen Reaktionen in der taz auf das Urteil völlig überzogen. In Deutschland wurden für vergleichbare Taten aus dieser Gruppe 5 Jahre verhängt, in Ungarn nun 8 Jahre.



    Die Tatsache, dass der Urteilsspruch deutlich unter den geforderten 24 Jahren blieb und die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sofort ebenfalls Einspruch eingelegt hat, beweisen mehr als deutlich, dass sich der Richter eben gerade NICHT dem Druck Orbans hingegeben hat.



    Nüchtern betrachtet ist das ein ausgewogenes Urteil für die vorgeworfenen Taten.



    Ob man die Indizien dieses Prozesses ausreichend für eine Verurteilung betrachtet steht auf einem anderen Blatt. Ich finde die Erläuterung des Urteilsspruchs schlüssig, kann aber auch Gegenstimmen nachvollziehen.



    Ein Indizienprozess ist immer eine Gratwanderung.

    • @Antje1971:

      Ich finde auch die Berichterstattung in der taz fern jeder Norm.



      Extremisten haben andere Menschen angegriffen und dabei schwer verletzt und den Tod der Opfer in Kauf genommen.



      Für die Taten ist die Gruppe extra in verschiedene Städte in Deutschland und ins Ausland gefahren. Also mit Planung und Vorbereitung. Dafür wurden auch schon mehrere Gruppenmitglieder in Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.



      Wer so etwas macht ist kein Aktivist. Das sind eher Terroristen. Sie wollen Andersdenkende mit Gewalt zu einem "Umdenken" bewegen. Das ist niemand der friedlich auf ner Demo gegen Rechts mitläuft und auch niemand dessen Taten man irgendwie schönreden kann.



      Es wurden auch nicht rechtsradikale Personen Opfer der Gruppe. Wie kann so eine Gruppe in der taz so gut wegkommen?



      Mit acht Jahren ist Maja T. noch gut bedient. Und natürlich muss so ein Verfahren in dem Land abgehalten werden in dem die Tat verübt wurde.



      Würden wir einen Ausländischen Täter etwa nicht in Deutschland verurteilen?