Obdachlosigkeit in Deutschland : Nächstenliebe ist nicht die Lösung
Statt auf die Güte einzelner Menschen zu setzen, muss die Politik dafür sorgen, dass Obdachlose besser geschützt sind – besonders im Winter.
Foto: Tobias Steinmauerer/imago
D ie Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es zumindest im Grundgesetz. Wenn aber Menschen auf der Straße schlafen müssen, ist das würdelos. Durch unser Föderalsystem gibt es 16 verschiedene Polizeigesetze, die wiederum die Unterbringung zum Schutz der Menschen unterschiedlich regeln. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit jemand hat. Das Ziel: ein Dach über dem Kopf.
Viele Behörden setzen dieses Gesetz unzureichend um. Ein Bericht im Auftrag des Bundesbauministeriums hat für das Jahr 2024 über 45.000 Obdachlose in Deutschland gezählt. Diese Menschen leben in unmittelbarer Gefahr, insbesondere im Winter. Dass die Bevölkerung sie in dieser Jahreszeit weniger auf der Straße sieht, bedeutet allerdings nicht, dass das System bei eisiger Kälte besser funktioniert. Eher ist es die Nächstenliebe, die hier greift: Da drückt der Sicherheitsmann im Einkaufszentrum mal ein Auge zu, die Bahnmitarbeiterin zeigt erst nach der dritten Ringbahnrunde in Berlin den Ausgang, der Nachbar ruft nicht sofort die Polizei.
Alle wissen: Obdachlose riskieren jeden Tag zu erfrieren – manchmal lassen Menschen mit Wohnungen Milde walten. Es darf aber niemals in der Hand Einzelner liegen oder von ihrer Tagesform abhängig sein, Menschen vor dem Tod zu bewahren. Dass die Verantwortlichen in den Ministerien die Bevölkerung zur Wachsamkeit aufrufen, ist eine Farce. Nein, es ist Aufgabe der Politik, eine solche Notlage abzuwenden.
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Kommunen und Städte stemmen den Kälteschutz für Obdachlose jedes Jahr aufs Neue, mit Spenden, Notbetten, Improvisation. Das kann kein Dauerzustand sein. Statt jährlicher Kämpfe um Förderungen braucht der gesamte soziale Bereich eine verlässliche Strukturförderung, damit nicht auch noch die sozialen Träger ums Überleben kämpfen müssen. Der Bund muss feste und planbare Mittel für die Wohnungslosenhilfe zusagen.
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