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Schulleiter in Brandenburg bedrohtKein Praktikant bei Rechtsextremen

Weil er einem Schüler ein Praktikum bei der AfD untersagt, wird der Leiter einer Schule angefeindet. Für die Entscheidung kriegt er aber auch Respekt.

Der Verfassungsschutz stuft Lena Kotré (AfD) als gesichert rechtsextremistisch ein Foto: Soeren Stache
Uta Schleiermacher

Von

Uta Schleiermacher aus Berlin

taz | Ein Schulleiter aus Teltow wird bedroht, nachdem er einem Schüler seiner Schule untersagt hat, ein Praktikum bei der AfD zu machen. Das bestätigte Brandenburgs Bildungsministerium dem RBB. Der Schulleiter hatte seine Entscheidung demnach damit begründet, dass der Verfassungsschutz die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsex­trem einstuft.

Publik machte den Fall unter anderem die AfD-Politikerin Lena Kotré, bei dem der Schüler das Praktikum hätte machen wollen. In einem mit Musik unterlegten Video-Statement auf der Plattform X erzählt sie, dass der Schüler schon Anfang des Jahres ein Praktikum bei ihr gemacht habe, die Schulleitung nun aber ein zweites Praktikum bei ihr sowie in der AfD-Landtagsfraktion unterbunden habe – mit der Begründung, dass die AfD rechtsextrem sei. Das sei eine Indoktrination von Schülern, die so nicht stattfinden dürfe, behauptet sie. In dem etwa einminütigen Statement nennt sie zweimal den Namen der Schule und weist auch ausdrücklich darauf hin, dass sie gerade den Namen gesagt hat.

Kotré ist Abgeordnete im Brandenburger Landtag und stellvertretende Vorsitzende der dortigen AfD-Fraktion. Der Verfassungsschutz stuft sie als Rechtsextremistin ein. Die Behörde führt außerdem Aussagen von ihr an, um die verfassungsfeindliche Bestrebung der gesamten Brandenburger AfD zu belegen. Im Landtagswahlkampf 2024 fiel sie mit menschenverachtenden Äußerungen auf und verteilte Kubotans mit dem Aufdruck „seid wehrhaft“. Kubotans sind metallene, spitz zulaufende Stäbe, die in eine Faust passen und als nicht verbotene Nahkampfwaffen gelten. Kotré nahm auch im Ausland mehrfach an Treffen mit Rechtsextremen teil, teils traf sie sich mit in Deutschland verbotenen Organisationen.

In Kommentaren unter dem Video äußern sich zahlreiche Nut­ze­r*in­nen abfällig und drohen dem Schulleiter, vor allem auf YouTube. Auf der Plattform X sprechen gleichzeitig viele dem Schulleiter ihren Beifall und Unterstützung aus. „Was soll der Schüler bei der AfD schon lernen? Braune Säcke sortieren?“ schreibt jemand dort etwa.

Falsch verstandene Neutralität

„Ich finde es grundsätzlich richtig, dass der Schulleiter diese Entscheidung trifft“, sagt Günther Fuchs, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Brandenburg. Die Gewerkschaft werde ihm den Rücken stärken. Es sei völlig inakzeptabel, dass er nun an den Pranger gestellt und bedroht werde. „Anstatt so einen Shitstorm loszutreten, sollte sich die AfD mal selbstkritisch fragen, welchen Beitrag sie selbst dazu leistet, dass es zu so einer Entscheidung kommt“, sagt Fuchs. Schulen seien in diesen Fragen souverän, „und ich finde es auch richtig, diese Fragen vor Ort zu entscheiden“.

Das Wettern der AfD gegen die Entscheidung beruhe auf einer falsch verstandenen Idee des Neutralitätsgebots, sagt Kathrin Wiencek, Vorsitzende des Philologenverbands in Berlin und Brandenburg. „Alles, was in der Gesellschaft kontrovers ist, muss auch an der Schule kontrovers diskutiert werden“, erklärt Wiencek: „Wir vermitteln, was Demokratie ist und was Grundrechte sind, denn das ist wichtig für diesen Staat.“ Schü­le­r*in­nen sollten so darauf vorbereitet werden, selbst zu einem Urteil zu kommen. „Das bedeutet auch, dass wir alle Parteien gleich behandeln. Aber Rechtsextremismus oder überhaupt jede Art von Extremismus hat in der Schule nichts zu suchen.“

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Unterstützung bekommt die Schule auch von anderen Parteien. „Es gibt keine Neutralität vor dem Grundgesetz“, schreiben die SPD-Politiker*innen Elske Hildebrandt, Melanie Balzer und Björn Lüttmann auf Instagram. Dort posteten sie ein Video, um sich solidarisch hinter die Schule und den Schulleiter zu stellen. „Unsere Schulen haben den Auftrag, Schülerinnen und Schüler neutral zu bilden. Aber eben auch ganz klar auf Verfassungsfeindlichkeit hinzuweisen und ihre Schüler genau davor zu schützen“, heißt es darin.

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94 Kommentare

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  • Kann mich nicht erinnern, dass einer meiner Bekannten jemals ein Schülerpraktikum bei einer politischen Partei absolviert hatte.

    Es wäre wirklich interesant gewesen zu wissen, in welchem Tätigkeitsrahmen das Praktikum bei der AfD hätte stattfinden soll. Evtl. höchstens administrativ im Büro. Ansonsten erscheint mir diese Idee hinsichtlich der beruflichen Orientierung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt etwas schwammig.

  • Neutralitätsgebot sollte ja nur parteipolitisch gemeint sein. Nicht gegenüber Werten und Regeln des Zusammenlebens, d.h. dass man gegen Rassismus, Faschismus, Hetze und Gewalt ist.

  • Ich finde das Verbot in Ordnung. Allerdings sollten Schülerpraktika bei politischen Parteien generell ausgeschlossen sein.

  • Für welches Berufsbild sollte denn dieses Praktikum explizit dienlich sein ? Praktika in einem Kaninchen Züchterverein sind bestimmt auch nicht für einen Einblick in die Berufswelt förderlich.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Genau das habe ich mich auch gefragt.

      Meines Wissens nach gibt es bei der Suche nach Schülerpraktika zwar einen flexiblen Rahmen, eine der Vorgaben ist aber üblicherweise, dass das Praktikum in einer erlernbaren Tätigkeit, sprich Ausbildungs- oder Studienberuf, ausgeübt werden muss. Abgeordneter bzw. generell Politiker passt da schon mal nicht.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Da haben Sie, nach meiner Erfahrung) recht (oder Recht?). Denn

      ich muss heute noch lächeln, wenn ich an eine 'Begebenheit' in meiner längst verflossenen Jugendzeit denke, als ich tatsächlich einmal ganz kurz bei einem

      Kaninchenzüchterverein

      als "Lokalzeitungspraktikant" in der Jahreshauptversammlung tätig war - um mir mit einem nach Zeilen (bei vorgegebenem Höchstumfang!) honorierten Bericht ein karges Zubrot



      als bedürftiger stud.phil. zu verdienen...

      Gleichwohl war jene Art von 'Praktikum' in meinem Fall vergeblich - und mir auch eine Lehre! -, denn ich konnte und wollte am Ende lieber doch nicht Journalist werden.

      • @Auweiowei:

        Durchaus Nachvollziehbar



        🐰🥳🥳🐰🐇🥸🐇🐇🤠🐰🐰🥸

    • @Alex_der_Wunderer:

      Ein derartiges Praktikum ist dienlich für das Berufsbild des Abgeordneten-Mitarbeiters. Davon gibt es eine ganze Menge. Auch für ähnliche staatsfinanzierte Bullshit-Versorgungsposten dürfte so ein Praktikum eine geeignete Vorbereitung sein. Geeigneter wäre freilich ein Praktikum bei einer Abgeordneten einer anderen Partei als der AfD.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Under Cover Journalismus ? 🕵️

      • @Rudolf Fissner:

        War auch mein erster Gedanke 😉

  • Wir reden hier über eine Frau, die im Wahlkampf Waffen an Minderjährige verteilt und sie ermuntert hat, sie zu benutzen (zum Beispiel in der Schule). Selbst wenn sie Linksextremistin wäre, würde das ein Verbot rechtfertigen, bei ihr ein Schulpraktikum zu absolvieren.

  • Eine Schule kann sicher im Vorfeld weitgehende Vorgaben zu Praktika machen, z.B. im Sozialbereich, nur Ausbildungsberufe usw.



    Dass der Schulleiter, wenn alle Kriterien erfüllt sind (oder es keine gibt), immer noch nach freiem Ermessen ablehnen kann, halte ich für sehr fragwürdig und auch keinen Fall für empfehlenswert.



    Eine aus meiner Sicht äußerst sinnvolle, allgemeine Regel wäre übrigens gewesen: Nicht bei Parteien, Abgeordneten oder anderen politischen Organisationen. Das ist im Zweifel besser für den Schulfrieden. Wenn nur ein Schüler zu einer Partei gehen wollte, wäre das immerhin einheitlich.



    Wenn die Schule jedoch politische Praktika zulässt, ist es offensichtlich ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, die größte Oppositionspartei davon auszunehmen.

    • @Frauke Z:

      Mir war erst nicht ganz klar, was mit "Praktikum verbieten" gemeint ist. Wenn ich es recht verstehe, gehören diese Praktika zur schulischen Ausbildung, und die Entscheidung des Direktors meint also, dass jenes Praktikum - im Gegensatz zu anderen - von der Schule nicht als solches anerkannt wird.

      Wenn das so ist, dann stimme ich Ihrer Argumentation voll und ganz zu. Die Schule könnte, um derartigen Konflikten aus dem Wege zu gehen, Praktika bei politischen Parteien generell nicht anerkennen. (Das auch schon deshalb, um nicht den nahtlosen Übergang vom Abitur zur Parteilaufbahn zu fördern.)

      Sofern die Schule dies aber in der Vergangenheit bei anderen Parteien anerkannt hat, kann sie es jetzt nicht versagen.

      Der VS ist da m.E. kein sinnvolles Argument, und ich stimme auch all denen zu, die es befremdlich finden, wenn sich Linke plötzlich immerfort auf den VS und dessen vermeintliche Kompetenz berufen.

    • @Frauke Z:

      Es gibt kein Neutralitätsgebot für rechtsextremistische Politker. Es gibt ein Staatstreuegebot für Beamten und eine Fürsorgepflicht der Schule für ihre Schüler, damit sie nicht in die Händer von solchen Leuten geraten.

      • @Günter Picart:

        Die Entscheidung für den Ort des Praktikums liegt wohl eher bei den Eltern, oder meinen Sie nicht? Die werden in dem Artikel leider nicht erwähnt und von der Schulleitung übergangen? Werden die Eltern klagen?

  • Man nähme den rechten Stinkstiefeln den Wind aus den Segeln und würde endlich für Klarheit sorgen, wenn nach allen Irrungen, Wirrungen und folgenlosen, schlecht gemachten politischen Maßnahmen endlich der einzig sinnvolle Schritt käme: nämlich der Verbotsantrag. Bei einer verbotenen Partei stellen sich Praktikumsfragen dann nicht mehr. Das Deep-State-Gekeife richtet sich dann gegen das weisungsgebundenene, linksgrün-versiffte BVerfG, können und müssen wir alle mit leben. Mit der AfD dann nicht mehr.

    • @FtznFrtz:

      "der einzig sinnvolle Schritt käme: nämlich der Verbotsantrag."



      Glauben Sie, wenn die Parteien zuversichtlich wären, dass das durchgehen würde, hätten sie ihn schon längst gestellt.



      Selbst einzelne Landesverbände geht man noch nicht einmal an. Da ist ein Verbot auf Bundesebene ewig weit weg.



      Es wird kein Verbot kommen.



      Das hoffen auf ein Verbot scheint mir immer wie ein verweigern der Realität.



      Ich meine die Idee ist ja charmant, was mir nicht passt lasse ich einfach verbieten, aber so einfach ist es halt nicht.



      Vor allem in einem Rechtsstaat. Unsere Justiz muss nach sehr engen Regeln spielen. Ihre Gegner müssen es nicht.

      • @Saskia Brehn:

        Es gibt bereits diverse Gutachten, die einem Verbotsantrag sehr gute Chancen einräumen. Und selbst wenn dieser nicht zum Verbot der AfD führt würde er dazu führen, dass diese das Nazigesocks aus ihren Reihen ausschließen würden und dann eben „nur“ noch ein rechtskonservativer rechter Flügel neben der Union wäre.



        Was fehlt ist der politische Wille, den Antrag zu stellen, vor allem bei der Union. Argumentation: die AfD- Wähler könnten vor Wut frei drehen, nach dem Motto was Sie ja auch erwähnen: ich habe keine Lust auf politische Konkurrenz, also lasse ich sie verbieten. Das lässt aber die hohen Hürden, die das BVerfG für ein Parteiverbot setzt, komplett außer acht. Wird eine Partei in Deutschland verboten, gibt es hierfür auch einen guten Grund.



        Die Union setzt auf „gute Politik“, also AfD-Forderungen selbst umsetzen, dazu Wirtschaftsaufschwung und ein frischer Wind der durchs Land weht. Man sieht ja, wie brillant das funktioniert. Wie man weiß, ist aber die Lernkurve bei der Union sehr flach, er wenn die AfD bundesweit bei 40% steht wird man vielleicht irgendwann aufwachen. Oder man ist sogar so blöd, mit der AfD koalieren zu wollen. Das wäre dann der Anfang vom Ende der Union.

  • Ich hätte mir ja gewünscht, der Artikel würde auf die Rechtslage eingehen.

    • @rero:

      Die wäre?

      • @Nansen:

        Wenn ich die Rechtslage kennen würde, hätte ich sie mir nicht im Artikel gewünscht.



        :-)

  • Das wirft für mich erneut die Frage auf, was es in Deutschland eigentlich heißt wenn jemand - in diesem Fall die Partei AfD - gesichert rechtsextrem ist. Geht dann alles einfach so weiter? Offenbar. Man darf gerichtlich festgestellt einen Herrn Höcke Faschist nennen, aber ändert das was? Verliert er wenigstens seinen Beamtenstatus? Der ja durchaus an Treue zum Grundgesetz gebunden sein sollte?



    Nein! Es bedeutet nichts in Deutschland. Jemand, der gesichert linksextrem ist - oder bei deutlich harmloserem Befund - der kann durchaus auch mal seinen Job verlieren. Bedeutet "Rechtsstaat" in Deutschland, dass man "rechts" stark bevorzugt? Offenbar.



    Wir sehen uns bei der Wahl '33 wieder und schauen mal, wo wir dann hingekommen sein werden, wenn "gesichert rechtsextrem" völlig ok ist. Mit Wahlen im Jahr '33 haben wir ja unsere Erfahrungen ...

    • @Jalella:

      Hoecke hat natuerlich das Recht nicht als Faschist beschimpft zu werden. Nur musste dieses Recht im Verhaeltnis zur Versammlungsfreiheit zurueckstehen. Das heisst nicht, dass das Gericht Hoecke fuer "vogelfrei" erklaert und die Beleidigung Faschist abgesegnet hat.

      ... und '34 plappern wir dann alle dem Verfasschussungsschutzchef und dem Innenminister der AFD nach, wenn sie von 'gesichert linksextremen' Gruenen reden?



      Um das zu verhindern entscheidet bei uns nicht der Verfassungsschutz, die Exekutive, sondern die Judikative nach Beantragung durch Exekutive/Legislative.

    • @Jalella:

      "Man darf gerichtlich festgestellt einen Herrn Höcke Faschist nennen, aber ändert das was? "

      Sie unterliegen dem Irrtum, das Gericht habe festgestellt, Höcke sei Faschist.

      Das hat das Gericht aber nicht.

      Es hat nur festgestellt, dass die Bezeichnung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil sie sich subjektiv begründen lässt.

    • @Jalella:

      Bei gesichert linksextrem passiert aber auch nicht

    • @Jalella:

      Soweit mir bekannt ist, darf man Herrn Höcke als Faschist bezeichnen, weil es durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht aber weil es feststeht, dass er ein Faschist ist. Ansonsten müsste er tatsächlich seinen Status als Beamter verlieren.

      • @Piet Petersen:

        Ach was. Was ist "Herr" Höcke denn dann, wenn er kein Faschist ist?

  • Der Schulleiter hat 100% korrekt und vollständig verfassungskonform im Gegensatz zur AfD gehandelt. Die AfD soll den Ball flach halten und mit ihrer menschenverachtenden Hetzte aufhören, dann klappt es auch irgendwann mal wieder vom Bundesverfassungsschutz nicht mehr als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft zu werden. Die Linkspartei hat das auch geschafft. Linke sind aber hinsichtlich Menschenrechte vermutlich und anscheinend lernfähiger als Rechte!

  • Dass Schulleitungen, die die FDGO verteidigen, bedroht werden, ist ja leider keine Ausnahme mehr. Umso wichtiger ist dieser Einsatz! Es müsste mehr Fortbildungen für Lehrkräfte geben zur Werteorientierung von Schule, um einem falsch verstandenen "Neutralitätsgebot" professionell entgegentreten zu können.

    • @Abraxas07:

      Das Neutralitaetsgebot steht einer Werteorientierung nicht entgegen. Es soll nur verhindern, dass Politker oder Parteien diskriminiert werden.



      Warten wir mal bis ein Schulleiter Gruene oder Linke diskriminiert. Aber nicht zulang warten, sonst gibt es keinen mehr, der protestieren koennte.

  • Da falls das Gericht es bestätigt das die Partei gesichert rechtsextrem ist wird die Partei ja nicht verboten. Somit kann dort auch ein Schüler dort sein Praktikum machen! Den in erster Linie geht es darum den Wunsch des Kindes zu respektieren und das Kind hat dort bereits schon einmal ein Praktikum gemacht und der Standpunkt der Partei hat sich bisher ja auch noch nicht geändert.

    • @Marcelo:

      So sehen das aber auch nur demokratieferne AfD-Wähler. Der Schulleiter ist dem Grundgesetz gegenüber verpflichtet und muss seine Schüler im Schulbetrieb vor extremistischen Einflüssen schützen.

      • @Andreas J:

        Ne, so sehen das alle die nicht links sind!

        Dann darf in ihren Augen auch kein Unterricht in der Schule stattfinden über die Geschichte vieler Länder wo extremistische Politik stattgefunden hat wie zum Beispiel der zweite Weltkrieg. Dann viel Spaß dabei den Schülern nicht zu erklären was alles von 33 bis 45 nicht gut war.

        • @Marcelo:

          Mit dem "Beispiel" des zweiten Weltkriegs für "die Geschichte vieler Länder wo [RECHTS-] extremistische Politik stattgefunden hat" meinen Sie offenbar den faschistischen Eroberungskrieg Hitlers.

          Aber (Geschichts-)Unterricht darüber dürfte Ihrer Meinung nach nicht (mehr?) in Schulen stattfinden, deren Leiter sie vor [RECHTS-]extremistischen Einflüssen (vgl. @Andreas J) zu schützen versucht?

          Was für ein leicht durchschaubares rechtslastiges Geschwätz ist das denn...

        • @Marcelo:

          Maximal verwirrt ihre Argumentation. Sind alle Demokraten links für sie?

          • @Andreas J:

            Da alle Parteien an Wahlen teilnehmen sind alle für mich Demokraten!

            Viel interessanter ist, das Sie nicht auf mein Hauptthema eingehen sondern nur auf wie ich politisch eingestellt bin und ich offener bin als sie

            • @Marcelo:

              Es ist gut belegt, dass nicht alle Parteien, die an Wahlen teilnehmen Demokraten sind. Die NSDAP hat auch an Wahlen teilgenommen.

            • @Marcelo:

              "Parteien [die] an Wahlen teilnehmen, sind alle [...] Demokraten" - nonsense, denn dann müsste ja auch der (lediglich grammatikalisch 'richtiggestellte') Satz gelten:



              Parteien, die an Wahlen teilnehmen, sind alle (ihrem Wesen nach) demokratisch. 'Alternative für Demokratie' - schön wär's.

        • @Marcelo:

          @Marcelo Das Argument wäre nur dann irgendwie kohärent, wenn es beim Praktikum des Schülers darum ginge, anthropologische Feldarbeit zu betreiben und hinterher einen Bericht zB zur inneren Funktionsweise einer rechtsextremen Partei und ihrem Beitrag zur Verrohung der Gesellschaft zu schreiben.



          Vermutlich ist das Ziel aber eher, durch die Arbeit dort zu den politischen Zielen der Partei beizutragen (im limitierten Rahmen, den so ein Praktikum zulässt) und gleichzeitig - aus Sicht der Partei - Einfluss unter SchülerInnen zu gewinnen (Multiplikatoren). Das ist dann letztlich eine Unterstützung der rechtsextremen Ziele dieses Landesverbandes und hat nichts mehr mit analytischer Beschäftigung mit "[der] Geschichte vieler Länder will extremistische Politik stattgefunden hat" zu tun.

          • @Outis:

            Sind Sie nicht zu negativ eingestellt und unterstellen nur das schlimmste? Wenn das Praktikum als Bürokaufmann ist, ist es erstmal ein Job wie jeder andere auch! Den die machen keine Politik werden aber in einer Partei auch gebraucht.

        • @Marcelo:

          Was hat, bitteschön, die unterrichtliche Behandlung des "Dritten Reichs" damit zu tun, wo ein Schüler ein Praktikum machen darf oder nicht?



          Mich beschleicht der Verdacht, dass Sie hier Steve Bannons Strategie "Flood the zone with shit" folgen...

        • @Marcelo:

          Andreas J. hat vollkommen recht. Was Sie darauf erwidern, hat mit dem Argument nichts zu tun. Rechtsextremisten sind auch für Menschen, die sich nicht als links verstehen, eine große Gefahr, und die meisten erkennen das auch.

  • Immer geht es bei solchen Fällen um Lehrkräfte und Schulleitungen, scheinbar haben wir nur noch Waisenkinder in den Schulen oder warum erfolgt da keine Ansprache der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten?



    In solchen Fällen von gesicherten und/oder verurteilten Extremisten und sonstigen verurteilten Straftätern muss ausgeschlossen werden, das Schüler auch nur zeitweise unter deren Obhut / Aufsicht gelangen.

  • Frau Kontré ist das Aushängeschild für die krassesten und völkischsten Forderungen der AfD. Was wollte der junge Mann bei ihr lernen? Der Schulleiter hat richtig gehandelt - es gilt, unsere Jugend vor demokratiefeindlichen Kräften in diesem Land zu schützen.

    • @Il_Leopardo:

      Eine schrecklich rechtsextreme Familie.



      Dann doch vielleicht unter Umständen eventuell lieber glamourös. Aber ich bräuchte beide nicht.

  • Wo steht im Grundgesetz, dass das Bundesverfassungsgericht durch diesen weisungsgebundenen Geheimdienst zu ersetzen ist?

    • @elektrozwerg:

      Ist relativ spannend, zu sehen, wie viele Leute dieser vom äußersten rechten Rand gestreuten Desinformation (um nicht zu sagen Lüge) auf den Leim gehen.

      • @Kaboom:

        Sie gehen denen nicht nur peu à peu auf den Leim, sondern sie sind sichtlich schon in die Leimrute selbst gut ingegriert.

      • @Kaboom:

        Na ja. Es will ja niemand, dass man an Gesprächen mit AfDler teilnimmt. So haben die natürlich unwidersprochen freie Hand.

      • @Kaboom:

        Was wollen Sie damit sagen? Ein persönlicher Angriff ersetzt Argumente? Zu Ihrer Aufklärung: "Gesichert Rechtsextrem" ist lediglich der Arbeitsbegriff einer Behörde, welche noch dazu weisungsgebunden gegenüber einem politisch geleiteten Ministerium ist. Man glaubt es kaum, aber man darf in Deutschland rechtsextrem sein. Ausnahme sind Beamte, aber auch in dem Fall musss jeder Fall einzeln durch ein GERICHT entschieden werden. Wenn Sie in in einem Staat leben wollen in dem Pädagogen die Grenze zwischen Exekutive und Legislative überspringen dürfen dann viel Spaß dabei. Bedenke - der Wind kann sich drehen. In einigen Bundesländern wird das nächstes Jahr möglicherweise geschehen.

        • @Nachtsonne:

          Soll das eine (versteckte) Drohung sein?



          Pädagogen sind in der Regel immer noch Beamte, also dem (Rechts-)Staat verpflichtet, ausdrücklich nicht dem 'rechts'-Staat.

        • @Nachtsonne:

          Zu Ihrer Aufklärung: "Gesichert Rechtsextrem" ist lediglich der Arbeitsbegriff einer Behörde, welche noch dazu weisungsgebunden gegenüber einem politisch geleiteten Ministerium ist.

          Sie wiederholen zwei Lügen des rechten Randes. Der VfS ist NICHT weisungsgebunden, und es handelt sich NICHT um eine Meinung, sondern um eine faktenbasierte Einstufung.

          "Man glaubt es kaum, aber man darf in Deutschland rechtsextrem sein. "

          Ja als Privatperson. Als verfassungsfeindliche rechtsextremistische Partei allerdings muss man in so einem Fall damit klarkommen, dass sich die Demokratie gegen ihre Feinde zur Wehr setzt.

          "Wenn Sie in in einem Staat leben wollen in dem Pädagogen die Grenze zwischen Exekutive und Legislative überspringen dürfen dann viel Spaß dabei."

          Eine Schule ist angehalten, ihre Schüler zur Demokratie zu erziehen. Dem widerspricht SELBSTVERSTÄNDLICH ein Praktikum bei einer rechtsradikalen Politikerin einer rechtsradikalen Partei.

      • @Kaboom:

        Es ist noch nicht allzu lang her, da war der Verfassungsschutz der Totfeind der Linken. Jetzt scheint er der beliebteste Zitatgeber zu sein.

        Mir ists vollkommen Schnuppe was die einen oder die anderen sagen.



        Der Verfassungsschutz ist ein weisungsgebundener Geheimdienst, also 1. Teil der Exekutive und 2. per Definition nicht vertrauenswuerdig und somit kein Ersatzverfassungsgericht bei fehlender Mehrheit im Parlament.



        Man verteidigt weder den Rechtsstaat noch die Demokratie, indem man sich auf Grundlage von Aussagen des Verfassungsschutzes nach Belieben zum Parlament und Verfassungsgericht in Personalunion ermaechtigt und dabei was vom Grundgesetz faselt - schon garnicht als Schulleiter.

        • @elektrozwerg:

          Verfassungsschutz hin oder her- im großen und ganzen ist es mir eigentlich scheißegal, da kein halbwegs intelligenter, sich regelmäßig über verschiedene Quellen (bestenfalls von Links bis Rechts) informierender Mensch den VfS braucht, um die AfD als rechtsextrem zu erkennen. Einfachstes Indiz für diese Erkenntnis ist zb die Tatsache, dass auf Kundgebungen, Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen der AfD regelmäßig das Who is Who der europäischen Neo-Naziszene unter den Teilnehmern und Rednern zu finden ist. Man braucht also, außer der Fähigkeit des "verstehenden Lesens" kein besonderes Talent, und den Sauhaufen als das zu entlarven, was er ist...

        • @elektrozwerg:

          Auch Sie wiederholen die Lügen, die der rechte Rand verbreitet. Der Verfassungsschutz ist NICHT weisungsgebunden

          www.verfassungssch...nteilung_node.html

          "Man verteidigt weder den Rechtsstaat noch die Demokratie, indem man sich auf Grundlage von Aussagen des Verfassungsschutzes[...]"

          Doch, genau das tut man.

          Spannend übrigens, dass es keinerlei inhaltliche Kritik an den Argumenten des VfS gibt. Weder von Ihnen noch von den diversen "Neuankömmlingen" der letzten Wochen hier im Forum. Und auch nicht von der AfD, die bei Ihren Klagen gegen die Einstufung jedes Monieren des Inhaltes peinlichst vermieden hat. Und warum das so ist, dürfte jedem, der die Entwicklung der AfD verfolgt, klar sein.

          • @Kaboom:

            In Ihrer Quelle steht nur, dass die Landesämter für Verfassungsschutz gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht weisungsgebunden sind, was auch zutrifft. Aber die Landesämter für Verfassungsschutz sind gegenüber dem jeweiligen Landesinnenministerium weisungsgebunden.

        • @elektrozwerg:

          Schon der Name "Verfassungsschutz" sagt eigentlich alles und widerlegt Ihre kruden Überlegungen.

    • @elektrozwerg:

      „weisungsgebundenen Geheimdienst"

      Haben Sie diese „Erkenntnis" von Reichelts NIUS oder von Magnets AUF1.

      • @Thomas Böttcher:

        Es ist in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit, dass die staatlichen Nachrichtendienste gegenüber der gewählten und parlamentarisch verantwortlichen Regierung weisungsgebunden sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium des Innern, und die Landesverfassungsschutzbehörden unterstehen den Innenministerien der Länder.

        • @Budzylein:

          Das stimmt natürlich, nur hat es nichts mit der Sache und der Form zu tun, in der @elektrozwerg das thematisiert. Er will darauf hinaus, der Verfassungsschutz sei nicht in der Position, die verfassungsfeindlichen Ideologien der AfD als solche zu bezeichnen bzw. Maßnahmen zu verhängen und die Partei oder Leute wie Kotré als Gegner des freiheitlichen Rechtsstaats zu benennen, mit denen Schulen usw. nicht zusammenarbeiten sollten.



          Das heißt, er stellt den Rechtsstaat auf diese Weise in Frage und will den Republikschutz durch seinen Hinweis delegitimieren und als parteipolitisch motivierte Aktivität der Regierung hinstellen.

          Das Republikschutzgesetz zu delegitimieren, war auch ein großes Thema der Redner aus der Kampfzeit, die Argumente gleichen sich aufs Haar.

          • @Günter Picart:

            1. Ich bin mit meinem Kommentar nur der Desinformation entgegen getreten, der Verfassungsschutz sei nicht weisungsgebunden.



            2. Der Hinweis von @elektrozwerg auf die traditionelle Haltung Linker zum Verfassungsschutz trifft zu. Und die aktuellen taz-Artikel zur Überprüfung von NGOs durch den Verfassungsschutz reproduzieren diese Haltung.

            • @Budzylein:

              Die Desinformation bestand aber nicht darin, der VS sei nicht weisungsgebunden, sondern sie bestand darin, zu suggerieren, die Weisungsgebundenheit des VS stelle ein Problem hinsichtlich seiner Beurteilung der AfD bzw. der in der AfD tonangebenden Rechtsextremisten wie Kotré dar.



              Und auch der Move, die traditionell kritische Haltung vieler Linker zum Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang zu thematisieren, ist tendenziell desinformierend oder zumindest ein derailendes Diskussionsverhalten. Natürlich waren viele Linke kritisch gegenüber einer Behörde unter der Leitung eines H.-G. Maaßen, der mit der AfD sympathisiert und sie beraten und gleichzeitig die SPD als linksextrem bezeichnet hat. Das ist heute glücklicherweise anders. Es geht um Republikschutz, zu dieser Parallele sagen Sie gar nichts.

              • @Günter Picart:

                Die Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes ist kein inhaltliches Argument gegen die Einschätzung dieser Behörde. Wer eine Bewertung des Verfassungsschutzes für falsch hält, betreibt aber dadurch noch keine Desinformation, sondern äußert lediglich eine andere Wertung.

                Eine Parallele zum Republikschutz(gesetz) in der Weimarer Republik und dessen Delegitimation (und Sabotierung durch Gerichte wie z. B. beim Hitlerputsch) vermag ich bei Kritik am Verfassungsschutz nicht zu erkennen. Der Republikschutz liegt in der Bundesrepublik Deutschland nicht in der Entscheidungskompetenz des Verfassungsschutzes, der nur Bewertungen abgeben, aber selbst keine Verbote aussprechen kann. Über Parteiverbote entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung verfassungswidrige Parteien verbietet bzw. deren Verfassungswidrigkeit verbindlich feststellt. Diese Befugnis versucht zurzeit praktisch niemand zu delegitimieren. Solange aber weder Bundesregierung noch Bundestag noch Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die AfD stellt, kann das Gericht keine Entscheidung treffen.

                • @Budzylein:

                  In Ihrem ersten Absatz lassen Sie das verbindende Element weg, das die Desinformation bzw. Delegitimation erst erzeugt. Sie besteht darin, die Bewertung durch den VS, die man mglw. für falsch hält oder kritisieren will, mit der Weisungsgebundenheit dieser Behörde in Zusammenhang zu bringen. Damit suggeriert man, die Behörde bewerte die AfD deswegen schlecht, weil die Regierung sie dazu angewiesen habe. Also dass die Regierung den VS instrumentalisiert, um einen lästigen Konkurrenten loszuwerden. Das gleicht den Debatten in Amerika um die "Weaponization" der Justiz (wenn sie gegen Kriminelle wie Trump vorgeht), während die Regierung dort genau das, was sie ihren Feinden vorwirft, nach der Machtergreifung selbst ganz unverhohlen tut.

      • @Thomas Böttcher:

        Das Weisungsrecht hat weder NIUS noch AUF1 erfunden, sondern es ist ein Bestandteil der Fachaufsicht des Innenministeriums über die ihm nachgeordneten Behörden. Gesetzliche Grundlage ist § 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).

  • AfD und selbstkritisch? Der war gut!

  • Für die Anerkennungsfähigkeit eines Praktikums gibt es objektive, formale Kriterien. Das Anlegen der persönlichen politischen Vorlieben eines Schuldirektors ist reine Willkür.



    Wollen wir lieber in einem Rechtsstaat leben oder unter der Willkür der Mächtigen? Und änderte sich diese Vorliebe nach einem Machtwechsel oder bliebe sie gleich?

    • @Axel Berger:

      Die meisten der von Ihnen angesprochenen Schulleiter möchten in einem Rechtsstaat leben und nicht in einem 'alternativen' 'rechts'-Staat.



      Das hat weißgott nichts mit "persönlichen politischen Vorlieben" oder gar "Willkür" zu tun. Verstehen Sie bitte.

    • @Axel Berger:

      Gibt es. Nachzulesen bei der IHK. Da steht u.a.,

      "Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern übersteigen, z. B. Arbeiten, bei denen Schülerinnen und Schüler (...) sittlichen Gefahren ausgesetzt sind."

      Ich betrachte die menschenfeindliche Ideologie der AfD durchaus als sittliche Gefahr.

      Zudem können die betreuenden Lehrer*innen, die verpflichtet sind, die Schüler*innen während des Praktikums mehrmals an der Praktikumsstelle aufzusuchen, m.M.n. nicht gezwungen werden, eine AfD-Geschäftsstelle zu betreten oder mit den dortigen Mitarbeitenden zu kommunizieren.

      • @Klabauta:

        Wie der Blick auf die deutschen Diktaturen zeigt, folgt gerade der Berufsstand der Lehrer besonders geschmeidig der jeweiligen Macht. Deshalb noch einmal meine Frage von oben: Bleibt Ihre Haltung zur Frage der legitimen Entscheidungsbefugnis auch nach einem Macht- und Regierungswechsel dieselbe?

        • @Axel Berger:

          Mit Ihrem diffamierenden (um nicht zu sagen infamen) Pauschalurteil über "de[n] "Berufsstand der Lehrer" in "den deutschen Diktaturen" möchten Sie aus (politischen) "Vorlieben" und "Willkür" (der Mächtigen) nur zu gerne einen Fallstrick zwirbeln - freilich ohne zu bemerken, dass sich damit Ihre "Frage von oben" von selbst erledigt hat: Wenn die ach so schützenswerte AfD erst einmal diese "Macht", von der Sie hier raunen und reden, übernommen hätte, wär's nämlich sehr bald aus mit allen anderen politischen "Vorlieben" (übrigens auch mit den Ihrigen).

        • @Axel Berger:

          Es liegt im Wesen von Diktaturen, dass es keine demokratisch legitimierten Gesetze mehr gibt. Mitläufer werden mitlaufen und Wenige werden sich widersetzen, das zeigt die Geschichte. Von daher ist Ihre Frage obsolet.

    • @Axel Berger:

      Der Direktor hat zunächst mal eine Pflicht, seine Schüler vor Schaden zu bewahren. Und der Schutz eines Schülers vor rechtsradikalem / verfassungsfeindlichem Gedankengut gehört selbstverständlich dazu. Der Landesverfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsradikal ein, das ist IMO allein mehr als ausreichend. Frau Cotre hat als Person die gleiche Einstufung.



      Es wäre mehr als nur fahrlässig gewesen, den Schüler dieses Praktikum machen zu lassen.

    • @Axel Berger:

      Was soll "Anerkennungsfähigkeit" bei einem Schülerpraktikum sein? Und wo genau soll es dafür "objektive, formale Kriterien" geben? Eigentlich ist nur die Anzahl der Tage und das Ziel (Hilfe zur Berufswahl) vorgegeben. Es ist auch weder "willkürlich" noch "persönliche politische Vorliebe" kein Praktikum bei Staatsfeinden zu erlauben. Ich glaube ein Praktikum bei der RAF wäre damals auch nicht genehmigt worden.

      • @Matt Olie:

        Ich kenne es auch so, dass an den Betrieb, wo das Praktikum stattfinden soll, Anforderungen gestellt werden.

        Dafür muss es Rechtsgrundlagen geben.

    • @Axel Berger:

      Die Basis unserer Demokratie ist die FDGO und wenn es Organisationen gibt, die diese abschaffen wollen, so muss man diese auch in solchen Fällen ausschließen.



      Mit dem Rückzug auf "objektive, formale Kriterien" könnte man auch ein Praktikum bei der Mafia zulassen, Hauptsache man hat seine Anwesenheit dokumentiert und der Praktikumsbericht ist ausführlich genug. Das Ziel von Berufspraktika ist es Einblick in die Berufswelt zu bekommen und nicht der Blick in politische Abgründe.



      Sollen wir Antidemokraten fördern, die

    • @Axel Berger:

      So ein Quatsch. Das hat nichts mit "politischen Vorlieben" zu tun. Die Vorgabe ist ja nicht "Du darfst nur bei der CDU Praktikum machen!" oder so. Offenbar wäre ein Praktikum bei einer nicht verfassungsfeindlichen Partei klargegangen.



      Ausschluss einer gesichert rechtsextremen Partei ist ja wohl ein absolut plausibles Kriterium.

      • @Parabel:

        Sie haben das Argument nicht verstanden: Die AfD ist nicht verboten, die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" ist nur die Meinung einer weisungsgebundenen Behörde. Wenn Behörden oder Schulleiter ohne Rechtsgrundlage bestimmen, wo Schüler Praktika machen dürfen und wo nicht, ist das problematisch..

        • @Peter Wenzel:

          "Einstufung als "gesichert rechtsextrem" ist nur die Meinung einer weisungsgebundenen Behörde"

          Ihre Behauptung ist schlicht falsch. In jeder Hinsicht. Weder ist der Verfassungsschutz weisungsgebunden, noch ist die Einstufung eine "Meinung". Es gibt harte Fakten zu der Einstufung, und diese Fakten werden auch veröffentlicht.

          • @Kaboom:

            Linke die den Verfassungsschutz verteidigen in freier Wildbahn. Das hätte es früher so nicht gegeben und ich vermisse diese Zeit etwas. Der lange Marsch durch die Institutionen hat bei einigen die Perspektive getrübt leider.

            • @Šarru-kīnu:

              Der Phantomschmerz, manches "hätte es früher so nicht gegeben", hilft uns schon erst recht nicht weiter. Die Zeiten haben sich geändert. Der "lange Marsch durch die Institutionen" war einmal ein frommer Wunsch, durchaus hoffnungsfroh. Heute ist er leider obsolet geworden, denn es droht erneut die politische Katastrophe, mit der keine*r noch vor ein paar Jahren gerechnet hätte.



              (Im Übrigen vergleichen Sie bitte meinen anderen Beitrag zu den Drangsalierenden...).

            • @Šarru-kīnu:

              Die Linke hat seit den 70er Jahren für Meinungsvielfalt & Meinungsfreiheit gekämpft. Somit profitiert unser ganzes Land von diesen Errungenschaften.



              Zu Praktikumsstellen von Schülern ist es doch ganz klar. Praktikas in Bordellen, bei Panzerknacker & Co und anderen kriminellen, sittlich zweifelhaften Organisationen, werden weder von den Erziehungsberechtigten, noch von einer Schulbehörde, als geeignet zu verantworten sein.

            • @Šarru-kīnu:

              Hat sich schon wieder erledigt, siehe Prüfung der NGOs. Aber wie man den anderen dann noch vorwerfen kann, dass sie den Verfassungsschutz als politisches Instrument benutzen, ist schon ein Extrembeispiel für doppelte Standards.

            • @Šarru-kīnu:

              Witzig ist immer, wenn man nach Darstellung der Faktenlage auf Basis dieser Darstellung kategorisiert wird. Unfreiwillig witzig, aber witzig.

            • @Šarru-kīnu:

              Es geht hier nicht um irgendwelche postpubertären linken Räuber-und-Gendarm-Spielchen. Die Diskussion hatten wir schon, als das Schwachsinns-Argument aufkam, ob Hausbesetzer denn wohl nach der Polizei rufen dürfen, wenn vor ihrer Haustür Neonazis aufmarschieren. Natürlich durften sie das. auch wenn sie selbst ein gespaltenes Verhältnis dazu haben (um es mal vorsichtig zu formulieren).



              In dem Disput hier geht es aber darum, inwieweit die VS-Einstufung der brandenburgischen AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ nur eine Behörden-Meinung ist oder ob sich daraus rechtlich verbindliche Konsequenzen ableiten lassen - hier das Verbot eines Schulpraktikums bei der AfD. Ist das der Fall, hat der Schulleiter vollkommen verfassungskonform gehandelt.



              Wenn man weiß, was auf dem Spiel steht, sollte die AfD auch nur einen klitzekleinen Zipfel des Rechtsstaates in ihre Hände bekommen, muss man sich nur die Ereignisse von 1933 vor Augen führen oder aktuell den Blick auf die USA richten.



              Die linke Verachtung von Rechtsstaatlichkeit ist so was von „out“, wenn man sich bewusst macht, wie die AfD den Linken das Fell über die Ohren ziehen wird, sobald sie die Staatsorgane unter ihrer Kontrolle hat.

              • @Abdurchdiemitte:

                Wir wurden bei der antifaschistischen Basisarbeit hier jahrzehntelang vom hiesigen Verfassungsschutz im Auftrag der sächsischen CDU drangsaliert. Ich weigere mich einfach nur jetzt mich dumm zu stellen und so zu tun als sei diese Behörde nicht weisungsgebunden und irgendwie neutral. Einen Inlandgeheimdienst der die Opposition drangsaliert, werde ich aus eigener historischerer Erfahrung niemals unterstützen, ganz egal welche angeblich beste Absichten da proklamiert werden.

                • @Šarru-kīnu:

                  Sie wurden in Sachsen "bei der antifaschistischen Basisarbeit [...] drangsaliert" - ich wurde es in Bayern als Angehöriger der GEW (als wäre ich ein verfassungsfeindlicher Kommunist...).



                  In meinem Fall ist das freilich lange her. Ich würde trotzdem nie der Söder-Partei über den Weg trauen.



                  Heute jedoch bleibt uns gar nichts anderes übrig, als uns mit allen Mitteln der Alternative für Demagogie entgegenzustellen - oder etwa nicht? (Das ist eine Suggestiv- und eine Überlebensfrage zugleich, klar doch).

                • @Šarru-kīnu:

                  Darin besteht ja kein Dissens, dass der Verfassungsschutz weisungsgebunden und nicht neutral ist. Und „beste Absichten“ werden da mit Sicherheit auch nicht verfolgt. (Das Problem bei Ihnen in Sachsen wird auch darin bestehen, dass nach der Wende die CDU immer die dominierende Kraft in allen Landesregierungen war … grundsätzlich nicht gut für die Demokratie.)



                  Aber auch ein blindes Huhn trifft mal ein Korn, soll heißen: die Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist ja nicht falsch, weil es sich beim VS um eine durch die jeweilige Landesregierung weisungsgebundene Behörde handelt.



                  Noch mal: es geht hier allein um die (letztlich wahrscheinlich juristisch) zu klärende Frage, ob die Entscheidung des Schulleiters rechtens ist, einem seiner Schüler ein Praktikum bei der brandenburgischen AfD zu untersagen.



                  Meine persönliche politische Haltung lautet: selbstverständlich darf er das tun, er muss es sogar. Und er kann sich dabei auf die VS-Einschätzung berufen - meiner Meinung übrigens völlig unberührt von der Problematik, dass derselbe VS auch linke, zivilgesellschaftliche Organisationen observiert.

          • @Kaboom:

            Es ist seltsam: Wenn es nicht um die AfD, sondern um andere Beobachtungsobjekte geht, besteht auch in der taz kein Zweifel, dass der Verfassungsschutz weisungsgebunden ist, siehe zB hier in einem Artikel über Klimakleber: "Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Faeser die Fachaufsicht und könnte dem Amt mit Weisungen und Erlassen Vorgaben machen, muss es aber nicht." taz.de/Blockaden-i...tencheck/!5890167/

            • @Meister Petz:

              Die Gleichsetzung von "Klimaklebern" (Blödzeitungs-Sprech) mit gesichert Rechtsradikalen finde ich unsäglich. Da ist unterwegs wohl der moralische Kompass verlorengegangen.

      • @Parabel:

        Ich bin durchaus Ihrer Meinung. Nur besorgt mich doch etwas, wie solche Vorgänge bei den Jugendlichen selbst wirken.

        Bei mir haben damals nicht viele Verbote von Erwachsenen funktioniert und häufig haben sie zu der entgegengesetzten Meinung geführt.

        • @Rikard Dobos:

          Gestatten wir dem jungen Menschn doch ein Praktikum bei "Die Heimat", auch nicht verboten, aber als NPD-Nachfolgepartei so gesichert rechtsextr. wie es nur geht. Damit bloß kein Jugendlicher sich am Verbot reibt und deshalb rechts wird. Laissez-faire im Wortsinne... man schmeiße als Schulleiter und Staatsbeamter seinen Diensteid auf die Verfassung ins Schulklo.