Privatjet auf Sylt besprüht: Haftstrafen für Letzte Generation – ohne Bewährung
Klimaaktivist:innen hatten 2023 auf Sylt mit Protest gegen Klima-Fußabdruck Superreicher für Aufsehen gesorgt. Nun sind die Urteile gefallen.
Zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation sind wegen der Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt vor dem Amtsgericht Niebüll zu Haftstrafen verurteilt worden. Eine 24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs sieben Monate ins Gefängnis, eine 22-Jährige sechs Monate, beide ohne Bewährung. Zwei weitere Aktivisten müssen Geldstrafen in Höhe von 2.100 Euro beziehungsweise 1.400 Euro zahlen.
Richterin Larissa Herzog folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die zwei Mitglieder der Gruppe acht beziehungsweise fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert.
„Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden“, begründete Richterin Herzog die vergleichsweise harten Strafen. Die Aktivist:innen hatten von dem zufällig ausgewählten Flugzeug eine Abdeckung entfernt und darum lief die Farbe in die Triebwerke.
Für die übrigen Aktivist:innen, die an der Aktion beteiligt waren, forderte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen. In die Bemessung flossen teils Strafen aus früheren Verfahren ein, da fast alle Beteiligten für ähnliche Taten bereits vor Gericht gestanden hatten.
Im Sylter Fall wurde ein fünfter Angeklagter freigesprochen, weil er als Fotojournalist vor Ort gewesen und nicht an der Tat beteiligt war. Einem sechsten Angeklagten konnte nichts nachgewiesen werden.
Protest gegen Klima-Fußabdruck Superreicher
Den sechs Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni 2023 auf dem Sylter Inselflughafen ein Privatflugzeug mit orangener Farbe besprüht und einige Tage später auf einem Golfplatz einen Baum gepflanzt zu haben. Mit den Aktionen wollte die Gruppe auf den großen Klima-Fußabdruck der Superreichen hinweisen.
Die Anklage lautete zum einen auf Sachbeschädigung. Der Besitzer des Flugzeugs bezifferte den Schaden auf rund eine Million Euro und will auch zivilrechtlich gegen die Aktivist:innen vorgehen.
Der zweite Vorwurf: Hausfriedensbruch. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch die „Störung öffentlicher Betriebe“ als weitere Tat gesehen. Diesen Punkt hatte das Gericht aber frühzeitig verworfen, da die Aktion „allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens gehabt“ habe, hieß es in einer Pressemitteilung.
Das Urteil erging nun wegen der Aktion auf dem Flugplatz. Das Verfahren um die Protestpflanzung auf dem Golfplatz wurde eingestellt, weil die dort zu erwartenden Sanktionen im Vergleich zur Besprühung des Flugzeuges nicht erheblich ins Gewicht gefallen wären.
Der Prozess fand nicht im nordfriesischen Ort Niebüll, sondern in einer Gewerbe-Immobilie in Itzehoe statt. Vor dem Eintritt mussten sich Beteiligte und Zuschauer:innen strengen Sicherheitskontrollen unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche kann Berufung eingelegt werden. (mit dpa)
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