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meine Kommentare
In aller Ruhe
„Die Norm sei im Laufe von 2022 „in eine Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“, sagt Richter Neuhäuser überzeugt, nicht nur zweifelnd.“
Die Überzeugung von der Nichtigkeit wird bei der Konkreten Normenkontrolle vorausgesetzt, Art. 100 Abs. 1 GG ist enger als Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG. Bei bloßen Zweifeln wäre der Antrag unzulässig. Zur Sache: Sehr gut, so kann das BVerfG seine Rechtsprechung hoffentlich korrigieren.
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„Die mit großem Abstand meisten Straftaten trafen dabei die Grünen, 1.727 Fälle.“
Hauptsächlich Ehrdelikte, mit Abstand die meiste Gewalt erfährt die AfD. Der Hinweis darf nicht fehlen. Im Übrigen wahrscheinlich auch nur eine ausgeprägtere Anzeigebereitschaft der Grünen wie Robert Habeck sie demonstriert hat.
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[Re]: Frau Faeser hat die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 VwGO besonders angeordnet und als große Medieninszenierung umgesetzt. Darauf hätte sie völlig risikolos verzichten können.
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[Re]: Das Hauptproblem ist also nicht, dass Faeser leichtfertig die sofortige Vollziehung angeordnet und unter wohl gegen §353d StGB verstoßender Weitergabe von Informationen unter Medienbegleitung die Vollstreckung inszeniert hat, sondern dass der Opportunist Kubicki herumpoltert? Kann man auch anders sehen.
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Völlig erwartbarer Beschluss bei offenen Erfolgsaussichten. Immerhin hat das BVerwG bereits klargestellt, dass es das VereinsG für anwendbar hält, sodass diese Frage wohl erst das BVerfG rechtlich klären wird.
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Das Lied zurückzugewinnen wird der Linken nicht gelingen. Will man dazu „Alerta, Alerta“ grölen? Der Reiz des Verbotenen, des Das-noch-sagen-Dürfens haftet der Linken nicht an. Es gibt kein linkes Motto, das so verpönt ist wie „Ausländer raus“.
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„Die weirdness von Vance und seinem Mitstreiter Donald Trump ist in den USA mittlerweile zum Meme geworden und damit auch zum Einflussfaktor im Wahlkampf.“
Das Meme ist genauso tot und geastroturfed wie „Kamala IS brat“ und „Kamala🥥“.
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„Man fragt sich: Wie entscheiden diese vier Menschen mit sicherem Aufenthaltsstatus über das Schicksal derer, die dieses Privileg nicht haben?“
Wieso können diese vier Menschen überhaupt wider eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung den Aufenthalt gestatten? Rechtsstaatlich genauso unsinnig wie das Begnadigungsrecht, die Kommissionen gehören abgeschafft.
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[Re]: „Dann fährt man eben nur zwei oder dreimal im Leben nach Amerika und bleibt dann da für 2-3 Monate, und macht in den restlichen Jahren eher regionalen Urlaub.
Sollen dann alle sich arbeitslos melden oder bis zur Rente warten? Oder woher die Monate nehmen und nicht stehlen?
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[Re]: Falsch. Der Pächter und der Verpächter sind beide Besitzer, §868 BGB. @WAAGE69 wollte aber nicht auf juristische Spitzfindigkeiten hinaus, sondern darauf, dass die Subvention nicht an den Verpächter oder Eigentümer geht, sondern den unmittelbaren Besitzer als Bewirtschafter.
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„Ergebnis: Die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sähen bisher keine „Prüfung der Verfassungstreue eines Fördermittelempfängers“ vor.“
Was ja auch aberwitzig wäre, wo politische Haltung und Landwirtschaft nichts miteinander zu tun haben. Solange die Mittel nicht zweckentfremdet werden, gibt es keinen Anlass. Ein Staat, der Fördermittel so vergibt, ist undemokratisch.
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[Re]: „nicht queerfeindlicher“? Für 2013 gibt Pew Research 87 % Akzeptanz Homosexueller in Deutschland und 4 % in Palästina an, Palästina gehört(e) zu den schwulenfeindlichsten Gebieten weltweit.
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[Re]: Vielleicht wollen die Demokraten Trump erneut demütigen und beweisen, dass sie mit Kampagnengewalt jeden außer Hillary siegen lassen können.
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[Re]: Diese „Haarspalterei“ ist Verfassungsrecht, man kann sie ändern oder einfach ignorieren. Wie man will.
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„Die Klimakrise, so wird durch ein Rechtsgutachten impliziert, das die FDP in Auftrag gegeben hat, ist bei aller Dringlichkeit doch politisches Alltagsgeschäft.“
Was ja völlig korrekt ist. Der Klimawandel selbst ist keine Naturkatastrophe im Wortsinne — das können nur seine Auswirkungen sein — und auch keine außergewöhnliche Notsituation, da ein politisches Problem für Jahrzehnte.
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[Re]: "Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“, so Nancy Faeser, dieses Missverständnis stammt von dee Ministerin höchstselbst.
Abgesehen davon: Das Magazin wird sehr wohl mitverboten, weil nach § 11 VereinsG das Vermögen (wohl inklusive Marken) eingezogen wird und nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG die Verwendung des Kennzeichens „COMPACT“ pönalisiert ist. Man kann natürlich auch die „Taz, die Tageszeitung Verlagsgenossenschaft eG“ verbieten lassen und dann treffen wir uns bei ZON oder SPON und ich sage Ihnen, dass nur die Genossenschaft verboten wurde.
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[Re]: „kein Aufruf jemanden zu töten“
§140 Nr. 2 StGB erfasst auch die Billigung einer begangenen Tat. „Vermutung für die freie Rede“ hin oder her, jedenfalls die Anschlussäußerung(„Ich finde es fantastisch...“) wird wohl die Strafbarkeit besiegelt haben. Damit hat er nicht zusammenhangslos seine Meinung bezüglich Mussolini oder Hitler ausgedrückt, sondern unmittelbar den Tod Trumps durch eine nach hiesigem Recht strafbare Tat gutgeheißen.
Bei womöglich strafbaren Äußerungen kann man dann über so eine Kündigung nachdenken.
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„Die Straftaten stünden in keinem Bezug zu Elis beruflicher Tätigkeit und lägen unterhalb der Grenze, welche im Beamtenstatusgesetz für einen Dienstausschluss festgeschrieben sind.“
Die Auskunftspflicht nach § 53 Abs. 1 BZRG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. b BZRG, wonach eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten nur bei Fehlen einer weiteren Strafe nicht einzutragen ist, dürfte allein entscheidend gewesen sein und bei entsprechender Falschaussage zur Anfechtung nach §§ 123 Abs. 1 Alt. 1, 142 Abs. 1, 143 Abs. 1 BGB berechtigt haben.
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[Re]: „A. I. 1.: Diese Vorschrift gilt für (...) ausgenommen Gebietskörperschaften“
§ 1 SächsGO: „Die Gemeinde ist rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.“
Diese VV gilt nicht für Gemeinden als selbständige mittelbare Staatsverwaltung, der Landesregierung steht diesbezüglich kein Aufsichtsrecht zu. Die VVsagt über die Rechtmäßigkeit der Regenbogenbeflaggung auch nichts aus, der Regenbogen ist offensichtlich etwas anderes als ein Nationalfeiertag.
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„Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass die Pressefreheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige Zwecke verfolgt. Ob sich auch das konkrete Verbot von Compact in Abwägung mit der Pressefreiheit rechtfertigen lässt, wird sich vor Gericht zeigen.“
Das ist korrekt. Es ist allerdings umstritten, ob das Presserecht als Zuständigkeit der Länder ein „Presseverbot über ein Vereinsverbot“ nicht sperrt.
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[Re]: Ich. Es ist eine Unsitte, weil dem Bürgermeister nur privat und nicht in amtlicher Funktion die Meinungsfreiheit zusteht. Politische Symbole außer Staatssymbole(Landeswappen etc.) haben an Behörden nichts zu suchen.
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„Sein für die AfD angetretener Nachfolger Tim Lochner hatte dagegen schon im Wahlkampf angekündigt, die Regenbogenflagge vom Rathaus zu verbannen.“
Andere Symbole als Hoheitssymbole haben an Behördengebäuden nichts zu suchen, die Regenbogenflagge schon gar nicht.
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„Tatsächlich gab es einige Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen dem Fußball-Patriotismus und der Abwertung von Minderheiten in Deutschland herstellten.“
Wenn eine wahnwitzige These von irgendjemandem untersucht worden ist, ist der Beitrag natürlich „wissenschaftlich“ und jede Gegenrede ein „rechter Shitstorm“. Manichäischer geht's ja gar nicht.
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Notwendige und gute Polizeiarbeit. Nicht verbotene Versammlungen dürfen nicht blockiert werden, Punkt.
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[Re]: Der Abbau von Subventionen für Alltagsgüter ist keine linke Politik, was an der Richtigkeit nichts ändert.
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[Re]: Die Proponenten von „Ausländer raus“ beschränken sich unausgesprochen auf MENAPT-Migranten. Zwischen Teilen der AfD und Fidesz besteht unter anderem deshalb auch große Sympathie.
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[Re]: Jordan Bardella ist Vorsitzender(!) des RN und vertritt bis heute die Theorie vom Großen Austausch, Remigration ist ein integraler Bestandteil dessen, können Sie (und die anderen) gerne nachlesen. Im Übrigen: Remigration bedeutet nicht „Deportation“ und hat es nie.
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Der Ausschluss der AfD war ein Manöver von Le Pen, die sich im nationalen Wahlkampf besser darstellen wollte. Die AfD-Fraktion hätte sich das auch denken können, hat aber lieber Krah ausgeschlossen und sich ein zweites Mal abweisen lassen. Selten dumm.
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[Re]: Damit schlagen Sie dann natürlich Demokratie und Rechtsstaat kurz nach dem 75. Geburtstag des Grundgesetzes in den Wind. Ist alles legitim, das Grundgesetz könnten wir als Volk ja auch ersetzen, nur dann bitte keine Klage, wenn andere das Recht brechen.
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„Er fordert alle auf, sich zu ermächtigen und aktiv zu werden, auch radikal aktiv. „Wenn es euch Spaß macht, Pipelines in die Luft zu sprengen, lasst euch nicht erwischen. Ich stelle mich euch nicht in den Weg.““
Könnte an §140 I Nr. 2 StGB kratzen, würde mir solche Aussagen sparen.
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[Re]: Der Bürgermeister weiß einfach ganz genau, dass die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht verlieren würde. Man kann sich aber natürlich wie Wetzlar und viele andere die Blöße geben und Geld verschwenden. Steht übrigens alles im Artikel.
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„Schließlich sei sie „keine Berufspolitikerin“, sondern eine, die Politik immer „von unten“ gemacht habe.“
Politik von unten, den Hammer aber wohl von oben geführt.
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Mich lässt es völlig kalt, wenn ein Mörder zurück nach Afghanistan gehen muss.
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[Re]: „Unterscheiden wir zwischen Menschen?“
Selbstverständlich. Gefiele Ihnen ein ungebremster Zuzug putintreuer Russen? Wir bestimmen, wer bleiben darf, ganz einfach. Es gibt kein Jedermannrecht auf Einreise.
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„Familienpolitik ist gleich Bevölkerungspolitik. Nicht Zugewanderte sollen die demografische Krise der sinkenden Geburtenrate lösen, sondern Deutschland soll das selber schaffen. Deswegen wollen sie Anreize für junge Paare schaffen, eine Familie zu gründen.“
In welcher Denkwelt ist es sinnvoll, Geburtenrückgang durch Zuwanderung auszugleichen? Unter der — faktisch nicht haltbaren — Annahme, es würden tatsächlich netto taugliche Menschen einwandern, würde man diese dann ihrer Heimat entziehen. In jeder Hinsicht nur absurd.
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Wie die Leitung richtig darstellt, ist die universitäre Ausbildung im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG von höchster Bedeutung, da berufswahlentscheidend. Es kann daher nicht angehen, wegen bloßer Vergehen ohne Zusammenhang zur Hochschule zu exmatrikulieren. Es wird ja hoffentlich auch niemand Ladendiebe exmatrikulieren wollen.
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Berlin beweist, dass man maximale Chancengleichheit dadurch erreichen kann, dass Niveau für alle abzusenken.
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[Re]: Reul als kriminell zu verunglimpfen dürfte jedenfalls mit der Entscheidung des OVG Münster, das der BrandschutzVO-Lüge-Lüge eine Absage erteilt und die Räumung bestätigt hat, überholt sein, oder?
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Für jemanden, der sich als Satiriker anpreist und gerne vor Millionenpublikum austeilt, ist Böhmermann in eigener Sache erstaunlich dünnhäutig.
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Dass das Ergebnis gewünscht ist, kann daran, dass die EU nicht zuständig ist, nichts ändern: Vergewaltigung ist keine „sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern“ im Sinne von Art. 83 Abs. 1 UAbs. 2 AEUV und hat keine grenzüberschreitende Bedeutung im Sinne von Art. 83 Abs. 1 UAbs. 1 AEUV, anders als Menschenhandel, Zwangsprostitution und Kinderpornografie. Spräche man Vergewaltigung grenzüberschreitende Bedeutung zu, müsste die EU eher noch Diebstahl harmonisieren können.
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[Re]: Sie haben leider schon geschrieben, was mir auf der Zunge lag. Schließe mich an. Wüsste gerne, wieso die Vorsitzende die Beweisanträge so beschieden hat.
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Hrn. Dr. Rath kann man juristisch vorbehaltlos zustimmen. Wer seine Wählbarkeit nicht nach dem politischen Strafrecht verloren hat, sollte dies erst recht nicht aufgrund einer Gesamtschau in einem „kleinen Parteiverbotsverfahren“ vor dem BVerfG können. §45 I StGB erfordert die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens, es wäre schlicht wertungswidersprüchlich. Das BVerfG kann ja auch keine Freiheits- oder Geldstrafe anordnen.
Selten aufgeworfen — auch hier nicht — wird der Streit darüber, ob der Verlust des passiven Wahlrechts nach §39 II BVerfGG möglich oder die Vorschrift schon verfassungswidrig ist. Art. 18 GG enthält eine abschließende Aufzählung der verwirkbaren Grundrechte, die Erweiterung auf Art. 38 II Hs. 2 GG als grundrechtsgleiches Recht darf man getrost als ergebnisorientierte Argumentation verwerfen.
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„Die Thüringer AfD ist eine gesichert rechtsextreme Bestrebung, das hat der Verfassungsschutz amtlich bestätigt.“
Die Einschätzung der Verfassungsschutzämter ist ohne Belang, der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 I iVm Art. 3 I GG gilt streng und verpflichtet alle öffentlichen Stellen. Ohne formelles Verbot ist die AfD wie jede andere nicht-verbotene Partei zu behandeln. Wer das nicht will, muss dann eben am Verbotsmonopol des Bundesverfassungsgerichts sägen.
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Rammstein ist Neue Deutsche Härte und kein Metal.
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[Re]: Ist mir alles bekannt. §27 I Nr. 1 Alt. 1 VersFG BE enthält einen OWi-Tatbestand für die Nichtanmeldung und Durchführung und die Nrn. 4 und 5 für die Leitung/Teilnahme, sodass wegen dieser OWis aufgrund Störung der öffentlichen Sicherheit aufgelöst werden kann, das ist richtig. Aber in §26 finde ich keinen Straftatbestand für das Verhalten der LG nach Auflösung, anders als etwa in §27 VersG NRW. Dann wohl Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Mir ging es auch lediglich darum, dass die StA in den Blockaden keine Nötigung sieht und damit recht allein auf weiter Flur steht, abgesehen von einigen eifrigen Juristen.
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„Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben.“
Spannend, wie die StA (wohl auf Weisung) an der grundsätzlichen Straflosigkeit des Blockierens festhalten will. Wenn das Verhalten straflos ist, womit soll dann eine Auflösung begründet werden?
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Wozu braucht die Natur auch Rechtspersönlichkeit? Es genügt doch, anerkannten Einrichtungen eine Klagebefugnis bei der Verletzung von Umweltschutzvorschriften zuzugestehen.
Dagegen spricht auch nicht, dass Unternehmen(richtig: Unternehmensträger) Rechtspersönlichkeit haben können, denn diese bilden einen Willen, in der Regel im Geschäftsverkehr. Wo aber bildet etwa der Schwarzwald einen Willen? Wenn man einfach nur fingieren will, dass er unbedingt erhalten bleiben will, kann man das doch gleich durch gesetzliche Vorschriften tun.
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„Rechtsprofessor Joachim Wieland, der zweite Vertreter des Bundestags, argumentierte dagegen mit der wehrhaften Demokratie: „Geld des Staates darf nicht gegen den Staat verwendet werden.“
Und die Feststellung dieser „Verwendung von Geld des Staates gegen den Staat“, was sich nur als verschleierte Behauptung der Verfassungswidrigkeit verstehen lässt, obliegt nach Art. 21 Abs. 4 GG unzweifelhaft allein dem Bundesverfassungsgericht, da kann man sich auch nicht mit Fiskalhoheit oder ausgelutschten Phrasen herausreden.
Sich selbst Steuermilliarden für nutzlose Stipendiaten zuschachern und anderen unter Berufung auf Unrecht verwehren, wie durch und durch billig.
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Den strengen Nanny- und Bürokratenstaat Japan und das durch und durch korrupte Südkorea als liberal zu bezeichnen, ist mindestens mutig. Der US-Protektionismus mit seinen beachtlichen Sozialausgaben ist auch alles andere als liberal. Ziemlich eigenartige Einordnung.
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DUH und auch Greenpeace fallen immer wieder mit derartigen Klagen auf. Wohl kein Jurist hätte mit einem Klageerfolg gerechnet. Ist das Teil der Öffentlichkeitsarbeit, hat da jemand Einblick?
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Während der Coronakrise hat der Staat allerdings nur einzelne Branchen abgewürgt und Milliarden in nutzlose Schutzmaßnahmen versenkt. Der Gasmangel aber führt zu einer generellen Verteuerung und einem Rückgang der Wirtschaftdleistung, eine Ausweitung von Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld würde die Inflation also anheizen.
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[Re]: rbb ist aber keine mittelständische GmbH, sondern vermeintlich Teil der Daseinsvorsorge und von Zwangsgebühren finanziert. Wenn sie derartige Annehmlichkeiten wünscht, soll sie doch dorthin wechseln.
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„Es eskaliert allerdings nicht zwischen Polizei und Protest. „Sie stören, klar, aber sie nehmen ihr Versammlungsrecht wahr“, meint Polizeisprecher Andreas Kreye. „Wenn das so weiterläuft wie im Augenblick, sind wir ganz entspannt.“ Straftaten werde man natürlich trotzdem nachgehen."
Es ist doch herzerwärmend, dass die Umwelt-„Aktivisten“ unter Polizeiaufsicht ihre Straftätchen begehen können, während die Innenminister der Länder schon einmal vor „den Staat delegitimierenden“ Protesten im Winter warnen. Könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass Erstere nur nützliche Idioten sind.
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[Re]: Völlig lebensfremd. Die Mannstoppwirkung von Schusswaffen wirkt nicht unmittelbar, ein Angegriffener muss seine eigene Unversehrtheit nicht der eines mit einem Messer auf ihn Zustürmenden opfern.
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Die Verfehlungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks sind nicht auf Geldverschwendung und Veruntreuung beschränkt. Die journalistische Qualität ist desaströs, völlig egal ob „Sommerinterviews“ zwischen Verhör und seichtem Plausch oder „Kommentare“ in der Tagesschau, die Preisanstiege jubeln und dem armen Staat noch etwas mehr Geld aus den Taschen der Bürger zuteilen wollen. Der Rundfunk erfüllt seine Aufgaben journalistisch nicht und gehört abgeschafft.
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Die Moderation
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„Frauen überschätzen die Inflation noch stärker als Männer“, schrieb sie erst im Mai in der FAZ.“
Mit derartigen Aussagen wird sie in der aktuellen Lage das Ansehen der Wirtschaftsweise nur noch erhöhen.
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5€ für eine Bratwurst, die mit Cheddar gestreckt wird, ich gratuliere dem Mann zu seinem ausgeprägten Geschäftssinn. Da fallen die 200 km Wegstrecke auch nicht mehr so ins Gewicht. Für die Geringverdiener bleibt ja der EDEKA nebenan.
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[Re]: Indigen und schwarz zu sein schließen sich in Deutschland auch irgendwie aus. US-importierter Schwachsinn, mehr nicht.
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„Welche Rechtsgebiete und Kompetenzen im Studium gelehrt und geschult werden, ist stark von den weißen, patriarchalen, ableistischen, klassistischen Strukturen geprägt“, so die Juristin.“
Jaja, Ordnungsrecht, Handelsrecht und Kommunalrecht sind die Eckpfeiler des alles Andersartige hassenden widerlichen Deutschen. Da schwillt einem regelrecht der Kamm.
Jura ist ein generalistisches Studium, jedes Fach dient den Grundlagen. So dienen einzelne Delikte im Strafrecht auch der Veranschaulichung von AT-Problemen(§227 für Erfolgsqualifikationen, §243 für die fehlende Tatbestandsqualität von Regelbeispielen). Wer Verwaltungsrecht kann, sollte sich auch Asylrecht erschließen können.
Das Studium ist sowieso schon überfrachtet, viele Studenten verstecken sich hinter Spezialwissen. Das jetzt noch politisch motiviert durch weiteres Spezialwissen zu verstärken, ist eine völlig hirnrissige Idee.
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Jetzt darf nur niemand darauf hinweisen, dass diese vermeintlichen Inflationsbremsen durch Nichtdeckung von Kosten(9€-Ticket) oder Mangelausstattung(Krankenhäuser) erkauft werden und es im Zweifel danach doppelt draufgeschlagen wird. Wer da eine dauerhafte „Entlastung“ durch Helikoptergeld fordert, handelt schon fast böswillig.
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[Re]: Tabak trägt eine Zollbanderole und ist originalverpackt. In losem Tee können auch größere Gegenstände verstaut werden, zwischen fertigen Teebeuteln kann man auch noch einen selbstbefüllten unterbringen.
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Die letzten zehn Minuten Reise nach Jerusalem mit Ball an der deutschen Eckfahne waren schon ein Trauerspiel für die deutsche Frauenmannschaft. Ob England jetzt die bessere Mannschaft war...
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Spannend. Von dringendem öffentlichen Interesse wären sicher auch die Namen kommunaler Abschleppunternehmen und Mensabetreiber, „No Pasta Assembly“ könnte sich die Organisation dann nennen.
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[Re]: Nein, aber die Polizei von Uvalde hat vor Ort vollständig versagt und die Situation noch verschlimmert. Der Vergleich bezog sich auf Staatsversagen und Waffen als Ausrede, nicht die Bekanntheit des Täters vor der Tat.
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Die Charta ist nach Art. 51 I 1 GRCh nur bei volldeterminiertem Unionsrecht anwendbar. Gibt es denn eine Harmonisierungsvorschrift der Union für Abtreibung, sodass sich Mitgliedstaaten daran messen lassen müssten? Oder ist der Schutz vor (kompetenzlosem?) Unionsrecht gegen die Abtreibung bezweckt?
Mir leuchtet das nicht ein. Die Charta schützt nur vor a) übergriffigem Unionsrecht und b) der mitgliedstaatlichen Umsetzung.
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Ich verstehe nicht, wieso das Staatsversagen(Täter war den Sicherheitsbehörden bekannt) ignoriert und wie bei Uvalde auf Waffen abgestellt wird.
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„Okay then, that was always allowed.“ Genau das ist doch der Wille der Verfassung: Der (Landes-)Gesetzgeber soll diese Frage entscheiden. Man hat das Gefühl, simpelste Zusammenhänge würden nicht mehr verstanden.
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[Re]: Ein linker Klassiker: einen Grenzzaun nach außen mit dem hoheitlichen Ausreiseverbot einschließlich Mauerschützen gleichsetzen. In der DDR haben auch keine bewaffneten Horden die Grenze erstürmt.
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Wahrscheinlich wird dem BVerfG gedämmert haben, wie es in seinem Klima-Beschluss wider alle selbst statuierte Grundrechtsdogmatik entschieden hat. Um die Büchse der Pandora, Gerichte faktisch zur Legislative umzuwidmen, wieder zu schließen, schweigt es sich daher aus.
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„Man kommt raus aus der eigenen Blase, trifft ganz andere Menschen, hilft Bürgern in Notlagen. Das baut Vorurteile ab und stärkt den Gemeinsinn.“
Ausgerechnet in diesen krisengeplagten Zeiten den jungen Bürgern nach schon zwei Jahren Corona-Gängelung und einer Anwartschaft auf eine marode Bundesrepublik jetzt auch noch unentgeltliche Arbeit zuzumuten, ist an Vermessenheit kaum zu überbieten. Steinmeier soll erst einmal selbst mit seinen Händen Wohl schaffen.
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„Dabei dauert das Lesen des Artikels 15 gar keine 441 Tage: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.““
Sehr richtig, Herr Joswig. Wozu braucht es überhaupt Juristen? Eigentlich kann man doch jede Rechtsvorschrift einfach zitieren und bei Problemen noch mal zitieren.
Im Ernst: Ich gehe ja mit Ihnen, dass die 441 Tage so sicherlich nicht notwendig waren, aber so ein plattes Normzitat ist das denkbar einfältigste Argument.
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Wie im Klima-Beschluss des BVerfG schon deutlich gemacht, soll den Staat eine Pflicht zur generationenübergreifenden Freiheitssicherung treffen. Diese Begründung fußt aber eben darauf, dass die Bundesrepublik a) hoheitlich die Gesamtemissionsmenge regulieren kann und b) überhaupt zum (intertemporalen) Grundrechtsschutz ihrer Bürger verpflichtet ist. Beides tritt auf VW nicht auch, auch nicht mittelbar. Auch ich rechne daher mit einer Klageabweisung.
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Dass die FDP sich auf die Nichteinführung der allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung versteift, vervollständigt das Bild einer entkernten Lobbypartei.
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[Re]: Spannend, der „bürgerliche Gewaltstaat und seine Gewalttätigkeit“ seien also prägend für unsere Verfassung. Das Hufeisen ablehnen und unterschwellig anarchische Gewalt befürworten, ist schon fast einrahmungswürdig.
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Hohle Phrasen, gespielte Empörung über ein fliegendes Ei, verbale Ausweichmänover, Frau Giffey ist so farblos und langweilig, dass man sie nicht mal unsympathisch finden kann.
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Die Moderation
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Auf den Videoaufnahmen eines Passanten war eine rege Auseinandersetzung zu sehen, die durch die Fixierung und einen gezielten Faustschlag entschieden wurde. Leider ist das Vorgeschehen nicht festgehalten worden. Man darf gespannt sein.
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„Ursprünglich hatte man von einer Art Vorreiterrolle in der EU geträumt: Andere Länder würden sich sicher anschließen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass dies nicht der Fall sein dürfte.“
Und das aus dem Mund einer deutschen Journalistin, wo unsere Innenministerin doch mit ihrem Vorschlag so erfolgreich war...
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[Re]: Ausgerechnet Cum-Ex-Olaf trauen Sie Integrität und Menschlichkeit zu? Frau Herrmanns Kommentar überzeugt auch mich in seiner Nüchternheit, aber so viel Vertrauen setze ich nicht in Scholz, der allzu oft nicht bloß abseits der Showbühne verhandelt, sondern etwas schlicht aussitzt.
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Sportler dazu zu zwingen, sich zu aktuellen Geschehnissen zu äußern, ist schlicht anmaßend. Soweit jemand nicht aktiv auffällt, sollte ihm sein Schweigen auch nicht zur Last werden dürfen.
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Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, altbekannt. Die beiden Streifenbeamten in Hamburg, die wegen Verstößen gegen den Corona-Zwangsabstand den Gesetzesübertreter im Jenischpark fast überfahren hätten, hat auch nichts erwischt.
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Nachdem Herr Lindner fröhlich entgegen seiner eigenen Kritik in der Vergangenheit (voraussichtlich verfassungswidrig) ungenutzte Kredite aus der Pandemie für die wirtschaftliche Transformation umgewidmet hat und auch sonst darum bemüht ist, ex post möglichst heuchlerisch zu wirken, muss man sich wohl keine Sorgen darum machen, dass er für ein Quäntchen Macht nicht erneut den Wünschen der SPD folgt.
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Gerade jemand wie Herr Böhmermann, der beharrlich gegen sogenannte Menschenfeinde aus der AfD wegen ihrer vermeintlichen sprachlichen Verrohung und Weltanschauung ins Gefecht zieht, sollte doch nachvollziehen können, dass selbst bei für ihn günstigster Auslegung von Gedicht und Meinungsäußerungsfreiheit die Menschenwürde abwägungsfeindlich bleibt.
Vielleicht wenigstens lehrreich für ihn, so milde mit einer solchen Hasstirade davonzukommen.
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Absurd. Wer sich einmal die Konfrontationen bis hin zur Gewalt von Autofahrern angesehen hat, kann sich denken, wie erfolgreich diese Blockaden sind. Wie auch immer man zur Bewegung steht: Niemand wird Unterstützer, weil angeklebte Stundenten eine Autobahn blockieren. Bärendienst...
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Eine auch für den Laien verständliche Zusammenfassung der Streitigkeit, großes Lob an die taz. Die Angelegenheit ist juristisch nicht einfach und Herr Fischer-Lescano hat sich mit seinem Aufsatz auf dem VB keinen Gefallen getan. Auch Gärditz' erneute Stellungnahme lädt zum Denken (und Handeln?) ein.
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Schon die Prämissen, eine Überlastung hätte je gedroht oder wenigstens wegen der Impfquote eben nicht, werden vom Autor nicht belegt. Wer aber so harte Forderungen stellt, sollte auch harte Belege liefern. Jedoch: nichts. Schwach.
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[Re]: Nein, Sie verstehen das leider völlig falsch. Das Eintreten für die fdGO ist Dienstpflicht kraft Richterverhältnis, ruht also wie dieses nach den §§5 ff. AbgG. Das bedeutet nur, dass bei Ruhen einer Pflicht auch kein Pflichtverstoß festgestellt werden kann. Abgeordnetenverhalten ist nicht Richterverhalten, kann also auch nicht so verwertet werden. Eigentlich schlüssig.
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[Re]: Gegenwärtigen Autoritarismus damit zu rechtfertigen, dass es sich dabei eigentlich um geköderte Entscheidungen handeln würde, die einer zukünftigen rechtsextremen Regierung nützen, ist ein einmaliges Maß an kognitiver Dissonanz. Denken Sie doch noch mal darüber nach, wer aktuell autoritär auftritt.
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Damit zeichnet sich dann auch der Ausgang der Verfahren gegen einzelne Emittenten aus. Die dogmatisch wacklige Argumentation des BVerfG im Klimabeschluss begründet hiernach erst recht keine Pflicht Privater. So wie negative Immissionen über das öffentliche Baurecht und Immissionenrecht(v. a. BImSchG) geregelt sind, regeln die Landesgesetze und das Bundesgesetz CO2-Emissionen abschließend. RWE und Co. dürfen aufatmen.
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[Re]: Ansammlungen vor Privathäusern von Politikern tun hier nichts zur Sache, lesen sie doch mal den Beschluss vor dem Kommentieren. Ausschlaggebend für das BVerfG war, dass Gesetzesverstöße wahrscheinlich sind und kein Versammlungsleiter benannt ist, was a) der Klage selbst nicht zu Begründetheit verhilft und b) der Versammlungsbehörde die Rechtsdurchsetzung wesentlich erschwert und dafür ihren Interessen erhebliches Gewicht verleiht. Beides spricht klar gegen eine einstweilige Anordnung.
Ob das Verbot grundsätzlich Bestand hat, ist aber keineswegs klar, mMn sogar unwahrscheinlich. Diese Rechtsfrage ist aber von erheblicher Bedeutung und gerade deshalb auch erst Gegenstand des Hauptsacheverfahrens.
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Aktuell sind doch gerade hinsichtlich der Impfung gewisse Phrasen wieder en vogue, deshalb möchte ich mit einer gewissen Süffisanz anmerken: Die Redefreiheit von Frau Cadwalladr endet dort, wo die Persönlichkeit von Herrn Banks betroffen ist. Deshalb ist es ihr auch nach einem Urteil gegen sie nicht versagt, weiter Behauptungen aufzustellen, sie muss nur eben die Konsequenzen tragen.
Vielleicht regt das ja den einen oder anderen zum Nachdenken über positive und negative Freiheiten an.
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[Re]: Ausgerechnet „Wer hat Angst vorm Schwarzen Mann?“ unter diesem Artikel zu nennen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wo dieses Spiel doch genauso nichts mit Schwarzen zu tun hat, sondern die frühkindliche Furcht vor dem Tod und Unbekannten verarbeiten soll.
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Lukaschenko hat diese Menschen mit Reisevisa in sein Land gelockt, um sie dann an die Grenze zu verbringen. Er weiß auch ganz genau, dass die geschäftsführende Bundeskanzlerin die EU nicht verbindlich nach außen vertreten hat und eine Aufnahme in der EU mehrheitlich abgelehnt wird. Man kann nur hoffen, dass Deutschland dem Erpresser gegenüber standhaft bleibt und den Polen für ihren Einsatz danken.
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Reddit ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits gibt es viele Nischensubreddits, die sich als eigenständiges Forum kaum halten würden, andererseits sind gerade die großen(r/news oder beliebige Länder-Subs z. B.) ein Minenfeld, in dem Moderatoren nach ihrem Gusto Inhalte löschen und fördern. Das könnte auch vor der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu Facebook und YouTube, die der unbeschränkten Moderationsfreiheit eine klare Ansage erteilt, noch interessant werden.
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1. Sturmgewehre sind per definitionem vollautomatisch, Rittenhouse führte (rechtmäßig) eine halbautomatische Jagdwaffe, die Bezeichnung ist widersprüchlich. Der Anklagepunkt wurde im Übrigen von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.
2. Auch hierzulande gilt, dass der Angegriffene sich in Notwehr aller Mittel bedienen darf, sogar tödlicher. Selbst eine illegale Waffe macht hier wie dort die Notwehr nicht nichtig. Notwehr ist auch keine Selbstjustiz: Der Handelnde vollstreckt nicht selbst ein Urteil, sondern wehrt eine Leibesgefahr ab.
3. Gegenüber Rittenhouse den Vorwurf der Provokation zu erheben, wenn er rechtmäßig(!) eine Waffe führt und auch niemanden damit bedroht, ist unhaltbar. Auf den Videos ist klar zu erkennen, dass Rittenhouse keine Feindseligkeit signalisiert.
Fazit: Der Kommentar mutet tendenziös an. So wird ein eigentlich unspektakulärer Fall nur weiter aufgeheizt. Befremdlich ist, dass deutsche Journalisten einen evident Nichtschuldigen verurteilt sehen wollen, um „ein Zeichen zu setzen“. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, umstrittenes Recht auszusetzen und sich in Aktivismus zu ergehen. Rittenhouse hat sich rechtmäßig verteidigt.
zum BeitragIn aller Ruhe
[Re]: Die Beratungspflicht mit Entmündigung gleichzusetzen, ist pure Polemik. Von mangelnder Bildung oder gar minderem Intellekt war auch nicht die Rede. Das werdende Leben kann sich nicht äußern und es ist ja wohl das Mindeste, dass vor dem Schwangerschaftsabbruch ein Gespräch stattfindet.
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