Erfolgreiches Volksbegehren in Berlin: Fast 350.000 Stimmen für Enteignung

Der Volksentscheid über die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne kommt: Fast je­de*r zehnte Ber­li­ne­r*in hat für Enteignungen unterschrieben.

Ein Mann mit einem Plakat der Initiative "Deutsche Wohnen Enteignen"

Auch bei ihm konnte unterschrieben werden: Sammler für den Volksentscheid in Berlin Foto: Stefanie Loos

BERLIN taz | Fast jeder zehnte Berliner hat für das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. Enteignen unterschrieben. Knapp 350.000 Unterschriften sind für das Anliegen, private Wohnkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften, laut der Bürgerinitiative zusammen gekommen.

Damit wird der 26. September in Berlin zum Super-Super-Wahlsonntag. Denn dann werden nicht nur der Bundestag und das Abgeordnetenhaus neu gewählt, sondern es wird auch über die Enteignungsfrage abgestimmt. Die Kampagne Deutsche Wohnen Enteignen will die Unterschriften am Freitagnachmittag bei einer Kundgebung der Landeswahlleitung übergeben.

„Der Erfolg der zweiten Sammelphase zeigt, dass sehr viele Ber­li­ne­r*in­nen bezahlbaren Wohnraum in Gemeineigentum wollen“, sagte Jenny Stupka, Sprecherin der Initiative, laut einer Mitteilung am Freitagmorgen. „Die Ber­li­ne­r*in­nen lassen sich nicht mit Symbolpolitik abspeisen.“

Die Kampagne, die von zeitweise deutlich über 1.000 aktiven Samm­le­r*in­nen unterstützt wurde, sammelt seit vier Monaten Unterschriften. Das erforderliche Quorum für einen Volksentscheid liegt in Berlin bei sieben Prozent der Wahlberechtigten, also circa 175.000 Personen. Selbst wenn ein guter Teil der Unterschriften ungültig sein sollte, dürfte diese Zielmarke trotz Pandemie und Lockdown deutlich übertroffen worden sein.

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Ende Mai lag der Anteil der ungültigen Unterschriften bei circa einem Drittel. Setzt sich dieser Trend fort, dürfte das Volksbegehren gut 230.000 gültige Stimmen gesammelt haben. Offiziell sprach die Initiative am Freitag von genau 343.591 Unterschriften, die sie einreichen will.

Breite Unterstützung für Kampagne

Deutsche Wohnen und Co. enteignen fordert ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz auf Grundlage des bisher nie genutzten Grundgesetzartikels 15, nach dem ganze Wirtschaftszweige gegen Entschädigung enteignet werden dürfen. Rechtlich gesehen wäre das zwar Neuland, aber möglich, wie auch die SPD-geführte Innenverwaltung von Andreas Geisel nach über einjähriger rechtlicher Prüfung zerknirscht zugab.

Unterstützung erhält die Kampagne von den Berliner Landesverbänden der Linken, der Grünen, von IG Metall, Verdi, GEW, der DGB-Jugend, den Jusos und Mietervereinen. Die SPD, CDU, FDP, AfD und nicht zuletzt die private Immobilienwirtschaft sind gegen das Anliegen.

Die Kosten für Entschädigungen sind umstritten und liegen je nach Rechtsauffassung zwischen 8 und 36 Milliarden Euro. Während die Initiative davon ausgeht, deutlich unter Marktwert entschädigen zu dürfen, läge der bei der Kostenschätzung des Berliner Senats zugrunde gelegte Verkehrswert zwischen 28 und 36 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der Landeshaushalt Berlins für das Jahr 2021 umfasst 32 Milliarden Euro.

Die Kosten für Entschädigungen sind umstritten und liegen je nach Rechtsauffassung zwischen 8 und 36 Milliarden Euro.

Nach dem im April vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Mietendeckel von Rot-Rot-Grün waren tausende Mie­te­r*in­nen auf die Straße gegangen, um gegen die in Berlin in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Mietpreise und Verdrängung ärmerer Menschen zu demonstrieren. In den vergangenen Jahren hatte die Mietenbewegung in Berlin unter dem Motto Mietenwahnsinn immer wieder zehntausende Menschen auf die Straße gebracht.

Ohne Staatsbürgerschaft keine Demokratie

Von knapp 2 Millionen Berliner Wohnungen sind rund 1,6 Millionen Mietwohnungen. Etwa 240.000 davon gehören großen Immobilienkonzernen, von denen viele in den vergangenen Jahren wegen Spekulation, mangelhafter Instandhaltung und hoher Mietsteigerungen kritisiert wurden.

In etwa so hoch ist in Berlin auch der Bedarf an dauerhaft günstigem Wohnraum. Die Volksinitiative will die privaten Wohnraumbestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen und so für dauerhaft günstige Mieten garantieren. Ein großer Teil der zur Diskussion stehenden privaten Wohnraumbestände in der Stadt wurden Mitte der Nullerjahre von Berlin unter der rot-roten Landesregierung verkauft.

Der häufigste Grund für ungültige Unterschriften ist im Übrigen eine fehlende deutsche Staatsbürgerschaft. Nicht-deutsche Ber­li­ne­r*in­nen sind von der direkten Demokratie ausgeschlossen, wie auch die Enteignungs-Aktivist*innen immer wieder kritisiert hatten. Deswegen hatten sie alle Ber­li­ne­r*in­nen aufgefordert, das Volksbegehren zu unterschreiben. So erklärt sich auch der ungewöhnlich hohe Anteil an ungültigen Stimmen.

Ende April hatte die Landeswahlleitung aufgeschlüsselt, was der häufigste Ungültigkeitsgrund bei den bis dahin ausgezählten Unterschriften war: Bei 56,3 Prozent der ungültigen Stimmen war es die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit, gefolgt von falschen Angaben (15,6 Prozent) und einer fehlenden Wohnsitzvoraussetzung (13,4 Prozent), sowie Unleserlichkeit (6,7 Prozent).

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