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Blockaden der Letzten GenerationRichterlicher Widerstand

Ein Amtsrichter verweigert einen Strafbefehl gegen eine Aktivistin der Letzten Generation – die Klimakrise rechtfertige Protest.

Botschaft mal nicht auf Asphalthöhe, Brandenburger Tor in Berlin am 9. November Foto: Michele Tantussi/reuters

Berlin taz | Von überall schallen derzeit Rufe, härter gegen die Letzte Generation vorzugehen. Dabei sind in den Berliner Gerichten bereits 174 Verfahren anhängig, in denen den Ak­ti­vis­t:in­nen der Gruppe meist Nötigung und häufig auch Widerstand vorgeworfen wird. Doch vereinzelt regt sich offenbar auch unter den Rich­te­r:in­nen Widerstand dagegen, Klimaaktivismus mit Strafen zu begegnen.

So hat ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten einen Antrag der Staatsanwaltschaft für einen Strafbefehl abgeschmettert und sich dabei ausdrücklich auf die Klimakrise bezogen. In der Begründung des Beschlusses von Anfang Oktober, der der taz vorliegt, heißt es, die Klimakrise sei eine „objektiv dringliche Lage“ und „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“. Bei einer Bewertung des Protestes sei das nur „mäßige politische Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen. Die Handlungen der Beschuldigten, die für dreieinhalb Stunden die Kreuzung am Frankfurter Tor blockiert haben soll, seien „nicht verwerflich“.

Den Vorwurf des Widerstands verwarf er, weil sich an den Asphalt zu kleben keine Gewalt darstelle. Auch sei Po­li­zis­t:in­nen das Bepinseln einer Hand zuzumuten. Auch den Vorwurf der Nötigung verwarf er. Demonstrationen seien „lästig, aber für den demokratischen Rechtsstaat unerlässlich“. Unter anderem bewertet der Richter die Blockade als „nicht verwerflich“, da keine Rettungswege blockiert wurden und an der Kreuzung regelmäßig mit Staus zu rechnen sei. Auch betreffe das Anliegen der Aktivistin „alle Menschen, also auch die durch die Blockade betroffenen Fahrzeugführer“.

Bestärkender Beschluss

Der Beschluss, über den zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist ein Novum. Gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft ein schriftliches Urteil in Form eines Strafbefehls, dem die Rich­te­r:in­nen stattgeben. Erst nach Einspruch der Ak­ti­vis­t:in­nen kommt es überhaupt zu einer Verhandlung. In diesem Fall verwarf der Richter den Strafbefehl völlig. Da die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat, wird der Fall nun vor dem Landgericht verhandelt.

Auch zwei weitere Berliner Rich­te­r:in­nen sollen Strafbefehle abgelehnt und auf einem Prozess bestanden haben. Ebenso vertrat in Flensburg eine Amtsrichterin die Ansicht, dass Klimaaktivismus auch Hausfriedensbruch rechtfertigen kann.

Lilly Schubert, Pressesprecherin der Letzten Generation, sagte der taz, der Beschluss „bestärke und ermutige“ sie. „Es erfordert Mut anzuerkennen, dass wir uns in einer Notstandssituation befinden.“ Für Donnerstag 10 Uhr hat die Gruppe die Bundesregierung zu einem Gespräch eingeladen – bleibt das Angebot unbeantwortet, dürften die Aktionen weitergehen. Am Mittwochmorgen kletterten Ak­ti­vis­t:in­nen auf das Brandenburger Tor und rollten ein Banner aus; auch die Straßenblockaden gingen weiter.

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114 Kommentare

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  • Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. 

  • Es handelt sich um mutige Richter, zumal dies ihre Karrieren durchaus behindern kann. Sachlage ist, dass der Protest gar nicht verwerflich sein kann in Anbetracht der Katastrophe, in die Politik und Wirtschaft die ganze Welt gestürzt haben.

    Sehr zu hoffen ist, dass die Proteste sich künftig stärker auf die Hauptverursacher fokussieren, wofür dann auch viel mehr Menschen Verständnis haben werden.

    Würden Schlachthöfe, Massentierhaltungen und Fleischabteilungen blockiert, es würde jedem deutlich machen, dass hier ein innerer und nicht ausblendbarer Zusammenhang besteht. So könnten die Proteste viel erfolgreicher werden.

    • @PolitDiscussion:

      Genau. 👍🌲🦅

  • "Ein Amtsrichter verweigert einen Strafbefehl gegen eine Aktivistin der Letzten Generation – die Klimakrise rechtfertige Protest."

    Bravo!

    • @Gerhard Krause:

      So sind vsie, die Berliner, ohne Zweifel ein lustiges Völkchen.

  • Macht rechtlich gesehen Sinn, so viel anders als "normale" Demos ist das Festkleben auch nicht - bei der Beschmierung von Kunstwerken (aka Sachbeschädigung) dürfte das anders aussehen, aber um diese Fälle geht es ja scheinbar nicht.

    Mehr Zustimmung unter der Bevölkerung wird die Letzte Generation aber dennoch nicht bekomen. Und wenn sie nicht einmal die bekommt, ist der ganze Protest zum scheitern verdammt - schadet zudem (meiner Meinung nach) auch noch dem Ansehen aller Klimaaktivisten.

  • Die Moderation: Kommentar entfernt, bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    • @Ramaz:

      Die Polizei, Beamte, diese haben geschworen die Rechtsordnung und damit auch das Klima und die Artenvielfalt zu schützen, sollten den/einen Festnahmebefehl verweigern.

    • @Ramaz:

      Ich finde es immer wieder sehr erstaunlich wie ungeniert manche ihre Gewaltphantasien in der Öffentlichkeit bereit sind auszubreiten. Da sind also Menschen die stören und nerven, weil sie uns, der untätigen Mehrheitsgesellschaft endlich nahebringen wollen, ja müssen, dass unsere fortgesetzte Untätigkeit uns geradewegs ins Verderben und das Ende menschlicher Zivilisaton laufen lässt. Und weil man das noch immer nicht hören will, ist das dann die Rechtfertigung dafür, diesen Störenfrieden mal so richtig heftige Schmerzen und Verletzungen an den Hals zu wünschen. Das alles sagt schon ziemlich viel über unsere Gesellschaft aus, aber vielleicht ist ein gerütteltes Maß an Brutalität und Skurpellosigkeit auch genau das was wir in der Welt auf die wir so zielstrebig zusteuern am meisten brauchen werden.

  • Sofern mir bekannt ist, behindern Autos ständig den Straßenverkehr!



    Vielleicht sollte man mal Autofahrer in Gewahrsam nehmen, da sie praktisch, täglich vorsetzlich die Straßen blockieren!(Ich bin auch Autofahrer)

  • Tatsächlich hilft einem Rechtsstaat über demokratische Mittel Recht und Ordnung herzustellen!



    Was aber ist, wenn durch die Folgen des Klimawandels keine Demokratie mehr existiert?



    Wahrscheinlich wünschten sich dann die größten Schreihälse nach Bestrafung der Klimaaktivisten, man hätte lieber auf die Aktivisten gehört!

  • Der Umgang mit der LG zeigt, wie übrigens auch der eine oder andere Kommentar, dass offenbar nicht wenige immer noch NICHTS von dem begriffen haben, was da auf die Menschheit zurollt...(und zwar, wenn in 10 Jahren der Permafrost in Sibirien und Alaska schon bald).

    Und was mich dabei besonders wundert ist, daß sich scheinbar niemand traut, dass mal in aller Deutlichkeit auszumalen..

    Sowas machen wir offenbar nur in Katastrophenfilmen...wenn eine wirkliche Katastrophe vor der Tür steht...dann wollen das die meisten lieber nicht sehen.

    Super: ich verleihe hiermit der Mehrheit in diesem Land den Vogelstrauß-Orden für außerordentliche Kurzsichtigkeit und Reslitätsverweigerung...

    (Satire...obwohl..??)

    • @Wunderwelt:

      Und was ist ihr Vorschlag, oder inwiefern unterscheidet sich ihr Handeln von dem der „Schafe“?



      Frustriert sein allein ist kein Lösungsweg, ebensowenig die Nötigung anderer.

    • @Wunderwelt:

      Katastrophenfilme enden ja immer damit, dass der strahlende Held in allerletzter Sekunde das Ruder doch noch herumreißt und die Welt dann doch nicht untergeht. Die Geschichte einer Katastrophe bei der man den Zeitpunkt für die heroische Rettung sehenden Auges und bei vollem Bewusstsein schlicht und einfach hat verstreichen lassen, erzählt sich halt einfach nicht gut.

  • Cool, ich hoffe, dass dann anti-kapitalistischer Aktivismus im Zuge der kommenden Krise, die unsere Gesellschaft (auch hinsichtlich des Lösens der Krimaproblematik) zu dysfunktionalisieren droht, auch Hausfriedensbruch rechtfertigen kann. Gute Sache, dass gesellschaftliches Verständnis für ab einem gewissen Punkt notwendige Aktionsformen eintrudelt.

  • Ich habe Mal in einem Betrieb gearbeitet, in das gegenseitige Klauen von Zigaretten eine Art Naturgesetz, oder zumindest eine soziale Tatsache war. Der Rat an den Neuen lautete also, lass deine Zigaretten nicht rumliegen. Soweit ist die Sache mit gängigen Rechtsvorstellungen vereinbar. Nur weil Klauen illegal ist, bin ich noch lange nicht davon befreit mein Eigentum zu sichern. Allerdings setzte sich in dem Betrieb die Meinung durch, dass mit dem Hinweis auf die Tatsache, dass Zigaretten geklaut werden, sich auch die Rechtslage signifikant geändert habe. Nun war nämlich das Klauen selber kein Vergehen mehr, sondern: wer auf seine Sachen nicht aufpasst hat selber Schuld. Offensichtlich ist der Held in Richterrobe am Berliner Amtsgericht der Meinung etwas, das ohnehin öfter Mal passiert (verstopfte Kreuzung) kann kaum illegal sein, wenn es absichtlich herbeigeführt wird.

    • @Rohek:

      Jeder, der mit Auto durch die Gegend gurkt, noch dazu in einer derart verkehrsintensiven Umgebung, nimmt wissentlich in Kauf, damit Teil eines Staus zu werden.

      • @Tetra Mint:

        naja, jeder der mit einen Auto durch die Gegend gurkt (verkehrsintensität eingepreist) kann damit rechnen, dass irgendeiner ihm Frontal reinfährt o.Ä. soll häufiger vorkommen. Dadurch wird das Reinfahren aber noch lange nicht legal, schon gar nicht wenn es vorsätzlich geschieht. Nun ist der Protest nicht das gleiche wie ein Unfall, aber es ging ja um die Frage, ob Dinge, mit denen man rechnen muss legal werden, wenn sie willentlich herbeigeführt werden.



        Und wenn es zwischen Stau und Kreuzungblockieren keinen Unterschied gibt, dann können sich die Kids (jeglichen Alters) ja auch einfach zum Feierabendverkehr neben eine beliebige Kreuzung stellen und ein Pappschild hochhalten auf dem steht: "Siehste".

  • 3G
    32051 (Profil gelöscht)

    Soll mir recht sein. Mir ist es aber genauso recht, wenn sie verurteilt werden.

    Lediglich von der Präventivhaft ("Befristete Vorbeugehaft") -halte ich nichts.

    Ich muss mich deswegen nicht mit den Methodiken solidarisieren.

    Ich kann einfach richterliche Sprüche akzeptieren und finde, dass auch Leuten, denen ich nicht nahestehe, keine "Präventivhaft" (Sowas hatten wir aus Gründen seit 1945 nicht mehr, damals hieß es auch "BV") zuzumuten ist.

  • Auf einem Prozess zu bestehen, sehe ich als akzeptabel. Den Strafprozess direkt abzulehnen, halte ich für falsch.



    Im Extremfall wäre es dann berechtigt, die Kabel für ein großes Aluminiumwerk zu kappen, damit es nicht zu Stromausfällen kommt, Windkraftanlagen zu sprengen, weil dadurch gefährdete Tiere getötet werden könnten. Ich weiß, das sind extreme Fälle, aber wo will man denn da die Grenze ziehen? Genau um die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen gibt es ja die Prozesse, bei denen jede Seite für ihre Position eintreten kann.

    Und warum bekommen fremdfinanzierte Lobbygruppen immer so viel Toleranz entgegengebracht, nur weil sie sich perfekt der sogenannten "Sozialen Medien" bedienen können?

    • @Torben2018:

      Ein Kabel durchzuschneiden oder technische Anlagen zu sprengen wären Sachbeschädigung, sich am Asphalt festzukleben schadet diesem meines Wissens eher nicht.



      Mücken und Elefanten ...

    • @Torben2018:

      Welche fremdfinanzierten Lobbygruppen meinen Sie denn konkret? die unzähligen Thinktanks der Öl-, Gas, Kohle u Autoindustrie?

  • Ach, jetzt heisst es plötzlich da stände die Zukunft der Menschheit auf dem Spiel ?

    Und bei den Giftmülldeponien deren Gift ewig, wirklich ewig, vergraben bleiben muss und natürlich auch bei dem Atommüll der immerhin zehntausende von Jahren verschlossen bleiben muss, gilt das nicht ? Das haben ja schließlich auch Richter durch ihre Urteile möglch gemacht.

    Oder haben sich da in der Juristerei neue Sachverhalte ergeben ?

    Für mich ist das Ganze (egal in welche Richtung man tendiert) ein Zeichenn dafür dass die gesamte Juristerei sich mit ihrer "Güterabwägung" im Winde wie ein Fähnchen dreht.

    Und es geht da tatsächlich nicht um neue wissenschaftliche Erkenntnisse sondern tatsächlich um veränderte politische Strömungen.

    • @Bolzkopf:

      Die Einsicht, dass das Recht immer ein Spiegel der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse ist, ist ja nun wirklich keine fundamental neue Erkenntnis. Noch in den 1990ern stand Homosexualität unter Strafe, aber Vergewaltigung in der Ehe war legal. Gut, dass sich das geändert hat. Daraus könnte man aber auch lernen, dass stumpfer Rechtspositivismus eher weniger als ethisch-normativer Kompass geeignet ist. Bleibt zu hoffen, dass die "Juristerei" die Zukunft der Menschheit zukünftig stärker berücksichtigt.

  • Das Urteil scheint mir durchaus vertretbar. Letztlich stehen hier zwei Grundrechte gegeneinander, Demonstrationsfreiheit und Reisefreiheit. JEDE Demo behindert den Verkehr. Und da ist es ständige Rechtsprechung, daß eine Einschränkung der Reisefreiheit hingenommen werden muß, um die Demonstrationsfreiheit zu ermöglichen.



    Eine Nötigung kann ich hier also nicht erkennen, und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erst recht nicht, die bloße Anwesenheit ist ja, ebenfalls nach langjähriger Rechtsprechung, keiner. Allenfalls käme m. E. eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Genehmigung infrage, aber waren da überhaupt genügend Personen beteiligt, um als Versammlung zu zählen? Und wenn ja, gilt diese Demo möglicherweise als spontan (und daher erlaubt)?



    Einige schwurbeln hier über die Gefährdung Unbeteiligter. Aber die Verzögerung von Rettungseinsätzen entsteht ja nicht durch den Stau per se, sondern durch die Unwilligkeit der Autofahrer, eine Rettungsgasse zu bilden. DA wären Strafbefehle durchaus angemessen!



    Und wo wir schon einmal von gleichem Recht für alle sprechen: Müßte dann nicht jeder Autofahrer, der rücksichtslos in zweiter Reihe parkt und so potenziell Rettungseinsätze behindert, wegen (versuchten) Mord belangt werden? Mordmerkmale: gemeingefährliches Mittel und niederes Motiv (bewertet einig Sekunden seiner Zeit als wichtiger als das Leben anderer Menschen)?



    Auf einer grundsätzlichen Ebene: Was ist von einer Gesellschaft zu halten, in der es völlig ok ist, rücksichtslos die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel zu verfrühstücken, der Widerstand dagegen aber kriminalisiert wird?

  • Trifft hier nicht auch der Umstand der Notwehr , Paragraph 32 StGB zu...



    Welcher für die LG spricht.

    • 3G
      32051 (Profil gelöscht)
      @Alex_der_Wunderer:

      Nein. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen unmittelbaren Angriff von sich oder anderen (Notwehr/Nothilfe) abzuwehren.

      1. Es ist kein Angriff



      2. Es ist nicht "unmittelbar" (jetzt exakt im Moment), sondern seit vielen Jahren andauernd



      3. Es ist nicht geeignet, um den Klimawandel als solchen zu stoppen

      Wenn, dann wäre es rechtfertigender Notstand -

      Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

      (Könnte man so auslegen, wobei der Artikel auch eher darauf gerichtet ist, einen angreifenden Hund mit einer herausgebrochenen Zaunlatte zu erschlagen oder einem Besoffenen den Schlüssel wegzunehmen (technisch betrachtet Diebstahl oder Nötigung)

      Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

      Und auch da wirds eng.

      Da kann man sicher politisch dran rumargumentieren, aber da der Klimawandel nun nicht unmittelbar stoppt, weil die auf der Straße kleben, wird auch das nicht funktionieren.

      • @32051 (Profil gelöscht):

        Das ist so nicht korrekt.



        StGB §32 (2) "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."



        Gegenwärtig bedeutet, dass der Angriff nicht beendet sein darf. Der Begriff ist weit auszulegen, auch der fliehende Dieb einer Sache von nicht geringfügigem Wert begeht noch einen gegenwärtigen Angriff.



        Rechtswidrig ist hier eher das Problem, wobei das Recht auf Leben ziemlich schwer wiegen dürfte.



        Man sollte sich in Erinnerung rufen, dass bei unverändert fortgesetztem Kurs jeder einzelne von uns in erheblicher Gefahr für Leib und Leben befindet.

  • Ich warte auf den ersten Nazi, der Hetze gegen Ausländer mit dem Wohnungsnotstand begründet.

    Genau das wird nämlich passieren, wenn die Klima-Aktivisten durchkommen.

    Zum Schutz der Demokratie ist es unabdingbar, dass vor dem Recht alle gleich sind.

    Und wissenschaftlich ist es, zu sagen, wir sind uns nicht sicher.



    In der Wissenschaft gibt es keine Absolute Wahrheit.

    Ich kann die Ansicht des Richters in seiner Position als Richter nicht nachvollziehen.



    Das ist eindeutig seine Meinung als Privatperson und hat in seiner Amtsfunktion nichts verloren.

    • 3G
      32051 (Profil gelöscht)
      @Stubi:

      Ich kann die Ansicht des Richters in seiner Position als Richter nicht nachvollziehen.

      Ich auch nicht. Aber das tut nichts zur Sache, denn er ist Richter und Sie und ich nicht.

      Tatsache ist, dass im Gegenteil WIR BEIDE unsere Laienmeinung als Privatpersonen äußern.

      Der Richter dagegen muss sein Urteil mit Paragraphen begründen und hat das wahrscheinlich auch getan - genau wie der in Bayern, der die Aktivisten verknackt hat.

      • @32051 (Profil gelöscht):

        Eben weil er Richter ist muss er sich an die Gesetze halten, alles andere wäre Rechtsbeugung oder Rechtsbruch. Richter sind keine absolutistischen Monarchen, auch wenn sich mancher in seinem Gericht dafür hält.

    • @Stubi:

      "Ich warte auf den ersten Nazi, der Hetze gegen Ausländer mit dem Wohnungsnotstand begründet."



      Diese Argumentation funktioniert aber nur unter der - xenophoben und rechtsradikalen - Prämisse, dass 'die Ausländer' tatsächlich Schuld an der Lage auf dem Wohnungsmarkt haben.



      "In der Wissenschaft gibt es keine Absolute Wahrheit."



      Aber eben schon darum ob sich eine Theorie beweisen oder zumindest belegen lässt oder eben nicht, andernfalls könnte man die Wissenschaft ja gleich bleiben lassen und 'alternative Fakten' als valides Argument gelten lassen. Die Klimakatastrophe ist ein wissenschaftlich gesichertes Faktum, zig-fach bewiesen, validiert, gereviewt. Niemand mit seriösem wissenschaftlichen Background würde hier noch erklären: "Wir sind uns nicht sicher ..."



      Und auch vor Gericht geht es eben auch nicht um 'absolute Wahrheit', sondern darum ob eine Schuld nachweisbar ist, nicht absolut, aber eben doch zweifelsfrei. Dabei wird die Stanze, "dass vor dem Recht alle gleich sind" aber leider allzu oft als Argument dafür missverstanden oder auch missbraucht, dass die Gerichte Dinge wie Kontext oder Motivation unberücksichtigt lassen sollten und als Urteilsautomaten nach Schema-F entscheiden sollten. Gerechtere Ergebnisse würde man so wohl kaum erreichen.

    • @Stubi:

      Sind Sie das? Vor dem Recht alle gleich? Oder gibt es zum Beispiel Autofahrer die bei Nacht und Nebel rennen auf unseren Straßen veranstalten und dabei wissentlich Menschen Töten! Wären diese gleich, würden sie erst garnicht auf so eine Idee kommen und es lassen.

      Und wenn jemand zu Klimaveränderungen noch eine Wahrheit braucht, dann soll er bitteschön aus dem Fenster gucken, das wird reichen.

      Endlich mal ein Richter, der Politik mal in den Allerwertesten tritt und zügiges Handeln in der Klimakrise anmahnt, nur Klimagipfel abhalten, die sehr viele Geld kosten, welches besser verwndet werden könnte, (ein Videogipfel hätte es auch getan) reicht eben nicht aus!

      Un das Geld derer zu verfressen, die so schon nichts haben auch nicht.

      Angesichts der vielen von Politik erzeugten Gummipragraphen (Auslegungssache) können Richter unmöglich nur noch nach Recht und Gesetz gehen, vor allem dann nicht, wenn Recht und gesetz versagen.

    • @Stubi:

      Godwin's Law hiermit wissenschaftlich bestätigt.

      Hetzende Nazis mit sich an den Ashpalt klebenden Menschen zu vergleichen... wow, den Bogen haben Sie akrobatisch hinbegekommen.

      Und selbst wenn wir uns wissenschaftlich nicht sicher wären, müssten wir allein schon bei der im Raum stehenden Möglichkeit des Zusammanhangs aktiv werden. Zudem es genügend andere Gründe gibt, eine Verkehrswende zu erzwingen.

      Wieso ist die Fahrradfahrerin denn in erster Linie gestorben? Wegen eines angeblich blockierten Rettungsweges oder weil es aufgrund fehlender Sicherheit für die Fahrradfahrerin überhaupt erst zu dem Unfall gekommen ist? Die Diskussion hat das Niveau eines Lynchmobs.

    • @Stubi:

      Der Klimawandel ist keine papierne Theorie sondern harte Realität. Was anderes zu behaupten kann nur, wer nicht mehr vor die Tür geht und alle Nachrichten von abschmelzenden Gletschern, Polen, Dürren, steigende Zahlen sonstiger Naturkatastrophen hartnäckig ignoriert. Wenn Politik u Wirtschaft nicht schleunigst handeln, wird das Aufwachen sehr schmerzhaft. Alle Zahlen die man sich gesetzt hat, z.B. das erst 2035 die letzten Verbrenner zugelassen werden sollen sind viel zu unambitioniert u viel zu spät. Jetzt ist schon zu spät. Waren wir nicht mal Vorsprung durch Technik? Lahmarschigkeit regiert.

      • @ingrid werner:

        Es ist nicht 5 vor zwölf, sondern wenn wir Glück haben 5 vor vier und dann, stehen große Teile von Europas Küsten unter Wasser und in Hanover Wattenmeer!

        Wer das möchte braucht bloß weiter die Augen zu schließen und GretaThunberg und alle anderen Klimaaktivisten zu Kriminellen machen.

        Darüber, das unter Corona 48 Millionen Euro Provisionen für Vermittler von Maskendeals an diese gezahlt wurden und demnächst Masken im Wert von mehrern Milliarden Euro verbrannt werden und all dies von unserem Ex Gesundheitsminister Jens Spahn wahrscheinlich (Gedächtnislücken) zu verantworten ist, brauchen wir uns dann keine Gedanken mehr zu machen!

      • @ingrid werner:

        ... und trotzdem leben wir in einer Demokratie und einem Rechtsstaat.



        Diese Proteste haben keinen Zweck ausser zu Querulieren.



        Eine Demokratie definiert sich durch Diskurs, nicht durch Nötigung, durch konstruktive Vorschläge, nicht "zwängen"

        • @JuergT:

          "Diese Proteste haben keinen Zweck ausser zu Querulieren."



          Es gibt relativ klar formulierte Forderungen. Im Übrigen welche die sich gegenüber dem Umfang des Problems ausgesprochen unambitioniert lesen.



          An Diskurs und konstruktiven Vorschlägen hat es in den vergangen 30-40 Jahren nun wirklich nicht gemangelt. An Handlungs- und Veränderungsbereitschaft aber eben schon und an diesem Punkt gehören Protest und auch Ziviler Ungehorsam durchaus auch zum Repertoire des demokratischen Diskurs. Genau dieser wird aber beschädigt wenn Protest als Nötigung, Kriminalität oder gar Terror verunglimpft und deligitimiert wird.

        • @JuergT:

          Sorry, 1.) Nein, es geht den "Klima-Klebern" nicht nur darum zu "querulieren" sondern sie haben ein erklärtes Ziel dass das Wohl aller betrifft 2.) Diskutiert wurde seit Jahrzehnten (!), getan hat sich zu wenig, es wurde viel zu viel unqualifiziert gequatscht, relativiert, obwohl es an wissenschaftlichem Rat nicht gemangelt hat, um nur nichts tun zu müssen, alles auf die lange Bank zu schieben – wird schon so schlimm nicht sein. Und jetzt tritt der Klimawandel, eigentlich auch für den Letzten immer offensichtlicher, ein und einige wollen immer noch lange reden. Ne! ich meine das können Sie freilich gerne mit Gleichgesinnten tun. Aber die Politik muss j e t z t handeln!



          Da sie aber immer noch prokrastiniert, den rechtlichen Verpflichtungen (!), die sie mit dem 1,5°C- Ziel eingegangen ist, nicht nachkommt, kann ich nachvollziehen wenn es Leute gibt, die meinen es wäre an der Zeit sie zu nötigen. Übrigens sind viele Errungenschaften unserer Gesellschaft erst dadurch zustande gekommen, dass Politiker durch unkonventionelle Proteste, Blockaden etc genötigt wurden. Angefangen vom Wahlrecht für Frauen, Homoehe, Abtreibungsrecht, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Diverse Umweltnormen (leider noch nicht genug). Ohne Leute, die uns in unserer Behäbigkeit herausgefordert haben, hätten wir u.U. nicht mal unser schöne Demokratie, die auch kein Ruhekissen zum aussitzen der Probleme sein soll. Diverse Politiker und Interessenverbände haben daran mitgewirkt, ja Milliarden in PR gepumpt, um der Öffentlichkeit einzuflößen, dass der KW nicht so schlimm wär, wenn die anderen nichts tun würden (die Chinesen!) es auch nichts brächte wenn wir damit anfingen, und Sommerwetter im Winter sei doch gar nicht schlecht u überhaupt wer weiß ob das mit dem KW stimmt, und wenn wir jetzt umstellen was wird dann aus unserer (Auto)industrie, und unserem schönen Wohlstand, so schnell können wir da nichts ändern etc. wir prokrastinieren unsere Lebensgrundlage kaputt!

        • @JuergT:

          Und gibt es diesen Diskurs? Da haben jetzt hunderte von Menschen auf der COP27 eine Woche lang diskutiert, was ist dabei rausgekommen, das gleiche wie bei allen Klimakonferenzen vorher auch, nämlich nichts.

          Dagegen ist das was die Letzte Generation macht noch Harmlos, die tun wenigstens was. Politiker warten lieber, bis die ersten wirklichen Terroristen auftauchen.

      • @ingrid werner:

        Und deswegen darf jeder nach Belieben staatliche Organe nötigen oder was?

    • @Stubi:

      gleiches Unrecht für alle oder wie meinst du das?

    • @Stubi:

      1. Wenn etwas wissenschaftlich belegbar ist und nicht (wissenschaftlich!) widerlegt wurde, ist es durchaus erstmal wahr.



      2. Das kann der Nazi ja tun. Und versuchen, einem Kausalzusammenhang zwischen Migration und Wohnungsnotstand so darzustellen, dass ein Gericht ihm folgt. Mal sehen.



      3. Vor dem Gesetz mögen alle gleich sein. Das würde auch so bleiben, wenn im Falle des o.g. Nazis anders geurteilt würde als bei der Letzten Generation. Die Aktionen wären ja nicht gleich. Hetze gegen eine Menschengruppe ist ja was anderes als allgemeiner Protest auf der Straße. Wäre dann z.B. auch nicht Nötigung....

  • also der Fall wird nicht vorm dem Landgericht verhandelt. Das Rechtsmittel der StA fürht dazu, dass das Landgericht den Beschluss vom AG überprüft und gegebenfalls wenn es eine andere rechtliche Meinung vertritt, ans AG zurückweist, häufig wird in diesem Wege das Verfahren eröffnet (also kein Strafbefehlsverfahrne, Strafbefehl text ist die Anklage wie bei einer Anklageschrift).



    Das sollte eigentlichimmer so sein, dass Richter*innen vor dem Unterschreiben ines Strafbefehls den Fall überprüfen und die Unterschrift verweigern wenn es rechtlich nicht korrekt ist (und können dann entweder Anklage komplett Ablehnen wogegen die StA vorgehen kann vorm Landgericht wie oben oder das Hauptverfahren eröffnen. Aber unterschreiben ohne wirklich zu lesen was vorgelegt wird, ist eher standart... Fließbandjustiz, mit wenigen Ausnahmen. Hatte ich auch ein paar wenige male...

  • Der Rechtsstaat stirbt gar nicht mehr so langsam...

    • @Jan Lammmers:

      Im Gegenteil. Er stirbt umso schneller, wenn Richter Straftaten nicht mehr verfolgen, nur weil sie persönlich "Verständnis" für die vermeintlich dahinter stehenden höheren Ziele haben.

  • Das ist natürlich Unsinn, was der Richter da schreibt. Es ist ein politisches Urteil, genau wie die der Familienrichter, die gegen den Maskenzwang in Schulen entschieden.

    Allerdings hatten diese beiden Familienrichter Stellen in der Kommentarliteratur auf ihrer Seite, die Urteile des FamG gegen Jugendämter als möglich erachteten..

    Hier im StrafR mit Demonstrationsfreiheit bei einer nicht genehmigten Demo zu argumentieren, erscheint recht schwach. Der Nötigungsparagraf ist leider dehnbar und verdichtbar wie Kaugummi, da kann man immer alles irgendwie vertreten .... oder fast alles.

    *g* die nächste Instanz hebt ihn eh auf ....

    • @Erwin Schiebulski:

      "bei einer nicht genehmigten Demo" kann auch nur jemand schreiben der so richtig keinen Schimmer hat...



      Demonstrationen werden nicht genehmigt. Es gilt hierzulande die Versammlungsfreiheit. Es können Auflagen erteilt oder ein Verbot ausgesprochen werden, beides kann gerichtlich angefochten werden.



      Bei einer länger geplanten Aktion hat der Gesetzgeber eine Meldepflichtigkeit eingeführt, das ändert aber nichts daran, dass spontane Demonstrationen vollkommen ohne Meldung jederzeit und jederorts legal sind.



      Das Bundesverfassungsgericht hat der Interpretation einer Sitzblockade als Nötigung Mitte der 90er Jahre eine Abfuhr erteilt, das verstößt gegen das Analogieverbot.

      Letztlich ist das Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz hier durchaus anwendbar. Wer denkt, dass Deutschland und die FDGO den ungebremsten Klimawandel überleben können, hat schlicht Unrecht. Bereits jetzt befördern wir die Tötung von Klimaflüchtlingen im Mittelmeer als Teil von Frontex...

      • @Justus Wingert:

        Danke. Die Idee von den 'nicht genehmigten Demos' scheint man einfach nicht totzukrigen.

    • @Erwin Schiebulski:

      du schreibst auch Unsinn - und unnütz

      • @Evelyn Schwirkus:

        das können Sie sicher beurteilen ....

  • Da haben sich wohl einige Richter und Richterinnen nicht nur daran erinnert, dass sie auch Kinder haben, die sich eine unbeschwerte Zukunft wünschen, sondern diese Richter und Richterinnen haben sich auch daran erinnert, dass am 29. April 2021 das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als in Teilen verfassungswidrig erklärt und damit den Klimaschutz in Deutschland gestärkt hat.

    "Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen."

  • 6G
    650228 (Profil gelöscht)

    Mal abwarten, auf wessen Seite sich die Richter am BGH und am Bundesverfassungsgericht letztlich schlagen werden. Juristisch korrekt lässt sich da praktisch alles in die eine oder andere Richtung begründen.

    Was mich aber wundert bzw. entsetzt: Dass der Bundestag als die eigentlich zuständige Gewalt (Legislative) bei diesem Thema sich das Heft des Handelns so dermaßen gleichgültig aus der Hand nehmen lässt. Warum regelt die Ampel die damit zusammenhängenden juristischen Fragen nicht einfach per Gesetz? Warum muss das nun jahrelang durch die Instanzen gehen?

    • @650228 (Profil gelöscht):

      FDP

  • Und wann ziehen endlich die Kirchen die Konsequenz daraus, dass Leben, das von Menschen aber auch das der anderen Mitwesen auf diesem Planeten, und die lebendige Biosphäre auf der Erde etwas Besonderes und Schützenswertes sind - wir aber dabei sind, wenn wir nicht in sehr wenigen Jahren einen erheblichen Kurswechsel schaffen, sehr viel von diesem Leben, auch das von Menschen, irreversibel zu zerstören?

    Stefan Rahmstorf vom Potsdam Institut hat neulich geschätzt, dass allein im Sommer 2022 in Europa 100000 Menschen zusätzlich durch Hitze gestorben sind.

    Wenn das kein Notstand ist, keine Gefährdung der Grundrechte, und keine Gefährdung einer demokratischen Gesellschaft an sich, was dann? Gerichte müssen anhand der rational vorhersehbaren Konsequenzen von Handlungen urteilen, auch von Nicht-Handlungen übrigens: Es gibt Unterlassene Hilfeleistung wie auch Tötung durch Unterlassen. Es gibt, und das haben wir noch gar nicht wirklich erfasst, auch Massenmord durch Unterlassen. Und wenn die Mittel, das abzuwenden, zur Verfügung stehen, wenn Wissenschaftler Technik die das abwendet, als ausgereift und verfügbar bezeichnen, dann besteht auch eine *Pflicht* zu handeln. Denn Nichthandeln mit der Folge eines vermeidbaren Massensterbens ist auch Massenmord.

    Daneben gibt es praktische Rechte, die unser Grundgesetz schützt:



    Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Eigentum. Die Menschenrechtscharta spricht auch von einem Recht auf Bildung, das wie vieles andere auch eine funktionierende Gesellschaft voraussetzt.

    All das ist nicht nur gefährdet, es befindet sich in unmittelbarer höchster Gefahr.

    • @jox:

      Die WHO schätzt 15.000 naja... Bis die Hitze, der Klimawandel Fressen, Saufen & Rauchen einholt; wird's wohl noch dauern...^^

    • @jox:

      Aber deswegen braucht man keine Unbeteiligten in potentielle Gefahr bringen !

      • @felix :

        Oh nein, im Auto stillstehen ist ja eine furchtbare Gefahr...

    • @jox:

      Das Potsdam Institut wird vom Max-Planck-Institut immer als unseriös kritisiert.

      • @rero:

        Gibts dafür einen Beweis?



        Welches Max-Planck-Institut überhaupt?



        Oder vllt gleich die ganze Gesellschaft?

        “There is no such thing as "the" Max Planck Institute.” - www.mpg.de/institutes

        Hört sich an, als wäre diese Behauptung bei einem Stammtischgespräch mitgehört worden.

  • Ja. Sehr erfreulich!

  • Im Straßenverkehr darf niemand behindert oder gefährtet werden, und dann sowas !

    Es gibt doch bei uns wirklich für alles erlaubte Möglichkeiten, wir brauchen keine Ausnahmen für Demonstrationen zum Verstoß gegen Gesetze, und das Geld wird in vielen Bereichen zur Zeit viel dringender gebraucht, als für Gerichtsverhandlungen wegen Fehlverhalten bei Demonstrationen.

    Für Klimaverbesserungen zu kämpfen ist richtig und wichtig, aber das geht bei uns auch legal, ohne Verstöße und Gefährdungen.

    Ich habe schon Dokumentationen von Jungen Leuten gesehen, die am Freitag für mehr Klimaschutz demonstriert haben, und am Wochenende sind sie, zum Teil um die halbe Welt, in Urlaub geflogen; ist dass Klimaschutz ?

    Unsere Politik muss über alle Wege aufgefordert werden, sich den Menschen für dieses Problem zu stellen, und in Frieden und gutem Miteinander gute Lösungen gemeinsam zu finden - Diesem Anspruch muss man der Bevölkerung schnell anbieten, denn es geht um alle Menschen und die Natur unserer Welt.

    • @felix :

      Von Autofahrern werde ich tagtäglich behindert, oder gefährdet!



      Egal, ob ich zu Fuß, mit dem Rad, oder dem Auto unterwegs bin!

    • @felix :

      Die Lüge der individuellen Verantwortung ist eines der widerlichsten Mittel der Ölindustrie... Wie beim Recycling wird die Verantwortung auf "die Verbraucher" abgewälzt. Aber ein Verbraucher kann nicht wählen ob er die Plastikverpackung will oder nicht. Er bekommt sie einfach. Ich kann nicht wählen ob ich Elektrisch fahren will oder nicht, ich habe weder das Geld noch die Lademöglichkeiten.

      Es ist vollkommen egal ob ich in Urlaub fliege oder zu meiner sterbenskranken Oma um ihr ein letztes mal "goodbye" zu sagen. Mein individuelles "Verzicht oder nicht" ist die sprichwörtliche Stechmücke die versucht den Elefanten leer zu saugen. Selbst wenn ich sauge bis ich platze ändert sich nichts.

      Die Klimakrise wird beim gegenwärtigen Pfad die Freiheitlich Demokratische Grundordnung in Deutschland zerstören. Millionen werden sterben und erhebliche Teile Norddeutschlands werden sprichwörtlich in der Nordsee versinken. Wie kann man solche Rechtsgüter ignorieren? Nicht ohne sich selbst des Versuchs der Abschaffung der FDGO schuldig zu machen. Und damit besteht ein Recht auf Widerstand.

  • Respekt vor dem Mut der Richter:innen! Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Das haben sich die Aktivisti und die ganze Bewegung verdient.

    • @J. Straub:

      Welcher Mut denn? Die Beurteilung einer Blockade als "nicht verwerflich" ist doch von der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt. Denen passiert nichts.

  • Endlich... die Klimakatastrophe muss endlich überall ankommen



    Wie immer ein Dank an LG und FFF.



    Das ist euer Verdienst, ohen Euch wären wir verloren.



    Das Verbrechen sind Autlobbyisten und -fahrer, die auch schlimme Unfälle verursachen, die Poltijker, die zu wenig tun und z.B. Tempo 100 vehindern etc. etc. etc.



    Aber NIEMALS die Überbringerinnen dieser schlimmen Nachrichten



    Und jetzt auch noch diese Hetze und der respektlose und unverantwortliche psychische Druck auf diese mutigen jungen Leute



    DANK DANKE

    • @Evelyn Schwirkus:

      Tja. Bei den 700.000.000.000 km, die hier in D von privaten PKW gefahren werden, is quasi wurscht, ob man auch schneller als 100/200 fahren darf...



      Nicht mehr fahren "eagl womit" (außer (nix "E") Bike) wäre die einzige Lösung.



      Irgendwie zweifle ich an, dass es dafür ne Mehrheit gibt?!



      Die (?viele) Politiker ham schon verstanden, dass des nix wird & "machen drum herum"...

      • @StSx:

        Das will ich sehen, wie plötzlich alle mit dem Rad Quer durch die Stadt, bei 10 cm Schnee, und Glätte zur Arbeit schliddern!



        Radfahren ist für 99% aller Radfahrer eine Sommerbeschäftigung. Bahn und Bus sind dann auch überlastet!



        Die einzige Chance ist, seinen Arbeitsweg zu verkürzen, damit man zu Fuß dorthin kommt!

      • @StSx:

        Hallo,



        habe sie sich einmal gedanken darüber gemacht, wo die Rochstoffe für die ganze E-Mobilität herkommen soll?



        Wenn man sich anschaut, dass einige dieser Stoffe durch Kinderarbeit gewonnen werden ist das schon einmal toll.



        Glaben sie , das diese kinder die Möglichkeit haben an Veranstaltungen wie Fridays for Future teilzunehmen! Des weiteren, wo soll der Strom für die ganze E-Mobilität herkommen?



        Zum Glück haben wir die Entwiklung von Kernenergie in Deutschland beendet, dies ist absolut toll, m.E. aber völlig Sinnfrei. Die verbrauchten Brennstäbe mit einem Restenmergiegehalt von ca. 91% lagern wir irgendwann einmal für 1Million Jahre ein, anstatt zu schauen das wir diese in neuartigen Reaktoren bis auf unter 10% herunter zu fahren und vielleicht für nur naoch 300 Jahre einzulagern.



        Was hier in Deutschland momentan passiert ist m.E. das wir uns als Industriestaat gerade den Ast absägen auf dem wir sitzen. Ich denke, dass in D im laufe des nächsten Jahres einige unserer Klimaaktivisten wach werden, wenn sie nicht mehr wissen, wie sie Ihre Rechnungen zahlen sollen.

  • Wenn Staat sich per Gesetz selbst verpflichtet zum Klimaschutz und auch das BVerfG anmahnt, die Ziele seien generationengerecht zu erreichen. Wie soll eine Demonstration gegen das langsame Tempo verwerflich sein?

    • @Arvid Uebelacker:

      Sobald sie potentiell unbeteiligte Menschen gefährtet ist sie es.

      • @felix :

        die unbeteiligten Menschen werden auch durch den nicht vorhandenen Klimaschutz gefährdet. UND durch Menschen die keine Rettungsgasse bilden. Denn DAS ist das Problem. Nicht dass es zu staus kommt (denn das passiert auch ohne "KlimaKleber"

        • @Autofahrer:

          Ja und auch bei Staus ohne Klimakleber wird keine Rettungsgasse von Ignoranten "Autofahrern" gebildet.

          Audifahrer, nicht blinken, zu dicht auffahren, Rasen und immer am Mittelstreifen.

  • Ich staune und bin erfreut.

    • @Nansen:

      Letztlich ein pragmatisches Urteil. Wenn in diesem Jahrzehnt wieder nichts passiert, wird eine weitere Radikalisierung des Protests das kleinste Problem sein, dem sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht. Es ist aberwitzig, sich vor einer herbeifantasierten "Klima-RAF" zu fürchten, Katastrophen wie in Ahrweiler aber achselzuckend hinzunehmen. Noch dazu in einem Spätherbst, in dem das Thermometer immer wieder gern auf 25° klettert.

      • @Tentacle_Therapist Lalonde:

        "Wenn in diesem Jahrzehnt wieder nichts passiert, ..."

        Wenn in diesem Jahrzehnt wieder nichts passiert, dann ist es auch für "Diejenigen" mit dem sorgenlosen Leben vorbei, denen wir den Klimawandel zu "verdanken" haben. Nach einem Bericht des Club of Rome werden die Treibhausgas-Emissionen 2030 ihren Höhepunkt erreichen, und ab da wird ein sich selbst verstärkender Klimawandel ausgelöst. Und was "ein sich selbst verstärkender Klimawandel" bedeutet, kann sich sicherlich auch jemand vorstellen, der mit Naturwissenschaften eher auf Kriegsfuß steht. Gerade einmal sieben Jahre bleiben der Menschheit also noch, um den Klimawandel etwas abzuschwächen, denn aufhalten kann man ihn nicht mehr, dafür hätten wir - wenn man sich die Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre anschaut - spätestens 1980 etwas unternehmen müssen. Anstatt aber wenigstens jetzt mal zu handeln, fällt den Politikern wieder mal nur das Wort 'Wirtschaftswachstum' ein. Es ist gut, dass die Klimaaktivisten "Druck" machen, aber es wird wohl noch lange dauern, bis der Bürger kapiert, dass es schon "eine Minute vor Zwölf" ist und man mit dem klimaschädlichen Wahnsinn, der 'Wirtschaftswachstum' heißt, endlich mal aufhören muss.

  • Es gibt noch Menschen mit Weitsicht, Vernunft und Rückgrat.

    Danke an die Richter für diese aufrechte Haltung.

    • @Wunderwelt:

      Und für die potentielle Gefährdung anderer ? was ist denn für Sie Weitsicht ?

      • @felix :

        Von was für eine potientielle Gefärdung reden Sie? Dass eventuell etwas passiert, wo dann die KA vielleicht etwas behindern könnten?

        Sobald Sie in ein Auto steigen und losfahren, sind Sie ein größere potentielle Gefahr für andere, als die KA die auf dem Asphalt sitzten.

  • Es gibt sie, die Richter:innen, die ihre Kinder und Kindeskinder lieben.

    • @MC:

      Und jedes Fehlverhalten als in Ordnung behandeln, wollen Sie das damit sagen ?

  • Richter haben aber nicht darüber zu entscheiden, ob der Zweck die Mittel heiligt, sondern ob die Mittel gesetzeswidrig sind oder nicht.

    • @Emsch:

      Bei Gerichtsurteilen ist die Motivation das A und O

    • @Emsch:

      Ja wie? Letzteres hamse doch gemacht.



      Ob ehna das nun gefällt oder nicht.



      &



      Die Begründungen können sich doch sehen lassen - wa.

  • In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".



    Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.



    Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen.



    Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“



    Ende der Zitate aus dem Archiv des Bundestags.

    Das ist der springende Punkt in Bezug auf die Letzte Generation: die Bundesregierung verweigert sofort machbare, einfache und fast nichts kostende Maßnahmen zum Klimaschutz.



    Mit dem Begriff civil disobedience verwiesen in München demonstrierende Wissenschaftler darauf, dass der gesellschaftliche Vertrag zwischen Wissenschaft und Gesellschaft gebrochen sei. Das wurde jüngst in der Zeitschrift nature diskutiert.

    Die Wissenschaftlerin Saska Stucki appelliert in Bezug auf einige fortschrittliche Urteile von Richtern in Deutschland, dass sie ihre konservative Rechtsposition in Bezug auf zivilen Ungehorsam und Klimaschutz aufgeben. Hier spiele die globale civil disobedience-Debatte zum Klimaschutz eine wichtige Rolle.



    Stucki fordert in Zusammenhang mit Urteilen zum Klimaschutz mehr Zivilcourage von Richtern. Gut, dass einige Berliner Richter auf dem richtigen Weg sind.

    Zeigen jetzt Menschen, die gegen die grundgesetzwidrige Inhaftierung der LG-Gefangenen in der Münchener JVA sind, mit einem öffentlichen Appell und einem Spendentopf für juristische Unterstützung der LG Zivilcourage im Klimaschutz?

    • @Lindenberg:

      Wer die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will,wird sich kaum um irgendwelche VERFASSUNGSartikel kümmern. Daher ist der der "Widerstandsartikel" im Ernstfall einer (diktarorischen) Machtergreifung eh für'n Popo! Entweder ist man mit dem Widerstand /"Gegenputsch" erfolgreich oder man wird im Falle des Scheiterns "an die Wand gestellt". In beiden Fällen ist der Artikel nutzlos und /oder überflüssig.



      Seit den 60ern berufen sich immer wieder Protestierer aller Couleur auf Artikel 20 und sind bisher immer damit vor Gericht gescheitert. Wenn es überhaupt so weit kam. Denn selbst wenn Gründe für Widerstand vorliegen sollten,wird das Gericht eines Unrechtsstaates diese doch nie anerkennen.



      Ferner ist ,zumindest für mich als verfassungsrechtlichen Laien, nicht einleuchtend wieso unzweifelhaft ungenügende Klimaschutzmaßnahmen auf eine Beseitigung der FDGO hinauslaufen. Da muß man doch um einige Ecken denken. Diese Ecken hätte ich gerne erklärt,bezweifele aber im voraus ,beruhend auf meiner Lebenserfahrung ,das die "gerichtsfest" sind.

  • „ Gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft ein schriftliches Urteil in Form eines Strafbefehls“



    Ein Strafbefehl ist kein schriftliches Urteil (wobei auch dies eine Doppelung ist, da jedes Urteil schriftlich abgefasst werden muss). Der Strafbefehl steht nach Rechtskraft nur einem Urteil gleich, vgl. §410 Abs. 3 StPO.

    • @Choronyme:

      Die Bezeichnung "schriftliches Urteil" ist keine Doppelung. Ein Strafurteil wird dadurch erlassen, dass es mündlich verkündet wird (§ 268 StPO); ein Strafbefehl nicht. Und die 1wöchige Berufungsfrist gegen ein Strafurteil beginnt mit der mündlichen Urteilsverkündung zu laufen (§ 314 Absatz 1 StPO).

  • Die nächste Instanz kassiert das Urteil, wetten wir?

    • @Frank Stippel:

      Sach mal so: Eins - fällt nicht weiter ins Gewicht - wa!;) Gibt ja mehrere von der fortschrittlichen Sorte! Wollnich - 🙀🥳 -

  • Die Aktionen der 'Letzten Gneration' sind verzweifelte Taten, die auch deshalb notwendig geworden sind, weil es die 'Grünen' nicht geschafft haben, der 'Christlich' Demagogischen Union den Garaus zu bereiten. Im Gegenteil: Es waren Habeck und Kretschmann mit ihrem naiven (?) Blick und vielleicht auch mit dem Drang, sich einmal im Ämtern prasentieren zu können, die sich mit den eigentlich sich vorher selbst zersetzenden CDU arrangieren und dabei die Anliegen der meisten (ehemaligen!) Grün-Wähler verraten und gleichzeitig auch der Demokratie schaden, weil die nicht den Wähler*innen zu vermittelnde 'Kompromißbereitschaft' einem demokratischen Wahlsystem einen Bärendienst erweisen.

  • Wow!!!



    Irgendwie Bewegung drin!



    Respekt!

    • @Nilsson Samuelsson:

      Schonn. Aber sach mal so:



      Was ich da lese: Nach Recht&Gesetz & sine ira et studio - Zorn&Eifer - zu entscheiden - ist richterlicher Job.



      Verpflichtung qua Grundgesetz - der Verfassung dieser Republik •



      (& das war mir immer Richtschnur als erstinstanzlicher Richter: nicht erst auf Karlsruhe EuGH EMRK warten!



      Es selbst gleich richtig entscheiden!)



      Nicht

      • @Lowandorder:

        Wie hätte der Richter das denn entscheiden müssen, damit niemand auf diese großen E hätte warten müssen?

        • @Jim Hawkins:

          🏴‍☠️ ? ^_^? Ham doch sauber entschieden.

          • @Lowandorder:

            Danke euer Ehren.

            Manchmal denke ich ein bisschen langsam. Oder gar nicht.

            • @Jim Hawkins:

              🏴‍☠️ Kenn ich. Geht den Menschen wie den Leuten. Ahoj & Horrido



              &



              “Each time is a new time“ - wußte schon Papa Hem

  • Über den Tellerrand hinaus. Chapeau.

    • @Lowandorder:

      Ja, aber.



      "nur „mäßige politische Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen"



      Damit argumentiert der Richter auch politisch und hebt damit die Trennung auf.



      Wie geht es dann weiter? Der ächste Richter wählt dann eine härtere oder weichere Strafe für irgendeinen Tatbestand mit dem Argument der Gesetzgeber wäre zu langsam ?

      • @fly:

        so ein Quatsch... die Krimakatatstrophe ist ja leider einmalig

      • @fly:

        Mit Unken ist schwer zu argumentieren!



        Es gibt kein unpolitisches Recht!



        Ihr Trennungspostulat - ist eine Schimäre - eine Fiktion.



        Hier - in der Wichtung völlig korrekt,

    • @Lowandorder:

      Es muss ja auch ein paar von den Guten geben...

      • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

        Bezieht sich natürlich auf den Tellerrand - und darüber hinaus. Ich sach nur 01.12. Feuerwache...

  • 174 zu 4. Wir werden ja sehen, wie das Landgericht den Fall bewerten wird.

  • Protest ist gerechtfertigt aber der Rechtsstaat ist ein höheres Gut.Was die sgn.Klimaaktivisten betreiben ist Bilderstürmerei, Nötigung,Gefährdung von Menschenleben , das sollte auch einem sympathisierenden Richter klar sein.

    • @Barthelmes Peter:

      Bilderstürmerei: bis jetzt ist ja noch keins dabei kaputt gegangen. Sollten nur beim nächsten Mal rechtzeitig Bescheid sagen und zum Kartoffelbrei noch Erbsen und Soße servieren, ein Bratling dazu und was zum nachspülen wär auch nicht schlecht. Die Gefährdung des Straßenverkehrs durch die Proteste ist auch maßlos aufgeblasen. Tagtäglich gefährden bzw nehmen Autos im Straßenverkehr Leben, ganz ohne Proteste. Fahrradfahrer werden in Berlin leider regelmäßig von Betonmischern (ich weiß auch nicht ob's Zufall ist) getötet. Den Krankenwagen halten dann leider sehr häufig Autos auf die in der Rettungsgasse stehen.

    • @Barthelmes Peter:

      Der Rechtsstaat ist wichtiger als eine Atmosphäre in der das Überleben möglich ist?! OK. Interessant, aber wer profitiert von diesem Rechtsstaat, wenn wir ausgestorben sind?

    • @Barthelmes Peter:

      Wie dysfunktional das hohe Gut gerade ist, lässt sich an der Reaktion auf die Gefährdung durch den Klimawandel erkennen.

    • @Barthelmes Peter:

      sag mal so: ganz ueberspitzt heisst das nur, dass wenn der rechtsstaat diesen gewaltlosen protest nicht schuetzt, dann sind wir - krass ausgedrueckt - in der naehe des irans

    • @Barthelmes Peter:

      Vor allem die dadurch bedingten Gefährdungen von Menschen-Leben.