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Urteil zu den Plakaten vom III. WegHetze ok, Pimmel nicht

Uli Hannemann
Kommentar von Uli Hannemann

Das Chemnitzer Urteil zu den Wahlplakaten der Partei III. Weg folgt einer absurden Begründung: Die Plakate dürfen bleiben, weil die Zielgruppe unklar sei.

Rechtsradikale Partei will in den Bundestag: Kundgebung vom III. Weg im Februar 2018 Foto: Peter Hartenfelser/imago

D er sportlich nicht untalentierte Fußballspieler Mehmet Scholl hatte 1994 im Jahrbuch des FC Bayern München den Satz „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt“, als sein „Lebensmotto“ angegeben. Die Fußballfreunde der rechtsradikalen Partei III. Weg übernahmen nun den Spruch für ihre in Zwickau aufgehängten Wahlplakate, nur den Halbsatz mit den Bäumen ließen sie weg: Der versteht sich bei Grünen ja von selbst. Die notorischen Spaßbremsen von der Ökopartei waren erwartbar empört.

Erst recht, als das Verwaltungsgericht Chemnitz zugunsten der Neonazis und zulasten der Stadt Zwickau, die eine Entfernung verfügt hatte, urteilte: Die Plakate dürfen ebenso hängen wie die Grünen. Damit bestätigten die Chemnitzer nur eine Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Die einzige Auflage des Gerichts: Die Hassbotschaften müssen hundert Meter vom jeweils nächsten Plakat der Grünen entfernt angebracht sein.

Der III. Weg hat immerhin nicht „Pimmel“ geschrieben, denn das ginge in einer Demokratie gar nicht. Hetze ist gut, ein Mordaufruf okay, der kleine Pimmel aber ist die rote Linie.

Es sei „unklar, wer überhaupt angesprochen wird“, denn damit könnten Wäh­le­r:in­nen wie Po­li­ti­ke­r:in­nen der Grünen gemeint sein, lautet die Begründung für den Beschluss. Ach so, na dann. Darüber, welche der beiden Gruppen aufzuhängen das Verwaltungsgericht als in Ordnung ansähe und welche nicht, hält es sich schlau bedeckt.

Ein Plakat „Knallt alle Nazis ab“ würde nach derselben Logik sicher ebenfalls genehmigt – man wüsste schließlich nicht, welche Nazis denn exakt gemeint wären: die vom III. Weg, die der AfD oder der NPD? Deren ­Wäh­le­r:in­nen oder deren„Politiker:innen“? Die in der Polizei oder die in der Justiz? Egal, Hauptsache, die Dinger hängen hundert Meter vom Gericht entfernt.

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Uli Hannemann
Seit 2001 freier Schreibmann für verschiedene Ressorts. Mitglied der Berliner Lesebühne "LSD - Liebe statt Drogen" und Autor zahlreicher Bücher.
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46 Kommentare

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  • Hier mal ein guter, erklärender Artikel zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts.

    www.zdf.de/nachric...stagswahl-100.html

    • 3G
      32533 (Profil gelöscht)
      @drafi:

      Ich vermag nichts "Gutes" an dem Artikel zu erkennen.

      Bei aller Kritikwürdigkeit mancher lauthals am Urteil formulierten Kritik:



      Lebens- und Erkenntniswelten von Richtern und Anhängern von Kleinst-'Parteien' wie der 'III. Weg' sind höchst unterschiedliche.

      Will sagen: ein Richter kann kraft Ausbildung und Sprache mit wohlfeilen Worten seine Entscheidung darstellen und Medien sie "erklären". Sie müsste aber auch ankommen, d. h.: von den Adressaten verstanden werden. Daran sind Zweifel nicht nur geboten, sondern zwingend.

      Wie war das nochmal mit der 'Verhältnismäßigkeit der Mittel'?



      Die braune Ka**e dampft seit über hundert Jahren. Wirksame Gegenmittel sind offenbar noch keine gefunden. An klugen Ideen sollte es doch gewiss nicht mangeln. Wir leben doch im Land der Dichter und Denker - nicht der Richter und Henker.

  • www.pnp.de/lokales...tzung-2656486.html

    Gibt's auch in die andere Richtung.

    • @R. R.:

      Bedauernswerterweise ist Ironie mit Ethos verquickt.

    • @R. R.:

      Dann weisen Sie dem "III.Weg" mal satirische Überspitzung nach. Die Formulierung lautet nämlich bewusst nicht "Hängt Nazis!" sondern streht im Konjunktiv ohne eine direkte Aufforderung (könnte heißt nicht müsste) zu enthalten. DIe Schlüsse, die daraus gezogen werden, mögen, bleiben im Ermessen des Betrachters und mehrdeutiger als im angesprochenen Fall. Hinzu kommt der eindeutig satirische Hintergrund der "Partei", die seltsamerweise, in meinen Wahlomatergebnis an erster Stelle steht, obwohl ich niemanden hängen möchte.

  • Und wenn eine Autorin in der taz in einer Satire die Polizei mit Müll assoziiert, dann steht das halbe Land Kopf.

    • @Jim Hawkins:

      Das liegt wohl vor allem daran, dass es im Gegensatz zur klaren und eindeutigen Ablehnung dieser Hassplakate eine eifernde Bewegung angeblich "linker" Menschen gab, die solche Vergleiche von Menschen mit Müll rechtfertigten. Es war traurig das es da überhaupt eine Debatte geben musste.

      • @Rudolf Fissner:

        Wo haben Sie denn da Rechtfertigungen gelesen? Also, außer in meinen Posts.

  • Und was ist, wenn ein durchgeknallter Mob mit Henkerseilen durch die Straßen zieht? Dürfen die das dann auch, weil die Zielgruppe unklar ist? Oder gibt es da Einschränkungen, z.B., daß sie sich den Wahlplakaten der Grünen nicht mehr als 100 Meter nähern dürfen?

    • @wxyz:

      Um das mal ein bisschen zuzuspitzen und reale gesellschaftlicher Entwicklungen einzubeziehen: Es muss ja kein Lynchmob sein. Faschos zündeln auch gerne oder schlagen oder schießen Menschen tot. Auch die angebliche Mitte bezieht Stellung, bildet Mobs, applaudiert und schafft Progromstimmung. Wirklich theoretisch ist das alles nichts. Das "wenn" ist längst Realität, wenn - welch Ironie - auch nicht als Lynchmob. "Todeslisten"/ "Feindeslisten" sind bekannt. Grünen-Poliitiker*innen, People Of Color, Linke, Menschen der sogenannten Zivilgesellschaft sind auf den Listen aufgeführt. Mit Walter Lübcke wurde wurde vor wenigen Jahren ein bekannter CDU-Politiker ermordet. Die Amadeu Antonio Stiftung geht von "mindestens 213 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Wendejahr 1990" sowie von "13 weiteren Verdachtsfälle" aus ...

  • "Die Plakate dürfen ebenso hängen wie die Grünen."



    Urg, ist das absichtlich so formuliert?

    Nicht



    "...wie die der Grünen"



    oder



    "...wie die grünen (Plakate)"

    Meines Wissens hat kein Richter entschieden, dass man Grüne aufhängen darf.

    • @Encantado:

      Stimmt, die Richter finden bisher nur den Aufruf dazu okay. Das ändert natürlich viel!

      Ob sie das Aufhängen von Grünen auch okay fänden, werden wir erst rausfinden, wenn irgendein Irrer dem Aufruf gefolgt ist.

  • Braune Richter fällen braune Urteile.



    Ich hoffe die Zielgruppe ist auch hier unklar.

  • Gibt es die Möglichkeit zur Berufung? Mindestens die Begründung sollte das hergeben — es wird laut Urteilsbegründung immerhin entweder zum Mord an einer Berufsgruppe oder zum Mord an einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgerufen.

  • Wann gab es in Sachsen zuletzt einen demokratischen Rechtsstaat? In der Weimarer Republik?

    - Über 200 Nazis zerlegten den kompletten Stadtteil Leipzig-Connewitz 2016: Verfahren über viele Jahre verschleppt; Bewährungsstrafen, weil Nazis nur "zufällig" am Ort gewesen seien. Dresdner Staatsanwälte ermitteln nix von Bedeutung, Leipziger Richter nehmen das hin.

    - Bad Schandau, Elbsandsteingebirge: Schüler bis aufs Klo der Jugendherberge verfolgt und ihm den Kiefer gebrochen. Hamburger Schulklasse musste sich 2013 auf ihren Zimmern verbarrikadieren. Ermittlungen und Gerichtsprozess in Pirna (20% NPD) ergaben nichts.

    - Hunderte solcher Fälle im NSU-Land, davon viele wegen Rassismus, die gar nicht in der Zeitung stehen

    Failed State bedeutet: Muss die Saxn-Justiz in Bundesländer mit Rechtsstaatskultur ausgelagert werden?

  • Ich bin echt sauer!

    Ich hatte vorher von der Mini "Partei" noch nie etwas gehört und jetzt? Heute ist diese Truppe bundesweit bekannt, sogar ihr Logo. Sogar die TAZ veröffentlich ein "Werbefoto" dieser Typen.



    Die Verantwortlichen werden sich freuen, besser hätte es für sie gar nicht laufen können. Soviel Aufmerksamkeit zum Nulltarif. Warum muss die Presse immer über jedes Stöckchen springen, dass ihnen Rechte hinhalten.



    Mein Vorschlag an die TAZ zur Schadensbegrenzung: Zumindest das Fotomaterial dieser Leute nicht veröffentlichen.

    • @V M:

      Sie haben vollkommen recht. Ihre Ziele, den Bekanntheitsgrad massiv zu steigern, hat diese Naziclique erreicht.

  • Vllt liegt es auch daran, dass auf den Plakaten eben nicht nur steht,



    "Hängt Die Grünen!"



    sondern auch



    "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt!"

  • Ich bun fassungslos. Wo wollen diese Richter eigentlich studiert haben? Sie konstruieren völlig absurde Argumentationen, dass ein Aufruf zu Gewalt oder sogar Mord immer einen konkreten Adressaten und ein konkretes Ziel haben müsse um bestraft zu werden. Das ist absurd. Und selbstverständlich greift bei mangelnder Konkretheit dann irgendwann der Vorwurf der Volksverhetzung. Genau dafür ist er da, das ist ist sein Sinn. Dass er von den sächsischen Richtern einfach ignoriert wird, hat schon viel von Willkür und von Rechtsbeugung. Solche Rechtsprechung gefährdet den Rechtsfrieden und das Vertrauen in den Rechtsstaat, das erninnert auch schon durchaus an die Blindheit auf dem rechten Auge aus der Spätzeit der Weimarer Republik. Eine gefährliche Entwicklung, man kann nur hoffen, dass weitere Instanzen dafür deutliche Worte finden.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      Tatsächlich ist das nicht alzuweit hergeholt.

      Beispiel ACAB:



      Diese Abkürzung steht für die Beleidigung einer Berufsgruppe. Solange aber keine Einzelperson gemeint ist, ist das Tragen dieser Abkürzung nur eine Meinungsäußerung. Zur Beleidigung wird es erst wenn gezielt jemand adressiert wird (zum Beispiel wenn man es jmd. ins Gesicht sagt oder durch das unmittelbare Entblößen der Abkürzung ggü. eines Beamten indem man den Pulli o.ä. auszieht)

      • @83191 (Profil gelöscht):

        No Front. Wer sagt das mit dem unmittelbaren entblößen?

        • 8G
          83191 (Profil gelöscht)
          @Firlefonz:

          Das ist meine Interpretation basierend auf dem Prinzip der Kollektivbeleidigung. Sobald ein spezifischer Polizist sich gemeint fühlen könnte, zum Beispiel in dem jmd. die Abkürzung ihm direkt ins Gesicht hält, ist es selbige eben nicht mehr.

          Dieses Beispiel habe ich selbst weder erlebt noch mitbekommen, passt aber zu dem von mir dazu gelesenen.

  • Die Nazipartei hat ganz klar zu Gewalt aufgerufen. Das ist Volksverhetzung, Aufrufen zu Straftaten.

    • @nzuli sana:

      Welches Volk wurde denn verhetzt?



      Und eigentlich sagt das Plakat sinngemäß, "Hängt unsere grünen Plakate überall auf!". Das ist äußerst dumm, aber ihren Zweck haben die Plakate erfüllt, der Naziweg ist jetzt bundesweit bekannt.

      • @Ber.lin.er:

        Stuss. Das wissen Sie auch.

        Wenn Sie die unverdeckte Beduetung der Formulierung "...die Grünen" nicht verstehen fehlt Ihnen wohl etwas entscheidendes, nämlich das Urteilsvermögen.

        Es zählt nicht, wass man da noch verharmlosend und gewaltverniedlichend reininterpretieren kann, sondern was DA STEHT! ":...die Grünen".

  • Ich sach's mal so: Von einem sächsischen Verwaltungsgericht wird man nunmal kein klares Urteilsvermögen erwarten dürfen. Das ginge doch deutlich zu weit.

    • 3G
      32533 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Der regionalen Begrenzung in dieser causa widerspreche ich energisch.

      Es soll hier nicht unterschlagen werden: Auch Hessen können das nicht.

      • @32533 (Profil gelöscht):

        Die Justiz in Sachsen wurde ja nach der Wende größtenteils aus westdeutschem Personal (viele aus Hessen) zusammengeschustert. „Dreißig Jahre nach dem Mauerfall sind nur rund 13 Prozent der Richter an ostdeutschen Gerichten Ostdeutsche und die amtierenden Gerichtspräsidenten sind alle erst nach der Wende in die neuen Bundesländer gekommen, so eine Auswertung des Redaktionsnetzwerks Deutschlands vom Januar 2019.“ (LTO - Legal Tribune Online)

        • 3G
          32533 (Profil gelöscht)
          @Rainer B.:

          Schorsch, mei Droppe.

          Da ist ja mächtig etwas schiefgelaufen und jedes Wundern überflüssig ...

  • Unglaublich aber Sächsische Justiz halt.

    ZEIT ONLINE:



    Fehlentscheidung ohne intellektuelle Substanz

    Zu Grote > schlechter Vergleich, da gab es bereits Gewalt:



    Am 13. Dezember 2019 wollte der SPD-Politiker seinen zwei Jahre alten Sohn zur Kita bringen, als Steine und eine Farbbombe auf sein Auto flogen.

    Eine Scheibe ging zu Bruch. Grote und sein Sohn blieben unverletzt.

    • @jeggert:

      Ach stimmt, von den Nazis des III. Wegs ist natürlich noch keine Gewalt ausgegangen . .

  • Spontan fiel mir ein Wahlplakat der Partei "Die Partei" ein. Darauf stand seinerzeit: "Nazis töten." Irgendeines mit "Hängen" gab es auch noch. Gab es damals auch ein Verbot, weil es eben auch ein Mordaufruf sein könnten?

    • @TazTiz:

      Wenn am Ende dieses Satzes ein Ausrufezeichen stünde, wäre es ein Mordaufruf und nicht zu dulden. Als Aussagesatz mit einem Punkt am Ende, ist aber davon auszugehen, dass Nazis grammatikalisch als Subjekte, nicht als Objekte zu verstehen sind.Somit ist der Satz kein Aufruf, sondern eine korrekte Aussage.

      • @Joba:

        Mit sprachlichen Findigkeit kann der nationaldenkende Mensch nichts anfangen. Ist es doch nichts neues gewesen. Aber whataboutism ist ja ein Grundpfeiler der Argumentation dieser Menschen.

        Aber danke für ihren Beitrag

        • @Daniel Drogan:

          So ist es: Alles Nazis außer Mutti.

      • @Joba:

        Dieser fein Unterschied ist mir auch aufgefallen. Aber die Intention (mit krassen Aussagen auffallen) ist die gleich.Wenn es allein daran liegt, könnte ja die Basis das Ausrufezeichen auf ihren Plakaten überkleben und gut wäre es. Die (grüne, wahlkampfbedingte) Aufregung wäre meiner Einschätzung nach trotzdem nicht kleiner. Gegen die Partei konnte damals niemand was sagen, weil sich ja keiner als Nazi zu erkennen geben will.

        • @TazTiz:

          Übrigens hat die Stadt Plauen nun auch die o.g. Plakate der Partei abnehmen wollen und wurde auch gerichtlich gestoppt.

  • Furchtbare Juristen eben...

  • Die Logik der staatlichen Behörden ist die:



    das linke Spektrum muss von Smash-IAA-Demos weggeprügelt werden, weil es sich aus solchen sozialmoralischen Milieus zusammensetzt, die sich nicht als Spitzel bezahlt anwerben lassen. Aussteigerprogramme helfen auch nicht.



    Rechtsradikale und Nazis kommen aus solchen sozialmoralischen Milieus, in denen es einen hohen internen Gewaltpegel gibt, wie bei ihren Eltern etc. Diese lassen sich zumindest einzeln anwerben, legen bei der Nazigruppe das Geld auf den Tisch und sind, so die Meinung der Behörden, viel besservon innen heraus kontrollierbar.

  • 3G
    32533 (Profil gelöscht)

    Logik ist bekanntermaßen nicht gerade die Kernkompetenz der deutschen Gerichtsbarkeit.

    Und Recht und Gerechtigkeit sind oft nur entfernte Verwandt.

    • @32533 (Profil gelöscht):

      Man muss da vielleicht noch regional differenzieren...wobei sich auch westlichere Gerichte schon sehr peinlich und entlarvend inszeniert haben.

      Aber dort häuft es sich immer wieder.

    • 3G
      32533 (Profil gelöscht)
      @32533 (Profil gelöscht):

      Das "e" am Ende verloren? Schande.

      Ende gut, manches gut.

  • Wenn nur die Entfernung von 100 Metern zum Gerichtsgebäude eingehalten wird, müsste es ja auch gestattet sein, ein Plakat mit der Aufschrift "Hängt die Richter" aufzuhängen?



    Aufgrund der Entfernung kann man dann ja auch nicht mehr wissen, welche Richter, oder ob überhaupt Richter eines Gerichts gemeint sind.

    • @jlMG:

      Diesen Vorschlag finde ich sehr gut! Ich wohne leider weit weg, sonst würde ich das gleich machen.



      Die Nationalsozialisten meinen in der Regel mit ihrer Feindgruppe: "alle".



      Das war das "Sozialistische".

    • @jlMG:

      Noch versteckter wäre "Hängt Richter".

      Oder "Richter: an die Wand oder aufhängen", frei nach Karl Valentin.

      Mind. 100m von Gerichtsgebäuden entfernt, damit man keinesfalls einen Zusammenhang erkennen kann.