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AfD-Verbot kann kommenDa braucht es weder Gutachten noch Verfassungs­schutz

Kommentar von Thomas Jung

Gastautor Thomas Jung von „AfD Verbot Jetzt“ sieht keine Hindernisse im Angehen eines AfD-Verbotsverfahrens.

Keine zwei, nicht mal drei Meinungen: Fahne mit „FCK AFD“-Aufschrift Foto: Fabian Sommer/dpa

A uch im neuen Bundestag setzen Abgeordnete sich für ein Verbot der AfD ein. Die Debatte hat neue Fahrt aufgenommen. Das ist dringend nötig. Doch darin taucht immer wieder ein großer Irrtum auf: Es wird angenommen, für einen Verbotsantrag sei eine Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur „erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung“ zwingende Voraussetzung. Das suggerieren Beiträge selbst in denjenigen Medien wie der taz, der Frankfurter Rundschau oder Correctiv, deren Au­to­r*in­nen sich für ein Verbot aussprechen. Da heißt es etwa, „die Hochstufung gilt als zentrale Voraussetzung für ein neues Verbotsverfahren“.

Doch das ist juristisch falsch. Die Kategorien sind nichts anderes als Verwaltungspraxis. „Gutachten“ hört sich bedeutsam an, aber in der Rechtsprechung ist davon nie die Rede. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, die eine Einstufung als „Verdachtsfall“, „gesichert extremistisch“ oder ein Gutachten des Verfassungsschutzes ­fordert. Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können nach Paragraf 43 BVerfGG jederzeit einen Antrag auf ein Verbot stellen. Auch das Bundesverfassungsgericht benötigt keine Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Das war bereits beim Verfahren zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung zu sehen, in dem sich das Gericht allein auf öffentlich verfügbare Belege wie Wortbeiträge führender Politiker stützte.

Paragraf 3, Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz regelt die Aufgaben der Behörde sehr genau: Sie soll Informationen zu Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sammeln und auswerten. Daneben soll der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über bestimmte Erkenntnisse informieren. Das steht tatsächlich noch aus. Um das Verbotsverfahren einzuleiten, braucht es aber keine Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Das fehlende Gutachten ist juristisch nicht nötig. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung könnten jederzeit mit öffentlich zugänglichen Informationen ein Verbotsverfahren einleiten.

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27 Kommentare

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  • "Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung könnten jederzeit mit öffentlich zugänglichen Informationen ein Verbotsverfahren einleiten". Ganz genau, aber das tun sie und das ist ein Skandal sondergleichen.

  • CDU- und SPD-Mitglieder stimmten laut NDR im Stadtrat von Sasssnitz offen und "konstruktiv" mit der AFD.

    www.ardmediathek.d...S0yMTk5YWU3NDFmYmQ

    Tommy Thormann (war Mitglied der Jungen Alternative) von der örtlichen AFD wurde in der Vergangenheit die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen. Für die Politische Schönheit ein Grund, die AFD zu verbieten.

    afd-verbot.de/beweise/63350

    Thormann wurde vor einem Jahr von mehreren Fraktionen, z.b auch der SPD, zum stellvertretenden Stadtpräsidenten von Sassnitz gewählt.



    Vor einem Jahr verwahrte sich der Generalsekretär der SPD in MV noch gegen das örtliche Verhalten der SPD und empfahl die Abwahl von Thormann.



    Kommt es nun zu Parteiausschlüssen bei SPD und CDU-Parteimitgliedern in Sassnitz? Wohl kaum.



    Vielmehr scheint die AFD mit ihrer schleichenden Verharmlosung gut voranzukommen. Abzulesen auch bei Interviews vom Deutschlandfunk und RTL mit Krupalla, dem die fragenden Journalisten nicht gewachsen waren.

    www.youtube.com/watch?v=MnO5y091mBw

  • Ich fände es ja gut, wenn die AfD direkt nach der Regierungsbildung verboten würde -- so könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und gleich den Bundestag ein gutes Drittel verkleinern.

  • In der gesamten EU wurden in den letzten Jahren gerade einmal zwei rechte Parteien verboten. 2020 Die Griechische Morgenröte und 2015 die rumänische "Alles für das Land". Beide Verbote beruhten auch nicht auf den Inhalten der Parteien, sondern auf kriminellen Handlungen bzw illegaler Parteienfinanzierung.

    Die Gründe warum sich die meisten EU Länder gegen ein Verbot rechter Parteien entschieden haben liegen auf der Hand.

    Ein Verbot beseitigt nicht das Problem der Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Agieren der politischen Klasse.

    Eine demokratisch gewählte Partei zu verbieten würde wahrscheinlich zu einer Radikalisierung der Wählerschaft führen und die bereits bestehenden Vorurteile bestätigen.

    Dazu kommt und dieser Punkt wird häufig übersehen, die Ideologie würde ja ebenso wenig verschwinden wie ihre Anhängerschaft, sich jedoch bei Zerschlagung der Strukturen der staatlichen Kontrolle entziehen.

    Daher müsste für ein Verbot schon ein ganz konkreter Anlass vorliegen, der dann auch als Argumentationsgrundlage für das Verbotsverfahren dient. Das wäre dann auch der Öffentlichkeit zu vermitteln.

    Das Vorgehen nach dem jetzigen Muster erweckt eher den Eindruck von Willkür

    • @Sam Spade:

      Das Argument einer weiteren Radikalisierung der potentiellen AFD- Wähler bei einem Verbot, ist für mich nicht stichhaltig. Die Radikalisierung erfolgt anhand anderer Kriterien.



      Es geht einzig und allein darum eine demokratiefeindliche, rechtsextreme und gegen die freiheitliche Verfassung agierende Partei zu verbieten.



      Und wenn ich mich recht entsinne wurde beim 2. Verbotsverfahren gegen die NPD u.a. der geringe Einfluss der NPD ins Feld geführt, damals kamen sie etwa auf 1-2%.



      Im Umkehrschluss müsste doch die aktuelle Zahl von 20% bei der AFD gerade für ein Verbot sprechen.

      • @Klaus Waldhans:

        "Es geht einzig und allein darum eine demokratiefeindliche, rechtsextreme und gegen die freiheitliche Verfassung agierende Partei zu verbieten"

        Eben nicht, es geht besonders darum die Konsequenzen die ein solches Verbot nach sich zieht mit einzukalkulieren.

        Zum Beispiel im Bereich der Staatsbediensteten, Stichwort Verfassungstreuepflicht. Nur einer von einer ganzen Reihe von Aspekten, die es bei einem Verbot zu berücksichtigen gilt.

        Oberste Priorität hat daher ein Vorgehen, welches die öffentliche Ordnung nicht gefährdet.

        Und ein Verbot aufgrund eines konkreten Anlasses der eindeutig die Verfassungswidrigkeit aufweist ist nicht nur für das rechtliche Verfahren sondern auch hinsichtlich der Erhaltung der öffentlichen Ordnung dienlicher, als sich auf ein Sammelsurium von Aussagen und Belegen zu stützen, die nur von Experten bewertet werden können und damit reichlich Spielräume für die gängigen Verschwörungstheorien bieten.

      • @Klaus Waldhans:

        Bei Ihnen ...



        "Im Umkehrschluss müsste doch die aktuelle Zahl von 20% bei der AFD gerade für ein Verbot sprechen."

    • @Sam Spade:

      Willkür sieht ganz anders aus, die AfD-Verbotsdiskussionen fingen mit der Gründung der Partei an. Der (konkrete) Anlass sind hunderte wenn nicht noch mehr verfassungsfeindliche Aussagen, Handlungen, etc. die Gerichten schon vorgelegt wurden, etwa bei dem Verfahren gegen Höcke.

      Die Symbolik eines Verbots ist nicht zu unterschätzen, jeder Rechtsextreme der ins Wanken kommt, ist einer mehr der zu denken beginnt.

  • Nach dem was ich über die Vorraussetzungen für einen erfolgreichen Verbotsantrag für eine politische Partei gelesen habe wäre ein solcher Antrag juristisch sehr schwierig und hätte nur geringe Erfolgsaussichten. Aber, viel schwerwiegender wären die politischen Folgen. Ein solcher Antrag sieht genaus so aus als ob den Parteien der Mitte die Argumente ausgegangen sind - sie keine politischen Argumente (mehr) haben und darum ein Verbot anstreben. MIt anderen Worten, die Parteien wollen ihr eigenes Versagen juristisch kaschieren. Das wäre wirklich nicht gut für die Demokratie in Deutschland. "Pulling rank" ist das letzte Mittel von Leuten die keine persöhnliche und fachliche Autorität haben, man erinnere sich an Chefs die keine Ahnung haben und am Schluß ihre (falsche) Entscheidung schlicht damit begründen dass sie der Chef sind. Genau da wären wir dann. Die Meinung der Untergebenen über ihren Chef würde weiter ins Bodenlose fallen. so siehts doch aus. Wer das AfD Verbot fordert, hilft der AfD.

  • Herr Jung hat insofern Recht, als Anträge, wenn es ein Recht darauf gibt, immer gestellt werden können. Die Frage ist aber nicht eine des Rechts auf einen Verbotsantrag, sondern was ein solcher Antrag für die Zukunft der sogenannten repräsentativen Demokratie bedeutet.

    Das die AfD in Teilen als gesichert rechtsextrem gilt, macht sie nicht als Gesamtpartei verfassungswidrig. Ein Verbot der Teile der AfD, die konkrete Ziele haben, die unabänderliche Grundsätze in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes zu verändern, wird schwierig. Diese Artikeln bieten große Interpretationsspielräume und einige Positionen der AfD wurden längst von Parteien der sogenannten demokratischen Mitte übernommen.

    Schwerwiegender ist der Umstand, dass die AfD bei der Bundestagswahl 20,8% und in Umfragen mittlerweile bei 25% mit CDU/CSU gleich aufliegt. Eine „Volkspartei“ zu verbieten, würde mindestens deren WählerInnen klarmachen, was von der Mitbestimmung durch Wahlen als Fest der Demokratie zu halten ist: gar nichts. Die demokratischen Parteien der Mitte würden dafür auch nicht einen Prozentpunkt an Stimmen hinzugewinnen. Das ist denen aber egal, solange sie Konkurrenz im Wahltheater ausschalten können

    • @DemokratischeZelleEins:

      Ceterum censeo: Die demokratischen Köch*innen haben das Essen anbrennen lassen. Das ist gegen den Geist der Verfassung.

  • AfD-Verbot(-sverfahren) jetzt! Es fehlt hier tatsächlich der politische Wille; und bevor dies nicht ohne Zweifel zu hinterlassen erklärt wird, sind die konservativen Parteien hier im Land verdächtig, mit der AfD mitlaufen zu wollen, um den Neoliberalen die Deutungshoheiten zu sichern.

  • Wieso hat Rot-Grün den Antrag nicht nach dem Ausscheiden der FDP gestellt? Es bedarf keines gemeinsamen Antrages von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Machen wir uns bewusst, die erfolgreichen Anträge gegen die SRP, KPD wurden nur von der Bundesregierung gestellt, der NPD-Verbotsantrag 2013 wurde nur vom Bundesrat gestellt.

    Entweder stellt man jetzt zeitnah den Antrag oder man lässt es Ganz und dauerhaft bleiben. Der zuständige zweite Senat erhält dieses Jahr zwei neue Richter, soweit ich weiß bei beiden Vorschlagsrecht der SPD.

    • @Gruffy:

      Weil diese Frage keine Fraktionsentscheidung ist. Die Entscheidung ist denkbar knapp und das in jeder demokratischen Fraktion gleichermeßen.

  • Ach was, und wenn die AfD verboten wird, was ich für nicht möglich halte, wählen deren Wählerschaft als Dank dann die Grünen oder gar die SPD?

  • Ja, Herr Jung sieht keine Hindernisse für ein AfD Verbot. Leider gibt es da noch das Bundesverfassungshericht und den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Letztendlich entscheidet das europäische Gericht, bzw. bezieht das Bundesverfassungsgericht sich auf deren Entscheidungen. Der Gerichtshof legt strenge Regeln an. Auch Zb. bei Verboten von türkisch/kurdischen Parteien hat er gegen Erdogan entschieden.

    Beim 2. versuchten NPD Verbotsverfahren hat sich das Bundesverfassungsgericht auch auf die europäische Rechtssprechung verwiesen und das Verbot abgelehnt.

    www.lto.de/recht/h...nd-vergisst-europa



    Zu Parteiverboten hat der Gerichtshof jedoch eine eigene Rechtsprechung entwickelt, die sich von der des BVerfG unterscheidet und dabei teilweise strengere Maßstäbe aufstellt. Es ist deshalb längst nicht sicher, dass ein Karlsruher Urteil auch in Straßburg Bestand hätte.

    www.bundesverfassu...017/bvg17-004.html



    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele

  • Eine Hochstufung ist keine Voraussetzung, aber es wäre ein weiteres Pfund.



    Es gibt nämlich extrem hohe Hürden für ein Parteiverbot. Das ignorieren AfD-Verbotsaktivisten liebend gern.



    Die geringe Zustimmung im letzten Bundestag zu einem möglichen Verbotsantrag hat sehr anschaulich bewiesen, dass Experten - sehr viele Bundestagsabgeordnete verfügen über ein Jurastudium - hier große Bedenken bezüglich der Erfolgschancen haben.



    ---



    Abseits davon würde mich mal interessieren, wie ein AfD-Verbot umgesetzt werden soll. Ernstgemeinte Frage. Nehmen wir an Karlsruhe hat die AfD gestern verboten.



    Ihre Büros müssen geschlossen werden und ihre Politiker aus den Parlamenten geholt.



    Wer soll das umsetzen und wie?



    Die AfD ist mittlerweile drauf und dran deutschlandweit stärkste Partei zu sein. Es wählen auch jede Menge Richter, Staatsanwälte, Soldaten und Polizisten AfD - nicht 'nur' jeder vierte Wähler.



    Die Idee Karlsruhe verbietet die AfD und dann ist der Spuk morgen vorbei halte ich für Tagträumerei.



    Entweder das mündet im Bürgerkrieg oder sie strukturieren sich direkt neu.



    Die Politik wird nicht umhinkommen Lösungen für die aktuellen Probleme zu erarbeiten die von den Wählern getragen werden.

    • @Farang:

      Demnach wäre politisch so agiert worden, dass es zu spät wurde?

      Und nun "Lösungen" anbieten, ohne Verrat am Spirit des Grundgesetzes?



      Welche Lösungen könnten denn so beschaffen sein, dass diese Wählergruppe ihren Wählerwillen in einem sie zufrieden stellenden Umfang bekäme, ohne dass damit der Geist der Verfassung unterlaufen, ausgehöhlt, in Frage gestellt oder konkret gelöscht würde? Denn einer solchen programmatischen Eskalation der Politik dient die in der AfD von ihren Untergruppen getragene Aufgabenteilung. Teile und Täusche ...

      Könnten Teile der AfD oder einzelne AfD-Landesparteien verboten werden?

  • Warum ich gegen einen wagen Versuch eines AfD-Verbotes bin.



    Wenn man ein Verbot gegen die AfD versucht, und es dann vor Gericht misslingen sollte, dann hat man der AfD einen Quasi-Freibrief erteilt. Was aber noch viel schlimmer ist, dann sagen viele, "seht ihr, die AfD ist eine vom Gericht bestätigte demokratisch legitimierte Partei". Man sollte diesen Prozess erst gehen, wenn man sich eines Sieges auch ziemlich sicher ist, sonst geht der Schuss nach hinten los. Wir sollten mehr darüber nachdenken, warum fast schon ein Drittel der Wahlberechtigten diese üble Partei wählt, denn die gibt es auch nach einem Verbot noch für eine AfD2.

    • @Hans Dampf:

      Typisch German Angst. Warten bis es zu spät ist. Um eine AfD 2.0 kümmert man sich wenn es soweit sein sollte. Ein Gericht würde auch nicht bestätigen, dass es sich bei der AfD um eine demokratische Partei handelt.



      Was soll eigentlich noch alles passieren um sich sicher zu sein?

    • @Hans Dampf:

      So eine umgekehrte Schlussfolgerung begünstigt nur Stillstand. Kein Gericht wird auch bei einem Fehlschlag behaupten, dass die AfD dadurch demokratisch legitimiert sei. Dazu gibt es längst zuviele Gegenbeweise

    • @Hans Dampf:

      Als Konsequenz aus dem Gefüge Ihrer Betrachtung ließe sich ableiten, dass nichts aus einem Verbot werden kann, weil die Entwicklung die möglichen Erfolgsaussichten eines Verbostantrags nur überholen kann.



      Den schlimmsten Beitrag zu einer Niederlage in diesem politischen Wettrennen leisten m. M. etablierte Parteien und Medien ... aber auch EKD-Funktionäre wie zuletzt Bischof Kramer in chrismon. So kommt es, wenn man schon der Argumentationswillkür wie Verfassungsschutz = Stasi hilflos gegenübersteht. Klingt so wohlbegründet wie "die Juden sind schuld" u. ä. ...



      Wem fehlt es denn da an kommunikativer Kompetenz? Aber sie nützt in der unmittelbaren Diskussion angeblich sowieso nicht viel, weil nach Harald Welzer die Kernwähler eine andere Moral haben, die man nicht wegdiskutieren kann. Man muss sie daher bekämpfen. Und dieses strategisch kluge Bekämpfen auf den politischen und medialen Ebenen war bisher so weit hinter den Erfordernissen geblieben, dass einem ein Scheitern eines Verbotsantrags durchaus schwanen und als zu riskant erscheinen mag. Aber warten? Worauf?



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    • @Hans Dampf:

      Sie meinen also, erst einmal abwarten - etwa solange, bis die Alternative für Ahnungslose 40 % plus erreicht- und dann über eine Entscheidung nachdenken?

      Zum Opfer macht sich diese Partei jederzeit. Das ist ihr Geschäftsmodell, ohne oder mit Verbotsantrag

      ,

      • @ INTRASAT:

        Ich meine nicht abwarten. Ich meine aber auch, nicht einfach mal so einen schlampigen Verbotsantrag stellen, welcher dann unter Umständen abgelehnt wird. Denn der Schaden wäre gigantisch größer. Die AfD muss vor allem von der Politik und in jedem Gespräch von uns bekämpft werden, nicht einfach nur an einen Richter übertragen werden.

  • Das Problem ist hier weniger Jura, sondern der mangelnde politische Wille, den Antrag zu stellen.



    Die irrige Ansicht der Skeptiker: der Verbotsantrag konterkariere den politischen Kampf gegen die AfD, diese habe dann einen weiteren Ansatz für ihre Opfererzählung, das böse woke-linke System wolle den wahren Volkswillen unterdrücken.



    Das mag zwar stimmen, aber die große Opfererzählung ist Grund-DNA der AfD, der brave Biodeutsche, der Steuern zahlt wird von jedem ausgenutzt: Flüchtlinge, Bürgergeldempfänger, diese Erzählung wird mit oder ohne Verfahren gespielt.



    Und natürlich ist der politische Kampf gegen die AfD auch mit Verfahren nicht verboten, der auch durch eine eigene, positive Positionierung gegen die AfD unter Ablehnung ihrer menschenfeindlichen Politik passieren könnte. Bisher ist den Parteien nicht viel gegen das Geblöke von rechts eingefallen, außer hilflos nachzuplappern und vor allem in der Migrationspolitik der AfD die Deutungshoheit zu überlassen.



    Der Antrag hätte in jedem Fall positive Auswirkungen. Entweder die AfD wird inklusive Faschisten verboten oder die AfD trennt sich vom klar rechtsextremen Flügel und wird zu einer blauen, aber erträglichen „Werteunion“.

    • @Bambus05:

      Ich stimme ihnen absolut zu. Die Weimarer Republik hat gezeigt, dass die Demokratie sich wehren muss.

      Ein AfD-Verbot würde das Problem nicht grundsätzlich lösen, aber eine Atempause verschaffen.

      Rechtsextreme Strukturen zerschlagen hat noch nie geschadet.

    • @Bambus05:

      Es gibt keinen "gemäßigten" Teil in der AfD! Das will diese unsägliche Partei uns bloß glauben machen. Ähnlich agiert - mit wesentlich mehr Erfolg, leider - LePen und ihr RN. Sie inszenieren sich als gut bürgerlich und demokratisch, sind aber das glatte Gegenteil. Ich befürchte, dass ein Verbot nie kommen wird. Stattdessen wird sich die sogenannte Mitte - also CDU/CSU - noch weiter radikalisieren, in der irrigen Annahme, die Neonazisten schon irgendwie im Zaum halten und für ihre eigenen Zwecke nutzen zu können. Dieser Schuss ist schon einmal gewaltig nach hinten losgegangen, aber Geschichtsvergessenheit scheint mittlerweile en vogue zu sein.