Die Einstufung von Junger Alternative und Co. durch den Verfassungsschutz ist wichtig. Noch entscheidender ist Gegenwehr in Politik und Gesellschaft.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD Jugend, das Institut für Staatspolitik und den Verein Ein Prozent als rechtsextrem ein. Dort reagiert man trotzig.
Der Verfassungsschutzpräsident sieht die Letzte Generation nicht als extremistisch an. Einer ihrer Aktivisten ist seit Dienstag im Hungerstreik.
Ist die Bundesinnenministerin für radikale Klimaschützer*innen zuständig? Und wer kann überhaupt Vereinsverbote anordnen?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die AfD-Klage auf Gleichbehandlung. Die Partei fordert Stiftungsgelder aus dem Bundeshaushalt.
Chinas Außenpolitiker zeigen beim Parteikongress, dass es im ideologischen Kosmos des Xi Jinping keinen Platz für Kritik oder Selbstreflexion gibt.
Die AfD will, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Das Verfassungsgericht lehnte den Eilantrag nun ab.
Ein Geheimdienst modernisiert sich: Mit Felor Badenberg ist erstmals eine Frau in der Führung des Verfassungsschutzes.
Dürfen die Daten kurdischer Vereine automatisch an Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden? Ein Gutachten des Bundestags sagt klar Nein.
Innenministerin Faeser und Behördenchef Haldenwang haben den neuen Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Sie warnen vor Terror und Gewalt von rechts.
Daten über kurdische Vereine landen seit 1994 automatisch beim Verfassungsschutz. Den zugrundeliegenden Erlass findet das Innenministerium nicht mehr.
Ein Lagebericht zeigt: In den Sicherheitsbehörden gibt es mehr als 300 Rechtsextremisten. Erstmals werden auch „private“ Netzwerke benannt.
Ein FDP-Abgeordneter klagt auf mehr Auskunft zu Auslandseinsätzen von Verfassungsschützern. Die Regierung geht nun selbst in die Offensive.
Die Tageszeitung „junge Welt“ darf in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Das ergab eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall überwachen. Dies stärkt die wehrhafte Demokratie.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als extremistischen „Verdachtsfall“ eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat das nun gebilligt.
Das Verwaltungsgericht verhandelt ab Dienstag die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Die Partei inszeniert sich derweil als Opfer.
Das Verwaltungsgericht Köln will im März über die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall entscheiden. Die Partei liefert erneut Stoff.
Seit fast einem Jahr beobachtet der Verfassungsschutz radikale Corona-Leugner. Einige von ihnen haben eine Waffenerlaubnis.