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Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen, könnte den Fiskus massiv erleichtern. Um das zu ermöglichen, ist auch ein Umdenken notwendig
Von Anne Brorhilker
Dem Staat fehlt Geld. So weit, so bekannt. Doch während intensiv darüber diskutiert wird, wer steuerlich ent- und wer zumindest nicht weiter belastet werden darf, bleibt eine Gruppe fatalerweise völlig unbehelligt: diejenigen, die gar nicht erst in die Staatskasse einzahlen oder sich schlimmer noch illegal daraus bedienen.
Allein durch Steuerhinterziehung entsteht Deutschland jährlich ein geschätzter Schaden von 100 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere rund 100 Milliarden durch Geldwäsche. Die Debatten um den Haushalt und notwendige Reformen verliefen sicherlich ganz anders, stünde dieses Geld zur Verfügung. Trotzdem behandelt der Staat Wirtschaftskriminalität erstaunlich nachlässig. Statt die bereits gestohlenen Milliarden zurückzuholen und dafür zu sorgen, dass Wirtschaftskriminelle uns nicht weiter ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, werden vor allem die vergleichsweise geringfügigen Vergehen von Sozialhilfeempfänger:innen mit aller Härte geahndet. Der Eindruck drängt sich auf: Der Staat misst mit zweierlei Maß.
Besonders deutlich wird das bei sogenannten Tax Trades, zu denen CumEx- und CumCum-Geschäfte zählen. Ihre Profite stammen einzig aus Steuervorteilen zulasten der öffentlichen Hand. Bei CumEx-Geschäften lassen sich Akteure wie Banken und Investmentfonds Kapitalertragsteuer erstatten, die zuvor nie gezahlt wurde. Bei CumCum, dem großen Bruder von CumEx, wird die Steuerpflicht umgangen, indem rund um den Dividendenstichtag Aktien übertragen werden. Zusammengenommen haben beide Modelle bislang einen Schaden von schätzungsweise 40 Milliarden Euro verursacht.
Während die Aufklärung von CumEx in den vergangenen Jahren zumindest punktuell vorangeschritten ist, kann davon bei CumCum kaum die Rede sein. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde bislang nicht einmal ein Prozent der entstandenen Schäden rechtskräftig zurückgefordert; und das trotz diverser Urteile, die verschiedene typische Varianten von CumCum-Geschäften ausdrücklich für illegal erklärt haben. Dieser laxe Umgang mit schwerwiegender Wirtschaftskriminalität schadet unserer Gesellschaft gleich mehrfach.
Zunächst fehlen die Milliarden für dringende öffentliche Aufgaben. Die Folge sind kaputte Straßen und Brücken, überlastete Schienennetze, marode Schulen und löchrige Mobilfunkinfrastruktur. Eine entschlossene Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität könnte jährlich für Mehreinnahmen in Milliardenhöhe sorgen und den Haushalt nachhaltig entlasten. Zudem verursacht Wirtschaftskriminalität massive ökonomische Schäden. Wer Steuern hinterzieht oder Schwarzarbeit in Auftrag gibt, verschafft sich unfaire Wettbewerbsvorteile. Wer sich ans Recht hält, wird bestraft, zwar nicht vom Staat, aber vom Markt. Die Ehrlichen sind schlicht nicht mehr konkurrenzfähig – und damit die Dummen.
Vor allem aber leidet der Rechtsstaat selbst. Im öffentlichen Diskurs wird Sozialleistungsbetrug regelmäßig zum Symbol für den Missbrauch staatlicher Mittel stilisiert. Die Anklagequote ist hoch, die Strafen sind spürbar. Besonders gravierender Sozialleistungsbetrug ist gesetzlich zudem als „Verbrechen“ eingestuft, mit der Folge, dass diese Fälle nicht durch schnelle Deals „abgekürzt“ werden können. Zum Vergleich: Im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist das Dunkelfeld enorm groß: Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fälle wird überhaupt entdeckt und strafrechtlich verfolgt. Selbst wenn ermittelt wird, enden viele Verfahren mit Einstellungen. Denn anders als beim (Sozialhilfe-)Betrug gilt selbst schwere Steuerhinterziehung rechtlich nicht als „Verbrechen“. Grundsätzlich können Verfahren daher gegen oft vergleichsweise geringe Geldbußen beendet werden. Von dieser „Möglichkeit“ wird im Bereich von Wirtschaftskriminalität besonders häufig Gebrauch gemacht. Das dürfte auch an dem erheblichen Ungleichgewicht der Ressourcen des Staates im Vergleich zur Tätergruppe liegen: Die häufig wohlhabenden Täter:innen können sich ganze Teams hoch qualifizierter und beschwerdemächtiger Anwält:innen leisten, während Behörden gerade im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung häufig schwach aufgestellt sind.
Wenn der Staat bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber einkommensschwachen Täter:innen härter vorgeht als gegenüber finanziell gut aufgestellten Wirtschaftskriminellen, verstößt das gegen einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats: Artikel 3 Grundgesetz, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Der Journalist Ronen Steinke beschreibt in seinem Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“, welche Konsequenzen diese Ungleichbehandlung hat. Sein Fazit: Das Rechtssystem benachteilige systematisch ärmere Menschen. Die beschriebene Ungleichbehandlung kann man in einem Satz zusammenfassen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das birgt eine enorme Gefahr. Wenn Bürger:innen erleben, dass der Staat bei kleinen Verstößen entschlossen handelt, bei milliardenschweren Wirtschaftsdelikten dagegen zögerlich wirkt, wächst das Gefühl institutioneller Ungleichheit. Aus diesem Misstrauen nähren sich Erzählungen von „denen da oben“ und „uns hier unten“. Das schafft Raum für politische Kräfte, die Vertrauen gezielt weiter zerstören wollen.
Anne Brorhilker
ist Juristin und ehemals Oberstaatsanwältin in Köln. Sie war Cum-Ex-Chefklägerin. Seit 2024 ist sie Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende.
Gegensteuern ist dringend nötig – und auch möglich. Doch nicht etwa auf gesetzlicher Ebene, wie es etwa bei CumEx lange versucht wurde. Stattdessen muss das Entdeckungsrisiko erhöht werden. Das Wesen von Kriminalität besteht nun einmal darin, sich über geltende Gesetze hinwegzusetzen. Ladendiebstahl ist schließlich auch seit Jahrzehnten verboten und findet trotzdem statt. Was tut man nun aber, wenn in einem Laden gestohlen wird? Man leuchtet die dunklen Ecken aus und installiert Kameras. Dasselbe Prinzip muss für Steuerbetrug gelten: Wer ihn wirksam bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass die Verwaltung in der Lage ist, ihn zu entdecken und zu verfolgen.
Derzeit sind Justiz, Polizei und Finanzverwaltung jedoch operativ zu schwach aufgestellt. Sie sind chronisch unterbesetzt, schlecht vernetzt und arbeiten mit rückständiger Technik. Will man schwerer Wirtschaftskriminalität wirklich etwas entgegensetzen, braucht es leistungsstarke Behörden mit ausreichend geschultem Personal, moderner Ausstattung und klaren Zuständigkeiten. Für die Verfolgung von Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum sowie von Geldwäsche wäre eine zentrale Ermittlungsstelle auf Bundesebene sinnvoll. Schon eine kleine, spezialisierte und schlagkräftige Einheit aus Zoll, Steuerverwaltung und Polizei könnte international organisierte Wirtschaftskriminalität wirkungsvoller bekämpfen als die Vielzahl schlecht aufgestellter und unkoordinierter Landesbehörden.
Mehr Aufmerksamkeit verdient auch der Einfluss finanzstarker Lobbygruppen. Die Finanzbranche verfügt über enorme Ressourcen, um mit oft irreführenden Argumenten Finanzpolitiker:innen und Gesetzgebungsprozesse zu beeinflussen. Das Lobbyregister macht das mehr als deutlich: Seit seiner Einführung vor drei Jahren steht die Finanzlobby unangefochten an der Spitze. Im Jahr 2025 stammten zehn der hundert finanzstärksten Registereinträge von Banken, Versicherern und der Fondsindustrie – mit einem Budget von knapp 40 Millionen Euro und über 450 Lobbyist:innen. Dass die Finanzlobby den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft derart klar überlegen ist, führt zu einem gefährlichen Ungleichgewicht in der Interessenvertretung, dem mehr Transparenz und strengere Regeln entgegenzusetzen sind.
Schließlich ist eine Reform des Strafrechts überfällig. Steuerhinterziehung darf auch gesetzlich nicht länger milder behandelt werden als Sozialhilfebetrug. Gravierende Fälle sollten ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, mit der Folge, dass schnelle Deals nicht länger möglich sind. Nur das kann die systematische Ungleichbehandlung strukturell durchbrechen. All diese Änderungen sind machbar. Zuständig dafür sind die Fachminister:innen für Inneres, Justiz und Finanzen auf Bundes- und Länderebene. Minister:innen sind nicht bloß „Frühstücksdirektor:innen“; sie sind die Chef:innen der Verwaltung, ausgestattet mit Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht und damit erheblichem Gestaltungsspielraum. Diesen müssen sie nutzen.
Doch auch wir als Gesellschaft tragen Verantwortung. Die kriminologische Forschung misst der gesellschaftlichen Haltung zu Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung bei. Aktuell gilt es aber häufig noch als „clever“, den Fiskus auszutricksen, Wirtschaftskriminalität wird gar als „Kavaliersdelikt“ entschuldigt und die massiven Folgen für die Gesellschaft werden verdrängt. Nötig ist eine kulturelle Wende: Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind Angriffe auf das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie entziehen dem Staat die Mittel, Daseinsfürsorge zu gewährleisten, und vergiften den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Tatenlosigkeit der zuständigen Behörden und Politik tut ihr Übriges. Gleichheit vor dem Gesetz ist keine Selbstverständlichkeit. Wer sie nicht durchsetzt, zahlt einen Preis, der sich in keinem Haushalt aufführen lässt.
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