Renten und Pensionen : Beamte sind gleicher
Vom neuen Altersvorsorgedepot, das Renten aufbessern soll, profitieren auch Beamte. Dabei brauchen gerade sie keine zusätzliche Absicherung.
Foto: Chris Emil Janssen/imago
R ente? Welche Rente? So jedenfalls fühlt es sich für viele Menschen an. Deswegen soll es jetzt das Altersvorsorgedepot geben, eine neue staatlich geförderte Zusatzrente. Es ist ab Januar 2027 verfügbar, soll die gesetzliche Rente ergänzen und hat ein Versprechen: mehr Aktien, ETFs, Renditechancen. In den Worten der Alterssicherungskommission klingt das so: „Eine effiziente Verzahnung zwischen Strukturen der gesetzlichen Kapitalrente … dem Altersvorsorgedepot und der Frühstart-Rente wird es Personen ermöglichen, kosteneffiziente kapitalgedeckte Altersvorsorge vom sechsten Lebensjahr bis zum Renteneintritt über einen langen Ansparzeitraum aufzubauen.“
Da der Staat seine Bürger gleich behandeln sollte, liegt es nahe, dass auch Beamte Hilfe beim Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge erhalten. Doch wie weit her ist es bei den Beamten mit der Gleichbehandlung? Zunächst einmal gibt es Risiken, denen die Beamtenschaft nicht ausgesetzt ist, wie etwa die Arbeitslosigkeit. Deshalb muss der Staat Beamte anders behandeln, indem er sie von der Arbeitslosenversicherung freistellt. Hier auf eine Gleichbehandlung zu pochen, wäre sachfremd. Anders sieht es bei der Absicherung gesundheitlicher Risiken aus. Hier gibt es keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung. Trotzdem kommt es hier zu einer bevorzugten Behandlung der Beamtenschaft. Besonders präsent ist dies im Bewusstsein der Menschen, die gesetzlich versichert sind und einen Arzttermin suchen.
Beamte sind privat versichert und werden nicht nur bei der Terminvergabe besser behandelt. Auch die finanziellen Auswirkungen bei einer Erkrankung fühlen sich für Beamte anders an als für den Rest der Bevölkerung. Während die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter und Angestellte auf sechs Wochen begrenzt ist, erhalten Beamte ihre Dienstbezüge bei Krankheit unbegrenzt in voller Höhe weiter. Es gibt keine Absenkung nach sechs Wochen.
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Nun könnte man einwerfen, dass diese Ungleichbehandlungen nichts mit dem Thema Altersvorsorge zu tun haben. Jedoch lassen sie bereits die Wirkungsrichtung weiterer vorhandener Ungleichbehandlung erahnen: Beamte erfahren eine Besserstellung, und zwar in Feldern, die sich sachlich nicht begründen lassen. Beispiel Renten und Pensionen: Beamte erhalten im Alter keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension. So kann der Höchstsatz des „Ruhegehalts“ nach 40 Jahren 71,75 Prozent betragen, während ein Durchschnittsverdiener in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 45 Beitragsjahren grob bei knapp der Hälfte seines letzten Bruttoeinkommens landet.
Noch deutlicher wird dieser Vergleich in Euro-Beträgen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten Pensionärinnen und Pensionäre im vergangenen Jahr durchschnittlich 3.416 Euro brutto im Monat. Die durchschnittliche Rente hingegen beträgt laut Rentenversicherung 1.301 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bleiben 1.154 Euro übrig. Damit fallen die Pensionen im Schnitt 2,62-mal so hoch aus wie die Renten.
Nun kann man gegen Vergleiche anhand von Durchschnittswerten einwenden, dass sie Unterschiede in der Qualifikation und anderen wesentlichen Merkmalen einer Person vernachlässigen. Bestünde der Beamtenapparat etwa nur aus hochqualifizierten Wissenschaftlern, so wäre allein schon deswegen ein höheres Besoldungs- und damit Pensionsniveau zu erwarten. Vergleicht man indes verbeamtete und nicht verbeamtete Professorinnen und Professoren, zeigt sich, dass nicht verbeamtete deutlich weniger verdienen als beispielsweise verbeamtete Professoren an einer staatlichen Fachhochschule. Von der Altersvorsorge ganz zu schweigen.
Oder die Betriebsrenten. Blickt man auf die durchschnittlichen Betriebsrenten in Deutschland, die deutlich unterhalb 1.000 Euro liegen, so wird klar, dass der genannte Betragsunterschied bei den monatlichen Bruttobezügen im Ruhestand dadurch nicht kompensiert wird. So geht es auch bei anderen Alterseinkünften wie etwa Mieteinnahmen weiter: Die Sicherheit des Arbeitsplatzes erlaubt Beamten, für eine Immobilienfinanzierung höhere Kredite aufzunehmen als Arbeiter oder Angestellte.
Es lässt sich also zusammenfassen: Eine Versorgungslücke gibt es bei Beamten nicht. Ebenso wenig ist angesichts der Pensionen Altersarmut zu befürchten, wie sie viele andere, die auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, trifft. Selbst die Mindestpension für Beamtinnen und Beamte liegt bei knapp über 2.000 Euro brutto im Monat – also auch deutlich höher als die durchschnittliche Rente. Dies impliziert, dass man als normaler Bürger erst bei einer überdurchschnittlichen Rente in die Nähe der Minimalversorgung eines Beamten kommt.
Beamte erleiden definitiv keine Unterversorgung
Warum also sollten Beamte zusätzlich in den Genuss des Altersvorsorgedepots kommen? Sie erleiden definitiv keine Unterversorgung. Die Alterssicherungskommission hat das erkannt und schlägt das Gegenteil weiterer Beamtenbegünstigungen vor, nämlich die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. So könnte das Eintrittsalter in den Ruhestand bei zunehmender Lebenserwartung ebenfalls erhöht werden. Dass Beamte dennoch vom Altersvorsorgedepot profitieren, kann man als Schlag ins Gesicht der Alterssicherungskommission werten.
Eine Regierung, die sich für das ganze Land verantwortlich fühlt, sollte idealerweise Kürzungen über alle Gruppen, die den Staatshaushalt belasten, streuen und Wohltaten auf Bedürftige fokussieren. Pensionäre und gut gestellte Rentner – etwa mit üppigen Betriebsrenten – zählen nicht zu den Bedürftigen. Stattdessen wird eine bereits sehr gut versorgte Gruppe geschont und mit dem Altersvorsorgedepot zusätzlich gepäppelt. Die Bevölkerung ist sich der Sondersituationen der Beamten bereits bewusst – und schreibt fleißig Briefe an die entsprechenden Ministerien. Diese werden nicht weniger werden, im Gegenteil. Diese Ungleichbehandlung dürfte sich auch in den Ergebnissen bei kommenden Wahlen niederschlagen.
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